“
[112979] Mosel⸗Grundstücks⸗Akti schaft, Bilanz per
Berlin, Potsdamer Str. 86. 31. Dezember 1924.
—
Vermögen.
Verbindlichkeiten. Grundkapirl .
Berlin, den 21. Novemb
Mofel⸗Grundstücks⸗Aktien⸗ 8
Gesellschaft.
Gemäß § 244 H⸗G⸗B geben wir hier⸗
mit bekannt daß in der Genera vom 21. November 1925 an St Grabmaier und Ernst Stark Herr Erich Donal. Berlin
Feurigstr. Nr 45, und der K. Schöneberg,
Gerbard Behor Straße 59. berufen worden Mosel⸗Grundstücks⸗ Gesellschaft. St.
ℳ ₰ 500]
4 5000
5 1UMHHM
5 0000
5 000 er 1925
lversammlung elle der Herren der Kanfmann „Schöneberg aurmann Herr Belziger sind. Aktien⸗ ark
1
IIaL.
W. Güttler Arktiengesellschaft,
Hamburg.
Bilanz per 30. September 1925.
Aktiva. Grundstück “ Materialien zeteilngungen. . Verlust . ....
Passiva. Aktienkapital Reservesonds Kreditores.
„ „ 2
2 2 . 2— .
Generalgewinn⸗ u. Verl
RMN 28 214 1—
45 75375 69 233 17
143 201 92 —
125 000 7 334, 08 10 867,84
Seces 143 201 92 ustrechnung.
Soll. Unkosten u. bschreibungen Verlustvortrag aus 1924 Sa “ Haben. Verlustvortrag auf neue
RM ₰ 65 087 16
59 233]
Rechnung
Hamburg, den 30. 12
W. Güttler Atltiengesellschaft. A. Behrens.
Der Vorstand.
I14533]2
Siegener Aktien⸗Brauerei,
Siegen.
69 233
1925
Bilanz ver 30. September 1925.
Vermögen. Brauereigrundstücke und Frbünd .“ Fässer 1““ Kontoreinrichtung. Werk⸗ zeuge und Geräte, Wirt⸗ schaftseimchtung, Bier⸗ apparate Fuhrparf, eleftr Beleuchtungsanlage Fest⸗ halle. Flaschen u. Kraft⸗ wagen 1 Sonjtige Liegenschaften. Buchsorderungen ... Kasse, Postscheck. Wechsel und Bankguthaben Vorräte 1.““
Verbindlichkeiten.
85 .
Aknenkapital: ℳ 450 000 Stammaktien +† ℳ 5000 Vorzugsaktiten.
Umstellungsreserve.. .
Reingeeimmm
Gewinn⸗ und Verl
per 30. September 1925.
ℳ
292 000 27 000 8 733,—
6 675 — 117 600 100 959
15 172 8 67 468[3 635 608 ʃ2
18 427 61 203
455 000 66 480 34 497]¾
635 608
ustkonto
Aufwendungen. Ausgaben für Malz, Hopfen. Biersteuer. Feuerung,
Futter. Instandhaltung und Betriebsmaterialien Ausgaben für Löhne, Ge⸗ hälter, Steuern und Ab⸗ gaben., Versicherungen, Handlungsunkosten. Spesen Zinsen, Kraft⸗ wagenbetrieb und Nieder⸗ lageverwaltungskosten Abschreibungen.. Reingewiinn..
CErträge. Einnahme für Bier, Eis, Blrauereiabfälle und Be⸗ triebsgewinne auf Grund⸗ stücke Vortrag aus 1923/24
Der Aufsichtsrat soll bis auf weiteres Zus fün! Mitgliedern besteben fünften Mitglied des Aufsichtsrats ist der Winter
Brauereibesitzer Paul gewählt. 1 Der Vorstan Schulz. He
Die zahlenmäßige Uebereinstimmung vor⸗ stehender Bilanz nebst der Ertragsrechnung
zum 30 September 1925 nungsmäßig gerührten
zütten — Geschäftsbüchern bescheinigt
Siegen, den 10 Dezem
W G ern hard, von der Handels⸗ fammer Siegen öffentlich angestellter und
vereidigter Büchern
111“
8 8 230 744%
143 530/ 53 53 534 85 34 497 ,30
462 307,[24
433 074 22 29 233 02
462 307 24
Zum in Köln d
e 8 mit den ord⸗ von mir ge⸗
ver 1925.
1110410]
Papiermarkbilanz per 31.
„Der Schwerthof“ Betriebs⸗Aktiengefellschaft, Köln.
1923.
Dezember
———————
1. Kassenbestand.. 8 2 Debitoren 1 8 Mobilienkonto. . Immobilien konto Darlehenskonto Aktivhypothekenkonto.
Kreditoren.. 2. Kapitaltonto 3 Hypothekenkonto.
Gewinn⸗ und
Aktiva.
Passiva.
Gewinn⸗ und Verlufikonto 8
——
2 793 500 000 000) 000] 1 977 000 000 000 000 000]
340 455 000 000 000 610 637 000 000 000
375 000 1 155 600
1 981
r749 592 002 030) 61“h)
1980 670 210 340 530 600
200 000 000—- 1 500 000 79 381 460 000 000
—
[980749 592092 030 600— Verlustkonto per 31. Dezember 1923
„ Gewinn pro 1923 Per Mieteinnahmen⸗
Aktiva.
An Generalunkostenkontioü .
0 ο90 890 24
0% 0600 2 860
3 213 093 540 000 000
79 381 460) 000 000
3 292 475 1M)JC) hMv CRhh;
3 292 475 000 000 000
Goldmarkeröffnungsbilanz
ver 1. Januar 1924.
3 292 475 000 000 000
Passiva. —ÿ
wean
1. Kassenbestand.. 2. Debitoren “ 3. Immobilienkonto . Mobilienkonto
5. Aktivhypothekenkonto .Eigentapital, Ueberschuß
Aktiva.
340
610ʃ[63
1 989 71812 1
40 000 199 990 000
2 Kreditoren
202 020 670
Goldmarkzwischenbilauz per 1. Januar 1924.
10 1. Kapitalkonto 3 Hyvpothekenkonto Brückenstr. 1—3 6
8
200 000 000f— 1 980 6702
40 000—
202 020 502
Passiva.
1. Immobilienkonto . 2 Mobilienkonto
3. Hypothetenkonto 4. Kassakonto.. 5. Debitore
1ö“
2 2
n 9 5
Der Aufsichtsrat. Pastor. Bilanz per 31.
1989 718112 1. Kapitalkonto 40 000— 340]ʃ45 610 63
2 030 670,2 00ü
Roeckerath
Hypothekentonto 3. Kreditore ...
Der Vorstanv.
Dezember 1924.
10 000,— 8 40 000— . 1 980 670 20
1 — 1
2 030 670/20
Lohberg.
1. Kassenbestand. „ 2. Debitoren. 3 Banktonto 4. Mobilienkonto. 5. Immobilienkonto
Gewinn⸗
und Verinstrechnung
54 27 Kreditoren 2 247, 16]1 2 K 5 413610 3. Kavitalkonto
2 160 497 04
2 168 212'87
Kontokorrentkonten..
— Steuerkonto (Hausszins⸗ u Grundvermögenssteuer
ver 31. Dezember 1924.
1 123 2 139 42] 8 10 000 17 668
2 168 212
86585
Un Steuummum b“ „ Generalunkoftenkonto
Dr. Dick
— —öTFZ
47 965 17 668 290 14 3199p
88
Der Aufsichtsrat.
79 903 341
en.
14 Per Mieteinnahmen
Der Worstand. Roeckerath.
Lohberg.
Die Basalt⸗Actien
Steinbrüchen,
dienenden Anlagen
Geschäste beteiligen
Mitte 1922 auß versammlung vom
nom
zum Kurse von 1000 %
ollten verwandt
Die außerordentliche schlossen geteilt in bis 38 000 zu je RM 200 umzustellen
gierungsbaumeister a. D Pranzner, sämtlich zu Linz
beim, i. Fa Dr. Louis Hagen.
i. Fa. Wilhelm
Westsalen; Generaldirektor lahnstein. Godesberg am
lichen Bestimmungen eine Stunme
visor.
ihren Sitz in Linz am Mhein; eine Z der Firma „Basalt⸗Maatschappit“. Gegeustand des Unternehmens deren Ausbeutung hierzu erforderlichen Grundstücke und Gerechtsamen, die sowie die Vornahme aller hiermit in Verbindung stehenden insbesondere auch die Uebernahme der Ausführung
und Unternehmungen. 1 8* 3 Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere
von Bauten, und der Schiffahrtsbetrieb Zweigniederlassungen zu errichten
ℳ 80 000 000 erhöht.
ℳ 30 000 000 neuen Aktien zur Verfügung Erwerbung evtl. anzughiedernder gleichartiger Unternehmen os die Entwicklung der Verhältnisse erkorderlich werdenden Geschärten Von diesen Aknien sind nom ℳ 5 000 000 zur Erwerterung der Beteiligungen und nom. ℳ 25 000 000 = 4 000 000 Reichemark zu dem später noch erwähnten Umtausch gegen die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe dem Bank⸗ hause Sal Oppenheim ir & Cie. zu treuen Händen übergeben worden das Grundkapital von 18 000 Aktien Nr 1 — 18 000 zu je RM 1000.
Sämtliche Aktien lauten auf den Inhaber. die faksimilierte Unterschrikt des Vorstands und des Von und auverdem die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten
Der Vorstand der Gesellschaft besteht gegenwärtig aus den Paul Endriß, Vorsitzender; Regierungebaumeister a Vorsitzender; Alfred Rautenderg und Paul
wählende Aufsichtsrat besteht aus S. Alfred Freiherr von Oppen⸗
Dr⸗Ing. Hans Barkhauren, stellvertr.
Der von der Generalversammlung zu höchstens 10 Mitgliedern, zurzeit aus den Herren Sal. Oppenheim fr. & Cie, Köln. Vorsitzender; Geh. t. Fa A. Levvy, Köln, stellvertretender Vorsitzender; Geh Bergrat
Gutesbesitzer Auguft Voswinckel. Rönsahl. Westfalen; in Fa. Ax. Schleifenbaum und Mattner G
Hirsch Die von der Generalverfammlung gewählten erwähnten Anteil am Reingewinn
In den Generalversammlungen, maßgebend sind.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Prospekt
115020] über 4000 000 Goldmark 8 % hypothekarisch gesicherte Anleihe von 1924
(Wandelanleihe)
3000 Schuldverschreihungen über je 1000 Goldmark Nr. 1 — 3000 5000 Schuldverschreibungen über je 3 n von 1930 ab durch Auslosung oder Gesamtkündigung zum Nennwert
.7. 1925 bis 31. 12. 1929
200 Goldmark
rückzahlbar,
mit dem Recht für die Gläubiger, innerbalb der Zeit vom 1 gegen je eine Teilschuldverschreibung eine Stammaktie Nennbetrage einzutautchen, der
Basalt⸗Actien⸗Gefellschaft zu Linz am Rhein.
Gesellschaft wurde r weigniederlassung beste
der
im Jahre
ist der Erwerb und anderweitige
Das Grundkapital betrug ursprünglich nom. ℳ 1 000 000 und wurde bis In der außerordentlichen General⸗
9 Derember 1922 wurde die Erhöhung des Grundkapitals um nom ℳ 70 000 000 neue Aktien auf nom. ℳ 150 000 000 beschlossen; von den neuen Attien wurden den alten Aktionären nom. ℳ 40 000 000 im während die
zum Bezug angeboten, des Vorstands
Generalversammlung vom 12.
und 100 000 Aktien Nr. 38 001
am Rhein.
Dr jur. Viktor Weidtman, Generaldirektor der Aktienge sell und Zinkfabrikation zu Stolberg und in Westfalen Aachen; Werhahn. Neuß; Rechtsanwalt Dr Alfred Kauffmann, Kaufmann Gustav Feinblechwalzwerk Siegen. Jacob Adrian. 1 Fa Straßenbau⸗Aktiengesellschaft Nieder⸗
mr. H H.
Rhein; Kommerzienrat Bruno Hietzig, Dresden, Mitglieder erhalten den unten
gewähren je 20.
1“
Ausnutzung, der Erwerb aller Errichtung sämtlicher hierzu
und sich an verwandten
nom ℳ 150 000 000 auf RM 24 000 000 20 000 Aktien Nr
Die Aktienurkunden tragen sitzenden des Aufsichtsrats
für deren Berufung und Ort die gesetz⸗
ur 3001 — 8000
Gesellschaft in gleichem
1888 errichtet und hat ht in Rotterdam unter
und die Pachtung von
Unternehmungen zu
Verhältnis von 2:1 restlichen nom zur Verwendung bei der oder zu ähnlichen, durch gehalten werden
November 1924 bat be⸗ ein⸗ 18 001 — 138 000 zu ie RM 20.
Herren Re⸗
D
Kommerzienrat
schaft für Bergbau Blei⸗ Peter Wilhelm Werhabn Hamburg; Menne,
Weißer
RM Aktiennennbetrag “ 2
Die Bek⸗antmachungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger; die Gesell⸗ schaft verpflichtet sich ihre Bekanntmachungen außerdem in einer Berliner Börsen⸗ zeitung, bis auf weiteres in der Berliner Börsen⸗Zeitung, und einer Kölner Tages⸗ zeitung zu veröffentlichen Von dem nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen sich ergebenden Rein⸗ gewinn werden 5 % dem gesetzlichen Reservesonds überwiesen. Alsdann werden aus ihm nach weiteren Rückstellungen und etwaiger Gewimnvortragsbildung die vertrags⸗ mäßigen Gewinnanteile der Vorstandsmitglieder und Beamten gezahlt. Sodann er⸗ balten die Aktionäre bie zu 4 % Dividende und danach der Autsichtsrat 12 % ker⸗ jenigen Summe, die nach Abzug der Zuweisung zum Reservefonds sowie von 4 % des eingezablten Grundtapitals sowie aller weiteren Rückstellungen und eines etwaigen Gewinnvortrags aus das folgende Rechnungsjahr von dem eingangs angegebenen Rein⸗ gewinn verbleibt. Tiese Aufsichtsratstantieme ist mit 36 000 RM jährlich garantiert. Her Rest wird, soweit nicht die Generalverammlung eine andere Verwendung be⸗ schließt, als fernere Dividende unter die Aktronäre verteilt.
Die Gesellschaft verpflichtet sich in Berlin und Köln je eine Stelle zu unter⸗ halten und jeweilig bekanntzugeben, bei der die Auszahlung der Gewinnanteile und Anleihezinsen, die Ausgabe neuer Gewinnanteil⸗ und Zinsscheinbogen, die Ausübung von Bezugsrechten die Hinterlegung von Aktien zur Teilnahme an den Generalversammlungen, der Umtausch der Stücke der Wandelanleihe in Aktien sowie alle sonstigen von den Gesellschaftsorganen beschlossenen, die Aktienurkunden und die Teilschuldverschreibungen betreffenden Maßnahmen kostenfrei bewirkt werden können. Für das Geschäftsjahr 1924 gelangten 4 % Dwidende auf ein dividenden⸗ berechtiates Aktienkapital von RM 20 000 000 (die RM 4 000 000 Treuhandaktien haben bis auf die Beträge, welche gegen Stücke der Wandelanleihe zum Umtausch gelangen. keinen Dividendenansvruch) zur Ausschüttung. Bilanz am 31. Dezember 1924. Aktiva. RM ₰ Grundstücke und Gerechtsame.. 6 000 000— Zugang.. . .. —1”269”g 6 319 268119 319 268/19 1 500 000 — 140 294 (06 1 640 294 06 65 294 06 1 750 000 — 179 542 — 1 929 542— 179 542 600 000 22 658 622 658 72 658 750 000 68 160[08 818 160 Abschreibung .. . .... 93 160
Steinbrecheranlagen einschl. Antriebsmaschinen ⸗ (1500 000 Zugang . 329 668;.
[829 668 1 Abschreibung.. Sonstige Maschinen und maschinelle Einrichtungen 1A1X“”“ 530
Abschreibung 30
Abschreibung 6 000 000
Gebäude.. Zugang..
Abschreibung
Bahnanlagen. Zugang.
1 575 000
Abschreibung.. Werkstatt⸗, Kran⸗ und dgl. Anlagen Zugang.
. * „ * 2 2 * 2. 2 98
Abschreibung . Betriebsinventar einschl. Wagen und Lokomotiven Zngang 8
„ 11686 ½ —29
0 227272
„ „1“
Abschreibung . Beteiligung bei anderen Geseflschaften Zugang EEEE16“ 0 0 0 22
Abschreibung
Materialvorräte Warenvorräte ¹). Wertpapiere ²) „ Kassenbestand..
Debitoren: “ in laufender Rechnungè)
Anzahlung auf Neubauten
Patentrechte Abschreibung.
Grubenaufschluß.. Abschreibung. Avale und Kautionen
Basaltinwerk.. 30 — 06 Abschreibung 096; Schiffepart.. 150 000 — 1 983,52 Abschreibung 1 983 Mobilis 8 8 222 8 251] 239 59877 0 855 720
Zugang.. 0i
Zugang.. 2
151 98302
Zugang. 3 25109 10 616 127
211 898720
10 643 827 483 077 915 793
2 481 448
35 515b
784 007
4 340 733 5 124 74!
27 782
10 528 10 527
5 743 5 743
98 568—
.
32 960 754/70
begetin 3 20 000 000
Treuhandaktien.. 4 000 Ah) Obligationsanleibe 19114) Wanoelanleihe 1924 .
noch nicht begeben. Reservesondsds . Ferebetoerchh, .ö8 Pensionskasse für die Beamten Beam ensparkasse ... 8 Restkaufpreise und Hypothekenꝛ) .. Frachten und Löhne aus Dezember 1924 Avale und Kautionven.. L14116“*“
24 000 000 124 050
4 000 000
1000 000⁄%9i8]3 000 000
1 212 759 81 2 643 396, 25 100 716,80 224 378 67 217 218801 118 801 22 298 568 — 990 895 94
32 960 754770
-P6699
¹) Fertigerzeugnisse. ²) 55 beragnisse. n. die nom. RM 4 000 000 Treuhandaktien, welche mit RM 2 000 000 zu Buche stehen Der über den Buchwert hinausgehende Mehrerlös, der bei dem Umtausch der Aktien in Teilschuldverschreibungen oder bei Veräußerung der zum Umtausch nicht B-esnenen findenden Aktien erzielt wird, wird dem gesetz⸗ lichen Reiservefonds zugeführt werden G 8 3) “ RM 2 775 902 69 Schulden der Tochtergesellschaften. 4) Eine im dve l911 ausgegebene 4 ½ % 20 die nach den Ausgabebedingungen in den Jahren 1977 — 1946 durch regelmäßige Aus⸗ losungen zu tilgen ist. Die Gesellschaft hat von dem Kündigungsrecht der Gesamt⸗ anleibe im Jahre 1923 Gebrauch gemacht. Am 31. 12 1924 waren noch nom. ℳ 827 000 im Umlauf die nach der 3. Steuernotverordnung einen Rückforderungswert von rund RM 124 050 haben. 3 5) Darunter RMN 511 526,50 Guthaben von Tochtergesellschaften RM 504 327,.04 Bankichulden. ⁶) An Hppotheken wurden Tlr. 10 3338 und ℳ 37 081,85; an
und
insgesamt aufgenommen: Vor dem 1. 1. 1918:
Nachkriegshypotheken 1918 ℳ 18 000 1919 63 000
27 000
11 460
1“ 30 000 ℳ 149 460
ihr gegenwärtiger Rückzahlungswert beträgt zusammen rund RM 34 000. Dazu kommt eine auf 1 ⅛ ha lastende Reichsmarkbvvothek von RM 2703. im Jahre 1924,
9 8 „
Die Resttaufpretie stammen hauptfächlich aus Erwerbungen der Reft aus früheren Jahren (siehe auch Anleihebedingungen! (Fortsetzung auf der folgenden Seite.)
“
von dem
von dem der Vermögensteuer 1924 zugrunde
beeh bringen sei. Die Vorentscheidung hat die Abzugsfähigkeit ab⸗
Anlerhe in Höohe von ℳ 2 000 000,
. zung gleichgü
Priuge nach Alfeld verlegt.
Erste Zen
5 8
Berlin, Sonnabend, den 16. Fanuar
tral⸗Handelsregister⸗Beilage
1926
m
—ÿ—ꝛ—ꝛꝛͦ—6
vir. r eer een
Der Inhalt dieser Beilage,
in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. vem Vereinss⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister,
6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
besonderen Blatt unter dem Titel
8 Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche J b Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ aße 32, bezogen werden
Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗
entral⸗Handelsregister für das Deutsche Rei
Das Zentral⸗Handelsregister für oas Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ preis betrögt monatlich 1,50 Reichsmark.
ch.
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
—õõ——
——- SneAeeeen 8
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 18A, 13B, 130 und 13D ausgegeben.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 2.̊l
9. Umsatzsteuerpflicht bei Lieferung von Vollmilch durch PLandwirte an eine landwirtschaftliche Genossenschaft gegen Berechnung des Preises nach dem Fettgehalt der Vollmilch und Rücklieferung einer entsprechenden Menge Magermilch. Der Beschwerdeführer, ein Landwirt, ist Mitglied einer landwirt⸗ 1 58. Geno senschaft und liefert dieser die in sjeinem land⸗ wirtschaftlichen Betriebe gewonnene Vollmilch. Die Genossenschaft stellt aus der von den Landwirten gelieferten Vollmilch Butter her und bringt diese in den Verkehr. Mit der Verwertung der bei der Buttererzeugung gewonnenen Rückstände befaßt sie sich nicht. Als Vergütung erhält der Beschwerdeführer einen Preis, der nur nach dem Fettgehalt der 1“ Vollmilch berechnet wird. Außerdem wird ihm eine der Menge der gelieferten Vollmilch T Menge Magermilch ohne Berechnung eines Entgelts zurückgeliefert. Streitig ist, ob der Beschwerdeführer auch für den Wert der zurück⸗ gegebenen Magermilch 5 zu entrichten hat. Die Vor⸗ instanzen haben die Steuerpflicht angenommen. Die Rechts⸗ beschwerde macht mit Recht geltend, daß die in der En sa ee des Reichsfinanzhofs vom 8. Mai 1925 V A 87/25 Gu vgl. Nr. 55 der in Nr. 130 des Zentralhandelsregisters 1925 abgedruckten Ent⸗ scheidung) ausgesprochenen eunb auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien, und die icht deshalb zu verneinen sei. für die Beurteilung nach dem Umsatzsteuergesetz liegt in der Tat ieselbe Rechtslage vor, wie in der angeführten ö Wie
in dieser bei der “ von Rüben an Zuckerfabriken unter Rücklieferung der Rübenschnitzel an die landwirtschaftlichen Hieferer nur ein steuerpflichtiger Umsatz angenommen worden ist, soweit den Landwirten ein nach dem Zuckergehalt der Rüben be⸗ rechneter Preis gezahlt wird, so kann auch hier nur ein Umsatz aus der Lieferung des Fettgehalts der Milch in Frage kommen. Der wirtschaftliche Zweck der Beteiligten ist eben nur auf den Umsatz des Fettgehalts der Milch gerichtet. Der Zweck des ganzen Ver⸗ 2 8 nur die Herstellung und Verwertung von Butter. Die ii der Buttererzeugung verbleibende Magermilch will der Land⸗ wirt nicht der Meierei belassen, weil eh se für seine eigene Wirt⸗ schaft gebraucht, die Meierei will die Magermilch nicht behalten, heil sie sie nicht verwerten kann. Die Vorinstanz führt aus: Der Lieferer sei sich darüber klar, daß er den Fettge alt der Milch allein nicht liefern könne, da dieser noch mit der Magermilch ver⸗ bunden sei. Deshalb könne sein Lieserungswille nicht allein auf den Fettgehalt, sondern nur auf die Vollmilch gerichtet jr. Die Borinstanz verweist auf die §§ 93, 306, 950 des Bürgerlichen Ge⸗ setzbuchs. Aber gerade gegen diese v Auffassung richtet sich die Entscheidung des Senats vom 8. Mai 1925, die für das Umfatzsteuerrecht nicht die dingliche Rechtsgestaltung, den von den Beteiligten beabsichtigten wirtschaftlichen Erfo g maß⸗ EI; sein läßt. Gegenüber den weiteren Ausführungen der Vor⸗ tanz ist nur hervorzuheben, 8 es sich hier nur um den ein⸗ eangs bezeichneten, nach der Feststeltung der Vorinstanz in dem rtigen Bezirk vorherrschenden Gebrauch handelt, bei dem der Landvwirt einen nur nach dem Fettgehalt der Vollmilch berechneten Preis erhält, und ihm die Magermilch ohne Berechnung eines Ent⸗ gelts zurückgeliefert wird. Der Senat hat keinen b sich in der vorliegenden Sache darüber MnsPhegane wie die Umsatzsteuer⸗ pflicht für die Rücklieferung von Magermilch zu beurteilen ist, wenn Meiereien in Frage kommen, die sich selbst mit der Ver⸗ verlung der Magermil ee. oder wenn der Preis in anderer Weise berechnet wird. Abgesehen davon, daß die Entscheidung sich auf den vorliegenden Streitfall zu beschränken hat, fehlen für die Beurteilung anderer, ähnlich liegender Verhältnisse die Unter⸗ lagen. Jedenfalls ist die von der Vorinstanz angeführte Tatsache, haß der hier in Rede stehende Gebrauch nicht allgemein üblich ist,
r seine wirtschaftliche Beurteilung nicht von v“ Bedeutung. Endlich 91 die Vorinstanz aus § 2 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes schließen zu können, daß das Gesetz bei land⸗ 1S Genossenschaften Hm a scch ein umsatzsteuer⸗ pflichtiges Geschäft annehme, wenn die 1 S; den Mit⸗ gliedern gegen Entgelt Rückstände zurückliefere. Aus der den Ge⸗ nossenschaften gewährten Steuerbefreiung gehe also die Steuer⸗ pflicht der Mitglieder hervor. Aus der Vorschrift kann aber für den vporliegenden Fall nichts hergeleitet werden, da, wie erwähnt, hier die Magermilch ohne Entgelt wird. Der Beschwerde⸗ shen war hiernach unter Aufhebung der die be⸗
ahenden Entscheidungen der Vorinstanzen von der festgesetzten msatzsteuer 1925 V A 276/25.)
(Urteil vom 20. November 19. Abzugsfähigkeit der Einlagen stiller Gesellschafter der Vermögensteuer 1924 zugrunde gelegten Vermögen einer G. m. b. H. Der Streit dreht sich darum, ob nögen jelegten Vermögen der G. m. b. H. die Einlage zweier stiller Gesellschafter in Höhe ihres aufgewerteten Betrags von zusammen 350 762,16 RM in Ab⸗
2† 9
freizustellen.
ehnt. Sie stellt in tatsächlicher Beziehung fest: Die Steuer⸗ pflichtige gab zu, vaß eine Einigung über die bestimmte Höhe der vorzunehmenden Aufwertung erst im Laufe des Jahres 1924 er⸗ folgt sei. Sie 5 jedoch der Ansicht, daß der Zeitpunkt dieser Eini⸗ — tig sei, da auch die stillen Gesellschafter von vorn⸗
erein einen Rechtsanspruch darauf gehabt hätten, bei Aufstellung der Goldmarkbilanz hinsichtlich der Verteilung des Geschäftsver⸗ mögens bzw. der Aufwertung der Kapitaleinlagen wie offene Handelsgesellschafter und Kommanditisten behandelt zu werden. Die aus dieser tatsächlichen Feststellung vom Vorsitzenden des
Finanzgerichts gezogene rechtliche Folgerung, daß eine Aufwertung der Einlage bel, der Vermögensteuerfeststellung nicht zu berücksich⸗ tigen sei, ist nach Lage des Gesetzes nicht zu beanstanden. Der er⸗ kennende Senat Se sich der in dem Urteil des Reichsfinanshofs 3. Juni 1925 VI A 203/25 (abgedruckt unter Nr. 74 der Nr. 154 des Zentralhandelsregisters 1925) vertretenen Rechtsauffassung über die Behandlung der Einlagen eines stillen Gesellschafters an. Die Beschwerdeführerin wendet ein, dem erwähnten Urteil des Reichsfinanzhofs vom 3. Juni 1925 liege ein wesentlich anderer Tatbestand zugrunde als der vorliegende Sachverhalt, denn in jenem Falle handle es sich um ‚Erbteile einer ungeteilten Ver⸗ mögensmasse“, bezüglich deren eine Auseinandersetzung erft er⸗ forderlich .“ wäre. Dieser Einwand ist nicht durchschlagend. Der VI. Senat hat sich nicht darüber ausgesprochen, ob in dem von ihm entschiedenen Fall der Tatbestand einer ungeteilten Erb⸗ schaft gegeben war, was die Beschwerdeführerin annimmt. Er nimmt zu der damals aufgestellten Behauptung, die Einlagen der Kinder seien „keine Darlehen, sondern nach der Art des stillen Gesellschaftsverhältnisses im Geschäfte belassen“, keine bestimmte Stellung, sondern prüft die Rechtslage ausdrücklich auch für den Fall, daß es sich um Einlagen stiller Gesellschafter gehandelt habe, und spricht aus, daß die Einlagen stiller Gesellschafter wie gewöhn⸗ liche Forderungen zu behandeln seien. Die Beschwerdeführerin hat die zur g vee; dieses Ausspruchs gemachte Rechtsausführung, daß der stille Gese cehen nicht als selbständiger gewerblicher Unternehmer anzusehen sei, mißverstanden, wenn sie einwendet, unerheblich sei, ob beide stillen Gesellschafter als selbständige ge⸗ werbliche Unternehmer nach § 335 des “ „anzu⸗ sehen“ seien, was die Vorentscheidung als wesentlich ansehe. Maß⸗ gebend sei vielmehr, ob die stillen Gesellschafter tatsächlich ein selb⸗ tändiges Gewerbe ausüben, wie es vorliegend bei beiden der Fall 8 denn beide stillen Gesellschafter seien Inhaber von Eisen⸗ ndelsgeschäften Für die hier 8 entscheidende Frage kommt es nicht darauf an, was die stillen abgesehen von ihrer Beteiligung an dem Unternehmen der Fasgzerde enorn G. m. b. H., sind bedeutungsvoll ist allein, daß sie in dieser ihrer Be⸗ teiligungsform nicht als selbständige gewerbliche Mitunternehmer des Betriebs der G. m. b. H. zu gelten haben. So wenig wie ein Privatkapitalist, der sich an einem Unternehmen als stiller Gesell⸗ schafter beteiligt, dadurch zum selbständigen gewerblichen Mitunter⸗ nehmer dieses Betriebs wird, ebensowenig ist das der Fall, wenn der stille Gesellschafter Gewerbetreibender ist. Der stille Gesell⸗ schafter beteiligt sich nicht als Unternehmer an seinem eigenen, ihm und dem Firmeninhaber gemeinsam gehörigen Geschäft, sondern er beteiligt sich mit einer Vermögenseinlage an dem Handelsgewerbe eines andern. Der Inhaber wird aus den in dem Betriebe ge⸗ chlossenen Geschäften allein “ und verpflichtet (§ 335 des andelsgesetzbuchs). Der stille Gesellschafter hat keinen Anteil am esellschaftsvermögen, sondern nur obligatorische Ansprüche gegen den eschäftsinha auf Gewinnanteilscheinen und auf Zahlung seiner sich bei der Auseinandersetzung ergebenden Forderung. Die jetzt von der Rechtsbeschwerde aufgestellte Behani nng. die Eini⸗ gung über die Aufwertung der Einlagen der stillen Gesellschafter habe bereits beim Schlusse des Geschäftsjahrs, am 31. Dezember 1923, soweit daß lediglich die rechnerische Feststellung nach dem Bilanzergebnis noch ausgestanden habe, ist mit den tat⸗ sächlichen Feststellungen des angefochtenen Bescheids nicht zu ver⸗ einigen. Sie stellt eine neue tatsächliche Behauptung dar, die bei der sich aus § 267 der Reichsabgabenordnung ergebenden be⸗ schränkten Natur des Rechtsmittels der Rechtsbeschwerde in dieser Instanz nicht mehr vorgebracht werden kann. Der gegenteilige Standpunkt der angefochtenen Entscheidung war ohne Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und ohne gerügten Verfahrens⸗ mangel auf Grund des eigenen Vorbringens der Beschwerde⸗ führerin getroffen. Dort hatte sie behauptet, daß Geschäftsinhaber und stille Gesellschafter sich über die Höhe ihrer Ansprüche an dem ausgewiesenen Bilanzvermögen vor dem 31. Dezember 1923 noch nicht geeinigt gehabt hätten, daß erst inzwischen unter den Beteiligten eine Einigung dahin zustande gekommen sei, daß das nach Abzug der Geschäftsschulden verbleibende Reinvermögen im Verhältnis der gesamten ursprünglichen Kapitaleinlagen auf die G. m. b. H. und die stillen Gesellschafter aufzuteilen sei. Eine solche Lösung der Aufwertungsfrage ergab sich keineswegs zwangsläufig aus dem “ des stillen Gesellschaftsvertrags, vielmehr wäre danach auch eine andere Festsetzung der Ansprüche der stillen Ge⸗ ellschafter rechtlich durchaus möglich gewesen. Es lag also am ermögenssteuerstichtage nach den den Reichsfinanzhof bindenden tatsächlichen Feststellungen eine Vereinbarung aufgewertete Sedee der stillen Gesellschafter im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 der III. Steuernotverordnung nicht vor. Endlich ist auch der in der Rechtsbeschwerde erhobene Einwand einer pel⸗ besteuerung des Werts der stillen Beteiligung nicht zunehfess. Eine solche findet um deswillen nicht statt, weil die Bewertung der rderungen aus der stillen Gesellschaft bei den stillen Gesell⸗ chaftern nach denselben Grundsätzen erfolgt, wie die Bewertung der Schuld an sie bei der G. m. b. H. Noch nicht aufgewertete Forderungen und Schulden haben nach § 88 der III. Steuernot⸗ beiderseits außer Ansatz zu bleiben. (Urteil vom 13. No⸗ vember 1925 I A 148/25.)
11. Ist der amerikanische Zahnarzt (Doctor of Dental Surgery) Angehöriger eines freien Berufs oder Gewerbetreibender und sein zur Erwerbstätigkeit ver⸗ wendetes Vermögen als Betriebsvermögen zur Vermögens⸗
schränkten Natur der Rechtsbeschwerde versa
eeuer heranzuziehen? Streitig ist lediglich die Frage, ob Be⸗ chwerdeführer, der nach einjährigem Studium an der Staats⸗ universität Michigan in Amerika auf Grund der dort abgelegten Prüfung die Berechtigung zur Führung des Titels eines Doctor of Dental Surgery erlangt hat wie ein in 8 land approbierter Zahnarzt zu den Lge,ee; en eines freien Berufes zu zählen ist oder als Gewerbetreibender zu gelten at und demgemäß 8 zur Erwerbstätigkeit verwendetes Bermögen als Betrie svermögen zur Vermögenssteuer zu veranlagen ist. Beschwerdeführer begründet seine Auffassu daß er als Angehöriger eines freien Berufs zu behandeln ist, im wesentlichen mit dem Hinweis, daß das von ihm an der amerikanischen Universität v Studium dem an einer deutschen Hochschule mit der Approbation als praktischen Zahnarzt n Studium wissenschaftlich gleichwertig und daß er daher steuerrechlich einem in Deutschland approbierten Zahnarzt gleichzustellen sei. Beschwerdeführer will offenbar damit zum Ausdruck bringen, daß seiner Tätigkeit nicht deswegen die An⸗ erkennung als die Tätigkeit eines freien Berufs versäagt werden könne, weil er seine Vorbildung, die im übrigen mit der eines in Deutschland approbierten Zahnarztes auf der gleichen wissenschaft⸗ lichen Stufe stehe, auf einer nichtdeutschen Hochschule erlangt habe. Im vorliegenden Falle kann aber die Frage, ob etwa eineg wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oden erziehende Tätigkeit deswegen nicht den “ Berufen zuzu⸗ rechnen sei, weil die zu ihrer Ausübung erforderliche Vorbildung nicht auf einer deutschen Anstalt erworben und der Befähigungs? nachweis nicht auf Grund einer in Deutschland vorschriftsmä⸗ 4 abgelegten Prüfung erlangt sei, dahingestellt bleiben. Denn wi die Vorinstanz cug Grund einer Mitteilung des eawu— Vizekonfuls in 2 festgestellt hat, entspricht die zur Era langung des Grades eines octor of Dental Sur 8 verlangte ö“ jedenfalls nicht den wissenschaf lichen Anforderungen, die an die Erlangung der Approbation zum deutschen Zahnarzt gestellt werden. Für eine derartige Gleiche stellung käme unter Umständen nur die zur Erlangung des Grades eines Doctor of Dentel Science erforderliche wissenschaftliche Vor⸗ bildung in Betracht. Diese einwandfrei getroffene tatsächliche tellung, deren Nachprüfung dem Reichsfinanzhof bel de t ist 267 de eichsabgabenordnung), baee⸗ t schon für sich 1 die Au fassung der Vorinstanz, daß der Beschwerdeführer als amerikanischer Doctor of Dental Surgery, mag seine Tätigkeit auch die eines Deutschland üssrevieree hhnarztes überragen oder nicht, 89 wie ein solcher zu den wecege⸗ eines freien Berufs zu zähle 4 4 entspri chaftlichen Verhältnisse, die dahin geht, die Angehörigen der freien Berufe mit Rücksicht auf ihre vorwiegend wirtschaftliche Tätigkeit steuerrechtli mehr und mehr den Gewerbetreibenden gleichzu⸗ stellen. Dieser “ es aber nicht entsprechen, in Erweiterung des Kreises der freien Berufe den amerikanischen Doctor of Dental Surgery nur deswegen zu den Angehörigen der freien Berufe zu zählen, weil er sich auf demselben Gebiete wie det Zahnarzt betätigt. Die Vorentscheidung ist daher e2 von Rechts⸗ irrtum, wenn sie für des Beschwerdeführers Veranlagung zur Ver⸗ mögensteuer 1924 ein steuerpflichtiges Betriebsvermögen ana genommen hat. (Urteil vom 14. Oktober 1925 VI. A. 759/25.) 12. in einem anhäüngigen Steuerrechtse mittelverfahren haben an den für die Instanz bestellten Bes vollmächtigten zu erfolgen. Der 2. Senat des Reichsfinanzhofs hat in seiner Entscheidung vom 3. Juni 1921 die Anwendung des §. 176 der Zivilproze ordnung, wonach Zustellungen, welche in einem anhängigen Rechtsstreit geschehen sollen, an den für die In⸗ stanz bestellten Prozeßbevollmächtigten erfolgen müssen, durch § 70 er Reichsabgabenorbnung für unmittelbar gegeben erachtet, da danach für Zustellungen die Vorschriften der vilprozeßordnun über Zustellungen von Amts wegen gelten und für diese nach § 20 der dheor hrtneha die Vorschriften über die Zustellungen auf Betreiben der Parteien entsprechende Anwendung finden. Für da EZö“ nach der Abgabenordnung haben nach der genannten Ent in vollem Maße die gleichen Gründe zu elten, die für die Zivilprozeßordnung im 176 dazu geführt aben, die Zustellung an den Instanzprozeßbevollmächtigten als zwingend vorzuschreiben, und die dahin gehen, daß die Leegatcg
ist. Diese Entscheidung ents t auch der Entwicklung der wirt⸗
eines Prozeßbevollmächtigten als Ausdruck des Willens der Part
aufgefaßt werden müsse, daß sie sich des eigenen Prozeßbetrieb
begebe, Ae.. du tellungen nicht empfangen wolle, und für den Vollmachtgeber das Recht begründe, daß dieser Wille beachtet werde. Der groß⸗ Senat des Reichsfinanzhofs hat sich dieser Auf⸗ fassang angeschlossen. Allerdings kennt die Abgabenordnung keinen o scharf umschriebenen Begriff der Prozeßvollmacht, wie ihn § 81 der Zivilprozeßordnun da nach § 238 Abs. 2 Bevoll⸗ mächtigte s nur auf Verlangen als solche auszuweisen haben. Es wird also in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse zu prüfen sein, ob eine Bevollmächtigung für die in Frage kom⸗ mende Rechtsmittelinstanz als vorliegend anzusehen ifr. und eine solche Bevollmächtigung wird nicht gchen darin erblickt werden können, 8. der Steuerpflichtige sich bei irgendeiner einzelnen Prozeßhandlung von einem anderen hat vertreten lassen. Im übrigen ist die Anwendung des § 176 der Zivilprozeßordnung nur für das Rechtsmttt ver ehen. (§§ 217 ff. der Reichsabgaben⸗ ordnung), nicht für die Zustellung des Steuerbescheids geboten. (Urteil vom 9. November 1925, Gr. S. 3/25.)
8 richtet. Der
1. Handelsregister. Szehe Alfeld, Leine. [113974] Im hiesigen Handelsregister A unter
Nr. 150 ist bei der offenen Handelsgesell⸗ chaft in Firma Friedrich Schelper in amsprin ge heute fe endes eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist von Lam⸗ 1 8 Alfeld ve In Lam⸗ ringe ist eine Zweigniederlassung er⸗
“
Eintritt ist mit 1924 erfolgt
sellschafter vertreten.
.“
1“
in Femmermeifter f er in Alfeld ist als persönlich Haf⸗ tender in die Gebasheg eingetreten. Nr 4 irkung vom 1. Januar Jeder Gesellschafte ist be⸗ rechtigt, die Gesellschaft a treten. Bei Geschäften über 10 000 RM. im Einzelfall können jedoch gemeinsam die
Amtsgericht Alfeld, 11. 1. 1926.
nur zwei Ge⸗
[Altona, EIbe. [113975] Nr. 1. Eintragungen ins Handelsregister.
frexri A 2524 j
anuar 1926. A
A 95. C. Harnack, Altona: Die Prokura des Kaufmanns Krausewald ist
erloschen.
A 311. Carl F. Patzer, Altona: Die Firma ist übergegangen auf die Carl Gesellschaft F. Patzer Gesellschaft mit
Heltung. Altona, und als Einzelfirma er⸗ oschen.
ein zu ver⸗
Alfred Ernst, Lokstedt: Die Firma ist erloschen.
2608. A. Brunstein & Co., Altona. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter dieser offenen die am 1. Januar 1926 begonnen hat, sind Kaufmann Alter Brunstein Altona, und Jeanette Brunstein, geb. beschränkter selsst 1 Kaufmann Siegmund ein, na,
A 2609. Ho
2
Persönlich Fefense Gesellschafter dieser offenen Handelsgesellschaft, die am 16. No⸗ vember 1925 begonnen hat, sind Kaufmann Ge Hohnholz, Hamburg, und Witwe Albertine Hummerich geb. rmsse
Bremen. Zur Vertretung der Gesellscbafh ist nur der Gesellschafter Hohnholz er⸗
mächtigt. 65. 1926
PSanuar 2 B 298. Vergnügungsdiele Grosz⸗ Altona, Gesellschaft mit beschränk⸗
v1“
andelsgesellschaft,
[dhorn, da⸗ run⸗
rokura erteilt. olz & Co., Altona.
88