1925 / 137 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jun 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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des einreichenden Gläubigers auch dann aufgewertet, wenn bereits

Klauenseuche ist vom Schlachtviehhofe in Leipzig am 11. Juni

Abs. (4). Ist das Recht im Grundbuch bereits gelöscht, so finder zeue Wieeeeinrragung in Höhe der Aufwertung mit dem sich aus § 2 Abs 5 ergebenden Range statt, soweit nicht die Vor⸗ schriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuches oder über das Erlöschen von Rechten durch den Niederschlag bei der Zwangs⸗ versteigerung entgegenstehen. Die Vorschrift über den öffentlichen Glauben sind entsprechend anzuwenden, wenn in einem im § 892 Abs. 2 des B. G.⸗B. bestimmten Zeitpunkte eine dem § 29 der Grundbuchordnung enilprechende Löschungsbewilligung oder löschungsfähige Quittung bereits erteilt war oder gleichzeitig erteilt würde. Im Falle des Absatzes (2 9 erfolgt, falls nicht der Eigen⸗ tümer die Wiedereintragung bewilligt, die Wiedereintragung des Rechts erst, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne daß ein Einspruch eingelegt ist, oder nachdem eine rechtskräftige Ent⸗ scheidung über einen Vorbehalt oder die Rückwirkung vorliegt. Der auf Wiedereinsetzung des Rechtes is auf Antrag des Gläubigers durch Eintragung eines Widerspruches zu sichern. Entsprechendes gilt für Schiffs⸗ und Bahnpfandrechte.

Abs. (5). Die Vorschriften des Abs. (4) finden entsprechende

Anwendung, wenn das aufgewertete Recht, ohne gelöscht worden zu sein, nicht mehr von dem früheren Gläubiger eingetragen 88 oder die Berechtigung eines Dritten sich aus § 1155 des B. G.⸗B. ergibt. Der Aufwertungsbetrag des früheren Gläubigers geht dem Aufwertungsbetrag des gegenwärtigen Gläubigers und den diesen im Range gleichstehenden oder nachgehenden Rechten im Range nach. Ab. (6). Wird ein Recht aufgewertet, das gelöscht oder ohne ge⸗ löscht worden zu sein nicht mehr für den Gläubiger eingetragsn worden ist, so steht der Eintragung des Aufwertungsbetrages an der bisherign Rangstelle der öffentliche Glaube des Grundbuches insoweit nicht entgegen, als nach dem 1. Januar 1925 Rechte durch den Eigentümer, seinen Ehegatten, vor oder während der Ehe, durch seine oder seines Ehegatten Verwandten auf⸗ oder ab⸗ steigender Linie, durch seine oder seines Ehegatten voll⸗ oder halb⸗ bürtige Geschwister oder durch den Ehegatten dieser Person er⸗ worben sind; dies gilt nicht, wenn der Erwerber nachweist, daß ihm zurzeit des Erwerbs eine Absicht des andern Teils, das Recht des Gläubigers zu beeinträchtigen, nicht bekannt war. Darüber hinaus kann der Gläubiger des aufgewerteten Rechts bis zum 31. Dezember 1925 Veräußerungen, die der Eigentümer nach der Löschung oder Anschreibung des Rechts seit dem 1. Januar 1925 über das belastete Grundstück getroffen hat, anfechten, wenn die Veräußerung in der dem andern Teile bekannten Absicht, die Ein⸗ tragung des aufgewerteten Rechtes an der bisherigen Rangstelle zu vereiteln, vorgenommen sind. Die Vorschriften der §§ 6 bis 9, 11, 1—3 und des § 13 des Gesetzes vom 21. Juli 1879 in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (Reichsgesetzblatt Seite 709) finden entsprechende Anwendung. An die Stelle der im § 13, 4 bezeichneten Fristen tritt eine Frist von 6 Monaten seit der Beendigung des Konkursverfahrens. 1

Abs. (6a). Ist nach Löschung einer Hypothek auf das Grund⸗ stück, auf dem sie früher lasteir, und ein anderes Grundstück eine Besamthypothek eingetragen worden, so kann der Gläubiger des nufgewerteten Rechts bei der Aufwertungsstelle beantragen, daß der Betrag der Forderung der Gesamthypothek auf die einzelnen Grundstücke verteilt wird und der Gesamthypothekengläubiger ist alsdann verpflichtet, dem Gläubiger des aufgewerteten Rechts den Vorrang vor dem Betrag seiner Forderung einzuräumen, der tach der Entscheidung der Aufwertungsstelle nicht auf das be⸗ lastete Grundstück, auf dem die aufgewertete Hypothek wieder ein⸗ getragen wird, fällt. 1

Abs. (7). Wird dasselbe Recht auf Grund der Vorschriften der Absätze 1 bis 2b nicht nur für den jetzigen, sondern auch für einen früheren Gläubiger aufgewertet, so darj die Aufwertung zugunsten des jetzigen Gläubigers nicht den Betrag übersteigen der dem früheren Gläubiger gemäß der Vorschrift des Abs. 3. auf den Betrag der Aufwertung anzurechnen ist. 1 Abs. (8 a) Schuldverschreibungen der im § 1 Abs. 2 Ziffer 5 7 bezeichneten Art, die gekündigt oder ausgelost sind, aber ich noch im mittelbaren oder unmittelbaren Besitz des Gläubigers be inden, werden zu seinen Gunsten auch dann aufgewertet, wenn bereits eine Abrechnung mit dem Schuldner oder eine Hinter⸗ legung zugunsten des Gläubigers stattgefunden hat.

Abs. (8 b) Schuldverschreibungen der im § 1 Abs. (2) Ziffer 5 bis 7 bezeichneten Art, die bei einer Bank zur Einlösung eingereicht sind, werden, wenn sie sich noch im Besitz der Bank befinden, zugunsten

bis

eine Abrechnung mit dem Gläubiger oder mit dem Schuldner oder eine Hinterlegung zugunsten des Gläubigers stattgefunden hat. Eine Aufwertung zugunsten der Bank findet nicht statt. Entsprechendes gilt für Bankiers und andere Unternehmungen, die die Aufbewahrung fremder Wertpapiere gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig betreiben. Die Reichsregierung wird ermächtigt, Vorschriften über die Anmeldung und den Nachweis des Rechtes der Gläubiger und für den Fall, daß die Rechte nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß angemeldet und nach⸗ gewiesen werden, und den Eigentumsschutz der Rechte zu erssth .

Abs. (8 ) Gezahlte Bekräge werden in den Fällen der Absätze (8 a) und (8 b) zum Goldmarkbetrag (292,4) auf den Betrag der Auf⸗ werlung angerechnet. Hinterlegte Beträge kann der Schuldner auch dann zurücknehmen, wenn er auf die Rücknahme versichte Htt

Abs. (8 d). Ablieferungen aus dem Besitz der Banken, die seit dem 1 Juni 1925 erfolgt sind, gelten als nicht geschehen.

Abs. (9). Findet infolge b Regelung ein anhängiger Rechts⸗ streit seine Erledigung, so trägt jede Partei die ihr entstandenen oußer⸗ gerichtlichen Kosten. Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen.

§ 11 a. Soweit im Falle der Bewirkung der Leistungen eine Auf⸗ wertuüͤng nach § 11 nicht stattfindet, kann sie auch wegen ungerecht⸗ fertigter Bereicherung oder auf Grund einer Ahtsetsaß wegen Irr⸗ tums oder aus einem anderen Rechtsgrunde nicht verlangt werden. Ansprüche wegen arglistiger bleiben unberührt. Die Vor⸗ schrift des § 11 Abs. 9 gilt entsprechend. 1

§ 11 b. Ein aus Anlaß der Anlegung des Grundbuches oder eines Eigentumswechsels nach landesrechtlichen Vorschriften wegen Nichtanmeldung innerhalb einer Ausschlußfrist erfolgter Untergang eines Rechtes am Grundstück, steht der Aufwertung und Eintragung des Rechtes gemäß § 11 nicht entgegen.

Der Ausschuß des Reichstags führte in seiner vorgestrigen Nachmittagssitzung die zweite Beratung der zweiten Novelle zur 1141““ zu Ende. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger be⸗ richtet, sind dabei in der Landwirtschaft für die Arbeiter die durch⸗ chnittlichen Jahresarbeitsverdienste grundsätzlich wieder eingeführt, ie Unterscheidung zwischen Facharbeitern und gewöhnlichen Arbeitern ist gefallen. Diese Arbeitsverdienste werden legt aber in verschiedener Höhe nach Art der Beschäftigung usw. festgesetzt, und zwar von Aus⸗ schüssen, an denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig beteiligt sind. Diese Ausschüsse können auch bestimmen, daß für bestimmte Gruppen keine durchschnittlichen Arbeitsverdienste festgesetzt werden, sondern daß für sie der wirklich verdiente Entgelt maßgebend ist. Das Beitragsverfahren der Landwirtschaft ist entsprechend geändert. Für verunglückte Notstandsarbeiter und Pflichtarbeiter sole der Jahres⸗ arbeitsverdienst aus der Zeit vor ihrer Erwerbslosigkeit 1“ sein, wenn er günstiger ist. Soweit durch die angenommenen Um⸗ rechnungsbestimmungen ein Rentenbezieher schlechter gestellt werden würde als bisher, soll er wenigstens seine alten Bezüge behalten. Die laufenden Renten von 10 vH und darunter fallen fort gegen eine Ab⸗ standssummme von 20 Mark.

Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitswesen,

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗und

atlich gemeldet worden.

gefellschaft in

Handel und Gewerbe. Berlin, den 15 Juni 1925. Telegraphische Auszahlung.

12. Juni Geld Brief

15. Juni

Geld Briet

Buenos Aires (Papierpeso).. 1,675 1,679 1,713 1,717

Japan Konstantinopel.... 2,255 2,265 20,377 20,429

London 1“ E“ 4,195 4,205 Rio de Janeiro .. 0,456 0,458 Amsterd.⸗Rotterdam 168,54 168 96

Athen (in Mark für 100 Drachmen) 7,14 7,16 Brüssel u. Antwerpen 19,915 19,955 5 80,83 81,03 10,565 10,605

Danzig .“

Helsingsors .. 16,32 16,76 7,315 7 335

Italien Jugoflawien .... 7,335

79,45 79,65 20,475

Kopenhagen... nissabon und Oporto 20 525

70,84 71,02 20,23

Oslo 20,29 1„18“ 12,43 12,47 E“] 81,475 81,675 E11u“ 3,065 3,075 Spanien 61,07 61,23 und 112,26

Stockholm

Gothenburg ... . 112,54 Wien 59,057 59,197 Budapest 5,895 5,915

168,59 169 01 1 19,938 80,87 10,568 16,8 7,28 79,18 20,475 70,66 20,285 12,435 81,465 3,055 6115

112,26

59,057 5,895

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

12. Juni Geld Brief 20,685 20,785

4,26 4,28

15. Juni Geld Brief 20,70 20,80 16,17 16,25 4,225 4,245 4,179 4,199 4,176 4,196 4,172 4,192 4,17 4,19 1,658 1,678 1,669 1,689 0,44 0,46 20,34 20,44 20,348 20,448 20,335 20,435 20,346 19,80 19,90 19,87 3 02 3,04 3,01 79,25 79,65 79,05 80 62 81,02 80,66 10,515 10,575 10,528 20,21 20,31 20,21 168,13 168,97 168,16 talienische über 10 Lkre 16,35 16,43 16,63 Jugoslawische. 7,26 7,30 7,235 Norwegische 70,65 71,01 70,52 unter 500 Lei

Rumänische 1000 Lei

Schwedische 111,95 112,51 112,12 Schweizer .. . . 81,49 81,89 81,51 Spanische... 60,90 61,20 61,10

Eschecho⸗slow. 100 Kr. 12,42 12,48 12,42

ꝛu. darüber 12,44 12,50 12,47

unter 100 Kr. 8 Oesterr. 10— 500 000 Kr. 59,09 59,39 59,09 5,85 5,87 5,85

Ungarische 8

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten. . 8—

Banknoten

Sovereigns. 20 Fr.⸗Stücke... Gold⸗Dollars ... Amerik. 1000-5 Doll. 1ESW. Argentinische Brasilianische. 1 Englische große ...

2 1 £ u. dar. Belgische. Bulgarische. antehe Danziger (Gulden).

ranzösische ... olländische

Nach dem Bericht des Vorstands der Neckar⸗Aktien⸗ Stuttgart für 1924 wurden die Bau⸗ arbeiten, die übermäßig oft durch Hochwasser überrascht und auf⸗ gehalten wurden, so gefördert, daß mit dem Einbau der Turbinen und sonstigen maschinellen Einrichtungen in die fertiggestellten Kraft⸗ häuser der Staustufen Wieblingen und Neckarsulm begonnen und das Wehr in Untertürkheim in Betrieb genommen werden konnte. Bis Jahresende waren auch die Wehre, Seitenkanäle und Schleusen der Staustufen Wieblingen und Neckarsulm fertiggestellt. An der Stau⸗ stufe Ladenburg wurden die Arbeiten mit mehreren hundert Erwerbs⸗ losen aus Mannheim und Umgebung als Notstandsarbeit fortgesetzt. In den Aktiven ist der Saldo aus der Gewinn⸗ und Verlustrechnung in Höhe von 104 693 RM enthalten. 1 Nach dem Geschäftsbericht der Dynamit⸗Acetien⸗Ge⸗ sellschaft, vormals Alfred Nobel & Co., Ham⸗ burg, für 1924 war die Herstellung und der Absatz von Spreng⸗ stoffen im abgelaufenen Geschäftsjahr im allgemeinen leidlich be⸗ friedigend. Die ersten Monate des verflossenen Jahres standen noch unter dem ungünstigen Einfluß der Ruhrbesetzung. Auch wirkte sich die Stabi⸗ lisierung der Währung in einer Erhöhung der Herstellungskosten aus, die den Nutzen aus dem In⸗ und Auslandgeschäft stark schmälerte. Von ernsteren Unfällen blieben die Fabriken der Gesellschaft und die der ihr befreundeten und angeschlossenen Gesellschaften verschont Die von ihr und ihren verbündeten Gesellschaften nach dem Kriege auf⸗ enommene Herstellung anderer Waren hat im allgemeinen befriedigt. er Reingewinn von 1 410 013 RM ist wie folgt zu verwenden: 5 vH von 26 430 240 RM = 1 321 b12 NM. für den Aussichtsrat 22 9833 RM, Vortrag auf neue Rechnung 65 518 RM.

Rio de Janeiro, 12. Juni. (W T. B.) Nach einer amtlichen Bekanntmachung beliefen sich die Bestände an Kaffee am 30. Mai in den Sammellägern auf 2 243 430 Sack, in Stationen und Waggons auf 110 000 Sack und auf den Fazenden zur auf 50 000 Sack, insgesamt also auf 2 403 430 Sack. Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß die Ernte 1924/25 und der Rest der Be⸗ stände von 1923 erschöpit sind und daß tatsächlich kein Kaffee aus den erwähnten Ernten auf den Plantagen befindlich ist. Die Ernte 1925/26 ist eingeleitet. 1

London, 13. Juni. (W T. B.) (Funkspruch.) Die Ein⸗ fuhr nach England erreichte im Monat Mai einen Wert von 104 278 466 Pfund Sterling, was eine Abnahme gegen den Mai 1924 um 17 758 689 Pfund Sterling bedeutet. Auch die Ausfuhr ging mit 64 204 484 Pfund Sterling um 6 056 398 Pfund Sterling gegen den gleichen Monat im Vorjahre zurück.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 13. Juni 1925: Ruhrrevier: Gestellt 21 940 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —— Am 14. Juni 1925: Ruhrrevier: Gestellt 3129. Oberschlesisches Revier: Gestellt —,—.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 13. Juni auf 128,00 (am 12. Juni auf 127,75 ℳ) für 100 kg.

„Berlin, 13. Juni. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des L t leinzelhandels für je 50 kgæ frei Haus

2.

Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,00 bis 23,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 19,00 bis 20,00 Haferflocken lose 20,50 bis 21,50 Hafergrütze, lose 22,00 bis 22,50 Roggenmehl 0/1 17,50 bis 18,75 ℳ, Weizengrieß 23,00 bis 24,00 Hartgrieß 25,00 bis 26,25 ℳ, 70 % Weizenmehl 19,25 bis 21,50 ℳ. Weizenauszug⸗ mehl 22,00 bis 28,25 ℳ. Speiseerbsen. Viktoria 16,50 bis 18,50 ℳ, Speiseerbsen, kleine —,— bis —,— ℳ. Bohnen weiße, Perl 15,00 bis 19,00 Langbohnen, handverlesen 25,00 bis 26,00 Linsen, kleine 20,00 bis 24,50 ℳ, Linsen, mittel 27,00 bis 40,00 ℳ. Linsen, große 41,00 bis 44,00 ℳ, Kartoffelmehl 21,00 bis 23,50 Makkaroni Hartgrießware 46,00 bis 57,00 Mehlnudeln 26, bis 30,00 ECEiernudeln 44,00 bis 69,50 Bruchreis 15,00 bis 16,00 ℳ, Rangoon Reis 17,75 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,00 bis 31,50 ℳ, Tafelreis, Java 32,00 bis 42,00 Ringärfel amerikan. 72,00 bis 93,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/1060 bis —,— ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 77,00 bis 78,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 54,00 bis 55,00 Rosinen Caraburnu Kisten 65,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 94,00 Korinthen choice 53,50 bis 68,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 193,06 bis 203,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 193,00 bis 200,00 ℳ, (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel holl. 40,00 bis 43,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 100,00 bis 105,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 165,00 Rohkaffee Brasil 200,00 bis 236,00 Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 305,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 250,00 bis 300,00 ℳ. Röstkaffee Zentral⸗ amerika 350,00 bis 390,00 ℳ, Röstgetreide lose 19,00 bis 22,00 ℳ, Kakao fettarm 50,00 vis 90,00 Kakao. leicht entölt 95,00 bis 120,00 ℳ. Tee, Souchon, gepackt 365,00 bis -405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 475,00 IJnlandszucker Melis 33,00 bis 35,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 33,75 bis 37,25 ℳ, Zucker, Würfel 36,50 bis 40,75 Kunsthonig 33,00 bis 34,00 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 37,50 Speisesirup, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 Marmelade Vierfrucht 36,00 bis 40,00 Pflaumen⸗ mus in Eimern 36,00 bis 52,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,20 bis 3,50 ℳ. Steinsalz in Packungen 4,00 bis 4,20 Siedesalz in Säcken 4,20 bis 4,60 ℳ. Siedesalz in Packungen 5,40 bis 6,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 92,00 bis 94,00 Bratenschmalz in Kübeln 93,00 bis 95,00 ℳ, Purelard in Tierces 91,00 bis 94,75 ℳ, Purelard in Kisten 92,00 bis 94,75 Speisetalg gepackt 65,00 bis 66,00 Speisetalg in Kübeln bis , Margarine, andelsmarke 1 66,00 II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 II 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter 1a in Fässern 177,00 bis 183,00, Molkereibutter Ia in Packungen 188,00 bis 197,00 ℳ. Molkerei⸗ butter II a in Fässern 167,00 bis 173,00 ℳ. Molkereibutter II a in Packungen 173,00 bis 185,00 Auslandsbutter in Fässern 193,00 bis 202,00 Auslandsbutter in Packungen —,— bis Corneed beef „12/6 lbs. per Kiste 40,00 bis 43,00 ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 95,00 bis 101,00 ℳ, Quadratkäse 25,00 bis 32,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 108,00 bis 118,00 ℳ, echter Emmen⸗ thaler 165,00 bis 172,00 ℳ, echter Ebvamer 40 % 115,00 bis 120,00 ℳ, do. 20 % 85,00 bis 90,00 ausl. ungez. Kondens⸗ mei 48/16 20,00 bis 22,50 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 24,00 bis 25,00 ℳ.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle beim Deutschen Landwirtschaftsrat vom 8. bis 14. Juni 1925 stellten sich die Schlachtwiehpreise je Zentner Lebendgewicht wie folgt:

Berlin Hamburg Stuttgart 13. Juni 11. u. 12. Juni 11. Junk Reichsmark

55 61

48 —54

40 46

28 36

50 55

44 46

51 60 51 60 43 50 38 42 52 55 52 55 44 50 38 42 33 43 33 43 20 30 14- 19

57 60 50 55 44—48 36 40

0 9„ ,15292 Färsen und Kühe

50 202920 2—20

30 40 12 25

2S 2 82

88 90 81 85 50 - 57

bis 89

65 73 55 62 48—- 52 50 58 36 45 20 30

73 724 21822 69 70 66 68

65 - 67

50 54 45 50

weine

62 70 65 70

b.l5 b66äeäö 9 295069602bb5b;9bùb905ùb999 0 2 9292b2995ãb 05 2ꝗb0 9 0 o0 . „„ bo;9 b o 9

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten

Devisen. 8

London, 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 100,00,

New York 4,85 68, Deutschland 20,40 Reichsmark für 1 Pfd. Sterl., Belgien 101,90 Spanien 33,30, Holland 12,09, Italien 123,00, Schweiz 25,02, Wien 34.52 Schillinge. Zürich 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. New YPork 5,15 ½, London 25,02 ½, Paris 25,00 Brüssel 24,50, Mailand 20, 8 Madrid 75,20, Holland 207,05, Stockholm 138,00, Oslo 86,85, Kopenbagen 97,25. Prag 15,27 ½, Berlin 1,22,60, Wien 72,65, Buda⸗ pest 0,00,72,55, Belgrad 9,50, Sofia 3,77 ½, Bukarest 2,40, Warschau 99,00, Helsingfors 13,00, Konstantinopel 2,76, Athen 8,86 ¾ Buenos Aires 206,00, Italien —,—.

Kopenhagen, 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25,72 New York 5,30 ½, Berlin 126,00, Paris 25,95, Antwerpen 25,45, Zürich 103,00, Rom 21,15, Amsterdam 213,10 Stockholm 141,85, Oslo 89,35 Helsingfors 13,37, Prag 15,72.

Stockholm 13. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,16, Berlin 89,00, Paris 18,25, Brüssel 17,90, Schweiz. Plätze 72,65 Amsterdam 150,30, Kopenhagen 70,65. Oslo 63,15. Washington 3,73¾ Helsingfors 9,45. Prag 11,15. *

Oslo, 13. Juni. (W. T. B.) Devisenturse. London 28,85, Hamburg 141,50, Paris 29,00, New York 5,94, Amsterdam 238,75, Zürich 115,40, Helsingfors 14,97, Antwerpen 28,75, Stockholm 159,00, Kopenhagen 112,25. Prag 17,65.

London, 13. Juni. (W. T. B.) Silber 31 ¾, Silber

auf Lieferung 31916.

——

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. 1

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinc) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Zimt

über je 1500 wierer aufgehoben.

zum Deutschen

Nr. 137.

2

Er ste B e 1 ta g chsanzeiger und Preußischen

Berlin, Montag, den 15. Funi

Staatsanzeiger

1. Untersuchungssachen.

.Aufgebote, Verluft⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

„Verkäufe, Verpachtungen. Verdingunge .Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

in ꝛc.

—ö.

1,— Reichsmark freibleibend.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen

11. Privatanzeigen.

—— ——

1. Untersuchungs⸗ sachen.

[32809) Steckoriefserledigung. Der unterm 12 Februar 1924 hinter

den Kaufmann oder

Alfred Erwin Kiesewetter erlassene

Steckbrief (Stück Nr. 44/1924) ist erledigt. Flensburg, den 8 Juni 1925.

Der Untersuchungsrichter beim Landgericht.

2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[32512]

Das Autgebot betr landschaftl. Central⸗ Pfandbriefe (Reichsanzeiger vom 27. 1. 25 unter Nr. 103 629) ist eingestellt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 81,

F. 15. 24, den 10. 6. 1925. .

[32811]

Auf Antrag des Fabrikbesitzers Ernst Julius Arnold in Dresden Leipziger Straße 78, wird die durch Beschluß vom 9. Dezember 1921 angeordnete Zahlungs⸗ sperre hinsichtlich der ihm abhanden ge⸗ kommenen Aktien der Vereinigten Zünder⸗ und Kabelwerte, Aktiengesellschaft in Meißen, Lit. C Nr. 207 und Nr. 250

Dresden, den 6. Juni 1925. Das Amtsgericht. Abt. I b.

[32810] Betanntmachung. Die Sperre der im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 85 vom 11. 4. 1925 zu Buch Nr. 5851 ver⸗ öffentlichten, hier als ahhanden gekommen gemeldeten Aktie Nr. 2091 nebst Zins⸗ bogen der Lindener Aktien⸗Brauerei wird hiermit aufgehoben. Haäannover, den 11. 6. 1925. Polizei⸗Präsidium.

132814] Aufgebote. 1. Die Preußische Kraftwerke „Ober⸗ ser“ Aktiengesellschaft in Cassel, Köl⸗ b Str. 136, haben das Aufgebot eines am 16. Juni 1925 in Frank⸗ furt a. M. fälligen Primawechsels in Höhe von RM 12 412 13 (Zwölftausend⸗ jerhundertundzwölf 1⁄ο% Reichsmark) beantragt. Der Wechsel ist vom Aus⸗ steller nicht unterschrieben, enthält als Ausstellungsdatum den 16. März 1925 und ist an die Order eigene auf die Firma Peters Union A. G. in Frankfurt a. M. gezogen, für diese von den Herren Spieß und W. Röder angenommen und bei dem Bankhause Otto Hirsch & Co in Frank⸗ furt a. M. zahlbar gestellt. (18 F 27/25.) II. Der Dipl.⸗Ing. Max Lambert in Frankfurt a. M., vertreten durch Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Alexander Dietz, daselbst, hat das Aufgebot der angeblich drei Jahren gestohlenen Palmen⸗ „Aktie Nr. 1454 beantragt. 42/,25.) III. Der Kaufmann Friedrich Dern in Köln⸗Lindenthal, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Carl Klute, Iserlohn, Gartenstraße 6, hat das Aufgebot der 4 % Hypothekenpfandbriefe der Frankfurter Pfandbriefbank, Aktien⸗ gesellschat, früher Frankfurter Hypotheken⸗ Credit⸗Verein, in Frankfurt a. M., a) Serie 43 Lit. L Nr. 3714 über 500 ℳ, b) Serie 46 Lit. K Nr. 7421 über 1000 ℳ, c) Serie 46 Lit. K Nr. 7422 über 1000 beantragt. (18 K 43/25.) gefordert, spätestens in dem auf den 7. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, eil 42, I Stock, Zimmer 23, an⸗ eraumten Autfgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der

Urtunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 6. Juni 1925. Amtsgericht. Abt. 18.

Korbmacher Max

daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Peter

Gräf spätestens in dem auf den 11. Juli

1925 vor dem unterzeichneten Gericht,

Zimmer 22, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grunds der Forde⸗ rung zu enthalten. Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die welche sich nicht melden, können (unbeschadet des Rechts vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtn issen und Auflagen berücksichtigt zu werden) von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Koblenz, den 30. Mai 1925. Das Amtsgericht. Abt. 7. 7 VIa 10/25.

[32447]

Dem Vorwerkshelfer Otto Johann Krzykowski in Holzen bei eerte ge⸗ boren am 11. Oktober 1898, in Narzym, Kreis Neidenburg, ist durch Erlaß des Herrn Justizministers vom 29. Mai 1925 die Genehmigung erteilt, an Stelle seines bisherigen Familiennamens den Namen Krell zu führen. Die Aenderung des Familiennamens erstreckt sich auch auf sehec Ehefrau.

Schwerte, den 8. Juni 1925. Das Amtsgericht.

[32448] Aufgebot.

Der als Pfleger bestellte Gastwirt Viktor Olschinska in Kalborno hat be⸗ antragt, den verschollenen Bauunternehmer Joff Kramkowski, zuletzt wohnhaft in

Kalborno, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. De⸗ zember 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 40, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Veischollenen zu erteilen vermögen, geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. .

Allenstein, den 4. Juni 1925.

Das Amtsgericht.

[32442]

Durch Ausschlußurteil des neten Gerichts wird der Grundschuldbrief, der über die auf den Grundstücken Züllichau Bd. 22 Bl. Nr. 49. 55 und 63 in Abt. III unter Nr. 2 bzw. 1 bzw. 1 zur Gesamthaft eingetragene Grundschuld von 14 285,70 Gramm Feingold gebildet ist, für kraftlos erklärt.

Züllichau, den 12. Mai 1925.

Das Amtsgericht.

[32443] 1 Durch Ausschlußurteil des . neten Gevichts wird der Hypothekenbrief. der über die auf dem Grundstück Dorf Trebschen Bd. 4 Bl. Nr. 160 jetzt Bd. 5 Bl. Nr. 206 in Abt. III unter Nr. 1 für den Heildiener Anton Straube in Caro⸗ lath eingetragene Hypothek von 450 Mark gebildet ist, für kraftlos erklärt. Züllichau, den 5. Mai 1925 Das Amtsgericht.

[32444]

Durch Ausschlußurteil des u Feich neten Gerichts wird der Hypothekenbrief, der über die auf dem Grundstück Palzig

für die Sparkasse der Stadt Züllichau

bildet ist, für kraftlos erklärt. Züllichau, den 12. Mai 1925. Das Amtsgericht.

W11“

Ich, der Kaufmann Roman Jenév Codina in Barcelona, Calle Ancha 5, habe dem Kaufmann Arthur Balke in

[32445]

32315] Beschluß. 8 Das Amts richt Chemnitz hat durch Ausschlußurteil vom 10. Juni 1925 die Aktien 448, 1411, 1918 und 1919 über Chemnitzer Düngerabfuhrgesellschaft in

Chemnitz für kraftlos erklärt. Chemnitz, den 11. Juni 1925. Amtsgericht. Abt. A 14.

[32446] Aufgebot. 8 Der Bankdirektor a. D. Fritz Küster in Koblenz als Nachlaßverwalter des achlasses des Kaufmanns Peter Gräf, erstorben am 8. Mai 1925 zu Koblenz, at das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der dhs Nachlaßgläubigern beantragt. Die

achlaßgläubiger werden! notariellen

letzt in

Berlin W., Jägerstra 3, wohnhaft, durch öö

. Vollmacht, d. d. Barcelona, den 29. Mäͤrz 1915, 1916, 1917, 1922, zu meinen Generalbevollmächtigten je 200 der

bestellt und ihn unter Auflegung der Be⸗

eee zur Bestellung eines oder mehrerer

Unterbevollmächtigter ermächtigt, alle meine Angelegenheiten zu besor und jede Rechtshandlung, welche ich selbst vor⸗ nehmen könnte und bei welcher Stell⸗ vertretung gesetzlich zugelassen ist, für mich und in meinem Namen mit rechtsverbind⸗ licher Kraft vorzunehmen. Ich habe ihn durch notariell beglaubigte Urkunde, d. d. Barcelona, 9. Dezember 1922, weiterhin ermächtigt, Häuser in Berlin für mich zu erwerben, mit den Verkäufern die Kaufperträͤge in meinem

4

8 (Ziviliustizgebäude,

Namen abzuschließen, die Auflassung der Grundstücke von den Eigentumern ent⸗ Phenzugehnen. meine Eintragung als Eigentümer im Grundbuch zu beantragen sowie andere Eintragungen jeder Art, insbesondere Löschungen der Hypotheken in das Grundbuch und Aushändigung der von den Hypotheken⸗Grundschuld⸗ und Renten⸗ schuldbriefen an andere Personen zu be⸗ willigen und zu beantragen Dieser mein Bevollmächtigter sollte auch berechtigt sein, mich in allen vng lese beikn. die die 5,81 Grundstücke betreffen, sowohl bei Gerichten und anderen Be⸗ hörden, als auch ö gegen⸗ über zu vertreten. Mein ollmächtigter sollte endlich auch befugt sein, Geldbeträge für mich einzuziehen und über den Empfang Quittung zu leisten, soweit sich die Zahlungen auf die genannten Grund⸗ stücke beziehen. Diese von mir dem Kauf⸗ mann Arthur Balke erteilte Vollmacht widerrufe ich hiermit im vollen Umfang und erkläre sie für kraftlos. Die von dem Hauptbevollmächtigten erteilten Untervoll⸗ machten sollen zugleich hiermit rechts⸗ unwirksam sein.

Berlin, den 24. Mai 1925.

Roman Jenéy Codina.

Die vorstehende Unterschrift des Kauf⸗ manns Roman Jenéy Codina aus Barce⸗ lona, Calle Ancha 5, beglaubige ich. unter Not.⸗Reg. Nr. 40 ir

Berlin, den 24. Mai 1925. (L. S.) Dr. Carl Johanny, Notar im Bezirk des Kammergeri Auf richterliche Anordnung zum Zwe der öffentlichen Zustellung bekannt⸗ gemacht. Berlin, den 4. Juni 1925. 8 Die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 96.

32453 Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erna Alice Elfrieda Pritz⸗ kow, geb. Schmeckebier, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Kleinschmidt, Geeste⸗ feld und Oldach, welche gegen ihren Ehe⸗ mann Gustav Heinrich Wilhelm Andreas Pritzkow, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung klagt, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor das Landgericht in Hambung, Sieve⸗

ingplatz), auf den 13. Oktober 1925, Vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dom genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Hamburg, den 6. Juni 1925.

zurzeit unbekannten

Kirchenstraße 9/10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Zamory in Königsberg, klagt gegen den Schlosser Richard Klein, früher in Königsberg, Bülowstraße 30. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund 5 1565 B G⸗B. mit dem Antrag die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldigen Teil zu erklären. 3. Die Frau Margareite Zer⸗ giebel, geb. Link, in Königsberg, Am Rhesianum 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kroehnert in Königsberg. klagt gegen den Kaufmann Willy Zer⸗ giebel, früher in Königsberg, Plantage 17, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldigen Teil zu erklären. 4. Die Arbeiterfrau Gertrud Gurck, geb Weiher, in Königsberg Kalt⸗ höfischestraße 39 c, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Eugen Cohn in Königsberg klagt gegen den Arbeiter Paul Gurck, früher in Dönhoffstädt, Kreis Gerdauen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B G⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldigen Teil zu erklären. 5. Die Kaufmannsfrau Anna Turck, geb. Herdegle, in Allenburg Kreis Weh⸗ lau. Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Jacoby 1. und Dr. Wachtel in Königsberg, Pr., klagt gegen den Kauf⸗ mann Wilhelm Turck, früher in Allen⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 8 1565 B. G⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten als allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerinnen laden

die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die 4. Zwil⸗ kammer des Landgerichts in Königsberg, Pr. Hansaring 14—16, Zimmer 200, auf den 2. Oktober 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen Königsberg, Pr., den 2. Junt 1925. Krüger, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[32456] Oeffentliche Zustellung. Schellenberg, Julie geb. Breinlinger, Kaufmannsehefrau in München, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Liebl in München, klagt gegen Schellenberg, Hans, Kaufmann, zuletzt in München, Aufenthalts, Be⸗ vertreten. wegen Ehe⸗

klaaten, nicht

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. scheidung mit dem Antrage zu erkennen:

[32454] Oeffentliche Zustellung. V

Die Ehefrau Hermine Weppner in Göttingen, Jüdenstraße 3, Prrezeßbevoll⸗ möchtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt II. in Hannover, klagt gegen den früheren Ladeschaffner, jetzt Kaufmann August Weppner, unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreibs vor die III. Zivilkammer

ds Landgerichts in Hannover auf den

5. Oktober 1925, Vormittags

10 Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen

Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

vertreten zu lassen. Hannover, den 8. Juni 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[32455] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Wilhelm Klesper, Amalia geb. Bens, zu Wüstenhof, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kem⸗

pen in Köln, klagt gegen den Johann

Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ Bd. 1 Bl. Nr. 20 in Abt. III unter Nr. 1 Wilbelm Klesper zu Köln⸗Kalk, Peter⸗ Stühlen⸗Straße 82, zurzeit unbekannten

Berlin W. 9, Straße 21, zu⸗

berg,

eingetragene Hypothek von 4500 Mark ge⸗ V Aufenthalts, auf GGrund böswillicen Ver⸗

lassens mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Nerhaondlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkommer des Landgerichis in Köln auf den 22. Sevtember 1925, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderuna, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 10. Juni 1925.

Losen, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[33184] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Frau Christine Schwarz, geb. Brust. jetzt in Darmstadt, Soderstraße 10,

i Frau Brust, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Heinrich Glaß in Königs⸗ bera, Münzstraße 9, klagt gegen den Kauf⸗ mann Kurt Schwarz, früher in Königs⸗ Ziethenstraße 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. 2. Die Schlosserfrau Maraarete Klein, geb. Bollgehn, in Köniasberg, Sackheimer

I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden. II. Der Beklaate hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I guf Mittwoch, den 21. Oktober 1925, 1“] 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen b diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwa als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht München, den 9. Juni 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J.

[324571 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Frieda Gaudig, geb. Benn⸗

8 ei lt

dorf, in Leißling, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Flachsbarth in Naumburg

a. S., klagt gegen den Bahnarbeiter Karl Hermam Gaudig, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des § 1567 Ziffer 2 B. G.⸗B. auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 6. Oktober 1925, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen. Naumburg a. S., den 8. Juni 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[32549] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Zum Amtsgericht Augsburg als Prozeß⸗ Pricht stellte der Berufsvormund der Stadt Nürnberg als Vormund der un⸗ ehelichen minderjährigen Marie Farrn⸗ bacher, geb. 1. 11. 1918, Klage gegen Wachs, Jakob, Hausbursche, zurzeit un⸗ bekannten Aufenthalts, letzter Wohnsitz Augsburg, mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, dem klagenden Kinde vom Tage der Klagezu⸗ stellung an bis zur Vollendung des 16. ö an Stelle der bisher fest⸗ hesetzten Unterhaltsrente nunmehr als Unterhalt eine an den gesetzlichen Ver⸗ treter des Kindes zu leistende, je für drei Monate vorauszuzahlende Geldvente von wöchentlich 5 50 Reichsmark zu gewähren. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ 8 zu een 3. Das Urteil ist vor⸗ ufig vollstre Sn Oeffentliche Zu

stellung ist bewilligt. Zu dem auf Frei⸗ tag, den 17. Juli 1925, Vor⸗ mittags S ¼ Uhr, Sitzungssaal II des Amtsgerichts Augsburg, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits bestimmten Termin wird hiermit der Beklagte Jakob Wachs geladen. A 1664/25.

Augsburg, den 3. Juni 1925. 8

Gerichsschreiberei des Amtsgerichts. 8

[32460] Oeffeutliche Zustellung. Die minderjährige Lona Dill in Zoppokb, Berufsvormund Lewandowski daselbst, Wilhelmstraße 27, klagt gegen den Kaufmann lmuth Tramitz in Berlin, Lübecker Str. 21, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte rechts⸗ kräftig zur Zahlung eines vierteljährlichen Unterhaltsgeldes in Papiermark, die jetzt kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr ist, und der bisher zu leistende Betrag in keinem Verhältnis zu dem nach § 1708 B. G.⸗B. zu leistenden vollen Unterhalt steht, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichäig zu verurteilen, an Klägerin vom 15. Mai 1925 ab bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahre 300 drei⸗ hundert Reichsmark jährlich zu zahlen, und zwar in vierteljährlichen Raten im voraus, die rückständigen sofort, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Abt. 183, Neue Friedrichstraße 13/15, II. Stock⸗ werk, Zimmer 174/176, auf den 11. Fen Uhr,

1

1925, Vormittags 9 ¾¼ geladen. Berlin, den 4. Juni 1925. 8* Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [32465] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Lina Maria Ri⸗ notzki, geb. am 8. 5. 1921 in Höntrop, vertreten durch ihren Vormund, Lehrer W. vom Hofe in Höntrop bei Bochum, Pro⸗ zeßbevollmächtigter. Rechtsanwalt Stuhl⸗ weißenburg in Duisburg⸗Ruhrort, klagt egen den Arberter Rudolf Queisler, selber in Stahl⸗ straße 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger der Klägerin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, einschl. der bereits festgesetzten Rente von jährlich 168 einhundertacht⸗ undsechzig Reichsmark vom Tage der Zu⸗ stellung der Klage ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Rente von jähr⸗ lich 240 zweihundertundvierzig Reichsmark vierteljährlich im voraus zu ahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz wird der Beklagte vor das Amtsgericht Duisburg⸗Ruhrort, Zimmer Nr. 27, auf den 17. September 1925, Vormittags 9 Uhr, geladen. Duisburg⸗Ruhrort, d. 5. Juni 1925. Hilbert, Justizobersekretär.

[32464] Oeffentliche Zustellung. Der am 13. November 1919 außerehe⸗ lich geborene Kurt Rohrmann, vertreten durch das städt. Jugendant Duisburg, dieses vertreten durch den Berufsvormund Kirsch in Duisburg, klagt gegen den Franz Stanislawiak, früher in Duisburg⸗ Laar, Hubertusstraße 22, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrag: 1. der Beklagte wird als Vater des Kindes verurteilt, zu Händen des Vormunds. an das Kind von seiner Geburt, dem 13. 11. 1919, an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrich⸗ tende Geldrente von vierteljährlich 75 fünfundsiebzig Reichsmark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künf⸗ tig fällig werdenden am 1. eines jeden Kalendervierteljahrs, zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits werden dem Be⸗ klagten auferlegt, 3. das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Duisburg⸗ Rubrort, Zimmer 27, auf den 17. Sep⸗ tember 1925, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Duisburg⸗Ruͤhrort. den 5 Juni 1925.

Hilbert, Justizobersekretär.

[32467] Oeffentliche Zustellung. G

Der minderjährige Ewald Erich Lucas in Schönbach, gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger Herrn Bürgermeister Al⸗ fred Irmscher zu Schönbach. klagt gegen den Tischler Max Ewald Lucas, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Schön⸗ bach, unter der Behauptung, daß der Kläger eheliches Kind des Beklagten urd dieser zur Bestreitung dessen Unterhalts verpflichtet sei, mit dem Antrag, zu er⸗ kennen: Der Beklagte wird verurteilt, dem am 2. Februax 1922 geborenen Ewald Erich Lucas seinem Sohne eine monatliche Unterhaltsrente von 15 nb 1. Juni 1925 im voraus bis vorläufig

8