ittlerweile eine Mitteilung der Deutschen Medizinischen Wochen⸗
schrift zugeleitet worden ist:
Auf Grund der Bemerkungen des Preußischen Wohfahrts⸗ ministers Hirtsiefer über das Query⸗Serum geben wir aus den diesjährigen Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft zur Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrankheiten folgendes auszugsweise wieder: Professor von Zumbusch (München) erklärte, das Query⸗ Serum sei ein Serum von Affen und Pferden, die mit einem angeblichen Syphiliserreger, der aber nicht die Spirochaete pallida ist, infiziert werden. Auf Grund der ablehnenden Ant⸗ worten mehrerer Sachverständiger hat der Reichskommissar für Einfuhr die Einführung des Query⸗Serums gesperrt. Das Prä⸗ parat ist ungeheuer teuer. Die Query⸗Gesellschaft hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Einfuhr wieder freizubekommen. Wie Geh.⸗Rat Jadassohn mitteilte, versucht seit dem Verbot der Einfuhr die Query⸗Gesellschaft einen Druck auszuüben, indem sie die merkwürdigsten Aerztezeugnisse herausbringt und Patienten bezw. Angehörige von Patienten veranlaßt, dringende Gesuche um Freigabe an das Reichsgesundheitsamt zu schicken. Der Prä⸗ sident des Reichsgesundheitsamts hat die Absicht, eine wissen⸗ schaftliche Prüfung durch Tierversuche vornehmen zu lassen Es ist zwar schade, hierfür einen wissenschaftlichen Apparat in Be⸗ wegung zu setzen, aber man wird nicht gut anders können, um die Einführung eines solchen Präparates zu unterbinden. Pro⸗ fessor Hoffmann (Bonn) erwähnte, daß schon 1904 auf dem Internationalen Dermatologenkongreß in Berlin Query aus⸗ geschlossen worden ist. Für Deutschland existiert die Bestimmung, daß Tierserum, das bei Menschen angewandt werden soll. einer staatlichen Prüfung zu unterziehen ist. Deshalb müssen für dieses Serum dieselben strengen Bestimmungen, die für andere Sera bestehen, gelten. Das Mittel ist durch das Reichsgesundheitsamt und Kolle⸗Institut zu untersuchen, aber nicht für Menschen zu⸗ zulassen, solange es nicht völlig sicher geprüft ist. Professor Flesch (Frankfurt) hat den Antrag auf Prüfung an Tieren ge⸗ stellt, um den Kurpfuschern, die sich bereits des Query⸗Serums bemächtigt haben, die Waffe aus der Hand nehmen zu können.
ach Mitteilungen des Sachbearbeiters im Ministerium treffen se Mitteilungen voll zu. 8—
110. Sitzung am 16. Dezember 1925, Mittags 12 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)
Das Haus setzt die dritte Beratung des Etats fort.
Beim „Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung“ legt
Abg. Dr. von Richter (D. Pp.) gegen die Angriffe des bg. Heklmann (Soz.) über den Fall der Zwangspensionierung des
Dr. Adam vom Preußischen Oberverwaltungsgericht und gegen
des Beschlu
die Art, wie Heilmann in diesem Fall ohne Kenntnis der Tat⸗
sachen sich herabsetzend geäußert hat, Protest ein. An der Hand ses es Oberverwaltungsgerichts weist er nach, daß as O. B. G. auf Grund einer Reihe schwerwiegender Tatsachen estgestellt hat, daß nach den Ausführungen des psychiatrischen achverständigen über die Veranlagung des Dr. Adam für ihn ie Einordnung in eine kollegiale Behörde wie das O. V. G. un⸗ glich sei. Es wäre die Tätigkeit dieses höchsten Gerichtshofes n den Fällen, in denen Dr. Adam beteiligt gewesen sei, auf das chwerste beeinträchtigt und gehemmt worden. Der Redner erklärt enüber den Angeisen des Abg. Heilmann, daß der Beschluß des Dberverwaltungsgerichts, wie die verlesenen Stellen ergäben, leich allen sonstigen Entscheidungen und Beschlüssen des O. V. G. on der hohen Aüfjassung und dem Pflichtbewußtsein des Gerichts is 8 Das Urteil sei von demselben Ernst getragen, ie Rechtsprechung des O. V. G. in den fünfzig Jahren eines “ Zeugnis abgelegt und sich Achtung in den veitesten Kreisen erworben habe; auch Minister Severing habe dies usgesprochen. Nachdem die Staatsregierung bedauerlicherweise as Oberverwaltungsgericht gegen die Angriffe des Vertreters der eksten Regierungspartei nicht in Schutz genommen habe, habe r es als Abgeordneter für seine Pflicht gehalten, dies zu tun. Beifall rechts.) Der Rest des Haushalts wird ohne weitere Debatte bis
auf die Abstimmungen, die um 2 Uhr vorgenommen werden
Gesetzes. Genossenschaft zum Gegenstand.
ollen, erledigt, dazu das Etatsgesetz selbst, nachdem Abgeord⸗ neter Bartels (Komm.) dagegen Verwahrung eingelegt at, daß die kommunistischen Anträge auf Besserung der Not⸗ age der breiten Masse nicht angenommen worden seien.
Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Lippe⸗ Der Gesetzentwurf hat die Bildung einer
Abg. Sch (Zentr.) wsist auf die Gesichtspunkte hin, on denen der Ausschuß sich hat leiten lassen. Die Lippe darf eine Wupper, keine Emscher und keine Niers werden. Der Land⸗ virtschaft und den Anwohnern der Lippe darf dadurch, daß sie für ie Folge Abwässerfluß wird, kein Schaden erwachsen. Der Stadt
Wesel, die an der Mündung der Lippe liegt und durch deren
Siedlungsgelände die Lippe fließt, darf dieses Gelände durch eine
verschmutzte Lippe nicht verdorben werden, und der Industrie und
den der Lippe
bwässer zuführenden Städten dürfen nicht mehr
asten auferlegt werden, als sie tragen können. Seine Partei
glaude, daß das vorliegende Gesetz so aus dem Ausschuß gekommen
Gesetzentwurfes
8 8 8 8
Falle seinen offiziellen Stellvertreter zu benachrichtigen.
18
ei, daß es alle Interessenten zufriedenstellen könne.
Abg. Hoffmann (D. Nat.) weist auf die Bedeutung des itwu hin und auf die große Arbeit, die der Ausschuß eleistet habe. Er bittet gleichfalls um Annahme der Ausschuß⸗ eschlüsse.
Nachdem von kommunistischer Seite eine Reihe von Ein⸗ wendungen erhoben worden waren, setzten sich auch die Ab⸗ eordneken Metzenthin (D. Vp.) und Berten (Soz.) für die Ausschußbeschlüsse ein. * 1
Der Gesetzentwurf wurde hierauf in der vaschfe san in zweiter Lesung angenommen und r2s end dur en Bloc⸗Zustimmung in dritter Lesung verabschiedet.
Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs zur Aen de⸗
es Gesetzes über die Bestellung von Mitgliedern Reichsrats durch die
rovinzialverwaltungen.
8 Herichteeftatter Abg. Badt (Soz.) betont, daß hauptsächlich wei Punkte in dem Gesetz änderungsbedürftig erschienen: Die Frag der Stellvertreter und die Möglichkeit, durch ein preußisches Geseh die einheitliche Abgabe aller 26 preußischen Stimmen fest⸗ ulegen. Der Redner führt an einigen Beispielen aus, da die Fiterize Regelung den “ der Provinzen in keiner vb eise entspräche. Zum Beispiel habe der Vertreter Ostpreußens in einem Jahre nur an 19 Sitzungen teilgenommen. In den übrigen ahlreichen Sitzungen fehlte er, ohne auch nur in einem eins gen preußen sei dadurch sehr oft überhaupt nicht vertreten gewesen und manchmal durch irgend einen anderen e n. mit⸗ vertreten worden. Der Verfassungsausschuß hat bes lossen, in dem
Gesetz nunmehr zu bestimmen, daß jedes Mitglied im Falle der
89 * 8 84
der Vertretung seinen gewählten
flichtet ist, mit Behinderung verpflichtet ist, mi hat der Ausschuß
Vertreter zu beauftragen. Zur zweiten Frage
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
1 der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
beschlossen, daß in den Vollsitzungen des Reichsrats die Stimmen Preußens gemäaäß der Entscheidung in den vorangegangenen be⸗ sonderen Beratungen einheitlich durch ein vom Staatsministerium bestimmtes Mitglied abgegeben werden sollen. Jedem gewählten Mitglied soll aber frei stehen, seine abweichende Stellungnahme im Reichsrat bekanntzugeben. Der Sö vr. Zustand, daß einzelne Vertreter preußischer Provinzen im Reichsrat gegen den Stand⸗ punkt der preußischen Staatsregierung stünden, sei vom Ausschuß in seiner Mehrheit als untragbar empfunden worden.
Die Weiterberatung wird dann unterbrochen.
Ohne Debatte überweist das Haus einen Urantrag dem Hauptausschuß, der eine einmalige Beihilfe an die Beamten und staatlichen Angestellten verlangt. Dann werden die rest⸗ lichen Abstimmungen zu den Etats vorgenommen.
Beim Ministerium für Volkswohlfahrt wird ein kommu⸗ nistischer Antrag, der das Staatsministerium ersucht, das in Bad Salzbrunn in Schlesien dem Fürsten von Pleß gehörige Kurhotel „Schlesischer Hof“ auf dem Wege der Zwangsenteignung zu erwerben und in ein Kinderheim ür den Waldenburg⸗Neuroder Industrie⸗ bezirk umzuwandeln, dem Ausschuß für Bevölkerungs⸗ politik überwiesen.
Anträge des Zentrums und der Deutschen Volkspartei auf Milderung der Arbeits⸗ und Erwerbs⸗ losigkeit im besetzten Gebiet finden die Zu⸗ stimmung des Hauses. Gleichfalls Annahme findet ein Ent⸗ chließungsantrag, der darum ersucht, zur Linderung der NKotlage der Erwerbslosen und der ver⸗ armten Bevölkerung in den Großstädten und Industrieorten zur Fürsorge für den Winter unverzüglich Geldmittel den öffentlichen und kirchlichen Wohl⸗ fahrtsämtern zur Verfügung zu stellen.
In einem weiteren angenommenen Entschließungsantrag wird das Staatsministerium ersucht, Maßnahmen zu treffen, daß der Austausch von Gesundheitszeugnissen vor dem Eingehen der Ehe empfohlen wird. Annahme gegen Deutschnationale und Kommunisten fand auch der Antrag, in das Standesamtsprotokoll die Frage aufzu⸗ nehmen: „Sind Gesundheitszeugnisse 1ne eg. Gegen die gleiche Minderheit stimmte das Haus schließlich dem An⸗ trage zu, daß nach Ablauf von zwei Jahren durch Statistik festgestellt werden soll, wie sich der Austausch der Gesundheits⸗ zeugnisse eingeführt hat.
Beim Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung wird gegen die Stimmen der kommunistischen Antragsteller ein Antrag abgelehnt, der sämtliche Verbrauchssteuern aufheben will. Der kommunistische Antrag auf Aufhebung der Hauszinssteuer wird gegen die Stimmen der Kommu⸗ nisten, der Deutschnationalen und der Deutschvölkischen ab⸗ gelehnt. Im übrigen wird dieser Etat sowie der der Ober⸗ rechnungskammer und der Staatsschuld ohne wesentliche Aenderungen angenommen.
Damit ist die dritte Etatsberatung auch mit den Ab⸗ stimmungen beendet. b
Das Haus wendet sich dann der Abstimmung des Gesetz⸗ entwurfs zur Aenderung des Feld⸗ und Forst⸗ polizeigesetzes in zweiter Beratung zu und nimmt die Vorlage ohne wesentliche Aenderungen in der Ausschußfassung an. Bei Versuch und Beihilfe zu Feld⸗ und Forstdiebstählen sollen mildere Strafbestimmungen Platz greifen.
Das Haus setzt hierauf die zweite Beratung des Gesetzes über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats fort. Die eigentliche Regierungsvorlage ist in der Debatte nicht umstritten; sie will auch nur gewisse wahltechnische Uebergangsbestimmungen, die bisher für Ober⸗ und Niederschlesien sowie für die Provinz Grenzmark Posen⸗ Westpreußen bestanden, und die nunmehr überflüssig geworden sind, streichen. Umstritten sind nur die bereits erwähnten Ausschußbeschlüsse. 1 3
Von deutschnationaler Seite werden die Aus⸗ schußbeschlüsse in einer Erklärung abgelehnt, die abgegeben wird vom — u1u“
Abg. Baecker⸗Berlin (D. Nat.), der ausführt, daß seine Fraktion nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß die gegen⸗ wärtige Ordnung dieses Gegenstandes für die Dauer nicht aufrecht⸗ erhalten werden könne, weil das Gewicht Preußens im Reich dabei nicht genügend zum Ausdruck gelange. Ebenso halte seine Fraktion an der Ueberzeugung fest, daß die Berechtigung einer anderen Regelung durch ein einfaches preußisches Gesetz gegenüber den Bestimmungen der Reichsverfassung zum mindesten verfassungsrechtlich zweifelhaft sei. Es komme noch die Tatsache hinzu, daß die preußischen Pro⸗ vinzen eine Reihe von Jahren hindurch im Genuß eines solchen Rechtes gewesen seien. Deshalb sei es vom rechtlichen Standpunkt ferner zweifelhaft, ob man nunmehr auf Grund eines preußischen Gesetzes, das, wie gesagt, verfassungsrechtlich zum mindesten nicht ganz einwandfrei sei, den Provinzen jetzt plötzlich das Recht radikal nehmen könne. Die deutschnationale Fraktion werde also dem vorliegenden S gegenüber einen ablehnenden Standpunkt einnehmen, sei aber bereit, evtl. noch über Aenderungen, die eine Brücke zwischen verschiedenen Standpunkten schlagen könnte, zu beraten.
Abg. Lauscher geht näher auf die Materie ein. Er wendet sich gegen den Zwang einheitlicher Stimmabgabe der preußi⸗ schen Vertreter im Reichsrat und verweist darauf, daß die Aus⸗ schußbeschlüsse nur mit einer kleinen Mehrheit durch die Sozialdemo⸗ kraten, Deutsche Volkspartei, Demokraten, Wirtschaftliche Ver⸗ einigung und Kommunisten zustande gekommen seien. Dadurch solle den Provinzen ein Recht genommen werden, das sie 4 ½ Jahre un⸗ angekastet gehabt hätten. Diese Politik sei zu gewalttätig, fest hätte er gesagt, zu preußisch. .. Zu begrüßen sei die beabsichtigte Bestimmung einer eingehenden vorherigen Fühlungnahme der Pro⸗ vinzialvertreter mit der Staatsregierung vor der Ne egf Jann in den Ausschüssen und im Plenum des Reichsrats. Auch das Zentrum wäre bereit, einen Weg zu suchen, der die Zersplitterung der preußi⸗ schen Stimmen nach Möglichkeit vermeide. Die Provinzen aber müßten die ihnnen in der Verfassung gewährten Rechte wenigstens zum großen Teil behalten. Um eine nochmalige Beratung dieser wichtigen Angelegenheiten zu ermöglichen, ersucht der Redner in einem Antrage um Zurückweisung der Vorlage an den Verfassungsausschuß.
Abg. Dr. Badt (Soz.) setzt sich mit den vom Abg. Baecker (D. Nat.) und Dr. Lauscher (Zentr.) vertretenen Standpunkt aus⸗ einander und legt demgegenüber den Standpunkt seiner Freunde dar
Abg. Dr. von Campe (D. Vp.) wendet sich ebenfalls gegen die Abgeordneten Baecker und Dr. Lauscher und sagt: Mit dem Stand⸗ punkt, in besondere Rechte darf nicht eingegriffen werden, macht man seden Fortschritt unmöglich. Fühlung in Berlin mit den Provinzen ist wünschenswert, Freilich, die Stimmen der Provinzen und der Re⸗ gierungsvertreter sind gleichwertig, Herr Lauscher. Aber dann müssen sie es sich auch gefallen lassen, daß sie in dem ö1“ überstimmt werden. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Herr Lauscher erhebt den Vorwurf der Ansichtsänderung. Wer hat denn of nicht ge⸗ schwankt in der Beurteilung von Dingen, die aus der Revolutionszeit stammen! Die Provinzen werden doch 88 Er. etwa totgemacht, wenn ie majorisiert werden können! Ich sage: Ein Staat, der gezwungen ist, in lebenswichtigen Fragen seiner eigenen Angelegenheiten aus⸗ einanderzustimmen, albt seine Selbständigkeit und seine Ehre preis! (Lebhafte Zustimmung bei der Deutschen Volkspartei.) Alle Vertreter, auch die von den Provinzen bestellten, sind Vertreter der preußischen Regierung! Das war auch seinerzeit die Auffassung einer Autorität, wie 2 reuß sie war. Er hat immer betont, daß sämtliche Mitglieder dem Landtag verantwortlich sind. Das ist doch nur bei ein⸗ heitlicher Abstimmung möglichl Preuß betonte die Notwendigkeit der
entscheidenden
schreibung). 3.
22
Uebereinstimmung mit der gesamten Regierung des Gliedstaates. (Zuruf des Abg. Baecker (D. ” Herr Preuß hat sich auch anders geäußert!) Das ist richtig; er ist aber dann wieder zu seiner ur⸗ sprünglichen Ansicht gekommen. Der Abgeordnete Hausmann hat als FeSe in Weimar ausdrücklich hervorgehoben,“ daß die nähere estimmung über die Stimmabgabe ausdrücklich einem preußischen Landesgesetze vorbehalten bliebe. Es kann kein Zweifel sein, daß die einheitliche Stimmabgabe nach der Reichsverfassung zu⸗ lässig ist. Wer ein starkes Preußen will, stimmt uns zul (Beifall bei der Deutschen ö
Abg. Schwenk (Komm.) nennt den bestehenden Zustand einen Unsinn, dem schleunigst ein Ende gemacht werden gö; An diesem Unsinn seien die Sozialdemokraten mitschuldig. Mit der Selb⸗ ständigkeit der habe man seinerzeit den Großagrariern einen
Finfluß einräumen wollen. Dadurch sei das Staats⸗ gefüge nicht gerade gefestigt worden. Das Staatsministerium müsse auch in der Abstimmung der Provinzvertreter im Reichsrat die Ver⸗ antwortung übernehmen. Um eine parlamentarische Kontrolle zu er⸗ nsglichen. stimme die kommunistische Fraktion für die Ausschuß⸗ eschlüsse.
Aba. Falk (Dem.) hält trotz aller Angriffe an dem von seiner Fraktion eingenommenen Standpunkt fest. Die Provinzialvertreter sollten nach dem Willen der Reichsverfassung Vertreter der preußischen Regierung sein. Sie hätten aber in einer Reihe von Fällen sehr wenig im Sinne des Landes gestimmt und auch sehr wenig im Sinne der Provinzen, sondern sich oft genua von parteipolitischen Gesichtsvunkten leiten lassen. Sie hätten versucht, im Verein mit nichtpreußischen Ländern im Reichsrat aroße Politik zu machen. und zwar in den wichtiasten Fragen. Verfassungsmäßige Bedenken gegen die Aenderung dieser Zustände dürfe man nicht vorbringen, wenn man nur eine Sache nicht wolle. Es handle sich um den Artikel 63 der Verfassung, und Debatteredner hätten erklärt, daß auch der Schöpfer der Verfassung, Preuß, sich gegen die Auslegung wende. die aus den Beschlüssen des Verfassungsausschusses hervorgehe. Preuß. so betont der Redner, habe ihm noch wenige Wochen vor seinem Tode erklärt, daß seine (des Redners) Auffassung von diesem Verfassunasteil die richtige sei, und ihn ermächtigt, dies öffentlich auszusprechen. Das Leben des Staates richte sich nicht nach zivilrechtlichen Grundsätzen. sondern nach den Notwendigkeiten des Augenblicks. Das Bewußtsein. feste Klammern um das Reich zu legen, um es vor dem Femde draußen zu schützen, sei sicher auch in der Rheinprovinz vorhanden. Darum seien irgendwelche Gründe zur Ablehnung des Gesetzes nicht gegeben. Vielleicht lasse sich bis zur dritten Lesung ein besserer Modus finden. Preußen werde seine Aufaaben im Reiche nicht erfüllen können, solange seine Stimmen im Reichsrat durch Zer⸗ splitterung zu nichts zerfielen! (Beifall bei den Demokraten) Abg. Prelle (D. Hannov.) lehnt die Ausschußbeschlüsse ab. soweit sie die einheitliche Stimmabaabe betreffen. In der Reichs⸗ verfassung stehe nichts davon, daß Preußen die Regelung der Stimm⸗ abgabe der Provinzialvertreter im Reichsrat beigegeben sei.
Abg. Baecker (D. Nat.) wendet sich gegen die Auslegung der in Frage kommenden Verfassungsteile durch den Abg. von Cgmpe.
Damit schließt die Aussprache. Der Antrag auf Zurück⸗ verweisung der Vorlage an den Ausschuß wird gegen Deutsch⸗ nationale und Zentrum abgelehnt. 3 “
In der Abstimmung in zweiter Lesung über die Vorlage wird der die Vertretung bestimmende Gesetzesteil gegen Deutschnationale und Zentrum angenommen. Der Zwang zu einheitlicher Stimmabgabe der preußischen Vertreter im Reichsrat wird in namentlicher Abstimmung entschieden. Diese Abstimmung ergibt die Beschlußunfähigkeit des Hauses, da nur 155 Mitglieder des Hauses ihre Karten abgegeben haben. Die Kommunisten, das Zentrum und die Deutsch⸗ nationalen sowie die Deutsch⸗Hannoveraner haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.
Um 5 ⁄% Uhr vertagt sich der Landtag auf Donnerstag, 12 Uhr: Kleine Vorlagen.
2
Parlamentarische Nachrichten.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsvats behandelte gestern einen von der Reichsregierung zur Begutachtung vorgelegten 8 . 8. zur Förderung des Preisabbaues. Der G enthält: 1. Bestimmungen über einen Vergleich zur Abwendung des Konkurses unter Aufhebung der Verordnung über die Geschäfts⸗ aufsicht. 2. Maßnahmen gegen die Ringbildung (Vorschriften Fhgen die Ausbeutung bei Vergebung von Aufträgen im Wege der Aus⸗ Vorschuiften über die Abändemmg der Kartell⸗ verordnung (Beseitigung der Ausnahmestellung der Zwangs⸗ opganisationen, die bisher nach der Kartellverordnung den Ein⸗ wirkungsmöglichkeiten der Reichsregierung und des Kartellgerichts nicht unterliegen). 4. Vorschriften über Abändevung der erbe⸗ ordnung. Durch diese Vorschviften soll der Verkehr mit Brot in bestimmter, die Ueberwachung erleichternder Weise geregelt und die Preisfestsetzungen durch die Innungen gewissen Beschränkungen unter⸗ worfen werden. Der e-.-1.ea⸗ wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutschen Zeitungsverleger zufolge in einer ein⸗ gehenden allgemeinen Besprechung erörtert. Es wurde dabei die Zu⸗ sammenfas ung der einzelnen Abschnitte des Entwurfs unter der Ueber⸗ schrift „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues berm nolt. Zur weiteren Behandlung der Vorlage wurde ein 18⸗gliedriger Sonderausschuß eingesett “ — Im Reichstagsausschu für Volkswirtschaft wurde gestern eine ee. behandelt die die Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Feoelunß Kali⸗ wirtschaft, das bekanntlich am 31. Dezember 1. abläuft, auf drei Jahre verlängern will. Von seiten des Reichsverkehrs⸗ ministeriums wurde, dem Nachrichkenbüro des Vereins Deutscher Bee zufolge, die Notwendigkeit einer Verlängerung damit egründet, daß sich bhe wirtschaftliche Lage der LV“ noch nicht 8 weit geklärt habe, um jetzt schon ein zuverlässiges Bild über ihre Entwicklungsmöglichkeiten gewinnen zu können. Die Absatz⸗ verhältnisse seien zwar, namentlich im letzten Jahre, günstiger ge⸗ worden. Der Absatz des Jahres 1925 übertreffe sogar den Absatz des Jahres 1913, aber es kass⸗ ich im Hinblick auf die ungünstige Lage der deutschen Landwirtschaft zurzeit noch nicht übersehen, ob⸗ diese Steigerung von Dauer sein werde. Jedenfalls böten die zurzeit im Betriebe befindlichen Werke die volle Gewähr dafür, daß . stark gesteigerte Absatzbedürfnisse befriedigt werden könnten. Be⸗ zanntlich sei das von schichten zunächst als Kriegs⸗ maßnahme im Jahre 1916 verboten worden. Eine Verordnun vom Jahre 1921 habe dann das Verbot bis Ende dieses Jahres au recht⸗ erhalten, um im Zusammenwirken mit den sonstigen aßmahmen zur Stillegung von Kaliwerken die zu große Zahl von Produktionsstätten in der Kaliindustrie zu vermindern. Da auch ein gesteigerter Absatz gegenwärtig bewältigt werden könnte, liege ein Bedürfnis, das Abteuf⸗ verbot aufzuheben, nicht vor. Eine Aufhebung würde lediglich die Spekulation anregen und Veranlassung bieten, Kapitalien für An⸗ lagen zu verwenden, die in den nächsten Jahren zur Bewältigung des Kaliabsatzes nicht notwendig sind. Es empfehle sich daher, von der Entwicklung der Absatzverhältnisse und der gesamten wirtschaftlichen Lage der Kaliindustrie in den nächsten Jahren erst die Entscheidang der Frage abhängig zu machen, ob und zu welchem Zeitpunkt das Ver⸗ bot aufgehoben oder gelockert werden könne. Im Gegensatz zu, der Mehrheit des Ausschusses betonten die Vertreter der Kommunistischen rtei, daß eine Verlängerung des Abteufverbots lediglich eine Fere Clique von Kapitalisten, und zwar den Besitzern der s. aktien, zugute käme. Die Kaliaktien ständen heate durchschnittlich 120 Prozent, während alle übrigen Aktien der besten Industrien durch⸗ schniktlich nur 60 Prozent ständen. Das sei der künstlichen Stillegung der Kalischächte in 7 “ 285 89 dem Beschluß, die Recierungsvorlage zu genehmigen, so da vn Hrse 8,n Durchführung des Gesebes über die Regelung der
Kaliwirtschaft bis zum 31. Dezember 1928 verlängert wird. lsüsüscortsetzung in der Zweiten Beilage.)
8—
8
e Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1925
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
— Der Haushaltsausschuß des S be⸗ chaftigte sich gestern laut Bevicht Nachrichtenbüros des Vereins utscher Zeitungsverleger mit den ihm vom Reichstagsausschuß für die be⸗ 188 Gebiete zur finanziellen Nachprüfung vorgelegten erweiterten Richtlinien für die einmaliger Zuwendungen an Arbeitnehmer und Angestellte des besetzten Gebietes. Diese erweiterten Richtlinien, welche die Richtlinien vom 24. September dieses Jahres zur Behebung enkstandener Zweifel ergänzen sollen, erweitern in der Hauptsache den Gedanken, zur Linderung der Not im besetzten Gebiet beizutragen, die nach Aufgabe des passiven Widerstandes durch die außergewöhn⸗ lich schlechte Lage des Arbeitsmarktes unter Arbeitern und An⸗ gestellten entstanden ist. Bei Prüfung der Frage, ob während der in den ersten Richtlinien genannten; ricten Erwerbslosenunterstützung bezogen wurde, son⸗ die Wartezeik mit gerechnet werden. Die Voraussetzung, daß Enwerbslosenunterstützung bezogen wurde, ist auch dann als gegeben zu erachten, wenn der Arbeitnehmer wegen Krank⸗ heit zwar für sähe Person keine Enwerbslosenunterstützung bezog, aber Familienzuschläge erhielt. Im 2 au soll es genügen, wenn der Veudienstausfall zum Teil durch Arbeitslosigkeit, wofür Erwerbs⸗ losenunterstützung bezogen wurde, zum anderen Teil durch Einlegen von Feierschichten eingetreten ist. Auch genügt es, wenn der Arbeit⸗ nehmer einen Abkömmling, einen erwerbsunfähigen Elternteil oder zwei sonstige Familienangehörige in häuslicher Genneinschaft am 1. Oktober dieses Jahres unterhalten hat oder zur Zeit der Zuwendung unterhalt. Krisgebeschcd ote die während der Dauer der Erwerbs⸗ losigkeit Zusatzrente beziehen, sollen wie Personen behandelt werden, die Enperbslosenunterstützung oder Unterstübung aus Mitteln der öf Fürsovye erhalten. Wie Arbeitnehmer, die den gewöhn⸗ lichen Aufenthalt im besetzten Gebiet haben, sind Febe nebhmmer zu behandeln, die zwar außerhalb des besetzten ietes wohnen, aber ihre Arbeitsstätte im besetzten Gebiet haben. Zuständig für die Hewährung der Zuwendungen ist in diesen Fällen ausnahmsweise die Bezirksfürsovgestelle, in deren Bereich sich die Arbeitsstätte be⸗ indet. Ferner wird bestimmt, daß die Zuwendungen auch kinder⸗ ose Ehepaare erhalten können, und zwar in Höhe des einfachen Grundbetvages. Da die Durchführung der Richtlinien vom 24. Sep⸗ tember dieses Jahres die zur Verfügung gestellten Mittel nicht erschöpfen wird, werden die Richtlinien, wie folgt, erweitert: Beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen der Richtlinien können im Rahmen der vorhandenen Mittel in Not befindliche Arbeiter und Anpestellte Zwvendungen auch dann erhalten, wenn sie in den Jahren 1924 und 1925 nicht in dem vorhergesehenen Umfang arbeitslos gewesen sind, sofern sie infolge ununterbrochener Arbeitslosigkeit in der Zeit vom 1. Mai bit 31 Dezember 1924 einen Verdienstausfall von mindestens fünfzig Arbeitstagen erlitten und bierfür Erwerbslosenunterstützung bezogen haben. Im Bergbau ge⸗ nügt es, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres 1924 infolge schlechter Lage des Arbeitsmarktes einen Verdienstausfall von min⸗ destens fünfzig Feierschichten gehabt hat. Der Grundbetrag der er⸗ weiterten Zuwendung soll in der Regel 40 Reichsmark, die Erhöhung ir die Angehörigen je 5 Reichsmark nicht überschreiten. Bei Aus⸗ chüttung der Mittel sollen Arbeitnehmer mit zahlreicher Familie vor Hüen mit kleinerer Familie und vor Eheleuten berücksichtigt werden. Alleinstehende in Not befindliche Personen können beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Zuwendung ausnahmsweise dann erhalten, wenn sie, solange sie in Arbeit standen, Unterhaltungsberechtigte fortlaufend unterstützt haben. Der nach Durchführung vorstehender Richtlinien sich erübrigende Betrag soll um Ausgleich von etwaigen besonderen Härten dienen. Die näheren estimmungen treffen die Landesregierungen oder die von ihnen be⸗ auftragten Behörden. Dabei kann zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall auch bei geringfügiger Verschiebung der Fristen eine Zuwendung ausnahmsweise gewährt werden. Die Bezirksfürsorge⸗ anstalten entscheiden über diese erweiterten Zuwendungen nach An⸗ örung von Vertretern der Arbeitnehmer. Die Verteilung der Mittel an die Bezirksfürsorceverbände erfolgt im Benehmen mit den Landesregierungen. Zum Schluß nahm der Ausschuß einen Antrag der Abgg. Esser (Zentc.) und von Guérard (Zentr.) an, der die Reichsregierung ermächtigt, zur Durchführung der erweiterten Richtlinien für die Gewährung einmaliger Zuwendungen an Arbeitet und Angestellte im besetzten Gebiet, wenn notwendig, die zur Ver⸗ fügung stehenden 13 Millionen Reichsmark um 2 Millionen Reichs⸗ mark zu überschreiten.
— Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichs⸗ tags wurde gestern die Abstimmung über den Gesetzentwurf, betr. Schaffung einer selbständigen Landesversiche⸗ rungsanstalt für die neue Provinz Oberschlesien, vorgenommen. Der Ausschuß lehnte den Gesetzenhwwurf ab. Dafür stimmten nur das Zentrum, die Demokraten und die Bayerische Volks⸗ partei, dagegen die Kommunisten, die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartei und die Sozialdemokraten. Ueber die von der Deutschen Volksvartei vorgelegte Entschließung, nach der die Reichsregierung unter Aufrechterhaltung der gemeinsamen Verwaltung für paritätische Behandlung Ober⸗ und Niederschlesiens Sorge tragen soll, wurde noch nicht entschieden. Es soll zunächst versucht werden, eine Grundlage zu finden, auf der sich alle Parteien vereinigen könnten. Die Ent⸗ schließung wird dann in veränderter Form dem Ausschuß erneut vor⸗ gelegt werden.
Handel und Gewerbe. . Berlin den 16 Dezember 1925. Vom 21. Desember 1925 ab sind laut Bekanntmachung des
Börsenvorstands von Berlin von den nachstehenden Wertpapieren
nur diejenigen Stücke an hiesiger Börse lieferbar, die als reichsdeutsches Eigentum anerkannt uund abge⸗ stempelt worden sind, ohne Unterschied, ob der deutsche Stempel der Reichsbank oder der polnische Stempel der polnischen Konsulate oder beide Stempel sich auf dem Stücke hefinden: 3 ½ % Bromberg Stadtanl. von 1895, 4 % Gnesen Stadtanl. von 1901. 4 % Gnesen Stadtanl. von 1907, 3 ½ % Gnesen Stadtanl. von 1901, 4 % Grauden; Stadtanl. von 1900, 4 % Posener Stadtanl. von 1900, 1905, 1908, 3 ½ % Posener Stadtanl. von 1903, 3 ½ % Posener Stadtanl. von 1894, Posener Provinz⸗Anl., 3 ½ % Thorner Stadtanl. von 1895, 4 % Thorner Stadtanl. von 1909, 4 % Thorner Stadtanl. von 1900 4 % Thorner Stadtanl von 1906. Von den 5 % Albrechtbahn Prt von 1872, 4 % Albrechtbahn Prt. von 1891, 4 % Galçiz Carl⸗Ludwigsbahn von 1890 erhalten abgestempelte und un⸗ abgestempelte je eine besondere Notiz.
London 16. Dezember. (W. T. B.) Die Bank von England exvortierte heute 30 000 Sovereigns nach Argentinien, 25 000 nach Indien und 14 000 nach den Straits Settlements.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikeetts
am 16. Dezember 1925: Ruhrrevier: Gestellt 28 535 Wagen. —
Oberschlesisches Revier: Gestent —.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung dn deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung es „W. T. B.“ am 16. Dezember auf 133,00 ℳ (am 15. Dezember
auf 133,25 ℳ) für 100 kg.
Telegraphische Auszablung.
——
Buenos⸗Aires. Canada Japan Konstantinopel London ... New York. . Rio de Janeiro Uruguay. Amsterdam⸗ Rotterdam “ Brüssel u. Ant⸗ werven .. Dgi. .. Helsingfors Italien .. . Jugoflavien .. Kopenhagen .. Lissabon und Oporto.. ö1“ Paris... Prag... Schweiz. Sofia . Spanien... Stockholm und Gothenburg. ö1“”
2 2 2 2 2 2 242 2* 2
„
2.
1 Pap.⸗Pes. l kanad. 8 1 Ven
1 fürk. 8
1 £
1 §
1 Milreis 1 Golodpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Fres.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Lire
100 Dinar 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr.
100 Fres. 100 Kr.
100 Frcs. 100 Leva 100 Peseten
100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.
Budapest..
Ausländ
Geld 1,734 4,195 1,835 2,26 20,345 4,195 0,597 4,235
168,49 5,29
19,025 80,68
10,545 16,91
7,435 104,47
21,275 88,09 15,15 12,415 80,95 3,045 59,43
112,31 59,13 5,875
veeeege
17. Dezember
Brief 1,738 4,205 1,839 2,27
20,395 4,205
0,599
4,245
168,91 5,31
19,065 80,88
10,585 16,90
7,455 104,73
21,325 85,31 15,19 12,455 81,15 3,055 59,57
112,59 59,27 5,895
Geld 1,738 4,195 1,833 2,27
20,34 4,195 0,599 4,245
168,52 5,24
19,01 80,68 10,54 16,91 7,435 104,42
21,275 85,17 15,42 12,415 80,94 3,05 59,48
112,31 59,12
5,872
16. Dezember
—
Brief 1,742 4,205 1,837 2,28
20,39 4,205 0,601 4,255
168,94 5,26
19,05 80,88 10,58 16,95 7,455 104,68
21,325 85,39 15,46 12,455 81,14 3,06 59,62
112,59 59,26 5,892
ische Geldsorten und Banknoten.
—
Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische. Canadische..
Türkische.. Belgische.. Bulgarische. Dänische ... Danziger... Pnag⸗ ranzösische .. Holländische .. Italienische: über 10 Lire Jugoflavische Norwegische .. Rumänische: 1000 Lei.. unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer ... Spanische ... Tschecho⸗slov.: 5000 Pr.... 1000 Kr u dar. Oesterreichische. Ungarische ...
Berlin,
Berlin.)
Milreis
1 1 kanad. 3
1 £
1 türk. Pfd. 100 Fres. 100 Leva
100 Kr.
100 Gulden 100 finnl. ℳ 100 Fres. 100 Gulden
100 Lire 100 Dinar 100 Kr.
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Fres. 100 Peseten
100 Kr.
100 Kr.
100 Schilling 100 000 Kr.
17. Dezember
Geld 20,55
4,216 4,193 1,71
0,588 4,168
20,315 20,305
18,965 3,01 104,19 80,45 10,49 15,11 168,13
16,9
Briet 20,65
4,27
4,236 4,213 1.73
0,608 4,188
20,415 20,405
19,065 3,03 104,71 80,85 10,55 15,19 168,97
16,99 7,425 85,26
112,53 81,29 59,45
12,445
12,445
59,28 5,86
16. Dezember
Geld
Brief 20,65 16,24
4,27
4,242 4225 1,735 0,60
4,188
20,405 20,40 2,275 19,05 3,03 104,68 80,85 10,55 15,46 168,97
16,99 7,425 85,31
112,53 81,28 59,50
12,445
12,445
59,30 5,865
16. Dezember. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus
In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,00 bis 22,50 ℳ,
Gerstengrütze, lose 18 00 bis 18,50 ℳ, Haferflocken, lose 21,00 bis Roggenmehl 0/1 13,75 bis 14,25 ℳ, Weizengrieß 23,75 bis 24,55 ℳ, Hartgrieß 26,00 bis 29,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,25 bis 21,50 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 23,50 bis 28,25 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 19,00 bis 22,50 ℳ, Bohnen weiße, Perl 16,00 bis 17,25 ℳ, Langbohnen, handverlesen 26,00 bis 29,00 ℳ. Linsen,
21,50 ℳ,
Speiseerbsen.
kleine —.— bis —,— große 35,00 bis
Hafergrütze
kleine —,—
lose
51,00 ℳ
bis —,— ℳ
Kartoffelmehl
22,50 bis 22,75 ℳ
ℳ, Linsen, mittel 26,50 bis 34,00 ℳ, Linsen, 15,75 bis 19,75 ℳ,
Makkaroni Hartgrießware 47,75 bis 60,75 ℳ s Bruchreis 15,
bis 28,00 ℳ, Eiernudeln 46,00 bis 68,00 ℳ, 15,75 ℳ, Rangoon Reis 17,60 bis 18,00 ℳ, Tafelreis, amerikan 76,00 bis 95,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/1.
bis reis 19,20 bis Ringäypfel
32,00 ℳ
glasierter Tafel⸗
Java 31,00 bis 48,50 ℳ
in Originalkisten 44,00 bis 44,25 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 39,00 bis 39,50 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original⸗
kisten und Packungen 63,00 bis 65,00 ℳ
Kal. Pflaumen 40/50
in Originalkisten 62,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Caraburnu †¼ Kisten
61,00 bis 68,00
ℳ6
Korinthen choice 45,00 bis 51,00 ℳ
bis 245,00 ℳ
Mandeln (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ
Mandeln, 1 bittere Bart 260,00 bis 275,00 ℳ Kümmel
Sultaninen Caraburnu 82,50 bis 106,00 ℳ,
süße Bari 228,00
Zimt
holl. 35 00 bis 36,00 ℳ,
schwarzer Pfeffer Singapore 220,00 bis 234,00 ℳ, weißer Pfeffer
Singapore bis 235,00 ℳ Röstkafe᷑ee Bra amerika 300,00 19,00 ℳ entölt
244,00
Kakao 90,00 bis 120,00 ℳ 405,00 ℳ. Tee, indisch
260,00 ℳ
Rohkaffee
Brasil
195,00
Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 300,00 ℳ,
sil 240,00 bis 400,00 ℳ, 52,00
bis fettarm
Tee.
300,00 ℳ Röstgetreide,
bis 90,00 ℳ Souchon, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ
Röstkaffee
gepackt
lose
Zentral⸗ 16,00 Ka kao
365,00 Inlandszucker
bis leicht bis
Melis 29,25 bis 30,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 30,25 bis 33,00 ℳ, Zucker, Würfel 33,75 bis 38,00 ℳ Kunsthonig 32,00 bis 34,00 ℳ, Zuckersirup hell in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ Svpeisesirup dunkel, in Eimern —,— bis —,— ℳ Marmelade. Erdbeer, Einfrucht 90,00. bis 107,00 ℳ Marmelade Vierfrucht 38.00 bis 40,00 ℳ Pflaumen⸗
mus in Eimern 37,50 bis 49,50 ℳ Steinsalz in Packungen 5,40 bis
4,80 ℳ
Säcken 6 00 bis 6,20 ℳ Bratenschmalz in
8 00 ℳℳ, Margarine, Handelsware 1 69,00 ℳ Speztalware 1 Molkereibutter 1 a
Margartne 71,00 ℳ,
Tierces
1.““
88,00
“
11 63,00 82,00 bte 84,000 ℳ in Fässern 192,00 bis 200,00 ℳ,
Steinsalz in Säcken 4.40 bis 7,50 ℳ Siedesalz in Stedesalz in Packungen 7,10 bis 8,00 ℳ, bis 89,00 ℳ
Bratenschmalz in Kübeln 89,00 bis 90,00 ℳ Purelard in Tierces 86,00 bis 91,00 ℳ, Purelard in Kisten 88,00 bis 91.50 ℳ Speisetalg gevackt 75,00 bie
biè 66,00 ℳ,
11 69,00 dis
Molkereibutter Ia in Packungen 205,00 bis 210,00 ℳ, Molkerei⸗ butter 11 a in Fässern 172,00 his 188,00 ℳ Molkereibutter II a in Packungen 178,00 bis 200,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 204,00 vis 210,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 211 00 bie 215,00 ℳ Corneed beef 12⁄6 lbs per Kiste 47,00 bis 48 00 ℳ ausl. Spe geräuchert, 8/10 — 12/14 bis —,— ℳ. Allgäuer Romatour 78,00 bis 88,00 ℳ. Allgäuer Stangen 60,00 bis 63,00 ℳ. Tilsiter Käse, vollfett 95,00 bis 115,00 ℳ echter Gdamer 40 % 128,00 bis 132,00 ℳ, echter Emmentaler 173.00 bis 178,00 ℳ, ausl. unge Kondensmilch 48/16 23,00 bis 26,25 ℳ ausl. gez. Kondensmil 26,00 bis 30,50 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 67,00 bis 74,00 ℳ.
7
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. 8
Devisen.
Danzig, 16. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: 100 Zlotv Auszahlung Warschau 48,44 G. 48,56 B. 100 Zloty Lokonoten 51,43 G. 51.57 B., Amerikanische Noten 5 23.35 G, 5,24,65 B., Berlin 100 Reichsmarknoten 123,795 G.„ 124,105 B. — Schecks London 25,20 G., —,— B.
Wien. 16 Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 284,80 Berlin 168.69 Budapest 99.22, Kovenhagen 176,05 London 34,34 ¾ New York 7,98,15, Paris 26.03, Zürich 136,80, Marknoten —,—, Lirenoten —,—, Jugoflawische Noten 12,49, Tschecho⸗Slowakische Noten 20,96 Polnische Noten 70,50 Dollar 712 50 Ungarische Noten 99,30 Schwedische Noten —.
Prag 16. Dezember. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse)h: Amsterdam 13.62 Berlin 68 05 Zürich 6,53 ½ Oslo 688,00 Kopenhagen 842,00 London 164,175, Madrid 478,00, Mailand 136 . New York 33,85 Paris 123 ⅜. Stockholm 9 06 ¼, Wien 4,77 ½ Marknoten 8,06 ½ Poln. Noten —,—.
London 16. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 132,62. New York 484 93, Deutschland 20,36 ½. Belgien 107,00, Spanien 34,20 Holland 12,07,25, Italien 120,12, Schweiz 25,12, Wien 34 42. 1
Parts. 16 Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,— Bukarest 12,75 Prag —,—, Wien —.— Amerika 27,49, Belgien 124,10 England 132,85 Holland 1101,75 IJtalien 110,80, Schweiz 530 50 Spanien 390,00 Warschau 262,00 Kopenhagen 685,00 Oslo 553,50. Stockholm 736,50.
Amsterdam 16. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,07 ⅜, Berlin 0,59,27 fl. für 1 RM, Paris 9,09 Brüssel 11,29 Schweiz 48,04 Wien 0,35,10 für 1 Schilling, Kopenhagen 61,95 Stockholm 66,70, Oslo 50,62 ⅛. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 249,00, Madrid 35,30, Italien 10,04 Prag 7,37 ½ Helsingtors 6,27, Budapest 0,00,34 ½ Bukarest 1,15, Warschau ca 0,33,00 Br.
Zürich 16. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,18, London 25,12 ½, Paris 18,90 Brüssel 23,50, Mailand 20,87, Madrid 73,35 Holland 208,35. Stockholm 138,85 Oslo 105,36, Kopenhagen 129,12 Prag 15,33 ½, Berlin 1,23,30, Wien 73,12, Buda⸗ pest 0,00 72,70, Belgrad 9,20, Sofia 3,77 ½ Bukarest 2,42 ½, Warschau 45,00, Helsingfors 13,07, Konstantinopel 2,75, Athen 6,90, Buenos Aires 215,00
Kopenhagen, 16 Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 19,48, New York 4,02 ¾ Berlin 95,80, Paris 14,90 Antwerpen 18,40, Zürich 77,65, Rom 16,45, Amsterdam 161,85, Stockholm 107.80 Oslo 81.80 Helsingfors 10,14 Prag 11,93. Wien 0,56.80.
Stockholm, 16. Dezember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,11, Berlin 0,89,05, Paris 13,75 Brüssel 17,05. Schweiz. Plätze 2.15, Amsterdam 150,20. Kopenhagen 93,00 Oelo 76,10 Washington 3,73 ½ Helsingfors 9,44, Rom 15,15, Prag 11,15, Wien 0,53,00.
Oslo, 16 Dezember. (W. T. B.) Devisenturse. London 23,85 Hamburg 117,25, Paris 18,00 New York —,—, Amsterdam 197,75, Zürich 95,00, Helsingfors 12,50, Antwerpen 22,40. Stockholm 131,75. Kopenhagen 123,00, Rom 20,00, Prag 14,70, Wien 0,69,75
—.—
Weripapiere.
Frankfurt a. M., 16. Dezember. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 6,30, Adlerwerke 23,00 Aschaffenburger Zellstoff 48,75, Badische Anilinfabrik 106,00, Lothringer Zement —.— Chemische Griesheim 106,25. D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 79,00 Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 20,00, Hilvert Maschinen 17,75, öchster Farbwerke 105,75, Phil. Holzmann 40,50, Holzverkohlungs⸗ Industrie 43,00, Wayß u. Freytag 54,00, Zuckerfabrik Bad. Wag
häusel 36,00.
Hamburg 16. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—., Commerz⸗ u. Privatbank 96,00,. Vereinsbank 78,50, Lübeck⸗Büchen —,—, Schantungbahn —,—. Deutsch⸗Austral. 78,00. Hamburg⸗Amerika⸗Packetf. 89,75, Hamburg⸗Südamerika 82,00. Nordd. Aoyd 90,75, Verein. Elbschiffahrt 33,00, Calmon Asbest 23 B., Harburg⸗Wiener Gummi 38,00, Ottensen Eisen 12,00, Alsen Zement 127 B., Anglo Guano 77,50, Merck Guano 65,00, Dyvnamit Nobel 82,25, Holstenbrauere: —,—, Neu Guinea 180,00, Otavi Minen —,—. — Freiverkehr. Sloman Salbpeter 3,25.
Wien, 16. Dezember. (W. T. B.) (In Tausenden., Völker⸗ bundanleihe 70,0, Mairente 2,2 Februarrente —.—, Oesterreichische Goldrente 35,0, Oesterreichische Kronenrente 1,9, Ungarische Gold rente —,— Ungarische Kronenrente —,— Wiener Bankverein 82,00. Bodenkreditanstalt 158,0, Oesterreichische Kreditanstalt 107 5, Anglobank 132,0, Eskomptebank 262,0 Länderbank junge 147.0. Nationalbank 1615,0, Unionbank Wr. 104,5, Türkische Lose 520 0, Ferdinand⸗Nordbahn 67 5 Oesterreichische Staatsbahn 300,1, Süd⸗ bahn 59,7 Poldihütte 1030,0, Prager Eisen⸗Industrie —,—, Alpine Montanges. 260,5, Siemens⸗Schuckertwerte 67,0 Allg. Ungar. Kreditbank 300,0 Rimamurany 97 7, Oesterreichische Waffen⸗ fabrik⸗Ges. 39.2, Brüxer Kohlenbergbau 1255,0, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 398,5 Skodawerke —,—, Steir. Magnesit 25,0, v Motoren 4010,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 1210 Galicia Naphtha —,—. 8
Amsterdam, 16. Dezember. (W. T. B.) 6 % Niederländisch Staatsanleihe 1922 A u. B 105,50, 4 ½ % Niederländische Staats anleihe von 1917 zu 1000 fl 98 ⅞1, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 75,00, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 fl. 101,75, 7 % Deutsche Reichsanleihe 100 1¶, Reichsbank neue Aktien 130 Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jürgens Margarine 122,00 Philips Glueilampen 345,75*) Geconsol. Holl. Petroleum 193 00 Koninkl. Nederl. Petroleum 415,75, Amsterda Rubber 370,00, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 64,00 Nederl. Scheer vart⸗Unte 159 00. Cultuur Mpif. der Vorstenlanden 158,75, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 607,50. Deli Maatschappif 400,50 Senemba Maatschappij 490,00 — *) exklusive Bezugsrecht
London, 16. Dezember. Silber
” 1 Silber 319168 auf Lieferung 31 16
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗⸗ maßregeln.
Der Ausbruch und das Erloschen der Mauk und Klauenseuche ist vom Schlachtviehbof in Elberfel
am 14. Dezember 1925 amtlich gemeldet worden.