1925 / 222 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

p70116]

3

Aufforderunng zur Anmeldung des Altbesitzes von 8 Industrieobligationen. Gemäß § 39 des ewwertr iczseber

vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihen vom Jahre 1908 und 1912 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger . sind. Den Althesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung m Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Homberg am Niederrhein, den 19. September 1925.

Stellawerk Acetiengesellschaft vormals Wilisch & Co.

70090] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäͤß 8 39 des Haee n gssebe; vom 16. 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % Schuldverschreibungen vom 1 ahre 1914 auf, ihre S 1 für die ie Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des Herluftes des Genußrechts, innerhalb einer rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen eichsanzeiger bei der Süddeutschen Discontogesellschaft

⸗G., Mannheim, dem Bankhaus L. Pfeiffer, Cassel, nzumelden.

er Anmeldung sind die Mäntel der Feacdee re tsne oder der Nachweis ihrer Hin eehn beghufü en. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. 7. 1920 erworben aben und die zur Anmeldung Fbligationengläubiger geblieben lind. Den Fee seeh stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 3 des Siegce tira ehe es als vor dem

8 1920 erworben nsosehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind Frist von zwei onaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. eäh öö ist noch in ssgeriler.

1 binnen einer

Gesellschaftsblättern erschienen: Cen. 88 Tageblatt in Cassel, Oberhessische Zeitung Marburg

a. d. Lahn NMen Badische Landeszeitung in Mann⸗ eim. Cassel, den 19. September 1925. Kaiser & Co. Maschinenfabrik Aktiengesellschaft.

[70101] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Tewesenpegejeses

vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117

fordern wir die Altbesitzer unserer

4 ½¼ Nigen Anleihe vom Jahre 1911

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die

die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

genommen werden, dung des

in

zur Vermei

Verlustes des Genußrechts innerhalb einer

Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderuna im Deutschen eichsanzeiger bei

1. unserer Gesellschaftskasse oder

2. der Dresdner Bank. Dresden, oder

3. der Dresdner Bank, Filiale Chem⸗

nitz, Chemnitz, anzumelden. „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen mit einem zahlen⸗ maͤßig geordneten doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ yerschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Hen M besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 Julr 1920 erworben anzusehen sind.

„Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt lediglich nur durch die unterzeichnete Ge⸗ sellschaft.

Die Anmelduna des Vorrechts des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt. Anderenfalls wird seitens der obenge⸗ nannten Bankinstitute die übliche Pro⸗ vision in Anvechnuna gebracht.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Dresdner Anzeiger am 18. 9. 1925

Nr. 440. 2. Chemnitzer Tageblatt am 19. 9. 1925 Nr. 259.

Chemnitz, den 17. September 1925. Sächsische Werkzeugmaschinenfabrik Bernhard Escher Aktiengesellschaft.

Escher. Schubert.

[70052] Bekanntmachung.

Die Altbesitzer unserer Verrech.g. verschreibungen (vergl 37 des Auf⸗ wertungsgesetzes vom 16. Juli 1925) werden hierdurch aufgefordert, die ihnen . Sonderan prüche unter Bei⸗ ringung der erforderlichen Beweismittel, spätestens bis 1. November 1925 (vergl. 39 desselben Gesetzes) bei der Haupt⸗ asse unserer Bahn in Friedland (Meckl.)

anzumelden.

riedland (Meckl.), den 18. Sep⸗

tember 1925. 8

Mecklenburg⸗Pommersche Schmal⸗ spurbahnen Aktien⸗Gesellschaft.

[70099] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 68 Ie ve sebes emã es Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 R.⸗ch⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1919 auf, ihre für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur rmeidung des Berlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei: 1. der Gesellschaftskasse in Weißenborn

oder 2. der Dresdner Bank, Dresden, oder 3. der Dresdner Bank, Berlin, anzumelden. 1 1

r Anmeldung sind die Mäntel der Bbnldbe⸗ keibungen mit einem zahlen⸗ mäßig geordneten, doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben gben und die bis zur Anmeldung

Fgeiansa e. lieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben 2 n sind. „Beweismittel für den esitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, ledigli sellschaft. Die Anmeldung des Vorrechts des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den altern der Anmeldestellen erfolgt. Anderenfalls wird seitens der oben⸗ enannten Bankinstitute die übliche Probssion in rFrarga 1 1

Die st in den nach⸗

Aufforderung i aari äubi zenog. Obligationengläubiger 8 stehenden Ueckchne ättern erie gn Altb ibern s

1. Dresdner Anzeiger am 18. 9. 2. Freiberger Anzeiger und Tageblatt am 19. 9. 1925

Weißenborn, den 16. September 1925. Freiberger Papierfabrik

zu Weißenborn.

Stadler.

[70056] zur Anmeldung des Altbesitzes von

A 8 mäß es Aufwertungsgesetzes Pogs Auftwegangeogltbe⸗

unserer nachstehend aufgeführten Anleihen:

1. der 4 % igen Anleihe vom 15. Juni 1909,

2. der 4 % igen Anleihe vom 30. Inni 1909 (Seehäuser Anleihe),

3. der 4 ½¼ % igen Anleihe vom TrbrSchhc scrzi d auf, ihre verschreibungen, für die die Vorrechte des Asches s in Anspruch Fesnn. werden, zur meidung des Fen. des enafrechs innechalb einer Frist von einem nat seit dem Er⸗ dieser Aufforderung im Deutschen

eichsanzeiger bei

der Hildesheimer Bank in Hildes⸗ heim oder 8

der Kasse unserer Gesellschaf anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach oordneten Verzeichnis in Aus⸗ fetzaurg oder der Nachweis Hinter⸗

ung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ schuldverschreibungen beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen die ihre uldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbefitern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß 8 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem

b erworben anzusehen sind.

8 ismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen, Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden sellschaftsblättern erschienen:

.Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Gerstenbergsche Beitugg, Hldesheim, am 18, September 1925,

2. Hipeseimsce Zeitung, Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 17. Sep⸗ tember 1925,

3. Magdeburgische Zeitung, Magdeburg,

am 18. September 1925.

Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns.

19. Sep⸗

Klein Wanzleben, den Zuckerfabrik Klein⸗Wanzleben

Erscheinen dieser Aufforderun sen Niens gieser eer 1 1

erfolgt melden. Der Anmeldung sind die nur durch die unterzeichnete Ge⸗ versghreibungen nebs ordnetes Verzeichnis in doppelter Aus⸗

verschreibungen, bungen vor dem 1

Schuldverschreibungen des Aufwertungsgesetzes als vor

Huntemüller. Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Aufforderung Fereichten Beweismittel ausreichend

S. 117 fordern wir die Altbesitzer T

17 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 1925 fordern wir die Alt⸗ besitzer der bis zu 3 % verzinslichen Teil⸗ schuldverschreibungen vom Jahre

1900 der Reitbahn⸗Aktieu⸗

gesellschaft, Elberfeld, auf, ihre Teilschuldverschreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Vermeidun des Verlustes innerhal einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei unserer Gesell⸗ schaft (zu Händen von Herrn Otto Bunge, Elberfeld, Katernberger Str. 17) anzu⸗ melden

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, welche ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben find Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, welche gemäß § 38. des hheset angegeseen als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit vem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger einzureichen. Elberfeld, im September 1925.

Reitbahn⸗Aktiengesellschaft

Elberfeld. O. Bunge. Otto Wolff.

170053] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäͤß 8 39 des Kuspe g se vom 16. Juli 1925 R.⸗G. Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer

unserer 4 ½¼ % igen Anleihe

vom Jahre 1901 und 1903 auf, ihre Se für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch zur Vermeidung des enußrechts, innerhalb onat seit dem im Deut⸗ ei uns im Kontor onservenfabrik anzu⸗ die Schuld⸗ Zinee cheinbogen oder nkerlegung beizufügen, Nummernfolge nach ge⸗

Froneman werden rlustes G

einer Frist von einem

hiesigen

wobei ein der

fertigun nütfulicern ist. Altbesitzer sind die Inhaber von die ihre Schul . Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung blieben sind. Den die Inhaber von die gemäß § 38 dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. eweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im

ehen glei

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗

sind aann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden.

Die Aufforderung ist auch in der Alt⸗ märkischen Tageszeitung Stendal und im zangermünder Anzeiger erschienen. Tangermünde, den 21. September 1925. Der Vorstand der Tangermünder

.“ chaft. uck.

170008] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 u e 1 emã es Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 8 G. BBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½⅛ igen Anleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Fhehvschee benüen⸗ Na die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch Fnemne werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußre ts, einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser E im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der Gesellschaftskasse oder der Dresdner Bank, Dresden, anzumelden. 3 Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen mit einem zahlen⸗ mäßig geordneten, doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen. Altbesitzer sind die ebeen von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre L“ rei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben -2 und die bis zur Anmeldung desvu Hsegs lieben iind. Den Ferstrerh stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß des Aufwertungsgesetzs als vor dem 1. 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt sediglich nur durch die unterzeichnete Ge⸗ ellschaft. ie Anmeldung des Vorrechts des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den ltern der Anmeldestellen erfolgt. Anderenfalls wird seitens des oben⸗ eenannten Bankinstituts die übliche rovision in Anrechnung gebracht. Die Aufforderung ist in dem Dresdner Anzeiger am 18. 9. 1925 erschienen. Gera⸗Reuß, den 17 September 1925. Geraer Strickgarnfabrik Gebrüder Feistkorn ege sellschaft. ilde

uli

uld⸗ Kecer

8 Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗

170009 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von

Industrieobligationen. Gemäß § 39 des vefwe⸗ engeebe vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 1t igen Anleihe vom Jahre 1902 auf, ihre Schuldver⸗ Si aneer. für die die Vorrechte des ltbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der unterzeichneten Gesellschaft an⸗ zumelden. 8

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Düsseldorf, den 18. tember 1925

Defrieswerke Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand.

[70041 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 Fndnfteievol⸗ 1een ses emã es un es vom is Jun 1925 * i.9,48761 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¼% % igen Anleihe vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des rlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Eesfardermme im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei: 1. der Gesellschaftskasse, 1 2. der Deutschen Bank und deren Zweig⸗ 82 2-g.

den.

r Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hiegerlevang beizufügen.

Altbesitzer sind die 89 gber der uld⸗ verschreibungen, die ihre Idverschrei⸗ ungen vor dem 1. Juli 1 erworben aben und die bis zur Anmeldung bligationengläubiger geblieben sun Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

eweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden ellse hies ättern erschienen: 1. in der Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung

am 20. September 1 2. in der ölnischen Zeitung am

22. September 1925.

Herne, den 19. September 1925 Maschinenfabrik Baum d-S-. ebe .

Der Vorstand.

anzu⸗

70002] Gemãß 8— des Feseeegse e vom 16. li 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer der 4 ¼ Sigen Obligationen der Baumwollspinnerei Erlangen vom Jahre 1906, 4 ½¼ higen Obligationen der rüheren Baumwollspinnerei angen i. Allg. vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, Für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, bis zum 21. tober 1925 bei unserer Gesellschaftskasse Erlangen oder bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, Württembergischen Vereinsbank Filiale der Deutschen Bank Abteilung Hofbank, Stuttgart, Schweizerischen Bankgesellschaft, Winterthur, anzumelden. Der Anmeldung sind die Schuldverschreibungen nebst Zinsschein⸗ bogen oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen, wobei ein der Nummernfolge nach geordnetes Ver⸗ zeichnis in doppelter Ausfertigung mit⸗

zuliefern ist. Altbesitzer sind die Inhaber

in

von

verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind spätestens bis zum 21. November 1925 einzureichen.

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, kann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden.

Die, Anmeldung der Vorrechte des Altbesitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen er⸗ folat; anderenfalls wird seitens der oben⸗ genannten Bankhäuser die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gehracht.

[70043] Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes B. Gemas uftrieobligationen ven ema ees Aufwert c S 1885 un R.⸗Hagsge S, 117 sordern wir die Alcheste unserer 4 % igen Anleihe vom Iühe 1901 auf, ihre ldverschreiboͤndrt ür. narer. Vorrechte —3 nspruch genommen werden, meidung des Verbase des Gemn 8. innerhalb einer Frist von einem 88 seit dem Erscheinen dieser A 8.— im Deutschen Reichsanzeiger und in dr Regierungsamtgblättern Liegnitz un rankfurt a. O. bei der unsetze camd eellschaft anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Maäntel d Schuldverschreibungen oder der Nachrei ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schulh verschreibungen, die ihre 6 8 schreibungen vor dem 1. Sufe chah 8 worben haben und die bis zur Anmeldun Obligationengläubiger gebl 8 Altbesitzern stehen gleich die J vn zuldverschreibungen, die gemäß § 38 dg Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. In 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Allbesitz sich binnen einer Frist von zwei Monaten sei dem Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger und in der Regierungsamtsblättern Liegnitz ud Frankfurt a. O. einzureichen. Sommerfeld, den 19. September 1o⸗

[70044] Kreis Altenaer Eisenbahn A. 9. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes voß 8 ö1v es Aufwertungsgese vom 16. Juli 1925 fordern wir Fges besfter unserer 4 % Anleihe von 1893, 4 ¼ % Anleihe von 190¾ und 4 ½ % Anleihe von 1903 af ihre Schuldverschreibungen, für welche de echte des Altbesitzes in Anspru 8 nommen werden, innerhalb von einem Monat bei der Mitteldeutschen 3 oder

Berlin C. 2, gstr. 24 der Bank für Thüringen A. G. vom B. M. Strupp in Meiningen oder unserer Gesellschaftskasse in väbenscch anzumelden. 8 r Anmeldung sind die Mäntel do Schuldverschreibungen oder der Nachrel ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schulb⸗ verschreibungen, die ihre uldbe schreibungen vor dem 1. Juli 1900 worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben 182 9. Altbesitzern stehen gleich die Inhaber der zwuldverschreibungen, die gemäß § 38 N. Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. A 1920 erworben anzusehen sind. „Beweismittel für den Altbesitz su binnen einer Frist von zwei Monaten set dem Erscheinen dieser Aufforderungen im Deytschen. Reichsanzeiger einzureichen. Lüdenscheid, den 19. September 1027 Die Direktion.

einer Frit Creditbank in

70092] ortland⸗Cement⸗Fabrik Karlstad am Main Ludwig Roth Aktien gesellschaft. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. Durch Bekanntmachung im Deutsch Reichsanzeiger vom 29. August 1925; der Frankfurter Zeitung, 2. Morgendl ü vom 30. August 1925, und in der Münchner Neuesten Nachrichten de 31. August 1925 haben wir die Ohl gationäre aufgefordert, ihre Aufwertunge ansprüche geltend zu machen. nter Aufbebung dieser infolge w nachträglich erschienenen Ausführumg bestimmungen rechtsunwirksam gewordeng EE“ deesc. mr aena b 8 Aufwertungsgese om 16. A. vnege 1 S. 117 tbesitzer unserer 42 % Pigen Anleihe vom Jahre 1891 auf. ihre Schuldverschreibungen, für die Vorrechte des Altbesitzes in Ansp v genommen werden, zur Vermeidung Verlustes des Genußrechts, hmatrsa einer Frist von einem Monat 6 6 Erscheinen dieser Aufforderung ü14 der Gesellschaftskasse in Würz 1eb der Darmstädter und Urtie Kommanditgefellschaft auf 9. 1 Lea. oder Frankfurt am anzumelden. 116 Der Anmeldung sind die Mgnan Schuldverschreibungen oder der Nach ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber ves albve verschreibungen, die ihre 1Sinh; schreibungen vor dem 1. Juli ur . worben haben und die bis dagsch meldung Obligationengläubiger de hh sind. Den Altbesitzern stehen 885 S Inhaber von Schulpverschreiduntes; gemäß § 38 des Aufwertungsgerdeam vor benn 1. Juli 1920 erwor b sehen sind. Fagaßt sin Beweismittel für den Altbcstn binnen einer Frist von, vef ffarde seit dem Erscheinen dieser Ninurech im Hen Reüchtansttae g* nal Die Aufforderung ist jena izbenden eiscatslien eir (in der Frankfurter; :7199), Ulaft. um 18. September 192 90 2. in den Münchner richten am 18. Se d Karlstadt am Main.

tember Vorstand.

tember 1925. vormals Rabbethge & Giesecke

Aktiengesellschaft.

Baumwollspinnerei Erlangen.

Dr. Max Kahle. Dr. Geora

jeben sind. De⸗

1 Aufforderung sachae neldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Ee. om 16. Juli 1925 RGBl. . 117 fordern wir die E unserer

4 %1igen Anleihe vom Jahre 1894, 4 igen 2 vom Jahre 1906, 5higen Anleihe vom Jahre 1913 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Welustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗

cheinen dieser Aufforderung im Deutschen

eichsanzeiger bei

unserer Gesellschaftskasse in Schöningen unter Beifügung eines Nummernverzeich⸗ nisses anzumelden.

Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beifügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen aleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Schöningen, den 19. Septbr. 1925. Chemische Fabrik zu Schöningen.

H. Klepp. Dr. Hesse.

[70104] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des vesertengegsfesss vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ]igen Anleihe vom Jahre 1901 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei .

1. der Uschaftskasse, 8

2. der Dresdner Bank. Dresden,

3. der Dresdner Bank. Berlin,

anzumelden. 8 sind die Mäntel

Der Anmeldung die der Schuldverschreibungen mit einem zahlen⸗ mäßig geordneten doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ berschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben, sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzss als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von nwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt lediglich nur durch die unterzeichnete Ge⸗ sellschaft.

Die Anmeldung des Vorrechts des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt. Anderenfalls wird seitens der obenge⸗ nannten Bankinstitute die übliche Pro⸗ vision in Anrechnuna gebracht.

Die Aufforderung ist in dem Dresdner Anzeiger am 19. 9, 1925 erschienen. Radebeul / Dresden, den 18. Sep⸗ jember 1925.

Chem. Fabrik von Heyden Aktiengesellschaft. Vorländer. Dr. Lax.

doos.

Hafemmühle in Frankfurt a. M., Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemãß gan des Auftwextungeggseben vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 21* fordern wir die Altbesitzer

rer 4 ½ Pigen Anleihe vom Jahre 1910 auf, ihre Schumdvessehaf bungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch Fnommen werden, zur Vermeidung des Verluftes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem rscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ hen Reichsanzeiger bei dem Bankhaus a & Herz, Frank⸗ furt a. M., oder bei dem Dinthaus acob S. H. Stern, Frank⸗ rt a. M., anzumelden. 8 er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachwels ihrer Hin erlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ f chreibungen, die ihre Schuldver⸗ vor dem 1. Juli 1920 er⸗ barben aben und die bis zur Anmeldung Fbligationsgläubiger geblieben sind. Den Cce itzern gleich stehen die Inhaber von uldverschreibungen, die gemäß § 38 nes lafbertungsgesebes als vor dem . Luli 1920 erworben anzusehen sind. zineweismittel für den Altbesitz sind imen einer Frist von zwei Monaten seit 99 Erscheinen dieser Aufforderung im Pischen Reichsanzeiger einzureichen. 8 iese Aufforderung ist bereits in der Fhant urter Zeitung am 16. September 5 erschienen. nFrankfurt a. M., den 19. September

8.

[70061] wen“ 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß & 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 .⸗G.Bk 1 Seite 117 fordern wir die Altbesitzer

unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1905 auf, ihre Süshareschefäbnngen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ 5 Reichsanzeiger bei der unkerzeichneten eesellschaft anzumelden. r Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Häntasl ung bes ufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Teil⸗ Feherchreiunng.n. die 1 Schuldver⸗ reibungen vor dem 1. Juli 1 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger (Inhaber der Teil⸗ schuldverschreibungen) geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetes als vor dem 1. Juli 1920 erworben sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der unter⸗ zeichneten Gesellschaft einzureichen. Augsburg, den 19. September 1925.

IJulius Schürer A. G.

[70051] Roftocker Straßenbahn, Aktiengesellschaft.

Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 989 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

4 ¼ higen Anleihe vom Jahre

1904

genommen werden,

erlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen

eichsanzeiger

bei unserer Verwaltung in Rostock,

Fahnenstraße 2.

anzumelden. Der Anmeldung sind die Schuldverschreibungen nebst Zinsschein⸗ bogen oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen, wobei ein der Nummernfolge nach geordnetes Ver⸗ zeichnis in doppelter Ausfertigung mit⸗ zuliefern ist. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind

seit dem Erscheinen dieser Aufforderung imn. Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ e Beweismittel ausreichend sind, ann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden.

Rostock, den 19, September 1925. Der Vorstand. Siegmann.

669999] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¼ Sigen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldver⸗ chreibungen, für die die Vorrechte des ltbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im „Deutschen Reichs⸗ anzeiger“ bei 1. der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., Frankfurt a. M., oder 2. dem Bankhause Franz Straus Sohn, Frankfurt g. M., oder 3. dem Bankhause Lismann & Co., Frankfurt a. M., oder. 8 4. der Dresdner Bank in Düsseldorf, Düsseldorf, anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind Ne Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationenaläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern steben gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. 1 Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger“ einzureichen. Diese Aufforderung ist noch in nach⸗ stehendem Gesellschaftsblatt erschienen: sag Zeitung am 21. September

1 Ratingen, den 22. September 1925. Dürrwerke

Hasenmühle in Frankfurt a. M. AMkrtjengesellschaft.

Aktiengesellschaft.

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch zur Vermeidung des

binnen einer Frist von zwei Monaten

Aufforderung zur Anmelbung des Altbesitzes von Industrieobligation

Gemã fordern wir die Altbesitzer der

anzumelden.

ihrer Hinterlegung beizufügen.

erworben anzusehen sind.

Die Direktion.

11u1“*“

4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1890,

4 ½ % igen Anleihe vom

1 ö-. vom

8 o igen An e vom ““

der früheren Brölthaler Eisenbahn⸗A.⸗G. auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger bei 8 öN & C 88 * der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlitin, 3. der Gesellschaftskasse in Beuel a. Rh. b 1

aahre 1891, bahre 1894, Jahre 1900 8

Fe werden, zur Vermeidung Frist von einem Monat seit dem

ie., Köln, 2

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen R. Beuel a. Rh., den 7. September 1925.

Rhein⸗Sieg Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft (früher e e r. 0 er.

en Reichsanzeiger“ einzureichen.

[65969] Staberow.

Aufforderun Gemag g fordern wir die unserer

eichsanzeiger bei

anzumelden.

weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die 8

Obligationsgläubiger geblieben sind. 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den

Mindener Zeitung, Minden, Mindener Tageblatt, Minden.

Minden, den 18. September 1925.

Mindener Cchleppschiffahrts⸗Gesellschaft.

zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117

-% igen Anleihe vom Jahre 1907 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Fers von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen

unserer Gesellschaft Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗

nhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben 1n - 8 s Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli

. 1 Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger anzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

bis zur Anmeldung

169556]

so05j

eichsanzeiger anzumelden.

weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer f-

Obligationsgläubiger geblieben sind. 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

dem Erscheinen dieser Aufforderung im zeichneten Gesellschaft einzureichen.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer seiß von einem Monat nach dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen

bei der unterzeichneten Gesellschaft in Nürnberg, Rathenauplatz 12, Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗

1 ind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung 1 Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit

Deutschen Reichsanzeiger bei der unter⸗

6

Nürnberg, den 18. September 1925. 89

Großkraftwerk Franken Aktiengesellschaft.

8 Der Vorstand.

669760 zur

Aufforderung

inmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Ergänzend wird zum Ausschreiben vom 14. September 1925, betreffend Anmel⸗ dung des Altbesitzes der Obligationen der Aktiengesellschaft Lokalbahn Gotteszell⸗ Viechtach zur Kenntnis gebracht, daß die veröffentlichten Bedingungen auch guültig öe.; für die 4 % ige Anleihe vom Jahre

9.

Viechtach, den 18. September 1925. Aktiengesellschaft Lokalbahn Gotteszell⸗Viechtach.

Der Vorstand. Fischl.

[70416] Aufforderung zur ie-Iee. des Altbesitzes von Fndusgr eobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die unserer nach⸗ stehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 % Anleihe von 1899, 2. 4 % konv. Anleihe von 1901 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des väi h.g in An⸗ spruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaft anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den hltbesttzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger einznreichen. ie Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 22. September 1925, 2. Weser⸗Zeitung, Bremen, 22. September 1925. Delmenhorst, den 22. September 1925

am

Delmenhorster Linoleum⸗Fabrik.

[69995]

Dominitwerke Aktiengesellschaft, Köln, früher Sprengstofffabriken Hoppecke Aktiengesellschaft. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 v 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 Tigen Anleihe vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei

1. einem deutschen Notar oder

2. der Norddeutschen Bank in Ham⸗

burg oder 8 der Deutschen Bank, Filiale Düssel⸗ dorf, oder 8 1 dem Bankhaus Küster, Ullrich & Co., Gladbeck i. W., oder dem, A. Schaaffhaufen'schen Bank⸗ verein in Berlin od. Köln oder der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft in Berlin und Essen oder

. der Gesellschaftskasse der

Köln⸗Rottweil Akt, Ges., rlin, Hindersinstraße 8, oder

8. der Gesellschaftskasse hierselbst anzumelden. 5

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung bei⸗ zufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsagläubiger geblieben sind Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die

gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als

58en 88 Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

K den 18. September 19

Der Vorstand. 8

.I70039 § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 1

mn

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6. Lrrn nnn. maã des Aufwertungsgese vom 16. 7. 1925 Fturgsgesebe⸗ ordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. 4 9ige vom re 1891, . 2. 4 vom Jahre 1900, 3. 4 ½ % ige vom Jahre 1908, 4. 4 ½ % ige vom Jahre 1913 und 5. 4 % ige vom Jahre 1920 auf, ihre r, ern für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der unterzeichneten Gepellsche erk Nürnberg, anzumelden. er Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Teil⸗ schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1 7. 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldun Obligationsgläubiger (Inhaber der Teil⸗ schuldverschreibungen) geblieben sind. Den stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des .Ien S-. als vor dem 1. 7,. 1920 erworben anzusehen sind. (Der § 38 betrifft insbesondere die b des Er⸗ werbes der Schuldverschreibungen durch Febschaft, Schenkung, Einbringung in die Ehe bei 11“ u. dergl., so⸗ fern der Vorbesitzer die Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. 7. 1920 erworben hat, endlich den Fall, daß die DTeilschuld⸗ verschreibungen dem Inhaber erst nach dem 30. 6. 1920 übereignet worden sind, der Vertrag, auf Grund dese die Ueber⸗ eignung Pen. mußte, aber schon vor dem 1. 7. 1920 abgeschlossen war.) Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der unter⸗ zeichneten Gesellschaft, Werk Nürnberg, einzureichen. Im Interesse schnellerer Abwicklung wird * Anmeldungen für die einzelnen Anleihen getrennt vor⸗ zunehmen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Augsburger Neueste Nachrichten, Augsburg, am 7. 9. 1925. Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 9. 9. 1925. .Berliner Börsenzeitung, Berlin, am 14. 9. 1925. ränkischer Kurier, . 9. 1925. . Frankfurter Zeitung, Frankfurt a. M., am 7. 9. 1925. 1 3 ⸗Augsburger

Nürnberg, am

München, am 8. 9. 1925 . Münchner Neueste Nachrichten, ünchen, am 7. 9. 1925. Nürnberg 24, den 21 September 1925.

Maschinenfabrik Augsburg⸗ Nürnberg A. G.

[70046]/ ꝗKraftloserklärung.

Nachdem die Frist für die gemäß Gen.⸗ Vers.⸗Beschluß vom 15 Nov. 1924 zu erfolgende Einreichung der Papiermark⸗ aktien sämtlicher Emissionen unserer Ge⸗ sellschaft zwecks Umtauschs in neue Reichs⸗ markaktien am 10. Mai 1925 abgelaufen ist (vergl. unsere Veröffentlichungen im „D. Reichsanzeiger“Nr. 41 vom 18. II., Nr. 50 vom 28. II. und Nr. 62 vom 14. III. 25), werden die nicht eingereichten Aktien in Gemäßheit des § 17 der 2. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen vom 28. III. 1924 und der §§ 219 und 290 H.⸗G.⸗B. hiermit für kraftlos erklärt. München, den 18. September 1925. Katholische Volkskunstanstalten A.⸗G. Der Vorstand. R. Kreuser 7059

Bayerische Kabelwerk Aktien⸗ gesellschaft, München, Badstr. 20. Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗ machung in der Ausgabe vom 22. 8. Nr. 196 des Deutschen Reichsanzeigers fordern wir unsere Aktionäre zum dritten Male auf, ihre Aktien samt Gewinn⸗ anteilschein bei der bekanntgegebenen Stelle einzureichen. Die Frist zur Ein⸗ reichung wird bis zum 25. Oktober 1925 verlängert. Aktien, die bis dahin nicht eingereicht sind, werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt.

München, den 18. September 1925. Bayerische Kabelwerk Aktien⸗ gesellschaft.

169499]

1. Bilanz per 31. Dezember 1924.

Aktiva. RM Kasse, Wechsel, Postscheck, 1“ 1 48 51579

Bank 216 924/71

Debitoren 11u1““ Waren und Fabrikation 25 505,— 9 670/31 81

Maschinen, Auto, Utensilien Summa 300 615

Passiva. Stammkapital Kreditoren.. Gewinn

100 000 174 381

26 234 74 300 61581

2. Der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schaft besteht nunmehr aus den Herren: Hugo Kotthaus sen., Kaufmann

emscheid, Doctor juris Fr. Brockhues Rechts⸗ anwalt zu Köln, Wilhelm Kotthaus, Landwirt zu Stettin. Remscheid, den 6 August 1925.

97

zu

Kotthaus & Busch, Actiengesellschaft. 1 A. R. Kotthaus