1925 / 227 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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72330] Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. 8.

Gemãͤäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %igen Auleihe vom Jahre 1902 auf, ihre Schuldverschrei⸗ dungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werd zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen die Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger, bei unserer Verwaltung in Eiserfelt (Sieg), anzumelden. 3 Der Anmeldung sind die Mäntel, der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationengläubiger geblieben

dem Erscheinen die Deutschen Reichsan ger

Die Au khüstn is

einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verscheibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. 8 esan Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger dih aeen. Essen⸗Rüttenscheid, am 25. Sep⸗ tember 1925.

Gewerkschaft des Steinkohlen⸗ bergwerks Langenbrahm.

gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzss als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Auffardverupg ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: Gerstenberg'sche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925 Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925. Cassel, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Richard.

[70926] Aufforderung 1 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligativnen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I 8 117 fordern wir die Altbesitzer nachstehend aufgeführter Anleihen: 1. 5 % ige Anleihe I aus Jahre 1914, 5 % ige Anleihe I aus dem Jahre 1914 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des . in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des

[71832] Auffor derung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemãaß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.G⸗Pl. 1 17 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %lfigen Anleihe aus dem Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in dem nach⸗

17090900 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 6 euftr evel⸗ 7 Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 Fungsgese es S. 117 —. fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe aus dem Jahre 1911 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, bur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Heringen a. Werra anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Alttbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von

[70924] Aufforderung zur Aunmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 E— fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe aus dem Jahre 1911 auf, ihre Schuldver⸗ chreibungen, üi8 die die Vorrechte des ltbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die semäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworhen anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗

9 Aufforderung umeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. § 39 des Aufwertungsgesetzes

b RGBl. I S. 117

[71830] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe aus dem Jahre 1913 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sindd. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗

[72318] Die Altbesitzer unserer 4 ¼ % Schuld⸗ verschreibungen vom 1. 1910 werden aufgefordert, ihre Stücke inner⸗ halb der gesetzlichen Frist zur Aufwertung bei uns anzumelden. 2 Oberroßla, 24. September 1925. überlandzentrale Oberroßla, e. G. m. b. H. Hering. Krieg.

[70916] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. 3 Gemäß § 39 des Kn eer negeee; vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern unserer 5 %igen Anleihe aus dem Jahre 1904 auf, ihre Schuldper⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, eiger Frist von einem Monat seit dem Erscheinen 5. g Alieber dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ sind. Den Altbesitzern stehen, gleich 8— anzeiger bei: unserer Verwaltung in Pehs 15 A1“ 8 de- Hohenzollernstr. 139, anzu G en Juli 1920 erworben anzu⸗ Der Anmeldung sind die Mäntel der sehen sind. 1“ oder der Nach⸗ Beweismittel für den See 8 weis ihrer Hinterlegung beizufügen. binnen einer Frist von zwei eae. en Altbesitzer sind die Inhaber von seit dem Erscheinen dieser Aufforderung Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗

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ste esellscha sins Amts:- und Nachrichtenblaleng Thüringen, Weimar e1latt f

tember 1925, war, am 16. 8

Hannoverschen Kuri 1 16. September 198. Hannobe. 1 Cassel, den 22. Seplember 1925

Gewerkschaft Gro Wilhelm Cagern

170914 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen, 8 Gemäß § 39 des Aufwertu⸗ egeses

fordern wirgfusstellungs⸗ u. Fest⸗

der Firma 2 1 anm ellschaft mit beschränkter elengesin Frankfurt a. Main“ aus⸗ Ha 4 %ligen Anleihe vom 8 1909 auf, ihre Schuldverschrei⸗ Fongen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besibes in Anspruch genommen werden, r Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ zufrechts innerhalb einer Frist von einem monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ orderung 18 Deutschen Reichsanzeiger bei e anzumelden. 688 8 ing an Anmelduna sind die Mäntel der Stuldverschreibunaen, b der Nachweis Feor Hinterlegung beizufügen. belebiter sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen. die ühre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben Pcben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tonengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ bestzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemãß des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1 Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im

wir die Altbesitzer

vom 16. Juli 1925 R. S. 117 fordern wix die Alchos unserer 5 ℳ% igen Anleihe Rie dem Jahre 1906 auf bre Sni verschreibungen, für die die Vorrcch Altbesitzes in Anspruch genommen weite zur Vermeidung des Verlustes des 6 mußrechts, innerhalb einer Frist pon ene Monat seit dem Erscheinen dieser gn forderung im Deutschen Reichsan bei unserer Verwaltung in Ronnen berg bei Hannover anzumelden Der Anmeldung sind die Mäniel Schuldverschreibungen oder der Neatkne

8

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38

des Aufwertungsgesetzes als vor dem . Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in dem nach⸗

[72327) Aufforderung dem

zur Aumeldung des Altbesitzes von

Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.l. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % Hypothekanleihe vom

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2₰.

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ist stehenden Uesellschastsblättern erschienen:

Feeenten Fesees Cölnische Zeitung, Köln, am 16. Sep⸗ tember 1925. b Heringen, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Wintershall.

70922] Aufforderung ur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 117 fordern wir die Altbesitzer nachstehend aufgeführter Anleihen: 1. 4 ¼ % ige Anleihe aus dem

, Jahre 1904, 2. 4 % % ige Anleihe

8 Jahre 1907 guf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des ö innerhalb einer b von einem Monat seit dem Er⸗

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aus dem

cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Neuhof, Krs. Fulda, anzumelden. „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ perschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die Fmaß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. „Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗

Kölnische Zeitung, Köln, am 16. Sep⸗ tember 1925, Rheinisch⸗Westfälische Zeitung, Essen, am 16. 9. 1925, Braunschweigischer Anzeiger, Braun⸗ schweig, am 19. 9. 1925, 1 Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 16. Sept. 1925. Neuhof, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Hedwigsburg. 8

8

[7265¹1] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R Il. 1 S. 117 fordern w unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1905 auf, ihre Schuldver⸗ 6 für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zuv Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichs⸗ anzeiger“ bei unserer Gesellschafts⸗ kasse in Kaiserswerth, anzumelden. Der Anmeldung sind die Schuldverschrei⸗ bungen nebst Zinsscheinbogen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen, wobei ein der Nummernfolge nach ge⸗ ordnetes Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung mitzuliefern ist.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den deeos bern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem -1, Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger“ einzureichen.

Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, ann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

in dem Berliner Börsen⸗Courier am ,26. Septpember 192²˙9))D„ in der Berliner Börsen⸗Zeitung am

26. September 1925. Kaiserswerth, 26. September 1925.

Düsseldorf⸗Duisburger Kleinbahn G. m. b. H.

ir die Altbesiher

stehenden Gesellschaftsblatt erschienen:

Anhaltischen Staatsanzeiger, Dessau, am 15. September 1925.

Cassel, den 25. September 1925.

Gewerkschaft Anhalt.

[71833] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von „Industrieobligativnen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %igen Anleihe aus dem Jahre 1910 auf, ihre Schuldverschrei⸗ bungen, für die die Vorrechte des Alt⸗ besitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Hänigsen (Hannover) anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ W bligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei⸗ Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in dem nach⸗ stehendem Gesellschaftsblatt erschienen: Leser⸗Zeitung, Bremen, am 16. Sep⸗ tember 1925. t Hänigsen, den 25. September 1925.

Gewerkschaft Riedel.

[700267 .

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¶⅛ higen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Verwaltung unserer Gewerkschaft in Datteln i. Westf. an⸗ zumelden. G Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis der Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:

. In der Berliner Börsen⸗Zeitung am 28. September 1925,

2. Im Berliner Börsen⸗Courier

28. September 1925.

Datteln i. Westf., tember 1925. 8 Gewerkschaft Emscher⸗Lippe.

am

den 28. Sep⸗

[72326] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 fordern wir die Alt⸗ besitzer der nachstehend aufgeführten An⸗ leihen, und zwar: 1. der 4 ½ % Teilschultberschreibungen unserer Gewerkschaft vom Jahre 1899. 2. der 4 ½. % Teilschuldverschreibungen unserer Gewerkschaft vom Jahre 1901, 3. der 4 ½ % Teilschuldverschreibungen der Gewerkschaft des Steinkohlen⸗ bergwerks Johannes Erbstollen süd⸗ liches S auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

Jahre 1909 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei dem Bankhause Adolph Meyer, Hannover, Schillerstraße 32, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung bligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Altenhagen, Post Hagenburg in Schaumburg⸗Lippe, 25. September 1925.

Gewerkschaft Weser.

Der Grubenvorstand.

112399] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 .⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ¼ %igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der unterzeichneten Osram G. m. b. H. Kommanditgesellschaft zu Berlin 0. 17, Ehrenbergstr. 11 14, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationenaläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertunasgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zuschen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zw Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforederung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. „Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Tageblatt. Nr. 430, am 112 9 192 2. Berliner Börsenzeitung, Nr. 424, am 10. 9,. 1925. Berlin 0. 17, Ehrenberastr. 11—14, den 24. September 1925.

Osram

G. m. b. H. Kommanditgesellschaft.

[70925] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Iyndustrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer nachstehend aufgeführter Anleihen: 1. 5 % ige Anleihe Jahre 1914, 2. 5 % ige Anleihe Jahre 1914 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Ah in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. ber Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufü en. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗

I aus dem

II aus dem

Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. b Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung 8 Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: Gerstenberg'sche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925, Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925. Cassel, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Reichskrone.

[70927] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des E ge vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer nachstehend aufgeführter Anleihen: 1. 4 ½¼ % ige Anleihe Jahre 1911, 2. 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1917 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Dorndorf (Rhön) anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 48 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: Gerstenberg'sche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925, . Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925. Dorndorf, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Heiligenroda.

[70913] Aufforderug— zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % % igen Anleihe aus dem Jahre 1920 auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis

ihren Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldwerschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubigen geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem

aus dem

genommen werden, zur Vermeidung des

Der Vorstand. Reichardt.

Verlustes des Genußrechts innerhalb

bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗

ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber ve Schuldverschreibungen, die ihre Scld verschreibungen vor dem 1. Juli 109) 8. worben haben und die bis zur Anmeldene Obligationsgläubiger geblieben sind. de Altbesitzern stehen gleich die Inhaber da Schuldverschreibungen, die gemäß § f Aufwertungsgesetzes als vor den 1. Juli. 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesit sin binnen einer Frist von zwei Monaten set dem Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist, in den ue stehenden Gesellschaftsblättern erschienen Hannoverschen Kurier, Hannober, im 16. September 1925. Hannoversches Tageblatt, Hannover, a 16. September 1925. Ronnenberg, den 22. September 19052

Gewerkschaft Deutschland.

[70915] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. S. 117 fordern wir die Altbesttzer unserer 5 % igen Anleihe aus dem Jahre 1912 auf, ihre Schul⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte Rs Altbesitzes in Anspruch genommen werden zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Au⸗ forderung im Deutschen Reichsan bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweih ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber vol Schuldverschreibungen, die ihre Schul⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 ao⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Dan Altbesitzern stehen gleich die Inhaber don Schuldverschreibungen, die gemäß § ³ des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbesitz sud binnen einer Frist von zwei Monaten set dem Erscheinen dieser Aufforderung in Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nac⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienene Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 16. September 1925, h Berliner Boͤrsen⸗Courier, Berlin am 16. September 1925, Hallesche Zeitung, Halle 17. September 1925. Cassel, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Wils.

[70928] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. 4 Gemäß § 39 des Aufwertungsgeseze vom 16. Juli 1925 R⸗G.B. S. 117 fordern wir die Altbeste unserer 4 ¼ % igen Anleihe aus 8 Jahre 1908 auf, ihre Schuldber schreibungen, für die die Vorrechte de Altbesitzes in Anspruch genommen werden zur Vermeidung des Verlustes des Hene⸗ rechts innerhalb einer Frist von ennan Monat seit dem Erscheinen dieser Au⸗ forderung im Deutschen Reichsaneee bei unserer Verwaltung in Heringen (Werra) anzumelden. zutel der Der Anmeldung sind die Mänte dn Schuldverschreibungen oder der Nachme ihrer Hinterlegung beizufügen. puld Altbesitzer sind die Inhaber von Stve verschreibungen, die ihre Schaen e schreibungen vor dem 1. Juli Iean worben haben und die bis zur Amme Ze Obligationsgläubiger geblieben sind. vn Altbesitzern stehen gleich die Inhaber be⸗ Schuldverschreibungen, die gemäß 1 I Aufwertungsgesetzes als vor dem .2 1920 erworben anzusehen sind, iind Beweismittel für den Altbesit, cl binnen einer Frist von zwei Mona 5 dem Erscheinen dieser Aufforderunn Deutschen Reichsanzeiger einzureicheenag Die Aufforderung ist in denseenen, W Gesellschaftsblättern dlüchzei erstenberg'sche Zeitung, Hilde am 16. 9. 1925, Zeitung, 1 Heringen a. W., 22. September 8

d. S., a

1. Juli, 1920 erworben Fäeschen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit

Gewerkschaft Heringen.

binnen

Hildesheim⸗ un

Heutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Da Aufforderung ist in den nachstehen⸗

den Gesellschaftsblättern erschienen:

1 Frankfurter Zeitung am 20. August 1925 im II. Morgenblatt,

2 Frankfurter Nachrichten am 20. August 192).

Frankurt a. M., Platz der Republik,

Haus Offenbach, den 23. Septbr. 1925.

Messe⸗ u. Ausstellungs⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Modlinger. Otto Ernst Sutter.

72320] Aufforderung 8 Anmeldung des Altbesitzes von III“ Uebes

Gemä 39 des Aufwertungsgesetze 1e 18 uli 192 R.⸗G.⸗Bl. 1. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 %i gen Anleihe vom Jahre 1908 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Eiserfeld (Sieg) an⸗ zumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitter sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind.

Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. 1“

Beweismittel für den Altbesitz sind einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in dem nach⸗ stehenden Gesellschaftsblatt erschienen; Siegener Zeitung, Siegen, am 28. Sep⸗

tember 1925. Eiserfeld, den 25. September 1925.

Gewerkschaft Eisenzecher Zug.

[72324] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei: B 1. Dresdner Bank Filiale Cassel, Cassel, 2. Kreditbank Cassel e. G. m. b. H., Cassel, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Anmeldung ist provisionsfrei, wenn ie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt; andernfalls wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht.

Die Entscheidung über

antwortlichkeit lediglich durch uns. Die Aufforderung 8 in den stehenden Gesellschaftsbe

1. Casseler Tageblatt am

8 Emser 1925

w. Gasseler Po 3. Sestler, H.

am 19. September

Niederzwehren b. tember 1925.

1925.

6 oder blehnung der eingehenden Anträge er⸗ olgt unter unserer ausschließlichen Ver⸗

nach⸗

ättern erschienen: Sep⸗

t am 18. September 1925, gemeine Zeitung, Berlin,

Cassel, den 16. Sep⸗

stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

Gerstenbergsche Zeitung, Hildesheim,

am 16. 9. 1925, 1

Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925.

Cassel, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Frmgard.

[70923] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39. des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe aus dem Jahre 1911 auf, ihre Schuldver⸗ Uhme ungen. für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Ge⸗ nußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanze ger bei unserer Verwaltung in

Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß 2es Aufwertungsgesetzes als vor 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung 8 in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Gerstenbergsche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925, Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 250. Cassel, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Walter.

72147] Aufforderung g- Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. B Gemäß § 39 des Aufwertungegesehes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 higen Anleihe vom Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger 8” unserer Gesellschaftskasse in Berlin NW. 211, Alt Moabit 94, bei der Handels⸗Gesellschaft in Berlin W. 8. oder. bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein in Köln zumelden. e per Anmeldung sind die Schuldver⸗ schreibungen nebst Zinsscheinbogen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizu⸗ fügen, wobei ein der Nummernfolge nach eordnetes Verzeichnis 5 doppelter Aus⸗ fertigung mitzuliefern ist. ecscbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ Berschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionenaläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen agleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß §. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, kann nur durch unsere Gesellschaft selbst eoffen werden. 8E der Vorrechte des. Alt⸗ besites ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt: andernfalls wird seitens der obenge⸗ nannten Bankhäuser 221 übliche Provision in Anrechnung gebracht. 8 8 Böerfsn, der 25. September 1925.

Gasanstalt⸗Betriebs⸗

dem

stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

Gewerkschaft Saaleck.

Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am

Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 16. 9. 1925,

Anhaltischen Staatsanzeiger, Dessau, am 15. 9. 1925,

Hannoverschen Kurier, Hannover, am 16. 9. 1925.

Cassel, den 24. September 1925.

d

b

[71831] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Päser ing geseen vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe aus dem Jahre 1913 auf, ihre Schuldver⸗ schreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohenzollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der SevnFe schre ang . 8* der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Berliner Börsen⸗Courier, Beclin, am Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 16. 9. 1925, b Anhaltischen Staatsanzeiger, Dessau, am 15. 9. 1925, Hannoverschen Kurier, Hannover, am Cassel, den 24. September 1925.

Gewerkschaft Rudelsburg.

[72404] Aufforderung zur Aumeldung des Altbesitzes von ““ sätcs Gemäß § 39 des Aufwer hng ge 8 vom 16. Juli 1925 RSBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 1. 4 ½¼ %igen Anleihe vom Jahre 1916, 2. 4 ½¼ higen Anleihe vom 1n- Leilschuldperschreibungen, für die auf, ihre Teilschuldverschreibungen, für die 88 Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderuna im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der 1A“ aher der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. betthcbe sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obliga⸗ tionengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß §. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel, für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger an uns einzu⸗ reicher Feargerahg if in den nachstehen⸗ den Zeitungen erschienen: del. Beitunfn iaische Landeszeitung am

Zeitung

Jahre

2. Hildesheimer Allgemeine (Gerstenberasche Zeitung) am 25 1925

Siegen i. W., den 25. Septbr. 1925.

Elektrizitätswerk

verschreibungen vor dem 1. Juli worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen,

1. seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. den Gesellschaftsblättern erschienen:

Gewerkschaften Heidrungen lu. II.

[70917] zur Anmeldung des Altbesitzes von

vom 16. Juli 1925 RCBl. I fordern wir die Altbesitzer nachstehend

uli 1920 er⸗

die gemäß § 38. es Aufwertungsgesetzes als vor dem Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind innen einer Frist von zwei Monaten

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗

Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am

16. Sept, 1925, Magdeburg,

Magdeburgische Zeitung, am 13. Sept. 1925. 8 Cassel, den 22. September 1925.

Aufforderung

Industricobligationen. Gemäß § 39 des Cöö“

aufgeführter Anleihen: 8 1. 5 % ige Anleihe I aus Jahre 1915, 5 % ige Anleihe Jahre 1915 1 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Fallersleben anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der 811““ vder der Nacheveis ihrer Hinterlegung beizufügen. binr Fücgte sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre. Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: Deutsche Bergwerkszeitung, Essen, am 16. 9. 1925, Hannoverscher 16. 9. 1925. Fallersleben, den 22. September 1925.

Gewerkschaft Nothenfelde.

70918 Aufforderung

1G Umrerbas des Altbesitzes von Industrirobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes

vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117

fordern wir die Altbesitzer unserer

4 % % igen Anleihe aus dem Jahre

dem

2 2.

II aus dem

„92 dbes

Kurier, Hannover, am

72 70 1 2 3 1908 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur⸗Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Verwaltung in Cassel, Hohen⸗ zollernstr. 139, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Scchülvperschestvitn gen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. dktbiißte sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: Gerstenberg'sche Zeitung, Hildesheim, am 16. 9. 1925,

reichen. Die Aufforderung is stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Kölnische

ist in den nach⸗

Köln, am

Zeitung,

28. September 1925,

2.

Rheinisch⸗Westf. Zeitung, Essen, am

28. September 1925,

3.

Siegener⸗Zeitung,

Siegen, am

28. September 1925. Eiserfeld, den 25. September 1925.

ewerkschaft Concordia.

[70031]

6

Gewerkschaft Hürtherberg

Braunkohlen⸗ und

Brikettwerk Hermülheim. Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von

Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 8 Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 117 fordern wir die Altbesi unserer vom 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des innerhalb einer Frist von einem dem Erscheinen Deutschen Reichsanzeiger, bei der unter⸗ zeichneten Gewerkschaft, anzumelden. Der Anmeldung Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Alrtbesitzer Schuldverschreibungen, verschreibungen vor dem 1.

erworben

dung Obligationengläubiger sind. Inhaber von gemäß §. vor dem 8 ehen sind. sehen stnaniten für den Altbesitz

binnen e seit dem im reichen.

71

S. 117 besitzer u schreibu

nommen

schen Re

Schuldv

dung

haber gemäß vor den

seit den Deutsch

Kam

1“ Stra

Magdeburgische am 16. 9. 1925. 8 Cassel, den 22. September 1925.

Gebrüder Credé & Co.

gesellschaft m. b. 9.

. Goldschmidt.

Siegerland G. m. b. H.

Gewerkschaft Hermann II.

Zeitung, Magdeburg, F.

5

Den

Deutschen

Die Aufforderung schen Volkszeitung am 19. erschienen. 18. September 1925. Fewerkschaft Hürtherberg. Der Grubenvorstand.

[71823 zur Anmeldung des Altbe

Gemäß 9 des vom 16. Juli 1925

ihre Schuldverschreibungen, für Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗

Verlustes des Genußrechts, einer Frist von einem Monat 8 Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗

Charlottenburg zumelden. 8 ; Der Anmeldung sind die

weis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer Schuldverschreibungen, verschreibungen vor dem erworben haben, und die bis zur Anmel⸗

Wehrmeier, Major der Reserve⸗

I

er 9igen Anleihe vom Fihre

Genußrechts, Monat seit dieser Aufforderung im

sind die Mäntel der

Inhaber von die ihre Schuld⸗ Juli 1920 haben und die bis zur Anmel⸗ geblieben Altbesitzern stehen gleich die Schuldverschreibungen, die 38 des Aufwertungsgesetzes als Juli 1920 erworben anzu⸗

sind iner Frist von zwei Monaten Erscheinen dieser Aufforderung Reichsanzeiger einzu⸗

sind die

ist in der Kölni⸗ September den

Bez. Köln,

8 6

Aufforderung sitzes von Obligationen. 39 des Aufwertungsgesetzes R.⸗G.⸗Bl. I. fordern wir die Alt⸗ nserer 4 %igen Teilschuldver⸗ ngen vom 1. Juli 1907 auf, für die die

§ &

werden, zur Vermeidung des innerhalb seit dem

ichsanzeiger, in unseren 2, Jebensstraße

8

erem Büro I, 2, an⸗

Mäntel der erschreibungen oder der Nach⸗

Inhaber von die ihre Schuld⸗ em 1. Juli 1920

sind die

Obligationsgläubiger geblieben

dung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗

von Schuldverschreibungen, die § 38 des Aufwertungsgesetzes als nl 1. Juli 1920 erworben anzu⸗

sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist

von zwei Monaten „Erscheinen dieser Aufforderung im en Reichsanzeiger einzureichen.

Charlottenburg, Jebensstr. 2, 23. 9. 25

eradschaftliche Vereinigung. von 1872 E. VW. Der Vorstand. 89 und Mitglied. 3 hl, Hauptmann der Res. a. D. Schatzmeister.