1925 / 217 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[66358] Aufforderung zur Anmeldung des Ntthesitzes von Industrieobligarionen.

Gemäß § 59 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 Seite 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Obligationsanleihe von 1907 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen der Aufforde⸗ rung im Deutschen Reichsanzeiger in unserem Geschäftslokal, Breslau 1, Weidenstraße 30, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind. In ber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗

ationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ Febern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzs als vor dem

Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger anzureichen.

Breslauer Neueste Nachrichten G. m. böb. JU.

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

[67865] Aufforderung 8r zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. 1 Gemäß § 39 des a vom 16. Juli 1925, R.⸗G.⸗Bl. I S. 117, fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % Pigen Obligationenanleihe vom Jahre 1908 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, si die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ orderung bei uns anzumelden. „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis

ührer Hinterlegung beizufügen. ie Iufi r von Schuld⸗

Altbesitzer sind verschreibungen, die dieselben vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis r Eeeecnns. Shtiht ken e ge⸗ blieben sind oder für die § 38 des Auf⸗ wertun ggesebes Anwendung findet. Die str ie Anerkennung des Altbesitzes erforderlichen Beweismittel sind der An⸗ meldung beizufügen oder binnen einer e.van. Frist von einem Monat nachzu⸗

reichen. „Cassel, den 15. September 1925.

Gottschalk & Co. A.⸗G. Gottschalk.

1607800 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertu gsgesebes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½¼ %igen Anleihe vom Jahre 1902 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei:

1. unserer Firma oder

2. dem Bankhause Gebr. Arnhold, Dresden und Berlin, b 3. dem Bankhause S. Bleichröder,

Berlin, Darmstädter und

Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin, . b

5. Bank für Brau⸗Industrie, Berlin, anzumelden 1 „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ührer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die. Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. 7. 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen aleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. 7. 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Diese Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Aschaffenburger Zeitung, Aschaffen⸗ burg, am 8. 9. 1925. 1 Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 8. 9. 1925. sc Zeitung, Berlin, am 9. 9.

Dresdner Anzeiger, Dresden, am 10 9. 1925

5. Frankfurter Zeitung, Frankfurt am Main, am 8. 9. 1925. Aschaffenburg, 14. September 1925.

Bayerische Aktien

Bierbrauerei Aschaffenburg. Georg Oechsner. Fritz Linke

2. 3. 4.

[67825]

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertaageggsebes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ bezw. 3 % igen An⸗ leihe vom Jahre 1900 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗

schen Reichsanzeiger b ei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft in Hamburg anzumelden. 8 er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Okligationengläubiger geblieben sind. Den Altgesern leehen gleich die In⸗ haber von zuldverschreibungen, die ge⸗ mäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. 8 1 „Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderun 8 in den nach⸗ stehenden sellschaftsblättern erschienen: mburgischer Correspondent am 2. September 1925. 2. Hamburger Nachrichten am 12. Sep⸗ tember 1925. Frellstedt, den 14. September 1925.

Norddeutsche Zucker⸗Raffinerie. Adolf Reinecke. Dr. Rebs.

[67894]

Wicküler⸗Küpper⸗Brauerei, Aktiengesellschaft, Elberfeld.

Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von Ge 1““ Frg. n3 seb mäß § 2 es Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 N.⸗G. Br 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, 58 die die Vorrechte des Altbesitzes in nspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns an⸗ zumelden. 8 b 8

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis

ihrer Hinterlegung beizufügen. 85 von Schuld⸗

Altbesitzer sind die Inh⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben . Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von uldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 920 erworben anzusehen ind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Blättern erschienen: 1. in der Berliner Börsen⸗Zeitung am 9. September 1925, 8 2. im Berliner Börsen⸗Courier am 10. September 1925,

3. in der Bergisch⸗Märkischen Zeitung, Elberfeld, am 9. September 1925. Elberfeld, den 14. stember 1925. Wicküler⸗Küpper⸗Brauerei A.⸗G. Lehnkering.

von

[67870] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von

8 A. Seh Füerene 8

Gemäß 3 s Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 hängsges. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer der von der Hagener Textil⸗Industrie vorm. Gebrüder Elbers ausgegebenen 5 % Anleihe vom 1. Juli 1911 auf, ihre Schuldverschreibüngen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuhtecte innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen N ös. e bei uns Uheehges

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre zuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Frhacdeerschrabxpem die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsangeiger einzureichen.

Die ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Berliner Börsen⸗Courier am 6. 9.

1925, 2. .S. Börsen⸗Zeitung am 5. 9.

1

5

3. mburger Börsenhalle am 6. 9. 1925,

4. Hannover'scher Courier am 6. 9. 9F

5. Kölnische Zeitung am 6. 9. 1925.

Hagen i. Westf., 12. September 1925.

Gebrüder Elbers

1—

Aktiengesellschaft.

168206]

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl I S. 117 fordern wir die Altbesitzer der nach⸗ stehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 ½ % ige Anleihe vom Jahre 1907, 2. 5 % ige Anleibe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben baben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in der nach⸗ stehenden Zeitung erschienen: Bagyerische Staatszeitung am 16. 9, Nr. 213. Schwandorf, den 16. September 1925.

Bayerische Braunkohlen⸗ Induftrie Aktiengesellschaft.

[67874] Braunschweiger Portland⸗

Cementwerke, Salder.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 19255 „R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 igen Anleihe vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes hes Ktes e ghts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns oder bei der Deutschen Bank Filiale Braunschweig in Braunschweig anzu⸗ melden. s . Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. 8 Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Durch die vorstehende Veröffentlichung wird unsere Bekanntmachung vom 19. August 1925 hinfällig (siehe Verord⸗ nung vom 29. August 1925). Salder, den 15. September 1925. Der Vorstand. Behrens. Dr. Beyme.

[67862] Bayerisches Brauhaus Pforzheim (A.⸗G.) in Pforzheim. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des b vom 16. Juli 1925 RGBl. I1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 proz. Anleihe vom Jahre 1900 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei 1

der Rheinischen Creditbank in Mann⸗

ve oder ihrer Filiale in Pforzheim oder dem Pforzheimer Bankverein A.⸗G. in Pforzheim anzumelden. 8

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Ob⸗ ligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Frankfurter Zeitung am 12. Sep⸗

tember 1925. 2. Pforzheimer Anzeiger am 11. Sep⸗ tember 1925.

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolat nicht durch die Anmeldestellen, sondern unter unserer ausschließlichen Ver⸗ antwortlichkeit durch uns.

[67888] zur Anmeldung des Altbesitzes von G. sebes des Aufwertungsgesetze vom 16, Juli 1925 R.⸗G.HBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½prozentigen Anleihe vom Jahre 1899 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. b . Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die rbaher von Sculd. verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die, bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben 2 Den Eüceiben stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des rtungsgesetzes als vor dem 1. Juli 920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Norddentsche Chemische Fabrik in Harburg.

[67867] Gefellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin, Berlin (Hochbahngesellschaft).

Aufforderung. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 NGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer unten genannten Anleihen auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, bis zum 19. Oktober 1925 (einschließlich) anzumelden, und zwar: der 3 ½ % Anleihe von 1906, der 4 % Anleihen von 1899, 1907, 1909, 1910 und 1912, der 4 ½ % Anleihe von 1913 in Berlin bei unserer Gesellschaftskasse oder bei der Deutschen Bank. bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft bei der Mitteldeutschen Creditbank, hin Frankfurt a. M. 8 der Deutschen Bank, Filiale Frank⸗

urt,

bei der Mitteldeutschen Creditbank. Als weitere Stelle gilt für die Anleihen mit Ausnahme der Anleihe von 1899 das Bankhaus Jacquier & Securius, Berlin. Der Anmelduna sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschrei⸗ bungen nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Ob⸗ lioationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzem stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind bis zum 19. November 1925 einzureichen.

Die Anmelduna der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird seitens der Banken die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Entscheidung darüber, ob einge⸗ reichte Beweismittel ausreichend sind, er⸗ folat, nicht durch die als Anmeldestellen fungierenden Banken, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns.

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Berliner Börsen⸗Zeitung am 9. Sep⸗

tember 1925, G

2. Berliner Börsen⸗Courier am 10. Sep⸗

tember 1925 3. Frankfurter Zeitung vom 10. Sep⸗ tember 1925.

Berlin, im September 1925.

Gesellschaft für elektrische Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin.

Aufforderung

P. Wittig.

[67819] Aufforderung zur Aumeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. 8 Gemãß 39 des Aufwertun sgesetzes vom 16 Juli 1925 R.⸗hs S. 117 fordern wir die Altbesiter unserer 4 ½ Sigen Anleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschreibum für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Seaften des Genußrechtz innerhalb einer Frist von einem Ufata seit dem Erscheinen dieser Auffordermn im Deutschen Reichsanzeiger bei anzumelden. 1 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachmeiz ibrer Hinterlegung beizufügen Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworbe haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ geblieben sind. Den hehn gleich die Inhaber don Schuldverschreibungen, die gemäß § G des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. 1920 erworben anzusehen sind weismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Tageszeitungen erschienen: 1. im rier, Hannober, am 9. September 1925, 2. in der Celleschen Zeitung, Celle, am 9. September 1925. Celle, den 14 September 1925.

Celler Lederwerke vorm. Friz

Wehl & Sohn. Aktiengesellschaft.

Carl Wehl. Kurt Holk.

[67887] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertu geg sese vom 16. Juli 1925 RSBl. 1 S. U7 fordern wir die Altbesitzer Anleihe der Malzfabrik vorm.

1. der 4 ⁄%¼ proz. Dresdner Paul König vom Jahre 1889, 2. der 4 % proz. Anleihe der Dresdner Malzfabrik vorm. Paul König vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, bis zum 30. Ok⸗ tober 1925 (einschließlich) zur Ver⸗ meidung des Verlustes der Vorrechte an⸗

zumelden: in Dresden bei der Gesellschaftskasse oder bei der Deutschen Bank Filiale Dresden oder

bei der Dresduer Bank oder

bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold;

in Berlin

bei der Deutschen Bank oder

bei der Dresdner Bank.

Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung oder der Nachweis der Hinter⸗ legung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ schuldverschreibungen beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Oe⸗ ligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber hon Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sud binnen einer weiteren Frist von einem Monat bei derienigen Stelle einzureichen, bei der die Anmeldung erfolat ist.

Die Anmelduna der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. G

Die Entscheidung darüber, ob einge⸗ reichte Beweismittel ausreichend sind, er⸗ folgt nicht durch die Anmeldestellen, sondern unter unserer ausschließlichen Ver⸗ antwortlichkeit durch uns.

Die Aufforderung ist außerdem er⸗ schienen: im Dresdner Anzeiger, Dredden, am 14. September 1925. Nr. 431.

Dresden, im September 1925.

Mitteldeutsche Spritwerke Aktiengefellschaft.

Curt Lindauer. Dr. Schiefner.

[67823] Gemäß

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen, 8 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl.]

S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. Schuldverschreibungen vom Jahre 1889 4 % ig 2 Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1902, 4 % ig,

3. Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1907, 4 ½ % ig. 8 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhal Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung

b einet im Deu

Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaft unter Beifügung eines numerisch geordnete

Verzeichnisses anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel

weis ihrer Hinterlegung beizufügen Altbesitzer sind die Inhaber von

Obligationengläubiger geblieben sind.

1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Maͤinz, den 14 September 1925.

Dr. Jung.

verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die zut aInhab Den Altbesitzern stehen gleich d 8₰ von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von swen seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu Diese Aufforderung ist auch am 14. September 1925 im Mainzer Tageszeitung,. Mainzer Volkszeitung, Mainzer Journal erschiennn).

der Schuldverschreibungen oder der Nach

ie ibre Schul Schuldverschreibungen, e Anmeldund

Monat Anzeigern

Mainzer Aktien⸗Bierbrauerei. G. F. Schwartz. J. Becke b

r.

8

Pforzheim, den 14. September 1925.

Der Vorstand.

ltribungen vor

Anspruch

379] Aufforderug— 8 Anmeldeug des Altbesitzes von 3. Frs nneebeeen. 8 zemaß § 39 des Aufwertungsgesetzes vens Fasi 1925 R.⸗ G G1 1 17 fordern wir die Altbesitzer nachstehend aufgeführten Anleihen: 4 % Prioritäten vom Jahre 72. 4 % Schuldverschreibungen Jahre 19022 auf, ihre Prioritäten 6 Schuldverschreibungen, 18 die die erechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ umen werden, zur Vermeidung des Ver⸗ es des Genußrechts innerhalb einer mst von einem Monat seit dem Er⸗ Anen dieser Aufforderung im Deutschen lechsanzeiger bei unserer Uschaft an⸗

4 Anmeldung sind die Mäntel der

zuldverschreibungen beizufügen.

Hbeeger find de Inhaber von Schuld⸗ sschrreibungen, die ihre Schuldver⸗ g dem 1. Juli 1920 er⸗ uchen haben und die bis zur Anmeldung

iligationsgläubiger geblieben sind. Den S tüitbern stehen gleich die Inhaber der

zuldverschreibungen, die gemäß § 38 des

leiwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli⸗

0oh erworben anzusehen sind. . Beweismittel für den Altbesitz sind nen einer Frist von zwei Monaten seit n Erscheinen dieser Aufforderung im abtschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in dem nach⸗ benden Gesellschaftblatt erschienen: fünchener Neueste Nachrichten am September 1925.

zirndorf, den 16. September 1925.

f. G. Brauerei Zirndorf bei Nürnberg.

Der Vorstand.

7001] Aufforderung ur Aumeldung des Altbesitzes von Feönsoe gbl egienen⸗ Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes an 16. Juli 1925 . R.⸗G l 1 5 117 fordern wir die Altbesitzer geter 4 % igen Anleihe vom laͤre 1905 auf, ihre Schuldver⸗ wcbungen, ffe die die Vorrechte des scbesitzes in Anspruch genommen werden, Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ girechts innerhalb einer Frist von einem sonat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ nverung im Deutschen Reichsanzeiger bei n anzumelden. b der Anmeldung sind die Mäntel der tulvverschreibungen oder der Nachweis her Hinterlegung beafü en. ltbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ schreibungen, die ihre Schuldver⸗ zeibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ inhen haben und die bis zur Anmeldung ilgationengläubiger geblieben sud Den tbestzern stehen gleich die Inhaber von etuldverschreibungen, die gemäß § 38 des urrertungsgesetzes als vor dem 1. Juli i) erworben anzusehen sind. beweismittel für den Altbesitz sind tnnen einer Frift von zwei Monaten seit en Erscheinen dieser Aufforderung im eschen Reichsanzeiger einzureichen. Aufforderung ist in den nach⸗ Gesellschaftsblättern erschienen: 1 Berliner örsen⸗Zeitung Berlin, am 9. September 1925, 1 Berliner Börsen⸗Courier, am 10. September 1925, 1 Exing. Tageblatt, am 9. September 1925. nvrsn i. Sa., am 15. Sep⸗ eaber 1925.

h. Schomburg & Söhne Artiengesellschaft

eh.

ihemische Fabrik Buckau,

Ummendorf (Saalkreis). Aufforderung Anmeldung des Altbesitzes von Ihndustrieobligationen. Fmaß § 39 des Aufwertungsgesetzes n l6. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 ndem wir die Altbesitzer unserer ckend aufgeführten Anleihen: 4proz. Anleihe vom Jahre 1892, 4 proz. Anleihe vom Jahre 1908, 14 proz. Anleihe vom Jahre 1912, bäbav. 5 proz. Anleihe vom Jahre

gtre Schuldverschreibungen, für die Lerrechte des Altbesitzes in Anspruch anen werden, zur Vermeidung des tes des Genußrechts, innerhalb en Frist von einem Monat seit dem

nens dieser Aufforderung im Deut⸗

Berlin,

Meiningen,

eichsanzeiger bei uns anzumelden. Anmeldung sind die Mäntel der chreibungen, oder der Nachweis Dnterlegung beizufügen. hitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ Rebungen, die ihre Schuldverschrei⸗ n vor dem 1. Juli 1920 erworben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gläubiger geblieben sind. Den ern stehen gleich die Inhaber von erschreibungen, die gemäß § 38 naͤwertungsgesetzes als vor dem 1920 erworben anzusehen sind. smittel für den Altbesitz sind ner Frist von zwei Monaten seit . einen dieser Aufforderung im sReichsanzeiger einzureichen. Aufforderung ist ferner in den den Zeitungen erschienen: n er Berliner Börfen⸗Zeitung am il. September 1925, Berliner Börsen⸗Courier September 1925. eer Magdeburgischen Zeitung am September 1925. endorf, den 14. September 1925 d ger Der Vorstand.

am

des. A. Kirschbaum. Karl Müller.

167893) Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes vo „Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16, Juli 1925 R.⸗G.Wl⸗ 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 igen Anleihe vom Jahre 1901 auf, ihre Se 88 die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Sedute⸗ des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns an⸗

zumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die baher von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben hns. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von uldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Fürth (Bayern), den 15. Sep⸗ tember 1925.

Weber & Qtt Aktiengesellschaft.

[67854] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 higen Anleihe vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts, bis zum 21. Oktober 1925 (einschließlich) anzumelden: bei der Kasse der Gefellschaft in Cottbus, bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen in Dresden und Leipzig oder bei der Niederlausitzer Bank Aktien⸗ gesellschaft in Cottbus.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeich⸗ nis in doppelter Ausfertiaung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationengläubiger sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind bis zum 21. November 1925 einzureichen.

Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird seitens der Banken die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die als Anmeldestellen fungierenden Banken, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlich⸗ keit durch uns.

Die Aufforderung, ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: . Dresdner Anzeiger, Dresden, am 8. September 1925, 2. Leipziger Neueste WnSten Leipzig, am 10. September

Cottbus, im September 1925. Vereinigte Smyrna⸗Teppich⸗Fabriken A.⸗G. Koch. Knoth.

Aufforderung nmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

[67826 zur

vom 16. Juli 1925 ⸗G. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % prozentigen Anleihe vom Jahre 1900 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen Die Aufforderung ist im Reichs⸗ anzeiger als dem Gesellschaftsblatt und in folgenden weiteren Zeitungen er⸗ schienen:

1. Magdeburgische Zeitung, Maade⸗

burg, am 17. September 1925, 2. Anhalter Anzeiger. Dessau,

17. September 1925.

Rostlau, den 17. September 1925. Gebrüder Sachsenberg Aktiengesellschaft.

am

Der Vorstand

geblieben M

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes

[67886] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 ⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer I. 4 %. Anleihe vom Jahre 1896, 2. 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1920

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbekitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von zeinem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Neue Augsburger Zeitung, Augs⸗

burg, am 9. September 1925, 2. Frankfurter Zeitung, Frankfurt am Main, am 10. September 1925,

3. Bamberger Tagblatt, Bamberg, am 9. September 1925. 4. Bamberger Volksblatt,

am 9. September 1925.

Bamberg⸗Gaustadt, den 14. Sep⸗

tember 1925.

Mech. Baumwoll⸗Spinnerei & Weberei Bamberg.

[67816] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemãͤß 39 des Aufwertungsgesetzes Jan 1c85 dufweftungegesebe⸗

vom 16.

S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer: 1. 4 ½ Zigen Anleihe vom Jahre 1893, 2. 4 ¼ igen Anleihe vom Jahre 1903 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden zur WCöö Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem onat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ seegnss im Deutschen Reichsanzeiger ei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von 8 verschreibungen, die i re Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ eanenglävesger geblieben sind

Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von uldverschreibungen, die ge⸗ mäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben Ee cgehhen sind Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

e 2582 erun 1 in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Vogtländischer vüne Ler und Tage⸗

8 e 2 simn , Seht. 888

.Leipziger Neueste Nachrichten, Leipzig,

am 8 Sept. 1925.

Plauen, den 14. September 1925.

Actien⸗Brauverein zu Plauen. Spaeth. Carl Otto.

[67845] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 ö“ 82 sebe emäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Jun 1925 R.⸗GBl 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %igen Teilschuldverschrei⸗ bung vom Jahre 1901 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch b. nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei:

1. der Gesellschaft selbst oder

2. der Firma J. B. Limburger junior,

Leipzig, Neumarkt 35, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufüßen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli

erworben anzusehen sind. Beweismittel stt den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. ie Aufforderung ist in dem Gesell⸗ schaftsblatt „Dresdner Anzeiger“ in Dresden am 16. September 1925 er⸗ schienen. 8 Der Betrieb der Gesellschaft ist still⸗ gelegt und wird nicht wieder fortgeführt.

Zwirnerei Saxonia A.⸗G.,

Bamberg,

Meerane i. 5.

[67844] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Ge EE

mãäß 8 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 *Geber S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 3 ½ igen Anleihe vom Jahre 1898 auf, ihre K. Iaea für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermei⸗ dung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger entweder bei

1. dem Berliner Bank⸗Institut Joseph

Goldschmidt & Co., Berlin W. 8,

Französische Straße 57/58,

. der Kur⸗ und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Darlehnskasse in Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6, oder 3. der Anhalt⸗De auischen Landesbank, Filiale Finsterwalde, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von üld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ sitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit im Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsenzeitung am 9. Sep⸗ tember 1925,

2. Luckauer Kreisblatt am 10. tember 1925,

3. Calauer Kreisblatt am 10. Sep⸗ tember 1925.

Finsterwalde, 14. September 1925.

Zichipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Direktion. Wünsch. ppa. Bäcker.

[67833] . zur Anmeldung des Altbesitzes von G e we zhegea be Gemã 4 es Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 Fdu cgegese 1 ö. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1896 und 4 % %% igen Anleihe vom Jahre 1902 auf, ihre Seen herchre. bungen für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem onat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Heutschen Reichsanzeiger bei dem nkhause Ephraim Meyer & Sohn, Hannover, anzumelden. 1 Der Anmeldung sind die Mäniel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern Dis gleich die Inhaber von Schuldverschrei⸗ bungen, die gemäß § 38 des Aufwertungs⸗ gesetzes als vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben anzusehen sind. B Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Hannoverscher Kurier am 8. Sep⸗ tember 1925, 2. Hannoversches Tageblatt am 8. Sep⸗ tember 1925. Hannover, den 14. September 1925.

Hannoversche Eisengießerei und Maschinenfabrik A.⸗G.

Hillmer. Reitis.

[67830] Aufforderu zur Anmeldung des Alt es von 8. 82 mäß § s Aufwertungsgese vom 16. Juli 1925 serghcglibe⸗ S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 igen Anleihen vom Jahre 1895 und 1905 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Alkbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Darmstädter und Nationalbank K. g. A., Bremen, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber don

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des

Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in der Weser⸗ Zeitung am 13. Sepetmber 1925 er⸗ schienen.

Bremen, den 14. September 1925.

Bremer Cigarrenfabriken vorm. Biermann & Schörling.

[67881] Hofbrauhaus Coburg Aktiengefellschaft.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 8 39 des e-ene9es,b⸗ vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

4 ¶% 7igen Anleihe von 1893 und

4 % igen Anleihe vom 1899 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechtes, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der

Coburg⸗Gothaischen Bank Aktien⸗

gesellschaft in Coburg anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblattern erschienen:

1. im Coburger Tageblatt am 15. Sep⸗

tember 1925, . 2. in der Coburger Zeitung am 15. Sep⸗ tember 1925.

Coburg, den 15. September 1925.

Der Vorstand. Clemens Avril.

[67908 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von ön ationen. Gemã

39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 898 1925 Fiungsgefe 1 .117, —. fordern wir die Altbesitzer unserer Anleihen . 1. 4 % vom Jahre 1905, 2. 4 ¶% % vom Jahre 1906/8, 3. 4 ½¼ % vom Jahre 1911 * auf, ihre 1buldegefcha vaneen. für d die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Cerhge.ns innerhalb einer rist von einem Monat seit dem E cheinen dieser Aufforderung im Deutschen eichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. 2 Altbesitzer sind die den er von —523 verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ Füteresseiebeger geblieben sind. Den Alt esitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsangeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Blttern erschienen: 1. Deutsche Allgemeine 11. September 1925, 2. Berliner Börsen ⸗Courier 11. Septemcher 1925 3. Deutsche Bergwerkszeitung, am 10. September 1925. Essen, den 14. September 1925. 3 Rheinisch⸗Westfälisches Elektrizitäts⸗ werk Akt.⸗Ges., Essen⸗Ruhr.

[67858] Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertun 8 vom 16. Juli 1925 sngseesfs⸗⸗ S. 117 fordern wir die Altbesitzer der nachstehend aufgeführten Anleihen:

1. 4 % ige Anleihe vom Jahre

1891, 2. 4 % ige Anleihe vom Jahre 1919 8

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch geonmmen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechtes, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der

Bayer. Hypotheken⸗ & Wechsel⸗

bank Augsburg, in Augsburg oder 8 Dresdner Bank, Filiale Augs⸗ burg, in Augsburg anzumelden. .

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber don Schald⸗ verschreibungen, die ihre Schuld rei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger i sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber don Schuldverschreibungen, die gemäß § 33 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzuaschen sind. Beweismittel für den Alcdesitz find binnen einer Frist don abei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderu den nasteden⸗ den Zeitungen erschienen: 1“

1. Rese Avasdurzer Zeitung am

19. Septemder 1925

2. Augsdurger Neueste Nackrichten

19. September 1225

Haunstetten, den 14. Septen

tter Spiume

Zeitung am am

Essen 8

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