1926 / 19 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

wesen, haben bei den Vernehmungen der Angeschuldigten und der Zeugen eeinen unerhörten Druck ausgeübt und ihnen immerfort ihre eigenen Auffassungen unterstellt. Es wurde auch mit gefälschten Protokollen

u“ Zeugen wurden von dem Kriegsgerichtsrat Dobring mit

dem Tode bedroht, wenn se 821 Febee ablegten, oder es wurden ihnen die Worte förmlich in den Mund gelegt. Selbst Koorvettenkapitän Behnke, der einer Verhandlung beigewohnt hat, findet das Verfahren befremdlich. In einem Fall hat Dobring es bedauert, daß er den Angeklagten zu anständig behandelt habe. Staais⸗ v. Capelle hat ihm eröffnen lassen, daß er ein solches Ver⸗ ahren nicht billigen könne. In ähnlicher Weise hat der Marine⸗ etecehhtret Dr. Loesch gearbeitet. Die Kriegsgerichtsräte

r. Dobring und Dr. Loesch organisierben förmlich Menschenjagd und Menschenfang. Dazu bedienten sie sich eines Heeres von Lock⸗ spitzeln unter den Matrosen und Heizern der Schiffe. Die Spitzel⸗ eigenschaft dieser Leute wird in den Akten ganz offen ausgesprochen, wahrscheinlich ahnte man damals nicht, sie einmal in andere Hände geraten könnten. Der Matrose Adams hat als Zeuge unter seinem Eid erklärt, daß er von zwei Oberleunants und von Dr. Loesch den Auftrag zum Aufpassen erhalten habe. Adams veranstaltete eine Versammlung, zu der die Polizei das Lokal besopete und die dann verabredungsgemäß polizeilich aufgehoben wurde. Wegen dieser Ver⸗ sammlung sind schwere Zuchthausstrafen und vier Todesurteile ver⸗ hänat worden, und zwar auf Grund der zeugeneidlichen Aussagen des Lockspitzels Adams. Zur Belohnung wurde Adams zum Obermatrosen befördert. Auf der „Posen“ war der Heizer Borkowski als Spitzel tätig. In einem schriftlichen Urteil heißt es wörtlich: „Nach dieser Richtung besonders anfechtbar erschien die Aussage des als agent provocateur tätig gewesenen Zeugen Borkowski“. Wenn man die Akten kritisch prüft, schlägt einem oft Dutzende von Seiten hindurch der Pesthauch der Lockspitzelwirtschaft entoegen. Man hat sich aber auch der Polizeispitzel in ausgedehntem Maße bedient. Was sie be⸗ richtet haben, erinnert zuweilen an Detektivromane. Diese Spitzel⸗ aussagen aber bildeten die Hauptgrundlagen der Anklageschriften und Urteile. Die Anklageschriften beruhten auf einem willkürlich kon⸗ struierten Programm der Zentrale der U. S. P., das folgendermaßen gelautet haben soll: 1. Möglichst Uebevtritt der ganzen Flotte zur politischen Verwendung durch die U. S. P. D.; 2. Natevialbeschaffung 9 politischen Verwendung durch die U. S. P.; 3. Austausch von Agitationsmaterial der U. S. P. D. zum Zwecke der Verbreilung in der Flotte; 4. Erzwingung eines alsbaldigen und amerionslosen und entschädigungslosen Friedens durch gewaltsame Durchführung des der U. S. 82 D. Diese Feeiheen Unterstellungen des Dr. Dobring sind die Grundlagen der Vernehmungen und Verhand⸗ lungen 1e. n. In dem Urteil gegen Weber, Sachse, Reiche ag und Köbis, den beiden Erschossenen, wird zugestanden, daß ein olches Programm nie bestanden hat, trotzdem behauptet das Urteil, daß doch ämtlichen Angeklagten „zugestandenermaßen die Tendenzen derselben bekannt“ waren. Aus den Vernehmungen der Angeklagten geht aber deutlich hervor, daß sie sich lediglich für einen annexionslosen Frieden eingesetzt haben, der Gedanke, daß ihnen das als Zerstörung aus⸗ gelegt werden könnte, ist ihnen niemals gekommen. Bevor die Kriegs⸗ gerichtsräte in Aktion kraten, haben selbst die alldeulsch gesinnten Offiziere nichts Staatsgefährli es in der Friedenspropaganda der Mannschaften gesehen. In den Protokollen ist aber der „Ver⸗ ständigungsfrieden“ im alldeutschen Jargon „Verzichtfrieden“ genannt worden. In der Unterstellung von Gewaltabsichten ist der Unter⸗ suchungsrichter mit den Beamten der politischen Polizei konform gegangen. Nach der Absicht der Matrosen sollte ein politisch⸗parlamentarischer Druck durch die Reichsbagsabgeordneten auf die Regierung ausgeübt werden, und das wurde zu einer gewalt⸗ serne Erzwingung des Friedens gestempelt. Das Vorgehen gegen ie Anhänger des Verständigungsfriedens auf den Schiffen war ein Tell der alldeulschen Gegenaktion gegen die Friedensresolution des Reichstags. Man brauchte gar nicht zu bezweiseln, daß bei den Be⸗ sprechungen der Leute auch Wendungen gebraucht worden sind, aus denen Gewaltabsichten sprachen. Das war bei dem jugendlichen Lebensalter und bei dem auf Gewalt eingestellten militärischen Drill auch gar nicht zu verwundern. Aber alle Behauptungen über Gewalt⸗ verabredungen der Matrosen und Heizer entbehren Unter⸗ lage. In den ganzen Akten befindet sich nichts Schriftliches oder Ge⸗ drucktes, es existiert auch kein Beschluß irgendeiner Zusammenfassung der Heizer und Matrosen, wonach der Friede durch Dienstverweigerung und Streik erzwungen werden sollte. Die dahinzielende Anklage baut sich lediglich auf die der alldeutschen Ideologie entsprungenen will⸗ kürlichen Unterstellungen der Untersuchungsführer und Richter sowle auf die verlogenen Berichte der Lockspitzel auf. Gegen mehrere tausende der Eingetragenen hat man überhaupt keine Anklage erhoben. Hunderte nur mit Arrest, weitere Hunderte mit Gefängnis bestraft. Nur einzelnen ist das schwerste Delikt, der sogenannte Kriegsverrat. unterstellt worden, so konnte man die Sache politisch ausnüben und Todesurteile aussprechen. Schon am 16. August hatte Geheimer Admiralitätsrat Dr. hac in einem Rechtsgutachten für den Staats⸗

ekretär v. Cavpelle gesagt, daß die Vorbedingungen des Kriegsverrats setn als erfüllt . ehen werden könnten. Am 20. Auopust erklärte⸗ Admiralitätsrat Dr. Felisch, daß er nicht verstehen könne, wie man in Wilhelmöhaven mit den Todesurteilen vechnen könne, da doch tat⸗ sächlicher „Aufstand“ nicht vorliege. Trotzdem wurden am 28. Auzust in dem Prozeß gegen die sogenannten Haupträdelsführer der Ober⸗ heizer Sachse, der Matrose Weber, der Matros Reichpietsch, die Heizer Beckers und Köbhis wegen vollendeten Aufstandes im Kriege um Tode verurteilt. Anklasverhreter waren die Kriegsgerichtsräte

r. Dobring Dr. Loesch und Breil. Der Flottenchef Admiral v. Scheer fonnte die Urteile abändern, aufheben oder unverändert bestätigen. Nach der Militärstrafaerichtsordnung war zur Bestätigungsorder ein Rechtsautachten zu erstatten. Das hat am 30. August Oberkriegs⸗ gerichtsrat Dr. Barry getan. Ex kommt, zu demselben Resultat wie Dr. Felisch, daß kein tatsächlicher Aufstand vorgelegen habe und daher keine Todesurteile hätten perhängt werden dürfen Selbst der deutschnationale Justizrat Buddenberg hat später am 3. Novemder die gleiche Meinung verkreten. Bei den Akten befindet sich weiter ein Schriftstück mit dem Vermerk „ganz geheim“ von Hauptmann Brandt vom Admiralstab. worin ebenfalls ausgeführt, daß im Falle Sachse, Reickpietsch und Genossen nicht gesagt werden könne, daß die Aufstandserregung bereits vollendet gewesen sei. Alle diese Stimmen des Rechts und der Vernunft prallten ab an dem offenbar bei den leitenden Marinestellen bestebenden festen Vorsatz, ein Exempel zu statuteren, durch Erschießungen Furcht und Schrecken unter den Mannschaften zu erregen. Noch am Tage vor dem Urteils⸗ pruch, am 25. August, hatten die vom Reichskanzler berufenen Parteiführer dringend gebeten, im Falle von Todesurteilen doch ja von dem Beonadiaungsrecht Gebrauch zu machen. Der Staats⸗ sekretär von Capelle lehnte es aber ab, deswegen an den Flotten⸗ chef heranzutreten; er wußte, daß dieser die unerschütterliche Absicht hatte, die Todesurteile zur Vollstreckung zu bringen. Krotzdem Admiral von Scheer die gegen die Todesurteile geltend gemachten Rechtsbedenken ausdrücklich anerkannte, hat er dann die Todesurteile gegen Reichpietsch und Köbis bestätigt. Damit nahm er ihnen selbst den letzten Schein von Recht und Gesetz Am 5. September sind dann Reichpietsch und Köbis, beide Teilnehmer der Seeschlacht am Skagerrak, auf dem Sckießplatz Wahn bei Köln erschossen worden. Wie rücksichtslos, jedes menschlichen Empfindens bar, damals vor⸗ gegangen worden ist, dafür bietet das Schicksal des Abschiedsbriefes einen drastischen Beweis, den Reichpietsch an seine Eltern in Neukölln geschrieben hatte, Am 30. August hat er den Brief ge⸗

rieben, am 5. September wurde der Mann erschossen und erst am 14. September wurde der Brief abgeschickt, gleickzeitig mit. der amtlichen Mitteilung an die Eltern von der Erschießung ihres Sohnes. Reichpietsch wie seine Eltern waren Mitalieder der Apostolischen Gemeinde in Neukölln, Reichpietsch hatte in seinem Briefe die Hoffnung ausgesprochen, daß durch die Vermittlung des Apostels der Gemeinde die Gnade des Kaisers angerufen werden könnte, das wollte man verbindern, man wollte unter allen Umständen Blut sehen, Die Erschießung der unglücklichen Matrosen war ein militärischer Willkürakt aus politischen Motipen, war ein Akt des Terrors gegen die Friedensresolution des Reichstags, gegen die Friedensbewegung unter den Mannschaften der Schiffe und befonders gegen die verhaßte U. S. P. Hier unterbrach Abg. Ditt⸗

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in gukem Glauben befunden haben. Die Unkersuchungsführer

könnte das Handwerk folgen. führte aus, daß Preußen schon vor der Ankündigung des Reichs, den⸗

mann nach vierstündiger Rededauer seinen Vortrag,

fortzusetzen.

Abg. Brüninghaus (D. Vp.), der das Korreferat in der Sache übernommen hat, erklärte, er werde heute leider das Thema nickt erschöpfend behandeln können, denn die vom Abg. Dittmann studierten umfangreichen Akten hätten ihm nicht zur Verfügung ge⸗ standen und so sei ihm das vom Referenten vorgebrachte Material zum großen Teile neu. Er werde also am Sonnabend nur auf be⸗ stimmte Punkte eingehen können und behalte sich ein ausführliches Korreferat vor, bis er die Akten studiert habe.

In der heutigen Sitzung des Ausschusses, die um 9 ¼ Uhr Vormittags beginnt, werden im Anschluß an das Referat des v52 Dicggram. dessen Dauer noch guf weitere vwei Stunden be⸗ rechnet wird, die Regierungsvertreter Erklärungen abgeben. Wie der Vorsitzende mitteilte, dürfte sich auch die Vernehmung weiterer Personen zu dem von dem Abg. Dittmann vorgebrachten Material notwendig machen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags nahm in seiner gestrigen Sitzung zunächst zwei Anträge an, die die Unterstützunge notleidender Angehöriger des Mittelstandes im hesetzten Sanktions⸗ und Ein⸗ bruchsgebiet sowee die schleunigste Durchführung der Abwick⸗ lung der Rhein⸗-, und Ruhrentschädigungen

fordern Zu dem Antrag der Wirtschaftspartei auf Senkung der Zinssätze

der öffentlichen Gelder betonte Abg. Leidig (D. Vp) dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge als Berichterstatter, daß dem Antrag zum Teil schon durch die Herabsetzung des Reichsbankdiskonts von 9 auf 8 % entsprochen worden sei Die Zinstätze könnten nicht durch Verordnungen beeinflußt werden, sie entwickelten sich vielmehr aus dem wirtschaftlichen Zu⸗ sammenhange. In einer verarmten Wirtschaft seien die Zinssätze naturgemäß hoch. Allerdings sei ein Teil der öffentlichen Gelder durch Reichsbahn und Reichspost mit der Absicht eines größeren Zinsgewinns an die Wirtschaft abgegeben worden. Abg. Teitscheid (Zentr.) bemerkte, daß bei den Zinssätzen infolge der zentraten Organisation der Geldinstitute Angebot und Nachfrage keine entscheidende Rolle spielten. Während der Sparer nur 7 % bekomme, müsse die Wirtschaft 14 % und mehr bezahlen. Erst wenn die Banken preisabbauend arbeiteten, Ministertaldirektor von Schenk Zinssatz für öffentliche Gelder auf 7 ½ % festzusetzen, dies für sein Gebiet bereits angeordnet habe. Leider habe sich die Reichspost. die über sehr viele Gelder verfügt, dem Vorgehen des Reichs nicht angeschlossen, sondern sich für gewisse Zwecke einen höheren Zinssatz vorbehalten. Ein Vertreter des Ministeriums des Innern bemerkte, daß die Regierung schon im Jahre 1924 die Sparkassen auf ihre gemeinnützigen Zwecke hingewiesen habe Der rheinisch⸗westfälische Sparkassenverband habe die Zinsen von 12 bis 14 auf 11 bis 13 % berabgesetzt, versuche aber trotzdem, die Zinesätze für Spareinlagen auf der alten Höhe zu erhalten. Abg Dr. Klamt (W Vgg.) bedauerte die Ausdehnung der Auslandskredite. Wenn der Staat große Anleihen aufnehme und den Gemeinden besonders im Westen dauernd große Auslandsanleihen gestatte so müsse der Zinssatz hoch sein. Abg. Dr. Waentig (Soz) bemerkte, die Höhe des Zinssatzes sei auf den Kapitalmangel zurückzuführen. Die Gelder, die duich Steuern der Wirtschaft entzogen würden, müßten ihr so billig wie möglich wieder zugeführt werden. Einen künstlichen Zinssatz könne der Staat nicht festsetzen. Abg. Dr. Leidig (D Vp)) erklärte, den Banken tönne man nicht den Vorwurf einer künstlichen Zins⸗ steigerungspolitik machen. Die Geldflüssigkeit an der Börse, die den niedrigen Privatdiskont gebracht hat, beruhe auf dem geringen Ver⸗ trauen des Publikums zu langfristigen Anlagen. Eine weitere Herabsetzung des Reichsbankdiskonts würde zu einer Inflation und zur Gefährdung der Maßnahmen für den Preisabbau führen. Abg. Dr v. Winterfeld (D Nat.) meinte, daß die Zinslätze der Spar⸗ kassen wenigstens noch um ½ %, dem Vorgehen der Rentenbankkredit⸗ anstalt entsprechend, herabgesetzt werden könnten. Leider kehrten sich viele Sparkassen heute noch nicht an den Erlaß des Ministers; sie schädigten dadurch die Wirtschaft. Abg. Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig.) meinte Dr. Leidig habe eine Rede für die Großbanken gehalten; lediglich durch das vorbildliche Vorgehen der früheren Reichsregterung sei im September eme Senkung des Zinsfußes für die öffentlichen Gelder im Reiche erfolgt. Auch die Privatbanken könnten mit ihren Zinssfätzen herabgehen, wenn sie für die leitenden Stellen weniger Gehälter und Tantieme zahlen würden. Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) erwiderte, daß die Kreditinflation durch künstliche Senkung der Zins⸗ sätze verhängnisvoll wirke, so daß sie schon die ganze Preisabbau⸗ aktion der Reichsregierung gestört habe. Wir müßten von einer Geld⸗ inflation sprechen, denn wir hätten heute in dem verarmten Deutschland laut Ausweis der Reichsbank wesentlich mehr Geld im Umlauf als im früheren, größeren und reicheren Deutsch⸗ land. Der Antrag, um den sich die Aussprache drehte, wurde dann in der Form angenommen, das Staatsministerium zu beauftragen, auf die Kommunalverwaltungen und die Spar⸗ kassen dahin einzuwirken, daß von diesen die Zinslätze für die zur Auszahlung gelangenden Leihkapitalien entsprechend herabgesetzt werden. Angenommen wurde ferner eim deutschnationaler Antrag, das Staatsministerium zu ensuchen, daß die Reichepost 1,. die der Preußi⸗ schen Zentralgenossenschaftskasse über die Staatskasse zur Verfügung gestellten Mittel vorläufig stundet, 2. daß die Reichsbank in jedem Falle möglichst neue lansggri Fatt e. Warenwechsel diskontiert und 3. daß eine Rückzahlung von Wechselkrediten nur in dem Maße gefordert wird, daß wirtschaftliche Schädigungen infolge Rück⸗ zahlungen in jedem Falle vermieden werden. Annahme fand ferner der deutschnationale Ankrag, die an die Wirtschaft ausge⸗ gebenen Kredite, soweit sie durch die zwingende Not⸗ lage der G Benenc hc zurzeit uneinbringlich sind, für die Dauer der gegenwärtigen Wirischaftskrise möglichst zu verlängern. Der dem Landtag zum ersten Male vorgelegte Bericht der Zentralgenossen⸗ schaftskasse, die als gemischtes Unternehmen aus dem Etat heraus⸗ genommen worden ist, wurde durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt. Abg. Dr Leidig (D. Vp.) erstattete dann den Bericht über die Aufwertung der Sparkassenguthaben und führte aus, daß die Verlängerung der Fristen für die Gläubiger öffentlicher Anleihen ürber den 25 Februar hinaus durchaus berechtigt sei. Abg. Dr. Hackenberg (D. Nat.) schloß sich dem an Ein Regierungsvertreter führte demgegenüber aus, daß das Reich die Fristen für genügend halte und befürchte, daß dusch eine Verlängerung der Fristen die Ablöfung der Länder⸗ und Kommunal⸗ anleihen ebenfalls verschoben werde. Es wurde beschlossen, auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß die im Gesetz über die Ab⸗ lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 gesetzten Fristen für die Gläubiger öffentlicher Anleihen um zwei Monate verlängert werden. Ferner sollen alle in dem genannten Gesetz den Ländern noch ver⸗ bliebenen Möglichkeiten, betreffend Schnell igkeit der Auslosung, Vor⸗ aussetzung und Höhe der Vorzugsrenten. sowie Vorauszetzung und Höhe der Abfindungssfummen und Beweisführung für Altbesitz in weitestgehendem Maße zugunsten der Staatsgläubiger ausgenutzt und die Gemeinden bezüglich ihrer Anleihen zu einem gleichen Entgegen⸗ kommen gegenüber ihren Gläubigern veranlaßt werden. Dem Antrage, das Bestreben der öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden Sparkassen, höher als zu dem im §1 der ersten Verordnung zur Durch⸗ führung der Aufwertung der Sparkassenguthaben vom 24 Oktober 1925 vorgesehenen Satz von 12 ½ % aufzuwerten zu fördern, widersprach der Berichterstatter Abg. Dr. Leidig (D. Vp). Abg. Hacken berg (D. Nat) verlangte demgegenüber, daß möglichst ein Ausgleich der Aufwertungelätze für Kommunalanleihen an die der Hypotheken von 25 % erreicht werde. Es handle sich in Preußen um 27 Millionen Spar⸗ bücher. Oberregierungsrat Simon vom Ministerium des Innern hielt den Antrag für äußerst gefährlich und unsozzal Die Sparkassen seien nicht in der Lage, die Aufwertung von 12 ½ % ohne kommunale und staatliche Hilfe vorzunehmen, da es sich um einen Betrag von mindestens 600 Millionen handele. Die Svarkassen könnten nur 5 bis 6 % aufwerten und seien auf einen Ausgleichsfonds angewiesen. Aus sozialen Gründen müsse der Einheitssatz von 12 ½ % bestehen

bleiben, der von dem Ministerium für durchaus gerecht angeseben werde. Der Ausgleichsstock sei die Sicherheitsbürgschaft für den Ein⸗ beitssatz Leider sei zu befürchten, daß die kommunalen Fmanzen so schwach wären, daß die Ausgleichskassen überhaupt nicht gefüllt werden fönnen, und dann müsse auf dem Wege des Finanzausgleichs von Ländern und Kommunen staatliche Hilfe eintreten. Abg. Peters Hochdonn (Soz.) schilderte die große Tat der Sozial⸗ demokratie für die Sparer und hielt die Festsetzung von 12 ½ % für gerecht Ministerialrat Becker vom Finanzministerium erklärte die Bedenken des Finanzministers gegen den Satz von 12 ½ %O. Es sei zu befürchten daß die Summe von 600 Millionen weit über⸗ schritten werde Der Antrag wurde darauf abgelehnt. Gegen den

Antrag Hackenberg (D. Nat.), daß dem Treuhänder drei Ver⸗

treter der Anleihegläub ger zur Seite gestellt werden, prach Oberregierungsrat Dr Simon. Es sei technisch schwierig dem auf Grund reichegesetzlicher Bestimmung bestellten Treuhänder nun einen im Gesetz nicht vorgesehenen Ausschuß entgegenzustellen. Die wesent⸗ lichen Aufgaben des Treuhänders seien auch schon erledigt Schließlich gelangte noch ein Antrag Kickhöffel (D Nat) zur Annahme, der die Behebung der Notlage der Binnenschifferei vorsieht. Ministerialrat Seidel versprach, im Sinne der Anregungen zu versahren. Das Landwirtschaftsmmisterium habe bis jetzt ja auch in ähnlichem Sinne gewirkt, Darauf vertagte sich der Ausschuß auf Sonnabend vormittag.

Der Gemeindeausschuß des Preußischen Land⸗ tags setzte gestern die Vorberatung des Entwurfs über die Um⸗ gemeindung im Industriegebiet fort. Nach dem Berich des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde der Abschnitt „Recklinghausen“ beraten. Dazu war zur Regierungs⸗ vorlage ein Antrag eingebracht worden, die Landgemeine Oer (Orts⸗ teile Sinsen, Siepen und Oer) mit Ausschluß der Haard und die Ortsteile Erkenschwick und Essel⸗Nord der Landgemeinde Reckling⸗ hausen Land mit der Stadtgemeinde Recklinghausen zu vereintigen. Die Gemeinde Rapen solle nicht, wie die Regierungsvorlage vor⸗ sehe, mit Erkenschwick zu einer Gemeinde vereinigt, sondern bei Datteln belassen bleiben. Ein Regierungsvertreter bat in eingehender Begründung diese Aenderungsvorschläge abzulehnen und es bei der Regierungsvorlage zu belassen. In der Aussprache wurde betont daß, wenn nicht infolge der wirt⸗ schaftlichen Gemengenlage im Amt Recklinghausen ein Auflöfung dieses Amtes erforderlich sei, die Stadt Recklinghausen eine Ver⸗ größerung ihres Gebiets nicht erhalten könne, da eine Notwendigkeit nicht vorliege. Es tauchte ein neuer Vorschlag auf, die Gemeinden

er und Erkenschwick mit der Gemeinde Datteln zu einer einheit⸗ lichen Gemeinde „Großdatteln“ zu vereinigen, ferner der Vorschlag, die nach der Regierungsvorlage neu zu bildende Gemeinde Oer⸗ Erkenschwick auch zu einem Amte zu erklären, also nicht dem Amte Datteln zuzuteilen. Man solle der späteren Entwicklung nicht vor⸗ greifen und eine in Zukunft vielleicht notwendige Eingemeindung von Oer⸗Erkenschwick nach Recklinghaufen unnötig erschweren. Die Abstimmungen sollen später stattfinden. Der Antrag, Erkenschwick nach Recklinghausen zu schlagen, ist bereits zurückgezogen worden.

Im Anschluß daran wurden die Abstimmungen zu den §§ 27/33

über die Bildung der Stadtgemeinde Recklighausen und die Auf⸗ teilung des Amtes Recklinghaulen vorgenommen, die Abänderungs⸗ anträge wurden abgelehnt und die Vorschläge der Regierung angenommen. Der Antrag über die Frage, ob Großdatteln gebildet werden soll, wurde gegen 11 Stimmen abgelehnt. Damit war der erste Teil der Vorlage erledigt. Es folgte die Beratung über den zweiten Teil, der die Bestimmung enthält über die Rechts⸗ folgen der Grenzänderung Berichterstatter Schmid⸗ Düsseldorf (D. Vp) gab einen ausführlichen Bericht, in dem er sich insbesondere mit den schwierigen Bestimmungen über den Abschnitt V, der die Verhältnisse der Beamten regelt, beschäftigte. Er unterbreitete dem Ausschuß auch einen Antrag, der richtlintenmäßig die Regelung des Beamtenrechtes festlegen soll. Eine Eingabe der Komba ist ferner von den Abgg Schüling (Zentr.) und Schmilian (Dem) als Antrag vorgelegt worden. In der Eingabe werden die Rechte der Beamten im Gegensatz zur Regierungsvorlage nach den Vor⸗ schlägen der Kommunalbeamten umgrenzt unter Wahrung der ver⸗ fassungsmäßigen Rechte der Beamten, ebenso sind darin Vorschläge

gemacht worden über die Regelung der Verhältnisse der Angesteltten.

Als Richtlinien dienen die Bestimmungen der Preußischen Personal⸗ abbauverordnung. Außerdem foll die Entscheidung, ob die Beamten in den umgemeindeten Bezirken eine neue Stelle annehmen müssen, nicht, wie es die Regierungsvorlage vorsieht, lediglich durch den Oberpräsidenten erfolgen, es soll vielmehr, eine Schiedestelle darüber entscheiden, deren Vorsitz der Oberpräsident führt, und deren Mitglieder zu gleichen Teilen ans Vertretern der Beamtenschaft und der Anstellungsbehörden bestehen. Die Ein⸗ gabe der Komba wurde von den genannten Abgeordneten als Antrag eingebracht, ohne daß diese damit den Inhalt der Eingabe bereits sich zu eigen machen wollten. Bei der weiteren Aussprache über, den Teil 2 der Vorlage wurde die Frage der Beamtenrechte bis zur Er⸗ ledigung der anderen Teile des Artikels zurückgestellt In der Aus⸗ sprache spielte eine Hauptrolle die Frage der Neuwahlen der Ver⸗ tretungskörperschaften. Es lag ein Zentrumsantrag vor, eine Neu⸗ wahl der Landkreise Bochum und Recklinghausen, wie sie die Vor⸗ lage vorsieht, zu vermeiden. Die Mehrheit stimmte diesem Antrag zu und beauftragte den Unterausschuß, einen geeigneten Weg vorzu⸗ schlagen. So wurde angeregt, die Neuregelung 3 B in der Weise erfolgen zu lassen, daß auf Grund der letzten Wahlen im November eine Neuverteilung entsprechend der veränderten Zahl der Abgeordneten auf die einzelnen Parteien vorgenommen würde. Ferner wurde vorgeschlagen, für den Landfreis Essen, zu dem die neue Stadtgemeinde Steele ge⸗ schlagen wird, ein Kreistagsmandat mehr zu schaffen und dieses Mandat durch die Wahlberechtigten von Steele bestimmen zu lassen. Es handelt sich um die Frage, ob die neugewählte Stadtverordneten⸗ versammlung die Wahl vornehmen soll oder ob die Wahl bei der Neuwahl der Stadtverordneten direkt getätigt werden soll, oder ob die bei der Neuwahl für die einzelnen Partkien abgegebenen Stimmen den bei der Wahl am 29. November abgegebenen Stimmen zugezählt werden und dann eine Neuverterlung der Mandate auf die Parteien erfolgen soll. Im Prinzip sprach sich der Ausschuß für die Vermehrung um ein Mandat aus und übertrug die weitere Behandlung dem Unterausschuß. Im übrigen wurde Teil 2 mit Ausschluß des Abschnitts „Beamter, der am Sonnabend behandelt werden soll, Regierungsvorlage angenommen. 7

Nr. 3 des „Zentralblattes der Bauverwaltung“ vom 20. Januar 1926 hat folgenden Inhalt: Bebauungsplan. Bau⸗ stusenplan und Fluchtlinienplan im Städtebaugesetz. Zum neuen Städtebaugesetz. Aus dem preußischen Staatshaushalt für 1926. Die Berechnung der Schubbewehrung von Etsenbetonbalken nach den Vorschriften von 1907, von 1916 und von 1925. Vermischtes. Bücherschau. Amtliche Mitteilungen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Menge ring in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinc) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr 32. Vier Beilaßen e(eeinschließlich Börsen⸗Beilagea) rste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

nach der

Berlin, Sonnabend, den 23. Fanuar

.. Befristete

Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. ☚᷑

7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.

Lahr, Baden. [118002] Ueber das Vermögen des Wirts und hucgene g Ferdinand Heuberger in Dundenheim ist heute, am 19. Januar 1926, Vormittags 10 Uhr. das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. en Rechts⸗ konsulent Wegert in Lahr ist zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. e. bis zum 3. Februar 1926, erste Gläubigerver⸗ samndgens und rüfungstermin am ienstag, den 16. Februar 1926, Vor⸗ mittags 9 Uhr. ffener Arrest und Anzeigefrist bis zum 3. Februar 1926. Lahr den 19. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Bad. Amts⸗ gerichts. II.

„Ostpr, [118003] Bermögen des Kaufmanns sriß Hein in Landsberg, Ostpr. wird eute, am 18. Januar 1926, Nachmittags 4,15 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeßagent August Urban in Lands⸗ berg, Ostpr., wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversammlung den 3. Februar 1926, Nachmittags 12 ¼ Uhr. Prüfungstermin den 4. März 1926, da Geige 10 Uhr, vor dem unter⸗

Landsber Ueber das

zeichneten Gericht. Landsberg, Ostpr., den 18. Januar 1926. Amtsgericht.

v [118005] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Aron Buchsbaum in Leipzig, Humboldt⸗ straße 29, all. Inhabers zweier Textil⸗ warenhandlungen in Leipzig, Huntboldt⸗ sraße 29, und Leipzig⸗Thonberg, eitzenhainer Straße 5 (Ladengeschäft), unter der handelsgerichtlich nicht ein⸗ getragenen Firma „A. Buchsbaum“ wird heute, am 19. Januar 1926, Mittags 12 ¼ Uhr, das Konkursver⸗ fahren Konkursverwalter: Kaufmann Paul Schramm in Leipzig⸗ Gohlis, Gottschallstr. 22. Anmeldefrist bis zum 23. Februar 1926. Wahltermin am 26. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 9. März 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 4. Februar 1926. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A1, den 19. Januar 1926.

8 [118004] bas Vermögen der Handelsfrau verehel. Klein, geb Wien, in eipzig⸗Neuschönefeld, Konradstr. 11, In⸗ aberin einer Kurz⸗ und Weißwarenhand⸗ ung, unter der E“ nicht eingetragenen Firma „Frieda lein“, ebenda, wird heute, am 20. Januar 1926, Mittags 12 ¼ Uhr, das eröfsfnet. Konkursverwalter: Kaufmann vellh Sauerbier in Leipzig, Salomon⸗ straße 1. Anmeldefrist bis zum 15. Fe⸗ bruar 1926. Wahltermin am 17. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 9 ½ Uhr. Per. fungstermin c-m 4. März 1926, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 4. Februar 1926.

mtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,

den 20. Januar 1926.

Leipzi Ueber

Leipzig. 8 [118006] Ueber das Vermögen der Geschäfts⸗ inhaberin Regina verehel. Orbach in Leipzig, Beuchaer Straße 12, all. In⸗ haberin einer Strumpf⸗, Trikotagen⸗ und Wollwarenhandlung unter der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma „Chemnitzer Strumpf⸗ und Virkwaren Regina Orbach“ in Leipzig, Eisenbahnstr. 28, wird heute, am 20. Ja⸗ nuar 1926, Mittags 1 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Arthur Schmidt in Leipzig⸗Leutzsch, Bahnhofstr. 42. An⸗ meldefrist bis zum 16. Februar 1926. Wahltermin am 17 Februar 1926, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 4. März 1926, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht dis zum 4. Februar 1926. 1b Amtsgericht Leipzig, Abt. II A1, den 20. Januar 1926.

Lichtenfels. [118007]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Schnittwarenhändlers Johann Kessel in Michelau, Ofr., ist heute, Nachm 3,45 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Friedrich Deschner, Vollstreckungssekretär a. D. in Lichten⸗ fels. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 10. Februar 1926. Anmelde⸗ frist bis zum 15. Februar 1926. Erste Gläubigerversammlung verbunden mit dem allgemeinen Prüfungstermin: Samstag, 20. Februar 1926, Vor⸗ mittags 8 Uhr

Amtsgericht Lichtenfels, 19. 1. 1926.

Limbach, Sachsen. [118008] Ueber das Vermögen des Pferde⸗ händlers Ernst Hugo Neubert in Pleißa, Inhabers der Firma Ernst Neubert, Psferdehandlung das., wird

ganuar 1926, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Jaeßing in Limbach. Anmeldefrist bis zum 20 Februar 1926. Wahltermin am 23 Februar 1926. Vorm. 9 Uhr. Prüfungstermin am 9. März 1926, Vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ hgrpflec bis zum 15. Februar 1926. mtsgericht Limbach, 19. Januar 1926.

heute, am 19.

Löwen, Schles. [118009]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Sternagel in Dambrau wird heute, am 18. Januar 1926. Nachmittags 12,15 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Der Bankier A. Knittel in Oppeln wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 16. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗

rungen auf den 16. Februar 1926. Vor⸗

mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, Termin an⸗ beraumt. Allen Personen welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung m An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 12. Februar 1926 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Löwen, Schles.

Löwen, Schles. [118010 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Alfred Dietzmann in Schurgast wird heute am 19. Januar 1926, Nachmittags 12,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Paul Schneider in Schurgast wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 17. Februar 1926 bei dem Ge⸗ richt anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung dee ernannten oder die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 17. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf denselben Tag vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7,. Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 12. Februar 1926 Anzeige zu machen. Die durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 22. 10. 1925 angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben da der Schuldner einen den Erfordernissen des § 41 Abs. 2 der Verordnung über Ge⸗ schäftsaufsicht genügenden Vergleichsvor⸗ schlag innerhalb der in § 61 Abs. 2 Nr. 2 genannten Frist nicht eingereicht hat. Amtsgericht in Löwen.

Meyenburg. [118011]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Rudow in Meyenburg wird heute am 20 Januar 1926, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit dar⸗ getan hat. Der Kaufmann Albert Bockel⸗ mann sen. in Mayenburg wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkurssorde⸗ rungen sind bis zum 18 Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehat⸗ tung des ernannten oder die Wahl eines anderes Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 19. Februar 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 18. Februar 1926 Anzeige zu machen.

Amtsgericht in Meyenburg.

Mosbach, Baden. [118012]

Ueber das Vermögen der Bad. Obst⸗ verwertung eingetragene Geneenschas mit beschränkter Haftpflicht in Mosbach, wurde heute, am 20. Januar 1926, Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkursverfahren

wegen Zahlungsunfähigkeit der Gemein⸗

schuldnerin eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Rheindl in Mosbach. An⸗ meldefrist bis zum 1. März 1926. Erste Gläubigerversammlung am Mittwoch, den 10. Februar 1926. Vorm. 10 % Uhr. EE““ am Samstag, den 20. März 1926, Vormittags 10 % Uhr. Offener und Anzeigefrist bis zum 1. März 192

Mosbach, den 20. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber 8 des Bad Amtsgerichts.

1“

Mülheim, Ruhr. [118015] Ueber das Vermogen der Mülheimer Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Mülheim, Ruhr, wic am 19. uar 1926, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücher⸗ revisor Dr. Gasters. hier, Wilhelmstr 28, wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursfordereungen sind bis zum 12. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Gläu⸗ bigerversammlung und allgemeiner Pee. olr⸗-

fungstermin am 25. Februar 1926

mititags 11 ½ Uhr Offener Arrest und

bie,vse. bis 14. Februar 1926. Amtsgericht in Mülheim, Ruhr.

la. N. 4/26/2.

Müllheim, Baden. [1180131 Ueber das 8 Christian Dähnke und dessen Marie geb. Spittler, in heute, am 19 Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt v. Boeckmann in Müllheim i. B. An⸗ meldefrist: 8. Februar 1926; Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin: 19. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr. Müllheim, den 19. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Anitsgerichts.

Müllheim, Baden. 118014] Ueber das Vermögen des Mechanikers Ludwig Fischer in Neuenburg ist heute, am 19. Januar 1926, Nachm. 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Blankenhorn in Müllheim i. B. An⸗ meldefrist: 8. Februar 1926; Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin: 19. Februar 1926. Vormittags 11 Uhr. Müllheim, den 19. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

München, [118016]

Uebec das Vermögen der Firma Terra⸗ kottenkunst A.⸗G. in Liquid, in München⸗ Neulustheim, Menzinger Str. 49, 89 Obermenzing, wurde am 18. vener 1926, Nachmittags 6 ¾ Uhr, der onkurs er⸗ Konkursverwalter ist Rechtsanwalt

r. Siegbert Dreifuß in künchen 13. Offener 8 nach K.⸗O. § 118 mit Anzeigefrist bis 9. Fe⸗ bruar 1926 ist erlassen. Pris zur Anmel⸗ dung der Konkursforderungen im Zimmer 642/III, Elisenstraße 2 a, bis 9. Februar 1926. Termin zur hl eines anderen Verwalters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg. §§ 132,134,

efrau

1926,

ermögen des Ssene versammlung: h bruar küllheim ist

137 bezeichneten Angelegenheiten und all⸗ bese Prüfungstermin Freitag, 19. Fe⸗ ruar orm. Uhr, Zimmer 654/1III. Elisenstraße 2 a. .

Amtsgericht München Konkursgericht.

Münstermaifeld. [118017] Ueber das Vermögen des Elektro⸗ technikers Albert Roch in Polch, ist heute, am 19. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet wocden. Verwalter: Prozeßagent Büchel in Necne w ncc. Ablauf der 1 für Konkucsforderungen 13. Februar 1926. Erste Gläubigerversammlung am 3. Fe⸗ bruar 1926, Vorm. 10 ½ Uhr, Zimmer 6. Allgemeiner Prüfungstecmin am 23. Fe⸗ bruar 1926, Vorm. 11 Uhr, Zimmer 6 des Amtsgerichts. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis zum 13. Februar 1926. Münstermaifeld, 19. 1. 1926. Amtsgericht

Neuss. [118018] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Oebbecke in Neuß, Inhaber einer Weingroßhandlung, ist am 20 Januar 1926, Nachmittags 5 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnek worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Justizrat Schmitt in Neuß. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 25. Februar 1926. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, und allge⸗ meiner Prüfungstermin am 15. März 1926, Vormlttags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Breitestr. 46, Zimmer 13. Neuß, den 20. Januar 1926. Amtsgericht, Abt. I, in Neuß.

[118019]

Neustadt, Kr. Kirchhain. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Rosenthal in Neustadt (Kreis Kirchhain), Inhaber der Firma Elias Bachrach, daselbst, wird heute, am 19. Januar 1926, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Langer⸗ feld in Kirchhain, Bez. Cassel An⸗ meldefrist und offener Axrest bis 10. Februar 1926. Erste Gläubigerver

5

sammlung 25. Februar 1926.

und Prüfungstermin am Osten.

[118027] Ueber das Vermögen des Kaufmanns

Kreis Kirchhain, den 19. Ja⸗ Diedrich Plate alleinigen Inhabers der

nuar 19. 8 Amtsgericht.

Nordenham.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Basbeck. ordenham ist am 1926. Erste Gläubigerversammlung und

Richard Buder in

18. Januar 1926, Nachmittags 5 ¼ Uhr, Prüfungstermin am 16.

das Konkursverfahren kursverwalter: Auktionator Hermoruin in Nordenham. Anmelde⸗ frist bis zum 15. Februar 1926 Lrste Gläubi Seterer 3 Februar 8 10 ½ Uhr. Prüfangs⸗ termin: 24. 2 ruar 1926, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist: 15. u 1926. N. 2/20 ordenham, den 18. Januar 1926. Amtsgericht Butjadingen. Abt. II.

[118021]

eröffnet. Kon⸗

Offenbach, Main.

Ueber das Vermögen der Firma J. Georg Glaubrecht, Lederwarenfabrik zu Groß Steinheim, wird heute am 18. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr. das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Lachmann zu Offenbach a. Main. Anmeldefrist bis zum 27. Februar 1926 Erste Gläubiger⸗ Mittwoch, den 17 Fe⸗ 1926, Vormittags 10 Uhr, Mittwoch, den 24. März 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Saal 125. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis 27. Fe⸗ bruar 1926.

Offenbach a. Main, 18. Januar 1926.

Hessisches Amtsgericht.

Offenbach, Main. [118023] Ueber das Vermögen der Firmg Paul Bettsack, Möbelhandlung zu Offenbach a. Main, wird heute, am 18. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Gerichtstaxrator Johannes Niederhof zu Offenbach a. Main. Anmeldefrist bis zum 27 Februar 1926. Erste Gläubiger⸗ versammlung: Mittwoch, den 17,. Fe⸗ bruar 1926. Vormittags 9 Uhr. Saal 125. Allgemeiner Prüfungstermin: Mittwoch, den 17. März 1926. Vormittags 9 Uhr, Saal 125. Offener Arrest und Anzeige⸗ pflicht bis 27. Februar 1926. I Offenbach a. Main, 18. Januar 1926. Hessisches Amtsgericht.

Offenbach, Main. Ueber das Vermögen Winter II., Lederwaren zu

[118022] des Adam

3 Uhr. [118020] Konkursverwalter: Prozeßagent Reske in

mit Anzei⸗

Pasewalk.

irma Diedrich Plate in Hemmoor, wird seute, am 18 Januar 1926, Nachmittags das Konkursverfahren eröffnet.

Anmeldefrist bis 10. Februar

ebruar 1926 rmittags 10 ⁄5 Uhr. Offener Arre flicht bis 10. Februar 1926.

Amtsgericht Osten, 18. Januar 1926.

[118028] Ueber den Nachlaß der am 31. Dezember

1923 zu Pasewalk verstorbenen Witwe des

Schlachthofmaschinisten

Karl Eggert,

Auguste Luise Eggert, geb. Schmidt, wird

heute, am 19.

Januar 1926,. Nachmittags

6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet,

der Nachla

kursverwalter

durch ein Vermächtnis über⸗ chuldet i Der Kaufmann August

hrmann in Pasewalk wird zum Kon⸗ ernannt. Konkursforde⸗

rungen sind bis zum 20. Februar 1926 bei

dem Gericht anzumelden. Beschlußfassung über die

anderen Verwalters stellung eines Gläu

Es wird zur ie Beibehaltung oder die Wahl eines ies. über die Be⸗ igerausschusses und

ernannten

eintretendenfalls über die im 132 der

Saal 125 Allgemeiner Füützen ptermtn: de rserheng bereichmeten

10 Uhr,

beraumt. sanß Konkursmasse gehörige

genstände den 16. Februar 1926, Vormittags und zur Prüfung der an⸗ meldeten Forderungen auf den 3. März 926. Vormittags 10 Uhr, Termin an⸗ Allen Personen, welche eine

Sache in Besitz etwas

aben

oder zur Konkursmasse

ie Erben zu verabfolgen oder zu leisten,

schagig sind, wird aufgegeben, nichts an

auch die Verpflichtung auferlegt, von dem

Besitze der

rungen, für wel

e“ nehmen, dem

und von den Forde⸗ e sie aus der Sache ab⸗ Befriedigung in Anspruch onkursverwalter bis zum

20. Februar 1926 Anzeige zu machen.

Pirmasens.

das Vermögen des Louis Feossit

2

Amtsgericht in Pasewalk.

Das A scht P 8 86 Das Amtsgericht Pirmasens hat über

Fünn. Schuh⸗ Josstraße, am

in Pirmasens Nennn dosh 4 % Uhr,

9. Januar 1926

den Konkurs eröf Konkursverwalter ist der Rechtskonsulent Adolf Speier in

irmasens. Offener Arrest ist erlassen. rist zur Anmeldung der Konkursforde⸗

1 1926. 8 Hausen, wird Wahl bis 6. März Termin ban

l eines anderen Verwalters und

heute, am 19. Januar 1926, Vormittags Häubi m 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. ES EEE

Konkursverwalter: Gerichtstaxator J hannes Niederhof zu Offenbach a. Main.

Erste Gläubigerversammlung: Mittwoch. den 17. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr. Saal 125. Allgemeiner Prü⸗ fungstermin: Mittwoch, den 17. Mär 1926. Vormittaas 10 Uhr, Saal 125. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis 27, Februar 1926. 1 Offenbach a. Main, 19. Januar 1926. Hessisches Amtsgericht.

Ortelsbur Ueber das Samuel Littwack in

9 Uhr, Konkursverwalter: Lipka in Ortelsburg.

Rechtsanwalt

eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 24. Februar 1926. Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 31. Januar 1926.

Amtsgericht in Ortelsburg,

den 14. Januar 1926.

Ortelsburg. [118025] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Leo Lesser in Ortelsburg, Markt 3. wird heute, am 15. Januar 1926, Nachmittags 11 ¾¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Rechtsanwalt Boege in Ortelsburg. Anmeldefrist bis zum 17. Februar 1926. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen, den 24. Februar 1926. Vormittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗

pflicht bis zum 3. Februar 1926.

Amtsgericht in Ortelsburg,

den 15. Januar 1926.

Ortelsburg. [118026] Ueber das Vermögen des Kürschners Hans Glaser in Schwentainen wird heute. am 19. Januar 1926, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Kauf⸗ mann Artur Marenski in Ortelsburg. Anmeldefrist bis zum 5. Februar 1926. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters und Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses ferner zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 9. Fe⸗ bruar 1926 Vormittags 11 Uhr, Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 31. Januar 192656 Amtsgericht in Ortelsburg,

den 19. Januar 1926

Jo⸗ termin am 16.

März 1926, beide Terming

Anmeldefrist bis zum 27, Februar 1926. E BEI“

Pirmasens, das Vermögen der

Bahnhofstvaße, Vormitt 8. [118024] öffnet. rmögen des Kaufmanns revisor Mosf Schindler in Ortelsburg wird Offerer Arrest ist erlassen. Frist zur An⸗ heute, am 14. Januar 1926, Vormittags meldung 1 das Konkursverfahren eröffnet. 6. März 1926. Termin zur Wahl eines Dr. anderen Verwalters und Bestellung eines

Anmeldefrist bis Gläubigerausschusses ge zum 17. Februar 1926. Termin zur Wahl 1926

Hirmasens. 19. Januar 1925. richtsschreiberel des Amtsgerichts. [118030] Das Amtsgericht Pirmasens hat über B Firma Schuhfabrik zugendwohl Karl Jung sr. in Pirmasens, am 20. uar 1926, s 11 Uhr, den Konkurs er⸗ onkursverwalter ist der Bücher⸗ Pirmasens.

der Konkursforderungen bis

1 penn 16 bruar

allgemeiner Prüfungstermin am

16. März 1926, beide Termine je Nach⸗

mittags 3 Uhr im Zimmer Nr. 11 des

Amtsgerichtsgebäudes.

Beee. 20. Januar 1926. ichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Potsdam. [1180311 Ueber den Nachlaß des Direktors Franz Rinsler in Nowawes wird heute, am 20 Januar 1926, Nachmittags 1 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kauf⸗ mann Max Lichtenberg in Potsdam, Kronprinzenstr. 39 wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung

des ernannten oder die Wahl eines anderen

Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 18. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 8, Zimmer A 84, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ folgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen. für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konfursverwalter bis zum 10. Februar 1926 Anzeige zu machen. Potsdam, den 20. Januar 1926. Amtsgericht. Abt. 8.