1925 / 238 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Oct 1925 18:00:01 GMT) scan diff

MWeeiter ist eine Bestimmung darüber notwendig, was aus den Vorauszahlungen bei der Gewerbeertragssteuer für 1925 werden soll. Das ist Aufgabe des dritten Abschnitts des Gesetzentwurfs. Ferner muß bestimmt werden, was aus den Vorauszahlungen für 1924 werden soll. Bei den Vorauszahlungen für 1924 ist im Reich ein Strich durch das Vergangene gemacht, und die Voraus⸗ zahlungen sollen als Ablösung gelten. Wir haben dieses Vor⸗ gehen des Reichs nicht gebilligt. Preußen hat s. Zt. im Reichsrat beantragt, man solle für 1924 veranlagen, und zwar nicht um große Rückzahlungen zu machen, denn diese Rückzahlungen wären für Länder und Gemeinden unmöglich gewesen, sondern weil wir meinten, daß es höchste Zeit sei, Klarheit zu schaffen und eine sichere Grundlage für die weiteren Vorauszahlungen des Jahres 1925 zu haben. Wir sind mit diesen Anträgen nicht durch⸗ gedrungen, es ist von einer Veranlagung zur Einkommensteuer für 1924 abgesehen worden. Es fragt sich, ob wir auch in Preußen uns diesem Beispiel anschließen sollen oder eine nachträgliche Ver⸗ anlagung für 1924 durchführen sollen. Wenn wir auch damals den Standpunkt vertreten haben, daß diese Veranlagung notwendig sei, so glauben wir, daß wir für die Gewerbeertragssteuer diesen Standpunkt nicht mehr aufrechterhalten können einmal mit Rück⸗ sicht auf die vorgeschrittene Zeit jetzt nähern wir uns dem Ende des Jahres 1925 und zweitens weil die Gewerbeertragssteuer ja der Einkommensteuer angepaßt ist, und weil wir, nachdem nun eine Veranlagung zur Einkommensteuer für 1924 nicht statt⸗ gefunden hat, für dier Gewerbeertragssteuer eine solche Veran⸗ lagung nur durchführen könnten, wenn wir eingehende Be⸗ stimmungen träfen, wie diese Veranlagung durchgeführt werden soll; insbesondere müßte dann eine Eröffnungsbilanz für den Anfang 1924 aufgestellt werden, eine Steuerbilanz, für die die Grundlagen in der Wirtschaft nicht vorhanden sind, und in den⸗ jenigen Fällen, wo das Wirtschaftsjahr bei den Unternehmungen nicht mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, würde die Eröffnungs⸗ bilanz nicht auf den 31. Dezember 1923 abgestellt sein, sondern mitten in das Jahr 1923, also noch in die Zeit der Inflation, hineinfallen. Es würden sich also große Schwierigkeiten ergeben, wenn heute bei der vorgeschrittenen Zeit ohne Vorgehen des Reichs und ohne daß wir die Grundlage bei der Veranlagung der Einkommensteuer benutzen könnten, für die Gewerbesteuer eine nachträgliche Veranlagung durchführen wollten. Deswegen glauben wir, daß wir uns nunmehr dem Vorgehen des Reichs anschließen und einen Strich durch die Vergangenheit machen müssen. Das kommt in den 88 2 bis 5 zum Ausdruck, besonders in dem 8 2, der besagt, daß für die Zeit bis zum 31. März 1925 die gezahlten Vorauszahlungen als Ablösung der Ertragssteuer, der Kapitalsteuer und der Lohnsummensteuer gelten.

Die erste Veranlagung soll also, wie gesagt, im Frühjahr nächsten Jahres durchgeführt werden; die Vorauszahlungen, die im Laufe dieses Jahres gezahlt werden, sind echte Vorauszahlungen, die auf die endgültige Veranlagung im Frühjahr 1925 zur An⸗ rechnung kommen. Für die Vorauszahlungen des Jahres 1925 müssen wir aber weil wir doch überall den Zusammenhang mit der Einkommensteuer wahren müssen ähnliche Bestimmungen treffen, wie sie in dem Steuerüberleitungsgesetz des Reichs für die Vorauszahlungen dieses Jahres getroffen worden sind; diese Bestimmungen sind in den 6 bis 10 flg. enthalten.

Die Vorlage, die wir dem Hause haben zugehen lassen, hat im Staatsrat die einmütige Zustimmung aller Parteien gefunden; auch im Hauptausschuß des Landtags ist sie einmütig angenommen worden. Ich hoffe daher, daß sie auch hier die einmütige Zu⸗ stimmung aller Parteien finden wird.

Ich darf dann noch einige ganz kurze Bemerkungen über unsere weiteren Pläne machen. Da die jetzige gesetzliche Regelung am 1. April nächsten Jahres ihr Ende findet, muß für die weitere Zeit ein neues Gewerbesteuergesetz geschaffen werden. Dieses ist in Vorbereitung und soll dem hohen Hause nach Möglichkeit noch im Dezember dieses Jahres vorgelegt werden. Meine Herren sind zu Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Kommunen und den amtlichen Vertretungen der Wirtschaft fortgereist; nach dem

rgebnis dieser Verhandlungen soll alsbald der Gesetzentwurf aufgestellt und nachher dem Staatsrat und dem Landtag zugestellt werden.

Bei diesem neuen Entwurf wollen wir wenn ich ein paar

Grundgedanken andeuten darf die Veranlagung für das Rech⸗

nungsjahr wieder einführen. Die Veranlagung für das Kalender⸗ jahr, wie sie vorgesehen war, hat sich nicht bewährt. Das Rech⸗ nungsjahr muß wiederum das Steuerjahr werden, weil diese Steuer doch eine Steuer für die Gemeinden ist und diese bei ihren Zu⸗ schlagabschlüssen in die allergrößten Schwierigkeiten kommen, wenn sich das Rechnungsjahr der Gemeinden nicht mit dem Steuer⸗ jahr deckt. Die Veranlagung soll auf dem Ergebnis der Ver⸗ gangenheit aufgebaut werden, d. h. auf dem Ergebnis des voran⸗ geangenen Kalenderjahres oder des vorangegangenen Wirtschafts⸗ jahres, wenn dieses mit dem Kalenderjahr nicht zusammenfällt.

Dabei haben wir den Plan, später denn sofort können wir das

nicht machen auch wieder zu dem dreijährigen Durchschnitt überzugehen.

Welche Bemessungsgrundlagen in dieses neue Gesetz auf⸗ genomen werden sollen, steht noch nicht fest, insbesondere ist noch die Frage offen, ob wir neben die Gewerbeertragssteuer nunmehr wahlweise die Kapitalsteuer oder die Lohnsummensteuer setzen sollen oder ob wir, dem Wunsche der meisten Wirtschaftskreise gemäß, neben die Gewerbeertragssteuer als Hilfssteuern die Kapital⸗ und Lohnsummensteuer setzen sollen. Das wäre vielleicht mit Rücksicht darauf zu erwägen, daß heute das wird in den Kreisen der Wirtschaft mit Recht hervorgehoben die Gemeinden die Wahl, ob Kapitalsteuer oder Lohnsummensteuer als Hilfssteuer genommen werden solle, nicht eigentlich auf die wirtschaftliche Struktur der Gemeinden abstellen, sondern ledigkich darauf, welche Steuer mehr einbringt. Darum ist es zweckmäßig, die Wahl aus⸗ zuschalten und beide Hilfssteuern heranzuziehen. Beide Steuern sollen aber Hilfssteuern bleiben; das Schwergewicht muß auf die Ertragssteuer gelegt werden.

Eine sehr ernste Frage wird dann noch die sein, von welchen Behörden die Veranlagung durchgeführt werden soll. In dem Entwurf der Gewerbesteuerordnung war vorgesehen, daß in erster Linie die Finanzämter herangezogen werden sollten; das hat der Ständige Ausschuß nicht gebilligt, er hat vielmehr die Gewerbe⸗ steuerausschüsse in den Stadt⸗ und Landkreisen eingesetzt, und nur diejenigen Stadt⸗ und Landkreise, die davon keinen Gebrauch

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machen wollen, können die Veranlagung durch die Finanzämter

vornehmen lassen, wie es z. B. in der Stadt Berlin geschieht. Es fragt sich aber und diese Frage wird ernstlich zu erwägen sein —, ob dabei nicht eine Doppelarbeit geschieht, die vermieden werden könnte, und ob man nicht überall zur Veranlagung durch die Finanzämter übergehen soll. Allerdings wäre dabei Voraus⸗ setzung, daß eine starke Mitwirkung der Selbstverwaltungskörper in dieses Verfahren eingeschaltet würde. Ohne eine solche Mit⸗ wirkung der Stadt⸗ und Landkreise, der Selbstverwaltungskörper überhaupt, kann diese Steuer nicht veranlagt werden, da sie nach wie vor eine Gemeindesteuer bleiben soll.

Auf diese allgemeinen Gesichtspunkte kann ich mich wohl be⸗ schränken, da ja der Gesetzentwurf noch später eingehend beraten werden wird, und die endgültige Beratung im Landtag wird dann hoffentlich im Dezember stattfinden können.

Die auf die Ausführungen des Abg. Dr. Jacobshagen (D. Nat.) gehaltene Rede des Finanzministers hat folgenden Wortlaut:

Der Herr Abgeordnete Dr. Jacobshagen hat eben von einer „IJronisierung“ des Parlaments gesprochen, insofern, als die Staatsregierung den Entwurf dem Parlament so spät vorgelegt und daher dem Parlament eine ordnungsmäßige Prüfung des Entwurfs nicht ermöglicht habe. Ich muß zur Entschuldigung der Staatsregierung darauf hinweisen, daß wir diesen Entwurf aus⸗ gearbeitet haben, sobald das Steuerüberleitungsgesetz im Reiche verabschiedet war. Wären damals der Landtag und der Staatsrat nicht in den Ferien gewesen, so wäre es möglich gewesen, diese Vorlage eher zu bringen und eine ordnungsmäßige Beratung durchzuführen. Wir haben dann den Staatsrat gebeten, früher zusammenzutreten, um diesen Entwurf zu beraten. Der Staatsrat ist dieser Bitte nicht nachgekommen, sondern erst diese Woche zusammengetreten. Er hat diese Vorlage am Mittwoch ver⸗ abschiedek, und wir mußten sie nun schnell an den Landtag bringen, weil sie eine Aenderung enthält, die so schnell wie möglich in Kraft treten muß, das ist die des Zahlungstermins. Nach dem geltenden Recht müßten die Zahlungen für die Gewerbeertragsteuer bis zum 10. Oktober geleistet werden. Nunmehr soll der Zahlungs⸗ termin auf die Mitte des zweiten Monats verschoben werden. Das zwingt zu großer Eile. Ich bedaure, daß nicht mehr Zeit ist, will aber jedenfalls alles tun, was in meinen Kräften steht, um dem Parlament eine ordnungsmäßige Beratung zu ermöglichen. Hier lag gewissermaßen höhere Gewalt vor.

Ein paar Worte zu den anderen Anregungen des Herrn Ab⸗ geordneten Dr. Jacobshagen. Er hat einen Antrag. angekündigt, der die Regierung ersuchen soll, nicht nur die Vorauszahlungen auf die Ertragsteuer, sondern auch die auf die Lohnsummen⸗ und auf die Kapitalsteuer unter gewissen Voraussetzungen zu ermäßigen, nämlich wenn Verlust oder geringerer Gewinn vor⸗ liegt. Das Steuerüberleitungsgesetz enthält für die Einkommen⸗ steuer die Bestimmung, daß, wenn ein Betrieb in den ersten zwei Quartalen oder in weiteren Quartalen mit Verlust oder geringerem Gewinn arbeitet, die Vorauszahlungen ganz gestundet oder ermäßigt werden können. Diese Bestimmung beruht auf dem Grundgedanken, daß man die Vorauszahlungen möglichst den end⸗ gültigen Zahlungen anpassen will. Diesen Gedanken haben wir für die Gewerbeertragsteuer übernommen. Auch bei dieser sollen die Vorauszahlungen im laufenden Jahre ermäßigt werden oder wegfallen, wenn nur ein geringer Gewinn da ist oder mit Verlust gearbeitet wird, weil wir sonst Vorauszahlungen einnehmen würden, die wir bei der endgültigen Veranlagung im Früh⸗ jahr 1926 wieder zurückzahlen müßten.

Der Herr Abgeordnete Jacobshagen wünscht diesen Grund⸗ gedanken auf die Lohnsummensteuer und Kapitalsteuer an⸗ zuwenden. Hier liegt aber die Sache ganz anders. Die Lohn⸗ summensteuer und die Kapitalsteuer werden gezahlt ohne Rücksicht darauf, welchen Ertrag der Gewerbebetrieb abwirft. Wenn also die Ermäßigung auf die Lohnsummensteuer und die Kapitalsteuer ausgedehnt werden würde, dann würde es sich nicht um die Durch⸗ führung des Gedankens handeln, die Vorauszahlungen den end⸗ gültigen Zahlungen anzupassen, sondern um einen ganz neuen Ge⸗ danken, und folgerichtig müßte er verlangen, daß die Lohnsummen⸗ steuer und Kapitalsteuer nicht nur bei der Vorauszahlung, sondern auch bei der endgültigen Veranlagung ermäßigt würden. Das Reich denkt aber gar nicht daran, etwa die Vermögenssteuer des⸗ halb herabzusetzen, weil der Besitzer des Vermögens damit im laufenden Jahre keinen Ertrag erzielt hat. Hier würden wir also weit über die Vorschriften des Reiches hinausgehen. Außerdem würde die Verfolgung dieses Gedankens überhaupt gegen den Grundgedanken der Gewerbesteuer verstoßen. Die Gewerbesteuer ist insoweit, als sie in der Form der Lohnsummensteuer und der Kapitalsteuer erhoben wird, eine reine Realsteuer, die auf dem Gedanken beruht, daß der Unternehmer für die Aufwendungen, die er durch seinen Betrieb der Gemeinde macht, zu den Kosten der Gemeinde beitragen soll. Infolgedessen müssen die Lohn⸗ summensteuer und die Kapitalsteuer nach Maßgabe der Lohn⸗ summe und des Kapitals gezahlt werden, ganz ohne Rücksicht darauf, welchen Gewinn der Unternehmer hat. Das ist heute so rechtens und muß so rechtens bleiben. Infolgedessen kann es sich nicht darum handeln, daß die Vorauszahlungen geändert werden. Ich bitte also, dieser Anregung des Abgeordneten Jacobshagen nicht Folge zu leisten.

Der Herr Abgeordnete Jacobshagen hat weiter einen Ent⸗

schließungsantrag angekündigt, durch den die Staatsregierung er⸗ sucht werden soll, durch eine gesetzliche Regelung für eine Er⸗ mäßigung der Gewerbesteuerzuschläge zu sorgen. Ich bitte, diesen Entschließungsantrag nicht anzunehmen. Der Antrag ist einfach unannehmbar. Das, was ich gestern ausgeführt habe und worauf sich der Herr Abgeordnete Jacobshagen bezogen hat, betraf etwas ganz anderes. Ich habe gesagt, gewiß müssen wir anerkennen, daß in manchen Gemeinden die Lohnsummensteuer stark angezogen ist mit Rücksicht auf die bedrängte Lage der Gemeinden. Ich habe weiter ausgeführt, wir beabsichtigen, eine Aenderung des Ver⸗ teilungsschlüssels bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer vorzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Staats⸗ rat vor und soll in der nächsten Woche dem Landtag vorgelegt werden. Durch diese Aenderung des Verteilungsschlüssels hoffen wir diejenigen Gemeinden namentlich kommen die Industrie⸗ gemeinden des Westens in Frage, die jetzt eine sehr hohe Lohn⸗ summensteuer erheben —, bei der Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuer besser zu stellen, damit sie die Zuschläge zu der Lohnsummen⸗

steuer herabsetzen können. schaffen. Die Erleichterung wird aber nicht geschaffen, wenn wir durch einen neuen Gesetzentwurf, durch eine neue Novelle zum Gewerbesteuergesetz diese Gedanken in die Gewerbesteuer hinein⸗ tragen.

Dann der zweite Antrag, den der Herr Abgeordnete Jacobs⸗ hagen angekündigt hat und der sich auf diesen Gesetzentwurf selbst bezieht, und zwar auf den Ablösungsbetrag für 1924. Es ist richtig, daß in dem § 9 des Steuerüberleitungsgesetzes die Bestimmung sich findet, daß der Ablösungsbetrag für 1924 herabgesetzt werden kann, wenn bei einem Steuerpflichtigen besondere persönliche oder wirt⸗ schaftliche Verhältnisse vorgelegen haben, die seine Steuerfähigkeit wesentlich beeinträchtigt haben. Wir haben überlegt, ob wir diese Bestimmung auch übernehmen sollten, und ich gebe zu, daß die Steuergerechtigkeit dafür sprechen würde, diese Bestimmung zu übernehmen. Allerdings können wir die Bestimmung nicht ab⸗ stellen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern mit Rücksicht auf den Charakter der Gewerbesteuer nur auf die wirtschaftlichen Verhältnisse. Das wird auch von dem Herrn Abgeordneten Jacobshagen anerkannt. Wenn wir gleich⸗ wohl die Bestimmung nicht aufgenommen haben, so deshalb nicht, weil die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer ist.

Meine Damen und Herren, wenn wir an das Reich von dem Ablösungsbedarf des Jahres 1924 auf Grund der Bestimmung

des § 9 des Steuerüberleitungsgesetzes einige Beträge zurückzahlen

müssen, so bedeutet das, daß die Gesamtsumme geringer ist und daß infolgedessen die Ueberweisungen an die Länder und Ge⸗ meinden etwas geringer sein werden. Das gleicht sich aus. Wenn wir diese Bestimmung aber auf die Gewerbesteuer übernehmen, so bedeutet das, daß verschiedene Gemeinden von dem, was sie 1924 eingenommen und verausgabt haben, Zurückzahlungen machen müssen, durch die manche Gemeinden in eine außer⸗ ordentlich schwierige finanzielle Lage kommen werden. Wenn meinetwegen drei bis vier Großbetriebe in einer Gemeinde, auf denen das ganze Gemeindeleben beruht, entsprechende Anträge stellen würden und daraufhin der Ablösungsbetrag herabgesetzt werden würde, so würden Schwierigkeiten entstehen. Mit Rück⸗ sicht darauf und mit Rücksicht auf die große Verwaltungsarbeit, die solche Anträge machen würden, haben wir geglaubt, davon absehen zu müssen, diese Bestimmung in das Gesetz zu übernehmen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Beamtenausschuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern über Anträge auf Regelung der Pe ns ionsansprüche und der Unfallfürsorge für die Schutzpolizei⸗ beamten. Zu der Regelung der Penssionsansprüche erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, ein Vertreter des Staatsministeriums, daß diese Rege⸗ lung erst erfolgen könne, wenn man nach den Verhandlungen mit der Interalliierten Kommricsion. und nach Abschluß des Sicherheitspaktes klar sehen könne, wie die Rechtsverhältisse der Schutzpolizei sich ge⸗ stalten würden. Hier sei auch ein Einvernehmen mit dem J iche er⸗ forderlich, da das Rei sgesetz Preußen einstweilen binde. Die weitere Beratung dieser Angelegenheit wurde mit Rücksicht auf diese Er⸗ klärung vorläufig ausgesetzt. Mit Bezug auf die drfegsirf orge er⸗ klärte Ministerialrat van den Bergh, daß auch dem Minige terium die zahlreichen Klagen über ungenügende Versorgung bekannt seien und zum Teil als berechtigt anerkannt würden. Nach dem Kriege habe man insofern eine Verbesserung herbeigeführt, als man das Beamten⸗ unfallfürsorgegesetz von 1902 zunächst auf diejenigen angewendet habe, die bei Unruhen unter Einsetzung des bebens und der Feanheit einen Unfall erlitten hätten. Durch Erlaß vom Februar dieses Jahres sei die Einschränkung fortgefallen, daß der Unfall sich bei Unruhen ereignet haben müsse. Was die allgemeine Regelung angehe, so sei man in bezug auf die nicht lebenslaͤnglich angestellten Beamten durch das Reichsrahmengesetz für die Schupo gebunden. Prns Hand dagegen habe man bei den lebenslänglich angestellten

mien und den Beamten der Landjägerei, Es erscheine ihm aber nicht ratsam, die Regelung für die lebenslänglich angestellten Beamten vorweg zu nehmen. Verhandlungen mit dem Reiche seien schon länger im Gange; er könne aber noch nicht mitteilen, welche. Richtlinien das Reich erlassen werde. Der Regierungsvertreter wies noch darauf hin, daß ein Staat für die Schutzpolizeibeamten eine Vorwegnahme der Regelung versucht habe. Hier habe aber das Reich Einspruch erhoben, und infolgedessen habe dieses Land seine Maßnahme rück⸗ längig machen müssen. Das bi natürlich unerwünscht. Erwünscht sei 8 gen, daß man eine Ein eeitlichkeit in der ganzen Gesetzgebung habe. Abg. Borck (D. Nat.) ist der Ansicht, daß den Polizeibeamten eine erhöhte Unfallfürsorge SFhüger den anderen Beamten zuteil werden mngse da sie erhöhten Gefahren ausgesetzt seien. Dem Wohl⸗ wollen in Worten für die Schutzpolizei sei leider nicht die Tat gefolgt. Pihußfn hätte, wie zum Beispiel Sachsen, durch Vorlage eines Un⸗ alfürsg gesebes einen größeren Druck auf die Reichsregierung. aus⸗ üben können, Es sei auch wünschenswert, dien Unfallfürsorge für die Landjägerei sofort in Angriff zu nehmen. Simon (Soz. wünschte, daß der Entwurf des Schrader⸗Verbandes zur Grundlage des neuen Gesetzes gemacht werde. . Barteld (Hem. erklärte, daß er schon mehrfach in den letzten Jahren eine Unfallfürsorge für die Beamten der Polizei und der Landjägerei gefordert habe. Wenn für die nicht lebenslänglich angestellten Beamten das Neicgg,ges eine Sonderregelung verbiete, so könne er nicht einsehen, weshalb man nicht für die leben kerglich angestellten Beamten und die Beamten der Landjägerei die Unfallfürsorge regeln könne. Diese Regelung sei bei der zunehmenden Un⸗ allziffer im Interesse des Staates dringend erforderlich, da sonst die rufsfreude in ernsten Situationen leide. Angenommen wurde schließlich ein Antrag, der das Staatsministerium ersucht, dem Landtag mit Beschleunigung einen Gesetzentwurf vor⸗ ulegen, der die Unfallfürsorge für die Beamten der Polizei und der eeene einheitlich regelt. 3

Die gestrige öffentliche Sitzung des Barmat⸗Auss chusses des preußischen Landtags wurde erst mit erheblicher Ver⸗ Hätung eröffnet. S Abg. Dr. Leidig teilte, laut Bericht des Rachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, unter leb⸗ haftem Beifall mit, daß es die 50. öffentliche Sitzung des Ausschusses sei. Er schlug dann 11n erneute Vertagung vor, da der zur For⸗ mulierung der Feststellungen des Ausschusses eingesetzte Unterausschuß, trotzdem er bereits 15 Stunden berate, noch nicht fertig sei. Er schlage vor, die öffentliche Sitzung auf 4 Uhr anzuberaumen, es sei aber ungewiß, ob man dann schon werde plädieren können. Wenn die Plädoyers heute nicht mehr beginnen könnten, müsse der Aus⸗ schuß eine Sonntagssitzung abhalten. Abg. Bartels (Komm.) be⸗ antragte, heute unter allen Umständen um 4 Uhr die Plädoyers be⸗ innen zu lassen. Im Unterausschuß solle nur ein Begräbnis erster Klaffe der Feststellungen des Ausschusses gemacht werden. Gegen die Absicht einer Sonntagssitzung es er entschieden Verwahrung ein⸗ legen. Abg. Dr. Waentig betonte gleichfalls, daß die Arbeiten des Ausschusses so schnell wie möglich zu Ende geführt werden müssen. Unmöglich sei, es aber. 1 nachdem der Unter⸗ ausschuß fertig sei, sofort plädiert werde. Eine gewisse Pause sei doch zur Vorbereitung notwendig. Abg. Dr. Schwering (Zentr.) trat dieser Auffassung bei. Abg. Wiedemann (D. Nat.] sch nicht ein, warum nun im letzten Augenblick ein solches Tempo angeschlagen werden solle. Barmat sei nicht soviel wert, daß man ihm auch no einen Sonniag opfere. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Unerhört!) Vors. Dr. Leidig ersuchte, die Jubiläumsstimmung nicht zuü laut werden zu lassen. (Heiterkeit.) Im übrigen schlage er vor, die öffent⸗

Dadurch wollen wir eine Erleichterung

8*

Konstanz 8

liche Sitzung erst um 5 Uhr beginnen zu lassen. Abg. Kutiner (Soz.) bezwe felte, ob die Arbeit des Unterausschusses, wie sie jetzt vorgenommen werde, überhaupt einen Zweck habe. Es bestehe die

zefahr, daß Beschlüsse herauskämen, die im Untergusschuß eine

Scheinmajorität hätten, im Vollausschuß aber auf keine Mehrheit rechnen koönnten. Die Sache sei gestern schon bei einem Beschluß akut geworden. Abg. Dr. Pinkerneil (D. Vp.) verteidigte das Verfahren des Unterausschusses, Zur Arbeitsfreudigkeit des Unter⸗ ausschusses würde es sicher nicht beitragen, wenn man jetzt andere Dispositicnen treffe. Vors. Dr. Leidig brachte seine Ueberraschung darüber zum Ausdruck, daß der Abg. Kuttner mit dieser Angelegenheit jetzt den Ausschuß überfalle. Das Zusammenarbeiten im Unter⸗ ausschuß werde dadurch nicht gefördert. (Zuruf des Abg. Kuttner: Unerhört!) Abg. Bartels (Komm.) warf dem Abg. Kuttner Un⸗ verschämtheit vor und erhielt dafür einen Ordnungsruf. Abg. Dr. Schwering (Bentr.) betonte, daß in den weitaus meisten

ällen eine Einigkeit im Unterausschuß erzielt sei. Abg. Dr. von

Waldthausen (D. Nat.) bedauerte, daß der Abg. Kuttner diese Frage jetzt aufgeworfen habe. Der Unterausschuß habe doch nur di Auf gabe, dem Vollausschuß Vorschläge zu machen, die dieser dann durchaus nicht in Bausch und Bogen akzeptieren müsse. Abg. Kuttner (Soz.) bezeichnete die Auffassung des Vorsitzenden als

ine Ueberempfindlichkeit, von der man eher sagen könne, daß sie die

Zusammenarbeit erschwere. (Während dieser Ausführungen gab Abg.

dr. Leidig den Vorsitz an den Abg. Dr. Deerberg ab.) Abg.

Dr. Pinkerneil (D. Vp.) beantragte, den Unterausschuß in der bisherigen Weise weiter arbeiten zu lassen. Abg. Kuttner (Soz.) war der Ansicht, daß der Unterausschuß nur solche Anträge an den Vollausschuß bringen dürfe, über die eine Einigkeit oder eine wesent⸗ liche Einigkeit erzielt sei. Abg. Nuschke (Dem.) wies darauf hin, daß man dem Unterausschuß durch diese Dehatte schon 1 ½ Stunden entzogen habe. Abg. Dr. Badt (Soz.) ersuchte, eine Abstimmung nicht vorzunehmen und die Entscheidung über die Technik dem Unter⸗ ausschuß selbst zu überlassen. Der Ausschuß erklärte sich damit, ein⸗ verstanden. Mit großer Mehrheit wurde noch ein kommunistischer Antrag angenommen, am Sonntag keine Sitzung des Ausschusses ab⸗ zuhalten. Nächste öffentliche Sitzung Nachmittags 5 Uhr.

Gegen 5 % Uhr eröffnet der Vorsitzende Dr. Leidig wieder die Sitzung. Er teilte mit, daß der Unterausschuß seine Arbeiten noch nicht zu Ende geführt habe und schlug vor, die Sitzung aufzuheben und die E“ (Sonntag), 12 Uhr, beginnen zu lassen. Er glaube mit gewisser⸗ hrscheinlichkeit versprechen zu können, daß der Unterausschuß dann fertig sei. Die Plädoyers müßten dann am Montag zu Ende geführt werden. Die Abstimmungen könnten dann am Dienst abend stattfinden. Abg. Bartels (Komm.) be⸗ zweifelte, daß der Unterausschuß seine Arbeiten bis morgen mittag abgeschlossen habe. Der Ausschuß verfalle allmählich in die Rolle der Lächerlichkeit. Wir ständen jetzt in der Wahlbewegung, die Parteien hätten sich festgelegt und könnten nicht dauernd Versammlungen ab⸗ sagen. Wenn wirklich die sogenannten Plädoyers morgen na mittag beginnen würden, dann wäre es ““ den Ausführungen der ver⸗ Piredenen Redner folgen zu können. Er schlage deshalb vor, die Plädoyvers erst am Montag, 9 Uhr, beginnen zu lassen. Er verstehe absolut nicht, warum der Vorsitzende dh⸗ letzte Phase der ganzen Verhandlung so außerordentlich forciere un übers Knie brechen wolle. Es seien mehr als 50 Sitzungen abgehalten und dreiviertel Jahr ge⸗ tagt worden. Da sei dieses Vorgehen geradezu verdächtig. Den Schlüssel dazu sehe er in einer Erklärung, die der Abg. ilmann in einer öffentlichen Volksversammlung zum besten gegeben habe. Er verriet nämlich, daß die Deutsche Volkspartei an führende Sozial⸗ demokraten herangetreten wäre, um wieder in die preußische Regie⸗ rung aufgenommen zu werden. (Heiterkeit.) Vors. Dr. Leid ig er⸗ widerte, daß selbstverständlich keinerlei Zusammenhang zwischen dem Unterausschuß und der Frage der Regierungsbildung bestehe. Mit dem Beginn der Plädoyers am Montag wäre er einverstanden, wenn jede Fraktion sich mit 1 ½ Stunden Redejeit begnügen würde. (Widerspruch.) Abg. Wiedemann (D. Nat.) sah nicht ein, daß mun im Schnellzugstempo die Dinge abgewürgt werden sollten, wo es jetzt gerade auf die Hauptsachen ankomme. Es würde durchaus keine besondere Gefahr darin bestehen, wenn man eine mehrtägige Pause vor den Plädovers einlegen würde. Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) verlangte, daß der Unterausschuß seine Arbeiten nun endlich beendige. Wenn der Unterausschuß bis Sonnabend mittag mit seine Beratungen nicht fertig würde, dann würden die Deutschnationalen sich an den weiteren Beratungen des Unterausschusses nicht mehr beteiligen. (Bewegung.) Nach weiterer Geschäftsordnungsdehatte wurde dann die Sitzung des Vollausschusses auf Sonnabend 1 Uhr vertagt. Der

nterausschuß setzt seine Arbeiten am Freitag abend und Sonnabend vormittag fort.

Stand der Reben und Güte der Trauben Anfang Oktober 1925.

Note 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittel, 4 = gering, 5 = sehr gering. Zwischenstufen sind durch Zehntel ausgedrückt.

Güte der Trauben

Stand der Reben

Länder und Landesteile

Rheingaugebevivet. Uebriges Rheingebietkt .

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öe Mosel⸗, Saar⸗ und Ruwergebiet AnhZ111“*“ Alle übrigen preuß. Weinbaugebiete Preußen..

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Starkenburg. Rheinhessen. 1“

Hessen.. Deutsches Reich.

September 1925. August 1925 H

Juli 1925 H Oktober 1924 .

Bemerkungen.

. Preußen. Für die Entwicklung der Trauben war der naß⸗ kühle Verlauf des Septembers, wodurch der Sauerwurm trotz stärkster Abwehrmaßnahmen gefördert wurde und viel Schaden verursachte, sehr nachteilig Ferner hat sich die Rohfäule sehr ausgebreitet, so daß in manchen Lagen schon jetzt mit der Weinlese begonnen werden

muß, obwohl die Trauben noch nicht reif sind. 1 1 Im ganzen wird für den Mostertrag mit einer leidlichen Mittel⸗

ernte zu rechnen sein; denn in sämtlichen Weinbaugebieten außer dem Gebiet der Mosel, Saar und Ruwer werden die Reben mit 2,4 bis 29 bewertet, allo mit gut bis mittel; das letztgenannte Gebiet ist in

chre ausnahmsweise mit der Note 3,3 besonders schlecht, weil die Reben den ganzen Sommer vom roten Brenner beschädiet worden sind. Die Qualität des Peurigen wird sehr mäßig austfallen, da in keinem Gebiete die Traubengüte besser als mittel, meist wesent⸗ lich schlechter als mittel bewertet wird.

Bayern In den Weinbergen der Pfalz ist durch andauernd nasses Wetter trotz zahlreicher Bekämpfungsversuche weiterer großer Wurmschaden an den Trauben entstanden. Die Güte mußte ebenfalls zurückbleiben. Es ist fast allgemein frühe vese und mäßige Qualität zu erwarten. Auch Unterfrankens Weinberge erfuhren teilweise eine Verschlechterung. Durch fortdauernd regnerische Witterung geht die Traubenreife langsam vonstatten und die Traubenfäulnis nimmt in⸗ folge Ausbreitung des Sauerwurms zu. Die Hoffnung auf einen hinsichtlich Güte entsprechenden Herbst ist teilweise geschwunden

Württemberg. Für die Weinberge die in diesem Jahr zu so schönen Hoffnungen berechtigten, war die Septemberwitterung sehr ungünstig. Die Trauben konnten nicht gleichmäßig ausreifen, auch hat da und dort der Sauerwurm erheblichen Schaden angerichtet.

Baden. In der Beurteilung des Standes der Weinberge und des zu erhoffenden Weinertrags ist eine weitere Verschlechterung ein⸗ getreten In einigen, schon früher kenntlich gemachten wichtigen Rebgebieten (Gegend des Kaiserstuhls, Markgräfler⸗, Ortenauer⸗ und Bühlergegend) hat, sich der durch den Sauerwurm angerichtete Schaden mancherorts noch vergrößert. Nur dort, wo mit arsenhaltigen Abwehrmitteln kräftig und wiederholt gespritzt und bestäubt wurde, ist der Ertrag noch einigermaßen befriedigend Dies gilt indessen im allgemeinen auch von den Gegenden und Lagen, welche vom Wurm überhaupt verschont geblieben sind Allem Anschein nach wird auch die Qualität meistens hinter den Erwartungen zurückbleiben, weil sich die Trauben wegen des fast gänzlichen Mangels an Sonne und Wärme nicht wie erforderlich entwickeln konnten.

Hessen. Die Trauben haben an allen Orten durch Sauer⸗ wurm und Fäule stark gelitten. Neben einem geringen Ertrag wird auch eine mindere Qualität zu erwarten sein.

Berlin, den 9. Oktober 1925. Statistisches Reichsamt. J. V.: Susat.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom städtischen Viehhofe in Stuttgart am 5. Oktober, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ und Viehhofe in München am 6. Okober 1925 amtlich gemeldet worden.

8 Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. Oktober 1925. Telegraphische Auszablung.

10. Oktober Geld Brief 1,733 1,737 4,195 4,205 1,715 1,719 2,385 2,395 20,312 20,362 4,195 4,205 4,195 0,624 0,626 0,637 4,25 4,26 4,25

168,63 169,05 168,59 6,09 6,11 6,09

19,02 19,06 19,03 80,533 80,73 80,53

9. Oktober Geld Brief 1,730 1,734 4,195 4,205 1,715 1,719 2,39

20,313

Buenos⸗Aires . 1 Pap.⸗Pes. Canada . kanad. 8 Japan 1 Yen Konstantinopel 1 türk. £ London 1 £

New York... Rio de Janeiro 1 Milreis 1 Goldpeso

Uruguay .. .. 100 Gulden

Amsterdam⸗ Rotterdam.

100 Drachm.

100 Frcs.

UI Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Danzig 100 Gulden B elsingfors. 100 finnl. 10,555 10,595 10,555 .100 Lire 16,81 16,85 16,78 . 100 Dinar 7,45 7,47 7,46 100 Kr. 101,42 101,68 101,62

talien.. Jugoflavien. openhagen.. Lissabon und Oporto 100 Escudo 21,225 21,275 21,225 Oeil .100 Kr. 83,85 84,05 84,69 Paris 1100 Fres. 19,365 19,405 19,45 . 100 Kr. 12,427 12,467 12,425 . 100 Fres. 80,86 81,06 80,85 100 Leva 3,055 3,065 3,055 100 Peseten 60,37 60,53 60,40

Prag

Schweiz.. 100 Kr. 112,48 112,76 112,51 100 Schilling 59,17 59,31 59,17

EEEE1““ Spanien.. 100 000 Kr. 5,875 5,895 5,875

Stockholm und Gothenburg. Ausländische Geldsorten und Banknoten. 9. Oktober

WeqꝭqI“ Budapest.. Geld Brief 20,54 20,64 4,245 4,265 4,189 4,209 4,225 4,179 4,199 1,732 1,712 1,732 0,62

20,38 20,27

112,79 59,31 5,895

10. Oktober Geld Brief Sovereigns.. 8 6 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. 4,245 Amerikanische:

1000— 5 Doll. 4,215

2 und 1 Doll. 4,205 Argentinische 1,712

0,60 20,28

Brasilianische. 20,27 20,37 20,27

Englische: große 18,955 19,5 18,95 3,03 3,05 3,03

1 u. darunter 1 Türkische.. 1 türk. Pfd.

101,20 101,70 101,40 80,30 80,70 80,30

7265 4,235

h.

—,— bch

20,37 20,37

19,05 3,05 101,90 80,70 10,567 19,54 169,04

16,89 7,40 84,87

Belgische ... 100 Frcs. Bulgarische .. 100 Leva Dänische 100 Kr. Danziger 100 Gulden . 3 Finnische. 100 finnl. 10,507 10,567 10,507 Französische 100 Fres. 19,31 19 41 19,44 Holländische .. 100 Gulden 168,20 169,04 168,20 Italienische:

über 10 Lire 100 Lire 16,86 16,94 16,81 Jugosflavische. 100 Dinar 7,40 7,44 7,36 Norwegische ..100 Kr. 83,74 84,16 84,45 Rumänische:

1000 858 8 unter 500 Lei ei Schwedische .. 100 Kr. 112,17 112,73 112,22 112,78 Schweizer .. 100 Fres. 80,62 81,02 80,65 81,05 Spanische.100 Peseten 60,15 60,45 60,20 60,50

Tschecho⸗slov.: Eeen 8 .100 Kr. 12,385 12,445 12,375 12,435 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,385 12,445 12,38 12,44 100 Schilling,] 58,98 59,28 58,99 59,29 100 000 Kr. 5,825 5,865 5,827 5,867

Oesterreichische. Ungarische...

Nach dem Geschäftsbericht der Kabelwerk Rheydt Aktiengesellschaft, Rheydt, für das Geschäftsiahr 1924/25 war das abgelaufene Geschäftsjahr gut. Die Beschäftigung des Werkes ist zurzeit befriedigend. Die Unsicherheit der Lage, der Kapitalmangel und die hohen Anforderungen, die an die Wirt⸗ schaft gestellt werden, lasten schwer auf allen Betrieben. Die am

16. April 1925 in der aubßerordentlichen Generalversammlung be⸗

schlossene Kapitalerhöhung ist noch nicht endgültig durchgeführt. Eine Abrechnung hat deshalb noch nicht stattfinden tönnen. Von den alten 1000 Paviermark⸗Aktien oder 50 Reichsmark⸗Atnen sind 63 292 Aktien oder 3 164 600 RM umgetauscht worden. Der Gewinn beträgt 1 058 877,20 RM und verteilt sich wie solgt: 15 % bezw 7 ½ % für die Attien 867 187,50 RM 6 % Zinsen von 60 00) RM Vorzugs⸗ aktien 3 600,— RM. Reservefonds 66 000 RM, Ruhegeldkasse für Beamte und Arbeiter 50 000 RM, Vortrag auf neue Rechnung 72 089,70 RM

Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaflee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und ⸗händler, Sitz Hamburg, am 9. d. M. mit 3,10 bis 4,80 für ein Pfund je nach Herkunft notiert.

Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 30. September (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 23 September). In Tausend Schillingen: Aktiva. Gold Devisen und Valuten 590 805 (Zun. 16 047), Wechsel. Warrants und Effekten 82 702 (Zun. 13 378), Darlehen gegen Handpfand 86 (Abn 2), Darlehenschuld des Bundes 196 640 (Abn. 461) Gebäude jamt Einrichtung 4132 (unverändert), andere Aktiva 440 457 (Abn. 22 517). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 (unverändert), Reservesonds 2678 (unverändert), Banknotenumlauf 840 698 (Zun. 84 846), Giroverbindlichkeit und andere Verpflichtungen 29 537 (Abn. 55 723), sonstige Passivpa 398 710 (Abn. 22 517)

Budapest. 8. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Ungarischen Nationalbank vom 30 September in Millionen Kronen (in Klammern vom 7. September): Gold⸗, Silber⸗, Devisen⸗ und Valutenstand 2 976 975 (2 865 309), Wechsel auf Effekten 1 734 290 (1 585 844), Staatsschuld 1 956 720 (1 956 720), Sonstige Aktiven 3 873 038 (3 917 758), Notenumlauf 5 102 506 (4 840 857), Staats⸗ und Privatguthaben 2 200 067 (2 200 069), Sonstige Passiven 2 888 398 (2 934 649)

London, 8. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 8. Oktober (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 1. Oktober) in Pfund Sterling: Gesamt⸗ reserve 33 706 000 (Abn. 1 736 000), Notenumlauf 143 961 000 (Abn. 814 000), Barvorrat 157 917 000 (Abn. 2 550 000), Wechselbestand 69 238 000 (Abn. 6 338 000), Guthaben der Privaten 109 508 000 (Zun. 7 117 000), Guthaben des Staates 9 547 000 (Abn. 17 563 000), Notenreserve 31 899 000 (Abn. 1 718 000), Regierungssicherheiten 33 742 000 (Abn. 3 031 000). Verhältnis der Reserven zu den Passiven 28,31 gegen 27,37 vH. Clearinghouseumsatz 813 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 94 Millionen mehr.

Paris, 8. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Bant von Frankreich vom 8. Oktober (in Klammern Zu⸗ und Abnahme emn Vergleich zu dem Stande am 1. Oktober) in Francs: Gold in den Kassen 3 682 797 000 (Abn. 103 000) Fr. Gold im Ausland 1 864 321 000 (unverändert) Fr., Barvorrat in Silber 309 986 000 (Zun. 78 000) Fr., Guthaben im Ausland 562 449 000 (Zun 1 872 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 2 843 988 000 (Abn. 847 129 000) Fr., gestundete Wechsel 5 913 000 (Abn. 5000) Fr., Vor⸗ schüsse auf Wertpapiere 2 744 626 000 (Zun. 67 887 000) Fr., Vor⸗ schüsse an den Staat 30 800 000 000 (Zun. 450 000 000) Fr. Vor⸗ schüsse an Verbündete 5 142 000 000 (Zun⸗ 9 000 000) Fr., Noten⸗ umlauf 47 165 204 000 (Zun. 811 345 000) Fr., Schatzguthaben 35 529 000 (Zun. 2 365 000) Fr., Privatguthaben 2 281 604 000 (Abn. 436 971 000) Fr.

Stockholm, 8. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwedischen Reichsbank vom 3. Oktober (in Klammern der Stand am 15. September 1925) in Kronen: Metallvorrat 231 662 546 (231 891 301), Ergänzungsnotendeckung 487 708 956 (697 930 067), davon Wechsel auf Inland 234 939 480 (235 543 677), davon Wechsel auf Ausland 90 637 724 (61 826 522), Notenumlauf 544 263 749 82* 374 512), Notenreserve 44 061 344 (91 408 091), Girokontogut⸗

aben 112 819 425 (131 630 273).

1u“

stellung für Kohle, Koks und Briketts 25: Ruhrrevier: Gestellt 24 496 Wagen. 6 Revier: Gestellt —.

——V

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 9. Oktober auf 136,50 (am 8. Oktober auf 136,25 ℳ) für 100 kg. 8

Berlin, 9. Oktober. (W. T. B.) Preisno terungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 18,50 bis 22,50 ℳ, Gerstengrüte, lose 18,00 bis 19,20 ℳ, aferflocken,! 21,25 ℳ, Hafergrütze, lose 22.00 bis 22,40 Roggenmeb! 0/1 13,15 bis 14,50 ℳ, Weizengrieß 19,60 bis 22,10 ℳ, Hartgrieß 23 00 bis 24,70 70 % Weizenmehl 16.10 bis 18.65 ℳ, Weizenauszug mehl 19,50 bis 26,00 ℳ, Speiseerbsen Viktoria 19,75 bis 23,25 Speiseerbsen. kleine —,— bis —,— Bohnen weiße Perl 15,7 bis 17,50 Langbohnen, handverlesen 26,00 bis 27,50 Linsen, kleine 22,00 bis 24,50 ℳ. Linsen, mitte] 27,00 bis 39,00 Linsen, große 39,25 bis 57,50 Kartoffelmehl 19,00 bis 22,10 ℳ, Makkaroni Hartgrießware 45,80 bis 56,75 Mehlschnittnudeln 25,00 bis 28,00 ℳ, Eiernudeln 45,80 bis 65,70 Bruchreis 15,75 bis 16,20 ℳ, Rangornn Reis 17,75 bis 18,25. ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 19,75 bis 31,50 ℳ, Tafelreis, Java 31,00 bis 43,50 Ringäpfel. amerikan. 80,00 bis 95,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/106 —,— bis —,— entsteinte Pflaumen 90/100 72,00 bis —,— ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 59,00 bis 60,00 Rosinen Caraburnu †l Kisten 40,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 108,00 80,00tllis .6e 49,00 bis 5700 Mandeln, sütße Bari 228,00 bis 240,00 ℳ. Mandeln, bittere Bari 218,00 bis 225,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel holl. 37,00 bis 38.00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 147,00 bis 150,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 190,00 bis 210,00 Rohkaffee Brasil 195,00 bis 235,00 Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 300,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 300,00 Röstkaffee Zentral⸗ amerika 295,00 bis 395,00 ℳ, Röstgetreide lose 18,00 bis 20,00 Kakao fettarm 52,00 vis 90,00 Kakao leicht entölt 90,00 bis 120,00 Tee, Souchon, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 Inlandszucker Melis 32,50 bis 33,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 35,00 bis 35,50 ℳ, ucker, Würfel 37,00 bis 39,00 ℳ. Kunsthonig 36,50 bis 37,40 ℳ, uckersirup hell in Eimern 26,25 bis 34,50 Speisesirup dunkel, in Eimern 25,50 bis 37,25 Marmelade. Erdbeer, Einfrucht 90.00 bis 105,00 Marmelade Vierfrucht 35,00 bis 41,70 Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,50 bis 45,00 Steinsalz in Säcken 4,40 bis 4,80 Steinfalz in Packungen 5,40 bis 7,00 Siedesalz in Säcken 6,00 bis 6,20 Siedesalz in Packungen 7,10 bis 8,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 93,50 bis 95,75 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 93,90 bis 96,50 ℳ. Purelard in Tierces 95,50 bis 98,80 ℳ. Purelard in Kisten 96.40 bis 99,70 Sveisetalg. gepackt —,— dis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis —, ℳ, Margarine, Handelsware 1 69,00 I1 63,00 bis 66.00 ℳ, Margarine, Spezialware 1 82,00 bis 84,00 11 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter la in Fässern 239,00 bis 248.00, Miolkereibutter 1a in Packungen 247,00 bis 251,00 ℳ, Molkerei⸗ butter 11 a in Fässern 217,00 bis 225,00 ℳ. Molkereibutter II a in Packungen 228,00 bis 240,00 ℳ, Auslandsbutier in Fässern 250,00 dis 264,00 ℳ, Auslandebutter in Packungen bis —,— ℳ, Corneed beef 12/6 lbs. per Kiste 47,00 bis 49,00 ausl. Speck geräuchert, 8/10 12/14 —,— bis —,— ℳ. Quadratkäse —,— bil —,— ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 110,00 bis 125,00 ℳ, echter Emmen⸗ thaler 170,00 bis 175,00 ℳ, echter Edamer 40 % 127,00 bit 132,00 ℳ, do. 20. % 100,00 bis 105,00 ausl. ungez. Kondens. milch 48/16 23,00 bis 26,25 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 26,00 bil

30,00 ℳ. 1 4