1925 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Jul 1925 18:00:01 GMT) scan diff

fahrige Grurrtchale zu respekneren, sondern unter allen Umständen und er hat das geradezua als ein noli me tangere bezeichnet unbedingt für die neunjährige höhere Schule einzutreten. Meine Damen und Herren, wenn Sie sich einmal auf den Standpunkt des Volksschulpädagogen stellen, so ist es absolut verständlich, und wenn Sie genauer die Richtlinien für die Grundschule kennen, werden Sie auch der Ueberzengung sein, daß dieses Proaramm nicht anders als normal in vier Jahren erreicht werden kann (sehr richtig!), da tat⸗ sächlich die Grundschule doch etwas ganz neues darstellt gegenüber der drei⸗ oder vierjährigen Volksschule, wie sie bisher vorhanden war. (Sehr vichtig!) Sie soll jetzt nicht mehr eine Lernschule sein, sondern es soll der ganze Mensch als solcher erfaßt werden. (Sehr richtigt Unruhe.) Aber dieses Thema ist schon so oft besprochen worden, daß ich es als bekannt voraussetzen darf. Wenn sie sich aber nun auf den Standpunkt des Philologen stellen, dessen, der in erster Linie die höheren Schulen zu vertreten hat, oder der Universitäts⸗ lehrer, so werden Sie es verstehen, daß diese Kreise es unbedingt verlangen, daß die neunjährige höhere Schule als solche erhalten bleibt. Ich glaube also, daß die Regelung dieser Fragen durch eine Anpassung dieser beiden Gesichtspunkte in irgendeiner Form sich voll⸗ ziehen muß.

Wie ich schon in meinem kleinen Artikel ausgeführt habe, sehe ich die Dinge so, daß sich die Meinungen ungefähr wie 1 —:1 die Wag⸗ schale halten: die eine Hälfte des Volkes wünscht, daß die Grund⸗ schule dreijährig und die höhere Schule neunjährig sei und damit eine Gesamtschulzeit von 12 Jahren herauskomme, und die andere Hälfte tritt für die vierjährige Grundschule und für eine achtjährige höhere Schule ein. Auch ich stehe auf dem Standpunkt, daß eine mehr als zwölfjährige Gesamtschulzeit auf die Dauer aus wirtschaftlichen Gründen nicht tragbar ist. (Sehr richtig!) Es muß also ingendein Weg gefunden werden, um diese beiden Gesichtspunkte miteinander zu vereinigen.

Meine Damen und Herten, das ist aber und kann, wie nun einmal die Gesetzgebungsbefugnisse verteilt sind, nicht die Aufgabe des preußischen Kultusministers sein. Hier liegt einmal ein Fall vor, wo meiner Meinung nach die Reichsgesetzgebung tatsächlich eintreten sollte. Die Frage kann nur einheitlich für Deutschland geregelt werden; das ist eine Aufgabe der Reichsgesetzgebung, und ich würde mich freuen, wenn das Reichsministerium des Innern auf diesem Gebiete, für ganz Deutschland wohlverstanden, die Verhandlungen in die Hand nimmt.

Da es nicht in unsere Hand gelegt war, von Preußen aus

eine Aenderung eintreten zu lassen, haben wir versucht, mit möglichst geringer Schädigung unserer Jugend unter gleichzeitiger Würdigung beider Gesichtspunkte die Frage zu lösen. Das war auch der Stand⸗ punkt meines Herrn Vorgängers. Und deshalb hatben wir die Absicht, in Vereinbarung mit den anderen Ländern, ehe diese Gefetzgebung er⸗ folgt ist, ein System auszuarbeiten, wonach begabte Kinder eine Klasse überspringen können —, überspringen nicht nur in der Grund⸗ schule, sondern auch in der höheren Schule. (Sehr richtig!) Es ist ein schwieriges pädagogisches Problem, wie das bei dem Jahrklassen⸗ system, das wir haben, durchgeführt werden kann. Ich habe unter anderem z. B. einmal überlegt, ob es nicht möglich wäre, durch Wiedereinführung des Michaelisvermins das zu erreichen, weil dann eben nur ein halbes Jahr übersprungen zu werden braucht. Aber hier stehen auf der anderen Seite auch sehr schwerwiegende pädagogisch⸗ zechnische Bedenken entgegen, die hier auszuführen zu weit führen würde; wir werden vielleicht noch einmal im Ausschuß Gelegenheit haben, diese Dinge ausführlicher zu behandeln. Ich möchbe nur sagen, daß wir diesem Problem ganz klar ins Auge gesehen haben und be⸗ absichbigen, mit den anderen Ländern unter Führung der Reichs⸗ regierung uns im Schulausschuß der Länder zusammenzusetzen, um einmal zu überlegen: wie können wir dem Unheil steuern, das durch die obligatorische Verlängerung der Gesamtschuldauer um ein Jahr eintreten kann? Unmöglich erschien es uns, das Springersystem allein in der Grundschule durchzuführen; denn wenn das in gößerem Um⸗ fange in der Grundschule geschieht, gerät katsächlich die eigentliche Aufgabe der Grundschule in Gefahr. (Sehr richtig! links.) Außerdem sind die Pädagogen so ziemlich alle einer Meinung, daß gerade in diesen jungen Jahren des Grundschulpflichtalters die Feststellung einer besondern Begabung außerordentlich schwer ist und nirgendwo so sehr die Gefahr einer Treibhauskultur vorliegt, wie gerade hier. (Sehr richtig! links.) Man kann es der Mutter nicht verübeln, wenn sie ihren Fritz oder Max für den Gescheitesten aller Buben hält und in ihrem Ehrgeiz wünscht, daß das auch äußerlich im Avancement auf der Schule zum Ausdruck kommt. Sie kennen alle die ver⸗ heerenden Wirkungen dieses Treibens, das die Primusnaturen in der Vorschule hervorbringt, Sie wissen, welche verhängnisvollen Folgen das für die spätere Entwicklung der Kinder haben kann. Es ist jetzt erwiesen, daß es gar nicht richtig ist, daß die Gedächtniskraft, wie es sich der Laie meistens vorstellt, in diesen Kindheitsjahren am stärksten ist —, die Pfvchologie ist über dieses Märchen längst hinaus —, die Gedächtniskraft ist in späteren Jahren viel stärker. Gerade in diesen jungen Jahren ist eine außerordentliche Gefahr für die ganze spätere geistige Entwicklung der Kinder gegeben, wenn hier dem Eyrgeiz der Eltern keine Schranken gezogen werden. Hier scheint mir eine entschetdende Aufgabe für Staat und Unterrichtsverwaltung vorzuliegen. Mam muß die Elter aufklaͤran, daß es nicht zum Segen, sondern zum Unsegen der Kinder geschieht, wenn sie bie Kinder in den ersten Jahren übermäßig treiben.

Was die Grundschule selber angeht, so stehe ich persönlich auf dem Standpunkt, daß ich die Vierjährigkeit der Grundschule gern erhalten sehe; denn ich glaube, daß die Ziele, die sich die Grundschule stellt, eben vier Jahre brauchen, um sich voll auswirken zu können. (Sehr richtig! links.) Ich bedaure, daß die Eltern das zum großen Teil noch nicht erkannt haben, ich bedaure noch mehr, daß diese Frage, die tatsächlich in erster Linie eine pädagogische Frage ist, zu einem Politikon geworden ist (sehr richtig!), zu einem Politikon von rechts wie von links. Und doch ist sie tatsächlich ein pädagogische Frage; sie wird natürlich auch eine wirtschaftliche Frage durch die Ver⸗ bindung der vier plus neun Jahve, wodurch eben ein Jahr mehr gefordert wird. Ich verstehe, daß von diesem Gesichtspunkt aus natür⸗ lich cuch politische Interessen hier mit hineinspielen können.

Wir haben nun in der Unterrichtsverwaltung versucht, einen ganz klaren Wege zu gehen, indem wir uns gesagt haben: wir müssen auf festem Rechtsboden stehen. Dieser Rechtsboden ist für uns das Grundschulgesetz. Auf diesem Boden hat auch mein Herr Vorgänger, der volksparteiliche Minister Dr. Boelitz, gestanden und in dem Erlaß, den er herausgegeben hat, der für die Ostern vor einem Jahr noch einmal Uebergangsbestimmungen einführte, hat er zum Schluß

Ih möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß es sich hier um eine einmalige, einer Wiederholung nicht fähige Notmaßnahme handelt, die lediglich bestimmt ist, Uebergangsschwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Es ist ausgeschlossen, daß diese Maßnahme in den kommenden Jahren wiederholt wird.

(Hört, hört! und Zurufe links. Unruhe und Zurufe rechts.)

Ich bitte aber, mich ausreden zu lassen. Dies war der Standpunkt

des Herrn Boelitz, der ordi et urbi bekannt war, und der selbst⸗

verständlich bis zum Erlaß eines neuen Reichsgesetzes Richtschnur für die Handhabung der Dinge durch das Kultusministerium sein mußte.

Meine Damen und Herren! Dies war die Richtlinie, der wir gefolgt sind, und es war, so lange die Novelle nicht Gesetz war, sondern so lange sie im Reichstag und nachher im Reichsrat dis⸗ kutiert war, selbstverständlich das gute Recht der Unterrichtsver⸗ waltung, in diesem Sinne weiter zu operieren. Wir waren im Reichs⸗ tag und nachher im Reichsrat deshalb gegen eine Veränderung, weil uns diese Veränderung nur eine Rechtsunsicherheit zu schaffen schien. Hätte das Reichsgesetz, diese Novelle, eine klare Mußvorschrift, em der nicht gedeutelt werden konnte, und bei der der Wortlaut nicht geradezu zu Interpretationskunftstücken einlud, hätee eine klare Formulierung vorgelegen, so wären wir gewiß einverstanden gewesen; denn es lag ja in unserem Interesse und in unserer Politik, daß dem Springersystem wie in der höheren Schule so auch in der Volks⸗ schule eine rechtliche Fundamentierung gegeben werde. Nun war die Formulierung dieser Initiativanträge des Reichstags derartig unklar und wir erleben es ja jetzt, wie grundverschieden die Inter⸗ pretation von vechts und links sein kann —, daß es uns tatsächlich, da wir die kommenden Verhältnisse vorher sahen, unerwünscht war, daß ein derartig unklarer Entwurf Reichsgesetz werde. Das ist der Gesichtspunkt, von dem aus wir im Reichstag unter vergeblichem Bemühen, die Reichsregierung ihrerseits zu einer Stellungnahme zu bewegen, dem Reichstag gegenüber, der das Gesetz ja als Initiativ⸗ gesetz einbrachte, Stellung genommen haben, und in gleicher Weise haben wir nach einem Beschluß im preußischen Kabinett im Reichsrat Stellung genommen, in der Hoffnung, daß dieses Gesetz uns erspart bliebe. Nun, es ist Gesetz geworden. Es enthält eine Kannvorschrift.

Und warum ist es Gesetz geworden? Weil die Mehrzahl der Länder,

vor allem Bayern, das grundsätzlich auf dem Standpunkt des preußischen Kultusministeriums steht, das gar nicht daran denkt, ddeses Gesetz einzuführen, zugestimmt hat, da es sich sagte: es ist eine Kannvorschrift; das bvauche ich nicht durchzuführen. Und Bayern denkt gar nicht daran, diese Vorschrift durchzuführen. Ich kann Ihnen aber versichern, daß es in Bayern so gut wie nicht vorkommt, daß einer mit drei Jahren in die höhere Schule kommt. Ich kenne die Ver⸗ hältnisse in Bayern zufällig ziemlich genau und weiß, wie die Dinge dort liegen, daß in der Mehrzahl der Fälle, in 90 oder 95 % der Fälle, in Bayern der 13 jährige Schulbesuch üblich war. (Sehr vichtig! links.)

Nachdem die Novelle Gesetz geworden war, kamen unsere Aus⸗ führungsbestimmungen, und ich glaube, bei diesen Ausführungs⸗ bestimmungen können Sie sich nicht über eine Langsamkeit der Re⸗ gierung beklagen. Man kann uns auch vor allem nicht etwa vor⸗ werfen, daß wir das Reichsgesetz hätten sabotieren wollen. Meine Damen und Herren, wenn ich dieses Reichsgesetz hätte sabotieren wollen, dann hätte ich es einfach nicht in Kraft zu setzen brauchen; denn es war gerade nach der uns vorhin schon gegebenen Inter⸗ pretation der Grundsatzgesetzgebung des Reiches durch das Reichs⸗ gericht, die von Herrn Oelze zitiert wurde, nötig, daß zur Rechts⸗ wirksamkeit der Grundsatznovelle eine Ausführungsverordnung vom Staatsministerium bezw. vom Kultusmimisterium erging. Wir hätten uns ruhig einige Schwierigkeiten machen lassen können, und ein Vierteljahr wäre hingegangen, und nachher wäre es zu spät gewesen; es wäre für dies Schuljahr unmöglich gewesen, den Segen dieser Novelle für Preußen sich auswirken zu lassen. Das haben wir gerade nicht gewollt. Wir stehen ja auf dem Sbandpunkt, daß auch in der Grundschule wirklich dafür geeignete und begabbe Kinder springen sollen. Infolgedessen haben wir schrittweise mit der Gesetzgebungs⸗ aktion des Reiches im Ministerium die Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet, und wir haben, nachdem im Reichsrat das preußische Vokum abgelehnt war, sofort, noch vor dem Inkraftreten des Ge⸗ setzes, die Ausführungsbestimmungen herausgegeben. Wir haben uns also loyal auf den Boden der Reichsgesetzgebung gestellt.

Nund sind diese Ausführungsbestimmungen vom Abgeordneten Oelze wie auch in der Oeffentlichkeit heftig kvitisiert worden. Herr Oelze sagte, das neue Gesetz soll eine Erleichterung bringen. Es hat eine Erleichterung gebracht. Ohne dies Gesetz wäre nicht ein Schüler nach drei Jahren in die höhere Schule gekommen. Nun sind sie aber massenhaft, zu Hunderten, wenn nicht gar zu Tausenden nach drei Jahren in Preußen auf Grund der Ausführungsbestimmungen über⸗ getreten. Die Statistik liegt noch nicht vollständig vor. Aber wenn Sie sich vorstellen, daß in Erfurt allein 31 Kinder, in Marienwerder 33 Kinder übergetreten sind (lebhafte Zurufe rechts) ich kann nicht alle Städte nennen —, ergibt sich, daß in Preußen trotz meiner Ausführungsbestimmungen doch zahlreiche Kinder der Segnungen des Gesetzes haben teilhaftig werden können. Die Statistik der größeren Städte ist noch nicht abgeschlossen, in den kleineren Städten allein waren es über 600. Eine neue Statistik werden wir später beim Kultusetat im Ausschuß vorlegen. 1

Betreffs des umstrittenen Wortlauts in den Ausführungs⸗ bestimmungen „Einzelfall“ oder „einzelne Fälle“ verstehen wir im Ministerium unter „einzelnen Fällen“ jeden einzelnen Fall, wo den Bedingungen entsprochen ist. Wenn in der Hinsicht eine nachge⸗ ordnete Stelle unsere Ausführungsbestimmungen vielleicht mißversvanden hat, fo ist durch Eingreifen des Kultusministeriums sofort Remedur geschaffen und wird Remedur geschaffen werden.

Herrn Wildermann antworte ich: die Bestimmung unter 3 c war und ist deshalb notwendig, weil die Umgehungen des Grundschul⸗ gesetzes einen äußerst bedauerlichen und für die Unterrichtsverwaltung bei dem einem Reichsgesetz geschuldeten Respekt unerträglichen Umfang angenommen hatten. Die Unterrichtsverwaltung erkennt jedoch an, daß die Bestimmung solchen Kindern gegenüber zu Härten führen kann, die tatsächlich gesundheitlich schwach entwickelt waren und deren Gesundheitszustand sich später gehoben hat. In solchen durch amtsärztliches Attest belegten Einzelfällen ist die Unterrichtsverwaltung zu wohlwollender Prüfung mit dem Ziel, solche Kinder vor ungerechtfertigter Schädigung zu bewahren, durchaus bereit. (Bravo!) Ein Wort über die Verhandlungen im Unterrichtsausschuß. Herr Oelze hat drei Punkte an der Haltung des

Ministerialdirek K;

ißbilligt. I e mich verpflichtet,

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noch ein Wort vazu zu sagen. Erstens hal Herr Oelze gerügt die

Haltung von Herrn Kaestner gegenüber einem Reichsgerichtsurteil. Ich habe hier das unkorrigierte Stenogramm des Ausschusses. Herr Kaestner hat, um allen späteren Mißdeutungen die Spitze abzu⸗ brechen, auch nicht ein Komma geändert an dem ihm vorgelegten Bericht des Unterrichtsausschusses. Danach steht hier:

Was das Urteil des Reichogerichts betreffe, so sei es eine eigenartige Erscheinung, daß die Juristen entdeckt hätten, daß das Grundschulgesetz, das vier Jahre in Kraft sei, eigentlich kein Gesetz sei. Bei dem Urteil könne auch kein Jurist ernst bleiben.

Sie wissen, wie es im Ausschuß geht. Herr Kaestner hat, wie vorher zwischen uns vereinbart war, nicht die Absicht gehabt, das Reichs⸗ gerichtsurteil zu bezweifeln oder zu kritisieren, sondern das Urteil über das Reichsgerichtsurteil, d. h. die falschen Schlüsse, die man aus seiner Formulierung zog, die nur für die Teile der Grundsatzgesetz⸗ gebung galt, für die noch keine Ausführungsbestimmungen existierten. Daß für diese Schule das Reichsgericht mit vollem Recht sagen konnte: das ist noch keine lex perfecta, versteht sich von selbst, daß man aber auf der anderen Seite in denjenigen Fällen, wo die Aus⸗ führungsbestimmungen vorlagen, nicht mehr von einer lex imperfecta sprechen kann, sondern daß das ein vollgültiges Gesetz ist —, das ist die Auffassung, die wir alle vertreten haben, und ich glaube auch, daß ich der Entscheidung irgendeiner Instanz, etwa des Staats⸗ gerichtshofs, mik voller Ruhe entgegensehen kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit bei den Deutschen Demokraten.)

Der zweite Punkt war der, daß Herr Kaestner in die Notlage gekommen ist, ein etwas hartes Urteil über die Haltung bestimmter Direktoren abzugeben. Die ganze Frage der Direktoren ist nicht von der Unterrichtsverwaltung aus aufgerollt worden; wir haben uns sogar in dieser Frage sehr zurückhaltend verhalten und hätten von uns aus den Direktoren voraussichtlich keinerlei Mißbilligung ausgesprochen. Wenn aber nun in der Hitze des Kampfes aus dem Verhalten der Direktoren Rechtskonsequenzen für die Rechtsgültigkeit der Auf⸗ nahmeprüfungen gezogen wurden, so mußte hier natürlich wider⸗ sprochen werden, wie ich das bereits in meiner Antwort auf die kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht habe.

Was endlich die Kritik an der Reichsregierung betrifft, so glaube ich nach allem, was ich von den Verhandlungen im Unterrichts⸗ ausschuß gehört habe, daß Herr Kaestner nur darauf aufmerksam ge⸗ macht hat, daß die Reichsregierung in dieser doch tatsächlich für die Grundsatzgesetzgebung sehr wichtigen Frage nicht die Führung über⸗ nommen hat, sondern die Führung durchaus dem Reichstage und den einzelnen Abgeordneten überlassen hat, und daß es für die Länder, für die es doch von außerordentlicher Bedeutung war, einmal zu wissen, wie sich die Reichsregierung zu dieser Interpretation ihrer Reichs⸗ gesetzgebung stellt, durchaus schwierig war, auch nur die leiseste Meinungsäußerung der Reichsregierung zu dieser wichtigen Frage zu eruieren. Sie werden verstehen, daß dadurch die Verwaltungen der Länder in eine sehr peinliche Situation gekommen sind, und daß wir diese Haltung der Reichsregierung bedauern mußten.

Zum Schlusse darf ich noch das Eine sagen: Wenn ich diese feste Haltung in diesen Grundschulfragen eingenommen habe, so habe ich das aus dem gleichen Gesichtspunkt heraus getan, wie es mein Amtsvorgänger Herr Boelitz getan hat; wir waren in diesem Punkte völlig einig. Sie wissen, daß der Kampf um die Grundschule. jetzt unser ganzes Volk zerwühlt; die Politiker und die Presse haben sich der Sache angenommen, und man kann es den Eltern nicht einmal übel nehmen, wenn sie zum Teil vollkommen desorientiert sind. Viele Eltern haben sich mir gegenüber persönlich ausgesprochen: wir wissen, daß wir hier das Recht gegen uns haben, aber wir sind nun einmal nicht dafür, daß unsere Kinder vier Jahre auf die Grundschule gehen. Ich kann versichern, daß ich darüber mit unendlich vielen Eltern und besonders Müttern gesprochen habe; ich kann auf keine Gesell⸗ schaft gehen, ohne daß irgend eine Mutter mich damit überfällt. (Heiterkeit.) Ich habe den Eltern und besonders den Müttern immer dasselbe gesagt: es ist für eine Regierung vollkommen unmöglich, den Elten recht zu geben, die im Kampfe gegen die Regierungs⸗ bestimmungen und unter Umgehung der gesetzlichen Grundlagen hier ehwas durchsetzen wollen, und damit alle diejenigen Eltern zu schädigen, die in loyalem Glauben an die Haltung der Regierung ge⸗ handelt haben. Ich hätte damit das Ministervium Boelitz nachträglich desavouiert. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Das war unmöglich. Das verbot mir einfach das primitivste Gerechtigkeits⸗ gefühl. (Bravo! bei den Deutschen Demokratenn)

Die zweite Rede:

Meine Damen und Herren! Ich möchte mich nicht auf das Gebiet

der hohen Politik begeben, sondern hier nur ein ganz kurzes persön⸗ liches Wort aussprechen.

Zu meinem lebhaftesten Bedauern hat man einen Gegen satz zwischen dem Herrn Ministerialdirektor Kaestner und mir konstruiert. Dieser Gegensatz besteht nicht; wir arbeiten durchaus vertrauensvoll zusammen. Aber bedenken Sie: es ist eim Unterschied, ob jemand draußen im Schützengraben steht und kämpft, oder ob er weit entfernt im Feldherrnzelt sitzt und von dort aus die Schlacht leitet. Es ist selbstverständlich, daß man von leitender Stelle aus vielleicht einmal den Ausdruck anders wählt, als derjenige, der draußen im Kampfe steht und zu ringen hat. Ich möchte das in einem Punkt noch be⸗ gründen.

In der damaligen Zeit, als diese Vechandlung stattfand, war die ganze Stimmung sehr aufgeregt. So wurden z. B. von Eltern⸗ versammlungen Beschlüsse gefaßt, aus denen ich nur weniges beispiels⸗ weise vorlesen will:

Die preußischen Ausführungsbestimmungen widersprechen direkt dem Reichsgesetz und schädigen das Ansehen der Reichs⸗ gewalt in unerhörter Weise. Sie setzen aber auch das Ansehen der Lehrpersonen herab, und sie tvagen dazu bei, den Glauben an die sachliche Arbeit der Behörden zu untergraben. Usw. usw

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Beerlin, Wilhelmstr. 3

(((Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußise

Berlin, Montag, den 6. FZuli

ben Staatsanzeiger 1925

Nr. 155.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Wenn in diesem Ton gearbeitet wird, dann werden Sie es doch ver⸗ stehen, daß diese Schläge von außen ganz unwillkürlich dazu führen, daß der Stahl immer härter wird, und daß schließlich auch dagegen vorgegangen werden muß. Also in der Sache sind wir uns voll⸗ kommen eimig, und ich kann Ihnen auch versichern, daß unter der Verantwortung des Herrn Ministerialdirektors Kaestner schon Fälle im Ministerium in der Weise entschieden worden sind, wie sie heute durch meine Erklärung auf die Anregung des Herrn Abgeordneten Wildermann hin nun amtlich festgestellt worden sind. Es ist tatsäch⸗ lich in dieser Weise im Ministerium schon gearbeitet worden. Es klang vorhin etwa nach einem Wort wie Rückzug. Davon ist gar keine Rede. Wir stehen genau auf unserm Standpunkt. Wir haben diese Politik schon befolgt, ehe diese Erklärung hier erfolgt ist, und zwar Herr Ministerialdirektor Kaestner genau ebenso wie ich. Es war mir ein Bedürfnis der Loyalität, das hier zu erklä

B1 111“

83. Sitzung vom 4. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Präsident Bartels eröffnet die Sitzung um 10¼ Uhr. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlangt Abg. Schwenk (Komm.) die Beratung des Antrags, betr. die Regierungsumbildung, noch vor der Vertagung des Land⸗ tags. Das Verlangen scheitert, da Widerspruch erhoben wird. Der Antrag Riedel (Dem.) auf Förderung der Filmpropaganda für das Deutschtum im Osten wird abgesetzt. Die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfol⸗ gung einer Reihe von Landtagsmitgliedern wird versagt. 88 Der Geschäftsordnungsausschuß hat die Frage geprüft, ob es zulässig ist, bei Abstimmungen über Uranträge über einzelne Worte getrennt abzustimmen. Der Ausschuß hat die Frage für den Fall, daß der Antragsteller der Trennung widerspricht, verneint. Der Landtag nimmt davon Kenntnis. Zur Frage, ob in einem Untersuchungsausschuß ein Abgeordneter, der vor diesem als Zeuge vernommen worden ist, als Mitglied dieses Ausschusses tätig sein darf, hat der Geschüöftsordnungsausschuß festgestellt, daß die be⸗ züglichen Vorschriften der Strafprozeßordnung auf Unter⸗ sochungsausschisse keine Anwendung finden. Der Referent Abg. Leinert (So - gesetzliche Bestimmungen bestehen, welche die Rechte der Mit⸗ ieder parlamentarischer Untersuchungsausschüsse beschränken. Der Ausschuß sei ja auch keine entscheidende Instanz; er nehme Fur die Beweiserhebung vor. Andernfalls brauchte man ja nur die Vernehmung eines Ausschußmitgliedes oder eines Ausschuß⸗ vorsitzenden als Zeugen zu beantragen, um sich eines unbequemen Gegners zu entledigen. Abg. Dr. Leidig (D. Vp.): Der Berichterstatter und die Ausschußmehrheit haben sich den Standpunkt von Rechtslehrern zu eigen gemacht, die in der Vergangenheit wurzeln. Die Auslegun des Ausschusses führt zu direkten Unmöglichkeiten. Es handelt 5 bei der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses nicht allein um die Beweiserhebung. Wir beantragen Ueberweisung der Frage zur Prüfung an den Rechtsausschuß. Die Untersuchungsausschüsse dürfen lediglich nach Gesichtspunkten des Rechts, nicht nach politischen Gesichtspunkten urteilen. 8 Abg. Kuttner (Soz.): Der Geschäftsordnungsausschu hat den Ausführungen des Referenten Leinert ohne jede Aussprache zu⸗ gestimmt. Wären diese Ausschüsse Pmese. so dürfte auch in den econes. die ihnen angehören, keine Aenderung eintreten; es findet aber tatsächlich ein häufiger Wechsel statt. Mit dieser Fest⸗ stellung allein ist schon die des Dr. Leidig ad absurdum geführt. Gerade die Rechtsauffassung des Abgordneten Dr. Leidig würde zu unmöglichen Konsequenzen führen. 1 Abg. Stolt (Komm.): Die Mehrheit des Geschäftsordnungs⸗ ausschusses und ihr Referent haben sich doch tatsächlich von partei⸗ politischen Erwägungen leiten lassen. . Abg. Leinert (Soz.) legt gegen diese Behauptung strikte Verwahrung ein und führt dann ce De. Leidig nochmals aus, daß für die Untersuchungsausschußmitglieder die Strafprozeß⸗ ordnung überhaupt nicht maßgebend sei, soweit die Beweiserhebun micht in Frage komme. Der Wert dessr Ausschüsse werde au keineswegs herabgesetzt, wenn dem Ausschußvorsitzenden das Recht micht zustehe, Mitglieder, die als Zeugen vernommen wurden, von der weiteren Mitgliedschaft Lushe ließen. Abg. Dr. Koerner (Völk.): Wir halten dafür, daß die Frage vom ee werden 1 Abg. Dr. Leidig S. 8 8 doch kein Schade, wenn man für die Frage, die zu st, auch vorgebildet ist; es 88 also sehr zweckmäßig, wenn au⸗ zuristen dabei mitsprechen. Als Herr Leinert Pr⸗ t war, hat er mich als Juristen darüber agt, wie es mit den hen der Doppelmandatare zu halten sei. Abg. inert: Was wo Sie damtt beweisen?) Abg. Dr. Deer

erg (D. Nat): Die Frage, ob ein als Heuge ernommenes Ha g des Ausschusses Mitglied bleiben Fnn, bedarf völliger Klärung, denn es

. legt dar, daß keinerlei

kollidieren hier parla⸗ znentarische und richterliche Funktionen, wodurch evtl. die richter⸗ Uche Objektwität in Gefahr vmmen kann. Wir werden der Ueber⸗ weisung an den Rechtsausschuß zustimmen. Das Haus u5 die Sozialdemokraten und Kommunisten nach dem rage Leidig. 1 Nach Erledigung von Eingaben verabschiedet das Haus die vom Hauptausschuß angenommenen Entwürfe, die Staats⸗ mittel anfordern zur A ührung von Bodenverbesserungen guf staa n Domänenvorwerken, zur Urbarmachung von staatlichen Mooren, zur Vermehru⸗ der Arbeiterwohnungen Faf den Domänen und für La innungsarbeiten im Kegierungsbezirk Schleswig. Auch der Gesetzentwurf über egeitseelfung von Mitteln zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen wurde ohne Debatte verabschiedet. Der Landtag wiederholt hierauf die nament iche bstimmung über den Ausschußantrag nsichtlich der inführung von Grubenkontrolleuren, bei er sich bereits zweimal die Beschlußunfähigkeit des Hauses vausgestellt hatte, da die Rechtsparteien und die Wirtschafts⸗ rien Feine Stimmzettel abgegeben hatten. Der Ausschußantrag hat folgenden Wortlaut: „Das Staatsministe rium wird ersucht, alsbald im Ver⸗

altungswege für den e. Sa ne. ah Grubenkontrolleure bei n Vergreblerämtern aus den Reihen der pcaktisch erprobten uer mit mindestens zehnjähriger Hauertätigkeit zu bestellen. 3 Vorschlagsrecht wird den am Tarif beteiligten Bergarbeiter⸗ organisationen übertragen. Die fachliche Prüfung und Bestellung

auf mindestens fünf Jahre erfolgt durch die Bergbehörde, die die

Besoldung übecnimmt 3 Die Abstimmung ergab, daß nur 147 Stimmen abge⸗ geben wurden. Das Haus war wiederum beschlußunfähig. stand war damit für heute erledigt

Zweite Sizung.

In der für sofort anberaumten neuen Sitzung stand als einziger Punkt auf der Tagesordnung der Aus chußbericht über den kommunistischen Urantrag über die gerichtliche Untersuchung der Vorgänge am 13. März 1925. im Volkspark zu Halle.

Abg. Kilian (Komm.) erklärte die gerichtliche Unter⸗ suchung der Vorgänge, wo in einer bis dahin ruhig verlaufenen öffentlichen Versammlung zur Reichspräsidentenwahl durch Schüsse des Schutzpolizeikommandos unter Oberleutnant Pietzker neun Arbeiter getötet und etwa 50 verletzt worden seien, geradezu als einen Skandal. Es sei unerhört, wenn behauptet werde, die Beamten hätten nur ihres Amtes gewaltet und sich keine Verfehlungen zuschulden kommen lassen. Dec Landtag wolle aber genau so über die Schuftigkeit der Polizeibehörde hinweggehen wie die Gerichts⸗

behörde.

Vor fast leerem Hause nimmt noch das Wort Abg. Obuch (Komm), der es ferner als unerhöct bezeichnet, daß bei Behandlung hiesss Gegenstandes die Ministerbank völlig leer sei. Den Minister treffe die Vevantwortung dafür, daß auch sein verfahren noch nicht soweit gediehen sei, daß er sagen könne, wie⸗ weit Beamte sich schuldig gemacht hätten. Der Landtag zeige daß er nicht mehr die richtige Stelle sei, wo man auf wiekliche Kritik rechnen könne; der Landtag sei nur noch der Kuli von Justiz und Polizei.

Der Antrag der darauf zu wirken, daß das Verfahren unter Hinzuziehung von Halleschen Abge⸗ ordneten und Vertretern der Arbeiter aus den Betrieben schleunigst durchgeführt werde, wird gegen die Antragsteller abgelehnt.

Hierauf vertagte sich das Haus auf Dienstag, den 22. September.

Für die Tagesordnung ist zunächst der Ausschußbericht über die Vorgänge bei der Landespfandbriefanstalt vorge⸗ sehen. Ein Antrag der dbEö am kommenden Diens⸗ tag eine Sitzung abzuhalten, dabei kommunistische Anträge zur Beratung zu stellen und auch die Abstimmung über die Einführung von Grubenkontrolleuren, die durch die Rechts⸗ parteien infolge Nichtstimmabgabe sabotiert worden sei, zu wiederholen, wird abgelehnt.

Der Landtag ging unter lebhaften Protestrufen der Kommunisten in die Ferien. XXX“

Schluß gegen 1 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde vorgestern zunächst der Ergänzungsetat des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums verhandelt, über den der Abg. von Raumer (D. Vo.) referierte. Reichswirtschaftsminister Dr. Neuhaus erkannte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Wunsch an, daß die Belange des Handwerks und Kleingewerbes bei allen gesetz⸗ geberischen Maßnahmen wirksam vertreten werden. Die Regierung ist bereit, den von den Parteien in dieser Richtung geäußerten

ünschen des Handwerks entgegenzukommen. Diese Wünsche gehen bekanntlich darauf hinaus, beim Reichswirtschaftsministerium eine besondere Stelle zu schaffen, die sich mit den Handwerksfragen be⸗ fassen soll. Die von einzelnen Parteien vorgeschlagene Form, einen Staatssekretär für das Handweck zu ernennen, läßt sich aber im Rahmen der bestehenden Behördenorganisationen nicht ver⸗ wirklichen. Eine Prüfung dieser Frage, die im Benehmen mit Vertretern der Handwerksorganisationen und mit einigen, dem Handwerk nahestehenden Mitgliedern dieses hohen Hauses statt⸗ gefunden hat, hat ergeben, daß sich eine Loslösung der das Hand⸗ werk berührenden Fragen von der bisherigen Zuständigkeit anderer Reichsminister nicht W läßt. Um aber dem Handweck eine stärkere Vertretung ihrer Belange zu sichern, ist die Reichs⸗ regierung bereit, beim Reichswirtschaftsministerium einen Reichs⸗ kommissar für das Handwerk und das Kle ingewerbe zu e. Mit der Leitung dieser Stelle soll ein in den Handwerksfragen erfahrener Beamter Ministerialrat betraut werden. Dieser soll unmittelbar dem Stagatssekretär unterstellt werden. Diesem Reichskommissar soll zur Unterstützung seiner Aufgaben ein kleiner chuß an die Seite gestellt werden, dem selbständige Hand⸗ ler und Kleingewerbetreibende dug hehss Hiermit soll erreicht werden, daß die Bearbeitung aller das Handeverk berührenden wirt⸗ ftspolitischen Fragen in hehes ag uag mit Männern der raxis erfolgt. Dieser Ausschuß würde au⸗ seinerseits in der age sein, Anregungen und Wünsche des Handwerks unmittelbar den tralstellen zu übermitteln, Ueber die weitere Behandlung der Angelegenheit wird wie bisher mit den beteiligten Kreisen verhandelt werden. Ich darf der Erwartung Ausdruck geben, daß die E dieser Maßnahme eine wicksame Förderung des ndwerks und Kleingewerbes zur Folge haben wird. bgg. schmidt⸗Stettin (D. Nat.) und Drewitz (wirtsch. 2 betonten die ursprüngliche Forderung auf Schgffeng eines se b⸗ secjaen Stzalggneh is des seenfch, eke gemnce hi Zentr.), Ho oz. ar 8 9. 1 ) un 8r Frob mer (D. Vp.) gaben zu, daß angesichts der; otwendigkeit 9 Beschränkungen durch die vom Minister gegebene Zufage der Forderung zur Zufriedenheit Seeeh. sei. Hierauf SenFejt⸗ der Ausschuß den Ergaͤnzungsetat des Reichswirtschafts⸗ ministertums. Der Ausschuß genehmigte alsdann nach kurzer Aus⸗ rache die Ergänzungsetats des Reichsfinanzmini⸗ eriums und des Reichstags sowie den Haushaltsplan ür 1924 des Reichsministeriums für Wiederaufbau. Sodann vertagte sich der Ausschuß.

Der Handelspolitische Ausschu des Reichs⸗ tags hörte in seiner 88 Sitzung zunächst das Ergebnis der Beratungen seines Unterausschusses, das vom Abg. Dr. Schneider⸗Dresden vorgetoagen wurde. Der Unterausschuß hat sich dem Nachrichtenbüro des eins deutscher Zeitungsverleger 788gs dahin geeinigt, als Vorsitzenden der Enquetekommission Herrn Rabetthge zu bestimmen. Stellvertretender Vorsitzender wird Herr August Muͤller. Außerdem wurde beschlossen, in die Kommission zwei Nationalökonomen, armbold und Sehring, und zwei Betriebswirtschaftler oder Betriebswissen⸗ schaftler als Beisitzer zu wählen. Der Kommission sollen außerdem 8 die fünf größten G“ einschl. der Kommunisten je zwei

e ein Vertreter an⸗ gehören. Die Parteien sollen auch die Möglichkeit haben.

rtreter, für die ineren Fraktionen je ein mitglieder des Reichstags als ihre Vertreter zu bestimmen.

Hikferding (Soz.) wies darauf hin, daß dem Unterausschuß

drei Fragebogen für die Sachverständigenvorlagen vocliegen: einer von den Kommunisten, einer von den Sozialdemokraten und einer von den Deutschnationalen. Diese Frageboge sollen miteinander ausgeglichen werden. Der Ausschuß sanktionierte dann die Be schlüsse des Unterausschusses. Ein Antrag des Abg. Hörnle (Komm.), als ständigen Beisitzer für die Enquetekommission den Wirtschaftsredakteur der „Roten Fahne“, Dr. Ludwig, zu bestimmen, wurde gegen die Antragsteller abgelehnt. In der Weiterberatung der Einzelpositionen für die Positionen: Steine und Erde der Zollvorlage begründete Abg. Sollmann (Sos.) einen Antrag, zu den Zöllen für die für Baugewerbe und damit für die Wo e besonders wichtigen Gruppen Steine und Erdem den Reichsarbeitsminister zu hören. Millionen von Volksgenossen wacteten auf Wohnungen, ohne daß sie ihnen geschafft werden könnten. Wenn der Baustein durch Hochschutzzölle weiter verteuert würde, wie es durch die Zollvorlage geschehen soll, würden die Aus ichten für Wohnungen noch ercheblich schlechter werden. Di deutsche 81. könne, eben infolge der Wohnungsnot, e die nächste Generation mit so ergiebiger Beschäftigung rechnen,

sie keinen Hochschutzon brauche. Aehnlich stehe es bei der Zementindustrie, die drei Prozent der Baukosten ausmache und durch die Zollvorlage ebenfalls verteuert werden solle. Abg. Hor⸗ lacher (Bayer. Vp.) beantragte, die Redezeit für Begründung der Anträge auf fünf Minuten Cesteuseben. (Zurufe links: unerhörth. neg. Dr. Breitscheid (Soz.) verwahrte sich gegen diesen Ver⸗

sc der Vergewaltigung der Redezeit. Wenn bei diesen wichtigen Dingen keine geeg zuc Begründung der Anträge gegeben werde, müßten die Sozialdemokraten daraus die Konsequenzen ziehen. Abg. Dr. Rosen berg (Komm.) schloß sich dem an. Ep nannte den Antrag Horlacher einen „Guillotineantrag“, der ab⸗ gelehnt werden müsse. Nach weiterer Geschäftsordnungsdebatte vpg Abg. Horlacher (Bayr. Vp.) seinen Antrag zurück. Abg. Tony

ender Soz.) begründete dann einen Antrag, der zum Ziele hat, den Reichsbankpräsidenten Schacht als Sachverständigen dar über zu hören, ob die durch die Zollvorlage verursachte Er⸗ höhung des Preisniveaus die Stabilität der Währung gefährde. Mit 14 gegen 12 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt, Der Ablehnung verfiel auch ein sozialdemokratischer Antrag, der die Zollsätze für Zement ganz streichen will, sowie ein demg, kratischer Antrag, den Zoll für Kalk zu streichen und den für Jen; um ein Drittel herabzusetzen. Vorher hatte noch Abg. Horclacher (Bayer. Vp.) davauf hingewiesen, daß der Zollsatz für Zement ja nur Verhandlungszoll sei, also für die Praxis kaum eine Bedeutung habe, Reichswirtschaftsminister Neuhaus wies darauf hin, daß er schon betont habe, daß die Stellung unserert Handelsvertragsunterhändler geradezu gemacht werde, wenn bei Positionen, die von der Regierung bestimmt als nur zu handelspolitischen Zwecken gedacht bezeichnet werden, immer

wieder Anträge auf Herabsetzung gestellt würden. Es wurde dann noch ein sozialdemokratischer Antrag auf Streichung der Zölle fhr G Schiefer abgelehnt. Die weiteren Abstimmungen wurden bif heute vertagt.

Der Aufwertungsausschuß des Reichstages beschäftigte sich vorgestern im weiteren Verlauf der zweiten Le ung der Gesetzesvorlage über die Ablösung von Anleihen, hauptsächlich auf Antrag des Abg. Dr. Külz (Dem.), mit der Be⸗ ratung eines Antrages des Freiherrn v. Richthofen (Dem.), der ein völlig neues System der Anleiheaufwertung vor⸗ schlägt. In seiner Begründung äußerte der Antragsteller, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, zunächst sein Bedauern, daß sich die Regierung schnell von ihrer früheren Vorlage abgewendet und zu dem Kompromiß⸗ orschech er Regierungsparteien bekannt habe, ohne daß man vorher Sachverständige, 8, ne dlr8e⸗ den Reichsbankpräsidenten Schacht oder prominente ter des privaton Bankgewerbes; gehört habe. Das den Anleihebesitzern ein sofort geldwertes ier in die Hand zu geben. Dies wolle sein Antrag. Mit den esgit n der ersten Lesung werde dem wesentlichen Wunsch der Anleihe⸗Altbesitzer, sofort in den Besitz eines börsen⸗ und lombardfähigen Papiers zu gelangen, nicht Rechnung getragen. Diese zinslose Anleihe werde an auswärtigen Börsen überhaupt nicht notiert werden können, und auch an den deutschen Börsen werde sich ihr Kurs nur schwer vorausbestimmen lassen. Die in seinem Antrag vorgesehene Aende⸗ rung werde ein börsenfähiges und hochwertiges Papier bringen, dessen Kurs unter Berücksichtigung des 7 ½ Sigen Typs sich mit größter Wahrscheinlichkeit über Pari bewegen werde. Das würde SSee. auch die Kreditfähigkeit des Reiches stärken. Zum Vorteil er Anleihe⸗

Umtauschstücke vorzusehen. Der Antrag sehe schließlich eine mäßige Emhung der vin verscgg vor. Eine wesentliche Erhöhung scheitere an dem kategorischen Wi 8 des Reichsfinanzministers. Zu⸗ samengefaßt stelle sich die Belastung so dar, daß nach den Be⸗ schlüssen der ersten Lesung 30 Jahre hindurch 125,6 Millionen aufzuwenden seien, während nach seinem Antrage 133,120 Millionen Reichsmark Aufwendung für das Reich entständen. Ministerial⸗ direklor von Brandt erwiderte im Namen des verhinderten Reichsfingnzmtnisters, daß die im Antrog von Richthofen ent⸗ Hlbehe Frhe bung der lastung des ches untragbar für das eich set. Aber auch gegen das System des Antrags von Richt⸗ bofen beftänden schwere Bedenken. Die Mehrzahl der Anleihe⸗ itzer seien solche mit kleinem Besitz. Die laufende Verzinsung er kleinen Stücke bringe auf der einen Seite eine ungeheuere Belastung dex Verwaltung, ohne auf der anderen Seite den In⸗ ea. der Papiere einen wesentlichen wirkschaftlichen Vorteil zu ringen. 85Se werde das vom Kompromiß vorgesehene Verfahren der Akkumulativverzinsung die Kapitalbildung wesentlich fördern. Welches a einen besseren Kurs haben werde, sei eine offene Frage. Voraussichtlich werde die Verwertbarkeit an der Börse die gleiche sein. Auch Sachverständige würden hier nur eine wirtschaftliche Prognose und kein absolut sicheres Urteil ab⸗ koͤnnen. Bedenken beständen auch 1 die 7 % Pige Ver⸗ msung 1. wse. als damit für künftige Anleihen schon jetzt ein bestimmtex Typ geschaffen werde. 8 übrigen habe an den Vorberatungen über den Kompromißvorschlag ein Vertreter der 1 teilgenommen ohne ir gendwelchen Widerspruch zu erheben. A r. Emm inger (B. Vv.) dußerte mehrfache Be⸗ denken gegen den Antvag von Richthofen. Aba. Dr. l3 (Dem⸗) beantragte, den Reichsbankpräsidenten den Beratungen über den Antrag von Richthofen und den Antpag der zerungwarteien hinzuzdehen. Weniger aus Gründen des erständigengutachtens, als aus der Erwägung heraus, daß bei einer Finanzaktion von so weittragender Bedeutung unbedingt die Autoriität her Reichsbank mit eingesvannt werden müsse Die Besprechungen uüber den Antrag Richthofen wurden hierauf abgebrochen und der Antrag des n Dr. Külz (Dem.) ange⸗ nommen, wonach der Reichsbankpräsident Dr. Schacht über den Antrag Richthofen sich zunächst äußern soll. Hierauf verboate sich der Ausschuß.

—mDer Steuerausschuß des Reichstages setzte vorgestern die Beratung der Vorlage über die Aenderungen des ““ eichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden fort. Der Aussprache lag ein Antrag der Abgg. Merck (Baver. Wo.) und Herold (Zentr.) zuarunde, der 8 Vorschläͤxe für die Beteiluna der Länder am Ertrage der Reichssteuenn machte. Sächsischer Finmzmin ster Dr. Reinhold erklärte lau Bericht des Nochrichtenbaros des Vereins deutscher Zeitungs⸗

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Bestreben der vehcges⸗R müsse dahin gehen,

tbesitzer sei es notwendig, Steuerfreiheit für die