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Deutsches Reich.
vordn über die Einstellung und Beschäftigung aus⸗ ländischer Arbeiter in Bayern.
Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1925.
Preußen.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 1 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.
Deutsches Reich.
Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter in Bayern. Vom 25. September 1925. Auf Grund von § 18 der Verordnung über die Ein⸗ stellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 2. Ja⸗
mar 1923 in der Fassung vom 16. März 1925 (RGBl. I.
S. 25) wird im Einverständnis mit der bayerischen Regierung bestimmt:
Aettkel 1 „Die Verordnung über die Einstellung und Beschäftigung aus⸗ ländischer Arbeiter vom 2. Januar 1923 gilt in Bayern mit folgenden Besonderheiten:
Die bayerische Regierung kann im Einvernehmen mit der Reichs⸗
arbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung) bestimmen, daß
a) außer den nach § 3 für die Einstellung ausländischer Arbeiter
nötigen Urkunden weitere Urkunden beizubringen sind, die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (Zuzug)
üund Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben sind,
b) in den Fällen der §§ 4 und 6 Abs. 2 an die Stelle der Legitimationskarte der Deutschen Arbeiterzentrale andere Urkunden treten, die nach den in Bayern geltenden Bestimmungen für Einreise (Zuzug) und Aufenthalt ausländischer Arbeiter vorgeschrieben sind. “ b“
AI G“ ie Verordnung über die Einstellung und Belchaftigung aus⸗
discher Arbeiter im rechtsrheinischen Bayern vom 15. September 923 (Reichsanzeiger Nr. 269) wird aufgehoben.
Berlin, den 25. September 1925. Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung).
Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im September 1925.
„Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung. Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Purchschnit des Monats September mit 144,9 gegen 145,0 im Vormonat nahezu unverändert geblieben.
Trotz des weiteren Anziehens der Preise für Fleisch, Molkereierzeugnisse und Eier sind die Ernährungsausgaben infolge der Verbilligung von Brot, Kartoffeln und Gemüse um
rund 1 vH zurückgegangen. Dagegen haben sich die Wohnungs⸗ miete und die Ausgaben für Heizung und Beleuchtung erhöht. Berlin, den 30. September 1925. b
Statistisches Reichsamt. J. A.: Bramstedt.
Preußen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Die Zündmittel 1. Feuersicherer elektrischer Momentzünder mit Papphülse, 2. Feuersicherer elektrischer Momentzünder mit essinghülse und Bleiabschluß
der Fr. Sobbe G. m. b. H., Fabrik elektrischer Zünder in Dortmund, werden hiermit für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betrieben zugelassen:
A. Nähere Merkmale der Zündmittel:
88 “ Firma: Fr. Sobbe G. m. b. H., Fabrik elektrischer ünder, 2. Sitz der Firma: Dortmund, 3. Herstellungsort: Fabrik in Berg.⸗Gladbach, 8 4. Bezeichnung der Zündmittel: I d. 1. Feuersicherer elektrischer Momentzünder — Aufsteckzünder, 2. Feuersicherer elektrischer Momentzünder (Einsteckzünder) mit Messinghülse und Bleiabschluß;
Beschaffenheit: zu 1. An Stelle des bisher als Vergußmasse benutzten Schwefels ist der Zünder mit Ebbosit vergossen, womit auch die Papierumwicklung der Zünderdrähte überzogen ist; die Pappe der Zünderhülse ist mit einem Feuerschutzmittel im⸗ “ Die Zünder werden mit ihrer Hülse auf die Spreng⸗ kapseln aufgesteckt
zu 2. Die Zünder werden mit der konischen Hlse in die Sprengkapsel eingesetzt; die Hülse ist so bemessen, daß dabei der Knaͤllsatz der Sprengkapsel nicht getroffen wird und der Zünder in der letzteren festsitzt. Die inneren Zünderteile und die Zünderdrähte sind mit Ebbosit überzogen. Die Messing⸗ hülse ift 24 mm lang; um die unteren 5 mm bis an einen dort eingepreßten ringförmigen Wulst der Hülse und um die herausragenden Zünderdrähte ist ein etwa 15 mm langer Blei⸗ mantel gegossen und dann festgepreßt. 1“ 8
B. Verwendungsbedingungen:
Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamts⸗ bezirks Dortmund; Besondere Bedingungen: Die Zündmittel können auch für schwach geladen und besetzte Sprengschüsse mit geringer Vor⸗ gabe verwendet werden, bei denen durch Anwendung gewöhn⸗ licher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter mög⸗ lich sein würde. ö
Dortmund, den 28. September 1925.
8 Preußisches Oberbergamt. Overthun.
u““ Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 ( S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Juli 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Landgemeinde Mariendrebber, Kreis Diepholz, für die Herstellung eines öffentlichen Verkehrswegs zwischen der neu zu erbauenden Huntebrücke und der Landstraße Diepholz — Barnstorf durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr 32 S. 160, ausgegeben am 8. August 1925;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Juli 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗ Westfälische Elektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen (Ruhr), für den Bau einer 100 000⸗Volt⸗Leitung vom Kraftwerk Niederrhein bei Wesel nach Hamborn durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 33 S. 243, ausgegeben am 15. August 1925;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. August 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Groß⸗ kraftwerk Hannover, Aktiengesellschaft in Hannover, für den Bau von Ueberlandleitungen und über das Erlöschen des der staatlichen Elek⸗ trizitätsverwaltung in Hannover durch Erlaß vom 8. Juni 1922 ver⸗ liehenen Enteignungsrechts durch die Amtsblätter
der Reche run in Hannover Nr. 34 S. 166, ausgegeben am 22. August 1925, und
dder Regierung in Hildesheim Nr. 33 S. 144, ausgegeben am 8b 15. August 1925; 1 8 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. August 1925 über die Genehmigung von Aenderungen der Satzung der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 36 S. 301, ausgegeben am 5. September 1925
8
Richtamtliches.
1 FPrreußischer Staatsrat. 88 Sitzung vom 30. September 1925‚. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
In seiner Sitzung am Mittwochabend beschloß der Staatsrat, bei dem vom Landtag angenommenen Entwurf eines Provinziallandtags⸗ und Kreistagswahlgesetzes auf einen Einspruch zu verzichten. —
Dem Gesetentwur, über die Vereinigung der Land⸗ gemeinde Rauschwalde mit der Stadt Görlitz stimmte der Staatsrat zu, desgl. der Notverordnung zur Aende⸗ rung des Gesetzes über das Beschwerdegericht für Entscheidungen der Aufwertungsstellen.
Dem Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Aus⸗ führungsgesetzes zum Reichsgesetz für Ju gendwohlfahrt wurde mit einigen vom Ausschuß vorgeschlagenen Aenderungen zugestimmt. Gegen den Gesetzentwurf zur Ueberleitung der Gewerbesteuer in das regelmäßige Veran⸗ lagungsverfahren wurden Einwendungen nicht erhoben, ebensowenig gegen die Neufassung der Ausführungsbestim⸗ mungen zum Beamtendiensteinkommengesetz. Von der Notverordnung über die Wiederinkraftsetzung der §§ 16 und 17 des Gewerbe⸗ und Handelslehrerdiensteinkommen⸗ gesetzes in der Fassung der Verordnung vom 22. April 1924 nahm der Staatsrat Kenntnis. Dazu wurde eine Entschließung angenommen,
in welcher der Staatsrat bedauert, daß seiner Entschließung be⸗ treffend Staatszuschüsse für die Berufsschulen, bisher nicht Folge gegeben ist, und nochmals darauf hinweist, daß es den Gemeinden unmöglich wird, die Berufsschulen aufrecht zu erhalten oder gar aus⸗ zubauen, wenn die Staatszuschüsse nicht wesentlich erhöht werden. Ferner hält es der Staatsrat für erforderlich, daß die Haushalts⸗ pläne der Gemeinden und Gemeindeverbände zukuͤnftig wieder so rechtzeitig festgestellt und genehmigt werden daß mit Beginn des Rechnungsiahres nach ihnen gearbeitet werden kann, ohne mit plötz⸗ lichen Aenderungen im Laufe des Jahres rechnen zu müssen.
Gegen die Entwürfe von Ministerialerlassen, betreffend Umzugskosten, wurden Einwendungen nicht erhoben. Die
Wahlordnung für die Wahlen der Stadtverordneten und der Bezirksverordneten in Berlin vom 26. August
1925 wurden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt; des⸗ gleichen die Notverordnung über die Gew ährung von Straffreiheit in Preußen vom 21. August 1925. Ebenso
wurde die Notverordnung zur Aenderung des preußischen
Gerichtskostengesetzes durch Kenntnisnahme für erledigt
erklärt, nachdem seitens der Staatsregierung festgestellt ist, daß nach der den beteiligten Behörden mitzuteilenden Auffassung
des Justizministeriums die Kostenfreiheit sich auch auf die Ein⸗
tragung eines Widerspruchs zur Sicherung eines Aufwertungs⸗
anspruchs erstrecken soll. — Damit war die Tagesordnung
erledigt.
Nächste Sitzung: Donnerstag, Vormittags 11 Uhr.
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Preußischer Landtag. 72. Sitzung vom 30. September 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Landtag beriet in zweiter Lesung den Entwurf zur Vereinfachung der Verwaltung der Hohen⸗ zollernschen Lande, der eine andere Zusammensetzung von Oberamtsbezirken ausspricht und die preußischen Be⸗ zeichnungen „Kreis“, „Kreistag“, „Landrat“ usw. einführt.
Der Abg. Petry (Zentr.) befürwortet die Annahme des Gesetzes, besonders auch aus steuerlichen Gründen. 1
Abg. Bachem (D. Nat.) widersprach dem und verwies auf ab⸗ lehnende Stimmen aus der Bevölkerung gegen den Entwurf; man solle der allgemeinen Verwaltungsreform in Frengen nicht vorgreifen.
Ministerialdirektor Dr. Mulevt hob die Fürsorge des preu⸗ ßzischen Staates für Hohenzollern hervor; auch dieser Entwurf sei ein Beweis e Steuerliche Ersparnisse habe er in erheblichem Maße zur Folge. Die überwiegende Mehrheit, mehr als ², sei fü die Reform. (Hört, hört!)
Abg. Dr. Bohner (Dem.) begrüßte die Vorlage als begrüßens werten Anfang der Verwaltungsreform in Preußen.
Auch der Abg. Bergmann (Gentr.). sprach sich für die Vorlage aus. Auch er wies auf die Ersparnis an Verwaltungskosten hin. Die Beweggründe des Hervn Bachem seien nicht sachlich, er hetze lediglich gegen das ntrum. Mit Entrüstung weise seine Partei einen Artikel der Herrn Bachem zurück, in dem dem Abg. Herold ein heuchlerische Doppelspiel vorgeworfen werde. Zur Genüge sei ja seine Material sammlungsaktion bekannt, in der Material gegen das Zentrum an⸗ gefordert wirnd. Diese „Wanzentaktik“ (große Heiterkeit) verdiene die
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82
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