Rätsel. Bekanntlich beträgt die gesetzliche Miete in Preußen zur⸗ zeit 8225 der Friedensmiete. Wenngleich Preußen mit diesem Mietsatze gegenüber anderen Ländern zurücksteht und ferner durch Reichsgesetz bestimmt ist, daß bis zum 1. April 1926 die volle Höhe der Friedensmiete erreicht sein muß, so hat die preußische Staatsregierung mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage und die allgemein erstrebte Senkung der Preise es doch für notwendig erachtet, bis auf weiteres von einer Erhöhung der gesetzlichen Miete abzusehen. Daß bei einer späteren Erhöhung der Mieten wie bisher auch den Belangen der Hausbesitzer in einem zu ver⸗ fretenden Ausmaße Rechnung getragen werden wird, um die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Häuser zu sichern, dafür werde ich mich selbstverständlich wie bisher einsetzen. Dagegen vermag ich nicht den an mich gestellten Anträgen auf eine Höher⸗ stellung der gesetzlichen Mieten für gewerbliche Räume stattzugeben. Die gesetzliche Miete wird ausgedrückt in einem Prozentsatz der Friedensmiete, und daß bei der Feststellung der Friedensmieten dem Charakter der Räume als gewerblicher Räume Rechnung getragen worden ist, dürfte mit Fug und Recht wohl nicht zu bezweifeln sein. Wenn das der Fall ist, drückt sich aber der ent⸗ sprechende Wert auch in dem Prozentsatz der Friedensmiete aus, und eine besondere Bewertung dafür zu schaffen, dazu haben wir uns nicht entschließen können. Ueberdies wäre es aber auch aus rein wirtschaftlichen Gründen zurzeit untragbar, allgemein eine Erhöhung der Mieten für gewerbliche Räume vorzunehmen; (sehr richtig!) denn sie würden wieder, in die Geschäftsunkosten einkalkuliert, eine Steigerung statt eine Senkung der Preise zur Folge haben. (Sehr richtig!) Das wäre das einzige, was daraus zu schlußfolgern wäre. Wenn sich dagegen in einzelnen Fällen offenbare Mißstände dadurch ergeben, daß den Vermietern ge⸗ werblicher Räume Lasten auferlegt werden, für die sie in dem in die gesetzliche Miete eingestellten Satz für Betriebskosten keine Deckung finden, würde ich bereit sein, zu erwägen, ob etwa eine Anordnung dahin zu erlassen wäre, daß für diese Fälle eine Umlegung solcher neuen Betriebskosten gestattet wird. Bisher hat sich mangels eines Beweises die Notwendigkeit zu einer solchen Erwägung noch nicht herausgestellt. (Zuruf rechts: Das ist richtig!) Ich muß es also auch da den Betreffenden über⸗ lassen, die Beweise für ihre Behauptungen vorzubringen.
Eine andere, in der letzten Zeit in breitester Oeffentlichkeit vielfach erörterte und große Unruhe unter der Mieterschaft hervor⸗ rufende Frage ist die, ob es mit Rücksicht auf die in einigen Großstädten, insbesondere in Berlin, hervorgetretene Tatsache, daß größere gewerbliche Räume freistehen, an der Zeit sei, die gewerblichen Räume ganz aus der Zwangswirtschaft, zum mindestens aus der Mieterschutzgesetzgebung, herauszunehmen. Wer aber gestern in der Tagespresse gelesen hat, welche Miet⸗ sätze für die freistehenden größeren gewerblichen Räume verlangt werden (sehr richtig!), wird sich nicht darüber wundern können. Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß für das Haus am Tiergarten am Kemperplatz ein Mietpreis von 240 000 ℳ ge⸗ fordert wird — (Zuruf: Unerhört!) ich sage: der wird sich nicht
darüber wundern. (Zuruf des Abg. Ladendorff: Wir sind da⸗ gegen!) — Ich muß durchaus bestätigen, was der Herr Abg. Ladendorff gesagt hat. Er hat bisher immer nur eine gleich⸗ mäßige Behandlung verlangt, nicht eine besondere. (Abg. Laden⸗ dorff: Sehr richtig!) Um eine möglichst einwandfreie Unterlage für die Beantwortung dieser überaus bedeutungsvollen Frage zu erhalten, sind auf meine Anregung hin vom Handelsminister im Anfang d. J. die Mehrzahl der preußischen Industrie⸗ und Handelskammern und der Preußische Handwerkskammertag um eine gutachtliche Aeußerung ersucht mit dem Erfolge, daß die überwiegende Zahl dieser sachverständigen Stellen von einer völligen und alsbaldigen Aufhebung der Zwangswirtschaft der gewerblichen Räume oder ihre Herausnahme aus dem Mieter⸗ schutzgesetz abgeraten haben. (Hört, hört! im Zentrum.) Da sich die wirtschaftliche Lage seither eher verschlechtert als gebessert hat, glaube ich es zurzeit nicht vertreten zu können, dem in erster Linie von dem Verbande der Geschäfts⸗ und Industriehausbesitzer verfolgten Ziele auf Aufhebung der Zwangswirtschaft für ge⸗ werbliche Räume auch nur in dem Umfange stattzugeben, daß etwa unter völliger Aufhebung des Mieterschutzes eine behördlich begrenzte Miete für solche Räume festgesetzt wird.
Wie die mir zugehenden, zum Teil erschütternden Berichte der zuständigen Stellen erkennen lassen, ist die Wohnungsnot noch immer besonders erschreckend in den größeren Städten, in den Industriegemeinden und vor allen Dingen in den westlichen und östlichen Randgebieten. Sie ist zeitweise geradezu katastrophal ge⸗ worden in den östlichen Städten durch den Zustrom der nach Tausenden zählenden Flüchtlingsfamilien. Allerdings ist gerade dort auch besonders viel geschehen, um den Wohnungsbau zu fördern. Einen klaren Ueberblick über den tatsächlichen Bedarf an Wohnraum wird voraussichtlich die im Januar 1926 für das ganze Reich beabsichtigte Wohnungszählung und die damit durchzuführende Vereinigung der Wohnungslisten ergeben. Es wird ja dann auch festgestellt werden können, in welchem Umfange tat⸗ sächlich der Wohnungsluxus an der Wohnungsnot schuld ist. Das möchte ich ganz besonders im Gegensatz zu den Ausführungen des Herrn Abg. Howe sagen.
Einen sehr beachtlichen Schritt auf dem Wege der Lockerung der Zwangswirtschaft haben seit etwa einem Jahre eine Anzahl größerer Gemeinden dadurch unternommen, daß sie den Ver⸗ fügungsberechtigten das Recht eingeräumt haben, eine bestimmte Art von Wohnungen im Falle ihres Freiwerdens oder die frei⸗ werdenden Wohnungen im allgemeinen innerhalb einer gewissen Frist an einen mit einer Ausweiskarte des Wohnungsamtes ver⸗ sehenen Wohnungssuchenden frei zu vermieten. Während Berlin so verfahren ist mit fünf und mehr Zimmern, haben andere Städte, besonders im Westen, dies gerade umgekehrt mit kleineren Wohnungen versucht. Ich habe diesen Schritt der Gemeinden unter Zurückstellung mancher Bedenken als sehr begrüßenswert bezeichnet, sofern bei der Ausgabe solcher Mietberechtigungsscheine alles vermieden werde, was den Vorwurf einer Bevorzugung durch das Wohnungsamt rechtfertigen könnte, und daß die Ausgabe solcher Scheine auf höchstens etwa das Doppelte des in einem bestimmten Zeitraum — tunlichst nicht mehr als 3 Monate — voraussichtlich frei werdenden Wohnraums beschränkt werde. Die Erfahrungen, die mit dem System der Ausgabe von Mietberechtigungsscheinen gemacht worden sind, sind im allgemeinen als zufriedenstellend zu bezeichnen (sehr richtig! im Zentr.), besonders in den mittleren Sdädten. Wenn andere Städte, insonderheit Berlin, keine guten
Diese Sie das im Augenblick nicht übersehen, so glaube ich, wenn Sie
A. Baulastenbücher,
Erfahrungen gemacht haben sollen, so ist das in erster Linie der Tatsache zuzuschreiben, daß man die von mir gegebenen Richtlinien bezüglich der Zahl der Mietberechtigungsscheine zunächst nicht genügend beachtet hatte.
Aus diesem Verfahren der Gemeinden ist nun aber wieder die Gefahr erwachsen, daß um jede freigewordene Wohnung ein allzu großer Wettbewerb der Inhaber von Ausweiskarten einsetzte, in dem derjenige Sieger blieb, der die sogenannte Abstandssumme
zu zahlen vermochte. Um diesem Uebelstande zu steuern, habe ich
unter dem 30. Juni 1925 angeordnet, daß die Gemeindebehörden, welche den Verfügungsberechtigten allgemein oder in besonderen Fällen ein Verfügungsrecht über frei werdende oder frei gewordene Wohnungen eingeräumt haben, verpflichtet sind, solche Wohnungen oder Teile einer solchen Wohnung zu beschlagnahmen und einem Wohnnngssuchenden zuzuweisen, sofern für deren Ueberlassung Ver⸗ mögensvdrteile irgendwelcher Art neben der gesetzlichen Miete zu⸗ gunsten des Verfügungsberechtigten oder eines anderen gefordert, vereinbart oder gewährt werden. Die Zuweisung solcher beschlag⸗ nahmter Räume hat in erster Linie an solche Personen zu erfolgen, die zur Anmietung der betreffenden Wohnung berechtigt waren und sich um deren Erlangung erfolglos bemüht hatten. Dies wird leider in außerordentlich vielen Fällen gerade der Fall bei Familien mit zahlreichen Kindern, sein, weil, wenn das Aussuchen möglich ist, auf diese nicht zurückgekommen wird und sie nicht in freiwerdende Wohnungen hineingelassen werden.
Ich bin mir wohl bewußt, daß diese Verordnung nur dann einen Erfolg verspricht, wenn das wohnungssuchende Publikum, dem solche Abstandssummen abverlangt werden, auch den Wohnungs⸗ ämtern alsbald Anzeige erstattet, und wenn diese selbst rücksichtslos vorgehen. Solange jedenfalls die reichsrechtlichen Bestimmungen nicht ausreichen, um solche Fälle wucherischer Ausbeutung, die, wie ich hier ausdrücklich betonen will, vom organisierten Hausbesitz durchaus nicht gebilligt wird, zu verhindern, bot sich mir keine andere Möglichkeit, als unter Zuhilfenahme der Bestimmungen des Wohnungsmangelgesetzes in dieser Weise vorzugehen. Zu meinem lebhaften Bedauern habe ich die Verordnung nicht ausdehnen können auf die vielleicht noch häufigeren Fälle, wo wucherische Abstandssummen von den Mietern verlangt werden. Hätte ich das
getan, so hätte ich nicht den Mieter, sondern den Vermieter bestraft,
weil ihm für den Fall der Beschlagnahme der Wohnung wegen des Wohnungswuchers des Mieters das freie Verfügungsrecht über die Wohnungen entzogen worden wäre. (Zuruf v. d. Wirtschafts partei: Ist nicht logisch!) Wenn die Wohnung beschlagnahmt würde, würde nicht dem Mieter das Verfügungsrecht entzogen, sondern dem Vermieter. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Schonung war bisher nicht Ihre Art!) — Wenn
sich die Sache einmal reiflich überlegen, werden Sie mir bei⸗ pflichten, daß nicht der Mieter, sondern der Vermieter getroffen wird. (Zuruf bei der Wirtschaftspartei.) — Wenn ich dem Mieter die Wohnung beschlagnahme, hat nicht der Mieter, sondern der Vermieter den Schaden.
Ich glaube, mich der bestimmten Hoffnung hingeben zu dürfen, daß bald reichsrechtliche Bestimmungen ergehen, die jede wucherische Ausbeutung der Wohnungsuchenden, von welcher Seite es auch immer sein möge, mit schwersten Strafen belegen und dadurch nach Möglichkeit verhindern.
Dann ist noch von dem Herrn Abgeordneten Meyer die Frage gestellt worden, wann das Städtebaugesetz vorgelegt
werden soll. Wir haben in unserm Ministerium, um die Vielheit der gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiete des Städtebaues endlich einmal in eine einheitliche Fassung zu bringen, den Ent⸗ wurf eines Städtebaugesetzes ausgearbeitet, der zunächst als Re⸗
ferentenentwurf der allgemeinen Oeffentlichkeit zugänglich ge⸗
macht wurde, und der in diesem Sommer auf den verschiedensten
Tagungen der Interessenten, der Spitzenverbände usw. be⸗ sprochen worden ist, und der dann demnächst in einer größeren
Konferenz der interessierten Kreise der Städtebauer, der Spitzen⸗ organisation kommunaler Art, usw. eingehend besprochen werden soll (Bravo! bei den Deutschen Demokraten), um dann auf Grund dieser Aussprache und auf Grund der verschiedenen Vorträge, die über den Entwurf in diesem Sommer gehalten worden sind, seine letzte Fassung zu bekommen und dem Staatsrat und dem Landtag vorgelegt zu werden. sagen, zu dem von mir eingeschlagenen Verfahren Zustimmung gefunden. Wenn ich Ihnen nur ganz kurz aus dem Inhalt dieses Gesetzes mitteile, was in den großen Zügen darin behandelt wird, werden Sie schon einen kleinen Ueberblick erhalten, was darin vorgesehen ist.
Ich habe bisher überall, darf ich wohl
Es wird behandelt unter: Abschnitt I: Zustandekommen der Pläne und ihr Ein luß auf
die bauliche Ausnutzbarkeit des Plangebietes:
A. Flächenaufteilungspläne, B. Baustufenpläne, b C. Baufluchtlinienpläne, 8 D. Zwischengemeindliche Regelung. Abschnitt II: Bauvorschriften: v“ I114“ B. Bauvorschriften für die äußere Gestaltung des Straßen⸗, Platz⸗, Orts⸗ und Landschaftsbildes; a) Schönheitliche Forderungen, b) Verkehrs⸗ und gesundheitspolizeiliche Forderungen; C. Baudispense. Abschnitt III:
A. Entschädigungen,
B. Anliegerbeiträge. 8 8 Abschnitt V: Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.
Wir sind bei der Vorlegung dieses Gesetzes davon aus⸗
gegangen, daß die Voraussetzungen für eine anderweite wohn⸗ liche Unterbringung der breiten Masse unseres Volkes möglichst bald und durchgreifend gegeben werden müssen. weiten Kreisen unseres Volkes Uebereinstimmung darüber, daß wir einen großen Teil der unliebsamen Erscheinungen der Nach⸗ kriegszeit im wesentlichen darauf zurückzuführen haben, daß weite Kreise unseres Volkes heimatlos und wurzellos geworden sind. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Wenn wir eine Besserung dieser Verhältnisse in Deutschland herbeiführen wollen, ist es
Es besteht in
unsere allergrößte und allerhöchste Aufgabe, eine anderweitt; wohnliche Unterbringung der Menschen herbeizuführen. 8 gut im Zentrum und links.) Daß die Menschen, die in venh am Wedding und in der Ackerstraße oder in Köln am Severin viertel groß werden, keine Liebe zu ihrer Heimat und zum Vaten⸗ lande haben können, ist erklärlich. Wer in solchen Verhältnist groß geworden ist, von dem möchte ich einmal sehen, Heimatliebe und Vaterlandsliebe bekommen soll. Wenn wir 5 Menschen nicht wieder mit der Natur in Verbindung bri 8
3 3 n und unsern Kindern nicht das Kommen, Werden und Ver 8.
gehen
Lin der Natur vor Augen bringen können, sie nicht mit der vater
ländischen Scholle wieder in Verbindung bringen können, dann weiß ich nicht, wie wir eine besseres Geschlecht in der Zukunft erreichen wollen. Die Vorausfetzungen dafür wollen wir dur
das Städtebaugesetz schaffen, und ich glaube, daß der allergrößte
Teil der Parteien dieses hohen Hauses diesem Gedanken unter allen Umständen zustimmen wird, und daß wir in gemeinsamer Arbeit für die zukünftige bauliche Entwicklung in Preußen mit diesem Gesetz eine Grundlage schaffen, die auf Jahrzehnte hinaus uns die Sicherheit dafür bietet, daß wir ein gesunderes Geschlecht erzielen, ein Geschlecht, in dem wirklich Heimatliebe und Vater⸗ landsliebe wohnt.
In diesem Zusammenhange möchte ich auch gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Meyer (Solingen) sagen: so sehr ich anerkenne, daß in der Stadt Wien die Wohnungsfrage außerordentlich aktiv angeschnitten worden ist, möchte ich doch nicht allgemein das, was in Wien gemacht worden ist, als Muster für uns annehmen. Denn dort sind wieder sechsstöckige Mietz⸗ kasernen erstellt worden mit Wohnungen von einer Stube und Küche. Wir haben bei unserer Wohnungspolitik das Bestreben, möglichst eine Verbesserung des Wohnwesens zu erzielen, so daß nicht nur einzelne oder geringe Oberschichten unseres Volkes in Einfamilienhäusern wohnen, sondern daß wir einen möglichst großen Teil unseres Volkes, wenn auch nicht in Einfamilien⸗ häusern, so doch in Kleinwohnungen unterbringen, in denen see Verbindung mit der Natur haben. (Sehr richtig! im Zentrum und links.) Das ist unser Ziel, und ich glaube, mit diesem Fiel wird der größte Teil des hohen Hauses einverstanden sein. Gerade diese Verbesserung des Wohnwesens herbei⸗ zuführen, den Hochbau nur noch zuzulassen, soweit es sich um Baulücken handelt, im übrigen aber die neue Wohnweise im Flachbau unterzubringen, muß letzten Endes unser Ziel sein. Des⸗ wegen haben wir auch bei der Verteilung des Ausgleichsfonds darauf Rücksicht genommen, daß nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Lande gebaut werden kann, weil wir den Zuzug in die Städte nur dadurch unterbinden können, daß wir die Menschen auf dem Lande seßhaft machen und ihnen Wohnungen schaffen, um so die großen Städte indirekt zu entlasten. (Zuruf
rechts!) Das haben wir auch bisher mit allem Nachdruck verfolgt.
Wir haben damit bei einer ganzen Reihe von großen Städten angestoßen, die den Standpunkt vertreten: was bei uns auf⸗ kommt, muß bei uns bleiben. Der Herr Abgeordnete Grundmann hat schon darauf hingewiesen, daß in Berlin pro Kopf der ve⸗ völkerung 16 Mark aufkommen, im Regierungsbezirk Trier do⸗ gegen nur 60 Pfennig. Das ist nicht nur auf das Nichthinein⸗ nehmen der Landwirtschaft zurückzuführen, sondern in erster Linie darauf, daß in den großen Städten die größten und wertvollsten Häuser stehen, während auf dem Lande nur kleine Häuser stehen, deren Wert nicht groß ist, so daß das Gesamterträgnis dadurch nicht absolut hoch wird. Ich glaube, daß wir auch in Zukunft an diesem Vorhaben festhalten und auf diese Art und Weise wirkli unser Wohnwesen in eine Gestalt hineinbekommen, die den Inte⸗ essen unseres Volkes, besonders aber den Interessen unserer heranwachsenden Jugend dient. Wir sind selbstverständlich gern bereit, alles zu tun, um steuerliche Erleichterungen für Neubauten soweit wie irgend möglich herbeizuführen und wir sind der An⸗ sicht, daß alles geschehen muß, um auf diese Art und Weise möglichst viel gebaut zu bekommen.
Wenn dann Herr Dr. Grundmann an der schlests chen Wohnungsfürsorgegesellschaft nachweisen wollte, daß alle Wohnungsfürsorgegesellschaften nicht richtig arbeiten, so kann ich dem doch nicht beipflichten. Wenn da wirklich das eine oder andere nicht in Ordnung sein sollte, so bitte ich, uns das Materie zukommen zu lassen; wir wollen dann sehr gern nach dem Rechten sehen. Im großen und ganzen dürfen wir wohl sagen, daß der größte Teil unserer Wohnungsfürsorgegesellschaften wirklich seine Aufgaben erfüllt und im weitgehendsten Maße an der Verbesserung der Wohnungsverhältnisse mitgearbeitet hat.
Dann, meine Damen und Herren, glaube ich hier aber doch wohl sagen zu müssen, daß man letzten Endes doch nicht alles vom Staat verlangen, sondern auch dafür sorgen soll, daß in den vei⸗ schiedensten Kommunalverbänden und sonstigen Stellen auch etwas getan wird. Man kann nicht immer nur diese unpopulären Maß⸗ nahmen hier vom Landtage verlangen, sondern die einzelnen Stadi⸗ kollegien und Kreisvertretungen sollten selbst auch einmal einige unpopuläre Maßnahmen auf sich nehmen und auf diese Art 8 Weise mit dafür sorgen, daß die große Wohnungsfrage ihrer För⸗ derung und Lösung entgegengeführt wird. Ich glaube, nur durch das Zusammenarbeiten aller Stellen, und zwar durch ein einträg⸗ liches und vertrauenerweckendes Zusammenarbeiten, kann diese Frage weitergeführt werden, und insofern hat es mich immerhin außerordentlich angenehm berührt, daß in der heutigen Debatte die Wohnungsbaufrage in so sachlicher Weise erörtert worden it Ich bin fest davon überzeugt, daß wir nur durch eine sachliche Be⸗
ratung der Dinge und nur dadurch, daß sich alle bemühen, 88 Problem sachlich näherzutreten, eben weiterkommen können. g
der Frage der Zwangswirtschaft gehen wir letzten Endes doch nur in bezug auf das Tempo auseinander; denn schließlich haben fh alle dasselbe Ziel, das der eine nur in etwas schnellerem Tempo erreichen will als der andere, oder der andere sagt, daß aus den 1- den Gründen hierbei kein so schnelles Tempo eingeschlagen werden könnte. Wir sind für alle Anregungen auf diesem Gebiete dankbar: aber ich möchte noch einmal hervorheben: nur durch eine sach Beratung der Dinge unter Ausschaltung alles Unsachlichen 86 wir diese für die Zukunft unseres deutschen Volkes so außerorden, lich wichtige Frage einer gedeihlichen Lösung entgegenführe können. (Bravo!) 8 v 1u11.“
liche
Preußischer Landtag. 70. Sitzung vom 28. September 1925, Mittags 12 Uhr. cht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“*).)
Beri
Das Haus setzt die Beratung des Haushalts des Ministeriums für Volkswohlfahrt bei der Nnecung des Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗
wesens fort. .
Abg. Kilian (Komm.) kritisiert das Wohnungselend der
Arbeiterklassen, das die Republik nicht zu beseitigen verstehe.
n Solingen sei vom Wohnungsamt eine neunköpfige Familie i strömendem Regen abends auf die Straße gesetzt worden; die wenigen Möbelstücke seien dabei zu schwerem Schaden gekommen. Besonders schlimm lägen die Verhältnisse auf dem Lande, wo die Landarbeiter erbarmungslos aus den Gutswohnungen hinaus⸗ isetzt würden, wenn sie politisch sich mißliebig gemacht hätten. Der Redner trägt den Notschrei zweier Arbeiterfamilien aus gempelhof vor, die von einem „tierhaften Hauspascha“ auf das argste gepeinigt worden seien. Mit Recht habe man sich über das Verhalten der Besatzungsbehörden beschwert. Deutsche Haus⸗ besitzer seien aber nicht besser. Die Sozialdemokraten erhöben großes Geschrei über die Hauszinssteuer, dabei hätten sie sie selbst mitgeschaffen. Und wozu dient das Aufkommen der Hauszins⸗ jener? Man verschleudert Hunderte von Millionen für Schutz⸗ polizei und entzieht sie dem Wohnungsbau. Von rechts bis huts ist man einig in der Ablehnung der unsozialen Hauszinssteuer. Die Wohnungsbauabgabe, die die Sozialdemokraten an ihre Stelle etzen wollen, bedeutet dieselbe Schädigung der Arbeiterklasse, 8 sie die schon so schlecht bezahlten Arbeiter nicht freilassen, ondern nur Erwerbslose usw. ausnehmen wollen. Wir fordern beseitigung jeder Form einer Hauszinssteuer. 50 000 Wohnungs⸗ räumungsklagen hat man bereits in Berlin. Jetzt gibt das Gericht der Räumungsklage schoͤn statt, wenn nur eine Wohnungs⸗ miete in Rückstand ist. Nach Ausweis der Wohnungslisten hat Berlin einen Wohnungsbedarf von 265 000 Wohnungen. Dabei ind im letzten Jahre nur 10 000 Wohnungen gebaut worden. san den Bedarf zu decken, würde man also 25 Jahre brauchen. Wie aber die Gelder für den Wohnungsbau verwendet werden, seigt der Prozeß der Trianon⸗Gesellschaft. Dreieinhalb Millionen Reichsgelder, die für die Wohnstäatten⸗A. G. bestimmt waren, sind hier einer B Filmschiebergesellschaft in den Rachen geworfen worden! Warum haben Herr Bauer und Herr Severing nicht die leeren Räume in den Kurorten Schlesiens beschlagnahmt, als im Schneidemühler Lager das Elend so groß war? Sie stellten sich eben schützend vor die u“ In Sowjet⸗Rußland gehören die Wohnungen dem Staat; die Produktion der Bauftoffe ist verstaatlicht. Es werden gebaut Arbeiterwohnungen und neue Fabriken, um Arbeitsstätten zu schaffen; für Schieber hat man in Rußland kein Geld.
Abg. Haese⸗Wiesbaden (Soz.) geht auf die Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung des Schutzes der Bauarbeiter gegen Unfallgefahr ein. Er zieht die Staniber der jüngsten Zeit zum Beweise heran und fordert ein preußisches Bauarbeitergesetz, da vom Reich etwas Brauchbares nicht zu erwarten sei. An dem neuerdings im Reichsarbeitsministerium ausgearbeiteten Entwurf einer Verordnung zum Schutze der Bauarbeiter könne man nur die schärfste Kritik üben. Das v komme im Reiche auch nicht vom Fleck, übrigens sei es nach dem, was in letzr Zeit über die unternehmerfreundliche Haltung des Ministers verlaute, mehr als bedenklich, in dieser Richtung für die Arbeiter⸗ schaft etwas zu erhoffen. Besonders schlimm steht es um den Bauarbeiterschutz in Berlin; hier durchaus die Zahl der aus dem Arbeiterstand entnommenen Baukontrolleure vermehrt werden. In der Provinz Hannover hat man zwei solcher Kon⸗ trolleure abgebaut, wir verlangen ihre Wiedereinstellung. — Am Sonnabend haben die Herren Howe, Grundmann und Lünen⸗ schloß im Chor die sofortige Freigabe der Wohnungswirtschaft verlangt. Es werden nach unserer Ueberzeugung noch viele Jahre bis dahin vergehen. Um der Wohnungsnot zu steuern, haben wir seit Jahren eine Wohnungsbauabgabe gefordert; diese ist in der dritten Steuernotverordnung in die Form der Hauszinssteuer gebracht worden. Insoweit sind wir an der letzteren „mit⸗ schuldig“. Die Angriffe der Vertreter des Hausagrariertums und der Bauunternehmer auf den Wohnungsluxus der Arbeiter und auf die Baugenossenschaften weisen wir auf das allerbestimmteste zurück. Wir werden bei den bevorstehenden Wahlen am 25. Ok⸗ tober und 29. November für gründliche Aufklärung sorgen.
Abg. Schluckebier (D. Nat.): Der Wohnungsbau genügt noch immer nicht entfernt, um auch nur das dringendste Bedürfnis zu befriedigen. Das Kapital versteht sich nicht zur Hergabe von Baugeldern, weil ihm die Zinsgewinne zu niedrig sind. Die freie Wirtschaft auf diesem Gebiet würde neue E heit schaffen und auch dem Mittelstande wieder aufhelfen; daher sollte so rasch wie möglich ein Umschwung erfolgen. Der Minister muß sich auch bemühen, Mittel und Wege zu finden, um dem Wohnungsbau einen größeren Anteil aus der Hauszins⸗ steer zuzuwenden. Das Wohnungsproblem ist ein Finanz⸗ problem. Wir kommen aus der Wohnungsmisere auch nicht heraus ohne ein detailliertes Wohnungsbauprogramm, wie es nach dem Beispiel Englands auch für Deutschland aufgestellt werden sollte. Die Staatsgelder für den Wohnungsbau dürfen aber vor allem nicht in falsche Kanäle geleitet werden. Wozu der ungeheure kostspielige Apprat der Landespfandbriefanstalt, der deimstätten⸗ und Wo tgs ürsorge⸗Gesenschaffent. man Erwerbslosenfürsorgegelder an solche Gesellschaften geben, anstatt an diejenigen, die von Wohnungsbauwirtschaft wirklich etwas verstehen? Von 8 % Millionen dieser Gelder sind 5 Millionen glatt verlorengegangen! Die Mißwirtschaft bei der „Heimstätte“, und das Versagen der ’“ ist gerichtlich festgestellt. Ich mache dem Minister daraus keinen Vorwurf; wirtschaftliche Betriebe lassen sich eben nicht b en. Diesen Gesell⸗ chaften dar kein Pferbe Staatsgelder nehr bewilligt werden. Die „Wohnungsfürforge⸗Gesellschaft“ für Westfalen hat zwölf Direktoren! Ungerechnet das große Heer ihrer Beamten. Sie hat aber auc noch für nötig gehalten, eine Bauaktiengesellschaft aufzuziehen, bei der sie sich mit 86 vH beteiligte. Von der Art des Betriebes und der Bauauftragsbeschaffung kann man sich hiernach eine Vorstellung machen. Die EEb“ selbst bligen die ödeste Schematisierung, in diesen Wohnungen kann kein Arbeiter sich wohl fühlen. 818 Zurufe links.) Wenn wir den Achtstundentag im Baugewerbe nicht beseitigen, werden wir in 50 Jahren der Wohnungsnot nicht Herr. Und wie steht es um den Nachwuchs in diesen „gemeinwirtschaftlichen“ Instituten? Niemals wird dort ein ehrling fachgemäß ausgebildet werden.
Ministerialdirektor Eontze hebt hervor, daß erhebliche neberschüßse der Hauszinssteuer des Vorjahres bie besondere Be⸗ rücksichtigung der kinderreichen Familien ermöglichten. Bezüglich des Schutzes der Bauarbeiter wolle das Reich auf diesem Gebiete die Führung haben; ein Entwurf liege vor, den die Länder nur begutachten könnten. Eigene Wege könnten sie daher jetzt nicht gehen. Die staatlichen Baukontrolleure seien nur noch in sehr seringer Zahl vorhanden, die übrigen Baukontrolleure seien ge⸗ neindlich; von ihnen seien nur etwa 100 abgebaut worden. Nach ser amtlichen Statistik seien in dem Jahre 1. 10. 1923 bis 1. 10. 1924 fertiggestellt worden 55 200 Wohnungen, im Bau be⸗ riffen waren in demselben Zeitraum 58 200 Wohnungen.
as seien 88 sgan für dies eine Jahr erheblich 85 als der bgeordnete ückebier angegeben habe. Mit einem Wohnungs⸗ auprogramm Ln⸗ man 8 sehr schlechte Erfahrungen ge⸗ nacht. Zur Aufstellung eines Programms sei man sofort bereit, 8 seine Durchführung sei eine andere Frage. (Zuruf rechts:
die müssen ein Programm aufstellen, und dann muß es finan⸗
———;—
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck bervorgehohenen
er Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Wie konnte
iert werden.) Der Redner verteidigt die Heimstättengesellschaften, die z. B. in der Provinz Sachsen großes Vertrauen besäßen. Ein Monopol hätten diese Heimstättengesellschaften nie gehabt.
Abg. Hagemann (Fentr.) tritt für die Förderung des Kleingartenwesens ein; sie bedeute gleichzeitig eine Ergänzung der Wohnungsbaupolitik. Der Redner begründet einen Urantrag seiner Fraktion auf Vorlegung eines Gesetzentwurfes, betr. Ausweisung von Garten⸗ und Heimstättengebieten. Er weist hin auf die in England im Gange befindlichen gesetzlichen Bestrebungen zur Schaffung von Dauerkleingarten⸗Kolonien. Dasselbe Ziel werde von den deut chen Kleingärtnerorganisationen angestrebt. Es werde, nach Meinung des Redners, im Rahmen des in Vor⸗ bereitung befindlichen neuen Städtebaugesetzes ohne Schwierig⸗ keiten 5. erreichen sein. —
Abg. Ladendorff (Wirtsch. Pgg.) begründet einen Antrag einer Fraktion auf Auflösung des Wohlfahrtsministeriums. Maßgebend seien dafür lediglich sachliche, nicht persönliche Gründe; es ist in unserem Autrag keine persönliche Stellungnahme gegen den Wohlfahrtsminister zu erblicken. Auch der frühere preußische Landwirtschaftsminister Dr. Wendorff hat, aus Sparsamkeits⸗ gründen, die Auflösung des Wohlfahrtsministeriums für notwendig erklärt. Der Redner weist die Behauptung des Abg. Meier⸗ Solingen zurück, der Hausbesitz erziele 1ge schon erhebliche Ueberschüsse von den d haen Dabei werde vor allem ver⸗ gessen, daß bei den als Miete angesehenen Summen auch die Haus⸗ zinssteuer mit einbegriffen sei. An einem der größten Berliner Amtsgerichte schwebten zurzeit nur 238 Mietprozesse; von Taufenden solcher Prozesse könne also nicht die Rede sein. Die Hausbau⸗ genossenschaften, z. B. die in Solingen, hätten es u. a. verstanden, erhebliche Kosten und Lasten des Hausbesitzes von sich auf die Mieter abzuwälzen, darunter auch die Schönheitsreparaturen. Die Verhältnisse ließen sich also nicht mit den normalen Zuständen vergleichen. Für eine Zweizimmerwohnung wurden vor dem Kriege 285 Mark gezahlt, während in den veiten afts . in Solingen für die gleiche Wohnung 400 Mark gezahlt würden. Herr Meier soll also nicht mit Steinen werfen, wenn er in Solingen im Glashause sitze. Der Redner weist dann hin auf die zwei⸗, drei⸗ und vierfach höheren Kosten von Reparaturen in den Häusern. Wenn man nicht zu einem Ausgleich zwischen den Mieten in den alten und in den neuen Häusern gelange, werde man niemals aus der Wohnungsnot herauskommen. Vor allem müssen die Hausbesitzer erst wieder das volle Verfügungs⸗ recht über ihr Eigentum bekommen. Heute müsse er noch Mob und Gesindel, Räuber und Spitzbuben in seinem Hause wohnen lassen, während tausende anständiger und ehrlicher Leute auf Wohnungen warteten. (Lärm bei den Komm. und Zurufe: Schieber!) Tatsache sei, daß in jedem Hause heute mindestens ein lästiger Mieter wohne, der — evtl. auch mit Zustimmung sämtlicher Mieter — aus dem Hause entfernt werden müßte. Namens des organisierten deutschen Hausbesitzes erklärt der Redner, daß der Hausbesitz mit der Forderung der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft nicht die Forderung verbinde, die Miete nach Angebot und Nachfrage zu regeln. Eine Aufhebung einzelner Teile der Wohnungszwangswirtschaft sei zwecklos. Vor allem sei nicht einzusehen, welche Aufgabe und welchen Zweck heute die Wohnungsämter noch haben. Der Vorsitzende des Reichs⸗ verbandes deutscher Wohnungsämter habe in Stuttgart erklärt, ihre Arbeit sei hoffnungslos. (Hört, hört!) Deshalb habe seine Fraktion die Auflösung der Wohnungsämter beantragt. Vor allem solle aber von den Wohnungsämtern zunächst eine zutreffende Statistik der wirklich Wohnungslosen aufgestellt werden. Die arbeitslosen Werkarbeiter im Westen, die Hausbesitzer seien, müßten von der Zahlung der Hauszinssteuer für ihre eigene Wohnung be⸗ reit werden. Der Redner geht dann über zu der Frage des Er⸗ sölens neuen Wohnraumes, auf der überhaupt die ganze
ohnungszwangwirtschaft beruhe. Die Hauszinssteuer sei die un⸗ sozialste Steuer, die man sich denken könne. Die Hausbau⸗ genossenschaften seien nicht gemeinnützig, 1B.s gemeingefährlich, weil fie zu teuer und zu schlecht bauten. Der Redner wünscht vom Minister nähere Auskunft über die Verwendung der Hauszins⸗ steuer und tritt für die Berücksichtigung des soliden werkes ein. Die Siedlung auf dem Tempelhofer Feld habe von außen einen recht schönen Eindruck gemacht, aber die verwendeten Baustoffe seien so minderwertig, daß jetzt schon, nach 1 ½ Jahren, Dachreparaturen von 700 bis 800 Mark erforderlich seien. Einem Gutachten zufolge werde eine Siedlung in Wittenau u. a. charaktisiert: „Verwendung vüecrwentgfier Materials, schlechte Anlage der Fundamente, Koksasche und schlechten Beton ohne g Risse des Mauer⸗ Der Direktor 1“ begnügte sich bisher noch mit einem iedlungshaus, je be g er den⸗ “ illa im Grunewald und Auto. Büißiben Verhältnisse herrschen bei der Haustoff Artiengelenschaff Gemeinnützige Siedlung Frankfurt a. O. Die „Bauhütte“ in Tilsit teht in Konkurs wegen 8 wenderischer Lebensführun ihrer beler Die „Kosmos⸗Aktiengesellschaft“, gemeinnütziges Sie lungs⸗ unternehmen — Direktoren Dr. Goldmann, Königsberger, Fried⸗ länder und Stadtv. Wildegans — hat in Wilmersdorf gemein⸗ nützig gebaut. Dabei 88 die Bauhandwerker mit ihrem. Een⸗ ausgefallen, weil der erste Direktor Dr. Goldmann, Aktionär des Sportpalastes, nach Sdetehn eigenen Eingeständnis, mit den zuschußgeldern 1. jiert hat. (Hört hört!) Der Redner bringt noch weitere schwerden über Siedlungsgenossenschaften zur Sprache. In Wittenau ständen in Siedlungshäusern zahlreiche Wohnungen, in Reinickendorf ganze Häuserreihen leer. (Hört, hört!) er Redner verliest den Brief eines einfachen der den Abg. Ladendorff auffordert, die Schwefelbande un Schwindelgesell aft der gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften beseitigen zu helfen. Wie es bei den Gesellschaften üsehe zeige das Beispiel der Mitteldeutschen Heimstättengesellscha t, die einen Teil des ihr aus Staatsforsten zur
Verfügung gestellten Holzes überhaupt nicht abgeholt habe, den
genügenden Zementzusat, die Folge davon:
werkes so wie im Keller.“
rößten S. vaän vützaßt d nur einen kleinen Teil zu Siedlungszwecken verwan 8 vnenr Hört, hövt!) Dies sei in einem Prbzeß festgestellt worden. 8 gebe zu denken, wenn eine vom Wohlfahrtsministerium ein⸗ esetzte Kommission trotzdem festgestellt habe, aß doe Ffemm etten. Fefellschaft den Bestimmungen des Wo ffahrtsministers ent⸗ sprochen shöbe In Magdeburg hat die „ limstätte“ trotz ihrer 8 Idknappheit für zwei Geschäftsführer ein komfortables Haus gebaut. 700 Quadratmeter Holz sind in einer Nachweisung einfach als „durch Diebstahl abhanden gekommen“ bezeichnet worden. (Hört, hört!) Nur 700 Festmeter sind von den 24 500 die der Gesellschaft zur Verfügung gestene wurden, der “ tatsächlich zugeführt worden. Der Auf ichtsrat der Gesellschaft hat, wie der vorsitzende Lande erichtsdirektor in dem Prozeß⸗ gegen n Redakteur Fernenbach fchtgestellt hat, vollkommen 85 hätten heute keine Wohnungsnot, wären die von den Siedlungs⸗ gesellschaften verpulverten Gelder der 8u Bautätigkeit zu⸗ geführt worden. Bezeichnend sei, daß der beste CeIesn zustand in den Miekskasernen festgestellt worden sei. (Beifa rechts. — Zurufe und Lärm links.) 8 1e“ inisterialdirektor Contze: Von allen Wohnungsressort der Mihges wird zugegeben, daß die jetzigen 8 der Wohnungs⸗ ämter geändert werden müssen, das wir auf dem Wege der Eeh nächst stattfindenden allgemeinen Wohnun g me möglich ein. In dieser Beziehung können wir mit den Forderungen der H chaftsparten einverstanden sein, ebenso mit derjenigen auf Abzweigung von Hauszinssteuer⸗Reparaturhypotheken zur Er⸗ haltung der Altwohnräume. Die 19 Millionen, für die Herr Ladendorff den Verbleibsnachweis vermißt, sind für Arbeitgeber⸗ darlehen zu Wohnungsbäzten verwandt worden. Das Wohl⸗ ahrtsministerium ist im egensatz 8 dem Abgeordneten Laden⸗ berf allerdings der Meinung, da de. Gemeinwohl bei den Siedlungsgesellschaften in guten Händen ist. 1 Abg⸗ Pien⸗ eid (Zentr.): Man soll doch nicht vergessen, daß schon vor dem Kriege die private Bautätigkeit vollständig ver⸗ Diejenigen, die heute in den Häusern wohnen, die die
agt hat. äusern wo Log fat. erbaut hat, sind der Industrie für ihr Porgehen
Mieter böswillige Zahler seien, ist unzutreffend; Vorwurf muß jeder 5 Beurteiler der
Abgeordneten Howe, — szwa⸗ der Wohnungsbau überhaupt eine Unmöglichkeit sei.
Wohnungsbauprogramm wäre, 55 viel Geld für den Bau von Wohnungen zu beschafßem und he e behüberfaa des Herrn
V
“
aufgefaßt 270 Millionen das Gesamtaufkommen aus der Hauszins⸗ steuer wäre. Ich möchte keinen Irrtum aufkommen lassen und feststellen, daß diese 270 Millionen — 210 Millionen für die Kom⸗ munen und 60 Millionen für den Staat — nur das Aufkommen
haltsjahr 370 Millionen betragen, die wir für Bauzwecke verwenden können, und zwar für die Kommunen 200 bis 210 Millionen nach der vorläufigen Schätzung und für den Staat 150 bis 160 Millionen. Ich möchte aber ausdrücklich feststellen, daß nicht wir diese Mittel
Bauhand⸗
dankbar. Die Behauptung der Redner der Welscasbeher e der größte Teil der mit zwei Mietsraten im Verzuge befindli
egen einen erhãltnisse ie Mieterschaft schützen. Ebenso steht es mit der Darstellung des daß unter der Behnunsvansewiecoaf
das be
rfügung zu stellen. Die adendorff, das Wohlfahrtsministerium ei überflüssig, könne man nicht behandeln. Die Wirt⸗ werde mit ihrer unsachlichen Bekämpfung des
inisters kein Glück haben. 1 v. 1 Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer: Ich möchte
mir zunächst einige Bemerkungen zu den letzten Anregungen des Herrn Abgeordneten Teitscheid gestatten. Ich möchte sagen, daß wir sehr gern bereit wären, den Kreis derjenigen Personen, die Zusatzhypotheken bekommen können, auszudehnen, daß wir aber unter allen Umständen zunächst einmal abwarten müssen, wie sich die bisherige Anordnung für die kinderreichen Familien und die Schwerkriegsbeschädigten auswirkt.
Meine Ausführungen am Samstag sind verschiedentlich so worden, als wenn das Aufkommen von
dieses Haus⸗
im Haushaltsjahr 1924/25 gewesen sind. Für 350 bis
wird das Aufkommen voraussichtlich
direkt an Baugenossenschaften irgendwelcher Art verteilen, sondern daß sie durch die Kommunen bezw. durch den Regierungs⸗ präsidenten verteilt werden. (Zuruf bei der Wirtschaftl. Vereinig.) — Das ist nicht richtig. Herr Abgeordneter Ladendorff hat gewünscht diese Mittel sollten dem privaten Baugewerbe zur Verfügung gestellt werden. Sie werden dem privaten Baugewerbe in demselben Umfange zur Verfügung ge⸗ stellt wie den Baugenossenschaften. Wir haben darauf keinen besonderen Einfluß. Herr Abgeordneter Ladendorff, wenn Sie die Ausstellung in Köln besucht haben, werden Sie gesehen haben, daß in einer ganzen Reihe von Städten die gemeinnützige Bautätigkeit nur 5 bis 10 vH der Bautätigkeit ausmachte, daß also in der Privatwirtschaft 80 bis 90 vH der Bautätigkeit überhaupt vorhanden waren. Also es ist nicht richtig; wir haben absolut kein Monopol für die gemeinnützigen Genossenschaften aufgestellt. Aber ich kann mit dem besten Willen nicht einsehen, warum wir nun die gemeinnützigen Baugenossenschaften ausnehmen sollten. Das sind zum allergrößten Teil sehr solide und gute Gründungen, die längst in der Vorkriegszeit gemacht worden sind, die außerordentlich große Aufgaben auf dem Gebiete der Beschaffung von Wohnungen sür die
minderbemittelte Bevölkerung erfüllt haben. Da möchte ich wirklich gern wissen, warum wir die von der Erstellung von Wohnungen aus⸗ nehmen sollten. (Zuruf bei der Wirtschaftl. Vereinig.) — Das ist nicht wahr, ich bestreite es Ihnen, daß das die Wenigsten sind. Lesen Sie darüber die Statistik nach, da werden Sie sehen, wie in den einzelnen Kommunen die Dinge gehandhabt werden. Nach unseren Richtlinien ist absolut keine Bevorzugung vorhanden. Diese Richtlinien sind für die Verteilung der Mittel aus der Hauszinssteuer gegeben. Innerhalb dieser Richtlinien haben sowohl die Kommunal⸗ verwaltungen wie die Regierungspräsidenten vollständig freie Hand, und irgendeine Monopolisierung kann nicht bewiesen werden, sie trifft überhaupt gar nicht zu. Wir haben nur im Rahmen unserer Richt⸗ linien auf die Verteilung der Mittel Einfluß. Sie sind, wie ich Ihnen eben nachgewiesen habe, in außerordentlich großem Umfange der Privatwirtschaft zur Verfügung gestellt worden. Sie aber allein der Privatwirtschaft zur Verfügung zu stellen und die gemeinnützigen Gesellschaften überhaupt auszuschließen, ich glaube, dazu wird jeden⸗ falls im heutigen Staat wohl niemand die Hand bieten können, ebenso wie es ja im alten Staat auch nicht der Fall war. Die Leute, die sich zusammenschließen und den letzten Pfennig zusammensparen, um so mindestens 10 vH der benötigten Mittel aus eigenen Spar⸗ kapitalien aufzubringen, erfüllen damit eine hohe Aufgabe. Diese Leute wollen etwas und tun etwas, und da möchte ich einmal den⸗ jenigen sehen, der sie nun von dem Bezuͤg der öffentlichen Mittel ausschließen will. (Zuruf bei der Wirtschaftl. Vereinig.: Um die handelt es sich nicht.) — Darum handelt es sich ganz allein. Auf die anderen Dinge komme ich auch noch zurück.
Bezüglich der provinziellen Wohnungsfürsorge⸗ gesellschaften ist bereits festgestellt worden, aus welchen Gründen sie damals errichtet worden sind. Damals war die Situation so, daß eben das private Unternehmertum nicht in der Lage war — durchaus nicht durch seine Schuld —, den Wohnungs⸗ raum zu erstellen, der erstellt werden mußte. Das ist der Grund gewesen, weshalb mit öffentlichen Mitteln diese Einrichtungen geschaffen worden sind. Daran ist nicht nur der Staat beteiligt,
sondern bei jeder provinziellen Fürsorgegefellschaft ist auch die Pro⸗
vinz beteiligt, sind die größeren Stadt⸗ und Landkreise der Provinzen beteiligt. Dementsprechend sind auch die Aufsichtsräte bestellt worden. Wir haben im Staat nur einen einzigen Vertreter im Aufsichtsrat, die anderen Aufsichtsräte werden von den Provinzialausschüssen oder Provinziallandtagen, von den Kommunen, den Stadt⸗ und Land⸗ kreisen bestellt. Wenn dann unter deren Augen solche Dinge vor⸗ kommen sollten, so kann doch nicht allein der Wohlfahrtsminister dafür verantwortlich gemacht werden. Dann haben eben zweifellos die Aufsichtsräte nicht ihre Pflicht und Schuldigkeit getan. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftl. Vereinig. und rechts.) Dann wäre eben seitens der betreffenden Körperschaften daäafür zu sorgen, daß die betreffenden Herren ihre Pflicht und Schuldigkeit tun. Ich wieder⸗ hole: der Wohlfahrtsminister hat in allen Aufsichtsräten nur einen einzigen Vertreter, und daß der allein die Dinge machen kann, werden Sie wohl auch nicht behaupten wollen.
Dann ist auf das Beispiel von England hingewiesen worben. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir in so glücklichen Verhält⸗ nissen lebten wie England, dann würde bei uns natürlich auch die Lösung der Wohnungsfrage erheblich leichter sein. England sah für jede Kleinwohnung, die in den letzten Jahren bis zum 1. Oktober 1925 gebaut worden ist bezw. gebaut wird, auf 20 Jahre einen jährlichen⸗ Zuschuß von 6 Pfund gleich 120 Mark vor. (Zurufe bei der Wirt⸗ schaftl. Vereinig.) — Darauf kommt es nicht an. Wir haben in Preußen einen Etat von 2,3 Milliarden, verehrter Herr Kollege, und trohdem werden Sie es auch nicht daß der preußische