1925 / 305 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Dec 1925 18:00:01 GMT) scan diff

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König, bevollmächtigter: Erfurt,

Ehemann, den Arbeiter Karl Sablotny, z Zt. unbekannten Aufenthalts 6. R. 150/25; 2. der Schlosser August Piech in Elbing, Aeußerer Müblendamm 22. Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wiechowski in Elbing, gegen seine Ehe⸗ frau Marie Piech, geb Svieth, un⸗ bekannten Aufenthalts 6. R. 135/25, zu l wegen Ehescheidung auf Grund des § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., zu 2 wegen Ebescheidung auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin bezw der Kläger laden den Beklagten bezw. die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, I Zivil⸗ kammer in Elbing zu 1 auf den 6. Fe⸗ bruar 1926, Vorm. 9 Uhr, zu 2 auf den 13. Februar 1926, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen 8 Elbing, den 18. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[108254] Oeffentliche Zustellung.

Frau Helene verehel. Mey, geb Fritze in Fischersdorf i. Tbür, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Zeh in Saalfeld klagt gegen ihren Ehemann, den Klempner⸗ gesellen Edmund Mey, zuletzt in Fischers⸗ dorf i. Thür, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung wegen böslichen Verlassens 15672 B. G⸗B.) mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Mann für schuldig zu erklären und ihm die Streitkosten aufzuerlegen. Sie ladet den Verklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtssteits vor die 2 Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Rudolstadt auf Donnerstag, den 15. April 1926, Vormittags 9 Uhr, mir der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zur öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Rudolstadt, den 24. Dezember 1925. Der Justizobersekretär des Landgerichts.

[108256]

Die minderjährige Elisabeth Lievenbrück, geb am 28. 3 1923, vertreten durch das Jugendamt Benrath, klagt gegen den Hermann Gambke, früher in Hilden, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Er⸗ S der Unterhaltsrente mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin vom Klagezustellungstage ab eine monatliche Unterhaltsrente von 30 RM. bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres zu zaͤhlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Düsseldorf⸗Gerresheim, Zimmer Nr. 13, auf den 23. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen. Der Klägerin ist das Armentecht be⸗ willigt und ein Vertreter des Jugendamts Benrath als Terminsvertreter beigeordnet. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. 4 C 1655/25

Düsseldorf⸗Gerresheim, den 22. De⸗ zember 1925

Rubel, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[108257] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige am 13. 9. 23 geb. Lina“ Martin in Tambach⸗Dietharz, ver⸗ treten durch den Amtsvormund Oskar Rechnungsrat, Gotha, Prozeß⸗ Amtsvormund Fischer, klagt gegen den Kaufmann Christian Bonsack, früher in Erfurt. unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin, led. Friedericke

Marie Martin in Tambach⸗Dietharz, in

der gesetzl. Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 240 Unterhalt in vierteljährlichen Voraus⸗ zahlungen vom 13 9 23 bis zum voll⸗ endenten 16. Lebensjahre der Klägerin. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht, Abt. 11, in Ersurt, Zimmer 142, auf den 9. März 1926, Vorm. 9 Uhr, geladen Erfurt, den 24 Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

116(8262] Oeffentliche Zustellung. Der am 25. Mai 1919 geborene Georg Fritz Johannes Blume, vertreten durch seinen gerichtlich bestellten Pfleger, Rentier Jacob Borstel in Harburg, Elbe, klagt gegen den Seemann Georg Fritz Johannes Blume, früher in Harburg. Elbe, 1. Wil⸗ storfer Straße Nr. 56, jetzt unbekannten Ausenthalts. mit dem Antrage, den Be⸗

klagten kostenpflichtig zu verurteilen, an

den Kläger z Hd. seines Pflegers vom 1. Mai 1924 ab eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 RM, die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden im voraus zu zahlen, das Urteil auch, so⸗ weit zulässig, für vollstreckbar zu ertlären. Zur Güte⸗ und zugleich zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Harburg, Elbe, Bleicherweg 1, Zimmer Nr. 13, auf den den 9. Februar 1926, Vorm. 9 Uhr, geladen Harburg, Elbe, den 15. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. s108827] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Adele Henriette Meese in Stinstedt, vertreten durch ihren Vormund. Bahnarbeiter Hinrich Schmidt in Bremerhaven Kurze Straße 24, klagt gegen den Seemann, früher Schlachter, bene Mehrtens, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, vermutlich in Amerika zuletzt in Lorstedt. Kreis Geestemünde, wohnhaft, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater sei, weil er der Kindesmutter in der gesetzlichen Emviängniszeit, d. h. in der Zeit vom 17. März 1924 bis 16. Julit

1924, geschlechtlich beigewohnt babe mit dem Antrage: der Klägerin zu Händen des Vormunds von der Geburt d. i. vom 13. Januar 1922, ab eine Unterhaltsrente von 20 Reichsmark monatlich bis zur Vollendung des 16 Lebensjahrs und zwar die rückttändigen Betrage sofort, die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Monats im voraus zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Wesermünde⸗Geestemünde auf den 1. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen. Wesermünde⸗ 16. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[108255] Oeffentliche Zustellung. Der Güteragent Otto Moeller aus Angerburg, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat Axt in Angerburg, klagt gegen: 1. den Besitzer Wilhelm Krumrügk, 2. dessen Ehefrau, Ernestine geb. Burchert, früher in Gr. Gufa, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Beklagten als Ge⸗ samtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 390 Reichsmark nebst 15 % Zinsen seit dem 1. August 1925 zu zablen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil auch für vorläufig vollstreckoar zu erklären. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung hierzu wird auf den 16. Fe⸗ bruar 1926, Vorm. 9 Uhr, anbe⸗ raumt wozu die Beklagten im Wege der

öffentlichen Zustellung geladen werden. Angerburg, den 21. Dezember 1925.

Penkert. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[108258]) Oeffentliche Zustellung. Die Firma Emda G. m b H. in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schlicht in Frankfurt a M., klagt gegen die Firma West⸗ deutsche Dental⸗Depot, Inhaberin Hedwig Bremme, früher in Duisburg, Merkatorhaus 419, 88 unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihr aus käuflicher Warenlieferung eine Forde⸗ rung zustehe, mit dem Antrage auf Zahlung von 493,90 nebst 12 % Hinsen seit dem 1. Juli 1925. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Frankfurt a. M auf den 24. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 131, geladen. Frankfurt a. M., 18. Dezember 1925 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[108250) Oeffentliche Zustellung. Die Elbebank Aktiengesellschaft, Ham⸗ burg, Brandsende 15/17, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Jaques, Barber, Blunck, klagt gegen 1. den Arzt Dr. med. Siesel Katz, 2. dessen Ehefrau Gertrud, geb. Metzmacher, geschiedene Brügelmann, unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage: 1. den Beklagten zu 1 zu verurteilen, der Klägerin RM 1000 sowie 1 ½ % pro Monat Zinsen und 1 pro Mille Provision auf RM 20 000 seit dem 1. August 1925 zu zahlen, 2. die Beklagte zu 2 wegen der unter 1 bezeichneten Forde⸗ rung, die Zwangsvollstieckung in das Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Eppendorf, Band XXXV, Blatt Nr. 1740, zu dulden, 3. den Beklagten zu! zu verurteilen, wegen der vorbezeichneten Forderung, die Zwangsvollstreckung in das Vermögen seiner Ehefrau zu dulden, 4. die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen und das Urteil, evtl. gegen klägerische Sicherheitsleistung (§§ 710, 7132 Z⸗P.⸗O.) für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 5 (Ziviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz) auf den 24. Februar 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hamburg, den 24. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[108259] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Louis Sauer, Hamburg, Neuerwall 32, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Halben, Curt Brandis und Kroell, Hamburg, Börsen⸗ brücke 8I, klagt gegen den Caesar Beck⸗ mann, zuletzt Hamburg, Grindelweg 2a, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund eines mangels Zahlung protestierten Wechsels vom 17. Juli 1925 über 115,— Reichsmark pr. 15. 10. 1925 auf Ham⸗ burg mit dem Antrage, den Beklagten kostenpfl chtig zu verurteilen, an die Klägerin 115,— RM nebst 11 % Jahres⸗ zinsen seit dem 15. Oktober 1925 sowie 3.70 RM Protesttosten zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem auf Mittwoch, den 31. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, angesetzten Termin im Ziviljustizgebäude in Ham⸗ burg, Sievekingplatz, Erdgeschoß Zimmer Nr. 119, geladen. Die Einlassungefrist ist auf zwei Wochen festgesetzt worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 1 für Handelssachen.

[108260] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Louis Sauer, Hamburg, Neuerwall 32, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Halben, Curt Brandis und Kroell, Hamburg, Börsenbrücke 8. I, klagt im Wechselprozeß gegen Caesar Beckmann, zurzeit unbekannten Aufeut⸗ halts, auf Grund eines mangels Zahlung protestierten Wechsels vom 17. Juli 1925 über RM 115 pr. 15. XI. 1925 auf Hamburg, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin RM 124,40 nebst 11 % Zinsen

Geestemünde, den

auf RM 115,— seit dem 17. November

1925, dem Protesttage, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits zu dem auf Mittwoch, den 31. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, angesetzten Termin im Ziviljustizgebäude in Hamburg, Sievekingplatz. Erdageschoß, Zimmer Nr. 119, geladen. Die Emlassungsfrist ist auf zwei Wochen festgesetzt worden.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Abteilung I für Handelslachen.

[108261] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft in Firma J. W. Sältzer in Hannover, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Fritz Grote, Hannover, klagt gegen den Tanzlehrer Albert Ahrenhold⸗Lepitre, früher in Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten auf vorherige Bestellung die auf der Klagerechnung verzeichneten Waren gegen sofortige Kasse käuflich geliefert habe, Beklagter aber mit Zahlung im Rückstande sei, mit dem Antrage, den Betlagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin 63,23 RM nebst 12 % Zinsen seit dem 1. April 1925 sowie 8 RM bisherige Kosten des Mahnverfahrens nebst 12 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht, 14 in Hannover, Neues Justiz⸗ gebäude, II. Stock, Zimmer 307, auf den 15. März 1926, Vorm. 10 Uhr, geladen.

Hannover, den 22. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[108251]

Fräulein Marta Marcus, Haushaltungs⸗ schule und Töchterpensionat in Baden⸗ Baden, Albrecht⸗Dürer⸗Straße 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. P. Kahn in Baden klagt gegen Frau Z. Gurfinkiel, Witwe in Warschau, S⸗to Jerska Nr. 18, unter der Behaup⸗ tung, daß die Beklagte ihr aus Pensions⸗ vertrag für die Zeit vom I11. Januar bis 11. April 1925 noch restlich 262 RM 46 und für die Zeit vom 11. April bis 11. Juli 1925 450 RM = 712 RM 46 3 schuldig sei und daß als Erfüllungsort Baden⸗Baden vertraglich vereinbart sei, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung der Beklagten zur Zahlung der genannten Be⸗ träge nebst 1 % Monatszinsen daraus seit 11. April 1925. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer

des Bad Landgerichts zu Karlsruhe auf

den 4. März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen und Beweis⸗ mittel in einem Schriftsatz dem Gericht und der Klägerin mitzuteilen. Karlsruhe, den 23. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[108252] Oeffentliche Zustellung.

Der Inhaber des Kölner Tatterzaals, Ernst Heinrichs in Köln, Venloer Straße Nr. 41, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Brünell zu Köln, klagt gegen den Fabrikbesitzer B. F Norloff aus Norwegen, früher in Köln, Monopol⸗ hotel, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihm Verpflegungsgeld für die Monate Oktober, November und De⸗ zember 1925 für zwei bei ihm eingestellte Reitpferde einschließlich Hufbeschlagkosten schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 1. 915 RM (Neun⸗ hundertfünfzehn Reichsmark) nebst 11 % Zinsen von 300 RM seit dem 1. Oktober 1925, von 300 RM seit dem 1. No⸗ vember 1925, von 315 RM seit dem 1 Dezember 1925, 2. vom 1. Januar 1926 bis zur Abholung der im Kölner Tatter⸗ saal eingestellten, dem Beklagten gehörigen zwei Reitpferde (Füchse) em tägliches Pensions⸗ und Pflegegeld von 10 RM zu zahlen.

Donnerstag,

Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 9. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Köln auf den 22. Februar 1926, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 20. Dezember 1925. Schramer, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

108253] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Justizrat Werner und Dr. Hirschberg in Magdeburg klagen gegen den Landwirt Hans Rauch, früher in Magdeburgy unter der Behauptung, daß er ihnen an Anwaltskosten aus: a) 4 J. 715/23 des Schöffengerichts Schlochau 839, 15 ℳ, b) 3 0. 190/25 des Land⸗ gerichts Magdeburg 538,94 ℳ, ferner an verauslagten Gerichtskosten aus c) 5 B. 11406/25 des Amtsgerichts Magdeburg 13,50 und d) 5 B. 12256/25 des Amts⸗ gerichts Magdeburg 9,00 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 1400,59 RM nebst 1 ¼ v. H. Monatszinsen seit Klage⸗ zustellung und auf vorläufige Vollstreck⸗ barkeitserklärung des Urteils, erforderlichen⸗ falls gegen Sicherheitsleistung. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Magde⸗ burg Einzelrichter auf den 9. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 196, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen

Magdeburg, den 21. Dezember 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts:

Bremisch, Justizobersekretär.

[108263] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Köllmann & Vorlaender in Gevelsverg,Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Haarmann in Schwelm. klagt gegen den Kaufmann Wrlly Bressel, früher in Magdeburg. Annastr. 6, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen zweier Wechselforderungen von se 500 ℳ, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 500 fünfhundert Reichsmark nebst 12 % Zinsen seit dem 1. September 1925 und 10,50 Reichsmark Wechselunkosten einschließlich Kosten des voraufgegangenen Arrestverfahrens (3 G. 84/25) zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, 2. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 500 fünf⸗ hundert Reichsmark nebst 12 % Zinsen seit dem 15. August 1925 und 12,55 Reichs⸗ mark Wechselunkosten zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Magdeburg, Halberstädter Straße 131,. Zimmer 100, auf den 18. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Magdeburg, den 21. Dezember 1925. Der Se 8* Amtsgerichts A.

t. 3.

[107137] Oeffentliche Zustellung.

Die Fa. J. Ruckdeschel & Söhne, Kom⸗ manditgesellschaft in Kulmbach, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Liebl in München, klagt im Wechselprozesse gegen Josef Neustätter, früher in München, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, nicht vertreten, wegen Wechselforderung mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Der Beklagte ist schuldig, an Klageteil 2320 RM zweitausenddreihundertzwanzig Reichs⸗ mark Hauptsache, Wechselsumme nebst 2 % Zinsen über den jeweiligen Reichs⸗ bankdiskont aus 1120 RM seit 13. Ok⸗ tober 1925 und aus 1200 RM seit 17. Ok⸗ tober 1925 zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 3. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Die Klägerin ladet den Betlagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Kammer für Handelssachen des Land⸗ gerichts München I auf Dienstag, den 16. Februar 1926, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen des Klägers vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Kläger und dem Gerichte mitzuteilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

München, den 23. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[108264] Oeffentliche Zustellung.

Maier, Johann Georg, volljährig, vor⸗ mals Gütler in Grasß. f, nun in der Landesheilanstalt für Geisteskranke in Salzburg, entmündigt, vertreten durch Martin Hohenwarter, Gemeindevorsteher in Unken, als gerichtlich bestellter Kurator, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Geh. Justtzrat von der Pfordten in Traunstein, Klagspartei, klagt gegen Kirchmaier, Johann und Anna, Gütlerseheleute in Grashof, Haus Nr. 46, Gemeinde Ruh⸗ polding, Johann Kirchmaier nun un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Forderung, mit dem An⸗ trag, zu erkennen: I. die Beklagten sind als Gesamtschuldner schuldig, an Kläger zu Händen des Kurators RM 423,90 nebst 9 v. H Zinsen daraus seit 1. 10. 1925 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen, II. der mitbeklagte Ehemann hat die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau zu dulden, III. das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Mitbeklagte Johann Kirch⸗ maier wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Dienstag, 23. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Traunstein. Zimmer Nr. 18, geladen. Oeffentliche Zustellung in’ der Richtung gegen den Mitbeklagten Johann Kirchmaier wurde mit Beschluß vom 21. Dezember 1925 bewilligt.

Traunstein, 23. Dezember 1925. Gerichtsschreiberei des Amtsgericht.

4. Verlofung ꝛc.

von Wertpapieren.

[108579) Bekanntmachung.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 5 % igen Obꝛigationen vom Jahre 1911 werden gegen Ein⸗ reichung des Coupons per 2 Januar 1926 mit 1,50 Reichsmark bei der Deutschen Bank Filiale in Koblenz, und der Deutschen Effekten⸗ und Wechselbank in Frankfurt a. M. sowie unserer Werkskasse gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, wird die Zusendung der Zimen unmittelbar durch uns an die Stelle, welche die Altbesitzanmeldungen vorgenommen hat erfolgen. Alle Zins⸗ scheine mit früherem Fälligkeitsdatum sind wertlos.

. Peeherecsehe den 29. Dezember 925 Gewerkschaft Braunsteinbergwerke Doktor Geier Waldalgesheim bei Bingerbrück.

[108582] v““

Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnang zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zmsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1910 werden gegen Einreichun des Couvons Nr. 10 per 2. Januar 19 mit RM 1,50 für die Abschnitte über 11 25 bei unseren Zahlstellen abzüglich Kavitalertragssteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes binterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Gewerkschaftliches Braunkohlen⸗

bergwerk Consolidirte Sophie

bei Wolmirsleben. Breyhan. 1

[108581]

Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1909 werden gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 34 bei unseren Zahl⸗ stellen mit 3 RNM für den Abschnitt über 22,50 PM abzüglich Kapitalertragsteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des betreffenden Zinsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. 1

Gewerkschaft Eintracht⸗Tiefban,

Bochum.

[108588]

Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1914 werden gegen Ab⸗ stemvelung des Erneuerungsscheins mi RM 3 bei unseren. Zahlstellen:

Berliner Handelsgesellschaft, Berlin,

unserer Gewerkschaftskasse in Lehrte abzüglich Kapitalertragssteuer gezahtt.

Soweit Teilschuldverschreibungen mit Bogen zum Zwecke des Altbesitzes hinter⸗ legt sind, steht der Gegenwert der be⸗ treffenden Erneuerungsscheine den Ein⸗ reichern bei der Einreichungsstelle zur Ver⸗ fügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗

Lehrte, den 30. Dezember 1925.

Gewerkschaft Bergmannssegen.

[108580] 1 Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 rälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer tolgenden Anleiben werden bei unseren Zahlstellen gezahlt, und zwar: für unsere 4 % ige Anleihe vom Jahre 1903 gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheins, für unsere 4 ½ % ige Anleihe vom Jahre 1914 gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheins, für unsere 4 % ige Anleihe vom Jahre 1906 gegen Einreichung des Zins⸗ scheins Nr. 39 mit 3 RM für die Abschnitte über 20 bezw. 22,50 PM abzüglich Kapitalertrags⸗ steuer. 1 Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des betr. Zinsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Gewerkschaft ver. Constantin der Große, Bochum.

[108578] Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgeletz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Teilschuldver⸗ schreibungen v. 1907 und 1912 werden gegen Einreichung der Zinsscheine Nr. 37 per 1. November 1925 unserer 1907 er Anleihe und Nr. 27 per 1. Dezember 1925 unserer 1912er Anleihe mit RM 3 für die Abschnitte über PM 22 50 bei unseren Zahlstellen abzüg⸗ lich Kapitalertragsteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Einreichern bei uns zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Dbg.⸗Meiderich, den 29. Dezember 925.

Gesellschaft für Teerverwertung ¹11“

Schriftleiter

„Verantwortlicher Schr Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering)

in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32. Vier Beilagen (einschließlich Börfen⸗Beilage) und Erste bis Dritte

tral⸗Handelsregister⸗Beilage

keitsdatum sind wertlos. .

zun Deutschen Re

1 116A6A“*“ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

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1925

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Nr. 305

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1. Untersuchungssachen.

2. Autfgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtunden. Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Attien. Akt und Deutsche Kolontalaesellschaften

Berlin. Donnerstag, den 31. Dezember

Offentlicher 21

9 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeite (Petit) 9.

iengesellschaften

1,05 Reichsmark.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Gesch

nzeiger.

1. Privatanzeigen.

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc von Rechtsanwälten. Unfall⸗- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Verficherung. Bankausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

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4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Die nach Artikel 38 der Durchfübrungs.

verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen in Höhe von 2 % für das Jahr 1925 unserer 5 % Anleihe vom Jahre 1910 und unserer 5 ½ % Anleihe vom Jahre 1912 werden gegen Einreichung der Coupons Nr. 29 per 2 Januar 1926 für die 5 % Anleihe vom Jahre 1910 Nr 27 per 2. Januar 1926 für die 5 ¼4 % Anleihe vom Jahre 1912 mit RM 3 für die Obligationen über PM 1000 Nennwert. mit RM 1,50 für die Ob⸗ ligationen über PM 500 Nennwert bei den in den Anleihbebedingungen ge⸗ nannten Zahlstellen abzüglich 10 % Kapital⸗ ertragssteuer gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Etinreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Sollstedt, den 29 Dezember 1925. Gewerkschaft Neu⸗Sollstedt Kalisalzbergwerk. [108828]

[108368) Bekanntmachung.

In Gemäßbeit des Artitels 31 Absatz 4 der Durchfübrungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. November 1925 stellen wir hiermit den Ausgabetag für unsere 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen von 1920 auf den 15. Juni 1920 fest, was einen Aufwertungsbetrag von RM 15, 96 für 1000 PM unserer Teilschald⸗ verschreibungen von 1920 ergibt. Die Teilschuldverschreibungen sind von einem Bankenkonsortium für eigene Rechnung übernommen worden. Der gesamte Gegen⸗ wert ist uns an dem obengenannten Tage zur Verfügung gestellt worden

Zurzeit sind noch PM 6 082 000 unserer Teilschuldverschreibungen von 1920 im Umlauf.

Frankfurt a. M. (nwüher Berlin), den

28. Dezember 1925. Elektrochemische Werke G.m. b. H.

[108369-, Bekanntmachung.

Die Zinszahlung für das Jahr 1925 auf die von uns ausgegebenen 4 ½ %h igen Teilschuldverschreibungen von 1904 erfolgt vom 2 Januar 1926 ab mit 3,— RM pro Stück gegen Abstempelung der Er⸗ neuer ungsscheine:

1. an der Kasse der Berliner Handels⸗ gesellschaft, Berlin W. 8, Behren⸗ straße 32/33,

2. an der Kasse der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich.

Soweit Obligationen mit Bogen zum

1. des Nachweises des Altbesitzes

interlegt sind, steht der Zinsbetrag den betreffenden Einreichern bei der Ein⸗ reichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Frankfurt a. M. (früher Berlin), den 28. Dezember 1925 Elektrochemische Werke G. m. b, H.

Angust Thyssen⸗Hütte, Gewerkschaft (vormals Gewertschaft Deutscher Kaiser) zu Hamborn am Rhein. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungegesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fällig n Zinsen von 2 % fur das Jahr 1925 unserer 4 % igen Hypothekar⸗ anleihe vom Jannar 1904 werden gegen Abstempelung des Erneuerungs⸗ scheins mit 3 RM für die Abschnitte über 1000 Paviermark bei unseren Zahlstellen abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt, und

zwar: in Hamborn⸗Bruckhausen bei der Kasse der Augun Thvyssen⸗Hütte, Gewerkschaft. in Berlin bei der Deutschen Bank, bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, in Köln bei dem A. Schaaffhausen'schen Beankverein, A. G., in 2&1, bei der Deutschen Ban in Mülheim (Ruhr) bei der Direction der Disconto⸗Gesellichaft Soweit Obligationen mit Bogen zum wecke des Nachweises des Altbesitzes interlegt sind, steht der Gegenwert des Erneuerungsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich

abteilung 2.

[1085868 Bekanntmachung.

Am 2. Januar 1926 sind nach Artk. 38. der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom

1904 fällig züglich 1 Hauptkasse in Gleiwitz und den nachfolgen⸗ den Zahlstellen: in Breslau: bei der Dresdner Bank, Filiale Breslau, bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaftt auf Aktien Filiale Breslau bei dem Bankhause E. Heimann, Breslau, in Berlin; bei der Vertiner Handels⸗Gesellschaft, bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschart auf Aktien, bei der Deutschen Bank. bei der Dresdner Bank,

& Co, bei dem Bankhause Hardy & Co,, n b. H. 1 in Beuthen: bei der Dresdner Bank, Filiale Beuthen, O. S, und zwar: bei der Anleihe 1900 gegen Einreichung der am 1. Oktober 1925 fälligen Zinsscheine, bei der Anleihe 1902 gegen Einreichung der am I. Januar 1926 fälligen Zinsscheine, dagegen bei der Anleibe 190 gegen Einreichung der Erneuerungsscheine, jeweils dreifachem zeichnis. 8 Alle Zinsscheine mit früherem Datum sind wertlos Die Einreicher der Erneuerungsscheine der Anleihe 1904 erhalten von den Zahl⸗ stellen Beicheinigungen, auf Grund deren die Aushändigung der neuen Zinsschein⸗ bogen nach deren Fertigstellung stattfindet. Eme Aufforderung an die Besitzer der Anleihen 1900, 1902 und 1904 zur Ein⸗ reichung der Zinsscheinbogen nebst Erneue⸗ rungsscheinen zur Abstempelung bezw zum Umtausch wird demnächst ersolgen, ebenso die Aufforderung an alle Obligationäre zur Einreichung der Stücke behufs Ab⸗ stemdelung 8 Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Bezüglich Anleihe 1919 kann eine Be⸗ kanntmachung über Zinszahlung erst er⸗ ae wenn der Goldwert endgültig fest⸗ ste 8 Breslau, den 29. Dezember 1925.

Schlesische Elektricitäts⸗ und Gas⸗Actiengesellschaft.

[108574 Berliner Hötel⸗ Gesellschaft.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2 Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer

nebst Nummernver⸗

in Unter⸗

29. November 1925 zwei Prozent Zinsen für das Jahr 1925 auf den Aufwertungsbetrag unserer An⸗ leihen vom Jahre 1900, 1902 und Die Zahlung erfolgt ab⸗ 10 % Kapitalertragsteuer bei der

bei dem Bankhause Delbrück Schickler

[108590) Wiederholung. Kündigung

I einer Obligationsanleihe.

Gemäß §§ 36 und 25 Abfatz 2 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925

kündigen wir hiermit unsere 5 % ige hyvo⸗ 103 % ein⸗

tbekarisch eingetragene mit lösbare Obligattonsanleihe von 3 Millionen Pawiermark, eingeteilt Teilschuldverschreivungen zu je 1000 mit den Nummern 1 bis 3000, zur Rück⸗ zahlung nach drei Monaten. Wir sind berett, den Aufwertungsbetrag

nebst Zinsen sofort zu bezahlen und fordern die Inhaber von Teilschuldverschreibungen auf, diese an uns oder an die Schlesische Treuhand⸗ und Vermögens⸗Verwaltungs⸗ Actien⸗Gesellschaft zu Breslau V, Neue Schweidnitzer Straße 4, einzureichen. Ratibor, den 31 Oktober 1925.

Herm. Reiners & Söhne

Tabakindustrie A.⸗G.

zu Berlin und Ratibor.

J. E. Rodewald. H. Reiners.

[108572] Bekanntmachung. Die nach Art 38 der Durchführungs⸗

fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 43 per 1 10 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über RM 1000,—, mit RM 1,50 für die Abschnitte über RM 500,— bei unzeren Zahlstellen: der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Ham⸗ burg und Berlin, den Herren J. Dreyfus & Co., Frank⸗ furt a. M., b den Herren M. Gutkind & Comp., Braunschweig, abzüglich Kapitalertragsteuer gezahlt. Obligationen mit Bogen zum Zwecke

betr. Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum find wertlos.

Helmstedt, den 31. Dezember 1925.

Nordͤdeutsche Braunkohlenwerke Aktien⸗Gesellschaft.

[108573] Die nach Art 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Jannar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen An⸗ leihe von 1909 werden gegen Ein⸗ reichung des Coupons Nr. 13 per 1. Oktober 1925 mit pn die Abschnitte über 2000 PM Lit. A) RM 3 für die Abschnitte über 1000 PM. (Lit. B) und RM 1,50 für die Abschnitte

über

500 PM., (Lit C)

bei unseren Zahlstellen abzüglich Kapital⸗ ertragssteuer gezahlt

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Bielefeld, den 28. Dezember 1925.

E. Gundlach Aknengefellsschaft.

csset . Verein chemischer Fabriken.

Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 für unsere 4 % Anleihe vom Jahre 1903 werden gegen Vorlage und

4 prozentigen Anleihe von 1890, 4 prozentigen Anleihe von 1906, 5 prozentigen Anleihe von 1908 1— werden gegen Einreichung des Coupons per 1I. 10. 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000 abzüglich 10 % Kavpitalertragssteuer bei unseren Zahlstellen: der Kasse der Gesellschaft, der Deutschen Bank. Berlin, der Dreedner Bank. Berlin, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Aktien⸗ gesellschaft. Berlin, der Darmstädter und Nationalbank, Berlin, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, 8 1 em Bankhause Gebr. Arnhold, Berlin, bezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des

Hamborn, den 30 Dezember 1925.

August Thyssen⸗Hütte, Gewerkschaft reichern bei der (vormals Gewerkschaft

Deutscher Kaiser). Der Vorstand. [108830]

wert der betreffenden Coupons den Ein⸗ 1 Einreichungsstelle Verfügung Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeitsvatum sind wertlos.

Berliner Hötel⸗Gesellschaft.

zember 1925

ent;prechende Abstempelung der Obli⸗ gationsmäntel und für unsere 4 % Au⸗ leihe vom Jahre 1906 gegen Ein⸗ reichung des Coupons Nr 39 per 1. 10. 1925 bei unseren Zahlstellen Schles. Bankverein Filiale der Deutschen Bank. Breslau. und

Commerz⸗ & Privat⸗Bank Aktiengesell⸗

schaft Filiale Breslau . mit RM 1,50 für die Abschnitte über Papiermark 500 und mit RM 3 für die Abschnitte über Papiermark 1000 abzüglich Kavitalertragssteuer gezahlt.

Soweit Obligationsmäntel vom Jahre 1903 und Obligationen mit Bogen vom Jahre 1906 zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der

Nachweises des obenerwähnte Zins inrei 5 V Zinsbetrag den Einreichern Altbesitzes binterlegt sind, steht der Gegen⸗ bei den Einreichungsstellen zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ Laasan bei Saarau i. Schl., 29. De⸗

Der Borstand

zur keitsdaten sind wertlos

1108571

in 3000 Stück

fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr

verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926

b des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der

der Genußscheinrechte aus Altbesitz von 4 % Schuldverschrei⸗ bungen der Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München gemäß § 44 Aufwertungsgesetzes geben wir bekannt, daß wir nach § 43 Ziff 2 Aufwertungs⸗ gesetzes an Stelle der Genußzechte eine Barabfindung in Höhe des Kurswertes 6 % iger Goldpfandbriese gewähren.

München, den 30. Dezember 1925.

Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München.

Ablösung

[108424] Borsigwerk Aktiengesellschaft, Borsigwerk, O. S., A. Borsig, Berlin. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom November 1925 am 2. Januar

1925 unserer 4 ¼ % Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen, Abstempe⸗ lung des Erneuerungsscheins mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— bei der Kasse der A. Borsig Zentralver⸗ waltung G. m. b. H., Berlin N. 4, Chausseestraße 13, abzüglich Kavpital⸗ ertragsteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zwecks Nachweis des Altbesitzes einaereicht worden sind, wird der Zinsbetrag den Einreichern zugesandt werden

Alle Zinsscheine sind wertlos.

Borsigwerk, O. S. Berlin, 29. De⸗ zember 1925

Borsigwerk Söö Borsigwerk, O. S., A. Borsig, Berlin. [108308] A. Riebeck’sche Montanwerke Aktiengesellschaft, Halle a. S.

Am 2. Jamrar 1926 sind nach Ar⸗ tikel 33 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 290. November 1925 2 % Zinsen für das Jahr 1925 auf den Aufwertungsbetrag unserer Vorkriegs⸗ anleihen fällig.

Die Zahlung erfolgt:

mit⸗ RM 3,— für die Abschnitte über

PM 1000,—,

mit RM 1,50 für die Abschnitte über

PM 500,—

mit RM 0,90 für die Abschnitte über

„PM 300,—

üglich 2 c

a) gegen Einreichung der Zinsscheine:

Nr. 6 per 1. 8. 1925 zu unseren 4 ½ % Schuldverschreibungen von 1912,

Nr. 34 per 1. 10 1925 zu den 4 ½ % Schuldverschreibungen von 1908 der vormaligen Sächsisch⸗Thü⸗ ringischen Actien⸗Gesellschaft für Braunkohlen⸗Verwerthung zu Halle

Nr. 12 per 1. 10. 1925 zu den 4 ½ % Schuldverschreibungen von 1909 der vovmaligen Naumburger Braunkohlen⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Naumbung a. S.,

Nr. 14 per 2. 1. 1926 zu den 4 Schuldverschreibungen von 1898 und zu den 4 % % Schuldverschreibungen von 1908 der vormaligen Zeitzer Paraffin⸗ und Solaröl⸗Fabrik zu Halle a. S.; gegen Einreichung der Enneuerungs⸗ scheine zu den 4 % Schuldverschrei⸗ bungen von 10

von obiger Kasse

bungen 1902 der vormaligen Sächsisch⸗Thüringischen Actien⸗Ge⸗ sellschaft für Braunkohlen⸗Verwer⸗ thung zu Halle a. S.

bei unserer Hauptkasse und den nach⸗ folgenden Zahlstellen:

Daumstädter und Nationalbank Kom. Ges. a. Aktien, Berlin und Darm⸗ . owie deren Filialen Frank⸗

furt a. M., Halle a. S. und Leipzig,

Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin,

2. Länderbank.. Aktiengesellschaft,

erlin, 8

Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co.,, Halle a. S.,

Bankhaus H. F. Lehmann, lle a. S.,

W Deutsche Credit⸗Anstalt,

eipzig.

Rurol Müller & Co., Kom. Ges. Naumburpg.

Soweit Schuldverschreibungen mit Zins⸗ 22 zumm Zwecke des Nachweises des Al⸗ esitzes binterlegt sind, steht der Gegen⸗ wert der betvreßfenden Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichungöstelle zur Uöfereg

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum c wertlos.

[108306]

Neue L . Kattunfabrik.

Die nach Art 38 der Durchführungs⸗ vevordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % Anleihe vom Jahre 1889 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 72 per 1. November 1925 mit RM 3,— bzw. RM 1,50 für die Abschnitte über PM 1000,— bzw. PM 500,— bei unserer Zahlstelle, der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ Bank, Augsburg, abzüglich Kapitalertrag⸗ steuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit ge- n zum Zwecke des Nachweises des A bestbes hinterlegt sind, steht der Gegemwert der den bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fanig⸗

Augsburg, den 28 Dezember 1925. Der Vorstand. Dr. W. G. Clairmont. [108322] Die nach Art. 8 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % % Teilschuldverschrei⸗ 829 g- 18 188 . Ein⸗ reichung 8 Zinsscheins r er 1. Oktober 1929 8 RM 3,— für die Stücke über PM 1000,— und RM 1,50 für die Stücke über PMMN 500,— in Leipzig bei der Allgemeinen Deut⸗ schen Credit⸗Anstalt. in Dresden bei der Deutschen Credit⸗Anstalt, teilung Dresden, und der Dresdner Bank, in Chemnitz bei der Allgemeinen b Deutschen Credit⸗Anstalt, Filiale Chemnitz, und 3 „der Dresdner Bank, Filiale Chemnitz abzüglich Kapitalertraagsteuer ausgezablt, Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes bel uns hinterleat sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Einreichern an unserer Kasse zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos

Allgemeinen Ab⸗

zu Chemnitz. Klapp. P. Wagner. [108331] Coblenzer Straßenbahn⸗ Gesellschaft. „Die nach Artikel 38 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 am 2. Ja⸗ nuar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer Anleihe werden bei den unten angeführten Zahlstellen ab⸗ züglich Kapitalertragsteuer wie folgt aus⸗ gezahlt für die a) 4 % Anleihe vom Jahre 1896 Nr. 1 600, gegen Einreichung des ba br 82 8 1. 1925 mi 4 r die schnitte übe Pi, 40, 15 tte über b) 4 % Anleihe vom Jahre 1903 Nr. 601 1800, gegen Abstempelun des Erneuerungsscheins mit 3 für das Stück

mit 3,— für die Abschnitte übe PM 22,50, mit 1,50 für die Ab⸗ schnitte über PMM 11.25.

d) 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1908

E1—*8 8 behe mit 3,— für die Abschnitk über PM 22,50. 8 8 Emeem sind außer der Gesellschafts⸗ asse:

Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin und Frankfurt a. M.

Soweit Schuldverschreibungen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterleat sind, stebt der

Verfügung

keitsdatum sind wertlos.

Wegen der Verzinsung unserer 4 ½ Anleihe vom Jahre 1920 und der 5 9% Anleihe vom Jahre 1921, deren Kapital⸗ wert gemäß Artikel 31 der Durch⸗ führungsverordnunga zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November, 1925 Reichs⸗ mark 9,35 beziehungsweise RMN 10,54

Die Zinszahlung für unsere 4 ¼ P Schmwldverschreibengen von 1920 und 1921 regelt sich nach Artikel 39 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925

Halle a. S., den 30. Dezember 1925.

erfolat noch

für ie PM 1000.— ergibt. werden wir eine Veröffentlichung erkassen, sobald die Vorschriften des vorgenannten Arte kelg erfüllt sind Eine besondere Veröffent⸗ lichung zur Erfüllung dieser Vorschriften

*

A. Riebeck'sche Montauwerke Aktiengesellschaft.

Koblenz, den 29. Dezember 1925. D Vorstand.

keitsdatum sind wertlos 1

Chemuitz, den A. Dezember 1925,

2

Nr. 2251 3250, gegen Einreichung

Bankhaus Leopold Seliamann, Kyblenz. Darmstädter und Nationalbank. Berlin.

c) 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1900, Nr. 1— 2250, gegen Einreichung des 11. Zinsscheins per 1. Oktober 1925

8

hegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗