1925 / 231 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Oct 1925 18:00:01 GMT) scan diff

[73979

Allgemeine Liegenschafts⸗Aktien⸗

gesellschaft.

Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924.

Aktiva. Devisenbestand ... Eigenkapitalüberschuß

Passiva. Aktienkapituaua

GM 5 600 3 994 400

4 000 000

4 000 000 4 000 000

Köln, den 1. August 1924

Der Vorstand. H.

Halm.

73975]

Allgemeine Liegenschafts⸗Aktien⸗

gesellschaft.

Goldmarkzwischenbilanz

ver 1. Januar

1924.

Aktiva.

Devisenbestand ..

Kapitalentwertungskonto

Passiva. Aktienkapital .. .

GM 5 600 2 400 8 000

8 000 8 000

Köln, den 6. September 1924.

Der Vorstand. H.

Halm.

73550

H. Coupienne

A. G.,

Mülheim⸗Ruhr.

Nettobilanz am 31. März 1925. NE = —-—-—

Soll. Grundstückskonto Gebäudekonto Maschinenkonto. Elektr. Kraftäanlagekto Gerätekonto. 8 Mobilienkonto .. Warenbestandskonto . Wechseltonto 6 Kassakonto .. . Banken⸗ und Effekten⸗ konto 6 Beselligeangefogt⸗ 8 Weshon.

An

Haben.

r Aktien kapitalkonto.. Reserpefondskonto.. Kreditoren Gewinn⸗ und Verlust⸗ Ivo““

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 31. März 1

599 000 479 000

25 000

15 000

5 000

5 000

1 014 460

15 701

530

56 579 451 128 933 938

—-

3 600 338

2 000 000 200 000

1 358 252 2 42 086

3 600 338

925.

Soll. An Gebäudekonto, Ab⸗ schreibung.. .

Unkosten und Zinsen Gewinn⸗ und Verlust⸗

konto 1616”

RNeingewinn . .

88 Haben. Per Betriebsgewinn..

Mℳ

25 037 536 594

27 118189 42 086 09

630 836/98

38 62

630 836/98

Bilanz der Orania A.⸗G., Eiserfeld, per 31. Dezember 1924.

Aktiva. Immobilien und Mobilien 117 896,30

Abschreibungen 5 273,30

Debitoren

Kassa. Wechsel, Postscheck. Effeken.. 8 Voerüta . . ..

112 623 98 704

5 542

3 365 81 354

301 589

160 000 92 672 18 400 25 262

5 254

301 589

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 31. Dezember 1924.

Passiva. Kapital .

Kreditoren 5 Eigene Akzepte

Reservefonds 8 Per Gewinnsaldo

278 871 92 734

371 605

Gewinnposten.

Bruttoüberschuß aus: eigenen Erzeugnissen .

gehandelten Waren.

Verlustposten. Rohmaterialien u“ Frachten ..

Handlungs⸗ und Betriebs⸗

unkosten 8 Zinsen und Verluste... Abschreibungen Gewinn 1924b2

182 686 2 047

166 726

Sa. 371 605

Eiserfeld, den 31. März 1925.

Orania A.⸗G. (Unterschrift.)

Ich beschemige die Uebereinstimmung der vorstehenden Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den Büchern.

Siegen, den 9. April 1925.

Wilhelm Demandt, von der Industrie⸗ und Handelskammer Siegen öffentlich angestellter und beeigter

Bücherrevisor.

[73362] Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924. 12 000 14 000 74 000

100 000

Aktiva. Einrichtungskonto. Debitorenkontöo . Kapitalentwertungskonto.

Puafsiva. Kapitalkonto

8 1“ 26 000—- Kapitalentwertungskonto

74 000

100 000,—

Essen, den 1. Juli 1925. Der Vorstand. Hoberg. Die vorstehende Bilanz ist geprüft und genehmigt. Essen, den 1. Juli 1925. „Westen“ Versicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Aufsichtsrat Giersberg, Borsitzender.

(73363]

630 836,98

[73929] Reichsmarkeröffnun

gsbilanz

per 1. Janunar 1924.

Aktiva. Kassabestand. Büroeinrichtung. Außenstände . Warenlager..

8 nwanen Kautren,

Passiva. Aktienkapital Reservpefonds .„ Verpflichtungen. .

350

6 578 68 676 92 399 92 56

à8 0978

1 &

1 190 143 156]³

168 097783

Wilhelm Kaufmann Import⸗ und Export⸗Aktiengesellschaft. Dresden.

Felten

Sonntag

73930]

Bilanz per 31. Dezember 1924.

Aktiva. Büroeinrichtung * Abschreibung

90 90

7 028 1 405

Außenstände Warenlager.. Banken⸗ und Postscheck⸗

Futhaben ... Kassenbestand .„

5 623 140 110 28 54]

25 926 1 255

44 99

.

1“ P

Artienkapiae Reservefondds Verbindlichkeiten .. .. Reingewinn per 31. 12.24

. 2 —2⸗ . 2

201 457 ¾

23 750—- 1 190/93 174 206/ 86 2 309 56

(201 457 35

Bewinn⸗ und Verlustrechnung

Geschäftsunkosten.. Steuern. v 11“ Abschreibungen.. Reingewinn per 31. 12.24.

Rohüberschiß ..

66 54 90

56 66 66

66

50 821

4 078 .1 1 405 . 2 309

58 615 .658 615 58 615

Dresven, den 31. Dezember 1924. Wilhelm Kaufmann Import⸗ und

Export⸗Aktiengesell Felten.

schaft.

Aktiva. Einrichtungskonto.. Debitorenkonto.... Goldmarthypothekenkonto I, ErAs Z“ Postscheckkonto . Verlustkonto 116“; Kapitalentwertungskonto

48 28 95 47

18

11 040 3 500 78

56

1 027 74 000

101 703

100 000 1 703

18

Srn vge 5AWUrcnrovms

1 1017039718 Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1924

1 086 497 3 268 10 630 8 295

Soll. Anteil der Rückversicherer Vertr⸗Provb... Bez. Schäden..

50 74 80 04 68 94

Allgemeine Unkosten.. Gehälter . . . Porto⸗ und Telephon⸗

gebühren.. 766

22 961

80 46

1.“

Haben. Prämieneinnahmen . . . Gebühren und Provisionen Perlunst

20 900 95 1 033 04 1 027¹47

22 961/46

Essen, den 1. Juli 1925.

„Westen“ Versicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Vorstand. Hoberg. Bericht des Aufsichtsrats.

Wir haben die Bilanz und die Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung geprüft und erklaͤren uns mit derselben einverstanden,

Essen, den 1. Juli 1925.

„Westen“ Versicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Aufsichtsrat. vI;8 Vorsitzender.

Das Aktienkapital ist umgestellt von

20 Milliarden auf RM 100 000.

Als Aufsichtsratsmitglieder sind bestellt:

1. Major a. D. Paul Giersberg zu Essen

(Vorsitzender),

2. Privatier Heinrich Neurath zu Königs⸗

steele (stellvertretender Vorsitzender),

3. Direktor Ludwig Carl Schmitt zu

Feen 4. Rechtsanwalt und Notar

e Georg Gießler zu Essen.

Sonntag.

[[73515] Bekanntmachung. A. Bilanz am 31. Dezember

2 005 000

Vermögenswerte. 1. Bahnanlage 1 994 000 —- Zugang 1924 11 000,—

2. Wertpapiere:

a) des Erneuerungsfonds 60,08 b) des Spezial⸗

reservefonds

3. Materialbestande: a) des Betriebsfonds 38 480,98 b) des Erneue⸗ 9 438,69

rungsfonds 4. Barbestand und Bank⸗

13,70

47 919 14 435 /47 2 067 428 92 Verbindlichkeiten. 1. Aktienkapital.. aJE“ 3. Dispositionsfonds (davon in der Bahnanlage 11 000 ℳ) . 1u18“ 4. Erneuerungsfonds ..

5. Spezialreserpefonds.. 6. Betriebsgewinn“*)..

1 750 000 244 000

25 086 27 711

2 041 18 589

2 067 428

92²

*) Davon entfallen auf: a) Rücklage in den Bilanzreservefonds 8 929,46 b) 1 % Dividende auf die Stammaktien A u. B 17 500,—

c) Vortrag auf das fol⸗

genbe Süahe... . 159,69 B. Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

79

318 584

Soll.

1. Betriebsausgaben.. 2. Rücklagen:

a) in den Erneuerungs⸗ fonds 81 400,—

b) in den Spe⸗

zialreserve⸗ fonds 2 027,64

3. Besondere Betriebs⸗ führungskosten an Becker & Co. 8

4 Betriebsgewinn

83 427

. 9 998 . 18 589

430 600

429 293 1 306

430 600

Berlin, den 23. September 1925. Der Vorstand der

Spreewaldbahn⸗ Aktiengesellschaft.

Dr.⸗Ing. Wienecke. Nach den Beschlüssen der Generalver⸗ sanhis ng vom 18. September 1925 be⸗ teht der neugewählte Aufsichtsrat aus folgenden Herren: Landrat v. Reden⸗ Lübben, Vorsitzender, Stadtbaurat Boldt⸗ Cottbus, stellvertretender Vorsitzender, Bürgermeister Kirsch⸗Lübben und Direktor Hagemever⸗Berlin.

[73985]

Goldmarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924.

Aktiva. GM 1. Kassenbestand .. 5 284 2. Rohstoffe und Waren 117 505 8 3. Woartto“ 11 560 4. Außenstände . 34 228

168 578/79

Haben. 1. Betriebseinnahmen.. HFinenn

2 98 20 2*

Passiva.

1. Aktienkapital 8. 2. Umstellungsreserve. 3. Kreditoren

90 000 9—- 7 708 70 70 870[09 168 578,79 Bilanz für den 31. Dezember 1924.

Aktiva. .Kassebestand S. .Rohstoffe und Waren.

Wertpapiere . . . .. LW Debitoren .. .. Vorausbez. Versiche⸗ rungsprämie..

vh 8.

I1 20 50 05 141 567/07

2 770,—- 343 501

Passiva. 1. Aktienkapital . 2. Reservefonds T. 3. Reservefonds II. . 4. Kreditoren . . 8 5. Gewinnvortrag auf Rechnung ..

.. 2906 052 neue

449 343 501

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1924.

Soll. RM 1. Allgemeine Unkosten ein⸗ schließl. Zinsen, Steuern und Forderungsausfall 2. Kursverlust. 1 3. Zuweisung zum Reserve⸗ fonds 1 3 4. Zuweisung zum Reserve⸗ fonds II. 5. Gewinnvortrag auf neue böööö.*“]

153 579 3 044

1 291 38 000 449-

Haben. 8

1. Betriebsüberschuß. 196 364 96

196 364 96 Cottbus, im September 1925.

C. Karnauke Söhne Tuchfabrik

Kantstr. 51 undftücks⸗Aktiengesellschaft.

Bilanz per 31. Dezember 1924

Aktiva. Grundstück . Verlust . 2270⸗

92 000

1 553 93 553

78

Passiva. Aktienkapital 8 20 000 Hypotheken 72 000 Hausverwaltungskonto. 1 553

93 553 Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 31. Dezember 1924.

Debet. Unkosten E11e“ 589 Man. . 964

1 553

-. 2. 9 2

Kredit.

Perluh 1 553

1 553

Berlin, den 7. März 1925.

Der Vorstand. Max Schulz.

Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern in Uebereinstimmung befunden.

Berlin, den 10. März 1925.

Hansa Treuhand A.⸗G. Hamburg

Filiale Berlin. Rudolf.

[73532] Dresdner Gardinen⸗ und Spitzen⸗Mannfactur,

Actiengesellschaft, Dresden. Bilanz am 31. Mai 1925.

RM 328 954 2 156 000

979 18 2 372 000 3 921 389

599 431

63 107

Vermögen. Ar Gnd Maschin. Anlagen, Inventar BAeZöö“ . IIööF8 Außenstände. Wertpapiere. Hypothekenbesitz b“ 69 169 Wechsel . 1 Vorausbezahlte Versicherg. Industriebelastungsobli⸗

gation 1 037 300 Rentenbank⸗ 5 210

boteik Avale 2286 878

.

10 784 768 Schulden. . Aktienkapital:

Stammaktien 6 750 000

150 000 6 900 000

690 000 49 425

12 000 1 640 455

Vorzugsaktien

Reservefondd... Teilschuldverschreibungen. Hypothekenschulden.... Verbindlichkeiten.. ... ene vestet

037 300 Rentenbankschuld 5 210 Avale 286 878

Gewinn⸗ und Verlustkonto] 1 492 888.

10 784 768 1

Gewinn⸗ und Verlustkonto am 31. Mai 1925.

Soll. RM Abschreibungen.. . .. 332 159 14 Reingewinn in 1924/25. 1 492 888 27

EE

Haben.

Vortrag aus 1923/24 Fabrikations⸗ usw. Konti .1 825 047,41 1 825 047/41 Die durch die heutige Generalversamm⸗ lung festgesetzte Diuidende wird von jetzt ab gegen Einreichung der Dividenden⸗

scheine Nr. 31 der Stämmertien mit 12 %

mver. 2‧ Deor Norzuasaktie 2.

und Nr. o * . en mit 7 ½ %

ausgezahlt. Die Scheine sind einzutetchen:

in Berlin:

bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft oder

beim Bankhaus Gebr. Arnhold,

in Dresden:

bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Abt. Dresden oder

bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft Filiale Dresden oder

beim Bankhaus Gebr. Arnhold oder

an der Gesellschaftskasse in Dresden⸗ Dobritz

Nach der ebenfalls heute erfolgten Wahl

besteht der Aufsichtsrat unserer Gesell⸗

schaft aus den Herren:

Kommerzienrat Charles W. Palmis, Bankdirektor, Dresden, als Vor⸗ sitzender,

Otto Lisch. Fabrikbesitzer, Dresden, als stellv. Vorsitzender

Adolf Arnhold, Bankherr, Dresden,

Geheimer Kommerzienrat Alwin Bauer, Fabrikbesitzer. Dresden⸗Niederlößnitz,

Geheimer Regierungsrat Franz 8. Günther, Generaldirektor, stantinopel,

Otto Moras, Fabrikbesitzer, Zittau i. Sa.,

Georg Priem, Bankdirektor, Dresden,

Kommerzienrat Friedrich Uebel, Fabrik⸗ besitzer, Plauen i V.,

Gustaf Schlieper, Geschäftsinhaber der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, und vom Betriebsrat entsandt:

Fritz Ittner, kaufmännischer Beamter, Dresden,

Kart Steglich, Weber Dresden.

Dresden, am 22. September 1925.

Der Vorstand.

Kon⸗

Der Vorstand. Albert Hoberg.

Aktiengeselllschaft.

IFPEEEabofetz.

O. Hönnecke. Dr. Marwitz.

1.

[73104] 8 Deutsch⸗Südamerikanische Export⸗ & Import⸗Aktiengesellschaft

(Induftrie⸗Konzern), Mannheim. Bilanz auf 31. Dezember 1924.

Aktiva. RM

Aktienkapitaleinzahlung. 75 000 Geschäftseinrichtung.. 2 000 Kasse und Bankguthaben 21 367 Außenstände 8— Vorräte 2 Effekten . 0 0 Veriust. .

Passiva. Aktienkapital Gesetzliche Rücklage.. chulden.. Wepte ...

89 165 593 32 Gewinn⸗ und Berlustrechnung 1924. RM 4 32 226 44 32 226 44

Ausgaben. Hinsheeaenen

Einnahmen. 4 Gewinn ausWarenverkäufen Verlut

23 356 8 870 29

32 226ʃ44

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung wurde von der heutigen Generalversammlung genehmigt.

Mannheim, den 25. September 1925.

Der Vorstand.

15

[73357] Bilanz per 30. Juni 1925.

RM 1 829 900

768 100 3 766 700

2

Aktiven. Grundstücke und Gebäude. Beamten⸗ und Arbeiter⸗

wohnhäuser . . . Maschinen und elektrisch Bahngleisanlage... Innentoctrtrt Mobilien und Kontor⸗ utensilien ... Fuhrpark. . . Kassenbestand .. Wechfelbestannd . . Effekten und Beteiligungen Strohflachs, Röstflachs und Spinnmaterial Garne in diverfen Lagern und Betrieben.. Fertige und halbfertige Waren. Betriebsmaterialien.. 162 966 Vorausbezahlte Feuerver⸗ sicherungsprämie.. 15 000 Debitoren einschl. Bank⸗ guthaben. 4 232 781 56

17 183 944

23 406 94 569 224 969

1 271 970 1 753 589

4 039 081 9⁰3

1“ Passiven. Aktienkapital: Stammaktien 8 800 000

Vorzugsaktien 24 000

Genußscheien . Obligationen.. Reservefons Beamtenpensions⸗ und Witwenkasse für kauf⸗ männische Angestellte.. Wohlfahrtsfonds.. Fabriksparkasse.. 136 353 Dividende noch nicht erhoben 12 776 Kreditoren einschl. Bank⸗ h“ .[5 478 829 Akzepte. 200 324 Reingewing. 701 273 17 183 944

Gewinn, und Verlustrechnung.

An Soll. 1ꝗRA Abschreibungen auf Anlagen 535 774 Generalunkosten einschl. JEEE1““ 1 506 361] 701 273

2 2 E vVowinn 2* 2 2⁴ 2. 9 2 Rringenue. —2⸗9 790

8 824 000

600 000 54 809 907 000

153 578 115 000

65

2 ra2 5 oöre 2 743 409/65 Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 25. d. M. ist die Dividende für das Geschäftsjahr 1924/25 auf 6 % fest⸗ gesetzt worden. Die Auszahlung auf jede

Stammaktie und feden Genußschein über nom. 100 erfolgt gegen ——

Per Haben. Vortrag aus 1923/24. Rohgewinn nach Abzug sämt⸗

licher Betriebsunkosten.

des Dividendenscheins für 1924/25 na Abzug der 10 % igen Kavpitalertragssteuer mit 5,40 vom 25. September a. o ab in Berlin bei der Deutschen Bank, in Breslau bei dem Schlesischen Bank⸗ verein, Filiale der Deutschen Bank, bei dem Bankhaus Eichborn & Co., in Landeshut i. Schl. bei dem Bank⸗ haus Eichborn & Co.,, Filiale Landeshut i. Schl., oder . bei unserer Gesellschaftskasse. . i. Schl., den 25. September

Schlesische Textilwerke Methner & Frahas. Arnengesenschaßt.

Wir haben vorstebende Bilanz per

30. Juni 1925 nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung geprüft und bestätigen thre Ueber⸗ einstimmung mit den von uns ebenfalls geprüften, ordnungsmäßig geführten Büchern der Gesellschaft

Berlin, den 2. September 1925 Deutsche Treuhand⸗Gesellschaft. Horschis preo. Wenz.

Abteilung Dresden,

0 69

Nr. 231.

zum Deutschen

Berlin, Freitag, den 2. Oktober

—1225

——

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

Aktiengesellschaften

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5. Ke teGee auf Aktien, und Deutsche Kolonialgesellschaften

ffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,05 Reichsmark freibleibend.

. Unfall⸗ und

10. 11

. Bankausweise.

65. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Verschiedene Bekanntmachungen Privatanzeigen.

——B—B—P—PPy

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚̈

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche

Kolonialgefellschaften.

[72143]

Innenausbau und Möbelwerke

A.⸗G., Hamburg.

Laut Generalversammlungsbeschluß vom 30 12. 1924 ist die Herabsetzung des Aktienkapitals auf 7500 mit Zu⸗ zahlungsrecht der Vorzugsaktionäre be⸗ schlossen. Die Ermäßigung des Grund⸗ kapitals erfolgt in der Weise, daß an Stelle von 40 Stück Papiermarkaktien eine 20⸗Goldmark⸗Aktie tritt.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihre Aktien zum Umtausch bei der Gesellschaft bis zum 1. Januar 1926 einzureichen bei Vermeidung der Kraftloserklärung, s. § 17 d, II. Durchf.⸗V.⸗O.

Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

Dr. Koch, Vors. Carl Bauer.

[74149]

Einladung zu der am Samstag, den 24. Oktober 1925, Nachmittags 2 ½ Uhr, in den Geschäftsräumen der Firma S. Siedle & Söhne Telefon⸗ und Telegrafenwerke Aktiengesell⸗ schaft in Furtwangen stattfindenden zweiten ordentlichen Generalver⸗ sammlung. 1

Tagesordnung:

I. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats sowie Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Beschlußfassung über die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung. „Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns

Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands.

Aktionäre, welche an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien bis zum 21. Oktober 1925 bei der Gesellschaftskasse oder bei der Rheinischen Creditbank bezw. deren Filialen hinter⸗

legen 8 Der Vorstand. Hans Siedle. Kurt Siedle.

f74283)

Porzellanfabrik Kahla.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht z. Zt. aus den Herren: Bank⸗ direktor Ludwig Fuld, Vorstandsmitglied der Süddeutschen Disconto⸗Gesellschaft A⸗G., Mannheim, Vorsitzender. Franz Urbig, Geschäftsinhaber der Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin, stellvertr. Vorsitzender Bankdirektor Otto Beseler, Vorstands⸗ mitglied der Bank für Thüringen vormals B. M. Strupp Aktiengesellschaft, Meiningen. Bankier Dr. Georg Hirsch⸗ land, in Firma Simon Hirschland, Essen. Alexander Loewenthal, Berlin. Kom⸗ merzienrat Charles W. Palmis, Direktor der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Dresden. Bankier Martin Schiff, in Firma C. H. Kretzschmar, Berlin. Bankdirektor Dr. Ernst Schoen, Vorstandsmitglied der Allgemeinen Deut⸗

Betriebsratsmitglieder: Dreher Franz Dietsch, Kahla. Techn. Angestellter Karl Hüsemann, Hermsdorf.

Kahla, den 29. September 1925.

Porzellanfabrik Kahla. Dr. Fillmann. Dr. Richter.

Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat.

Syndikatsvertrag vom 30. April 1925 in der Fassung vom 10. September 1925.

Für ihre im Bezirke des Niederrheinisch⸗ westfälischen Steinkohlenbergbaues ge⸗ legenen Anlagen schließen sich die unter⸗ zeichneten Ze sebe ec untereinander und mit der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗ Westfälisches Kohlen⸗Syndikat’“ im folgenden kurzKohlensyndikat“ genannt als geschäftsführendem Organ durch fol⸗ genden Vertrag zu einer Vereinigung Syndikat zusammen:

Allgemeine Bestimmungen. A) Zweck der Vereinigung.

(1) Die Vereiniung bezweckt die Besei⸗

tigung ungesunden Wettbewerbs auf dem Kohlenmarkte.

(2) Die Zechenbesitzer ver flichten sich untereinander und dem „8oh ensyndikat“ gegenüber, sich in den vertraglich vor⸗ gesehenen Fällen den Beschlüssen und Ent⸗ scheidungen der Organe der Vereinigung zu unterwerfen. 39

8) Geschäftsjahr.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis zum 31 März. 8

II.

IV.

schen Creditanstalt, Leipzig.

Cc) Absatzgebiet. 3

Das Absatzgebiet wird in unbestrittenes und bestrittenes Gebiet aufgeteilt. Be⸗ strittenes Gebiet ist das gesamte Ausland mee das Syndikatsrevier 1 (Fomburg. ferner das deutsche Gebiet östlich der Elbe mit Ausnahme der Syndikatsreviere 7 (Magdeburg) und 29 (Berlin).

D) Art und Umfang der Beteiligungen.

§ 4.

(1) Es werden anterschieden Gesamt⸗ verkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligung. Die Gesamtverkaufsbeteiligung stellt den An⸗ teil an dem durch das „Kohlensyndikat Absatz einschließlich des Ab⸗ satzes dar, der nach § 17 Absatz 3, auf die Verkaufsbeteiligung Anrechnung findet. Sie gliedert sich in eine Verkaufsbeteili⸗ gung für das unbestrittene und eine Verkaufsbeteiligung für das bestrittene Gebiet. Die Verbrauchsbeteiligung be⸗ grenzt das Recht, ohne lung des „Kohlensyndikats“ Werke im Selbstverbrauch 16 II) zu beliefern. Die Summe der Gesamtverkaufsbeteili⸗ gung und der Verbrauchsbeteiligung ist die Gesamtbeteiligung. Bei Mitliedern ohne Verbrauchsbeteiligung ist die Gesamtbeteili⸗ gung gleich der Gesamtverkaufsbeteiligung.

(2) Die Verkaufsbeteiligung für das be⸗ strittene Gebiet wird in Beteiligungen für einzelne Sorten oder Sortengruppen auf⸗ geteilt. Für diese Aufteilung gilt das Sortenverhältnis, das für die Gesamt⸗ erzeugung des betreffenden Mitglieds ge⸗ mäß der von ihm dem „Kohlensyndikat! zu liefernden Aufstellung maßgebend ist (Vordruck 1),.

(3) Mitglieder, die Koks oder Briketts erzeugen, Roben eine Gesamtkoks, oder brikettverkaufsbeteiligung. Sie zerfällt in die Koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung für das unbestrittene Gebiet und in die Beteiligung in den für Koks oder Briketts gebildeten Sorten-oder Sortengruppen für das bestrittene Gebiet.. .

(4) Die Gesamtbeteiligung, die Ver⸗ kaufsbeteiligungen für das unbestrittene und das bestrittene Gebiet und die Ver⸗

brauchsbeteiligung werden in Kohle aus⸗

gedrückt. Die Koks⸗ und Brikettverkaufs⸗ beteiligung für das unbestrittene Gebiet und die Beteiligung in den für Koks oder Briketts gebildeten Sorten oder Sorten⸗ gruppen für das bestrittene Gebiet werden in die Kohlenverkaufsbeteiligungen einge⸗ rechnet. Bei der Umrechnung ist ein Aus⸗ bringen von 78 vH für Koks und für Briketts ein Bindemittelzusatz von 8 vH zagrunde zu legen. 8

(5) Die Aufteilung der Gesamtperkaufs⸗ beteiligung in die Verkaufsbedingungen für das unbestrittene und das bestrittene Gebiet erfolgt in der Weise, daß der tat⸗ sächliche Gesamtabsatz im bestrittenen Ge⸗ biet während des letzten Geschäftshalb⸗ jahrs für das folgende Geschäftshalbjahr als Summe der Verkaufbeteiligungen aller Mitglieder für das bestrittene Gebiet gerechnet wird. Die Summe aller Gesamtverkaufsbeteiligungen, gekürzt um diese Absatzmenge, ist die Summe aller Venkaufsbeteiligungen für das unbe⸗ strittene Gebiet. An dem sich so er⸗ gebenden Ziffern für das unbestrittene und das bestrittene Gebiet nimmt jedes Mit⸗ glied in dem Verhältnis teil, in dem seine Gesamtverkaufsbeteiligung zu der Summe allen Gesamtverkaufsbeteiligungen steht, ohne Rücksicht darauf, in welcher Höhe es während des vergangenen Ge⸗ schäftshalbjahrs am Absatz im unbe⸗ strittenen und bestritenen Gebiete tat⸗ sächlich beteiligt gewesen ist.

(6) Hat ein Mitglied Anspruch auf Er⸗ höhung seiner Gesamtverkaufsbeteiligung oder ist sie zu verringern, so ist diese Er⸗ höhung oder Verringerung auf die Ver⸗ kaufsbeteiligungen für das unbestrittene und das bestrittene Gebiet nach ihrem Größenverhältnis zu verteilen.

(7) Sämtliche Beteiligungsziffern sind in einer Liste zusammenzustellen, die Be⸗ standteil des Vertrags ist und nach Be⸗ dünfnis ergänzt wird. Alle Ergänzungen müssen durch das „Kohlensyndikat“ den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt werden.

(1) Für alle vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages erfolgten Bewilligungen von Koks⸗ und Brikettverkaufsbeteili⸗ gungen, die auf der Grundlage noch zu er⸗ richtender Anlagen erfolgt sind, gilt nach⸗ stehende Bestimmung:

(2) Die betreffenden Mitglieder haben innerhalb der ihnen bewilligten Höchst⸗ ziffer endgültig nur die Gesamtkoks⸗ oder brikettverkaufsbeteiligung zu beanspruchen, für deren Herstellung bis zum 10. Januar 1927 die technischen Voraussetzungen vor⸗ handen sind; diese endgültige Ziffer soll an demjenigen 1. April oder 1. Oktober in Kraft treten, der auf den Zeitpunkt des Vorhandenseins der technischen Vor⸗ gussetzungen folgt. Bis dahin gilt inner⸗ halb der bewilligten Höchstzifer als Ge⸗

Vermitt⸗

samtkoks⸗ oder ⸗brikettverkaufsbeteiligung nur das jeweilig nachweisbare Her⸗ stellungsvermögen mit der Maßgabe, daß für jedes am 1. April und am 1. Oktober vrfengeng⸗ Halbjahr die Beteiligungs⸗ ziffer nach der zu Beginn des Halbjahrs vorhandenen Herstellungsmöglichkeit fest-

gesetzt wird. verkaufsbeteiligung. Anträge auf Erhöhung

(3) Alle hiernach erforderlichen Fest⸗ stellungen erfolgen durch den Koks⸗ oder Brikettausschuß.

§ 6.

(1) Ein Mitglied, das eine Doppel⸗ schachtanlage in einem selbständigen Felde mit genügendem Kohlenreichtum nieder⸗ bringt, erhält eine zusätzliche Beteiligung, die mit der Zunahme der Förderung bis auf eine Million Tonnen steigt. Ueber den entscheidet der Kohlenaus⸗ (2) Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks oder Briketts, so kann es die Zubilligung einer Gesamtkoks⸗ oder ⸗brikettverkaufsbeteili⸗ gung oder eine Erhöhung seiner Gesamt⸗ koks⸗ oder ⸗brikettverkaufsbeteiligung im Rahmen seiner Gesambbeteiligung bean⸗ spruchen, wenn nachgewiesen wird, daß ein entsprechender natürlicher Feinkohlen⸗ fall vorhanden, daß die neue Anlage be⸗ triebsfähig ist, und daß die bisherige Ge⸗ samtkoks⸗ oder ⸗brikettverkaufsbeteiligung mit Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der bisherigen betriebsfähigen Anlagen nicht ausreicht, um die neue Anlage mit⸗ betreiben zu können. Die Neubeteiligung ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit der neuen Anlage in soweit zu bewilligen, als die Leistungsfähigkeit der bisherigen und der neuen Anlagen die bisherige Gesamt⸗ koks⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung übersteigt. 1

(3) Die Neubeteiligung wird von dem zuständigen Ausschuß vorläufig in Höhe von 75 vH der hiernach rechnungsmäßig sich ergebenden Beteiligungsewhöhung fest⸗ gesetzt. Die Höhe der Beteiligung ist end⸗ gültig zu bemessen auf Grund der tat⸗ sächlichen Leistung von zwei aufeinander⸗ folgenden Monaten inerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der vorläufigen Fest⸗ setzung. Ist innerhalb dieses Zeitraums die Lieferung aus der neuen Anlage nicht erfolgt, so wird der Anspnuch hinfällig.

(4) Der Feinkohlenfall darf mit höchstens 50 vH der Gesamtbeteiligung berücksichtigt werden. Wird sowohl eine Koks⸗ als auch eine Brikettwverkaufs⸗ beteiligung beansprucht, so dürfen sie zu⸗ sammengerechnet den Feinkohlenfall in der nach Satz 1 zu berücksichtigenden Höhe nicht überschreiten. 9), Bei Hüttenzechen ist der Durch⸗ schnittsselbstverbrauch in Koks und Briketts während der letzten drei Jahre zu berücksichtigen. b

(6) Ansprüche nach Absatz 2 und Ab⸗ satz 3 können nur mit einer Frist von drei Monaten zum 1. April oder zum 1. Ok⸗ tober angemeldet werden.

(1) Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine Vaerbrauchsbeteiligung in Höhe des sich aus den Rechtsverhältnissen des § 16 II ergebenden Bedarfs.

(2) Die als Verbrauchsbeteiligung ge⸗ währten Mengen scheiden aus der Ver⸗ kaufsbeteiligung aus.

(3) Je nach der Art des Selbst⸗ verbrauchs sowie zur Vermeidung einer umvirtschaftlichen Verkokung oder Bri⸗ kettierung ist eine entsprechende Kürzung der Gesamtkoks⸗ oder vrikettverkaufs⸗ beteiligung vorzunehmen.

(4) Ueber die Festsetzung der Ver⸗ brauchsbeteiligung und die entsprechende Aenderung der Gesamtkohlen⸗, ⸗koks⸗ und „brikettverkaufsbeteiligung entscheidet der Selbstverbrauchsausschuß.

(5) Der Anspruch auf eine Verbrauchs⸗ beteiligung ist mit einer Frist von drei Monaten zum 1. April oder zum 1. Ok⸗ tober anzumelden. Erstmalig kann der Anspruch fristlos zum 15. Mai 1925 an⸗ gemeldet werden, wenn das Mitglied nach⸗ weist, daß es mit dem Verbvaucher vor dem 15. Mai 1925 bereits im Sinne von § 16 II verbunden war, und zwar inso⸗ weit, als der Verbrauch vor dem 15. Mai 1925 nachweislich bereits bestand. 18

(6) Die Gewährung einer Verbrauchs⸗ beteiligung von über 25 vH der Gesamt⸗ beteiligung eines Mitglieds bedarf der Zustimmung der Versammlung der Mit⸗ glieder mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit ein Mit⸗ glied mit einem Verbraucher vor Abschluß dieses Vertrags bereits im Sinne von § 16 II verbunden war, und zwar inso⸗ weit, als der Verbrauch bei Abschluß des Vertrags nachweislich bereits bestand.

(7) Wenn durch höhere Gewalt, ins⸗

verteilt, in dem sie vor der Erhöhung zu⸗

glieds durch Beschluß der Versammlung der Mitglieder mit neun Zehnteln der vertretenen Stimmen in dem Umfange der Bedarfsverminderung in Verkaufs⸗ beteiligung umgewandelt werden, und zwar nach der Art des Selbstverbrauchs gegebenenfalls auch in Koks⸗ und Brikett⸗

einer Verbrauchsbeteiligung können bis zum Ablauf des Syndikatsvertrags mit dem Bedarf von Werken, deren Minderbedarf zu einer Heraßsetzung der Verbrauchs⸗ beteiligung geführt hat, nur dann be⸗ gründet werden, wenn der die höhere Ge⸗ walt begründende Umstand weggefallen ist. (8) inn die Verbrauchsbeteiligung eines Mitgliedes auf Grund des vor⸗ ee bsatzes unter 25 vH seiner Ge⸗ amtbeteiligung gesunken ist, ist ein späterer Antrag auf Erhöhung der Ver⸗ brauchsbeteiligung so zu behandeln, als ob sie mehr als 25 vH der Gesamtbeteili⸗ gung betrüge. 8 (9) Die Verbrauchsbeteiligung unterliegt der in § 26 geordneten Verringerung nicht. Sie darf in Koks und Briketts für den eigenen Bedarf umgewandelt werden. Auch hierbei ist der Verrechnung ein Aus⸗ dg von 78 vH für Koks, für Briketts ein Bindemittelzusatz von 8 vH zugrunde zu legen. 1 (10) Ueberschreitet ein Mitglied seine Verbaauchsbeteiligung, so hat es eine Ab⸗ gabe für jede Tonne des Mehrverbrauchs in Höhe von 10 vH des Verkaufspreises der Fettförderkohle im unbestrittenen Ge⸗ biet zu zahlen. Diese Abgabe ist den in § 33 erwähnten Mehreinnahmen zu⸗ zurechnen. 8 3 (11) Bei Feststellung der Ueberschreitung bleiben die onate, für die die Be⸗ stimmungen des § 8 in Anwendung ge⸗ kommen sind, außer Berechnung. 1 (12) Die geldliche v sindet nach Schluß des Geschäftsjahrs statt.

§ 8.

(1) Wenn die Marktlage gestattet, im unbestrittenen und im bestrittenen Gebiet alle Mengen abzusetzen, die von den Mit⸗

liedern zur Verfügung gestellt werden,

o muß das „Kohlensyndikat“ der Ver⸗ sammlung der Mitglieder hiervon Kennt⸗ nis geben. Auf Antrag eines oder mehrerer Mitgliedr mit einer Beteiligung von mindestens 1 vH aller Gesamtver⸗ kaufsbeteiligungen ist die Entscheidung dar⸗ über, ob Zustand besteht, von den vereinigten Absatz⸗ Geschäfts⸗ und Selbst⸗ verbrauchsausschüssen zu treffen. Gegen ihre Entscheidung ist Berufung an die Versammlung der Mitglieder zulässig.

(2) Ist die Voraussetzung des Absatzes 1. gegeben, so hat jedes Mitglied, das während drei aufeinanderfolgender Monate aus frischer Förderung mehr als seine Cessemthereaufszetziliguag abgesetzt hat, Anspruch auf eine Erhöhung seiner Ge⸗ samtbeteiligung. Diese Erhöhung beträgt das Dreihundertfache des Mehrabsatzes, den das Mitglied durchschnittlich für den Arbeitstag aus frischer Förderung gehabt hat. Dabei sind Berufungen auf Ausfälle Art (Betriebsstörungen, Wagenmangel u. a.) unbeachtlich.

(3) Innerhalb eines Verkaufsvereins (8 2 erfolgt Einigung unter den Beteiligten die Umlegung dieser Er⸗ höhung in dem Verhältnis, in dem sie von den einzelnen Mitgliedern des Ver⸗ kaufsvepeins erzielt worden ist.

(4) Wenn nach Ablauf von drei Monaten unter Berücksichtigung der zu⸗ erkannten Erhöhungen die vorgenannten Voraussetzungen fortdauern, so tritt von Monat zu Monat eine weitere Erhöhung der Gesamtbeteiligung auf gleicher Grund⸗ lage und nach Maßgabe der Absatzziffern in den jeweilig letzten drei Monaten ein.

(5) Bei den Mitgliedern, deren Be⸗ beiligung sich aus Verkaufsbeteiligung und Verbrauchsbeteiligung zusammensetzt, gilt als Mehrleistung im Sinne dieser Be⸗ stimmungen nur, was sie über die Gesamt⸗ verkaufsbeteiligung zuzüglich der Ver⸗ brauchsbeteiligung geleistet haben. Die ihnen zuzuerkennende Erhöhung wird auf die Gesamtverkaufsbeteiligung und die Verbrauchsbeteiligung in dem Verhältnis

einander gestanden haben. Die hiernach auf Verbrauchsbeteilung entfallende Er⸗ höhung ist auf Wunsch des Mitglieds pan oder teilweise durch eine entsprechende Erhöhung der Gesamtverkaufsbeteiligung zu ersetzen.

(6) Die sich ergebenden Mehrbeteili⸗ gungen werden Mitgliedern vom „Kohlensyndikat“ durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt und außerdem in der nächsten Versammlung der Mitglieder zur Kenntnis gebracht.

(7) Die gleichen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für Koks und Briketts; in diesem Falle gelten bei Ermittlung der

besondere infolge politischer Vorgänge oder gesetzgeberischer Maßnahmen, der

Bedarf von Werken, die gemäß § 16 II

angegliedert sind, sinkt, kann die Ver⸗ brauchsbeteiligung auf Antrag des Mit⸗

zusammengefaßten Beteiligungen (Absatz 5). als grundlegende Verbrauchs eteiligung in; Koks und Briketts die Mengen, die in

aus der Verbrauchsbeteiligung verbraucht worden sind.

9. Das „Kohlensyndikat“ kann m einzelnen Mitgliedern wegen freiwilliger Verringerung ihrer Beteiligungen auch von den Voraussetzungen und Folgen der 7 Absatz 10 und 24 bis 29 abweichende ereinbarungen treffen, jedoch nur vor⸗ behaltlich einer Nachprüfung durch den die Felisebun der Beteiligung zuständige Ausschuß unter Genehmigung durch die Ver enlung der Mitglieder. E) Organe. § 10. Organe der Vereinigung sind: a) die Versammlung der Mitglieder b) die ständigen Ausschüsse, c) die Geschäftsführung. 2) Die Versammlung der 8 Mitglieder.

§ 11. 8 (1) Die Versammlung der Mitglieder wird durch das „Kohlensondikat berufen Es hat sofort die Berufung vorzunehmen wenn Mitglieder, die ein Fünftel der Ge⸗ Intstimmmen vertreten, die Berufung chriftlich bei ihm beantragen..

(2) 82 den Versammlungen ist jedes Mitglied unter Mitteilung, der Tages⸗ ordnung mit mindestens dreitägiger Frist durch eingeschriebenen Brief zu laden. (3) Als Fristanfang gilt der Tag der Absendung des Briefes; die Bescheinigung der Postanstalt genügt als Beweis für die rechtzeitige Absendung. 1

4) In der Versammlung hat jedes Mitglied je eine Stimme für jede vollen 100 000 Tonnen seiner festgesetzten Ge⸗ samtverkaufsbeteili sung und für jede vollen 200 000 Tonnen seiner fegeseten Ver⸗ brauchsbeteiligung. Jede Gesamtverkaufs⸗ beteiligung und jede Verbrau sbeteiligung geben jedoch mindestens eine Stimme.

(5) Für die nur das Geschäft im be⸗ strittenen Gebiet betreffenden Fälle haben se 10 000 Tonnen der Verkaufsbeteili⸗ gung für das bestrittene Gebiet eine Stimme. Jede rkaufsbeteiligung für das bestrittene Gebiet gibt jedoch mindestens eine Stimme.

(6) Die Versammlung ist beschlußfähig, wenn drei Viertel aller Stimmen ver⸗ treten sind. Erweist sich eine Versamm⸗ lung als nicht beschlußfähig, so ist sofort eine neue Versammlung mit der glei Tagesordnung zu berufen, die alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig ist. Letzteres muß jedoch in der Einladung für die zweite Versammlung ausdrücklich angegeben werden.

(7) Den Vorsitz in der Versammlung führt der Vorsitzende des häöö des „Kohlensyndikatss oder sein Seell⸗ vertreter oder in ihrer Verhinderung ein von der Versammlung zu wählender Vor⸗ sitzender. b

(8) Zur Teilnahme an den Versamm⸗ lungen hat jedes Mitglied nach seiner Wahl einen oder mehrere Vercreter zu hestellen. 18

(9) Die Vertreter müssen der Vergaf. tung; dem Grubenvorstand oder dem Auf⸗ sichtsrat des betreffenden Mitglieds an⸗ gehören; auch ein Prokurist des Mitglieds

In als Vertreter bestellt werden.

(10) Die Ausübung des Stimmrechts kann nur durch einen Vertreter erfolgen. Jedes Mitglied hat auf einem vom „Kohlensyndikat“ zu liefernden Vordruck die Namen seiner Vertreter in der Reihen⸗

falge anzugeben, in der jeder berechtigt ist,

11““

,

ür sich allein vor dem folgenden das Stimmrecht auszuüben.

(11) Sind Länder Mitglieder der Ver⸗ einigung, so muß die Abstimmung auf Verlangen eines beteiligten Landes doppelt vorgenommen werden, und zwar einmal unter Einrechnung der Stimmen, die auf die Beteiligung des Landes entfallen, das zweite Mal ohne Einrechnung dieser Stimmen.

(12) Die Versammlungen finden am Sitze des „Kohlensyndikats“ oder an einem vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats des „Kohlensyndikats“ zu bestimmenden Ort

statt.

819 Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Versammlungen, er ernennt zwei Stimmzähler und leitet die Ver⸗ handlungen. 1

(14) Ueber die Verhandlungen wird eine Niederschrift aufgenommen, die von dem Vorsitzenden und den Stimmzählern zu unterzeichnen ist. Der Niederschrift ist ein vom Vorsitzenden als richtig be⸗ scheivigtes Verzeichnis der vertretenen Mitglieder nebst deren Stimmenzabhl beizufügen.

(15) In der Niederschrift muß das Er⸗ gebnis von Doppelabstimmungen gemäß Absatz 11 vermerkt werden.

(16) Jedem Mitglied wird ein Abdruck der Niederschrift durch öö Brief zugestelt. Die Zustellung hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.

den letzten zwölf Monaten vor der Frei⸗ gabe der Förderung von dem Mitglied

8

(17) Die Fassung der Niederschrift gilt als genehmigt, insoweit nicht innerhalb