Kreditfähigkeit unseres Staates. Eine Ablösung der öffentlichen An⸗ leihen gemäaß dem Regierungsentwurf drohe die Kreditfähigkeit Deutschlands auf lange Zeit, namentlich im Inland, m erschüttern. Die Streichung der öffentlichen Schulden zu 95 Prozent, wie es die Ablösung der Anleihen sei, ware in der Geschichte des deutschen Vater⸗ landes beispiellos. Parallelen hierzu fände man auch so gut wie gar nicht in der Geschichte anderer Länder. Immer habe man si mit einem eventuell langdauernden Moratorium begnügt, wie es au die dritte Steuernotverordnuna tue. Es sei doch sicherlich erwägens⸗ wert, auch weiterhin diesen Weg mit vleplich festaeleaten Stundungs⸗ isten zu gehen. Auch könne in Betracht kommen. aleichzeitig eine bblösungsanleihe, ähnlich dem Regierungsentwurf, zu schaffen und den Staatsaläubigern wahlweise zur Verfüguna zu stellen. Ministerial⸗ direktor von Brandt (Reichsfinanzministerium) leate die Not⸗ wendigkeit dar, die es gebiete, jetzt eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Anleiheschuld m kreffen. Ein Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben könne auf weitere Sicht nicht aufgestellt werden, wenn beständig die Möalichkeit neuer unvorbergesebener Ausgaben für den Anleihedienst drohe. Auch sei ein Staat ebenso wie ein Privatschuldner in seiner Kreditfähigkeit beschränkt, olange seine Verpflichtungen nicht feststehen und daher ein rteil über seine Zahlunasfähiakeit nicht gewonnen werden könne. Diese Grundsätze hätten auch maßgebende “ der Hauptplätze des Auslandes durchaus anerkannt, wie eine Fühlungnahme vor Ausarbeitung des Gesetzentwurfs über Ablösung der öffentlichen An⸗ leihen ergeben habe. Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.) wies darauf hin, daß das ethische und moralische Recht der Gläubiger auf Auf⸗ wertung im Rahmen des irgend Möglichen ohne weiteres anerkannt werden müsse. Dies gelte jedoch nicht für den Neubesitz, denn es bestehe keine moralische Verpflichtung des verarmten deutschen Volkes, diejenigen zu bereicherm, die gegen wertloses Papiergeld große Bestände der Anleihen aufgekauft hätten. Die Anleihen mit etwa 80 Mil⸗ liarden Nennwert erreichten aber die Hälfte des gesamten noch vor⸗ andenen deutschen Nationalvermögens. Ob ein formelles Recht deh läubiger bestehe, sei außerordentlich zweifelhaft. Jedenfalls hab den Staatsgläubigern gegenüber das oberste deutsche Gericht fünf Jahre lang dieses Recht verneint, und dieser Standpunkt werde geteilt von dem obersten Gericht in Oesterreich, in England, vor allem aber vom Gesetz in den sogenannten „Siegerstaaten“ Italien und Frankreich. In diesen Ländern würden die Staatsanleihen jetzt etwa zum Nennwert gehandelt und zum Nennwert zurückgezahlt, auch die Gläubiger dieser Staaten seien also um 70—80 Prozent des ursprünglich hergegebenen Wertes geschädigt. Abg. Di. Schetter (Zentr.) führte aus, daß geschichtliche Rückblicke auf die Entwicklung des Schuldentilgungsrechts in Deutschland und anderen Staaten zwar dogmatisch wertvoll seien, aber die Sache nicht weiterbrächten. Das Reich habe nun einmal den Krieg verloren, und sei mit einer Anleiheschuldenlast von 70 Milliarden daraus hervorgegangen. Die Staatswirtschaft könne nicht gesunden, wenn sie eine solche Schulden⸗ last mit sich schleppe, denn ein Schuldner mit solcher Last sei einfach kreditunfähig. Wie in der Privatwirtschaft durch das Aufwertungs⸗ gesetz klare Verhältnisse durch Feststellung eines Generalaufwertungs⸗ gesetzes geschaffen werden sollten, müsse auch die Staatswirtschaft wissen, was ihr zu zahlen zugemutet werde. Angesichts der außerordent⸗ lichen Schuldenlast, der Repavationsverpflichtungen, der gewachsenen sozialen Lasten, der allgemeinen Volksverarmung, könne der öffent⸗ lichen Wirtschaft nicht ein gleicher Aufwertungssatz auferlegt werden zole der Privatwirtschaft. Es sei aber wesentlich, die Sätze mehr als bisher einander anzugleichen. Ebenso müsse die soziale Rente nach verschiedenen Richtungen verbessert werden. Das sei möglich, wenn man die Inflationssteuer nach den vorgeschlagenen Richtungen einführe und ausbaue. So bitter es daher sei, an die Stelle des Moratoriums der dritten Steuernotverordnung eine Abwertung der Ansprüche zu etzen, so sei diese Regelung doch eine unumgängliche Notwendigkeit, die öffentlichen Haushaltungen in Ordnung zu bringen. Vielleicht könne man aus der Inflationssteuer für die Dauer der Ablösungszeit den gleichen Betrag herausholen, wie ihn der Etat jährlich zur Ver⸗ fügung stellen solle; alsdann könnten in Zukunft alle Leistungen des Ablösungsgesetzentwurfs verdoppelt werden, so daß man neben den erhöhten sozialen Leistungen dem privaten Aufwertungsgesetz sehr nahe komme. Abg. Keil (Soz.) verlangte, daß zur Erfüllung der berechtigten Ansprüche der durch Krieg und Inflation verarmten Volksteile diejenigen Volkskreise, die sich während der bereichert, neue Vermögen gebildet, oder sch ein großes Vermögen ungeschmälert hätten erhalten können, in schärfstem Maße steuerlich herangezogen werden. Dies könne geschehen auf dem Wege der Ver⸗ mögenszuwachs⸗ und der Vermögenserhaltungssteuer. Mit dem Kom⸗ promißvorschlag sei seine Partei nicht einverstanden. Abg. Jör⸗ rissen (Wirtschaftl. Vereinig.) betonte, die Frage sei vornehmlich die, ob man das Moratorium der dritten Steuernotverordnung bei⸗ behalten solle oder eine endgültige Regelung treffen wolle. Im ersteren Falle würde eine spätere Generation vielleicht einmal etwas erhalten. Damit sei aber den heute Notleidenden nicht gedient. Es 4 furchtbar, daß man nur mit so geringer Hilfe rechnen könne. über ie mehr wir aus den Steuern zu diesem Zwecke herausholten, desto mehr liefen wir Gefahr, an Reparationen, deren endaültige Höhe noch nicht feststehe, zahlen zu müssen. Eine Besserung könne nur auf dem Wege einer zu findenden gerechten und flüssig zu machenden Inflationssteuer gefunden werden, die zur Stärkung der Auslosungsmasse heranzuziehen wäre. Die Bedenken einer Kredit⸗ gefährdung durch die Zusammenlegung hielt der Redner nicht für so tragisch. Wer Geld aibt, so erklärt er, sieht auf das, was ist und nicht auf das, was war. Der Kredit hängt ab von den Sicherheiten, die wir heute bieten. Würde das Moratorium bestehen bleiben, würde wahrscheinlich die Bedingung zur Regel werden, daß eine Ver⸗ sinfung und Tilgung der Anleihen nicht vor Rückzahlung des Kredites eginnen dürfe. Dadurch würde eine Begrenzung des Moratoriums ins Unabsehbare hinausgeschoben. Abg. Dr. Korsch (Komm.) ver⸗ langte, daß etwaige Aufwertungen nur der wirklich armen Bevölke⸗ rung zugute kommen dürften, nicht aber Leuten, die noch anderes Ver⸗ mögen besäßen. Nachdem der Ausschuß noch beschlossen hatte, den Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht zur Frage der Anleiheablösung zu hören, wurde die Sitzung auf Freitag vertagt. — Der Steuerausschuß des Reichstags trat in die Beratung des Entwurfs eines Reichsbewer⸗ ungsgesetzes ein. In der Generaldebatte legte Staatssekretär Dr. Ho pitz laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher eitungsverleger auf Wunsch einiger Mitglieder die Grundzüge des Gesetzes dar. Die Frage, in welcher Weise das Vermögen bei der Vermögenssteuer des Reichs und den Realsteuern der Länder künftig bewertet werden solle, sei das wichtigste und größte Problem der Steuerreform. Die Bedeutung des Gesetzentwurfs liege ganz be⸗ sonders darin, daß zukünftig für die Steuern des Reichs und für die Steuern der Länder und Gemeinden, soweit diese nach dem Merkmal des Wertes bemessen werden einheitliche rte dee- gelegt werden würden. Das sei nicht nur zur Erzielung einer Vereinfachung in der Verwaltung. sondern auch im e der Wirtschaftskreise eine der wichtigsten steuergesetzgeberischen Aufgaben. Wegen des Interesses, das künftig auch die Länder und Gemeinden an der Le.ag des Vermögenswerts hätten, sei es erforderlich, die ander und Gemeinden bei der Feststellung der Werte zu beteiligen. Was die Bewertung selbst anlange, so sei zwar in der Reichsabgaben⸗ ordnung das Bewertungsproblem wissenschaftlich richtig gelöst, in der Praxis sei aber insbesondere im Hinblick auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse mit den Normen der Reichsabgaben⸗ ordnung nicht auszukommen. Für die Landwirtschaft sei, wie schon in der Reichsabgabenordnung festgelegt sei, die Bewertung nach dem Ertragswert maßgebend. r Entwurf enthalte jedoch besondere Vorschriften, um die Gleichmäßigkeit in der Bewertung innerhalb des Reichsgebiets zu sichern und insbesondere zu erreichen, daß der kleine und mittlere Hests gegenüber dem Großbesitz nicht benachteiligt werde. Beim Betriebsvermögen könne ein objektiver Ertragswert nicht ermittelt werden Andererseits könnten aber die Gegenstände des Betriebsvermögens auch nicht mit ihren reinen Verkaufswerten angesetzt werden; es müsse vielmehr bei der Bewertung stets der Gesichtspunkt der Fortführung des Betriebs entscheidend sein. — Bei der Einzelberatung wurde zu § 4 von mehreren Rednern die Streichung der Absätze 2 und 3 gefordert die den Ländern unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Ausnahmen von der Einheits⸗
funden, während er am 17. nach Aussage des Verteidigers fei
1 8
bewertung gestatten Staatssekretär Dr. Popitz bezeichneke diese oe⸗
chriften, die das Ergebnis langwieriger Bevatungen mit den Ländern eien, mit Rücksicht auf den Unterschied wische Ertragssteuern und
rmögenssteuer und im Interesse der hrung der Finanzhoheit der Länder als völlig unentbehrlich. Nach eingehender Beratung wurde unter Ablehnung der gestellten Anträge, § 4 im der Fassu der 1 angenommen. Bei der Beratung der Vorschrift des § 15 Abf J. nach der der Wert der Arbeit des an der Boden⸗ “ mitarbeitenden Besitzers eines landwirtschaftlichen Betriebs und seiner Angehörigen bei der Ermittlung des Rein⸗ ertrags als Unkosten in Abzug uz bringen ist, wurden die Worte an der eeeheezesHaftun durch die Worte „an der Bewirt⸗ scaftung des Betriebes“ 2. um dadurch zum Ausdruck zu bringen
nicht nur die rein körper iche Arbeit gemeint ist 52 15 Abs. 4 erklärte Ministerialdirektor Dr. Zarden auf Anfrage eines Mitglieds, daß diese Vorschrift, die die Einbe der Gebäude und Betriebsmittel in den Ertragswert vorsehe, besonders dem Schutze der kleinen itzer diene, da bei diesen die Gebäude einen unrerhältnismäßig gro Anteil am Gesamtwert des Betriebs gusmachen. Zu § 16 lag ein Antrag vor, der eine grundsätzliche Umgestaltung des in gece Vorschrift behandelten 2 verfahrens füͤr landwirtschaftliche Betriebe forderte; nach eingehender Aussprache wurde bhser Antrag abgelehnt. Ein weiterer Antrag, daß bei der Auswahl der Vergleichsbetriebe, an Hand deren die Wertrelationen der verschiedenen Gebiete des Reichs zueinander ermittelt werden sollen, etwa gleiche Betrichehröben zugrunde gelegt werden sollen, fonr die Zustimmung der Mehrheit des Ausschusses. Dann vertagte sich der Ausschuß.
Zu Beginn der Donnerstaagssitzung. des Untersuchungsausschusses in Sachen Dr. Höfle wurde nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger nochmals Oberstaatsanwalt Dr. Linde verommen, der Dr. Höfle am 15. und 18. April besucht hat. Höfle sei in sehr stark niedergeschlagenem Zustand gewesen. Er klagte, von seinen Freunden im Stich gelgassen sei, daß sie ihm auf seine Briefe kein Geld geschickt hätten und daß er in großer Sorge um seine Familie fei. Er fühle sich unglücklich, die Mauern be⸗ drängten ihn, und er möchte heraus. 3 er sprach, war an logisch, er schien aber seelisch gebrochen zu sein. Der Zeuge hatte den Eindruck, daß bei Höfle am 15. der Höhepunkt der Benommenheit erreicht war. Höfle habe ihn auch falsch angeredet und ihn „Assessor genannt. Am 16. habe der Verteidiger Höfle stark deprimiert 8.
er
war. Der Zeuge fand Höfle am 18. noch im Bett. aber ebenfalls frischer, jedenfalls frischer als am 15. Höfle wollte gern eine Kur in Nauheim machen und erhoffte von seinen Freunden 500 Mark zu erhalten. Er wollte aus dem Lazarett heraus und erwartete, daß er bei persönlicher Rücksprache das Geld erhalten würde, daß ihm seine Freunde auf Grund der Briefe nicht geben wollten. Der Zeuge hat Höfle geraten, seinen Verteidiger zu seinen Freunden zu schicken, um für seine Familie Geld z erhalten. Er habe sich selbst bemüht und versucht, von einer Summe von 9000 Mark, die beschlaanahmt war 2000 Mark frei zu bekommen für Höfles Familie. Der Zeuge gibt weiter an, daß er hinterher zu dem Eindruck gekommen sei, als ob Höfle sich um Einzelfragen nicht mehr kümmerte, sondern mit den Hoffnungen, herauszukommen, abgeschlossen hätte. Höfle habe na⸗ seiner Kenntnis schon am 14. in starkem Maße narkotische Mitte genommen. — Vorsitzender: See sind der Ansicht, daß Höfle am 18. völlig klar war? — Zeuge: Jawohl. Er hat aber öfter geweint. Der Verteidiger habe Höfle auch frisch vorgefunden. Das sei doch gewiß ein unverdächtiger Zeuge. Dem Zeugen sei an Höfle nichts aufgefallen. Sonst hätte er auch an den Oberstaatsanwalt berichtet. Wenn die Pfleger Höfle apathisch fanden, so liege das wohl daran, daß Höfle nicht das Bedürfnis hatte, mit diesen Leuten zu sprechen, während er dem Besuch des Zeugen mit Interesse entgegensah und daher angeregt war. Der Zeuge stellt noch fest, daß die Behauptung der Frau Höfle, ihr Mann habe ihr geschrieben, daß er im Ge⸗ fänanislazarett die denkbar beste Pflege und ärztliche Behandlung bätte, nicht den Tatsachen entsoreche. Er habe nichts derartiges an rau Höfle geschrieben. Befragen des Sachverständigen 5 Lewin gibt der Zeuge an, daß Hofle nach seiner Ansicht alle Fragen verstanden habe. Sachverständiger: Haben Sie eine Unordnung in der Gehirntätigkeit Dr. Höfles bemerkt? Zeuge: Ich hatte damals nicht den Eindruck, als ob Dr. Höfle in seinem Bewußtsein irgendwie nennenswert gestört war. Dr. Höfle war nicht geistig verwirrt. Sachverständiger; War Dr. Höfle apat isch? Zeuge: Er war gegenüber der begbsichtiaten Verlegung nach Legel gleichaültig. Er gab wobl seine Zustimmung, meinte aber, lieber würde er nach Nauheim gehen. Gelallt und gestottert hat er nicht. Die Antworten kamen allerdinas aögernd. Auf Bemerken des Sach⸗ verständigen, das Krankenblatt verzeichne die Notiz, am 17. April habe Dr. Höfle nicht mehr lesen können und mache einen verstörten Eindruck, erklärt Zeuge Oberstaatsanwalt Dr. Linde das stimme nicht mit der Beobachtung eines anderen Zeugen überein, wo⸗ nach dieser den Patienten an diesem Tage frischer gefunden habe. Ob, sich Dr. Störmer, wie es von dem Zeugen angeordnet wurde, um die in die Barmat⸗Angelegenheit Inhaftierten, darunter auch Doe Höfle, gekümmert habe, weiß der Zeuge nicht, Sachverständiger Dr. Lepin stellte dazu est. daß das offenbar nicht geschehen ist. Auf eine Frage des Abga. Wester (Zentr.) antwortet Zeuge Dr. Linde, die in der Presse aufgestellte Behauptung, man habe den Prozeß gegen Dr. Höfle aus antisemitischen oder politischen Gründen an⸗ gestrengt, entspreche nicht den Tatsachen. Die Staatsanwaltschaft handke nur nach dem Gesetz. Die Dezernenten seien sowo 1 jüdisch, wie evangelisch und katholisch. Es könne also wo nicht von antisemitischen oder politischen Bestrebungen der Staats⸗ anwaltschaft, der Untersuchungsrichter usw gesprochen werden. — Als nächster Zeuge wird darauf Reichstagsabgeordneter, Regierungs⸗ direktor Buchholz vernommen. Der Zeuge erklärt, in der Reichs⸗ tagsfraktion des Zentrums 7 bekannt geworden daß Dr. Höfle sich bepaswerdefabrend raäußert hätte, daß während seiner Untersuchungs⸗ haft niemand von 98 Fraktion ihn besuche oder ich um ihn kümmere. — Abg. Esser (Eus “ ein anderer Zentrumsabgeordneter hätten darauf versucht, Spre rlaubnis im Untersuchungsgefängnis zu erbalten. Der Zeuge habe sich in telephonische Verbindung mit dem Untersuchungsrichter gesetzt, und es habe sich eine Persönlichkeit ge⸗ meldet, wobei er den Namen Untersuchungsrichter Keinz verstanden habe, wobei es sich aber offenbar um Dr. Nothmann gehandelt habe. Das Ersuchen sei abgelehnt worden mit dem Hinweis, daß dadurch die Sprecherlaubnis für Frau Föhle eingeschränkt würde. Frau öfle habe solche Erlaubnis in Zeiträumen von 10 bis 11 Tagen. s wurde darauf seitens der betreffenden Herren des Zentrums hetont, daß es natürlich nicht in ihrer Absicht liege, Frau Dr. Höfle die Besuchserlaubnis zu nehmen. Der Zeuge kann sich nicht erinnern, daß ein erneuter Versuch, eine Sprecherlaubmnis zu efalte unter⸗ nommen wurde. — Zeuge Untersuchungsrichter Dr. Nothmann bestätigt, daß dieses Telephongespräch statigefunden und daß er die betreffende Erklärung über die Sprecherlaubnis abgegeben hat. Der Zeuge kann sich nicht entsinnen, daß er über das Telephongespräch zu anderen Personen gesprochen hat. Auch davon, daß seinerzeit in der brel von einer Beschlagnahme bei einer Freundin Dr. Höfles ge⸗ prochen wurde, ist dem Zeugen nichts bekannt. Jedenfalls habe das mit dem Versagen der Sprecherlaubnis nichts zu tun. Zu seiner bis⸗ herigen Aussage stellt Dr. Nothmann ergänzend fest, daß, entgegen der Aussage des Dr. Thiele, dieser ihm an dem fraglichen Sonnah bend, als sich eine beträchtliche Verschlimmerung im Befinden Dr. Höfles einstellte, keine Mitteilung davon gemacht habe, daß Dr. Höfle haft⸗ unfähig sei oder ins Krankenhaus überführt werden müsse. Der Zeuge bestreitet entschieden, daß ihm das von Dr. Thiele gesagt e sei. Auch von einer vorhandenen. Lebensgefahr bei Dr, Höfle habe Dr. Thiele niemals gesprochen, lediglich habe er geäußert, daß bei Dr. Höfle ein Zustand der Benommenheit eingetreten sei. Am Sonntagabend spät, etwa 11 ½ Uhr, sei Zeuge dann vom berstraf⸗ anstaltdirektor Bully angerufen worden, der dem Zeugen mitteilte, Dr. Höfle gehe es sehr schlecht, es sei eine Lungenentzündung hinzugetreten; es werde sich eine Ueberführung Dr. Höfles in ein Krankenhaus not⸗ wendig machen. Zeuge habe darauf, nach seinem Einverständnis mit f Maßnah t idert: selbstverständlicht — Nach wei⸗
8 †
tervem Befragen verschiedener Ausschußmitglieder an den Zeugen stelll Abg. Kuttner (Soz.) den Antrag, Dr. Thiele in dieser — hbeit nochmals zu hören. Vorsitzender Dr Seelmann (D. Nat.) erklärt dazu, es solle über den Antrag Kuttner in nichtöffentlichen Sitzung verhandelt werden. — Zeuge Dr. Nothmann erklärt auf weiteres Befragen, daß er sich bei wichtigen Maßnahmen gegenüber Erkvankten, wie Aussetzung der Untersuchungshaft, Ueberführung in ein Krankenhaus oder in ein Erholungsheim. stets mit der Staats⸗ anwaltschaft in Verbindung setzte. An dem fraglichen Sonnabend er keine Veranlassung gehabt, sich mit ihr ins Benehmen zu setzen, da ja eine solche Entscheidung noch nicht vorlag. — Abg. Heil⸗ mann (Soz.) stellt darauf fest, daß sich nicht ein Widersp aus der Aussage Dr. Thieles und Dr. Nothmanns ergebe, daß dieser Widerspruch in der Aussage Dr. Thieles selbst liege, da er laut seiner Aussage eine am Sonnabend, sondern am Sonntag befürwortet habe. „Nothmann ist nicht erinner⸗ lich, daß ihm seitens des Dr. Peschke gesagt wurde, durch Anwendung uwieler Narkotika könne die Verhandlumg 85 Dr. Höfles leiden. euge habe die Beobachtung gemacht, da Höfle manchmal schwer E“ 82 8 er rr 1 ” 8₰ nehmung machte. i dieser ich ein präch mit Dr. Peschke stattgefunden.
Es wird dann die Vernehmung des Zeugen Oberstaatsanwalts Dr. Linde fortgesetzt. Zeuge erklärt es für richtig, daß sein letzter Besuch am 18. April bei Dr. Höfle stattgefunden hat. Das Gut⸗ achten Dr. Störmer⸗Dr. Kraus habe am 17. April vorgelegen. habe in diesem Gutachten das entscheidende Wort „Entlassung“ ge⸗ lehlt. Beim Treffen ihrer Maßnahme hätten auf die Staatsamwalt⸗ chaft ferner die Worte, „es liegt keine Lebensgefahr vor“ mitbestim⸗ mend gewirkt. Die Staatsanwaltschaft habe erst am 20. April von der gefährlichen Wendung im Befinden Dr. Höfles Kenntnis erhalten und sie sei davon überrascht gewesen. — Abg. Kuttner (Soz.) fragt darauf ob es Tatsache sei, daß im Reichstag ein Antrag der amwaltschaft auf Aufhebung Immunität Dr. Höfles ge⸗ stellt wurde. Seiner Erkundigung nach sei ein solcher Antrag nicht eixperngen Zeuge Dr. Linde erklärt dazu, daß der Antrag schriftlich formuliert wurde und auch eingereicht worden ist. Der Vertreter des Justizministeriums bestätigt den Eingang des betreffenden wnng8⸗ am 7. Februar, der an den Reichsinnenminister weitergegeben wurde. Am 12. Februar sandte dieser das reiben mit dem Bemerken zurück, daß das Mitglied des Reichstags Dr. Fohle am 9. Februar sein Mandat niedergelegt habe. Eine weitere rage des Abgeordneten Kuttner bezieht sich auf die Frage, ob positive Anhaltspunkte für die Begründung des Fluchtverdachts nach dem Erlaß des ö vorhanden waren. Staats⸗ anwalt Dr. Peltzer habe seinerzeit ausgesagt, positive Anhaltspunkte habe man nicht gehabt. Zeuge Oberstaatsanwalt Dr. Linde erklärt dazu, Dr. Peltzer müsse gemeint haben, daß solche Umstände, wie gepackter Koffer, Beforgung des Reisebillets und Passes nicht bekannt waren. Der Zeuge erklärt weiter, daß aber bekannt war, daß drin⸗ gender Fluchtverdacht bestand, weil nach Auffassung der Staats⸗ anwaltschaft in dem Augenblick, wo Dr. Höfle die Schwere der An⸗ klage und das öee- der Beweise erkannte, er leicht mit Hilfe Barmats, dem seine Aussage unbequem werden mußte, ins Ausland entfliehen kommte. In dem Falle eines anderen Angeschuldigten sei eine Flucht vorgekommen. Man könne das nach dem Sinne des Erlasses nicht nur als Vermutung der Staatsanwaltschaft ansehen. Auf eine Frage des Abg. Heilmann (Soz.), wer Dr. Höfle die Baashethane des Entlassungsantrages seitens der Strafkammer mit⸗ geteilt habe, weiß der Zeuge keine Auskunft zu geben. Darauf tritt eine Mittagspause ein.
zu Beginn der Nachmittagssitzun
an den Seugen Oberstaatsanwalt Dr. Linde gestellt. Weyl (Soz.) fragte, ob der Zeuge sich erinnern könne, 82 Dr. Höhe wäh vend des Besuches von sich aus Fragen gestellt habe. Der Zeuge stellte fest, daß er den wesentlichen Teil der Unterhaltung geführt habe und eine eigentliche Fragestellung seitens Dr. Höfles nicht erfolgt sei. Auf weiteres Befragen erklärte der Zeuge kein Staatsanwalt wigerspriche einem ärztlichen Antrag, wenn mit diesem die Vernehmungsunfähigkeit begründet sei. Dann kommt die An⸗ gelegenheit der Zwangsvollstreckungssache Reichspost egen Dr öfle zur Besprechung. r Vertreter des dr isministeriums verlas dazu die betreffende Akte. wraus geht hervor: es war des Amtsgerichts Berlin⸗ Lichterfelde ein Arrestbefehl zum Zweck der Vevmögensbeschlagnahme ausgestellt worden. Am 27. J. ntrag auf
wurden noch einige Ieühen
kanuar wurde dann der Anberaumung eines Termins zwecks Leistung des Offenbarungseides seitens Dr. Höfles gestellt. Vor dem Amtsgericht Berlin⸗Lichterfelde hat Dr. Höfle in Aufführung eines Vermögensverzeichnisses Anteile bei dem Wirtschaftsverlag Sudau im Betrage von 2000 Goldmark nicht aufgeführt. Aus diesem Grunde wurde später ein Meineids⸗ verfahren gegen Dr. Höfle eingeleitet. Dr. Höfle hat später erklärt, er habe diesen Vermögensposten infolge seiner Inhaftnahme ver⸗ gessen. Der Vertreter des Justizministeriums erklärt dazu noch, es handle sch bei diesem Verfahren nicht um ein staatsanwaltschaft⸗ liches Verfahren und ferner träfen 1“ nicht zu, wonach Dr. Höfle vom Staatsanwalt und Untersuchungsrichter Feistung des Offenbarungseides gedrängt worden ist. Zeuge Oberstaatsanwal Dr. Linde gab anschließend eine Schilderung der Stellungnabme der Staatsanwaltschaft zu dieser Angelegenheit. Er erklärte auf Befragen, wenn in den in Frage kommenden Akten verzeichnet sei, ein neuer Termin würde sich wahrscheinlich am 19. oder 20. Januar vor dein Amtsgericht Berlin⸗Mitte ergeben, so sei das darauf rückzuführen, daß die Staatsanwaltschaft doch auch ein Interesse hatte, Fragen zu stellen. Es sei ein sachliches Interesse insoweit vorhanden gewesen, als Dr. Hefle unter der Anklage der Arhanden, land und deshalb auch seine Herü weer von Interesse waren. Abg. Kuttner (SoFz.) fragte, ob die Staats⸗ anwaltschaft sich nicht habe sagen können, daß, wie es auch Dr. Höfle angegeben habe, Dr. Höfle sich bei Aussteltung des Verzeichnisses h irren können. Lenge Dr. Linde erklärte, wie obiektiv die Sicatsanwalkschaft gehandelt habe, gehe doch daraus hervor, daß sie das Verfahren gegen Dr. Höfle einstellte Abg K uttner bemerkte weiter, die Staatsanwaltschaft habe sich doch in der An⸗ helegenheit des Offenbarungseides auch sagen müssen, daß dadurch die etc Tortur Dr. Höfles sehr erheblich gesteigert wurde. Vom
orsitzenden wurde dieser Ausdruck des dng Kuttner gerügt. — Darauf wird Dr. Bürger, Arzt im Untersuchungsgefängnis Moabit, vernommen. Cor zwei Jahren, als der Zeuge vertretungsweise allein im Gefängnislazarett tätig war, hatte er ziemlich viel Arbeit, täglich etwa sechs Stunden, später nur drei Stunden. Ein Arzt, der entfernt wohne hätte die Pflicht einen Vertreter zu stellen. Früher hätten die Plleger an die Kranken überhaupt keine Narkotika geben dürfen und sich streng an die ärztlichen Verordnungen halten müssen. Bei eingetretenen schweren Erkrankungen, insbesondere abends oder während der Nacht, seien teilweise telephonisch An⸗ ordnungen gegeben worden, vielfach habe der Zeuge aber auch selbf in das Lazarett fahren müssen, je nach der Art des Falles. Die Tätigkeit des Arztes sei dort außerordentlich schwer. Die ärzt. lichen Bemühunger seien besonders deshalb erschwert, als die Kranken immer etwas anderes tun, als angeordnet ist. Zeuge habe vor Gericht des öfteren den Wunsch auf Abgabe seines Gut⸗ achtens geäußert und er sei dabei auch nicht auf Schwierig⸗ keiten gestoßen. — Als nächsten Zeugen hört der Ausschuß den Landesgerichtsrat Dr. Rudloff, Er soll Aufschluß geben über den Inhalt eines Gesprächs mit dem Verteidiger Dr. Peschke. Am 17. Äpril habe, so erklärt der Zeuge, Rechtsanwalt Dr. Peschke ihm die neue Tatsache mitgeteilt. Dr. Höfle habe die Sterbesalra. mente bekommen,. Auf Bitte des Zeugen legte, Rechtsanmalt 827 chke das in einem Schriftsatz nieder. Die Beschwerdeschrif Dr. vsür auf Haftentlassung sei am 8. und 9. April beim Unter⸗ suchungsrichter eingegangen, und Zeuge habe Einsicht in sie genommen am 14. oder 15. April beim Untersuchungsrichter. Daß der Zeuge diese Beschwerdeschrift nicht gekannt habe, müsse auf einem Irrtum e der Rechtsamwälte Dr. Peschke und Dr. Alsberg beruhen.
orsitzender Dr. Seelmann (D. Nat.) stellt nach dem weiteren Verhör fest, daß am 17. April vom Untersuchungsrichter die telepho
nische Mitteilung an die Strafkammer erging, daß eine Veränderung
Staats⸗
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Rechnung vorzutragen.
Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellsch
vorzutragen
Stuttgart, über das Geschäftsjahr 1924,
Ihen Hälfte befriedigend beschäftigt.
Aktien 8 S
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im Gesundsheitszustand Dr. Hoöfles nicht eingetreten sei. worauf dann
die abgelehnt wurde. Im Krankenblatt des betreffenden Tages befand sich eine Eintrvagung, welche lautet: H. gibt an, nicht wr lesen zu können, er macht einen ganz verstörten Eindruck. Tem⸗ und Puls normal! — Dieser Vermerk müsse das Ergebnis ärztlichen Visite darstellen. — Weiter werden nochmals ver⸗ nommen die Gefängnisbeamten Schmidt und Nöhring. Ihre Aussagen ergeben daß eine Puls⸗ Herz⸗ und Bauchuntersuchung bei r. Höfle vorgenommen wurde: guch die Pupillenreflexe wurden ge⸗ rüft. Früher seien sehr wenig Schlafmittel verabreicht worden. H. r Zeit Dr. Thieles sei verhältnismäßig viel Morphium gebraucht worden. Auch telephonisch sei von Dr Thiele mal Morpbium oder eeee verordnet worden. Weiter wird erneut die mangelhafte ontrolle über die Verabreichung der Narkotika bestätigt. Jetzt werde von Dr. Fisch eine strenge Kontvolle geübt, Jedem Pfleger würden 10 Ampullen ausgehaͤndigt, über deren Verbrauch genau abzurechnen sei. Die Morphiumliste sei aus eigener Initative der Wachtmeister und Pfleger angelegt worden Tg. Ermöglichung einer Kontrolle; von vorgesetzter Stelle sei ihre Anlegung nicht angeordnet worden. vll festgestellt werden, welcher Wachtmeister gm 17. April, Mittags, ienst gemacht hat. — Hieron schließt sich eine nichtoffentliche Sitzung, in der Beschluß über Beweisanträge gefaßt werden soll. — Nächste Sitzung: Freitag, 10 Uhr.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 19. Juni 1925. Telegraphische Auszahlung.
18. Juni Geld Briet
1,683 1,687 1,708 1,712 2,225 2,235 20,386 20.438 4,195 4,205 0,471 0,473 168,47 168,89
6,89 6,91 19,53 19,57 80,81 81,01 10,56 10,60 15,41 15,45
7,35 7,37 79,95 80,15 20,475 20,525 71,01 71.19 19,72 19,76 12,435 12,475 81,465 81,665
3,045 3,055 61,12 61.28
112,23 112,51 59,057 59,197 5,895 5,915
19. Juni Geld „Brief
1,60929 1,713 2,237 20,385 4,195 0,466 0,468 168,29 168.71
6,84 6,86 19,62 19,66 80,81 81,01 10,56 10,60 15,58 15,62
7,29 7,31
Buenos Aires (Papierpeso) .. Saran . Konstantinopel.. “ New Nork . Rio de Janeiro.. Amsterd.⸗Rotterdam Athen (in Mark für 100 Drachmen) .. Brüssel u. Antwerpen Danzig ellngtenmn.. talien “ Jugoslawien.. Kopenhagen.. 80,20 80,40 Lissabon und Oporto 20,475 20,525 “*“*“ 71,16 71,34 aris . ⸗ . 19,81 19,85 1“ 12,437 12,477 Schwet) 81,465 81,665 Sofia.. Spanien ...
. 3,045 3,055 38 61.12 61.28
Stockholm und Gothenburg.. 112,23 112,51 ö1111“A“]
5,895 5,915
4,205
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
18. Juni Geld Briet 20,65 20,75
4,26 4,28 4,18 4,20 4.172 4,192 1.665 1,685 0,457 0˙477 20,355 20,455 20,352 20452 19,42 19,52 299 3,01 79,80 8020 80,60 81.00 10,52 10,58 19,70 19,80 168,13 168,97 15,51 15,59 725 7,29 70,77 71,13
19. Juni Geld Brief 20,59 20,69
427 4,29 4,178 4198 4,17 1191 1,675 1.695 0,457 607477 20,355 20,455 20,352 20,452 19,57 19,67 2,99 3,01 80,00 80,40 80/60 81.00 10,51 10,57 19,77 19,87 167,88 168,72 15,56 15,64 7,23 71,07
Banknoten
Sovereigns. 1 Gold⸗Dollars.. Amerik. 1000-5 Doll. ¹ 2 u. 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Englische große 8 8 1 £ u. dar. Felsschh .. Bulgarische.. E“ Danziger (Gulden). Finnische X“ ranzösische. olländische ... talienische über 10Lire Jugoslawische. Norwegische. Rumänische 1000 Lei „unter 500 Lei Schwedische Schweizer . .. eö“ Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber „ unter 100 Kr. Oesterr. 10 — 300 000 Kr. Ungarische. 5,855 5,87 5,91
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
112,53 81,89 61,20
12,485 12,50 59,09 59,39
111,97 81,49 60 90
12,425 12,44
111,97 81,40 60,90
12,427 12,427 59,10
Nach dem Geschäftsbericht der Kammerich⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft Berlin für 1924 bleibt ein Ueberschuß von 175 639 ℳ Der Vorstand beantragt von einer Gewinnverteilung abzusehen, dagegen eine Sonderabschreibung auf Utensilien und Werk⸗ zeuge von 57 292 ℳ, Wasserleitung, Heiz⸗ und Kläranlage von 24 302 ℳ vorzunehmen und den verbleibenden Rest von 94 045 ℳ auf neue — Die Gesellschaft war bei Abfassung des Berichts zu lohnenden Preisen zum Teil gut, zum Teil befriedigend beschäftigt. Für ihre Anlage zur Herstellung von warmgezogenen Rohren war von Bedeutung der im Frühjahr des laufenden Jahres zum Abschluß gekommene Röhrenverband, insofern er dem hemmungs⸗ losen Nachjagen zu Preisen, die weit unter den Gestehungskosten liegen, ein Ende machte.
dischen Kredit⸗
— Nach dem Geschäftsbericht der Vaterlän aht, Berlin, füͤr
1924 beträgt der Gewinn 143 349,60 ℳ, wovon 100 000 ℳ dem Kapital⸗ reservefonds zuzuweisen und der Rest nach Abzug der statut⸗ und vertragsgemäßen Gewinnanteile mit 31 098,35 ℳ auf neue Rechnung itre sind. Die Kapitalserhöhung der Gesellschaft ist auf 4 Millionen Reichsmark mit 1,3 Millionen Reichsmark Einzahlung durchgeführt und eingetragen worden.
— Nach dem Bericht der A. Stotz Aktiengesellschaft, welches erstmals mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, war die Gesellschaft nur in der In das neue Geschäftsjahr st sie mit einem guten Auftragsbestand eingetreten, besonders war ihre Maschinenfabrik mit Lieferungen von Werkstattförderern für Fließ⸗
arbeit und Mechantsierung verschiedenster Betriebe beschäftigt. Die ersten Monate des laufenden Geschäftsjahres sind nicht unbefriedigend.
Der Rohgewinn im Geschäftsjahr 1924 beläuft sich auf 187 535 RM. davon gehen ab für ordentliche Abschreibungen 53 259 RM, somit verbleibt ein Reingewinn von 134 276 RM, davon entfallen auf die 120 000 RM. ⸗ und vertragsmäßige Ge⸗
winnankteile 10 000 RMN. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben
4276 RM.
— Nach dem Jahresbericht der Aktiengesellschaft Sächsische Webstublfabrikm Chemnitz für 1924/25 ver⸗ bleibt nach Abzug der Abschreibungen sowie der Gewinnanteile und Vergütungen ein Frngewim von 926 173 RM, dessen Verwendung die Direktion wie solgt vorschlägt: 10 % auf 4 800 000 RM Stamm⸗ aftien = 480 000 RM, 7 % auf 28 000 RM Vorzugsaftien — 1960 RM, Ueberweisung an den gesetzlichen Retervefonds 56 000 RM, Ueberweisung an den Beamtenunterstützungstonds 50 000 RM., Ueberweisung an den Arxbeiterunterstützungstonds 50 000 RM. Ueberweisung an den Erneuerungsfonds 200 000 RM. Vortrag auf neue Rechnung 88 213 RM. Während des größten Teils des abgelaufenen Geschäftsjahrs war die Gesellschaft in allen Abteilungen gut beschäftigt: der gegenwärtige Auftragsbestand sichert ihr Beschäftigung für mehrere Monate.
— Nach dem Jahresbericht des Vorstands der Sprengstoff⸗ Gesellscharft Kosmos, Hamburg, für 1924 ermöglichten lediglich die vertraglichen Beteiligungen an verwandten Unterneh⸗ mungen die Ausschüttung einer Dividende von 3 ¾ vH auf das Aktien⸗
kapital von 120 000 RM. London, 18. Juni. (W. T. B.) Aus dem Goldbestand der Bank von England wurden heute 173 000 Pfund Sterling
in Barrengold verkauft. 8
Mochenübersicht der Reichsbank vom 15. Juni 1925 (in Klammern + und — im Vergleich mit der Vorwoche): Aktiva. RM 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteilie .. 177 212 000
(unverändert) 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund sein zu 1392 Reichsmark bereche ..
und zwar: Goldkassenbestand RM 964 449 000
+ 796 000) Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ ““
1 040 194 000 (+ 24 353 000)
„ 795 745 000 (+ „ 23 557 000)
Bestand an deckungsfähigen Devisen
8 „ sonstigen Wechseln und Schecks
„ deutschen Scheidemünzen .„
346 731 000 8 118 000)
1 402 532 000 (s— 119 683 000)
4 69 895 000 + 3 896 000)
„ Noten anderer Bankeln 22 286 000 (+ 6 860 000) 8 874 000
Lombardforderungen.. (+ 4˙641 000) 201 165 000
149 000)
sonstigen Aktiven. 1 078 845 000 “] — 11 215 000)
Passiva. . Grundkapital: a) begeben
b) noch nicht begeben
Reserpefonds: a) gesetzlicher Reservefondsdͤds
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
122 788 000 (unverändert)
177 212 000 (unverändert)
25 403 000 (unverändert)
33 404 000 (unverändert)
127 000 000 (unverändert)
2 362 933 000 (— 125 152 000) 717 261 000 (+ 38 804 000) 5 636 000 (—-— 3 446 000)
776 097 000 . (+ 6 913 000)
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechsene eMhenen, zaugh weiteregeheneg; im S
beeeeeeböööbö1ööö-“; „Betrag der umlaufenden Noten . Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten . Darlehen bei der Rentenbah
.Sonstige Passiva
5 66öö1öö
London, 18. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 18. Juni (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 11. Juni) in Pfund Sterling: Gesamt⸗ reserve 31 374 000 (Zun. 2 579 000), Notenumlauf 145 972 000 (Abn. 2 054 000), Barvorrat 157 596 000 (Zun. 525 000), Wechselbestand 70 950 000 (Zun. 440 000), Guthaben der Privaten 109 626 000 (Abn. 2 802 000), Guthaben des Staats 13 368 000 (Zun 4 414 000), Notenreserve 29 581 000 (Zun. 2 627 000), Regierungssicherheiten 38 502 000 (Abn. 1 375 000). — Verhältnis der Reserven zu den Passiven 25,50 gegen 23,72 vH. Clearinghouseumsatz 786 Millionen. gegen die entsprechende Woche des Vorjahres eine Million weniger.
Paris, 18. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Bant von Frankreich vom 18. Juni (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 11. Juni): Gold in den Kassen 3 682 334 000 (Zun. 16 000) Fr., Gold im Ausland 1 864 321 000 (unverändert) Fr, Barvorrat in Silber 313 843 000 (Abn. 822 000) Fr., Guthaben im Ausland 578 158 000 (Zun. 823 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechse! 3 743 835 000 (Abn. 26 959 000) Fr., gestundete Wechsel 5 968 000 (Abn. 41 000) Fr., Vor⸗ schüsse auf Wertpapiere 3 010 489 000 (Abn. 53 310 000) Fr., Vor⸗ schüsse an den Staat 25 250 000 000 (Zun. 50 000 000) Fr., Vor⸗ schüsse an Verbündete 5 048 000 000 (Zun. 7000) Fr., Noten⸗ umlauf 43 053 825 000 (Abn. 333 534 000) Fr., Schatzguthaben 20 735 000 (Zun. 16 743 000) Fr., Privatguthaben 2 117 538 000 (Zun.
92 673 000) Fr. 3 Kopenhagen, 18. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 15. Juni (in Klammern der Stand vom 8. Junt) in Kronen: Goldbestand 209 441 297 (209 441 287), Silberbestand 21 090 779 (20 706 035), zusammen 230 532 076 (230 147 322), Notenumlauf 461 211 643
(455 753 433), Deckungsverhältnis in Prozent 50,0 (50,5).
Stockholm, 18. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 15. Juni 1925 (in Klammern der Stand am 6. Juni 1925) in Kronen: Metallvorrat 235 541 792 (235 652 149), Ergänzungsnotendeckung 530 823 209 (559 179 595), davon Wechsel auf Inland 359 912 385 (372 141 312), davon Wechsel auf Ausland 13 626 397 (25 852 254), Notenumlauf 473 383 209. (487 218 545), Notenreserve 122 700 375 (109 085 753), Girokontogut⸗ haben 238 825 982 (243 230 976).
Oslo, 18. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 15. Juni (in Klammern der Stand vom 30. Mai) in 1000 Kronen: Metalbestand 147 228 (147 228), ordentl. Notenausgaberecht 250 000 (250 000), außerordentl. Notenaus⸗ gaberecht 25 000 (25 000), gesamtes Notenausgaberecht 422 228 (422228) Notenumlauf 371 330 (375 495), Notenreserve 50 898 (46733), l⸗ und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 5764 (6218), Depositen 107 425 (106 637), Vorschüsse und Wechselbestand 334 553 (335 717), Gut⸗ gaben bei ausländischen Banken 59 419 (59 454), Renten und Obli⸗ ationen 9249 (9279).
V
Danzig, Danziger Guld
Wagengestellung für Kohle, Koke und Britetts am 18. Juni 1925: Ruhrrevier: Gestellt 22 781 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —J—
Die Elektrolyttupfernotterung der Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 18. Juni auf 130,50 ℳ (am 17. Juni au
Berlin, 18. Juni. (W. T. B.) Preisnotierungen
für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebenemitteleinzelhandels für se 50 kg frei Haus Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 20,00 bis 23,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 19,00 bis 20,00 ℳ, e loje 20,50 bis 21,75 ℳ, Hafergrütze, lose 22,00 bis 22,50 ℳ Roggenmehl 0/1 17,25 bis 18,25 ℳ, Weizengrieß 23,00 bis 24,00 ℳ, Hartgrieß 24.50 bis 25,75 ℳ 70 % Weizenmehl 19,25 bis 21,00 ℳ Weizenauszug⸗ mehl 22,00 bis 28,25 ℳ, Speiseerbsen Viktoria 16,50 bis 18,50 ℳ, Speiseerbsen, kleine —,— bis —,— ℳ. Bohnen, weiße, Perl 15,00 bis 17,50 ℳ Langbohnen, handverlesen 25,00 bis 26,00 ℳ Linsen, kleine 20,00 bis 24,50 ℳ, Linsen, mittel 27,00 bis 33,50 ℳ, Linsen, roße 34,00 bis 42,50 ℳ, Kartoffelmehl 21,00 bis 23,50 ℳ;, Nakkoroni. Harigrießware 46,00 bis 57,00 ℳ, Mehlnudeln 26,50 bis 31,50 ℳ Eiernudeln 44,00 bis 69,50 ℳ, Bruchreis 15,00 bis 16,00 ℳ, Rangoon Reis 17,75 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel reis 23,00 bis 31,50 ℳ, Tafelreis, Java 32,00 bis 42,00 ℳ Ringärfel amerikan. 72,00 bis 93,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/,106 —,— bis —,— ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 77,00 bis 78,00 ℳ Kal. Pflaumen 40/50 54,00 bis —,— ℳ Rosinen Caraburnu ¼⁴ Kisten 65,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 94,00 ℳ Korinthen choice 53,50 bis 68,00 ℳ. Mandeln, süße VBari 193,00 bvis 203,00 ℳ, Mandeln, bittere Bart 193,00 bis 200,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 40,00 bis 43,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 100,00 bis 105,00 ℳ, weise Pfeff Singapore 150,00 bis 165,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 200,00 bis 236,00 ℳ Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 305,00 ℳ, Röstkaffeer Brasil 250,00 bie 300,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 315,00 bis 390,00 ℳ, Röstgetreide. lose 19,00 bis 22,00 ℳ., Kakao fettarm 50,00 bis 90,00 ℳ. Kakao, lei entölt 95,00 bis 120,00 ℳ. Tee, Souchon, gepackt 365,00 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 475,00 ℳ Inlandszucker Melis 33,50 bis 35,00 ℳ, Inlandezucker Raffinade 34,50 bis 36,00 Zucker, Würfel 38,75 bis 41,25 ℳ Kunsthonig 33,00 bis 35,00 ℳ Zuckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 37,50 ℳ Speisesirup, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 ℳ Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84 06 bis 94,00 ℳ Marmelade Vierfrucht 36,00 bis 40,00 ℳ Pflaumen⸗ mus in Eimern 36,00 bis 52,00 ℳ, Steinsfalz in Säcken 3,20 bis 3,.50 ℳ. Steinsalz in Packungen 4,00 bis 4,20 ℳ Siedesalz in Säcken 4,20 bis 4,60 ℳ Siedesalz in Packungen 5,40 bis 6,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 91,00 bis 94,00 ℳ Bratenschmalz in
Kübeln 92,00 bis 95,00 ℳ. Purelard in Tierces 90,00 bis 93,75 ℳ,
Purelard in Kisten 90.00 bis 93,75 ℳ Spoeisetalg, gepackt 65,00 bis 66,00 ℳ Srveisetalg in Kübeln —,— bis —,— ℳ, Margarine Handelsmarke 1 66,00 ℳ., I1 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 ℳ I1 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter la in Fässern 183,00 bis 186,00, Molkereibutter Ia in Packungen 190,00 bis 195,00 ℳ. Molkerei⸗ butter I1 a in Fässern 168,00 bis 175,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 175 00 bis 185,00 ℳ Auslandsbutter in Fässern 195,00 bis 198,00 ℳ Auslandsbutter in Packungen —,— bis — — ℳ, Corneed beef 12/6 lbs. per Kiste 40,00 bis 45,00 ℳ ausl. Speck, geräuchert. 8/10 — 12/14 95,00 bis 101,00 ℳ, Quadratkäse 25,00 bis 32,00 ℳ, Tilsiter Käfe, vollfett 108,00 bis 118,00 ℳ, echter Emmen⸗ thaler 165,00 bis 172,00 ℳ, echter Edamer 40 % 115,00 bi 120,00 ℳ, do. 20 % 85,00 bis 90,00 ℳ, ausl. ungez. Kond
48/16 20,00 bis 22,50 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 24,00 bis
ℳ.
von auswärtigen Devisen Wertpapiermärkten. Devisen. 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse.
Noten: Amerikanische —,— G.,
Polnische 100⸗Zlotvy⸗Lok.⸗Noten 99,52 G., 99,78 B., 100 Reichsmark 123,520 G., 123,830 B., 100 Rentenmark —,— G, —,— B. Warschau 100 Zloty 99,63 G. 99,67 B. — Schecks: London 25,21 G. —,— B. — Auszahlungen: Berlin 100 Reichs⸗ marf 123,366 G. 123,674 B. London 25 23 ⅜ G., —.— B., Schweiz 100,72 G., 100,98 B., New York telegraphische Auszahlung 5,18,45 G., 5,19,75 B.
Wien, 18. Juni. (W. T. B.) Nodtierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 284,90 G. Berlin 168,76 G., Budapest 99,53 G., Kopenhagen 134,50 G., London 34,49 6 G., Paris 33,20 G., Zürich 137,73 G., Marknoten ½168,20 G., Lirenoten —,— G., Jugo⸗ slawische Noten 12,25 G. Tschecho⸗Slowakische Noten 21,00 G., Polnische Noten —.— G., Dollar 706.00 G. Ungarische Noten 99,70 G., Schwedische Noten —,— G.
Prag, 18. Juni. (W. T. B.) Notierungen zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1362,25, Berlin 8,06 ½, Zürich 6,58 Oslo 572,25, Kopenhagen 644,50, London 164,80, Madrid 494,50, Mailand —.—, New York 33,90, Paris 160,00, Stockholm 9,06 ¾, Wien 4.77 ¼, Marknoten 8,06 ¼, Poln. Noten 6,49.
London, 18. Junt. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 103,06, New York 4,85 87, Deutschland 20,42 Reichsmark für 1 Pfd. Sterl., Belgien 104,20 Spanien 33,34, Holland 12,10 ¾. Italien 135,50, Schweiz 25,02, Wien 34,.52 Schillinge. 5
Paris, 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland Bukarest 9,75 Prag 62.80 Wien 297,00, Amerika 21,21, Belgien 99,20, England 103,38, Holland 854,50, Italien 77,75, Schweiz 413,00, Spanien 309,75. Warschau —,— Kovenhagen 404,00, Oslo 361,00 Stockholm 570,00.
Amsterdam, 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,11 ½, Berlin 0,59,30 fl. für 1 Reichsmark, Paris 11,75 Brüssel 11,66 ½¼, Schweiz 48,42 ½, Wien 0,39,10 für 1 Schilling, Kopenhagen 47,45 Stockholm 66,70, Oslo 42,25. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 249,25, Madrid 36,30, Italien 9,51, Prag 7,38, Helsingfors 6,25, Budapest 0,00,35. Bukarest 1,15, Warschau 0,47,95. 8
Zürich 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,15, London 25,03, Paris 24,30 Brüssel 24,10. Mailand 19,20, Madrid 75,10, Holland 206,90,. Stockholm 137,75, Oslo 87,00, Kopenhagen 98,00 Prag 15,25, Berlin 1,22,60, Wien 72,60, Buda pest 0,00,72,50, Belgrad 9,05. Sosia 3,75, Bukarest 2,40, Warschau . 99,12, Helsingfors 13.00. Konstantinopel 2,73, Athen 8.62 Buenos Aires 206,503 Italien —,—.
Kopenhagen 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 25, 47 New York 5,25 ¼4, Berlin 124,85, Paris 24,90, Antwerpen 24,70, Zürich 102,00 Rom 19,45, Amsterdam 210,95 Stockbolm 140,35, Oslo 88,90 Helsingfors 13,24, Prag 15,58.
Stockholm 18. Juni. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,11. Berlin 89,00, Paris 17,85. Brüssel 17,70, Schweiz. Plätze 72,65 Amsterdam 150,25 Kopenhagen 71,25 Oslo 63 25 Washington 3.73 ¾ Helsingfors 9,45 Prag 11.15. 1
Oslo, 18. Jumi. (W. T. B.) Devisenturse. London 28,77, Hamburg 141,25. Paris 28,25, New York 5,92, Amsterdam 238,25 Zürich 115,25, Helsingfors 14,95, Antwerpen 28,15. Stockholm 158,50. Kopenhagen 112,75 Prag 17,60.
der Devisen⸗
* „
London, 18. Juni. (W. T. B.) Silber 3111⁄10, Silber auf Lieferung 3111⁄16.