amts zum Gebrauch in allen der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen:
a) Bezeichnung des Zündmittels: Feuersicherer elektrischer Moment⸗
zünder mit Papphülse;
Herstellungsort: Fabrik in Köln⸗Niehl oder in Porz und Hoch⸗ freuz bei Köln oder m Kamen i W
Beschaffenheit des Zündmittels: Die Zünder sind Aufstecksünder. haben sesten Zündkopf und werden. soweit sie für den biesigen Verwaltungsvezirk in Frage kommen, als Brückenglüd⸗ und Spaltglühzünder angetertigt. An Stelle des bisher benutzten Schwesels ist zur Erzielung einer möglichst großen Feuer⸗ sicherheit eine als „Vergußmasse Nr. 17“ bezeichnete Verauß⸗ masse zur Verwendung gelangt. Die inneren Zünderteile werden zur besseren Isolterung vor dem Eingießen in die Parphülse noch in eine „Vergußmasse Nr. 21“ getaucht und dadurch mit einer Schutzichicht übverzogen. Die Papphulse und die Papierumwicklung der aus verzinktem Eisen bestehenden Zünderdrähte sind mit einem Fenerschutzmittel imprägniert. Zur Folijerung und zum Schutze gegen Feuchtigkeit und Wasser Ut anßerdem die Pavierumwicklung der Drähte mit einer von der Füuma mit „Nilignit“ benannten Masse getränkt; Besondere Bedingungen: Die Zündmittel sönnen auch für schwach geladene und besetzte Sprengschüsse mit geringer Vor⸗ gabe verwendet werden. bei denen durch Anwendung gewöhn⸗ licher Zünder eine Entzündung vorhandener Schlagwetter möglich sein würde
Breslau, den 3. Dezember 1925. Preußisches Oberbergamt. Fischer.
Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Firma Vereinigten Zünder⸗ und Kabelwerke A.⸗G. zu Meißen wird hiermit für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts das nachstehend bezeichnete Zündmittel zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unter⸗ ehenden Betrieben zugelassen:
a) Bezeichnung des Zündmittels: Sprengluftzündschnur Sprenglustgesellschast m. b. H in Berlin Herstellungsort: Fabrik der Vereinigten Zünder⸗ und Kabel⸗ werke A⸗G. in Meinen i. Sa Beschaffenheit des Zündmittels: Pulverseele besteht aus gleich⸗ mäßigem, seingekörntem Schwarzpulver und ist mit 10 dicken Fäden Jutegarn umswonnen. In ther Mitte befindet sich ein ans gelbem Baumwollgarn bergestellter Seelentaden. Die Umspinnung besteht aus 6 Fäden Baumwollgarn und ist mit Kreide und Leim imprägniert. Die erste Ueberspinnung besteht aus 8 dicken Jutesäden, die zweite Ueberspinnung aus 5 weinen Fäden und einem schwarzen Faden Die erste und zweite
Ueberspinnung sind kräftig mit Leim imprägniert.
d6) Besondere Bedingungen: Die Zündschnur kann zum Sprengen mit flüssiger Luft benutzt werden sofern mutels Zündschnur⸗ anzündeis gezündet wird. Sie ist auch zur Verwendung an Betriebspunkten geeignet, an denen Schlagwetter auftreten. Zur Vermeidung von Versagern bedarf sie einer nockenen, sachgemäßen Lagerung. “
3. Dezember 1925. Preußisches Oberbergamt.
der
1“ Bescheid über die Zulassung von Zünomitteln.
Der Deutsche Cahücit⸗Werke A.⸗G. zu Gnaschwitz bei Bautzen werden zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben für den Bezirk des unter⸗ zeichneten Oberbergamts die nachstehend bezeichneten Zündmittel zugelassen: “ 8
a) Bezeichnung des Zündmittels: 1. Einfach weiße Zündschnur, 2. Doppelt weiße Zündschnur; b) Herstellungsort: Fabrik Gnaschwitz; ge) Beschaffenheit der Zündmittel: . Bera l und a2 besteht die Pulverseele von ründem Quer⸗ nitt aus gleichmäßigem, feingekörntem Schwarzvulver und in deiden Fällen zuerst mit dünnem Papier und darüber nit 8 dicken Fäden Jutegarn umsponnen. Seelenjaden aus elbem und blauem Baumwolltaden Bei a 1 besteht die Umspinnung aus 6 ind ist mit Leim und Kreide impräaniert. Bei a 2 beseht die Umspinnung aus 6 Jutefäden und ist mit Teer impräaniert. Die Uebersvinnung besteht aus 10 Baumwollfäden und ist mit Leim und Kreide imprägniert; d) Besonderte Bedingungen: Die Zündschnüre bedürten zur Ver⸗ meidung von Spätdetonationen und Versagern einer trockenen, sachgemäßen Lagerung. In Schlagwettergruben und zum
Schießen mit flüssiger Luft dürfen sie nicht verwandt werden.
7. Dezember 192. 8 Preußisches Oberbergamt. Fischer.
—öe
Bescheid über die Zulassung von Zündmittely. Das Zündmittel: Feuersicherer elektrischer Mo⸗ mentzünder mit fest aufgesetzter Sprengkapsel der R. Linke Spandauer Zünderwerke G. m. b. H. in Spandau wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörden unter⸗
siehenden Betrieben zugelassen. A. Nähere Merkmale des Zündmittels.
Hiistellenee Füma: R. Linke, Spandauer Zünderwerke
G m b. H: Sitz der Fuma:
Baumwollfäden
12 Berlin; Herstellungeort: Fabrik in Spandau . Bezeichnung des Zündmittels: Feuersicherer elektrischer Mo⸗ mentzünder mit fest aufgesetzter Sprengkapsel; Beschaffenbert: Prückenglübzünder mit losem von grauer Schießsbaumwolle; die Verbindung der Zünderdrähte mit der Sprengkapiel ist durch zwei übereinandergesteckte Blei⸗ röhrchen kergestellt, um welche die Zünderhülse durch Ein⸗ nücken einer Nut festaepreßt ist: zischen Kapfelbülse und Bleirohrdichtung befindet sich eine dünne vackchicht; die Glüh⸗ brüce ist von einem Ppyropavpierstreisen umschlossen; die ünterdtähte sind mit zwei je 5 mm breiten, durch „Spandauer lammenlos“ imprägnierten Papierstreisen umwickelt und an der Eintrittsstelle in die Zünderbülse mit Schellack isoliert.
B. Verwendungsbereich:
Gefamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund; das schwach geladene und beietzte Sprengschüsse durch Anwen dung Schlagwetter
Pei Verwendung in Steinkohlengruben muß die
Zündmittel darf auch für mut geriger Vorgabe verwendet werden, bei denen gewöhnlicher Zünker eine Entzündung vorbandener
möglich sein würde. Hulse der Sprengkaysel aus Kupter bestehen. Dortmund, den 7. Dezember 1925. Preußisches Oberbergamt. Overthun.
Nichtamfliches. Denutsches Reich. Uebersicht
nd Abgaben für
I“
hmen ¹)
Steuern, Zöllen u
—
88
ZE
8
die Zeit vom 1.
1 Aufgekommen sind
April bis 30. November 1925.
Im Entwurf des Reichsbaushalts⸗
im Monat
3
November 1925
Reichemart ½ Pf.
vom 1. April 1925
bis
30. November 1925
Reichsmark
plans ist die
1 Pf.
4
Einkommensteuer: a) aus Lohnabzügen. ööe6 b) Steuerabzug vom Kapitalertrage e) ande 7256 Körperschaftsteuer ²³) Kapitalertragsteuer.. Vermögensteuer. 1 Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer.. Umsatzsteuer: cb“”“¹ b) Hersteller⸗ und Kleinhandelssteuer Grunderwerbsteuer ) Kapitalverkehrsteuer: a) Geiellschattsteuer.. b) Wertpaviersteuer. .
* 2. 2* 9 *
—29Ul 02 d0
c) Börsenumsatzsteuer
d) Aufsichtsratsteuer Börsensteuer:
8) Börsenbesuchsteuer.
b) Börsenzulassungssteuer Kraftfahrzeugstever.. Versicherungesteur „ Rennwett⸗ und Lotteriesteuer:
a) Totalisatorsteuer.. .
b) andere Rennwettsteuer
c) Lotteriesteuer.. Wechseisteuer. .. Besörderungssteuer:
a) Personenbeförderung ⸗
b) Güterbeförderung
Rhein⸗Ruhr⸗Abgabe: a) von Einkommensteuerpflichtigen . b) von Körvperschaftsteuerpflichtigen. c) von Kraftfahrzeugsteuerpflichtigen. Betriebsabgabe: a) Arbeitgeberabggarbe b) Landabgabe 1“ Steuer zum Geldentwertungsausgleiche:
2 2 2 .
a) Verpfändete.
Zölle E5 bZ“ Tabaksteuer:
a) Tabaksteuer .
c) Tabakersatzstoffaggarbett.
d) Nachsteuer 8 Zuckersteuer 2* 2⸗ ⸗. 1 2 * 2 20 22 2
9 55 2
Bierstenuiiriert Aus dem Branntweinmonopol⸗
b) An
72 0 2 2 7
Essigsäuresteuer . Weinsteuer. . Salzsteuer
lndwanzensteuer. euchtmittelsteuer Spielkartensteuer Statistische Gebühr 8 Aus dem Süßstoffmonopol
2 — „ 9 95 2 80 8
65an 5955585 10 0 05 95 9 9 90 I-“— „ „ 95 929 929 ⸗2 22 90 929b2909 2 2* 00 90 00 0 9 0 b 92s99b9 2* 9 929 2 890 2f
C. Sonstige Abgaben. Brotversorgungͤabgabee. .
Abgabenn .
zahlungen und an den Kommissar für erstattet: 953 747,77 RM im Steuerüberleitungsgesetzes sind erstattet: 1 037 400,— vember 1925. — *) Hierin ist die von Landesbebörden
Berlin, den 14. Dezember 1925.
0 0 02—5950 0ͤ90 2592 2—2
D. Aus dem Mehrertrage von Steuern, Zöllen
die perpfändeten Ein November 1925, 2 636 561,23 R. RM im N
a) Fortdauernde Steuern.
b 0b22, à„ „ ο 925 25 92929 ⸗ „ „ 2„à„, „ „ ⸗ 2 2. 2 — 9 . 0 0 9 96öö5ööa „ 222à2292àb090 2
. .„ „
5
Summe 8 b) Einmalige Steuern.
bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer) . Summe
Summe
B. Zölle und Verbrauchsabgaben.
b) Materfalsteuer leinschl. Ausgieichssteuer)
Summe
590 90 92299890; 929 2 „ o ob 2 2 2 2 2 2. „. - 83 2 022290b9 2 2—2⸗2 v Hs96 ο%°˙°%o222292 2—2*
&* 8
Summe Summe B.
28 2 9 8 2³ c. * Summe C.. und
C 2*
Im ganzen..
1) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. nahmen abgelieferren M in der Zeit vom 1. ovember 1925, 2 187 3
118 053 051 2 135 492
33 402 705
4 190 67]
— 187 60 615 243
1 963 062
96 525 207 5 061 732 2 188 248
2 393 486 183 090
3 174 116 3 015 539
987 828 1 194 717 3 393 901 3 479 473
15 456 029 13 242 909
988 917 726 63 455 665 553 217 077 136 361 264 — 688 149 072 580 42
19 117 842
1 002 370 882 60 924 203 23 114 286
28 298 122
4 682 550 31 051 131 12 876 344
— 1 815 — 1 500 45 491 726 25 923 780
15 954 683 11 661 653 21 777 392 50 203 490
129 505 969 103 519 340
500 000 000
1 380 000 000 120 000 000 15 000 000
0 000 000
30 000 000
40 000 000 20 000 000 50 000 000
130 000 000 152 000 000
3 613 621
3277 493 755
5 483 783 4 183 511 29 593
309 488 — 189 434
33 436 44]!
66 000 000
4 295 50]
43 3003 384
665 000 000
377 146 507
53 063 108
57 046 815 200 419
1 815
1 885 391
5 685 338
19 791 163 13 228 873
02 10 85 88 75 14 23
3 520 797 140
395 897 577 336 543
22 247
3 590 036 157 390 613 184 773 056 85 979 821!
4 729 000 000
09 54
19 185 000 000 17 174 000 000 150 000 000
150 902 925
631 036 054 222 80 190 201 887 81 424
22
20 06 95 73
55 60 37
1 201 620 539
1 798 305 52 048 089 3 513 190
5 401 294
1 752 457 748 439
19 1 425 2520 000
27 47 72 15 32 62 90 59 1 700 000
8 690 702
52
72 539 437
89 500 000]
159 593 627
50 043
74
73
1 274 159 976
610 887
23 1 514 750 000
30
50 043
73
1
610 887
30
In den Beträgen unter A bis C mitenthalten
100 000 000
erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.
536 790 178 65 4 795 568 003 und der an den Generalagenten für Revarations⸗ Beträge — ²) Auf Grund des Steuerüberleitungsgeletzes sind April bis 30. November 1925. 95,70 RM in der Zeit vom 1. April bis 30. No⸗
8⁴ 6 343 750 000
— ⁸) Auf Grund des
Reichsfinanzministerium.
Uebersicht
ähber die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse
für November 1925.
November 1925
.“ November 1925
Reichsmarz
1. Einzablungen.
a) Allgemeine Finanzverwaltung (Steuern Zölle, Abgaben) o hne die verpfändeten Zoll⸗ und Stener⸗ einnahmen rür November 1925.
b) Sonstige Einzahlungen
504 207 649 5 6 948 709
4 784 154 593 161 482 045
Summe der Einzahlungen 5611 156 358
4 945 636 648
II Auszahlungen. a) Allgemeine Reichsverwaltung ein⸗ schließlich der Kriegslastenausgaben b) Steuerüberweisungen an Länder und Gemeinden 1ö“ c) Reparationszahlungen
350 536 965
212 850 876 45 884 943
3 177 193 986
1 740 925 102 149 341 785
6019 272 784
Summe der Auszahlungen
5 4067 4t) 87]
11““ 1
Mühin Zuschuß bedarf
48 116 426
121 824 233
III. Stand der
am 30. November 1 925. 1. Zahlungsvervpflichtungen aus S chatzanweisungen und Schatzwechseln * .Sicherbeitsleisungen
und Schatzwechseln.
8
“ Das Gesamtau
November 1925
hiervon sind im Laufe des
fkommen
November noch
schwebe
mit Schatzanweisungen
Summe III1.
Erläuterungen: an Steuern und
*
nden Schuld 8 Reichsmark
8 631 200 313 500 972 700
70
Zöllen betrug im rd. 536,8 Mill. RM,
nicht an die Reichshauptkasse gelangt:
die verpfändeten Zölle usw.
mit. bleiben
rd. 150,9 „ 8 rd. 385,9 Mill.
RM
Dazu kommen die vom Kommissar für ver⸗ pfändete Einnahmen im November zurück⸗
überwiesenen Beträge aus dem Monat
Oktober 1925 mit Mithin betragen die Einzahlungen
2. Die Steigerung der „sonstigen Einzablungen⸗ ist Vereinnahmung eines größeren Teinbetrages aus der
prägung zurückzuführen
In den Beri Einzahlungen ein
zahlungen ein solcher von 25,4 Mill.
chtemonat fallen 24 Zabltage, 1 Tager durchschnitt I 23,4 Mill., RM’e
11, 118.3 .„ W rd. 504,2 Mill. RM auf die 2. Silbermünzen⸗
so daß sich bei den bei den Aus⸗
gibt.
300 000 0oo0
1ue“ Deutscher Reichstag. 136. Sitzung vom 15 Dezember 1925. Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten.
Die am Montag abgebrochene Beratung der Anträge auf Erhöhung der Beamtengehälter wird fortgesetzt. Abg. Groß (Zentr.) betont die Notwendigkeit. aufklärend auf die ausgewüchlten Massen der Beamten einzuwirken. Die jetzt übliche Art der Beamtenpolitik, z B. die öffentlichen Demonstrationen, sei nicht angebracht. Sie trage nicht dazn bei. das Ansehen und den Einfluß des amtenstandes zu heben und die rechtlichen Grund⸗ lagen der Beamtenschaft zu festigen und zu sichern. (Zustimmung.) Die Durchschnittsgehaltszahl einer vierköpfigen Familie komme nur für einen kleinen Prozentsatz der Beamtenschaft in Frage. Im lanuar habe der Reichsfinanzmenister von Schlieben die Notwendig⸗ eit eines sozialen Ausgleichs der Beamtengehälter anerkannt. Es sei aber bis heute nichts geschehen, nur Versprechungen seien gemacht, aber nicht gehalten worden. Da sei es schon besser, keine Ver⸗ sprechungen zu machen und den Beamten keine fügecce offnungen G erwecken, sordern klar zu sagen: Es gidt nichts! Der Redner tritt
ür den von ihm eingehrachten Antrag ein, der gerade die am meisten sot leidenden, die Kriegsbeschädigten, besonders berücksichtige. Der Antrag Morath, der den oberen Beamtengruppen möglichst viel zuwenden wolle, bedeute eine vom sozialen Standpunkt nicht zu ver⸗ leidigende Politkk. Würden aber die Ueberschreitungen in den oberen Gruppen ausgeglichen, dann köͤnne von unsozialer Wirkung nicht mehr gesprochen werden. Die eigentlichen Gründe für die ablehnende möchte man hier nicht gern angeben. Die Argumente der
Keichsbahn für die Abwürgung der Gehalteerhshung seien nicht stich⸗ haltig. Sie sollte die Leistungszulagen zur Erhöhung der Gehälter und Löhne benutzen, eine Tariferhöhung sei dann micht notwendig.
em demokratischen Antrag auf Niederschlagung der den aus⸗ gewiesenen Beamten gewährten Darlehen schlösse seine Partei sich an. Eine gemeinsame Aktion des Reichstages zur Regelung der Fün. ---e n hätte einen viel besseren Eindruck gemacht. Im übrigen legten die Beamten ihre ja nicht auf die Sparkasse, sondern führten sie unmittelbar der Wirtschaft wieder zu.
Abg. Steinkopf (Sez.): Der Abgeordnete Morath hat Fö Antvag unsozial genannt. Ich kann es nicht für sozial halten, daß Herr Morath auch die höheren Gruppen berücksichtigen will. Im Sommmer 1924 ist der Antxpag auf Besserstellung der Gruppen 1 bis VI nicht von Herrn Morath, sondern vom Zentrumsabgeordneten Eefann ausgegangen; Herr Morath hat also die damalige Auf⸗ besserung nicht “ Der Reichskanzler Bauer hat nicht den Empfang einer Beamtendeputation abgelehnt, sondern er war nicht 8 Hause, und die Deputation sandte darauf einen Brief an die Reichsregierung. Wenn Herr Morath das Geld hat, allen Beamten zu helfen, dann nur zu! EW sind der Beamten von der deutschnationalen Regierung Luther immer gemacht, aber nicht gehalten worden. Die Beamtenschaft hat kein Verständnis dafür, wie man in dieser Zeit die Fürstengeschlechter abfinden will. Der Minister Schiele ist wie jeder Beamte bei seinem Ausscheiden nach seiner Militärzeit gefragt worden. Wenn er auf die Pension verzichten wollte, hätte er das sofort tun müssen. Es fragt sich guch, wann Herr Schiele die Pension wieder annimmt; gesetzli kann sie ihm ja nicht vorenthalten werden. Die Reichsbahn sollte ihren Beamten in ganz anderer Weise entgegenkonnnen. Wir stimmen für den enh zumal er den Kriegsbeschädigten am besten
recht wird. Die Wiederaufnahme des kommunistischen Antrags
t nur agitatorische Bedeutung. Die Anträge auf Vorlegung einer Denkschrift über die Ministerpensionen müssen einem Ausschuß über⸗ wiesen werden.
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.): Seit 1. Juli 1913 ist nur einmal eine Aufbesserung der Gehälter durch den Teuerungs⸗ Bschlag vom Dezember 1924 erfolgt. Da kann die Notlage der Beamtenschaft nicht bestritten werden. In der Inflationszeit konnte imamer durch Notendruck geholsen werden, jetzt müssen wir uns nach den Deckungsmitteln der Reichsbank richten; aber der Notlage der Beamten muß abgeholfen werden, wenn auch zu berücksichtigen ist, daß unser ganzes Volk verarmt ist. Was jetzt den Beamten gegeben werden kann, ist nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Ein Unrecht ist es, wenn man die Gruppen VII bis XII unberücksichtigt läßt. Auch der Antrag Leicht will nicht über die Gruppe VI hinaus⸗
en. Der ecs. muß dazu kommen, allen Beamten bis Gruppe XII eine Beihilfe zu geben. Das beste Abhilfsmittel für die Notlage würde der Preisabbau sein. Daran kann den Beamten nichts liegen, daß ihnen mit der einen Hand gegeben, mit der anderen wieder genommen wird. (Ruf: Bauen Sie 85. abl) Es gibt Mittel für den Preisabbau, nur muß man zu allererst bei dem Reichs⸗ haushalt anfangen. In der Stadt Plauen mit hunderttausend Ein⸗ wohnern waren 1913 669 Beamte, heute ber 900. Wir wollen, daß endlich Ruhe in die Beamtenschaft hineitkommt. Wir wehren uns dagegen, daß die Regierung die Beamten auf die Selbstorgansationen verweist. Diese Organisationen haben dieselben Unkosten wie ein Pr vatgeschäft. Tausende von Beamten gehen jetzt noch auf die Sernse⸗ im Interesse des Staates muß das anders werden. Das Berussbeamtentum ist ein Stück des Staates. Wir wollen keinen brutalen, sondern einen organischen Personalabbau, durch den nur die wirklich überflüssigen Beamten abgestoßen werden Der Staat hat die Pflicht, seine Beamten hinreichend zu bezahlen.
bg. Dauer (Bayer. Vp.): Wir appellieren an den Perstand
und lehnen eine Beamtenpolitik, wie sie hier getrieben wird, ab. Wir gehen unsere Zustimmung, wenn ein gangbarer Weg zur Ausbesserung funden wird, aber dies scheint unmöglich zu sein. Die vernünftige Bern tenpolitik besteht nicht in der Einbringung aller möglichen An⸗ träge, sondern in der Aufbringung der Mittel. Die gemeinsame Not muß gemeinsam getragen werden. Die Reichsbahn treibt ein rück⸗ ichtsloses Sparsystem gegenüber dem Publikum und ihren Beaunrten.
Die Verteilung der Zulagen an die Reichsbahnbeamten muß korrum⸗ pierend und verheerend auf den Beamtenkörper wirken. Das muß einmal offen gesagt werden. (Sehr richtig!) Von dem Preisabbau würden die Beamten mehr haben als von Gehaltserhöhungen, die durch Preissteigerungen dech wieder genommen werden. Herr Stein⸗ kopf hat mir einen Umfall vorgeworfen, weil ich den Antrag Leicht mitunterschrieben habe. Ich bin immer belehrbar gewesen und er⸗ innere Herrn Steinkopf an das Wort: „Das sind die Weisen, die durch Irrtum zur Wahrheit reisen.” (Heiterkeit.) Der Antrag Leicht geht in seiner Tendenz vor allem dahin, den Verheirateten zu elfen. Den Beschluß des Haushaltsausschusses hat die Reichsregierung für un⸗ annehmbar erklärt, weil er der künftigen Regelung vorgreift. Wir würden es bedauern, wemn an dieser Formalität die Aktion scheitern würde, und deshalb hat die Baperische Volkspartei ihren Antrag gestelll, der ungefähr dieselben Mittel anfordert wie der Ausschuß⸗ antrag.
Abg. Dietrich⸗Franken (Völk.) erklärt, daß für diese Reichs⸗ tagsverhandlungen das Wort gelte: „Viel Lärm um nichts“’. Was man jetzt den Beamten geben wolle, sei noch nicht die Hälfte von dem, was gefordert würde. Die Beamtenschaft werde das nicht verstehen. Der Redner kritisiert dann die Leistungszulagen bei der Reichsbahn, die man nur als Bestechungszulagen bezeichnen könne. Die Beamten⸗ schaft habe auch kein Verständnis für die Riesengehälter, die in staat⸗ lichen Werken an Direktoren gezahlt würden. Unverständlich sei auch. wie man dem Minister Schiele einen in friedlicher Etappe verübten Heeresdienst als Beamtendienst ahre habe anrechnen können, damit er eine Pension von zehntausend Mark erhalte. Der Fall Schiele sei be⸗ sonders schmerzlich, weil die damalige deutschnationale Ovpposition erade in der Zeit der Barmat⸗Kutisker⸗Affaren die erste Pflicht ge⸗ abt hätte, ihre Weste rein zu halten. Wenn Schiele nach längerem Zögern auf die Pension verzichtet habe, so sei es bedauerlich, daß er es erst getan habe, nachdem die Angelegenbeit in der Oeffentlichkeit er⸗ örtert worden sei. Wenn er (Redner) Vorsitzender der Organisation
*) Mit Ausnabme der durch Sperrdruck bervorgebobenen Reden her Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
der Kriegsblinden wäre, würde er es abgelehnt haben, seine Organi⸗ sation als Reinicungsanstalt der Deutschnat onalen benutzen zu lassen. Der Redner verwahrt sich dagegen, daß mag die Beamten⸗ schaft mit den Erwerbslofen gleichstele Man sollte einmal die Minister in Gruppe IV eimeihen, dann würden sie mehr Verstänenis für die Beamtenschoft zeigen. Die Regierung habe nur noch Ver⸗ ständnis für die Forderungen der Entente, nicht mehr für die Forde⸗ rungen des deutschen Volkes. Sehr merhwürdig sei es gewesen, als der Abgeordnete Laverenz dem Minister Schlieben den Dank seiner Partei ausgesprochen habe. Woför? Vielleicht dafür, daß er die Beamtengehälter wenigstens nicht herabnesetzt habe? Weiter habe Schlieben doch nichts geleistet, daß man ihm danken könne. Der Geift Schliebens sei in Luther nun wieder auferstanden. Der Redner be⸗ gründet dann die völkischen Anträge und erklärt, daß eine Deckung durchaus vorhanden sei. Der Dawes⸗Plan sage ausdrücklich, daß Deutschlands innere Bedürfnisse gewährleistet werden müsten. Um die notwendigen Mittel zu beschaffen, wäre also einfach eine Anpassung der Reparationsleistungen nötig gewesen. Die steigenden Dawes⸗ Leistungen gründeten sich auf einen wachsenden Wohlstand des Volkes. Dieser Wohlstand sei nicht erreicht, und man sollte einfach die 600 Millionen Dawes⸗Zahlungen aus dem Etat streichen. Hier könne sich einmal der viel gepriesene Locarnogeist zeigen. Der Redner be⸗ lont zum Schluß, daß die Beamtenschaft die stärkste Stütze des Staates sei. Regierung und Parteien sollten das nicht vergessen, sonst könnte sich die Einstellung der Beamten zum Staate in grundlegender Weise ändern
Abg. Tiedt (Komm) weist es zurück, daß die Kommumsten sich bei ihren Anträgen vom Agitationsbedürftis leiten ließen. Die Wünsche der Kommunisten seien angesichts der großen Notlage äußerst bescheiden. Am schlechtesten behandle man die Kriegebeschädigten und Hinterbliebenen. Die Jahresvente von 490 000 ℳ, die allein der Herzog von Coburg bekomme, könnte zur Befriedigung von achtzig⸗ tausend Kriegerwitwen benutzt werden.
Reichskanzler Dr. Luther ergreift das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.
Es folgen dann lehnung der kommunistischen — r 1— Auszählung ein Antrag Dr. Frick (völk.) mit 209 gegen 138 Stimmen angenommen, der folgenden Wortlaut hat:
„Die Reichsreaierung wird ersucht, mit Rücksicht auf die Not⸗ lage der Beamten, die infolge Scheiterns der Preissenkunasaktion der Regterung sich ins Unerträgliche gesteigert bat. unverzügsich eine neue, umfassende, auf der Grundlage eines ausreichenden Existenz⸗ minimums der unteren Beamtenaruppen aufgebaute Beamten⸗ besoldungsordnung dem Reichstaa vorzulegen.“
Es entsteht dann eine Geschäftsordnungdebatte über die Frage, ob zuerst über den Antrag Leicht oder über den Aus⸗ schußantrag abgestimmt werden foll. Eine große Mehrheit entscheidet sich schließlich dafür, daß erst über den Antrag Leicht abgestimmt wird. (Großer Lärm links.)
Aba. Steinkopf (Soz.) erklärt, daß durch die Reihenfolge der Abstimmungen seine Partei gezwungen werde, für diesen Antraga zu stimmen. Scheitere daran das Ganze, so hätten die Freunde des Antrags Leicht die Verantwortung dafür.
Abg. Tiedt erklärt noch einmal, weshalb seine Partei dem Antrag Leicht nicht zustimmen lönne
In der Vorabstimmung werden die Anträge der Sozial⸗ demokraten auf Einbeziehung der Arbeiter und der gge parteien auf Einbeziehung der Gruppen VII bis XII in den Antrag Leicht abgelehnt.
Der Antrag, den Mindestsatz für Verheiratete auf 40 Mark zu bemessen, wird angenommen. Darauf wird mit sehr großer Mehrheit gegen die Stimmen der Kommunisten der Antrag Leicht mit der durch die Vorabstimmungen beschlossenen Aenderung angenommen. Damit ist der Ausschußantrag erledigt.
Die Entschließung der Demolkratischen Partei auf Niederschlagung der Darlehen der ans⸗ gewiesenen Reichsbahnbeamten oder einst⸗ weilige Einstellung der Rückzahlungen wird angenommen.
Von den Entschließungen auf Vorlegung einer Denkschrift über die Ministerpensionen wird diejenige der Deutschvölkischen abgelehnt; von derjenigen der Deutschnationalen wird der erste Teil (Denkschrift über An⸗ zahl, Höhe und Berechnungsart der seit der Staatsumwälzung für Reichskanzler und “] festgesetzten Ruhe⸗ gehälter) abgelehnt, der zweite Teil (Vorlegung eines Gesetz⸗ entwurfs über Ministerpensionen) angenommen. Die Ent⸗ schließung der Sozialdemokraten (Denkschrift über Pensionen sämtlicher Reichskanzler, Reichsminister, Staatssekretäre, Generäle) wird gleichfalls angenommen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Entlastung des Reichsgerichts.
Abg. Lobmann (D. Nat.) berichtet über die Verbandlungen und Beschlüsse des Rechtsausschufses. Danach soll diese gesetzliche Aenderung für die Revision in bürgerlichen Rechtsstreitiakeiten bis zum 31. Dezember 1926 (Regierunasvorlage 1927) gelten. Es wird darin bestimmt: „Die Revision kann nicht darauf gestützt werden. daß die Entscheidung auf Verletzung der Paragraphen 139. 286 und 287 der Zivilprozeßordnung beruhe. (Das betrifft die Var⸗ schriften über das richterliche Fragerecht und die Beweiswürdigung.) Die ig der Vorlage ferner porgesehene Beschränkung der Revisions⸗ möglichkeit in Ebescheidungssachen (Zurückweisung der Revision ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbeschluß. wenn das Reichs⸗ gericht die Revision einstimmia für offensichtlich unbegründet erachtet) hat der Ausschuß aestrichen. Der Ausschuß hat ferner eine Ent⸗ schließung angenommen, wonach die Richter bei den Oberlandes⸗ gerichten und beim Reichsgericht wieder auf fünf bzw. sieben vermehrt werden sfollen.
Staatssekretär im Reichsiustigministerum Joel: Die Ge⸗ schäftsüberlastung beim Reicksaericht ist durch die Ueberzahl der Revisionen entstanden. Die Termine müssen bis zu Jahresfristen hinausgeschoben werden; das ist fast eine Rechtsverweigerung. Gegen eine weitere Vermehrung der Senate sprechen alle Gründe. Die Revisionsmöalichkeit in Ebesachen ist an sich berechtiat, wir konnten sie nicht aanz ausschließen. Wir sind auch Geaner der Beschränkung der mündlichen Verhandlungen, aber wir betrachten hier eine Ab⸗ weichung von diesem iü Die
die Abstimmungen. Nach Ab⸗ Anträge wird zunächst durch
Prinzip für eine dringende Notwendigkeit. Streichung dieses Vorschlaas durch den Ausschuß bedeutet, daß die Termine nun über ein Jahr binaus verschoben werden müssen. Nuch nach Ansicht des Präsidenten des Reichsgerichts wird der ietzige Not⸗ stand noch weiter verschleypt werden. Stimmt das Haus dem Aus⸗ schlußbeschluß m. so werden wir sicherlich bald dem Hause doch wieder eine neue Vorlage machen müssen.
Die Vorlage wird in zweiter und sofort auch in dritter Lesung in der Ausschußfassung angenommen. Die Ent⸗ schließung des Ausschusses wird abgelehnt.
Es folgt die zweite Beratung des von den Sozialdemo⸗ kraten eingebrachten Gesetzentwurfs zur Abänderung der Strafprozeßordnung.
Nach den Ausschußbeschlüssen soll § 245 Abs. 2 der Straf⸗
prozeßordnung folgende Fassung erhalten: „In Verhandlungen vor dem Amtsrichter, den Schöffengerichten und den Landgerichten, die eine Uebertretung betreffen oder auf er⸗ hobene Privatklage erfolgen, bestimmt das Gericht den Umfang der Beweisaufnahme, ohne hierhei durch Anträge. Verzichte oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein.“ 1G b
Die Vorlage wird ohne Aussprache verabschiedet. Eben⸗ falls angenommen wird der Gesetzentwurf über die Ge⸗ bühren der Zeugen und Sachverstäandigen. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Janunar in Kraft treten.
Das Haus vertagt sich. Mittwoch, 2 Uhr: Senkung der Lohnsteuer, Landwirtschaftsetaat. 1“
schluß 5 ½ Uhr.
Preußischer Landtag. 08. Sitzung vom 14. Dezember 1925. 8 Nachtrag.
Die Rede, die der Minister für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung Dr. Becker im Laufe der Beratung des Kultusetats über die Angelegenheit des Intendanten von Schillings gehalten hat, lautet nach dem jetzt vorliegenden Stenogramm wie folgt:
Meine Damen und Herren! Indem ich mir vorbehalte, im weiteren Gange der Debatte zu einigen sonst noch geäußerten Fragen Stellung zu nehmen, möchte ich jetzt, da er im Mittel⸗ punkte der heutigen Interessen steht, mich zum Fall Schillings äaußern.
Der Fall Schillings ist kein politischer und gewiß kein partei⸗ politischer Fall (sehr richtig! links), sollte es wenigstens nicht sein. (Sehr richtig! rechts.) Es steht vielmehr das Problem der staat⸗ lichen Kunstpflege zur Debatte, eines der wichtigsten Kultur⸗ probleme der Gegenwart. Der Name Schillings ist dabei mehr zufällig. Aber ich bin natürlich genötigt, ehe ich auf die ent⸗ scheidenden Probleme eingehe, den Fall Schillings als Einzelfall zu behandeln.
Wenn ich die öffentliche Meinung richtig wiedergebe, so sah sie die Sachlage etwa folgendermaßen an: Ein bedeutender Künstler wird durch unzulässige Bevormundung einer kunstfremden Büro⸗ kratie in freier Entfaltung gehemmt, und als er sich nach langem Martyrium dagegen wehrt, wird er wie ein ungetreuer Dienstbote fristlos entlassen.
Selbst wohlwollende Kreise machten mit Recht geltend, daß ein solcher Krach immer ein Fehler der Verwaltungskunst tei, daß, wenn er schon unvermeidbar sei, die Oeffentlichkeit vorbereitet werden müsse, und daß schließlich unter allen Umständen die Form der fristlosen Entlassung erwas Brutales an sich habe. Zuruf rechts: Rechtlich unzulässig! — Sehr richtig!)
Meine Damen und Herren, ich hatte piese Haltung der öffentlichen Meinung erwartet, da sie seit 2chen und Monaten einseitig informiert war und durch den Ausgang der Krise überrascht sein mußte. (Sehr richtig! links.) Auch sprachen so viele Momente mit, die mit dem Fall Schillings selber nichts zu tun hatten, daß die Festlegung der öffentlichen Meinung durchaus verständlich ist. Die Gegenargumente des Ministeriums sind dann auch zum großen Teil gar nicht zum Abdruck gelangt. Bon der großen Presse haben, soweit ich sehe, nur die „Germania“ und die „Frankfurter Zeitung“ den Darlegungen des Ministeriums Auf⸗ nahme gewährt. (Hört, hört! links.)
Ich hoffe, daß man mich nicht für so naiv hält, daß ich die schwierige Position, in die ich durch meine Haltung geraten mußte, nicht vorher übersehen hätte. Wenn ich trotzdem diesen für mich gewiß nicht leichten Weg gegangen bin, der mir überdies durch meine persönliche Verehrung für den Künstler Schillings besonders erschwert war (Zuruf rechts: Daher die fristlose Entlassung?), so wird jeder, der mich kennt, voraussetzen dürfen, daß eine Spannung bestanden haben muß, die nicht mehr zu tragen war, und daß mein Verantwortungsgefühl als Staatsminister gegenüber dem Landtag mich veranlaßte, alle Bedenken und Rücksichten auch auf meine Person zurückzustellen. (Sehr richtig! links.) Sie können mir glauben, daß auch ich mich lieber von der Welle der öffentlichen Zustimmung tragen lasse, als eine geschlossene öffentliche Meinung gegen mich zu haben; aber man sollte nicht Minister werden, wenn man sich nicht den Mut und die Kraft zutrant, auch gegen den Strom zu schwimmen. (Sehr richtig! links. — Zuruf rechts: Lessing!) Ich schwimme auch gegen diesen Strom. (Sehr richtig! und Heiterkeit links. — Zurufe rechts.)
Meine Damen und Herren, in dieser Sache bin ich felsenfest davon überzeugt, auf dem Boden des Rechts zu stehen. Herr von Schillings hat geklagt. Ihm soll sein Recht werden. Unsere Gerichte entscheiden gottlob ohne Ansehen der Person. Ich weiß wohl, daß es gerade diese juristische Einstellung ist, die man mir vorwirft. Die öffentliche Meinung urteilt gerade in Ansehung der Person. Auch ich weiß, daß es keine rein juristische Frage ist, sondern daß Imponderabilien in Frage kommen, die ich ebenso werte wie meine Kritiker. Aber es kommen eben nicht diese Imponderabilien in Frage, sondern auch sehr reale, materielle Untergründe, die gesund sein müssen, wenn die Imponderabilien wirklich zur Entfaltung und Wirkung kommen sollen.
Die ganze Angelegenheit ist dadurch von vornherein auf ein falsches Geleise geschoben worden. daß behauptet wurde, die Kunst sei in Gefahr. Ich habe wiederholt erklärt, daß der Künstler von Schillings auch von mir stets verehrt und anerkannt worden sei. — Noch nachdem die Krise begonnen, bat ich ihn, anläßlich des Besuches des ungarischen Kultusministers seine Monna Lisa als Fest⸗ aufführung zu geben. — Ich habe wiederholt alle Beteiligten und auch in einer Pressekonferenz die Oeffentlichkeit gebeten, mir auch nur einen einzicen Fall zu nennen, bei dem das Kultusministerium in die künstlerischen Aufgaben des Intendanten eingegriffen habe, ich glaube nicht, daß es möglich fein wird, solche Eingriffe und Be⸗ vormundungen nachzuweisen. (Hört, hört! links.) Kritik haben wir natürlich geübt; die steht aber neben der Oeffentlichkeit schon auf Grund der Verfassung jedem zu und kann unmöglich der Instanz verboten werden, die parlamentarisch die alleinige Verantwortung für das Niveau unserer Staatstheater trägt. (Sehr wahr! links.) Nein, nicht gehemmt, sondern gefördert hat das Ministerium die künst⸗ lerische Selbsttätigkeit des Intendanten, und das in einer Zeit schwierigster Geldbeschaffung, wo es wirklich keine Kleinigkeit war, im Zeitalter des Beamtenabbaues, in einer Sitzung 70 neue beamtete Orchestermitglieder zu bewilligen. Nein, meine Damen und Herren, es war gar keine Kunstfrage, es war eine reine Verwaltungsfrage. Der Künstler von Schillings stand und steht nicht zur Debarte, sondern der Intendant. (Sehr gut! links.) Ich will vielerörterte Dinge nicht im einzelnen wiederholen. Ich begrüße es mit Genugtuung, daß Herr von Schillings mir durch seine gerichtliche Klage Gelegenheit gegeben hat, die erdrückende Fülle meiner Beschwerden vor einem unpartei⸗ jschen Richter darzulegen. Ich beschränke mich deshalb heute auf die große Linie der Entwicklung. 8*