es Bundesstaates, den dieser auf Grund der ihm erteilten amt⸗ ichen Informationen am 6. 11. absandte.) Vor Gericht in Rünchen haben die Herren von der Marine ausgesagt: Ich wäre von dem geplanten Vorstoß der Flotte vorher in Kenntnis gesetzt worden; ehe diese eidlichen Aeußerungen vorlagen, hätte ich es auf meinen Eid genommen, daß ich durch keine Silbe im voraus informiert worden war. Heute steht für mich fest, daß Admiral Scheer in Gegenwart des Kontevadmirals von Levetzow mir am 20. Oktober dem Sinne nach gesagt hat: „Daß der Hochsecflotte nach Einstellung des U⸗Boot⸗Krieges die volle Freiheit des Handelns zurückgegeben werden würde.“ (Admiral Scheer: „Vom Segelschiff zum U⸗Boot.“) Aber nie und nimmer kann ich diese allgemeine Wendung, die nicht einmal sehr akzentuiert gewesen sein kann, als eine genügend erleuchtende Ankündigung betrachten: Die deutsche Flotte wird innerhalb der nächsten zehn Tage den Kampf auf Leben und Tod mit der englischen 88 suchen. In jedem Falle hätte die Reichsleitung vor der endgültigen Befehls⸗ ausgabe präzise Meldung erhalten müssen. Ich kann die Er⸗ klärung nicht gelten lassen, daß mir aus Gründen der Geheim⸗ haltung Zeitpunkt und Ziel der Unternehmung verschwiegen werden mußten. Dem Reichskanzler durften militärische An⸗ Segendetten von so weittragender politischer Bedeutung keine Geheimnisse bleiben. Aber ich bin überzeugt, daß ein Mißtrauen anderer Art der letzte Beweggrund gewesen ist. Rücksichten der militärischen Verschwiegenheit konnten nicht mehr wirksam sein, nachdem Hipper den Vorstoß aufgegeben hatte; und auch dann wurde ich nicht aufgeklärt. Die Marine — das ist heute meine Ueberzeugung — besorgte, die Reichsleitung würde nicht genügend Verständnis und Glauben aufbringen, um die gewaltige Unter⸗ rehmung gutzuheißen. Richtig ist, daß ich den Optimismus nicht durchaus geteilt haben würde. Wenn reale Grundlagen für eine solche Zuversicht gegeben waren, warum hatte dann der Admiral Scheer alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Einstellung des U⸗Boot⸗Krieges zu verhindern? Er hätte sie vielmehr fordern müssen: Denn erstens konnte der U⸗Boot⸗Krieg nicht rasch genug wirken, um das Schicksal des Krieges noch zu wenden; zweitens war sein Aufhören Vorbedingung für die Entscheidungsschlacht; er band einen guten Teil der Hochseeflotte, und die U⸗Boote wurden bei dem geplanten Vorstoß gebraucht. Ich gebe aber zu, wenn die Entscheidungsschlacht einmal beschlossene Sache war, so war es Pflicht der Flottenleitung, sich zum sicheren Glauben an den Sieg hinaufzustimmen. Wenn ich nun auch dieser Hochstimmung gegen⸗ über nüchtern geblieben wäre, so hätte ich doch dem Grundgedanken des Marineunternehmens zugestimmt, und zwar aus den folgenden Erwägungen heraus: Wenn der Sieg erfochten wurde — und das war nicht unmöglich bei unserer Führung, der Schulung der Mannschaft und der Ueberlegenheit unseres Materials —, dann wäre dem bedrängten Heere und der mit täglich steigender Ungeduld leidenden Heimat ein gewaltiger Auftrieb zum Durchhalten gegeben. Nach einem deutschen Flottensiege wären Revolution und Kapitulation am 9. und 11. November nahezu eine seelische Unmöglichkeit geworden; obgleich wir uns hätten sagen müssen, daß die Engländer durch ihre Niederlage fester denn je an unseren Todfeind Frankreich geschmiedet worden wären. Wenn aber unsere Flotte eine ruhmreiche Niederlage ecleiden, ja, wenn wirklich ihre letzte Fahrt die Todesfahrt sein würde, so war dennoch die militärisch⸗politische Zweckmäßigkeit unbedingt zu bejahen. Von der Opfertat würde eine beschämende Kraft ausgegangen sein. der sich auch viele Treulose und Verzagende nicht hätten entziehen können. Man hat mit Recht an die Termopylen erinnert... Ich stelle fest: Das Mißtrauen der Marine war nicht gerechtfertigt. Allerdings: Wenn Admiral Scheer mir vertraut und mich in den gewaltigen Plan eingeweiht hätte, so glaube ich, daß ich meine Pflicht als Kanzler getan und ihn beschworen haben würde, nicht auf eigene Faust nationale Verteidigung zu machen, sondern erst zu schlagen, nachdem wir über die Waffenstillstandsbedingungen öffentliche Klarheit hätten. Denn erst damit wäre das Vertrauen zu Wilson als grausame Täuschung nachgewiesen worden, vor dem ganzen Volke, insbesondere aber vor den Matrosen, die schon seit 1917 als infiziert gelten mußten, und die nun ihre kühnste und gefährlichste Unternehmung des ganzen Krieges durchführen sollten. Wenn heute die Marine die Verräter und Meuterer in ihren Reihen brandmarkt, so sage ich: sie hat recht. Die Aufrührer auf der Flotte haben der nationalen Verteidigung das Rückgrat gebrochen. Aber die Admirale von damals dürfen diese Anklage nicht erheben. Ehe der Feldherr die Entscheidungsschlacht sucht, hat er der Zuverlässigkeit seines Instruments sicher zu sein, der Moral der Menschen nicht minder als der materiellen Machtmittel. Der Feldherr — so fordert Clausewitz — muß bei längerer Kriegs⸗ dauer die subversiven Tendenzen in seine Rechnung einstellen. Der Vorstoß der Flotte, unternommen während der schwebenden, mit 100 falschen Hoffnungen, begleiteten Verhandlungen, mußte an dem Gefühl der Mannschaften scheitern. „Morgen ist Frieden. Was hat es für einen Sinn, noch heute zu sterben?“ Anders, wenn nach dem Eintreffen der Bedingungen die Flotte ausgefahren wäre, um eine Schmach abzuwenden, die sie am schwersten treffen sollte. Dann hätte das große Unternehmen gelingen und die nationale Erhebung einleiten und beflügeln können. Bei einer rechtzeitigen Aussprache zwischen den leitenden Instanzen wäre es wohl so gekommen, daß ich entweder den Admiral Scheer dazn vermocht hätte, zu warten, oder aber ich hätte eingesehen, daß aus technischen Gründen ein Aufschnub unmöglich war; dann mußten wir versuchen, durch eine direkte Anfrage bei Foch die Bedingungen beschleunigt herauszuholen in der Hoffnung, daß die Flottenaktion diese Demütigung wieder gut machte.
Noch heute stehe ich vor einem Rätsel: Warum hat sich die Marine mir nicht anvertraut? Ich kann nur die eine nieder⸗ drückende Erklärung geben: Wohl hat Bismarck die Sonder⸗ bündelei der deutschen Staaten aufs Haupt geschlagen, und zwar so entscheidend, daß sie sich auch nach der Revolution nur schüchtern zu erheben wagte; aber der Partikularismus sitzt wie ein ein⸗ geborener Fluch in der deutschen Natur und hat sich vor dem Kriege, vor allem aber während des Krieges, in die Ressorts, in die Behörden geflüchtet; in die Marine, in den Generalstab, in das Auswärtige Amt; sie haben sich gegenseitig nicht vertraut und selten in bundesgenössischem Handeln so zusammengewirkt, wie das Wohl der Nation es erforderte.
„Ohne Kiel keine Revolution, ohne die Repolution keine Kapitulation, am 11. November.“ Dieser schweren Anklage gegen⸗ über wird immer geltend gemacht: die nationale Verteidigung wäre in jedem Falle sinnlos und aussichtslos gewesen. Darauf habe ich zu sagen: Es handelt sich darum, nicht nur die materiellen Machtmittel, sondern den Willen der feindlichen Völker abzu⸗ schätzen. Wenn es gegolten hätte, Elsaß⸗Lothringen zu erobern, dann wären die alliierten Machthaber in der Lage gewesen, ihren Völkern noch einen jahrelangen Krieg zuzumuten. Am 11. No⸗ vember aber war eine andere Situation denkbar. Die Wilson⸗ Bedingungen waren angenommen; die Räumung Belgiens und Nordfrankreichs zugestanden, ja die Räumung Elsaß⸗Lothringens — gegen die Forderung aber, uns zu entwaffnen, stünde das Nein einer zum Aeußersten entschlossenen Nation. Dann ist es meine Ueberzeugung, daß sich unser Wille zum Verzweiflungskampfe nur wenige Wochen hätte zu bewähren brauchen, um den Feinden das Ziel unserer Vernichtung zu verleiden. Aus ihren Völkern wäre ein übermächtiger Schrei aufgestiegen. Wir müssen noch Hundext⸗ tausende opfern, bis wir über den Rhein sind. Der Preis ist zu hoch, 8 um Fochs Waffenstillstandsbedingungen zu erzwingen. — e Heimatfronten wäre die Stimmung auf die alliierten Heere übergesprungen, die mit der schlimmsten Jahreszeit und un⸗ geheuren Transportschwierigkeiten zu kämpfen gehabt hätten. Und schließlich wäre der notwendige Offensivwille erloschen. Nene Ver⸗ handlungen wären dann wohl eingeleitet worden. Die Waffen⸗ stillstandsbedingungen, die wir dann hätten annehmen müssen, wären sehr hart gewesen; aber sie hätten, das ist mein Glaube, Deutschland dem Versailler Diktat nicht wehrlos ausgeliefert.
” Sachverständiger Dr. Hertz verlas einen Brief, den ihm der frühere Vizekanzler Friedrich Payer in Erwiderung auf eine An⸗ frage hat zugehen laͤssen: „Auf die Anfrage, ob eine Absicht der Marineleitung, im Herbst 1918 die Engländer zu einer großen See⸗
e““ v
schlacht herauszusordern, mit dem Kriegskabineit beraten worden sei, ja, ob dem Kriegskabinett überhaupt eine Mitteilung von einer solchen Absicht gemacht worden sei, beehre ich mich zu antworten, daß mir von einer Absicht, die Engländer um jene Zeit zu einer großen Seeschlacht herauszufordern, überhaupt erst durch die Ver⸗ handlungen im Münchener Dolchstoßprozeß ehwas bekanntgeworden ist. Dem Kriegskabinett ist von einer solchen Absicht niemals Mit⸗ teilung gemacht worden. Auch in der längeren Besprechung, die ich als Ee lvertreier des erkrankten Reichskanzlers am 25. Oktober 1918 mit der Obersten Heeresleitung, mit Admiral Scheer, und dem Kriegsminister Scheuch hatte, war von einer solchen Absicht mit keinem Wort die Rede. Es hätte übrigens ja auch nur event. über einen solchen Plan gesprochen werden können. Denn solange die anfangs Oktober auf Verlangen der Obersten Heeresleitung ein⸗ geleiteten Waffenstillstandsverhandlungen mit den Allziierten nicht von einer der beiden Seiten durch Kündigung der Waffenstillstands⸗ verhandlungen abgebrochen wurden, war selbstverständlich auch die Marineleitung daran gebunden, auch wenn das Kriegskabinett eine ihr nicht genehme Entscheidung über die Fortsetzung des un⸗ beschränkten U⸗Boot⸗Krieges getroffen hatte. Ein Abbrechen der nun einmal aufgenommenen Waffenstillstandsverhandlungen hatte ich aber, wenigstens für die Lage am 25. Oktober, bei dieser Besprechung für meine Person abgelehnt und auch ein solches durch das Kriegs⸗ kabinett nicht in Aussicht stellen können. Das Kabinett hat sich am 25. Oktober Vormitbags ausdrücklich und einmütig zu derselben Auf⸗ fassung bekannt. (Meine Erinnerungen „von Bethmann⸗Hollweg bis Ebert’ Seite 141 bis 145.) Der Waffenstillstand wurde ja auch bekanntlich von keiner Seite gekündigt, so daß die ganze Frage nie unmittelbar praktische Bedeutung gewann. Ob dem damaligen Reichskanzler, dem Prinzen Max von Baden, der in jenen Tagen krank war, vielleicht von einer solchen Absicht der Marineleitung etwas mitgeteilt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Mir ist auch davon nichts bekannt.“ 8
Auf der Tagesordnung stand die, Entgegennahme eines Kor⸗ referats des Abga. Bergsträsser zu dem früher erstatteten Referat des Abg. Rosenberg über das Problem und die Behandlungs⸗ weise der Tö.“ Der Korreferent betonte in Ueber⸗ einstimmung mit dem Referenten die Wichtigkeit, die U. S. P. von den linksvadikalen Truppen zu unterscheiden, und ging dann hauptsächlich auf die psychologischen Voraussetzungen des allmählichen Schwindens des Vertrauens auf ein gutes Kriegsende sowohl in der Heimat wie im Heer ein. Er arbeitete den Gedanken heraus, daß das ent⸗ scheidende Erlebnis aller Menschen im Kriege das von der Un⸗ gerechtigkeit der Welt gewesen sei. Obwohl diese Ungerechtigkeit auch im Frieden bestehe, werde sie im Kriege weit schärfer empfunden und begünstige schließlich eine Art von chiliastischer Stimmung. Bemerkenswert war die scharfe Abrechnung, die der Redner mit den Ausführungen des Majors a. D. Röder im Münchener Dolchstoß⸗ prozeß hielt. — Die Beratungen werden am nächsten Donnerstag fortgesetzt.
— Der Rechtsausschußdes Reichstags setzte in seiner gestrigen Sitzung unter dem Vorsitz des Abgordneten D. Kahl (D. Vp.) die Aussprache über das Sperrgesetz fort, d. h. über die Frage, ob bis zur reichsgesetzlichen Regelung der Abfindungs⸗ rage alle Auseinandersetzungsprozesse der Fürstenhäuser ruhen ollen. Vor Eintritt in die Tagesordnung kam Abg. von Frey⸗ tagh⸗Loringhoven, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, auf die Aussprache über Lippe⸗Detmold zurück, um zu erkläven, daß der Vertreter der lippischen Regierung ihm auf eine Frage eine objektiv falsche, neindestens ungenügende Auskunft gegeben habe. Im Gegensatz zu dieser Auskunft sei festzustellen, daß tatsächlich in Lippe zu⸗ nächst ein Enteignungsgesetz eingebracht worden ist. Abg. Dr. Pfleger (Bayr. Vp.) erklärte dazu, daß sich das fragliche Gesetz in der von der lippischen Regierung überreichten Gesetz⸗ sammlung befindet. Die weitere Aussprache über diesen Fall wurde bis zur Generaldebatte zurückgestellt. — In der dann fortgesetzten Aussprache über das Sperrgesetz suchte Abg. Landsberg (Soz.) die von den deutschnationalen Rednern gegen ein Sperrgesetz vor⸗ gebrachten rechtlichen Bedenken zu widerlegen. Die Prozeßfähigkeit werde durch eine Auseinandersetzung keiner Partei genommen. Ein Sperrgesetz dieser Art würde auch keine Verfassungsänderung be⸗ deuten. Die sogenannte lex Emminger, die für längere Zeit ge⸗ wisse Zivilprozesse verbot, sei viel weiter gegangen und habe nicht den Widerspruch der Deutschnationalen gefunden. Das Gesetz würde auch im Interesse der Prozeßparteien und der Gerichte liegen. Im Gegensatz zu der Behauptung des Abgeordneten Everling, daß jetzt schon die meisten Abfindungsprozesse ruhten, sei festzustellen, daß gerade im Altenburger Falle Abgeordneter Ever⸗ ling als damaliger Vertreter des Herzogs dem Ruhenlassen wider⸗ sprochen habe. Abg. Wunderlich (D. Vp.) untersuchte zunächst die Frage, ob die Zuständigkeit des Reichstags für ein Sperrgesetz gegeben sei. Er kam unter Berufung auch auf das Gutachten des Vertreters des mecklenburgischen Fürstenhauses, Rechtsanwalts Friedmann, zu dem Ergebnis, daß die Zuständigkeit nicht zu be⸗ streiten sei. Die Zuständigkeit des Reiches sei vor allem begründet durch Artikel 9 der Reichsverfassung, denn die Abfindungsfrage berühre außerordentlich die öffentliche Ordnung und Sicherheit des Reiches, besonders nachdem jetzt von zwei großen Parteien ein Volksentscheid darüber beantragt worden sei. Verfassungs⸗ ändernden Charakter habe das Sperrgesetz nicht. Der Redner trat für den in der letzten Sitzung eingebrachten Entwurf der Mittel⸗ parteien ein, der den kommunistischen Antrag unter anderem dahin ändert, daß das Sperrgesetz am 30. Juni 1926 wieder außer Kraft treten soll. Abg. Dr. Korsch (Komm.) erklärte sich mit den Aenderungsanträgen der Mittelparteien einverstanden, äußerte Bedenken gegen eine Befristung bis zum 30. Juni, aber erklärte auch im Falle der Annahme dieser Befristung die Zu⸗ stimmung seiner Freunde. Das Gesetz müsse auch die Streitig⸗ keiten vor Schiedsgerichten treffen. Vors. Abg. D. Kahl äußerte seine juristische Meinung dahin, daß schon nach dem Wortlaut des vorliegenden Antrags die Verfahren vor Schiedsgerichten unter das Sperrgesetz fallen würden. Abg. Wegmann (GZentr.) be⸗ antragte den Zusatz, daß Arreste und einstweilige Verfügungen von dem Sperrgesetz nicht berührt werden. Mit Rücksicht auf die wichtigen Fraktionssitzungen großer Parteien wurden dann die Verhandlungen abgebrochen. Die nächste Sitzung wird am Diens⸗ tag stattfinden.
Auch die anderen Ausschüsse, die Sitzungen anberaumt hatten, vertagten sich wegen der Fraktionssitzungen, ohne Beschlüsse ge⸗ faßt zu haben.
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags überwies gestern die beiden Anträge der Deutschen Volkspartei und der Kommunisten wegen der Kriegerheimstätten⸗Aktien⸗ gesellschaft Pankow einem Unterausschuß von sieben Mit⸗ gliedern und setzte sodann die Beratung des 150⸗Millionen⸗ Anleihe⸗Gesetzes fort. Abg. Lönartz (BZentr.) begründete, dem Nachritchtenbüro des Vereins Deutscher ö“ zu⸗ fae ea Antrag der Koalitionsparteien und verlangte Trennung er Hoheits⸗ von der Betriebsverwaltung. Nach dem Antrag soll zur dauernden und vollständigen Unterrichtung des Landtags über die wirtschaftliche Betätigung des Staates und der ihm eigenen Unter⸗ nehmungen ein Ausschuß von 12 Mitgliedern, der Groͤße der Frak⸗ tionen entsprechend, eingesetzt werden, der durch den Finanzminister und die zuständigen Ressortminister über die Betätigung des Staates in den einschlägigen Fragen dauernd auf dem laufenden zu halten ist und das Recht hat, jede ihm zu seiner Unterrichtung geeignet er⸗ scheinende Auskunft vom Staatsministerium zu verlangen. Abgeord⸗ neter von Rohr (D. Nat.) wies auf die geringe Verzinsung des in den staatlichen Werken arbeitenden Kapitals hin und verlangte eine stärkere Vermehrung des staatlichen Domänenbesitzes. Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber erklärte sich bereit, etwaigen Klagen über die staatliche Elektrizitätswirtschaft nachzugehen. Abg. Stolt (Komm.) beantragte eine Neubesetzung der parlamen⸗ tarischen Vertreter in den Aufsichtsräten der staatlichen Aktiengesell⸗ schaften entsprechend der Stärke der Fraktionen. Abg. Dr. Jacobs⸗ hagen (D. Nat.) regte eine Ermäßigung des angeforderten Betrages
an durch Mobilisierung gewisser Aktien und fragte, ob der Betrag
von 150 Millionen brutto oder netto gedacht
“ 1
sei. Finanzminister
8
Dr. Höpker⸗Aschoff erwiderte, daß mit e RKeinertrag de Anleihe in Höhe von 150 Millionen gerechnet werde. Eine weitere Anfrage beantwortet er dahin, daß die staatlichen Elektrizitätswerke von der Umsatzsteuer und von der Körperschaftssteuer befreit seien; das müsse auch so bleiben. Abg. Riedel (Dem.) bezeichnete den kommunistischen Antrag für gesetzwidrig. Abg. Weissermel D. Nat.) hielt den beantragten Ausschuß für unzweckmäaßig; die Interessen des Staates würden gefährdet. Die vom Berichterstatter beantragte Indemnität für die bereits verausgabten Summen lehne seine Partei ab. Nach weiterer Aussprache, an der sich die Abgeord⸗ neten Dr. Pinkerneil G. Vp.), Dr. von Richter (D. Vp,.), Frhr. von Mirbach (D. Nat.), Dallmer (D. Nat.) und Falk (Dem.) beteiligten, kam es zur Abstimmung. Der Antrag auf Indemnität wurde angenommen, and Annahme die Bestim⸗ mung, den Finanzminister zu ermächtigen, die erforderlichen Mittel im Wege des Kredits zu “ und die etwa hierfür zu gebenden Sicherheiten zu stellen. Auch der Antrag auf Einsetzung eines Aus⸗ schusses zur Unterrichtung des Landtags 2nn Annahme, ferner der weitere Antrag, zur A verfügbarer Gelder des Staates vor⸗ wiegend in forstlichem und landwirtschaftlichem Grundbesitz sowie in Vorzugsaktien und Obligationen der Reichsbahngesellschaft anzulegen. Weiter soll unverzüglich zum Ankauf von Domänen ein Betrag von 7 Millionen zur Verfügung gestellt werden, der insbesondere für die westlichen Landesteile zu verwenden ist.
— Der Geschäftsordnungsausschuß des Preußi⸗ schen Landtags beschäftigte sich gestern erneut mit zwei An⸗ trägen, die vom Plenum des Landtags an den Ausschuß zurück⸗ verwiesen waren, und die die Genehmigung nachsuchen, zur Straf⸗ Rö ng der kommunistischen Abgeordneten Kellermann und Lademann wegen Gotteslästerung bezw. wegen Beleidigung der Kirche. Der Ausschuß entschied sich aufs neue dahin, in diesen Fällen die Genehmigung zur Strafverfolgung zu erteilen.
— Der des Preußischen Land⸗ tages beganm gestern die zweite Lesung der Vorlage über die Um⸗ gemeindung im rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ gebiet. Zunächst behandelte der Ausschuß den Abschnitt Steele. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zei⸗ tungsverleger wurden die Beschlüsse der ersten Lesung und die Fest⸗ setzungen durch den Unterausschuß angenommen. Ebenfalls unverän⸗ derte Annahme 8 der Abschnitt über Gelsenkirchen. Zu § 6 (Wanne⸗Eickel) lag ein Antrag Sobottka (Komm.) vor, den Beschluß des Staatsrats anzunehmen, wonach die ganze Kolonie Hannover einschließlich Werkgebäude nach Eickel kommen soll, so daß die Bahnlinie die Grenze bildet. Abg. Schmiljan (Dem.) hatte beantragt, beiden Teilen dadurch gerecht zu werden, daß man das Werkgelände zum Ausbau der Zechen Hannover I und II zu Bochum schlage und die reine Kolonie Hannover bei Cickel belasse. Hierüber war auch eine Einigung zwischen Amt Eickel und der Zechenverwaltung berbere worden. Der Antrag Sobottka wurde mit den Stimmen der Kommunisten, der Sozialdemokraten mit Ausnahme eines Mitgliedes, des Zentrums und der Wirtschaftspartei ange⸗ nommen. Im übrigen wurde der Gegenstand nach der Regierungs⸗ vorlage angenommen. Bei § 9 (Stadtgemeinde Watten sche id) setzte erneut eine sehr ausführliche Debatte ein über die Frage, ob die Mittelstadt Wattenscheid überhaupt gebildet werden solle. Abg. von Eynern (D. Vp.) verneinte die Frage und kündigte einen An⸗ trag an, Wattenscheid in dem Umfange, wie es die Regierungsvorlage für die Bildung der Mittelstadt vorsieht, nach Gelsenkirchen zu schlagen. Von kommnnistischer Seite war ein Antrag eingebracht, von der Bildung von Mittelstädten überhaupt abzusehen und Wanne⸗ Eickel, Sodingen, Riemke und Bergen nach Herne zu schlagen und Wattenscheid mit Gelsenkirchen zu vereinigen. Dieser Antrag wurde gegen die Antragsteller abgelehnt. Die Anregung von Eynern ver⸗ dichtete sich zu einem Antrag Schmidt⸗Düsseldorf⸗von Eynern, von der Bildung der Mittelstadt Wattenscheid abzusehen und die Gemeinden Eppendorf, Munscheid und Höntrop mit Ausnahme des westlichen, für die Nord⸗Süd⸗Ver⸗ bindung wichtigen Teils mit Bochum zu vereinigen. In der endgültigen Abstimmung wurde zunächst über den grund⸗ legenden § 9, der die Bildung der Mittelstadt Wattenscheid vorsieht, abgestimmt. Der Antrag wurde mit 14 gegen 11 Stimmen an⸗ genommen. Damit war der Antrag von Eynern (D. Vp.) elledigt. Hierauf wurde der Antrag gestellt, Höntrop und Eppendorf nach Bochum einzuverleiben. Er wurde mit 11 gegen 18 Stimmen ab⸗ gelehnt. Die Sozialdemokraten kündigten einen Antrag an, das Walzwerk nach Wattenscheid zu schlagen, ließen aber den Antrag wieder fallen. Die Kommunisten nahmen den Antrag erneut guf. Er wurde gegen 7 Stimmen abgelehnt. Schließlich wurde ein Ent⸗ schließungsantrag Brunk (D. Nat eingebracht, wonach die Ver⸗ einigung von Günnigfeld, Höntrop und Eppendorf mit Watten⸗ scheid zur Voraussetzung hat, daß Wattenscheid eine selbständige Stadt bleibt; sollte Wattenscheid mit einer anderen Stadt⸗ gemeinde vereinigt werden, so erwartet der Landtag, daß die Zuteilung der genannten drei Orte an Wattenscheid gelöst wird und über die Umgemeindung der drei Gemeinden eine neue Vorlage seitens des Staatsministeriums erfolgt. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Es wurde festgestellt, daß bezüglich Wattenscheids die Beschlüffe erster Lesung aufrechterhalten werden. Auch hinsichtlich des Abschnitts III (Stadtgemeinde Gelsenkirchen) wurden die Beschlüsse erster Lesung aufrechterhalten. Bei Abschnitt IV. (Stadtgemeinde Bochunc) entwickelte sich wiederum eine eingehende Aussprache über die Zuschlagung Bergens nach Bochum oder Herne. In der ersten Lesung waren beide Anträge mit Stimmengleichheit ab⸗ gelehnt worden. Der Unterausschuß hatte einen formulierten Vorschlag dem Gesamtausschuß nicht unterbreitet. Von den Sozialdemokraten wurde ein Kompromißvorschlag vorgelegt, Bergen zu teilen und einen Teil nach Bochum und den anderen nach Herne zu schlagen. Unter Ablehnung dieses Antrags wurde schließlich die Regierungsvorlage angenommen, wonach Bergen nach Bochum kommt. Zu Abschnitt V (Stadtgemeinde Herne) lag ein Zentrumsantrag vor, eine Aenderung dahin eintreten zu lassen, daß das nach der Regierungsvorlage Recklinghaufen zu⸗ geteilte Gebiet zwischen Emscher und Kanal nur zur westlichen Hälfte bis zur Grenze des fiskalischen Geländes an Recklinghausen fallen soll. Dieser Antrag wurde angenommen. In erneuter Ab⸗ stimmung fand Annahme auch die Entschließung über die spätere Zuteilung von Sodingen nach Herne, die in erster Lesung bereits Annahme gefunden hatte. Auch der Abschnitt IV. (Stadt⸗ gemeinde Castrop⸗Rauxel) wurde naoch den Be⸗ Flüssen erster Lesung angenommen. Bei Abschnitt VII (Stadtgemeinde Recklinghausen) lag ein Zentrums⸗ antrag vor, die Gemeinde Ober Erkenschwick mit Ganzsinsen ausschließlich Rapen, das beim Amte Datteln verbleiben soll, zu einem eigenen Amte zu machen und nicht, wie es die Regierung vor⸗ schlägt, dem Amte Datteln (mit Ausnahme des westlichen Teils Sinsen) zuzuteilen. Gegen den Antrag sprachen sich die Deutsch⸗ nationalen aus; sie wäͤren für den Antrag wenn Rapen ebenfalls zum Amt Erkenschwick geschlagen würde. Die Sozialdemokraten erklärten, den Antrag unter allen Umständen abzulehnen. Schließlich wurde der Antrag gegen die Stimmen des Zentrums, der Demokraten und eines Volksparteilers abgelehnt. — Damit war die Donnerstags⸗ sitzung erledigt. Freitag 10 Uhr wird der Unterausschuß erneut zusammentreten, um die Fracen des Beamtenrechts endgültig zu be⸗ handeln. Freitagabend 7 Uhr wird dann der Gesamtausschuß seine Beratungen fortsetzen. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerina) in Berlin Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,
Berlin Wilbhelmstr. 32. Drei Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage) nd Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗B.
—
eilage.
1“
8 8—
— ——
Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten
ALnzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 6 d
8 Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln
werbslosenfürsorge vom 21 Januar 1926.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den
einer
Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Geschäftsstele SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 95 Reichsmark.
Einzelne Nummern hosten Fernsprecher: Zennum 1573.
einer 5 g
Anzeigenpreis für den Raum spaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark. Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers VBerlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
r. 25. Reichsbankgirokonto.
zelnummern oder einzelne Beila
Berlin, Sonnabend, den 30. Fanuar, Abends.
einschließlich des Portos abgegeben.
“ 1
Ernennungen ꝛc.
im Monat Januar 1926. Reichs⸗ gesetzblatts Teil 1 und der Nummer 3 Teil II. .
Preußen.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Kaufmann Fritz Tiedt ist zum Konsul des Reichs in Callao (Peru), der Kaufmann Wilhelm Hüper zum Vize⸗ konsul des Reichs in Matagalpa (Nicaragua) ernannt worden.
88
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1926.
Die Reichsinderzifser für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) ist nach den Feststellungen des Statistischen Heichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar mit 139 8 gegenüber dem Vormonat (141,2) um 1,0 vH zurück⸗ gegangen. Die Ernährungskosten allein haben sich, trotz weiteren Anziehens der Preise für Gemüse und auch Kartoffeln, infolge des — vor allem in der ersten Januarhälfte — stärkeren Sinkens der Preise für Milch und Milcherzeugnisse und auch des Rückganges der Eierpreise um 2,1 vH ermäßigt. Die Wohnungsmiete hat im Januar gegenüber Dezember 1925 im Reichsdurchschnitt um 2 vH angezogen.
Berlin, den 30. Je e 1926. Statistisches Neichsamt J. V.: Dr. Platzer.
—
8 8* 8 8 8
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe saroesbe Nummer 6 des Reichsgesetzblatts Teill enthält:
die Verordnung über Verwendung von Süßstoff zur Bierbereitung, vom 16. Januar 1926
die Dritte Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen, vom 19. Januar 1926,
die Verordnung zur Durchführung der Aufwertung von An⸗ sprüchen gegen öffentlich⸗rechtliche Grundkreditanstalten, vom 20. Ja⸗ nuar 1926 und
die Siebente Ausführungsverordnung zur Verordnung über Er⸗
Umfang ¼ Bogen Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 29. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Numme des Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
die Dritte Durchführungsverordnung zum Aufbringungsgesetze, vom 12 Januar 1926,
die Bekanntmachung über Errichtung einer Abrechnungsstelle im Scheckverkehr, vom 15. Januar 1926.
die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 18. Januar 1926,
die Abänderung der Donau⸗Schiffahrts⸗Polizeiordnung vom 2. Oktober 1925 vom 20. Januar 1926, und
die Bekanntmachung uͤber den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in China vom 22 Januar 1926.
Umfang ¼ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 29. Januar 1926. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Preußen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Firma R. Linke, Spandauer Zünderwerke G. m. b. H. in Spandau, werden hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts für die der Aufsicht der Bergbehörde unter⸗ stehenden Betriebe mit Ausnahme der Betriebe, an denen mit flüssiger “ wird, die nachstehend bezeichneten Zünd⸗ mittel zugelassen: a) “ des Zündmittels: Elektrische Momentzünder mit fest aufgesetzter Sprengkapsel. b) Herstellungsort: Spandau⸗Berlin. “ 8 c) Beschaffenheit des Zündmittels⸗ Brückenglühzünder mit losem Zündsatz von grauer Schießbaumwolle. Zünderdrähte und Sprengkapsel sind dadurch verbunden, daß um die Drähte zwei übereinandergesteckte Bleiröhrchen gelegt sind. Um diese ist die Zünderhülse durch Eindrücken einer Nut festgepreßt. Eine dünne Lackschicht ist zum Abschluß zwischen Kapselhülse und Bleirohrdichtung eingefügt. Das innere Bleiröhrchen ist 13 mm lang, das äußere 20 mm. Der über dem Innenrohr freibleibende Raum von 7 mm enthält die vom Zündsatz umgebene Glühbrücke und ist mit dünnstem Staniolpapier nach außen abgeschlossen. Die Glühbrücke ist zur Jiolierung gegen Karzschlußberührungen mit dem Blei⸗ röhrchen von einem 7 mm breiten dünnen Pyropapierstreifen umschlossen. Der Raum zwischen Zündsatz des Zünders und dem mit Innenhütchen abgedeckten Initialsatz der Spreng⸗ kapsel beträgt 3 mm. Die aus verzinktem Eisen bestehenden Zänderdrähte sind mit 2 je 5 mm bhreiten Papierbändern fest uͤmwickelt. Die Papierumwicklung ist gegen Feuchtigkeit und Wasser, zur Isolierung und zur Herbeiführung der Feuer⸗ sicherheit mit einer besonderen Imprägnierung „Spandauer Flammenlos“ versehen. Die Eintrittsstelle der Zünderdrähte in die Kapselhülse ist mit dünnem Schellack überzogen. Die Kapseln stammen aus der Zündhütchenfabrik Troisdorf der Rheinisch⸗Westfälischen Sprengstoff⸗A G. Köln. Es sind Aluminiumkapseln Nr. 8 mit Innenhütchen. d) Besondere Bedingungen. Bei Verwendung in Gruben, in denen Schlagwetter auftreten, ist die Aluminiumsprengkapsel durch eine Kupfersprengkapfel zu ersetzen. Breslau, den 22. Januar 1926. Preußisches Oberbergamt. Fischer.
Bekanntmachungen. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357) sind bekanntgemacht: “ 8 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. März 1925 über die Genehmigung zum Bau und Betrteb einer vollspurigen
der Richtung auf Butzbach durch die Butzbach⸗Licher Eisenbahn⸗ Aktiengesellschatt in Butzbach durch das Amtsblatt der Regierung in Koblenz Nr. 2 S. 5, ausgegeben am 9. Januar 1926;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. April 1925 über die Genehmigung zur Herabsetzung des Aktienkapitals der Reinickendorf⸗Liebenwalde⸗Groß Schönebecker Eisenbahn⸗Aktiengesell⸗ schaft und zur Verlegung des Geschäftsjahrs auf das Kalenderjahr durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 2 S. 5, aus⸗ gegeben am 9. Januar 1926;
3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. No⸗ vember 1925 über die Genehmigung des XXVII. Nachtrags zu den Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 48 S. 213, ausgegeben am 28. November 1925;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. No⸗ vember 1925 über die Genehmigung des siebenten Nachtrags zur Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 (Aus⸗ gabe von 1924) durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg? 388 S. 2, ausgegeben am 2. Januar 1926;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. No⸗ vember 1925 über die Genehmigung des XII Nachtrags zum Statut der Landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 51 S. 223, ausgegeben am 19. Dezember 1925;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 26. No⸗ vember 1925 über die Genehmigung einer Aenderung der Landschafts⸗ satzung der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 50 S. 424, ausgegeben am 12. De⸗ zember 1925; 1
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. No⸗ vember 1925 übver die Verleihung des Enteignungsrechts an die „Grube Richard“ Schmidt u Comp, G m. b. H. in Sandersdorf, Kreis Bitterfeld für die Erweiterung des Tagebaubetriebs der Grube Richard durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 2 S. 5, ausgegeben am 9. Januar 1926; .
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. De⸗ zember 1925 über die Genehmigung einer Aenderung der Satzung des Landschaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Schleswig⸗ Holstein durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 52 S. 441, ausgegeben am 24. Dezember 1925;
9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. De⸗ zember 1925 über die Genehmigung einer Aenderung des Statuts der Landschaftlichen Bank der Provinz Pommern durch die Sonder⸗ beilage zum Amtsblatt der Regierung in Stettin Nr. 52, ausgegeben am 26 Dezember 1925
Nebeneisenbahn von Oberkleen bis zur preußisch⸗hessischen Grenze in
Poftscheckkonto Berlin 41821. 1 926 — —
gen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Nichtamtliches.
Deutscher Reichstag. 150. Sitzung vom 28. Januar 1926.
Die Rede, die der Reichsminister des Auswärtigen Dr. “ mann im Laufe der großen politischen Aus⸗ spvache gehalten hat, lautet nach dem jetzt vorliegenden Steno⸗ gramm wie folgt:
Meine Damen und Herren! Der Herr Reichskanzler hat gestern darauf hingewiesen, daß es für ihn und für die Reichs⸗ regierung nicht möglich wäre und nicht tunlich erschiene, zu einer Reihe von Fragen der Außenpolitik Stellung zu nehmen, die hier angeschnitten worden sind. Er hat das damit begründet, daß wir in bezug auf einige wichtige Fragen in Verhandlungen stehen, die mitten im Fluß und noch nicht abgeschlossen sind. Es hat inzwischen eine gewisse Weiterentwicklung dieser Verhandlungen stattgefunden, die mir die Möglichkeit gibt, dem Hause einige Mit⸗ teilungen zu machen. Ich möchte mich aber auf diese Mitteilungen beschränken und bin der Meinung, daß der große zusammen⸗ hängende Komplex der Fragen über den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund auch im Zusammenhang erörtert werden muß, losgelöst von einer Debatte, die sich mit vielen innerpolitischen, innerwirtschaftlichen und innersozialen Fragen beschäftigt.
Es ist die Frage gestellt worden, ob der Auswärtige Ausschuß in den nüchsten Tagen zusammentritt. Ich habe heute dem Herrn Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses ein Schreiben über⸗ mittelt, worin ich ihn bitte, baldmöglichst den Ausschuß zusammen⸗ zuberufen, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, dort die einzelnen Fragen zu behandeln. (Abgeordneter Graf von Westarp: Wenn er noch besteht!) Ja, wenn er nicht besteht, wird sich das wohl von selbst erledigen. Im übrigen, Herr Kollege Graf Westarp, verraten Sie eine gewisse Unkenntnis der Geschäfts⸗ ordnung; denn der Auswärtige Ausschuß besteht ja auch nach einer Auflösung des Reichstags. Ich darf jedenfalls meinerseits die Bitte aussprechen, alle diese Fragen, die mit der Frage des Ein⸗ tritts Deutschlands in den Völkerbund und der Berichterstattung, die die Regierung über das Maß der Auswirkungen Ihnen zu geben bereit ist, bei Gelegenheit der Beratungen des Auswärtigen Ausschusses zu stellen.
Meine Herren, ehe ich zu den Mitteilungen übergehe, die ich dem Hause machen woltte, gestatten Sie mir, auf die Ausführungen einzugehen, die der Herr Graf Westarp vorhin durch einen Zwischenruf und jetzt durch eine neue Darlegung gemacht hat. Als Herr Dr. Breitscheid vorhin fragte, ob denn das Kabinett die deutschnationalen Richtlinien akzeptiert hätte, ist der Zwischenruf gefallen: „Jawohl!“ Hier ist ein Irrtum vorhanden. Deutsch⸗ nationale Richtlinien mögen der Reichsregierung in einer Denk⸗ schrift überreicht worden sein. Die Richtlinien, die das Kabinett aufgestellt hat und die für die Delegation, die nach Locarno ging, maßgebend waren, waren Richtlinien, die im Kabinett aufgestellt und formuliert worden sind, die in einigen Grundsätzen mit der Denkschrift übereinstimmen mögen, in anderen nicht; sondern es waren Richtlinien, von denen ich schon einmal im Auswärtigen Ausschuß, als dieselbe Frage akut war, durch Darlegung des Wort⸗ lauts nachgewiesen habe, daß sie adurchaus nicht lediglich Be⸗ dingungen und Voraussetzungen enthielten, sondern daß in einigen Fragen von Voraussetzungen die Rede war, daß es sich aber in anderen Fragen darum handelte, auf das „hinzuwirken“, was z erreichen war, ohne daß von einer direkten Voraussetzung die Rede wäre. Es liegt, glaube ich, nicht im Interesse des Landes diese Diskussion hier zu führen; wenn aber der Auswärtige Aus⸗ schuß darüber noch einmal Auskunft wünscht, dann bin ich bereit, an der Hand der Richtlinien, die vor mir liegen, auch darüber Auskunft zu geben, ebenso wie der Herr Reichskanzler bereit ist,
über alle Fragen, die hiermit im Zusammenhang stehen, auch das Erforderliche von seiner Seite zu sagen. (Zuruf von den Deutsch⸗ nationalen.) Herr Graf Westarp, ich darf doch wohl als allgemein
deutsche wirtschaftliche, auch nicht eine internatioönale gegeben hat, bei der alle Richtlinien, die irgendeine Delegation sich selbst gestellt oder von anderen gestellt bekommen hat, zu 100 Prozent erfüllt worden sind. Das ist eine Erfahrungstatsache, die wohl niemand bestreiten wird. (Zuruf von den Deutschnationalen. — Sehr richtig! in der Mitte.) Herr Graf Westarp, stellen Sie doch diese Fragen, bitte, im Auswärtigen Ausschuß. Ich glaube, es liegt wirklich nicht im Interesse des Landes, hier zu sagen, was erfüllt
ist und was nicht, Schließlich handelt es sich hier um efnen
feststellen, daß es kaum je eine Verhandlung, auch nicht eine inner⸗