1925 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Oct 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß

nachbezeichneten Personen, die auf Grund des Artikels 91. Absatz 4 des Vertrags von Versailles eine Optionserklärung abgegeben haben, eine öffentliche Auf⸗

ugunsten Polens

zugestellt

worden ist,

das Gebiet des

Deutschen Reiches bis spätestens zum 20. März 1926 zu verlassen.

Diese Aufforderung erstreckt sich auf alle nachstehend etwa

nicht angeführten Ehefrauen und Kinder, soweit diese bei Ab⸗ gabe der Optionserklärung noch nicht 18 Jahre alt waren.

Solltach die hiervon betroffenen Personen die Verpflichtung,

das deutsche Reichsgebiet zu verlassen, nicht erfüllen, so haben sie zu gewärtigen, daß sie an die Grenze gebracht und den

polnischen Behörden übergeben werden.

Lfd. Nr.

Name

Vorname

Beruf

Personen, auf welche sich die Option erstreckt

Kowalski 1 Kruczynski Kaczanowski

Mazur

Nowieki⸗ Smolarz Klawitter

Grey Wosciech

88

Maciejewski

Suchara

Suchara

3 Gubczynska

Polomski

Nowicki

Subezynski

Bindek

.

WWL Firles

8

Kapeja

Przybylski

Walkowiak Sobiecki

Subezynski Subezynski

Lipiecki Lipiecki Tomasz

Piwos

u“

Palenkiewicz Piszezek Wielgosz

Piszezek Pikulik

Michalak Kowalska Kowalski Kowalski Kowalski Kowalski Glysz

Brueszke

Mumpinski

1.“ 1I11“ Juckowski

Jurkowski

Jurkowski

Jurkowski Cisza

Cisza Cisza

Konstantin Aloisius Wladyslaus

Sylwester

Adalbert Marja Paul

Franzisset

Antoni

Wladyslawa Stefan Stanislawa

Konrad August

Franzissek Paul

8 Johann Wotislaw

Michael

Johann

Franzissek

Valentin

Tomas

Fecr 8 Franzissek Alojsius

Franzissek

Andreas

Franzissek

EA111““

Stefanja Johann Valentin

Nikolaus Paul

Valentin Hedwig Johann Florian Franzissek Stefan Hermann

8

Adalbert Stanislaus

Franzissek

8.

8 Onufry

Simon

Anna

Johann 2

Marta Marie

Mechaniker

Gärtner

Schiffszim⸗ mermann

Wirt 8

Arbeiter Witwe Arbeiter

Arbeiter Landmann

Wirt⸗ schafterin

Arbeiter

Meier

Landmann Eigentümer

Schlächter Landmann Arbeiter

Landmann

Landmann

8

Landmann Landmann

Landmann Landmann

Müller Landmann Wirt

Schneider

Wirt

Schmied

Landmann

Arbeiter

Arbeiter

1.u“

Arbeiter

Zimmermann

Landmann Schneiderin Müller Landmann

Ehefrau: W Kinder: Rozalja, Andreas, Anna, Franzissek.

Ehefrau: Julija, Kinder: Johann, Wladyslaus

Ehefrau: Magda⸗ lena, Kinder: Helena, Marja, Marta.

Ehefrau: Balbina, Kinder: Valentin, Edward, Marja.

Ehefrau: Eva.

Ehefrau: Wanda, Kinder: Wladys⸗ law, Edward.

Marta, Paul,

Ehefrau: Kinder: Alfons.

Ehefrau: Marja, Kind: Helena.

Ehefrau: Marta, Kinder: Wanda, Franzissek.

Ehefrau: Johanna, Kinder: Jozef, Irena. Jzabela, Syta, Bronislaw.

Ehefrau: Marja, Kinder: Sofia, Stanislaw Bro⸗ nislawa, Pelagja, Jozef.

Ehefrau: Marja, Kinder: Johann, Lorenz, Hedwig

Ehefrau: Klara, Kinder: Stanis⸗ law, Helena.

Ehefrau: Monika, Sohn: Senon.

Ehefrau: Apolonja.

Ehefrau: Leokadja, Kind: Stanislaw.

Ehefrau: Julja, Kinder: Fran⸗ zissek, Johann, Franziska, Teofiel, Jozef.

Ehefrau: Marja, Kinder: Katha⸗ rina, Stefan, Valentin, Viktor, Czeslaus, Anna, Max, Helena.

Ehefrau: Anna, Kinder: Elisabeth, Hedwig, Veronika.

Ehefrau: Valeria, Kinder: Rosalie, Josef, Stanis⸗ lawa, Bronislaus.

Ehefrau: Salome.

Ehefrau: Julia, Kinder: Stanis⸗ laus Franzissek.

Ehefrau: Janina, Kinder: Johann, Janina, Apolonia, Agnes, Bernard, Anna, Ludwig.

Ehefrau: Veronika, Kinder: Johann, Helena, Gertrud, Anna.

Ehefrau: Agnes, Kinder: Georg, Paul.

Ehefrau: Marie.

Ehefrau: Anna,

Tochter: Anna.

Personen, auf welche sich die

Vorname Beruf Option erstreckt

Name

Artist Arbeiter Landmann

Wladylaus Franzissek Josef

Krajkowski Libia Wirkus Ehefrau: Valerie, Kinder: Valeska, Edmund, Alfred, Aniela, Hedwig.

Schneider

Wirt Unternehmer

Stanislaus Helene Michael Franzissek

Kolerski Perleberg Mackowicz Winiarski

Ehefrau: Katharina. Ehefrau: Anna, Kinder: Johann, Bernhard, Stanislaus. Ehefrau: Agnes, Kinder: Mari⸗ anne, Franzissek, Anna, Marta. Kinder: Julianna, Franzissek.

Ehefrau: Marianne, Kinder: Mari⸗ anne, Agnes, Edmund, Josefa, Marian.

Ehefrau: Marta, Sohn: Paul.

Ehefrau: Elisabeth, Kinder: Anna, Viktoria. Fran⸗

8 zissek, Johann,

. Bronislawa,

8 Paul, Katharina,

Elisabeth.

Arbeiter

Arbeiter

Rudnicki Stefan Arbeiter

Grey Michalina Witwe Jezierska

Jozniak

Anna

Peter Arbeiter

Arbeiterin Arbeiter

Marta Franzissek

Johann Paul

Klawitter Michalski

Bibola Masel

Maria Johann

Ignatz

Polachowska

Pepke

Pietrowski Ehefrau: Katharine,

Kinder: Mari⸗ anne, Jofef, Marta. Ehefrau: Pelagia, Kind: Hedwig. Ehefrau: Josefa, Sohn: Alois.

Elektro⸗ m onteur Meier

Schneiderin Wirt

Lorenz Josef

Boleslawa Kasimir

Zowada Janowski

Solochowska Kowalski

Kinder: Fran⸗ zisset, Katharine, Viktoria, Monika.

Ehefrau: Agnes, Kinder: Stanis⸗ laus, Wanda, Franziff ek, Helene, vosef.

8 Owezarek Bergmann

Piszeek alerian Przybylska Natalie mädchen Kowalska Gertrud Witwe Stettin, den 20. Oktober 1925. Der Regierungspräsident. J. A.: Engel.

11“

Zimmer⸗

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:

die Donau⸗Schiffahrts⸗Polizeiordnung, vom 2. Oktober 1925,

die Bekanntmachung über den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 12. Oktober 1925,

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Freundschafts⸗, Handels⸗ und Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. Dezember 1923, vom 15. Oktober 1925, und

die Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch⸗polnischen Abkommens über die Rechte der Mitglieder und Beamten des gemein⸗ schaftlichen Oberkomitees der Oberschlesischen Eisenbahnen vom 23. Februar 1924 vom 17. Oktober 1925.

Umfang 2 Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspfennig. Berlin, den 23. Oktober 1925.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

Preußen.

Ausfertigung der preußischen Staatsschuld⸗ urkunden.

Auf Grund des § 6 Absatz 2 der Staatsschuldenordnung vom 12. März 1924 (Gesetzsamml. S. 132) bestimmen wir:

Die preußischen Staatsschuldurkunden, die ein späteres Aus⸗ stellungsdatum als den 30. September 1925 tragen, werden aus⸗ gefertigt wie folgt:

Schuldverschreibungen, verzinsliche und unverzinsliche Schatz⸗ anweisungen des preußischen Staats durch Aufdruck unseres den preußischen Adler mit der Umschrift „Preußische Staatsschulden⸗ verwaltung“ eathaltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder links neben den Unterschriften, Zins⸗ und Erneuerungsscheine durch Eindrücken eines den preußischen Adler mit der Umschrift „Preußische Stagqisschuldenverwaltung“ enthaltenden Trockenstempels.

Nach § 6 Absatz 1 der Staatsschuldenordnung sind die vor⸗ stehend bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind.

Berlin, den 22. Oktober 1925. Preußische Staatsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 22. Mai 1925 über die Genehmigung zur Herabsetzung des Grundkapitals und zur Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Rhein⸗Sieg Eisenbahn⸗ Aktiengesellschaft in Beuel (Rhein) durch die Amtsblätter

der Regierung in Köln Nr. 40 S. 183 ausgegeben am

3 Oktober 1925, und der Regierung in Koblenz Nr. 40 S. 153, ausgegeben am

26. September 1925;

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Juni 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Wümme⸗ genossenschaft im Kreise Achim mit dem Sitze in Fischerhude für Zwecke der Wümmeregulierung durch das Amtsblatt der Regierung in Stade Nr. 29 S. 134, ausgegeben am 18. Juli 1925;

Ehefrau: Marianne,

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. August 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Neu⸗ stadt a. Rbge. für den Bau der für die Stromverteilung innerhalb des Kreises erforderlichen Hochspannungsleitungen bis 15 000 Volt Spannung durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 40 S. 187, ausgegeben am 3 Oktober 19252

4 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. August 1925 über die Genehmigung zur Ausdehnung des durch den Erlaß vom 11. Mai 1923 dem Kreise Preußisch Holland verliehenen Ent⸗ eignungsrechts auf den Bau von Ortsnetzen (Niederspannungsleitungen) nebst den dazugehörigen örtlichen Umspann⸗ und Schaltstationen durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg Nr. 41 S. 198, aus⸗ gegeben am 10. Oktober 1925; 11“

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Sep⸗ tember 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Land⸗ gemeinde Korschen, Kreis Rastenburg, für die Erweiterung’ des Ge⸗ meindefriedhofs durch das Amtsblatt der Regierung in Königeberg Nr. 41 S. 198, ausgegeben am 10. Oktober 1925. 8

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 016 die Vierte Verordnung zur Aenderung der Gold⸗

abgabenverordnung, vom 12. Oktober 1925. Umfang ½¼ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.

Berlin, den 22. Oktober 1925.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat genehmigte laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in seiner gestrigen öffentlichen Vollsitzung die Satzungsänderung des Württem⸗ bergischen Kredit⸗Vereins A. G. in Stuttgart. Er stimmte ferner der Verordnung über den Bezirk des Fachausschusses für das Konfektionsgewerbe und die Stoffschuh⸗Herstellung in Frankfurt a. M. zu. Das Gesuch der Reederei A. G. Sverige⸗Nordamerika in Gotenburg um Erteilung der Erlaubnis zur Beförderung von Auswanderern aus Deutschland und von Durchwanderern aus Osteuropa durch Deutschland nach Amerika wurde entsprechend dem Vorschlag der Ausschüsse abgelehnt. Ferner wurde noch angenommen der Gesetzentwurf, betreffend das am 15. Oktober 1924 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Haiti über die Auf⸗ hebung des Ausgleichsverfahrens. Mit der Zulassung von Aktien oder Anteilen von 22 Gesellschaften zum Börsentermin⸗ handel erklärte sich der Reichsrat einverstanden.

Der österreichische Gesandte Dr. Frank ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußischer Landtag. 84. Sitzung vom 21. Oktober 1925.

Nachtrag.

Die Rede, mit der der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff die Novelle zum preußischen Ausführungsgesetz zum Finanzausgleichsgesetz einbrachte, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Ich darf um die Erlaubnis bitten, zu dem vorliegenden Ent⸗ wurf einige allgemeine Bemerkungen über die preußische Finanz⸗ lage zu machen.

Man kann gar nicht scharf genug zwischen dem Jahre 1924 und dem Jahre 1925 unterscheiden. Im Jahre 1924 haben die Ueberweisungen des Reichs an den preußischen Staat allein die Voranschläge um 110 Millionen überschritten. Das Aufkommen der preußischen Steuern hat im Jahre 1924 die Voranschläge um 80 Millionen überstiegen, die Einnahmen aus der Justizverwaltung haben im Jahre 1924 ein Mehr von 60 Millionen gebracht und die Einnahmen anderer Hoheitsverwaltungen ein Mehr von 50 Millionen gegenüber den Voranschlägen. Auf diese Mehrein⸗ gänge ist im wesentlichen der im Vorjahr erzielte Ueberschuß, der ja bekauntlich 220 Millionen beträgt, zurückzuführen. Es ist richtig, daß die Mehreinnahmen des Reichs im vorigen Jahre noch größer gewesen sind als die Mehreinnahmen in Preußen, und diese Mehreinnahmen haben zu Klagen geführt, die insbesondere in den Kreisen der Wirtschaft erhoben worden sind. Wir haben dies bei den Beratungen über den Finanzausgleich im Reiche gehört, und insbesondere ist mit großem Nachdruck von dem Herrn Reichstags⸗ abgeordneten Dr. Fischer betont worden, daß man der Wirtschaft im Jahre 1924 zu viel an,Steuern abgezogen habe. Diese Vor⸗ würfe wenn ich so sagen darf entbehren für das Jahr 1924 nicht der Berechtigung; für Preußen nicht, aber auch für das Reich nicht. Reich, Länder und Gemeinden haben im Jahre 1924 mehr bekommen, als sie brauchten.

Nun, meine Damen und Herren, wie dieser Ueberschuß des

Fahres 1924 verwendet wird, und daß wir ihn in diesem Jahre

nötig haben, darüber habe ich schon des öfteren Ausführungen gemacht. Aber eines ist gewiß richtig. Es ist grundsätzlich falsch, der Wirtschaft mehr Steuern zu entziehen, als für die notwendigsten Bedürfnisse des Staates erforderlich sind. (Sehr wahr!) Eine solche Operation führt dazu, daß eine gewisse Blutleere in der Wirtschaft eintritt, und diese Blutleere in der Wirtschaft wirkt dann auch auf die Steuerkraft der Wirtschaft in den weiteren Jahren zurück und schädigt so in den nachfolgenden Jahren auch wiederum die Einnahmen der öffentlichen Hand. (Zustimmung.) Insofern haben wir heute darunter zu leiden, daß im vorigen Jahre zuviel Einnahmen aus der Wirtschaft herausgeholt worden sind.

Nun, meine Damen und Herren, liegen die Dinge aber im Jahre 1925 anders, und ich darf hier mit allem Nachdruck unter⸗ streichen, daß die Ausführungen, die ich neulich im Beamtenaus⸗ schuß gemacht habe, sich nur auf das Jahr 1925 bezogen haben. Ich habe neulich im Beamtenausschuß, als ich solche Ausführungen allgemein finanzieller Art machte, darauf hingewiesen, daß im Laufe der Jahre die Eingänge bei den Zöllen und Verbrauchs⸗ steuern im Reiche den Voranschlag überschreiten, daß die Eingänge bei der Vermögenssteuer hinter dem Voranschlag zurückbleiben, weil die Zahlungstermine am 15. Mai und am 15. August auf⸗ gehoben sind, und ich habe mich dann im Beamtenausschuß ein⸗

gehend mit dem Aufkommen der Ueberweisungssteuern beschäftigt, weil ja dieses Aufkommen für den preußischen Staat von der aller⸗ größten Bedeutung ist. Aber schon hieraus ergibt sich, daß die Ausführungen, die ich dem Beamtenausschuß gemacht habe, von dem größten Teile der Presse in entstellter Form wiedergegeben sind. (Hört, hört!)

Im Zusammenhange damit noch ein anderes! Es ist die Frage aufgeworfen worden und wenn ich recht unterrichtet bin, ist diese Frage auch in einer kleinen Anfrage der Deutschnationalen Volkspartei gestellt —, ob die Ausführungen, die ich im Beamten⸗ ausschuß gemacht habe, von mir seitens des Staatsministeriums gemacht worden seien. Dazu kann ich folgendes sagen. Es standen damals im Ausschuß zwei kommunistische Anträge zur Debatte. Der eine forderte eine einmalige Wirtschaftsbeihilfe von 300 Mark, der andere eine Erhöhung der Grundgehälter um 30 % bei den unteren Gruppen. (Zurufe bei den Kommunisten.) Mit diesen Anträgen hat sich auch das Staatsministerium befaßt, und das Staatsministerium hat mich ermächtigt, im Beamtenausschuß zu erklären, daß das Besoldungssperrgesetz und die im wesentlichen auf den ungünstigen Finanzausgleich zurückzuführende mißliche Lage der preußischen Finanzen es unmöglich machen, die in den kommunistischen Anträgen erhobenen Forderungen zu erfüllen. (Zuruf bei den Kommunisten: Die kleinen Beamten müssen weiter hungern!) Ich glaube, daß meine Ausführungen im Beamten⸗ ausschuß im allgemeinen dieser Ermächtigung entsprochen haben. Es liegt natürlich in den besonderen Aufgaben meines Amtes, daß ich dabei auf die finanzielle Lage stark hingewiesen habe, die aller⸗ dings in Preußen in beträchtlichem Maße durch den Finanzaus⸗ gleich und durch die Steuereingänge aus dem Reiche beein⸗ flußt wird.

Meine Damen und Herren! Es ist mir ganz gewiß nicht leicht geworden, diese Erklärung im Beamtenausschuß abzugeben. (Zuruf bei den Kommunisten.) Ich selber und mit mir das gesamte Staatsministerium verkennen ja durchaus nicht, daß in weiten Beamtenkreisen Not herrscht. Aber ich bitte doch, zu bedenken, daß ich als Finanzminister die Veranwortung für die Staatsfinanzen habe, und daß diese Veranwortung mich zwingt, auf allen Gebieten für die allergrößte Sparsamkeit einzutreten.

Inzwischen ist nun, entsprechend den Beschlüssen des Landtags am vorigen Sonnabend, ein Erlaß von mir herausgegeben, der den Beamten Erleichterungen gewährt. Der Erlaß sieht zunächst vor, daß Unterstützungen und Notstandsbeihilfen mehr als bisher gegeben werden sollen und daß für Unterstützungen und Notstandsbeihilfen vermehrte Mittel auch für dieses Jahr zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich habe weiter in diesem Erlaß darauf hingewiesen, daß bei den Vorschüssen, die den Beamten gegeben worden sind, Er⸗ leichterungen gewährt werden sollen, und daß insbesondere auf einer Rückzahlung der Vorschüsse, die übrigens alle zinslos gegeben worden sind, zurzeit nicht bestanden werden soll, sondern daß die Rück⸗ zahlung erst nach einigen Monaten verlangt werden soll. Ich weiß, daß dies nur eine kleine Hilfe für die Beamten ist, hoffe aber, daß hierdurch wenigstens die ärgste Not gelindert werden kann. Ich verkenne dabei nicht, daß es auch im staatspolitischen Interesse liegt,

ddie Beamten vor solcher Not zu bewahren. (Sehr richtig)

Sodann darf ich noch mit einigen Worten auf die Finanzlage dieses Jahres und auch auf das Aufkommen der Steuern, wie es sich in den ersten sechs Monaten des Jahres entwickelt hat, ein⸗ gehen. Die Ergebnisse der ersten sechs Monate dieses Jahres liegen vor. Bei den Reichsfinanzsteuern ergibt sich, wenn ich die wesent⸗ lichsten Punkte herausnehme, folgendes: Die Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer hat in diesen sechs Monaten ein Mehr von 279 Millionen gebracht, an dem die Länder und Gemeinden mit 90 Prozent beteiligt sind. Die Vermögenssteuer hat ein Minus von 166 Millionen, die Umsatzsteuer ein Plus von 50 Millionen, hie Obligationensteuer ein Minus von 17 Millionen und die Zölle und Verbrauchssteuern ein Plus von 230 Millionen gebracht. Bei der Umsatzsteuer ist natürlich zu bedenken, daß vom 1. Oktober ab die Ermäßigung eintritt und daher die Eingänge aus dieser Steuer geringer fließen werden. Bei der Einkommen⸗ und Körperschafts⸗ steuer werden die Eingänge im nächsten Halbjahr bedeutend geringer

sein; aus welchen Gründen das geschehen wird, darüber habe ich

mich bereits bei anderer Gelegenheit geäußert.

Wie liegen nun die Dinge in Preußen? In Preußen haben die Steuern im allgemeinen das gebracht, was man nach dem be⸗ richtigten Voranschlag des Hauptausschusses erwartet hat. Ins⸗ besondere hat die Grundvermögenssteuer den Voranschlag etwas über⸗ schritten; dasselbe gilt für die Hauszinssteuer. Diese Mehreingänge bei der Grundvermögenssteuer und bei der Hauszinssteuer sind aber bereits bei den Beschlüssen des Hauptausschusses insofern berück⸗

sicchtigt worden, als bei der Grundvermögenssteuer der Voranschlag von 170 Millionen auf 200 Millionen erhöht und bei der Haus⸗

zinssteuer ein Mehr von 36 Millionen in den Haushalt eingestellt worden ist. Die preußischen Steuern stellen also für den preußischen Staat keine Reserve mehr dar.

Ich habe vorhin erwähnt, daß das Aufkommen aus der Ein⸗ kommen⸗ und Körperschaftssteuer in den ersten sechs Monten den Voranschlag des Reiches um 279 Millionen überschritten hat, die den Ländern und den Gemeinden mit 90 Prozent zugute kommen. Hier würde also eine Reserve für den preußischen Staat vorhanden sein, wenn wir auch von dem Voranschlag von zwei Milliarden ausgegangen wären. Aber es ist ja bekannt, daß wir den Voranschlag nach den Beschlüssen des Hauptausschusses auf der Grundlage auf⸗ gebaut haben, daß die Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer nicht 2 Milliarden, sondern 2,25 Milliarden bringen wird. Ich glaube daher, daß auch in diesen Ueberweisungen aus der Einkommen⸗ und⸗ Körperschaftssteuer kaum eine Reserve für den preußischen Staat vorhanden sein wird. Darum wird sich der Fehlbetrag, der jetzt in dem Voranschlag steht, kaum herabmindern. Die Finanzverwaltung wird daher gezwungen sein, die Ueberschüsse des Vorjahres in diesem Jahre zu verbrauchen, und sie kommt daher in die große Gefahr, daß sie am 1. April ohne jeden Betriebsfonds ist.

Nun darf ich noch mit einigen Worten auf den Entwurf selber eingehen. Diese ernste Finanzlage des preußischen Staates ist die allgemeine Begründung für diejenigen Bestimmungen des Entwurfs, die ich von meinem Ressort aus zu vertreten habe. Durch die Novelle zum Reichsfinanzausgleich ist der Anteil der Länder und der Gemeinden an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit Wirkung vom 1. Oktober von 90 auf 75 % herabgesetzt, der Anteil der Um⸗ satzsteuer dagegen von 20 auf 35 % für das 2. Halbjahr 1925 und von 25 auf 30 % für 1926 erhöht worden.

1

Da das Land und die Gemeinden an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit der Hälfte etwa beteiligt sind, an der Umsatzsteuer aber der Staat nur mit % und die Gemeinden mit *%, so kommt das Mehr der Umsatzsteuer in verstärktem Maße den Ge⸗ meinden zugute. Ich bitte auch hierfür einige Zahlen angeben zu dürfen. In der zweiten Hälfte 1925 konnten wir nach dem bis⸗ herigen Reichsgesetz mit einem Aufkommen an Umsatzsteuer von 90 Millionen rechnen. Davon bekam der Staat 36 Millionen, die Gemeinden 54 Millionen. In der zweiten Hälfte haben wir im Reiche mit 157,5 Millionen zu rechnen. Danach würde der Staat nach dem heutigen Verteilungsschlüssel 63 Millionen bekommen und die Gemeinden 94,5., Wir schlagen in unserer Vorlage vor, daß man mit Rücksicht darauf, daß die Beteiligung an der Umsatzsteuer erhöht wird, auch das Verteilungsverhältnis zwischen Staat und Gemeinden ändert, und zwar nicht mehr ¾ und *, sondern ½6 und ¼.. Bei dieser Verteilung würden Staat und Gemeinden je 78,75 Millionen im zweiten Halbjahr 1925 erhalten. Daraus ergibt sich, daß die Gemeinden auch bei dieser Verteilung immer noch 24,75 Millionen mehr erhalten würden, als sie nach den bisherigen gesetzlichen Be⸗ stimmungen erhalten hätten.

Wie liegen nun die Dinge bei der Umsatzsteuer für 1926. Wir hatten mit 180 Millionen zu rechnen. Davon bekam der Staat 72, die Gemeinden 108 Millionen. Wir haben infolge der Erhöhung der Beteiligung von 20 auf 30 % mit 270 Millionen zu rechnen. Davon würden nach dem heutigen Verteilungsschlüssel der Staat 108, die Gemeinden 162 Millionen bekommen. in wir nach dem Vorschlag des Entwurfs hier eine Verteilung von „½ zu vor⸗ nehmen, erhalten Staat und Gemeinden je 135 Millitonen, so daß die Gemeinden auch dann noch 27 Millionen mehr erhalten. Mit Rücksicht darauf und mit Rücksicht auf die ganze finanzielle Lage des Staates geht unser Vorschlag dahin, diese Aenderung des Ver⸗ teilungsschlüssels durchzuführen. Das ist vom Standpunkt meines Ressorts die wichtigste Bestimmung des Entwurfs.

Wir haben andererseits den Gemeinden ein Entgegenkommen gezeigt, indem wir die Verwaltungsgebühren, die bisher zwischen dem Staat und den Gemeinden geteilt wurden, den Gemeinden in vollem Umfang überweisen und damit den Gemeinden eine gewisse Erleichterung gewähren. Ich will auf die Einzelheiten des Entwurfs nicht näher eingehen. Der Entwurf enthält im übrigen ausführliche Bestimmungen über den Finanzausgleich unter den Gemeinden selbst. Hier trägt der Entwurf einer Entschließung des Landtags Rechnung, die in der vorigen Woche, ich glaube, auf Antrag des Herrn Abg. Jacobshagen, angenommnen worden ist, daß das Land eine Aenderung des Verteilungsschlüssels vomehmen möge, um vor allen Dingen die belasteten Gemeinden des Industriegebiets zu entlasten und diesen Gemeinden, die heute überhohe Zuschläge zu den Realsteuern er⸗ heben, es zu ermöglichen, diese Zuschläge zu den Realsteuern herab⸗ zusetzen. Das ist eigentlich der Grundgedanke aller der Bestimmungen, die sich auf den interkommunalen Finanzausgleich beziehen.

Wir werden über alle diese Dinge im Ausschuß im einzelnen h glaubte, es aber doch dem Hause schuldig zu sein,

sprechen müssen, ich diese allgemeinen A⸗ ungen hier im Ple⸗ zu machen.

6 8*

85. Sitzung vom 22. Oktober 1925, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Die allgemeine Aussprache zum Justizhaushalt wird fortgesetzt.

Zunächst berichtet Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.) über die Eingabe des Rechtsanwalts Dr. Send in Hirschberg, in der in der Mordsache Heinrich Ellsel um eine Begnadigung des Verurteilten gebeten wird. Der Ausschuß hat sich eingehend mit der Sache befaßt und beschlossen, die Eingabe dem Staats⸗ ministerium zur Berücksichtigung zu überweisen dahin, daß der Verurteilte begnadigt wird.

Das Haus tritt dem Ausschußbeschluß bei.

Das Wort nimmt hierauf in Fortsetzung der allgemeinen Aussprache der

Abg. Falk (Dem.): Niemand hat das Recht, dem Richter oder Staatsanwalt die freie Meinungsbildung und ⸗-äußerung zu ver⸗ kümmern. Niemand kann ihm verwehren, zu den großen Fragen, die unser Volk bewegen, Stellung zu nehmen. Am Richtertisch, im Beratungszimmer und im Amtszimmer der Staatsanwaltschaft hat Parteipolitik zu schweigen. In weiten Kreisen des Volkes hat sich aber eine große Erregung eingestellt, da das Gefühl aufgekommen ist, naß nicht immer mit gleichem Maß gemessen wird. Wo solche Fälle sich zeigen, muß mit aller Strenge eingegriffen werden. Man

üte sich aber auch vor Verallgemeinerungen! Der Forderung, an die Stelle des jetzigen Richtertums ein Wahlrichtertum zu setzen, können wir nicht beitreten. Einen Dreyfuß⸗Skandal hat es bei uns nie gegeben. (Zuruf bei den Kommunisten: Hundert!) Der Fall Fechenbach ist zurückzuführen auf eine Erregung, die sich in den Volksrichtern herausgebildet hat; im Fall Dreyfuß haben bewußt und gewollt die Richter ein falsches Urteil zu ungunsten des Angeklagten gefällt. Was die kleine Justizreform angeht, so wünschen wir ihre lückenlose E zur Entlastung des Richters. Der Gedanke, der der kleinen Justizreform zugrunde liegt, sollte bei der Arbeitsverteilung unter den mittleren Beamten überhaupt zur Geltung kommen. Die Wünsche der Justizwacht⸗ meister, die ein so schweres Amt haben, verdienen Berücksichtigung. Wir empfehlen weiter die Annahme des demokrati chen Antrags, Vertreter der Anwaltschaft zu hören bei der Geschäftsverteilung und bei der Geen reigewordener Stellen. Die Personal⸗ kenntnis der Anwälte kann hier große Dienste leisten. Wenn man die Forderungen der Beamtenschaft in der Frage der Amtsbezeich⸗ nungen berücksichtigt, so wird man zweifellos die Arbeitsfreudigkeit stärken. Wir wünschen auch, daß für die Fortbildung der unteren Beamten alles geschieht, so besonders auf dem Gebiet der Ver⸗ tiefung der Kenntnisse. Soll die Ausbildung unseres Nachwuchses so bleiben wie bisher? Wir halten es nicht für richtig, daß man zum Gerichtsassessorexgamen eine andere Ausbildung vorangehen läßt als für Regierungsassessoren. Das ist verfrüht. Die Ent⸗ scheidung, ob Gericht oder Verwaltung, sollte erst nach dem Examen fallen. Es ist verkehrt, die Entscheidung in die Hand des Präsidenten su legen. Wir verlangen volle Gleichstellung und Ausbildung für die Referendare. Ein Anwalt, der seinen

eruf richtig auffaßt, will ein berufener Diener des Rechts sein. Da empfinden die Anwälte es schmerzlich, daß man eine Anwalts⸗ ordnung vorgelegt hat, als ob die Anwälte nicht in der Lage wären, auch vor dem Verwaltungsgericht Dienste zu leisten. Warum soll man einen neuen Stand schaffen, der einen Gegensatz zur Rechts⸗ anwaltschaft darstellt? Ich stimme dem Abgeordneten Eichhoff zu, daß auch der Ausschluß von den Arbeitsgerichten von den Anwälten als Unrecht 1 wird. Im Interesse der jungen Anwälte halten wir eine Reform der Behandlung von Armensachen für an⸗ gezeigt. In der Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte sollte der alte Zustand wiederhergestellt werden; drei Richter genügen nicht. Es ergeben sich aus dieser kleinen Zahl auch Gewissens⸗ konflikte, weil bei Dissens der Beisitzer die Verantwortung zu groß wird. Wir halten fest an unserer Forderung auf TEö“ der Dem gesunden Rechtsempfinden kann damit nur gedient werden. Alle Forderungen der Kommunisten in der Amnestiefrage können unmöglich Berücksichtigung finden. Die

Frage der Amnestie haben wir in sorgfältiger Arbeit mit Sachkunde und Objektivität gelöst! Für die besondere Berücksichtigung der Notdelikte und der Vergehen gegen die Notverordnungen ließ sich eine Formulierung nicht finden, da eine solche auch den Schiebern 8 gekommen wäre. Hier muß, wie es auch im Ausschuß ver⸗ angt wurde, eine weitgehende Handhabung des Begnadigungs⸗ rechts C Was die kommunistische Forderung an⸗ geht auf Beseitigung der Abtreibungsbestimmungen, so halten wir im Interesse des Volkstums und der Volksgesundheit grundsätzlich an der Notwendigkeit der Bestrafung fest; wohl aber würden Milderungen zu empfehlen sein. Wenn man in der Amnestie zu weit geht, so befindet man sich auf einem falschen Wege! Die Gefängnisarbeit darf nicht zu Lohndrückerei und zur Konkurrenz des Handwerks mißbraucht werden. Was die Ergebnisse in Locarno angeht, die gerade für die Vertreter des besetzten Gebiets so wichtig sind, 8 müssen wir abwarten, ob die gemachten Zusagen zu erfällen sind. Wenn es auch gelungen ist, in Locarno die politische Atmo 28 weiter zu entgiften und Fortschritte zu erzielen in der Gestaltung des Verhältnisses zwischen dem deutschen Volke und unserem bisherigen Feinde, so werden doch erst die nächsten Wochen eine Beantwortung der Frage bringen, ob es in Locarno gelungen ist, dem deutschen Volk sein Recht zu erkämpfen.

Staatssekretän Fritze: Der Juscpn näfetr hat auf Grund der Anregung des Ständigen Ausschusses Schritte getan, um die Amnestie auf Fälle auszudehnen, die an sich von dem Amnestie⸗ gesetz nicht erfaßt werden. Der Staatssekretär gibt den Wortlaut

es bezüglichen Erlasses bekannt. Soweit die Delikte unter die Amnestie fallen, sind über 15 000 Personen der Vorteile des Gesetzes teilhafꝛig geworden. Die Fülle der Anregungen, die der Abgeordnete Falk gegeben hat, wird Gegenstand forgfältigster Prüfung im Ministerium sein.

„Nach dieser Rede unterbricht das Haus die Beratung und geht über zu den Abstimmungen über die angefochtenen Titel und die Anträge zum Haushalt des Ministeriums des Innern.

Ueber das von den Deutschnationalen beantragte Miß⸗ trauensvotum gegen Severing: „Der Landtag entzieht dem Minister des Innern das Vertrauen“, wird namentlich abgestimmt. Die Kommunisten sind zwar voll⸗ zählig im Saale, geben aber keine Stimmkarten ab. Die Mehrheit der Wirtschaftlichen Vereinigung stimmt für den Mißtrauensantrag, während die Minderheit gelbe Stimment⸗ haltungskarten abgibt. Präsident Bartels verkündet dann als Ergebnis der Abstimmung, daß im ganzen 384 Stimm⸗ karten abgegeben sind; der Landtag also beschlußfähig ist. Für den Mißtrauensantrag sind 158, dagegen 220 Stimmen ab⸗ gegeben worden; 6 Stimmenthaltungskarten sind abgegeben worden. Von den 6 Hannoveranern haben 5 Mitglieder für den Mißtrauensantrag gestimmt; der Abgeordnete Prelle war durch Krankheit verhindert. Von den 11 Wirtschafts⸗ parteilern haben sich enthalten 6 Abgeordnete (Schwenk, Müller⸗Franken, Dr. Klamt, Maedel, Bischoff, Perschke); der Abgeordnete Jordan fehlte. Die übrigen Mitglieder der Wirtschaftspartei haben für das Mißtrauens⸗ votum gestimmt. Die Ablehnung des Mißtrauensantrags“ wird von der Linken mit lautem Beifall aufgenommen, der sich durch Händeklatschen verstärkt, als von der rechten Seite gezischt und gevufen wird: „Das nächste Mal!“

Zum ersten Titel der dauernden Ausgaben (Ministerium, Besoldungen) beantragt Abgeordneter Dallmer (D. Nat.) getrennte Abstimmung über das Ministergehalt. Präsident Bartels erklärt diesen Antrag für ungewöhnlich und stellt dem Landtag die Entscheidung anheim.

Abg. Dr. von Campe (D. Vp.): Solche Teilungen sind oft beantragt worden. Wir halten den Antrag Dallmer durchaus für zulässig. Zur Abstimmung selbst habe ich folgende Erklärung abzu⸗ geben: Nach der Ueberzeugung meiner politischen Freunde ist mit

er Abstimmung über das Mißtrauensvotum die politische Ent⸗ scheidung gefallen. Nachdem sie gefallen ist, würde eine Ab⸗ stimmung über das Gehalt lediglich eine Geste sein, die genau das⸗ elbe Resultat ergeben würde. Unter diesen Umständen werden wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten (Lachen links) und behalten uns die Stellungnahme für die dritte Lesung vor

Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten entscheidet der Landtag für Trennung der Abstimmung gemäß dem Antrag Dallmer. 4 1

Für das Ministergehalt erheben sich die Sozialdemokraten Demokraten, das Zentrum und einige Wirtschaftsparteiler. Die Gegenprobe ergibt die Bewilligung des Ministergehalts gegen Deutschnationale und Kommunisten bei Stimment⸗ haltung der Deutschen Volkspartei.

Die Anträge des Hauptausschusses zur Verwaltung des Innern und zu den Angelegenheiten der Polizei werden an⸗ genommen.

Durch die Entscheidung über das Mißtrauensvotum der Deutschnationalen sind die beiden anderen Mißtrauensanträge, die die Deutsche Volkspartei und die Völkische Freiheitspartei eingebracht haben, erledigt.

Von den außerdem vorliegenden Anträgen und Ent⸗ schließungsanträgen geht ein großer Teil an den Haupt⸗ ausschuß und den Beamtenausschuß.

Die Abstimmungen nehmen eine Stunde Zeitdauer in Anspruch. Um 3 Uhr nimmt das Haus die allgemeine Be⸗ sprechung zum Justizhaushalt wieder auf.)

Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtschaftl. Vereinig.): In der Frage der Behandlung der 8 die GFbührenfreibens auch auf Hypotheken ausgedehnt werden. Wir haben schon im April einen bezüglichen Antrag für die Eintragungen in das Grundbuch

stellt. Die alten haben in der Bevölkerung in tarkem Respekt Fercten und man kann durchaus verstehen, wenn weite Kreise ihre Wiedereinführung wünschen und starken Zweifel hegen, ob das, was jetzt an ihre Stelle getreten ist, war. In der Bewährungsfrist sind wir bereits an die Grenze des Möglichen gegangen. Die Ansetzung der Termine vor Gericht ge⸗ chieht allzu häufig ohne jede Rücksicht auf das rechtsuchende

ublikum. Man sollte 8 nicht für jede Viertelstunde einen neuen

kermin ansetzen. Gegen die vom Abgeordneten Falk gegebene An⸗ kegung daß die berufenen Vertreter der Anwaltschaft bei der Wahl der Richter gehört werden möchten, erhebt die Wirtschaftliche Ver⸗ einigung h g Protest. Es wäre mit der Unabhängigkeit der Richter bald vorbei, wenn bei der Geschäftsverteilung die An⸗ waltskammern entscheidend mitzureden hätten. 8

Ein Vertreter des Prüfungsamts gibt eine Darstellung über die Neuordnung des ühnnencesens Die Referendarprüfung erstrecke sich jetzt auf zwei Tage. Am ersten Tage würden Materien geprüft, ie vornehmlich vom Richter anzuwenden sind, am zweiten Tage öffentliches Recht und Volkswirtschaft. Die Ergebnisse beider Tage seien gleichwertig. Wer am ersten Tage gut abschneidet, am zweiten Tage nicht, sei durchgefallen. Er brauche aber nur das zu wiederholen, wo er versagt habe. Bei der großen Staatsprüfun sei die Relation beseitigt. An ihre Stelle sei die praktische Arbeit getreten; es sei ein Urteil an 1e auf Grund der Akten.

Abg. Dr. Körner (Völk.) erklärt in persönlicher Sache, daß er vom Staatssekretär Fritze zur Verantwortung gezogen fei wegen Aeußerungen, die er als Abgeordneter gegen den Minister getan habe. (Hört, hört! bei den Völkischen.) Das vertrage sich nicht mit der Immunität. Was die Ministerialzulage angehe, so sei sie ein Teil des Gehalts und 1s. felbfiverstädlich weitergezahlt werden. Die Gesetze müßten einfacher und klarer abgefaßt werden; die vielen Vor⸗ weisungen wirkten außerordentlich störend. Die Einrichtung der Sondergerichte müsse beseitigt, die Arbeitsgerichte müßten den ordent⸗

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