und
verleger, daß, wenn diese Vorlage Gesetz werden sollte, konsequenter⸗ weise noch ein Paragraph angefügt werden müsse, daß die Länder binnen sechs Monaten sich zu entscheiden hätten, ob sie, nachdem ihnen der Rest der finangellen Selbständigkeit genommen sei, nun auch ihre politische Selbständigkeit aufgeben wollten. Der Reichsrat
kFönne dem unmöglich zustimmen und müsse von seinem Einspruchs⸗
2. Gebrauch mächen. Dem Widerspruch des preußischen Finanz⸗ inisters von gestern könne er sich nur anschließen. on der bis⸗ rige Finanzausgleich habe dem Reiche zwei Milliarden Ueber⸗ üsse gebracht, während die Etats der Länder unmöglich balanciert
werden könnten. Hessischer Finanzminister Heinrici schloß sich dem Widerspruch des sächsischen Finanzministers ausführlich an. Auch er
wisse nicht, wie er das hessische Budget dann noch in Ordnung bringen solle, denn eigene Steuern stünden ihm nicht hinreichend ote. Der Abg. Keinath (D. Vp.) trat den Ausführungen des
8 sischen und des helfilchen Finanzministers entgegen. Es gehe nicht an, gegen die Reichsregierung den Vorwurf der Illoyalität wegen des von ihr eingebrachten neuen Vorschlages zu erheben. Dieser Vorschlag sei das Ergebnis tagelanger eingehender schwie⸗ riger Verhandlungen, die mit den Parteien geführt worden seien. Die Reichsregierung habe lediglich die Ergebnisse dieser Beratungen formuliert. Das hätten die Parteien verlangen können, ebenso wie das schon früher bei anderen Gelegenheiten, z. B. bei der Erbschaftssteuernovelle 1922 geschehen sei. Seit 1912 nehme er an Steuerberatungen teil. In dieser Zeit habe er keine wichtigere Beratung erlebt; die Landesregierungen hätten bei jedem Vorschlag des Reichstags, wie er auch gestaltet gewesen sei, die These ver⸗ treten, daß er das Ende der finanziellen oder gar politischen Selb⸗ ständigkeit der Länder bedeute. Dabei sei unzweifelhaft daß die Selbständigkeit der Länder seit 1918 wesentlich gewachsen sei. Die Ausführungen der Herren Finanzminister gingen an der Kern⸗ frage vorbei: wie die zwingende Notwendigkeit der Mäßi⸗ Wung des Steuerdrucks in Einklang zu bringen sei mit den finanziellen Anforderungen des Reichs einschließlich der
Reparationslasten, und mit den Anforderungen der Länder und Ge⸗
meinden. Der Einsicht, daß die Wirtschaft einen so teuren Verwaltungs⸗
apparat wie bisher nicht zu tragen vermag, dürften Länder
Gemeinden sich nun endlich nicht länger verschließen.
Preußischer Ministerialdirektor Dr. Mulert erklärte, daß zwar der ntrag den Preußischen Gemeinden gebe, was sie etwa 1913 gehabt ätten. Ob das aber heute noch ausreiche, sei fraglich. Ez sei, doch
auch nicht Erziehung zur Sparsamkeit, wenn man den Gemeinden
schematisch, zwangsläufig gewisse große Gruppen von Steuern über⸗
ise. Abg. Dr. Fischer (Dem.) wandte sich dagegen, daß lange vor⸗ bereitete Regierungsvorlagen im Handumdrehen hier vollkommen um⸗ geändert würden. Da sei die Ueberraschung der Ländervertreter und ihr
Widerspruch doch verständlich. Im übrigen schienen ihm hier Miß⸗
verständnisse vorzuliegen, namentlich über die §§ 7 und 69. Er könne
darin keine Verletzung der Hoheitsrechte der Länder erblicken, wie es
om Reichsrat anscheinend getan werde, und ebensowenig in den korrespondierenden Vorschriften. Grundsätzlich gebe schon das heute geltende Gesetz dem Reiche das jetzt neu im einzelnen ausgebaute Ein⸗ sichtsrecht. Die geforderte Statistik sei kein Eingriff in die Rechte der incoer. sondern der Wunsch nach objektiver Erkenntnis, um ein besseres
Arteil für unsere Arbeit zu gewinnen. Dürfe der Ertrag der Hauszins⸗
subr auch für öffentliche Zwecke herangezogen werden oder nur für
Wohnungszwecke, das sei allerdings eine Frage, die auch vor Lösung
eipes Provisoriums entschieden werden müsse. Sächsischer Finanz⸗
Firnige⸗ Dr. Reinhold erneuerte den Vorschlag der Länder, d
die Etats der Länder daraufhin zu prüfen, welche Ausgaben nicht
wangsläufig seien. Die sächsischen Realsteuern seien schon z. B. bei der Grundsteuer, über die Grenzen des Ertröüglichen angespannt, ob⸗ wohl z. B. im Erzgebirge usw. die Böden recht unergiebig seien. Für die Länder sei die Regelung der CE eine vitale Frage; üchmohl hätten die Länder n keine Informationen über ihr
Schicksal vom Reichsfinanzministerium. Die Ueberweisung der Um⸗
settzsteuer könne kein Ersatz für die Einkommensteueranteile bilden. Die
Länder bäten um Gerechtigkeit und sachliche Prüfung. Abg.
Dr. Brüning (Zentr.) bemerkte, er wolle sich in der Kritik am
Preußischen inanzminister Reserve auferlegen, weil seine Partei auch
in Preußen Regierungspartei sei. Aber sagen müsse er doch, daß die
Vertreter der Länder die mißliche finanzielle Lage des S-, nicht
pöllig erkannt hätten und die auf ihm lastenden steigenden Verpflich⸗
ungkn. Große Parteien lehnten überdies grundsätzlich das Zuschlags⸗ recht der Lander ab. Die Zentrumspartei halte es für ihre Pflicht, auch bei der jetzigen Reform auf die Tendenzen dieser großen, außerhalb der sogenannt * Rogierung stehenden Parteien Rüersiget zu nehmen, zumal
Zjese Parkeien maßgebend in den Regierungen der Länder vertreten seien.
Was in den beiden Anträgen Merck und Keinath jetzt vorliege, sei das,
Was die Initiative der Parteien wünsche und auf ihr Ersuchen von der
hegeruc nur in eine bessere Form gebracht worden sei. Das von der
Regierung auf Wunsch der Regierungsparteien eine neue Formulierung
ühan chtet sei, sei nichts Außergewöhnliches. Es sei auch früher bei
andeten Regierungskoalitionen so geschehen. Die Zentrumspartei habe dauerdd Wert darauf gelegt, daß auch außerhalb der Regierung stehende
Parkeien zu den Vorbesprechungen hevangezogen würden. Es gäbe keinen
andeten Weg, rechtzeitig zu einem Ausgleich zu gelangen. Die Länder⸗
vertreter bitte er, bei allen ihren Wünschen doch die Verpflichtungen nicht außer acht zu Lassen, die dem Reiche aus den ““ er⸗ wüchsen. Diese müßten restlos erfüllt werden, damit wir endlich die etecht aran bekommen, deren unsere Wirtschaft dringend bedürfe. Die
Zayerische Volkspartei und die Zentrumspartei seien bereit, den
Ländern auf dem Gebiete der Umsatzsteuer entgegenzukommen und die
Anteile für die Länder zu erhöhen. Politische Gegensate dürfe man
guf 55 Gebiete nicht austragen. Man müsse schließlich zu einem
vernünftigem Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer gelangen. Preußi⸗ scher Finanzminister Dr. Höp ker⸗Aschoff wandte sich dagegen, daß er ehva aus politischer Gegensätzlichkeit gegen den Reichsfinanz⸗
Eeesto. sagevanenigose Kritik geübt habe. Es sei lediglich aus sach⸗
lichen inden gehandelt worden, um zu einem guten Finanzausgleich
zh Fommen. Tatsächlich she was hier die Regierungsparteien vor⸗ schlügen, an den Nerv der Länder, und deshalb wären erneute Verhand⸗
Uungen eischen Reich und Ländern erwünscht, denn tatsächlich seien die
Länder durch diese Anträge überrascht worden. Er selbst sei Unitarier
ünd hoffe, daß wir einst zu einem Einheitsstaat kommen würden; aber
solangg dieser nicht da sei, müsse man den Ländern das Recht zum
Eigenleben Und zur Selbstverantwortlichkeit belassen; er hoffe, daß man eute nachmittag bei den neuen Verhandlungen zwischen Reich und
Pändern zu einer Einigung gelangen werde. Abg. Herold (Zentr.)
legte dar, um eine Verständigung zu erzielen, habe seine Partei die and zu der vorliegenden Plattsorm geboten. Er bitte deshalb diese estrebungen zu unkterstützen, damit eine Einigung und eine gemein⸗ aftliche Arbeit möglich mepe. Der sächsische Finanzminister
Dr. Reinhold forderte den Ausschuß auf, keine sachliche Ent⸗
scheidung zu treffen, ohne die Unterlagen der Länder und Gemeinden zu
prüfen. Er erklärte, daß seiner Meinung nach die Annahme der Re⸗ gierungsvorlage die Länder zwingen würde, die Realsteuern in einer fnr die Wirtschaft unerträglichen Form zu überspanmen oder die ozialen und kulturellen Aufgaben zu vernachlässigen. Er bot dem
Ausschuß eingehende Unterlagen über die sächsischen Finanzen an und
bat, den bestehenden Ausgleich provisorisch zu verlängern, bis diese
Unterlagen geprüft seien und das endgültige Schicksal der Hauszins⸗
steuer entschieden sei. Im weiteren Verlauf der Debatte gab Staats⸗
sekretär Dr. Popitz auf verschiedene Anfragen folgende Erklärung ab: Erstens: das Problem der Hauszinssteuer soll jetzt mit entschieden werden. Es wird vielleicht schon übermorgen die erste Lesung erfolgen können. Bei der zweiten Lesung haben dann die Länder ein klares
Bild vor sich. Die in dieser Hinsicht dem Reichsrat gegebenen Ver⸗
sprechungen werden also voll gehalten werden. Zweitens: die Reichs⸗
regierung ist selbstverständlich bereit, bei der endgültigen Regelung des
Finanzausgleiches im engsten Zusammenhang mit dem Reichsrat zu
arbeiten. Das ist jetzt so selbstverständlich, daß es kaum noch betont zu
werden braucht. Drittens: das Reichs fordert fünfundzwanzig Prozent von der Einkommensteuer. Die Länder wollen neunzig Prozent von der
Einkommensteuer behalten. Hier sind wir zu dem Kernpunkt wieder
zwrückgelangt. Es war der grundsätzliche Gegensatz in den mongate⸗
langen Verhandlungen zwischen Reichsregierung und Reichsrat. Hier
F eine Einigung nicht zu erzielen. Daher die Doppelvorlage der
chsregierung und des Reichsrats Mein Herr Minister 8 noch
gestern erklärk, daß er an seinem Standpunkt unbedingt festhalten müsse, weil er darin eine Lebensfrage für die künftige Gestaltung der Finanzlage des Reiches erblice. Neues kann nun nicht mehr hinzugefügt werden. Daher hat nun der Reichstag die Entscheidung zu fällen. Es ist eine große ver⸗ antwortungsvolle Entscheidung, die in Ihre Hände gelegt ist. Abg. Dr. Kulenkampff (D. Vp.) führte aus, es sei sogar in höchstem Grade erwünscht, wenn die Regierung solche Formulierungen selbst dann besorge, wenn sie sie inhaltlich ablehne. Nur so sei für den Fall der Annahme die Einheitlichkeit der Gesetze sicherzustellen. Im übrigen habe der Reichsrat ja seit Wochen den Verhandlungen beigewohnt und das Verfahren sei ihm gar nichts Neues. Württem⸗ bergischer Präsident Dr. Linckh brachte im Auftrage seiner Re⸗ gierung den Widerspruch gegen die Gestaltung der Einkommensteuer⸗ beteiligung zum Ausdruck. Württemberg brauche eine Beteiligung von neunzig vom Hundert und bitte, die Vorlage des Reichsrats anzu⸗ nehmen. Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) warf die Frage auf, ob es möglich sei, einen Ausschuß einzusetzen, der sich Einblick in die Länderfinanzen und die Gemeindefinanzen verschaffen könne. Abg. Dr. Dr. Gereke (D. Nat.) stimmte dem Gedanken des sächsischen Finanzministers zu, in einem Ausschuß die Etats der Länder auf ge⸗ nügende Sparsamkeit hin zu prüfen. Allerdings müsse diese Prüfung so beschleunigt werden, daß am 1. Oktober 1925 eine Aenderung des jetzigen Zustandes eintreten könne. Bei dieser Prüfung müsse genau in dem gleichen Maße wie das Bedürfnis der Länder auch die Steuer⸗ kraft der Bevölkerung berücksichtigt werden. Zu dem Antrag Herold (Zentr.), einen noch höheren Satz an der Umsatzsteuer den Ländern zu gewähren, könne man erst Stellung nehmen, wenn man wisse, ob die Länder ihrerseits auf den Boden dieses Vorschlags treten wollten. Der Anregung der sozialdemokratischen Partei, das Zuschlagsrecht jetzt noch nicht im Gesetz festzulegen, müsse widersprochen werden. Im Interesse der Länder und Gemeinden müsse schon jetzt bestimmt im Gesetz für den 1. April 1927 das Zuschlagsrecht zur Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer aus den gestern bereils erörterten Gründen fest⸗ gelegt werden. Der bayerische Reichsvatsbevollmächtigte Staatsrat von Wolf nahm Bezug auf das Bekenntnis des Preußischen Finanzministers zum Unitarismus. Die baverische Regierung und der überwiegende Teil des bayerischen Volkes wollen von einer unitarischen Gestaltung des Reichs nichts wissen, sonder halten an dem föde⸗ ralistischen Aufbau unverbrüchlich fest. Sie sind soaar der Meinung, daß hinsichtlich der unitarischen Gestaltung durch die Weimarer Ver⸗ fassung des Guten zu viel geschehen ist. Von dieser Meinungsver⸗ schiedenheit abgesehen, kann der Redner den Ausführungen des preu⸗ ßischen Finanzministers und der übrigen Landesfinanzminister namens Bayerns nur vollkommen beitreten. Auch für Bayern ist der vorliegende neue Entwurf unannehmbar, da er in die Selbständigkeit der Länder zu sehr eingreift und ihnen die Steuerüberweisungen vor⸗ enthält, die sie zum Fortbestand unbedingt benötigen. Der Entwurf sieht vor, daß die Gemeinden gezwungen werden sollen, den Finanz⸗ ämtern auf Verlangen Auskünfte über ihre Einnahmen und Ausgaben und Einsicht in ihre Haushaltspläne und Jahresrechnungen zu ge⸗ währen. Gegen diese Unterrichtung der Reichsbehörden ist an sich nichts einzuwenden und auch die bayerische Regierung ist bereit, der Reichsfinanzverwaltung alles erforderliche Material zu verschaffen, aber dies kann nur auf dem ordnungsmäßigen Wege über die Landesministerien gehen. In die staatliche Gemeindeaufsicht darf nicht eingegriffen und ein reichsrechtlicher Zwang gegen die Länder nicht auf⸗ gerichtet werden. Auch in Bayern würde ein großer weiterer Fehl⸗ betrag im Staatshaushalt entstehen, wenn die bisherigen Anteile an den Reichssteuern verkürzt würden. Schon jetzt fehlen dem Lande fortwährend die Mittel zur Erfüllung drimgender Kuliuraufgaben. Der Vorschlag, das bestehende Provisorium zu verlängern, bis die Unterlagen für einen neuen Finanzausgleich vorliegen, erscheint durch⸗ aus zweckmäßig. Es ist unverständlich, daß das Reichsfinanz⸗ ministerium diese Verlängerung mit einer Verkürzung der Steuer⸗ anteile der Länder und Gemeinden verbinden will. Denn die Ver⸗ längerung soll doch um deswillen geschehen, weil man keine sicheren Anhaltspunkte für die Neugestaltung des Finanzausaleichs hat. Dann fehlt doch aber auch die Begründung für eine Herabsetzung der bis⸗ herigen Anteile. Der Finanzausgleich kann seinem Wesen nach nur durch eine Vereinbarung in den Läͤndern getroffen werden. Ein Dik⸗ tat seitens des Reiches ist hier praktisch unmöglich und würde sich von selbst tot laufen. Der Reichstag möge daraus die Konsequenz ziehen; die Länder waren zu einer vernünfbigen Gestaltung des Finanzaus⸗ gleichs stets bereit und sind es auch heute noch. — Hierauf verkagte sich der Ausschuß “
— Der Preußische Landtagsuntersuchungs⸗ ausschuß für die Barmat⸗Kutisker⸗Affäre setzte vorgestern nachmittag nach einer mehrtägigen Unterbrechung seine Verhandlungen fort. Vorsitzender Dr. Leidig (D. Vp.) gab zu⸗ nächst dem Ausschuß eine Reihe von Mitteilungen und gewünschte Gutachten bekannt, darunter ein solches vom Minister für Volks⸗ wohlfahrt über das Verfahren in den Wohnungsämtern bezüglich der Nach⸗ und Zuweisung von Wohnungen. Es geht, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daraus hervor, daß der von einem Vertreter Barmats mündlich gestellte Antrag auf Ueberlassung einer Baukostenzuschußwohnung keineswegs aktenkundig gemacht worden ist. Es ist weiter danach keine Fest⸗ tellung getroffen worden, ob die 1“ Voraus⸗ etzungen für die Zuweisung einer solchen Wohnung gegeben waren. Erst später, im Januar 1925, ist das Wohnunsamt Charlottenburg zu weiteren Maßnahmen geschritten. Es wird schließlich gesagt, daß das Verfahren der Wohnungsämter im Falle Barmat als ein von der Regel abweichendes Entgegenkommen anzusehen ist, be⸗ gründet besonders in den ausgezeichneten Empfehlungen Barmats. Weiter bringt der Vorsitzende ein Schreiben des Generalstaats⸗ anwalts vom Landgericht I zur Verlesung, aus dem hervorgeht, daß ein Kmpfeh ungsschneben. des Generals von der Goltz an Kutisker sich nach den Mitteilungen des Untersuchungsrichters beim Landgericht I nicht in den Akten befindet. In einem Schreiben der Preußischen Staatsbank, gezeichnet von den Herren Rühe und Hellwig, heißt es u. a. „Wir stehen seit langer Zeit mit dem Bankhaus E. Stein A. G. hier in reger Geschäftsbeziehung. Wir haben fast sämtliche Geschäfte mit Kutisker besprochen, zum Abschluß gebracht und durchgeführt. Er hat den deutschen Wirtschaftsinteressen weit⸗ Plend Re ung tragen und bemüht sich um die Förderung deutscher
lange. Ins — hat er reiche Spenden für Notstandsmaß⸗ nahmen gegeben.“ Aus einem weiteren Schreiben der Seehandlung, herichtet an den früheren F Richter, geht hervor, 1ch utisker sich um die Aufnahme in den preußischen Staatsbürgerverban hewarb; im übrigen wird das gleiche gesagt wie im obigen 58 Des weiteren kommt zur Verlesung eine Sonderabschrift des Landes⸗ fingnzamts Groß Berlins über das Bankhaus E. v. Stein A. G. Bank⸗ präsident von Dombois erklärte auf Frage des Abg. Koen⸗ necke (Dt. Nat.), ihm sei von einem Empfehlungsschreiben 19 Kutisker seitens der Staatsbank erst Kenntnis geworden nach der Vernehmung Kutiskers in der 8 Er könne sich nicht erinnern, früher ein solches Schreiben gesehen zu haben. Es könne zweifelhaft sein, ob das von Rühe und Flübig gezeichnete Schreiben von diesen Herren im Namen der Staatsbank erlassen wurde. Sonst seien Empfehlungsschreiben für Kunden der Staatsbank immer vorsichtig gehalten Feer von Dombois 4 u. a. auf einen Fall, wo eigenmächtig von einem Beamten eine Empfehlung gegeben wurde. Visser sei später gehörig der Kopf gewaschen worden. Die Herren Rühe und Hellwig hätten den Entwurf, der ihnen von dem Vertreter Kutiskers vorgelegt wurde, in der Heeptsach wohl aus Gefälligkeit unterschrieben; die Generaldirektion abe damit nichts zu tun gehabt. Finanzrat Rühe bestätigte diese Aussage des Herrn von Dombois, daß das Schreiben aus Gefälligkeit unterzeichnet worden sei, wozu außerdem Kutiskers glänzende Empfehlungen mit beigetragen hätten. Mit politischen Persönlichkeiten sei Kutisker niemals bei ihnen ge⸗ wesen. Der Zeuge bestätigte weiter, daß es sich um einen Privatbrief Da Hellwig und ihm bekannt gewesen sei, daß Kutiskers
andelte. banzelte, S eine Förderung des deutschen Wirtschaftslebens im Auge
hatten, die Hellwig und er ebenfalls Fzu fördern sich angelegen 9 ließen, hätten sie um so weniger Bedenken gehabt. Finanzrat Hell⸗ wig bestätigte wiederum diese Aussage Rühes. Der Ausschuß beriet
““
dann in einer kurzen nicht 5 nilichen Situng über seinen weiterer Arbeitsplamn. Die zaühr Ernhaß wurde auf heute, Vormittags 11 Uhr, festgesetzt.
— Im Hoefle⸗Ausschuß des Preußischen Land tags sagte der Zeuge Blecher, laut Bericht des Nachrichtenbürot des Vereins deutscher Zeitungsverleger vorgestern aus, daß er a Sonnabend vor dem Tode Dr. Hoefles — er selbst war ÜUnter⸗ suchungsgefangener — mit angesehen bezw. gehört habe, daß Dr. Hoefle schlecht behandelt worden sei; er sei mit herabsetzende Ausdrücken belegt worden. Es sei dem Zeugen wie eine Verhöhnung eines Mannes vorgekommen, der in den letzten Zügen lag. D. Heefle
sei grob gerüttelt geworden. Mindestens fünf Personen br 8 Fs sei von
gewesen; wer gerüttelt habe erinnert sich der Zeuge nicht. Schnaps gesprochen worden. Der Zeuge habe mehrere Flaschen Wein und eine angebrochene Sektflasche auf einem Nebentisch bemerkt. Vorgang habe 10 Minuten gedauert: der Kranke sei gerüttelt und mit lächerlichen Ausdrücken angerufen worden. Am anderen Tage habe ihm ein Pfleger gesagt, Dr. Hoefle sei ins Hedwigskrankenhaus ge⸗ schafft worden. Der Vorsitzende Seelmann stellte fest, daß das erst am Montag geschehen sei; es sei auffällig, daß der Pfleger schon für Sonntag die Ueberführung ins Hedwigskrankenhaus behauptet habe. Der Zeuge hat sich gewundert, daß Vorsteher Schmidt erst sehr spät erschienen sei. Es habe ein Mensch ruhig sterben können, ohne daß sich jemand darum gekümmert hätte. Dem Zeugen schien bei Dr. Hoefle eine tiefe Bewußtlosigkeit vorgelegen zu haben, er sei immer sofort wieder auf das Rütteln zusammengefallen. Ein Wärter habe ihm auf seine Frage erklärt, Dr. Hoefle sei seit dem zweiten Feiertag total betrunken gewesen; er wolle einen Ball drehen. Der Wärter habe weiter geäußert, wenn hier einmal nachgeprüft würde, werde manches herauskommen. Der Vorsteher Schmidt sei erst zwischen 5 und 6 Uhr gekommen. Bis dahin hat der Zeuge seit 2 Uhr noch Stimmen ge⸗ hört. Was weiter noch geschehen sei, könne er nicht sagen, da das Fenster geschlossen gewesen wäre. — Hierauf wurde Wachtmeister Nöhring zu diesen Bekundungen vernommen. Dr. Hoefle habe bewußtlos im Bett gelegen. Das Herz sei schwach gewesen. „Aufgerichtet“ sei Dr. Höfle nicht worden. Die Wachtmeister Lukas Eitner und Rietz seien anwesend gewesen. Der Zeuge wiederholte auf eindringendes Befragen, daß Dr. Höfle nicht aufgerichtet worden sei, als er anwesend gewesen wäre; es sei mit ihm ganz sachgemäß verfahren worden. Daß Blecher an der Tür gewesen sei, ist dem Zeugen nicht erinnerlich. Blecher erklärte dazu, die geschilderten Vorgänge hätten sich zugetragen, ehe Nöhring gekommen sei. Nöhring sagte weiter aus, auch er habe Faschen gesehen; diese hätten aus einem Paket gestammt. Daß eine Flasche Sekt angebrochen gewesen sei, weiß der Zeuge nicht; jedenfalls hält er es für ausgeschlossen, daß das von Dr. Höfle angesichts seines Zustandes geschehen sein könnte. — Hierauf wird der Zeuge Wachtmeister Rietz vernommen. Er sagte aus, Hauptwochtmeit er Walter habe geäußert, Dr. Höfle liege im Sterben. Er Zel
Augenblick sei auch Lukas hineingekommen. Auch dieser Zeuge 2 nicht gesehen, daß Dr. Höfle aufgerichtet worden sei. Lukas habe Aeußerungen gemacht; wie die gelautet hätten, mwise er nicht. Er habe nur daraufhin gesagt: „Wir können Unannehmlichkeiten von den Redensarten haben, die Lukas gemacht hat!“ Von einer schlechten Behandlung des Dr. e bei diesen Vorgängen weiß der Zeuge nichts. Der Zeuge Blecher bleibt dabei, daß Dr. Höfle gerichtet worden fei Von einer angebrochenen Flasche Sekt weiß der Zeuge Rietz nichts. — Hierauf wurde der Zeu vernommen. Auch dicser Zeuge 8 handlung Dr. Höfles nichts, ebenso wenig von gefallenen Redens⸗ arten. Auch weiß er nur, daß der Zeuge Blecher an diesem Sonn⸗ abend eingeliefert worden sei. Ob er bei den Vorgängen zuge en gewesen sei, weiß er nicht. Er erinnert sich auch nicht mit Ble gesprochen zu haben. Zeuge Blecher wiederholte, Eitner habe geäußert, Dr. Höfle sei seit dem 2. Feiertag betrunken. 8 die des Vorsitzenden, was der Ausdruck „einen Ball drehen“ bedeuten sollte, erwidert Eitner, man verstehe unter diesem Ausdru⸗ simulieren. Zeuge Blecher bekundete, er habe sich den Vorgan genau gemerkt. Allerdings die genaue Zeit, wann er spielte, ob um oder um 6, könne er nicht angeben, weil er keine Uhr bei sich gehaht hätte. Wachtmeister Nöhring soll darauf Auskunft geben über das gm 17. April stattgefundene Telephongespräch, das vom Zimmer des Untersuchungsrichters mit dem Lazarett geführt wurde, und wonach auf Anfrage, ob eine Verschlimmerung im Befinden Dr. 2 einge treten sei, geantwortet wurde: „Der Zustand c- unverändert.“ Der Zeuge erinnert sich nicht, wer ei
könnte, Zeuge Rietz kann sich auf ein solches Teephonge räch eben⸗ falls nicht mehr besinnen. Es werde am Tage etwa 50 mal angerufen. Vorsitzender Dr. Seelmann (D. Nat.) stellte fest, daß aber nach Bekundung des Assessors Francesson eine Antwort auf die betreffende Anfrage erteilt worden sei, jedoch nicht vom Arzt. Es müsse sich also um einen Beamten des Gefängnislazaretts handeln. Ob zur fraß⸗ lichen Zeit noch andere Wachtmeister vor oder in der Zelle gewesen sind, wissen die Zeugen Nöhring und Eitmner nicht anzugeben. Es er⸗ folgt darauf die Vereidigung des Zeugen Blecher. — Nächiter Zeus⸗ ist Techniker Fritz Meyer, der damals infolge eines Unfales sich imn Lazarett befand. Er bekundete: Pfleger Tütze habe Dr. Höfle nicht⸗ verordnete Narkotika verabfolgt. Der Zeuge habe, wenn er wollte, sich infolge ungenügender Kontrolle aus der Apotheke soviel Tabletten her⸗
Rausholen können, als er wolle. Dr. Höfle habe die Tabletten entweder
vom Pfleger oder vom Kalfaktor direkt bekommen. Der Füuge hohe weiter u. a. Briefe von Dr. Höfle nach außen hin vermittelt. F einem solchen Brief habe Dr. Höfle an einen Freund geschrieben, er verfüge über eine Anzahl gewisser Tabletten, 88 aber nicht, wie sie wirkten. Dr. Höfle fragte darin weiter seinen Freund, wieviel solche Tabletten er mit Rücksicht guf sein Herz nehmen könne, damit er haftunfähig werde. Unter Heiterkeit im Ausschuß und im Zut⸗ hörerraum erklärte der Fuge, daß es ihm außerordentlich leicht möglich gewesen sei, Briefe einfach in der Tasche nach de Charité zu bringen. Auch I“ seien in Gefängnislazarett vorgekommen, die jeder Beschreibung spotteteg, Der Giftschrank sei in einem ganz ungeeigneten Raum untergebr gewesen. Wenn ein Gefangener den Raum betrat, und der gnwesen B ma ke dic n üer die veneceten Ischetten, in
erordnungsbuch, dann sei es zangenen leicht möglich gew sich hlarpen aus dem Schrank zu nehmen, ohne daß es bemac wurde. Es hätten so viel Tabletten herausgenommen werden könneg. daß sich damit eine ganze Kompagnie vergiften konnte. Vom Vor⸗ sitzenden nach seiner Glaubwürdigkeit gefragt, erwiderte der Zeuge, er abe schon drei Jahre abgemacht und werde nicht noch einen Meineld eisten. Der Zeuge ist bestraft wegen D⸗Zugs⸗ und Hoteldiebstahlg, Zeuge Rietz erklärte auf Befragen des Vorsitzenden, es müsse als ausgeschlossen erscheinen, daß Dr. Höfle sich mit einem Mann wie Mevyer eingelassen habe. Der Ausschuß beschloß darauf einstimmig, den Zeugen Meyer nicht zu vereidigen. — Es folgte eine nichtöffentliche Sitzung, in der über die nächsten Arbeiten des Ausschusses beraten wurde. Hierauf trat Vertagung auf heute ein.
Nr. 30 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt für das Deutsche Reich) vom 4. Juli 1925 hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. — 2. Marine und Schiff⸗ fahrt: Verordnung, betreffend die Einrichtung und den Preis des Seefahrtsbuchs. — 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über 88 Neuregelung der Zuständigkeit für die Verwaltung der württembergi⸗ schen Frund⸗ und Gebäudesteuer für das Gebiet der Stadtgemeinde Stuttgart. — Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeit der Finanzämter im Bezirk des Landesfinanzamts Karlsruhe. — Be⸗
kanntmachung über Aenderung der Technischen Bestimmungen der
Ausführungsbestimmungen zum Branntweinmonopolgesetz. — Ver⸗ ordnung über Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Brannt⸗ weinmonopolgesetz. — Verordnung zur Einführung der Verordnung über Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Branntwein⸗ monopolgesetz. — 4. Versorgungswesen: Verzeichnisse der den Ver⸗ sorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen (Geschäftsbereich ministeriums des Innern).
E116“ 56
Derß
ei in die Zelle mit Walter gekommen; in diesem
auf e Eitner weiß von einer hkecten Be⸗
her
eine solche Antwort gegeben haben
des Reichs⸗
üund
—— Die Voltszählung im Deutschen Reich. 8 Vorläufiges Ergebnis.
„Niach den Zusammenstellungen des Statistischen Reichsamts über die von den Gemeinden und den Statistischen Landesämtern er⸗ mittelten vorläufigen Ergebnisse der Reichsvolkszählung vom 16. Juni 1925 beträgt die Bevölkerung des Deutschen Reichs ohne Saargebiet 62 ½ Millionen.
Rechnet man auch noch das Saargebiet, in dem wegen der vorübergehenden Lostrennung von der deutschen Verwaltung nicht
tzählt werden konnte, mit seinen rund 750 000 Einwohnern hinzu,
o beziffert sich die Gesamtbevölkerung des Deutschen Reichs heutigen Umfangs (einschließlich Saargebiet) auf 63 ½ Millionen Einwohner. Das ist etwa die gleiche Einwohnerzahl, die das Deutsche Reich früheren Umfangs bereits Ende 1908 aufzuweisen hatte. Bei Ausbruch des Weltkrieges zählte das Deutsche Reich 68 Millionen Einwohner. Infolge Gebietsabtretungen hat Deutsch⸗ land annähernd 7 Millionen Menschen verloren, durch den Krieg selbst an Gefallenen rund 2 Millionen, an Blockadeopferu ¾ Millionen und durch den Kriegsgeburtenausfall rund 3 Millionen. Ohne den Krieg und die Kriegsfolgen würde das Deutsche Reich bei normaler Weiter⸗ entwicklung innerhalb seiner alten Grenzen heute gegen 75 Millionen “ baben. mmerhalb;
Für das Reich innerhalb seiner heutigen Grenzen (jedoch ohne Saargebiet) ergibt sich nach der Zählung vom 16. ben eg9c. gegen⸗ über der Zählung vom 8. Ottober 1919 eine Zunahme der Be⸗ völkerung um rund 3,3 Millionen oder 5,6 vH. Im vorhergehenden Zählungszeitraum 1910/1919 betrug infolge des Krieges die F.SS
8 8
Die Zusammensetzung der Bevölkerung nach dem Geschlech
der BPevölfkerung im heutigen Reichsgebiet lediglich 1,4 Millionen oder 2,4 vH. Gegenüber der letzten Vorkriegszählung (1. Dezember 1910) hat sonach die Zählung vom 16. Juni 1925 innerhalb des heutigen Reichsgebiets eine Zunahme von rund 4.7 Millionen = 8,1 vH ergeben. Auf dem heutigen Reichsgebiet (jedoch ohne Saar⸗ gebiet) wurden gezählt:
Einwohner insgesamt:
1925 (16. VI.) 62 468 762 1919 (8. X.) 59 178 185 28171 980 31 006 205 1910 it. XII.) 57 798 369 28 489 817 29 308 552 „ Auf 1 akm Fläche treffen durchschnittlich Einwohner nach der Zählung von 8 8
19255 132,9
1910 . 122,9
Eöu““ männlich
8 weiblich 30 168 033 8
32 300 729
hat durch den Krieg wesentliche Verschiebungen erfahren. Während vor dem Krieg (1910) auf 1000 männliche rund 1029 weibliche Ein⸗ wohner trafen, wurden 1919 auf 1000 männliche 1101 weibliche Ein⸗ wohner festgestellt. Die neue Zählung weist zwar ebenfalls noch einen starken Frauenüberschuß (1000 zu 1071) auf, läßt aber doch (im ganzen gerechnet, d. h. ohne Rücksicht auf die Altersgliederung der Bevölkerung) schon eine gewisse Rückbildung des durch den Krieg verursachten ungewöhnlich hohen Fraue überschusses erkennen. „Auch innerhalb der geographischen Verteilung der Be⸗ haben sich nicht unbeträchtliche Verschiebungen gegen früher ergeben. Die Gesamtzahl der Großstädte, d. h. der Gemeinden mit
100 000 und mehr Einwohnern bezifferte sich nach der neuen Zählung
auf 45 (einschl. Saarbrücken auf 46). Die ortsanwesende Bevölkerun dieser vm betrug (unter Zugrundelegung ihres heutigen Gebiens umfang am 1. Dezember 1910 15,2 Millionen Einwohner = 26,3 vH der Reichsbevölkerung, am 8. Oktober 1919 15,6 Millionen Einwohner = 26,3 der Reichs⸗ bevölkerung, am 16. Juni 1925 16,4 Millionen Einwohner = 26,2 der Reichs⸗ bevölkerung.
Die Großstadtbevölkerung hat von 1910 auf 1919 um 2,6 vH, von 1919 auf 1925 um 5,0 vH, von 1910 auf 1925 um 7,8 vH zu⸗ genommen, gegenüber einer Zunahme von 8,1 pH bei der gesamten Reichsbevölkerung.
Bei den geographischen Vergleichen, vor allem bei den Ver⸗ gleichen zwischen den Großstädten unter sich aber auch bei Beurteilung der Reichsergebnisse im ganzen ist zu beachten, daß es sich um vor⸗ läufige Ergebnisse handelt, die erst im Laufe der weiteren Be⸗ arbeitung der Volkszählung durch die Statistischen Landesämter an Hand des außerordentlich umfangreichen Urmaterials geprüft werden müssen. Voraussichtlich wird die eee der endgültigen Eegebnisse noch einige Aenderungen bringen. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß die Volkszählung diesmal wegen ihrer Ver⸗ bindung mit der Berufs⸗ und Betriebszählung im Monat Juni, also in der beginnenden Reisezeit stattgefunden hat. Die endgültigen Volkszählungsergebnisse, die auf Grund der sogenannten Wohn⸗ bevölkerung aufgestellt werden, werden deshalb von der Zahl der am 16. Juni 1925 vorläufig als ortsanwesend festgestellten Be⸗ völkerung verschiedentlich, namentlich in den Großstädten, abweichen.
Z1“
Die Angaben
Betriebsleiter der Zuckerfabriken geliefert worden. Für 1925
für die nachstehende Ee ezi
diejenigen, die im Betriebsjahr 1924/25 Rüben verarbeitet haben.
Anbau von Zuckerrüben für die Zuckerfabriken des Deutschen Reichs im Jahre 1925.
und auf Grund des § 40 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 9. Juli 1923 durch die ehen sich die Angaben auf die Fabriken, welche im Betriebsjahr 1925/26 Rüben zu verarbeiten beabsichtigen;
nhaber oder
zn 1924 auf
— — —
Für diese Fabriken sind angebaut worden
Zahl der Fabriken mit Rübenverarbeitung
Landesfinanzämter im im
Inland Ausland Anbaufläche 1925
1925/26 1924/25 in in Betrieb Betrieb
mit Rüben, die von den Fabriken
selbst auf eigenen oder gepach⸗
teten Feldern angebaut sind (Eigenrüben)
Inland
mit Rüben, die von den Fabrik⸗ gesellschaftern bedn nen ga zu liefern sind (Pflichtrüben) im im im im im im Ausland- Inland Ausland Inland Ausland Erntefläche Anbaufläche Erntefläche 1924 1 8 Fehach
im im Inland Anbaufläche
1925
mit anderen Rüben (Kauf⸗ oder Ueberrüben)
Ausland
Vermehrung + oder Verminderung — 1925 gegen
mit Rüben überhaupt
im im Inland Ausland
Ernteflöche 1924
Ernte⸗
flche 1924
Anbau⸗
fläche 1925
kommende gewesene
Hektar
5 307 311
Königsberg i. Pr... Stettin.. Oberschlesien.. Breslau. .“ 3 491 4“ 8 405 Mecklenburg⸗Lübek.. 85 8 1 Schleswig⸗Holstein u. Hannover 766 Münster i. W. und Cassel .. 3 Düsseldorf und Köln 1— 8 ZZ111“; 6 706 Thüringen, Dresden u. Leipzig. — 40 Nürnberg, Würzburg, Stuttgart, 1
M 910
13 735 3 296 26 722 10 990 10 873 29 385 2 39² 1 575 56 997 6 531
1l
14 484 3 288 27 403 11 496 11 063 30 625 2 445 1 575 59 206 6 487
375 375
00 00
IIIIIIIIaAI! “
0 —½
— 8 8 OOO!
Illlitll!
174 1 924 1 696 2 595 2 293 2 747 2 782
221 1 394 5 106
4 810 25 265 11 550 61 229 23 074 18 838 56 677
4 206 14 739
123 343 10 203 427
12 830 15 715 2 885
4 636 23 341 13 246 58 634 20 781 16 091 53 895
3 985 13 345 118 237
9 776
—
3 381 9 315 8 682 28 460 9 469 5 217 23 767 1 591 11 544 55 060 3 185
—
“
—
1 — — — ESSCN=ISO.g
—
ꝓeeeI 8
—
Sne pPeaerheode —-Sn odo do
—
13 491
Karlsruhe und Darmstadt. Zusammen...] 2562 13 953 Berlin, den 4. Juli 1925.
Nr. 26 der Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts vom 1. Juli 1925 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich). Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen. — Be⸗ täubungsmittel. — (Preußen. Berlin.) Schlachtvieh⸗ und Fleisch⸗ beschau bei Hausschlachtungen. — (Sachsen.) Gehirn⸗, Rückenmark⸗ entzündung der Pferde. — (Sachsen. Württemberg.) Einfuhr von lebendem Geflügel. — (Oldenburg.) Einfuhr von lebenden Klauen⸗ tieren und Rindfleisch. — (Lippe.) Anschluß der in Lippe wohnhaften Tierärzte an die Tierärztekammer der Provinz Westfalen. — (Saar⸗ gebiet.) Abänderung des Weingesetzes vom 7. 4. 1909. — Ab⸗ änderung der Ausführungsbestimmungen zum Weingesetz vom 9. 7. 1909. — Am Weinbau beteiligte Gebiete. — (Schweiz.) Benzin. — (Polen.) Ein⸗ und Durchfuhr von Vieh, tierischen Erzeugnissen und Rauhfutter. — Tierseuchen im Auslande. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. Vereinen, Kongressen usw. (Groß⸗ britannien.) Kongreß zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. — Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. — Witterung.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 6. Juli 1925. . Ausländische Geldsorten und Banknoten.
6. Juli 3. Juli 8 Geld Brief Geld Sovereigs... 20,70 20,70 Gold⸗Dollars.. 4,31 91 Amerik. 1000-5 Doll. 4,176 4,177
„ 2 u. 1 Doll. 4,168 4,168 Argentinische.. 1,677 1,677 Brasilianische.. 0,432 0,43 Englische große. 20,358 20,356
„ 1 &£ u. dar. 20,351 20,351 Türkische... 2,225 Belgische. . 19,37 Bulgarische.. 3,01 E“; 86,48 Danziger (Gulden) . 80,65 eee“ 10,52 Beltzansce 19,52
Buanknoten Brief
20,80
168,52 14,89 727 77,09
olländische ... 167,68 talienische über 102 re 14,81 Jugoslawische. 7,23 Norwegische.. 76,71 Rumänische 1000 Lei — „ unter 500 Lei Schwedische Schweizer. Spanische.. Tschecho⸗slow. 5000 K. 8 1000 Kr.
Oest und darunter 1278 Oesterr. 0 000 Kr. 3 9 9,4 Ungarische. . . . 85,35 688 38, die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländisch Banfien verstebt sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Lesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für
je 100 Einheiten. 3
112,78 82,10 61,10 12,46
12,53
112,22 81,70 60,80 12,40
12,47 59,15 59,45
112,17 81,70 60,80 12,40
2* *
1925: Ruhrrevier:
168 447 / 508] 162 8711 / 532] 182 128 Statistisches Reichsamt. Wagemann.
1 693 173 162 11““ 1
+ Ig
1 866] 366 764 351 682 + 15 082
Telegraphische Auszahlung.
3. Juli Geld
1,691 1,708 2,265 20,389 4,195 6.0,449
6. Juli Geld Brief
1,692 1,696 1,715 1,719 2,267 2,277 391 20,443 4,195 4,205 0,451 0,453 168,19 168,61
6,99 701 19,82 19,86 80,86 81,06 10,562 10,602 18 15,75 729 731 86,79 87,01 20,525 20,575 75,90 76,10 20,00 20,06 12,436 12,476 81,38 81,58 3,025 3,035 61,02 61,18
112,/41 112,69 59,057 59,197 5,895 5,915
Buenos Aires (Papierpeso). ““ Konstantinopel . T111uX“ New York.. Rio de Janeiro. Amsterd.⸗ Rotterdam Athen (in Mark für 100 Drachmen). Brüssel u. Antwerpen EEe“ Hels ingfors.. Siel Jugoslawien.. Fopenbagen “ Lissabon und Oporto ““ 8 .“ bag. . “ Schweiz. 88 Sofia. — Spanien. Stockholm und Gothenburg. Wien. 8 Budapes
1,695 1,712 2,275 20,441 4,205 168,51
7,01 19,47 81,06 10,60 14,82
7,31 86,46 20,575 76,80 19,67 12,472 81,60
3,035 61,18
112,70 59,197 5,915
59,057 5,895
88
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts, am 4. Zan 1925: FEE 22 165 epnam lesisches Revier: Gestellt —X,—. — Am 5. Juli nee r hriseh Gestellt 3264. — Oberschlesisches Revier: Gestellt X—JW.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. “ S London, 4. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 08, New York 4,86,06, Deutschland 20,42 Reichsmark für 1 Pfd. Sterl. Belgien 104,95, Spanien 33,40, Holland 12,12,50, Italien 133,50, Schweiz 25,06, Wien 34,55 Schillinge. u 88 nhagen, 4. Juli. (W. T. B.) evisenkurse. London 23,848 1 Porrd 4,90 ½, Ialt n 116,65, Paris 23,20, Antwerpen 23,00, Zürich 95,30, Rom 18,16, Amsterdam 196,75, Stockholm 131,50, Oslo 88,20, Helsingfors 12,35, Prag 14,55. Stockholm, 4. Juli. (W. T. B.) Devifenkurse. London 18,14 ¼, Berlin 0,88,90, Paris 17,70, Brüssel 17,50, Schweiz. Plätze 72,60, Amsterdam 149,60, Kopenhagen 76,25, Oslo 67,25, Washington 3,73 ¼, Helsingfors 9,43, Prag 11,15. Oslo, 4. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,20 mburg 133,60, Paris 26,35, New York 5,60, Amsterdam 224,50, Fers 109,00, Helfingfors 14,25, Antwerpen 26,25, Stockholm 150,25, openhagen 113,75, Prag 16,75.
London, 4. Juli. (W. T. B.) Silber 3115⁄11. Silber
auf Lieferung 311516.
“
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Manchester, 3. Juli. (W. T. B.) Am Garnmarkt wap
die Tendenz schwankend, am Gewebemarkt kamen heute mehr
Brief V
Umsätze zustande. Water Twist Bundles notierten 20 d für das Pfund und Printers Cloth 42 fh für das Stück.
Wochenübersicht der Reichsbank vom 30. Juni 1925 (in Klammern + und — im Vergleich mit der Vorwoche):
Aktiva. RM
1. Noch nicht begebene Reichsbankanteiiilee.. 177 212 000 (unverändert)
1 061 717 ( 081 716 009
2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet *
“*
und zwar: Goldkassenbestand...
1 ( Golddepot (unbelastet) bei
ausländischen Zentralnoten⸗ banken
3. Besta
RM 969 809 000 5 162 000)
91 908 000 5 086 000) 8 353 905 000 (. 2 25 000) 1 691 467 000 (+ 325 441 000) 67 347 000 4 754 000
12 399 0
18 649
46 453
39 385 000) 201 315 000.
51 000
639 327
370 367 000)
88g5889
„ deutschen Scheidemünzen .
5 6. 8 Noten anderer Banken. 7
„ Lombardforderungen.. CWä56* sonstigen Aktiven.
Passiva. Grundkapital: a) begeben..
b) noch nicht begeben.
2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds.
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
122 788 000 (unverändert)
177 212 000 (unverändert)
25 403 000 (unverändert)
33 404 000 (unverändert) 127 000 000 (unverändert) 2 474 416 000 (+ 235 844 000) 564 446 000 (s— 237 764 000)
31111“*¹
* * 2 9 2½ 8 *
c) sonstige Rücklagen...
3. Betrag der umlaufenden Noten .. 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten..
5. 8- eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ eiten. 8
6. Darlehen bei der Rentenbank „
7. Sonstige Passiva..
EEE“*“— „ 3ööö
*
h4“”“
beee
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln R 539 406 000 (— 71 800 000).