1926 / 20 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jan 1926 18:00:01 GMT) scan diff

8 215 2 11“] Abg. Dittmann wandte sich an den Staatssekretär von Capelle mit der Frage, ob es wahr sei, daß bei der Marine annähernd 200 Jahre; Zuchthaus und mehrere Todesurteile gefällt und vollstreckt worden seien. Einzelheiten über die Prozesse waren damals nicht bekannt. Der Reichskanzler Dr. Michaelis sprach mir das Recht ab, mich über die politische Agitation im Heere zu beschweren. Die Unabhängige Sozlialdemokratie steht für ihn jenseits der Linie auf der die Par⸗ teien ein Anrecht guf varitätische Behandlung haben. von Capelle rach dann über die angebliche Marineverschwörung, aber zum Ent⸗ ben der Parteien brachte er lediglich das Material vor, das die Parteiführer schon früher einstimmig für nicht beweiskräftig erklärt atten. Als die unabhängigen Abgeordneten die Angriffe des Reichs⸗ anzlers zurückwiesen, enklstand im Hause eine erregte Stimmung gegen die Regierung. Die Redner des Zentrums und der Fortschrittler protestierten dagegen, daß man eine politische Partei außerhalb des Rechts stellen wolle. Eine Rede von ungewöhnlicher Schärfe hielt der Abgeordnete Ebert, der einen scharfen Vorstoß gegen Michaelis richtete. Er schloß mit dem 8 „Jeder Tag, der das deutsche Volk früher von dieser Regierung befreit, wird von uns begrüßt werden.“ Ich hatte meine letzte Erwiderung mit der Feststellung geschlossen, daß das Verfahren gegen die Matrosen als ein ganz jämmerlicher, elender Justizmord forkleben werde. Kanzler Michaelis mußte bald darauf zurücktreten, nur von Capelle blieb im Amt. Die Erklärung für das überstürzte Vorgehen beider findet sich bei den Akten. Am Morgen des 9. Oktober war vom Kriegsgerichtsrat Dr. Lösch beim Reichsmarineamt ein Telegramm eingegangen, dessen Kernstelle lautete: „Nach Geständnis des Angeklagten Calmus Hauptverhand⸗ lungstermin, Mittwoch, den 10. Oktober. Es kommt in Frage Hoch⸗ verrat gegen Person Seiner Majestät. Urheber nach Geständnis des Calmus Reichstagsabgeordnete Dittmann und Ledebour im Verein mit Offizieren in deutscher Uasfovg scheinbar englischen und fran⸗ bösischen Offizieren. Calmus will Geständnis wiederholen in Haupt⸗ verhandlung.“ Capelle fürchtete wohl, beim Kaiser gänzlich in Un⸗ gnade zu fallen, wenn er noch länger zögerte, gegen die U. S. P. öffent⸗ lich zum Angriff vorzugehen. Die gleiche Angst hat Michaelis be⸗ herrscht. Das sogenannte es Matrosen Calmus liest sich wie ein Kinoroman. Er behauptete, am 2, August während seines Urlaubs die U. S. P.⸗Zentrale in Berlin besucht zu haben. Auf der Treppe sej er von Dittmann abgefangen worden, und auf der Straße habe sich Ledebour zu ihnen gesellt. In einer sehr nobel eingerichteten Wohnung seien sie von drei Offizieren, zwei Feldwebeln, zwei Unter⸗ offizieren und einem Zivilisten erwartet worden. Man habe gegessen und getrunken, und dann habe Ledebour den Plan der Marinemeuterei auseinandergesetzt. Dittmann habe ihm 5000 für die Organisation an Bord versprochen. Außerdem sollte bei der nächsten Anwesenheit des Kaisers in Wilhelmshaven ein Attentat mit einer Höllenmaschine verübt werden. Calmus würde 10 000 Handgeld bekommen, für seine Flucht sei alles vorbereitet, nach dem Gelingen des Attentats sollte er noch das Zehnfache erhalten. Die Sache sei dem Calmus ünheimlich geworden, er sei aufgesprungen und habe mit gezogenem Revolper die Anwesenden aufgefordert, den Attentatsplan zu zerreißen. Das habe man auch getan, An diese abenteuerliche Geschichte hat Dr. Lösch fest geglaubt. Calmus wurde zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Später hat man mit ihm die Straßen in Berlin ab⸗ esucht, aber das Haus nicht gefunden, in dem er gewesen sein wollte. Bii den folgenden eingehenden Vernehmungen stellte der Unter⸗ snchungsrichter fest, daß ich am 2. August, wo sich die Geschichte mit Calmus ereignet haben sollte ebenso wie Ledebour in Schweden ge⸗ weilte haba. Um mir Gewißheit über die Sache zu verschaffen, habe ich die jetzige Adresse des Calmus festgestellt und ihn im letzten in Essen aufgesucht. Er erklärte mir, daß das nur ein Ablenkungsmanöver gewesen sei, denn er habe von der Abg. Zietz er⸗ fahren, daß Dittmann und Lebebour damals in Stockholm waren. Dr. Lösch habe ihm e mit Erschießen gedroht und belastende Aussagen gegen die Abgeordneten herauspressen wollen. Um sich vor dem Tod zu retten, habe er die ganze Geschichte erfunden. Nach dem mißglückten Vorstoß im Reichstag forderte Capelle in einem Bbö. an den Reichskanzler vom 16. Oktober die Einleitung einer Fetht lichen Untersuchung gegen Dittmann, Haase und Pogtherr. 1““ zeitig wurden die bereits verurteilten Heizer und Matrose n ö vernommen. Kriminalbeamte aus dem Heere wurden 8 gmiert, um sie gegen die Marineumtriebe einzusetzen. Aber das Be astungs⸗ aterial gegen die Abgeordneten verflüchtigte sich immer mehr. Am material gegen die G n persln ig 4. Auftr 1. November verhandelte Admiralitätsrat Dr. Fehlisch 6 Auf rage Capelles in Leipzig, der Oberreichsanwalt erklärte aber, Por⸗ liegende Material zur Strasverfolgung nicht 11“ I paganda der U. S. P. sei kein Landesverrat, es solle ihm 15 Vaeria beigebracht werden, in dem zur Gehorsamzverwer erung mit 2 isser der Abgeordneten aufgefordert werde. 2 uch beim krcchefustigamt das Reichsmarineamt keine Gegenliebe. Reichstanster Dr. Michaelis mußte in einem Schreiben an Capelle zugeben, daß direktes Sch 3 ben agen die U. S. P. nicht zutage gefördert sei. Am 17. No⸗ malterial gegen die U. S. P. nicht zutag he e Srtonn statt vember fand imKriegministerium eine ganz gehelme 182 1g 8 SH. mann Henning, der heutige völkische Abgeordnete, In ihr hatte Hauptmann Henning, ch de die Abgeord⸗ seine persönlichen Eindrücke wiedergegeben, nach, 8 b beeober neien hinter der Bewegung gestanden haben müßten. Er he

zugeben müssen, daß es schwer sei, gegen sie einzuschreiten, da bestimmte

Handlungen nicht nachweisbar seien. In einer Sitzung im 9 c 17. November wurde über das Verfahren Vort „Programm der U. S. P. D., scheint von den Leuten ver⸗ Pibarane worden zu sein. Die einen verstehen offizielle Programm der Partei, die anderen ein Za gramm, daß sie sich zum Teil selbst zurechtgemacht haben. 188 8 dege daß die Marinejustizbeamten, die die Vernohmungen 8 16 höben selbst das offizielle Programm der U. S. P. nicht gekann . Darin liegt die denkbar stärkste Verurteilung . „Programm“”⸗Konstruktionen der Marinekriegsgerichtsräte 8 und Lösch. Schließlich erstattete der 2 berreichsanwa t am 1 n. bruar 1918 einen langen Bericht an den Juftigm mifter, in dem er unter anderem sagt: Es spreche auch jede innere Peaaviche 888 keit dagegen, daß Reichstagsabgeordnete mit ö“ ör Dittmann und werzafsen. 8 ein gefohrlichen Bongegoen e 8 oder unterstützt haben sollten. In meiner 2 8 198 Lechissen Belagerungszustand, Zensur und Schutzhaft, die auf de 1 so großen gantlang gefunden Sa den a ganze Oeffentlichkeit hinter mir. Die U. S. . ist a. 9 ee -g sondern auch von links wegen ihrer G Marineereignissen angegriffen worden. Von links w 8 8 gesagt, die U. S. P. habe die Matrosen nur für ihre Pebitstf h⸗ e stischen Halbheiten wollen, statt sie entsche .g fnlon zu führen. Ueber den Tatkbestand selbst habe ich im? tag die Wahrheit gesagt. Was die Matrosen beabsichtigten, J. Z wir damals noch nicht. Trotz der barbarischen Strafen ist die 1 8 wegung auf den Schiffen weitergegangen. In der IT des Bordlebens trat der schreiende Gegensatz zwischen dem e en 88 Mannschaftsleben und dem der Offiziere viel schroffer herbor als in der Armee. Als auf Drängen Hindenburgs und 1 das deuksche Waffenstillstandsangebot herauskam, haben Heizer 85 Matrosen mit fiebernden Nerven auf jede Rächkicht gf mren, e ihnen die Erlösung aus ihrer Schiffshölle in greifbare Kfe rückte. In dieser Situation planten die Admiräle auf eigene Faus einen Flottenvorstoß gegen England. Die Mannschaften S. ben ihn verhindert. Die Behauptung, daß die U. S. P. schuld daran gewesen sei, ist falsch. Hinter dem Rücken der Reichsregierung 65 des, Kaisers ist der Flottenvorstoß auf eigene Faust versucht worden. Im November 1918 hat man das zu leugnen versucht, im Münchener Dolchstoßprozeß ist diese Absicht zugestanden worden. Admiral Scheer und Kontreadmiral von Levetzow wußten seit dem 26. Oktober 1918, daß die Militärgewalt und damit auch die See⸗ kriegsleitung dem Reichskanzler Prinz Max von Baden unterstellt waren, und daß sie ohne Zustimmung des Kanzlers nichts unter⸗ nehmen durften, was die Verhandlungen mit der Entente stören konnte. Trotzdem stimmten sie dem Operationsbefehl zu. Das war Rebellion, Meuterei, war Hochverrat gegen die ver⸗ fassungsmäßige Reichsregierung und gleichzeitig Landesverrat. Nunmehr rebellierten die Heizer und Matrosen gegen die Rebellion

Admiräle. Der Flottenvorstoß mußte aufgegeben werden. ge onn wurde scharenweise die berhater, von Heizern und

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Matrosen vorgenommen. Aber die Mannschaften erzwangen mit Gewalt die Freilassung, die Rebellion wurde zur Revolution. Sie war der Funke, der im ganzen Reich und in der Armee die gleiche Explosion hervorrief. Die Untersuchungsakten darüber zeigen klar, daß die Mannschaften das Spiel ihrer Offiziere durchschaut hatten. Aus allen Ausjagen ergibt sich, daß die Leute bei der Gehorsams⸗ verweigerung gar nicht an eine Auflehnung gegen die rechtmäßige Staatsgewalt gedacht haben. Erst als die Admiräle gegenüber der Regierung 8 Absicht eines Flottenvorstoßes leugneten und die Regierung die Mannschaften wieder unter die Botmäßigkeit der Meuterer bringen wollte, kehrte sich die Auflehnung auch gegen die Regierung. Auch Noske, der damals von der Regierung nach Kiel geschickt wurde, ist von den Admiralen belogen worden. Wäre die Rebellion auf den Schiffen von der U. S. P. „gemacht“ worden, so hätten die Matrosen in Kiel gewiß nicht Noske zu ihrem Führer gewählt. Genau wie die Hungerrevolten von 1917, so ist auch die Rebellion von 1918 nicht in die Marine hineingerragen worden, sondern aus ihr herausgekommen. Wenn man die ge⸗ schilderten betrachtet, so erkennt man, daß die leitenden Kreise in keiner Weise fähig waren, die Notwendigkeiten eines modernen Volkskrieges zu erkennen und ihnen Rechnung zu tragen. Ein selbstherrlicher Geist beherrschte auch die Marinebefehlshaber. Trotz aller Klagen, die von den Mannschaften gegen die Offiziere erhoben wurden, haben die Kriegsgerichtsrä“e nicht gewagt, auch nur eine Untersuchung gegen die Offiziere einzuleiten. Die Hunger⸗ revolten, Urlaubsdemonstrationen usw. waren Akte der Selbst⸗ hilfe der Mannschaften. Anstatt aber die Ursachen für die Miß⸗ stimmung zu beseitigen, wurde sie zum Ausgangspunkt einer politischen Verfolgung, die das Martyrium der Mannschaften zur Tragödie steigerte. Daß die Marine nicht verstanden haben, die Kräfte richtig einzuschätzen, kam beim Flottenvorstoß gegen England Ende Oktober 1918 erschreckend zum Ausdruck. Als trotz der U⸗Boote rund zwei Millionen frische amerikanische Truppen in Frankreich standen und das Waffenstillstandsangebot erfolgte, war der Krieg militärisch zu Ende. Jeder Versuch einer neuen Angriffsaktion gegen die Entente konnte nur in einer Katastrophe enden. Der Flottenvorstoß hätte aber auch bei der Entente als heimtückische Treulosigkeit der Reichsregierung gegolten und die Parole der völligen Niederwerfung und Ver⸗ nichtung Deutschlands hervorgerufen. Niemand hätte die Gelrüste der französischen Imperialisten auf das linke zu zügeln vermocht, Bayern hätte sich höchstwahrscheinlich separiert, die Auf⸗ lösung und der Zerfall des Reiches wären die Folge gewesen. Vor diesem Schicksal Land und Volk gerettet zu haben, ist bas geschichtliche Verdienst der Heizer und Matrosen, die den wahn⸗ sinnigen Plan der Admirale vereitelt haben. Ihnen verdankt das deutsche Volk, daß ihm seine nationale Existenz erhalten geblieben ist. Das Wort Goethes, daß Revolutionen stets von den alten Machthabern verschulder sind, hat sich auch an den deutschen Marinemachthabern im Weltkriege im vollsten Maße bestätigt. Vorsitzender Abg. Dr. Philipp (D. Nat.) stellt fest, daß der Berichterstatter bei seinen sechsstündigen, sehr temperamentvollen Augferungen eine Reihe von Wendungen gebraucht habe, die parla⸗ mentarisch nicht zulässig seien. (Lebhafte Zustimmung.) Es gehe nicht an, dem Vhfizierstande vorzuwerfen, daß die Menage von den Offizieren gestohlen worden sei. (Gelaͤchter bei den Sozialdemo⸗ kraten und Kommunisten.) Eine solche ist parlamentarisch unzulässig. Unter den Regierungsvertretern befinden sich eine Reihe von Offizieren, die mit Recht an einer solchen Wendung Anstoß genommen haben. (Erneutes Gelächter der Sozialdemokraten und Kommunisten.) Abg. Dittmann (Soz.) entgegnet, daß er gesagt habe, falle das Bestehlen der enseftanenashegih zugunsten der J unter Kriegsverrat, so daß beim Nach⸗ weis eines solchen Diebstahls die schuldigen Offiziere hätten mit dem Tode bestraft werden müssen. (Unruhe.) Vors. Dr. Philipp 8- Nat.) nimmt von dieser Erklärung Kenntnis, hält es aber für

eine Pflicht, einzuschreiten, wenn legitimierte Mitglieder des Aus⸗ chusses sich durch Redewendungen beleidigt fühlen kömmen. Der Vorsitzende teilt dann mit, daß Vizeadmiral von Trotha und Archivrat Volkmann nicht als Sachverständige anwesend sind, sondern als Vertreter des Reichswehrministeriums und des Ministeriums des Innern. Er gibt weiter eine Zuschrift des völkischen Abg. Henning bekannt, der sich als Zeuge gegen die Aussagen Dittmanns anbietet. Der Aus chuß wird in einer ver⸗ traulichen Sitzung darüber beschließen, ob der Abg. Hemmning und event. noch andere Zeugen zu laden sind.

Das Wort erhält darauf Korvettenkapitän Canaris. Als er zu Beginn seiner Ausführungen erklärt, er müsse die von Dittmann gegen die Marineleitung vorgebrachten Vorwürfe entschieden zurück⸗ weisen, erhebt sich bei den Ern alemorog hen und Kommunisten großer Lärm, die ihm zurufen, er habe nicht zu kritisieren, sondern zu widerlegen. Korvettenkapitän Canaris führte in seiner Erwiderung' aus: Der Abg. Dittmann hat versucht, den Nachweis zu erbringen, daß der Zusammenbruch der Flotte nicht auf revolutionäre Einflüsse zurückzuführen sei, sondern auf Mißstände aller Art, besonders aber auf das Versagen der Offiziere, die es nicht verstanden hätten, ein Vertrauensverhältnis zu den Mannschaften zu schaffen. Der Sonder⸗ kommissar der Marineleitung Miheadmeral von Trotha, der diese kritische Zeit als Chef des Stabes der Hochseeflotte miterlebt hat, wird sich mit diesen Fragen beschäftigen; er wird zeigen, daß diese Behauptungen falsch sind, doß vielmehr bis zum Schluß bis auf wenige Ausnahmen zwischen ffizieren und Veaenschästn ein aus⸗ gesprochen vorzügliches, ungetrübtes Vertrauensverhältnis bestanden hat. Ich habe zunächst zu einigen anderen wwehen . Behauptungen Dittmanns Stellung zu nehmen und werde vor allem den Nachweis liefern, daß die Rädelsführer der Meutexei in der Flotte enge Be⸗ ziehungen zu der U. S. P. hatten, und daß die von dort ausgehenden Einwirkungen ihnen den Rücken stärkten und ihnen das Mgterial für ihre verwerfliche, die Disziplin untergrabende Tätigkeit lieferten. Außer der Einwirkung der U. S. P. hat ohne Zweifel eine Ver⸗ bindung mit noch weiter links stehenden Gruppen, die aktiv auf die Revolution hinarbeiteten, bestanden. Aktenmäßige Belege lassen sich hierfür nicht angeben, jedoch geht es gus 8 reichen Aufrufen und schließlich auch aus nachträglichen Veröffentlichungen des Oberheizers Sachse hervor. Letztere müßten selbstverständlich mit Vorsicht ge⸗ wertet, dürften aber auch nicht völlig außer acht gelassen werden. gir. nächst werde ich aus den Akten die Tatsachen nennen, aus denen die Verbindung der Meuterer mit der U. S. P., und zwar weitergehend und wesentlich einschneidender als von Herrn Dittmann zugegeben, hervorgeht; Reichpietsch und Sachse haben noch vor ihrer Verhaftung mit dem Parteisekretär der U. S. P. Sens in Kiel die Flottenstreik⸗ frage besprochen. Reichpietsch war durch einen Brief Dittmanns eingeführt und hernf sich bezüglich des Streiks ausdrücklich auf Ditt⸗ mann. Der Angeklagte Reichpietsch hat in Gegenwart des An⸗ geklagten Sachse sich dem Funktionär der U. S. P. Sens gegenüber ausdrücklich darauf berufen, daß die Parteileitung der U. S. P den beabsichtigten Flottenstreik gekannt und gebilligt habe. Da Sens, wie Reichpietsch wußte, in ständiger Verbindung mit Dittmann stand, der ihm den Reichpietsch schriftlich empfohlen hatte, und da Sens dinsichtlich des Flottenstreiks eine andere Meinung vertrat, so mußte Reichpietsch damit rechnen, daß er als Lügner angesehen würde, wenn Dittmann ihn dem Sens gegenüber desavouierte. Es kann also, da Sens Funktionär war, nicht eingewendet werden, daß Reichpietsch nur Matrosen gegenüber, die ihn nicht kontrollieren konnten, seine eigenen Ansichten als Ansichten von mnabgännigen Abgeordneten aus⸗ gegeben hätte. Die Angeklagten haben im Verfahren selbst niemals die von ihnen behauptete Anstiftung oder Billigung der Abgeordneten für ihre Entlastung auszuschlachten versucht. Es is als⸗ kein Grund abzu⸗ ehen, warum sie die Abgeordneten hätten fälschlich beschuldigen ollen. Zu einer Zeit, in der die Verurteilten 1 Zügnühes saßen, also für sich nichts zu hoffen hatten, haben sie si bereit erklärt, ihre Aussagen gecen Dittmann als Zeugen vor dem Reichsgericht zu beschwören⸗ Reichpietsch hat ausgesagt: Parteilektüre zur Ver⸗ teilung auf den Schiffen ä8 teils mir mitgegeben, teils an den Büroangestellten Büdeler geschickt worden. Büdeler wurde mir als Vertrauensmann der Partei von Frau Zietz bezeichnet und ich auf⸗ gefordert, mit ihm zu versuchen, auch eine zivilistische Ortsgruppe in. Wilhelmshaven zu gründen. Mit Hexre bin ich auch persönlich

bei Büdeler gewesen und habe mit ihm die Gründung einer Orts⸗

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gruppe

der Marine besprochen. etwa drei Wochen kam und erklärte mir, daß er im Parteibüro der U. S. P. in Berlin meine Adresse als diejenige des Vertrauensmannes der Partei erfahren habe. Aus den vorgetragenen Tatsachen geht die Verbindung der Meuterer mit Angehörigen der U. S. P. einwandfrei hervor. Bei dieser engen Vexbindung erscheint es ausgeschlossen, daß umgekehrt Mitglieder der U. S. P. von den Absichten der Matrosen Flottenstreik, gewalt⸗ same Beendigung des Krieges nichts wußten. Falls noch weitere Bekräftigungen notwendig sind, so muß die eidliche Vernehmung von der erwähnten Personen Sens, Herre, Büdeler, Güth dem Unter⸗ suchungzausschuß fohlen werden. Es kann kein Zweifel sein, daß allein die Fatsache dieser Verbindung von aktiven Marine⸗ angehörigen mit einer Partei, die in Opposition zur mfierun stand und den Frieden unter allen Umständen herbeiführen wollte, disziplin⸗ schädigend sein und früher oder später zum Zusammenbruch führen mußte, da dadurch Widerwille gegen die soldatische Betätiung er⸗ eugt wurde. Aus der Urteilsbegründung geht hervor, daß die Matrosen nicht wegen Zugehörigkeit zur U. S. P., sondern weil sie sich zur Propaganda der Tat, zur gewallsamen Lahmlegung der Flotte, zum Flottenstreik, zur Maschinensabotage, eventuell zur Inter⸗ nierung der Flotte in einem neutralen Hafen verbunden hatten. Anklage und Bestrafung sind wegen vollendeten Kriegsverrats er⸗ folgt. Bevor ich auf weitere Behauptungen des Herrn Dittmann eingehe, fasse ich das bisher Gesagte folgendermaßen zusammen: 1. Die Flotte war innerlich gesund. Der Keim des Aufruhrs wurde von außen hineingetragen. 2. Die Meuterer in der Flotte haben enge Beziehungen zur U. S. P. gehabt. 3. Die Verbindung der Meuterer mit pen Unabhängigen hat den Rädelsführern wesentlich den Rücken gestärkt, disziplinschädigend gewirkt und die Mitläufer überhaupt erst bewogen. Dadurch wurde der Boden geebnet für die Agitation der weiter links stehenden Gruppen, die aktiv auf Revo⸗ lution nach russischem Muster hinacheiteten. 4. Unmittelbare Ver⸗ bindung zwischen den linksradikalen Gruppen, die mit der U. S. P. nicht identisch sind, und den Meuterern ist aktenmäßig nicht er⸗ wiesen. 5. Sicher ist, daß die linksradikalen Greuppen die Vor⸗ gänge in der Flotte verfolgt haben, ausgenutzt und viele Flugblätter revolutionären Charakters herausgegeben haben. 6. Eine exakte Tremnung zwischen U. S. P. und den linksradikalen Gruppen in bezug auf ihre Einwirkung auf die Mannschaften der Flotte wird sich nicht machen lassen. Beide Tendenzen sind ineinander über⸗ gegangen. 7. Es ist völlig abwegig, zu sagen, daß sich die Flotten⸗ meuterei des Jahres 1917 auf Reaktion auf das alldeutsche Ver⸗ halten der Offiziere zurückführen lasse. Jedenfalls hat keiner der Beschuldigten nach dieser Richtung einen Einwand gemacht. „Es wird behauptet, das Kriegsgericht bzw. der Untersuchungsführer hätten schuldhaft versaumt, die Abgeordneten als Zeugen zu hören. Darauf ist zu antworten: Die Behauptung geht zunächst von der irrigen Voraussetzung gus, daß das kriegsgerichtliche Verfahren sich in irgendeiner Weise gegen die Abgeordneten richtet. Sie geht weiter von der irrigen Voraussetzung aus, daß das Zeugnis der Abgeordneten von irgendeinem den Angeklagten günstigen Einfluß hätte sein können. Die Rechtslage war folgendermaßen: a) Nach der Militärftraf⸗ gerichtsordnung § 168 ist (also zwingende Vorschrift) das Ermäittkünge. verfahren nicht weiter auszudehnen, als erforderlich ist, um eine Ent⸗ scheidung darüber zu begründen, ob Anklage zu erheben oder die straf gerichtliche Verfolgung einzustellen sei. Nach § 170 daselbst ist im Felde und an Bord (beides lag vor) das Ermittlungsverfahren mög⸗ lichst einzuschränken und zu beschleunigen. Es war danach vom Rechts⸗ standpunkt nur zu prüfen, ob die Ergebnisse des Cran 38. genügten, um die Erhebung der Anklage zu rechtfertigem, Nach säser Richtung kag das im wesentlichen übereinstimmende Geständnis der Angeklagten, das Zeugnis der Mitläufer und Urkundenbeweismaterial vor. Die Voraussetzungen der Anklageerhebungen waren damit ge⸗ geben, ohne daß es irgendwelcher weiterer Erhebungen bedurfte. Die Untersuchung dürfte danach formell nach den angesagten Bestimmungen gar nicht weiter ausgedehnt werden. Eine Ausdehnung wäre aber och materiell ohne jede Bedeutung gewesen, denn vch b) § 190 Ziffer 3 der Millitärstrafgerichtsordnung sind (also wiederum zwingende Vorschrift) nicht zu beeidigen Personen, welche hinsichtlich der den Gegenstand der Untersuchung ieud Tat als Teilnehmer, als Begünstiger oder Hehler verdächtig sind. Daß ein Verdacht der Teilnahme (Anstiftung) nach den Iö“ der Untersuchung bestand, wird wohl von keiner Seite abgestritten werden. Eine Beleidigung der Abgeordneten kam danach nicht in Frage. Konnte nun ihre uneidliche Aussage irgendwelche Be⸗ deukung zugunsten der Angeklagten haben, auch wenn ööe stellt, daß sie wahrheitsgemäß jede Teilnahme hestritten hüttete . Die Frage ist zu verneinen; denn entweder waren die Abgeordneten nicht eingeweiht, dann blieb die Schuld der Matrosen ohne weitetes für sich bestehen, es kam nur noch strafschärfend also ungünstig für die Angeklagten hinzu, daß sie Unschuldige verlenmdet hatten. Oder: Die Abgeordneten waren mitschuldig, dann konnte das an der Schuld der Matrosen auch nichts ändern. Soweit das strafmildernd wirken konnte, 8

die Bewegung in selbst aus: Vor Reichpietsch zu mir

un Büdeler sagte der Matrose

ist das berücksichtigt, da die Kriegs⸗ gerichte den Matrosen Glauben geschenkt haben, daß sie verführt worden sind. Auf diesen Umstand ist ja⸗ gerade die vom Gerichts⸗ herrn verfügte, fast allgemeine Strafmilderung der Urteile zurück⸗ uführen. Die Vernehmung der Abgeordneten war daher von jedem Gesichtspunkt aus zwecklos. Sie hätten nur dazu dienen können, die Untersuchungshaft der Angeklagten unnötig zu ver⸗ längern. Sie wäre damit im Gegensatz zu der bindenden Gesetzes⸗ vorschrift erfolgt, sie hätte außerdem die Ermittlungen des Ober⸗ reichsanwalts gegen die Abgeordneten als Schuldige Hürchebenzt⸗ der sich zuständigerweise mit der Frage der Verfolgung der zwilistischen Täter zu der gleichen Zeit beschäftigt. Der Vorwurf ist elo gleichfalls unbegründet; das Verfahren der Marineinstiz 18 formell und materiell gerechtfertigt. Im übrigen möchte ich noch besonders darauf hinweisen, wie sorgfältig gerade d Frage geprüft und wie großer Wert darauf gelegt worden ist, sich . die rein fte und huljche ite zu beschränken und auch den Anschein eines politischen Einschlags zu vermeiden. Diese Ruffassan hat ganz inzweideutig der Staatssekretär des Reichsmarineamts und⸗ gegeben. In Konsequenz dieser Auffassung 58 das Telephon⸗ gespräch des Admirals von Trotha mit Admira Hebbinghaus zu

ewerten, aus dem deutlich hervorgeht, daß die Flotte sich auf den Standpunkt gestellt hat, daß sie die juristischen Machtmittel unter keinen Umständen zu politischen Zwecken mißbrauchen will, daß sie aber andereeseits keineswegs die Gefahr verkannt und alles in ihrer Macht Stehende getan hat, um die zuständige Berliner Stelle zu einem Eingreifen gegen die Abgeordneten zu bewegen. Die Flotte war überzeugt, daß ein unverzüglicher Zugriff zum Erfolge geführt hätte. Dieser unverzügliche Zugriff ist unterblieben. Die⸗ jenigen, die den Zugriff unterlassen haben, trifft die Schuld. Es muß anheimgestellt werden, wenn über diesen wichtigen Punkt Zweifel bestehen, den Admiral von Capelle, Vizeadmiral Hebbing⸗ haus und Geheimrat Fehlisch zu vernehmen. Behauptung;:

ie Todesurteile waren nicht gerechtfertigt. Das hat insbesondere auch der Gutachter des Flottenchefs, Oberkriegsgerichtsrat de Bary in seinem Gutachten betont. Der Flottenchef hat trotzdem ohne rechtliche Grundlage die Urteile bestätigt. Antwort: Die Be⸗ hauptung ist nur insoweit nicht ganz ohne Begründung, als der

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 2

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

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einschließlich.

Dritte Zentrat⸗Handelsregister⸗Zeitage

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Reichsanzeiger und

Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 25. Fanuar

2☛ Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor

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dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein.

7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.

Braunsberg, Ostpr. [118511]

Ueber das Vermögen der Firma Schneidemühle Dinn & Co. Betriebs⸗ L m b. H. in Braunsberg ist heute, Vormittags 9 ½ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter: der Kauf⸗ mann Parschau in Braunsberg. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 20 Februar 1926. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 17. Februar 1926, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 10. März 1926, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 13. Februar 1926.

Braunsberg, den 19. Januar 1926.

Amtsgericht.

Braunschweig. [118512]

Ueber das Vermögen des Buch⸗ und Schreibwarenhändlers Friedrich Palm, hier, Kastanienallee 52, ist heute, am 21. Januar 1926, Vormittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet und der Diplombücherrevisor Huß, hier, Campe⸗ straße 2, zum Konkursverwalter ernannt worden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Februar 1926. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 15. Februar 1926 anzumelden. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin finden am 22. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10. Uhr, vor dem Amtsgericht, Wilhelmstraße 53, Zimmer 5, statt.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Braunschweig. 4.

Bremen. [118513]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Blome, Bremen, als all. Inh. der Firma Heinrich Blome, Bremen, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Noltenius in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. März 1926 einschließlich. Anmelde⸗ frist bis zum 31. März 1926 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung: 16. Fe⸗ bruar 1926 Vormittags 9 ¼ Uhr, allge⸗ meiner Prüfungstermin: 27. April 1926, Vormittags 9 Uhr, im Gerichtshause hierselbst, I Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang Ostertorstraße).

Bremen, den 20. Januar 1926.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Preslau. [118514] AUeber das Vermögen des Kaufmanns Siegfried Apt in Breslau, Kaiser⸗Wil⸗ helm⸗Straße 76 ETöö.““ wird am 19. Januar 1926, Nachmittags 1 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter: Kaufmann Otto Krause in Breslau, Herspgstraße 3. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 2. März 1926. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 15. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, und Prüfungstermin am 17. März 1926, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hier, Museumstraße Nr. 9, Zim⸗ mer Nr. 298, im II Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 2. März 1926 (41. N. 15/‧26.) Breslau, den 19. Januar 1926. Das Amtsgericht.

Breslau. [118515] Ueber das Vermögen der Breslauer Möbel⸗ und Parkettfabrik G. m. b. H. in Breslau, früher Steinstraße 157/159, jetzt Adolfstraße 12, wird am 19. Januar 1926, Nachmittags 5 ½ Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Verwalter: Kauf⸗ mann J. Cohn in Breslau, Neue Schweid⸗ nitzer Straße 15. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 4. März 1926. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 24. Februar 1926, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, und Prüfungstermin am 17. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Museumstraße 9, Zimmer 299, im II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 4. März 1926 einschließlich. 42 N 26/26. Breslau, den 19. Januar 1926. Anmetsgericht. Bützow, Mecklb. [118516] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Schöttler und Sohn in Bützow und das der Gesellschafter, der Kaufleute Ernst und Willi Schöttler in Bützow ist heute, am 21. Januar 1926, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Rosenwanger zu Bützow ist zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Februar 1926 bei dem Gerichte an⸗ zumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 19. Februar 1926, Vorm. 9 Uhr, und zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 2 März 1926, Vorm. 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte Termin anberaumt. Bützow, den 21. Januar 1926.

Düsseldorf-Gerresheim. 118517]

Ueber den Nachlaß der am 27. No⸗ vember 1925 verstorbenen, zuletzt in Hilden wohnhaft gewesenen geschiedenen Ehefrau Walter Bienewald, Maria geb. Balk⸗ mann, wird heute, am 20. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet, da eine Ueberschuldung des Nachlasses besteht. Der Rechts⸗ anwalt Steckelings in Hilden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 18. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände guf den 16. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 2. März 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Februar 1926 Anzeige zu machen Das Amtsgericht in Düsseldorf⸗Gerresheim.

Ellwangen. [118518] Ueber das Vermögen des Otto Maier, Kaufmanns und Inhabers der Firma Leuze & Maier in Ellwangen, wird heute, am 20. Januar 1926, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bezirks⸗ notar Kochendörfer wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt Konkursforderungen sind bis zum 13. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die in §§ 132, 134 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hier Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. Februar 1926 Anzeige zu machen. Amtsgericht Ellwangen.

Erfurt. [118520] Ueber das Vermögen 1. der Firma Trinks & Beyer in Erfurt, Kleine Arche 5, 2. deren Alleininhabers, Kaufmann Georg Beyer in Erfurt, Zietenstraße 121, ist am 21. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr 56 Min., das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Bücherprüfer Robert Dümmler in Erfurt, Bergstraße 39. Konkursforderungen sind bis zum 12. Fe⸗ bruar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 12. Februar 1926. Erste Gläubigerver⸗ sammlung, verbunden mit dem allgemeinen Prüfungstermin am 19. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 73. Erfurt, den 21. Januar 1926. Amtsgericht. Abt. 16.

Gammertingen. [118519] Ueber das Vermögen des Fabrikanten Gottlieb Zintgraf von Gauselfingen ist am 19. Januar 1926, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Die bis⸗ herige Geschäftsaufsicht wird aufgehoben. Konkursverwalter ist der Prozeßagent Kotz in Gammertingen. Anmeldefrist bis 20. Fe⸗ bruar 1926. Erste Gläubigerversammlung am 26. Januar 1926, Prüfungstermin am 23. Februar 1926, je Nachmittags 2 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 6. Fe⸗ bruar 1926.

Gammertingen, den 19. Januar 1926.

Das Amtsgericht.

Grevenbroich. [118521] Ueber das Vermögen der Firma Leo Sommer in Grevenbroich und ihres In⸗ habers, des Kaufmanns Leo Sommer in Grevenbroich, wird heute, am 20. Januar 1926, Nachmittags 2 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Schlick in Grevenbroich wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 27. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 13. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf den 6. März

Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

zeichneten Gerichte, Sitzungssaal, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch

13. Februar 1926 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Grevenbroich.

Grünstadt. [118522]

Das Amtsgericht Grünstadt hat über das Vermögen der Firma Berta Eckhaus, Warenhandlung in Kleinbockenheim, am 20. Januar 1926 Nachmittags 5 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtskonsulent Dinges in Grünstadt. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis 20 Februar 1926. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses am 9. Februar 1926 und allgemeiner Prüfungstermin am 2. März 1926, beide Termine jeweils um 11 Uhr im Sitzungssaale des Amtsgerichts Grünstadt.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Halberstadt. [118523]

Ueber das Vermögen der nichteinge⸗ tragenen Firma Schuhwarenfabrik L Meyer, Inhaber Witwe Luise Meyer und Karl Meyer in Halberstadt, sowie über das Privatvermögen der Witwe Luise Meyer und des Kaufmanns Karl Meyer ist heute, am 20. Januar 1926, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Bücherrevisor Lesser, hier, Martiniplan. Anmeldefrist bis 15. Fe⸗ bruar 1926. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis 10. Februar 1926. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 24. Februar 1926, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, vor dem Preußischen Amts⸗ gericht hierselbst, Petershof, Zimmer Nr. 10.

Halberstadt, Petershof, den 20. Ja⸗ nuar 1926.

Der Gerichtsschreiber des Preußischen Amtsgerichts. Abt. 4.

Hamburg. [118525] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wolff, Hartwicusstraße 19 1, alleinigen Inhabers der Firma W. Stricker & Co., früher Glashättenstraße 3 K, Lebensmittelgroßhandel, ist heute, Nach⸗ mittags 2,30 Uhr, Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: G. M. Kanning, Glockengießer⸗ wall 9. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Februar d. J. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 22. März d. J. einschließlich Erste Gläubigerversamm⸗ lung: Mittwoch, 17. Februar d. J., Vorm. 11 Uhr. Allgemeiner Jrüsungs⸗ termin: Mittwoch, 21. April d. J., Vorm. 10,45 Uhr. 1““ Hamburg, 21. Januar 1926. Das Amtsgericht.

Heinrichswalde, Ostpr. [118526] Ueber das Vermögen des Schuhmachers Louis Bebersdorf in Heinrichswalde Ostpr., ist heute, am 20. Januar 1926, Nach⸗ mittags 3 Uhr 45 Minuten, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Koakursverwalter: Ernst Pfeiler in Heinrichswalde, Ostpr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldung der Konkursforderungen bis zum 28. Februar 1926. Termin zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des Verwalters und Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses sowie über die in § 132 K.⸗O. bezeichneten Fragen wird auf den 19 Februar 1926, Mittags 12 Uhr, zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 8. März 1926, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 4 anberaumt. Heinrichswalde, Ostpr., 20. Januar 1926. Das Amtsgericht.

Kiel. [118528] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Bartram, Kiel, Adolfstraße 81 bezw. Holtenauer Straße 146, wird heute, am 19 Januar 1926, Vormittags 8 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter ist der Kaufmann Eduard Arp in Kiel, Königsweg 40. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 3. März 1926. Anmelde⸗ frist bis 3. März 1926. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, Gläu⸗ bigerausschusses und wegen der Angelegen⸗ heiten nach § 132 Konkursordnung: Donnerstag, den 18. Februar 1926, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Montag, den 22. März 1926, Vormittags 10 ½ Uhr, Ringstraße Nr. 19, Zimmer 4.

Amtsgericht, Abt. 22, Kiel.

Kirchen. [118529] Ueber das Vermögen der Ehefrau des Kaufmanns Siegmund Ferber, Paula geb. Gerolstein, in Betzdorf ist heute, am 20. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist Rechtsanwalt Schneider in Betzdorf. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 3. März 1926. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 17. Februar

1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗

meiner Prüfungstermin am 31. März 1926, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht, Abt. 6. Kirchen, Sieg den 20. Januar 1926. Amtsgericht.

Kirchen. [118530]

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gerolstein u. Sohn, Warenhaus und Sieg⸗Rheinische Kunst⸗

nehmen, dem Konkursverwalter bis zum verlagsanstalt in Betzdorf, ist am 20. Ja⸗

nuar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Schneider in Betz⸗ dorf. Offener Arrest mit Anzeigefrist b zum 3. März 1926 Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 17. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, und allge⸗ meiner Prüfungstermin am 31. März 1926, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, Abt. 6. Kirchen, Sieg, den 20. Januar 1926. Amtsgericht.

Kirchen. [118531]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Siegmund Ferber in Betzdorf ist am 20. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist Rechtsanwalt Schneider in Betzdorf. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 3. März 1926. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 17. Februar 1926., Vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 31. März 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Abt 6.

Kirchen, Sieg, den 20. Januar 1926.

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Lahr, Baden. [118533] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Willy Leib, Inhabers der Firma: „R. Scheidt & Co.“ in Lahr, ist heute, am 21. Januar 1926, Vormittags 10 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Herr Rechtsanwalt Kunzmann ist zum Konkursverwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 5 Februar 1926. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am Mittwoch, den 17. Februar 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest und An⸗ zeigefrist bis zum 5. Februar 1926. (Akten⸗ zeichen K. 5/26.) Lahr, 21. Januar 1926. Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts.

Landsberg, Warthe. [118534]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Bader in Landsberg a. W., Schön⸗ hofstr. 28, ist am 20. Januar 1926, Nach⸗ mittags 5 Uhr 30 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Max Behne in Landsberg a. W. Anmeldefrist und offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 20. März 1926. Erste Gläubigerversammlung am 20. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 17. April 1926, Vormittags 11 Uhr. Landsberg a. W., den 21. Ja. nuar 1926. Amtsgericht.

Lemgo. [118535] Ueber das Vermögen des Ingenieurs Karl Bussemeier in Lemgo, Inhaber der Firma Bussemeier & Co. in Lemgo, wird heute, am 21. Januar 1926, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechnungsrat Schulze hier wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 15. Februar 1926 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände. ferner zur fung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 17. Fe⸗ bruar 1926, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, Termin anberaumt. Allen Personen welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ folgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Februar 1926 Anzeige zu machen. Lemgo, den 21 Januar 1926. Lippisches Amtsgericht. I.

Ludwigsburg. [118537]

Konkurseröffnung über das Vermögen des Joseph Weißhaupt, Kaufmanns in Ludwigsburg, Wilhelmsplatz 7, am 20. Ja⸗ nuar 1926, Nachmittags 5 Uhr. Konkurs⸗ verwalter: Bezirksnotar Steinmüller in Ludwigsburg. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 12. Februar 1926. Ablauf der An⸗ meldefrist am 12. Februar 1926. Erste Gläus bigerversammlung, Wahltermin und allge⸗ meiner Prüfungstermin am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr,

1926, Vormittags 10 Uhr, und allge⸗

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am Amtsgericht Ludwigsburg. icht

Ludwigshafen, Rhein. [118538]

Das Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. hat am 21. Januar 1926, Vorm. 11 ¾ Ühr, über das Vermögen des Simon Rotter, ein Herrenkonfektions⸗ u. Weißwarengeschäft betreibend, in Ludwigshafen a. Rh., Hart⸗ mannstraße 57, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Friedr. Wilh. Wagner in Ludwigshafen a. Rh. Es ist offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 11. Februar 1926. Die Konkursforderungen sind bis 11. Fe⸗ bruar 1926 beim Konkursgericht anzumelden. Die erste Gläubigerversammlung zur etw. Wahl eines anderen Verwalters. Bestellung eines Gläubigerausschusses und Beschluß⸗ fassung nach §§ 132 ff. K.⸗O. sowie der allgem. Prüfungstermin finden am 22. Fe⸗ bruar 1926, Nachm. 3 Uhr, im Zimmer Nr. 31 des Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh., statt.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Ludwigshafen a. Rh.

Lüdinghausen. [118536]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Alfons Wesholy in Selm⸗Beifang ist am 19. Januar 1926, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Auktionator Albert Kohl in Selm Anmeldefrist bis zum 20. Februar 1926. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin am 27. Februar 1926, Vormittags 9 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 1. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 13 Februar 1926.

Lüdinghausen, den 20. Januar 1926.

Das Amtsgericht.

Lünen. [118539] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Rocktäschel in Lünen ist heute, 4 ½ Uhr Nachmittags, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Duncker in Lünen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Februar 1926. Anmeldefrist bis zum 20 Februar 1926. Erste Gläubigerversammlung am 10. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Holtgrevenstraße, Zimmer Nr. 25. Prüfungstermin am 3. März 1926, Vormittags 10 Uhr, daselbst. Lünen den 21. Januar 192656. Der Gerichtsschreiver des Amtsgerichts.

Mainz. [118540] Ueber den Nachlaß des zu Mainz ver⸗ storbenen Cafetiers Otto Reen wird heute, am 20. Januar 1926, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Hans Reen in Mainz. Anmeldefrist, offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 10 Februar 1926. Erste Gläubigerversammlung und all⸗ gemeiner Prüfungstermin: Dienstag, den 2. März 1926, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude zu Mainz, Zimmer Nr. 601.

Mainz, den 20. Januar 1926. Hessisches Amtsgericht zu Mainz.

Mainz. [118541] Ueber das Vermögen des Kaufnianns Abraham Rath, Inhaber einer Manu⸗ fakturwarenhandlung in Mainz wird heute, am 20. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Ge⸗ 3 richtsvollzieher i. R. Adam Kayser in Mainz wird zum Konkursverwalter ernannt. An⸗ meldefrist, offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Februar 1926. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und allgemeiner Prü⸗ fungstermin Freitag, den 26. Februar 1926, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude zu Mainz, Zimmer Nr 601. Mainz, den 20. Januar 1926.

Hessisches Amtsgericht zu Mainz.

Mühlhausen, Thür. [118542] Ueber das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft Christian Heise & Co. in Mühlhaufen i. Th., Inhaber: der Klempner⸗ meister Christian Heise und der Kaufmann Richard Eckhardt in Mühlhausen i. Th., ist am 19. Januar 1926, Mittags 1 Uhr, der Konkurs eröffnet Verwalter: Kauf⸗ mann August Kleeberg in Mühlhausen i. Th. Anmeldefrist bis 12. Februar 1926. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 19. Februar 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 12 Februar 1926. Mahihausen i. Th., den 19 Februar 1926. Das Ametsgericht.

München. [118545] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Kapfer, Textilwarengeschäft in Mürnchen, Schwanthaler Str. 172/0, wurde am 20. Januar 1926, Nachmittags 5 ½ Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Justizrat Ignaz Groß in München, Theresienstr. 61. ffener Arrest nach K.⸗O. § 118 mit Anzeigefrist bis 10. Februar 1926 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen im Zimmer 642/III Elisenstr. 2a bis 10. Februar 1926. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubiger⸗ ausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg. §§ 132, 134, 137 bezeichneten Angelegen⸗ heiten und allgemeiner Prüfungstermin Mittwoch, 17. Februar 1926, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 648/I11I Elisenstraße 2 a.

Den 20. Januar 1926 8

Amtsgericht München, Kon assger che