1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. derg! 3. Verkäufe, Verpachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolon algesellichaften.
92 88
Gffentlicher Anz
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
1“
Unfall⸗ und
eiger.
—SS 2NS
11“
Frwerbe⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen. Privpatanzeigen.
—
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚̈ℳ
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
[116563] Zwangsverstéigerung.
Im Wege der Zwanasvoll treckung soll am 22. März 1926, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue⸗ I 13/14, drittes Stockwerk,
immer Nr. 113 — 115, versteigert werden das in Berlin, Lange Straße 97/98. Ecke Krautstraße 23, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 120 Blatt Nr. 5443 (eingetragene Eigentümer am 21. Dezember 1925, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Kauf⸗ mann Zvskind Hermann und dessen Ehe⸗ frau, Cejwa Hermann geb Goldschmidt, beide in Kielce, je zur Hälfte) eingetragene Grundstück: Vordereckwohnhaus mit ab⸗ gesondertem Waschhaus und Abortgevbäude, mit Hof, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 44, Parzellen 2069/360, 2073/360, 5 a 32 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 15487, Nutzungswert 12 040 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 3297. — 87. K. 125. 25
Berlin, den 11. Januar 1926.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
[116564) Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Ge meinschaft sollen am 11. März 1926, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichts⸗ stelle, Zimmer Nr. 15, versteigert werden die im Grundbuche von Oberfarnstedt Band 3 Artikel 133 (eingetragene Eigen⸗ tümer am 23. Dezember 1925, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: die verstorbenen Eheleute Maurer Gottlieb Hesse und Ehefrau, Luise geb. Dönicke) eingetragenen Grundstücke Gemarkung Ober⸗ farnstedt a) Kartenblatt 3, Parzelle 135/26, b) Kartenblatt 3. Parzelle 114, a) Acker, 14,60 a groß, Reinertrag 2,60 Taler.
b) Garten Nr. 60, 26,30 a groß, Rein⸗
ertrag 5.15 Taler, ungetrennter Hofraum, Grundsteuermutterrolle Art. 27, Nutzungs⸗ wert 45 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 49, Jahresbetrag der veranlagten Gebäude⸗ steuer 1,80 ℳ. Vorhanden ist ein Wohn⸗ haus mit Hotraum, Stall und Scheune. Der Acker ist 3 und 4. Klasse. Querfurt, den 14. Januar 1926 Amtsgericht.
[116565] “
Das Aufgebot vom 29. Dezember 1925 wird in folgenden Punkten berichtigt: a) bei 1 Nr 31 heißt es statt „1 297 287“ richtig „1 297 237 ; b) bei I Nr. 70 heißt es statt „10 639 171“ richtig 10 659 171‧.
Amtsgericht Berlin ⸗Mitte, Abt. 83, 84, S. 154 Gen. 1 45. 25, den 16. 1. 26.
[116764]
Abhanden gekommen: ℳ 1000 4 % Preuß. Boden⸗Kredit⸗A⸗Bk.⸗Plbr. Ser. XXII Nr. 6268. ℳ 3000 4 % Preuß Centr⸗Boden⸗Kredit⸗A⸗G⸗Pfebr. v. 1903 0O Nrn. 16 466/7. 16 607. ℳ 1000 Deutsche Spar⸗Prämienanl. Reihe C Nr 287 Gr 1059.
Berlin, den 19. 1. 26 (Wp. 23/26.)
Der Poltzeipräsident. Abt. IV. E⸗D.
[116765]
Abhanden gekommen die Stücke Lit. D Nin 8 167 653/à4 der VII Kriegs⸗ anleihe à ℳ 500 (T.⸗Nr. 191/26 I12).
Hamburg, den 15. Januar 1926.
Die Poltzeibehörde Abteilung II.
[1116569]
Oeffentliche Bekanntmachung. Umlegung von Grundstücken. Duich Beichluß der Spruchkammer des Landeskulturamts in Schleswig vom 20 Jult 1925 bezw. durch Beschluß des Overlandeskulturamts in Berlin vom 13. November 1925 ist die Umlegung des⸗ jenigen Teils der Feldutark Klauedorf a. Fehmarn für zulässig erklärt, der östlich folgenden Grenzzuges liegt: Kartenbl. 4 Parzelle Nr. 101/80. 102/81, 91, Karten⸗ blatt 3 Parzelle Nr. 46, teilw. bis zur Parzelle 51 (Weg). 51, 49 und 48, zu⸗ sammen rd. 204 ha. Alle unbekannten Teilnehmer, die an der bevorstehenden Auseinandersetzung ein Interesse zu haben meinen oder Teilnehmerrechte geltend machen wollen, werden aufgesordert, sich bis zu dem am 8. März 1926, Mit⸗ ta ns 12 Uhr, vor dem Kulturamts⸗ vorsteher in Kiel, Martensdamm 2II, stattfindenden Termin zu melden und sich zu erklären, ov sie bei Vorlegung des
Planes zugegen sein wollen. Kiel, den 16. Januar 1926. Der Kulturamtsvorsteher.
1116567] Aufgebot.
Der Förster a. D. Ney in Dorf Zechlin hat als Pfleger des Nachlasses des am 28. August 1925 in Berlin verstorbenen, zuletzt in Dorf Zechlin wohnhaft ge⸗ wesenen Kaufmanns Willy Kunze das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen pätestens in dem auf den 23. März 1926, Vor⸗ imsttags 10 nby, ver dem unter⸗
zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung halt die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, aus dem Nachlaß nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Rheinsberg, den 24. Dezember 1925.
Das Amtsgericht.
[116566] Beschluß.
Am 20. August 1924 wurde der Korb⸗ macher Gustav Gude in Waltersdorf in seiner Wohnung erhängt aufgefunden. Er ist am 14. September 1857 in Berthels⸗ dorf, Kreis Lauban, angeblich gedoren, doch ist dies nicht erwiesen. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen aufgefordert, welchen Erbrechte an dem Na rlaß zustehen, ihre Rechte bis zum 1. April 1926 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wud, daß ein anderer Erbe als der preußische Staat nicht vorhanden ist Der reine Nachlaß beträgt rund 500 ℳ.
Soran N. L., den 4. Januar 1926.
Das Amtsgericht.
[116997] “ Auf Grund des Ausschlußurteils vom 2 Oktober 1925 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt worden: Der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuche von Finsterwalde Band 27 Blatt 937 in Abt. III unter Nr. 23 für den ver⸗ storbenen Tuchfabrikanten und Senator Karl Koswig eingetragene Hypothek von 5400 ℳ. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Sonnewalde Landungen Band 10 Blatt Nr. 504 in Abt. III Nr. 1 für die unverehelichte Anna Lorenz, jetzt verehelichte Böge, in Weissagk eingetragene Hypothek von 450 ℳ. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Finsterwalde Band 36 Blatt 1194 in Abt. III Nr. 5 für den Antragsteller Sylvester Gornicki eingetragene Hypothek von 16 500 Aℳ. Der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buche von Finsterwalde Blatt Nr. 1336 in Abt. III Nr. 2 für Frau Wally Müller eingetragene Hypothek von 297 ℳ. Das auf Reinhold Köder lau⸗ tende Sparkassenbuch der Stadt Finster⸗ walde Nr. 553 über 3463,85 ℳ und das auf Reinhold Köder lautende Spar⸗ kassenbuch der Stadt Finsterwalde Nr. 3644 über 6473,03 ℳ, das auf Walter Köder lautende Sparkassenbuch der Stadt Finsterwalde Nr. 2201 über 3807,72 ℳ, das auf Alfred Köder lau⸗ tende Sparkassenbuch der Stadt Finster⸗ walde Nr. 2096 über 1154,82 ℳ. Finsterwalde, den 15. Jannar 1926. Amtsgericht.
——
[116568]
Durch Ausschlußurteil des unkerzeichneten Gerichts vom 11. Januar 1926 ist der verschollene Schlachter Claus Schütt, zuletzt wohnhaft in Lamstedt, geboren am 29. Juli 1865 in Weißenmoor, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1902, Nachts 12 Uhr, fest⸗ gestellt.
Amtsgericht Osten, den 11. Januar 1926.
[116573] Oeffentliche Zustellung.
Der Hutarbeiter Emil Wießner in Guben, Einbeckenstraße 10, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hesse in Guben, klagt gegen seine Ehefrau Elsbeth Wieß⸗ ner, geb. Drobbe, früher in Sao Paulo (Brasilien), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Be⸗ klagte ihn böswillig verlassen habe, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 23. April 1926, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und etwaige gegen die Klage vorzubringende Einwendungen und Beweismittel durch den zu bestellenden Anwalt unverzüglich in einem Schriftsatz dem Prozeßbevoll⸗ mächtigten des Klägers und dem Gerichte mitzuteilen.
Guben, den 15 Januar 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
116574] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Anna Ruchotzka, geb. Börner⸗ in Berlin⸗Wilmersdorf, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bier, klagt gegen den Heinrich Eduard Ruchotzka in Osiek, Kreis Wirsitz, Polen, früher in Gröben, auf Grund der §§ 1567, [568 B. G⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zwilkammer des Landgerichte
in Naumburg a. S. auf den 13. April
1926, Vormittags 8 Uhr, mit der
Aufforderung, sich durch einen bei diesem
Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als
Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen Naumburg a. S., den 15 Januar 1926 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[1170101 Oeffentliche Zustellung.
Die Emilie Wanner, geb. Balz, in Reutlingen, Achalmstr. 4, Klägeren, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Hayer in Reut⸗ lingen, klagt gegen ihren Ehemann Lud⸗ wig Wanner, Kaufmann, mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend. Beklagten, wegen Chescheidung mit dem Anttage: Die zwischen den Parteien am 4. Sep⸗ tember 1920 vor dem Standesamt Eßlingen geschlossene Ehe wird geschieden. Der Beklagte wird für den Teil erklärt. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts zu Tübingen auf Mittwoch, den 10. März 1926, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei ös 72 Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ tellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ anntgemacht.
Tübingen, den 16. Januar 1926.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts.
[117011] Oeffentliche Zustellung. Die Karoline Krauß, geb. Volz, in Wildbad, O.⸗A. Neuenbürg, Klägerin, vertreten durch Rechtsamwalt . ol in Neuenbürg, klagt gegen ihren Ehemann Hermann Krauß, Bäcker, zuletzt wohn⸗ haft in Wildbad, nunmehr mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage: Die zwischen den Parteien am 12. September 1918 vor dem Standesamt in Wildbad ge⸗ schlossene Ehe wird geschieden Der Be⸗ klagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Tübingen auf Mittwoch, en 10. März 1926, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweche der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Tübingen, den 16. Januar 1926.
Gerichksschreiberei des Landgerichts. (117014] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Sibilla Kämmerling in Aachen, vertreten durch den Vormund, Maria Therese Kämmerling. Aachen, Jakobstr. 18, Prozeßbevollmächtigter: Amts⸗ vormundschaft, Jugendamt. Hamborn, klagt gegen den Bergmann Florenz Stroth⸗ mann, z. Zt. unbekannten Aufenthalts. früher in Kallersberg, unter der Behauptung. daß der Beklagte der Kindesmutter in der gesetzlichen Empfängniszeit, in der Zeit vom 10. 12. 22 bis zum 10. 4. 1923, beige⸗ wohnt habe, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von 60 Goldmark vierteljährlich im voraus vom Tage der Geburt, dem 8. 10. 1923, bis zum voll⸗ endeten 16 Lebensjahre und Verurteitung des Beklagten in die Kosten des Rechts⸗ streits. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 31, auf den 18. März 1926, Vormittags 8 ½⅔ Uhr, geladen. 8
Hamborn, den 15. Januar 1926.
Gassen, Aktuar, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[117015] Oeffentliche Zustellung.
In der bei dem Amtsgericht Hamburg Zivilabteilung 1X, anhängigen Sache des minderjährigen Karl Piepgras in Kappeln, vertreten durch den Vormund, den Händler Christian Piepgras aus Kappeln. Quer⸗ straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Wolfsberg, Hamburg, Klägers, gegen den Steuermann Job. Heinr. Karl von der Lieth, zuletzt Hamburg, setzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivil⸗ abteilung IX. Zwiliustizgebäude, vor dem Holstentor. Erdgeschoß, Zimmer Nr. 109. auf Dienstag, den 23. März 1926, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekanntgemacht.
Hamburg, den 18. Jannar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[117017]
In Sachen der minderjährigen unehe⸗ lichen Marie Luise Peine in Ostheim, Klägerin, vertreten durch den von dem Jugendamt Hofgeismar mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten be⸗ trauten Kreisfürsorgeinspektor Losch in Hofgeismar, gegen den Kaufmann Robert Schwarz, unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Unterhaltspflicht, ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor dem Amtegericht Hofgeismar auf Freitag. den 26. Februar 1926, Vorm. 9 Ühr, bestimmt. — C 6,26 — 1.
Hofgeismar, den 18. Januar 1926.
Das Amtsgericht. Abt I.
[117016] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des am 9. September 1924 in Wilenack Prov. Brandenburg, Linden⸗ geborenen Horst Rogowfki, vertreten durch straße 5⁄6, jetzt unbekannten Aufenthalts,
uldigen
gerichts
Vormittags 9 Uhr, geladen
den Magistrat, Wohlfahrtsamt, in Königs⸗ berg Pr. Klägers, gegen den Unterschweizer Friedrich Kahlke, fruher in Dommelkeim, jetzt unbekannten Aufenthalts Beklagten, wegen Unterhalts, wird der Beklagte zu dem auf den 8. März 1926, Vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Königs⸗ berg Pr., Hansaring, Zimmer 100, anbe⸗ raumien Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits hiermit geladen.
Königsberg Pr., den 11. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[117012] Oeffentliche Klagezustellung.
In Sachen Nottenkolber, Markus, Gastwirt in Pöttmes i. Obby., Kläger, gegen Attenhauser, Joseph, Elektro⸗ keatättur, vordem in Pöttmes, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung wurde die öffentliche zactenung der Klage bewilligt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die öffentliche Sitzung des Amts⸗ Aichach vom Freitag, den 5. März 1926, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 7/l des Amtsgerichts Aichach bestimmt. 81 diesem Termine wird der Beklagte geladen. Kläger wird beantragen, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil 85885 fällig zu verurteislen: Der, Beklagte Joseph Attenhauser ist schuldig, an den Kläger 900 RM Hauptsache, dann 12 % Binsen hieraus seit 1. Januar 1926 zu bezahlen.
Aichach, den 16. Janugr 1926.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. [116570] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des Kaufmanns Frans Gunkel in Berlin, Franzstraße 7, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. C Johanny in Berlin W 35, Potsdamer Str. 107, gegen den Kaufmann Benjamin Or⸗ lovschy, früher in Berlin, Nollendorf⸗ straße 17, zurzeit unbekannten Aufenthalts. wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs ladet der Kläger den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 30. Zivilkammer des Landgerichts I in Berlin. Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 11/13, auf den 4. März 1926, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertieten zu lassen. Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. — 62. 0. 1. 29.
Berlin, den 30. Dezember 1925.
Funke, Justizinspektor.
Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
1
[116575] Oeffentliche Zustellung. Die Dentisten G. Voigt u. Brandt in Berlin N. 20, Badstraße 20,. Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Arthur Levy II. in Berlin N 20, Badstraße 20, klagen gegen den Herrn Franz Hirsch, zuletzt in “ Pauli, Reeper⸗ bahn 154 (Concordia), wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung. daß der Beklagte bei ihnen ““ bestellt und sie in der Zeit vom 23 Februar bis 17. April 1924 angefertigt erhalten hat, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an die Kläger zu Händen eines von ihnen 308,— RM nebst 1 ½ % monat⸗ licher Zinsen seit dem 17. April 1924 zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckvbar zu erklären Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin. Neue Friedrichstr. 15,. I, Zimmer 180/81, auf den 20. März 1926, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, geladen. Berlin, den 7. Januar 1926. Reuschke, Justizbüroassistent, als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 32.
[1165761 Oeffentliche Zustellung. Die Grundstücksverwalrungsgesellschaft Zentrumsecke G. m. b. H., Berlin NO 43, Neue Königstraße 85, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr L Holz, Berlin W 15, Ludwigkirchplatz 12, klagt gegen den Direktor Ludwig Meyer, früher in Berlin, Leipziger Straße 103, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Mieter von zwei Büro⸗ zimmern und einer Reklamefläche im Hause Leipziger Straße 103 in Berlin mit der Miete für die Zeit vom 1 August 1925 bis 15. Oftober 1925 im Rückitande sei⸗ mit dem Antrage, den Beklagten vor⸗ läufig vollstreckoar zu verurteilen, an die Klägerin 1230 ℳ nebst 12 % Zinsen a) von 492 ℳ seit dem 1. August 1925, p) von 492 ℳ seit dem 1. September 1925, c) von 246 ℳ seit dem 1. Oktober 1925 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits wird der Beklagte vor
das Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 191 /193, III Treppen, auf den 26. Februar 1926,
Berlin, den 7. Januar 1926. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Mietaufhebungsabteilung 22.
[117013] Oeffentliche Zustellung. Die Braunschweiger Farbenwerke G. m
b H in Braunschweig, klagt gegen den
Malermeister Wilhelm Schröder, früher
wegen gelieferter Waren aus dem Jahre 1925 mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 105 RM nebst 18 % Zinsen seit 2. Juli 1925 auf 103,80 RM zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht 15 in Braunschweig, Zimmer 28
auf den S8. März 1926, Vormittag
9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Braunschweig, den 9. Januar 1926. Der lsitteht di. h Amtsgerichts. Abt. 1
[116571] Oeffentliche Zustellun
Der Architekt Hans Westphal in Verlin⸗ Friedenau, Bornstraße 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Paul Schulz, Charlottenburg, Suarezstraße 14, klagt gegen den Kaufmann Hermann G. Meyer, früher in Berlin⸗Wilmeis⸗ dorf, Augustastraße 25 unter der Be⸗ hauptung, daß er ihm ein bares Darlehn von 620 RM gegeben habe, mit dem An⸗ trag auf Zahlung von 620 RM nebst 2 % monatlicher Zinsen seit 25. 5. 24. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Landgerichts III. in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, auf den 18. März 1926, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 3 ptr., mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aushang der Klage bekanntgemacht
Charlottenburg, den 12. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
[116572] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Thea vhl. Rusch in Dresden, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Zinke und Dr. Bahrmann in Dresden, Amalienstr. 1, II, klagt gegen den Kunst⸗ händler C F. Ernst Schmidt, früher in Berlin, Unter den Linden, Hotel Bristol, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte aus einem Verkaufe von Silbersachen noch 3700 RM und 50 RNM. Unkosten für einen uneingelösten Scheck schulde, mit dem Antrage, der Beklagte wird kosten⸗ pflichtig verurteilt, an die Klägerin 3750 RM samt 12 % Zinsen seit 1. Julk 1925 zu zahlen. Dieses Urteil ist, event. gegen Sicherheitsleistung, vorläufig voll⸗ streckoar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ sireits vor die 14. Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Dresden, Pillnitzer Str. 41, Zimmer Nr. 38, auf den 23. März 1926, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver⸗ tretung zu bestellen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unver⸗ züglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz der Klägerin und dem Gerichte mitzuteilen.
Dresden, den 16. Jannar 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Päßler, Oberiustizsekretär. [116578] Oeffentliche Zustellung.
Die Kontoristen 1. Helmut Schmer⸗ sahl, Zimmerstr. 21, I, 2. Kurt Seidel⸗ Blücherstr. 9, 3. Andreas Schellen, Ober⸗ altenallee 18, III, klagen gegen den Ludwig Preetorius, in gleichnamiger Firma, Hamburg, Neuerwall 70/74. z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von RM 190,— (einhundert⸗ neunzig Reichsmark) an den Kläger zu 1, von RM 1149,30 (elfhundertneunund⸗ vierzig Reichsmark 30 3) an den Kläger zu 2, von RM 250,— (zweihundert⸗ fünfzig Reichsmark) an den Kläger zu 3, unter der Begründung. daß sie bis Ende Dezember 1925 bei dem Beklagten be⸗ schäftigt gewesen sind und der Beklagte ihnen an verdientem Gehalt aus der Zeit von August bis Dezember 1925 die vor⸗ genannten Beträge schuldet. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaufmannsgericht Hamburg, Dammthorwall 41, IV. Stock, Zimmer Nr. 407, auf Dienstag, den 2. März 1926, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Beschluß: Die Ein⸗ lassungskrist wird auf 1 Woche festgesetzt. gez. Löhmann, Dr.
Hamburg, den 16 Januar 1926.
Der Gerichtsschreiber des Kaufmannsgerichts Hamburg. Müller.
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Nengerin g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (M engering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin Wilhelmstr. 32. Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
8
111“ Nr. 17. Neichsbankgirokonto.
Sen. ; c Der Bezugsepreis beträgt monaitlich 3,— Reichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftssteue SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Nummern hosten 0,30 Reichsmark. Fernsprecher: Zenirum 1573.
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den 21. Jannar, Abends. Poftschecktonto: Berlin 41821.
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Berlin
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen
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Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
18 einschließlich des Portos abgegeben.
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ist der Angestellte abzumelden. Die Beiträge sind bis zum Eingang der ordnungsmäßigen Abmeldung rortzuentrichten.
(4) Die Arbeitgeber sollen die Beiträge tunlichst gesondert ab⸗ führen. Führen sie sie zusammen mit anderen Beiträgen ab, ko haben sie genaue Angaben üͤber die Verteilung zu machen. Die Krankenkasse kann hierfür ein Muster vorschreiben.
Artikel 4. Soweit in dieser Verordnung nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die Vorschriften der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge und der zugehörigen Ausführungsbestimmungen entsprechend.
Artikel 5. 11u Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1926 in Kraft.
Bei Unterstützungsanträgen, die bis zum 31. März 1926 gestellt werden gelten die Voraussetzungen des § 4 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge und des Artikels 1 dieser Verordnung auch dann als erfüllt, wenn die Angestellten in dea letzten 2 Jahren vor Ein⸗ tritt ihrer Unterstützungsbedürftigteit wenigstens 6 Monate hindurch eine Beschäftigung gemäß Artikel 1 ausgeübt haben.
Berlin, den 21. Januar 1926. Der Reichsarbeitsminister. 8 r. Brauns.
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. “
Siebente Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbs⸗ losenfürsorge.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil l und der Nummer 2 Deil II. 3
8 Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amiliches.
Deutsches Reich.j
Der Herr Reichspräsident hat nach dem Rücktritt der Reichsregierung dem bisherigen Relchskanzler Dr. Luther das Amt als Reichstanzler erneut übertragen und ihn gleich⸗ zeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt.
Auf Vorschlag des Reichskanzlers sind von dem Herrn Reichspräsidenten folgende bisherige Reichsminister in ihren Aemtern bestätigt worden: der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann,
der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, “ der Reichswehrminister Dr. Geßler, Reichspostminister Dr. Stingl, Neichsverkehrsminister Dr. Krohne. Neu ernannt sind:
Bürgermeister Dr. Külz, M. d. R., zum Reichsminister
des Innern,
Sächfische Finanzminister Dr. Reinhold zum Reichs⸗
minister der Finanzen,
Rechtsanwalt Dr. Curtius, M. d. R., zum Relchs⸗ wirtschaftsminister,
Neichskanzler a. D. Dr. Marx, M. d. R., zum Reichs⸗ minister der Justiz, gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsministers für die besetzten Ge⸗ biete beauftragt.
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe. gelangende Nummer 4 des Reichsgesepblatts Teil l enthält: das Gesetz zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosen⸗ fürforge, vom 17. Januar 1926. Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 20. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
die Bekanntmachung über den deutsch⸗volnischen Rechtshilfe⸗ verkehr in Strafjachen und über die Veröffentlichung von Fahndungs⸗ ersuchen ‚im deutschen und polnischen Fahndungsblatte, vom 2. Ja⸗ nuar 1926.
die Bekanntmachung über das deutsch⸗polnlsche Familiengüter⸗
abkommen, vom 2. Januar 1926, die Bekanntmachung über den Rechtshilfeverkehr zwischen dem
Deutichen Reiche und der Tschecho⸗Slowalischen Republik in Zollstraf⸗ sachen, vom 7 Januar 1926. — lmfang 1 ⅛ Bogen. Verkaufspreis 20 Reichspfennig⸗ Berlin, den 19. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
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Siebente Ausführungsverordnung zur Verordnung über Erwerbslosenfürsorge. Vom 21. Januar 1926.
Au Grund der 88 4 Abs. 2, 34 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5. 35 Abs. 4 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 16 Februar 1924 (RGBl. I S. 127) in der Fassung des Ge tzes zur Aenderung der Verordnung über Erwerbslosen⸗ fürserge vom 17. Januar 1926 (RGBl. I S. 89) ordne ich “ “ 89 Ssteean 8 “ “ und des Finanzministerium.
Reichsrats nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Die Rentmeisterstelle bet der staatlichen Kreiskasse in Reichsamts für Arbeitsvermittlung an: rfeld, Regierungsbezirk Merseburg, ist zu besetzen.
Artitel 1. Für den Erwerb der Anwartschaft auf die Erwerbslosenfürsorge (§ 1 Abs. 1 der Verorenung über Erwerbslosenfürsorge) steht die Beschäftigung eines Angestellten. der auf Grund des Angestellten⸗ 8 . bersicherungsgesetzes jedoch nicht nach der Reichsversicherungsordnung Nichtamtliches. für den Fall der Krantheit pflichtversichert ist, einer Beschäftigung 1 gleich, in der ein Arbeitnehmer gegen Krankheit pflichtversichert ist. Deutscher Reichstag. ““ “ ikel 2. 144. Sitzung am 20 Januar 1926, Nachmittags 3 Uhr. Beitragspflichtig zur werbs fürsorge si . 8 8 b Artikel 1 I Ncesienten ö“ (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) rechnung der Beiträge wird die obere Grenze der Krankenversicheungs⸗ Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr pflicht als wirklicher Arbeitsverdienst zugrunde gelegt. 20 Minuten und verliest unter großer Heiterkeit ein Schreiben Artikel 3. des Reichsministers des Innern, der die Genehmigung des Reichstags zur Einleitung eines Privatklagever ahrens gegen
11) Die Beiträge sind an die Krankenkasse zu entrichten, bei der . ; ders die Angestellten für den Fall der Krankheit pflichtversichert wären, ““ Dr. Külz, den neuen Reichsminister des Inn . .
wenn ihr Arbeitsverdienst nicht über die Grenze der Krankenversiche⸗ 1““ Vor Eintritt in die Fehserehn fordert Abgeordneter 6
rungepflicht hinausginge. Knappichaftlich versicherte Angestellte haben die Beiträge an den Reichsknappschaftsverein abzuführen. Stöcker (Komm.) eine sofortige rklärung der neuen Regierung und sagt:
b SS “ die Angestellte 8 in Artikel 1 genannten Art beschäftigen, haben dies unverzüglich der nach Abf. 1 zuständigen Nach dreimonatiger Regierungsschieberei habe man endlich F oder dem Reichsknappschaftsverem zu melden. Die ein 8 Kabinelk. Der Mönarchise 1b 8,9 dabei die u keldung ist als Beitragsmeleung zur Erwerbslosenfürsorge zu be⸗ kraten so an die Wand gedrückt, daß sie quietschten. (Lachen bei den Demokraten.) Das Kabinett sei eine Regierung der Reaktion
zeichnen und muß die Angestellten nach Namen, Vornamen, Geburts⸗ datum, Wohnung, Beschä ligungsort, Arbeitsverdienst und Begun und Arbeiterfeindlichkeit. Es müsse sofort Rede und Antwort stehen.
Beschäaftigungsverhältnisses aufführen. Die Krankenkasse oder der eicheknappschaftsverein kann im Bedarfsfalle noch weitere Angaben Präsident Löbe teilt mit, daß er noch keine Mitteilung vom 1 9 2 * 1 9 4 2* Reichspräsidenten über die Bildung einer neuen Regierung erhalten
verlangen. (3) Endet das Beschäftigungsverhältnis oder wird die obere habe, daß der Reichstag also auch keine Erklärung dieser Regierung fordern könne. “ 8
Verdienstgrenze der Angestelltenversicherungspflicht überschritten, so
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Das Haus tritt dann in die Tagesordnung ein und lehnt einige Anträge auf Einleitung von Strafverfahren gegen Abgeordnete ab.
Abweichend von der bisherigen Praxis beantragt der Geschäftsordnungsausschuß, die Genehmigung zur Einleitung eines Privatklageverfahrens gegen den Ab⸗ geordneten Bruhn (D. Nat.) wegen Beleidigung durch die Presse zu erteilen. Der Ausschuß kam zu Beschluß, weil er bereits einmal in diesem Falle die enehmigung versagt hatte und der Abgeordnete Bruhn darauf in seiner Zeitung die Beleidigung wiederholt hatte.
Abg. Gok⸗Hamburg (D. Nat.) weist darauf hin, daß es sich bei dieser Wiederholung um neue Feststellungen gehandelt habe. Er bittet, den Fall an den Ausschuß zur nochmaligen Prüfung zurückzuverweisen. 1
Der Berichterstatter Abg. Lipinski (Soz.) widerspricht diesem Antrage. Bruhn habe die Beleidigung fortgesetzt, obgleich der Reichstag die Strafverfolgung abgelehnt habe. Der Abgeord⸗ nete habe in einem solchen Falle die Pflicht gehabt, die Ehre des Angegriffenen zu achten.
Abg. von Kardorff (D. Pp.) erklärt, es sei Brauch. daß Zurückweisungsanträgen großer Parteien stattgegeben werde. Es
andle sich tatsächlich nicht um eine Wiederholung der alten Be⸗ eidigung, sondern um eine wiederholte Beleidigung.
Abg. Dittmann (Soz.) stellt fest, seine Fraktion werde sich der Zurückweisung nicht widersetzen.
Nach weiteren Bemerkungen des Abgeordneten Stöcker Komm.) wird die Zurückweisung gegen die Kommunisten
eschlossen.
Der Gesetzentwurf über ANenderungen impatent⸗ amtlichen Verfahren wird hbes e. verabschiedet. Dem Haushaltsausschuß überwiesen wird der Gesetzentwurf über die Versorgung der Polizeibeamten beim Reichswasserschutz. Endgültig angenommen wird auch der Gesetzentwurf zur Aenderung des Hypo⸗ thekenbankgesetzes.
Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfs über Ab⸗ änderung des zweiten Buches der Reichs⸗ versicherungsordnung.
Abg. Luise Schröder (Soz.) fordert Ausbau der Mutter⸗ schaftsfürsorge und sagt, die Oeffentlichkeit habe erfreulicherweise in energischen Protesten gegen die Absichten des Arbeits⸗ ministeriums auf diesem Gebiete Stellung genommen. Der vor⸗ liegende Entwurf sei nicht Fisch und nicht Fleisch. Er bringe außer technischen Aenderungen nichts Neues. Die Rednerin verweist auf die große Notlage der Krankenkassen und erklärt, daß angesichts dieser Zustände der des Reichszuschusses für den Mutter⸗ schutz besonders schmerzlich sei. Der Ausschuß werde sich aus⸗ führlich mit den Maßnahmen zu befassen haben, die zur Hebun der Volks esundheit notwenodig seien. Die Rednerin befürworte eine Entschließung, die die Reichsregierung ersucht, geeignete Maß⸗ nahmen vorzuschlagen, uin der Notlage 1 Krankenkassen abzu⸗
helfen. Abg. Martha Arendsee (Komm.) betont gleichfalls die Un⸗ zulänglichkeit des Entwurfs. Notwendig sei die obligatorische
Säugkingsfürsorge. Alle diese Fragen seien in einem besonderen
Gesetz zum Schutz von Mutter und Kind zu regeln.
Die Vorlage wird dem Sozialpolitischen Ausschuß über⸗ wiesen.
Darauf wird die dritte Beratung des Reichshaus⸗ haltsplans für 1925 fortgesetzt.
Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß sich das Etatsjahr schon im zehnten Monat befinde, und daß der Notetat Ende Januar ablaufe und nicht mehr verlängert werden solle. Der Aeltestenrat habe deshalb beschlossen, die Beratung möglichst abzu⸗ kürzen und die Redezeit auf 15 Minuten und für Anträge a uf 10 Minuten zu beschränken.
Im Etat des Auswärtigen Fe Antrag verschiedener Parteien die 600 000 Reichsmark zum Gebäudcerwer die Gesandtschaft in Lissabon gestrichen.
Beim Etat des Innenministeriums be schwert sich
Abg. Buchmann (Komm.), daß in Bayern noch immer Ausnahmegesetze bestünden. Kommunistische Versamm⸗ lungen und Zeitungen, auch Sängerchöre würden verboten, ebenso
Amtes wird für
die Feiern der Gedenktage der Kommunistischen Partei. (Hört, hört!
bei den Kommunisten.) Eine ganze Konferenz von 60 Teilnehmern sei verhaftet worden und als der sibgeorbnete Hoernle sich auf seine Immunität berufen hätte, habe der Polizeikommissar gesagt: „Hier gibt es keine Immunität, wir sind in Mügnchen.“ (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Der brutale Polizeiton könne keine friedlichen Bürger erziehen. Der Druck machte die Bevölkerung nur noch verbitterter. Abgeordnete und Stadtverordnete könnten nicht einmal ihren Wählern Bericht über ihre parlamentarische Tätigkeit erstatten. Der Kampf gelte der ganzen Arbeiterschaft und ihrem Koalitionsrecht. Die Versamm⸗ lungsverbote würden einfach mit der staatsfeindlichen Gesinnung der Kommunistischen Partei begründet; selbst Versammlungen der Erwerbslosen, die über die Möglichkeit einer Verbesserung der Lebenshaltung beraten wollten, seien verboten worden. Verhaftete Kommunisten würden 10, 11 Monate⸗ in Untersuchungshaft ge⸗ halten; die Polizei führe einen permanenten Bürgerkrieg gegen
Forderung von