1925 / 130 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[29295] Rheinische Bauernbank A.⸗G., Köln.

8 Prospekt 8 über 1 485 000 Reichsmark Stamm⸗

aktien Stüůͤck

RM 10 000 über je 20 Nr. 2 200 50

. 575 1595 12 501 15 000 1850 500 15 001 - 16 850 der Rheinischen Bauernbank Aktien⸗ gesellschaft, Köln.

Die Rheinische Bauernbank Aktienge⸗ sellschaft. Köln, wurde im Jahre 1906 ge⸗ gründet.

Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art. insbesondere

1 10 000 10 001 12 200

Inhaber der Vormgsaktien stimmen ent⸗ sprechend dem ihnen eingeräumten Stimm⸗ recht. Bei Abstimmung über Aenderungen des Gesellichaftsvertrags und Auflösung der Gesellschaft sowie Wahlen zum Auf⸗ sichtsrat und sonstigen Beschlüssen, die dessen Zusammensetzung betreffen, ge⸗ währen die Vorzugsaktien das dreißigfache Stimmrecht In diesen Fällen stebt demnach der Stimmberechtigung von 1 485 000 Reichsmark aus den Stamm⸗ aktien eine solche von 450 000 Reichsmark aus den Vorzugsaktien gegenüber. Bei sonstigen Abstimmungen verhält sich die Stimmberechtigung der Stammaktien zu der der Vorzugsaftien wie 1485 000: 15 000. Von dem durch die Bilanz festgestellten Reingewinn werden 5 % dem gesetzlichen Reservefonds solang überwiesen, als der⸗ selbe den zehnten Teil des Grundkapitals

Dezember 1924

Besitzteile. Grundstücke und Gebäude

545 000 Abschreibung

[27314] Bilanz am 31.

6 300 Maschinen u. Einrichtungen

115 439 Abschreibung 106 500

1 012 00] 4 33

4 158

14 563

1 605 890]⁄2

——

3 286 144/56

8 939 Schuldner einschl. Banken Wertpapiere u. Beteiligung Wechsel und Schecks. ZZ““ Warenbestände. .

8

Verbindlichkeiten. Aktienkapital: Stammaktien 1 200 000.

8. Unfall⸗ und Zmwaliditäts⸗ a. Versicherung.

[29293]

Zu der am Freitag, den 12. Juni

1925, Nachmittags Sektionsbüro, Altena

straße 13, stattfindenden diesjährigen or⸗ Sektionsversammtung

dentlichen werden unsere Mitgli gebenst eingeladen

Tagesordnung: 1. Berichterstattung über die Verwaltung der Sektion im Jahre 1924.

2. Prüfung und A

waltungskostenrechnung der Sektion

[25475]

Die Kölner Haus⸗ und Grundbe⸗ sitz Verwaltungs⸗Gesellschaft m. b. H. zu Köln ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, bei ihr zu melden.

Köln, 25. Mai 1925. Liquidator. Richard Thiede.

[28386) Kurschera G. m. b. H.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die

Gläubiger werden aufgefordert, sich bei

ihr zu melden. 1 Der Liquidator:

Hermann Kutschera.

[19687 Bekanntmachung.

Die Konservenfabrik Heiligenstein Gesellschaft m. b. Haftung in Al⸗ bungen a. Werra ist anfgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

3 Uhr, in unserem i. W., Bahnhof⸗

eder hierdurch er⸗

bnahme der Ver⸗

s

n Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend den 6. Funi

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Gü⸗ . b 5 8 , 2 G 1 3 x ebean üterrechts-, 3. dem Verems-, a. dem Genossenschafts⸗, 5. vem Musterregister 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint in 8

besonderen Blau unter dem Titel

Das Zentrat⸗Handeisregister für das Deutsche Reich tann durch alle Postanstalten, i Berlin 88 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und EE“ SW. 48 Wilbelm⸗

raße 32, bezogen werden

1““

Das Zentral⸗Handeisregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regen 8 ö i ei taglich.

preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. gei taglich. Der Bezugs⸗ Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einbertszeile 1,— Reichsmark freibleihend

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichs mark.

““ 1 260 000

130 000 1 829 440¼

nicht überschreitet. und ferner die zur Bildung oder Verstärkung etwaiger Rück⸗ lagen bestimmten Beträge entnominen.

die Pflege des ländlichen Geschäfts. Spe⸗ kulationsgeschäfte jeder Art sind ausge⸗ schlossen.

——

Vorzugsaktien 60 000 Gesetzliche Rücklage

für das Jahr 1924. Sesbg; 8 b Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche RNeich“ werden heute die Nrn. 130 A, 130B und 130 C ausgegeben.

3. Feststellung des Verwaltungskosten⸗ voranschlags für das Jahr 1926

Frankenhain, den 9. Mat 1925 Der Liquidator der Konservenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

——ngee

Das Grundkapital betrug ursprünglich 1 000 000 ℳ, wurde im Jahre 1909 auf 1 460 000 ℳ, 1920 auf 5 000 6000 ℳ, 1921 auf 10 000 000 ℳ, 1922 auf 25 000 000 und weiterhin auf 100 000 000 und 1923 auf 300 000 000. Papiermark erhöht, und zwar eingeteilt in 297 000 000 Stammaktien und 3 000 000 6 % ige Vorzugsaktien mit 30 fachem Stimmrecht. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. No⸗ vember 1924 wurde das Grundkapital von 300 000 000 Papiermark auf 1 500 000 Goldmark umgestellt und eingeteilt in 18 000 Aktien zu je 50 Neichsmark Nenn⸗ wert und 30 000 Attien zu je 20 Reichs⸗ mark Nennwert. Die Umstellung sollte erfolgen durch Abstempelung der alten Aktienurkunden. Dieser Beschluß wurder durch die Generalversammlung vom 19. Mai 1925 dahin abgeändert, daß das

Grundkapital in 20 Neichsmark

10 000 Aktien zu je Nennwert, 2500 Aktien, darunter 300 Vorzugs⸗ aktien, zu je 50 Reichsmark Nennwert, 2500 Aktien zu je 100 Reichsmark Nennwert, 1850 Aktien zu je 500 Reichsmark Ab⸗

Nennwert neu eingeteilt und an Stelle der stempelung der alten Aktien der Druck neuer Aktienurkunden beschlossen wurde.

Das Eigenkfapital beträgt nunmehr 1 500 000 RM, und zwar 1 485 000 RM voll eingezahlte Stammaktien und 15 000 RM voll eingezahlte Vorzugsaktien mit 30 fachem Stimmrecht.

Es ist eingeteilt in

10 000 Stammaktien über je 20 NM. Nr. 1— 10 000,

2200 Stammaktien über je 50 RM. Nr. 10 001 12 200

2500 Stammaktien über je 100 RM

Nr. 12 501 15 000,

1850 Stammaktien über je 500 RM Nr. 15 001 16 850,

300 Vorzugsaktien über je 50 RM Nr. 12 201 12 500.

Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber.

Der Sitz der Gesellschaft ist Köln. Sie betreibt seit 1920 eine Filiale in Kieve und wandelte im Jahre 1923 die Westdeutsche Landbank A⸗G. in M⸗Glad⸗ bach, deren gesamtes Aktienkapital sich bereits seit einigen Jahren im Besitz der Rheinischen Bauernbank A.⸗G. befand, ebenfalls in eine Filiale um.

Den Vorstand bilden zurzeit die Herren Albert Pauly und Ferdinand Schwedler zu Köln und Richard Leysieffer zu M.⸗ Gladbach.

Den von der Generalversammlung zu wählenden Aussichtsrat bilden zurzeit die Herren:

CGElemens Freiherr von Loë, Ritter⸗ gutsbesitzer auf Burg Bergerhausen bei Blatzheim. Vorsitzender.

Theodor Schlick, Rittergutsbesitzer, Schloß Rurich bei Erkelenz, stell⸗ vertretender Vorsitzender,

Franz Freiherr von Bourscheidt, Ehrenbürgermeister und Ritter⸗ gulsbesitzer, Haus Rath bei Düren,

Adolf Esser. Gutsbesitzer auf Rodder⸗ hor bei Brühl,

Reichsgrar Wilhelm von Spee, Ritter⸗ gutsbesitzer, Schloß Heltorf bei Angermund,

Everhard Stein, Rittergutspächter auf Rittergut Kaulen bei Neurath,

Joser Zilcken, Rittergutspächter, Ahr⸗ burg bei Golzheim,

Wuhelm Schulze⸗Berge, Gutsbesitzer auf Heribertshof bei Köln⸗Longerich,

Dr Heinz Buer Fabrikant, Köln,

Winand Schippers Gutsbesitzer, Wind⸗ berg bei M.⸗Gladbach, 8

Wuhhelm Bönniger, Gutsbesitzer, Hardt bei M.⸗Gladbach,

Dr. Hans Hesse, Bankhaus A. Levy, Köln,

Hermann Freiherr von Lüninck Prä⸗ sident der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz Bonn,

Dr. Graf Felix von Loë, Fidei⸗ kommißherr auf Schloß Wissen bei Weeze,

Cornel Berk, Rittergutsbesitzer, Neu⸗ hemmerich bei Frechen,

vom Betriebsrat entsandt:

Hermann Plehn, Bankbeamter, Köln,

Heinz Gebhardt, Bankbeamter, Köln.

Der Aussichtsrat bezieht keine Tantiemen

Alle von der Gesellschaft auegehenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Außerdem ver⸗ pflichtet sich die Gesellschaft, die Bekannt⸗ machung mindestens in einer Kölner Zei⸗ tung zu veröffentlichen

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Die Generalversammlungen finden in Köln statt. Das Stimmrecht in denselben wird nach den Aktienbeträgen ausgeübt.

Der Rest des Reingewinns steht zur Ver⸗ fügung der Generalversammlung, die zur Anordnung von außerordentlichen Reserve⸗ bestellungen und Abschreibungen in jedem Umfang berechtigt ist.

Die für die letzten 5 Jahre verteilten Dividenden betrugen:

1920: 10 % auf 1 460 000 alte

Aktien und auf 3 540 000 funge Aktien mit halber Dividenden⸗ berechtigung.

1921: 10 % auf 5 000 000 alte

Aktien und auf 5 000 000 junge Aktien mit halber Dividenden⸗

berechtigung.

1922: 100 % auf 10 000 000 alte Aktie und auf 15 000 000 junge Aktien mit drei Viertel Dividenden⸗ berechtigung.

1923: keine Dividende.

1924: 5 %.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, in Kölmn mindestens eine Stelle zu unter⸗ halten und jeweils bekanntzugeben, bei der die Auszahlung der Gewinnanteil⸗ scheine, die Ausgabe neuer Gewinn⸗ anteilscheinbogen, die Hinterlegung von Aktien für die Generalversammlungen, die Ausübung von Bezugsrechten sowie die Bewirkung aller sonstigen von der Generalversammlung beschlossenen, die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen kostenfrei bewirkt werden können. Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Jannar 1924.

Aktiva. GM Kassenbestand einschl. Gut⸗ haben bei Verrechnungs⸗ stellen. Wechsel⸗ und Scheckbestand um Inkasso gegebene Schecks Lffektenbestand Fremde Geldsorten Guthaben bei Banken Vorschüsse auf Wertpapiere Durch Hvpotheken, Bürg⸗ schaften und sonstige Sicherheiten gedeckte For⸗ 8 derungen 1 669 047 Ungedeckte Forderungen.. 503 991 Immobilien.. 390 000 »— MbIvI65 60 000 Beteiligungen.. 28 880‧

6 109 475

146 175 75 5 234 90 313 883/02 181 300ʃ52 596 168]40 1 234 365/48 980 426/54

2* 0 42

8 Passiva. Kontokorrentkreditoren v“ Aktienkapital.. Allgemeine Reserbe..B

4 556 500 2 974

1 500 000 50 000-

6 109 475009

Der Bilanz ist als Gegenwert einer Goldmark, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, eine Billion Mark zugrunde gelegt. Die fremden Geldsorten sind zu dem Kurse vom 31. Dezember 1923 ein⸗ gesetzt. Bei der Bewertung der Wert⸗ papiere, die einen Markt⸗ oder Börsen⸗ preis haben, ist ausgegangen von dem Börsenkurse vom 31. Dezember 1923. Dabei ist aber die im laufenden Ge⸗ schäftsjahr eingetretene rückgängige Be⸗ wegung am Effektenmarkt durch einen ent⸗ sprechenden Abzug voll berücksichtigt worden Die sonstigen Wertvapiere und Beteili⸗ gungen haben mit einem Betrage Be⸗ rücksichtigung gefunden der ihren Gold⸗ markanschaffungspreis nicht übersteigt Der für Immobilien und Mobilien eingesetzte Betrag erscheint angemessen. Er über⸗ steigt nicht zwei Drittel des Anschaffungs⸗ preises dieser Sachen am 31. Dezember 1923 unter Berücksichtigung angemessener, dem Alter der Sachen entsprechender Ab⸗ schreibungen. Die Forderungen sind vor⸗ sichtig unter besonderer Berücksichtigung der infolge der bestehenden Winttschafts⸗ krise eingetretenen Erschütterung der Kredit⸗ verhältnisse bilanziert

Rheinische Bauerubank Aktiengesellschaft. Pauly. Leysieffer.

[23552]

Arthur Trägner & Co. Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft, Chemnitz i. Sa.

Die Gesellschaft ist laut Beschluß der Generalversammlung vom 18. April 1925 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt der bisherige Vorstand Arthur Trägner und der Fabrikdirektor a. D. Hugo Schulz, beide in Chemnitz. Sie sind berechtigt. die Gesellschaft nur gemeinschaftlich zu vertreten

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.

Chemnitz, den 16. Mai 1925. Arthur Trägner & Co. Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft in Liquidation.

anchants und Verwal⸗ 6 —+ tungskosten e 238 897, 45

Gläubiger einschl. Banken

Reingewinn, davon:

in Gesetzl Rücklage 66 000,—

704,32 66 704

3 286 144

Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Dezember 1924.

Vortrag .

Wegen Vollmachtser Abs. l der Satzungen. Altena (Westf.),

Der Vorstand der Sektion I11

der Maschinenbau⸗

industrie⸗Berufsgenossenschaft. Fritz Meese, Vorsitzender.

teilung vergl. § 24 den 3. Juni 1925.

Albungen a. Werra. Eduard Hübenthal. Frankenhain, Kreis Eschwege.

[266353 Bekanntmachung.

Die Schäferei Nomtsas, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung zu Dresden, ist aufgelöst. Die Gläubiger

und Kleineisen⸗

Soll. Geschäftsunkosten.. 345 074 61 Steuern und Abgaben .. 57 856 63

Abschreibungen auf Gebäude und Maschinen... 15 239 - Reingewininn. . 66 70432 484 874 [56

Haben.

Bruttoüberschuß.. 484 874 56

484 874ʃ56

Gera, im Mai 1925. Morand & Co. Aktiengesellschaft. A. Ferber. R. Ferber. L. Kleelpies. Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den Geschäftsbüchern der Morand & Co. Aktiengesellschaft in Gera (Reuß) be⸗ scheinigen wir hiermit Leipzig, 18 Mai 1925. Sächsische Revisions⸗ & Treu⸗ handgesellsch. A.⸗G. Erdmann. Dr. Ronniger.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

[24998] Liquidationseröffnungsbila per 14. März 1925.

Aktiva. Noch nicht einger. Guthaben Postscheck.. 1u“ 5 Frentar. 10 Forderungen.. 22

13³3²

Gesch⸗Guthaben.. 95 Verpflichtungen... 37

132

Berlin, den 25. Mat 1925.

Creditgenossenschaft Süd⸗West 8 i/Liqu.

Die Liquidatoren.

[24540] Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft Chludo e. G. m. b. H. in Berlin.

Jahresabschluß 1924.

-——

Vermögen. Grundst., Geb. u. Inventar Siedlungs⸗ und Stellen⸗

inventar v“ Div. Bestände Barbestände u. Effekten. Forderungen..

1 404 580

26 775 8 91 216 227 452 109 949

1 859 974]

Schulden. Anteile ordentl. Genossen Anteile ausgeschied. Genossen Laufende Akzepte..

ppothekenschulden... Schalden Reservefonds G““ Gewinn im Jahre 1924

14 625 255

22 435 120 000

.1 634 786 8 67 492 380

1859 974 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Verlust.

2 213 20 380 06

241 490/71

Inventarabschreibung. Gewinn im Jahre 19

Gewinn. Grundstück und Gebäude Organisationskostenzuschuß JE1“

240 060/11 316— 1 114 60

241 490/71

Zahl der im Jahre 1924 ausgeschiedenen Genossen 7, Zahl der Genossen am Jahres⸗ schluß 55, Haftsumme am Schluß des Geschäftsjahres 29 250 ℳ.

Die Geschäftsguthaben haben sich i9 Laufe des Jahres 1924 um 255 ver⸗ mindert, die Haftsumme um b10 ℳ.

Der Vorstand.

Jede Aktie gewährt das Stimmrecht. Die

Trägner. Hugo Schulz.

8b

der Gesellschaft werden aufgefordert, sich

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 2

1293361 Bekanntm Das Bankgeschäft

heimer in München hat beantragt: RM 1 000 000 neue, Inhaber lautende Aktien der Porzellan⸗

nom.

fabrik Tirschenreu

reuth, Nr. 2501 5000,

zum Handel und zur Münchener Börse zuzu

München, den 3. Juni 1925. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu München. Vorsitzender: Remshard. Schriftführer: Bernstein. Synditus: Dr. Schub.

[29358]

versammlung am

29. Juni d. J. Nachmittags 6 Uhr,

in der Singakademie, B graben 2.

Tagesordnung: 1. Jahres⸗ und Rechnungsbericht. 2. Be⸗

richt der Kassenprüfer Vorstands.

[29313] Berichtigung. der Nr. 123 dies. Bl.

seitigkeit

heißen: 335 258 39 ₰.

[26637] Die

gelöst.

Der Liquidator [27909]

erloschen. Liquidato Emil Taentzler

[26645] schaft ist aufgelöst.

dem Liquidator: Glahn, Hannover, melden.

[26114]

aufgelöst. schaft werden aufgefor melden

Berlin, den 29. N Der Liquidator de

Georg B Berlin⸗Schöneberg [25472]

Berlin, Die Gläubiger der

aufgefordert sich bei melden.

Seyb. [27918]

8

b. H. ist aufgelöst.

bei ihr zu melden.

Artur Müller. Richard Hörner.

.

Der Liquidator:

Hilfsbund für deutsche Musikpflege C. V. Geschäftsstelle. Berlin W. 62, Schillstraße 9. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗

3. Verschiedenes. Der Vorstand. Im Auftrage: Dr. Richar d Stern.

Die in der 4. Beil.

öffentlichte Bekanntmachung der Schwedter Hagel⸗ und Feuer⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft auf Gegen⸗

enthält einen Druckfehler. winn⸗ und Verlustrechnung der Feuerver⸗ sicherungsabteilung muß es unter

A. Einnahme. 1 1. Ueberträge aus dem Vorjahre richtig 235 258 39 u.

Rheinische Antomobil⸗Ver⸗ & Co. kaufs⸗Gesellschaft m. b. H. ist auf⸗ Die Gläubiger der schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Köln, den 27. Mai 1925.

Otto Lier.

Durch Beschluß des alleinigen Gesell⸗ schafters Emil Taentzler vom 16. 1925 ist die Firma Rolandmühle G. m. b. H. in Burg aufgelöst. 0 kura des Kaufmanns Otto Beckelmann ist

Lava⸗Ofen G. m. b. H. Die Gesell⸗

werden aufgefordert, ihre Bücherrevisor

Bekanntmachung.

Die Emil Schidlack Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Die Gläubiger

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.

Bekanntmachung. Die 111““” m. b. H. Neue Roßstr. 6, ist aufgelöst.

Berlin, 25. Mai 1925. Die Liquidatoren: Hartenstein.

Die Kleinenbroich & Moll G. m. der Gesellschaft werden aufgefordert,

Köln, den 27. Mai 1925.

bei ihr zu melden.

Berlin W. 10, Rauchstraße 20, den 28. Mai 1925.

Der Liquidator: Dr. Henry Behnsen.

Die Rudawa, Russisch⸗Deutsche⸗

Warenverkehrs⸗Ges. m. b. H. in Ber⸗

lin ist aufgelöst.

Ich bin Liquidator.

sich bei mir melden. Der Liquidator: b

Jacob Faszyniak, Berlin SW., Ritterstraße 66.

achung. 8

E. & J. Schweis⸗ Gläubiger wollen auf den

th A. G. Tirschen⸗

Notierung an der

lassen. [28914]

Die

hand Gesellschaft mit Haftung zu Berlin ist bin zum alleinigen Liquidator der Gesell⸗ schaft bestellt. Die Gläubiger der Gesell⸗ sschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei mir anzumelden

Dr. Fritz Brandi, Berlin W. 56, Jägerstraße 55.

Montag, den Die Liquidation der

Sendlinger Speisefett⸗ fabrik G. m. b. H.

in München

ist beendet. [26116] Die Gläubiger werden hiermit

aufgefordert sich zu melden an die

Adresse der Firma in

Hamburg, Bieberhaus.

erlin, Am Festungs⸗

und Entlastung des

v. 28. 5. 1925 ver⸗ [21971] 1 Rheinische Schokoladenfabrik H. Damblon & Co. m. b. H., Aachen.

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 9. Dezember 1924 ist die Gesellschaft aufgelöst und in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden auf⸗ gesordert, sich bei der Gesellschaft 8 melden. Das Vermögen der G. m. b. H. ist mit Aktiven und Passiven mit Wirkung

In der Ge⸗

nicht

schen Schokoladenfabrik H. Damblo Akt.⸗Ges. zu Aachen nommen worden.

Die Liquidatoren: 8 Heinrich Damblon. Ferdinand Vonderhecken.

[28918] Sapientia Gesellschaft zur Ver⸗ wertung von Mobiliar⸗Vermögen m. b. H. Die Gesellschaft ist am 26. Mai 1925 in Liquidation getreten. Wir fordern bierdurch die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden. Berlin W. 8, Mauerstraße 35, den 3. Junr 1925.

Sapientia Gesellschaft zur Ver⸗ wertung von Mobiliar⸗Vermögen m. b. H.

Der Liquidator: W. Steinthal.

[24522] Die Bürobedarfs⸗Gesellschaft m. b. H. zu Aachen ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Liqut⸗ dator zu melden. Leo de Hesselle, Liquidator.

[26634]

Gesell⸗

März Die Pro⸗

r ist der Gutsbesitzer in Preuß. Börnecke.

Die Gläubiger Forderungen bei

Hans

Robertstr. 6, anzu⸗

Berlin ist der Gesell⸗ dert, sich bei mir zu

Tai 1925. r Emil Schidlack

G. m. b. H. i. Liqu. Hierdurch geben wir bekannt, daß die Auflösung der Gesellschaft beschlossen ist und fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden “.“ Berlin⸗Steglitz, den 28. Mai 1925. Deutsche Heimstättenbank G. m. b. H. i. Liqu. Der Liquidator: Mentzel.

[28915]

Die Deutsche Kalkhandelsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Oranienburger Str. 67, ist vom 15. Mai 1925 aufgelöst. Gläubiger dieser Gesellschaft wollen ihre Forde⸗ rungen bei dem Liquidator, Kaufmann Julius Kieper in Wilmersdorf, Kaiser⸗ platz 17, bis 1. Juli 1925 anmelden.

Der Liquidator.

einlich, „Cheruskerstraße 25.

Gesellschaft werden der Gesellschaft zu

[29338]

Die Hanseatische Warenhandelsgesell⸗ schaft m b. H. in Lübeck ist aufgelöst. Gläubiger bei mir melden.

Lübeck. Lemcke,

Die Gläubiger sich

Kleinenbroich.

☛☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.

53. Vorschüsse auf Waren keine kapitalverkehrsteuer⸗ pflichtigen Darlehen. Eine Aktiengesellschaft A. wurde am 15. September 1923 mit einem Grundkapital von 5 Millionen Mark errichtet und am 4. Januar 1924 in das Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital wurde bis auf einen Betrag von 2000 Mark durch Sacheinlagen gedeckt, die einen Wert von 96 000 GeM hatten. Die Aktiengesellschaft B., die zu den Gründern und Gesellschaftern

Au löͤsung der Firma Allgemeine Vermögensverwaltungs⸗ und Treu-

beschränkter beschlossen. Ich

vom 1. Januar 1925 ab von der Rheini-⸗

über⸗

Deutsche Heimstättenbank,

Liquidator.

gehörte, leistete zugunsten der Gesellschaft A. vor deren Errichtung wei Zahlungen von 600,35 und 642,13 Dollar und nach der Errichtung, aber vor der Eintragung, vier eenähn 1690,05 + 954,49 + 521,70 +† 774,33, insgesamt also 5183,0 Dollar. Die chaft lieferte S in der Zeit vom 3. Januar bis ebruar an Aktiengesellschaft B. Waren im Gesamtbetrage von ebenfalls 5183,05 Dollar = 21 644,53 GM. Das Finanzamt sah die Zahlungen als steuerpflichtig gemäß § 6 zu c des Kapitalverkehrsteuergesetzes an und setzte gegen die Aktien⸗ seselsscgf. A eine Steuer von 7 ¾ v. H. das sind 1623,30 GM, est. 18 und Berufung wurden els unbegründet zurück⸗ ewiesen; der Rechtsbeschwerde war der Erfolg nicht zu versagen⸗ Der Vorderrichter geht von der Behauptung der Aktiengesellschaft A. aus, daß es sich bei den Zahlungen um Vorschüsse auf 8e; Warenlieferungen handle. Er will aber darin 2 arlehen sehen, weil bei Se des Geldes nicht festgestanden habe, ob und welche Waren geliefert werden würden, und weil unter den Beteiligten kein Zweifel habe, daß mangels solcher Lieferungen das Geld zurückzuzahlen Für die Darlehen sei unter Umständen ein Abtrag durch Abrechnung für Warenlieferungen vorgesehen gewesen. Diese Darlegungen beruhen auf einer Verkennung der Begriffe „Vorschuß’ und „Darlehen“. Der Vorschuß ist eine Voraus⸗ leistung auf eine künftig fälig werdende Schuld. Er wird grund⸗ sätzlich nicht zurückgezahlt. Nur wenn feststeht, daß die Schuld, auf die er gegeben ist, nicht fällig wird. kann der Vorschuß aus dem Gesichtspunkt der ungerech fertigten Bereicherung zurückgefordert werden (Bürgerliches Gesetzbuch § 812 Abs. 1 Satz 2; econdictio causa data causa non secuta, Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 85 S. 43). Beim Darlehen ist die Verpflichtung zur Rückgabe wesentlich, und zwar beim Gelddarlehen zur Rück⸗ abe in Geld (Bürgerliches Gesetzbuch § 607 Abs. 1). Wird die ückgabe später tatsächlich in Waren bewirkt, so beruht das not⸗ wendigerweise einer besonderen Verabredung, nach der an Stelle des zurückzuzahlenden Geldes die Waren treten (Hingabe und Annahme an Erfüllung Statt, Bürgerliches Gesetzbuch § 364). Die Rückzahlung eines Gelddarlehns wird auf Grund des Darlehns⸗ Vertraasverhältnisses nicht etwa auf Grund ungexechtfertigter Be⸗ reicherung gefordert (condictio mutui). Hiernach ist die angefochtene Entscheidung aufzuheben. Die Sache ist spruchreif. Es liegt kein Anhalt für die Annahme vor, daß ein Darlehn, wie es § 6 zu c des Kapitalverkehrsteuergesetzes voraussetzt gegeben ist oder daß die Form des Vorschusses nur gewählt ist, um Darlehen zu verschleiern. Bei geschäftlichen Darlehen pflegen Rückzahlungsfristen vereinbart zu werden. Davon ist hier nicht die Rede. Daß Zinsen bewilligt worden sind, nötigt nicht zur Kennzeichnung der geschlossenen Rechts⸗ geschäfte als Darlehnsgeschäfte, weil auch für einen Vorschuß eine Zinsverpflichtung begründet werden kann. Auf der anderen Seite spricht gegen das Vorliegen von Darlehen die Tatsache daß nach verhältnismäßig nicht langer Zeit Waren in demselben Werte wie die Zahlungen geliefert worden sind. Allerdings fehlte es der Aktien⸗ A. da die Gründung im wesentlichen Sachgründung ohne Einbringung von flüssigen Werten war, e an Barmitteln, um den Betrieb in Gang zu setzen und aufrechtzuerhalten. Wenn es ihr aber gelang von ihren Bestellern Vorschüsse auf künftig zu liefernde Waren zu erhalten, so war diesem Mangel abgebolfen, und es kann nicht bloß deshalb §6 zu c angewendet werden, weil die Vorschüsse wirtschaftlich Darlehen ersetzt haben. Der Vorderrichter spricht auch davon daß Stundung einer Forderung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft vorliege und daß diese Stundung Voraussetzung für die Entstehung (richtiger für den Beginn) und Fortführung der Gesellschaft gewesen sei. Es ist jedoch nicht ersichtlich, daß der Gesellschafter überhaupt eine Forderung hatte, abgesehen von den Ansprüchen, die sich aus den genannten Zahlungen etwa ergeben konnten und die sich als Vorschüsse und nicht als Stundung bereits anderweit bestehender Forderungen darstellen. war die Akfiengesellschaft A. von der Steuer freizustellen. (Urteil vom 8. Mai 1925 II A 252/25.)

54. Rentenbankumlagepflicht einer in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft. Eine Aktiengesellschaft bestreitet ihre Rentenbankumlagepflicht mit Rücksicht darauf, daß sie vor dem Inkrafttreten der Rentenbankverordnung nämlich am 15. September 1923, auf Grund eines an diesem Tage gefaßten Generalversammlungs⸗ beschlusses aufgelöst und damit in Liquidation getreten ist. Sie meint, daß sie infolge der Auflösung, die kraft Gesetzes den Eintritt in Liquidation mit sich gebracht habe, aufgehört habe ein gewerbliches Unternehmen zu sein. Dieser Auffassung kann nicht beigetreten werden. Allerdings geht es zu weit, wenn das Finanzgericht ausführt, ein Gewerbebetrieb könne erst dann als aufgelöst angesehen werden, wenn eine Tätiakeit nicht mehr ausceübt werde die Liagauidation beendet und die Firma im Handel sregister gelöscht sei Der Forkbestand einer Handelsgesellschaft, insbesondere einer Aktiengesellschaft als Rechtsversönlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Fortbestehen ihres bisberigen gewerblichen Betriebs. Umgekehrt ist aber auch mit der Auflösung einer Handelsgesellschaft und ihrem Ein⸗

tritt in Liquidation weder rechtlich noch tatsächlich die sofortige völlige Einstellung ihres bisherigen gewerblichen Betriebs verbunden. Mag auch der Zweck der Liquidationsgesellschaft nicht mehr auf den Abschluß weiterer gewerblicher Geschäfte gerichtet sein, so besteht doch die Liquidationstätigkeit keineswegs nur in der Verwertung und Verteilung des Gesellschaftsvermögens nach Befriedigung der Gesell⸗ schaftsgläubiger. Nach §§ 298 Abs. 1. 149 des öu haben vielmehr die Liquidatoren nicht nur die laufenden Geschäfte zu beendigen sondern sie können zur Beendigung schwebender Geschäfte auch neue eingehen. Dabei mag der Fall daß diese Grenzen der Liquidationstätigkeit durch den Abschluß weitergehender Geschäfte überschritten werden, ganz außer Betracht bleiben. Jedenfalls sind bei der Liquidation eines handelsgewerblichen Unternehmens auch die das Wesen der Liquidationstätigkeit ausmachenden eigentlichen Ab⸗ hichungsaeschente als Handelsgeschäfte im Sinne des Handelsgesetz⸗ buchs anzusehen. Hiernach kann die Frage ob und wann nach Auf⸗ lösung einer Gesellschaft und ihrem Eintritt in Liquidation ihr bisheriger Gewerbebetrieb als beendigt anzusehen ist, nur nach den tatsächlichen Verhältnissen des einzelnen Falles entschieden werden. Solange eine gewerbliche Tätigkeit, wenn auch nur zu Liquidations⸗ zwecken, tatsächlich noch ausgeübt wird, ist auch im Sinne des §9 der Rentenbankverordnung anzunehmen, daß tin der Umlage unter⸗ liegender Betrieb noch besteht Das dem ] riebe noch gewidmete Gesellschaftsvermögen ist alsdann als Beträbsvermögen und nicht etwa als Kapitalvermögen der Gesellschafter zu behandeln. Umgekehrt kann unbedenklich von einem Betrieb im Sinne des § 9 a. a. O. keine Rede mehr sein, wenn das Geschäftsvermögen im wesentlichen in Geld umgesetzt ist und die Liquidation nur noch mit Rücksicht auf schwebende Rechtsstreitigkeiten fortgeführt wird. Im Sinne der vorstehenden Ausführungen ist der Reichsfinanzhof bereits in verschiedenen Ent⸗ scheidungen bei Prüfung der Frage unter welchen Voraussetzungen ein Liquidator als Arbeitnehmer im Sinne des § 18 der vorläufigen Durchführungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung zu behandeln ist, stillschweigend davon ausgegangen, daß durch den Eintritt einer Gesellschaft in Liquidation das Fortbestehen ihres bisherigen Betriebs nicht ausgeschlossen wird. Im vorliegenden Falle hat das Finanz⸗ gericht tatsächlich festgestellt, daß die Aktiengesellschaft deren Gewerbe⸗ betrieb in der Uebernahme von Bauten bestand, zwei Bauten. die bei ihrem Eintritt in Liquidation bereits in Angriff genommen waren, während der Liquidation fortgeführt und vollendet hat. Wenn er mit Rücksicht hierauf angenommen hat, daß sie bei dem Inkraft⸗ treten der Rentenbankverordnung noch Inhaberin eines der Umlage unterliegenden Betriebs gewesen sei, so ist darin ein Rechtsirrtum nicht zu finden. Daß sie damals auch abgesehen von den Liguida⸗ toren noch Arbeitnehmer beschäftigt hat, ist unstreitig. Damit waren die Voraussetzungen für ihre Umlagepflicht gegeben. Urteil vom 8. Mai 1925 II A 251/25.)

55. Keine Umsatzsteuerpflicht der Zuckerfabriken für die Rücklieferung von Rübenschnitzeln an den Erzeuger. Eine Gesellschaft m. b. H. betreibt die Herstellung von Zucker aus Rüben, die sie teils von ihren Gesellschaftern, teils von anderen Erzeugern bezieht. Sie zahlt den Lieferern den festgesetzten Preis und überläßt ihnen außerdem eine ihrer Rübenlieferung entsprechende Menge Schnitzel. In dem Gesellschaftsvertrag ist die Ueberlassung der Schnitzel nicht erwähnt: nach den mit den anderen Erzeugern vereinbarten Kaufbedingungen erfolgt sie unentgeltlich. Streitig ist allein, ob die Gesellschaft m. b. H. für die Ueberlassung der Schnitzel an die Rübenlieferer in den Jahren 1922 und 1923 mit dem gemeinen Werte umsatzsteuerpflichtig ist. Das Finanzgericht, das in Ueberein⸗ stimmung mit dem Finanzamt die Steuerpflicht bejaht, hat festgestellt, daß die unberechnete Ueberlassung der Schnitzel an die Rübenlieferer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung allgemein üblich sei. Das komme auch in dem Marktpreis der Rüben zum Ausdruck. Hieraus zieht das Finanzgericht den Schluß, daß neben dem Hauptvertrag über die Rüben ein Tauschvertrag über die Schnitzel zustandekomme, deren Wert daher nach §8 Abs. 8, des Umsatzsteuergesetzes 1919 bei beiden Beteiligten umsatzsteuerpflichtig sei. Dieser Auffassung kann der Reichsfinanshof nicht beitreten, Die Gesellschaft m. b. H. will nicht den in den Rüben enthaltenen Futterstoff erwerben, um damit Tausch⸗ handel zu treiben. Ebensowenig wünscht der Rübenlieferer, den von ihm mit der Rübe erzeugten Futterstoff durch Verkauf zu verwerten; seine Absicht geht vielmehr schon bei der Erzeugung der Rüben von vorherein dahin, diesen Stoff in seiner eigenen Wirtschaft zu ver⸗ brauchen. Daraus ergibt sich daß die wirtschaftlichen Iwecke der Beteiligten allein auf den Umsatz des Zuckergehalts gerichtet sind, den der Lieferer in der Rübe erzeugt hat und dessen die Gesellschaft m. b. H zur Herstellung des Zuckers bedarf. Deshalb wird auch ein Preis allein für den Zuckergehalt der Rübe festgesetzt während die Rückgabe der Schnitzel nach ausdrücklicher oder stillschweigender Ver⸗ einbarung unberechnet erfolgt Dabei spielt es nach der Auffassung der Beteiligten keine Rolle, daß der einzelne nicht gerade die Schnitzel der von ihm gelieferten Rüben, sondern gleichwertige und gleichartige die mindestens zum Teil aus Lieferungen anderer herrühren, zurück⸗ erhält. Auch nach der Auffassung des Verkehrs ist somit allein der Zuckergehalt Gegenstand des Leistungsaustausches. Die Feststellung des Finanzgerichts über die Preisbisdung läßt lediglich ersehen daß die Gesellschaft m. b. H. für die Rüben einen höheren Preis bezahlen müßte, wenn sie, von der Verkehrsübung abweichend ausnahmsweise die Schnitzel behalten wollte. Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor. Nicht maßoebend ist die dingliche Rechtsgestaltung; denn sie ist im vorliegenden Falle nicht Ausdruck des Parteiwillens sondern

jedes Jahr denselben

eine den Beteiligten unerwünschte Folge der Regelung, die §93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich im Interesse der 816, 528 der Rechtslage im Hinblick auf die Rechte Dritter getroffen hat. Dieser Gesetzeszweck steht zu der hier allein maßgebenden Frage, ob die Beteiligten einen Umsatz des in den Rüben enthaltenen Füttere herbeizuführen beabsichtigen, in keiner Beziehung. In einem Falle atten die Beteiligten versucht, bei der entgeltlichen Bearbeitung von

ld den Werklohn dadurch von der Steuerpflicht zu befreien, daß sie das Eigentum an dem Stoffe zwischen Unternehmer und Besteller hin⸗ und herschoben, so daß der nschein eines nach § 2 Nr. 3 steuer⸗ freien Umsatzes von Edelmetall enistand. Der Reichsfinanzhof hat demgegenüber die Steuerpflicht beiaht, weil es unzulässig sei den wirtschaftlichen Hauptvorgang des Leistungsaustausches von Arbeit gegen Geld aus dem Gesichtspunkt der dinglichen Rechtsgestaltung auf Grund einer Nebenabrede zu beurteilen. Aus demselben Grunde kann auch im vorliegenden Falle für die Beurteilung der Frage, was Gegenstand des Leistungsaustausches sei, nicht die für den Haupt⸗ vorgang zwischen den Beteiligten durchaus belanglose Tatsache des vorübergehenden Eigentumswechsels maßgebend sein 4 der Reichs⸗ abgabenordnung). Schließlich will das Finanzgericht noch aus §82 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes 1919 als Ausnahmevorschrift her⸗ leiten daß alle dort nicht ausdrücklich befreiten Steuerpflichtigen mit der Rücklieferung von Rückständen der Steuerpflicht unterlägen. Der Reichsfinanzhof nimmt indessen an daß die Vorschrift lediglich die Steuerfreiheit der Genossenschaften für Lieferungen dieser Art klarstellen wollte ohne dadurch einer Entscheidung über die Steuerpflicht anderer Rechtsgebilde vorzugreifen. Hiernach war die Gesellschaft m. b. H. von der Steuer freizustellen. (Urteil vom 8. Mai 1925 V A 87/25.)

56. Einkommensteuerpflicht der Bezüge aus einer zeit⸗ weiligen Gewinnbeteiligung an einem gewerblichen Unter⸗ nehmen. Ein Kaufmann hat 1920 seinen Betrieb an eine Aktien⸗ gesellschaft gegen einen festen Preis und eine 2 jährige Gewinn⸗ beteiligung von 5 v. H. veräußert. Streitig ist, ob der im Jahre 1922 ezchlte Gewinnanteil in voller Höhe der Einkommensteuer unter⸗ iegt. Die Vorinstanz hat ausgeführt: Nach den Umständen des Falles habe sie die Ueberzeugung gewonnen, daß die Vertragschließenden von der Absicht geleitet wurden, einen Teil des Kaufpreises unter Festhaltung der Kaufgegenleistung als einheitlicher Gesamtheit in der genannten Weise zahlbar zu stellen. Sie weist darauf hin daß bei der Berechnung der Körperschaftssteuer der Aktiengesellschaf nicht der ganze gezahlte Betrag vom Gewinn abzuziehen sel und daß bei der Stempelsteuer der Gesambvwert des Gewinnanteils als Gegen⸗ leistung versteuert sei. Als steuerpflichtiges Einkommen sieht sie nur den Unterschied zwischen dem gezahlten Gewinnanteil und dem Werte dieser Summen am Tage des Vertragsabschlussetz an. Der Reichs⸗ finanzhof hat bereits in einer fruheren Entscheidung ausgeführt, da die Bezüge aus einer zeitweiligen Gewinnbeteiligung grundsätzli als Einkommen des Jahres ihrer Fälligkeit anzusehen sind. Er ha dabei nicht verkannt, daß das Recht auf diese Bezüge ein Stammrech ist, das von Jahr zu Jahr an Wert perliert vnd daß es eine gewisse Unbilligkeit sei, wenn trotzdem die einzelnen Bezüge in voller Höhe als Einkommen behandelt würden. Er war aber der Ansicht daß eine solche Behandlung dem geltenden Einkommensteuergesetz ent⸗ spräche, das im § 8 Nr. 6 vererbliche Rentenbezüge und im § 11 Nr. 1 Leibrenten und unvererbliche Zeitrenten in voller Höhe der Steuer unterwirft. Von diesem Standpunkt abzugeben, besteht keine Ver⸗ anlassung. Es mag richtig sein, daß die gezahlten Beträge den Gewinn der Aktienoesellschaft nicht in voller Höhe gemindert haben. Aber für die buchführende Aktiengesellschaft liegt die Sache auch wesentlich anders und jedenfalls wird die Gewinnminderung hei ihr nicht gerade in Höhe des Betrags eingetreten sein, den die Vorinstanz als Einkommen des Steuerpflichtigen ansieht Die Aktiengesellschaft konnte die Belastung durch das Gewinnbezugsrecht schätzen und als Passivum einstellen, während sie gleichzeitig denselben Betrag als Teil des Erwerbspreises für den erworbenen Betrieb behandelte. Es kann dahingestellt bleiben ob sie von der Bildung eines Passivums absehen durfte, und ebenso, ob das Passipum jedes Jahr neu zu schäten oder jedes Jahr um einen gleichen Betrag in der Weise zu vermindern war daß es nach 25 Jahren verschwand. Jedenfalls war es nicht möglich, den zur Zeit des Vertragsschlusses noch unbekannten Betrag der Auszahlung für 1922 mit dem um den Diskont verminderten Wert zu buchen, so daß eine Unstimmigkeit mit der Gewinnberechnung der Aktiengesellschaft auch bei der Auffassung der Vorinstanz eintrat. Eine Uebereinstimmung wäre nur dann erzielt, wenn der Steuer⸗ pflichtige die Gewinnbeteiligung nach kaufmännischer Buchführung behandeln konnte heim Vertrogsschluß mit demselben Werte einsetzte wie die Aktiengesellschaft ihre Belastung schätzte und von dem Aktivum Betrag abschrieb um den die Aktienoesellschaft ihre Belastung ass gemindert behandelte. Außerhalb der kauf⸗ männischen Buchführung jst aber eine solche Behandlung von Gewinnbeteiligungen und Rentenrechten im Gesetze nicht vorgesehen. Auch aus der stempelrechtlichen Behandlung der Gewinnbeteiligung ist kein Grund gegen die Auffassung des Reichsfinanzhofs zu ent⸗ nehmen. Der hier in Betracht kommenden Stempelsteuer als einer Verkehrsteuer entspricht es, daß bei der Veräußerung eines Gegen⸗ standes der ganze Wert der Gegenleistung der Besteuerung zugrunde gelegt wird und daß dabei auch Rechte auf wiederkehrende Leistungen zu berücksichtigen sind. Das Einkommensteuerrecht geht jedoch in der Behandlung derartiger Rechte von wesentlich anderen Grundsätzen aus (Urteil vom 6. Mai 1925 VI A 102/25.)

CCCCCZCZCCqqqqqqqqqggamnmnnm

kapital ist durch

1. Handelsregister.

Achern. [28015] Handelsregister Abt. B O.⸗Z. 8: 8 1925 um 15 000 RM abrik Furschenbach, G m. b. H., jetzt 20 000 RM. Furschenbach. Gegenstand des Unternehmens ist der in ortbetrieb der Papierfabrik Furschenbach Prokuristen i owie der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit Papierwaren aller Art. Das Stamm⸗

Aeee

Beschluß der Gesell⸗ schafter vom 12. März 1925 umgestellt auf 5000 Reichsmark und auf bre

schlusses der Gesellschafter vom 6. Mai erhöht; es beträgt Geschäftsführer ist nunmehr Gustav Blankerts Konkordiastr Elise Krezschmar in Furschenbach bestellt. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist durch Gesellschafterbeschluß vom

22. Dezember 1924 geändert und neu Achern, den 30. Mai 1925 Amtsgericht.

des Be⸗ bach ist

worden. Adorf, Vogtl. [28016] Auf Blatt 190 des Handelsregisters, die Firma Brambacher Sprudel Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Bad Brambach betreffend, ist heute eingetragen worden: Der Geschäftsführer Georg

Kaufmann 20. Zum In unser unter Nr. worden die

Friedrich Diefenbach ist Der Direktor Adolf Hayer in B zum

Amtsgericht Adorf, am 29. Mai 1925.

Altenkirchen, Westerwald.

andelsregister A ist heute 41 folgendes offene

Schmidt & Co. Werkzeugfabrik, Neitersen. Gesellschafter sind: Christian Schmidt in Fladersbach, ehaig Karl Rau, Lina geb. Schmidt. in Remscheid Dem Kauf⸗ mann Otto Schmidt in Remscheid ist Prokura erteilt. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1925 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur die beiden Ge⸗ sellschafter zusammen ermächtigt. 1

Altenkirchen, den 28 Mai 1927 8

Amtsgericht.

ausgeschieden. ad Bram⸗

Gesckäftsführer bestellt

[28020]

eingetragen

Handelsgesellschaft