No
Hält das Wahlprüfunesgericht auf Grund der mündlichen Ver⸗
heandeung weitere Ermittelungen für notwendig, so sand dee hierüber
zu erlassenden Beweisanordnungen in öffentlicher Sitzung zu ver⸗
künden. 8 1
Das Urteil ist vom Vorsitzenden unter Mitteilung der wesent⸗
lichen Gründe zu verkünden. Es ist — zu begründen und soll von den beteiligten Mitgliedern unterschrieben werden.
§ 15. Im Falle des § 2 des Gesetzes vom 3. Februar 1922 kann das Urteil des Wahlprüfungsgerichts lauten: 8
a) auf Gürakeit oder Ungültigkeit der gesamten Wahlen eines Wahlkreises, “
b) auf Gültigkeit oder Ungültigkeit einer bestimmten Anzahl
von Stimmzetteln und gexrebenenfalls au Ungültigkeits⸗
erklärung derjenigen einzelnen Wahl oder Wahlen, die durch
ohne daß die Zahl der Rentenempfänger in ähnlichem Maße gestiegen wäre. Das letzte Jahr zeigt die umgekehrte Entwicklung. Vom Februar bis zum Herbst des Jahres mußten aus dem Ruhrbergbau rund 70 000 Mann wegen der Stockung im Kohlenabsatz ausscheiden. Das Jahr 1914 hatte nur 34 000 invalide Bergleute an der Ruhr, das Jahr 1925 aber 50 000 und daneben noch 26 700 Empfänger der eben näher gekennzeichneten Alterspension, die also ohne förmlichen Nachweis der Berufsunfähigkeit nur die zeitlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Pension zu erfüllen hatten. Das ist bei starkem Rückgang in der Belegschaft ein rasches Anschwellen der Zahl der Pensionsempfänger. Selbst ohne Aenderung im Leistungsausmaß muß daher für den Arbeiter, der im Bergbau bleibt, der Anteil an der gesamten Pensionslast infolgedessen immer größer werden. Der Reichsknappschaftsverein zählt für das ganze Reich zurzeit 95 000
141. Sitzung am 13 Januar 1926 Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Verems deutscher Zenungsverlecer.)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten.
Zur Verhandlung steht das vorläufige Wirt⸗ schaftsabkommen mit Spanien.
Abg. von Graefe (Völk.) verweist auf die leeren Re⸗ gierungsbänke und fragt, wer denn die Vorlage eigentlich vertrete. Sie jei kein Ruhmesblatt für die verflossene Regierung, die sich Blamage auf Blamage geholt habe. Es handele sich doch hier um leine Bagatelle, sondern um katastrophale Dinge, so daß sich die Regierung verteidigen müßte. Sie habe gegenüber Spanien kapi⸗ tuliert und die Interessen der Wirtschaft und Landwirtschaft preis⸗ gegeben. Die deutsche Regierung spiele hier eine geradezu klägliche Rolle. Auch in nicht gerade agrarfreundlichen Fachzeitungen werde
zum Deutschen Reichsan
zeiger und Preuß
ischen
5
Staatsanzeiger
1926
Berliner Börse vom 13. Januar
Heutiger] Voriger Kurs
Heutiger Voriger Kurs
Heutiger! Voriger ee.
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Heutiger- Voriger Kurs 8
annoversche..
2.2p
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o·. “ essen⸗Nassau.
Preußische Rentenbriefe.
versch. do
1.4.10
Coblenz
Bonn 1914 F, 1919 Breslau 06 N. 1909 do. 1891 Ebersege. 12
II. Abt. 19 do 1902, gek. 2. 1.24
versch. ⸗ do⸗
versch. 4 1.1.7†/ —,— 1.1’.76 —,—
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1.17 —,— —,—
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch* gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) *3 ½1 % Calenberg. Kred. Ser. D,
E, F (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24)
—.— —,—
Schwed. St.⸗Anl.
1880 in ℳ do. 1886 in ℳ do. 1890 in ℳ do. St.⸗R. 04 i. ℳ do. do. 1906 i. ℳ do. do. 1888
8 0. 1
Kur⸗ und Nm. (Brdb.)
estgestellte Kurfe. u c.
Lauenburger. BSommersce. 1 Franc, 1 Lira, 1 L6 u, 1 Peseta = 0,80 ℳ. 1 österr⸗ 8 gg “ Gulden (Gold) = 2,00 ℳ. 1 Gld. österr. W. =1,70 ℳ. Posensche... . 1 Kr. EEEI1111. 0,85 5b 7 8 2 8 W. do. 1u16“ = 12,00 ℳ. 1 . ho .= 1,70 ℳ. 1 Mark Banco uß. Ost⸗ u. =1,50 ℳ. 1 Schilling österr. W. = 10 000 Kr. 1 fkand. 88 8 8 Säass Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ. Rhein. und Westfäl. 4 l alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (Gold) = 4,00 ℳ. do. do. 3. 1 Peso (arg. Pap.) = 1,75 ℳ. 1 Dollar = 4.20 ℳ. Sächstschhe. 4 1 Pfund Sterling = 20,40 ℳ. 1 SEhanghat⸗Tael do. 1 4 3 4
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v. sE —828
das Handelsprovisorium mit Spanien aufs scharfste kritisiert. Das Auswärtige Amt habe hier, so heißt es u. a., die deutschen Gesamt⸗ interessen auf das schwerste benachteiligt. Das Provisorium komme nicht einmal der deutschen Industrie zugute. Verfassungsmäßige Pflicht der Regierung sei es, vor dem Inkrafttreten eines solchen Abkommens die Zustimmung des Parlaments einzuholen, anstatt ein derart selbstherrliches autokratisches, verfassungswidriges Ver⸗ halten zu üben und dem Parlament eine solche Geringschätzung zu beweisen. Der Reichstag solle der Regierung dieses Abkommen vor die Füße werfen.
“ oo. 1920 1.4.10% —,— 1“ Coburg 1902 1.1.7 Ss Cottbus 1909 N 19134 sversch. Darmstadt 1920 1.3.9 “ do. 1918, 1919,. 204 versch. beae üen Dessau 1896, gk. 1. 7. 23 1.1.7 ve e⸗ Dtsch.⸗Eylau 1907 1,18 ee Dresden. 1906 1.4. Seus⸗ Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, esne. Ser. 1, 2, 5. 7— 10]4 versch. do. do. S. 3. 4. 6 N3 ¾ do. do. Grundrentenbr. “ Serie 1—3 3 S Dutsburg ¹ ves⸗ besa vware do. 1899, 07, 09
23 ½ % Kur⸗ u. Neumärk. neue . Schweiz. Eidg. 12 4, 8 ½, 3 ⅛ Kur⸗ u. Neumärk. do. do. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch. do. Etsenb.⸗R. 90 bis 31. 12. 1917 Türk. Adm.⸗Anl. 4, 3 ½ 3 Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. do. Bgd. E.⸗A. 1 *4, 3 ½, 3 ⅛% landschaftl. Zentral do. 8 Ser. 2 7 m. Deckungsbesch. bis 31.12.17 do. kons. A. 1890 10 Nr. 1—484 89o do. uf. 1903, 06 4, 3 ½, 3⅛ landschaftl. Zentral. Türken Anl. 1905 4, 3 ½, 3 ⅛% Ostpreußische bis do. 1908 31. 12. 17 ausgegeben N.. do. Zollobl. 11 S. 1 4, 3 ½. 3 ½ Ostpreußische do. 400 Fr.⸗Lose 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. Ung. St.⸗R. 13 24, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗ do. 1914 * gestellt bis 31. 12. 17 do. Goldr. in fl. 4, 3 ½, 8 % Pommersche... 18 do. St.⸗R. 19106 4, 3 ½, 8 % Pomm. Neul. für do. Kron.⸗Rente; Kleingrundbesitz, ausgestellt do. St⸗R. 97 inK.* E“ do. Gold⸗A. f. d.
invalide Bergleute und 30 000 Empfänger von Alterspensionen, ferner 95 000 Witwen und 100 000 Waisen, die Wetwen⸗ und Waisengeld aus der Pensionskasse beziehen. Mit der zeitlichen Entfernung vom Kriegsende wird die Zahl der versorgungsbererhtigten Witwen und § 16 Waisen zwar zurückgehen; dagegen ist wie in der E“ ae⸗ jlauch in der knappschaftlichen nsionsversicherung damit zu rechnen, Eine Ausfertigung des Urteils ist dem Prässenten des Landbags 1 “ eg wwee essevrases und dem Minister des Innern zu erteilen. Sie ist mit dem Gerichts⸗ B k aessessba eee dee de vbeea. fiegel zu versehen und vom Vorsitenden zu unterschreiben. wächst. Nach dem Rechnungsergebnis von 4 hatte 8 Keich Die Beteiligten erhalten auf Antraa eine Abschrift des Urteils. knappschaftsverein in der Pensionsversicherung die Beitragseinnahme
8 diese Exklärungen beeinflußt werden, 4 6—
o0) 6 Un Fin⸗ keit einzelner Wahlen aus Gründen, die in der
Person des Gewählten ihre Ursache haben. G
Im Falle des § 3 des Gesetes vom 3. Februar 1922 ergeht das Urtesl dahin, daß der Abgeordnete die Mitgliedschaft verloren oder iicht verloren hat.
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88 2 — 2,50 ℳ. 1 Dinar = 3,40 ℳ. 1 PYen = 2,10 ℳ. Schlesische...... Das Abkommen wird dem Auswärtigen Ausschuß und 1 Zloty, 1 Danziger .1 do 8 on 12 illi k zarauf entfi auf die Ruhrknappschaf dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß überwiesen. Ebenso wird Die einem Papier beigefügte Bezeichnung N be⸗ § 17. von 148 Millionen Mark. Darauf entfielen auf die Ruh kne ppschaft 88 E. 2 aes. seGesetzes schug. er “ zum sagt. daß nur bestimmte Nummern oder Le der 2 Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur zulässig, wenn sie allein 102 Millionen. Die Ausgaben betragen in der Gesamtknapp⸗ er Entwurf eines Ge E1616“ d etreffenden Emission lieferbar sind. Mecklb.⸗Schwer. Rnt. 1.171 —,— —,— do. 1918 darauf gestuützt ist, daß der Abaeordnete schon bei der nicht die schaft 91 Millionen, bei der rknappf eillionen. t ö“ I1. Hezemihes 1961 nusd as hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen“ Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. do. „1898. 02 „ r en Feonsch 11“ 1 . g.. Fgzun Schiffahrtsvertrag vom 31. Dezember 1851 bedeuter, daß ann ameresehe reissenbenene vessm⸗ — 11 2890., Fpegns; in seiner Wahl erforderlichen Eigenschaften besessen habe. Grund der Ergebnisse vom Januar bis August 1925 schätzt der über den deutsch⸗niederländischen Zoll⸗ und vergig nicht datrienben eipp Landesbt 1.—9sℳ 127 — Büren 1899. J191 4 *9 ½ 9⁄ venn Feut fur 00 eterne 1. 8 1 . . . 8 1u“ 9oe p; - 95 See 1 1““ Lipp. L u. L. 8 8 . .8. eingrundbesiz .. o. do. ber u. ler 9 18 8 Reichsknappschaftsverein für das ganze Jahr 1925 die Belastung des Kreditvertrag den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Das F. hinter einem Wercwapier bedeutet * für . ” danden n J, 1, —Slffelporf 1900,08, 11 9 58 Sechfsche auäare⸗ daecbeernebe⸗ Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Bergbaues aus dem Beitrags⸗Soll für die Pensionsversicherung auf 88 en. 1. 8 de 3 8 8 ö“ * 3 E IE Die Beteiligten haben keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen. 157 Millionen Mark. Im Ruhrgebiet beträgt die Pension der s folgt die Fortsetzung der erste tung des E
1 Million. Oldenbg staatl. Kred. 4 versch⸗ 188 1 : . ’ ’ do. 1900, gek. 1. 5.24 4, 3 , 319 ; s eines Gesete i Ereeern des Reichs⸗ Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten 8 do. unk. 31¼ do. —,— de Elbing 03,09, gk. 1.2.24 8,8 ε½ kneh grchineh Ausländische Stadtanleihen. . -0 8 1 3 81 8 b g es Gesetzes über * Füung deS 3 2—˙9 0 Berlin, den 2. Dezember 1925. Invaliden⸗ und Altersrentner bei 25 Dienstjahren zurzeit 80 Mark 8e 8 . 1— 8 1 1 Der Vorsitzende im Monat. Vor dem Kriege betrug sie bei 30 Dienstjahren rund 89. SHenes
iffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten do. 39 ,“ “ do. 1913, gek. 1. 7. 24 04, 9 les. tlandschaftl. 18 —,— palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ S eege s do. 1903, gek. 1. 2. 24 F. 5— .“ nb. 802 8½ 8 88 hchsk sch 8 die Vork die die Rechte bat e ö 1öe. Gewinn⸗ 88 - dü- —,— Es e 24. 3½ 3% Schlef. landschafti. E11] 8 1 ti La⸗ im 2 bi ie ei jedri 5 Abg. Janschek (Soz.) kritistert die Vorlage, die die 2 ergebnis angegeben., so ist es dasjenige des vorletzten do. Cohurg Landrbt⸗ “ “ urt 1893, 01, F 08, 4, 0, D, ausgest. bis 24. 6. 17 do. 1898 in ℳ] )4½8 1.17 des Wahlprüfungsgerichts beim Preußischen Landtag. 40 Mark im Monat. In Revieren, die einen niedrigeren Hauer⸗ der Ber. eene qves een Der Redner zitiert ärztliche Aeuße⸗ Geschäftsjahrs. do. Coburg Landrbt⸗ vd919,18,ger 1,10,25 8,28,891Schles. landschl. 4. 0.5 Budapest 14 m.T. 4½ 1.1.7 b 1“ 8 durchschnittslohn haben, bleiben auch die Pensionen natürlich henter rungen, wonach infolge der Notlage der Bergarbeiterfamilien n Sö seee eshe en. gek. 1. 10. 25 dans ed.ans ceeadeg Chetene 1882 88 1410 den Leistungen an der Ruhr zurück, zum Teil sogar in sehr erheb⸗- Arzt auch bei schweren Erkrankungen erst im ten Augenbli kentnden sic fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“. dor⸗Meining. Ldkrd.- 1 ,3 ½ 35Schlesw.⸗Holst-L.⸗Kred. CotmarElsaß) 07 1.3.2 lichem Ausmaß Bei der Entstehung des Reichsknappschaftsgesetzes zugezogen werde und dann häufig nur noch den Totenschein aus⸗ gek. 1. 8. 24 4, .C. Westfälische, aus⸗ E1“ 1.4.10 1“ “ — iesese zustellen habe. Die Sabotierung der Familienhitfe durch die Unter⸗ 9 Etwaige Druckfehler in den heutigen do. do. konv. g1.1.8,24 4 vnes; Weserärlsche. 829⁄ g .“ “ im Sommer 1923 waren die Leistungen der allgemeinen Sczial⸗ nehmer sei daher ein Verbrechen. Auch das eag eesen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ Schwarsbg.:Rudolst. 8., *%) 2) Wefet sceeeaeii 1-Peeg6.. 8, versicherung, inebefondere der Invaliden⸗, Angestellten⸗ und Unfall⸗ rium trage infolge seines Widerstandes gegen erhöhte Leistungeen Ieaage in der Spalte „Voriger Kurs“, be⸗ do. do.. 7 Frantfur! e M. 28 †% 1“ b⸗ 8,8 1139 versicherung, infolge des Währungsverfalls gering, zeitweilig fast der Knappschafts assen binen 1 des E“ 1 ae S00 1. Sei ti Sben jes E — ärztli ilfe fei ie n. Für die Herausga edeutungsles Seit der F. ig der Währung wurden aber die Erschwerung ärztlicher Hilfe seien die Folgen. 7 Heraus bedeutungslos Seit der Festigung der 8 —wn 5 Sg gewisser Werkszeitungen hätten die Arbeitgeber, zumal im Westen, Versichenungszweige wieder hergestellt und ihre Leis ingen im Ver⸗ eld, für sozicke Zwecke aber nicht. Der Vergmann müsse noch hältnis zur Vorkriegszeit stellenweise auch erhöht. Dies kommt arbeiten, wenn er auch zum guten Teil Arbeitsinvalide sei. Die 9 2 2 gb;ceeh . h zum natürlich den Bergleuten neben der Knappschaftspension zugute. Anfang 1924 betrug zum Beispiel die Invalidenrente eines Berg⸗ mannes mit einem versorgungsberechtigten Kinde 16 Mark im Monat;
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Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Königlich ungarische Gesandte von Kanya ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
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Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗L. —.p. S Braunschw. 20 Tlr.⸗L. —.p. S Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 8. 1.3. Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 38 Oldenburg. 40 1 Sachs.⸗Mein. 7 Gld.⸗L.
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Z22 FESCS —
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Sonstige ausländtsche Anleihen.
Budap. HptstSpar 1.5.11 †)—,— —,— Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 15.2.8 84,25 b 80b G Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückzahlb. 110 —,— do. do. do. Inselst.⸗V gar. do. do. Kr.⸗Ver. S. 9
α8—28
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hese. Mainz 1922 Lit. C 8 do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. U, V. unk. 29
—— 2.2
o. 1899 Casseler Landeskredit Ser. 22 — 26
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ℳ für 1 Milliarde
. 8 Zns e9 Ausländische Staatsanleihen.
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tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be Lümaich 1 8 do. 1910, 11., gek. bis 31. 12. 17. gek. u. ugk. St. Graudenz 1900⸗ 1.2.8 26, 27 do. 1899, get. sch. bi alz Avpe⸗ 1 8 28 -g. hesr Cer- do. Kreditbr. b. S. 22, Frankfurt a. O. 1914 4, 3 %, 8 % Westpr. Neuland⸗ Kovpendag. 92 in Sozialdemokratie halte an der Alterspension fest, weil der Begriff Bankdiskont. “ 8 schaftl. gek. u. ungel. St. —,— 18 1919.1 m4 Berlin 8 (Lombard 10). Danzig 9 (Lombard 11). Fraustadt Amsterdam 3 ½. Brüssel 7. Helnnghors 7 ½8. Italien 7. 11.7 —,— Freiburg i. Br. 1919 “ Mehrleistungen durchgesetzt werden könnten, auch wenn die Arbeit⸗ 8 8 S 8 b“ Rost. abg. S 0, gebervertreter dagegen seien. Daß die verschiedenen Pensions⸗ Deutsche Staatsanleihen dernenee EE11“ Gießen 1907,09,12,14 seistungen zusammen den Arbeitsverdienst übersteigen könnten, sei mit Zinsberechnung. 8 Gorha 1 möst, abg. S.80 4 — 1 4 8 sobr Frehlim Soijno Partei — . . 4. —,— Füeebess . 1 3 1 3 w⸗ bei der jetzigen Notlage nicht gerade sehr schlimm. Seine Partei v dase 1X““ S ekansae Has 1e0880,560egl. 8 Jmindernde Drittelungsgrenze aufgehoben. Die Unfallrente wird seit sei in diesem Punkte mit einem Abbau einverstanden, aber nicht b Kurs Anleihe Ser. 1 u. 27* 1.4.10 —,— Halberstadt 1912, 19 Dr. Pidb.⸗Anst. Posen EE111“ Nachtr. itsverdi nach den Vorschlägen dieser Vorlage. Es gehe nicht an, daß Bei⸗ 15 1 Halle. 1900, 05, 10 ga ä “ 8 ö“ dem 1. Juli 1925 auf Grund des vollen Arbeitsverdienstes berechnet Dlatg rlage. geh „ daß 12 1* 7 Die Rede, die der Reichsarbeitsminister Brauns zu In allen Versicherungszweigen werden fortan Kinderzuschüsse gewährt. 8 Beginn der Beratung des Gesetzentwurfs über die Abänderung Die Hinterbliebenenbezüge wurden ebenfalls überall stark aufgewertet. der das Recht erhalten müsse, allgemein diese Festsetzungen vorzu⸗ 2 Ot. Reichssch. „Kæ 1.12.bis Lea e da Zentkasez Eföhe ee des Reichsknappschaftsgesetzes gehalten hat, lautet nach dem “ vee “ nehmen. Seine Fraktion werde versuchen, das Reichsknappschafts⸗ auslosb. (Goldmark) 65 b 65 b Bergisch⸗Märttsche eissgesn.. 1818 9 8. 1S. ersc. Sen 194 1502 vorllegenden Stenogramm wie folgt: Diesen Vorzügen der neueren sozialen Gesetzgebung, insbesondere gesetz 886 den Interessen der Bergarbeiter zu gestalten. Die Arbeit⸗ gdes Pomewnüim bb 1. † —— — Herford 1910, rückg. 39 “ g-e b der Knappschaftscesetzgebung, stehen unverkennbar gewisse Mängel geber sollten bei Grubenunfällen nicht bloß schöne Worte machen, 8 Fee 1 üln.⸗1823 unt 3a do. do. Reihe 2, 564 1.1. 1880 in ℳ eenüber Aus dem Zusammentreffen mehrerer Renten ergeben sich sondern durch die Tat ihre Hilfsbereitschaft beweifen. Der Reichs⸗ Bet nachfolgenden Wertpapieren Franzbahn 1.7 /—,— 88 E““ A“ 8 1885 r. n 8 neis zag müsse vor allem dafür sorgen, daß die den Bergarbeitern so älls die Hoßscüeng ber Eetsinsen koct. do. 1920 unk. 30 dibhtaure aüns 8 lange vorenthaltene Familienhilfe gewährt werde. 2 1 8 . ; 1 1 1 2 8 9 der Vorlage auf die Begründung beziehen, die von der Reichs⸗ 1““ do. 1879,80, 88,95,95 Thorn 1900,06.09 ft. Zins. regierung dem Entwurf beigegeben worden und in Nr. 1246 der — p G deß. Eöö8. — — de. 1ee ehbee 8 e 8. h d499 1 =½ vbe. Druckf lten is d brauche nur die wesentlichsten Be⸗ derbunden gewesen. Diesen veränderten wirtschaftlichen und versiche⸗ d ben D nd notwe S.e Zrichetadtas s 27— 14912 —— 1 Drucksachen enthalten ist, und brauche nur danhs Hets⸗ ichen Verhältnissen will der Gesetz fRechnung trag⸗ vor allem die Wiedereinführung der Familienhilfe, die eigentli Dtsch. IV.-V. Reichs⸗ Wismar⸗Carow. E1.“ Fmoeae 88 s. GWhefatres hier he mhebe rungsrechtlichen Verhältnissen will der Gesetzentwurf Rechnung tragen, v 1b 1 2 “ . 2 öJ Langensälzas 14A14“*“ ndem Wege: widerrechtlich abgebaut worden ist. Der Abbau war selbst au dugl. 23 bis 1. 7. 82 0,1875 b Deutsche Provinzialanleihe ö Wegen des frühzeitigen Kräfteverbrauchs des Bergmanns und und zwar auf folgendem Wege: finanziellen Gründen nicht notwendig, da sie nur geringe Mittel do. VI.FX. Agioausl 48 1.1.,7 0.1876 b8b ““ EEA““ der kesonderen Gefahren des Bergbaues reicht für den Bergmann Der Gesetzentwurf ändert zunächst in Würdigung der wirtschaft⸗ 2-e, n 3215— ß „e Se doSe1c; zcara2 4.10 0,1825 b Reihe 18—26. 1912 8 Magdeburg 1019, 8 9 2 8 5 8 — 8 7 ü2 o 9 aoar 9 8 . 19% 21 o.;4 jon⸗ 8 8 5 3 d 8 4 5 üns v5⸗ 1 15 :, 8 9% aues H. 8 3 9 ven gesenkt hatte. Man hat sogar en 2 eftern die frei lige Famillen 928, A 1 Reihe 97 — 33, 1914 und für die Bedürfnisse des Bergbaues die allgemeine Invaliden⸗ lichen Notwendigkeiten des Bergbaues die Vorausfetzungen 88g hilfe nicht gestattet. Das Gesetz ist auch nicht sinngemäß ausgeführt 1923, Ausg. 1u. I1† † 1.3.9 9,136b Empfang der Alterspension. Er schreibt, ähnlich wie das ausländische worden, es besteht im Bergbau eine starke Verwaltungsbürokratie, Recht, die Vollendung des 55. Lebensjahres und das Ausscheiden aus das Hauerdurchschnittslohns und für die Bergbauangesftellten den gleichen Hundertsatz vom Durchschnittsgehalt eines revierführenden Steigers. Den besonderen Bedürfnissen des Bergmanns hat das Reichsknappschaftsgesetz noch dadurch Rechnung getragen, daß Berufsunfähigkeit auch daun als vorhanden angesehen wird, wenn der Bergmann das 50. Lebensjahr vollendet, 25 Dienstiahre zurück⸗ gelegt, während dieser Zeit mindestens 15 Jahre wesentlich berg⸗ die sogenannte Alterspension gewährt. Sie ist so hoch wie die Invalidenrente Nach einem alten und bewährten Herkommen ernhielten früher die Knappschaftsinvaliden und die Angehörigen der Bergkeute freie ärztliche Behandlung aus den Mitteln der Knappschaft. Das Reichsknappschaftsgesetz glaubte, die Fortsetzung dieser Leistungen, ähnlich wie bei der allgemeinen Krankenversicherung, dem Ermessen Organe. Das gelang rechtzeitig, wenn auch nicht überall reibungslos. Bei dem Ausbau der Leistungen aber stieß die knappschaftliche Verwaltung auf Schwierigkeiten, die bis heute nicht überwunden sind. Die Bergleute hatten erwartet — und das mit gutem Grund —, daß die Invaliden und die Angehörigen der Bergleute von den reichsgesetzlichen Knappschaften Krankenpflege erhalten würden. Die Bergbauunternehmer erkannten zwar die Notwendigkeit dieser beschlüsse kamen nicht zustande, weil bekanntlich die heiden Parteien zu gleichen Teilen in der Verwaltung vertreten sind. Da die Ver⸗ waltung versagt, muß der Gesfetzgeber eingreifen. Der Gesetzentwurf erhebt die Krankenpflege der Invaliden und der Angehörigen der Bergleute zur Pflichtleistung und entzieht sie amit dem Ermessen der bnappschaftlichen Kaffen. Dos ist die Neuerung der Novelle auf dem Gebiete der Krankenversicherung.
dem Bergbau vor. Er kürzt zugleich den Betrag um 40 Prozent. Soweit ein Altersrentner aber berufsunfähig wird, behält er natürlich die ganze Rente. Ferner: Trifft mit einer knappschaftlichen Pension eine Rente aus der Invalidenversicherung zusammen, so wird der monatliche Grundbetrag von 14 Mark für die Invaliden, von
bezahlt. Um diesen Betrag wird die Pensionskasse entlastet. Ent⸗ sprechende Kürzung soll auch bei der Häufung von Pension und Unfallrente eintreten. Der Gesamtbetrag aus Pension und aus Rente der allgemeinen Versicherung wird begrenzt und in ein bestimmtes Verhältnis zum Lohn gesetzt. Die Angestellten im Bergbau sind zurzeit für denselben Versicherungsfall, Berufsunfähigkeit, doppelt ver⸗ sichert. Das erscheint so wenig vertretbar wie früher die Doppel⸗ versicherung der Angestellten nach dem Angestelltenversicherungsgesetz und dem Invalidendersicherungsgesetz. Die berufsunfähigen An⸗ gestellten im Bergbau sollen deshalb künftig einen Grundbetrag in Höhe des Angestelltenversicherungsgesetes und dazu Steigerungs⸗ beträge in dem bisherigen Ausmaß erhalten. Daß der Kinder⸗ zuschuß, eine Leistung der neuen Gesetzgebung, nicht für jeden Ver⸗ sicherungsfall besonders, sondern nur einmal gewährt wird, spricht
Eine weitere Beitragserleichterung entsteht dadurch, daß die Steigerungsbeträge nicht mehr im Anwartschaftsdeckungsverfahren, sondern durch Umlage aufgebracht werden. Dadurch wird zum Bei⸗ spiel für die Ruhr im Jahre 1925 eine Leistung von 11 bis 12 Mil⸗ lionen Mark entbehrlich werden. Im übrigen ist es ein Irrtum, mzunehmen, daß die Gewährung von Steigerungsbeträgen über 25 Dienftjahre hinaus eine neue Belastung aus dem Gesetzentwurf wäre. Diese Verpflichtung ist bereits im Reichsknappschaftsgesetz enthalten. (Sehr richtig! im Zentrum.)
Meine Damen und Herren, ich kann mich auf diese wenigen Ausführungen bei der Einleitung der Beratung beschränken. Mehr wird ja noch in den weiteren Verhandlungen und insbesondere in den Ausschußverhandlungen zu sagen sein. Die jetzige Versicherungslage im Berabau ist lange und schwer umstritten. Diesem Zustand sollte baldigst ein Ende bereitet werden. Ich glaube, sagen zu dürfen, daß der Gesetzentwurf einen gerechten Ausgleich zwischen den socalen
8,40 Mark für die Witwe und von 7 Mark für die Waise nur einmal-
zwar der Entwurf noch nicht aus, es erscheint aber wohl gerechtfertigt.
Einfluß gewährt wird. Es muß verhindert werden, daß das Gesetz sabotiert wird. Die Verhältnisse in den einzelnen Revieren find in bezug auf die Höhe der Beiträge und Leistungen ganz ver⸗ schieden. In manchen Bezirken sind übermäßig hobe Beiträge in
den letzten Jahren erhoben worden. Der Ueberschuß der Pensions⸗
kasse ist im Westen übermäßig gestiegen, in der letzten Zeit um elf Millionen. Die sozialen Lasten des deutschen Berghaus sind niedriger als die des englischen Bergbaus, der unfer bedeutendster Konkurrent ist. Die hohen Beiträge vergiften nur das Verhältnis zwischen Unkernehmern und Arbeitern. Wenn gespart werden muß, darf nicht an den Menschen gespart werden; die Menschen im Bergbau müssen menschenwürdig leben können; deshalb dürfen die sozialen Leistungen, insbesondere die Pensionsleistungen, nicht herabgedrückt werden. Das Reich hat doch eine hohe Kohlensteuer eingeführt. In der Praxis sind die Spitzenrenten gar nicht so hoch, wie sie theoretisch errechnet werden. Man hat die Lasten der Knapp⸗ schaft künstlich erhöht, um das Gesetz sabotieren zu können. Wie die „Kölnische Zeitung“ am 6. Dezember schrieb, ist die Kontrolle dar⸗ über, ob eine gleichwertige Arbeit ausgeübt wird, die die Alters⸗ rente ausschließt, zwar ausgeübt worden, aber nur in einer Weise, daß sie zur Hetze ausgenutzt werden konnte. Das Gesetz ist in dieser Hinsicht nicht sinngemäß ausgelegt worden. Für die allerumständ⸗ lichsten Verwaltungsmaßnahmen hat man Geld genug, dann darf man nicht in der Familienhilfe sparen. Ganz unnötige Krankenhäuser hat man in Zeiten schwerster wirtschaftlicher Not erbaut, um sie als Rentenquetschen zu benutzen, aber für die Bergarbeiter, für den Wohnungsbau usw. hat man kein Geld. Von den Beamten der Knappschaft sind 976 in der Gruppe 6 und 433 sogar in der Gruppe Wir müssen eine genaue Aufstellung über die Gehälter der einzelnen Beamten und die Gesamtaufwendungen dafür, über die Anzahl der Beamten auf je tausend Versicherte im Vergleich der Jahre 1913, 1924 und 1925 verlangen; dann kann man 2* ein Bild machen, wo gespart werden könnte. Man kann nicht sagen, daß die Renten der Bergarbeiter zu hoch sind, wenn man z. B. die Bergrenten im Ruhrbezirk mit tenen der Gemeindearbeiter im rheinisch⸗westfälischen Bezirk ver⸗ gleicht. Die Gemeindearbeiter haben überall mehr. Man muß auch die Bezüge bei anderen Behörden, bei Post und Eisenbahn, zum Vergleich heranziehen und dabei besonders die Dauer des Pensons⸗ Vnaffes berücksichtigen. Die Zahl der Altersrentner ist nicht zu hoch.
on den rund 24 000 Altersrentnern im Ruhrbezirk sind die über 45 Jahre alten durchweg Berginvalide, vom den übrigen sind 60 % invalide. Die Altersrentner machen nur 6 % der Belegschaft aus. Das Geschrei über die Altersrenten im Bersbau ist also gän’lech unbegründet. Daraus folgt, daß die Altersgrenze mit fünfzig Jahren zu hoch gegriffen ist. Das durchschnittliche Lebensalter der Bergleute beim Eintritt der wirklichen Invalidität ist böher als bei allen arderen Arbeiterkategorien. Es ist also nicht wahr, daß den Berg⸗
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Bayern
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o. do. f. 31. 12. 34
(Hibernia)
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Preuß. konsol. Anl.... do. do.
do. do. Anhalt. Staat 1919..
do. 08/09, 11/12,13,14 do. 1919 do. kv. v. 1875, 78, 79, 80, 92, 94, 1900, 1902, 1904,
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o. 1920 do. 1922, 1923 do. 08,09,11. gk. 31.12.23
do. 97-99,05, gk 31.12.23 9 do. 96, 02, gek. 31.12.2871
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do. do. 10 000 bis 100 000 ℳ
do. do. 500 000 ℳ do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08,09 Ser. 1,2, 1911, 1913 rz. 53, 1914 rz. 54
do. 1887, 91, 93, 99, 04 8
do. 1886, 97, 1902 Hessen 1923 Reihe36 † *) Zinsf. 8 — 16 G do. 99, 1906, 08, 09, 12 3 1919, R. 16. uk. 24
Lübeck 1923 unk. 281
Meckl. Landesanl. 14 do. Staats⸗Anl. 1919
do. Eb.⸗Schuld 1870/3 ½ do. kons. 1886 ¹ do. 1890, 94, 1901, 05 Oldenburg 1909, 128
do. 1919, gek. 1. 1. 32
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do. Ser. 28 do. Ser. 29 unk. 30 HannoverscheLandes⸗ kredit, L. A, gek. 1.7.24 do. Provinz, Ser. 9 Oberhessische Provinz
do. do. 1918, 1914 Ostpreußische Provinz Ausg. Pommersche Prov. 1 do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14, Ser. 4 do. .“ do. do. 6—11H do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894, 97 u. 1900 do. Ausg. 14. Rheinprovinz 22, 23 † do. 1000000 u. 500000 % do. kleine † Sächsische Provinzial
usg. 8 do. do. Ausg. 9 bo. do. Ausg. 5— 7 Schlesw.⸗Holst. Prov.
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Aachen 22 A. 28 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona... do. 1911, 1914 Aschaffenburg 1901 1907, rückz. 41/40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin 1923 † * Zinsf. 8— 18 † do. 1919 unk. 30 do. 1920 unk. 31 do. 1922 Ausg. 1 do. 1922 Ausg. 2
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do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907 1908, 12, gek. 1. 1.24 do. 19 Ee. gk. 1.9.24 do. 19 II. A., gk. 1.2.25 do. 1920, gek. 1.11.25 do. 1888, gek. 1. 1.24 do. 1897,98, gk. 1.1.24 do. 1904, 1905, gek. Merseburg 1901 Mühlhausen t. Thür. 1919 VI Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 13. unk. 31, 385
do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N unk. 36 Münster 08, gk. 1.10.23. do. 1897, gek. 1.10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg. 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02 W, gk. 91.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912. 1920
do. 95,05, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 03, gek. 30.6.24 do. 1903 Potsdam 19 N, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 1897 N, 1901 bis
do. 1889 Remscheid 00, gk. 2.1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 N do. 1891 Rostock 1919, 1920 do. 81,84,03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 5. 24 Spandau 09 P, 1.10.23 Stendal 01, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1903, gek. 1. 4. 24 Stettin .. 1923 Stolp i. Pomm. † Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 do. 1919 unk. 30
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19. 11 10.
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Für sämtliche zum Hande und zur amtlichen Börsen⸗
notiz zugelassenen Russischen Staatsanteihen
findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung necht statt.
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werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: ¹ Seit 1. 4. 19. ² 1. 5. 19.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anlethen Fünni. Snp-ves. o. 0
³ 1. 6. 19. 41. 7. 19. ED“ 1 1. 1. 70.
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Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Hypothekenbanken.
Sämtlich ohne Zinsscheinbogen einschl. Erneuerungs⸗ schein. Braunschweig⸗Hannov. Hyp. S. 8 u. Preuß. Zentralboden 1903 sedoch ohne Erneuerungsschein.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe und Schuld⸗
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften
gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (3 ½ P). S. 4 — 6 (4 %* do. Hyp. u. Wechselbk. Pfdbr. verlosb. u. unverlosb. N (3 ½ )“* Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1-4, 7, 8, 13-18, 21-22, kv. S. 5,6,19,20 u. abgestemp.“*
do. do. Ser. 23. 24
do. do. Ser. 25
do. do. Ser. 26
do. Komm.⸗Obl. S. 1, 2*
do. do. Ser. 3
8 do. do. Ser. 4
8 do. do. Ser. 5
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Bedürfnissen der Bergleute und den Lebensnotwendigkeiten des Berg⸗ baues versucht. Die Reichsregierugn bittet deshalb, im Interesse der Bergleute, die den Verkust der Familienkrankenpflege bitter empfinden. und im Interesse des Bergbaues, dessen wirtschaftlicher Atemraum vascher als die Zahl der Pensionsempfänger. Die Ruhrknappschaft immer enger wird, um die baldige Verabschiedung des Gesetzes. zum Beispiel hatte im Jahre 1900 mr 178 000 Arbeiter in der (Beisall.)
Pensionskasse, 1912 aber 300 000 und im Soumner 1914 307 0000)
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arbeitern in zu frühem Lebensalter Altersrenten gewährt werden; do. 1908, gek 1. 1. 24 8 —,— 6 do. 1890
die statistischen Zahlen beweisen vielmehr das Gegenteil. An der do. 8 1896 Verwaltung müssen die Vertreter der Versicherten stärker beteiligt Eö 1919 Sün. 88 “ werden. Wir müssen uns bemühen, für den Berobau eine Versiche⸗ Sachs. Markanteite 25⸗ eea-n Laes . rung zu schaffen, die den sozialen Bedürfrissen vollkommen entspricht. Württemberg S. 6-20 1 do. do. 1920 (Beifall im Zentrum.) 88
u. 31 — 35 Berl. Stadtsynode 99, Nach 4 Uhr vertagt das Haus die wei zer .
Reihe 36—42 1 0,5025 G 1908, 12, gek. 1. 7.24 3 —,— do. do 1899,1904,05 Donnerstag, 2 Uhr. — 1 8
Weimar 1888. gk. 1.1.24 3 ½ 1.1. do. do. m. Talon Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ do. 1896 in ℳ .5. Pfbr. Ser. 2 — 25* gabe, rückz. 1937 do. do. m. Talonff. Z. si K1. 11.18. do. do. do. Ser. 26 do. 1920 1. Ausg., do. 1898 in ℳ 1.5.11 3 do. do. Komm.⸗Obl. v. 1923 †½ 21 2.Ag., gek. 1.10.24 do. do. m. Talon iK1. 11.18 Dtsch. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. S. 1, 4-24* do. 18 Ag. 19 I. u. II., do. konvert. in. ℳ 1.4.10 do. do. Ser. 25 gek. 1. 7. 24 do. 1905 in ℳ 1.4.10 w Komm.⸗Obl. S. 1-3* Wilmersd. (Bln.) 1913 8 . do. 1908 in ℳ 4. „ 8 8 do. Ser. 4 *) Zinsf. herite⸗ do. 1910 in ℳ 1 8 do. Ser. 5
Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bk.
richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ do. Sondersh⸗Land⸗ do. 19138 1 itters 1 lich richtiggestellte Notierungen werden —kredit, gek. 1. 4. 24 — do. 19 — Ausg.) 4 “ elingfors 1900 128 1.2.8 fr. Zins. einer Berufsunfähigkeit zu auslegungsfähig sei. Man⸗ könne die Arbeiter nicht mit einem Bruchteil dessen abspeisen, was sie zu Aafer 1 2 8, openhagen 5 ondon 5. Madrid 5. Slo 5. do. do. 8 ürth ä 1923 issab. 1,88* Paris 6. Prag 6. Schweiz 3 ½. Stockholm 4 ½. Wien 9. Heutsce nom redez. 1 Sve- —,— 8 1920 ukv. 1925 Saen 8 1.4.1 1 einem Kinde hatte Anfang 1924 das Angestelltenruhegehalt von Deutscher Reichstag. 33 Mark im Momat; heute hat er ein Ruhegehalt von 60 bis 70 Mark 4 1 1 T“ Kur⸗ u. Neum. Schuldvs †] 1.1.7 † —,— 85 1919 1 6 würden; dies sei vielmehr Aufgabe des Reichsknappschaftsvereins, - 8 Meine Damen und Herren! Bekanntlich liegt der Entwurf über Abänderung des Reichsknappschaftsgesetzes dem Reichstag 9. — n 8 effen . z jetzt in einzelnen Fällen Beträge, die nicht mehr vertretbar sind. Auch⸗ 8 Werabeß. 2. 8,25713. in P 1005b 1005b Efötsche Eejendahn, 88 80 e. b ae sind mit dem Empfang der Altersrente bei gleichzeikiger Weiter⸗ Abg. Imbusch (Zentr.): Wir wollen den Frieden im vegs 9 6 Konstanz 02, gek. 1.9.28 bau und Verbesserungen schaffen. Es darf mit diesem Gesetz nicht do. 19324, Ausg. 1u. II † 18.9 0,1238 Reibe 84—62 1,9 b B 8. Sb, versicherung bekanntlich nicht aus. Das seit dem 1. Januar 1924 e 1 Noyfz on vagiee Nesch geltende Reichsknappschaftsgesetz gewährt daher im Falle der Berg⸗ die eingeschränkt werden muß, indem den Versicherten ein größerer männische Arbeit verrichtet hat und eine gleichwertige Lohnarbeit der Knappschaften überlassen zu sollen. Im Jahre 1924, dem ersten Jahre des Reichsknappschafts⸗ Familienkrankenpflege an, glaubten aber, daß der Bergbau zurzeit nicht in der Lage sei, die dadurch entstehenden Lasten zu tragen, Auf dem Gebiete der knappschaftlichen Pensionsversicherung traten im letzten Jahre Entwicklungen auf, deren Gefahren auch in
möglichst bald am Schluß des Kurszettels Sächs [dw. Pf. b. S. 23, 1920 (1. Ausg.) gek. *1, 3 ⅛, 8 ⅛. Westpr. Reuland⸗ do. beanspruchen hätten. Seine Partei verlange, daß die Arhbeitnehmer⸗ 8 vo. do. 1922, rz. 28 0 —,— 1901 Mosk. abg. S. 25, 140. Sitzung vom 12. Januar 1926. Für die Bergarbeiter wurde in der Unfallversicherung die renten⸗ 6 † do. 10 — 1000 Doll. 1.9. 91 6 91 b Anleihen verstaatlichter Eisenb 5— do. do. 1, 2 07, 13 P, 1914 seit dem Sommer 1925 vor. Ich darf mich deshalb zur Einführung 2 üEen 6, 12. 24, 60, 120 do. 55 b G 96,55 b 1881 1 Krefeld..1901, 1909 do⸗ 1913 1.4.10 führung eines Arbeitsverhältnisses gewisse Mäißstände unverkennbar nic so weitergehen wie in den letzten Jahren. Dringend notwendig ist fertigkeit eine Rente für den Bergmann von mindestens 40 Prozent nicht mehr zu verrichten vermag. Unter dieser Voraussetzung wird gesetzes, schufen sich die Knappschaften die verfassungsmäßigen und lehnten deshalb die Familienkrankenpflege ab. Mehrheits⸗ Bergarbeiterkreisen keineswegs unterschätzt worden sind. Vor dem
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