1““
amis zum Gebrauch in allen der Aufsicht der Bergbehörde
unterstehenden Betrieben zugelassen: a) Bezeichnung des Zündmittels: Feuersicherer elektrischer Moment⸗ zünder mit Papphülse; Herstellungsort: Fabrik in Köln⸗Niehl oder in Porz und Hoch⸗ kreuz bei Köln oder m Kamen i W Beschaffenheit des Zündmittels: Die Zünder sind Aufsteckszünder, haben festen Zündkopf und werden, soweit sie für den hiesigen Verwaltungsbezurk in Frage kommen, als Brückenglüd⸗ und Spaltglühzünder angetfertigt. An Stelle des bisher benutzten Schwesels ist zur Erzielung einen möglichst großen Feuer⸗ sicherheit eine als „Vergußmasse Nr 17 bezeichnete Verauß⸗ masse zur Verwendung gelangt. Die inneren Zünderteile werden zur besseren Isolierung vor dem Eingießen in die Pavyphülse noch in eine „Vergußmasse Nr. 21“ getaucht und daduich mit einer Schutzichicht übverzsogen. Die Papphulse und die Papierumwicklung der aus verzinktem Eisen bestehenden Zünderdrähte sind mit einem Feuerschutzmittel imprägniert. Zur Joljerung und zum Schutze gegen Feuchtigkeit und Wasser ist außerdem die Papierumwicklung der Drähte mit einer von der Fuma mit „Nilignit“ benannten Masse getränkt; „Besondere Bedingungen: Die Zündmittel können auch für schwach geladene und besetzte Sprengschüsse mit geringer Vor⸗ gabe verwendet werden. bei denen durch Anwendung gewöhn⸗ licher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter möglich sein würde 5 au, 3. Dezember 1925. — PCreußisches Oberbergamt. b Fischer. *
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Firma Vereinigten Zünder⸗ und Kabelwerke A.⸗G. zu Meißen wird hiermit für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts das nachstehend bezeichnete Zündmittel zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unter⸗ sehenden Betrieben zugelassen:
a) Bezeichnung des Zündmittels: Sprengluftzündschnur Sprenglustgesellschaft m. b. H in Berlin
b) Herstellungsort: Fabrik der Vereinigten Zünder⸗ und Kabel⸗ werke A⸗G. in Meinen i. Sa
0) Beschaffenheit des Zündmittels: Pulverseele besteht aus gleich⸗ mäßigem, seingekörntem Schwarzpulver und ist mit 10 dicken Fäden Jutegarn umsponnen. In thier Müitte befindet sich ein ans gelbem Baumwollgarn hergestellter Seelenaden. Die Umspinnung besteht aus 6 Fäden Baumwollgarn und ist mit Kreide und Leim imprägniert. Die erste Ueberspinnung besteht aus 8 dicken Jutefäden, die zweite Ueberspinnung aus 5 weinen Fäden und einem schwarzen Faden Die erste und zweite Ueberspinnung sind kräftig mit Leim imprägniert.
d) Besondere Bedingungen: Die Zündschnur kann zum Sprengen mit flüssiger Luft benutzt werden sofern mittels Zündschnur⸗ anzündeis gezündet wird. Sie ist auch zur Verwendung an Betriebspunkten geeignet, an denen Schlagwetter auftzeten. Zur Vermeidung von Versagern bedarf sie einer trockenen, achgemäßen Lagerung.
Breslau, den 3. Dezember 1925. Preußisches Oberbergamt. Fischer.
der
Bescheid über die Zulassung von Zünomitteln.
Der Deutsche Cahücit⸗Werke A.⸗G. zu Gnaschwitz bei Bautzen werden zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts die nachstehend bezeichneten Zündmittel zugelassen:
a) Bezeichnung des Zündmittels: “ 1 “ 1. Einfach weiße Zündschnur, 2. Doppelt weiße Zündschnur; b) Herstellungsort: Fabrik Gnaschwitz; c) Beschaffenheit der Zündmittel: “ Bei a l und a2 besteht die Pulverseele von rundem Quer⸗ schnitt aus gleichmäßigem, feingekörntem Schwarzvulver und st in beiden Fällen zuerst mit dünnem Papier und darüber nit 8 dicken Fäden Jutegarn umsponnen. Seelensaden aus elbem und blauem Baumwolltaden
Bei a 1 besteht die Umspinnung aus 6 Baumwollfäden
ist mit Leim und Kreide imprägniert.
Bei a 2 besteht die Umspinnung aus 6 Jutefäden und ist mit Teer imprägniert. Die Ueberspinnung besteht aus 10 Baumwollfäden und ist mit Leim und Kreide imprägniert;
3) Besondere Bedingungen: Die Zündschnüre bedürfen zur Ver⸗ meidung von Spätdetonationen und Versagern einer trockenen, sachägemäßen Lagerung. In Schlagwettergruben und zum Schießen mit flüssiger Luft dürfen sie nicht verwandt werden.
Breslau, den 7. Dezember 1925. 8 es Oberbergamt.
und
.“ Zündmittely. elektrischer Mo⸗
Bescheid über die Zulassung von
Das Zündmittel: Feuersicherer mentzünder mit fest aufgesetzter Sprengkapsel der R. Linke Spandauer Zünderwerke G. m. b. H. in Spandau wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts um Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unter⸗ stehenden Betrieben zugelassen.
A. Nähere Merkmale des Zündmittels. 1. Herstellenee Füwma: R. Linke, Spandauer Zünderwerke G. m b. H;
2. Sitz der Firma: Spandau b Berlin;
3. Herstellungeort: Fabrik in Spandau;
4 Bezeichnung des Zündmittels: Feuersicherer elektrischer Mo⸗
menzzünder mit fest aufgesetzter Sprengkapsel;
5. Beschaffenbeit: Brückenglühzünder mit losem “ von
grauer Schießbaumwolle; die Verbindung der Zünderdrähte mit der Sprengkapsel ist durch zwei übereinandergesteckte Blei⸗ röhrchen bergestellt, um welche die Zünderhülse dursch Ein⸗ nrücken einer Nut festgepreßt ist: zwischen Kapfelhülse und Bleirohrdichtung befindet sich eine dünne Lackschicht; die Glüh⸗ hrücke ist von einem Pprovpavpieistreisen umschlossen; die
Zünderdrähte sind mit zwei je 5 mm breiten, durch „Spandauer
Flammenlos“ imprägnierten Papierstreisen umwickelt und an
der Eintrittsstelle in die Zünderhülse mit Schellack isoliert.
B. Verwen dungsbereich:
Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund; das Zündmittel darf auch für schwach geladene und besetzte Sprengschüsse mu geringer Vorgabe verwendet werden, bei denen durch Anwen dung gewöhnlicher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter möglich sein würde. Bei Verwendung in Steinkohlengruben muß die Hülse der Sprengkapsel aus Kupter bestehen.
Dortmund, den 7. Dezember 1925.
Preußisches Oberbergamt Overthun.
fliches. Deutsches Reich
Uebersicht 1 Zöneen und Abgaben für die Jeit vom 1. Avril bis 30. November 1925.
*
— —
1. Im Entwurf des RHheeichsbaus halts⸗
“ — planz ist die
vom 1. April 1925 (Einnahme für das bis Rechnungsjahr
1925 30. November 1925 veranschlagt auf Reichsmark †Pf.
im Monat November 1925
Reichemark Pf.
2
8 Reichsmark
2
Einkommensteuer: a) aus Lohnabzügen.
c) andere ² Körperschaftsteuer ²2) .. Kapitalertragsteuer. . Vermögensteuer 6 Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer Umsatzsteuer:
a) allgemeine .
Grunderwerbsteuer 4) Kapitalverkehrsteuer:
a) Gesellschaftsteuer.
b) Wertpavpiersteuer . .
c) Börsenumsatzsteuer. s.] Aufsichtsratsteuer. Börsensteuer: 8) Börsenbesuchsteuer . . b) Börsenzulassungssteuer Kraftfahrzeugsteuer.... Versicherungssteuer . Rennwett⸗ und Lotteriesteuer:
az) Totaltijatorsteuer.. .
“ 9) andere Rennwettsteuer e) Lotteriesteuer. Wechselsteuetrtk. . Besörderungssteuer:
a) Personenbeförderung „
b) Güterbeförderung
Rhein⸗Ruhr⸗Abgabe:
Betriebsabgabe: a) Arbeitgeberabgabe.. b) Landabgabe Steuer zum Geldentwertungsau
272
Tabaksteuer: a) Tabaksteuer .. b) Materialsteuer (einschl. e.) Tabakersatzstoffabgabe. d) Nachsteuer. Zuckersteiirr . 117161565“ Aus dem Branntweinmonopol .
““
2 92
8
2v — — —
Essigsäuresteuer. Weinsteuer Salzsteuer „ Zündwarensteuer. . Leuchtmittelsteuer. Spielkartensteuer. Statistische Gebühr Aus dem Süßstoffmo
„ „ b „ 209090́9 29 2—090
4 8 8 2 2 mn
Brotversorgungsabgabe...
Abgaben..
1) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überw
b) Steuerabzug vom Kapitalertrage
2. 2
„ „ 0 5à 9à „ „ „ 95 „
b) Hersteller⸗ und Kleinhandelssieuer
a) von Einkommensteuerpflichtigen b) von Körperschaftsteuerpflichtigen c) von Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen
lei ke :
Ausgleichssten
8⁴ . 8 2 2 2 8 8
, — —2 9*
vkb..—
C. Sonstige Abgaben.
A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern. a) Fortdauernde Steu
ern.
0 29205905b292 2292 2—⸗ 90 0 65 569ö 000O 0 0 0 b ob⸗ b 9 909 0 0 0 ο 4 000 5 5 — „ 05 6 9 0
1““
Summe a
. b) Einmalige Steuern.
2 2 292
bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer).
Summe Summe A.
B. Zölle und Verbrauchsabgaben. a) Verpfändete.
er) 8
„ „ „ 0 220 2 9 - 2 2 2 2 4₰ 5959 92722 2 290 89 ⸗0 090 0 0 90 90 72 „ 22292 2⸗2
&* 8
Summe Summe B.
—
Summe C..
D. Aus dem Mehrertrage von Steuern, Zöllen un
2³ 2³. 2* * 2* 2 ⸗ *
Im ganzen .
18 09 6. 988 917 726
. 92 63 455 665 1 700 000 33 402 705 553 217077 69 2— 4 190 671 136 361 264 300 000 000 500 000 000
Se. 187 — 688 60 615 243 149 072 580 1 380 000 000
8 42 1 963 062 120 000 000
19 117 842 96 525 207 1002 370 882 5 061 732 60 924 203 2 188 248 23 114 286 15 000 000 2 393 486 28 298 122 0000 000 183 090 4 682 550 29 (99 099 1 763 699 31 051 131 96 000 000 431 355 12 876 344 — - 4230 —
1 815 3 174 116
11
45 491 726 3 015 599 987 828
25 923 780 1 194 717
15 954 683
11 661 653 3 393 901 3 479 473
21 777 392 50 203 490 15 456 029 13 242 909
20 000 000 50 000 000
130 000 000
103 519 340 152 000 000
129 505 969
372 851 005 3 477 493 755 4 663 000 000 ““
5 483 783
4 183 511
29 593
17 012 309 488 9 364 — 1389 434
3 613 621 33 436 441
366 758 317 308 5 462
66 000 000
4 295 501 43 303 384 titz CR tMX)
377 146 507 3 520 797 140 4 729 000 000
373 630 642
395 897 577 336 543
22 247
3 590 036 157 390 613 184 773 056 85 979 821
53 063 108 356 050 000 57 046 815
“ 560 200 000
185 000 000 174 000 000 150 000 000
19 791 163 13 2 873
150 902 925 1 201 620 539 1 425 2520 000
1 798 305 52 048 089 80 648 3 513 190 631 036 6 272 981 1 054 222 5 401 294 1 1
232 413 6 328 879
80 190 004 678 201 887 752 457 81 424 748 439
8 690 702 72 539 437 159 593 627 74 1 274 159 976
1 700 000 89 500 000 1 514 750 000
50 043 73 610 887 50 043 23 610 887 30
100 000 000 6 343 750 000
In den Beträgen unter A bis C mitenthalten
536 790 178 65 4 795 568 003 84
iesenen Anteile usw. und der an den Generalagenten für Reparationt⸗
zohlungen und an den Kommissar für die perpfändeten Einnabmen abgeliefer en Beträge — ²) Auf Grund des Steuerüberleitungsgesetzes sin
erstattet: 953 747,77 RM im November 1975, 2 636 561,23 1 037 400,— RM im N
Steuerüberleitungsgesetzes sind erstattet:
RMe in der Zeit vom I. April bis 30. November 1925. — ⁶) ovember 1925, 2 187 395,70 RM in
Auf Grund d der Zeit vom 1. April bis 30. No
vember 1925. — *¹) Hierin ist die von Landesbebörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten. Berlin, den 14. Dezember 1925.
Reichsfinanzministerium.
3 Uebersich über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse für November 1925.
t
—
1. Einzabhlungen.
a) Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern Zölle, Abgaben) ohne die verpfändeten Zoll⸗ und Stener⸗ einnahmen für November 1925.
b) Sonstige Einzahlungen
“
504 207 649 5 6 948 709
4 784 154 593 161 482 045
Summe der Einzahlungen
561 156 358
4 945 636 648
II Auszahlungen. a) Allgemeine Reichsverwaltung ein⸗ schließlich der Kriegslastenausgaben b) Steuerüberweisungen an Länder und Gemeinden “ c) Reparationszahlungen...
350 536 965
212 850 876 45 884 943
3 177 193 986
1 740 925 102 149 341 785
Summe der Auszahlungen
609 272 784
5 4 67 4 60 871]
Mithin Zuschuß bedarf
48 116 426
121 824 239
Stand der schwebenden Schuld
am 30. November 1925. Reeiichsmark
1. Zahlungsverpflichtungen aus Schatzanweisungen und Schatzwechseln .. 8 8
2. Sicherbeitsleitungen mit Schatzanweisungen und Schatzwechsel.... . .
III.
18 631 200
52 313590 70 974 700
Summe 111.
Erläuterungen: .
1. Das Gesamtaufkommen an Steuern und Zöllen betrug m. eh1“X“ rd. 536,8 Mill. RM. hiervon sind im Laufe des November noch nicht an die Reichshauptkasse gelangt: die verpfändeten Zölle usw. mit . . 1d. bleiben. rd.
Dazu kommen die vom Kommissar für ver⸗ pfändete Einnahmen im November zurück⸗ überwiesenen Beträge aus dem Monat 1.“ Oktober 1925 mit . —
Mithin betragen die Einzahlungen — 18 007,2 Mill. RM
2. Die Steigerung der „onstigen Einzablungen“ ist auf die Vereinnahmung emes größeren Teitbetrages aus der 2. Silbermünzen prägung zurückzuführen .
In den Berichtemonat fallen 24 Zabltage, so daß sich bei den Einzablungen ein Tageedurchschnitt von 18. 23.4 Mill., bei den zahlungen ein solcher von 25,4 Mill. RM ergibt.
150,9 „ 2
— 389,9
Ni. NR
b Deufscher Reichstag. 136. Sitzung vom 15 Dezember 1925. Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr
20 Minuten. Die am Montag abgebrochene Beratung der Anträge auf Erhöhung der Beamtengehälter wird fortgesetzt. Abg. Groß (Zentr.) betont die Notwendigkeit. aufklärend auf e aufgewühlten Massen der Beamten einzuwirken. Die jetzt übliche Art der Beamtenpolitik, 3 B. die öffentlichen Demonstrationen, sei nicht angebracht. Sie trage nicht dazn bei, das Ansehen und den Einfluß des Beamtenstandes zu heben und die rechtlichen Grund⸗ lagen der Beamtenschaft zu festigen und zu sichern. (Zustimnnung.) Die Durchschnittsgehaltszahl einer vierköpfigen Familie komme nur ür einen kleinen Prozentsatz der⸗Beamtens⸗ in Frage. Im annar habe der Reichsfinanzmenister von Schlieben die Notwendig⸗ feit eines sozialen Ausgleichs der Beamtengehälter anerkannt. Es sei aber dis heute nichts geschehen, nur Versprechungen seien gemacht, aber nicht gehalten worden. Da sei es schon besser, keine Ver⸗ sprechungen zu machen und den Beamten keine trügerischen. offnungen
u erwecken, sordern klar zu fagen: Es gibt nichts; Der Redner tritt se den von ihm eingehrachten Antrag ein, der gerade die am meisten sot leidenden, die Kriegsbeschädigten, besonders berücksichtige. Der Antrag Morath, der den oberen Beamtengruppen möglichst viel Tvö-we wolle, bedeute eine vom sozialen Standpunkt nicht zu ver⸗ eidigende Poliük. Würden aber die Ueberschreitungen in den oberen Gruppen ausgeglichen, dann könne von unsozialer Wirkung nicht mehr gesprochen werden. Die eigentlichen Gründe für die ablehnende möchte man hier nicht gern angeben. Die Argumente der
Keichsbahn für die Abwürgung der Gehaltserhöhung seien nicht stich⸗ balth Sie follte die Leistungszulagen zur Erhöhung der Gehälter und Löhne bemutzen, eine Tariferhöhung sei dann mcht notwendig.
dem demokratischen Antrag auf Nicederschlagung der den aus⸗ gewiesenen Beamten gewährten Darlehen schlösse seine Partei sich an. Eine gemeinsame Aktion des Reichstages zur Regelung der hätte einen viel besseren Eindruck cht. Im übrigen legten die Beamten ihre Bezuge ja nicht auf ½ Sparkasse, sondern führten sie ummittelbar der Wirtschaft wieder zu.
Abg. Steinkopf (Scoz.): Der Abgeordnete Morath hat t Antrag unsozial genannt. Ich kann es nicht für sozial halten, de - Morath auch die höheren Gruppen berücksichtigen will. Im Sommer 1924 ist der Antvag auf Besserstellung der Gruppen 1 bis VI nicht von Herrn Morath, sondern vom Zentrumsabgeordneten Gffin ausgegangen; Herr Morath hat also die damalige Auf⸗ besserung nicht herbeigefüährt. Der Reichskanzler Bauer hat nicht den Empfang einer Beamtendeputation abgelehnt, sondern er war nicht zu Hause, und die Deputation sandte darauf einen Brief an die Reichsregierung. Wenn Herr orath das Geld hat, allen Beamten zu helfen, dann nur zu! Ve eeemnen sind den Beamten von der deutschnationalen Regierung Luther immer gemacht, aber nicht gehalten worden. Die Beamtenschaft hat kein Verständnis dofür, wie man in dieser Zeit die Fürstengeschlechter abfinden will. Der Minister Schiele ist wie jeder Beamte bei seinem Ausscheiden nach seiner Militärzeit gefragt worden. Wenn er auf die Pension verzichten wollte, hätte er das sofort tun müssen. Es fragt sich guch, wann Herr Schiele die Pension wieder annimmtv; gesetzlich kann sie ihm ja nicht vorenthalten werden. Die Reichsbahn sollte ihren Beamten in ganz anderer Weise entgegenkommen. Wir stimmen für den Ausschußantrag, zumal er den Kriegsbeschädigten am besten gerecht wird. Die Wiederaufnahme des kommunistischen Antrags at nur agitatorische Bedeutung. Die Anträge auf Vorlegung einer Denkschrift über die Ministerpensionen müssen einem Ausschuß über⸗
wiesen werden. Abg. Lucke K ürtschaftl. Vereinig.): Seit 1. Juli 1913 ist nur einmal eine Aufbesserung der Gehälter durch den Teuerungs⸗ uschlag vom Dezember 1924 erfolgt. Da kann die Notlage der Beamtenschaft nicht bestritten werden. In der Inflationszeit konnte inemer durch Notendruck geholsen werden, jetzt müssen wir uns nach den Deckungsmitteln der Reichsbank richten; aber der Notlage der Beamten muß abgeholfen werden, wenn auch zu berücksichtigen ist, daß unser ganzes Volk verarmt ist. Was jetzt den Beamten gegeben werden kann, ist nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Ein Unrecht ist es, wenn man die Gruppen YII bis XII unberücksichtigt läßt. Auch der Antvag Leicht will nicht über die Gruppe VI hinaus⸗ gehen. Der S muß dazu kommen, allen Beamten bis 2b XII eine Beihilfe zu geben. Das beste Abhilfsmittel für die Notlage würde der Preisabbau sein. Daran kann den Beamten nichts liegen, daß ihnen mit der einen Hand gegeben, mit der anderen wieder genommen wird. (Ruf: Bauen Sie doch abl) Es gibt Mittel für den Preisabbau, nur muß man zu allererst bei dem Reichs⸗ haushalt anfangen. In der Stadt Plauen mit hunderttausend Ein⸗ wohnern waren 1913 669 Beamte, heute iber 900. Wir wollen, daß endlich Ruhe in die Beamtenschaft hineiikommt. Wir wehren uns dagegen, daß die Regierung die Beamten auf die Selbstorganisationen verweist. Diese Organisationen haben dieselben Unkosten wie ein Pr vatgeschäft. Tausende von Beamten v⸗9 jetzt noch auf die Züase im Interesse des Staates muß das anders werden. Das Beru Seamtentum ist ein Stück des Staates. Wir wollen keinen brutalen, sondern einen organischen Personalabbau, durch den nur die wirklich überflüssigen Beamten abgestoßen werden die Pllicht seine Beamten hinreichend zu bezahlen. bg. Dauer (Bayer. Vp.): Wir appellieren an den Perstand und lehnen eine Beamtenpolitik, wie sie hier getrieben wird, ab. Wir geben unsere Zustimmung, wenn ein gangbarer Weg zur Aufbesserung funden wird, aber dies scheint unmöglich zu sein. Die vernünftige eamtenpolitik besteht nicht in der Einbringung aller möglichen An⸗ träge, sondern in der Aufbrinaung der Mittel. Die gemeinfame Not muß gemeinsam getragen werden. Die Reichsbahn treibt ein rück⸗ ichtsloses Sparsystem gegenüber dem Publikum und ihren Beanrten. die Verteilung der Zulagen an die Reichsbahnbeantten muß korrum⸗ pierend und verheerend auf den Beamtenkörper wirken. Das muß eimmal offen gesagt werden. (Sehr richtig!) Von dem Preisabbau würden die Beamten mehr haben als von Gehaltserhöhungen, die durch Preissteigerungen dech wieder genommen werden. Herr Stein⸗ pf hat mir einen Umfall vorgeworfen, weil ich den Antrag Leicht mitunterschrieben habe. Ich bin immer belehrbar gewesen und er⸗ innere Herrn Steinkopf an das Wort: „Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.“ (Heiterkeit.) Der Antrag Leicht geht in seiner Tendenz vor allem dahin, den Verheirateten zu elfen. Beschluß des Haushaltsausschusses hat die Reichsregierung für un⸗ annehmbar erklärt, weil er der künftigen Regelung vorgreist. Wir würden es bedauern, wem an dieser Formalität die Aktion scheitern würde, und deshalb 8 die Baperische Volkspartei ihren Antrag geftelt. der ungefähr dieselben Mittel anfordert wie der Ausschuß⸗ rag.
Abg. Dietrich⸗Franken (Völk.) erklärt, daß für diese Reichs⸗ tagsverhandlungen das Wort gelte: „Viel Lärm um nichts“. Was man jetzt den Beamten geben wolle, sei noch nicht die Hälfte von dem, was gefordert würde. Die Beamtenschaft werde das nicht verstehen. Der Redner kritisiert dann die Leistungszulagen bei der Reichsbahn, die man nur als Bestechungszulagen bezeichnen könne. Die Beamten⸗ schaft habe auch kein Verständnis für die Riesengehälter, die in staat⸗ lichen Werken an Direktoren gezahlt würden. Unverständlich sei auch. wie man dem Minister Schiele einen in friedlicher Etappe verübten Heeresdienst als Beamtendienstiahre habe anrechnen können, damit er eine Pension von zehntausend Mark erhalte. Der Fall Schiele sei be⸗ sonders schmerzlich, weil die damalige deutschnationale Owposition in der Zeit der Barmat⸗Kutisker-⸗Affaren die erste Pflicht ge⸗
abt hätte, ihre Weste rein zu halten. Wenn Schiele nach längerem
Zögern auf die Pension verzichtet habe, so sei es bedauerlich, daß er es erst getan habe, nachdem die Angelegenheit in der Oeffentlichkeit er⸗ örtert worden sei. Wenn er (Redner) Vorsitzender der Organisation ——— —
*) Mit Ausnabme der durch Sperrdruck bervorgebobenen Reden her Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. 8
88
Der Staat hat
der Kriegsbsinden wäre, würde er es abgelehnt haben, seine Organi⸗ sation als Reiniçungsanstalt der Deutschnatonalen benutzen zu jassen. Der Redner verwahrt sich dagegen, daß mag die Beamten⸗ schaft mit den Erwerbslosen gleichstelle Man sollte einmal die Minister in Gruppe IV eimeihen, dann würden sie mehr Verständnis für die Beamtenschoft zeigen. Die Regierung habe nur noch Ver⸗ ftändnis für die Forderungen der Entente, nicht mehr für die Forde⸗ rungen des deutschen Volkes. Sehr merbwürdig sei es gewesen, als der Abgeordnete Laverenz dem Minister Schlieben den Dank seiner Partei ausgesprochen habe. Wofär? Vielleicht dafür, daß er die Beamtengebälter wenigstens nicht herabgesetzt habe? Werler habe Schlieben doch nichts geleistet, daß man .„ danken könne. Der Geift Schliebens sei in Luther nun wieder auferstanden. Der Redner be⸗ gründet dam die vöolkischen Anträge und erklärt, daß eine Deckung durchaus vorhanden sei. Der Dawes⸗Plan sage ausdrücklich, daß Deutschlands innere Bedürfnisse gewährleistet werden müßten. Um die notwendigen Mittel zu beschaffen, wäre also einfach eine Anpassung der Reparationsleistungen nötig gewesen. Die steigenden Dawes⸗ Leistungen gründeten sich auf einen wachsenden Wohlstand des Volkes. Dieser Wohlstand sei nicht erreicht, und man sollte einfach die 600 Millsonen Daves⸗Zahlungen aus dem Etat streichen. Hier könne sich einmal der viel gepriesene Locarnogeist zeigen. Der Redner be⸗ lont zum Schluß, daß die Beamtenschaft die stärkste Stütze des Staates sei. Regierung und Parteien sollten das nicht vergessen, sonst könnte sich die Einstellung der Beanitten zum Staate in grundlegender Weise ändern
Abg. Tiedt (Kommn) weist es zurück, daß die Kommumsten sich bei ihren Anträgen vom Agitationsbedürftis leiten ließen. Die Wünsche der Kommunisten seien angesichts der großen Notlare äußerst bescheiden. Am schlechtesten behandle man die Kriegebeschädigten und Hinterbliebenen. Die Jahresvente von 430 000 ℳ, die allein der Herzog von Coburg bekomme, könnte zur Befriedigung von achtzig⸗ tausend Kriegerwitwen benutzt werden.
Reichskanzler Dr. Luther ergreift Rede wird nach Eingang des Stenogramms werden.
Es folgen dann die lehnung der kommunistischen — r — Auszählung ein Antrag Dr. Frick (völk.) mit 209 gegen 138 Stimmen angenommen, der folgenden Wortlaut hat:
„Die Reichsregierung wird ersucht, mit Rücksicht auf die Not⸗ lage der Beamten, die infolge Scheiterns der Preissenkungsaktion der Regierung sich ins Unerträgliche gesteigert hat, unverzüalich eine neue, umfassende, auf der Grundlage eines ausreichenden Existenz⸗ minimums der unteren Beamtenaruppen aufgebaute Beamten⸗ besoldungsordnung dem Reichstaa vorzulegen.“
Es entsteht dann eine Geschäftsordnungdebatte über die Frage, ob zuerst über den Antrag Leicht oder über den Aus⸗ schußantrag abgestimmt werden soll. Eine große Mehrheit entscheidet sich schließlich dafür, daß erst über den Antrag Leicht abgestimmt wird. (Großer Lärm lints.)
Aba. Steinkopf (Soz.) erklärt, daß durch die Reibenolge der Abstimmungen seine Partei gezwungen werde. für diesen Antraa in stimmen. Scheitere daran das Ganze, so hätten die Freunde des Antrags Leicht die Verantwortuna dafür. 8
Aba. Tiedt erklärt noch einmal, weshalb seine Partei dem Antraag Leicht nicht zustimmen könne
In der Vorabstimmung werden die Anträge der Sozial⸗ demokraten auf Einbeziehung der Arbeiter und der Rechts⸗ parteien auf Einbeziehung der Gruppen VII bis XII in den Antrag Leicht abgelehnt.
Der Antrag, den Mindestsatz für Verheiratete auf 40 Mark zu bemessen, wird angenommen. Darauf wird mit sehr großer Mehrheit gegen die Stimmen der Kommunisten der Antrag Leicht mit der durch die Vorabstimmungen be schlossenen Aenderung angenommen. Damit ist der Auss ußantrag erledigt.
Die Euntschließung der Demokratischen Partei auf Niederschlagung der Darlehen der ans⸗ gewiesenen Reichsbahnbeamten oder einst⸗ weilige Einstellung der Rückzahlungen wird angenommen.
Von den Entschließungen auf Vorlegung ekner Denkschrift über die Ministerpensionen wird diejenige der Deutschvölkischen abgelehnt; von derjenigen der Deutschnationalen wird der erste Teil (Denkschrift über An⸗ zahl, Höhe und Berechnungsart der seit der Staatsumwälzung für Reichskanzler und Reichsminister festgesetzten Ruhe⸗ gehälter) abgelehnt, der zweite Teil (Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfs über Ministerpensionen) angenommen. Die Ent⸗ schließung der Sozialdemokraten (Denkschrift über Pensionen ämtlicher Reichskanzler, Reichsminister, Staatssekretäre, Generäle) wird gleichfalls angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Entlastung des Reichsgerichts.
Abg. Lohmann (D. Nat.) berichtet über die Verhandlungen
und Beschlüsse des Rechtsausschufses. Danach soll diese gesetzliche Aenderung für die Revision in bürgerlichen Rechtsstreitiakeiten bis zum 31. Dezember 1926 (Regierunasvorlage 1927) gelten. Es wird darin bestimmt; „Die Revision kann nicht darauf gestützt werden. daß die Entscheidunn auf Verletzung der Paragrapben 139. 286 und 287 der Zivilprozeßordnung beruhe.“ (Das betrifft die Ver⸗ sckriften über das richterliche Fragerecht und die, Beweiswürdiguna.) Die in der Vorlage ferner porgesehene Beschränkung der Revisions⸗ möglichkeit in Ehescheidungssachen (Zurüchweisung der Revision ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbeschluß. wenn das Reichs⸗ gericht die Revision einstimmia für offensichtlich unbegründet erachtet) hat der Aussckuß gestrichen. Dex. Aussckuß hat ferner- eing Ent⸗ schließung angenommen, wonach die Richter bei den rlandes⸗ gerichten und beim Reichsgericht wieder auf fünf bzw. sieben vermehrt werden sollen. Staatssekretär im [chäftsüberlastung beim
das Wort. Seine veröffentlicht
Abstimmungen. Nach Ab⸗ Anträge wird zunächst durch
Reichsiustizministerium Joel: Die Ge⸗ Reichsgericht ist durch die Ueberzahl der Revisionen entstanden. Die Termine müssen bis zu Jahresfriften hinausgeschoben werden; das ist fast eine Rechtsverweigerung. Gegen eine weitere Vermehrung der Senate prechen alle Gründe. Die Revisionsmöalichkeit in Ebesachen ist an sich berechtigt, wir konnten sie nicht ganz ausschließen. Wir sind auch Geaner der Beschränkung der mündlichen Verhandlungen, aber wir betrachten hier eine Ab⸗ weichung von diesem Prinzip für eine dringende Notwendigkeit. Die Streichung dieses Vorschlaas durch den Ausschuß bedeutet. daß die Termine nun über ein Jahr hinaus verschoben werden müssen. Auch nach Ansicht des Präsidenten des Reichsgerichts wird der ietzige Not⸗ stand noch weiter versckleypt werden. Stimmt das Haus dem Aus⸗ schlußbeschluß zu. so werden wir sicherlich bald dem Hause doch wieder eine neue Vorlage machen müssen.
Die Vorlage wird in zweiter und sofort auch in dritter Lesung in der Ausschußfassung angenommen. Die Ent⸗ schließung des Ausschusses wird abgelehnt.
Es folgt die zweite Beratung des von den Sozialdemo⸗ kraten eingebrachten Gesetzentwurfs zur Abänderung der Strafprozeßordnung.
Nach den Ausschußbeschlüssen soll § 245 Abs. 2 der Straf⸗ prozeßordnung folgende Fassung erhalten:
„In Verhandlungen vor dem Amtsrichter. den Schöffengerichten und den Landgerichten, die eine Uebertretung betreffen oder auf er⸗ hobene Privatklage erfolgen, bestiment das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme, ohne hierbei durch Anträge. Verzichte oder frühere Beschlüsse aebunden m sein.5..
Die Vorlage wird ohne Aussprache verabschiedet. Eben⸗ falls angenommen wird der Gesetzentwurf über die Ge⸗ bühren der Zeugen und Sachverständigen. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Jannar in Kraft treten.
Das Haus vertagt sich. Mittwoch, 2 Uhr: Senkung de Lohnsteuer, Landwirtschaftsetat.
Schluß 5 ½ Uhr.
1 Fkreußischer Landtag. 108. Sitzung vom 14. Dezember 1925.
Nachtrag. ““
Die Rede, die der Minister für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung Dr. Becker im Laufe der Beratung des Kultusetats über die Angelegenheit des Intendanten von Schillings gehalten hat, lautet nach dem jetzt vorliegende Stenogramm wie folgt:
Meine TDamen und Herren! Indem ich mir vorbehalte, im weiteren Gange der Debatte zu einigen sonst noch geäußerten Fragen Stellung zu nehmen, möchte ich jetzt, da er im Mittel⸗ punkte der heutigen Interessen steht, mich zum Fall Schillings äußern.
Der Fall Schillings ist kein politischer und gewiß kein partei politischer Fall (sehr richtig! links), sollte es wenigstens nicht sein (Sehr richtig! rechts.) Es steht vielmehr das Problem der staat⸗ lichen Kunstpflege zur Debatte, eines der wichtigsten Kultur⸗ probleme der Gegenwart. Der Name Schillings ist dabei mehr zufällig. Aber ich bin natürlich genötigt, ehe ich auf die ent scheidenden Probleme eingehe, den Fall Schillings als Einzelfall zu behandeln. 8
Wenn ich die öffentliche Meinung richtig wiedergebe, so sah sie die Sachlage etwa folgendermaßen an: Ein bedeutender Künstler wird durch unzulässige Bevormundung einer kunstfremden Büro⸗ kratie in freier Entfaltung gehemmt, und als er sich nach langem Martyrium dagegen wehrt, wird er wie ein ungetreuer Dienstbot fristlos entlassen.
Selbst wohlwollende Kreise machten mit Recht geltend, daß ein solcher Krach immer ein Fehler der Verwaltungskunft ‚ei, daß, wenn er schon unvermeidbar sei, die Oeffentlichkeit vorbereitet werden müsse, und daß schließlich unter allen Umständen die Form der fristlosen Entlassung erwas Brutales an sich habe. (Zuru rechts: Rechtlich unzulässig! — Sehr richtig!)
Meine Damen und Herren, ich hatte diese Haltung der öffentlichen Meinung erwartet, da sie seit Löchen und Monaten einseitig informiert war und durch den Ausgang der Krise überrascht sein mußte. (Sehr richtig! links.) Auch sprachen so viele Momente mit, die mit dem Fall Schillings selber nichts zu tun hatten, daß die Festlegung der öffentlichen Meinung durchau verständlich ist. Die Gegenargumente des Ministeriums sind dann auch zum großen Teil gar nicht zum Abdruck gelangt. Bon der großen Presse haben, soweit ich sehe, nur die „Germania“ und die „Frankfurter Zeitung“ den Darlegungen des Ministeriums Auf nahme gewährt. (Hört, hört! links.)
Ich hoffe, daß man mich nicht für so naiv hält, daß ich die schwierige Position, in die ich durch meine Haltung geraten mußte, nicht vorher übersehen hätte. Wenn ich trotzdem diesen für mich gewiß nicht leichten Weg gegangen bin, der mir überdies durch meine persönliche Verehrung für den Künstler Schillings besonders erschwert war (Zuruf rechts: Daher die fristlose Entlassung?), so wird jeder, der mich kennt, voraussetzen dürfen, daß eine Spannnn bestanden haben muß, die nicht mehr zu tragen war, und daß mein Verantwortungsgefühl als Staatsminister gegenüber dem Landtag mich veranlaßte, alle Bedenken und Rücksichten auch auf meine Person zurückzustellen. (Sehr richtig! links.) Sie können mi glauben, daß auch ich mich lieber von der Welle der öffentlichen Zustimmung tragen lasse, als eine geschlossene öffentliche Meinung gegen mich zu haben; aber man sollte nicht Minister werden, wenn man sich nicht den Mut und die Kraft zutraut, auch gegen den Strom zu schwimmen. (Sehr richtig! links. — Zuruf rechts: Lessing!) Ich schwimme auch gegen diesen Strom. (Sehr richtig! und Heiterkeit links. — Zurufe rechts.)
Meine Damen und Herren, in dieser Sache bin ich felsenfef davon überzeugt, auf dem Boden des Rechts zu stehen. Her von Schillings hat geklagt. Ihm foll sein Recht werden. Unser Gerichte entscheiden gottlob ohne Ansehen der Person. Ich weiß wohl, daß es gerade diese juristische Einstellung ist, die man mir vorwirft. Die öffentliche Meinung urteilt gerade in Ansehung der Person. Auch ich weiß, daß es leine rein juristische Frage ist sondern daß Imponderabilien in Frage kommen, die ich ebenso werte wie meine Kritiker. Aber es kommen eben nicht diese Imponderabilien in Frage, sondern auch sehr reale, materielle Untergründe, die gesund sein müssen, wenn die Imponderabilien wirklich zur Entfaltung und Wirkung kommen sollen.
Die ganze Angelegenheit ist dadurch von vornherein auf ein falsches Geleise geschoben worden. daß behauptet wurde, die Kunst sei in Gefahr. Ich habe wiederholt erklärt, daß der Künstler von Schillings auch von mir stets verehrt und anerkannt worden sei. — Noch nachdem die Krise begonnen, bat ich ihn, anläßlich des Besuches des ungarischen Kultusministers seine Monna Lisa als Fest aufführung zu geben. — Ich habe wiederholt alle Beteiligten und auch in einer Pressekonferenz die Oeffentlichkeit gebeten, mir auch nur einen einzicen Fall zu nennen, bei dem das Kultusministerium in die künstlerischen Aufgaben des Intendanten eingegriffen habe ich glaube nicht, daß es möglich sein wird, solche Eingriffe und Be vormundungen nachzuweisen. (Hört, hört! links.) Kritik haben wi natürlich geübt; die steht aber neben der Oeffentlichkeit schon auf Grund der Verfassung jedem zu und kann unmöglich der Instanz verboten werden, die parlamentarisch die alleinige Verantwortung für das Niveau unserer Staatstheater trägt. (Sehr wahr! links.) Nein, nicht gehemmt, sondern gefördert hat das Ministerium die künst⸗ lerische Selbsttätigkeit des Intendanten, und das in einer Zeit schwierigster Geldbeschaffung, wo es wirklich keine Kleinigkeit war, im Zeitalter des Beamtenabbaues, in einer Sitzung 70 neue beamtete Orchestermitglieder zu bewilligen. Nein, meine Damen und Herren, es war gar keine Kunstfrage, es war eine reine Verwaltungsfrage. Der Künstler von Schillings stand und steht nicht zur Dehatte, sondern der Intendant. (Sehr gut! links.) Ich will vielerörterte Dinge nicht im einzelnen wiederholen. Ich begrüße es mit Genuctuung, daß Herr von Schillings mir durch seine gerichtliche Klage Gelegenheit gegeben hat, die erdrückende Fülle meiner Beschwerden vor einem unpartei⸗ jschen Richter darzulegen. Ich beschränke mich deshalb beute auf die
große L