1925 / 162 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Jul 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Goldmarkbetrages des aufgewerteten Rechts abweicht, ein Anspvuch guf Herausgabe der Bereicherung des anderen Vertvagsteils zu. Das sei erforderlich, damit dem Erwerber nicht Vorteile gegenüber dem Veräußever gegeben würden.

Abg. Dr. Kousch (Komm.) begründet den Antrag der Kom⸗ munisten beim § 30 a, betreffend die erhöhte 1 und lglung. beschleunigte Rückzahlung der Kufrwertungsansprüche be⸗ 8 stiger Gläubiger, die Errichtung einer Ablösungsbank vorzusehen.

sollen an dieser Bank insbesondere Hypothekenbanken, Land⸗ schaften und Versichenungsunternehmen beteiligt werden.

Die §§ 33 bis 46 behandeln die Aufwertung von Indu⸗ trieobligationen und verwandten Schuldverschreibungen, An⸗

rüche aus verzinslichen oder an Stelle der Verzin mit einem Aufgeld rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die auf den Inhaber lauten oder durch Indossement übertragbar sind, und die von natürlichen Personen, Personenvereini⸗ gungen oder juristischen Personen des Privatrechts aus⸗ gegeben sind werden ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Hypothek gesichert sind, auf 15 Prozent des Goldmarkbetrages aufgewertet. 1

Abg. Keil (Soz.) begründet hierzu die sozialdemokratischen Anträge. Er erklärt, es ständen doch bei den Industrieobligationen im allgemeinen den Gläubigern wahrlich zahlungsfühige Schuldner gegenüber. Die Kompromißparteien hätten es aber für notwendig erachtet, den Schuldnern hier noch einen besonderen Schutz zu ge⸗ währen. Gegenüber dem Genußscheinsystem betont der Redner, daß dieses abgelehnt werden müsse, da es nicht den tatsächlichen Belangen der Aufwertung entspreche.

Abg. Dr. Best (Völk.) betont in Begründung seiner Anträge, durch die Bestimmungen des Gesetzes würden insbesondere die großen Gesellschaften und Industrieunternehmungen auf Kosten der Gläu⸗ biger bevorzugt So sehr auch die Verhältnisse nach individueller Aufwertung schrien, so sei sie doch nicht durchzusetzen, aus dem ein⸗ fachen Grunde, weil die Industrie nicht wolle. Es müsse deshalb mit- Rücksicht auf die Ergebnisse der Goldmarkbilanzen eine wesent⸗ liche Heraufsetzung des Satzes von 15 Prozent erfolgen, und zwar auf mindestens 50 Prozent.

Die Rede des Reichswirtschaftsministers Neuhaus, der hierauf das Wort nimmt, wird nach Eingang des Steno⸗ gramms veröffentlicht werden. 8

Abg. Höllein (Komm.) bezeichnet die gesamte Aufwertungs⸗ Plebgeheng als einen auf einen Haufen zusammengeworfenen großen

chwindel. Den um 85 Prozent expropriierten Schuldengläubigern gegenüber habe man den Glauben erwecken wollen, als ob sie etwas bekämen. Weil der Aufwertungsfee raste, habe man ein Opfer bringen müssen. Es bedeute jedoch nur einen hingeworfenen Knochen.

Abg. Seiffert (VPölk.): Die Angahen des Reichswirtschafts⸗ ministers können wir nicht sofort nachprüfen. Es fragt sich z. B., wieviel Mittel die Industrieunternehmungen, auf die er sich berief, in Sachwerten während der Inflation angelegt haben. Gewiß, der Produktionsapparat muß wieder hergestellt werden, aber nicht mit dem Mittel, daß man die Kreditgeber in ihrer Kaufkraft vernichtet.

Das Haus nimmt nunmehr die zurückgestellten Ab⸗ stimmungen von § 9 ab vor. § 9 (Normaler Höchstsatz der Aufwertung hypothekarisch gesicherter persönlicher Forde⸗ rungen) wird in der Ausschußfafsueng angenommen.

Zu § 10 (Abweichung vom normalen Höchstsatz) wird über den Antrag der Sozialdemokraten namentlich abgestimmt, der die Bestimmungen streichen will, wonach bei Gutsüber⸗ lassungsverträgen und Kaufgeldforderungen bei der Begrün⸗ dung der Forderung vor dem 1. Januar 1912 der Auf⸗ wertungssatz von 75 Prozent und vor dem 1. Januar 1922 der Satz von 100 Prozent nicht überschritten werden darf. Diese Bestimmungen werden mit 231 gegen 161 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen aufrechterhalten. § 10 wird in der Ausschußfassung angenommen, ebenso die §§ 11 bis 14.

8 Zu § 15 (Rückwirkung der Aufwertung, auch wenn der Gläubiger bei Annahme der Leistung keinen Vorbehalt ge⸗ macht hat) haben die Sozialdemokraten einen Jusaß e⸗ antragt, wonach bei vorbehaltloser Annahme einer Leistung im Betrage von höchstens 10 Prozent des Goldmarkbetrages der Forderung vor dem 15. Juni 1922 die Aufwertungsstelle eine Aufwertung bis höchstens 20 Prozent einschließlich des Goldmarkwertes der geleisteten Zahlung festsetzen kann. Der 5 Zusas wird in namentlicher Abstimmung mit 224 gegen 177

timmen bei 6 Stimmenthaltungen abgelehnt.

Nach einem Antrag Dr. Jörissen (Wirtschaftl. Vereinig.) soll die Rückwirkung der Aufwertung unterbleiben, wenn diese für den Eigentümer des belasteten Grundstücks oder für den persönlichen Schuldner eine unbillige Härte be⸗ deuten würde, weil er infolge der Kündigung des Gläubigers Vermögensgegenstände unter Wert hat v- 1g müssen, um die Hypothek zurückzahlen zu können. Dieser Antrag wird angenommen und damit der § 15, desgleichen die §§ 16 bis 32 in der Ausschußfassung unter Ablehnung aller Anträge.

Zu § 33 (Aufwertung der Industrieobligationen und dergl. mit 15 Prozent) beantragen die Sozialdemokraten die Aufwertung mit 40 Prozent evtl. mit 25 Prozent. Die 40 Prozent werden in einfacher Abstimmung abgelehnt, über die 25 Prozent findet namentliche Abstimmung statt; sie er⸗ git die Ablehnung mit 226 gegen 175 Stimmen bei 2 Stimm⸗

tthaltungen. § 33 wird in der Ausschußfassung ange⸗ nommen.

Auch die §§ 34 bis 46 werden unter Ablehnung aller Anträge in der Ausschußfassung angenommen.

Die §8§ 47 bis 50 enthalten die Bestimmungen über die —— von Pfandbriefen und dergl.; sie werden ohne erhebliche Debatten angenommen.

Um 7 Uhr Abends teilt Präsident Löbe mit, daß er vor⸗ schlagen möchte, die weiteren Abstinmungen zusammen nach 9 Uhr

eute abend vorzunehmen, und heute noch die zweite Lesung dieses Gesetzes und die Generaldebatte des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen zu erledigen; jedoch nicht über 10 Uhr hinaus.

Abg. Stoecker (Komm.) bittet, mit Rücksicht auf den kom⸗ munistischen Parteitag die Abstimmungen erst morgeft vorzunehmen.

Abg Höllein (Komm.) daß seine Partei morgen hereit ei, einer nochmaligen Verlängerung der Ablaufsfrist der hritten Steuernotverordnung über den 15. Juli hinaus zzustimmen, daß sie aber nicht zulassen könne, daß dieses wichtige Gesetz über⸗

hastet werde.

Nach weiterer Geschäftsordnungsdehatte beschließt das Haqus, die heutig Beratung so lange wie möglich fortzusetzen, die Abstim⸗ mungen aber erst morgen vorzunehmen. .

„Bei § 51 (Aufwertung der Schuldverschreibungen der öffentlich wirtschaftlichen Betriebe mit 15 Prozent) spricht

Ar. Dr. Steiniger (D. Nat.) für sc persönlich (Aha inksl) sich über die Aufwertungsfragen für die Betriebe der Stadt

erlin aus, die 1500 Millionen wuldverschreibungen ausgegeben Vor 2, Jahren sei der Stand der Betriebe so gewesen, daß

r Stadt Berlin die Schlinge um den Hals gelegen e.

nlicher Lage seien auch andere Städte wie z. B. Köln und vankfurt; die Städte dürften in der Aufwertung nicht ungünstiger ehandelt werden als das Reich.

Abg. Keil (Soz.) bemerkt, die Logik des Abgeordneten Steiniger in dieser Frage könne er sich nicht zu eigen machen.

Staatssekretär Joel erklärt darauf, die Bestimmungen

51 seien korrigiert worden durch den § 54 des mleihegesetzes, b.

no

. lösungsanleihen umgekauscht Das gelle insbesondere für die An⸗ leihen der Gemeinden, die für die Zwecke der gewerblichen Betriebe aufgenommen werden. Was bleibe denn nun noch für den § 51 übrig. Das küönnen nur Schuldverschreibungen solcher juristischen Personen des öffentlichen Rechts sein, die nicht identisch sind mit Gemeinden und Gemeindebetrieben, wie z. B. Bewässerungs⸗ und Entwäfferungs⸗ genossenschaften, Fischereigenossenschaften usw.

Die Ausführungen des Reichswirtschaftsministers Neu⸗ haus, der nochmals das Wort ergreift, werden nach Ein⸗ gang des Stenogramms mitgeteilt werden.

§§ 55 und 56 betreffen die Art der Aufwertung von Spar⸗ kassenguthaben. § 56 besagt, daß außer den aufgewerteten Sparkassenvermögen auch noch in Betracht kommt, daß etwaige Zuschüsse aus dem sonstigen Bermögen des Schuldners oder aus einem durch den Garanten zu leistenden Beitrag vielleicht geleistet würden.

bg. Dr. Leber (Sez.) erklärt dazu, aus allen diesen Be⸗ stimmungen ergebe sich die von den Sozialdemokraten von Anfang an bekämpfte 2 düsace daß voraussichtlich die Gläubiger der Spar⸗ kassen am schlechtesten wegkommen. Die Sparkssen würden vielleicht zu 12 ½¼ Prozent aufwerten können, es würden ihnen aber zur Aufwertung die nötigen Barmittel fehlen. Die Aufwertung müsse daran scheitern, daß die S -12* für ihre vielen Staats⸗ Fpief⸗ keine Barmittel in die Hans bekommen. Im übrigen sei ie hier vexgesepene Aufwertung durchaus ungenügend.

Abg. Seiffert (Völk.) pflichtet den Ausführungen des Vor⸗ redners im wesentlichen bei. .

Abg. Dr. Korsch (Komm.) betont, Hilfe sei den Inflations⸗ opfern, insbesondere den kleinen Leuten nur zu bringen durch die soziale Lösung, die von den Kommunisten stets prophezeit worden sei.

In § 63 Ziffer 6, betr. die Aufwertung von Vermögens⸗ anlagen, begründet Abg. Dr. Leber (Soz.) den Antrag seiner Partei dahingehend, durch eine Aenderung der Bestimmung in Ziffer 6 dieser den Sinn zu geben, daß alle von Arbeitnehmern bei Fabrik⸗ oder Werksparkassen gemachten Einlagen behandelt werden sollen wie die Einlagen bei den Sparkafsen, damit kein darüber bestehe, ob es sich um eine Vermögensanlage handle oder nicht um eine solche.

Abg. Schröder⸗ Mecklenburg 1 behandelt die Frage der Aufwertung von Erbpachtzinsen in Mecklenburg. Er erklärt dazu, wenn anderen Ständen eine Aufwertung der Grundschulden um 25 Prozent zugestanden werde, dann sei dies dem Bauer auch zuzu⸗ 88 üife 8

Üdner glaubt nicht, daß die im etz vorgesehene Nimmung dem Eeennugisza Bauer sein Recht ghaporn könne.

Abg. Sei 7 ert (Völk.) befürwortet einen Antrag, wonach die maeftverstngasteee die Inflationskäufe von Grundstücken durch Aus⸗ länder für -. erklären kann. Es seien 57 000 Grundstücke in jener Zeit in die Hände von Ausländern gekommen und diese hätten vielfach nur ¼ bis Prozent des wirklichen Wertes für die Grund⸗ e bezahlt. Aus vaterländischem Interesse müffe versucht werden, diesen Grundbesitz für Deutschland zurückzugewinnen.

ubg. Dr. Heinze (D. Vp.) empfiehls zu dem W über das Aufpvertunasper; een einen Kompromißantrag, der die Reichs⸗ regierung ermächtigt, Vorschriften über die in Aufwertungssachen er⸗ wachsenden Gebühren und Kosten zu erlassen. Der Zweck des An⸗ brüts sei, die Erledigung der An sverkundösachen möglichst zu er⸗ eichtern.

„Nach den Bestimmungen über die Aufwertungsansprüche Fedefeger soll bei der Feststelnung der Bedürftigkeit das

Binkommen des Hilfsbedürftigen aus Aufwertungsansprüchen bis zu 270 Reichsmark im Jahr außer Ansatz bleiben.

Abg. Marie Juchacz (Soz.) ist zwar mit dieser Bestimmung einverstanden, wirft aber die Frage auf, ob dadurch efcn eine Bevor⸗

üeng gegenüber anderen Hilfsbedürftigen eintrete, die aus der Wohlfahrtsfürforge vnkersägt werden. Am meisten N sebe ürfüig eien die Sozialrentner, die die gleichen moralischen Ansprüche an

en Mrastt ätten, m 5 , bät ehngcht, duelß gn s.

cisteria ölz hält es für angebracht, diese an sich be⸗ rechtigte Frage im Rahmen der Fücht. diese g 88 die

Kriegsbeschädigten und Sozialrentner zu prüfen.

Im Schlußparagraphen 88 soll nach einem Antra Dr. Heinze das Gefetz mit Wirkung vom 96 Juli 1928 18 Kraft treten.

Abg. Seiffert beantragt, zu der Ersächtihena, der Reichs⸗ regierung zum Erlaß von Auͤsführungsverordnungen hinzuzufügen, daß darüher vorher die Vertreter der Sparer⸗Schutzverbände angehört werden sollen.

Ministerialrat Schlaegelberger erklärt sich gegen diesen Ln. 8 S

Abg. Keil (Soz.) befürwortet noch eine Entschließun seiner Fartei wonach auf die Länder hingewirkt werden alschlich 5 Aufwertungssatz von vierzig Prozent bei öffentlichen Baudarlehen ebenso herabgesetzt werden soll wie für die übrigen Aufwertungen, nämlich auf 25 Prozent.

Damit ist die zweite Lefung bis auf die au hesetzten Ab⸗ stimmungen erledigt. Um 10,25 Uhr vertagt 8 das Haus 8 Dienstag 1 Uhr: Abstimmungen über das ufwertungs⸗ gesetz; Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Steuerausschuß des Reichstages setzte gestern die Beratung über den Fina 1““ fort. haag dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger knüpfte sich zunächst die Debatte an die vom Reichsrat beantragte Fassung des § 59, Abs. 1, Satz 1 an: „Das Reich darf den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) neue Auf⸗ gaben nur zuweisen oder ihre steuerlichen Einnahmequellen dur Aenderungen von Reichssteuergesetzen schmälern, wenn es gleich⸗ durch Bereitstellung der

zeitig auf anderxe Weise, insbe erforderlichen Mittel oder durch Aenderung der Lastenverteilung sür einen finanziellen Ausgleich Sorge trägt.“ Staatssekretär Dr. Popitz wandte sich gegen diese und bat um e Ablehnung. Seinem Wortlaut nach fo dieser Satz eine chränkung des Reichstages in Steuerfragen, also eine Aende⸗ rung der Verfassung. Die Länder und Gemeinden seien mit dem Reiche in den Steuern auf Gedeih und Verderb verbunden. Wenn aus wirtschaftspolitischen oder sozialpolitischen Gründen eine Hexabfetzung der Steuern notwendig sei, so müßten auch Länder umd Gemeinden diese Notwendigkeit gegen sich gelten lassen. Abg. Merck (Bayr. Vp.) bemerkte, die Faflulg könne viellei geändert werden, aber der Grundgedanke sei richtig r wolle einen Riegel vor die eem ieben daß den Ländern neue Aufgaben würden, ohne daß sie nachher an den erforderlichen finanziellen Aufkommen dafür beteiligt würden. Staatssekretär Dr. Popitz erwiderte, die jetzige Fassung be⸗ schneide das Gesetzgebungsrecht des Reichstages. Minister von Oertzen, Geheimrat Hog und Präsident Dr. Linckh vertvaten die Vorlage des Reichsrats, die keineswegs eine Ver⸗ bezwecke. Nach weiterer Erörterung wurde die Vorlage des Reichsrats abgelehnt und der Rest der Vorlage an⸗ enommen. Es folgte die Beratung des Gesetzentwurfs über rhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuern. Bei Ein⸗ tritt in die allgemeine 8 gab Abg. Dr. Fischer⸗ Köln (Dem.) namens seiner Partei folgende Erkkärung zur Bier⸗ und Tabaksteuer ab: „Wir werden nach wie vor gegen eine Er⸗ höhung der ge eenwärtigen Tabak⸗ und Biersteuern uns wenden; pir werden uns aber an der Einzelberatung beteiligen, um auf alle Fälle den jetzigen Antrag der Regierungsparteien wirtschaftlich

vend die Anleiheablösung Nach dieser Bestimmung würden s Markanleihen, die die Gemeinden aufgenommen haben, in

Lrträglicher zu gestalten, insbesondere um zu prüfen, ob die Bece gclähs ir Bolban ig wrtwähft

wur

DPer Erundbetra

bauer (Komm.) für den kommumistischen Antrag auf Abl dieser neuen Belastung der Massen ein. Wenn Feeser Antrchn 8 genommen würde, würde sich natürlich auch eine Debatte 8 übrigen. Der Vertreter der E Ver⸗ egierun 8,

einigung erklärte, dem Kompromißantrage der parteien immen zu wollen, sich aber für die zweite Lesun 8 Stellungnahme vorzubehalten. Er trat im übrigen für Beseiti⸗ ung der Kontingentierung und Aenderung der Staffelsätze im Fnteresse der kleinen und mittleren Brauereien ein. Auß eine Anfrage teilte Ministerialdirektor Ernst mit, daß er das Mehr⸗ aufkommen aus dem neuen Kompromiß über die Biersteuer au 40 bis 45 —△₰ der bisherigen Steuer schätze. Redner er läuterte die Tragweite der Kompromißanträge. Nach kurzer Auz⸗ sprache wunde unter Ablehnung aller anderen Anträge der Kom⸗ promißantrag der Regierungsparteien (Dr. Brüning und Gen) genehmigt, im Artikel 1 die Steuersätze, wie folgt, zu ändern: von den ersten 1 000 Hektolitern. . Reichsmark, folgenden 1 000 . 6,50 8 000 . 7,20 10 000 10 000 30 000 dom vUenn Meste. . . . ... Desgleichen wurden die Vorschriften genehmigt, die durch Be⸗ ri en 8 1 b ten sollen. anach erhält § 3 Absatz 2 folgende Fassung: „Die im Absatz 1 ermäßigen sich für Einfachbier und erhöhen sich für Starkbier je um die 81 „Einfachbier im Sinne dieset Gesetzes ist Bier mit einem Stammwürzegehalt bis 6,5 vH. Vol⸗ bier ist Bier mit einem Stammwürzegehalt von 11 bis 14 9. Starkbier ist Bier mit einem Stammwürzegehalt von 16 vH und mehr.“ B erhält § 10 folgende Feftang. „Die Vermischung von ollbier und Starkbier miteinander sowie der Zusa von Zucker zum Bier durch Brauer nach der Steuerschuh oder durch Bierhändler oder Wirte ist untersagt; der Reichsminister der Finanzen kann Ausnahmen zulassen. Der § 11 Absatz? Satz 1 besagt nun: „Einfachbier darf nur in Verkehr gebracht werden wenn es in einer dem Verbraucher erkennbaren Weise als solches be⸗ eichnet ist.“ Und der Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Bier, dessen Ee mehr als 6,5 und weniger als 11 vH oder 8

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als 14 und weniger als 16 vH beträgt, darf nicht in Verkehr gebracht

werden. Der Reichsminister der Finanzen kann eee s Bier der ersteren Art ist mit 75 vH des Satzes für Vollbier, Bier der letzteren Art ist als Starkbier zu Nach kuzer Ba⸗ ürwortung durch den Abg. Schurig (Dem.) wurde dem § 12 olgender Abse 2 angefügt: „Verboten ist das Feilbieten und in Verkehr bringen von nicht in einer Brauerei hergestellten Er⸗ ugnissen und Zusammenstellungen unter einer Bezeichnung, die einen henne auf „Bier“ oder den enhneeh enthält. Im weiteren erlauf der Sitzung wurde im Verfolg eines sozialdemokratischen üür die im Brauereigewerbe und in den mitbeschäftigten Gewerben durch die Erhöhung der Biersteuer etwa arbeitslos werden. den Arbeiter und Angestellten Entschädigungen aus der Reichskasse beansprucht, beschlossen, für die zweite Bser eine diesem Gedanken⸗ ang entsprechende Formulierung von der Regierung zu verlangc ac Erledigung der Biersteuer wandte sich der Ausschuß der al⸗ Aussprache über die Erhöhung der Tabaksteuer zu. Gegen die Erhöhung sprachen in längeren Ausführungen die Abgz. Meier⸗Baden (Soz.) und Büll (Dem.).

82928 Sshsftace scg aesene ae de Lel sußstteen 9r⸗ ag e. s ig. gestern mit Tarifpositionen der Zollvorlage, die 88 eisenschaffende Industvie berühren. Ee sand eine Generalaussprache über alle diese Zollpositionen für Stabh eisen, Bandeisen, Edelstahl, Eisenblöcke usw. statt. Fir die sozialdemokratische Fraktion beantragte, dem Nachrichtenbüro des

deutscher Zeitungsverleger ufo ge, mqhc ißmann unten etonung der Notwendigkeit einer Berücksichtigung Seacve

Antrages, der

ozi

Interessen der Arbeiterschaft in der eisenverarbeitenden industvie die volle Streichung der Zölle fün die erwähnten Tarifpositionen. Fit den Fall der Ablehnung dieser Anträge schloß er sich in Eventual⸗ anträgen den Anträgen der Demokratischen Partei an. Abg. Lemmen

m.) begründete die Anträge seiner Er würdigte die wirt⸗ schaftliche Bedeutung der eisenschaffenden Industrie, deren Interessen gahn lewiß wahrngenommen werden müßten, soweit sie mit den volkg⸗ wi fchektlichen Intenessen in Einklang zu bringen seien. Das schließe aber nicht aus, bei Interessengegensätzen zwischen der eisem⸗ schaffenden und der eisenverarbeitenden Industrie der ersteren Opfer zugemutet werden müßten, da das oberste Prinzip jeder deutschen andelspolitik nur die Förderung der Verarbeitung und die ders Ervorts bilden könne. Dazu käme das sozialpolitische Moment, d die eisenverarbeitende Industrie 25 Prozent der gangen Industrie, bevölkerung beschäftige, während die eisenschaffende nur ein Siebentel unterbringe. Der Redner beantrogte, die Zollpositionen für Stabeisen von 2,50 auf 1,50 herabzusetzen und den Zollsatz für kaltgewalztes Bandeisen von 8 und 12 Mark auf 4,50 und 5,50 Mark zu ver, mindern. Abg. Reichent (D. Nat.) begründete die Notwendigkei der Erhaltung der vongesehenen Tarispositionen damit, daß die eisen⸗ schaffende Industrie, die sich gegenwärtig in überaus schwieriger Lag befinde, vor der gefährlichen ausländischen Konkurreng geschütz werden müsse. Abg. von Raumer (D. Vy.) schloß sich dem im wesentlichen an, brachte aber doch einige Bedenken zum Ausdruck um beantragte demgemäß, im Gesetzestext eine besondere Klausel ein⸗ zufügen, die im Eventualfalle zur Milderung den Zollsätze herar⸗ Föaßen werden könne. Lammens (Zentr.) unterstützte die lusführungen des Abg. von Raumer. Zu einer Entscheidumg über die Anträge kam es noch nicht.

Im Sozialpolitischen Ausschu tages wurde 2 Bericht erstattet über das ratungen des Unterausschusses, der für die Prüfung der Erhöhung der Renten aus der nvalidenversicherung eingesetzt worden war. Der Ausschuß schlug vor, daß an Stelle der bisher bestehenden fünf Lohnklassen sechs Lohnklassen treten, die für folgende wöchentliche Einkonum venzen gelten sollen: Klasse 1 bis ½ 6 Mark, Klaffe 2 von mehr als 6 Mark bis zu 12. Mark, Klasse bis zu 18 Mark, Klasse 4 bis 24 Mark Klasse 5 bis 30 Mark un Klasse 6 von mehr als 30 Mark. Entsprechend diesen Lohnklasser en die Beiträge, wie folgt, festgesetzt:

für Lohnklasse 8 8 . wöchentlich 8

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des Reichs⸗ rgebnis der Be⸗

der Rente soll von 120 auf 156 Reichsmart stoefebt werden. Der Steigerungsbetrag für Beiträge nach dem

Dezember 1923 soll von 10 au 20 Mohent erhöht werden und das Kindergeld von 36 auf 90 Reichsmark. Fellf r kess sollen künftig nach ihrem wirklichen Einkommen Beiträge leisten, mindesten aber nach Lohnklasse 2. Die Leistungserhöhungen sollen vom 1. August, die Beitragserhöhungen vom 28. September in Kraft treten. Vorstehender Antrag des Unterausschusses wurde ange⸗ nommen. Ein Antrag der Sozialdemokraten, der die Beiträge von 25 Pfennig bis zu 1 Mark und 50 Ihnnaig⸗ festsetzen wollte, und dafür eine weitere Erhöhung des Grundbetrages um 12 Marl im Jahre vorzunehmen wünschte, wurde abgelehnt. Die Sozial⸗ demokraten erklärten, daß dies das Meutzerfte sei, was für sie er träglich wäre. Bei Ablehnung müßten sie sich ihre Stellung⸗ nahme im Plenum vorbehalten. Auf Anfrage erklärte Ministerial⸗ direktor Griese, daß die Gesamtmehrausgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Grund der neuen Beitragserhöhung etwa 35 bis 40 Millionen Mark im Jahre betragen würden, nicht also, wie verbreitet worden 8 über 100 Millionen. Die Gesamtmehr belastung der v wird also, da der Arbeitgeber die Hälfte 88 Beiträge zu en hat, etwa 17 bis 20 Millionen Mark be⸗ ragen.

Form ng der Steuern nicht weckmäßiger gestaltet g

; u werden e.“ Bei Beratung der Biersteuer trat eu⸗

über „Starkbier“ die unlautere Konkurrenz fern. 1

4 Eberg i.

. Haupkausschuß des Preußischen Landtags

gestern die

dem Bericht

li!

des

uschu

Vorberatung des

Justizhaushalts. Nachrichtenbüros des Vereins deutscher ungsverleger erstattete Abg. Dr. Grzimek (Dem.) den Bericht.

ß im Jahre 1925 beträgt 123,5 Millionen Mark. Es

0 Millionen mehr Zuschuß bei wesentlich verkleinertem Staats⸗ erforderlich. Den Hauptzuschuß erfordern die Strafanstalten

die Pensionen.

L 4

Die Justizverwaltung kostet dem preußischen ark pro Kopf der Bevölkerung. Der Berichterstatter ver⸗

e höhere Gebühren für Ehescheidungen und schärfere Untersuchung

Bewilligung des Armenrechts, ferner sprach er sich für leinen Amtsgerichte aus. Justizminister daß in diesem Jahre eiwa 54 Prozent der

e aus, s- ahmen gedeckt würden.

chte würde nicht viel herauskommen. 2 . vielleicht zum alten System zurückkehren. Abg. Kuttner

Dr. am

Beseitigun Zehnhoff Ausgaben durch

Bei der Aufhebung der kleinen Amts⸗

Im Gerichtsvollzieherwesen

) klagte zunächst über die Höhe der Kosten und der Geldstrafen.

en der Zeugen. viel zu lange auf chusses seien

Mängel der Justiz festgestellt worden.

(Entschädigung für die Laienrichter sei zu niedrig, ebenso

Die Amnestie nach der

die

Reichspräsidentenwahl sich warten. In dem Beschluß des Höfle⸗ Auch die

tellung über das Verhalten der Staatsanwälte sei lehrreich. 2 eS. bitte er um Mitteilung, auf wess en Anweisung Staatsanwälte gehandelt hätten, und warum noch kein Verfahren den Abgeordneten Lange⸗Hegermann beim Reichstaag beantragt

Pben wäre.

Staatssekretär Fritze wandte sich gegen die Be⸗

tung, daß in der Barmat⸗Sache die Staatsanwaltschaft die dge benachrichtigt habe. Die sofort angestellte Untersuchung habe en, daß von keiner beteiligten Stelle der Staatsanwaltschaft

dwelche Mitteilungen

an die Presse gegeben worden

sind.

*

Fällen gegen Richter ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei. In der Frage der Aufhebung des Amtsgerichts in Trebnitz (Bez. Breslau) erklärte der Minister, diese Aufhebung sei nicht möglich, weil dadurch das Landgericht Oels gefährdet werde. Staatssekretär ritze ging ausführlich auf den Barmat⸗Fall ein. Er sei zuerst Ende Dezember 1923 im Justizministerium besprochen worden, als der Verdacht der Untreue von Beamten der Staatsbank und des Kreditbetruges von seiten Barmats auftauchte. Man habe im Justizministerium ausdrücklich gesagt: „Wenn ausreichender Tat⸗ verdacht vorliegt, so steht der Ausführung der Untersuchungshaft nichts im Wege!“ Besonders traten die Vertreter des Finanz⸗ ministeriums für die Verhaftung von Rühe und Hellwig ein, da Fluchtverdacht vorliege. Die Verhaftung Barmats wurde damals noch nicht erörtert. Die Sache ging dann an den Untersuchungsrichter. Als Mitte Februar Rechtsanwalt Werthauer verhaftet wurde, sei die Weisung an die Generalstaatsanwaltschaft gegangen, daß keine Verhaftung ohne Fühlung mit dem Ministerium vorgenommen werden solle. Nachdem die Voruntersuchung abgeschlossen war und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgekommen war, habe das Justizministerium gemäß § 145 St.⸗P.⸗O. die weitere Behandlung dem Generalstaatsanwalt beim Kammergericht übertragen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beziehungen zur Presse. Die Quelle müsse bei anderen Stellen zu suchen sein; darüber schwebe jetzt eine Untersuchung beim Staatsanwalt des Landgerichts III. Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) trat für die Erhöhung der Entschädigung der Schöffen und Geschworenen ein und verlangte eine bessere Ent⸗ chädigung für die Landgerichtsdirektoren, die am Amtsgericht tätig schs müßten. Die parlamentarischen „Untersuchungsausschüsse, so führte der Redner weiter aus, eigneten sich allmählich Befugnisse an,

Der Justizminister Dr. am Zehnhoff teilte mit, baß in zwei

Re Eing

ei. Abg. Obuch politische Unterdrückungsmaschine. 1 1 hören, wenn die Richter vom arbeitenden Volke gewählt würden. Justizminister Dr. am Zehnhoff erklärte, daß an die Reichs⸗ amnestie sich eine Landesamnestie anschließen solle. die Reichsamnestie abwarten.

nalen naheständen.

Strafrechtspflege tätig sein. Die könne nicht scheidenden

Begriffes beruht. Daher Urteil persönlich angegri 1G ehnhoff teilte mit, daß die rozesses von dem Gesundhei

rozesses. eichsgericht in ständiger Praxis vertr h sei es verwerf sogar ffen hätten. Der Justizminister ke Wiederaufnahme des br

des Abg. Scheidemann abhängig (Komm.) erklärte, die Justiz sei nur eine soziale und

seien ganz falsche Weiterberatung.

erichte.

riffe in die Unabhängigkeit Höfle⸗Ausschuß habe z. B. . a erörtert, ob der Haftbefehl begründet wäre oder nicht. Ein Unter⸗ suchungsausschuß dürfe aber nur die politisch gestellten Aufgaben lösen. Der Fall Höfle dürfe im übrigen nicht verallgemeinert werden. Der Abgeordnete Kuttner habe in Sachen Barn als ob die Beamten und Staatsanwälte sämtlich den Deutschnatio⸗ 5 85 1“ inde unter seinem Eide erklärt, daß das ni Fall sei. 1 8 elbst dürften nur die besten und tüchtigsten Köpfe Küafr des Abg. Kuttner an richterlichen Urteilen eprüft werden ohne Kenntnis der Sachlage und der ent⸗ 8 Bedauerlich sei der Abbruch des Magdeburger Das erste Urteil habe auf einer ganz bestimmten, vom ffassung des Dolus⸗ lich, daß sogar Richter dieses

R der Rechtsanwa

etenen Au

ter darstellten. J Alsberg ausführlich

Im

Barmat es so dargestellt,

In der

Dr. am

agdeburger

Die Klassenzustiz werde erst auf⸗

Erst müsse man —. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden alle Anträge, die sich auf Beamtenfragen beziehen, einem besonderen Unterausschuß überwiesen. die Verbindung der Justiz mit der Press Nachrichten durch

Abg. Riedel (Dem.) brachte e zur Sprache.

Vielfach Dienstag

Statistik und Volkswirtschaft.

Marktwerkehr mit Vieh ¹) auf den 36 bedeutendsten Schlachwiehmärkten Deutschlands im Monat Funi 1925.

Rinder (einschl. Jungrinder)

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1925 1925 1925 1925 1924

Summe Juni agegen im Mai April März Juni

v

1) Außer Schlach

ischwaren. 163 510 Berlin, de

1925.

616

1 515 279 16 713 1 093 5 046 821 2 501 1 590 402

2 762 3 657 834 3 259 1 866 6 793 8 813 2 208 190

1 315 2 085 5 824 1 573 2 999 2 566 4 274 2 603 4 561 10 098 5 722 666

1 559 4 293 993

1 120 1 134

114 343 96 499 96 892 115 462 104 911

444 514

282 34 12 10

477

162

236

398

395 10 428

41 116 37 96 95

. 15 369 .1 13 201 .10 865 . 9 931 .4 714

IEIIIIEiIIIEEIEIIIilHHmIillIinil

kg

EIIIIIIETTTWIIII11II

tvieh gegebenenfalls auch N Fleisch und Fleischwaren.

8)

86

488 73 054 1 859 2 800

50 1 621

132

114

355 2 338

82

279

373

924 11 473 1 412

212

89

301 1 213 1 364 4 468

256 1 730

193

307

202 1 724

585 1 366

365

492

44

643

112 994

1 448 1 806 808 12 899 1 605 5 365 707 3 449 1 361 185 1 662 6 614 1 610 1 619 2 098 6 280 6 589 1 455

1 570 637 7 b542 1 671 4 935 580 1 861 1 480 2 704 9 13 331 1 323 4 844 149 485 37 1 263 284 4 788 532 1 688 27 962 47

241 9 338

67 35

1 515 1 891 808 19 084 1 880 5 759 719

3 587 1 841 185

3 212 7 002 1 657 2 654 4 330 8 161 9 171 1 916

1 628 645

9 086 1 671 5 084 580 2 835 1 595 3 412 13 484 4 953 560

1 371 5 140 2 034 962 436

48

770 243

447 296

Sꝓ

38 231 12

408

346

216

II

0

IIIIEgEgEg E S88*

N

IIIIIg

337 553 94

451

8

11“

150 1788

151 621

15 407 138 464 5 673] 132 580

Davon aus dem Ausland

12 404 13 271 13 588

62 758 83 000 88 622 67 087

108 142

124 911 12 435

125 20 23 882

116 663 33 492 3 746

111 007 (auch aus Seequarantäneanstalten): 4)

In

—112

2 8 E11IIIII

IIIIIIIII

I 218 ümccc⸗hmmNmwcm

1 t 00

E 82

94] 425

IIIIIIIIIIILIlIIIlIIIIIIIIlHIIII

IIIIIIIIIIiIIIIiIIIIIIIIUIU(hhH IHIIIIlir!

IIIIIIlg!

*) Halbe und viertel Tiere sind,

82 307 424 443

17

2 195 2 652 2 688 1 293

102

9 388 9 837 9 893 10 814 3 158

in ganze Tiere

Statistisches Reichsamt. Wagemann.

1

IIIIHiIlililtilititiimimlim

—2

689

488 62 868

2 461 3 407 3 109 73 868 4 962

11 672 1 768 8 881 1 582

672 11 493 11 713 8 029 11 879 15 881 19 914 31 353 5 986

4 698

2 119 20 474

4 888 10 521

2 211 12 442 4 491 10 886 10 754 12 569 1 848 6 318 9 618 4 072 1 552 4 865

352 956 370 345 386 94 406 554 355 734

UIIiiliItiln!

Iirk F

lUIII

265

immmmrc-cg cmmmmmammhl

875 447 163

44 987

umgerechnet, in den nachstehenden Zahlen