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Spieler die Frist oder er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (§ 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler für die neue Klasse ein Los anderer Nummer, als sein Los der Vorklasse 5 so wird ihm auf Wunsch diese andere Nummer bei alsbaldiger Rückgabe des Loses in die ursprünglich von ibm gespielte Nummer umgetauscht, soweit dies vor Beginn der Ziehung noch möglich ist. Er hat aber, solange der Umtausch noch nicht bewirkt, d. h. die ursprüngliche Nummer noch nicht an ihn verabfolgt oder abgesandt ist, einen Anspruch nur auf den Gewinn, der auf das ihm zugeteilte Los fällt. Der Umtausch ist alsdann, soweit angängig, in der folgenden Klasse nachzuholen. Der Inhaber der vertauschten Nummer hat nur Anspruch auf seine ursprüngliche Nummer. § 15. III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neu⸗ Nummern zur 1. Kl. losen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler § 16. Allen Anfragen usw. an die General⸗Lotterie⸗Direktion 8 einen⸗ „Ies venagen s 8 . n ne ist stets das Rückporto für die Antwort beizufügen. Hreußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Au Berlin W. 56, Markgrafenstraße 39, den 7. Juli 1925 zerlangen des Einnehmers h Spi il nach⸗ 1““ 1““ 8 Versangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nach Preußische General⸗Lotterie⸗Direktion.
zuweisen. 1 Dr. Huth. Pons. Köhler. Dr. Feulner.
die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entsteben. § 14. Verfallzeit der Gewinne: I. Der Gewinn⸗ anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen ist. II. Wird bis zum Verfalitag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (§ 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlusts jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter asse einer Lotterie besteht nicht.
über nur ganz allmählich auswirken können. Der Reichgrat
sich desbalb vorbehalten, den Artikel 8 der Reichsverfasftat aenmung bei dend sche und sächliche Zetatunz deesen 1
es Rach vapmice des der Wanivracnahme von sernarkenten Gesezes. Bhn wern ein slche dhereiwaltsasg eh
Einnahmen auf die Erhaltung der Lebensfähigkeit der Länder Rulttmachen und haben auch die Ueberzeugung, daß die Arbeiterklasse
EE ben 2 Reicherat trpPeutschlands in iber Enttüstane über solche Gewalttat einmütig sein Rnspru 2 ifall links.
geschieht dies einmal mit Rücksicht auf die Lage des Reichs seh Ütird. (Lebhafter
Gleichgewicht ohnehin schon nicht nur durch die soeben vorgenommensKllg; 8bg. 2. 8 L2 8 I 6,00. . nöngnde L.-een 88 8
Steuermilderungen, sondern auch durch sehr starke Erhöhunge b ausdrücklich das Recht Ausgaben in Gefahr gebracht ist, andererseits in Andetracht dest e. 9 Reihe von 2 zur Besechetacns .8. -1- es . auch hier um einen vorläufigen Finanzausgleich hande gfassen. Von diesem Rechte der Geschäftsordnung haben wir Ge⸗ Die jetzt vorgesehene Beteiligung an den großen Reichssteuemn im nlrauch gemacht. Von einer Vergewaltigung der Geschäftserdnung ist für den ehdgüntigen Finanzausgleich nicht präsudizierend sein. d keinen Fall die Rede. Lebbafter Widerspruch schäft Viellei 2” Länder müssen sich vielmehr vorbehalten, insbesondere bei der Ein ** Sie jie sagen, daß die Gesamtfestsetzung der kommen⸗ und Körperschaftssteuer alsdann eine höhere Beteiligung nüulheedezeit Fonen zu kurz erscheint. Ich mache aber darauf aufmerk⸗ fordern. Der endgültige Finanzausgleich wird nicht ohne eingehendellsam, daß hier eine gewisse Verwechselung der Ausschuß⸗ und Plenar⸗ Prüfung der über die Finanzlage der Länder und Gemeinden zu he eratungen vorliegt. (Großer Lärm links, Zuruf bei den 2 ial⸗ schaffenden Unterlagen erfolgen können. Der Reichsrat erwartet vor emokraten: — Sie haben im Ausschu ausgiebig Zeit gehabt dem dann in Kraft tretenden Zuschlagsrecht der Länder und Gemeindene über alle einzelnen Tarifpositionen sehr eingehend zu aͤußern. zur Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer nicht nur größere finanziellgenn überhaupt die Ausschußberatungen irgendeinen Zweck haben Bewegungsfreiheit, sondern auch eine wesentliche Stärkung der Seltszihllollen (Zuruf links: Dunkelkammerl), so wird es nur der sein, die verwaltung und Selbstverantwortung der Länder und Gemeinden“ anulplenarverhandlungen von Einzelheiten zu entlasten und das Gesicht Der bayerische Gesandte von Preger aab folgende Erklärunllter Plenarverhandlungen dahin zu wenden, wohin es gerichtet werden ab: Die Haltung der bayerischen Regierung zum Finanzausgleiche muß, auf die großen und allgemeinen Gesichtspunkte. Diese großen gesetz ist aus meinen Erklärungen im Reichstag, die ich vor einige llnd allgemeinen zesichtspunkte innerhalb der von uns vorgeschlagenen Tagen abgegeben habe, zu entnehmen. Die Bedenken, die dellheit zu erörtern, ist durchaus möglich und angebracht. (Widerspruch Reichsrat zu dieser Entschließung gebracht haben und die vor alen llinks.) Wir alle dienen dem Ansehen des Parlaments (großer dürm den grundsätzlichen Teil in den Vordergrund stellen, daß eine Trennum isinks und ironische Zurufe), wenn wir hier nicht alle Einzelheiten eine reinliche Scheidung zwischen den Finanzen der Länder und hpiederkäuen, die in. den asce en erörtert sind, wir dienen ihm viel⸗ Reichs in dem Ausgleich nicht erreicht ist, vor allem aber die wesen lnehr, wenn wir in kurzer sachlich zusammenfassender Debatte die lichen finanziellen Bedenken sind für die bayerische Regierung so schwerlroßen Gesichtspunkte aufstellen. Wir halten deshalb an unserem wiegend, daß sie sich nicht entschließen kann, ihre Zustimmung orschlage fest. (Lebhafte Pfuirufe ilnks.) geben, sondern beantragt, Pahr das Gesetz Einspruch zu erheben. Abg. Koch⸗Weser (Dem.): Meine Fraktion hat bei den Auf⸗ rhr. von Biegeleben erklärte: Hesee ertungsgesetzen und den Steuergesetzen den ernsten Willen bekundet, achlich zu diskutieren und jede Obstruktion zu vermeiden. Man wird
Der hessische Gesandte H uch von keiner Seite der Sozialdemokratie vorwerfen können, daß
könnte sich trotz der völlig unbefriedigenden Gestaltung des Finan,
ausgleichs der Mehrzahl der übrigen Länder anschließen und au e ven sachlicher Opposition zur Obstruktion übergegangen ist. Um o em flachliche ber⸗ rt hier dieser hruktic der hgesangen ige ach⸗
einen Einspruch gegen die Beschlüsse des Reichstags verzichten, wem nicht die Gesahr bestünde, daß Hessen bei Anwendung eines auf r
egenwärtige Einkommensverteilung gegründeten Verteilungsschluͤsse liche Erörterung unmöglich machen muß. (Sehr richtig! links, Ruf infolge der Besetzung von nahezu der Hälfte des Landes eine stanstzei den Sozialdemokraten: Das ist der Zweck der Uebung!) Sie Minderung seines Steueranteils zu gewärtigen habe. Alle Anzeiche sönnen 89 in zwei Stunden alle die schweren Bedenken die von sprechen dafür, daß die Wirtschaftskraft und damit die Steuerleistunlherschiedensten Seiten gegen die Vorlage un gegen die Ausschu - im besetzten Gebiet im Verhältnis zum unbesetzten „Gebiet gegshlzeratung geltend gemacht sind, besprechen. Sie dürfen sich auch vußt früher stark herabgemindert ist, was aller Wahrscheinlichkeit nach aelluf die Ausschußberatung berufen — namentlich nicht der Abg. Dr. der neuen Steuerveranlagung sowohl bei der Einkommen⸗ und Körpe col⸗ — weil Sie an den Ausschußberatungen sich so gut wie gar schaftssteuer wie auch der Gewerbesteuer zum Nachteil des Landesicht beteiligt haben. (Sehr richtigl links.) Eine gründliche Dis⸗ nd vor 8nr. — — BI“ ann ——— Kn ndie G 1. 98 also voch 2 t stattge 8. 88 8¾ Pen je öö“
einung treten wird. Da das Rei ie Verpflichtung nicht ane,llischen Auseinandersetzung, durch Gründe u hegengründe zur Klar⸗ “ kannt und übernommen hat, den Ländern und Gemeinden den Ausstl üc da gelangen, wird nicht erreicht, wenn Sie. de Gwillone der geschlossenen Verträge ist eine Lebensfrage des deutschen Volks. Nur an Steuern zu ersetzen, der auf die durch die Besetzung des Lande stedebeschränkung aufrichten. Es ist geschäftsordnungsmäßig Kirhers auf dem Wege enes geordneten Warenaustauschs mit dem Ausland, veranlaßte Minderung der Wirtschafts⸗ und Stenuerkraft des besetzten edenklich, diese Vorlage in vier Teile zusammenzufassen. Zwar kann der die deutschen Schaffenskräfte für die deutsche Volkswirtschaft pro⸗ Gebietes zungcfafüeen “ s⸗ vheste g *. ach der bhee waagen- mehrerer “ Be⸗- duktiv macht, kann die Ernährung der deutschen Bevölkerung, die Ge⸗ gegen die Beschlüsse des Reichstags zum Finanzausgle inspruzllstimmungen verbunden werden; wenn Sie aber den Tarif z. B. in 1 1 1 3 “ zu erheben. wwei Teile zerlegen, so ist das eine Ersetzung der Spezialdebatte durch sundung der deutschen Wirtschaft und die Erfüllung der im Londoner
Abkommen übernommenen Verpflichtungen gesichert werden. (Zuruf
er Reichsrat beschloß, gegen die Stimmen Bayerns und line Generaldebatte, und das widerspricht dem Sinn der Geschäfts⸗ g Der Reich schloß, geg 9 links: Auf die Schultern der Arbeiter abgewälzt werden!)
5 rdnung. Wir halten aber diesen Antrag für bedenklich; er ist gefähr⸗ tagsbeschlüssen zum Finanzausgl Wir müssen ein Ventil senh die 2 8 89 fühe
ist. (Erneuter Lärm und Zurufe von den Kommunisten. — Abg. Dr. Neubauer: Sie schämen sich nicht, den Armen die Kartoffeln zu rauben! — Glocke.)
Die gegen die Zollvorlage der Regterung erhobenen Eimwendun⸗ gen gehen zum Teil davon aus, daß für Deutschland im ganzen ein anderes Zollregime wirtschaftlich zuträglicher wäre, berücksichtigen dabei aber nicht hinreichend die Zwangslage, in der sich Deutschland durch das Schutzzollsystem der anderen Länder befindet. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Zum anderen Teil betonen die Einwendungen die Gefahr für die Lebenslage der Verbraucher, die aus einer etwaigen Steigerung der allgemeinen Preise hervorgehen würde.
Hier scheint mir eine allgemeine Bemerkung am Platze. So richtig es ist, daß die Lebensgrundlage jedes Volkes die Wirtschaft ist, also die Gesamtheit aller wirtschaftlich tätigen Kopf⸗ und Hand⸗ arbeiter, so richtig es ferner ist, daß ohne die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft ein Volk überhaupt nicht leben kann, so muß man doch jedes durch wirtschaftliche Erwägungen erzielte Ergebnis auch unter dem Gesichtspunkt der für die große Masse der verbrauchenden Be⸗ völkerung entstehenden Wirkung nachprüfen. (Großer Lärm bei den Kommunisten. — Glocke.) Denn letzten Endes ist die Wirtschaft nur um der Menschen willen da. Ein geeignetes Mittel sachlicher Nach⸗ prüfung ist natürlich nicht die Verwendung allgemeiner Schlagworte. (Fortgesetzter Léärm bei den Kommunisten. — Abgeordneter Tiedt: Zum Raub noch die Verhöhnung der Arbeiter! — Glocke.) Für jede sachliche Betrachtung muß vielmehr fest im Auge behalten werden, daß die Bevölkerung, um leben zu können, vor allem Arbeitsgelegenheit braucht. (Stürmische Zurufe von den Kommunisten. — Abgeordneter Münzenberg: Brot muß sie haben! — Glocke des Präsidenten.) Das deutsche Volk ist wirklich beklagenswert, daß — — (Minutenlanger Lärm bei den Kommunisten. Die Kommunisten dringen unter fort⸗ dauernden lärmenden Zurufen gegen die Rednertribüne vor) statt sach⸗ licher Beratung einer wichtigen Lebensfrage hier solches Gebrüll statt⸗ findet.
Jede Steigerung der Exportmöglichkeit bedeutet einen Arbeits⸗ gewinn für die Bevölkerung. Da nun aber bei der gesamten Ge⸗ staltung der Weltwirtschaft trotz aller Erhöhungen unsere Export⸗ möglichkeiten wahrscheinlich begrenzt bleiben, so muß die mit der Hebung der nationalen Wirtschaft verbundene Stärkung des inneren Marktes gerade um der Schaffung von Arbeitsgelegenheit willen mit allem Nachdruck betrieben werden. Hier steht im Mittelpunkt die Aufgabe einer möglichst schnell fortschreitenden Intensivierung der Landwirtschaft. Eine solche Intensivierung ist nicht möglich ohne neue Investierungen und somit nicht ohne neue Kredite. Die hierzu erforderliche wirtschaftliche Möglichkeit kann die Landwirtschaft aber nicht haben, wenn durch die Industriezölle ihre Betriebsmittel auf der einen Seite verteuert werden, den landwirtschaftlichen Erzeugnissen
— der Reichsregierung doch um Erledigung auch noch der Zollgesetzgebung in dieser schwer belasteten Tagung bitten Die Zollgesetzgebung unterscheidet sich von den beiden anderen großen wirtschaftlichen Gesetzgebungswerken dadurch (Zuruf ven den Kommunisten), daß sie nur als vorläufig zu betrachten ist. Es wird also jetzt überhaupt noch nicht die grundsätzliche Entscheidung über das zukünftige deutsche Zollregime auf lange Zeit hinaus getroffen, wie damals im Jahre 1902, sondern es soll jetzt nur geschehen, was die Gegenwart unbedingt erfordert. Weder läßt der Stand der inneren Vorbereitungsarbeiten noch der derzeitige, nicht genügend durchsichtige Zustand der Weltwirtschaft eine Erledigung der Zollfrage auf längere Frist zu. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ausdrücklich auf die Zeit bis zum 31. Juli 1927 begrenzt. Die Reichsregierung wird unter Fort⸗ führung der bereits seit langem in Gang befindlichen Vorarbeiten und im Zusammenwirken mit dem Reichswirtschaftsrat und mit dem Reichstagsausschuß, der in der Ihnen bekannten Entschließung des Handelspolitischen Ausschusses vorgeschlagen ist, dafür Sorge tragen (Zuruf von den Kommunisten: Daß der Hunger weitergeht!), daß so⸗ bald wie irgendmöglich dem Reichstag ein endgültiges Zolltarifgetetz zur Beratung unterbreitet wird. Wenn so der vorliegende Gesetzentwurf nur einen vorübergehenden Charakter trägt, so ist doch seine sofortige Erledigung zum Abbau der aus der Kriegszeit stammenden Ein⸗ und Ausfuhrverbote und nament⸗ lich wegen der im Laufe befindlichen Verhandlungen zum Abschluß von Handelsverträgen erforderlich. (Sehr richtig! bei den Deutschnatio⸗ nalen.) Deutschland muß, nachdem das System der einseitigen Meist⸗ begünstigung endlich fortgefallen ist, sich schnellstens von der Politik einer obrigkeitlichen Regelung der Ein⸗ und Ausfuhr abwenden und zum System der Handels⸗ und Zollverträge zurückgehen. (Zustimmung rechts.) In den Handelsvertragsverhandlungen kann aber Deutschland erfolgreich nur bestehen, wenn die deutsche Regierung sich bei ihren Forderungen und bei ihrem Entgegenkommen gegenüber den Vertrags⸗ gegnern auf eine gesetzliche Grundlage stützen kann, die den wirt⸗ schaftlichen Veränderungen, die sich seit dem Zolltarifgesetz vom Jahre 1902 vollzogen haben, Rechnung trägt. Die größtmögliche Be⸗ schleunigung all dieser Handelsvertragsverhandlungen wie selbstver⸗ ständlich nicht minder die sofortige Ratifikation der bereits ab⸗
ei den Kommunisten.) Die eee Deutschlands 1
Recht, wenn
§ 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4 Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. 8 Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, aas so muß er dazu ein Kauflos (§ 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind. § 8. Kauflose: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗
worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen - werden (siehe § 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter
zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.
§ 9. Prämien der Schlußklasse: I. Wenn am letzten Ziehungstag der Schlußklasse der Hauptgewinn von 500 000 Reichs⸗ mark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Hauptgewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und II. eine der 2 Prämien von 500,000 Reichsmark zugeschlagen. II. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr mögens⸗ und Erbschaftssteuergesetz, zum Gesetz über Aenderung der im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Verkehrssteuern und des Verfahrens, zum Gesetz über die gegen⸗ Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark fällt, in jeder der 89 Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden Abteilungen I und II eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark sowie zu den Gesetzen über Aenderung von Verbrauchssteuern und zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse über Erhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuer. Der Berichterstatter auch ein Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark nicht mehr im empfahl dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger Rade, so werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilung I zufolge namens der Ausschüsse, von den Beschlüssen des Reichstags und II zugeschlagen, die überhaupt zuletzt gezogen wird. Iv. Im Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben.
günstigsten Falle (d. i. im Falle von Ziff. 1) können demgemäß ins⸗ Der sächsische Gesandte Dr. Gradnaner gab folgende Er⸗ gesamt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark und auf ein klärung ab: „Die Beschlüsse des Reichstags entsprechen weder sozial⸗ ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. e T 1 politisch noch steuerlich den Wünschen meiner Regierung. Da diese 8 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt aber die Notwendigkeit anerkennt, daß der Haushalt balanciert die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge, werden muß und dazu keine andere Möglichkeit vorhanden ist, sieht druckten Namensunterschrift von mindestens zwei Direktionsmitgliedern die sächsische Regierung von einem Einspruch ab. versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1. bis 4. Klasse Für Bayern erklärte Gesandter von Preger: Die bayerische rscheinen etwa 6 Tage nach Beendigung der Ziehung jeder dieser Regierung muß ihre grundsätzlich ablehnende Heblung gegenüber dem lassen, und die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint etwa 10 Tage Bewertungsgesetz und der Vorlage über die gegenseitige Besteuerung nach Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können aufrecht erhalten. Sie hat auch nach wie vor schwerste ö elastung der roduktion eines der hauptsächlichsten bayerischen Wirtschaftsgebiete ieht. Die bayerische Regierung sieht aber davon ab, angesich
9 2 Nichtamtliches. ö“ Denutsches Reich. ver Der Reichsrat beschäftigte sich in seiner vorgestrigen öffentlichen Vollsitzung mit den Beschlüssen des Reichs⸗ tags zu den Steuergesetzen. Ministerialrat Dr. Hog als Berichterstatter der Ausschüsse
referierte zusammenfassend über die Beschlüsse des Reichstags zum Einkommensteuer⸗, Körperschaftssteuer⸗, Reichsbewertungs⸗, Ver⸗
oder von ihnen gegen Bezahlung der Unkosten bezogen werden, soweit der Vorrat reicht. 11. Gewinnzahlung: I. Nur der rechtmäßige Besitz
nach dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen Fir die SC weil sie darin eine B.
des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗ loses hat Anspruch auf die Gewinnzahlung erst dann, wenn die amt⸗ liche Gewinnliste bei dem Einnehmer eingegangen ist. Die Lotterie⸗ perwaltung ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung vervflichtet. Das Gewinnlos muß daher innerhalb der im § 14 be⸗ stimmten Frist dem zuständigen Einnehmer (§ 1) zur Einlösung vor⸗ gelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht be⸗ kechtigt, den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Be⸗ rechtigung des Inhabers des Loses ist die Lotterieverwaltung nicht ver⸗ fflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, enn erhebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung ber das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann e alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem ee des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gerich oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber urch eine vorschriftsmäßig zugestellte Fhheeeh Verfügung, ahlungssperre oder sans e Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der zerwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. 1V. Vermag der Einnehmer nach Eingang der amtlichen Gewinnliste (§ 10) einen Gewinn von 1000 Reichsmark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Vescsfin gung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General⸗Lokterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen. 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter S e. 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Spieler auf Verlangen über den ihm sernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General⸗Lotterie⸗ irektion vom 7. Juli 1925 zustehenden Gewinnbetrag bei der uszahlung eine Berechnung zutellen und die Gewinntabelle zur insicht vorzulegen. § 13. UFanden gekommene Lose: I. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das gerichtliche Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem uständigen ginnehmer 1) vacgesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos r der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder em Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (§§ 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten Ziehung bis 6 Uhr Abends den planmäßigen Betrag ent⸗ ichtet 85 Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen escheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder ten Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie wenn möglich auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses — sn deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ ung des Verlusts seines Anspruchs Hevfice ist — unter Einschreibung unverzüglich S. en. Das Neulos ist dem Vorleger sofort gus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen (§ 6) erfüllt und nicht der Nachweis eführt ist (§ 11 III), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechügt ist. Die Foetts eeeelhm ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn ecseügt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spiel⸗ vertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines henats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu Gebhen Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser rist gegen den Eigen ksißer im Aufgebotsverfahren die einstweilige erfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts ber die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere 656 ein Los als 5. angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt iss das Neulos oder den Gewinn Ulenensig abgefordert, g. werden diese von der Lotterieverwaltung so ange ein gbs bis ihr pon den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge⸗ händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Ver⸗
ganzen Verhältnisse, gegen diese Gesetze Einspruch zu erheben und wird ihnen wie den übrigen Gesetzen zustimmen. „Für Baden erklärte Ministerialdirektor Kempff: Baden hat bei der Beratung der Steuergesetze, besonders des Einkommen⸗ und Körperschaftssteuergesetzes, eine Reihe von Anträgen gestellt, wodurch eine sozialere Ausgestaltung dieser Gesetze ermöglicht werden sollte. Der Reichsrat hat diese Anträge abgelehnt. Die Hoffnung, daß bei der Beratung im Reichstag eine bessere 8nen der Gefepe erzielt werden würde, ist nur zum Teil erfüllt, besonders bezüglich der Lohn⸗ steuer. Da aber die Gesetze immerhin eine Reihe von Verbesserungen im Sinne unserer Wünsche erfahren haben, so sieht die badische Regierung von einem Einspruch ab.
Oberpräsident Hürshng erklärte als Vertreter der Provinz Sachsen und zugleich im Namen des Vertreters von Groß Berlin: Ich bitte zu Protokoll zu geben, daß wir gegen alle Vorlagen mit Ausnahme der Gesetze über die gegenseitigen Besteuerungsrechte des Reichs, der Länder und der Gemeinden gwie des Finanzausgleichs stimmen werden. Ich schließe mich in dieser Hinsicht den Ausfüh⸗ rungen des Vertreters des Freistaats Sachsen an, kann aber daraus nicht die Folgerung ziehen, daß wir den Gesetzen zustimmen, sondern wir stimmen gegen die betreffenden Gesetze.
Der Reichsrat beschloß hierauf gegen die Stimmen des Vertreters der Provinz Sachsen und des Vertreters von Groß Berlin, von den Reichstagsbeschlüssen zu den genannten Ge⸗ setzen Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben.
shlercef berichtete Ministerialrat Dr. Hog über die Be⸗ schlüsse des Reichstags zu dem Gesetz über den Finanz⸗ aus 8 und teilte mit, daß die Ausschüsse des Reichsrats beschlossen hätten, der Vollversammlung zu empfehlen, von den Rei ingstöFücgen Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben. Die Reichsratsausschüsse haben aber zwei Ent⸗ schließungen angenommen, deren erste lautet:
„Der Reichsrat ersucht die Reichsregierung, zugunsten der Länder mit besetztem Gebiet in den Etat für 1926 Mittel einzustellen, aus denen ihnen und ihren Gemeinden angemessener Ersatz gewährt werden soll für die Ausfälle, dis ihnen durch Minder der Steuerkraft infolge der Besetzung an Einkommensteuer, Körperschafts⸗ und Umsatz⸗ 8e oder an Landessteuern entstanden sind oder noch entstehen werden.“
Reichsfinanzminister von Schlieben erklärte hierzu: Die Reichsregierung hat durchaus Verständnis für die Lage der Länder mit besetztem Gebiet und hat das immer bewiesen, sie ist aber nicht in der Lage, im Augenblick Zusicherungen zu machen über eedeelche Etatspositionen fuͤr 1926. Die Lage des Etats für diese Zeit ist so espannt und augenblicklich so unübersichtlich, daß die Reichsregierung ch nicht auf irgendwelche Zugeständnisse festlegen kann.
Die zweite von den Ausschüssen des Reichsrats vor⸗ geschlagene Entschließung lautet:
„Der Reichsrat hat die schwersten Bedenken gegen das Gesetz über Aenderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden, wie es vom Reichstag verabschiedet ist. Die Kürzung der Anteile der Länder an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer und der Versuch, ihnen einen gewissen Ausgleich dafür bei der Um⸗ satzsteuer zu geben, stehen in scharfem Widerspruch zu der seit der Erzbergerschen Steuerreform eingetretenen Entwicklung und der in der dritten Steuernotverordnung zum Ausdruck gekommenen und auch von Mitgliedern der Reichsregierung wiederholt als berechtigt an⸗ erkannten Tendenz, eine klare Trennung der Steuerquellen Sens den verschiedenen Steuergläubigern herbeizuführen. ußer⸗ em hat die jetzt vorgenommene Steueraufteilung für die Länder den schwersten Nachteil, daß sie von der Beteiligung an der entwicklungsfähigen Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer auf die allgemein als „Abbausteuer“ betrachtete Umsatzsteuer abgedrängt werden. Der Umstand, daß ihnen für die nächsten anderthalb Jahre ein gewisser Ertrag aus der Umsatzsteuer garantiert wird, vermag diesem Nachteil nur für eine Uebergangszeit zu mildern. Vor allem aber hat der Reichsrat die auf zahlenmäßige Unterlagen begründete Ueberzeugung, baß der so gestaltete Finanzaus leich für Länder und Gemeinden finanziell unslnegi⸗ ist und ihren Lebensnotwendigkeiten keine Rechnung trägt. Das wird sich schon im Jahre 1925, noch mehr aber im 8 1926 zeigen, falls nicht ein kaum zu erwartender starker wirtschaftlicher Aufschwung eintreten wird. Die Länder und Gemeinden werden gezwungen sein, die Realsteuern und die Tarife der kommunalen Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke zum Schaden der Wirtschaft noch weiter anzuspannen, wenn sie nicht die ihnen obliegenden wichtigen sozialen und kulturellen Aufgaben aufs
ts der Fesens, von den Rei
Entschließungen wurden einstimmig angenommen.
Mit den Reichstagsbeschlüssen zu dem Ceseenernurf⸗ ben Aenderung der Verordnung über den Vieh und Fleisch, erklärte sig der Reichsrat einverstande ebenso mit einigen vom Reichstag in der zweiten Lesung des für 1925 und seiner Ergänzung bei den fortdauernden
usgaben vorgenommenen Stellenvermehrungen. G handelt sich um eine Ministerialratsstelle im Bereich des Ministeriums des Innern und um eine Legationsratsstelle i Auswärtigen Amt bei der Presseabteilung. Beide Stellen sind schon längere Zeit besetzt von Anwärtern, und die Stellen besetzung war, wie die Ausschüsse des Reichsrats anerkaunt
aben, durchaus notwendig. Jetzt hat es sich nur darum ge⸗ andelt, die Unterlagen far eine feste Anstellung der beiden erren zu schaffen.
115. Sitzung vom 8. August 1925, Vormittags 10 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger' Am Regierungstische: Reichskanzler Dr. Luther Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft G Kanitz und die anderen Mitglieder des Kabinetts. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 10 Uht 20 Minuten. b
Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der Zo 1bʒ vorlage.
Präsident Löbe teilt mit, daß von den Re⸗ ierungsparteien ein Antrag 8 ist, die Redezeit bei der engei für jede
nks.) Davon soll eine Stunde auf die Ge⸗ aldebatte kommen zwei Stunden auf die Industrie⸗ und Agrarzölle und eine Stunde anf die anderen Angelegenheiten. (Lautes Gelächter links und ent⸗
rüstete Rufe: Ein schöner Maulkorb!)
Abg. Müller⸗Franken (Soz.) erhebt schärfsten Protest gegen diesen Antrag, so etwas sei in der Geschichte des Parlaments noq nicht dagewesen. Die Sozialdemokraten haͤtten bei den Steuervor lagen 8. liche und gründliche Arbeit Fleister sie werden sch. 8 diese Behandlun nich Fenis lassen. (Lebhafte Zustimmung ints Nicht nur das Ferienbedürfnis der Herren scheine sehr groß zu sein sondern der Antrag sei auch zu erklären aus den materiellen Inter essen heraus, die 8 an der Zollvorlage hätten. (Lebhafte Zustimmung links.) Man habe nicht einmal den Mut, den Antrag zu begründen⸗ Das sei parlamentarische Korruption engros! (Stürmische Zu⸗ stimmung links.) Die Sozialdemokraten werden mit allen geschä 19 ordnun Vrrchigen Mitteln 1 dagegen wehren. 8
Abg. Stöcker (Komm.) protestiert gleichfalls gegen diese Be⸗
daß die parteien, die jetzt diesen Vorschlag machen, nicht Püns t haben, K tern damit Feeseseeseh te daß sie vielmehr diesen
orschlag als Ueberrumpelungsmanöver jetzt hier dem Reichstag vor⸗ legen. (Lebhafte links.) Im Aeltestenrat wurden senst bei aller Gelegenheit alle möglichen Töne anges lagen, um zu einer Verständigung über die Redezeit zu kommen. Gestern haben die Ver⸗ treter der Re ISee ünschläeßl⸗ des dentrun (Pfuirufe jede Verstän igung abgelehnt. (Hört, hörtl links.) Di Minderheitsparteien b en in dieser unglaublichen Weise vergewaltig werden, und die Vergewaltigung der Minderheitsparteien be⸗ deutet die Vergewaltigung der Arbeiterklasse tschlands. Wenn die Mehrheitsparteien glauben, mit einem solchen Vorschlage die Opposition vergewaltigen zu können, so irren sie sich. Die Ar⸗ hett wird 8 das nicht gefallen lassen. (Lebhafte Zustimmung links.) Sie wird den Kampf gegen solche Gewaltmaßnahmen aufe nehmen. Die Arbeitermassen werden dadurch um so Pn len erkennen welches Schandwerk jetzt an ihnen begangen wird. leg vierstündige Redezeit, die Sie der Opposition zußesteben, ist ein Hohn auf das Parlament. Es ist klar, daß Ihre Motive nicht nur, wie der Vor⸗ redner erklärte, darin bestehen, sich möglichst schnell Ihre materiellen Interessen zu sichern, sendern auch darin, daß Sie nicht ümen genug in Ihre Ferienorte, in die Badeorte kommen können. (Lebhafte 30⸗
*) Mit
lustanmelder tatsächlich em sehpeteeegesge ist. VI. Uebrigens haftet die Staatskasse den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile,
schwerste veneaifsggr wollen. Die durchaus notwendigen Erspar⸗ nisse auf dem Gebiete der Perso lausgaben werden sich demgegen⸗
der Herren
inister, die im Wortlaute wiedergegeb
benntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben. Die beiden 1
erkehr miß bie Fäsche bekommen.
Iö“ auf insgesamt vier Stunden Festzusesn. (Entrüstungssturn i ener
schränkung der Redezeit. Es ist be 8. so führt der Redner aust Hehrheits
usnahme der durch Sperrdruck gervsggeb hsgen Reden m „
ein ksleidenschaft im ben. Wenn Sie eine sachliche Beratung verhindern, übernehmen ie eine Verantwortung, um die ich Sie nicht beneide.
Abg. Koenen (Komm.) protestiert gegen den Gewaltakt, der ier vollzogen werden solle, damit die Zöllner den „Raub“ schnell in een. (Der Präsident bittet, solche Ausdrücke zu nterla 88. Es sei kein Zweifel, F § 40 der Geschäftsordnung zur 568 Erledigung der Zölle gewaltsam gebrochen werde. Das sei elbst 1902 nicht vorgekommen; damals, in der Kaiserlichen Zeit, sei ie zweite Lesung viele Wochen hindurch geführt worden; erst in der ritten Fsan habe man einen Gewaltstreich versucht, der aber an den eutigen bei weitem nicht heranreiche. 945 Positionen enthakte der Bolltarif; das nennen die Regierungsparteien „nehmen“. Seine Fraktion habe 35 Verhandlungsgegenstände vorgeschlagen; alles andere se keine sachliche Arbeit. an wolle die Einzelberatung nicht, um echt ungestört das Volk ausplündern zu können. Glo e des Präsidenten.)
Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) stellt fest, daß trotz formaler Berecht ung die Mehr 8. ein Ser benden. Facc⸗ daß für die Zukunft des gesamten deutschen Volkes von allergrößter Bedeutung sei. Im Ausschuß hätten die Herren es nicht 8 nötig gehalten, der sace ichen. vfesmn achliche Gründe en ee Auch eine Fraktion habe einen Vorschlag über e.. aeh gens emacht. Achselzuckend und schweigend — das Zentrum sei dabei — sei man über diesen Vorschlag Ferwegg. angen. (Lebhaftes Hört, hört links.) eer Stunden für die Gesamtbesprechung, auf einen solchen Vorschlag wäre seine sr tion wirklich nic vorbereitet. So leicht gehe man über ein Gesetz hinweg, das in eine Ermächtigung erhalte, die das Parlament ausschalte. Durch solche Strangulierung wolle man der Würde des Parlaments dienen!
Abg. Dr. Rosenberg (Komm.) erklärt, daß die Helxparg⸗ ben Interessen des Stahlwerkverbandes mit seinen französischen Hinter⸗ männern und des Zementsyndikats diene. Hedauerlich sei, daß diese Vergewaltigung der Minderheit von den Deutschvölkischen schweigend mitangesehen werde, und auch die Wirtschaftspartei diesem Fischzug des internationalen Kapitals gegenüber die gleiche Haltung einnehme. (Lebhafte Zustimmung bei den Kommunisten. Gegen⸗ kundgebungen rechts.) Abg. Fehrenbach (Zentr.) hebt hervor, er könne in die ddechetffch Töne nicht einstimmen, die er nicht begreife. (Lär⸗ mende Unterbrechungen links.) Die Zollvorlage 18 notwendig, gmit die Regierung in die Lage versetzt werde, delsverträge abschließen zu können; das sei unanfechtbar. ( C“ inks und stürmischer Wide pruch.) Es sei auch physisch rein unmög⸗ lich, den Reichstag noch über eine längere Zeit (Wiederholte Kundgebungen links und Lachen.) Die Ausschuß⸗ derhandlungen seien ausgiebig gewesen. (Zuruf bei den Kommunisten: Die Arbeiter haben nichts davon gehört! — ben rechts.) An eine Aenderung im Plenum sei nicht zu denken. (Lebhaftes Hört, hört! links.) Hit Anrempelungen bekehre man jedenfalls andere nicht! Große Unruhe im ganzen Hause.) Abg. Stoecker (Komm.) stellt darauf den Antrag, die Sitzung u 5 een, damit die Fraktionen Stellung nehmen können zu diesem Gewaltakt! Der Antrag, eine Stunde Vertagung eintreten 8 lassen, wird gegen die Antragsteller, Sozialdemokrvaten und Demo⸗ kraten abgelehnt. Angenommen wird der Antrag Westarp segen die Linke; auch einige Fentnamsagencne. bleiben ei der Abstimmung sitzen. (Stürmische Pfuirufe links und anhaltende weitere große Unruhe im ganzen Hause.)
Hierauf wird in die sachliche Beratung eingetreten.
Reichskanzer Dr. Luther: Sehr geehrte Damen und Herren!
(Abg. Stoecker: Raubritter! — Glocke des Präsidenten.)
Sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Koenen: Der Ober⸗ räuber hat das Wort. — Glocke des Präsidenten.)
Von drei großen Gesetzgebungswerken, die eine feste Grundlage für den Wiederaufbau unserer Wirtschaft geben sollen (Zuruf von den Kommunisten: Für den Hunger der Arbeiter!), hat der Reichstag in angestrengtester Arbeit der Ausschüsse und des Plenums die Auf⸗ wertungs⸗ und die Steuergesetze erledigt. (Lebhafte Zurufe von den Kommunisten. — Glocke des Präsidenten.) 2
Auch andere bedeutungsvolle gesetzgeberische Arbeiten, besonders auf sozialpolitischem Gebiet, sind vollbracht worden. So groß wie die gesetzgeberischen Arbeiten sind (große Heiterkeit bei den Kommunisten),
Deutschland hat von sich durchaus nicht den Wunsch, die europäische Wirtschaft auf der Grundlage hoher Zollmauern zu ent⸗ wickeln. Ich stehe nicht an zu erklären, daß das deutsche Volk sicher⸗ lich gern die Uebergangsschwierigkeiten mit in Kauf nehmen würde, wenn durch eine allgemeine Ermäßigung oder sogar weitgehende Be⸗ seitigung der Zollschranken eine neuer Antrieb für die Gesamtwirt⸗ schaft Europas und der Welt gegeben würde. (Sehr gut! rechts. — Zuruf von den Kommunisten: Ausbeutung der Arbeiter!) Eine solche Regelung wäre vielleicht allein imstande, die Weltwirtschaftsnot end⸗
rechts.
gültig zu beheben. (Sehr richtig! im Zentrum.) Deutschland kann von sich aus diesen Weg aber nicht gehen, solange die anderen Länder, die uns mit weit größerer wirtschaftlicher und politischer Kraft gegen⸗ überstehen, ein ausgeprägtes Schutzzollsystem zur Anwendung bringen. (Zustimmung rechts.) Die bei der Neueinteilung Europas neu ent⸗ standenen Staaten haben das Bestreben, ihre Industrien durch hohe Zölle zu schützen, und diese Neigung nimmt leider auch in den alten Staaten Europas zu. (Sehr richtig! rechts.) Auch die Vereinigten Staaten von Amerika haben ihre Schutzzölle noch in keiner Weise er· mäßigt. Wollte Deutschland noch die ausländischen Waren mit in Vergleich zu den anderen Ländern gesenkten Zoll oder gar zollfrei hereinlassen, während andererseits die deutsche Ausfuhr schweren Zoll⸗ besastungen unterliegt, so würde dies nichts anderes als eine weitere entgeltlose Herausgabe deutscher Arbeitskraft und deutschen Vermögens an das Ausland bedeuten. (Lebhafte Zustimmung rechts. — Zurufe links.) Umgekehrt muß Deutschland dafür Sorge tragen, daß es von den sehr großen Gefahren der fortdauernden starken Passivität seiner Handelsbilanz befreit wird. Die Passwwität der Handelsbilanz be⸗ deutet, daß wir fortgesetzt an wirtschaftlichen Werten mehr ausgeben als einnehmen. Das ist ein Zustand, den die Volkswirtschaft Deutsch⸗ lands zumal nach den schweren Wertvernichtungen durch den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit, besonders durch die Inflation, auf keine irgendwie längere Zeit tragen kann. (Sehr richtig! rechts. — Zuruf von den Kommunisten: Nach dem Inflationsraub den Zollraub an den Massen!) Deshalb muß die deutsche Regierung die größte Aufmerksamkeit darauf richten, durch zweckmäßige Handelsverträge der deutschen Wirtschaft die Möglichkeit der Entfaltung ihrer Kräfte zu geben. (Zustimmung rechts. — Lärmende Zurufe bei den Kommunisten. — Glocke des Präsidenten.)
en solchen Handelsverträgen wird auch im allgemeinen erst fest⸗ EW 8— hoch die Zollsätze in Wirklichkeit sind; denn die im Gesetzentwurf enthaltenen Zollsätze sind ja mit Ausnahme der wenigen Positionen, in denen sich Mindestsätze finden, nur die so⸗ genannten autonomen Sätze, also Sätze, die nur insoweit zur An⸗ wendung kommen, als sie nicht auf dem Wege von Handelsverträgen, sei es unmittelbar, sei es durch Anwendung der Meistbegünstigungs⸗ klausel, abgeändert werden. Aber auch die autonomen Zollsätze, die in den Ausschußberatungen aufs eingehendste geprüft sind, bleiben mit geringen Ausnahmen im Rahmen eines mäßigen Zollschutzes. Die Agrarzölle insbesondre sind mit ihren autonomen Sätzen in ihren wichtigsten Positionen auf der nominalen Friedenshöhe gehalten b — (lärmende Zurufe von den Kommunisten: Unerhört, unglaublich! — Abgeordneter Rädel: das sagt der Raubritter! — Glocke), also an⸗ gesichts der Goldentwertung tatsächlich stark gesenkt. Die Bevorzugung der Viehzucht durch die Festsetzung von Mindestzöllen, wie der Reichs⸗ tagsausschuß sie beschlossen hat, dient der Förderung auch gerade der bäuerlichen Landwirtschaft und trägt der weit verbreiteten Auffassung Rechnung, die überhaupt eine besondere Entwicklung der Viehzucht in Deutschland erstrebt. Die zollfreie Einfuhr eines erheblichen Gefrier⸗ fleichkontingents bietet eine Erleichterung für die Verbraucher. 1 Beim Getreide sind Uebergangszölle festgesetzt, die auch nominal erheblich unter den Vertragszöllen der Friedenszeit liegen. 1 Neu ist der in mäßigen Grenzen gehaltene und obendrein wäh⸗ rend einer Nebergangszeit nur in halber Höhe eingesetzte Kartoffelzoll, der als eine Folgewirkung der Abtrennung besonders kartoffelreicher
schen Verbraucher.
gegeben werden.
Ausnutzung finden.
Glocke.)
der Erzeuger b ke durchaus überm
sei es als Erzen
so darf ich im Interesse der Beschaffung geschlossener Grundlagen für die Weiterentwicklung der deutschen Wirtschaft das hohe Haus namens
Bezirke vom Deutschen Reich durch den Versailler Vertrag anzusehen
sind, das die deutlch kann, und für gespannt werden 1 die dem normalen Bedarf der deutschen Wirtschaft angepaßt werden, auch dann erhalten werden, wenn sie zurzeit keine hinreichende Nur eine Steigerung des gesamten Wirtschafts⸗ lebens kann hier Abhilfe schaffen, indem sie den Leerlauf überwindet.
Diese Umstände entheben uns aber nicht der Rücksichtn ahme auf etwaige unmittelbare Rückwirkungen der Zölle auf die Gestaltung der vom Verbraucher zu zahlenden Preise. Die hier in Betracht kommen⸗ den Fragen sind von der Reichsregierung und bei den Beratungen in den Ausschüssen dieses hohen Hauses wie auch in der gesamten Be⸗ völkerung, zumal in den Vertretungen der Verbraucherkreise, immer
ieder erwogen worden. 1
in welchem Ausmaß angesichts der sonstigen preisbildenden Umstände, wie zum Beispiel einer guten Welternte, ..“ fühlbar werden, so ist doch um so größere Aufmerksamkeit auf die Lage der Verbraucher geboten, als ein erheblicher Teil des deutschen Volkes in überaus ärmlichen Verhältnissen lebt (lebhafte Zurufe bei den Kommunisten: Deshalb die Zollvorlage!), ja, zum Teil sich in wirklicher Not befindet. (Lärmende Zurufe bei den Kommunisten. —
der Bedarfsmittel. nisten: So ein Hohn! — Abg. D. — gebiet!) — Mir scheint, meir Herren, daß Sie das bestätigen, weß ich sage. Ich weiß nicht.. Sie dann gegen mich sprechen neuter Lärm bei den K.
EqEae uhrheae stürmische Zurufe
Diese Lasten ganzen Reihe vo
jeder, der inner!
aber auf der anderen Seite der Zollschutz versagt wird. (Sehr richtig! Zurufe links.) Rechtfertigung der landwirtschaftlichen Zölle.
Wie die Rückwirkung der Zölle auf die Preise der landwirtschaft⸗ lichen Erzeugnisse sein wird, läßt sich in bestimmter Weise natürlich nicht vorher sagen (lebhafte Rufe bei den Kommunisten: Das läß sich sehr wohl vorher sagen! — Andauernde große Unruhe), weil au die Preise ja ganz andere und oft viel stärkere Umstände einwirken. Sehr richtig! rechts.) S daß die agrarische Weltwirtschaftskrise ihre letzte Ursache in der auf der Erde so weit verbreiteten Armut der Käufer hat, be⸗ leuchtet sicher die eine Seite des Tatbestandes in sehr zutreffender Weise. Die besonders schwierigen Verhältnisse in Deutschland ent⸗ sprechen unter diesem Gesichtspunkt der besonderen Armut der deut⸗ Das Wichtigste für die Landwirtschaft meines Erachtens ist, daß durch den Zollschutz, wenn auch in mäßigen Grenzen, eine gewisse Sicherheit der Produktionsgrundlage geschaffen wird, ohne die die Fortentwicklung auf das ernstlichste gefährdet sein würde. Solche Sicherheit soll gerade der Landwirtschaft durch das Zollgesetz
In dieser Erwägung liegt die allgemeine
Die von wissenschaftlicher Seite vertretene
Auch der jetzt in so großem Umfange bestehende Leerlauf der Wirtschaft wird am ehesten durch eine stärkere Belebung des gesamten Inlandsmarktes gebessert werden, wie sie besonders wirkungsvoll von der Landwir t ausgehen kann. “ Inflationszeit, die auf ein Maß zugeschnitten e Wirtschaft in absehbarer Zeit kaum erreichen Erhaltung die deutsche Volkswirtschaft nicht an⸗
Gewiß gibt es Wirtschaftsanlagen,
Volkswirtschaftlich richtig ist es aber, daß
Wenn es auch durchaus ungewiß ist, ob und
Rüchwirkungen überhaupt
Das ist nicht bloß die große Zahl der Erwerbsunfähigen un armten einschließlich derer, die keine Arbeit finden können; auch die arbeitende Bevölkerung leidet zum Teil noch schwer unter den Preisen (Anhaltende lärmende Zurufe bei den Kommu⸗
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Ruühr⸗
— *
nunisten. — Glocke.)
Irden um so umvilliger getragen, a r zegenständen die Preisspanne zwischen dem, wos tt, und dem, was der Verbraucher bezohlt, noch der Wirtschaftsvorgänge wertvolle Acbeit seistet, dder Bearbeiter der Were, set es in . vüit