1925 / 279 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Nov 1925 18:00:01 GMT) scan diff

D98n. Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung der Aktiengesellschaft r feinmechanische Industrie am onnabend, den 19. Dezember 1923, Nachmittags 1 Uhr, in den Geßsell⸗ schaftsräumen, Leipzig Heerstr 4. Tagesordnung: Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Ge⸗ schäftsberichts für das Geschäftsjahr 192 4/25; Beschlußfassung hierüber. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Abänderung des beschlusses vom 23. 8. 1924 und Be⸗ schlußfassung über eine weitere Er⸗ höhung des Grundkaäpitals bis zu 300 000 Reichsmark event. unter Schaffung von Vorzugkaktien. Satzungsänderungen in bezug auf Ka⸗ vitalserhöhung und eine Reihe anderer Satzungsbestimmungen. .Aufsichtsratswabhl. 8 Verschiedenes. 8 Stimmberechtigt sind diejenigen Aktlonäre, welche Aktien oder über solche lautende Hinterlegungsscheine von Behörden oder öffentlichen Kassen oder die Bescheinigung eines Notars über die bei ihm erfolgte Hinterlegung von Aktien spätestens 3 Tage vor der Generalversammlung den Tag dieser Versammlung nicht mitgerechnet während der Geschäftsstunden beim Vor⸗ stand oder bei dem Bankhaus Blumenthal & Wallbhach in Berlin SW. 68, Schützen⸗ straße 67, hinterlegen. Leipzig, den 26. November 1925. Der Aufsichtsrat der

Aktiengesellschaft für seinmechanische Industrie.

Der stellvertretende Vorsitzende: Rohrbach.

[95812]

Brauhaus Nürnberg.

Hierdurch beehren wir uns, unsere Herren Aktionäre zu der am Montag, den 21. Dezember 1925, Vormittags 11 Uhr, im Saale des Hotels St. Sebald, Tafelhosstraße Nr. 7, in Nürnberg statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung einzuladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Prü⸗ tungsberichts des Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Bilanz und

die Verwendung des Reingewinns. 3. Entlastung des Vorstands und der Aufsichtsrats. 1 Diejenigen Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien ohne Couponbogen oder die Depesitionsscheme der Bagyerischen Steaatsbank oder einer ihrer Filialen oder eines deutschen Notars bis spätestens Freitag, den 18. Dezember 1925, in dem Büro der Gesellschaft, Schiller⸗ straße Nr. 14, in Nürnberg oder a) bei der Bayerischen Vereinsbank in Nürnberg und in München, b) bei dem Bankhaus Anton Kohn in Nürnberg, c) bei dem Bankhaus Julius Ulmer & Co. in Nürnberg, d) bei der Deutschen Bank in Berlin, e) bei der Commerz⸗ u. Privatbank in Berlin, f) bei dem Bankhaus C. Schlesinger⸗ Trier & Co. Commanditgesellschaft auf Actien in Berlin, g) bei dem Bankhaus E. L2 Friedmann & Co in Berlin h) bei der Deutschen Bank, Filiale Frank.⸗ turt a M in Frankfurt a M., ¹) bei der Deutschen Effecten⸗ u. Wechsel⸗ bank in Frankturt a. M., k) bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold in Dresden gegen Ausstellung einer Stimmkarte zu hinterlegen. 1 Nürnberg, den 26. November 1925 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Martin Kohn.

[92876] Bilanz am 30. Juni 1925.

Kapitalerhöhungs⸗†

[94278] Die Wipprecht Aktiengesellschaft, Braun⸗ schweig, befindet sich in Liquidation. Die Gläubiger der Gezellschaft werden hierdurch zur Anmeldung ihrer Ansprüche bis spä⸗ testens 31. 12 25 aufgefordert Braunnschweig, den 23. November 1925. Wipprecht Aktiengesellschaft i. Liquidation. Die Liquidatoren:

Herbert Frank Kurt Gompertz.

[95819]

Die Herren Aktionäre werden hierdurch

zu einer außerordentlichen General⸗

versammlung, welche Freitag, den

18. Dezember 1925, Nachmittags

3 Uhr (Anmeldung von 2,30 Uhr an),

im Sitzungssaale der Allgemeinen Deutschen

Ciedit⸗Anstalt Filiale Chemnitz in Chem⸗

nitz. Poststraße 15, abgehalten werden soll,

satzungsgemäß eingeladen. 3

Die Herren Aktionäre haben sich zu

dieser Generalversammlung bei dem dort

amtierenden Notar durch Vorlegung der

Bescheinigungen auszuweisen, daß sie ihre

Aktien oder die darüber lautenden Hinter⸗

legungsscheine der Reichsbank spätestens

am dritten Werktage vor der General⸗ versammlung bei den Bankhäusern

b.—p Staatsbank Zwickau, Zwickau i. Sa.,

Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt Filtale Chemnitz, Abteitlung Cunath & Nieritz, Chemmitz

Ahgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Ab⸗ teilung Becker & Co., Leipzig,

Sächsische Bank zu Dresden, Dresden, oder der

Gesellschaftskasse in Gersdorf (Bez. Chemnitz)

niedergelegt haben.

Tagesordnung:

1. Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft um Reichsmark 765 000 durch Einziehung und Vernichtung der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Stück 2550 Aktien über Reichsmark 765 000

2. Entsprechende Abänderung des § 3 Absatz 1 der Satzu

25. November 1925 8

Gersdorfer

Steinkohlenbau⸗Verein.

Der Vorstand. E. Jobst. Ackerman n.

ng. Gersdorf (Bezirk Ehemnibs). den

6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genofsenschaften.

196182] Kreditgenossenschaft „Hansa“ e. G. m. b. H., Hamburg.

Lokal, Hamburg, St Georger Kreuzweg 6 g. o. Generalversammlung ein. Tagesordnung:

Besprechung über zu erörternde,

vergütung gem. § 11 des Statuts. Der Vorstand. Müller. Wittenburg.

Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der auf den 7. Dez. 1925 in Lr.-

of, Abends 8 Uhr, anberaumten

die Genossenschaft betreffende Vorfälle. Ferner Festsetzung der Aufsichtsrats⸗

10. Verschiedene

[86801]

straße 21. aufgelöst worden. sich bei

ihre Ansprüche geltend zu machen.

Aktiva. Grundstücsskonto.. Immobilienkonto .. Transmissionsanlagekonto. Dampfheizungsanlagekonto Webstuhlvorbereitungs⸗

maschinenkonto.. Elektr. Anlagekonto.. . Effektenkonto Kontokorrentkonto: Debi⸗

toren

8 Passiva. 1

Aktienkapitalkonto 100 000

Reservefondekonto. . Gewinn ..

15 091 110 297

[95751]

Antrag gestellt worden,

. Juni 1909, unkündbar uverlosbar bis 1930,

Feingold, 1. Juni 1909, unkündbar unverlosbar bis 1930.

Gewinn⸗ und Verlustkonto am 39. Juni 1925.

Goldmark = 2000

kg

ℳ8 8 339 1 277 297

Soll. Abschreibungen Untostenkonto’. Gewinn..

0 9 0 9 0 0

50 23

Haben. Vortrag 1. 7. 1924

8 1 487 Warenproduktionskonto.

8 426

22,423

33 90

Juni 1909, unkündbar schen Bodenereditanstalt Dresden

9 914

23 Wildenfels, den 17. November 1925. Mechan. Segeltuchweberei Aktien⸗

zuzulassen. Berlin, den 25. November 1925.

iu Berlin.

gesellschaft, Wildenfels i. S. Der Aufsichtsrat. Hch. Hartdeg

Zulassungsstelle an der Börse r. Gelpcke.

Bekanntmachungen.

Gebrüder Zimmermann G. m. b. H., Frankfurt a. M., Hohenzollern⸗ Die Gesellschaft ist durch Be⸗ schluß der Gesellschafter vom 23. 1. 1925 Hiermit werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, der Gesellschaft zu melden und

Von der Dresdner Bank, hier, ist der

5 % Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 1 und 2 im Geldwerte von je 5 580 000 Goldmark = je 2000 kg

eingold, gemäß Münzgesetz Sg un

8 % Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 3 und 4 im Geldwerte von ie 2 790 000 Goldmark = je 1000 kg

gemäß Münzgesetz vom

und

8 % Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 5 im Geldwerte von 5 580 000 Feingold. gemäß Münzgesetz vom I. Juni 1909, unkündbar und unverlosbar bis 1931, 10 % Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 6 im Geldwerte von 5 580 000 Goldmark = 2000 kg Feingold nd Reihe 7 im Geldwerte von

1 160 000 Goldmark = 4000 kg. eingold, gemäß Münzgesetz vom

1 und nverlosbar bis 1931, der es n

zum Börsenhandel an der hiesigen Börse

19780. 1

Vovn der Dresdner Bank, hier, ist der

Antrag gestellt worden,

nom. Reichsmark 200 000 neue Aktien Nr. 19 501 24 500 zu je RM 40 der Halleschen Maschinen⸗ fabrik und Eisengießerei, Halle

a. d. S., zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 25. November 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpcke.

———

[95752]) Bekanntmachung,

betreffend Zulassung von Wert⸗

papieren an der Börse zu Köln.

Seitens der Deutschen Bank Filiale

Köln ist bei uns beantragt worden

nom. 11 279 200 NM voll ein⸗ gezahlte Inhaberstammaktien (St. 50 396 über je RM 100 Nr. 1 bis 50 396, St. 15 599 über je RM 400 Nr. 50 397 —65 995) der Aktien⸗Gesellschaft für Bergbau, Blei⸗ und Zinkfabrikation zu Stolberg und in Westfalen, Aachen, 8— 1

zum Handel an der biesigen Börse zu⸗

zulassen. 1

Köln, den 26. November 1925.

Die Zulassungsstelle für Wertpapiere

an der Börse zu Köln.

A. Düring.

[957535 Bekanntmachung. betreffend Antrag auf Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Köln. Seitens des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins A⸗G., der Darmstädter und Nationalbank K. G. a. A., Filiale Köln, der Deutschen Bank, Filiale Köln, der Dresdner Bank in Köln und der Bank⸗ häuser A. Lepy und Sal. Oppenheim jun. & Co, Köln, ist bei uns beantragt worden, nom. 160 000 000 NM Alktien, 7750 Stück zu ie RM 300, Nr. 1 bis 7750, 7625 Stück zu je RM 600, Nr. 7751/7752 bis 22 999/23 000, 178 200 Stück zu je RM 500, Nr. 23 001 201 200, 9600 Stück zu je RM 2500, Nr. 209 201 —218 800. 8000 Stück zu ie RM 5000, Nr. 221 201 229 200, und nom. 21 000 000 NM sind 55000000 7 ½ % hypothekarische Anleihe von 1925, eingeteilt in Teilschuld⸗ verschreibungen: 400 Stück zu Reichs⸗ mark 10 000 sind § ¹⁰000% Nr 1 bis 400, 400 Stück zu NM 3000 sind § 2⁰00%, Nr. 401—800, 12 200 Stück zu RN 1000 sind § ¹0000 ⁄2. Nr. 801 13 000, 12 000 Stück zu RM 300 sind § 800 %¾,, Nr. 13 001 bis 25 000 (gegen je RM 1300 Teil⸗ schuldverschreibungen werden auf Ver⸗ langen des Gläubigers innerhalb der Zeit vom 1. Oktober 1929 bis 31 De⸗ zember 1929 nom. RM 1000 Aktien der Rheinischen Stahlwerke gewährt), der Rheinischen Stahlwerke zu Dnisburg⸗Meiderich zum Handel an der hiesigen Börse zu⸗ zulassen. Köln, den 26 November 1925. Die Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Köln. A Düring.

[95754% Bekanntmachnung,.“ betreffend Zulassung von Wert⸗ papieren an der Börse zu Köln. Seitens des A. Schaaffhausen'’schen Bankvereins A.⸗G. und der Dreoͤdner Bank in Köln, Köln, ist bei uns beantragt worden, 9 nom. 54 000 000 NM Stamm⸗ aktien (13 332 Stück über je RM 900 Nr. 1 bis 13 332, 70 002 Stück über e RM 600 Nr 13 333 bis 83 334) der Eisen⸗ und Stahlwerk Hoesch Aktiengesellschaft in Dortmund fum Handel an der hiesigen Börfe zuzu⸗ lassen.

Köln, den 26. November 1925. Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Köln,

A Düring.

[95755% Bekanntmachung,.“ betreffend Antrag auf Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Köln. Seitens der Deutschen Bank. Filiale Köln, des A. Schaaffhausen’schen Bank⸗ vereins A⸗G. und des Bankhaufes J. H Stein, Köln, ist bei uns beantragt worden: nom. 2 820 000 NM neue, voll eingezahlte Inhaberstammaktien (9400 Stück über je RM 300. Nr 18 801 28 200) der „Vater⸗ ländische“ und „Rhenania“ Ver⸗ einigte Versicherungs⸗Gesell⸗ schasten, Aktien⸗Gesellschaft in Elberfeld, 1 zum Handel an der hiesigen Börse zu⸗ zulassen. 1 Köln, den 26. November 1925. Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Köln, A. Düring. [84607]

sellschaft in Liquidation getreten. Unterzeichnete ist zum Liqutdator bestellt

Gesellschaft zu haben glauben,

melden Stolpen, den 10. 8. 1925. Eisenwarenfabrik Paul Kloß,

in Liquidation.

Nachdem die auf Blatt 123 des Handels⸗ registers des Amtsgerichts Stolpen einge⸗ tragene Fuma Eisenwarenfabrik Paul Kloß, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Stolpen von Amts wegen als nichtig gelöscht worden ist, ist die Ge⸗

Der Glänbiger, welche Ansprüche an die

werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

9520727

Sch. Syrowy, Röhrengroßhandlung, G. m. b. H., Erfurt.

Die Gesellschaft. ist in Liquidation

getreten Forderungen sind bei dem unter⸗

zeichneten Liquidator innerhalb 6 Wochen

anzumelden.

Erfurt, den 15. November 1925. Rudolf Syrowy. 1

[84149] 2 Die Nomos G. m. b. H., Greiz, ist lt Beschluß vom 25. 9. 25 aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Die Liquidatoren: Arthur Donath. Johannes Rupprecht.

[92497)

Durch Gesellschaftsbeschluß vom 16. d. M. ist die Gesellschaft aufgelöst. Als Liqui⸗ dator fordere ich die Gläubiger auf, sich bei der Gesellschaft zu melden. Pforzheim, den 16. November 1925. Carl Mondon G. m. b. H. i. L. Der Liquidator: Carl Gutbrod.

[9249324

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Etwaige

Gläubiger werden aufgefordert, sich bei

uns zu melden.

Westfälische Fleischwarenfabrik

„Hansa“ G. m. b. H., Dortmund, Mallinckrodtstr. 121.

Die Liquidatoren: 1—

Paul Levy. Emil Levy

(92808]

Die Firma Dieck & Bettray G. m. b. H. in Neuß ist aufgelöst. Die Glänbiger werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.

Der Liquidator: Rudolf Bettra Neust, Schillerstr. 27.

[93266] 8

Gemäß Gesellschafterbeschluß vom 15. No⸗ vember 1925 ist unsere Gesellschaft in Liquidation getreten. Gläubiger wollen sich melden.

Feuerbach, den 19. November 1925. Asphalt⸗ und Teerproduktenfabrik vormals Richard Pfeiffer Gesellschaft mit beschränkter Haftung iiihn Liquidation.

Hauger. 7

Handelsgesellschaft der Kaffee⸗Großröster und

Händler m. b. H. Laut Beschluß vom 5. 11. 1925 ist die Gesellschaft aufgelöst; Forde⸗ rungen sind beim unterzeichneten Liquidator anzumelden. [95190] Handelsgesellschaft der Kaffee⸗

Großröster und ⸗Händler

m. b. H. 1. Liquid.

Harald Bünsch, Liquidator, Hamburg 14, Sandtorquai 14.

[90383]

Die Firma Geschäftsstelle des Deutschen Bauernbundes Gesell⸗ schaft m. beschr. Haftung (Geschäfts⸗ stelle: Berlin, Hindersinstraße 11) ist durch Beschluß aufgelöst. Die Liqui⸗ dation ist am 22. Oktober 1925 in das Handelbregister des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte eingetragen. Als Liquidator fordere ich hiermit die Glänbiger der Gesell⸗ schaft auf, sich bei derselben zu melden. Der Liqnidator: Alfred Weyler. [94280“ Bekanntmachung.

Die Liquidation unserer Gesellschaft ist in der Gesellschafterversammlung vom 30. Dezember 1924 mit Wirkung vom 31. Dezember 1924 beschlossen und der Unterzeichnete zum alleinigen Liquidator bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Berlin, den 16. November 1925. Industrie⸗Finanzierungs⸗Gesell⸗ schaft m. b. cH. Ludwig Loeb.

[93264.

Unsere Gesellschaft ist aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre An⸗ prüche bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Getreide⸗Commission Gesellschaft

mit beschränkter Haftung, Breslau. Der Liquidator: S. Goldbaum,

Breslau, Höfchenplatz 7.

[93960]

Die Richard Kaesler Werkzeng⸗ und Maschinenban G. m. b. H., Berlin N. 20, Wriezener Straße 7, ist aufgelöst. Gläubiger werden ersucht, sich bei mir zu melden.

Otto Seubüchler, Liquidator, Berlin N. 20, Freienwalder Str. 37.

[90805] 8

Durch Beschluß der ordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung vom 4. August 1925 ist unsere Gesellschaft in Liquidation getreten.

Die Gläubiger werden aufgefordert. sich bei ihr z. H. des Liquidators Direktor Arthur Werther, Berlin W. 15, zu melden. 3

Berlin, den 13. November 1925.

Immobilien⸗Betriebs⸗Gesellschaft

mit beschränkter Haftung in Liquidation. 8

[93962] - Die Firma Handelsgesellschaft für Uebersee Produkte mit beschränkter üis Berlin ist am 19 November 1925 aufgelöst. Die Gläubiger werden zur Anmeldung ihrer Forderung aufge⸗ fordert Berlin, den 19. November 1925

2 19

.Bestand . Beständ . Bestand

. Bestand

Sonstige

[95987]

Bayerischen Notenbank

Grundkapital Nacc Gesetzlicher Refervefonds 10 000 000,—

Betrag der Sonstige An

Verbindlichkeiten

[95985] Württembergischen Notenbank, Stuttgart,

* 2

8

90986] der

vom 23. November Aktiva.

„Noch nicht begebene

Reichsban kanteile

Goldbestand (Barrengold)

sowie in⸗ und ausländisch Goldmünzen, das Pfun

1

berechnet .. Goldkassen⸗

und zwar:

Golddepot (unbelastet) be ausländischen Zentral notenbanken RM 96 605 000 an deckungs⸗ fähtgen Devisen.. an fonstigen Wechseln und Schecks an deutschen Scheidemünzen 1

. Bestand an Noten anderer

Banken 1111“ an Lombard⸗

forderungen.

.Bestand an Effekten.. . Bestand

jonstigen Passiva.

an Aktiven

Grundkapital:

ZEb1“ b) noch nicht begeben.

Reservefonds:

a) gesetzlicher Reservefonds b) Spezialreservefonds für künftige Dividen⸗ denzahlung .. c) sonstige Rücklagen

Betrag der

vb“ täglich fällige Verbindlichkeiten

An eme Kündigungsfrift

gebundene Verbindlich⸗

keiten

3. Darlehen bei der Renten⸗

bank ö“

Sonstige Passiva 1 . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wech

RM

Vocke. Friedrich.

Schneider der

vom 23. November

Goldbestand Bestand an:

deckungsfähigen Devisen. Wechseln und

ecks 8 deutschen Scheidemünzen Noten anderer Banken. Lombardforderungen.. Wertpapieren . sonstigen Aktiven

Umstellungsreserve... umlaufenden Roatera . 8S täglich fällige Verbindlichkeiten. eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ keiten G

Sonstige Passiven... Darlehen bei der Deutschen —. 13 403 000,— weiterbegebenen, Wechseln RM 3 816 000. München, den 25. November 1925. Bayerische Notenbank. Die Direktion.

Rentenbank . . aus

im Inlande zahlbaren

Stand der

am 23. November

Aktiva. Goldbestand (Barrengolt sowie in⸗ und ausländische fein zu rechnet) 6“ Golddepot bei Zentral⸗

Bankansweise.

Wochenübersicht:

sein zu 1393 Reichsmart

Goldmünzen, das Pfund 8 5109 704,80

8

Reichsbank

1925.

177 212 000

207 200 000

bestand RM 1 110595 000,

392 496 000 11 379 507 000

67 610 000 37 026 000 11 569 000

221 360 000 891 285 000

122 788 000 177 212 000

25 403 000

2

33 404 000 127 000 000

423 850 000 967 919 000

507 689 000

seln

706 328 000

Berlin, den 26. November 1925. Reichsbankdirektorium. Schacht. Kauf fmann. v. Grimm.

Budeczies Bernhard. Seiffert.

Fuchs.

Dreyse. Wochenübersicht

1925. RM

5 295 000,—

99 000,— 56 000.

3 641 000,—

930 000,— 705 000,— 3 757 000,—

15 000 000,—

3 589 000,—

69 457 000,—

1 326 000,—

208 000.— 4 059 000,—

1925. Reichsmark

3 000 000.—

notenbanken (unbelastet)

Deckungsfähige Devisen Wechselbestand Leutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen Effekten 114“ Sonstige Aktiva. Passiva.

Grundkapital Reservefons Umlaufende Noten.. Täglich fällige Verbindlich⸗

keiten 1“ An Kündigungsfrist ge⸗

bundene Verbindlichkeiten Darlehen bei der Renten⸗ Sonstige Passiva

Reichsmark 5 640 026 28.

Handelsgesellschaft für Uebersee⸗

Ernst Uhlemann, als Liquldator.

Prodnkte mit beschränkter Haftung.

für Bardepositen: 5 % p. a. ““

51209 70230 2 702 200,—

41 517 292 52

7 084,94

4 202 726,— 4 772 500,— 573 842,19 17 775 756,29

7 000 000,— 1 400 000,— 24 917 816,69 6 329 743,39 28 937 006,69

6 300 000,— 4 776 539.97

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen. im Inlande zahlbaren Wechseln

Zinsvergütung

u einem Gläubigerrecht im engeren Sinne eine bloße auf

Zwar bestimme § 1590 Abs. 2 des Bürgerlichen

(Urteil vom 23. Oktober 1925 V e A 202/25.

1 chäftsräume: Seffenterweg o. Nr.

1 Erste Zent rat⸗Handetsregister⸗Beitage zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 279. Berlin, Sonnabend den 28. November 1925

Der Inhalt dieser Beilage, in weicher die Bekanvtmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗ Heeexee

6. der Urheberrechtseintragerolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht 4. dem Genoffenschafts⸗, 5. dem Musterregister 1 8 und 8. die Tarif⸗ u 2A bejonderen Blatt unter dem Titel arif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erschein in ein

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

1 Das Zentrat⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich kann durch alle Postanttalten, in Berlin für Selbstavholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und *d.e e⸗ SW. 48. Wilbelm⸗ straße 32, bezogen werden 8

——ꝛ—ꝛꝛ-——ꝛꝛ-—

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die

——————

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutiche Reich erscheint in oer: b 3 T 1 Regel täglich. Der es beträgt monatlich 1,50 Reichsmark. Einzelne Nummern bosten 0,15 2,9,54988 nzeigenpreis für den Raum einer 5 geiwaltenen Einbeitszeile 1.05 Reichsmark.

2

nnraren n 22

—*

Nrn. 279 A. 279 8 und 279 C ausgegeben. .

Befristete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäfts stelle eingegangen sein ☚˖

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

139. Vermögensteuerpflicht einer in Liquldation be⸗ sinbtechen eingetragenen Genossenschaft. Nach ständiger Recht⸗ sprechung des Reichsfinanzhofs auf den Gebieten der Kriegssteuer und Kriegsabgaben, des Reichsnotopfers und der Körperschaftssteuer die subjektive und objektive Steuerpflicht einer Gesellschaft m.

H. oder einer Aktiengesellschaft in Liquidation nicht schon mit dem Auflösungbeschluß auf, sondern erst mit der Beendigung der Liquidation, und kann die Liquidation im steuerrechtlichen Sinne keinenfalls vor Ablauf des Sperrjahrs enden. Ferner hat der —— in einem früheren Urteil für das Gebiet des Reichsnotopfergesetzes näher dargelegt, daß und warum bei Aktien⸗ He edelrn weder der Beginn dei Liauidation noch der Ablauf es Sperrjahrs Ansprüche der Aktionäre auf den Liquidationserlös, die als Schulden der Gesellschaft von deren Vermögen abgezogent⸗ wenden könnten, begründeten, für die Aktionäre vielmehr im Gegen⸗ m esellschafterrecht beruhende Anwartschaft auf den Liquidations⸗ erlös bestehe. An diesen Grundsätzen ist auch für das Gebiet der Vermögensteuer 1924 festzuhalten, und sie haben ebenso wie für Aktiengesellschaften und Gesellschaften m. b. H. auch für steuer⸗ Pllichtige eingetragene Genossenschaften zu gelten, da insoweit das

nach den derzeitigen wirtschaftlichen E wohl zuzumuten sei einem Berufe nachzugehen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt estreiten konnte. Daß keine Stellung gefunden wurde ob wegen ungenügender Bemühungen oder wegen ungünstiger Ge⸗ staltung des Arbeitsmarkts, könne dahingestellt bleiben —, sei nicht als eine Behinderung im Sinne des § 7 anzusehen. Die Be⸗ 8 wendet sich dagegen, daß sie als zum Mittelstande gehörend behandelt werde, da ihr Vater ein großes Baugeschäft nebst Holzbearbeitungsfabrik besessen und mindestens den besseren Gesellschaftskreisen angehört habe. Dementsprechend seien die Kinder erzogen worden; in ihren Kreisen sei es nicht üblich ge⸗ vesen da Töchter einem Berufe nachgingen. Artikel 11 § 7 Abs. L2 der II. Steuernotverordnung gewährt Befreiung von der Vermögensteuer 1924 den Personen, die über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig oder nicht nur vorüber be⸗ hindert sind, ihren öI t durch eigenen Erwerb zu wenn das steuerbare Vermögen hauptsächlich aus Vermögen im Sinne des § 9 des 1““ oder aus Wohngrundstücken besteht und öö“ e,n. 8.3 übersteigt. Die 8 näher b 2 rieben inderung war schon im § 44. des Ei 1 b „jenen anderen juristin r⸗ dem die Kapita ie Ei uer anger

8. nicht unterschendet, vielmehr sich. in wesentlich gleicher Aene werden erreng sfaugr Phecheigen e hesgenen ang ie bei diesen auch bei ihr die Liquidation nach dem Genossen⸗ werden, wenn sie aus ihrer Person liegenden Gründen an der Ausübung eines eigenen Erwerbes verhindert waren, z. B. einer Witwe, die durch die Erziehung ihrer Kinder oder durch die Leitung des Haushalts in Anspruch genommen war (Ausschuß⸗ bericht S. 50). Bei Beratung des Zwangsanleihegesetzes im Aus⸗ schuß (Ausschußbericht S. 31) führte ein -egs dd 22en aus, 89 die Begriffe (Erwerbsunfähigkeit usw.) nicht nur dann anzu⸗ nehmen seien, wenn jemand geistig oder körperlich außerstande sei, seinen Unterhalt selbst zu verdienen, sondern auch dann, wenn jemandem nach den sozialen Verhältnissen, in denen er bisher gelebt habe, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zu⸗ gemutet werden könne Als ein Beispiel für die Annahme einer Erwerbsbehinderung führt Zarden, wangsanleihegesetz S. 230, die 45jährige Witwe eines Fabrikdirektors an. Danach legt das Fenanzgericht den Begriff der Erwerbsbehinderung in Artikel I1 § 7

s. 2a der II. Steuernowerordnung zu eng aus, wenn es darauf

heutiger Auffassung angemessenen Erwerbsstellung zu ver chaffen such wenn bei Uibe . ve unter den Nbelacächt verschasfßne, 8 mit Rücksicht auf die Ietabens des Vermögensinhabers keine oder nur geringe Aussicht bestände, wirklich eine passende Verdienst⸗ möglichkeit zu erhalten. Da das Finanzgericht bei seiner Entscheidung augenscheinlich von solchen rechtlichen Gesichtspunkten nicht aus⸗ ist, muß die angefochtene Entscheidung aufgehoben werden. ie Sache ist aber nach dem Akteninhalt nicht spruchreif. Die Be⸗ schwerdeführerin war. wie aus den Akten bervorgeht, am Stichtag 31. Dezember 1923 ungefähr 44 Jahr alt und hatte am 31. De⸗ 1919 noch ein auf etwa 35 000 ℳℳ gewertetes Reinvermögen, das in der Hauptsache aus Hausgrundstücken bestand Ob sie bel ihrem Alter no hin der Lage war, durch eine passende Beschäftigun nach den Arbeitsmarktverhaltnissen ihres Wohnsitzes sich tatsäc lich die Mittel zu ihrem Lebensunterhalt durch Erwerb zu verschaffen, kann aber nur nach näherer Ermittlung entschieden werden Das Finanz⸗ 1 dies unter Be⸗ chtigung der obigen Ausführungen nochmals zu prüfen (Urteil vom 28. Oktober 1925 VI 8 838/25.) 142. Vermietung eines Hauses an die Reichspost⸗ verwaltung zur Einrichtung eines Postamts ist 2-. 88 Zwecken dienende Vermietung im Sinne des bermögensteuergesetzes anzusehen. Streitig ist für die Ver⸗ mögensteuerveranlagung 1924 lediglich die Bewertung des Wohn⸗ hausgrundstücks dessen Erdgeschoß an die Reichspostverwaltung ver⸗ mietet ist die in den Räumen ein Postamt eingerichtet hat Die an⸗ gefochtene hat das Haus in seiner Gesamtheit als Miet⸗ wohngrundstück im Sinne des § 24 der Durchfüh rungsbestimmungen angesehen und eine Trennung zwischen einem zu Wohnzwecken und zu Zwecken bestimmten Teile für die Bewertung abgelehnt, die Reichspost nicht zu den industriellen, gewerblichen oder Handels⸗ betrieben gehöre. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts bekämpft lediglich die rechtliche Auffassung des Finanzgerichts, daß das Wohngrundstück, soweit der an die Post vermietete Teil in Frage kommt, nicht gewerblichen Zwecken diene. Dem Sinne des Ver⸗ s entspreche es vielmehr, den in Mietsräumen ein⸗ gerichteten Postbetrieb einem Zwecken dienenden Be⸗ triebe gleichzustellen. Die Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist be⸗ ründet. Wie der Reichsfinanzhof bereits in dem Juli 1925 V D 2/25 .. hat, wird die wieweit in dem staatlichen Betriebe der Post un Betätigung eines staatlichen Hoheitsrechts zu finden 8 im Schrift⸗ tum verschieden beurteilt (zu vgh die dort angeführte Literatur). In dem Urteil vom 29. Februar 1924 V A 399/23 hat der Reichsfinanz⸗ hof ausgesprochen. daf im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine staat⸗ liche Täkigkeit jedenfalls dann als eine gewerbliche anzusehen ist, wenn der Staat etwas unternimmt. was auch Gegenstand eines Privat⸗ unternehmens sein kann oder sein könnte, wenn dem Stuate nicht gesetzlich eine Monopolstellung eingeräumt wäre. Hieran ist auch für die Entscheidung der vorliegenden Frage festzuhalten. Daß der staat⸗ liche Postbetrieb an sich ein gewerblicher 1 kann auch aus der Vor⸗ vee des § 452 des Handelsgesetzbuchs gefolgert werden, wo aus⸗ drücklich bestimmt ist, daß die staatlichen Postverwaltungen nicht als Kaufleute im Sinne des gelten. Denn aus dieser vom Gesetzceber üe notwendig' gehaltenen Sonderregelung, wonach der Staat als Po e nicht Kaufmann ist, ist zu schließen daß ohne die bezeichnete Vorschrift der Postbetrieb zu den gewerblichen zu zählen wäre. Auch die für die Vermogensteuerveranlagung 1924 erlassenen gesetzlichen Bestimmungen selbst zwingen zu gleicher Auslegung Hier wird nämlich bei bebauten Grundstücken zwischen solchen die Wohn⸗ zwecken dienen, und solchen, die N.- gewerblichen Zwecken benützt werden, unterschieden Daß die Vermietung von Räumen an die Postverwaltung jedenfalls nicht als eine Verwendung zu Wohnzwecken angesehen werden kann, bedarf keiner näheren Begründung. Dem Sinne und Zwecke des Gesetzes entspricht es vielmehr, den Postamts⸗ .ae. e 8 ö2,1s Ausführungen L eines ge⸗ r. 0 8 b werblichen riebs aufweist, einem gewerblichen Betriebe gleich⸗ 89 gv 13 e8 vstele. her FePrn 8 an das dosteme vermieteten HRasse als um groß 2 Febäßt Faben. 1 eine Erwe gewerblichen lecken gewidmet im Sinne der für di mögen⸗ kätigkeit auszuüben, die sie früher nicht als standesgemäß angeseben gras 1924 erlassenen Bestimmungen anzusehen. ger diefe

zuteil

schaftsgesetz 78, §§ 82 ff., namentlich §§ 87, 88, 90) auswirkt und vollzieht. (Urteil vom 30. Oktober 1925 I A 69/25.)

140. Schenkungssteuerpflicht bei Schenkungen zwi Schwiegereltern und Schwiegerkindern 8* Sss lraif ger die Schwägerschaft begründenden Ehe durch Scheidung. Der Steuer lichtige verlangt bei den vorgenannten Schenkungen mit Recht 1“ nach Klasse IV. für die der Steuersatz nur 8 vH beträgt. § 9 des Erbschaftssteuergesetzes zählt in Klasse IV unter Nr. 4 die Schwiegerkinder auf. Die Vorinstanz nimmt an, daß nach der Scheidung der die Schwägerschaft begründenden Ehe eine Schwägerschaft im steuerrechtlichen Sinne vign mehr bestehe. 3 esetzbuchs, daß die Schwägerschaft fortdauere, auch wenn die Ehe. durch die sie be⸗ seüens worden, F.g. sei. Diese Bestimmung habe aber aus⸗ Gutachten vom . rage, ob und in⸗

Aießlich zivilrechtliche Bedeutung und komme für das Erbschafts⸗ Telegraphie die

euergesetz nicht in Betracht. Wenn man annehmen wolle, da abstellt, daß die Beschwerdeführerin nicht mit einem di rbs⸗ nach ben Erbschaftssteuergesetz die Schwägerschaft auch nach tätigkeit beeinträchtigenden fücherena,n C gitren öö1 lösung der Ehe durch Scheidung fortdauere, so käme man zu dem vom als dem Mittelstand angehörend wohl veranlaßt 1219 sei, eine Gesetz sicherlich nicht gewollten Ergebnis, daß hinsichtlich der Be⸗ ihren Lebensunterhalt ermöglichende Stellung zu 1 n. sowie daß es nicht darauf ankomme, ob nach dem Arbeitsmarkt für die Pflichtige die Erlangung einer Stellung oder Erwerbstätigkeit möglich gewesen base bei der sie die Mittel zum Lebensunterhalt verdient hätte. Artikel II1 § 7 Abs. 2a der II. Steuernotverordnung knüpft die Steuerfreihelt von anderen Voraussetzungen, die hier zweifellos vorliegen, cpesehen nur daran, daß der Vermögensinhaber tat⸗ sächlich behindert war, seinen Lebensunterhalt durch eigenen Erwerb zu bestreiten. Aus welchen Gründen der Pflichtige behindert war, ist mangels einer gesetzlichen Beschränkung unerheblich. Das Wort zbehindert“ deutet nur darauf hin, daß der Pflichtige durch von seinem Willen Umstände außerstand gesetzt war, einen eigenen den Lebensunterhalt ermöglichenden Veidienst zu erlangen. Dana

soll wohl einem Vermögensinhaber die steuerli Begünstigung nicht zukommen, wenn ur zwar nach seiner körperlichen und geistigen Ver⸗ anlagung imstande wäre, eine nach derzeitiger Auffassung an⸗ ““ Erwerbstätigkeit zu entfalten, die ihm die Mitte zum Leben sunterhalt wenn er es aber, ohne durch besondere äußere Verhältmisse verhindert zu sein, unterläßt, sich um Erlangung einer solchen Erwerbsmöglichkeit zu bemühen, wiewohl eine ernstliche Bemühung aussichtsreich gewesen wäre. Ob eine hce Verdienst⸗ möglichkeit für den Vermögensinhaber gegeben war, ist nach den Um⸗ ständen des Einzelfalls zu beurteilen. Dabei kann davon aus⸗ eegangen werden, daß auch früher in guten Verhältnissen lebende

teuerung der geschiedene Ehegatte als nicht verwandt, die dur ie Ehe Verschwägerten aber trotz deren Auflösung u Sar⸗ dung noch als verwandt gelten würden, letztere also günstiger ge⸗ stellt wären als der frühere Ehegatte. Diese Ansicht kann nicht für richtig gehalten werden. Das Erbschaftssteuergesetz knüpft bei der Gruppenbildung im § 9 offenbar im allgemeinen an die Bestim⸗ mungen des Bürngerlichen Gesetzbuchs über das Verwandschaftsver⸗ hältnis an. Es liegt aber kein stichhaltiger Gnund vor, dem Abs. 2 des § 1590 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der eine wichtige Er⸗ länzung der die Verwandtschaft regelnden Bestimmungen des ürgerlichen Gesetzbuchs bildet, die Bedeutung für das Grbschafts⸗ steuergesetz abzirsprechen. Die Vorschrift des §8 1590 B. G.⸗B. gilt nach der ausdrücklichen Bestimmung des Art. 33 des Einführungs⸗ gesetzes zum B. G.⸗B. auch für gewisse andere Reiichsgesetze, die nicht rein zivilrechtlichen Inhalt haben. Auch für das Strafrecht wird der Grundsatz anerkannt, daß die einmal durch eine formellgültige Ehe begründete Schwägerschaft durch die spätere Auflösung der Ehe, sei es durch Tod, sei es durch Scheidung, nicht wieder beseitigt wind. Die Vorschrift des § 1590 Abj. 2 B. G.⸗B. stellt sich dar als ein Ausfluß der allgemein verbreiteten Aufassung von der sitblichen Bedeutung der Ehe. Im praktischen Leben werden namentlich dann, wenn aus der geschiedenen Ehe Kinder hervorgegangen sind, die durch die Ehe begründeten Schwägerschaften keineswegs als er⸗ loschen betvachtet. Aber auch wenn Kinder aus der geschiedenen Ehe nicht vorhanden sind, weist der Vorgang, daß eine Zuwendung swifchen Schwiegereltern und Schwiegerkindern stattfindet, deutli arauf hin, daß das verwandtschaftliche Verhältnis als noch be⸗ stehend angenommen wird. Hiernach kann dem im 8 1590 Abs. 2 „G.⸗B. niedergelegten Rechtsgedanken auch bei der Auslegung des Erbschaftsste uergesetzes die Anerkennung nicht versagt werden. )

hätten, und daß sie sich zur Erlangung einer Erwerbsmöglichkeit h ü f B er E. prechen auch sachliche Gründe. enn die gewe über derjenigen ver Vorkriegszeit unter den völlig veränderten wirt⸗ liche aSeeeee er 2 1 1 1G he 8 und die Abnutzung maßgebend: de allgemei b. wesentlich g⸗ „Die Anforderungen gutzen sich die gewerblichen Zwecken Hänker rascher als 141. Voraussetzung für die Vermögensteuer⸗ 8 . Bembbungen art eihe Erwerbsstellung dürfen aber auch nach Wohnhäuser. Der Grund ist vielmehr darin zu finden, daß die befreiung von Personen, die nicht nur vorüber ehend b L“ Te E1“ Wobngebände infolge der Zwangswirtschaft durch weiche die Crtra hindert sind, ihren Lebensunterhalt durch ei 8 & 1 25 1“ nisle des Gebäudes miedri gebals den ine veiinar Rens u bestreiten. Die Rechtsbeschwerde richtet sich dagegen, doß der alo ilde en, esegeers ausgesprochen worden ist. soll bei An. abwerfen als die werhlichen Geßänbe Teser Grueg wieef ducs ich eschwerdeführerin die sich nach dem 81 dezem 1““ wendung der Befreiungsbestimmung doch auf die sozialen Verhältnisse, den der Pere wafden Rewarsarers Räume E heiratet hatte, die Steuerbefreiung nach Art. II § 7 Abs 22 der n denen der Vermogensinhaber bisber gelebt dat, Rücksicht ge⸗ entscheidung, die die Anerkennung des Postbetriebs als eines gewerb⸗ fI. Steuernorverordnung zu Unrecht versagt worden sei * Der nommen werden. Es soll also diesem, wenn er früher in günstigen lichen im steuerrechtlichen Sim abgeleb 5 1 E“ 8 144 Zunrach vgf g 8 8 * ei 85 Verhältnissen gelebt hat, nicht zugemutet werden, sich jeder auch ganz zuheben und die Sache an das 8 258s 8” vprüfun F auf. 9 818 er ache an ie untervpeordneten, keine Vorbildung erfordernden Arbeit zu unterziehen, uverweisen, ob die im Einsi sbef gide ei.ne Ve beila 4 zug . Finanzgericht begründet die Ab⸗ um sich ein ausreichendes, seinen Bedürfnissen entsprechendes Ein⸗ 2 Wehrheitragswerts e prichti n Verbhallnis zu be bge. zu verschaffen und nicht das ihm noch verbliebene Vermögen schiedenen Zwecken dienenden Tellen steht und der Abschlag aufgehren zu müssen. Auch soll nicht verlanat werden, daß der Ver. zutreffend ist. (Urteil vom 14. Oktober 1925 VI A 941/25) mögensinhaber sich noch die Vorbildung und Befähigung zu einer nach 8

ehnung der Steuerbefreiung damit, daß die Beschwerdeführerin bicht mit körperlichen Gebrechen behaftet sei, wie folche auch nicht ehauptet seien, und daß ihr, als dem Mittelstand angehörend,

Aachen. Die Liquidatoren können nur „Josef van Wesel Co.“ in gemeinschaftlich handeln und die Liqui⸗ Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. dationsfirma zeichnen. Der bisherige Gesellschafter Josef van Bei der Kommanditgesellschaft Wesel, Kaufmann zu Aachen, ist „Nassenstein & Co.“ in Aachen: alleiniger Inhaber der Firma. Die ist aufgelöst. Der bis⸗ Am 20. November 1925: herige Gesellschafter Leo ymonville, Bei der Firma „Jnlius Brico“ in Kaufmann in Aachen, ist alleiniger In⸗ 85 8g. ü FEseigeme bgee Firma. ei der offenen Handelsgesellschaft mtsgericht, Abt. 5, Aachen. „Franz Teller & Co.“ in Aachen: 8 8 Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liqui⸗ Ahrensbök. s datoren sind: 1. Karl Coutura, Kauf⸗ Es ü8 eingetragen in das Handels⸗ mann, und Wilhelm Henckel, Bücher⸗ register Abt. B zu Nr. 6 (Firma Richard revisor und Treuhänder, beide zu Greiß & Co., 6. m. b. H. 5 89 1“

Die am 15. September 1925 be⸗ gonnene offene Handelsgesellschaft „J. H. Niessen & Co.“ in Aachen. Persönlich haftende Gesellschafter: Jo⸗ hann Heinrich Niessen und Alois Niessen, beide Kaufleute in Aachen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Geschäftszweig: Holze⸗ und Bau⸗ naterialienhandlung für eigene und fremde Rechnung. Geschäftsräume:

Bei der „Jos. Kern & Schervier, Kommanditgesellschaft“ in Aachen: Es ist ein Kommanditist aus der Ge⸗ sellichaft ausgeschieden. Die Kom⸗ manditeinlagen sind auf Reichsmark umgestellt.

Bei der Firma „Wilhelm Hütten“ in Aachen: Die Firma ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Steinmeister & Aust“ in Aachen: Die g ist aufgelöst. Der bis⸗ erige sellschafter Josef van Wesel,

aufmann zu Aachen, ist alleiniger In⸗ haber der Firma. B“

1. Handelsregister. Bei der offenen Handel esellschaft

Aachen. [94815]

In das Handelsregister wurde ein⸗ hetragen am 19. November 1925:

Die Firma „Josef A. Scheyns“ in Aachen und als deren Inhaber der Spediteur Josef A. Scheyns in Vaals Holland). Dem Herbert Zentner⸗Stein Peliserkergasse o. Nr. zu Aachen ist Einzelprokura erteilt. Als! Bei der „Jkusa, Rudolf Kern & bicht eingetrogen wird bekanntgemacht: Co. Kommanditgesellschaft“ in escäftszweig: Speditionsgeschäft. Ge⸗ Aachen: Die Kommanditeinlagen sind

auf Reichsmark umgestellt. V1

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