Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpaptermärkten. Devisen.
Danzig, 16. Januar (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Dinziger Gulden.) Noten: 100 Zlotv Auszahlung Warschau 72,01 G., 72,19 B., 100 Zlotww Lokonoten 72,16 G., 72,35 B. — Schecks: London 25,20 ½ G., —,— B. — Auszahlungen: London 25,22 G., —,— B., Zürich 100,10 G., 100,35 B., Berlin telegraphische Aus⸗ zahlung 123,371 G., 123,679 B.
London, 16. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 128,81. New York 4,86,00, Deutschland 20,40 ½, Belgien 107,02, Spanien 34,33, Holland 12,08,31, Italien 120,27, Schweiz 25,15, Wien 34,49.
Zürich, 16. Januar. (W. T. B.) Devssenkurse. New York 5,17 ¾, London 25,15 ⅞, Paris 19,62, Brüssel 23,50, Mailand 20,90, Madrid 73,35, Holland 208,15, Stockholm 138,65, Oslo 105,50, Kopenhagen [29,00, Prag 15,32 ½, Berlin 1,23,30, Wien 72,90, Busapest 0,00,72,60, Belarad 9,15 ½, Sofia 3,67 ½, Bukarest 2,30, Warschau 72,50, Helsingfors 13,07, Konstantinopel 2,75, Athen 7,10,
Buenos Aues 214,00.
Kopenhagen, 16. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 19,52, New York 4,02 ¾, Berlin 95,80, Paris 15,50, Antwerpen 18,45, Zürich 77,75, RNom 16,45, Amsterdam 162,00, Stockh lm 107,75, Oslo 82,10, Helsingfors 10,15, Prag 11,94, Wien 0,56,75.
Stockholm, 16. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,15, Berlin 0,89,00, Pans 14,30, Brüssel 17,00, Schweiz. Plätze 72,25, Amsterdam 150,25, Kopenhagen 93,20, Oslo 76,30, Washington 3,73 ¼, Helsingrors 9,43, Rom 15,15, Prag 11,15, Wien 0,53,00. Dslo, 16. Januar. (W. T. B.) Devisenkurse. London 23,75, amburg 117,00, Paris 18,70, New York 491,00, Amsterdam 197,50, Hirich 95,00, Helsingfors 12,40, Antweypen 22,45, Stockholm 131,60, Kopenhagen 122,50, Rom 20,00, Prag 14,70, Wien 0,69,75.
London, 16. Januar. (W. T. B.) Silber 31 3⁄16, Silber
Wertpaplere. 1
Frankfurt a. M., 16. Januar. (W. T. B.) Oesterxeichische Kreditanstalt 6,75, Adlerwerke 35,50, Aschaffenburger Zellstoff 60,00, Badische Anilintabrik 121,75, Lothringer Zement —,—, Chemische Griesheim 121,75, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 88,50, Frankfurter Maschmnen (Pokorny u. Wittekind) 31,50, Hilpert Maschinen 20,00, Höchner Farb werke 121,75, Phil. Holzmann 57,00, Holzverkohlungs⸗ Industrie 57,00, Wayß u. Freytag 77,00, Zuckersabrik Bad. Wag⸗ häufel 45,00. .
Hamburg, 16. Januar. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank Commerz⸗ u. Privatbank 100,75, Vereinsbank 90,10, Lübeck⸗Büchen 122,00, Schantungbahn 1,75, Deutsch⸗Austral. 96,00, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 109,25, “ 99,50, Nordd. Lloyd 118,00, Verein. Elbschiffahrt 40,75, Calmon Asbest 32,00, Harburg⸗Wiener Gummi 49,00, Ottensen Eisen 15,25, Alsen Zement 129,00, Anglo Guano 78,00, Merck Guano —,—, Dynamit Nobel 87,25, Holnenbrauerei 115,00, Neu Guinea 180,00 Otavi Minen Freiverkehr. Sloman Salpeter 3,50.
Amsterdam, 16. Januar. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 106,50, 4 ½ % Niederländische Staate⸗ auleihe von 1917 zu 1000 fl. 99716, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 737½⅛6, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 fl. 102 ⅛, 7 % Dentsche Reichsanlerhe 100,50, Reichsbank neue Aktien 147 ⅛, Nederl. Handel Maatschappif⸗Akt. 150 ⅛, Jurgens Margarine —,—, Philips Gluerlamven 364,50 Geconsol. Holl. Petroleum —,—. Kuninkl Nederl. Petroleum 4075 3, Amsterdam Rubber 359,25, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 63,00, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 165,75, Cultuur Mpij., der Vorstenl. 161 ⅛, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 620,00, Deli Maatschappif 408,25, Senembah Maatschapij 506,50. .
—.— — .
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Manchelster 15. Januar. (W. T. B.) Am Gewebe⸗
8
eln. Die Nachfrage bat sich gebessert. Auf dem Garnmarkt war die Geichäftstätigkeit als ziemlich gut zu vezeichnen.
34 fh. 6 d. für das Sltück.
111“ 1 84
Nr. 2 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische
innere Verwaltung herausgegeben im Preußischen Ministerium
des Innern, vom 13. Januar 1926 hat kolgenden Inhalt: Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RedErl,. 7. 1. 26, Dier st⸗ bezüge der den Landräten beigegebenen Reg⸗Assessoren — Kom⸗ munalverbände RodErl 8 1.,26 Wegevorauesleistungen. — RoErl. 8 1. 26. Reichssteuerverteilungen — Reichswehr.
RoErl 5. 1. 26, Veteranenbeihikfe. — Polizeiverwaltung.
RodErl. 2 1. 26, Stellung des Handwerks zum Preisabbau —
RdErl 7. 1. 26, Bekämpf. d. Schund⸗ u Schmutzschriften. — Ver-⸗.
öffentlichungen der Filmprüfstellen. — RdeErl. 31: 12 25. Ver⸗ rechnung von Berufzschulbeiträgen bei der Poli ei — RdErl 6. 1 26, Verrechnung von Versorg⸗Gevührnissen an Schutzpol⸗Beamte. — RdErl. 2 1. 26, Betöstigungsgeld f Pol⸗Küchen. — RdErl. 2. 1. 26,
Reinigungsmittel f. d Tuchbekleidung d Schutzvol — ReErl 7. 1. 26,
Heilfürsorge 18 Schutzpol⸗Beamten usw. — Paß⸗ u Fremden⸗ polizei RdErl. 9. 1. 26, Aurhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Deutschland u d. Schweiz — Verkehrswesen.
RdErl. 4 1. 26, Zulassung v Luftverkehrsunternehmen. — RdErl. 7. 1 26, Ausbildung v. Krattfahrzeugkührern. — RbErl. .. 6 Kennzeichnung d. Krafttahrzeuge. — RdErl. 9 1. 26, Aend d. Vor⸗ Bücherausglesch⸗
schriften über Kraftfahrzeugverkehr. — Liste 1. — Nichtamtlicher Teil Verzeichnis empfehlens⸗ werter Jugendschriften. — Rechtsprechung des Dusplinarhofs. — Einbanddece f. d. MBliV. — Neuerscheinungen. Zu beziehen durch älle Postanstalten oder. Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8. Mauerstraße 44 Vierteljährlich 1,80 RM für Aus⸗
—
Water Twist Bundles notterten 17 ½ d. das Pfund und Peinters Cloth)
Der Bezugspreis beträgt monallich 3,— Neichsmark.
Alle Postanstalten nehmen Bestellang an, für Berlin außer den
Postanstalten und Zeitungsoentrieben für Selbstabholer auch die
aße Nr. 32. Reichsmark.
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelm Einzeine Nummern hosten 0 Fernsorecher: Zenmum 1573.
. Anzeigenpreis für den Raum
5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer
gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark. Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Withelmstraße Nr. 32.
Reichsbankgirokonto
den 19. Januar,
Abends.
1926
Postscheckkonto: Berlin 41821.
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—-—
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sowie dem Arbeitgeber und dem Arbeit zur
auf Lieferung 31 ⁄16.
markt war die Haltung stetig und wirkte autf den Absatz belebend
gabe A (zweiseitig) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig) 18. Januar 1926 wird die Fünft Ausführungsverordnun zur
8 Gelegenheit .“ G “ Verordnung über Erwerbslosenfürsorge in der geltenden Fassung 8
Aeußerung geben.
2 . . 2 —2 2 8 *
8 Un tersuchungssachen. 8
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolontalgefellschaften.
Bffentlicher A
1,95 Reichsmark.
nzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Ginheitszeile (Petit)
7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invalidttäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 3 11“ 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1 11. Privatanzeigen.
8 ☛☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der G
— —
eschäftsstelle eingegangen sein.
1. Untersuchungs⸗ Eöö1X“X“
[1158 Beschluß.
Der abwesende Oberreiter Franz Brück von der 2. Eskadron 5. (Preuß) Reiter⸗ regiments, gegen den die öffentliche Klage wegen Fahnenflucht erhoben ist, wird für fahnenfluͤchtig erklärt
Köslin, den 13. Januar 1926.
Das Amtsgericht. Der Vorsitzende des Schöffengerichts: Kaiser.
2 Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[(115429! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 6. April 1926, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer 119/120, versteigert werden das in Berlin, Müncheberger Straße 27, be⸗ legene, im Grundbuch von der Königstadt Band 73 Blatt Nr 3923 leingetragene Eigentümerin am 28. Oktober 1925, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Likörfabrikantenfrau Anna Schönvrunn, geb. Schmidt, in Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohn⸗ haus mit rechtem Seitenflügel und teil⸗ weise unterkellertem Hof, b) Stall und Remise links. Gemarkung Berlin Karten⸗ blatt 44 Parzelle 1116/104, 5 à 45 qm groß Grundsteuermutterrolle Art. 6662, Nutzungswert 10 660 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 4060. — 85. K. 103. 25/10.
Berlin, den 7. Januar 1926 Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[1115430] b Der Landwirt Heinrich Sott in Sottrum Nr. 19 hat das Aufgebot nachstehender Kriegsanleihen: 1. 5 % Anleihe des Otich. Reiches von 1914, C Nr 640 824 = 100) ℳ, 2. 5 % Anleihe des Dtich Reiches von 1914, C Nr. 540 622 = 1000 ℳ, 3. 5 % Anleihe des Dtsch Reiches von 1915, C Nr. 2 246 229 = 1900 ℳ. 4. 5 % Anleihe des Dtsch Reiches von 1916, C Nr. 7 873 405 = 1000 ℳ bean⸗ traat Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Mai 1926, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kaftloserklärung der Urkunden erfolgen wird — 1 Bockenem, den 9. Januar 1926 Amtsgericht. 8
[115431] Aufgebot. Die Firma Svonhol; & Co. (vorm. Herz) Kommanditgesellschaft zu Beilm, erusalemer Straße 25, vertreten durch die Rechteanwälte Dr. Zentawer und S. Glaß in Berlin Große Frankkfurter traße 141, hat das Auigebot der am 31 Dezember 1922 in Verlust geratenen Aktie Nr 27 299 der Aktiengesellschaft für Feld⸗ und Kleinbahnbedarf vorm Oren⸗ stein & Koppel in Berlin über 1000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. November 1926, Mittags uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Möckernmitr. 128/130. 1 Treppe, Zimmer 188. anberaumten Aufgebotstermm bei Ver⸗ merdung der Kraftloserklärung der Attie
seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen. Gemäß §§ 1019, 1020 3⸗P⸗O wird ferner der Antragstellertn verboten, an den Inhaber der vorgenannten Aktie eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. Das Verbot findet auf den obengenannten Antragsteller keine Anwendung. — F. 16. 25 Berlin, den 23. Dezember 1925 Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abt. 1.
[115136]
Der Versicherungsschein Nr. 10 358 ist angeblich abhandengekommen. Sofern innerhalb eines Monats Ansprüche bei uns nicht geltend gemacht, stellen wir gemäß § 18 der allgemeinen Versicherungsbedin⸗ gungen die Ersatzurkunde aus.
Berlin, den 14. Januar 1926. Gladbacher Lebensversicherungsbank Akt.⸗
Gesellschaft zu Berlin.
[115435]
Wechselaufgebot im Reichsanzeiger vom 30. XII. 1925 ist durch Rücknahme er⸗ ledigt. “
ECuxhaven, den 11. I. 1926.
Das Amtsgericht.
—;;
[115432] . Blanko⸗Wechsel RMN 1000,— per 20 11. 26, zahlbar bei Bay. Girozentrale Nürnberg, kam in Leipzig abhanden. Wir warnen vor Ankauf. Senco⸗Pinselfabrik, Neustadt, Aisch.
[115433] Aufgebot.
Die Firma Sonntag & Francke, mech. Schuhfabrik in Delitzsch, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen, von A. Schultz, Schuhlager, in Neu⸗ strelitz. Glambecker Straße 4 akzeptierten, am 8. März 1926 fälligen Blankowechsels über 275,50 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneien Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird
Neustrelitz, den 12. Jannar 1926.
Amtsgericht Abt. 1.
[(115434] Aufgebot. 3
Die Petrol⸗Block Erdölgesellschaft m. b. H. in Berlin W. 50, Tauentzien⸗ straße 10, in Vollmacht der „Petrol⸗Block, Societate Anonima Romana in Bucuresti. Strada Nicolae Golescu 5“, hat das Aufgebot eines Schecks Nr. 628 081 über 3000 ℳ, ausgestellt am 17. Juli 1925 von der „Banca de Credit Roman“ in Bucuresti auf die Direction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft in Berlin an die Order von Adolf Getreuer, Wien, beantragt Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. März 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14 III. Stock. Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wirod.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84,
F. 4. 28 den 11 1. 26.
—
[115437] Aufgebot.
Der Fuhrmann Wilhelm Isemann in Volmerdinglen Nr. 216 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 30. Juli 1908 über die im Grund⸗ huch von Volmerdingsen Band 9 Blatt 394 in Abteilung III unter Nr 10 für seine verstorbene Ehefrau. Anna geborene Spielker, eingetragene Darlehnshypothek von 2000 Mark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Mai 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗
neten Gericht, Zimmer 18, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. . Bad Oeynhausen, d. 13. Januar 1926. Das Amtsgericht. [115439] Aufgebot. — Der Handelsmann Franz Höhne in Riesdorf hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ brietes über 1500 ℳ eingetragen für den Gutsbesitzer Louis Hoffmeier in Gölzau im Grundbuch von Riesdorf Band II. Blatt 47, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Mai 1926, Mittags 2 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 5, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt werden wird. Cöthen, den 14. Januar 1926. Anhaltisches Amtsgericht. 5. Aufgebot.
(115440] 1 Der Händler Franz Strack und seine Eherrau, Anna geb Ponge, aus Wald. Holz 11 —12 (Post Gräfrath) haben das Aufgebot der über die im Grundbuch von Wald Band III Artikel 119 in Abtei⸗ lung III unter der lausenden Nummer 9 für den Bohrfabrikanten Ferdinand Berger zu Kronenberg eingetragenen Hypothek für ein Darlehn in Höhe von 4500 ℳ gebildeten Hypothekenbriefes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Juli 1926, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunde erfolgen wird. Solingen, den 4. Januar 19256. Amtsgericht.
[115438] Aufgebot.
Der Landmann Hans Benn in Boͤjen⸗ dorf a. F., vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jordt in Burg a. F., hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentümers der Parzelle 90/16 Karten⸗ blatt l der Gemarkung Kopendorf gemäß § 927 B. G⸗B. beantragt. Der Eigen⸗ tümer vieser Parzelle wird aufgefordert. spätestens in dem auf den 10. März 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermm seine Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls seine Ausschließung ertolgen wird
Burg a. Fehmarn, den 11. Januar 1926. Das Amtsgericht.
[115442] Aufgebot.
Die Ehefrau Natalie Otto, geb. Firchom in Ahlen i. W. Kohlenstraße 33, hat be⸗ antragt, ihren verschollenen Ehemann, den russischen Staatsangehörigen Weber Gustav Karl Otto, z. Z1. unbekannten Aufent⸗ halts, zuletzt wohnhaft in Wileyka bei Wilna (Rußland), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 28. Juli 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, 1II. Stock, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigentalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, sätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84,
F. 157. 25, den 8 1. 1926. [115443] Aufgebot. Die Ehefrau Jenny Osol, geb Taul,
in Neumarkt in Schlesien, Schlosser⸗
[1154441
25 354 Mark,
straße 5 b. Stöter, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Schlosser Konrad Osol, geboren am 2. 4. 1881 in Ermes (Kurland), Ende August 1917 als Pionier ins russische Heer einberufen seit⸗ dem verschollen, zuletzt wohnhaft in Riga, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. Juli 1926, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerscht, Neue Friedrichstr. 13/14. 1II. Stock, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84. F. 114. 25, dem 12. 1. 1926.
Aufgebot.
Die Ehekrau Mathilde Reinke, geb. Kröger, in Hamburg hat beantragt, die verschollenen Brüder Jakob Adolf Kröger und Karl Johannes Kröger, beide zuletzt im Inlande wohnhaft in Elmshorn für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. März 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, I. Stock, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Austunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu ertetlen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Elmshorn, den 13. Jannar 1926. Amtsgericht.
—
[115441ͤ0l) “ Ueber den Nachlaß des am 8. Februar 1924 zu Berlin⸗Schöneberg verstorbenen
Kaufmanns Otto Reinhold Trinks wird
auf Antrag seiner Erben: a) Ffau Anna Elisabeth Marie Trinks. geb. Kietzschmar, in Hambutg, Lessingstraße 28, b) Pedro Gustavo Trinks in Blankenese. c) 122 Gertrud Elhabeth Grallert, geb, Trinks, in Hamburg, d) Frau Marie Marggrete Unner, geb. Trinks, in Hamburg, e) Curt Martin Gerhard Trinks in Santos. f) Ferdinand Friedrich Trinks in Buenos Aires, die Nachlaßverwaltung hiermit an⸗ geordnet.
Berlin⸗Schöneberg, 14 Januar 1926.
Das Amtsgericht. Abteilung 29. [115446] Im Namen des Volkes!
In der Aufgebotslache der Firma Albert Wetzel G m. b. H. in Düren, vertreten durch ihren Geschäftsführer, hat das Amts⸗ gericht in Düren durch den Amtsegerichts⸗ rat Schmitz für Recht erkannt: „Der Hypothekenbrief, gebildet über die im Grundbuch von Düren Band 45 Blatt 2239 Abt. 1I1 Nr. 1 für die vorgenannte Ftrma eingetragene Restkaufpreiskorderung von wird für kraftlos erklärt.“ Verkündet am 14. Januar 1926.
1115445] Verkündet am 2. Januar 1926. Körner, Gerichtsschreiber. Im Namen des Volkes! In der Aufgebotssache des Reichsaus⸗
gleichsamts in Berlin hat das Amtsgericht
in Kanth durch den Amtsgerichtsrat Haun⸗ schild für Recht erkannt: Der Hypotheken⸗ brief über die Post Abt. III Nr. 14 bezw 14 bezw 10 bezw 2 von 254 600 ℳ welche im Grundbuch von Rittergut Mettkau, von Mettkau Band 1 Bl. 19. Band III Bl. 36 und 43 zur Gesamthaft für Frau Maria Agnes Isabella Josefine Simonis, geb. Gräfin Pinto, in Verviers en Belgien eingetragen ist und welche auf
das Deutsche Reich übergegangen ist, wird für kraftlos erklärt. 1 Kanth, den 2. Januar 1926. Das Amtsgericht. [115449] Ausschlußurteil. Verkündet am 9. Januar 1926. Paul, Gerichteschreiber. Im Namen des Volkes! In der Aufgebotssache der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. -m. b. H. in Fintel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sievers in Soltauf hat das Amtsgericht in Soltau durch den Amtsgerichtsrat Metge für Recht erkannt: Der Hypotheten⸗ brief vom 29 November 1921 über die im
8
Abt III Nr. 8 22. Okiober 192i eingetragene, zu- 4 ½ % verzinsliche Darlehnsforderung von 10 000 ℳ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antrag⸗ stellerin zu tragen (115447) Bekanntmachung. 8 Durch Urteil des Amtsgerichts in Ham⸗ burg, Abteilung für Aufgebotssachen, vom- beutigen Tage ist der von der Durana Schuhfabrik A⸗G- zu Erfurt am 18. Fe⸗ bruar 1925 an elgene Order ausgestellte, auf die Firma M. Behr in Hamburg gezogene und 9% dieser angenommene Wechsel über RM, fällig am 23. März 1925 in Hamburg, für kraftlos erklärt worden 8 Hamburg, den 15. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [115448]= Bekanntmachung. burg, Abteilung für Aufgebotssachen, vom heutigen Tage sind die beiden auf Rud. Kalbfleisch in Hamburg, Pelzerstr. 15/17, gezogenen, von Rudolt Kalbfleisch akzep⸗ tierten Wechsel auf Hamburg per 15 Juni 1925 über 563,55 RM und auf Hamburg per 15. Juli 1925 über 600 RM, beide mit Ausstellungsort Eisenach, ohne Aus⸗ stellungsdatum und ohne Unterschrift des Auesstellers, für kraftlos erklärt worden. Hamburg, den 15. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[115451] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des frühberen Straßenbahn schaffners Hermann Loges, Fehland, in Braunschweig, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Gie⸗ secke, dalelbst, welche gegen ihren genannten Ehemann, früher . Grund des § 1567 Ziffer 3 B. G⸗B. die Ehescheidungsklage erhoben hat, ladet den Beklagten zur Leistung des ihr durch rechtskräftiges Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Braunschweig vom 7 Ottober 1925 auferlegten Eides und zur mündlichen Verhandlung vor die 3. Zwilkammer des Landgerichts in Braun⸗ schweig auf den 3. März 1926, Vor mittags 10 Uhr, mit der Auftorderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll machtigten vertreten zu lassen. Brannschweig, den 8. Januar Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil. Rechnungsdirektor Mengerin g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering)
in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr. 32.
Drer Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte
Zentral⸗Pandelsregister⸗Beilage
Grundbuch von Wesseloh Band 1 Blatt 2 aus der Urkunde vom
Durch Urteil des Amtsgerichts in Ham-⸗
Emma geb.
in Braunschweig, auf
1926.
— — — v“ Deutsches Reich. 6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenosseuschaften. * .
Verordnung zur Aenderung der Fünften Ausführungsverordnung
zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Bekanntmachung der neuen verordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Bekanntmachungen der Kaliprüfungsstelle über von Beteiligungsziffern. Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im Dezember 1925. Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Dezember 1925. Inlands⸗ und Auslandsverkehr mit
Amtliches. Dentsches Reich. Verordnung
Fassung der Fünften Ausführungs⸗ die Zuteilung
Rübensaftfabriken im Zucker im Dezember 1925.
enderung der Fünften Ausführungsverordnung
Verordnung 14. November 1924 (RGBl. I S. 741).
Vom 18. Januar 1926. .“
über Erwerbslosenfürsorge vom
Auf Grund des § 34,Abs. 4 Nr. 2 der Verordnung über
Erwerbslosenfürsorg
vom 16. Februar 1924 (GBl. I S. 127)
ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers der Finanzen und des Reichsrats nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reichzamts für Arbeitsvermittlung folgende Aenderungen
der Fünften Ausführungsverordnung zur Verordnun Erwerbslosenfürsorge vom 14. November 1924 S. 741) an: *
Im Artikel 2 Absatz 1 Nr. 1 Grund eines Arbeitsvertrags“ dürch schriftlichen Arbeitsvertrags“ ersetzt.
In Artikel 2 ist als Ablatz 2 einzufügen:
„Regelt sich das Arbeitsverhältnis
ung über (RGBl. I
und 2 werden die Worte „auf die Worte „auf Grund eines
nach einem Tarif⸗
pertrage, der Vorschriften über die Dauer des Arbeitsvertrags im Sinne des Absatz 1 Nr. 1 oder 2 enthält, so genügt an Stelle des schriftlichen Arbeitsvertrags die schriftliche, gemeinsam 6“ Pom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnete Erklärung. aß sich das Arbeitsverhältnis nach diesen Vorschriften des
Tarirvertrags regelt.“ 1“ Der bisherige Absatz 2 des Artikel 2 wird Absatz 3 Der Artikel 3 erhält folgende Fassung:
848
— „Beitragsfrei ist eine Beschäftigung als Hausgehilfe oder
ländliches Gesinde, sofern der Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen ist“.
1 III.
6 erbält folgende Fassung:
Artikel 8 (1) Die Beitragsfreiheit ist in den Fällen der
Artikel 1, 3 und 4 von einer gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer unterzeichneten Anzeige bei der Krankenkasse abhängig.
Arbeitnehmer in die häusliche
Verweigert ein Vertragsteil seine Unterschrift grundlos, so hat die Krankenkasse auf Antrag des anderen Teils dessen Unter⸗
schrift für ausreichend zu erklären.
(2) In den Fällen der Artikel 2 und 8 genügt die Anzeige
durch den Arbeikgeber; Lehrvertrag oder in den
ihr ist der schriftliche Arbeits⸗ oder Fällen des Artifel 2 Absatz 2 die dort
vorgesehene schriftliche Erklärung des Arbeitgebers und des
Arbeitnehmers beizufügen.
(3) Die Anzeige muß angeben, für welches Beschärtigungs⸗
verhältnis für welche Dauer und aus welchem Grunde die
Beitragsfrerhett in Anspruch genommen wird. Absatz 4 erhält den Wortlaut des bisherigen den Wortlaut des bisherigen Absatz 4.
— IV. rtikel 7 Satz 2 wird durch folgende Vorschrift ersetzt:
Absatz 3, Absatz 5
*
Dieser bat in allen Fällen, in denen nicht zweiselsfrei fest⸗ steht, daß die Voraussetzungen der Beitragskreiheit gegeben
sind, die Entscheidung ausschuß) herbeizuführen.
Die Verordnung tritt am 1. Februar 1926 in Kraft. Beschäftigungsverhältnisse, die am 1. Februar besteben und nach den bisherigen Vorschriften beitragsfrei sind, bleiben bis zum 31. März 1926 beitragsfrei. Berlin, den 18. Januar 1926. Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns.
Bekanntmachung der neuen Fassung der Fünften Ausführungsverordnung zur Ver⸗ ordnung über Erwerbslosen fürsorge. 8
Vom 18. Januar 1926.
des Versicherungsamts (Beschluß⸗
11“ 8
1926 bereits
Mit Rücksicht auf die Aenderung der Fünften Ausführungs⸗
verordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom
nachstehend bekannt gegeben. 1e““
Berlin, den 18. Januar 1926. “
Dr. Brauns.
Füuͤnkfte Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Vom 18. Januar 1926.
Auf Grund des § 34 Absatz 4 Nr. 2 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom lü. Februar 1924 (RGBl. 1 S 127) ordne ich mit Zustimmung des Reicheministers der Finanzen und des Reichsrats nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reicheamts für Arbeitsvermittlung folgende Ausnahmen von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfürsorge (§ 34 Absatz 1 a. a. O.) an:
Artikelt. 8 8
(1) Beitragsfrei ist eine Beschäftigung in der Land⸗ und Forst⸗ wirtschaft oder in der Binnen⸗ und Küstenfischerei, wenn der Be⸗ schäftigte zwar während eines Teils des Jahres als Arbeitnehmer tätig. außerdem aber Eigentümer oder Pächter land⸗ oder forftwirt⸗ schaftlichen Grundbesitzes von solcher Größe ist, daß er von dessen Ertrag mit seinen Angehörigen in der Hauptsache leben kann
(2) Die für den Beichäftigungsort zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bezeichnete Stelle bestimmt, bei welcher Mindest⸗ fläche an Grundbesitz die Befreiung eintritt
(3) Beitragsfrei ist auch eine Beschäftigung, die der Chegatte oder ein Abkömmling einer der in Absatz 1 genannten Personen, mit der er in häuslicher Gemeinschaft lebt, während eines Teiles des Jahres in der Land⸗ und Forstwirtschaft oder in der Binnen⸗ und Küstenfischerei ausübt, gleichviel, ob diese Personen selbst zurzeit als Arbeitnehmer beschäftigt sind oder nicht.
Artikel 2. (1) Beitragsfrei ist eine Beschäftigung in der Land⸗ und Forst⸗ wirtschaft, 1 1. wenn der Arbeitnehmer auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages von mindestens einjähriger Dauer be⸗ schäftigt wird oder 8. wenn er auf Grund eines schriftlichen Arbeitsvertrages auf unbestimmte Zeit beschäftigt wird und ihm ohne wichtigen Grund nur mit mindestens dreimonatiger Frist gekündigt werden darf.
(2) Regelt sich das Arbeitsverhältnis nach einem Tarifvertrag, der Vorschriften über die Dauer des Arbeitsvertrags im Sinne des Absatz 1 Nr. 1 oder 2 enthält, so genügt an Stelle des schriftlichen Arbeitsvertrags die schriftliche, gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeit⸗ nehmer unterzeichnete Erklärung, daß sich das Arbeitsverhältnis nach diesen Vorschriften des Tarisvertrags regelt. .
(3) Für Lehrlinge gilt Artikel 5.
Artikel 3. Beitragsfrei ist eine Beschäftigung als Hausgehilfe oder länd⸗
des Arbeitgebers aufgenommen ist. 8 1 Artikel 4. 8 1 (1) Beitragsfrei ist eine Beschäftigung in der Binnen⸗ Küstenfischerei aut Anteil am Fang (Partenfischerei). (2) Die für den Beschäftiaungsort zuständige oberste Landes⸗ behörde oder die von ihr bezeichnete Stelle bestimmt, bei welchem Mindestfangantetl die Befreiung eintritt.
. Artikelb. (1) Beitragsfrei ist die Beschäftigung auf Grund eines schrift⸗ lichen Lehrvertrags von mindestens zweijähriger Dauer. (2) Die Beitragsfreiheit erlischt sechs Monate vor an dem das Lehrverhältnis durch Zeitablauf endet.
Artikel 6. .
(1) Die Beitragsfreiheit ist in den Fällen der Artikel 1, 3 und 4 von einer gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter⸗ zeichneten Anzeige bei der Krankenkasse abhängig. Verweigert ein Vertragsteil seine Unterschrift grundlos, so hat die Krankenkasse auf Antrag des anderen Teils dessen Unterschrift für ausreichend zu erklären.
(2) In den Fällen der Artikel 2 und 5 genügt die Anzeige durch den Arbeitgeber; ihr ist der schriftliche Arbeits⸗ oder Lehrvertrag oder in den Fällen des Artikels 2 Absatz 2 die dort vorgesehene schriftliche Erklärung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers beizufügen.
(3) Die Anzeige muß angeben, für welches Beschäftigungsver⸗ hältnis, für welche Dauer und aus welchem Grunde die Beitrags⸗ freiheit in Anspruch genommen wird.
(4) Die Beitragsfreiheit beginnt mit dem Montag der Woche, in der die Anzeige eingeht. Sie tritt nicht ein, wenn die Kranken⸗ fasse feststellt, daß die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Gegen die Entscheidung der Krankenkasse können das Versicherungsamt und das Oberversicherunagsamt angerufen werden. Das Oberversicherungsamt entscheidet endgültig.
(5) Die Beitragsfreibeit erlischt mit dem Zeitvunkt, in dem die Voraussetzungen nicht mehr vollständig gegeben sind. Fällt eine Vor⸗ aussetzung früͤher weg, als nach der Anzeige zu erwarten war, so hat der Arbeitgeber der Krankenkasse unverzüglich Mitteilung zu machen.
8 8 Artikel 7.
Die Krankenkasse hat alle Anzeigen, die sie nicht beanstande: unverzüglich dem Vorsitzenden zulegen Dieser bat in allen Fällen, in denen nicht zweifelgrei fest⸗ steht, daß die Vorauszetzungen der Beitragsfretheit gegeben sind die Entschetoung des Verficherungsamts (Beschlußausschuß) herbeizuführen Vor der Entscheidung soll das Versicherungeamt der Krankentasse
liches Gesinde. sofern der Arbeitnehmer in die häusliche Gemeinschaft
und
dem Tage,
hall in Anderbeck, Kreis Oschersleben,
' 1
des öffentlichen Arbeitsnachweiles vor⸗
Artikel 8.
Die obersten Landesbehörden, die von der Ermächtigung des § 35 Absatz 3 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge Gebrauch machen, können mit den Aufgaben der Artikel 6 und 7 andere Stellen als die Krankenkassen, den Vorsitzenden des öffentlichen Arbeitsnachweises und das Versicherungsamt beauftragen.
Artikek:80-0. “
89 Die Verordnung tritt am 1. Februar 1926 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Fünfte Ausführungsverordnung zur Ver⸗ ordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 14. November 1924 (RGBl. I S. 741) außer Kraft.
(3) Beschättigungsverhältnisse, die am 1. Februar 1926 bereits bestehen und nach den bisherigen Vorschriften beitragsfrei sind, bleiben bis zum 31. März 1926 beitragsfrei. “
Berlin, den 18. Januar 1926.
88 Der Reichsarbeitsminister.
Dr. Brauns. 3
errrenee
1111““
11““
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 1925 entschieden:
Der Gewerkschaft Wilhelmshall in Anderbeck wird für ihr Kaliwerk Wilbelmshall I1 gemäß § 82 Abfatz 2 der Vor⸗ schriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kali⸗ wirtschaft vom 18. Juli 1919 eine endgültige Beterligungsziffer in Höhe von 5,3142 Tausendsteln vom 1. Dezember 1925 ab zuerkannt, unbeschadet der auf Grund des § 84 der Verordnung vom 22 Ok⸗ tober 1921 (RGBl. S. 1312) vorzunehmenden Aenderungen. Sie entspricht 113 vom Hundert der durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke.
Berlin, den 15. Januar 1926.
Die Kaliprüfungsstelle.
Heckel. b
Entscheidung ist der Gewerkschaft Wilhelms⸗
am 16. Jamar 1926
zugestellt worden. 1XX““ 8 J. A.: Maenicke. —
e
Vorstehende
Die Kaliprüfungsstelle hat in ihrer Sitzung am 18. Dezember 1925 entschieden:
Der Gewertschaft Oberröblingen in Oberröblingen bei Eisleben wird für ihren Abteufschacht Oberröblingen gemäß § 83 e der Verordnung vom 22. Oktober 192v, betreffend Abänderung der Vor⸗ schriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919, eine Beteiligungsziffer in Höhe von 0 7555 Tausendsteln mit Wirkung vom 1. November 1925 zu⸗ erkanat, unbeschadet der auf Grund des § 84 a. a. O. vorzunehmenden Aenverungen. Die Beteiligungsziffer entspricht 16 vom Hundert der durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke. 8 “
Berlin, den 15. Jonuar 1926.
Heckel. Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Oberröblingen in Oberröhlingen am See am 16. Januar 1926 zugestellt worden. Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker
im Dezember 1925.
Zahl der
r fabriken. die Rüben ver⸗ arbeitet haben
Verarbeitete Rübenmengen
————
d
211 491 1 616 454 170 993 3 724 776 1 971 403 979 073 1 036 250 113 755 1 349 845 3 628 861 367 970
337 222
15 508 093 102 176 990
Königsberg. . Stettin 1I1“ 0 Oberschlesien. 8 Breslau.. . Brandenburg. 8 Mecklenburg⸗Lübeck . Schleswig⸗Holstein und Hannover Münster und Casser... w Düsseldorf und Köͤln.. 8 Magdeburg. .... Thüringen, Dresden und Leipzig. . Nürnberg, Würzburg. Stuttgart, Karls⸗ ruhe und Darmstat .
Im Dezember 1925 111 . Vom 1. September bis 31. Dezember 1925 9 Im Dezember 1924 2))) . . 17 430 708 Vom 1. September bis 31. Dezember 1924 261 97 303 533 ¹) Nach den Angaben der Fabriken hatten 249 die Rüben⸗ verarbeitung bis 31. Dezember 1925 beendet; mutmaßlich sollen in 12 Fabriken noch 324 000 dz Rüben verarbeitet werden. 2) Berichtigt 8 Berlin, den 16. Januar 1925. Statistisches Reichsamt.
22 2 8 — Sn
8 Sec
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