1925 / 216 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[67448 zur

Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von dustrieobligationen. Gemã * des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 28 3 % igen Schuldverschreibungen vom Jahre 1899 1 auf, ihre 1 reibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts, innerhalb iner Frist von einem Monat seit Er⸗ sehnes dieser Aufforderung im Deut⸗ chen Reichsanzeiger 1 bei unserer Geschäftsstelle München, Maximiliansplatz (Handelskammer), anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die 8r aber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben ben und die bis zur Anmeldung bligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von uldverschreibungen, die gemäß § 38 des Auf rtungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den Münchener Neuesten Nachrichten vom 12. September 1925 Nr. 252 erschienen. 8 München, den 11. September 1925.

Aktiengesellschaft Haus für

Handel und Gewerbe. Der Vorstand.

[67510] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, R.⸗G.⸗Bl. I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre

1910, Anleihe Jahre

6 % igen 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei dem Bankhaus H. Küster, Ullrich & Co., Filiale Köln in Köln, Gereonsdriesch 6, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die. Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibung vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die ge⸗ mäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. b 1 Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei dem Bank⸗ hause H. Küster, Ullrich & Co., Filiale Köln in Köln, Gereonsdriesch 6, einzu⸗ reichen. Wiesbaden, 15. September 1925.

FInternationale Stickstoff⸗Aktiengefellschaft.

[67511] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen:

1. 4 ½¼ % Teilschuldverschreibungs⸗

anleihe ehemaligen Lenne⸗ Elektrizitäts. & Industrie⸗Werke A. G. in, Werdohl i. W. von 1898, 2. 5 % Teilschuldverschreibungsanleihe der ehemaligen Lenne⸗Elektrizitäts⸗ & Industrie⸗Werke A. G. in Wer⸗ dohl i. W. von 1902 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von 1 Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesibern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die ge⸗ mäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

.Kölnische Zeitung am 6. Sept.

1925 Nr. 681. .Frankfurter Zeitung am 5. 9. 1925 Nr. 662. Hagen i. W., den 12. Sept. 1925. Kommunales Elektrizitätswerk

Mark Aktien⸗Gesellschaft.

F. Overmann.

in 8/II,

vom

der

[67508] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 5. vrre 85 mäß § 8 Aufwertungsgese vom 16. Juli 1925 ungsces I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % higen Anleihe vom März 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch Fanen werden, zur rmeidung des erlustes des Genußrechtes innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger, bis spätestens 15. Oktober 1925 einschl. bei der Deut Fen Bank in Berlin, Deutschen Bank Filtale Leipzig, Leipzig, angal te ser sind die Inhaber von Schuld itzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die de Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Oblig tisnees ergen geblieben sind. Den Altben tzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen 8 .

Die Mäntel und sins cheinbogen der Schuldverschreibungen sind nebst einem der Nummernfolge nach geordnetem Ver⸗ zeichnis in doppelter Ausfertigung der An⸗ meldung beizfügen. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forherung im Deutschen Reichsanzeiger bis pätestens 15. November 1925 einschl. ein

ie Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt, anderenfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. 8 8 4

Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismitkel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestellen, sondern unter unserer ausschließlichen Ver⸗ antwortlichkeit durch uns.

Die Aufforderung ist außerdem in nach⸗ folgenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Feipij jer Neueste Nachrichten am

27. Aug. bzw. 9. u. 10. Sept. 1925, 2. Berliner Börsen⸗Zeitung Nr. 400 am 27. Aug. 1925 bzw. Nr. 422 vom 9. Sept. 1925, 3. Deutsche Allgemeine Zeitung am 28. Aug. 1925 bög. 10. Sept. 1925. Leipzig, den 12. September 1925.

Heine & Co. Aktiengesellschaft.

Kummer. Retzmann.

[67498] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 Fudufgr ennl⸗ 8e mäß §. des Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 R.⸗G.Bl I S. 117 fordern wir die Altbesitzer

vün „½ Sigen Schuldverschreibungen vom Jahre 1919 auf, ihre für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des zerlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ chen Reichsanzeiger bei uns oder der Rheinischen Creditbank Filiale Karlsruhe anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben finv Den stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den. Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Fäituß hen erschienen: 1. Neue adische Landeszeitung, Mann⸗ heim, am 6. Sept. 1925,

2. Offenburger Tageblatt, Offenburg, am 5. Sept. 1925,

3. Karlsruher Tageblatt, Karlsruhe, am 5. Sept. 1925. 8 16

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht vurch die Anmeldestelle, Frben unter unserer ausschließlichen

erantwortlichkeit durch uns.

Gleichzeitig erklären wir uns bereit, zwecks 2 Ablösung der Auf⸗ wertungsansprüche und der eventuell in Frage kommenden Altbesitzvorrechte unsere 4 ½ % Schuldverschreibungen, die wir im März per 1. Juli d. J. gekündigt und zum größten Teil zu RM 42,— bereits eingelöst haben, zum Betrage von

RM 60,— für nom. 1000,— Tes ae. de. bei Rückgabe bis 15. Ok⸗ tober d. J.

Denjenigen Obligationären, die ihre Schuldverschreibungen zu RM 42,— bereits zurückgegeben haben, wird inner⸗ halb der gleichen Frist der Differenzbetrag von RM 18,— nachvergütet. Der Gold⸗ markwert unserer Obligationen beträgt RM 188,— für nom. 1000,—, so 8. unser Angebot einer 32 Pigen Auf⸗ wertung entspricht. 1

Nach dem 15. Oktober 1925 erfolgt die Einlösung der Obligationen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Aufwertungs⸗ bestimmungen. 1 b

Einlösungsstellen sind die Rheinische Creditbank in Mannheim und ihre Filialen sowie unsere Gesellschafts⸗ kasse in Offenburg.

Offenburg, den 5. September 1925.

Spinnerei & Weberei Offenburg.

Der Vorstand. W. Bauer.

[87158] Stuttgarter Straßenbahnen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 erlassen wir hiermit die Aufforderung, diejenigen 4 % und 4 .% % Teilschuldverschreibungen der Stuttgarter Straßenbahnen A.⸗G., hr die die Vorrechte des Altbesitzes in Unspruch genommen werden, zur Vermei⸗ dung des Verlustes der vom Gesetz ge⸗ währten Rechte spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat bei uns anzu⸗ melden und einzureichen. Die erforder⸗ lichen Beweismittel sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen.

Stuttgart, den 10. September 1925. Stuttgarter Straßenbahnen A.⸗G.

[67497] Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von 9. H Ece⸗ 8

s Aufwertungsgesetzes voGemJß § 59 825 Aufrerkengegefebes S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 üigen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen leichsanzeiger bei uns oder der Rheini⸗ schen Creditbank Mannheim anzu⸗ melden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben S und die bis zur Anmeldung

ligationengläubiger geblieben sind.

Den Alt 21 stehen gleich die In⸗ haber von schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. 8 1 Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden sellschaftsblättern erschienen:

1. Mannheimer General⸗Anzeiger am

am 8. Septbr. 1925, 2. Tageblatt am 8. Septbr.

1925.

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht die Anmeldestelle, e unter unserer ausschließlichen

erantwortlichkeit durch uns.

Mannheim, den 10. September 1925.

Schiffs⸗ & Maschinenbau⸗ Accetiengesellschaft.

Der Vorstand.

B

[67519] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 39 des ööe vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗ J. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer der nachstehend G;ö Anleihen:

1. 4 ½¼ 7 ige Obligationen von 1900,

2. 5 Pige Obligationen von 1913,

3. 4 Lige Obligationen von 1919 auf, ihre Schuldver Freibungen 88 die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Fenustece innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ sceiven dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der

Dresdner Bank, Berlin W. 56, oder dem

Bankhaus S. Hirschmann Söhne,

Nürnberg, oder bei

89 Gesellschaft in Berlin (Lichten⸗

berg O. 112, Boxhagener Straße 80) anzumelden. 1

r Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung sowie doppelte, nach der Nummernfolge geordnete Verzeichnisse der Schuldverschreibungen beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber Schuldverschreibungen, die ihre zuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1 er⸗ worben haben und bis zur Anmeldung Wüsigen seen a eblieben fans. Den

von

Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Fen 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind hinnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsangeiger einzureichen. Die Anmeldung ist erebisionsfher wenn sie bei unserer Gesellschaft oder am Schalter der beiden übrigen Anmelde⸗ L erfolgt; andernfalls wird seitens ter Banken die übliche Provision in An⸗ e ge gebracht. ie Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Anträge erfolgt lediglich durch uns. Die Aufforderung ist außerdem in den nachstehenden Blättern erschienen: Berliner Börsen⸗Courier am 10. Sep⸗ tember 19255) Berliner Börsen⸗Zeitung am 10. Sep⸗ tember 1925, 8 Tageblatt am 10. September

Fränkischer Kurier am 11. September 1925.

„Berlin (Lichtenberg), den 5. Sep⸗ tember 1925.

Deutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft.

S. Hirschmann. Dr. H. Bürger.

671522 Aufforderung 5 Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGB. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % Teilschuldverschreibungen vom

Jahre 1908 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts. innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und der Neuen Augs⸗ burger Zeitung beim Vorstand des Gas⸗ werks Schwabmünchen A.⸗G. Herrn Franz Jos. Straub in Schwabmünchen anzu⸗ melden. 8

Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibung oder der Nachweis ihrer Hinterleaung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. 1

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Schwabmünchen, 10. September 1925.

Gaswerk Schwabmünchen Aktien⸗Gefellschaft.

Franz Josef Straub, Vorstand.

7— Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgese tes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1.4 % (früher 4 ½ *%) Anleihe vom Jahre 1889. 2. 4 % (früher 4 ½ %) Anleihe vom

Jahre 1890,

3. 4 % Anleihe vom Jahre 1895,

4. 4 % Anleihe vom Jahre 1898,

5. 4 % Anleihe vom Jahre 1910, auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind].

Beweismittel. für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei ten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:

I; Kurier am 11. September

Göttinger Tageblatt am 11. September

1925

Göttinger Zeitung am 11. September

Göttingen, den 11. September 1925.

Städtische Brauerei zu Göttingen.

[66499] Neue Augsburger Kattunfabrik

in Augsburg. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, R.⸗G.⸗Bl. I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 4 %igen Anleihe vom Jahre 1889 auf, . Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat eit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsan⸗g bei der Bayerischen Fwvoche en⸗ und ugusburg,

Wechselbank, anzu⸗ melden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger ge⸗ blieben sind.

Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der obengenannten Bank einzureichen.

Diese Aufforderung ist auch in den nachstehenden Blättern am Sep⸗ tember erschienen:

1. München⸗Augsburger Abendzeitung

u 2. Augsburger Neueste Nachrichten. Augsburg, den 15. September 1925.

5.

[67164 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen. A Gemãß 8 39 des Aufwertungsgese vom 16. Juli 1925 R.⸗G. Pe S. 117 fordern wir die Altbesitzer 4 ¼ % igen Anleihe der frühen Lothringer Walzengießerei * Busendorf vom Jahre 1904 8 8 Schuldverschreibungen, für die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nommen werden, zur ermeidung 8 Verlustes des Genußrechts, inneran einer Frist von einem Monat seit Erscheinen dieser Aufforderung im Dan schen Reichsanzeiger bei uns anzumelhe Der Anmeldung sind die Mäntel Schuldverschreibungen oder der Nacan ihrer Hinterlegung gen. 8 Altbesitzer sind die Inhaber von Shll verschreibungen, die ihre Schuldverschr⸗

bungen vor dem 1. Juli 1920 er boben und die bis zur Anmai Obligationsgläubiger geblieben sind, Altbesitzern stehen gleich die Inhaber de Schuldverschreibungen, die gemäß 8 ½ des Aufwertungsgesetzes als vor 1. Juli 1920 erworben anzusehen si Beweismittel für den Altbesiz si binnen einer Frist von zwei Monalkn dem Erscheinen dieser Aufforderum Deutschen Reichsanzeiger einzureichen Siegen, den 14. tember 1.

Peipers & Cie. Aktien⸗ gesellschaft für Walzengu

arx.

[67157] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes vm Industrieobligationen. Gemãß 8029 des Aufwertungsgestee S. 117 fordern wir die Altzbestze unserer

4 % % Anleihe vom Jahre 1910, 4 ¼ % Anleihe vom Jahre 1918 4 ½% % Anleihe vom Jahre 1927 auf, ihre Schuldverschreibungen, füt si die Vorrechte des Altbesitzes in A. spruch genommen werden, zur Vermeida des Verlustes des Genußrechts innerhal einer Frist von einem Monat seit den if einen dieser Aufforderung im Deussta eichsanzeiger bei uns oder in Dreshe i dem Bankhause Philipp Eh⸗ meyer anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel p Schuldverschreibungen oder der Nacnet ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Scal⸗ verschreibungen, die ihre Schuldversche bungen vor dem 1. Juli 1920 envotan

ben und die bis zur Anmelhng

ligationengläubiger geblieben sind. M Altbesigerg stehen gleich die Inhaber wf Schuldverschreibungen, die gemäß § ½ des Aufwertungsgesetzes als vor du 1. Juli 1920 erworben anzusehen sin eweismittel für den Altbesitz sich binnen einer Frist von zwei Monaten sit dem Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger einzureichen Die Aufforderung ist erschienen im Vogtländischen Anzeiger und Tomp⸗ blatt Plauen Nr. 211 vom 10. Sh tember 1925) im Dresdner Anzeiger Nr. 423 vom⸗ 9. September 1925.

Plauen i. V., 11. September 199)

Sächsische Elektrizitätswerk⸗ und

Straßenbahn⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand. J. Wüllen mebet

(66964) G. Seebeck A.⸗G. Schiffswerft, Maschinenfabtt nd Trockendocks.

Aufforderung

zur Aumeldung des Altbesitzes vm Industrieobligatiovnen. Gemäß § 39 des Aufwertungsresett vom 16. 7. 25 R. G.⸗Bl. 1 G. 8eSg. wir die Altbesitzer unsere Pigen Teilschul dverschreibunzet vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, fir dh die Vorrechte des Altbesitzes in Auspa genommen werden, zur Vermeidumae Verlustes des Genußrechts innerta einer Frist von einem Monat sitg Erscheinen dieser Aufsorderumg im Den be8 6. Mefemün

Seebe 5 Kesstemeünde 8 Nordwestdertla⸗ A.⸗G., Bremen und Bremerhare

Banbverein oder 1 S 3. Bankhaus Gebrüder Vante lin W. 8, Behrenstraße m 2 4. Bankhaus Delbrück Sch Co., Berlin, Mauerstr. b1, melden. .; ie er sind die Mün Schuldverschreibungen oder der ihrer Hinterlegung beizufüqen. vher n Altbesitzer sind die dhscn Schuldverschreibungen, die 1 valh 18 verschreibungen vor dem 1. Aam erworhen haben und die bis n Den Altbesitzern stehen gleich s. haber von Sbhibheharwan n g

5 38 des Aufwertungége 2 1. Juli 1920 erworbe

sehen sind. 8 Beweismittel für 1 8 eit dem Erscheinen diess Deutschen Reichsanzeiger,⸗ Die Aufforderung ist in 5 Ge ellschaftsblättern erschien 8 1. Weserzeitung, Bremen⸗ 8 2. Berliner Börsen⸗Zeitung,

8. 5 de. Bul 3. S Börsen⸗Courier⸗

2.

7

Der Vorstand. W. G. Clairmont.

1“

11925.

am 15. 9. 25, 5. Scptene de⸗G., den 15. ren⸗ Weserut ee Voerstand.

lezproz.

1“ 11

dentsch

mm

2

suchungslachen.

Verlust⸗ u. Fundfachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

g ꝛc. von Wertpavpieren.

Fommandttgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften. ——“““

Reichsanzeiger und Preußischen

e Beila

1,05 Reichsmark freikteirend.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin

espaltenen Einheitszeile

Berlin, Dienstag, den 15. September

Offentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für Lemn Raum einer 5

8. Unfall⸗ und

sanzeiger 192

6. Erwerbe⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

☚᷑ᷣ 88 88 8 86 7

5. Kommanditgesell⸗ haften auf Aktien, Aktien⸗ eselschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

6495]

Neue Baumwollen⸗

zpinnerei Bayreuth.

Aufforderung ur Anmeldung des Altbesitzes von Industrievbligationen. näß § 39 des Aufwertungsgesetzes bence n 1925 8ul. 1 G., 117 fordern wir die Altbesitzer unserer roz. Anleihe vom Jahre 1896 hre Schuldverschreibungen, für die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch wommen werden, zur Vermeidung des serlustes des Genußrechts innerhalb einer ist von einem Monat seit dem Er⸗ beinen dieser Aufforderung im Deutschen eicchsanzeiger bei der unterzeichneten Ge⸗ schaft anzumelden, also bis 16. Oktober er Anmeldung sind die Mäntel der verschreibungen oder der Nachweis terlenung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ schreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ ingen vor dem 1. Juli 1920 erworben chen und die bis zur Amneldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ sitern stehen gleich die Inhaber von Sculdverschreibungen, die gemäß § 38 gs Aufwertungsgesetzes als vor dem Juli 1920 erworben anzusehen sind. (Lemweismittel für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten seit Erscheinen dieser Aufforderung im deutschen Reichsangeiger einzureichen, iso bis 16. November 1925. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ en Bäättern am 15. 9. 1925 erschienen: Deutscher Reichsanzeiger, Berlin, Bayreuther Tagblatt, Bayreuth, Heerfränkische Zeitung, Bayreuth, München⸗ Augsburger Abendzeitung, München. Münchener Neueste Nachrichten, Mün⸗

chen.

9

9 ch

Berliner Börsenzeitung, Berlin.

Bayreuth, den 14. September 1925. Neue Baumwollen⸗Spinnerei Bayreuth.

nch „Prestowerke“ Aktijengesellschaft, Chemnitz.

Aufforderung ur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes

en 16. Jult 1925 RcBl. 1 G. sts sordern wir die Altbesitzer unserer

roz. Anleihe vom Jahre 1920

uf ihre Schuldverschreibungen, für die

se Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

nnommen werden, zur Vermeidung des

kerluste; des Genußrechts innerhalb

mner Frist von einem Monat seit dem Er⸗

heinen dieser Aufforderung im Deutschen

eichsanzeiger

8 der Gesellschaftskasse oder hössllg ne nes. eatschen Fenn⸗ instalt, Filiale Chemnitz in Chem⸗ nit, Poststr. 15, 1 der Allgemeinen Deutschen Credit⸗

be nstalt in Leipzig,

der Allgemeinen Hents chen Credit⸗An⸗

be tal. Abteilung Dreaden in Dresden,

ei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ chaft in Berlin

zumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der

fenarsbreibungen oder der Nachweis uld⸗

Rmterlegung beizufügen. Uübestbe sind die Inhaber von

reibungen, die ihre Schuldverschrei⸗

8 vor dem 1. Juli 1920 erworben

io nnd die bis zur Anmeldung Obliga⸗

Thlühiger geblieben sind.

besitzern stehen gleich die In⸗

[dverschreibungen, die ge⸗

8 Aufwertungsgesetzes als

„Juli 1920 erworben anzusehen

Baveismittel für mnemeismittel für den Altbesitz sind *† viher Frist von xwei Fchefte, s he sch inen dieser Aufforderung im Die Auftore coanwiger einzureichen 2 6 si orderung ist in den nachstehen⸗ g- sbaffcblättern am 15. Sep⸗ 1 Zerschienen: 1 Femniter Taneblatt, Chemnitz, cn. Börsen⸗Courier, Berlin, ( Lypsiner Börsen⸗Zeitung. Berlin, b. ce Tangeblatt, Leipzig⸗ Köinger Neueste Nachrichten, Leipzig Chememeine Zeitung, Chemnitz er etiengese . Vorstand. Osw arg Srschaft t.

180972 eenen zur Anmeldung des Altbesitzes von

Obligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes ordern wir diejenigen aber von [dverschreibungen unserer 5 %igen Anleihen von neJahren 1903, 1906 und 190 , die ihre Obliga⸗ tionen vor dem 1. Juli 1920 erworben aben oder für die § 38 zutrifft und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind, auf, ihre Schuldverschrei⸗

besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts bis zum 15. Oktober 1925 bei uns anzumelden. Beweismittel, für den Altbesitz sind der Anmeldung beizufügen oder bis zum 15. November 1925 nachzureichen. Berlin, den 15. September 1925. Mediecinisches Warenhaus Act.⸗Ges. Berlin NW 6., Karlstraße 31.

[66862] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ Pigen Anleihen aus den Jahren 1910 und 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns an⸗ zumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern vehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen. Die , ee.eeen ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Vossische Zeitung, Berlin, am 15. Sep⸗ tember 1925,

Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 15. September 1925,

Frankfurter Zeitung, Frankfurt a. M., am 15. September 1925.

Berlin, Neue Friedrichstraße 2, den 15. September 1925.

Abler & Oppenheimer A.⸗G.

[67492] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 39 des Aufwertungsgesetzes dün 1925 veangsese I

vom 16. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unerer 4 % Pigen Anleihe vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zwecks Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem mat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen tsanzeiger bei unserer Gesellschaft in Berlin⸗Zehlendorf, Goerz⸗Allee, an⸗ zumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der der der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind ke Irhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worhen Uaben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitem stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. eweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger einzureichen. „SeE e ehenden e ättern ienen: 1. in der Felscha Börsen⸗Zeitung am

9. September 1925, 1 2. im Sne.

10. ptember 1925. Berlin⸗Zehlendorf, 12. Sep⸗ tember 1925.

Optische Anstalt C. P. Goerz

Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

am

den

Dr. Falkenstein. Moeser.

bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗

[67458] Bekanntmachung.

Wir fordern hiermit die Inhaber unserer 4 %igen Obligationsanleihe vom Jahre 1895 und der 4 ohigen Obligationsanleihe vom Jahre 1908 gemäß § 39 des Aufwertungs⸗ gesetzes vom 16. Juli 1925 auf, die⸗ jenigen Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, bei Vermeidung des Verlustes des Genußrechts binnen einem Monat vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Reichsanzeiger an gerechnet, bei uns anzumelden.

Die erforderlichen Beweismittel für die Anerkennung der Eigenschaft als Altbesitz sind der Anmeldung beizufügen oder binnen einer weiteren Frist von einem Monat nachzureichen. Die Auf⸗ forderung ist ferner in den Nachrichten für Grimma in Grimma erschienen.

Nerchau, den 15. September 1925. Farbenwerke Friedr. & Carl Hessel A.⸗G.

Der Vorstand. Carl Hessel.

1071457 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Mo⸗ nat seit dem Erscheinen dieser Aufforde⸗ rung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns oder der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank in Dessau anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzr sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist noch im „An⸗ halter Anzeiger“ am 13. September er. erschienen.

Dessau, den 12. September 1925.

Dessauer Waggonfabrik A.⸗G. [67487]

Mech. Baumwoll⸗Spinnerei & Weberei Augsburg in Augsburg.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des eagxg g vom 16. Juli 1925, R.⸗G.⸗Bl. 1 S,. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 4 %igen Anleihe vom Jahre 1909/ 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, 2 die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Vexlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat von dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger an be dem,. Bankhaus Friedr. Schmid & Co., Augsburg, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zuschen sind.

weismittel für den Altbesitz sind

binnen einer Frist von zwei Monaten von dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger an bei dem obengenannten Bankhaus ein⸗ zureichen. Die 8ee ord gec ist auch in den nachstehenden Gesellschaftsblättern er⸗

schienen: 8 Augsburger Neueste Nachrichten 8 99 9. 8 Zei

Neue ugsburger eitun am 9. 9. 1925,, 1 3

3. München⸗Augsburger

am 10. 9. 1925. Augsburg, den 14. September 1925.

Abendzeitung

Der Vorstand. Otto Lindenmeyer.

[67494] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Tsgerwep g seffs vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer der 4 % proz. Obligationenanleihe vom

Jahre 1904

unserer Rechtsvorgängexin, der Bürger⸗ bräu Pirmasens A.⸗G. vorm. Gebr. Semmler, Pirmasens, auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei

unseren Gesellschaftskassen in

Zweibrücken und Pirmasens anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Ait besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Auftvertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Zweibrücken, 11. September 1925.

Park⸗ und Bürgerbrän A. G.

[67444] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RSBl. 1 G. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

4 % proz. Anleihe vom Jahre 1899 und

4 % proz. Anleihe vom Jahre 1903 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger

1. bei unserer Gesellschaftskasse oder

2. bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

A.⸗G., Hamburg, anzumelden.

Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗

ationengläubiger geblieben sind. Den

ltbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind, Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Auffordevung im Deutschen Reichsangeiger einzureichen.

Kiel, den 12. tember 1925.

Howaldtswerke.

[67488 Aufforderun zur Anmeldung des Ulebesitzes von 6 dufir ehvreene sebe em es Aufwertungsgesetzes vom 16. Fan 1925 R. gsage 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1897 auf, 88 bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ orderung im Deutschen Reichsanzeiger ei der Anhalt⸗Dessauischen Landes⸗

bank in Dessau anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von uld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Jult 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutsche Reichsanzeiger einzureichen.

Raguhn⸗Anhalt, 12. September 1925.

Maschinenbau u. Metall⸗ tachsgbrit Aktiengesellschaft

ange. Hsrn [67481] 1

Westdeutsche Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Zur Anmeldung des Artbeg6 von Industrieobligationen gemäß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 19 R.⸗G.⸗Bl. I Seite 117, fordern wir d Altbesitzer unserer 4 % Anleihe von zehn Millivnen Mark vom 27. April 1898 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des eerlustes des Gencsrechts innechalb einen rist von einem onat seit dem Er⸗ 1s dieser Aufforderung im Deuts ven Reichsanzeiger bei der West⸗ eutschen Eisenbahn⸗Gesellschaft, Köln, Aachener Str. 64 I, ö

Der Anmeldung sind die Mäntel de Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schulde verschreibungen, die ihre Schuldverschreit bungen vor dem 1. 7. 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung der Obligationen Gläubiger geblieben sind, Den Altbesitzern stehen gleich die Inhabe von Schuldverschreibungen, die gemäß § des Aufwertungsgesetzes als vor de 1. 7. 1920 als erworben anzusehen sind, Beweise für den Altbesitz sind binnen einetz Frist von zwei Monaten seit dem Ers⸗ sgeten dieser Aufforderung im Deutschen eichsanzeiger einzureichen. Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Westdeuts Der Vorstand.

; Ausfsrherunh zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½%¼ proz. Anleihe vom Jahre 1908 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden. zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen; 1. Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 14 September 1925. 2. Kölnische Zeitung, Köln, am 14. Sep⸗ tember 1925. Geisweid i. W., 14. Septbr. 1925.

Geisweider Eifenwerke,

Der Vorstand.

8 Aktiengefellschaft.

Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von 8 ver v- d9 8 emã bes Aufwertungsgesetze vom⸗ 185 Jul 1825 ‧— R.⸗G.⸗Bl S. 117 fordern wir die Altbesitzen unserer L—c b gen Anleihe vom Jahre 1900 auf, ihre E“ ür die die Vorrechte des Altbesitzes im

nspruch genommen werden, zur Vermei⸗ dung des Verlustes des s. innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderun im Deutschen Reichsanzeiger bei unser Ga.eg⸗ in Bonn anzumelden. nmeldung sind die Mäntel d Pefulgerschse bangn oder der Nachwel

ihrer Hinterlegung decger Altbesitzer sind die Inhaber von Sgalh. verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗e Juli 1920 erworben

bungen vor dem 1. haben und die bis ut Anmeldung geblieben sind. Den

197b29- zur 2

Obligationsgläubiger Altbesitzern stehen gleich die Inhaber v Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 18 Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Jul⸗ 1920 erwo anzusehen sind. Beweismittel für den Mbesiß si binnen einer Frist von zwei Monaten se dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Kölnischen Zeitung Nr. 669 9. 9. 1925

2. Frankfurter Zeitung Nr. 674 am 10. 9. 1925.

Bonn, den 14. September 1925, Ludwig Wessel Akt. Gef. für Porzellan⸗ und Steingutfabrikation zu Bonn a. Rhein.

am