1926 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

1119732] Seffentliche Zustellung.

Die Firma H Schover in Charlotten⸗ burg, Joachimsthaler Str. 43/44, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Münzer, Berlin, Französische Straße 24, klagt egen 1. die Fwma Pasch u. Co., Berlin⸗ Fredenas Handjerystr. 86. 2 deren In⸗

a) Kaufmann Bruno Pasch, Berlin⸗Friedenau. Handijervystraße 86, b) Kaufmann Hermann Lasker, Char⸗ lottenburg. Augsburger Straße II1, wohn⸗ daft gewesen jetzt unbekannten Ausenthalts, 8. den Bankier Emil Kleemann in Berlin, Brandenburgische Straße 8. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 2 b von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtesstreits vor die 10 Kammer für e des Landgerichts I in Berlin,

runerstraße Zimmer 73 II. Stock, auf den 17. März 1926, Vormittags 11 uUhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Aktenzeichen: 54. 0. 362. 25.

Berlin, den 14. Januar 1926.

Hartrath,

Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[114738] Oeffentliche Zustellung.

Der Landwirt Hermann Milde in inkenkrug bei Spandau, Kasserin⸗Augusta⸗

traße 46, klagt gegen den Architekten Waldemar Mallast, jetzt unbekannten Aufenthalts, srüher in Charlottenburg, Savignyplatz 5, auf Grund der Be⸗ sauptung. daß ihm der Beklagte für ein Drillingjagdgewehr, ein Zielfernrohr und einen Görz⸗Feldstecher 200 RM schulde mit dem Antrag auf kostenpflichtige und vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten zur Zahtung von 200 RM nebst 8 % Zinsen seit dem 1. November 1925 und zur Tragung der Kosten des voran⸗ egangenen Arrestverfahrens, 41. G 61.25. .88. mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ sireits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Charlottenburg, Amtsgerichts⸗ platz Zimmer 1301, auf den 9. März 1926. Vormittags 9 Uhr, geladen 29. C 2710. 25/1.

Charlottenburg, den 13 Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts.

[114740] Die in Nr. 297 veröffentlichte öffent⸗ liche Znstellung vom 11. 12.25 104083— wird dahin berichtigt, daß nicht 5, sondern 6 vom Hundert Zinsen gefordert sind. Essen, den 8. Januar 1926. Das Landgericht.

1114740]) Oeffentliche geeenng Der Bernhard Trommer in Känigs⸗ brück, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Reichelt in Finsterwalde, klagt gegen 1. den Kurt Korioth, 2. die irma Fr. Aug. Schneider, G. m. .H., vertreten durch den zu 1 genannten Geschästsführer Korioth, beide früher in Finmerwalde, unter der Behauptung, daß Beklagte ihm für zurückerhaltene Zigarten noch 1200 RM schulden, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 1200 RM. Amts⸗ gericht Finsterwalde soll als zuständig ver. einbart sein. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Finsterwalde auf den 23. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, geladen Finsterwalde, den 4. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

1119733]

In Sachen des Bürobeamten Wilhelm Schneider in Staßfurt, Sanerbreystraße 19, Klägers, vertreten durch die Rechtsanwälte Justinat Brüll und Dr Schwidtal in Görlitz, gegen 1 die Witwe Eleonore Schneider, geb. Rademacher, in Hosena

den durch die Beklagte zu I1 gesetz⸗

lich vertretenen minderjährigen Walter Schneider in Hosena, 3. den durch die Beklagte zu gesetzlich vertretenen minder⸗ jäbrigen Rudolf Schneider in Hosena, 4. den Ländwirt Hermann Schneider in R”ne 5. den Bürogehilfen Otto

chneider, jetzt in Berlin NW. 5, eebea Straße 15 bei Priebe, 6. den rbeiter Karl Schneider in Vieurx⸗ Styring (Moselle), 7 den Paul Schneider in Bretnig bei Großröbeisdorf i. Sa., 8. den Gustav Schneider in Hosena Zt. unbekannten Aufenthalts, 9. die durch die Beklagte zu 1 gesetzlich vertretene minderjährige Klara Schneider in Hosena, 10 die Postbeamtenfrau Anna Fischer, eb Kanther, in Frankfurt a. O., Langer

rund 46. 11. deren Ehemann, den Poft⸗ beamten Gustav Fischer in Frankfurt a. O., Langer Grund 46, Beklagte. Prozeßbevoll⸗ mächtigter für die Beklagten zu 1, 2. 3 und 9: Rechtsanwalt Justizrat v. Gott⸗ chall in Görlitz wegen Pflichtteil, ist ermin zur weiteren mündlichen Ver⸗ handlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts in Görlitz, Zimmer 55, auf den 23. April 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, anberaumt. Hierzu wird der Beklagte zu 8, Gustav Schneider, fruͤher in Hosena, jetzt unbekannten Aufenthalts, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und dnrch diesen etwaig Einwendungen und Beweismittel gege die Klagebehauptungen in einem Schrift⸗ satz dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. 3 0. 90/25.

Görlitz, den 13 Januar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114737] 8 Die Firma Karl Platz. Rheinische

Maschinen⸗ u. Metallwarenfabrik in Lud⸗ wigshafen a. Rh., Prozeßbevollmächtigte:

11A1“

Rechtsanwälte Dr. Selig, Scheuer u. Marx in Mannheim, klagt gegen den Buchhalter Ernst Hubert, bisher in Mannheim, F 5, 1 an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte Schadensersatz aus unerlaubter Handlung in Höhe von 20000 schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 20 000 nebst 12 % Zins vom Klagezustellungstage an Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 19. März 1926, Vormittags 9 %⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Mannheim, den 12. Januar 1926. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

5. Kommanditgefell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗

abteilung 2.

1“

[1147452 Bekanntmachung gemäß Artikel 56 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz. Die Kaliwerte Niedersachsen zu Wathlingen,. Aktiengesellschaft in Wathkingen, haben bei der unterzeichneten Spruchstelle beantragt, gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz, vom 29. November 1925. ihnen die Barablösung ihrer im Jahre 1921 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Bar⸗ wert des Aufwertungsbetrages emschließ⸗ lich Zinsen für das Jahr 1925 auf Reichs⸗ mark 8,55 je Teilschuldverschreibung von nom 1000 zu bestimmen. Celle, den 11. Januar 1926 Oberlandesgericht Celle. Spruchstelle für Goldbilanzen.

111“

[114999]

Dresdner Chromo⸗ & Kunstdruck⸗ Papierfabrik Krause &E Baumann Aktiengesellschaft, Heidenau. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Jannar 1926 fälligen Zinsen von 2 vH für das Jahr 1925 unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1912 werden gegen Einreichung des Zinsscheines Nr. 7 für 2. Januar

1926 mit 16 8 3,— RM für die Abschnitte über 1000.— PM und 1 1,50 RMN für die Abschnitte über

500,— PM

in Heidenau bei der Kasse der Ge⸗

sellschaft,

in Dresden oder Berlin bei einer

der Niederlassungen der Deutschen Bank, der Dresdner Bank oder der Darmstädter und National⸗ bank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, 1 abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zweck des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Heidenau, am 28. Dezember 1925. Dresdner Chromo⸗ & Kunstdruck⸗ Papierfabrik Krause & Baumann 6 Aktiengesellschaft.

C. Schmeil. Glafey.

1114964] Gesellschaft für Spinnerei und Weberei, Ettlingen, Baden. Die nach dem Artikel 38 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 am 2. Ja⸗ nuar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 %igen An⸗ leihe vom Jahre 1898 werden gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 54 per 1. September 1925 mit 8 RM 6,— für die Abschnitte zu Papier⸗ mark 2000,— Lit. A, RM 3,— für die Abschnitte zu Papier⸗ mark 1000,— Lit. B, . RM 1,50 für die Abschnitte zu Papier⸗ mark 500,— Lit. C bei folgenden Zahlstellen: Rheinische Creditbank, Fil. Karlsruhe, Karlsruhe, 1 Bank für Textilindustrie, Berlin W. 9, Voßstraße 11) Direction d. Disc.⸗Ges., Fil. Frank⸗ furt a. M. Frankfurt g. M., Rheinische Creditbank Mannheim und deren sämtliche Niederlassungen Süddeutsche Disc.⸗Ges. A.⸗G. Mann⸗ heim u. deren sämtl. Niederlassungen, Kasse der Gesellschaft in Ettlingen abzüglich Steuerabzug vom Kapitalertrag gezahlt. 8 Soweit Obligationen mit Bogen zum Zweck des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Einreichern bei der Einreichunzsstelle zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Ettlingen, den 14. Januar 1926. Der Vorstand.

[1149732 Papierfabrik Krappitz A.⸗G., Verhn. Die nach Artikel 38 der Durchführcungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½¼ % igen Anleihen vom Jahre 1906 und 1912 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 39 per 1. Januar 1926 für die Anleihe vom Jahre 1906 bzw. des Coupons Nr. 27 per 1. Januar 1926 für die Anleihe vom Jahre 1912 mit 7 3,— (drei Reichs⸗ mark) für die Abschnitte über PM 1000,— und RM 1,50 (ein und eine halbe Reichs⸗ mark) für die Abschnitte über PMM 500,— bei unseren Zahlstellen, und zwar bei dem Bankhause G. Loewenberg & Co., Berlin,

bei dem Bankhause Weis Beer & Co., Frankfurt a. M., sowie

bei der Darmstädter & Natlonalbank in Berlin und 1b

bei der Dresdner Bank in Berlin abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt.

Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes bei uns hinterlegt sind, wird der Gegenwert der betreffenden Eoupons den Einreichern unsererseits ohne weitere Aufforderung durch Postschecküberweisung zugängig⸗ge⸗ macht. 1 8

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos.

Berlin, den 14 Januar 1926. Papierfabrik Krappitz A.⸗G. Forgàcs Lendholt.

sI74996 Kündigung und Zinszahlung, betr. unsere 5 %igen Teilschuld⸗ verschreibungen von 1908.

Hierdurch kündigen wir auf Grund des Aufwertungsgesetzes vom 16. 7. 1925 unsere auf den Namen der Deutschen Waggon⸗Leihanstalt A. G. Berlin lau⸗ tenden 5 %igen Teilschuldverschrei⸗ bungen von 19098, welche auf unsere Firmg abgestempelt sind, zum 1. Mai 1926.

Unsere nachstehend genannten Zahl⸗ stellen werden am 1. Mai d. J. den lt. Anlage II zur Durchführungsverordnung zum Aufwertunasgesetz vom 29 11. 1925 sich ergebenden Barwert von RM 120,32 für ie PM 1000,— Schuldverschreibung. zuzüglich der gesetzlichen Zinsen bis zum 30. April 1926, zur Auszahlung bringen. Die Verzinsung der Teilschuldverschrei⸗ bungen hört mit dem 1. Mai d. J. auf Gemäß Art. 37 genannter Verordnung haben wir die Spruchstelle wegen Ge⸗ nehmigung der Barablösung angerufen.

Die nach Art. 38 dieser Verordnung am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 obiger Teilschuld⸗ verschreibungen werden gegen Einreichung des Cvupons Nr. 35 per 2. Januar 1926. und soweit nur der Erneuerungsschein vorhanden ist, gegen Abstempelung des⸗ selben mit RM 3,— für ie M 1000,— bei unseren nachstehenden Zahlstellen ab⸗ züglich Kapitalertragssteuer gezahlt:

1. Deutsche Bank, Berlin,

2. Commerz⸗ und Privat⸗Bank A. G.,

Verin

Soweit Zinsscheinbogen und Talons den Obligationen beigefügt sind, welche zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes bei uns eingereicht wurden, steht der Zinsbetrag den Einreichern bei unserer Kasse zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fälligkeitsdatum als dem 2. 1 1926 sind wertlos.

Berlin, den 14. Januar 1926.

Eifenbahn⸗Verkehrsmittel⸗ Aktiengeselllschaft.

[114997]

Auf Grund des Art. 31 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 machen wir hierdurch bekannt, daß als Ausgabe⸗ tag unserer 5 %higen Teilschuldver⸗ schreibungen Ausgabe September 1920, von denen sich zurzeit nom PM 6732 000,— im Umlauf befinden, der 25. September 1920 und unserer 5 cigen Teilschuldverschreibungen Ausgabe Oktober 1920, von denen sich zurzeit nom. PM 7 648 000,— im Umlauf befinden, der 21. Dezember 1920 festgestellt worden ist. An diesen Tagen ist uns jeweils der gesamte Gegen⸗ wert jeder der beiden Anleihen seitens der Deutschen Bank als Führerin des Ueber⸗ nahmekonsortiums zur Verfügung gestellt worden. Das Konsortium hatte die beiden vorstehenden Anleihen für eigene Rechnung übernommen.

Berlin, den 14 Januar 1926.

Eisenbahn⸗Verkehrsmittel⸗ Aktiengesellschaft.

[114976] 1 Oberbayerische Aktiengesellschaft für Kohlenbergbau.

Wir geben hiermit gemäß Art. 31 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 nachstehendes bekannt: Der Gegenwert für unsere 4 % igen Schuldverschrei⸗ bungen über 6 Millionen Mark vom Jahre 1920 wurde uns von der Bayeri⸗ schen Vereinsbank in München am 15. Mai 1920 gutgeschrieben; dieser Tag wird daher als Ausgabetag fest⸗ gestellt. Von der Anleihe sind noch Schuldverschreibungen im Betrage von 5 270 000,— in Umlauf.

Wegen Verzinsung. Ausgabe von Ge⸗ nußscheinen bzw. Gewährung einer Zusatz⸗ aufwertung erfolgt eine weitore Bokannt⸗ machung.

Oberboverische Aktiengesellschaft

für Kohlenbergban. Der Vorstaud.

¹Dr. Weithofer. Lamprecht.

[1150261 Bekanntmachung. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vem 29. November 1925 am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 werden für unsere 4 % % Anleihe vom Jahre 1911 gegen Abstempelung der Erneuerungs⸗ scheine abzügl. Kapitalertragssteuer mit RM 2,70 pro nom. PM 1000,— bei der Hldesheimer Bank in Hildesheim. der Bankfirma Gebr. Arnhold in Dresden, der Deutschen Bank Filiale Braun⸗ schweig, Braunschweig, gezahlt. Soweit Obligationen mit Erneuerungs⸗ scheinen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterleat sind. steht der Gegenwert der betreffenden Zinsscheine den Einreichern bei den Einreichungs⸗ stellen zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitsdatum sind wertlos. Niedersedlitz, den 31. Dezember 1925

Malzfabrik Niederfedlitz Aitiengefellschaft.

[114966] Kostheimer Cellulose⸗ und Papierfabrik A.⸗G. Mainz⸗Kostheim. Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2. Jannar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 ½ o%igen Anleihe vom Jahre 1909 werden gegen Einreichung des Coupons Nr. 12 per 1. Januar 1926 mit RM 3,— (drei Reichsmark) für die Abschnitte über PMN 1000 bei unseren Zahlstellen, und zwar: bei der Rheinischen Creditbank in Mannheim und bei deren Zweig⸗ niederlassungen sowie bei der Dresdner Bank in Berlin und bei der Darmstädter und Nationalbank „K. a. A. in Berlin, abzüglich Kapitalertragssteuer gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zweck des Nachweises des Altbesitzes bei uns hinterlegt sind, wird der Gegenwert der betreffenden Coupons den Ein⸗ reichern unsererseits ohne weitere Auf⸗ forderung durch Postschecküberweisung zu⸗ gängig gemacht. Fällig⸗

Alle Zinsscheine mit früherem keitsdatum sind wertlos. Kostheim, den 14. Januar 1926. Kostheimer Cellulose⸗ und Papierfabrik A.⸗G. Mosse. Kittelberger.

[113044% Bekanntmachung. Am 2. Januar 1926 sind nach Artikel 38. der Durchführungsbestimmuggen vom 29. November 1925 zum Alfwertungs⸗ gesetz 2 % Zinsen für das Jahr 1925 auf den Aufwertungsbetrag unserer Anleihe I vom Jahre 1887, Anleihe II vom Jahre 1898, Anleihe III vom Jahre 1903, Anleibe der früheren Gewerkschaft

Schlägel & Eisen vom Jahre 1895, Anlerhe der früheren Gewerkschaft Ge, fůl neral Blumenthal vom Jahre 1902 ällig. Die Zahlung erfolgt abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer durch die in den An⸗ leihebedingungen vorgesehenen Einlösungs⸗ stellen, und zwar bei den Anleihen 1, II und General Blumenthal gegen Einreichung der am 2. Januar 1926 fälligen Zinsscheine, bei den An⸗ leihen II und Schlägel & Eisen gegen Avstempelung der Erneuerungs⸗ scheine.

Alle Zinsscheine mit früherem Fällig⸗ keitstage sind wertlos. 8 1

Soweit Teilschuldverschreibungen mit Zinsscheinbogen bezw. mit Erneuerungs⸗ scheinen zum Zwecke des Nachweises des Altbesikes hinterleat sind, stehen die An⸗ leiheꝛinsen den Einreichern ver uns zur Verfügung.

Herne, den 9. Januar 1926.

Bergwerksgesellschaft Hibernia. von Velsen.

[114995] 8 Rheingau⸗Elektricitätswerke Aktiengesellschaft, Eitville a. Rhein. Die nach Artikel 38 der Aae verordnung vom 29. November 1925 zum Aufwertungsgesetz am 2. Januar 1926 fälligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 auf den Aufwertungsbetrag unserer Teilschuldverschreibungsanleihe aus dem Jahre 1911 werden gegen Ein⸗ reichung des Binsscheins Nr. 30 per 2. Januar 1928 mit RM 3 bei den nachgenannten Zahlstellen ausgezahlt: in Eltville: bei der Kasse der Gesellschaft, in Berlin: bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der Dresdner Bank, in Frankfurt a. M.: bei der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft, auf Aktien, Filiale Frankfurt (Main), bei der Dresdner Bank in Frank⸗

furt a. M. Die Auszahlung der Finsen erfolgt unter Abzug von 10 % Kapitalertrags⸗ steuer. 8 Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ keitsdaten sind wertlos . Soweit Schuldverschreibungen mit Zinsscheinbogen bezw. Erneuerungsscheinen um Zweck des Nachweises des Altbesitzes hintetlegt sind, steht der fülige Zinsbetegh den Einreichern bei der Einreichungsstelle zur Verfügung. Eltville a. Rhein, im Januar 1926. Rheingan⸗Elektricitätswerke Aktiengesellschaft.

[114998] Aufwertung unserer 5 %igen Obligationsanteihe vom Jahre 1920. Auf Grund von Artikel 31 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 macken wir hiermit bekannt, daß als Ausgaoeta der obengenannten Anleihe, von der 8 zurzeit nom 5 000 000. im Umlau befinden, der 31. Dezember 1920 festaestellt worden ist. An diesem Tage ist uns der gesamte Gegenwert seitens der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft. Berlin, als Führerin des Ueber⸗ nahme⸗Konsortiums, zur Verfügung ge⸗ stellt worden. Braunschweig, den 14. Januar 1926. Eisenbahnsignal⸗Bauanstalt Max Jüdel & Co., Akt.⸗Ges. [115028) Kaufmannshaus, Aktiengesellschaft in Hamburg. Die nach Art. 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 am 2 Januar 1926 älligen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 unserer 4 % Obligationsanleihe des Jahres 1906 werden gegen Ein⸗ reichung des Zinsscheines Nr. 39 mit RM 3,— für je nom. Papiermark 1000,— bei der Vereinsbank in Hamburg und bei dem Bankhause Münchmeyer & Co., Hamburg, abzüglich 10 % Kapitalertragssteuer gezahlt. Soweit Obligationen mit Bogen zum Zwecke des Nachweises des Altbesitzes hinterlegt sind, steht der Gegenwert der enannten Zinsscheine den Einreichern bei en Einreichungsstellen zur Verfügung. Alle Zinsscheine mit früheren Fällig⸗ keitsdaten sind wertlos. Hamburg, im Januar 1926. Kaufmannshaus, Aktiengesellschaft in Hamburg.

[115513]

Hans Reisert & Co.

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln⸗Braunsfeld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden

hierdurch zu der am 23. Februar

1926, Nachmittags 4 Uhr, im

Sitzungssaale des Barmer Bank⸗Vereins,

Köln. stattfindenden diesjährigen ordent⸗

lichen Generalversammlung gemäß

§ 16 unseres Gesellschaftsvertrags ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschästsberichts der persönlich haftenden Gesellschafter und Feststellung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1924/25; Beschluß⸗ fassung über die Verwendung des Reingewinns Bericht des Aufsichtsrats.

Beschlußtassung über die Entlastung der perföntich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats

4 Wahlen zum Aufsichtsrat. 1

Zur Ausübung des Stimmrechts sind

gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrags nur

die Aktionäre berechtigt, welche spätestens bis zum Ablauf des 5. Werktags vor der anberanmten Generalversammlung ent⸗ weder ihre Aktien bei der Gesellschaft oder an der Kasse des Barmer Bank⸗Vereins,

Köln, oder des Bankhauses Joh Pet.

Clemens, Koblenz hinterlegt haben oder

deren geschehene Hinterlegung bei einem

deutschen Notar durch Bescheinigung nach⸗

weisen. . 8

Köln⸗Braunsfeld. 12 Januar 1926.

Der Aufsichtsrat. Albert Bendrx. Vorsitzender.

[114990] Expreßwerke Aktiengesellschaft, Neumarkt b. Rürnberg.

Wir beehren uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 15. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr, in Dresden, im Sitzungssaale des Banthauses Gebr. Arnhold, Dresden, Waisenbhausstr 18/22, stattfindenden 29. ordentlichen Generalversamm⸗ lung ergevenst einzuladen. Tagesordnung:

1. Vortrag des Jahresberichts, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und der Bemerkungen des Aussichtsrats hierzu Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung und über Verteilung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats

4. Neuwahl zum Aussichtsrat.

Diejenigen Aktionäre, welche an dieser Ge⸗

neralversammlung teilzuneymen wünschen, haben ihre Aktien bis spätestens S. Fe⸗ bruar 1926

in Dresden bei dem Bankhause Gebr. Arnhold oder 16

in Berlin bei dem Bankhause Gebr. Arnhold, Französische Straße 33. oder

in Nürnberg bei dem Bankhause Otten⸗ sooser & Co. oder

in Chemnitz bei dem Bankh und Heinze oder 8

in Neumarkt, Opf., bei der Gesellschafts⸗ kasse

zu hinterlegen. Statt der Aktien können auch von einem deutschen Notar oder von der Reichsbank ausgestellte Depotscheine gemäß § 22 des Gesellschaftsvertrages bei einer der vorstehend genannten Hinter⸗ legungsstellen spätestens 2 Tage vor der

Generalversammlung hinterlegt werden,

wobei der Tag der Generalversammlung

und der Hinterlegung nicht mitgerechnet

werden 8 b

Neumarkt Opf., bei Nürnberg, im

ause Bayer

Der Vorstand.

Jannar 1926 . Der Vorstand. Haus Schmidd

zum Deutschen Reichs

Nr. 13.

1. Untersuchungesachen. 2. Aufgebote,

4. Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.

b5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

- erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.

Beilage

fffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

Befriftete Anzeigen

6. Erwerbs⸗

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 16. Fanuar

1.“

und Wirtschaftsgenossenschaften.

7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 3

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

—-—-’:

müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gefellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

[114974] Bekanntmachung. 8 % Goldrentenbriefe der Roggenrentenbank Akt.⸗Ges.

zu Verlin. Reihe III in Höhe von nom. GM.⸗3 465 000,—.

Die Roggenrentenbank Aktiengesellschaft zu Berlin beagbsichtigt, weitere 8 % Gold⸗ rentenbriefe (Reihe III) an der Berliner Börse einzuführen.

Durch Erlaß des Herrn Preußi⸗ schen Ministers für Handel und Ge⸗ werbe vom 31. Oktober 1925 II b 11 142 ist angeordnet wor⸗ den, daß es vor der Einführung dieser Goldrentenbriefe der reichung eines Prospektes nicht bedarf.

Die Goldrentenbriefe werden auf Grund der Erlasse des Preußischen Staats⸗ ministeriums vom 25. Oktober 1924 und 13. November 1924 ausgegeben. Sie sind im Januar 1925 ansgiste t und mit den fenimnilägrten Unterschri tandsmitgliedern und des Treuhänders versehen. Die Goldrentenbriefe sind durch

rundbuchlich eingetragene regelmäßig erst⸗ stellige Feingoldhypotheken in voller Höhe 8 Die Eintragungen entsprechen der Satzung der Roggenrentenbank sowie den Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes und des Gesetzes über wertbeständige Hypotheken. Die Hypotheken haften auf⸗ landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ur Sicherung von aelh. die nach dem Vert einer bestimmten Menge Feingold gegeben, verzinst und zurückgezahlt werden. Die Jahresleistung des Schuldners aus den Feingoldhypotheken darf nur die be⸗ dungenen Zinsen, einen Verwaltungs⸗ kostenbeitrag und einen Tilgun e s99 enthalten. Vom Beginn der Tilgung a

bürfen die Jahreszinsen nur von dem für den Schuldneg sich ergebenden Restkapital berechnet werden, der Mehrbetrag ist zur Tilgung zu verwenden. 12

Die Goldrentenbriefe Reihe III sind einoeteilt in

Buchst. A Nr. 1—-2230 zu 105 GM,

Buchst. B Nr. 8001 10 150 zu 420

Goldmark.

Buchst. C Nr. 14 001 15 557 zu 1050

Goldmark. Buchst, E Nr. 18 801— 19 130 zu 2100 Goldmark.

Die Goldrentenbriefe sind seitens der Gläubiger unkündbar und lauten auf den Inhaber. Die Zinsscheine sind am 1. April und 1. Gktober jeden Jahres fällig.

Die Berechnung Zinsscheine wird nach dem Mittelbetrag der Londoner Goldpreise, die während der Stichzeit im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgegeben sind 2 der Verordnung . Durchführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 R.⸗G.⸗Bl. I. S. 482), vorgenommen. Stichzeit für die am 1. April fälligen Zahlungen ist der Monat Februar, für die am 1. Oktober fälligen Zahlungen der Monat August desselben Jahres. Die Umcrechnung in die deutsche Währung er⸗ folgt nach dem Durchschnittsmittelkurs der amtlichen Berliner Börsennotierungen für Auszahlung London während der Stich⸗ eit. Ist der hiernach berechnete Durch⸗ hgnittcleis um mehr als 10 % niedriger als der letzte vor dem Fälligkeitstage bekanntgegebene Londoner Goldpreis, um⸗ erechnet in die deutsche Währung auf Brund der letzten amtlichen Berliner Börsennotierung (Mittelkurs) für Aus⸗ zahlung London vor dem Fälligkeitstage, so ist dieser Preis maßgebend.

Die Tilgung der Goldrentenbriefe er⸗ folgt durch freihändigen Ankauf oder durch Auslosung. Die Gesellschaft kann eine Kündigung auf Grund vorheriger Aus⸗ losung jeweils zum 1. Apceil und 1. Ok⸗

Ein⸗

ten von vier Vor⸗

des Gegemvertes der

geschriebene Deckung der Goldrentenbriefe entfällt. In diesem Falle beträgt die Kündigungsfrist mindestens drei Wochen. Die Rückzahlung der ausgelosten oder gekündigten Stücke erfolgt zu dem für die Zinsscheineinlösung des Rückzahlungs. termins festgesetzten Goldmarkpreise. Er⸗ folgt die Rückzahlung nicht zu einem Zins⸗ ermin, so ist der für den letzten vorher⸗ gehenden Zinstermin festgesetzte Goldmark⸗ preis der Einlösung zugrunde zu legen. Die Nummern der ausgelosten oder ge⸗ kündigten Goldrentenbriefe werden alsbald nach der Ziehung, spätestens einen Monat vor dem Rückzahlungstermin zusammen mit den bereits ausgelosten und ge⸗ kündigten, noch nicht eingelösten. Nummern letztere mindestens einmal jährlich öffentlich bekanntgegeben. Alle die Goldrentenbriefe betreffenden Bekannt⸗ machungen werden im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger sowie in der Berliner Börsen⸗Zeitung oder dem Berliner Börsen⸗Kurier veröffentlicht. Die Einlösung der Zinsscheine, der ge⸗ kündigten und ausgelosten Goldrentenbriefe erfolgt kostenfrei außer bei der Kasse der „Roggenrentenbank in Berlin: bei der Preußischen Staatsbank (Seehand⸗ lung), bei der Berliner Handelsgesell⸗ schaft, bei Herrn S. Bleichröder, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., der Darmstädter und Nationalbank, ommandirgesellschaft auf Aktien, Herren Delbrück Schickler X Co., der beutschen Bank, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Dresduer Bank, Herren Mendelssohn & Co., der Mitteldeutschen Kreditbank, der Ostbank für Handel und Gewerbe bei den auswärtigen Niederlass der vorbezeichneten Firmen. Bei denselben Stellen erfolgen guch kostenfrei die Aus⸗ gabe neuer Zinsscheinbogen, etwaige Kon⸗ vertierungen sowie alle sonstigen die Gold⸗ rentenbriefe betreffenden Rechtshandlungen. Berlin, den 12. Januar 1926. Roggenrentenbank Aktiengesellschaft. Seelmann. Keup.

1114546]* Bekanntmachung.

Die Aktionäre der Deutschen Gold⸗

und Silber⸗Scheideanstalt vormals

Roeßler zu Frankfurt (Main) 1,

werden hiermit zu der am Freitag, den

12. Februar 1926, Vormittags

10 Uhr, im Sitzungssaal der Gesellschaft,

Weißfrauenstraße 7—9, stattfindenden

54. vrdentlichen Generalversamm⸗

lung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstands nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechuung und Bilanz vom 30. September 1925 sowie des Prü⸗

fungsberichts des Aufsichtsrats.

2. Beschlußfassung über die Bilanz und die Verteilung des Reingewinns so⸗ wie über die Erteilung der Ent⸗ lastung an den Vorstand und den Aufsichtsrat.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat. Diejenigen Aktionäre, die in der

Generalversammlung das Stimmrecht aus⸗

üben wollen, haben ihre Aktien oder den

Nachweis der Hinterlegung ihrer Aktien

bei einem deutschen Notar bis spätestens

am 9. Februar 1926:

in Frankfurt (Main):

bei der Kasse der Gesellschaft,

bei den Herren Gebr. Bethmann,

bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Frankfurt (Main),

9. 8 Deutschen Bank Filiale Frank⸗

furt

bei der Frankfurter Bank 1

bei der Metallbank und Metallurgischen Gesellschaft Aktiengesellschaft,

bei 8 Herren B. Metzler seel. Sohn

Co.,

bei der Mitteldeutschen Creditbank,

in Berlin:

bei den Herren Delbrück Schickler & Co.,

in Heidelberg:

bei der Süddeutschen Disconto⸗Gesell⸗ schaft A.⸗G. Filiale Heidelberg,

in München:

Wechsel⸗Bank,

sober vorneh men. Die Auslosung erfolgt ’8 Gegenwart eines Notars. Die Kün⸗ igung auf Grund der Auslosung erfolgt urch Bekanntmachung im Bentschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger, in der Berliner Börsen⸗Zeitung oder dem Berliner Börsen⸗Kurier. Die Kündigungs⸗ frist beträgt mindestens einen Monat.

e,Während der ersten zehn Jahre seit des Ausgabe darf der jährlich auszulosende Betrag den zwanzigsten Teil der aus⸗ gegebenen Goldrentenbriefe nicht über⸗ steigen. Die Gesellschaft ist jedoch zu gußerordenklichen Einziehungen durch Aus⸗ 8 berechtigt, wenn infolge außer⸗ ordentlicher Rückzahlung der als Deckung dienenden Hypotheken, z. B. auf Grund von Zwangsversteigerungen die vor⸗

bei der Bavyerischen Vereinsbank innerhalb der Geschäftsstunden der Hinter⸗ legungsstellen gegen Empfangnahme der Eintrittskarte zu hinterlegen und daselbst bis nach Ablauf der Generalversammlung zu belassen. Jede Stammaktie über 140 RM gewährt sieben Stimmen. Jede Vorzugsaktie über 30 RM gewährt sieben Stimmen, jedoch in den Fällen der Ab⸗ stimmung über Beschlüsse, die die Be⸗ setzung des Aufsichtsrats, bc. Aenderung der Statuten oder die der Gesell⸗ schaft betreffen, fünfunddreißig Stimmen. Frankfurt (Main) 1, 15. Jan. 1926.

Deutsche Gold⸗ und Silber⸗

bei der Bayerischen Hypotheken⸗- und

[890962 3. Aufforderung.

Durch in das Handelsregister ein⸗ getragenen Beschluß der Generalversamm⸗ sung vom 6. September 1924 ist das Grundkapital von nom 20 Millionen Papiermark auf nom 140 000 Goldmark umgestellt und zerlegt in Aktien von 1000 Stück über ie GM 100 und in 2000 Stück über je GM 20, die auf den Inhaber lauten.

Wir fordern daher die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, zum Zwecke der be⸗ schlossenen Umstellung ihre Aktien nebst Gewinn⸗ und Erneuerungsscheinen bis zum 20 Februar 1926 bei der Stadtbank in Halle einzureichen. Aktien, welche bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht zur Ein⸗ reichung gelangen, werden für kraftlos erklärt.

Die Gesellschaft ist bereit, den Ausgleich von Spitzen zu vermitteln. Anträge auf die Ausstellung von Anteilscheinen gemäß § 17 der II. Durchführungsverordnung vom 28. März 1924 zur Verordnung über Goldbilanzen werden bis zum 20. Februar 1926 bei der oben bezeichneten Bank entgegengenommen.

Halle a. S., den 10. November 1925.

Hama

Blechemballagen⸗Akt.⸗Ges. Oppel. Volk.

[115014+¼ Im Auftrage der

Hansa⸗ und Gewerbebank

Aktiengesellschaft, Magdeburg, versteigere ich 30 Stück Aktien à 20 RM dieser Gesellschaft, welche gegen nicht zur Abstempelung einge⸗ reichte, kraftlos erklärte Aktien be⸗ zogen worden sind, am 19. Januar d. J., Nachm. 4 Uhr, in meinem Büro hierselbst, Moltkestraße 2, zu den im Termin bekanntzugebenden Bedingungen öffentlich meistbietend gegen bare Zahlung. Magdeburg, den 14. Januar 1926. Friedrich Guette, beeidigter Kursmakler.

(113957] Hartwig & Voge Aktiengesellschaft, Dresden.

Nachdem die Automat⸗Aktiengesellschaft in Dresden durch Fusionsvertrag mit unserer Gesellschaft sich vereinigt hat, ist dieselbe aufgelöst und deren Firma er⸗ loschen. Gemäß §§ 306, 297 H⸗G⸗B. rordern wir demzufolge die Gläubiger der Automat⸗Aktiengesellschaft auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden. Gleichzeitig fordern wir die Inhaber der Automataktien hierdurch auf, ihre Stücke mit Dividendenscheinbogen bis 15. Februar d. J. bei uns einzureichen. Laut General⸗ versammlungsbeschluß gewähren wir für 2 Automataktien über je nom. RM 100 eine junge ab 1. Januar 1925 dividenden⸗ berechtigte Aktie unserer Gesellschaft über RM 400. Für einzelne Stücke von Automataktien vergüten wir den ent⸗ sprechenden Barbetrag, und zwar: für Attien im Nennbetrag von RM 100 RM 200 in bar und für Aktien im Nennbetrag von RM 20 RM 40 in bar. Dresden, den 12. Januar 1926. Hartwig & Vogel Aktiengesellschaft, Heinrich Vogel.

[115000] 8 Braunschweiger Portland⸗ Cementwerke in Salder.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hierdurch zu der am Sonn⸗ abend, dem 13. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, im Sitzungssaal der Deutschen Bank Filiale Braunschweig in Braunschweig stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie des Geschäftsabschlusses für das am 31. Dezember 1925 beendete Ge⸗ schäftsjahr, Beschlußtassung dazu so⸗ wie Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 2. Beschlußfassung

teilung. 3. Wahl zum Aufsichtsrat Die Einlaßkarten zur Versammlung werden von unserer Geschäftsstelle in Salder und der Deutschen Bank Filiale Braunschweig in Braunschweig gemäß § 5 der Satzung gegen Vorlegung der Aktien oder des Hintertegungsscheins eines Notars über dieselben bis spätestens am 11. Fe⸗ bruar 1926 während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden ausgegeben. Salder, den 15. Januar 1926.

über Gewinnver⸗

Scheideanstalt vormals Roeßler.

Busemann.

H. Schneider. 1

Der Vorstand.

[115025]

Der für die Auszahlung des Coupons Nr. 5 unserer 5 % igen Kohlenwertanleihe maßgebende Durchschnittskohlenpreis für die Zeit vom 1. Juli bis 31 Dezember 1925 beträgt RM 16,75, entspricht aiso dem Nominalwert der auf Reichsmark abgestempelten Stücke von NM 16,75 bezw. RM 83,75

Es werden daher nach Abzug der Kapitalertragssteuer

der Zinsschein Nr. 5 über 25 kg Kohle

bezw. 42 9 mit 38 4 netto,

der Zinsschein Nx 5 über 125 kg Kohle

bezw. RM 2,10 mit RM 1,89 netto ab 1. Februar d. J. bei den in § 2 der Anleihebedingungen genannten Banken und der Kasse der Oftpreußenwerk A. G., Königsberg, Pr., eingelöst.

Königsberg, Pr., Gumbinnen, Osterode, O. Pr., im Januar 1926.

UstpreußenwerkAktiengesellschaft.

überlandwerk Königsberg, Pr., . G. m. b. H. Uberlandwerk Gumbinnen 3 G. m. b. H. üÜberlaudwerk Osterode G. m. b. H.

[1115223]

Tagesordnung für die am Mitt⸗ woch, den 27. Januar 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im großen Sitzungs⸗ saal der Reichsbahndirektion Frankfurt, M, stattfindende 4. außerordentliche Sitzung des Landeseisenbahnrats Frankfurt, M:

1. Geschäftliche Mitteilungen

2. Prüfung der Gültigkeit der Mit⸗

gliedschaft der für den Wahlzeit⸗ raum 1926/28 ernannten und ge⸗ wählten Mitglieder und deren Stell⸗ vertreter 5 Abf. 7 der Verordnung vom 24. 4. 1922). Wahl der Mitglieder und stellver⸗ tretenden Mitglieder des ständigen Ausschusses des Landeseisenbahnrats Frankfurt, M., und für den Reichs⸗ eisenbahnrat. 8 und § 12 Abs. 1 der Verordnung vom 24. 4. 1922.) „Berichterstattung über wichtige Aende⸗ rungen im Personen⸗ und Güter⸗ verkehr, über Fahrplanänderungen und über die Beschlüsse des Reichsenen⸗ bahnrats seit der letzten Landeseisen⸗ bahnratssitzung.

Frankfurt, M., den 11. Januar 1926. Reichsbahndirektion Frankfurt, M. [102755 Deutsche Tuche Aktiengesellschaft, Leipzig, Gottschedstraße 30/32.

Die Generalversammlungen unserer Ge⸗

[114751]

Wassergas⸗Schweißwerk Aktien⸗

gesellschaft.

Durch Tod ist Generab direktor Paul Pastor. Mgl. Bulgarisches Generalkonzul. Düsseldorf, aus dem Auf⸗ sichtsrat unserer Gesellschart ausgeschieden.

Worms, den 13. Januar 1926.

Der Vorstand.

1112292] Tilfiter Maschinen⸗Aktien⸗ Gefellschaft, Tilfit.

Die Aktionäre werden zu der a 3. Februar 1926, Nachmittag 4 Uhr, im Hotel „Kaiserhof“ zu Tilsit stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung 1925. Prüfungsbericht des Aufsichtsrats. Genehmigung der Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung. Entlastung a) des Vorstands, b) des Aufsichtsrats.

Wahl des Aufsichtsrats.

.Kavpitalserhöhung.

.Aenderung der Satzungen § 4, be⸗

treffend Grundkapital.

8. Im Falle der Ablehnung deßs Punktes 6 Beschlußfassung über die Liquidation der Gesellschaft.

9 Wahl der Liquidatoren.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung sind diejeniger Aktio⸗ näre berechtigt, die gemäß § 18 des Statuts ihre Aktien mit einem Nummern⸗ verzeichnis oder die Hinterlegungsscheine nachstehender Banken oder deren Zweig⸗ stellen, Bank der Ostpreußischen Land⸗ schaft, Commerz- und Prwat⸗Bank A⸗G. oder eines deutschen Notars, aus denen die Nummern der hinterlegten Stücke genau ersichtlich sind, spätestens am dritten Werktage vor der anberaumten General⸗ versammlung, den Tag der Hinterlegung und den der Versammlung nicht mit⸗ gerechnet, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden bei der Gesellschaftskasse hinter⸗ legen und bis zum Schluß der General⸗ versammlung daselbst belassen. Tilsit, den 9. Januar 1926.

Der Vorstand. H. Bohn.

Warenhandelsgesellschaft für landwirtschaftlichen Bedarf A.⸗G.

Wir laden hiermit die Herren Aktionäre

sellschaft vom 20. Dezember 1924 und 13. Juli 1925 haben beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 50 Millionen Papiermark auf 250 000 Reichsmark zu 8

Da hiernach der Nennwert der Aktien 5,— RM für das Stück betragen würde, istt gleichzeitig beschlossen worden, für je 4 Stück der bisherigen Aktien eine neue über 20.— Reichsmark lautende Aktie auszugeben.

Nachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen ist, wir die Aktionäre der Gesellschaft hier⸗ durch zur Einreichung der Stammaktten (Mäntel und Bögen) zwecks Umstempein

gender Grundsätze auf: 8

1. Die Einreichung hat bei der Kasse der Gesellschaft in Leipzig, Gottsched⸗ straße 30/32, bis zum 31. März 1926 zu erfolgen. 8 8

2. Zu diesem Zwecke sind die alten Stammaktien, Mäntel und Bogen ge⸗ trennt, einschließlich Dividendenschein nach der. Nummernfolge geordnet und unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses bei der Kasse der Gesellschaft einzureichen. Die Umstempelung ist spesenfrei.

3. Von je vier eingereichten Aktien wird

auf Reichsmarkaktien nach Maßgabe fol⸗

u der am Mittwoch, den 10. Fe⸗ ruar 1926, 4 Uhr Nachm., in den Räumen des Rechtsamwalts und Notars Dr. Julius Arnheim zu Berlin W. 8, Charlottenstr. 54, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung ein. X

1. Mit Rücksicht auf die Beanstandung des Registergerichts nochmalige Vor⸗ legung einer Reichsmarkeröffnun been per 1. Juli 1924 und Ge⸗ nehmigung der Reichsmarkeröff⸗ nungsbilanz.

Ermäßigung des Eigenkapitals durch 1“ des Nennwerts der Aktien und durch Zusammen⸗ legung.

Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ Weee. für das Geschäftsjahr, laufend vom 1. Juli 1924 bis 1 Juni 1925, Genehmigung dieser

ilanz.

Entlastung des Vorstands und des für das Geschäftsjahr laufend vom 1. Juli 1924 bis 30. Juni 1925.

5. Ergänzungswahl zum Ausfsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗

die Gesellschaft je drei Aktien zurück⸗ behalten und die vierte mit dem Aufdruck versehen:; 1 „Diese Aktie ist gültig geblieben. Ihr Nennbetrag ist gemaͤß dem Be⸗ schlugse der Generalversammlung vom 20. Dezember 1924 und 13. Juli 1925 auf 20 Reichsmark ermäßigt. Der Vorstand.“ 1

Diese Aktie wird alsdann dem Ein⸗ reichenden zurückgereicht.

4. Soweit Aktien eingereicht werden, die die zur Umstempelung in eine Aktie auf 20 RNeichsmark erforderliche Zahl nicht erreichen, wird die Gesellschaft dem Aktionär für jede eingereichte Aktie einen auf den Inhaber lautenden Anteilschein über je 5,— Reichsmark für jede ein⸗ gereichte Aktie aushändigen. ““

5. Die alten Stammaktien, die nicht bis zum 31. März 1926 zwecks Umstempe⸗ lung bzw. zum Umtausch ihrer Anteilscheine eingereicht sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt.

Leipzig, den 9. Dezember 1925. Deutsche Tuche Aktiengesellschaft.

Behrens. Dr. Bevyme

Dr. Blumenthal.

rechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der General⸗ versammlung (den Versammlungstag nicht mitgerechnet) in den üblichen Ge⸗ schäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei der Deutschen Landmannbank A.⸗G., Berlin W. 8, Jägerstr. 19,

a) ein Nummernverzeichnis der * Teilnahme bestimmten Aktien oder Interimsscheine einreichen

b) die Aktienmäntel oder Interims⸗ scheine oder die darüber lautenden 1e der Reichs⸗ bank oder eines deutschen Notars bis zum Schluß der Generalversammlung daselbst be⸗ lassen. Der Hinterlegungsschein gilt aber nur dann als ordnungsmäßig, wenn darin die hinterlegten Aktien

ö. nach ihren 1 scheidungsmerkmalen ,8 sind und zugleich bescheinigt ist, daß diese Papiere bis zum Löͤln der Generalversammlung bei der Hinter⸗ legungsstelle in veeseteh bleiben.

Berlin, den 15. Jangar 1926.

Graf von Schlieffen.