1925 / 228 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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Aufwertungsgesetzes als 1 1920 erworben anzusehen sind Beweismittel für den Altbest binnen einer Frist von zwei Mona sn dem Erscheinen dieser Aufforderuen set Deutschen Reichsanzeiger einzureicheng Die Aufforderung ist in nachsten gefstnsgen 3 enden . Frankfurter Zeitun . 8. 2 g am 25. 9. Frantfurter Nachrichten a K Lssenbeim, den 20 Septemte dan Gräfl. Solms⸗Rödelheim’sche Rentkammer.

fraelitische Cultusgemei nsere oigen Anleihen und 1904 werden nacihe ondgan wertungsgefetzes mit 15 % des Nomin betrages aufgewertet. Die Anleihegläudul werden hierdurch aufgefordert, die Stins innerhalb einer Frist von einem Maulh seit dem Erscheinen dieser Auffordenm im Deutschen Reichsanzeiger bei dem eh bankbaus Gebr. Goldschmidt in Gotha 3- Umstempelung einzureichen. Gleichnennf mit den auf Reichsmark umgestellen Stücken werden neue Zinsscheinbogen auß gegeben werden. Die nach

Frist nicht eingereichten D Lntaafag

[72680] Inhaber unserer 4 % Partial⸗Obli⸗ vor dem gationen, die diese vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die Vorrechte des Altbesitzes nach § 39 bezw. § 45 des Auf⸗ wertungsgesetzes in Anspruch nehmen wollen werden hierdurch aufgefordert, die betr. Obligationen bis zum 31. Oktober 1925 bei der Firma J. F. Lorek Nachfolger, Königsberg Pr., Vordere Vorstadt1 7/18, anzumelden. Die gesetzlich erforderlichen Beweis⸗ mittel des Altbesitzes sind bis zum 30. No⸗ vember 1925 beizubringen.

[727510] Aufforbderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemaß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 192. (RGBl. I S. 117) fordern wir die Altbesitzer unserer Teilschuld⸗ verschreibungen vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ pruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bei unserer Gesellschaft, Berlin NW. 21,“ Loge zu den Drei Kronen. Dortmunder Straße 12, anzumelden. Der Königsberg Pr. Anmeldung sind die Mäntel der Schuld-³ E1“

verschreibungen beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld. [72748]0) Aufforderung verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ zur Aumeldung des Altbesitzes von 3 udustrieobligationen.

schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ 3 vor . je bi Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes worben haben und die bis zur Anmeldung vom 16. Jul 1925 RGBl. 1 G. 117

Obligationsgläubiger geblieben sind. Den 8

Albesitzern steben glecch die de stahe von fordern wir die Altbesitzer nachstehend

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 aufgeführter Anleiben:

des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. unserer 4 ½ % gen Anleihe von

1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. 9 Beweismittel für den Altbesitz sind

binnen einer Frist von zwei Monaten

seit dem Erscheinen dieser Aufforderung

im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Berlin, den 26. September 1925.

[70338] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen von 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen:

Aufforderung 91 Anmeldung von Schuld⸗ verschreibungen. 9 des Aufwertungsgesetzes i 1925 RGBl. I S. 117 nern wir die Altbesitzer unserer p- Anleihen aus den Jahren 1916, und 1918 auf, ihre Schuldver⸗ ibungen, für welche die Vorrechte des tbesitzes in Anspruch genommen werden, Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ actes innerhalb einer Frist von 1 Monat en dem Erscheinen dieser Aufforderung fi Deutschen Reichsanzeiger bei unserer hüäörtsstelle in Sig urg, Mühlen⸗ e 47, I. Etage, schriftlich anzumelden. age. Anmeldung sind die Mäntel der culdverschreibungen, gegebenenfalls der sachweis ihrer Hinterlegung beizufügen Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ besschreibungen, die letztere vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ neldung Obligationsgläubiger geblieben nd. Den Altbesitzern stehen gleich die nbaber von Schulverschreibungen, die zmäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als 8 dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen

snc neismittel für den Altbesitz sind linnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im

[723700) Aufforderung— zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre 1910 auf, thre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Ver⸗ lustes des Genußrechts, innerbalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns schriftlich anzu⸗ melden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗

weis ihrer Hinterlegung beizufügen Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Zöblitz, den 25. September 1925.

Der Anmeldung sind die Mäntel und Bogen der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die vas n von Schuld verschreibungen, die ihre Schuldverschrei bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzuseben sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie am Schalter der Anmeldestelle erfolgt; andern⸗ falls wird die übliche Provision in An⸗ rechnung gebracht. „Diese Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Tageblatt am 23. 9. 1925, 2. Sc ttersch Kreisblatt am 22. 9.

3. Hannoverscher Kurier am 23. 9. 1925, 4. Hannoverscher Anzeiger am 24. 9.1925. Ringelheim, den 29. September 1925.

Elektrizitätswerk Ringelheim

[72743] Berichtigung 71 betr. unserer Auiforderung zur Anmeldung des Altbesitzes unserer Obligationsanleihe von 1907: In unserem in Nr. 217 dieser Zeitung vom 16 September 1925 erschienenen In⸗ serat soll es nicht 5 %ige Obligations⸗ anleihe von 1907, sondern 4 ½ %ige Obli⸗ gationsanleihe von 1907 heißen. Breslauer Nachrichten G. m. b. H.

[71825] Aufforderung .— zur Anmeldung des Aktvesitzes von 2. Jçnudustrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ 69en Anleihe vom Jahre 1905 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat bei uns anzumelden. Der An⸗ meldung sind die Mäntel der Schuldver⸗ schreibungen oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung einzureichen.

Lübtheen i. Meckl., den 24. Sep⸗ tember 1925.

Mecklenburgische Gewerkschaft

4. Verlosung ꝛ. von Wertpavieren.

[72752 Der Geldbetrag der am 1. Oktober er. fälligen Zinsrate für die 6 % ige Roggen⸗ wertanleihe der Stadt Insterburg ist unter Beachtung der Bestimmungen der Schuldverschreibung auf 0,30 pro Zentner festgesetzt . Insterburg, den 26. September 1925. Der Magistrat.

(Breslauer General⸗Anzeiger).

[73108] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes

vom 16. Juli 1925 RGBl. I1 S. 117

fordern wir die Altbesitzer unserer nach⸗

stehend aufgeführten Anleihen:

1. 4 ½ % Anleihe von 1906,

2. 4 ½ % Anleihe von 1911,

3. 4 ½ % Anleihe von 1912,

4. 4 ½ % Anleihe vom Februar 1920,

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die

die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

genommen werden, zur Vermeidung des

Verlustes des Genußrechts

bis zum 30. Oktober 1925 (ein⸗

schließlich)

bei der Obligationenstelle der Sie⸗

mens⸗Schuckertwerke G. m. b. H. in

[73446] 4 ½ % Anleihe von 1913 der Generaldirektion der Grafen Henckel von Donnersmarck⸗Beuthen. Namens der Eigentümer der Besitzungen, wesche mit der von der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma „Generaldirektion der Grafen von Henckel von Donners⸗ marck⸗Beuthen“ in Höhe von 5 000 000 aufgenommenen 4 ½ % Anleihe von 1913 belastet sind, kündigen wir hiermit den noch bestebenden Restbetrag der An⸗ leihe zur Rückzahlung am 2. Januar 1926. Die Auszahlung der Teilschuldverschrei⸗ bungen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit RM 150,— für nom.

2. unserer 5 % igen Schuldverschrei⸗ bungen von 1918, 3. der von uns übernommenen 4 ½ %igen Anleihe der Gewerk⸗ schaft Hohenzollern von 1900/01,

1000,— gegen Rückgabe der Stücke und der noch nicht fälligen Zinsscheine. Für den am 1. Juli 1925 fälligen Zinsschein werden 0,6 %, für den am 2. Januar 1926 fälliaen Zinsschein werden 1,25 % des Aufwertungsbetrags vergütet. Die Verzinsung vorstehender Teilschuld⸗ verschreibungen hört mit dem 31. De⸗ zember 1925 auf Die Einlösung erfolgt vom vom 2. Januar 1926 ab bei der Kasse der Gräflichen Berg⸗ werksverwaltung Rococogrube, Beuthen, O.⸗S., Gartenstr. 20, bei der Dresdner Bank, Berlin und deren übrigen deutschen Nieder⸗ lassungen, bei dem Bankhause Breslau. Die Rechte der Altbesitzer sollen be⸗ sonders abgegolten werden. Carlshof, im September 1925. Generaldirektion der Grafen Henckel von Donnersmarck⸗Beuthen.

E. Heimann,

[70929] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Teilschuldverschreibungen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½¼ % igen Teilschuldverschreibungen vom 25. November 1914, 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen

vom 31. März 1920 auf, ihre Teilschuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer

rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Geschäftsstelle Bonn,. Weberstraße 59, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Teilschuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibun⸗ gen, die ihre Schuldverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen leich die Inhaber von Schuldverschrei⸗

ungen, die gemäß § 38 des Aufwertungs⸗ gesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erwor⸗ ben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen

Diese Aufforderung ist am 25. Sep⸗ tember in der „Landwirtschaftlichen Zeit⸗ schrift für die Rheinprovinz“ erschienen.

Bonn, den 25. September 1925.

Landwirtschaftlicher Verein für

Rheinpreußen.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von 8 Obligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordere ich die Altbesitzer der

Gräfl. v Alzenschen Partialobligationsanleihe vom Fahre 1837

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei mir anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitzer sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Cellesche Zeitung, Celle, Hannoverscher Kurier, Hannover.

Otto von Campe,

sscheinen dieser Aufforderung im Deutschen HReichsanzeiger bei

1. Helmstedter Kreisblatt, Helmstedt, am

30. September 1925. Weferlingen, Prov. Sa., den 30. Sep⸗ tember 1925.

G. m. b. H. 8 [73350) Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer nach⸗ stehend aufgeführten Anleihen: 1. 5 % ige Anleihe vom Jahre 1910, 2. 5 % ige Anleihe vom Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Schierke, den 25. September 1925. C. Hoppe & Co. Elektrische Zentrale, Schierke. C. Hoppe. C Schinke.

[72245] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 E. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen: 1. der 4 % igen Anleihe aus dem Jahre 1909, 2. der 4 ½ 9% i gen Anleihe aus dem Jahre 1920, auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer

Frist von einem Monat seit dem Er⸗

der Hildesheimer Bank in Hildes⸗ heim oder

der Kasse unserer Gesellschaft anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung oder der Nachweis der Hinter⸗ legung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ schuldverschreibungen beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗

verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗

bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den ltbesitzern stehen gleich die Inhaber von

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des

Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli

1920 erworben anzusehen sind.

Begweismittel für den Altbesitz sind

binnen einer Frist von zwei Monaten seit

dem Erscheinen dieser Aufforderung im

Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗

den Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Einbecker Tageblatt, Einbeck, 26. September 1925,

2. Hildesheimer Allgemeine Zeitung, Gerstenbergsche Zeitung, Hildesheim, am 26. September 1925,

3. Hildesheimsche Zeitung, Kornackersche Zeitung, Hildesheim, am 25. Sep⸗ tember 1925.

Die Entscheidung darüber, ob eingereichte

Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht

durch die Anmeldestelle sondern unter

unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns.

Einbeck, den 26. September 1925.

am

Vereinigte Walbecker Kalkwerke

Vereinshaus

Deutscher Apotheker G. m. b. H. Der Geschäftsführer: Koschitzilrlrl.

9] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes unserer Teilschuldverschreibungen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1901 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Wirtschaftsver⸗ waltung des Freimaurer⸗Instituts, Dres⸗ den⸗Striesen, Eisenacher Str. 21, anzu⸗ melden. Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ festisas oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die dieselben vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationsgläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben an⸗ zusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die gleiche Aufforderung ist am 24. September 1925 in Nr. 449 des Dresdner Anzeigers erschienen. Ob Altbesitz im Sinne des Aufwertungs⸗ gesetzes bevorzugt aufgewertet wird, ist noch zu entscheiden. Die Vorsteherschaft der Lehr⸗ und GErziehungs⸗Anstalt für Knaben zu Dresden⸗Striesen

Freimaurer⸗Institut.

G. Anders, Finanzdirektor i. R., Vorsitzender.

8

[72746] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1897 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung oder der Nachweis der Hinter⸗ legung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ schuldverschreibungen beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben baben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Aschersleber Anzeiger am 18. Sep⸗ tember 1925, 2. Hildesheimer Allgemeine Zeitung, erstenbergsche Zeitung, Hildesheim, am 26. September 1925. Die Entscheidung darüber, ob eingereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwortlichkeit durch uns. 1 Aschersleben, den 26. September 1925.

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei: unserer Verwaltung in Sonders⸗ hausen (Thür.) und die zu 1 ge⸗ nannte Anleihe außerdem bei der Deutschen Bank in Berlin und der Firma Hagen & Co., Berlin, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbefitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit⸗ dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen, betreffend die zu 1 genannte Anleihe: Rheinisch⸗Westfälische Zeitung, Essen, am 16. 9. bezw. 24. 9. 25, „Der Deutsche“, Sondershausen, am 16. 9. bezw. 24. 9. 25, Berliner Börsenzeitung, 16. 9. bezw. 25. 9. 25, Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 16. 9. bezw. 25. 9. 25, am 16. 9.

Kölnische Zeitung, Köln, Sondershausen, den 26. Sept. 1925.

Berlin, am

bezw. 25. 9. 25.

[72744] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes

unserer 3 ½ % igen Schuldverschrei⸗ 8 bungen.

Hochgräfl. Solms⸗Rödelheim'sches 1 Anlehen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 3 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1830 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Ver⸗ lustes des Genußrechtes innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei

in Assenheim

1. unserer Rentkammer oder 2. der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Frankfurt (Main), anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗

bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von

werden für kraftlos erklärt werden. Gotha, den 26. September 1925.

Ffraelitische Cultusgemeinde in Gotha.

Herrmann.

[72323] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von „Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgeseze vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. II7 fordern wir die Altbesitzer nunserer 4 ½ % igen Landesherrlich geneh migten 1 vom Jahre 1913 auf, ihre Schuldverschte bungen, für die die Vorrechte des Att⸗ besitzes in Anspruch genommen wenen zur Vermeidung des Verlustes des Genusk rechts bis zum 31. Oktober 1928 (einschließlich) bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen anzumelden: in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Darmstädter und National bank Kommanditgesellschaft an Aktien, bei der Mitteldeutschen Creditbank in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt, bei der Darmstädter und National bank, Kommanditgesellschaft au Aktien, Filiale Frankfurt (Main) bei der Deutschen Vereinsbank, bei der Mitteldeutschen Creditba in Mannheim: bei der Rheinischen Creditbank. Bei der Anmeldung sind die Mänte und Talons der Teilschuldverschreibunge nebst einem der Nummernfolge nach ge ordneten Verzeichnis in doppelter Aus fertigung oder der Nachweis ihrer Hinter legung einzureichen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld verschreibungen, die ihre Schuldverschrei bungen vor dem 1. Juli 1920 erwolbe haben und die bis zur Anmeldung Oölih gationengläubiger geblieben sind. Der steben gleich die Juhaber vo Schuldverschreibungen, die gemäß § &. des Aufwertungsgesetzes als vor der 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Alibesih sid spätestens bis zum 30. November 197 einzureichen. 1 Die Entscheidung darüber, ob eingereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt unken unserer ausschließlichen Verantwortlichke durch uns. Die Anmeldung der Vorrechte des Al besitzes ist . foweit sie an de Schaltern der oben aufgeführten Anmelde stellen erfolgt; andernfalls wird die übli Provision in Anrechnung gebracht. Die Aufforderung ist in den nach stehenden Zeitungen erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Courier am 29. Ech tember 1925, 2. Frankfurter Zeitung am 29. Eep⸗ tember 1925, 1b 3. Karlsruber Zeitung (Badischer Staals anzeiger) am 29. September 1925. Donaueschingen, den 29. September

verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ 1925

Für den Fürsten Max Egon zu Fürstenberg und für die Fürstlich Standesherrschaft Fürstenberg: Fürstlich Fürstenbergische Kammer

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des

Braun.

[70840]

Gemäß §.

Reichsanzeiger“ bei uns anzumelden. Der

schreibungen vor dem 1.

Obligationsgläubiger geli dnl sind. Den

1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

erschienen. Auch die Neubesitzer unserer Schuldve

uns angeben.

Wailkesburg, Hannover⸗Wülfel.

Carl Rabbethge & Comp.

H. C. Bestehorn.

Bader.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieoblig 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

4 % igen Anleihe vom Jahre 1904

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes i enommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrech Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im

verschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung betzufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, uli 1920 erworben

von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei dem Erscheinen dieser Aufforderung im „Deutschen Reichsanzeiger“ einzureichen.H Die Aufforderung ist außerdem noch im „Württembergischen Staatsanzei

Rentlingen, den 21. September 1925.

Elektricitätswert Reutlingen G.

ationen, Röl-

n Anspna innerhalb ein ts in 8 Lutschen

Anmeldung sind die Mäntel der Schuld

die ihre Schuldver⸗ bis 68 Anmeldungf

Inhaber vor dem

haben und die bis zur Altbesitzern stehen gleich die Monaten seit ger⸗

rschreibungen wollen innerhalb der obißen

Frist ihre Adressen samt den Nummern unserer Teilschuldverschreibungen

Becker.

stehenden Zeitungen am 29. 9. 25 er⸗

Heutschen Reichsanzeiger einzureichen. Siegburg, den 25. September 1925. Beamten⸗Wohnungsverein C. G. m. b. H., Sitz Siegburg. Der Vorstand.

112749] Aufforderung G zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes tom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer nachstehend auf⸗

geführter Anleihen: 8 291, unserer 5 %i gen Anleihe von 1919,

2 der von uns übernommenen 5 %igen Anleihe der Gew. Dingelstedt von 1912,

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die

die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts innerhalb einer frist von einem Monat seit dem Er⸗ schinen dieser Aufforderung im Deutschen

Reichsanzeiger bei:

unserer Verwaltung in Anderbeck, Kr. Oschersleben,

und die unter 1 genannte Anleihe außerdem bei der Dresder Bank in Berlin

anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der

Schuldverschreibungen oder der Nachweis

ihrer Hinterlegung

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ berschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ hungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ jesitzrn stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am

hs 9. bezw. 25, 9. 1925,

Magdeburgische Zeitung, 2 am 15. 9. bezw. 26. 9. 19.

Anderbeck, den 26. September 1925.

Gewerkschaft Wilhelmshall.

12322) Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 25 RGBl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer der nach⸗ stehend aufgeführten Anleihen:

1. 4 % Anleihe vom Jahre 1887, 2 4 % Anleihe vom Jahre 1898, 3. 4 % Anleihe vom Jahre 1903, 4. 4 % Anleihe der früheren Ge⸗

werkschaft Schlägel & Eisen vom Hhs 1895, 4 % Anleihe der früheren Ge⸗ werkschaft General Blumenthal vom Jahre 1902,

agdeburg, 25

tuf, ihre Schuldverschreibungen, für die

die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

ommen werden, zur Vermeidung des

erlustes des Genußrechts innerhalb einer

rist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen

eichsanzeiger bei der

Hauptkasse unserer Gesellschaft

in Herne anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ berschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ ungen vor dem 1. Juli 1920 erworben aben und bis zur Anmeldung Obligations⸗ släubiger geblieben sind. Den Altbesitzern lehen gleich die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit em Erscheinen dieser Auffordernng im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

ie Aufforderung ist in den nach⸗

ienen: 1. Berliner Börsenzeitun

1

Sächsische Serpentinstein⸗Ges. zu Zöblitz Ges. m. b. H. in Liqu. Prof. Dr. Foehr.

[72750] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 1 wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe aus dem Jahre 1912 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung

im Deutschen Reichsanzeiger: bei unserer Verwaltung in Sonders⸗ hausen (Thür.) und in Berlin bei der Deutschen Bank und bei der Firma Hagen & Co. anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Jult 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: Rheinisch⸗Westf. Zeitung, Essen, am 16. 9 bezw. 24. 9. 1925,

„Der Deutsche“, Sondershausen, 16. 9. bezw. 24. 9. 1925, Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin,

9. bezw. 25. 9. 1925, Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, 16. 9. bezw. 25. 9. 1925, Kölnische Zeitung, Köln, am 16. 9. bezw. 25. 9. 1925. Sondershausen, 26. September 1925.

Gewerkschaft Glückauf⸗Ost.

[72679] Aufford erung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemätz § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1904 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei: 1. der Gesellschaftskasse oder 2. den Niederlassungen der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft in (nur Seestraße 21) oder Meißen oder 3. den hne bden sgungen der Deutschen Bank in Dresden oder Meißen oder 4. der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Abteilung Dresden anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Mäntel und Bogen der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Nuftoederune t in den nachstehen⸗ n Gesellschaftsblättern erschienen: 8 1. 6 Anzeiger Nr. 440 vom 18. September 1925, 2. im Meißner Tageblatt Nr. 219 vom 18. September 1925. . Meißzen, den 26. September 1925.

n

am

am

1 g 2 Rbeinisch⸗Westfälische Zeitung. Herne, den 23. September 1925.

vergwerksgesellschaft Hibernia.

von Velsen.

1“

Ernst Leichert Gesellschaft mit

Friedrich Franz in Liqu.

Dr. Loewe.

[72747) Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. IS. 117— fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei der Hildesheimer Bank in Hildesheim anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach ge⸗ ordneten Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung oder der Nachweis der Hinter⸗ legung der Mäntel und Bogen der Teil⸗ schuldverschreibungen beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Beweismittel fürden Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern am 26. Sep⸗ tember 1925 erschienen: 1. der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung, Gerstenbergsche Zeitung, Hildesheim, 2. der Hildesheimschen Zeitung, Korn⸗ ackersche Zeitung, Hildesheim. Die Entscheidung darüber, ob einge⸗ reichte Beweismittel ausreichend sind, er⸗ folgt nicht durch die Anmeldestelle, sondern unter unserer ausschließlichen Verantwort⸗ lichkeit durch uns. Hildesheim, den 26. September 1925. Zucker⸗Rafsinerie Hildesheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

von

[72753] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von udustrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 NGBl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % igen Anleihe vom Jahre 1904 und 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei dem Bankhaus H. F. Lehmann in Halle a. S., Gr. Steinstr. 19, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Beütbeter sind die Inhaber von Schuld verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Allgemeine Verlosungsliste (Levysohn EFeanbera i. Schl.) am 26. 9. 1925,

r. 39,

2. Hannoverscher Kurier, Hannover, am 19. 9. 1925, Nr. 439,

3. Hallesche Zeitung in Halle a. S. am 18. 9. 1925, Nr. 219,

4. Saale⸗Zeitung in Halle a. S. am 18. 9. 1925, Nr. 219, 8

5. Düsseldorfer Nachrichten, Düsseldorf, am 21. 9. 1925, Nr. 464. Diese Aufforderung tritt an die Stelle unserer Bekanntmachung vom 1. Sep⸗ tember 1925. Halle a. S., am 16. September 1925. Gewerkschaft

des Bruckdorf⸗Nietlebener Bergbau⸗ Vereins.

Siemensstadt bei Berlin, Haupt⸗

Die Beweismittel für den Altbesitz sind der Anmeldung beizufügen oder spätestens bis zum 30. November 1925 nachträglich bei der Obligationenstelle der Sie⸗ mens⸗Schuckertwerke G. m. b. H. in Siemensstadt bei Berlin, Haupt⸗ verwaltungsgebäude, einzureichen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Im Interesse einer Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens Pnpe en wir jedoch, von einer Einreichung der Mäntel bei der obenbezeichneten Obli⸗ gationenstelle abzusehen und die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschrei⸗ bungen oder die darüber lautenden Hinter⸗ legungsscheine der Reichsbank nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Ver⸗ zeichnis in doppelter Ausfertigung inner⸗ halb der obigen Fristen bei einer der nach⸗ stehend genannten Stellen zu hinterlegen: bei der Deutschen Bank, Berlin, bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank

Aktiengesellschaft, Berlin, bei der Mitteldeutschen Creditbank und bei den Zweigniederlassungen

dieser Banken in München, Frank⸗

furt a. M., Hamburg, Elberfeld,

Mannheim und Nürnberg, bei dem Bankhause J. Dreyfus & Co.,

Berlin und Frankfurt a. M., bei der Bayerischen Vereinsbank,

München und Nürnberg, bei der Bayerischen Hypotheken⸗und

Wechsel⸗Bank A.⸗G., München, bei dem Bankhause Lazard Speyer⸗

Ellissen, Frankfurt a. M., bei dem Bankhause Jacob S. H.

Stern, Frankfurt a. M., bei dem Bankhause E. Ladenburg,

Frankfurt a. M., bei dem Bankhause von der Heydt⸗

Kersten & Söhne, Elberfeld, bei der Rheinischen Creditbank,

Mannheim, . bei der Süddeutschen Disconto⸗Ge⸗

sellschaft, Mannheim, bei dem Bankhause Anton Kohn,

Nürnberg. 1 Die Hinterlegung der Teilschuldverschrei⸗ bungen bzw. der Depotscheine der Reichs⸗ bank ist kostenlos, soweit sie an den Schaltern der genannten Stellen geschieht; anderenfalls wird seitens der Stellen die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Der Nachweis der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als den vorstehend ge⸗ nannten ist bei der oben bezeichneten Obli⸗ gationenstelle einzureichen. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: 1. Berliner Börsen⸗Zeitung am 19. Sep⸗

tember 1925, 2. Berliner Börsen⸗Courier am 19. Sep⸗

tember 1925, 3. Frankfurter Zeitung am 20. Sep⸗

tember 1925,

4. Hamburgischer Correspondent

20. September 1925,

5. Münchener Neueste Nachrichten am

22. September 1925, 6. Bayerische Staatszeitung am 21. Sep⸗

tember 1925. Berlin⸗Siemensstadt, den 18. Sep⸗ tember 1925.

Siemens⸗Schuckertwerke

G. m. b. H. Köttgen. M. Haller.

[73070] Aufforderung

am

Industrieobligationen. Gemäß § 39 des vom 16. Juli 1925 RGBl. I fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der

verwaltungsgebäude, anzumelden.

zur Anmeldung des Altbesitzes von ufwertungsgesetzes Gkr uagllzges

G. m. b

9 4⁴ 8

[73074] Aufforderung 1 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des E“ vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer der 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1904 der früheren Remscheider Straßen⸗ bahn⸗Gesellschaft, deren Rechtsnachfolgerin die Stadt Remscheid ist, auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei den Städtischen Werken in Rem⸗ scheid anzumelden. 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Diese erneute Aufforderung erfolgt auf Grund einer Verordnung des Reichs⸗ ministers der Justiz. Die bereits ein⸗ gereichten Anmeldungen brauchen nicht wiederholt zu werden. Diese Aufforderung ist in dem nach⸗ stehenden Gesellschaftsblatt erschienen: „Remscheider Generalanzeiger“ 25. September 1925. Remscheid, den 25. September 1925. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schulte.

[72742] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 5 % igen Anleihe vom Jahre 1913, auf den Namen der ehemaligen Schloß⸗ brauerei Niederpoyritz e. G. m. f Niederpoyritz, lautend, auf, ihre Schuld⸗ verschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Au forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaftskasse oder der Dresdner Handelsbank, Dresden, anzumelden. 1 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen mit einem zahlen⸗ mäßig geordneten doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ ationengläubiger geblieben sind. Den Alibesitern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die eingereichten Beweismittel ausreichend sind, erfolgt feäiglich nur durch die unterzeichnete Ge⸗ ellschaft.

Die Anmeldung des Vorrechts des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt. Andernfalls wird seitens des obengenannten Bankinstituts die übliche Provision in An⸗ rechnung gebracht.

Die am 14. 12. 1921 von uns erfolgte Kündigung bleibt von der vorstehenden Aufforderung unberührt. 1

Die Aufforderung ist außerdem noch im Dresdner Anzeiger vom 28. September 1925 erschienen.

Dresden, den 26. September 1925.

Erste Genossenschafts⸗Brauerei e. G. m. b. H., Dresden⸗A. 27.

am

Die Direktion.

heschränkter Haftung. 11.“ eichert.

Wolf. In Vollm.: Rottstedt.

stedt A.⸗G. Helmstedt anzumelden.

Ueberland⸗Zentrale Helm⸗

Iko Hörchner. Adolf Roesler.