und Forsten aufzukaufen. So haben wir im Jahre 1925 sieben Domänen mit 2378 Hektar aufgekauft und haben im Laufe dieses Jahres eine große Reihe von Forstankäufen vollzogen. In den letzten Wochen haben wir noch in Schlesien einen großen Ankauf mit einem Forstbestande von 80 000 Morgen vorgenommen. Es ist also nicht richtig, daß wir aus den Ver⸗ mögensbeständen, die uns zugeflossen sind, nicht auch erhebliche Beträge zum Ankaufe von Domänen und Forsten verwendet hätten, wie das der Herr Abgeordnete von Rohr wünschte.
Dann hat der Herr Abgeordnete von Rohr gefragt, warum wir nicht einen Teil der Beträge dazu verwendet hätten, um Vorzugsaktien der Reichsbahn zu kaufen. Die Dinge liegen so, daß nach den Dawes⸗Gesetzen die Länder an den Stammaktien der Reichsbahn mit einem gewissen Betrag beteiligt werden können. Das Reich hat eine Beteiligung der Länder mit „4 der Stammaktien vorgesehen. Die Vereinbarung, wie diese Beteiligung der Länder durchgeführt werden soll, und in welchem Umfang die Länder an einem etwaigen Gewinn der Reichsbahn beteiligt werden sollen, ist noch nicht zum Abschluß gekommen. Wir waren der Meinung, daß es nicht rätlich sei, solange die Beteiligung des preußischen Staates an den Stammaktien noch nicht zu einer endgültigen Regelung mit dem Reich gekommen ist, Mittel zum Ankauf von Vorzugsaktien der Reichsbahn zur Ver⸗ fügung zu stellen.
Der Herr Abgeordnete von Rohr hat dann darauf hingewiesen, daß eine Reihe von Titeln des Kap. 24 Leertitel seien und keine Einnahmen auswiesen. Darunter befinden sich auch die Elektri⸗ zitätsgesellschaften. Es ist richtig, daß die Elektrizitätsgesellschaften zurzeit noch keinen Ertrag abwerfen. Aber ich darf darauf hin⸗ weisen, daß die Elektrizitätswirtschaft ein verhältnis⸗ mäßig noch junges Arbeitsgebiet der preußischen Staatsverwaltung ist, und daß alle die großen Elektrizitätsbetriebe, die von dem preußischen Staat eingerichtet sind, erst in den letzten Jahren ein⸗ gerichtet sind und sich alle noch im Ausbau befinden. Das gilt für Ostpreußen, für Schlesien, das Großkraftwerk Hannover. Das gllt auch für die Elektrizitätsbetriebe in Hessen⸗Nassau. Nun darf man aber auch bei allen diesen Werken nicht etwa mit einem Ertrag rechnen, wie ihn sonst die Privatwirtschaft aufbringt, weil diese Werke zum Teil aus andern Gründen eingerichtet sind. Zum Beispiel ist das Ostpreußenwerk in Angriff genommen und aus⸗ gebaut worden, um der Landeskultur zu dienen und das verhältnis⸗ mäßig dünn besiedelte Land überall mit elektrischem Strom zu ver⸗ sorgen. Aus einem solchen Betrieb mehr gemeinnütziger Art kann nicht das herausgeholt werden, was das rheinisch⸗westfälische Elek⸗ trizitätswerk aus dem stark besiedelten Westen herausholen kann.
Daß der Bergbau heute keinen Gewinn abwirft, hängt mit der ungehbeuren Absatzkrise im Bergbau zusammen.
Den Gesamtbetrag aller Betriebsverwaltungen glauben wir im Jahre 1926 höher ansetzen zu können als im Jahre 1925.
Endlich hat der Herr Abgeordnete von Rohr noch darauf hin⸗ gewiesen, daß es unzweckmäßig sei, die landwirtsch aftlichen Kredite zurückzuziehen oder höhere Zinsen von der Landwirt⸗ schaft zu verlangen. Ich habe neulich über die Kredite, die der Staat der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt hat, im einzelnen Auskunft gegeben und darf mich darauf berufen. Ich möchte nur noch das eine hervorheben, daß die Normen über die Kredit⸗ gewährung an die Landwirtschaft im Einvernehmen⸗ mit dem Landwirtschaftsministerium, der Preußenkasse und der Staatsbank erlassen sind, und daß wir von den landwirtschaftlichen Krediten, die wir zur Verfügung gestellt haben, immerhin einen Betrag von 55 Millionen Mark zunächst gestundet haben und von diesen 55 Millionen wiederum 30 Millionen bis in das Jahr 1926 hinein. (Zurufe bei der Deukschnationalen Volkspartei: Bleibt der Termin vom 23. Dezember bestehen?) — Ende Dezember! Die Zahlungen
nd vorläufig Ende Dezember zu leisten, vor allen Dingen an die taatsbank. Die 55 Millionen werden gestundet; davon sind 25 Millionen Mitte Februar fällig und der Rest geht bis November oder Dezember nächsten Jahres hinüber. J“ Sodann hat der Herr Abgeordnete Dr. Neumann — darauf möchte ich noch kurz antworten — gefragt, was aus dem Aus⸗ schuß des Reichsrats geworden ist, der zur Verein⸗ achung der Verwaltung, vor allen Dingen der Rechts⸗ und Verwaltungsbeziehungen zwischen Reich und Ländern, ein⸗ gesetzt worden ist. Dieser Ausschuß des Reichsrats ist vor sechs Wochen zu seiner Arbeit zusammengetreten und erledigt nun die inzelnen Abschnitte der Arbeiten, die ihm zugewiesen sind. Die preußischen Ministerien haben zu diesen Arbeiten Stellung ge⸗ nommen, und auch das preußische Finanzministerium hat diesem
Ausschuß eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die nach unserem Dafürhalten dazu führen können, in dem Verhältnis von Reich und Ländern eine gewisse Vereinfachung der Verwaltung und da⸗ durch Ersparnisse herbeizuführen.
Abg. Milberg (D. Nat.) wendet sich gegen die Finanzgebarun Stadt Kiel, die mit den Kräften Steuerzahler Mäßbrauch treibe. Die Stadt Halle habe 1924 mit großen Kosten und auf un⸗ ꝛetem Boden einen Flugplatz anelegt, der sich als unbrauchbar erwies. Die Stadt habe dan ein neues Gelände zum Preise von 000 ℳ pro Morgen in der Nähe der Stadt erworben. Halle und Magdeburg wollten weiter eine neue Stadthalle bauen. Weiter wendet sich der Redner noch gegen die Finanzgebarung der Stãdte Altona und Breslau. Ein solches Wüten mit der Steuerkraft könne das deutsche Volk nicht dulden.
Abg. Grebe (Zentr.) weist darauf hin, wie man gegenwärtig m Reichstage den Staaten und im Landtage den Gemeinden vorwerfe, aß sie vecta per gr genug wirtschaften. Eime Klarheit in dieser Beziehung würde sich wenn die Veranwortung der Ge⸗ meinden ausreichend wieder hergestellt werde. Dann würde richtig gespart werden. Abg. Hoff (Dem.) legt dem deutschnationalen Abg. Milberg nahe, ehe er die Finanzgebarung der Gemeinden und insbesondere der — großen Städte kritisiere, sich erst einmal nach der politischen Richtung r betreffenden Oberbürgermeister zu erkundigen. Insbesondere in Halle würde er da wohl auf einen Parteifreund stoßen. chtig! links.)
Damit schließt die Generaldebatte.
Berichterstatter Abg, Dr. Wiemer (D. Vp.) betont in sein Schlußwort, daß durch Mehrbewilligungen durch das def zit auf über 258 Millionen festoestellt werden müßte.
In der Einzelberatung bittet Abg. Kaufhold (D. Nat.) den inanzminister, beim Kapitel „Hauszinssteuer“ endlich einmal die vage der Stundung der Hauszinssteuer und die Verzugszuschläge zu rüfen. Auf beiden Gebieten kämen fortgesetzt Mihs iffe der Be⸗ ömen vor, die namentlich ärmeve Bevölkerungskreise träfen. Der Redner überweist dem Finanzminister auf dessen Wunsch das Material
für seine Vochaltungen
Fmanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff:
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Der Herr Ab⸗ geordnete Kaufhold hat uns einige Fälle aus seiner Praxis vor⸗ getragen. Ich habe immer gebeten, er möchte uns solche Fälle vor⸗ legen. In den meisten Fällen hat sich herausgestellt, daß die Dinge nicht so lagen, wie sie Herr Dr. Kaufhold dargestellt hat. Ich wäre dankbar, wenn er uns diesen Fall überweisen würde. Wir werden ihn nachprüfen.
Was seine Klage über die Bemessung der Verzugs⸗ zinsen betrifft, so ontspricht die Regelung in Preußen durch⸗ aus den Vorschriften des Reiches. Wir halten es für zweckmäßig, daß wir in Preußen in der Frage der Verzugszinsen nicht anders verfäahren wie im Reich.
Im übrigen wird der Etat nach den Vorschlägen des Hauptausschusses bewilligt. U. a. wird dabei bei den dauernden Ausgaben ein neuer Titel eingefügt, der den Gemeinden zwei Millionen Mark als Anteil an der Hauszins⸗ steuer für die mit Beihilfen aus öffentlichen Mitteln aus⸗ geführten Neubauten bewilligt.
Abg. Barteld⸗Hannover (Dem.) s bis heute noch keine freistaatliche Verfassung habe, wie sie in der Reichsverfassung für die Länder vorgesehen ist. Die Landesbeamten, so führt der Redner aus, sind dort heute noch nicht von dem Treueid entbunden, den sie dem ehemaligen Fürsten geleistet haben. (Ge⸗ lächter links.) Ich habe bereits im März wegen dieser Zustände inter⸗ pelliert und wäre dan kbar, wenn diese Anfrage endlich einmal beant⸗ wortet würde. Die Forstbeamten Waldecks faßten in einer Ver⸗ sammlung kürzlich den Be chluß, daß sie endlich ihre Veredigung auf die republikanische Verfassun verlangen müßten. Der Oberforster erklärte jedoch, daß eine Aenderung der Vereidigung nicht nötig sei, weil sich seit 1895 in Deutschland nichts wesentliches geändert hHabe. (Gelächter links.) Die leitenden Beamten in Waldech treiben hier offenbar absichtlich Sabotage. C zurufe links: Zum Teufel jagen!) Ffies die Finanzgebarung in Waldeck läßt viel zu wünschen übrig. Es werden kostspielige Jagdgelage unter Hinzuziehung des ehemaligen Fürsten veranstaltet. Der preußische Finanzminister würde alle Ver⸗ anlassung haben, diesen Dingen einmal nachzugehen; hier kann der preußische Sbaat sparen. (Beifall links.)
Das Haus stimmt dann noch dem folgenden Zen⸗ trumsantrag zu: —
Das Staatsministerium zu ersuchen, auf die Reichsregierung einzuwirken, daß 1. die noch rückständigen Steuern aus den ver⸗ flossenen Jahren erlassen werden, soweit sich der Steuerschuldner in wirtschaftlicher Not befindet: 2. bei zwangsweiser Beitreibung der Steuern die Betriebseinrichtung unangetastet bleibt; 3. bei eventuell eintretender Steuererleichterung besondere Rücksicht auf die soziale Lage genommen wird.
Damit ist in zweiter Lesung der Etat der allgemeinen Finrn verwaleun erledigt.
Dann erledigt das Haus eine Reihe kleiner Vorlagen, wie u. a. Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Dorum und Weser⸗ münde⸗Lehe und Erweiterung des Stadtkreises Cassel, denen in erster und zweiter Lesung zugestimmt wird. Gesetzentwurf über die Abänderung Grundvermögenssteuergesetzes wird dem Haupt⸗ ausschuß, der über die weitere Gültigkeit des Schutzpolizei⸗ beamtengesetzes dem Beamtenausschuß überwiesen.
Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Ich möchte nur mit Rücksicht auf das, was Herr Abgeordneter Dr. Leidig aus⸗ geführt hat, eine kurze Erklärung abgeben. An und für sich hatten wir gehofft, daß wir das Gesetz über die Grundvermögenssteuer nur bis zum 31. März 1926 zu verlängern brauchten, weil wir glaubten, daß dann die Grundvermögenssteuer auf die neue Grund⸗ lage, die durch das Reichsbewertungsgesetz geschaffen ist, gestellt werden könnte. Da aber die Bewertung im Reiche nicht bis zum 1. April 1926 durchgeführt sein wird, wird der Reichsfinanzminister von der Ermächtigung Gebrauch machen müssen, die ihm durch § 82 des Reichsbewertungsgesetzes vorbehalten ist. Er wird den Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Reichsbewertungsgesetzes noch um ein Jahr hinausschieben müssen. Mit dieser Möglichkeit rechnen wir heute. Wir haben aber bis heute vom Reichsfinanz⸗ minister noch keine Erklärung darüber bekommen und haben heute nochmals daran erinnert und erwarten darauf eine telephonische Auskunft. Wir hoffen, daß diese Erklärung des Reichsfinanz⸗ ministers vorliegen wird, wenn wir an die Ausschußberatung herangehen. Die Verzögerung der Vorlage liegt oben daran, daß wir nicht übersehen konnten, wie schnell sich die Durchführung der Bewertung im Reich vollziehen würde und ob das Reichs⸗ bewertungsgesetz am 1. April 1926 in Kraft treten würde. Wie wir heute leider annehmen müssen, wird aber das Inkrafttreten des Gesetzes vom Reichsfinanzminister noch um ein Jahr hinaus⸗ geschoben werden.
für Waldeck“ weist darauf hin, daß Waldeck
Der des
die zweite Beratung des Gesetz⸗ Aenderung des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes. Diese Vorlage bringt gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen einen wirksameren Schutz gegen Feldentwendungen, während er bisher bestehende Härten gegenüber dem sonstigen Strafrecht fallen läßt.
Berichterstatter Abg. Eichhoff (D. Vp.) begründet die Be⸗ schlüsse des Ausschusses, die u. a. entgegen der Vorlage den Versuch und die Beihilfe zu einer nach diesem Gesetz strafbaren Handlung mit einer milden Strafe belegen wollen.
Die Abstimmung über die Vorlage und die dazu vor⸗ liegenden Aenderungsanträge wird ausgesetzt.
In der Fa ursen wurde von Vertretern der Land⸗ wirtschaft auf der Rechten des Hauses die Notwendigkeit eines verstärkten Rechtsschutzes für das ungeschützt daliegende Land betont und dabei verlangt, daß einige strafverschärfende Para⸗ graphen des ursprünglichen Gesetzes, die der Aenderungs⸗ entwurf und Ausschußbeschluß streichen, bestehen bleiben. Während der Ausschußbeschluß die gesamten Vorschriften vom 1. Sktober 1925 ab auch für Helgoland gelten lassen will, will ein interfraktioneller Antrag aller Parteien, mit Ausnahme der Kommunisten, hierfür den 1. April 1926 als Termin
einsetzen.
Abg. Gieseler (völk.) wendet sich gegen die Strafmilde⸗ rungen beim 7 e. . Die Holzhändler und Aufkäufer müßten den Holzdiebstahl hesonders in ihre Preise einkalkulieren. Wenn nun die bisher gültigen Strafverschärfungsgründe wegfallen see. die in den 8§ 2 und 3 des ursprünglichen Gesetzes enthalten
Dann folgt entwurfs zur
ind, würden dadurch die Diebe geschützt. Der Redner begründet einen Antrag auf Wiederherstellung dieser Strafverschärfungs⸗ paragraphen.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) tritt für einen sozialdemo⸗ kratischen Antrag ein, der die neu in der Aenderungsvorlage vorgesehene Bestrafung des Fanges von wilden Kaninchen streichen will.
Damit ist die zweite Beratung der Vorlage beendet. Die dritte Beratung wird im Anschluß daran vorgenommen und ergibt keine Debatte. Die Abstimmungen werden vertagt.
Es folgt dann die Besprechung der S. chen großen Anfrage über die bei den nappschafts⸗
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invaliden im Ruhrrevier usw. Lohnkürzungen. B Abg. Otter⸗Bochum (Soz. begründet die große Anfrage,
die u. a. zum Ausdruck bringt, daß in letzter Zeit die Zechenbesitzer im Ruhrrevier und auch in anderen Bergrevieren gegen die Knapp⸗ schaftsinvaliden brutal vorgehen. Den Altersinvaliden, die auf Grund des Reichsknappschaftsgesetzes zu Invaliden gemacht worden sind, haben die Zechenverwaltungen durchweg die Löhne um zwei Matk und darüber hinaus für die Schicht gekürzt. Diese Lohn⸗ kürzungen bei den Invaliden seien auch dann vorgenommen worden, wenn die Indaliden die volle Leistung ihrer Gruppe auf⸗ wiesen. Die Maßnahmen der Zechenverwaltung widersprächen dem vereinbarten Tarifvertrag. Den Invaliden, die ihr Recht an den Berggewerbegerichten geltend machten, sei mit Entlassung gedroht, um sie dadurch zur Zurücknahme ihrer Klage zu veranlassen. Die Vorsitzenden der Berggewerbegerichte gäben den Arbeitgebern in den meisten Fällen recht; die Invaliden würden mit ihrer Klage abgewiesen. Die Staagesgieeunf wird gefragt, was sie zu tun denke, um die Knappschaftsinvaliden vor der Willkür der Zechen⸗ sitzer zu schützen. Der
vorgenommenen
edner schildert ausführlich die Spruch⸗ raxis der zuständigen Gerichte, die den Invaliden ihr Recht be⸗ tritten, und fordert von der Staatsregierung Schutz der Berg⸗ arbeiter gegen die Bergverwaltungen.
In Beantwortung der großen Anfrage erklärt
ein Regierungsvertreter, es sei zutreffend, daß der Lohn der Invaliden teilweise gekürzt worden sei, jedoch nicht in der in der Interpellation behaupteten Höhe. Auf einer großen Zahl von Zechen sei ein Einvernehmen mit den Arbeitern über die Kürzungen zustande gekommen. Was die Urteile angehe, so seien die angestrengten Klagen in 204 Fällen als unberechtigt zu⸗ rückgewiesen, in 217 Fällen sei ihnen stattgegeben worden. Es liege kein Grund vor, die Unparteilichkeit der Richter in Frage su stellen. Zu besonderen Maßnahmen sehe die Staatsregierung eichsfalls keinen Anlaß. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Sozialdemokraten und Kommunisten.)
Hierauf vertagt das Haus die Besprechung dieser Inter⸗
pellation auf den 9. Dezember. Außerdem steht die dritte Beratung des Haushalts auf der Tagesordnung.
Schluß 4 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde gestern die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Entlastung, des Reichsgerichts fortgesetzt. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger ergab die Abstim⸗ mung, daß im Artikel 1 der § 2 der Vorlage abgele hnt wurde, der nach dem Vorbilde der im § 349 der Strafprozeßordnung etroffenen Regelung vorsah, daß in den dort bezeichneten Ehe⸗ W“ die Revision ohne vorherige “ Verhandlung durch Beschluß zurückgewiesen werden kann, wenn der Senat des Reichs⸗ gerichts sie einstimmig für offensichtlich unhegründet erachtet. Im übrigen wurde die Regierungsvorlage in ekster Lesung unverändert angenommen. 1
— Der Reichstagsausschuß für die besetzten Ge⸗ biete trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. Q. uessel (Soz.) zusammen. Vor Eintritt in die Tagesordnung entspann sich eine Aussprache über den gegenwärtigen Stand der Besatzungs⸗ verhältnisse im Rheinlan d. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Sn. stellte der Ministerialdirektor Miller fest es komme keine Belegung neuer Garnisonen in Frage. Die Besatzung werde, davon seien auch die französischen Militärs jetzt überzeugt, tatfächlich herab⸗ gemindert. In ilenkirchen werde eine etwaige Mehrbelegung vermutlich nicht zu einer Mehrbelastung des ohnungsmarktes führen, weil dort genügend Wohnbaracken zur Ver ügung ständen.
Nach längerer Aussprache wurde einstimmig folgende Ent⸗ schließung Esser (Zentr.) angenommen:
„Der Ausschuß richtet an die feichsregierung das dringende Ersuchen, bezüglich der angekündigten Mehrbelastung der Städte und Gemeinden in den besetzt bleibenden Gebieten durch vermehrte Beschlagnahme von Wohnungen und ländlichen Grundstücken mit stärkerem Nachdruck die berechtigten Interessen der bedrohten Gebietsteile gegenüber der Besatzungsbehörde zu wahren, ins⸗ besondere dahin, daß jede stärkere Belastung einzelner Städte auch bei der Aufhebung von an kleineren Plätzen unter allen Umständen vermieden wird.“
Generalkommissar Schmidt wies 184 Garnisonen im besetzten Gebiet bestanden hätten. Die starke Verminderung erfordere Umgruppierungen, die vorübergehend Unbequemlichkeiten für größere Ganisonen bringen würden. Ein⸗ zelne Delegierte würden vermutlich auch ziemlich langsam ihre Geschäfte abwickeln. Dagegen werde natürlich vorgegangen werden müssen. Bis zur nächsten Sitzung werde wohl das neue Garnison⸗ verzeichnis mit der Zahl der Truppen vorgelegt werden können.
Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein. Angenommen wurde ein Antrag Esser (Zentr.) über die erweiterten Richt⸗ linien für die Entschädigung an Arbeitnehmer und Angestellte aus dem Ruhrkampfe. Es handelt sich hierbei darum, die Verteilung der noch verfügbaren Mittel vor Weihnachten sicherzustellen. — Die Beratung der weitergehenden Anträge wurde vertagt, bis die Auswirkung dieser erweiterten Hilfsaktion ganz zu übersehen sein werde. “ ““
darauf hin, daß bisher
Der Hahptens, nhSn Preußischen Landtages beschäftigte sich nach dem Bericht des Nachrichtenbüros Deutse r Zeitungsverleger in seiner letzten Sitzung mit einem deutsch⸗ nationalen Antrag, zur Linderung der Notlage der Erwerbslosen und verarmten Bevölkerung in den großen Städten und Industrieorten zur Fürsorge für den Winter unverzüglich Geldmittel den städtischen und kirchlichen Wo sowie den Anstalten und Vereinen, die sich mit Wohlfa 81 befassen, zur Berfssnng zu stellen. Abg. Rüffer (D. Nat.) begründete den Antrag und erklärte, das Wohlfahrtsministerium müsse hier helfend eingreifen. Nach längerer Aussprache wurde der Antrag gegen die Sozialdemo⸗ kraten, die darauf verwiesen, daß die S an der hohen Ziffer der Erwerbslosen schuld sei, und daß die Erwerbslosigkeit
urch verkürzte Arbeitszeit überwunden werden müsse, sowie gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen.
Nr. 48 des „Zentralblattes der Bauverwaltung“ vom 2. Dezember 1925 hat folgenden Inhalt: Wirtschaftlichkeit der Mörtelbindestoffe — Das Ulmer Münsterhaus. — Der Wett⸗ bewerb für die Friedrich⸗Ebert⸗Brücke über den Neckar in Mannheim (Schluß). Die Hauptversammlung des Deutschen Eisenbau⸗ verbandes in Karlsruhe — Rückblick auf die Leipziger Herbstbaumesse. — Vermischtes. — Bücherschau.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol. Charlottenburg⸗
Verantwortlich für den Fnzeloeate. hecnsn edgee Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr 23. “ Vier Beilagen seinschließlich Börsenbeilage.)
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Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Statistit uand Volkswirtschaft. utichen Borten und Ktuchtmärkten in der Woche
vom 23. bies 28. November 1925.
In Reichsmart
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und Preußischen Staatsanzeiger.
n. Freitag, den 4. Dezember
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Berlin, den 3. Dezember 1925.
*) Pommerscher und schlesischer. ¹5) Gelber, brauner 11,54. —
— 4⁴) Manitoba I — ⁵) Malzgerste. — ⁰) Notierung vom 27. —
— ) White clipped. 1 ¹1) Notierung vom 24 — ¹²) Western II. 16) Gelber, brauner 11,35. — ꝛ¹) Gelber, brauner 11,81.
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¹) Gelber, brauner — ⁷) Pommerscher
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Statistisches Reichsamt.
2,50
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Wagemann.
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2,75
1.75 ⁵) 2,10
Handel und Gewerbe. Berlin, den 4 Dezember 1925.
Telegraphische Auszahlung.
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100 Gulden 100 Drachm
100 Frcs. 100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr.
100 Frcs. 100 Kr.
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100 Leva
100 Peseten
100 Kr. 100 Schilling
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Brief 1,747 4,207 1,822 2,235
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0,593
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19,05 80,84 10,58 16,945 7,45 104,61
21,325 85,41 16,10 12,4595 81,02 3,065 59,47
112,44 59,30 5,897
Ausländische Geldiort
en und Bantnoten.
Sovereigns .. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000—5 Doll. 2 und 1 Doll Argentinische Brasiljanische. Canadische.. Englische: IIJ16““ 1 Lu darunter Türkische ... Belgische ... Bulgarische .. Dänische... Danziger... Finnische... Französische.. Holländische. Italienische: über 10 Lire Jugoflavische Norwegische Rumänische: 1000 LNei. unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer Spanische.. Tschecho⸗slop.: 5000 Kr. 1000 Kr u dar
Oesterreichis Ungarische 8
Nilreis
1 1 1 kanad. 3
1 türk. Pfd. 100 Fres. 100 Leva
100 Kr.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
100 Let
100 Lei
100 Kr. 100 Frcs. 100 Peseten
100 Kr.
100 Kr.
100 Schilling 100 000 Kr.
—
Geld 20,55
125
4,19 4,179 1,717 0,577 4,167
20,312 20,30 2,21 18,94 3,01 104,79 80,40 10,49 16,06 168,23
16,88 7,38 85,29
111,82 80,62 59,25
12,385
12,384 58,97
5,825
4. Dezember
Briet 20,65
727
4,21 4,199 1,737 M0,597 4,187
20,412 20,40 2,25 19,04 3,03 105,31 80,80 10,55 16,14 169,07
16,96 7,42 85,71
112,38 81,02 59,55 12,445 12,444 59,27
5,865
Geld 20,55 16,20
425
4,183 4,174 1,717 0,575 4,167
20,282 20,28 2,22 18,95 3,01 104,04 80,45 10,49 16,03 168,25
16,885 7,382 84,94
111,84 80,60 59,10
12,376 12,876 58,98
5 ˙825
3. Desemder 3
Brief 20,65 16,28
4,27
4,203 4,194 1.737 0,595 4,187
20,382 20,38 2,26 19,05 3,03 104,56 80,85 10,55 16,11 169,09
16,965 7,422 85,36
—— —
Wochenüberlicht der Reichsbank vom 30 November 1925 (in Klammern + und — im Vergleich mit der Vorwoche): Aktiva RM (unverändert) 2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗
ländische Goldmünzen, das Pfund sein zu 1392 Reichsmark berechnet 0 “ 8
1 207 262 000
und zwar:⸗ 8 Goldkassenbestandnd RM 1 110 657 000
(+ 62 000) Golddevot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗
banken. 96 605 000
Sss (unverändert) Bestand an deckungsfähigen Devisen .... . „ „ sonstigen Wechseln und Schecks
„ deutschen Scheidemünzen.
402 420 000
(+ 9924 000) 1 649 738 000 (+ 270 231 000) 65 515 000
2 095 000)
13 499 000
(s— 23 527 000) 23 810 000 12 241 000) 221 631 000 (+ 271 000) 578 378 000
[+ 312 907 000)
Noten anderer Banken. . Lombardforderungen
Gesten . ...
sonstigen Aktiven
82
assiva. „Grundkapital: FI a) begeben
b) noch nicht begeben...
Reservefonds: a) gesetzlicher Reserveonnndddd .
b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ 111A1“;
122 788 000 (unverändert) . 8 177 212 000 (unverändert)
25 403 000 (unverändert)
33 404 000
(unverändert)
127 000 000 (unverändert)
2 770 882 000 (+ 347 032 000) 586 943 000 380 976 000) 495 833 000 (— 11 856 000) Inlande zahlbaren
0) sonstige Rücklagen . .. , 6.9 96 2 5 .Betrag der umlaufenden Noteen. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten
Sonstige Passira.
9 11616 2
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Wechseln RM 583 590 000 (— 122 738 000).
Von den Abrechnungsstellen wurden im November ab⸗ gerechnet RM 4 216 151 700.
Zu der vorstehenden Uebersicht teilt ⸗W T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 30. November hielten sich dis Zahlungsmittelanforderungen in den an den jonstigen Monatsschlüssen üblichen Grenzen. Es flossen 347,0 Mill. RM Reichsbanknoten und 157,1 Mill. RM Rentenbankicheine, zusammen also 504,1 Mill RM neu in den Verkehr ab, so daß sich der Umlauf an Reichsbanknoten entsprechend von 2423,9 Mill. RM auf 2770,9 Mill. RM und der Umlauf an Rentenbankscheinen von 1323,2 Mill. RM au 1480,3 Mill. RM erböhte. Ferner wurden für 193,4 Mill. RJ. Rentenbankscheine den betreffenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechend im Zusammenhang mit der Abdeckung von Renten⸗ bankkrediten getilgt. Die Bestände der Bank an Rentenbankscheinen nahmen insgesamt um 350 5 Mill. RM auf 130,8 Mill. RM ab. Der Wechselbestand erfuhr eine Zunahme um. 270,2 Mill. RM. wovon 147,5 Mill. RM auf Einreichungen von privater Seite und 122,7 Mill. RM auf Rückgabe von rediskontierten Wechseln ent⸗ fallen; der gesamte Wechselbestand erreichte somit die Höhe von 1649,7 Mill. RMN. Der Lombardbestand erhöhte sich um 122 Mill. RM auf 23,8 Mill. RM, der gesamte Wechsel⸗, Lombard⸗ und Effektenbestand um 282,7 Mill. RM auf 1895,2 Mill. RM. An freinden Geldern wurden der Bank im Zu⸗ sammenhang mit den Abflüssen an Zahlungsmitteln 381.0 Mill RM entzogen, so daß noch 5869 Mill. RM an solchen Verbindlichteiten vorhanden sind. Der Bestand an Gold und deckungstähigen Devisen hat sich um 10,0 Mill RM auf 1609 7 Mill. RM erhöht, und zwar entfallen von der Zunahme 9,9 Mill RM auf die deckungs⸗ fähigen Devisen, während der Bestand an Gold nur unbedeutend zugenommen hat. Die umlautenden Noten werden durch Gold allein zu 43.6 vH (gegen 498 vH in der Vorwoche), durch Gold und deckungsfähige Devisen zu 58,1 vH (gegen 66 vH in der Vor⸗ woche) gedeckt.
Nach einer Bekanntm achung des Berliner Börsenvorstands erhält § 27 Absatz 2 der „Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Wertpapierbörse“ folgende Neufassung: Wenn bei Beginn der Börse den Kursmaktern keine Aufträge vorliegen, er⸗ folgt eine „Strichnotiz’. Unter „Anfangs⸗ oder „erstem Kurs“ ist sowohl im Verkehr zu fortlaufenden Kursen, wie im Terminbhandel der Kurs zu verstehen, der auf Grund der bet Beginn der Börse den Kursmaklern vorliegenden Aufträge festgestellt wird, nicht jedoch der Kurs, der, wenn eine Strichnotiz erfolgt ist, sodann als erster zur Notiz gelangt („erste Notiz“ oder „erste Rotierung“).
Unter „Schluß⸗“ oder „jetztem Kurs“ ist der Kurs zu verstehen, der um 2 Uhr, Sonnabends um 1 Uhr, festgestellt wird. Auf dier Fest⸗ stellung des „Anfangs⸗“ oder „ersten Kurses“ sowie des „Schruß⸗“ oder „letzten Kurses“ finden die gleichen Grundsätze wie auf die Fest⸗ stellung des Einheitskurses Anwendung. Ist eine Strichnotiz erfolgt, so lautet bei späterem Abschluß von Geschäften, die durch die Kurz⸗ makler vermittelt oder im freien Verkehr getätigt sind und ge mãß § 31 Abs. 2 Börf⸗G. berücksichtigt werden, die Gesamtnotiz: — à 100 à 100 ¼ usw. In diesen Fällen gelten die zum Anfangs⸗ oder ersten Kurs erteilten Aufträge als erloschen, während Aufträge zur ersten Notiz oder ersten Notierung zu dem ersten nach dem Strich notierten Kurs auszuführen sind. London, 3. Dezember. (W. T. B.)
England erhöhte den Bankdiskont von 4 au
Die Bank von † 5 vH.
Wagengestellung für Kohle, Koké und Brikettes am 3. Dezember 1925: Ruhrrevier: Gestellt 26 166 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestelt .. 88
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernotin stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 3. Dezember auf 134,50 ℳ (am 2. Dezember auf 135,25 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 3. Dezember (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungemittel. (Durchschnittseinkaufspreise déee vebeneémitteleinzelhandele füs se 50 kg frei Haus
Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 49,00 bie 22,90 ℳ,