[108589]
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ Verordnung vom 29. November 1925 zum Aufwertungsgesetz auf unsere 4 % Schuldverschreibungen vom Jahre 1896 am 2. Januar 1926 ällig werdenden 2 % Zinsen für das
hr 1925 aus dem aufgewerteten
ennwert von RM 150,— für jede Obligation kommen die Coupons Nr. 7 vom 1. November 1925 gegen Einliefe⸗ rung derselben mit RM 3,— per Stück abzüglich Einkommensteuer an unserer Kasse, bei der Bayer. Staats⸗ bank in München und deren Nieder⸗ lassungen, den Herren Grunelius & Co. in Frankfurt a. M., der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin und München, der Berliner Handels⸗Gesell⸗ chaft in Berlin, der Dresdner Bank düta Augsburg in Augsburg, der Deutschen Bank Filiale Bamberg und München, Herrn A. E. Wassermann in Bamberg, der Bayer. Hypotheken⸗ & Wechselbank in Bamberg und Augsburg, der Bayer. Vereinsbank in Bamberg und München und dem Schweizerischen Bankverein in Zürich zur Auszahlung.
Soweit Obligationen mit Coupon bogen zum Zweck des Kütsecnas eise⸗ bei uns hinterlegt sind, halten wir den Gegenwert dieser Zinsen den Einreichern zur Verfügung.
Die noch ausstehenden, früher fälligen Coupons sind wertlos.
Bamberg⸗Ganstadt, zember 1925.
Mech. Baumwoll⸗Spinnerei & Weberei Bamberg.
[108881] Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Fsrtev⸗rzüngsgee vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer Anleihen von 1881, 1892 und 1905 gelangen egen Abstempelung des Erneuerungs⸗ scheins und diejenigen unserer Anleihe von 1898 gegen Einreichung des am 2. Januav 1926 fälligen Zinsscheins mit NMN 3,— für jede Schuldver⸗ chreibung über PM 1000,—, NM 1,50 für jede Schuldver⸗ schreibung über peh 500,— abzüglich Kapitalertragssteuer bei unseren Zahlstellen zur Auszahlung.
Soweit Schuldverschreibungen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der am 2. Januar 1926 fällige Zinsbetrag den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit einem vor dem 2. Januar 1926 liegenden Fälligkeits⸗ datum sind wertlos.
Die Zinszahlung auf unsere Anleihe von 1918 wied erst erfolgen, nachdem der Ausgabetag endgültig feststeht.
Dessau, im Dezember 1925.
Deutsche Continental⸗Gas⸗ Gesellschaft.
△
29. De⸗
den
[108882]
Eisenhüttenwerk Thale Aktien⸗ Gesellschaft.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ¼ % Teilschuldver⸗ schreibungen vom Jahre 1906 werden gegen Einreichung des Zins⸗ scheins Nr. 39 per 1. Januar 1926 mit
3,— für die Abschnitte über
M 1000,— abzüglich Kapitalertrags⸗ teuer bei
Thale
1. unserer Gesellschaftskasse am Harz,
der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin W. 8, Behrenstraße 68/69, und der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Hannover, Hannover,
gezahlt. 1u Soweit Teilschuldverschreibungen mit Zinsbogen zum Zwecke des Nachweises des ltbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Thale am Harz, 31. Dezember 1925. Eisenhüttenwerk Thale Aktien⸗ Gesellschaft. Der Vorstand. Brennecke. Cramer. [108843] F. H. Hammersen Actien⸗Gesell⸗ schaft, Osnabrück. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. 11. 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 werden abzüglich Kapitalertragsteuer bei unseren Zahlstellen gezahlt gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheins: Nr. 48 unserer 4 ½ % Anleihe von 1901 llanutend über PM 22,50 mit RM 3,—, Nr. 44 unserer 4 ½ % Anleihe von 1904 lautend über PM 22,50 mit RM 3,—, Nr. 30 unserer 4 ½ % Anleihe von 1911 lautend über PMM 22,50 mit RM 3,—, Nr. 11 unserer 4 ½ % Anleihe von 1920 lautend über PM 22,50 mit RM 0,30,
Nr. 12 der 5 % Anleihe von 1905 der ehemaligen Spinnerei Rothe Erde, Bocholt, lautend über PMN 25,— mit RM 3,—.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Gesellschaftskasse zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.
Osnabrück, den 30. Dezember 1925.
in
[108870] .
Die nach § 38 der Durchführungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 %⸗ bzw. 5 %% igen Anleihen von 1891, 1894, 1899 und 1902 gelangen gegen Einreichun des Zinsscheines per 2. Januar 1926 mie Reichsmark 3,— für 1000,— Papiermark bzw. ℳ 1,50 für 500 jermark abzüg⸗ lich 10 % Kapitalertragssteuer außer an unserer Gesellschaftskasse bei der hiesigen Filiale der Bank für Thüringen zur Aus⸗ zahlung. 1 . Soweit Schuldverschreibungen mit Zinsscheinbogen zum Zwecke des Nach⸗ weises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. . Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Apolda, im Dezember 1925. Vereinsbrauerei Apolda gefellschaft.
[108850) Bekanntmachung. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % prozeutigen Par⸗ tial⸗Obligationen vom Jahre 1889 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 13 per 1. Oktober 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— und mit RM 1,50 für die Abschnitte über 9Rh 500,— abzüglich Kapitalertragssteuer bei Dingel & Co., Magdeburg, zur Auszahlung ge⸗ bracht.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes bei uns hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei uns zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.
Magdeburg⸗Neustadt, den 30. De⸗ zember 1925.
Metallwerke vormals J. Aders
Actiengesellschaft, Neustadt⸗ Magdeburg. [108851] Betrifft unsere Obligationen.
Die nach Artikel 38 der D.⸗V.⸗O. zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen eas von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ %higen Anleihe vom Jahre 1902 werden gegen Einreichung des Coupons per 1. 10. 1925 mit Reichs⸗ mark 3,— für die Abschnitte über Pavier⸗ mark 1000,— bei unseren Zahlstellen: in Breslau bei der Commerz⸗ und Privat⸗ Bank A. G. vorm. G v. Pachaly's Enkel, in Landeshut und Bolkenhain bei den Ge⸗ sellschaftskassen abzüglich Kapitalertrag⸗ steuer gezahlt. Soweit Obligationen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Coupons den Einreichenden bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeits⸗ datum sind wertlos Landeshuter Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft, Landeshut, Schlesien.
[108854]
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom, 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das 2 1925 unserer nachstehenden Anleihen:
4 higen Anleihe vom Jahre 1895,
5 2„igen Anleihe vom Jahre 1916,
4 3¼ Pigen. Anleihe der früheren Eisen⸗ hütte Silesia A. G. Paruschowitz vom Jahre 1905, .
5 oigen Anleihe der früheren werk Julienhütte G. m. Gleiwitz vom Jahre 1905,
5 ͤ%igen Anleihe der früheren — werk Julienhütte G. m. b. H Gleiwitz vom Jahre 1907 b
werden bei unseren Zahlstellen mit 3 RM für die Teilschuldverschreibung über 1000 PM abzüglich Kapitalertrag⸗ steuer gezahlt.
Die Zahlung erfolgt:
bei der Anleihe 1895 gegen Abstempe⸗ lung des Talons (Erneuerungsschein),.
bei der Anleihe 1916 gegen Einreichung des Coupons (Zinsschein) Nr. 18 per 1. 10. 1925 b
bei der Anleihe 1905 Silesia Abstempelung des Talons,
1905 Stahlwerk
bei der Anleihe Abstempelung der
Julienhütte gegen Mäntel. 1
Anleibe 1907 Stahlwerk Abstempelung der
Aktien⸗
h. H
Stahl⸗
gegen
bei der Julienhütte gegen Mäntel. 1
Die Zinszahlung für unsere 4 ½ Xge Anleihe vom Jahre 1919 wird nach der gesetzlich vorgesehenen endaültigen Fest⸗ stellung des Ausgabetages der Anleihe be⸗ sonders bekanntgegeben werden.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Zinsbetrag den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ keitsdaten sind wertlos.
Zahlstellen sind:
1. in Berlin: a) Berliner Handels⸗ Gesellschaft, b) Darmstädter und Nationalbank, c) C. Schlesinger⸗ Trier & Cie. Kommanditgesellschaft
auf Aktien, “ Schlesischer Bank⸗
2 Breslau:
2. in 3. in Gleiwitz: unsere Kasse. . Gleiwitz, den 28. Dezember 1925 Oberschlesische Eisen⸗Industrie
Aktien⸗Gesellschaft für Bergban
verein Filiale der Deutschen Bank,
[108842] Holzstoff⸗ & Holzpappenfabrik Limmritz⸗Steina. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgefetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 %igen An⸗ leihe vom Jahre 1899 werden gegen Einreichung des insscheins Nr. 54 lum 2. Januar 1926 mit ℳ 1,50 für en Abschnitt abzü lich Kapitalertrags⸗ steuer. bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Leipzig, und deren Filialen sowie bei der Gesellschaftskasse in Steina gehablt.
Soweit Teilschuldverschreibungen mit Zinsscheinbogen zum Zweck des Nach⸗ weises des Altbesitzes bei der All⸗ emeinen Deutschen Credit⸗Anstalt Abt. Zecker & Co., Leipzig, bzw. bei der Gesellschaftskasse in Steina hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffen⸗ den Zinsscheine den Einreichern bei den Einreichungsstellen zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ keitsdaten sind wertlos. Steina ⸗Saalbach i. 29. Dezember 1925.
Der Vorstand. “ Weißhuhn. [109196] Verein für chemische Industrie Aktiengesellschaft, Frauk⸗
furt a. Main.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen Anleihen vom Jahre 1900 und 1910 werden mit je RM 3,—, abzüglich Kapitalertrags⸗ teuer, bei unseren Einlösungsstellen, nämlich bei
der Kasse unserer Gesellschaft,
der Deutschen Bank, und zwar den
Filialen in Frankfurt a. M., Mainz und Wiesbaden, und
der Mitteldeutschen Creditbank Frank⸗
furt a. M. und deren Filialen in und Wiesbaden ezahlt. Auf diejenigen Teilschuldver⸗ - reibungen, auf welche bereits jer 10⸗Dollarschatzanweisungen = RM 42,— gezahlt worden sind, wird entgegen⸗ kommenderweise ein Zinsbetrag von RM 2,50 abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.
Die Zahlung erfolgt für die Anleihe Lit. A von 1900 gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins, für die Anleihe Lit. B von 1910 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 31 per 1. Oktober 1925, fautend über 22 50 Papiermark.
Soweit Obligationen mit 8 zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der ’“ Erneuerungsscheine bzw. Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Be⸗ finden sich Obligationen mit Zins⸗ scheinen zwecks Altbesitzanmeldung bei unserer Gesellschaft im Depot, so wird die Zusendung der Zinsen auf Verlangen der Gläubiger unmittelbar durch uns an die Stelle, welche die Altbesitz⸗ anmeldung vorgenommen hat, erargag⸗
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsbdatum sind wertlos. 8
Fraukfurt a. Main, 28. Dez. 1925.
Der Vorstand.
Sa., den
[109171] 8 Brown, Boveri & Cie. Aktien⸗ gesellschaft, Mannheim⸗Käfertal. Betrifft Obligationen⸗Zinszahlung am 2. Januar 1926.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 auf den Aufwertungsbetrag unserer Anleihen werden bei den unten angeführten Zahl⸗ stellen wie folgt ausbezahlt: für die 4 ½ % Anleihe vom gegen Rückaabe des Nr. 18 zum 2. 1. 1926,
für die 5 % Anleihe vom Jahre 1914
gegen Abstempelung des Erneue⸗ rungsscheins dieser Anleihe mit je RM 3,— pro Stück abzügl. 10 % Kapitalertragssteuer.
Alle übrigen Zinsscheine dieser An⸗ leihen 188 wertlos, während die Erneue⸗ rungsscheine derselben in Kürze zwecks Inempfangnahme neuer Zinsscheinbogen
Zinsscheins
bewahren sind. 1 Die Zinszahlung erfolgt bei: 1. unserer Gesellschaftskasse oder. der Rheinischen Creditbank in Mannheim und Ludwigshafen g. Rh., 3. Gebrüder Röchling, Bank, in Mann⸗ heim, 1eggea. und Berlin W. 8., Mohrenstraße 62, der hühastigsent und Metallurgischen Gesellschaft in Frankfurt, M.,. der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig. 8 Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin, der Deutschen Bank in Berlin, der Schweizerischen Creditanstalt in Zürich. Soweit
9 22
Obligationen mit Boßen zum Zweck des Nachweises des ö hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Da der Nennbetrag unserer Schuldver⸗ schreibungen vom 31. Januar 1920, 12. Juli 1920 und 6. April 1921 weniger als 20 Reichsmark beträgt, kommt eine Zinszahlung für diese Stücke nicht in Be⸗ tracht. Diese Zinsen werden zuzüglich Zinseszinsen gemäß Artikel 39 der Durch⸗ führungsverordnung zum A.⸗W.⸗G. vom 29. 11. 1925 erst bei Fälligkeit des Kapi⸗ tals entrichtet.
aufgerufen werden und bis dahin aufzu⸗
Jahre 1907
[108928] Bekanntmachung.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗
verordnung zum Aufwertungsgesetz vom
29. November 1925 am 2. Januar 1926
fällicen Zinsen von 2 % für das Jahr
1925 unserer 4 ¼ % Anleihen werden wie
folgt Ffahlt: 8 Anleihe vom Jahre 1907 gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheines Nr. 17 zum 1. 1E6
Anleihe vom Jahre 1912 gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheines Nr. 28 zum 2. 1. 1926 b
mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— und
mit RM 1,50 für die Abschnitte über
M 500
Die Zahlung erfolgt abzüglich Kapital⸗
ertragsteuer bei unseren Zahlstellen;
Mitteldeutsche Creditbank in Berlin und Frankfurt a. M.,
Bankhaus Philipp Elimeyer, Dresden, Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt, Leipzig, b “ Gesellschaftstase in Zipsendorf (Kreis
Zei
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes himterlegt sind, steht der Gegenwert der “ Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Zipsendorf, Kreis Zeitz, den 30. De⸗ zember 1925. — Braunkohlenwerke Leonhard Aktiengesellschaft. O. Knackstedt.
[108916] Klöckner⸗Werke A.⸗G., Rauyxel. Bekanntmachung. 8
Die nach Artikel 38 der Durchfüh⸗
rungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 am 2. Fa⸗ nuar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer nachstehend auf⸗ geführten Schuldverschreibungen werden ei den auf den Urkunden bzw. Zins⸗ scheinen verzeichneten ab⸗ züglich der Kapitalertragssteuer wie
” gezahlt:
1. 4 ½¼ %ige Anleihe Gewerkschaft Victor zu Rauxel aus dem Jahre 1908 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 35 per 1. 10. 1925 mit RM 3,—.
4 ½ % ige Anleihe Georgs⸗ Marien⸗Bergwerks⸗ u. Hütten⸗ Verein, Aktiengesellschaft zu Georgs⸗Marien⸗Hütte, Aus⸗ gabe 1902, und zwar der Stücke Lit. A zu ℳ 1000,— gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheins Nr. 46 per 1. 11. 1925 mit RM 3,—, der Stücke Lit. B zu ℳ 500,— gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 46 per 1. 11. 1925 mit RM 1,50.
4 %ige Anleihe Georgs.Marien⸗ Bergwerks⸗ und Hütten⸗Ver⸗ ein, Aktiengesellschaft zu Georgs⸗Marien⸗Hütte, Aus⸗ gabe 1905, und zwar der Stücke Lit. A zu ℳ 2000,— gegen Ab⸗ stempelung des Erneuerungsscheins mit RM 6,—, der Stücke Lit. B zu ℳ 1000,— gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit Reichs⸗ mark 3,—, der Stücke Lit. C zu ℳ 500,— gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit RM 1,50, der Stücke Lit. D zu ℳ 300,— gegen veemnskung des Erneue⸗ rungsscheins mit RM —,90.
4 %ige Anleihe „Königsborn“ Aktiengesellschaft für Bergbau, Salinen⸗ und Svolbadbetrieb zu Unna⸗Königsborn, aus dem Jahre 1900 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 40 per 2. 1. 1926 mit RM 3,—.
4 ½ %ige Anleihe Düsseldorfer Eisen⸗ und Draht⸗Industrie aus dem Jahre 1894 gegen Ab⸗ stempelung des Erneuerungsscheins (Anweisung) mit RM 3,—.
4 ½% hige Anleihe Hasper Eisen⸗ und Stahlwerk zu Haspe, West⸗ falen, aus dem Jahre 1906, gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 40 per 2. 1. 1926 mit RM 3,—.
.4 ½% % ige Sieg ⸗Rheinische Hütten⸗Aktiengesellschaft, Fried⸗ rich ⸗Wilhelmshütte (Sieg), (Faconeisen⸗Walzwerk 1 Mannstaedt & Cie. Aktien⸗ gesellschaft, Köln⸗Kalk) aus dem Jahre 1906 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 39 per 2. 1. .1926 mit RM 3,—.
8. 5 % ige Anleihe Gewerkschaft Quint zu Quint bei Trier, aus dem Jahre 1905, gegen Ah⸗ stempelung des Erneuerungsscheins mit RM 3,—. t
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zweck des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, stehen die Zinsen bei den Stellen, be! denen die Stücke eingereicht worden sind, in entsprechender Weise zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früheren als den oben genannten Fälligkeitsdaten sind wertlos.
Für die 5 %ige Anleihe Lothringer Hütten⸗ und Bergwerks⸗Verein A.⸗G., Nilvingen, Post Kneuttingen⸗ Hütte, aus dem Jahre 1917 bzw. 1921, kommt eine Zinszahlung am 2. Januar 1926 noch nicht in Vetracht; dieselbe wird gemäß Artikel 30 ff. der eingangs genannten Durchführungs⸗ verordnung nicht vor Ablauf eines Monats nach endgültiger des Ausgabetages fällig. Die Fest⸗ stellung des Ausgabetages wird in der vor Frieenen Veise erfolgen.
Der Vorstand. E. Häcker. Kopf.
und Hüttenbetrieb. “
Mannheim⸗Käfertal, 31. Dez. 1925. Der Vorstand.
1“
8
8
Rangel, den 29. Dezember 1925. Der Vorstand.
[108871] Vereinigte Freiburger Uhren⸗-⸗ fabriten inel. vorm. Gustav Becker,
Freiburg, Schlesien. Die nach Artikel 38 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. 11. 1925 am 2. 1. 1926 fälligen Zinsen von 2 % „ das Jahr 1925 unserer 4 ½¼ % Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheines mit RM 3,— für die Schuldverschreibungen von Papiermark 1000,— und von 1,50 für die Schuldverschreibungen von Papiermark 500,— bei unseren Zahlstellen abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt. . Soweit Obligationen mit Erneuerungs⸗ scheinen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, stehen die Zinsen den Einreichern bei der Ein⸗ reichungsstelle zur Verfügung.
lle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Freiburg, Schles., 29. Dezember 1925. [108418]
Aktienbrauerei Eisenach. Die nach Artikel 38 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29 November 1925 agm 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 ℳ% für das Jahr 1925 unserer 4 *oh%igen Anleihe Serie A vom Jahre 1880 werden gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 78 per 31. Dezember 1925 mit RM 3,—, die der Serie B vom Jahre 1886 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 78 per 31. Dezember 1925 mit RM 1,50, die der 4 ½ Pigen Anleihe Serie D vom Jahre 1901 gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheins Nr. 50 per 31. Dezember 1925 mit RM 3,— und die der Serie E vom Jahre 1901 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 50 mit RM 1,50 bei unseren Zahlstellen ab⸗ züglich 10 % Kapitalertragsteuer gezahlt. Die ausgelosten, aber noch nicht ein⸗ gelösten Stücke der Serie C vom Jahre 1891 sind zwecks Einlösung an unserer Kasse einzureichen, da die Serie C mit dem Jahre 1924 abgelaufen ist. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des betreffenden Zinsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. “ Eisenach, den 30. Dezember 1925.
Der Vorstand.
[108887] Elberfelder Papierfabrik, A.⸗G. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. 11. 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % fuͤr das Jahr 1925 unserer 4 %⅛ jetzt 5 % Anleihe von 1905 werden gegen Einreichung dec Cgupons Nr. 17 per 2. 1. 1926 mit
M 3,— für die Obligation über Papier⸗ mark 1000,— bezw. RM 1,50 für die Obligation über PMN 500, , bei dom Bankhause von der 888 Kersten & Söhne, Elberfeld, abzüglich Kapitalertrag⸗ steuer, gezahlt.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Se des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Be⸗ finden sich Obligationen mit Zinsscheinen ellschaft im Depot, so wird die Zu⸗-⸗ endung der ar du - an die Stelle, welche die Altbesitz⸗ anmeldung vorgenommen hat, erfolgen.
Alle Zinsscheine mit früherem keitsdatum sind wertlos. —
Elberfeld, den 30. Dezember 1925. Der Vorstand.
(108922] Halberstadt⸗Blankenburger bahn⸗Gesellschaft, Blankenburg a. H. Die nach Artikel 38 der Durchfüh⸗ rungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 am 2. Ja⸗ nuar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 werden nach Abzug der Kapitalertragssteuer mit ö Nahn. 0,81 für die Teilschuldverschrei⸗ bungen über PM 300,—, RM bungen über PM 500,—, 9 RM 2,70 für die Teilschuldverschrei⸗ bungen über PM 1000,—, bei unseren Zahlstellen ausgezahlt, und zwar für unsere 3 ½ % Anleihe von 1906 gegen Einreichung des Coupons Nr. 20 ’. 2. Januar 1926, für unsere 4 % Anleihen von 1906 und 1909 gegen Einreichung des Coupons Nr. 13 2. Januar 1926, für unsere 3 ½ % An⸗ leihen von 1884, 1895 und 1903 gegen Abstempelung der Erneuerungsscheine, die mit doppeltem Nummernverzeichnis einzureichen sind. stempelung werden scheine zurückgegeben. Soweit Obligationen mit Bogen zum sime des Nachweises des Altbesitzes
die Erneuerungs⸗
interlegt sind, steht der Gegenwert der etreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig. keitsdatum sind wertlos.
Die Zahlung der Finfen auf unsere Obligationen vom Jahre 1920 wird entsprechend den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz erst nach ge he. Feststellung des Ausgabetages der be⸗ treffenden Anleihe erfolgen, und zwar alsdann in Gemäßheit Artikel 39 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz.
Blankenburg a. Harz, zember 1925.
Halberstadt⸗Blankenburger S
im De⸗
ess Altbesitzanmeldung bei unserer Gew-.
Zinsen unmittelbar durch uns8
Fällig⸗ 8
Eiseu⸗
,35 für die Teilschuldverschrei⸗
Nach erfolgter Ab⸗
zum Deutschen
——
Nr. 1.
1. Untersuchun zsachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
ü
“
eite
G eilage sanzeiger und Preu
Berlin, Sonnabend, den 2. Fanuar
zischen Staatsanzeiger
1926
Gffentlicher Anzeiger. 8
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
1,05 Reichsmark.
—
—
——
—
—
8. (Petit)
Privatanze
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. nfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
igen.
— —
— =
28☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.
☚
5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesfellschaften.
1109186]1 Oberschlesische Eisenbahn⸗Bedarfse⸗ Aktien⸗Gesellschaft, Gleiwitz.
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % fuͤr das Jahr 1925 werden für unsere 4 % Anleihe von 1902 gegen Abstempelung des Er⸗ neuerungsscheins und für unsere 4 ½ % Anleihe von 1907 gegen Einreichung des Coupons Nr. 37 per 1. September 1925
mit RM 1 50 für die Teilschuldver⸗
verschreibungen über PMM 500. mit RM bungen mit RM bungen über PM 2000
über PM 1000,
abzüglich Kapitalertragssteuer bei unseren
S gezahlt.
Zwecke des Nachweises
der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alte Zinsscheine mit früherem Fällig keitsdatum sind wertlos. 8 Gleiwitz, im Dezember 1925. Oberschlesische Eisenbahn⸗ Bedarfs⸗Aktien⸗Gesellschaft. Brennecke.
11091371 KRastenburger Brauerei Aktien⸗Gesellschaft, Rastenburg.
Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 188. und 5 % Anleihe vom Jahre 1897
werden gegen Einreichung des
Coupons Ser. 1V Nr. 16 per 1. 10. 25 der Em. vom Jahre 1887 mit RM 1,50
für die Abschnitte über PM 500,
Coupons Ser. III Nr. 16 per 1. 10. 25 RM 0,90 für die
der Em. 1897 mit Abschnitte über PM. Couvpons Ser. III der Em. 1897 mit Abschnitte über PM
306,
500
bei der Direction der Disconto⸗Gesell⸗
schaft, Filiale Königsberg i. Pr., abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.
Soweit Obligationen mit Bogen zum Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der Counpons den Einreichern bei der
Zwecke des Nachweises des betr. Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.
Gleichzeitig bitten wir, die Hypothekar⸗ anteilscheine (Mäntel und Bogen) zwecks späteren Umtausches in auf Reichsmark lautende Hypothekaranteilscheine bei der genannten Bank einzureichen. Rastenburg, den 31. Dezember 1925.
Rastenburger Brauerei Aktien⸗
3 Gesellschaft.
Leonhardy. Bauer.
f109098] “ Maschinenfabrik Moenus Aktiengefellschaft, Frankfurta. M.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1908 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 15 per 1. September 1925 mit 3,— RM für die Abschnitte über 1000,— PM bei unseren Zahlstellen:
dem Bankhaus E. Ladenburg in Frank⸗
furt a. M.,
der Direction der Disconto⸗Gesellschaft
in Frankfurt a M.,
dem Bankhaus J. Dreyfus & Co.
Frankfurt a. M., abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt. Doweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keilsdatum sind wertlos.
Ueber die Zinsen unserer 4 ½ % Anleihe von 1920 erfolgt besondere Bekannt⸗ machung.
raurfurt a. M., den 30. Dezember 25 Maschinenfabrik Moenus Aktiengesellschaft.
in
3 für die Teilschuldverschrei⸗
6 für die Teilschuldverschrei⸗
Soweit Obligationen mit Bogen zum 8 des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei
Die nach Art. 38 der D.⸗V. zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. 11. 25 (RGBl. Nr. 51 vom 5. 12. 25 S. 39ꝛ2 ff.) fälligen
Nr. 16 per 1. 10. 25 RM. 1,50 für die
[109070]
Betr. unsere hypothekarisch sicher⸗ gestellte Anleihe vom März 1904 im Betrage von ℳ 1000 000. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinjsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit RM 10 für die grünen Erneuerungs⸗ scheine zu den Teilschuldverschreibungen Lit. A Nr. 1/1000 und RM. 20 für die roten Erneuerungs⸗ scheine zu den Teilschuldverschreibungen „Lit. B Nr. 1001/1500 abzüglich der Kapitalertragssteuer bei unseren Zahlstellen: der Darmstädter u. Nationalbank Komm.⸗ Ges. a. A. sowie deren Filialen und Depositenkassen und an der Kasse der Löwenbrauerei —Böh⸗ misches Brauhaus A. G., Berlin Nô. 18, Landsberger Allee 11/13, gezahlt. Soweit Obligationen mit Erneue⸗ weises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Zinsbetrag den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine aus den vergangenen Jahren sind wertlos. Berlin⸗Hohenschönhausen, 30. De⸗ zember 1925. Industriegebände⸗Berlin⸗Hohen⸗ schönhausen A. G. (vormals Löwenbrauerei A. G.). Der Vorstand.
—
FPhvenix, Aktiengesellschaft für Vergbau und Hüttenbetrieb, Düsseldorf.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗
verordnung zum Aufwertungsgesetz vom
29. November 1925 am 2. Januar 1926
fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr
1925 der nachstehend aufgeführten An⸗
“ 1. 4 ½ % Phoenix⸗Bergbau⸗Obligatlonen von 1907
2. 4 % Aktiengesellschaft „Steinkohlen⸗ bergwerk Nordstern“⸗Obligationen
von 1898,
3. 4 % Bergbau⸗Gesellschaft „Holland“⸗ Obligationen von 1895,
4. 4 % Gewerkschaft des Steinkohlen⸗ bergwerks „Graf Moltke“ „⸗Obli⸗ gationen von 1892,
5. 4 % Hoerder Bergwerks⸗ & Hütten⸗ verein⸗Obligationen von 1895
werden: 3
zu 1 gegen Einreichung des Coupons per 1. 10. 1925 Nr. 17 mit RM 6 Mschnttt⸗ “ 45, mit RM . ür die Abschni i .9, 5 schnitte über
rungsscheinen zum Zwecke des Nach⸗
[1091 341 E“ Eßlingen A. G.,
ßlingen.
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahr 1912 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 7 per 1. August 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über
über über über
ůüber
PM 22,50 bezw. mit RM 1,50 für
[109131] b
F. Pohlig Artiengesellschaft, 1 Köln
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1912 werden gegen Einreichung und Abstempelung des Erneuerungsscheins mit RM 3, abzüglich 10 % Kapital⸗ bei nachstehenden Zahlstellen gezahlt: 8 1
A. 85 aaffhausen'scher Bankverein A⸗G.,
öln, Dresdner Bank, Köln, und deren sonstigen Filialen,
Deutsche Bank, Köln, 8
Deutsche Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, Frankfurt, Main,
Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Berlin,
unserer Geschäftskasse Köln⸗Zollstock. Soweit Teilschuldverschreibungen mit Erneuerungsscheinen zum Zwecke des Nach⸗ weises des Altbesitzes hinterlegt sind, stehen die Zinsen den Einreichern bei den Zahl⸗ stellen zur Verfügung.
Köln, den 31. Dezember 1925.
Der Vorstand.
[109183] Neckarsulmer Fahrzeugwerke A. G., Neckarsulm.
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Fahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1906 werden gegen dö 925
des Coupons Nr. 11 per 1. Oktober mit RM bei der Deutschen Heilbronn in Neckar, — abzüglich Kapitalertragsteuer gezahlt. Sooweit Obligationen mit Bogen Zweck des Nachweises des
Bank,
Heilbronn am
zum
betr. Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. b
Neckarsulm, den 31. Dezember 1925. Neckarsulmer Fahrzeugwerke A. G. Dr. G. Schwarz. Gehr.
[108920]
Düsseldorf.
zu 2 gegen Einreichung des Coupons
per 2. 1. 1926 Nr. 14, zu 3 gegen Einreichung des Coupons
per 2. 1. 1926 Nr. 20, zu 4 gegen Einreichung des Talons, zu 5 gegen Einreichung des Coupons per 2. 1. 1926 Nr. 60 mit RM 3 kür die Abschnitte über ℳ 20 ei den bekannten Zahlstellen unserer Ge⸗ sellschaft abzüglich Kapitalertragssteuer gagclt. ““
Soweit Obligationen mit Bogen zum Zweck des Nachweises des Altbesibes bar uns hinterlegt sind, steht der Gegenwert der Coupons den Einreichern bei der Ein⸗ reichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ 8 ö gins Die Zahlung der Zinsen für die 4 ½ Phoenix⸗Bergbau⸗Obligationen von 1919 erfolgt nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung vom 29. 11. 1925 nach Ablauf der dreimonatigen Einspruchsfrist gegen
der Einreichungsstelle zur Verfügung. keitsdatum sind wertlos.
zember 1925.
steuer gezahlt. hinterlegt sind, steht der Gegenwert der Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ Maschinenfabrik Eßlingen.
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr Nr. 30 per 1. Oktober 1925 mit
RM 6 für
die Abschnitt
Nhe 9”, nessh
bei unseren Zahlstellen, und zwar: 8 A. G., Berlin und Magdeburg, so⸗ dem Hofbankhaus Gebrüder Goldschmidt
Soweit Obligationen mit Bogen zum betreffenden Coupons den Einreichern bei unserer Firma eingeliefert worden sind,
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗
B. Polack Aktiengesellschaft. Süddeutsche Drahtindustrie Aktien⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre
RM 3,— für die Abschnitte über
N50,1 über merkten Zahlstellen abzüglich Kapital⸗ Zwecke des Nachweises des Altbesitzes
die Abschnitte über PM 11,25 bei
Soweit Obligationen mit Bogen zum betr. Coupons den Einreichern bei der keitsdaten sind wertlos.
B. Polack Aktiengesellschaft, verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre
RM 9 für die Abschnitte
M 2000, 88 für die Abschnitte
bei unserer Gesellschaft,
wie deren Filialen in Leipzig, Eisenach,
in Gotha Zwecke des Nachweises des Altbesitzes der Einreichungsstelle zur Verfügung. wird der Gegenwert der betreffenden keitsdatum sind wertlos.
gesellschaft, Mannheim⸗Waldhof.
29. November 1925 am 2. Januar 1926 1902 werden gegen Einreichung des
PM 1000 und
Abschnitte,
ertragssteuer gezahlt. hinterlegt sind, steht der Gegenwert der
unseren Zahlstellen abzügl. Kapitalertrags⸗ Zwecke des Nachweises des Altbesitzes Einreichungsstelle zur Verfügung. Eßlingen, den 28. Dezember 1925. Waltershausen. 29. Dezember 1925 am 2. Januar 1926 1910 werden gegen Einreichung des Counpons PM 3000, die Abschnitte RM 3, für PM PM 50. bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Gotha, Erfurt und Weimar und abzüglich Kapitalertragssteuer bezahlt. hinterlegt sind, steht der Gegenwert der
Für diejenigen Obligationen, die bei Coupons den Einreichern überwiesen.
Waltershausen, im Dezember 1925. [109130]
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 47. Zinsscheines per 1. Januar 1926 mit
RM 1,50 für die bei unseren auf den Zinsscheinen ver⸗
Soweit Obligationen mit Bogen zum betreffenden Coupons den Einreichern bei
Alle Zinsscheine mit fruͤherem Fällig⸗
Mannheim⸗Waldhof, den 30. De⸗
unsere Festsetzung des Abgabebetrages. Düsseldorf, den 31. Dezember 1925. Der Vorstand.
[108844]
109189 Württ.
führungsverordnung zum Aufwertungs⸗
Der Vorstand.
rtt. Gesellschaft für Elektri⸗ Zitätswerke A. G., Eßlingen. Die nach Artikel 38 der Durch⸗
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom
fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Inhre 1910 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 31 per 2. Januar 1926 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— bei unseren Zahlstellen ab⸗ züglich 10 % Kapitalertragsteuer gezahlt. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. G
2
Der Vorstand. Heyl. Rie
Gerger Strickgarnfabrik Gebrüder Feistkorn Aktiengesellschaft. V Wilde.
1 3 gesetz vom 29. November 192
Gerger Strickgarnfabrik Gebrüder g2 8 öö Feistkorn Aktiengesellschaft. 2 % vom 1905 werden gegen zum 2 Einreichung des Coupons Nr. . 29. November 1925 am 2. Januar 1926 1. öuig her s. Nr. 40 hfr Zahlstellen steuer gezahlt.
Zwecke des Nachweises des Altbesitzes betr. Coupons den Einreichern bei der Eipreheh gl zur Verfügung.
ts 1 Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ erhaben. Gera⸗Reust, den 23. Dezember 1925. keitsdaten sind wertlos. b
Württ.
Januar 1926 fälligen Zinsen von für das Jahr 1925 unserer 4 P7igen
Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗
verordnung zum Aufwerlungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fällig werdenden Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½¼ ob igen Teilschuldverschreibungen von 1901 und 1908 werden gegen Einreichung der Coupons Nr. 8 der Anleihe vom Jahre 1901 bezw. Nr. 15 der Anleihe vom Jahre 1908 per 1. Oktober 1925 mir ℳ 3,— für die Abschnitte über PM 1000,— abzüglich Kapitalertregs⸗ teuer bei unserer Zahlstelle, Firma B. Simons & Co., Düsseldorf, gezahlt. „Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.
Düsseldorf, den 29. Dezember 1925. Hoefel⸗Brauerei Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Christ. Hoefel.
[108918]
Vereinigte Gaswerke Augsburg. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ veroüdnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % igen Schuldverschreibungen von den “ 1909 werden egen Einreichung der Zinsscheine per . Januar 1926 mit Vneh Abschnitte
über
3,—
weck G es Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der
Hoefel⸗Brauerei Aktien⸗Gesellschaft, Der Vorstan
198902 Sächsische Cartonnagen⸗Maschinen⸗
Al.⸗G., Dresden⸗A. 16.
Die guf Grund der Aufwertungsgesetze auf unsere Teilschuldverschreibungen füc das Jahr 1925 zu zahlenden Zinsen von 2 % gelangen am 2. 1. 1926 gegen Ein⸗ lieferung des Zinsscheins Nr. 39 für den 1. Oktober 1925 mit N 1,50 abzüglich 1 zur Auszahlung.
Dresden, den 23. 12. 1925, Sächsische Cartonnagen⸗Maschinen⸗
Aetien⸗Gesellschaft.
[108915] Continentale Gesellschaft für elek⸗ trische Unternehmungen, Nürnberg. Wir geben bekannt, daß die im Art. 38 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. November 1925 vorgesehenen 2 % Zinsen für das Jahr 1925 von unseren 4 % 3igen Teil⸗ schuldverschreibungen vom Jahre 1898 jetzt noch nicht zur Auszahlung kommen können, da der Ausgabetag der Obligationen noch nicht bestimmt ist. 8 Nach Feststellung des Ausgabetages durch die Spruchstelle gemäß Artikel 30 ff. der Ausführungsverordnung werden wie eine besondere Bekanntmachung erlassen. Nüruberg, den 30. Dezember 1925. Der Vorstand.
[108917] Kammgarnspinnerei Schedewitz Aktiengesellschaft, Silberstraße. Die nach Art. 38 der Durchfühvungs⸗ vervordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % Anleihe vom Jahre 1899 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 54 per 2. Januar 1926 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 1000,—,
Filiale mit RM 1,50 für die Abschnitte über
PM 500,— bei nachstehenden Zahlstellen: bei der Kasse unserer Gesellschaft in Silberstraße b. Wiesenburg, Sa., bei der Dresdner Bank, Dresden, * „bei der Dresdner Bank, Berlin, v abzüglich Kapitalertragsteuer gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zumn Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Coupons den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. „Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. (berstraße, den 29. Dezember 1925.
Si S der 1d. Kretzschmar. Jacobi. [109191] Bekauntmachung, betr. Zahlung von Obligationszinsen für 1925. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 der 5 % igen Teilschuldver⸗ schrei—bungen der Chemische Fabrik Hönningen und vormals Messingwerk Reinickendorf R. Seidel Aktiengeselkschaft zu Hönningen am Rhein vom Jahre 1913 stehen gegen Abstempelung des Talons bei nachstehenden Zahlstellen zur Verfügung, zwar mit RM 2,10 für die Stücke zu nom. ℳ 1000,—, auf die bereits 0,6 % für das erste Halb⸗ jahr. 1925 gezahlt sind, mit RM 3,— für alle übrigen Stücke zu nom. ℳ 1000,— in sämtlichen Fällen, abzüg⸗ lich 10 % Kapitalertragssteuer. Zahlstellen sind: A. Schaaffhausen'scher A. G. in Köln,
Darmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien zu Berlin und deren Filialen in Köfn und Koblenz.
Soweit Obligationen mit Talons zum Zwecke des Nachweises des Altbesitz sind, stehen die Zinsen den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.
Berlin, im Dezember 1925. Hirsch, Kupfer⸗ und Messingwerke
Aktiengesellschaft. [104853]
Bankverein
M 3,— für die 1,50 für die Abschnitte über
Aug. 1925 mit RM 3,— für die Abschnitte über PM 20,— bei unseren abzüglich Kapitalertrags⸗ Soweit Obligationen mit Bogen zum
interlegt sind, steht der Gegenwert der
bei Wechselbank Augsburg und der Mittel⸗ deutschen vormals Gebrüder abzügli ch Kapitalertragsteuer gezahlt.
bogen zum Zwecke des Nachvweises des Altbesitees hinterlegt sind, ist der Gegen⸗ wert der betreffenden Zinsscheine aus⸗
PM 500,
M 1000,— bzw. der Bagyerischen &
Hypotheken⸗
Augsburg
Creditbank “ hehs Augsburg,
Klopfer,
Soweit Obligationen mit Zinsschein⸗
Eßlingen, den 28. Dezember 1928. rtt. Gesellschaft für Elektri⸗ zitätswerke A. G., Eßlingen. 1
schließlich
keitsdatum sind wertlos.
bei der Gesellschaftskasse zu
Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗
Fritz Wild, Wurst⸗ und Fleischwaren⸗ fabrik Aktiengesellschaft. 8 Die Generalversammlung vöm 29. De⸗
zemmber 1924 beschloß die Umstellung des Grundkapitals von 15 Millionen Papier⸗
mark auf 2000 PM Nennbetrag alter Aktie über 20 RM entfällt. Nachdem die
150 000 RNM, so daß auf
Aktien eine
Aktionäre ordnungsmäßig zur Einreichung der Aktien zwecks Umstempelung auf⸗
gefordert wurden und der Termin für die
Einreichung der Aktien längst abgelaufen
ist, werden hiermit sämtliche nicht au Reichsmark umgestempelte Aktien unserer Gesellschaft gemäß § 290 H.⸗G⸗B. kraftlos erklärt.
für
Augsburg, den 30. Dezember 1925 Der Vorstand.
Stuttgart, den 19. Dezember 1925. Der Vorstand. b