1925 / 229 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Sep 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Aufforderung

umeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemã 39 des Aufwertungsgesetzes

vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1

S. 117 fordere ich die Altbesitzer der 5 % Teilschuldverschreibungen

vom Jahre 1914

auf, ihre weibungen, für die

die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb

einer Frist von einem Monat seit dem

Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei dem unter⸗ eichneten Konkursverwalter Canzler,

resden⸗A., Pirnaische. Straße 33, oder der Allgemeinen Revisions⸗ und Ver⸗ Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 45, anzu⸗ melden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. .

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 8 Fali 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Dresden, den 28. September 1925. 6 Alfred Canzler,

Verwalter im Konkurse der Gewerkschaft Zinnwald in Zinnwald i. Erzgeb. Dresden⸗A., Pirnaische Straße 33.

[734 zur

121875] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Ihndustrieobligationen. Gemäß 8 39 des Aufwertungsgesetzes yom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I Seite 117 fordern wir die Altbesitzer unferer 4 ½ %igen Schuldverschreibungen vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des ö innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung bei unserer Geschäftsleitung in München, Theresien⸗ straße 31/I Rab. anzumelden. „Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. „Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläͤubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. München, den 28. September 1925. Brauerei Starnberg G. m. b. H., Starnberg, in Liquidation.

173067] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von

8 L“

Gemã 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. 88 1925 müugeqesebes S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1911 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts bis zum I. November 1925 einschließlich

bei 8 Kasse unserer Gesellschaft

oder

bei der Deutschen Bank, Berlin, anzumelden.

Bei der Anmeldung sind die Mäntel und die Zinsscheinbogen der Schulde perschreibungen nebst einem der Nummern⸗ olge nach geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung einzureichen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzs als vor dem 1. Juli

20 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind spätestens bis zum 1. Dezember 1925 bei derjenigen Stelle, bei der die Anmeldung erfolgt ist, einzureichen.

Die Entscheidung darüber, ob ein⸗ gereichte Beweismittel ausreichend sind, erfolgt unter unserer ausschließlichen Ver⸗ antwortlichkeit durch uns.

Die Anmeldung der Vorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie bei der Gesellschaft oder on den Schaltern der Deutschen Bank erfolgt, andernfalls wird Fitens der Deutschen Bank die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aufforderung ist außer im Deut⸗ schen Reichsanzeiger noch im BVerliner Börsen⸗Courier

.30. September 1925,

in der Berliner Börsen⸗Zeitung

.30. September 1925 erschienen.

Baesweiler (Reg.⸗Bez. Aachen), den 30. September 1925.

Ge

11

am

am

3 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 39 des Anfexe.sebe vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

4 %igen Anleihe vom Jahre 1895 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts bis zum 31. Oktober 1925 einschließlich bei der Kasse unserer Genossenschaft, Berlin, Dircksenstr. 5, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stshen *. die Inhaber von Schuldver

ungen, die gemäß § 38 des 88 wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind spätestens bis zum 30. November 1925 einzureichen.

Die da ist außer im Deutschen Reichsanzeiger noch in der Berliner Morgenzeitung am 30. Sep⸗ tember 1925 erschienen. 8

Berlin, den 30. September 1925. Berliner Baugenossenschaft Ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht. H. Stühmer. O. Baber.

Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von G. eeee oee hetereasn Ge mäß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 Feng ges⸗ - S. 117 fordern wir die Altbesitzer ö 4 % Anleihe vom Jahre 1898 auf, ihre Schuldverschreibungen, 8. die die Vorrechte des Altbesitzes in nspruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung bei: 1. dem Vorstand der Fleischer⸗Innung zu Glogau, 2. dem Bankhause Gebr. Arnhold Dresden, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen nebst einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeich⸗ nis in doppelter Ausfertigung oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben aben und die bis zur Anmeldung bligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des ZEö als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. „Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung ein⸗ zureichen. Glogau, den 28. September 1925. . Der Vorstand der Fleischer⸗IJunung zu Glogaun.

Hugo Wierzejewski. 1 Kii !h. Bischoff⸗ Diese Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1. im Niederschlesischen Anzeiger, Glogau, am 15. 9. 1925, 2. im Dresdner Anzeiger, Dresden, am 16. 9. 1925. 1

in

[72446] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

5 Yigen Fen Phlbverlchrechhenoen

vom Jahre 1911

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der ewerkschaft Hansa⸗ Silberberg, Empelde bei Han⸗ nover⸗Linden, anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Ob Hgeete Fefsfäünfhüe geblieben sind. Den Altbesitzern scchen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung 1n1, ser Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.

Die Aufforderung 18 in den nach⸗ stehenden Zeitungen erschienen: 1. Hannoverscher Kurier, Hannover,

29. September 1925,

2. Rheinisch⸗Westfälische Zeitung, Essen, Ruhr, 29. September 1925. Empelde bei Hannover⸗Linden,

30. September 1925.

Gewerkschaft Hausa⸗Silberberg.

[73519]

Anfforder ung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Nach dem Aufwertungsgesetz vom 16. 7. 1925 sind die Anleihen des Reiches und der Länder sowie die Industrieobliga⸗ tionen von den Besitzern, welche die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch nehmen wollen, in kürzester Frist zur Aufwertung anzumelden.

Wir fordern hierdurch die Gläubiger der Anleihe der ehemaligen Firma Düsseldorfer Tageblatt Buchdruckerei⸗ und Verlagsanstalt G. m. b. H. vorm. Düssel⸗ dorfer Volksblatt auf, spätestens inner⸗ halb einer Frist von einem Mongt seit dieser Aufforderung ihre Ansprüche bei der Dresdner Bank, Düsseldorf, oder bei der Geschäftsstelle des Düsseldorfer Tage⸗ blattes, Düsseldorf, Bastionstraße 14, zur Aufwertung anzumelden. 8

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibunngen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber der Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eingehender Anträge erfolgt unter unserer Verantwortlichkeit durch uns.

Düsseldorf, den 28. September 1925. Gesellschaft für Buchdruckerei und Verlag Düsseldorf mit beschränkter Haftung (Verlag Düsseldorfer Tageblatt).

Gottesleben. Schugt.

[73474] Aufforderung 1 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 fordern wir die Alt⸗

besitzer unserer 4 ½% proz. Teilschuldverschreibungs⸗ anleihe vom 14. Dezember 1910 auf, ihre Schuldverschreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit Veröffent⸗ lichung dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Dresdner Bank Filiale Hannover oder bei uns . anzumelden. Der Anmelduna sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizu⸗ fügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Dem Altbesitz stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist im Hannoverschen Anzeiger vom 29. September 1925 ver⸗ öffentlicht.

Hannover, 29. September 1925.

Fritz Kaeferle.

[73473] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes

Industrieobligationen. Gemäß § 39 des etzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. . 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % %igen Anleihe vom Jahre 1906 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger

bei unserer Gesellschaftskasse in

Berlin, Zimmerstr. 35—41,

anzumelden. Der Anmelduna sind die Schuldverschreibungen nebst Zinsschein⸗ bogen oder der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen, wobei ein der Nummernfolge nach geordnetes Verzeich⸗ nis in doppelter Ausfertigung mitzu⸗ liefern ist.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre uldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die ein⸗ gereichten Beweismittel ausreichend sind, kann nur durch unsere Gesellschaft selbst getroffen werden. Die Aufforderung ist in den nachstehen⸗ den Gesellschaftsblättern erschienen: in dem „Tag“ am 27. 9. 1925, in 9s „Berliner Börsen⸗Courier“ am

8* 25

von

in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“ am 27. 9. 1925. Berlin, den 30. September 1925. August Scherl Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 4

J. Windeck. R. Schan

73072] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 8 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 2 117 fordern wir die Altbesitzer er

5 %igen Anleihe der Berliner

Morgenpost G. m. hb. H. von

1 19999 ldversch für d auf, ihre uldverschreibungen, für die die Vorrechte des Alchrfibu 14 Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des Zerlüstes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei der Ull⸗ stein Aktiengesellschaft, Berlin SW. 68, Kochstraße 22 /26, anzumelden.

ltbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern sehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. G

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung 1n. Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen.

Berliner Morgenpost G. m. b. H.

[73477] Aufforderug zur Anmeldung des Altbesitzes von g VWIE 8 ez

mäß 8 es Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 Fcgegge 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % % igen Anleihe vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldver⸗ chreibungen, für die die Vorrechte des

[tbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genuß⸗ rechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Auf⸗ forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserem Büro in Berlin NW. 21, Alt Moabit 98/103, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bi zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben 8 Den Altbesitzern gleich stehen die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die öö ist in den nach⸗ stehenden Gesellschaftsblättern erschienen:

1. Hildesheimer Allgemeine Fettung

(Gerstenbergsche Zeitung), Hildes⸗ heim, am 24,. 9. 1925, 2. Hildesheimsche Zeitung (Kornackersche Zeitung), Hildesheim, am 24. 9. 1925. Senftenberg, den 28. September 1925. Gewerkschaft Louise II [73475] Aufforderug zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer aller unserer

4 % und 4 % % Anleihen auf, ihre für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des erlustes des innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen

Reichsanzeiger bei: . 1. S. Bleichröder,

dem Bankhause Berlin,

der Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,

der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin,

der Deutschen Bank, Berlin,

der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Berlin,

anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Fin erlegung beizu⸗ fügen wobei ein der Nummernfolge nach Verzeichnis in doppelter Aus⸗ fertigung mitzuliefern ist.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldver⸗ schreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmeldung geblieben sing. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Fehuldhberscheetzucgen, ie gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im

2. 3.

4. 5.

Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Anmeldung der PVorrechte des Alt⸗ besitzes ist provisionsfrei, soweit sie an den altern der Anmeldestellen erfolgt, andernfalls wird seitens der oben ge⸗ nannten ö die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aufforderung ist am 29, September 1925 in nachstehenden Gesellschaftsblättern erschienen: 1

1. im Berliner Börsen⸗Courier,

2. in der Berliner cen ze tang.

3. in der Frankfurter Zeitung.

Güstrow i. M., den 30. September

922. „Herne“ Vereinigung von Hibernia⸗

1“

Aktionären G. m. b. H. i. Liqu.

„(ten Bankhäuser die übliche Probision ig

11.“ [73476] Aufforderung. Nach § 39 des Aufwertungsgesetzes „. 16. Juli 1925 sind diejenigen Seene verschreibungen, für die das VoreSbth Altbesitzes in Anspruch genomme beim Schuldner anzumelden. deshalb die e von schreibungen unserer 5 % Anleihe von 1900 auf, diejenigen Schuldverschreihungen 8 ie vor dem 1. Juli 1920 erworben⸗n is zur Anmeldung in ununterbrochen Pesis gehabt haben oder iür die g 98 Aufwertungsgesetzes zutrifft, zir Ve meidung des Verlustes der vom Goel⸗ gewährten Vorrechte in der Zeit d 30. September bis 31. Oktober 1925 1 8n 8 8 ie erforderlichen Beweismit der Anmeldung beizufügen vhatter se einer weiteren Frist von einem Monat hi spätestens 30. November 1925 19

zureichen. Unterweser, den 30. Septembch

ien win

Lesum, 1925. Gaswerk Lesum⸗Burgdamm.

[73365] Gewerkschaft Hohenfels zu Köln a. Rhein. Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungs esetze vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl S, 117 fordern wir die Altbesite unserer 5 % igen Anleihe vom Jahr 1903 auf, ihre Schuldverschreibunge für die die Vorrechte des Altbesitzes i Anspruch genommen werden, zur Wer meidung des Verlustes des Genußrecht innerhalb einer Frist von eineng Monat seit dem Erscheinen dieser Am forderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaftskasse i Hohenfels, Post Algermissen

oder Dresdner Bank, Verz

bei der lin W. 56, oder bei dem A. Schaaffhausen ’;sche Bankverein A. G. in Köln, ode bei der Firma Mooshake Lindemann in Überstadt, anzumelden. Der Anmeldung sind di Schuldverschreibungen nebst Zinsscheins. bogen oder der N ihrer Hinter

der achweis legung beizufügen, wobei ein der Nummern folge nach geordnetes Verzeichnis i doppelter Ausfertigung mitzuliefern ist. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld verschreibungen, die ihre Schuldverschreil bungen vor dem 1. Juli 1920 exrworbe haben und die bis zur Anmeldung Oblig tionengläubiger geblieben sind. Den Alt besitzern stehen gleich die Inhaber vo Schuldverschreibungen, die gemäß § 4 des Aufwertungsgesetzes als vor de 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sin binnen einer Frist von zwei Monaten sei dem Erscheinen dieser Aufforderung ins Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung darüber, ob die ein gereichten Beweismittel ausreichend sind kann nur durch unsere Gesellschaft selbs getroffen werden. 1 Die Anmeldung der Vorrechte des Al besitzes ist provisionsfrei, soweit sie agf den Schaltern der Anmeldestellen erfolgt andernfalls wird seitens der obengenann Anrechnung gebracht. Die Aufforderung ist in den nochstehen den Gesellschaftsblättern erschienen: in der Berliner Börsen⸗Zeitung 24. September 1925. Nr. 448, im Berliner Börsen⸗Courier 25. September 1925, Nr. 449. Hohenfels, Post Algermissen, de 30. September 1925. Gewerkschaft Hohenfels. Der Grubenvorstand. Dr. jur. Wilh. Sauer. Otto Graf Grote. von Dannenberg.

q-

al

[738 zur

19 Aufforderung umeldung des Altbesitzes vo Industrieobligationen. 1 Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetze vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. fordern wir die Altbesitzer unsere 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1906 au ihre Schuldverschreibungen, für die de Vorrechte des Alibesitzes in Anspruch 90 nommen werden, zur Vermeidung de Verlustes des Genußrechts, innerhal, einer Frist von einem Monat seit der Erscheinen dieser Aufforderung im Deutsch Reichsanzeiger bei der Landschaftlichen Bank der Provi Pommern in Stettin oder in unserem Büro in Greifenberg vb anzumelden. 1 Der Anmeldung sind die Mäntel d Schuldverschreibungen oder der Nachweß ihrer Hinterlegung 8e ger. Z bul Altbesitzer fünd die Inhaber von S * verschreibungen, die Ahre. Schuldverschtg bungen vor dem 1. Juli 1920 erxnoct haben und die bis zur Anmeldung 2ef gationengläubiger geblieben 6s 1 Altbesitzern stehen gleich die Inhaber bo Schuldverschreibungen, die gemäß 8 des Aufwertungsgesetzes als vor, 8 1. Juli 1920 erworben anzusehen sin Beweismittel für den „Alibesit, binnen einer Frist von zwei Monater dem Erscheinen dieser Aufforderung Deutschen Reichsanzeiger einzurei 188 Zuckerfabrik Greifenberg i. ftun Gesellschaft mit beschränkter Ha * Die Aufforderung in den,

stehenden Gesellschaßzsblättern ercchegg

1. Ostseezeitung, Stettin, am 21

geh Hreifenbegt 1 isblatt, Greifen 2. Greifenberger Kreisglatt. Hrejente-

i. Pomm., am

ahres Genußrechts aus den Schuldver⸗

3453 Aufwertung 8 8 Schuldverschreibungen der Buch⸗ u. Verlags⸗Druckerei meera⸗nache; 9- esellschaft mit vränkter Haftung. Cesen Inhaber von Schuldverschreibun⸗ 88 lauch Anteilscheine genannt) unserer Ge⸗, fellschaft, welche solche vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und bis heute Gläubiger unserer Gesellschaft geblieben sind Altbefiten, werden hierdurch auf⸗ efordert, zur Vermeidung des Verlustes schreibungen die Ansprüche des Vorrechts ihres Altbesitzes bis spätestens am 31. Oktober 1925 bei uns anzu⸗ melden. Die erforderlichen Beweismittel (Anteilscheine) sind der Anmeldung bei⸗ zufügen oder binnen einer Frist von einem weiteren Monat nachzureichen.

Meiningen, den 30. September 1925.

Buch⸗ u. Verlagsdruckerei „Werra⸗ Wacht“ G. m. b. H. H. Schlicke. Meiningen, Bismarckstraße 3. [73518] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1913 auf, ihre für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ cheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei uns anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern gleich stehen die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Nustse tis gesches als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind.

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Sot (Bez. Köln), den 26. Sep⸗ tember 1925.

Horremer Briketfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

[73478] Aufforderung 8— zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligativnen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I wir die Altbesitzer

S. 117 fordern unserer 4 ½ —-igen Teilschuldverschrei⸗

bungen von 1908 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch Feonmeg werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei dem Bankhause M. Nelke Wwe. in Salzwedel an⸗ zumelden. 1 1 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die biß zur Anmeldung Obligationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen. Reichsanzeiger einzureichen. Fuchsberg bei Salzwedel, 28. September 1925. Hartstein⸗ und Extraktionswerk

Fuchsberg G. m. b. H.

Altmann. A. Krüger.

[70030] ufforderunf

den

Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. 1 S. 117

fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % gen Anleihe vom Jahre 1855 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Geßpsfefits innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen eichsanzeiger bei der Loge Drei goldene nker zu Liebe und Treue, Stettin, gassauer Straße 2, anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis hrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ hungen vor dem 1. Juli 1920 erworben aaben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den

ltbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 3 es Aufwertungsgesetzes als vor dem

„Juli 1920 erworben anzusehen sind.

eweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im eutschen Reichsanzeiger einzureichen.

Die Aufforderung ist in dem nach⸗ stehenden Gesellschaftsblatt erschienen: Stettiner Generalanzeiger in Stettin am 17. September 1925.

73847]

8 des

Aufforderun zur Anmeldung d Altbesitzes unserer 3 ½ % igen 809 . verschreibungen.

Hochgräfl. Solms⸗Laubach'sches

„Anlehen. emã des Aufwertungs 8 vom 16. Juli 1925 Renegrungegeseße fordern wir die Altbesitzer unserer 3 ½ % igen Anleihe nom Jahre 1829 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei: 1. unserer Rentkammer Laubach und Nationalbank,

(Hessen) oder

2. der Darmstädter Kommanditgesellschaft auf Aktien,

Filiale Frankfurt (Main),

Der Anmeldung sind die Mäntel der

Schuldverschreibungen oder der Nachweis

ihrer Hinterlegung beizufügen.

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗

verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗

bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben

in

[73534]

öffentlichten Bekanntmachung, betr. Auf⸗ sorderung zur Anmeldung des Altbesitzes der Vorkriegsobligationen & C gau, muß es statt 4 ½ % Anleihe von 1912 von 1911 heißen.

[71824

vom 16. 7. 25 Reichsgesetzblatt 1925 Seite 117 fordern wir die Zeichner bezw. Inhaber unserer Platzanleihe, vom Jahre 1920 zur Vermeidung des Verlustes ihrer Aufwertungsansprüche auf, die in ihrem Besitze unter Angabe der Nummer der Stücke bei Herrn Artur Böhme, Dresden⸗A. 21, Voglerstraße 36, anzumelden. Termin für die Anmeldung wird der 31. Oktober 1925 festgesetzt.

5 „Berichtigung. In der in der Nr. 214 ds. Blattes ver⸗ der Herder

o. G. m. b. H. in Freiburg i. Breis⸗

Herder & Co. G. m. b. H.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes I

befindlichen Anteilscheine

Als letzter

Dresden, den 26. September 1925. Dresdner Turn⸗ und Sportverein Guts Muts e. V.

R. Seifert, I. Vorsitzender.

A. Hamisch, II. Vorsitzender.

haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗

besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die Iabg6 § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten sei dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗ stehenden Zeitungen erschienen:

1. Frankfurter Zeitung am 22. 9. 1925,

2. Morgenblatt,

2. Laubacher Anzeiger am 24. 9. 1925. Laubach (Hessen), den 30. Sep⸗

tember 1925. Gräfl. Solms⸗Laubach'sche 1“ kammer. .

[72450 Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer bereits am 28. Dezember 1920 zum 1. Juli 1921 zur Rückzahlung gekündigten 4 ½ % Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch P werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ scheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei unserer Gesellschaftskasse anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufgen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldbverschreibungen, die gemäß § 38 des h als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sinndt. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung eingehender Anträge erfolgt unter unserer Verantwortlichkeit durch uns. Die Auffonderung ist in den nach⸗ stehenden Blättern erschienen: 1. Kölnische Zeitung, Köln, 2. Frankfurter Zeitung, Frankfurt, M., 3. Neue Mannheimer Zeitung (Mann⸗ heimer General⸗Anzeiger), Mannheim. Köln, den 25. September 1925.

Rhein⸗ und See⸗Schiffahrts⸗ Gefellschaft.

[714650) Aufforderung ““ zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobbligationen.

Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 RGBl. I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

anleihe vom Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vor⸗ rechte des Altbesitzes in Anspruch enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Genüsgene innerhalb einer rist von einem Monat seit dem Er⸗ Faisten dieser Aufforderung im Deut⸗ schen Reichsanzeiger bei der Gewerkschaft ver. Schürbank K. Charlottenburg in Aplerbeck anzumelden. 1 1 Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen 88 der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. 8 i dinger sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ besitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 3 Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist am 6. September 1925 in der Iüheinisch⸗Westfälischen

chienen. Bertung ach den 22. September 1925.

Steinkohlen⸗ und Eisenstein⸗

gationsgläubiger geblieben sind. Den Alt⸗ G

4 % Pigen Anleihe vom Jahre 1920 auf, ihre Schuldverschreibungen, mfür die die Vorrechte des Altbesitzes in A

Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Er⸗ de dieser Aufforderung im Deutschen

Obermainstraße 38, in Frankfurt a. Main, anzumelden.

EISIEEE oder der Nachweis ihrer Hinterlegun

verschreibungen, die bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben

gationengläubiger bliebeꝛ besitzern stehen gleich die Inhaber von

binnen einer Frist von zwei Monaten seit

Gesellschaftsblättern erschienen:

4 ½ % igen Teilschuldverschreibungs⸗ s

8 chenden Gesellschattsblättern erschiemen:

5. Kommanditgesfell- chaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche Kolonialgefellschaften.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung A2. 8

[73051 Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von G EEE sebes mäß § 39 des Aufwertungsgese vom 16. Juli 1925 R.ch El I S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer

Anspruch senommen werden, zur Vermeidung des

die Aufforderung zur Anmeldung des Alt⸗ besitzes von Industriestobligationen vom

wie folgt: zur Anmeldung des Altbesitzes von

vom 16. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer nachstehend aufgeführten Anleihen

auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch

einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ schen R

Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen.

Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ —sverschreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben, und die bis zur Anmeldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor 1. Fett 1920 erworben anzusehen sind. binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. dungen - sprechen, bedarf es einer erneuten meldung nicht.

Gesellschaftsblättern erschienen:

28. September 1925. Schiffswerft

Mit Rücks

29. sprüngliche Aufforderung vom 25. Juli Aufforderung

Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertungsgesetzes Juli 1925 RGBl. I

△⏑

1. 4 % ige Schuldverschreibungen vom Jahre 1897,

2. 4 ¼ % ige Schuldverschreibungen vom Jahre 1907

enommen werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts innerhalb

eichsanzeiger bei uns anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der

Altbesitzer sind die Inhaber von

dem

smitel für den Altbesitz sind

Soweit die bisher erfolgten Anmel⸗ den obigen Vorschriften Fet. An⸗

Die Aufforderung ist in nachstehenden

1. in der Weser⸗Zeitung, Bremen, am 26. September 1925,

2. im Berliner Börsen⸗Courier, Berlin, am 26. September 1925,

3. in der Berliner Börsen⸗Zeitung, Berlin, am 26. September 1925.

Bremerhaven ⸗Wesermünde, den

Foh. C. Tecklenborg A.⸗G.

und Maschinenfabrik.

ichsanzeiger bei unserer Verwaltung,

r Anmeldung sind die Mäntel der

beizufügen. Altbesitzer sind die Ircater von Schuld⸗ 6

re Schuldverschrei⸗

haben und die bis bur Anmeldung Obli⸗ eblieben sind. Den Alt⸗

Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. 8

Beweismittel für den Altbesitz sind

dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in nachstehenden

1. Berliner Börsen⸗Zeitung, Nr. 430, vom 14. September 1925, 2. Berliner Börsen⸗Courier, Nr. 431, vom 15. September 1925, 8 3. Frankfurter Zeitung, II. Morgenblatt,

vom 15. September 1925, 4. Kölnische Zeitung vom 15. September

Frhöar a. M., 25. September 1925. Frankfurter Gasgesellschaft.

[72408] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des Aufwertun sqesrbes vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % % igen Anleihe vom Jahre 1919 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch eenommen werden, zur Vermeidung des lustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ chen Reichsanzeiger bei der unterzeich⸗ neten Gesellschaft anzumelden.

Der Anmeldung sind die Mäntel und Zinsscheinbogen der Schuldverschrei⸗ hungen 18. der Nachweis ihrer Hinter⸗ legung beizufügen.

Altbesiter sind die Inhaber von

Wverschreibungen, die ihre Schuld⸗ chreibungen vor dem 1. Juli 1920 er⸗ worben haben und die bis zur Anmel⸗ dung Löli dationengläubiger geblieben ind. Den Altbesttern stehen gleich die dndeage von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als 1. Juli 1920 erworben anzu⸗

hem ehnd

e ind.

Beweismittel für den Altbesitz sind

binnen einer Frist von zwei Monaten seit

dem Erscheinen dieser Aufforderung im

Deutschen Reichsanzeiger einzureichen. Die Aufforderung ist in den nach⸗

1. im Mindener

Tageblatt am 12. Au⸗ gust 1925, 2. in der Mindener

8 Zeitung

st 1925, 8

3. de;e htteebens am 12. August 1925.

Bad Oeynhausen, den 19. Septem⸗

ber 1925. 4 Eisenwerk Weserhütte

Aktiengesellschaft.

am

unserer nachstehend aufgeführten Anleihen

[70897] Aufforderung 8 zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des saseremg eegeben vom 16. Juli 19255 R.⸗G.⸗Bl. 1 S. 117 fordern wir die Altbesitzer 1. 4 ¼ hige Anleihe vom Jahre 1899, 2. 4 ¼ %ige Anleihe vom 1903, 3. 4 ½¼ %ige Anleihe vom 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch genommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts bis zum 30. Oktober 1925 bei den nach⸗ stehend verzeichneten Stellen anzumelden: in Aschaffenburg: bei unserer Verwaltung; in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bank, Filiale Frank⸗ furt a. M., bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Filiale Frankfurt a. M.; in Berlin: bei der Deutschen Bank,. bei der Direction der Disconto⸗Gesell

schaft; 8 in München: 8 bei der Deutschen Bank, Filiale München, 1 1 bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale München bei der Bayerischen Vereinsbank. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß § 38 des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzu⸗ sehen sind. . Beweismittel für den Altbesitz sind bis zum 30. November 1925 ein⸗ zureichen. Die Aufforderung ist in den stehenden Blättern erschienen: 1. Aschaffenburger Zeitung am 10. Sep⸗ tember 1925, 8 2. Beobachter am Main am 10. Sep⸗ tember 1925, 3. Frankfurter Zeitung Abendblatt am 10. September 1925 4. Kölnische Zeitung am 16. Sep⸗ tember 1925, „Berliner Börsenzeitung am 11. Sep⸗ tember 1925, „Vossische Zeitung am 11. Sep⸗ tember 1925, 1 .Münchner Neueste Nachrichten am Bayeri Staatszeitung 11. September 1925, 1 Königsberger Allgemeine Zeitung am 12. September 1925, 10. Memeler Dampfboot am 13. Sep⸗ tember 1925. Aschaffenburg, den 30. Sept. 1925. Aktiengesellschaft für Zellstoff⸗ und Papierfabrikation (bis 1917 Aktiengesellschaft für Maschinenpapierfabrikation).

Jahre

Jahre

nach⸗

am

August 1925 erneuern wir unsere u-. ““ zur Anmeldung des Altbesitzes von

Sanatorium Schierke A.⸗G., Sschierke i. J.

Aufforderung

6 eee es etenen⸗ bemäß §. es Aufwertun etzes vom 16. Juli 1925 Fluchegesebes S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 ½ igen Teilschuldverschreibungen von 1909 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des t in Anspruch werden, zur Vermeidung des erlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von 1 Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger bei unserer Gesellschaft anzu⸗ melden. 1 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung beizufügen. 1 Altbesitzer sind die Inha er von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworben aben und bis zur Anmeldung Obli⸗ gationsgläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldverschdeibungen, die gemäß § 38. des Aufwertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzureichen Schierke i. H., den 28. September 1925. Der Vorstand. Johannsen.

[73055] Aufforderung

zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des dn weeke sgege vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. Teil I, S. 117 fordern wir die Altbesitzer

unserer Anleihe Jahre

5 % igen 1919 8 auf, ihre Schuldverschreibungen, für die die Vorrechte des Altbesitzes in An⸗ spruch genommen werden, zur Ver⸗ meidung des Verlustes des Genußrechts, innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger bei 1. der Commerz⸗ und Privatbank Fesstergeene e Filiale Chemnitz oder 2. der unterzeichneten Gesellschaft anzumelden. Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nach⸗ weis ihrer Hinterlegung beizufügen. Altbesitzer sind die Inhaber von Schuldverschreibungen, die ihre Schuld⸗ verschreibungen vor dem 1. Juli 1920 erworben haben und die bis zur An⸗ meldung Obligationengläubiger ge⸗ blieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die Inhaber von Schuldver⸗ schreibungen, die gemäß § 38 des Auf⸗ wertungsgesetzes als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen sind. Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von zwei Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Reichsanzeiger einzu⸗ reichen. Die nachstehenden

vom

den er⸗

Aufforderung ist in Gesellschaftsblättern schienen: Chemnitzer

1. im Tageblatt

29. September 1925, 1 2. im Dresdner Anzeiger am 29. Sep⸗

tember 1925.

Moll⸗Werke Aktiengesellschaft.

ppa. Klose. ppa. Gladen. Der Konkursverwalter der Moll

Werke Aktiengesellschaft. Dr. Wetzel.

[73530] Aufforderung zur Anmeldung des Altbesitzes von Industrieobligationen. Gemäß § 39 des eeesa, e. ne as vom 16. Juli 1925 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 117 fordern wir die Altbesitzer unserer 4 % Anleihen vom 1. Mai 1891 und vom 1. April 1905 auf, ihre Schuldverschreibungen, für welche die Vorrechte des Altbesitzes in Anspruch ge⸗ nommen werden, zur Vermeidung des Verlustes des Genußrechts innerhalb einer Frist von einem Monat seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deut⸗ chen Reichsanzeiger bei der An⸗ haltischen Landes⸗Eisenbahngemein⸗ schaft in Dessau, Kaiserplatz 24, an⸗ zumelden. 4 8 8 Der Anmeldung sind die Mäntel der Schuldverschreibungen oder der Nachweis ihrer Hinterlegung. 881 11““

Altbesitzer sind die Inhaber von Schuld⸗ verschreibungen, die ihre Schuldverschrei⸗ bungen vor dem 1. Juli 1920 erworden haben und die bis zur Anmeldung Obli⸗ gationengläubiger geblieben sind. Den Altbesitzern stehen gleich die In⸗ haber von Schuldverschreibungen, die ge⸗ mäß § 38 des d eangsesebe⸗ als vor dem 1. Juli 1920 erworben anzusehen

Beweismittel für den Altbesitz sind binnen einer Frist von 2 Monaten seit dem Erscheinen dieser Aufforderung im Deutschen Küchranseser einzureichen. GSr certamn . üir nachstehenden

esellschaftsblättern erschienen: 1

1 in der Magdeburgischen Zeitung in

Magdeburg,

2. im Amtsblatt für Anhalt in Dessau,

3. im Hannoverschen Kurier in Han⸗

nover.

Dessau, den 28. September 1925. 8

Die Direktion der

Gernrode⸗Harzgeroder

am

Bergwerk ver. Schürbank & Char⸗

Loge Drei goldene Anker zu Liebe und Treue, Stettin.

lottenburg.

Der Vorstand. 88

V. Koch.

Eisenbahngesellschaft.