1926 / 1 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[1088522 Versteigerung.

Rachdem gemäß Bekanutmachung im Reichsanzeiger die alten Papiermarkaktien unserer Gesellschaft, die nicht zum Um⸗ tausch in Reichsmarkaktien eingereicht wurden, für kraftlos erklärt sind findet am Freitag, den 15. Januar 1926, Vor⸗ mittags 11 Uhr, beim Notariat II in Muͤnchen, Neuhauser Straße 6, die Ver⸗ steigerung der betreffenden neuen Reichs⸗ markaktien in einem Posten statt. Es elangen zur Versteigerung 152 Stück zu b RM 20, Nr 1449 mit 1600, zusammen KM 3040 nominal.

München, den 30. Dezember 1925. Katholische Volkskunstanstalten A.⸗G.

R Kreuser.

[108412]

Bürgerbräu Ludwigshafen a/Rh., Ludwigshafen a/Rhein. Bilanz per 30. September 1925.

RMNM

Anlagekonttitii . 972 501 —-

D“

.“ 7 967 65 Debitoren inkl. Bankgut⸗

8 577 307[48

1“ 1 920 062

An Aktiva.

Per Passiva. Aktienkapitalkonto... Reservefondskonto... Spezialreservefondskonto Delkrederekonto Dwidendekonto, nicht

hobene Dwidende . Hypothekenkonto . . .. Diverse Kreditoren inkl.

Biersteuer und Kaution Gewinn⸗ und Verlustkto.:

Vortrag von 1923/24

24 204,16

222 405,86

1 005 000 100 000 15 000 15 000

252 44 515

493 685

er⸗

Reingewinn 1924/25 246 610

1 920 062 Gewinn⸗ und Verlustkonto ver 30. September 1925.

RM 1 777 034 77 499

An Soll. Generalunkosten.. Abschreibungen.. Gewinnsaldo: Vortrag von 1923/24 24 204,16 Reingewinn 1924/25. 222 405,86 246 61002

2 101 143, 99

Per Haben. Bier und Nebenprodukte Gewinnvortrag von 1923/24

2 076 939 83 24 204 16 2 101 14399

8- der heute stattgehabten General⸗

versammlung wurde die Verteilung von 10 % Dividende beschlossen, welche sogleich bei der Gesellschaftskasse zur Auszahlung gelangt.

Ludwigshafen a. Rh., den 15. De⸗ zember 1925.

Der Vorstand. F. Küffner. F. Schmitt.

[108414] Almanach⸗Kunstverlag A.⸗G., Berlin SW. 61, Belle Allianceplatz 8. Bilanz am 31. März 1925. Genehmigt in der Generalversammlung am 9 Dezember 1925

. 5 67325 174 826 2 963 18 415 47 980 10 502

2 967

6 529 22 500 3 109 1 500 2 000

10 255]% 309 222/57

Vermögen. Saha8 Debitoren .. Wechsel.. Fapierlege CEEE11u“ ager Kunst für Vorräte. Lager Bücher für Vorräte Lager Zeitschriften für Vor⸗

räte 1614“ Herstellungskonto (in Ar⸗ Originale... E“ Klischeekonto.. ETeeö“; Gewinn⸗ und Verlustkonto

für Verlust..

290 0

. 9 2 9 8090 2—2 ⸗*

Verpflichtungen. Grundkapitalkonto.. Kreditoererrn. e1n““;

100 000 74 169 8 135 052

309 222 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. Inventarkonto. . 3 050/89 Unkostenkonto.. 95 655/4! Provisionenkonto. 24 943 51 Steuernkonto . 26 932 26 Popagandakonto 26 567 24 aälterkonto. . 42 889/69 Reuespesenkonto. 5 640[50 Agiokontöo .. 2 406 53 Kinscheekonto. 2 400 Debitorenkonto. 19 949/95 Herstellungskonto 527 48¹1 73

ZIX

Haben. Inseratekonto . . Devisenkonto Lager Kunst.

Lager Bücher .. Zeitschriftenkonto 88 Bilanzkonto für Verlust

75 074/77 10 353/[08 88 481 89 6 819 34 586 933,˙23 10 255/[40

777 917771

An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Erich Zander wurde Herr Siegmund Labisch in den Aufsichtsrat gewählt. Berlin, den 28 Dezember 1925.

110884555) „Globus“ Reeberei

Aktiengesellschaft, Bremen. Nachdem die Frist für den Umtausch der Aktien auf Grund des Umstellungs⸗ beschlusses der Generalversammlung vom 4 Desember 1924 am 17. Februar 1925 abgelaufen ist, werden die zum Umtausch nicht eingereichten Stücke nom. PM 6 266 000,— „Globus“ Reeverei⸗Aktien gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. hiermit für kraftlos erklärt. Bremen, den 30 Dezember 1925.

„Globus“ Reederei Aktien⸗

gesellschaft. Der Vorstand. Glässel. Hehmsoth.

[108408] Bilanz am 30. Juni 1925.

An Aktiva. RM Grundstückskonto 17 500,—

Zugang 20 000. 37 500 Gebäudekonto 150 000,— Zugang 4 895,11

152 805,11

Abschreibung 4 895,11 Dampfmaschinenkonto 1, Zugang. 2 050 69

2 051 69

Abschreibung 2 050 69 Maschinenkonto 200 000, Zugang. 82 737 78 282 737,78

Abschreibung 32 737,78

Zubehörmaschinenkonto 10 000,— Zugang. 2 597 08 12 597,08 Abschreibung 2 597.08 Elektr Kraft⸗ und Lichtan⸗ lagekonto 10 000,— Zugang 4 408,18 17208,18

Abschreibung 4 408 18

Transmissions⸗ und Riemen⸗

konto .“

Einrichtungskonto Zugang .

Abschreibun Musterkonto... Zugang

Abschreibung Zeichnungenkonto 1,— 7 292,36

Zugang . . 17293,30

Abschreibung 17 292,36 Fabrikationskonto:

Bestand an Garnen, Materialien u. Waren Kontokorrentkonto, Debi⸗

toren . Kassakonto. einschl. Gut⸗

haben beim Postscheckamt Wechselkonto... .. Effektenkonto. . 8 Beteiligungskonto 500 000

Abschreibung 50 000

1 16

775,32 776,32 775,32

pe 1 093 85

1 094,85 1 093 85

334 011 316 864

450 000/ 1 563 896

Per Passiva. Aktienkapitalkonto . Vorzugsaktienkapitalkonto Reservefondskonto Rückstellungskonto für Außenstände Steuerrücklagekonto.. Bankkonto Kontokorrentkonto, toroh .. Reingewin..

1 080 000 6 600 54 330

20 000 10 000 126 477

211 414 55 074

1 563 896 Gewinn⸗ und Verlustkonto am 30. Juni 1925.

An Soll. RM Handlungssunkostenkonto: Gehälter, Provisionen, Steuern Iuw.... Zinsenkonto Abschreibungen auf: Gebäudekonto 856 Dampfmaschinenkonto Maschinenkonto 3 Zubehörmaschinenkonto Flettr. Kraft⸗ und Licht⸗ anlagekonto . . .. Einrichtungskonto.. Musterkontoöo.. Zeichnungenkonto.. Beteiligungskonto . Zuweisung zumRückstellungs⸗ konto für Außenstände Zuweisung zum Steuerrück⸗ lagekontöo. ... . Reingewin

redi⸗

263 638 16 919

4 895 2 050 32 737 2 597

4 408 775

1 093 17 292 50 000

20 000

10 000 55 074

481 48280

2 272

Per Haben. Fabrikationskonto ... . Grundstücksertragskonto

481 40780

8 75

481 482 80 Dresden⸗Leuben, den 30 Juni 1925.

Palencienne Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Richard Hammer, Vorsitzender. Der Vorstand.

Alfred Rosenstern. Gustav Moll

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustkonto haben wir geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern übereinstimmend gefunden

Leipzig, im Dezember 1925

Sächsische Revisions⸗ und Treu⸗

handgesellschaft A.⸗G.

asach 3.

Liquidationseröffnungsbilanz per 24. März 1925.

183 420 [55 17 707 6 10 10 14 788':

215 936

Soll. Grundstückskto., 4219,8 QR wpothekenkonto Inventarkonto.. Effettenkonto Gewinn⸗ und Verlustkonto

210 000 5 936

215 936

Terrain⸗Aktien⸗Gesellschaft Niederschönhausen i. L. Alfred Breslauer, Hugo Cahn, Liquidatoren

Haben. Aktienkapitalkonto . Dwerse Kreditoren

[100348] Goldmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924 der Auxilium Aktiengesellschaft für Effektenhandel.

Aktiven. ö11“ Fnventar. Andere Aktiven. Entwertungskonto

.₰ 116/59 720 —- 163ʃ41

4 000 ,—

5 000—-

GM

Passiven. risenkapltal . ... 5 000

GM 5 000

Berlin⸗Charlottenburg, den 30. Mat 1924. Der Vorstand. Brauns.

[100349] Bilanz per 31. Dezember 1924. ——,:—,e— II1 520 98 979 119 30 3 500 4 500

8 650

Inventar 81 ostscheckkonto. ffektenbestand ..

Entwertungskonto

Ausstehende Provis.

9 90 33 29090

8 AI6 60 Kreditoren 1“ * 24

RM 8 650 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Unkosten und Steuern... Abschreibung vom Entwertungs⸗ 119, ZZZ“ Erwinmn... RM Provisionskonteü.. RM Berlin, den 25. Juni 1925. Auxilium ⸗Aktiengesellschaft für Effektenhandel.

Der Vorstand. Brauns. [105350] Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht jetzt aus den Herren: Bankier Werner Hartmann, Vorsitzender, Rechtsanwalt und Notar Franz Kremer, Dir. Erich Trenckmann, sämtlich in Berlin. Berlin, den 15. Dezember 1925. Auxgilium Aktiengesellschaft für Effektenhandel. Der Vorstand. Brauns. [108567)] Bilanz per 31. Dezember 1924.

Aktiva. Kassakonto. 857 Postscheckkonto. 425 74 Bankkonto. . 82˙40 Debitorden. 13 756/40 Warenbestand. 2 630 99 Inventar 8

Abschreibung 374 368

Verlust.. 17 646¾

5 000 3 625

8 187 500 24

8 712

8 712

8 712

Passiva. Stammkapital. Reservefonds.. Kreditoren ... Steuerrücklagen

5 000 - 1 000 9 799 1 847 ¹ 17 646 229 Gewinn⸗ und Verlustkonto. .[18 074 08 3 926/ 80 19 206/21 212 02 130/10 400 42

3 119[33 1 088 66 1 847 25 41 40

48 046,27

2 368 17 43 849 53 1 460 42 368 15

48 046, 27

Seit dem Tage der Generalversammlung zur Genehmigung vorstehender Bilanz ist Herr Cahnmann aus dem Vorstand aus⸗ geschieden, Herr Dr. Josef Müller und Herr Dr Katz haben ihre Aemter als Aufsichtsratsmitglieder niedergelegt. Als⸗ neues Aufsichtsratsmitglied wurde Frau Marie Hartmann. geb. Lohr, gewählt.

Berlin, den 11 Oktober 1925.

Hansa Elektrizitäts⸗Attien⸗Gesellschaft.

Provisionskontito Reisespesenkonto . Unkostenkonto Devisenausgleichskonto. . Zinlenkonto 8„ Provisionskonto Schweiz.. Unkostenkonto Schweiz Porto⸗ und Verpack⸗Konto Steuerkonto, Rücklagen..

Gewinnvortrag. Warenkonto Warenkonto Schweiz 16Ae““

v. 0⁴ 9

Kontokorrentkonto: Außen⸗

Der Vorstand.

Erdmann. Dr Ronniger.

Cahnmann. Hartmann.

1

[106669] Ostvr.

warenfabrik, Insterburg, A. G.,

zu Insterburg

Die nachstebende Vermögensübersicht für in der am

das Geschäftsjahr 1924 w ordentlichen 27. Oktober 19229 genehmigt

Generalversammlung

Wurst⸗ & Fleisch⸗

urde

Vermögensübersicht

am 31. Dezember

1924.

Vermögen. Kassakonto: Barbestand. Fabrikationswarenkonto:

Warenbestand lt. Inventur

stände lt. Inventur Maschinen⸗ und Utensilien⸗

konto. Buchwert. Bautenkonto, Buchwert. Gewinn⸗ und Verlustkonto

42 561 28 759 60 632

71 593 102 250

1 057

Summe.

306 855 .

Verbindlichkeiten. Grundkapitalkto.: 3000 St. Aktien je 20 RM.. Gesetzl. Reservefonds: Kontobestand. Handlungsunkostenkonto, rückst. Gewerbe⸗, Umsatz⸗ und Einkommensteuer Dubiosenkonto, uneinzieh⸗ bare Forderungen. Kontokorrentkonto: Waren⸗, Bank⸗ u. Wechselschulden

60 000 30 030

1 196/61 1 736 28

213 952

38

Summe.

Der Vorstand. Woyth.

306 855/27

Insterburg, den 31. Dezember 1925. Der 1e ats

bers.

[¹05709]

Oberschlesische Bamag⸗Meguin

Aktiengefellschaft, Gleiwitz. Bilanz am 30. Juni 1925.

Aktiva. Grundstäce Fabrikgebäule Wohngebäude .. Masch u. Fabrikeinricht.. Kassenbestand . .. Banken⸗ u. Postscheckkonto Kundenwechsleel Beteiliguug Schuldner. 5⁵₰ Bürgschaften 280 000,— Werutkt 6.

RM 379 600 569 500 510 600 426 099

2 124 2 862 10 781

121 550 472 665 566 742

67 929

83 130 455

. Passiva. Aktienkapit. . Reservefonds 1“ Gläubiger einschl. Anzab⸗

We“ Hypothekenaufwertung .. Rückstellungen u Bürgschaften 280 000,—

1 750 000 175 000

1 072 076 67 510 65 868

2

3 130 455¾ Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. Juni 1925

Soll. Abschreibungen.

2920 90

RM

114 165

114 165

Haben. Ueberschuß.. Verlu .

46 235

62

67 929

eeneevennegnngnnene

114 165

Gleiwitz, im Dezember

925.

Der Vorstand.

Die am

wie vorstehend genehmigt. Gleiwitz, im Dezember 1

18. Dezember 1925 stattge⸗ fundene Generalversammlung hat die Bi⸗ lanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung

925.

66 28

[108415]

Joseph Jacobi Nachf. Aktiengesellschaft, Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 1924.

An Aktiva. Kassakonto Debitorenkonto b Pollschecktonto Effektenkonto Wechselkonto

Grundstückskonto Warenlager.. Maschinenkonto . Inventarkonto. Kautionskonto..

20⁴ 9 9⁴ 0 2 90 90 8v

2

2bo0o 0b 90 90 0 0

698

76 052 447

664

400

113 031 88 89

1 15 718

40 88 81 52

56 65

Gewinn⸗ und Verlustkont

Per Passiva. Bankschulden . . Kreditorenkonto. Akzeptenkonto. Hypothekenkonto

elkrederekonto Aktientapital. Reservefonds

295 613

26 271 52 563 10 142 36 000 2 487 150 000 18 149

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 31. Dezember

295 613

1924.

03 26

An Soll. Handlungsunkostenkonto. Grundstücksertragskonto. Zinsenkonto.... Steuerkonto.. . Inventarkonto.. . Hvpothekenagiokonto Delkrederekonto...

118 064 1 748 14 358 21 106 210

12 222 2 339 170 000

Per Haben. Warenkonto . Gewinn⸗ und Verlustkonto

154 331 15 718

Der Vorstand.

e.

S.

170 050 Heß.

[108388] Vereinigte Riegel⸗ und Schloß⸗

Fabriken Aktien⸗Gesellschaft,

Belbert⸗Rhld. 38 Bilanz für 30. Juni 1925

Vermögenswerte. Grundstücke .. . 90 000 210 000,—

Gebäude Abschreibung 4 200 205 800 Maschinen. 160 000.

179 246,57 Abschreibung 16 000, Stempel, Geräte, Patente

Kontaneiczjctenn

Abschreibun 1 350.

Fuhrwerk 30 000,— Zugang . 15000— 45 000,—

Abschreibung 12 000,—

ypothek und Wertpapiere Barbestand.. Wechselbestand Forderungen Vorräte.

.. .... 77

Schulden. Grundkapital.. Reservefonds. Geschäftsschulden Gewinn .

900 000 12 511 249 587 12 079

mE Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

1 235 668 67 34 —————— 83

1291 082 84

1 315 93 1 289 766/91

1 291 082/84

Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den ordnungs⸗ mäßig geführten Büchern übereinstimmend gefunden.

Etberfeld, den 9. Oktober 1925.

„Fides“ Treuhand Aktien⸗Gesellschaft. W. Hermann.

In der Geneeea ee vom 28. Dezember wurde das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Herr Direktor W. Ladwig, Velbert, wiedergewählt.

Für den aus dem Aufsichtsrat aus⸗ geschiedenen Herrn Dirrktor Erwin Krusius, Solingen, wurde Herr Rechtsanwalt Dr jur. Rich. Frowein, Elberfeld, gewählt.

Velbert, den 28. Dezember 1925.

Der Vorstand. 1 Lohmeyer. Nocken.

v 9 2

Gesamtunkosten Abschreib. auf Gebäude ꝛc. insen. . . . 5 ewinn

Rohgewinn aus Warenumsatz

[108328] Bilanz per 31. Dezember 1924.

Aktiva. 1 Kassakonto.. 1 81790 Postscheckkonto. 558 Kontokorrentkonto 150 473 Warenbestand. . 86 571 Juventarkonto 8 636 Anteilkonto.. 1 000

249 058

Passiva. Bankkonto Kontokorrentkonto Wechselkonto . Umsatzsteuerkonto 8 Körperschaftssteuerkonto Gewerbesteuerkonto. Vermögenssteuerkonto Aktienkapitalkonto. Reservefondskonto.. Gewinn

11 821 14 164 65 850 140

101 145

924 140 000 12 000 3 911

249 058

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1924.

Soll. Unkostenkonto. EEII166865 Frachtenkonto 1 Lohnkonto Gehaltskonto.. Gebäudeunterhaltungskonte Spesenkonto 3 Steuerkonto Umfsatzsteuerkonto.. Körperschaftssteuerkonto Gewerbesteuerkonto. Vermögenssteuerkonto Reklamekonto Autounterhaltungskont Inventarkonto.. Gewinn 6

5lͤo 2

16 262 1 628 920

0 0 29

2

Haben. Warenkonto Provisionskonto..

58 265 Essen, den 24. Dezember 1925. Elektra A. G. für Elektrotechnik. Heinr. Meutsch.

Vorstehende Bilanz ist in der am 5. Dezember 1925 stattgefundenen ordent⸗ lichen Generalversammlung genehmigt und ist dem Aufsichterat und Vorstand ein⸗ stimmig Entlastung erteilt worden. In den Aufsichtsrat sind die Herren Justizrat Dr. Rosenberg Essen, Bankdirektor Hans Mühlendyck, Essen, Direktor Alsred Mühl⸗ eisen. Rotterdam, und Bergwerksdirektor Bernhard Röcken, Hochemmerich, wieder⸗ gewählt worden.

begviff des § 1

nmnan auch die

1

Berlin, Sonnabend, den 2. Fanuar

Der Inhalt dieser Beilage,

besonderen Blatt unter

Das Zentral⸗Ha

Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗

traße 32, bezogen werden.

dem Titel

ndelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.

we

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Irn. 1A, 1B und 10 ausgegeben.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚̈

8 1. Der Besitzdiener ist nicht Gewahrsamsinhaber im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 2 des Branntw.⸗Mon.⸗G.

1922. Die Anfechtungsen

scheidung hat die Inanspruchnahme des

Beschwerdeführers für eine Monopolausgleichsschuld auf Grund des

§ 154 8s 8. April 1922 gebilligt, in hat.

Branntwein gekauft, die

Der Beschwerdeführer habe als Prokurist der in Harburg im Oktober 1923 durch Seegbe Maklerfirma B. in Hamburg von der Kommanditgesellschaft C

2 Satz 2 des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom

dem sie folgenden Sachverhalt festgestellt irma P.

ft C. in H. 11 Fässer ihm von C. mittels Lastkraftwagen in

Harbung geliefert seien, nachdem sie von C. aus dem Hamburger Feesße in das Zollinland schehen worden seien. Die Rechts⸗

eschwerde vach gegen den Bes

geltend, daß werdeführer richte.

ie Steuerforderung sich zu Unvecht

Dieser habe zwar den Brannt⸗

wein gekauft, er sei aber in dem Fabrikbetriebe kaufmännisch

tätig, er habe an der Ware keinen Gewahrsam weder die Vorräte höchstpersönlich, noch mache er Besitzer und Mitgewahrsamsinhaber aller zum Be⸗ hörigen Sachen geltend. Das Rechtsmittel ist be⸗

des Betriebs als triebsvermögen mündet. Nach § 154 Abs fftet neben ausgleich jeder, der die Wa bis zur Abferbigung in den nach trifft die Haftung a

dem Monopolausgleichsschuldner

gehabt, er verwalte ie als Mitinhaber

2 Satz 2 des 84GIEII116“

für den Monopol⸗ re von der Ueberschreitung der Follorenge freien Verkehr im Gewahrsam hat. Da⸗ ich den Gewahrsamsinhaber von solchem

Branntwein, der auf andere Weise als durch Abfertigung bereits in

den freien Verkehr gelangt

war. Die eine weitgehende Haftung in

sich schlioßende Bestimmung des § 154 d 2 Satz 2 ausdehnend aus⸗

zulegen, Uegt kein Anlaß vor, da sie sonst zu unerträglichen

Härten

Hühren würde. Eine solche unerträgliche, von dem Gesetz auch nicht gewollte Härte würde es bedeuten, wenn man zu dem Gewahrsams⸗ mhaber im Sinne der angegebenen Vorschrift auch den Besitzdiener

des bürgerlichen Rechtes, z.

. die kaufmännischen oder gewerblichen

Gehilfen, Packer, Bodenmeister, Kutscher u. dgl., rechnen würnde. Nach

Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen

ausübt, nur der andere

850 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist. wenn jemand die veesesh ift l⸗

des bürgerlichen Rechts 8

bar gilt, so bestehen doch

8 gend anzuwenden. Den

Erwerbsge

ißer. Wenn nun auch diese gevens ür das Zoll⸗ und Steuerrecht unmitte

ine Bedenken, sie auf den Gewahrsams⸗

Abs. 2 Satz 2 des Branntweinmonopolgesetzes ent⸗

n nur dann können die angedeuteten, nicht

Hinnehmbaren Härten vermieden werden, die entstehen würden, wenn

gesetzes ansehen würde.

Fhlserbeden Falle der Beschwerdeführer anzusehen. Er hat na⸗ Fe

ags2 der Vorinst

szehenden Branntwein gekauft.

haupt an dem Brannhwein

selbst, sondern für seine Firma v. schwerdefü⸗ Prokurist auch Stellvertreter des Firmeninhabers war.

diener verlor der

Kurch, daß der Gehilfe zug wird seine Eigenschaft als

Kommentar der F.m. § 855 Anm. 4.) eeshesse in einem Verhältnis, vermöge Waren beziehenden Weisungen des Besitz⸗

kurist stand er zum dessen er den sich auf die „heren Folge zu leisten hatte

hat die Anfechtungsentscheidte

9 ch die Ba. 2 in weiter fnhober im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 2 des;⸗ Als Besitzdiener der Firma P. ist aber im

Auslegung als Gewahrsams⸗ Pvanrs. en apo⸗

den anz als Prokurist den in de Wenn er also den Gewahrsam über⸗ gehabt hat, so hat er ihn nicht für sich . Seine Eigenschaft als B. 65 hhrer auch nicht deshalb, weil er als Denn da⸗ gleich zur Stellvertretung ermächtigt ist, Besitzdiener nicht (Weval⸗ 4. Auch als Pro⸗

(Vergl. § 855 des B. 8.9z Hiernach n

ung den Beschwerdeführer zu Unrecht als

Gewahrsaneinhaber im Sinne des § 154 Abs. 2 Satz 2 des Brannt⸗

weinmonopolgesetzes angesehen. aufzul Die Sache ist spruchreif. Ein anderer Rechts⸗ grund 18 die Haftung des

atrtums gufzuheben.

Sie war deshalb wegen Rechts⸗

chwerdeführers für die Monopol⸗

ausgleichsschuld der Lb“ shet kommt nicht in Betracht. ha

Der Beschwerdeführer war des Zur Verpflichtung der nicht mit juristischer Per⸗

2.

. fönlichkeit ausgestatteten

fellschafter Vorauszahlungen auf die

reizustellen.

ften für ihre Ge⸗ Linkommensteuer zu

Handelsgesells

leisten. Eine Kommanditgesellschaft war nach den Durchführungs⸗

bestimmungen vom 5.

älter zu ermitteln und die hiernach au

b 5. Februar 1924 über die Vorauszahlungen auf Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer 1924, 2. ee. unter B 3 1 Fep nchtet. die gesamten Betriebseinnahmen abzüglich der Löhne und b s

jeden Kommanditisten

entsprechend seiner Gewinnbeteiligung entfallende Vorauszahlung an die für den einzelnen Kommanditisten zuständige Kasse zu gen An der Kommanditgesellschaft war mit % des Ertrags bis Ende Mai 1924 auch eine Aktiengesellschaft als Kommanditistin beteiligt. Da für Rechnung dieser Gesellschaft von der Kommanditgesellschaft

keine Vorauszahlung gelesstet war, wurde diese Januar bis Mai 1924 zur E Hiergegen wurde Beschwerde

8 für die Monate ntrichtung von 4012,05 RM aufgefordert. eingelegt. In der protofolar chen Ver⸗

handlung vom 21. April 1925 erkannte der Vertreter der Kommandit⸗

gesellschaft die angeforderte Summe als eseeee richtig an.

machte jebdoch gegen die He

orauszahlungenn

giehung geltend, daß auch die Aktien⸗ ür diesen Zeitraum geleistet habe, und

deren Vormiszahlungen die Betriebseinnahmen der Kommandit⸗

vdaß dlschafs vielleicht mitberücksichtigt seien.

Fall, so könne doch die Ver als eine subswidre anerkannt an erster Stelle haftende Af hem das

könne, wer

s Wäͤre das aber nicht der klichtung der Feneege ehegen nur werden, die erst zu erfüllen sei, wenn die hi eellschaft nicht leisten koönne. Nach⸗

linanzamt in einem Schreiben an die Beschwerdeführerin

beiden Einmwänden entgegengetreten war, hat die

in der Entgegnung vom 6. M. ten, daß sie als subsynär

Hehalten werden

di vdeführerin 1925 . Ei.en 1 89

En ich erst zur Zahlung an⸗ in alle Maßnahmen gegen die Akvien⸗

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sellschaft erschöpft seien. Die Beschwerde wurde als unbegründet eh Fie sie den Durchführungsbestimmungen den Kom⸗ manditgesellschaften v”.* Verpflichtung stelle nicht nur eine Ab⸗ führungs⸗, sondern auch eine 2 fllicht dar. Es könne dahin⸗ gestellt bleiben, ob durch diese Verpflichtung die Kommanditgesell⸗ schaften noeben ihren Kommanditisten zum Steuersubjekt oder Steuer⸗ träger würden, oder ob sie gesamtschuldnerisch hafteten. Da die Kom⸗ mandit⸗ felschaftes nach dem Wortlaut der Bestimmung zu leisten verpflichtet seien, habe das Finanzamt an die Beschwerdeführerin das keessnt ergehen lassen können. Gegen diese Entscheidung ist weitere Beschwepde eingelegt. Die angekündigte Begründung ist nicht eingegangen. Bei selbstaändiger Prüfung war dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen und der Vorentschedung beizutreten. Die vom Finanzamt angewendete Vorschrift in den Durchführungsbestimmungen gründet sich auf Artikel I § 5 Abs. 1. Satz 3 der II. Steuer⸗ nowerordnung. Dort ist der Reichsminister der Finanzen zu der Anordnung ermächtigt, daß bei offenen Handelsgesellschaften und Kom⸗ manditgesellschaften die Gefellschaft für Rechnung öb. die Vorauszahlungen leistet. In dieser ist nichts ent⸗ halten, was darauf hindeutete, daß nach dem Willen der II. Steuer⸗ notverordnung die Gesellschaften erst an zweiter Stelle verpflichtet sein sollten. Dementsprechend ist denn auch in den Durchfühvungs⸗ timmungen die Zahlungspflicht der wee per 2bist 39 P⸗ für die ohne Einschränkung ausgesprochen. Aus der Vor⸗ chrift läßt sich also die Annahme einer nur subsidiären Haftung der eesellschaft micht ableiten. Da die Beschwerdeführerin die Er⸗ wägungen, auf die sie ihre entgegengesetzte Ansicht gründet, nicht mit⸗ heteilt hat, kann sich das Gericht mit ihnen auch nicht auseinander⸗ setzen. Auf allgemein Grundsätze oder etwa auf Vor⸗ riften der ichsabgabenordnung über die Haftung mehrerer Schuldner für dieselbe Steuerleistung (vergl. § 95 der Reichsabgaben⸗ ordmwung) kann die Anschauung der I. Frerdeführerin jedenfalls nicht gestützt werden. (Beschluß vom 20. November 1925. I B 81/25.)

3. Grunderwerbsteuer bei Uebertragung von Grund⸗ stücken im Falle der Umwandlung einer G. m. b. H. in eine Aktiengesellschaft. Eine G. m. b H. wurde durch Vertrag vom 31. März 1922 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, wober ein der G. m. b. H. eeeee Grundstück in die Aktiengesellschaft eingebracht wurde ie Eintragung der in das Handelsregister erfolgte am 14. September 1922, ihre Eintragung in das Grundbuch als Eigentümerin des Grundstücks am 27. No⸗ vember 1924. Die Vorinstanz hal angenommen, daß hier ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge vorliege, bei dem der Uebergang des Eigen⸗ tums an dem Grundstück auf die Aktlengesellschaft bereits mit deren Eintragung in das Handelsregister, also am 14. September 1922, eingetreten sei 272 die veiengoflsce indessen von Grunderwerb⸗ steuer und Zuschlag freigestellt, weil diese Ueden . aus dem Jahre 1922 nigs arfgewertet und wegen Geringfügigkeit auch in Papier⸗ mark nicht erhoben werden könne. Die Recht Heeen der Steuer⸗ stelle mußte zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen, da die Anmahme der Vorinstanz, es handle sch hier um einen Fel der Gesamtvechtsnachfolge, auf Rechtsirrtum beruht. Wird ein Ver⸗ mögen als Ganzes übertragen, so tritt nicht ohne weiteres Gesamt⸗ rechtsnachfolge ein, sondern nur in den gese 5 usdrück⸗ lich vorgeschriebenen Fällen, so beim Uebergange des Vermögens einer Nei chpegacschaft im Falle des § 304 des Handels⸗ gesetzbuchs (vergl. § 304 Abs. 5 des Handelsgesetbuchs), bei Fusion zweier Aktieng 1T1I ohne 8. des Vevmögens der auf⸗ helösten Gese aft (§§ 305, 306 Abs 1 des Handelsge eg und

in eine

. m. b. H. gemäß §8§8 80, 81 Abs. 1 des Gesetes, 8 die Gesellschaften mit 5 ränkter Haftung Die letzbgenannte orschrift sollte den Aktiengesellschaften die Möglichkeit goben, 89 unter Ver⸗ meidung der Liquldation ohne weiteres in eine Gesellschaft mit vg. he zang umzuwandeln. Für den hier vorliegenden um⸗ geß örten Fall der Unvandlune einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesell bat ist dagegen eine Eüprecse die Umwandlung erleichternde Vorschrift nicht getroffen ie Ver⸗ äußerung des ganzen Gesellschaftsvermögens löst die G. m. b. H. also ni kraft Gesetzes auf, vielmehr bedar es dazu erst eines besonderen Beschlusses, die Gründung der Aktiengesellschaft vollzieht 8 auf n rnbsnhen Wege der Neugründung einer solchen 186 Abs. 2,

94 des Handelsgesetzbuchs), (vergl. Staub⸗Hachenburg, sdhche ten mit bögränts⸗ Fe 4. Auflage, Ahme 46 E

ei der liqudationslosen Umwandlung einer Aktiengesell

1 . 80 7307731), der Eigentumsübergang gayu den einzelnen zu dem Ver⸗ mögen gehörenden Gegenständen 87 ieht auf dem gewöhnlichen Wege 88 bei Grundstücken ö zung und Eintragung gemäß § 87 Abß, 1 des Bürgerbichen Gesetzbuchs. Das Eigentum an dem hier in Rede stehenden Grundstück ging „’Fso nicht bereits mit der Ein⸗ tragung der Steuerpflichtigen in Handelsregister auf diese über, 9, erst mit der auf Grund vorheriger Auflassung erfolgten Figentumseintragung im Grundbuch, und die Versteuerung hatte nicht 2 § 4, sordern, da die Eigentumsänderung erst nach . eines Jahres nach Abschluß des 4 eingetragen ist, nach 5 Abs. 1 und 2 des Grunderwerbsteuergesetzes zu geschehen. Die Sache geht nunmehr, da sie nicht spruchreif ist, an die A vr. zur antevweiten Feststellung, und Entscheidung zurüüick. Zwar kann eine Steuez aus 9 5 Abs. 1 nicht erhoben werden, da die von dem Hemeinen Werte des Grundstücks zur Zeit des Verpvenertscshases also am 31, 2 1922, zu berechnende Steuer weder aufgewertet noch in Papiermark erhoben werden kann. Denn Aufwertung ist nicht felas weil, wenn guch in der erst am 15. Juni 1922, also nach § 4 Abs. 1 der gee sbestimmungen zum Grunderwerbsteuer⸗ hesetze verspätet, erfolgten Absendung der Veräußerungsanzen

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ngen des Reichsfinanzhofs.

eige eine

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Zuwiderhandlung des Notars kegt, doch nicht diese sondern der Nücht⸗ eingang der Veräußerungsanzeige die rechtzeitige Steuererhebung ver. hindert hat und somit eine aufwertbare Steuernachforderung au Grund einer Steuerzuwiderhandlung nicht vorliegt. 1 Nr. 1, § 8 und Anlage 2 B 14 der Durchfühvungsbestimmungen zur Aufwertungs⸗ verordnung vom 13. Oktober 1923 Reichsgesetzbl I S. 951 —); eine 1-a. Le der Steuer in Papiermark aber muß unterbleiben, da die Steuer unter dem nach § 1 Nr. 2 der Abrundungsverordnung vom 31. Oktober 1923 Reichsgesetzbl. 1 S. 1049 in der Fassung des Artikels IV der Verordnung über Wertgrengen im Steuerrechte vom 21. Dezember 1923 Reichsgesebol. 1 S. 1238 zu erhebenden Mindestbetrage von 10 Milliarden gegen wird die Vorinstanz fet zustellen haben, welchen gemeinen, d. h. inneren, Wert das Grundstück am 31. März 1922, dem Tage des Vertvagsabschlusses, und welchen es am 27. November 1924, dem Tage der Eigentumsumschreibung, habt hat, und, falls letzterer höher war, den Mehrwert gemäß § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes zut Versteuerung zu ziehen haben. II A 420/25.)

4. Wann sind die vom Inhaber eines Gewerbe⸗ betriebs an die für den Betrieb mittätigen Personen E zahlten Vergütungen als Gehalt oder Lohn von den Be⸗ triebseinnahmen zur Berechnung der vom Betriebsinhaber

8⸗

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezug 8 preis betrögt monatlich 1,50 Reichsmark. . Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

in welcher die Bekauntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsanfsicht und 8. die Tarif⸗- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

apiermark bleiben würde. Da

Urteil vom 3. November 1925

zahlenden Einkommenstenervorauszahlungen abzuziehen ?7

u Bring ist allein, ob die Vergütungen, die ein Fabrikant an seine „Vertreter’ für depen im Intere d Betriebs getätigten Geschäfte bezahlt hat, als Lohn oder Gehalt im Sinne des Artikels 1 § 5 der II. Steuernobwverordnung von den Betriebseinnahmen in Abzug geüpach werden dürsen und die Vorauszahlungen nur aus den ung diese Zahlungen geminderten Betriebseinnahmen zu berechnen

einer Dienststellung zum Beschwerdeführer die Vergütung deshalb nicht als Gehalt oder Lohn zu besteht der Beschwerdeführer in der weiteren Beschoerde darauf, die „Vertreter“ die Vergütung als Angestellte bezogen haben. Der weizeren Beschwerde ist der Er I versagen. Bei gewerblichen und herfer hesen Unternehmungen, die über den Umfang kleinster Be⸗ kriebe hinausgehen, ist der Betriebsinhaber auf die Mitarbeit anderer Personen angewiesen. So bedürfen die Betriebsinhaber vielfach der Mitwirkung anderer Personen beim Aufsuchen von Bestellungen auf Waren, beim Abschluß von Hefeom asgeshöfn und Fengehcn vom. Außenständen. Die Stellung dieser Personen kann in verschiedener sein, so daß es nicht immer leicht festzustellen ist, ob 8

betrachten

2 8 Cngz 1 8 8 1 die Personen als Hilfspersonen in einem Angestelltenverhältnis zun⸗ Betmebsinhaber kötig

sind oder ihre Tätigkeit in einer freieren

sind.

Gegen die Nuffasfung der Vorinstanzgen, daß die „Vertweter nicht in. ür diesen tätig waren und

2

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n Al an

Stellung als Handlungsagenten, Vermittler und dergl. entfalten.

Steuerrechtlich ist es aber wegen der Lohnsteuer oder, wie hier, wegent

der Berechnung der Vorauszahlungen von Bedeutung, ob die mit⸗ in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis zu denn

tätigen Personen Betriebsinhaber stehen und die Vergütung als Arbeitslohn beziehen oder als selbstän 2₰ Personen für den b Entscheidend ist dabei nicht die von den Beteiligten

zeichnung ihres Rechtsverhältnisses wie ja guch der allgemeine Aus⸗

triebsinhaber täig sind.

ewählte Be⸗.

*

* *

28½

druck „Vertreter“, der in den Verträgen gebraucht wird, sich für die

Veurteslung nicht verwenden läßt. Ebenso läßt die Bezeichnung „Provision für die gewährte Vergütun Rechtsstellung der mittatigen Personen zu, da im

und

der Ausdruck Provision war sowohl für Vergütungen, die unselbständigen Hilfspersonen

keinen Schluß auf die

Verkehrsleben für Vergütungen werscicder Art gebraucht wird,—

—8.

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gewährt werden, als auch für das Entgelt für die vom Handlungs⸗

agenten geleistete Tätigkent. Es kommt hiernach auf die Vertpags⸗ verhältnisse an, wie sie im Einzelfalle mit den mittätigen Personen vom Betriebsinhaver vereinbart worden sind. Der Beschwerdeführer hat einen Vordpuck vopgelegt, nach dem die Verträge abgeschlossen worden seien. Dieser Vordruck enthält Bestimmungen, die für die Annahme eines Dienstverhälbnisses venvertet werden können, aber auch Bestimmungen, die mehr für die Stellung des Vertreters als E“ sprechen. Für die erstere Annahme kann angeführt werden 1 die Vertpeter sich verpflichten, im Interesse der Firma zu arbeiten und einen Umsatz in näher bestimmter Höhe zu e zielen. Aederepfeits ist aber bestimmt, daß die Vertpeter jegliche Art von Unkosten, Porti und Spesen, die ihnen durch ihre Tätigkeit er⸗ wachfen, eelbst zu tragen haben 9) und daß ihnen die Uebernahme von Vertretungen anderer Firmen ohne Zustimmung des Beschwerde⸗ führers nur insoweit beschränkt ist, als es sich um Artikel handelt, wie sie der Beschwerdeführer selbst herstellt 6). Die Verkreter üen⸗ die Verträge mit Kunden nur mit dem Vorbehalte der Zu⸗ stimmung des Beschwerdeführers abschließen 8), so daß bei Ver⸗ sagung der Zustimmung dem Vertreter ein Provistonsanspruch bezüg⸗ lich eines solchen Geschäfts nicht zusteht. Die Vertreter sind in ver⸗ schiedenen Städten des Deutschen Reichs ansässig und haben ihre tellung nicht als die eines dem Steuerabzug unterliegenden An⸗ estellten des Beschwerdeführers aufgefaßt, sondern als selbständige nternehmer sich steuerlich behandeln lassen unge her auch hinsichtlich des für den Beschwerdeführer getätigten Geschä ts. Ein Teil von ihnen ist auch nicht ausf ließlich für den Beschwerdeführer tätig, elm führt neben den Waren des Beschwerdefühvpers auch no onstige Wanen in ihren Betrieben. Se eeh bestreitet weiter nicht daß er von den Provisionen einen Steuerabzug nicht vor⸗ nommen hat, sondern macht nur gelbend 8 es hierauf nicht an⸗ omme. steht aber Arpikel 1 § 5 Satz 1 der 1I. Steuer⸗ notverordnung 8222 Das Verhältnis der Vertpeter ist demnach im vorliegenden Fa ee kein lohnsteuer Füishtzgss Die weitere Be⸗ schwerde war daher zurückzuweisen. 8 chluß vom 19. November

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