1926 / 7 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 24, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen. wierigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wirdd. Mörs, den 16 Dezember 1925. Das Amtsgericht.

[111241] Aufgebot.

Die Landesbank der Rheinprovinz. Filiale Köln, hat das Aufgebot des Schecks Nr. 10 726 süber RM 200 Bezogener: Bitburger Creditverein. Bitburg. Aus⸗ steller: Produktenhandel Euskirchen, welcher auf dem Postwege von der Antragstellerin an die Landesbank in Trier verloren⸗ gegangen sein soll, beantragt Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf den 9. April 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urtunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird

Bitburg, den 2. Januar 1926.

Amtsgericht.

[111244) Aufgebot.

Der Landwirt Alfred Dammaschke in Sembten, Kreis Guben, vertreten durch den Rechtsanwalt Schwochi in Guben, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 1. September 1843. über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Nr. 11 Sembten in Abtei⸗ lung III Nr. 1 für die Geschwister Jo⸗ hanne Caroline, Carl August und Jo⸗ hanne Wilhelmine Boettcher in Sembten am 1. September 1843 eingetragene Erb⸗ teilskvorderung von 112 Talern beantragt Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 13. April 1926, Vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Guben, den 22 Dezember 1925.

Das Amtsgericht.

[111267]

Zur Ermittlung unbekannter Teil⸗ nehmer wird die nachstehende Auseinander⸗ setzung öffentlich bekanntgemacht: Re⸗ gierungsbezirk Merseburg, Kreis Eckartsberga. Begründung von Renten⸗ gütern in Pleismar auf den der gemein⸗ nützigen provinziellen Siedlungsgesellschaft Sachsenland, G. m b. H. in Halle a. S. gehörigen, im Grundbuche von Pleismar Band I Blatt 9 und Band II Blatt 43 eingetragenen Grundstücken in Gesamt⸗ größe von 113,2762 ha. Die unbekannten Teilnehmer werden aufgefordert, sich bis⸗ zu dem auf Donnerstag, den 25. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Dienstgebäude des Kulturamts in Naumburg, S., Jakobspromenade 6. Zimmer 3, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Ausbleibende, selbst im Falle der Verletzung, die Aus⸗ gegen sich gelten lassen muß.

Naumburg, S., den 6. Januar 1926.

Kulturamt. [111246] Aufgebot.

Auf Antrag des Landwirts Sebastian Götschl in Kohlgrub soll Martin Brugger, geb am 9. Mai 1857 in Bayersoien, Sohn der Beauerstochter Magdalena Brugger von Bayersoien, Müller, zuletzt in Kohlgrub wohnhaft, seit mehr als 30 Jahren verschollen, für tot erkärt werden. Es ergeht hiermit die Aufforde⸗ rung: I. an den Verschollenen, sich späte⸗ stens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, 2. an alle, welche über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Auf⸗ gebotstermin wird bestimmt auf Mitt⸗ woch, den 29. September 1926, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 5.

Garmisch, den 2. Januar 1926. Amtsgericht. Hofbauer.

[111245] Aufgebot.

Der Landwirt Albert Franke in Teltow, Ruhlsdorfer Straße, hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Wilhelm Hermann Ernst Franke, geboren am 10. Juli 1876 zu Ruhlsdorf, zuletzt wohnhaft in Eydt⸗ kuhnen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 13. Juli 1926, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Stallupönen, den 16. Dezember 1925

Das Amtsaericht.

1111247] 8 s

Gemäß der Verfügung des Herrn Justi;⸗ ministers vom 18. Dezember 1925 führt die Frau Mathilde Hermine Hülsen geb. Kaspers, in Crefeld, geboren am 9. März 1882 zu Marxloh, Standesamt Dutsburg⸗ Beeck, an Stelle des bisherigen Familien⸗ namens den Familiennamen Hülsen⸗ Kaspers.

Crefeld, den 31. Dezember 1925.

Amtsgericht. 8

1““

Durch Ausschlußurteil vom 23. De⸗ zember 1925 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Hagen Blatt 698 in Abt. III Nr. 5 für den Rekror Josef Horsch in Hagen i. W. am 26. Februar 1906 eingetragene Darlehnshypothek über 1000 für kraftlos erklärt worden Hagen i. W., 23. Dezember 1925.

1 Das Amtsgericht.

[111248]

Durch Ausschlußurteil vom 18 Dezember 1925 ist der krieagsverschollene Arnold Theodor Harry Schulz, geboren am 11 August 1897 zu Hamburg zuletzt wohnhaft in Neurahlstedt, für tot erklärt worden Todestag. 10. 1. 1920.

Ahrensburg. den 23 12 1925.

Das Amtsgericht

(111251] Oeffentliche Zustellung.

a) Die Ebefrau Theodor Heiertz, geb de Vries, in Amsterdam. b) die Ehefrau Monteur Heinrich Schneider, geb Vilde⸗ brandt, in Bielefeld Prozeßbevollmächtigter zu a: Rechtsanwalt Dr Nierhoff in Bielefeld, zu b: Rechtsanwalt Klare in Bielefeld, klagen zu a gegen ihren Ehe⸗ mann Koch Theodor Heiertz, zu b gegen ihren Ehemann Heinrich Schneider, beide früher in Bielefeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 und 1568 B G⸗B mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Landgerichts in Bieiefeld auf den 26. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht

Bielefeld, den 5. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111252] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Berta Funze, geb Lehmann,. in Forst i L., Heidestraße 8, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Jehser in Guben, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Paul Gustav Funze, früher in Forst i. L, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie im Jahre 1908 bös⸗ willig verlassen habe, Gewohnheitstrinker und arbeitsscheu sei, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 24. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem Prozeßgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwairge gegen die Klage vorzubringende Einwendungen und Beweismittel durch den zu bestellenden Anwalt unverzüglich in einem Schriftsatz dem Prozeßbevollmächtigen der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.

Guben, den 5 Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[(111253] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Hermine Rohlfs, geb. Bolte in Hameln, Marienstr. 44, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt gegen den Tischler Heinrich Rohlfs, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Hameln, auf Grund des § 1567 Abl. 2 B. G⸗B. mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Hannover auf den 9. März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 4. Januar 1926.

Der Gennchtsschreiber des Landgerichts.

(111254] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Johann Gorski in Hameln, Stubenstraße 27 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wegner in Hannover, klagt gegen die Ehefrau Rosa Gorski, geb. Albrecht, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in auf Grund des § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 9. März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 4. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111255] Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. die Frau Antonie Kubacki, geb. Kühne, in Magdeburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kortüm in Magdeburg, gegen den Arbeiter Franziskus Kubacki, früher in Magdeburg, 2. die Frau Emma Stürmer, geb. Krause, in Magdeburg Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Boré in Magdeburg, gegen den Arbeiter August Stürmer, früher in Magdeburg, 3. der Pantoffelmacher Adolf Kiekebusch in Alvensleben, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Bein in Magde⸗ burg, gegen seine Ehefrau Katharina Kiekebusch, geb. Glanz, früher in Alt⸗ haldensleben, auf Grund: zu 1: des § 1567 B. G⸗B., zu 2: der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B., zu 3: der §§ 1565 1567 und 1568 B. G.⸗B. mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerinnen bezw. Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Magdeburg auf den 4. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mäͤchtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 2. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111257 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Wunderlich, gench⸗ Nahr. geb Arnold, in Zeitz, Brühl 35, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kröber in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Artur Wunderlich, unbekannten Aufent⸗ halts früher in Zeitz, auf Grund des

§ 1567 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die

8 ““

Klägerin ladet den Hene zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 2. März 1926, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 31. Dezember 1925

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111258] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Johann Jacobi in Hakfenberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Bäcker und Funke in Paderborn, klagt gegen seine Ehefrau, Elisabeth geb Thöne, früher in Hakenberg. jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Absatz 1 des B. G⸗B, mit dem Antrage auf Ehescheidung Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Paderborn auf den 11. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Paderborn, den 30. Dezember 1922.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[111259] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Bringezu. geborene Löser, in Priester, Kreis Delitzsch, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schu⸗ mann in Torgau, klagt gegen ihren Ehe⸗

Aufenthalts, früher zu Priestäblich Kreis Delitzsch, unter der Behauptung daß ihr Ehemann sie seit September 1922 ver⸗ lassen habe. Im Juni 1923 sei er zwar auf einige Tage zu ihr zurückgekehrt. Am 27. Juni 1923 sei er dann für immer tortgezogen; sein Aufenthalt sei ihr nicht bekannt. Die Klägerin beantragt Schei⸗ dung aus § 1567 Absatz 2 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Torgau auf den 1. März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Torgau, den 30. Dezember 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[(111260! Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Margarethe Loytved, geb⸗ Herrig, in Berlin⸗Zehlendorf, Potsdamer Straße 46, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ rat Löwenthal in Altona, klagt gegen den Oberstleutnant a. D. Mentor Loytved, früher in Altona, Othmarschen, Bülow⸗ straße 6, jetzt in Marokko, auf Grund von § 1361 B. G⸗B. mit dem Antrag auf Zahlung einer Unterhaltsrente von mona lich 126,28 ℳ, abzüglich der ihr durch Urteil vom Februar 1924 zu⸗ gesprochenen Unterhaltsrente von monatlich 50 ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altona (Elbe) auf den 22. März 1926, Vormittags 11 Uhr, geladen.

Altona, den 2. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

Abteilung 3 g.

[111262] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Wolfgang Blume in Brandenburg, vertreten durch das städtische Jugendamt in Brandenburg⸗ Havel, Prozeßbevollmächtigter: Verwal⸗ tungsoberinspektor Niermann, Bochum, klagt gegen den Reisenden Hans Aßmuth, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Bochum, unter der Behauptung. daß der Beklagte sein Vater sei, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger vom 16 August 1925 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre monatlich 22 RM Unterhaltsgeld, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die übrigen vierteljährlich im voraus zu zahlen. Zur Güteverhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 5. März 1926, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 45, geladen.

Bochum, den 30. Dezember 1925.

Hagemann, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[111265] Oeffentliche Zustellung. Stahl, Julie, Kalkulantenehefrau in Nürnberg., Vordere Bleiweisstraße 1/0. und Stahl, Willy, geb. b. 3. 17, daselbst. letzterer gesetzl. vertreten durch die Erst⸗ genannte als Pflegerin, klagen gegen den Kaufmann Heinrich Stahl, früher in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt mit dem Antrage, zu er⸗ kennen: 1. Der Beklagte hat vom 1. November 1925 ab an die Klägerin Julie Stahl einen monatlich vorauszahl⸗ baren Unterhaltsbetrag von 40 RM monat⸗ lich und an den Kläger Willy Stahl einen solchen von 60 RM zu bezahlen Sund die Kosten des tragen; 2. das Urteil ist vorläufi streckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Dienstag, den 2. März 1926, Vorm. 8 Uhr, vor das Amts⸗ gericht Nürnberg, Zimmer 319, geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. Nürnberg, den 5. Januar 1926 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[111266] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Kinder: 1. Karla Beutler, geboren am 4. Mai 1921, 2. Erna Beutler, geboren am 1. April 1923 in Neumünster, vertreten durch den Pfleger Heizer Otto Horn in Neumünster, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizinspektor Rollert in Uelzen, klagen gegen ihren Vater, den

voll⸗

Kontoristen Karl Beutler, früher in

mann Otto Bringezu, jetzt unbekannten

Rechtsstreits zu

Uelzen, setzt unbekannten Aufenthalts, auf! Grund der Behauptung, daß der Beklagte verpflichtet ist, ihnen Unterhalt zu ge⸗ währen, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils zur Zahlung einer im voraus am 1. jeden Monats zu ent⸗ richtenden Unterhaltsrente von je 30 RM, zusammen 60 RM. Zur Güteverhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Amtsgericht in Uelzen auf den 13. April 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen. Uelzen, den 28 Dezember 1925 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[111261] Oeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Volksdienst⸗Verlag in Berlin W 57, Bülowstraße 66, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pfaffe⸗ rott in Berlin W 66, Mauerstraße 68 klagt gegen J. Raimann, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Berlin W, Maaßenstraße 15, unter der Behauptung, daß der Beklagte bei der Klägerin An⸗ zeigen im Gesamtbetrage von 285,55 Reichs⸗ mark bestellt habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen. an die Klägerin 209,80 Reichsmark nebst 18 vH Zinsen seit dem 1. Mai 1925 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichttraße 13/14, Zimmer 165/166, II. Stockwerk, auf den 4. Februar 1926, Vormittags 10 ½ Uhr, geladen

Berlin, den 23. Dezember 1925.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.

[(111250] Oeffentliche Zustellung.

Der Dr. Ignaz Schwarz Buch⸗ und Kunst⸗Antiquariat, Auktionsinstitut, in Wien I, Habsburger Gasse 3, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bitter in Berlin, Schöneberger Ufer 30, klagt gegen den Heinrich Paschen, zuletzt in Berlin, Invalidenstraße 115, Hotel „Nord⸗ land“, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 17. O. 660 25 unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte bei der durch den Kläger vorgenommenen Versteigerung der Bibliothek und Stiche der Sammlung Gottfried Eisler verschiedene Stücke er⸗ stand und hierfür noch 1114 öst. Schillinge schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 1114 öst. Schillinge oder deren Gegenwert in Reichsmark nach dem am Tage der Zahlung gültigen amtlichen Mittelkurse der Berliner Börse nebst 12 % Zinsen seit dem 16. Juni 1925 zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts 1 in Berlin, Grunerstraße. 1. Stock, Zimmer 11/13, auf den 16. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen Die Einlassungsfrist ist auf zwei Wochen bestimmt.

Berlin, den 5. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[111263]/ Oeffentliche Zustellung. Die Frau Wanda Kubatzki, geb. Tar⸗ gowsti, in Schwiebus, Neue Straße 4, klagt gegen die Witwe Elise Rödig, zuletzt in Breslau, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen einer Forderung von 51,10 Reichsmark nebst 10 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1925. Termin zur Güte⸗ verhandlung vor dem Amtsgericht in Breslau, Zimmer 134, ist auf den 19. März 1926, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Die Beklagte wird hierzu ge⸗ laden 13 C. 2551/25. Amtsgericht Breslau, 24. 12. 1925.

[111264) Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Wilhelm Bauer, Hamburg 15, Spaldingstr. 210/212, klagt gegen den Kaufmann Ignatz Lewitt, Inhaber der Firma Ignatz Lewitt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von RM 576 nebst 10 % Zinsen seit dem 3. Oktober 1925 und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils, nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung, unter der Be⸗ gründung, daß der Beklagte ihr die Summe aus einem Kaufvertrage schulde. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Abteilung 6 für Handelssachen, Zivilfustizgebände, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 124, auf Montag, den 1. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. .

Hamburg, den 2. Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Abteilung 6 für Handelssachen.

[111256] Oeffentliche Zustellung. Neckel, Fritz, Hofdentist in München, Brienner Straße 24 a, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Seidenberger in München, klagt gegen J. F. H Wilson, zürzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Forderung mit dem Antrage, zu erkennen: I. Der Be⸗ klagte ist schuldig, an den Kläger 655 RM jechshundertfünfundfünfzig Reichsmart nevbst 12 % Zinsen hieraus seit 1. Oktober 1923 zu bezahlen. II. Be⸗ klagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. 111. Das Urteil ist event. gegen h.he. vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts München Iauf Donners⸗ tag, den 25. Februar 1926, Vor⸗

Rechtsanwalt als zeßbevollmächttgten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag⸗ bekanntgemacht. München, den 31. Dezember 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

von Wertpapieren.

[11 1543] Cigarettenfabrik Conftantin,

Hannover.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen Anleihe vom Jahre 1912 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit R.M 3 für die Abschnitte über Papiermark Tausend bei unserer Zahlstelle, der Dresdner Bank Filiale Hannover, abzüglich 10 % Kapital⸗ 1 gezahlt

Hannvver, den 31. Dezember 1925.

Cigarettenfabrik Constantin, Hannover. [111542] Bergwerksgefellschaft

Glückauffegen m. b. H., Bochum.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 5 % Anleihe von 1909 werden gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheins Nr. 33, fällig am 1. Oktober 1925, bei unseren Zahl⸗ stellen mit RM 3 für die Abschnitte über PM 1000 abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes binterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Eimeichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Bochum, den 5. Januar 1926.

Gewerkschaft des Steinkohlen⸗

Bergwerks Graf Schwerin,

Bochum.

Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer folgenden

gezahlt, und zwar für unsere 4 % Teil⸗ schuldverschreibungen von 1905 gegen Einreichung des Erneuerungsscheins, 4 ½ % Teilschulpverschreibungen von 1910 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 32, fällig am 2. Januar 1926, mit RM 3 für die Abschnitte über PM 1000 abzüglich Kapitalertragssteuer.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betr. Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit Fälligkeisdatum vor dem 2. Januar 1926 sind wertlos.

Bochum, den 5. Januar 1926.

[111541] August Thyssen⸗Hütte, Gewerkschaft (vormals Gewerkschaft Deutscher Kaiser) zu Hamborn am Rhein. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % igen Teilschuldverschrei⸗ bungen vom 6. April 1895 werden gegen Abstempelung des Erneuerungsscheins mit 3 RM für die Abschnitte über 1000 Papiermark bei unseren Zahlstellen ab⸗ züglich Kapitalertragssteuer gezahlt, und zwar: 8 1 1. bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A.⸗G. in Köln, 2. bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin und Essen, 3. bei der Deutschen Bank, Filiale Dortmund, 8“ 1 4. bei der Essener Credit⸗Anstalt, Filiale der Deutschen Bank in Essen, 5. bei der Kasse der August Thyssen⸗ Hütte, Gewerkschaft in Hamborn. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert des Erneuerungsscheins den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Hamborn, den 2. Januar 1926.

August Thyfsen⸗Hütte FSewerkschaft

(vormals

Gewerkschaft Deutscher Der Vorstand.

Kaiser).

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich 18 den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering, Berlin.

in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32. Drei Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage)

mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen

uund Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

4. Verlofung c.

Anleihen werden bei unseren Zahlstellen

Verlag der Geschäftsstelle Mengering)

vh. 8.

anzem

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Neichsmark.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die aße Nr. 32. Einzeine Nummern hosten 0,30 Reichsmark.

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelm

Fernsprecher: Zenmrum 1573.

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einer 5 gespaltenen Emheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark.

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die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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anuar, Abends.

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onHan euene

zelnummern oder einzelne Beitagen

werden nur gegen Barbezahlung oder einschließlich des Portos abgegeben.

vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung der der Verzinsung der Hessischen Braun⸗ kohlen⸗Roggenanleihe zugrunde zu legenden Durchschnitts⸗ preise. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil. I.

Preußen. Mitteilungen, betreffend Meldung zur forstlichen Vor⸗ und Forstreferendarprüfung. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 1 der Preußischen Gesetzsammlung.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat die nachstehend bezeichneten Beamten zu Mitgliedern der Reichsdisziplinarkammer in Hannover ernannt:

an Stelle des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Levin in Braunschweig den bisherigen stellvertretenden Präsidenten, Landgerichtsdirektor Freyer in Hannover zum Präsidenten,

an Stelle des Landgerichtsdirektors Freyer das bisherige Mitglied, Landgerichtsdirektor Jena in Hannover, zum stell⸗ vertretenden Präsidenten,

an Stelle des Landgerichtsdirektors Jena den Land⸗ gerichtsrat Dr. Colberg und den Landgerichtsrat Dr. Kleine⸗ berg in Hannover zu Mitgliedern sowie den Landgerichtsrat Wehrhahn in Hannover und an Stelle des Amtsgerichts⸗ rats Schreiber den Amtsgerichtsrat Stumpf in Hannover zu stellvertretenden Mitgliedern.

„Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des Landgerichts⸗ direktors Majer in Stuttgart den Landgerichtsrat Dr. Göz in Stuttgart zum stellvertretenden Mitglied der Reichsdisziplinar⸗ kammer in Stuttgart ernannt. 1 v1“

Der Generalkonsul von Keßler ist zum Generalkonsul des Reichs in Batavia ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die nach der Anleihebedingung 1 b der 6 %igen Hessischen Braunkohlen⸗Roggenanleihe der Verzinsung zugrunde zu legenden Durchschnittspreise für das vom 1. Mai 1925 bis 30. April 1926 laufende Zinsjahr betragen:

für eine Tonne gesiebte Förderkohle der oberhessischen

eeeFee“

h“

3 . zusammen 16,64 RM hieraus das Mittel . = 8,32

so daß für den am 1. Februar 1926 fälligen Zinsschein für eine

Einheit ein Zinsbetrag nach Abzug der Kapitalertrag⸗

steuer (Einlösungsbetrag) von 0,45 RM, für ½ Einheit ein

Betrag von 0,23 RM und für. ¼ Einheit ein Betrag von

staatlichen 5,20 RM 1I

0,12 RNM ausbezahlt wird. Darmstadt, den 7. Januar 1926.

Hessische Staatsschuldenverwaltung. Neumann.

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1

des Reichsgesetzblatts Teil I enthält:

die Bekanntmachung über Anpassung der §§ 21 bis 26. 47 bis 49 des Finanzausgleichsgesetzes an das Einkommensteuergesetz, vom

23 Dezember 1925.

Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.

Das Gesetzsammlungsamt hält in Einzelnummern die Bundes⸗

und Reichsgesetze von 1867 sowie die preußischen Landesgesetze von

1810 an ständig auf Lager

Barverkauf: 8—2 Uhr Verkaufspreise: Aus den Jahren bis 1925 für den achtseitigen Druckvogen 3 % von 1926 an 10 J Preisnachlaß: 10, 20, 30 und 40 vH je nach Umfeing der Bestellung. 3 Als Verleger des Amtsblatts der Reichsfinansverwaltung, des Reichszollblatts, des Reichestenerblatts und dessen Anhanges gibt das Gesetzsammlungsamt noch ältere Nummern dieser Blätter, soweit

ee.

vorrätig, zum Preise von 20 für den achtseitigen Druckbogen ab. Preisnachlaß wie beim Reichsgesetzblatte. Der Preis für Teilabzüge des Reichszollblatts (Gruppen I—1Y) richtet sich nach deren Umfang. Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt. Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW., den 8. Januar 1926.

Gessetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

3 Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Herren Forstbeflissenen, die am Schlusse des laufenden Semesters die Vorprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 1. Februar d. J. dem Rektor der Forstlichen Hochschule ein⸗ zureichen, an der sie sich der Prüfung unterziehen wollen.

Die Herren die in diesem Frühjahr die Forstreferendarprüfung abzulegen beabsichtigen, haben die vorschriftsmäßige Meldung spätestens bis zum 1. Februar d. J. einzureichen.

8 Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13,039 das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans für das Rechnungsfahr 1925, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13 040 das Gesetz über Erweiterung des Stadtkreises Cassel, vom 4. Januar 1926, unter

Nr. 13 041 das Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Zuwendung an Beamte, Wartegeldempfänger, Ruhegehaltsempfänger, Se und Angestellte der Gruppen 1 bis 6, vom 4. Januar 926, unter

Nr. 13 042 das Gesetz wegen Aenderung der Amtsgerichtsbezirke Dorum und Wesermünde⸗Lehe, vom 4. Januar 1926, unter 1

Nr. 13 043 die Ausführungsverordnung zum Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung (RGBl. S. 23), vom 31. Dezember 1925, und unter

Nr. 13 044 die Verordnung über die Festsetzung der Zahl der von den Provinzen usw in den Staatsrat zu entsendenden Vertreter, vom 31. Dezember 1925. Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig.

Berlin NW., den 7. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Se 1.

Richtamtliches.

8 Parlamentarische Nachrichten.

Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung über die vermögensrechtliche Ausein⸗ andersezung mit den früher regierenden häusern fort. Der Vorsitzende Abg. D. Kahl (D. Vp.) teilte mit, daß der preußische Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff der Bitte des Ausschusses um persönliches

Erscheinen entsprochen habe und Anfragen beantworten wolle. Hierauf fragte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger an, wie die preußische Regierung zu der Frage einer reichsgesetzlichen Regelung der Auseinandersetzung mit dem Königshause stehe. Abg. Koch⸗Weser (Dem.) stellte namens seiner Partei diese Frege gleichfalls. Abg. Dr. Bell (Zentr.) wollte wissen, welche Mängel oder Unzutraglichkeiten bei der bisherigen Regelung der Vermögensauseinandersetzung und der Rechtsprechung hierüber ent⸗ tanden seien. Der Ftenegscse Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff erwiderte, daß damals, als Preußen den Vergleich schloß, von der Preußischen Staatsregierung angenommen werden mußte, daß mit einer reichsgesetzlichen Regelung der Frage nicht mehr werden könne, insbesondere nach der Ablehnung des ent⸗ prechenden sozialdemokratischen Antrags im Plenum. Andererseits konnte Preußen die Auseinandersetzung den Gerichten nicht mehr überlassen, ohne 8. der preußische Staat großen Schaden erlitten hätte. Deshalb habe der Finanzminister die Ermächtigung zum Abschluß des Vergleichs erhalten. Nunmehr sei Preußen ver⸗ pflichtet, den Vergleich auch durchzuführen. Er sei geschlossen vor⸗ behaltlich der Zustimmung des Staatsrats und des Landtags. Preußen habe ihn nicht freudigen Herzens angenommen. Und wenn jetzt in letzter Stunde eine andere Möglichkeit der ver⸗ mögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Königshause durch reichsgesetzliche Regelung geboten würde, so würde selbstverständlich Preußen davon Gebrauch machen. Die Preußische Staatsregierung würde in diesem Fall den Vergleich dem Landtag und dem Staats⸗ rat vorlegen, aber nicht seine Genehmigung empfehlen, sondern vor⸗ schlagen, von der Ermächtigung des Reichs Gebrauch 88 machen. Die Frage nach den bisher entstandenen Unzuträglich⸗ keiten sei nicht ganz einfach zu beantworten. Bekanntlich seien die

Schaden erlitten hätte, wenn die Staatsregierung nicht den Ver⸗ beschritten hätte. Schuld daran sei die eigenartige echtslage. Einige Beispiele sollten das erläutern. Flatow⸗ Krojanke sei durch ein Testament Friedrich Wilhelm III. vererbt worden und als die Gültigkeit des Testaments bestritten worden ei, sei es durch eine Kabinettsorder bestätigt. Die Gerichte sähen n dieser Kabinettsorder den Ausdruck des Willens des damals ab⸗ soluten Gesetzgebers, müßten also demgemäß entscheiden. Ebenso stände es mit Königswusterhausen, das Friedrich Wilhelm I. für die ersten Söhne bestimmt hätte, das also zum späteren Kronfidei⸗ kommiß gerechnet werde. Diese Bestimmung sei wiederum durch eine Kabinettsorder Friedrich Wilhelms IV. bestätigt worden. Schwedt⸗Vierraden⸗Wildenbruch sei durch das sogenannte Ober⸗ tribunal seinerzeit rechtskräftig zum Privateigentum der Krone erklärt worden. Man dürfe also den Gerichten nicht leichtsinnig Vorwürfe machen, weil sie eben durch diese Kabinettsorders und das rechtskräftige Urteil des Obertribunals gebunden seien. Anders stände es vielleicht mit der Auslegung des Willens Wilhelms I bezüglich Oels. Hier handle es sich um den jeweiligen ersten Thronfolger. Der vormalige Kronprinz, der jetzt auf Oel Anspruch erhebe, sei aber nicht mehr Thronfolger. Es sei das also eine Dotation für den jedesmaligen Thronnachfolger und gehöre wohl infolgedessen zum Staatseigentum. Das alles seien Mängel die uns gezwungen hätten, die Entscheidung nicht den Gerichten zu überlassen, sondern den Weg des Vergleichs zu beschreiten. Abg. Dr. Everlin (D. Nat.) machte demgegenüber darauf Cegne. sam, daß das allgemeine Landrecht auch durch eine Kabinettsorder in Kraft gesetzt und bindendes Recht geworden sei, und daß dieses erade zum ersten Male die Einschränkung des Privateigentums es Fürstenhaunses gebracht habe. Der Verzicht auf das Privat⸗

eigentum sei also duͤrch einen ebensolchen Akt von den regierenden

Hohenzollern ausgesprochen worden. Lasse man das Eine gelten, so müsse man auch das Andere gelten lassen. Abg. Neubauer (Komm.) ersuchte um genaue Angaben der Vermögensteile und deren Werte. Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff erwiderte, daß im allgemeinen die Wehrbeitragssätze für die Grundstücke ein⸗ 1“ Eine genaue Berechnung sei sehr schwierig. Abg. Everling (D. Nat.) beantragte, daß bei einer eventuellen neu⸗ Wertfeststellung der den Hohenzollern überlassenen Grundstücke auch die dem Staate zugesprochenen Grundstücke entsprechend neu bewertet werden müßten. Auf Fragen verschiedener erklärte der Finanzminister Höpker⸗Aschoff, nach dem Ver⸗ gleich sei der Wert der dem Staate zufallenden Vermögensstücke auf 686 Millionen, der Wert der dem Hohenzollernhause zufallenden auf 184 Millionen zu schätzen. Darin seien aber auch die Ver mögensstücke enthalten, die, wie z. B. Schloß Wilhelmshöhe bei Cassel, unstreitig Staatsbesitz seien. Die Wertfeststellung der Do⸗ mänen und Forsten sei vielleicht nicht mehrx ganz zutreffend, aber das gleiche sich für beide Teile aus. Für die Auseimnandersetzung mit den im Jahre 1815 mediatisierten und depossedierten Fürsten⸗ häusern sei ein Senac des Reichsgerichts als Schiedsgericht be⸗ stimmt worden. Der jetzige preußische Vergleich unterscheide sich von dem 1920 vorgeschlagenen dadurch, daß damals dem Hohen⸗ zollernhaus noch 100 Millionen Mark zugesprochen wären, die jetzt fortgefallen seien. Da es sich aber um entwertete 100 Millionen Papiermark handelte, sei der jetzige Vergleich nicht wesentlich günstiger als der frühere. Die preußische Regierung, so schloß der Minister, würde den jeßigen Vergleich nicht abgeschlossen haben wenn sie freie Hand gehabt hätte. Sie wäre aber nach Lage der Verhältnisse dazu gezwungen. Der Minister erklärte sich bereit, dem Ausschuß die Urteile in den um die einzelnen Krongüter schwebenden Prozessen zugänglich zu machen. Abg. Koch⸗ Weser (Dem.) wies darauf hin, daß unter den im Vergleich als dem Staate zugefallen aufgeführten Schlössern sich Schlösser im Wert von 350 Millionen befänden, die unstreitig immer Staats⸗ eigentum gewesen wären. Es wäre darum zweckmäßig, eine Auf⸗ stellung darüber zu geben, wie der Vergleich über die streitigen Vermögensstücke ausgefallen sei. Der inister erklärte sich bereit, später eine solche Aufstellung beizubringen. In der Aus⸗ sprache über das streitige Kronlehen⸗ Oels betonte Abg. Hampe (Deutsch⸗Hann.), das Welfenhaus habe seinerzeit dagegen protestiert, daß dieses ihm früher gehörige Lehen vom preußischen Königshause in Besitze genommen worden sei. Die gestern begonnene Aussprache über Thüringen wurde dann wieder aufgenommen. Der thüringische Finanzminister Dr. von Klüchtzner setzte seinen Bericht über die Auseinandersetzung mit den thüringischen Fürstenhäusern fort. Mit dem ehemaligen Herzog⸗ von E1 hätte 1919 die Auseinandersetzung das Ergebnis gehabt, daß der Herzog eine einmalige Abfindung von 5,2 Millionen erhalten hätte, wofün dem Staat der gesamte Domänenbesitz im Werte von 4,8 Millionen zu⸗ gefallen sei mit Ausnahme einiger Grundstücke und des Schlosses „Fröhliche Wiederkunft“. (Heiterkeit.) Der Herzog habe seinerzeit den Auseinandersetzungsvertrag angenommen, ihn aber mit Klage vom 15. Januar 1925 als gegen die guten Sitten verstoßend ge⸗ richtlich angefochten. Der Prozeß sei noch im Gange. Auf eine Frage des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), womit der Herzog von Altenburg die Anfechtung begründe, erklärte Finanzminister von Klüchtzner: Darauf werde am besten der Abg. Everling Auskunft geben können, der ja Vertreter des Herzogshauses sei. (Bewegung links.) Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erklärte Fisr sat. daß doch unmöglich ein Mitglied des Reichstags hier im Rechts⸗ ausschuß sitzen könne, nicht als Vertreter des Volkes, das ihn hierher geschickt habe, sondern als Vertreter einer Prozeßpartei, mit der sich der Reichstag auseinandersetzen wolle. Redner be⸗ zeichnete dies als ein unerhörtes Verfahren. Der Vorsitzende D. diesen Ausdruck zurück. Man könne nicht als un⸗ erhört bezeichnen, daß ein Mitglied desRechtsausschusses, das

Urteile der Gerichte so ausgefallen, daß der Staat ungeheuren

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gleichzeitig als Rechtsanwalt die Vertretung eines

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tätig sei,

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