1926 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

8 8

Peimold. Die durch Beschluß vom 5. Oktober 1925 angeordnete Geschärftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Carl Leh⸗ brink in Detmold wird, nachdem der Be⸗ schluß vom 5. Dezember 1925 rechtskräftig geworden ist, aufgehoben. Detmold, den 26. Januar 1926. Lipp Amtsgericht. I. Eibenstock. [123263] Ueber den Stickereifabrikanten Friedrich Rudolt Diersch als alleinigen Inhabers der Firma Diersch & Schmidt in Eiben⸗ stock, wird die Geschäfteaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperklon wird der Kaufmann Paul Bellmann in Erbenstock, Schulstraße 26 ernannt. Die Bestellung einer zweiten Aufsichtsperson bleibt vorbehalten. Amtsgericht Eibenstock, 8 den 30. Januar 1926. biberteld. [123265] Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen der Firma Aurelie Marx in Elber⸗ seld Bankstr. 24, ist gemäß § 69 G⸗A⸗V beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 7. Januar 1926 rechtskräftig geworden ist. Elberfelo, den 23 Januar 1926. Amtsgericht Abt. 13. Inberfeld. [123264] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Fima Ernst Miller, Elber⸗ feld, Hofkamp 20, ist auf Antrag der Schul nerin gemäß § 66 Abf. 1 G⸗A⸗V. am 27 Januar 1926 autgehoben worden Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Elbing. [123266] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Kuster, Manufakturwarengeschäft in Elbing, Brückstraße 14 wird heute, Vor⸗ mittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht gemäß der Verordnung über die Geschäftsaufsicht zur Abwencung des Konkurses vom 14. De⸗ zember 1916 angeordnet Zur Geschäfts⸗ aufsichtsperson wird Herr Bankdirektor Sawade in Elbing, Friedrich⸗Wilhelm⸗ Platz 5, ernannt. Elbing, den 30. Januar 1926. Amtsgericht. .

EUEschwege. [123267] Ueber das Vermögen der Firma Kuchen⸗ buch & Co, Strickwaren⸗ und Trikotagen⸗ großhandlung in Eschwege, ist heute, am 30 Januar 1926, die Geschärtsaufsicht an⸗ geordnet worden. Der Rechtsanwalt Dr Peyser in Eschwege ist als Aufsichtsperson bestellt Eschwege, den 30. Januar 1920. Das Amtsgericht. Abt. 1. Fürth. Bayern. [123268] Has Amtsgericht Fürth hat am 1. Fe⸗ bruar 1926 über Franz Oehrlein, Schuh⸗ machermeister und Schuhwarenhändler in Fürth. Bäumenstr. 7, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Otto Nibel, Kaufmann in Fürth, Karlstr. 11. erichtsschreiberei des Amtsgerichts.

dsenchin. [123347]

Ueber das Vermögen des Elektrotechnikers Euich Böhme in Genthin, Mühlenstr. 36 wird heute, am I1. Fevruar 1926, Mittags 12 Uhr. die Geschäftsaufsicht angeordnet Der Obergerichtsvollzieher i R. Falken⸗ 88 in Genthin ist zur Aufsichtsperson be⸗ stellt

Genthin, den 1. Februar 1926.

Amtsgericht.

Gern.

Geschäftsaufsicht Eduard Thalemann, Leimfabrik, in Gera ist als beendigt an⸗ zusehen, nachdem der den Zwangsvergleich bestäligende Gerichtsbeschluß die Rechts⸗ kraft erlangt hat.

Gera, den 30. Januar 1926.

Das Thüringische Amtsgericht.

Geseke. (123196]

Auf Antrag der Genossenschaft der Tüuschler und verwandter Berufe c G m. b. H in Geseke vom 23. Januar 1926 wird über deren Vermögen die Geschäfts⸗ autsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Kaufmann Albert Kortum in Lippstadt ernannt 8

Geseke, den 28. Januar 1926.

Das Amtsgericht.

Görlitz. [123270] Uleber die Firma des Kaufmanns Adolf Glückemann in Görlitz, Ecke Martienplatz ist am 30. Januar 1926 Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson ist der Kaufmann Hans Rosenbaum in Görlitz. Demianwlatz 14, bestellt Amtegericht Görlitz. (10. N. 9/26.)

Hervorn, Dillikr. [123271]

Auf Antrag der Firma Konrad Martin in Sinn Eisen⸗ und Blechwarenfabrik, Inhaber Ehefrau des Kaufmanns Karl Martin, Johannette Luise geb. Lang in Sinmn, wird heute, Vormittags 10 Uhr über das gesamte Vermögen der genannten Fuma die Geschärtsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Steul aus Herborn bestellt. Die Schuldnerin sowie jeder von dem Verfahren betroffene Gläubiger ist befugt, binnen 2 Wochen die Bestellung eines anderen oder weiterer Uussichtspersonen zu beantragen.

Herborn, den 25. Januar 1926.

Amtsgericht.

lHlimenan. [123273

Beschluß des Thür Amtsgerichts Ilmenau bom 1. Februar 1926. Ueber das Ver⸗ möygen des Kaufmanns Richard Walther in Ilmevyaun wird die Geschäftsaussicht angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Oberbürgermeister a. D. Zachäns in Ilmenan bestellt.

1123202]

[123269]

IImenan. . [123 Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Winckler & Stümpfel, G m b. H in Liquidation in Ilmenau, Flachglasschleiserei und Bohranstalt, wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben Ilmenau, den 2. Februar 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Kappeln, Schlei. [123274] Ueber das Vermögen des Klempner⸗ meisters Bernhard Asmussen in Gelting wird heute, Vormittags um 11,20 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aussichts.⸗ person wird der Kaufmann Jes Jessen i Mehlby bestellt. Kappeln den 30 Januar 1926. Das Amtsgericht. Abt. 3.

Königsberg, Pr. [123276] Ueber das Vermögen des Kautmanns Erwin Sielmann, in Firma Groeninger & Sielmann, hier, Neue Dammgasse 31 (Kolonialwarengroßhandlung), ist die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist Rechtsanwalt Immannebl!, hier, bestellt. Amtsgericht Königsberg, Pr., d. 26. 1. 26. Königsberg. Pr. 123277] Ueber das Vermögen der Marie Pfabel, in Firma Ostdeutsche Schirmfabrik Pfabel & Co., hier, Poststraße 1. ist die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurfes angeordnet Als Aufsichtsperson ist Diplom⸗ kaufmann Kurt Krause, hier, Handelshof, Zimmer 139, bestellt. Amtsgericht Königsberg, Pr., d. 27. 1. 26. Königsberg. Pr. [123275 Ueber das Vermögen der Kaufleute Fritz und Gustav Wittke, hier, Hintere Vorstadt 74 und Weidendamm 1 (Zigarren⸗ handlung). ist die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist Diplomkaufmann Kurt Krause, hier, Handelshof, Zimmer 139, bestellt. Amtsgericht Königsberg, Pr., d. 30. 1. 26

Königsberg, Pr. [123278] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzers Wilhelm Bitzer, hier, Tragheimer Kirchenstr. 50, wird als Aufsichtsperson neben Dr. Hans Röhr noch der Rechtsanwalt Strauß, hier, Kneiph. Langg. 43, bestellt. Amtsgericht Königsberg, Pr., d. 30. 1. 26

Köslin. 123279] Ueber die Firma Max Wegber, In⸗ haberin Klara Wegner, hier ist Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Aussichtsperson: Syndikus Dr. Mühlpfordt, hier. Amtsgericht Köslin, den 30. Januar 1926.

Leipzig. [123280] Die durch Beschluß vom 18. August 1925 über die, offene Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Kecwa“ Schuhfabrik Kestenbaum, Chwat und Co. in Leipzig⸗Schleußig, Könneritzstraße 43, und deren persönlich haftende Gelellschafter Kaufmann Felix Kestenbaum in Leipzig, Plagwitzer Str 28. und Kaufmann Eugen Gabriel Schmitt in Raschwitz bei Leipzig angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Gerichts⸗ beschluß vom 11. Januar 1926 rechts⸗ kräftig geworden ist. UWAmtsgericht Leipzig, Abt II A 1. den 29. Januar 1926.

Leobschütz. Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gerhard Thusek in Leobschütz ist durch rechtskräftigen Zwangs⸗ vergleich vom 4 Jagnuar 1926 beendet. Amtsgericht Leobschütz den 26. Januar 1926 2. N. 8/25.

Lüchow. [(123282 Ueber das Vermögen der Firma Friedr. & E. Wentz in Wustrow i. H. wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Auf⸗ sichtsperson wird Fabrikbesitzer Dr. Neu⸗ kranz in Ritze bei Salzwedel bestellt. Amtsgericht Lüchow, 25. 1. 26. Magdeburg. [123284] Ueber das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft Eduard Völcker, Stickerei⸗ fabrik in Magdeburg, Goldichmiede⸗ brücke 11, wird heute, am 1 Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Eduard Schellbach in Magde⸗ burg. Augustastraße 27, bestellt. Die Schuldnerin und jeder vom Verfahren betroffene Gläubiger kann innerhalb von drei Wochen nach Bestellung der Auf⸗ sichtsperson unter Darlegung der Gründe bei dem unterzeichneten Gericht die Be⸗ stellung anderer oder weiterer Aufsichts⸗ personen beantragen. Magdeburg den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht A. Abt. 8.

Magdeburg. [123285]

Ueber das Vermögen der Kaufmanns⸗ witwe Helene Zander in Magde⸗ burg. alleinige Inhaberin der Firma Fr. Zander in Magdeburg⸗Neustaodt, Lübecker Straße 103, Bürsten⸗, Pinsel⸗ Piassavawarenfabrik, wird heute, am I. Februar 1926. Vormittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichts⸗ person wird der Kaufmann Ernst Pescheck in Magdeburg Leiterstraße 17, bestellt. Die Schuldnerin und jeder vom Ver⸗ fahren betroffene Gläubiger kann inner⸗ halb von drei Wochen nach Bestellung der Aufsichteperson unter Darlegung der

Gründe bei dem unterzeichneten Gericht

[123281]

die Bestellung anderer oder weiterer Auf⸗ sichtsversonen beantragen Maadeburg, den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht A. Abt. 8.

Mazdeburg. [123286] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Albert Freve in Magdeburg, Kantstraße 13. alleiniger Inhaber der Firma Albert Frevye, Schuhfabrik in Magdeburg. Kant⸗ straße 1. wird heute, am 1. Februar 1926., Vormittags 11 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kanfmann Curt Pescheck in Magdeburg, Leiter⸗ straße 17, bestellt. Die Schuldnerin und jeder vom Vertahren betroffene Gläubiger kann innerhalb von drei Wochen nach Bestellung der Aufsichtsperson unter Darlegung der Gründe bei dem unter⸗ zeichneten Gericht die Bestellung anderer oder weiterer Aufsichtsperionen beantragen. Magdeburg, den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht A. Abt. 8. Münster, Westf. [123287] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Lücke, hier. Gallitzinstraße 52, wird die Geschäftsaufsicht angeordnet Geschättsaufsichtsperson ist der Auktionator J. Hinricher, hier, Aegidiistr. 46,(Tel. 1802 3. Münster, den 30 Januar 1926, Mittags 12 ¾ Uhr. Das Amtscgericht.

Naumburg, Saale. [123288]

Aut den Antrag der Gebser & Co, Bankgeschäft, Aktiengesellschaft, in Naum⸗ burg a. S. vom 29. Januar 1926 wird die Geschäftsaufsicht über diese Gesell⸗ schaft mit ihrer Hauptniederlassung in Naumburg a. S und mit ihten Zweig⸗ niederlassungen in Schkölen, Camburg Freyburg (Unstrut). Dornburg (Saale) Bad⸗Bibra Buttstädt und Bad⸗Rasten⸗ berg zur Abwendung des Konkurfes an⸗ geordnet. Als Aufsichtspersonen werden 1. der Rechtsanwalt Ludwig Herzfeld in Naumburg a. S., 2 der Kaufmann Heinrich Prehn in Naumburg a. S. bestellt.

Naumburg a. S., den 2. Februar 1926.

Amtsgericht.

Nürnberg.

Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 1. Februar 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der Firma Johann Müller, G. m. b. H. Sperrholzvertrieb in Nürnberg, Schnieglinger Straße 158, angeordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Hans Stengl in Nürnberg, Allersberger Straße 165.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Nürnberg. [123290]

Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 1. Februar 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Richter & Co., Elektrogroßhandlung in Nürnberg, Bahn⸗ hofstraße 17, angeordnet. Aufsichtsperson: Kaufmanu Hans Lunz in Nürnberg, Hegel⸗ straße 10. .

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Ohlau. . [123291]

Ueber das Vermögen der Firma Sieg⸗ fried Glaser (früher L. Zobel Nachfolger) in Ohlau, Ring 37, wird wegen Zahlungs⸗ unfähigkeit heute, um 11 ½ Uhr Vor⸗ mittags, die Geschäftsaussicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird Herr Carl Fiolka in Ohlau⸗Baumgarten, Seiffers⸗ dorter Str. 9711, bestellt. Amtsgericht Ohlau, den 1. Februar 1926.

Oldenburg, Oldenburg. [123292]

Das Verfahren, betr. Geschäftsaufsicht über die Firma Heimich Hercksen in Olden⸗ burg, wird nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsvergleich hierdurch aufgehoben.

Oldenburg, den 29. Januar 1926.

Amtsgericht. Abt. VI.

Olpe. [123293

Auf Antrag des Schuhmachermeisters Friedrich Hütte in Drolshagen wird heute, am 29 Januar, Vormittags 11 Uhr, über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet.

Olpe, den 29. Januar 1926.

Das Amtsgericht.

osterburg. [123294]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Alfred Block zu Osterburg in Altmark wird heute, am 1. Februar 1926, Nach⸗ mittags 3 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet Zur Aufsichtsperson wird der Buchprüter Johs. Peter Goos in Osterburg bestellt.

Osterburg, den 1. Februar 1926.

Das Amtsgericht.

Passan. [123296] Ueber das Vermögen der Schirm⸗ geschäftsinhaberin Pauline Schneider in Passau, Theresienstraße 30, wurde mit Beschluß des Amtsgerichts Passau vom 30. Januar 1926 auf Antrag vom 19. Ja⸗ nuar 1926 die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet, nach⸗ dem die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Als Aufsichtsperson wurde der Bücherrevisor Matthäus Redelberger in Passau, gr. Messergasse, bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Passan. [123295] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Hans Miggisch, Großhandel in Kalteneck, ist beendet, da der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, rechtskräftig ist. Passau, 30 Januar 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Penzlin. [123297] Geschäftsaufsicht Lemcke in Ave. Zur

Aufsichtsperson ist für den durch Krankheit

[123289]

29809]

verhinderten Landwirt Schacht der Guts⸗

besitzer Ramon Canel in Sorgenlos, Post

Kl. Varchow, und außerdem der Rechis⸗ anwalt Justizrat Dr. Hinrichfen in Güstrow bestellt worden. Penzlin, den 25 1. bezw. 1. 2. 1926. Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.

Potsdam. [123298]

Ueber die Kommanditgesellschaft Walther Neumann in Potsdam, Schwertfeger⸗ straße 9, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Max Lichtenberg in Potsdam, Kron⸗ prinzenstr. 39, bestellt.

Potsdam, den 30. Januar 1926.

Das Amtsgericht. Abteilung 8.

RBecklingkausen. 123299]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Louis Spanier in Waltrop wird die Geichäftsaufsicht an⸗ geordnet. Zur Aufsichtsperson wird Justiz⸗ sekretär a. D. Treuner in Recklinghausen, Nordstraße, bestellt

Recklinghausen, den 1. Februar 1926.

Amtsgericht.

Remscheid. [123300]

Ueber das Vermögen der Firma Regina Horowitz in Remscheid und deren Inhaber: Jakob Friesch, wohnhaft in Remscheid, Blumenstr. 6, wird zur Abwendung des Konkursverfahiens die Geschäftsaufsicht angeordnet und der Treuhänder Heinrich

Mewes, hier. Bauluststr. 1, als Aufsichts⸗

person bestellt. 8 1 Remscheid, den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht.

Scheinfeld. [123301] Ucber das Vermögen des Kaufmanns Michael Bauer in Scheinfeld wurde heute, Vormittags 8 Uhr, Geichäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bankbeamte Georg König in Scheinfeld bestellt. Scheinfeld, den 1. Februar 1926. Amtsgericht Scheinfeld. Schwabach. (123302] Ueber das Vermögen der Firma Ver⸗ einigte Metallwerke A. G. in Rednitzhem⸗ bach wird Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Geschäfts⸗ aufsichtsperson wird bestellt Direktor Metz der Allg. Deutschen Treuhandgesellschaft in Nürnberg, Königsstr. Beschlossen am 1. Februar 1926, Vorm 9 Uhr 10 Min. Schwabach, den 1. Februar 1926. Bayer. Amtsgericht.

Schwiebus. [123419

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses wird über 1. die offene Handelsgesellschaft P. A. Philivppsborn, 2. deren Gesellschafter: a) Kaufmann Salomon Philippsborn. b) Kaufmann Siegbert Knopfmacher, c) Kaufmann Hans Philippsborn, sämtlich in Schwiebus heute, 6 Uhr Nachmittags, angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bankdirektor i. R. Otto Raetzer in Schwiebus bestellt.

Schwiebus, den 1 Februar 1926.

Das Amtsgericht.

052

Sonneberg, S.-Mein. (123303 Ueber die Firma Baetz & Co offene Handelsgesellschaft, Alleininhaber Kauf⸗ mann Georg Baetz in Sonneberg, Karl⸗ straße 19, ist heute zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Geschäftsaufsichtsperson: Kauf⸗ mann RudolfeHeß in Sonneberg. Sonneberg. den 30. Januar 1926. Thür. Amtsgericht. Abt. III.

Stadtroda. [123304].

Ueber das Vermögen der Firma B Andersen & Co. G. m. b. H. in Stadt⸗ roda wird heute. Mittags 12 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Auf⸗ sichtsperkon wird der Kaufmann Georg Hannemann in Weimar, Vorstand der Thüringer Treuhand⸗Gesellschaft m. b. H. daselbst, bestellt.

Stadtroda, den 1. Februar 1926. Thüringisches Amtsgericht. Sternberg, Mecklh. [123305]

Ueber das Vermögen der Handelsfirma Max Tellesch, Inhaber Carl Ludwig Hoefener in Sternberg, ist am 1. Februar 1926, Nachmittags 12 ½ Uhr, die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkursver⸗ fahrens angeordnet. Aufsichtsperson ist der Rechtsbeistand Lüth in Warin i. Meckl.

Sternberg, den 1. Februar 1926. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht

Stettin. [123306] Ueber den Kaufmann Max Prvbisch in Stettin, Pionierstraße 62 Kleidungs⸗ u Schuhhandlung ist am 30. Januar 1926 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist der Handelsmatler Alexander Tobias in Stettin, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 96. Stettin, den 30. Januar 1926. Das Amtsgericht. Abt. 6.

Stettin. [123307,

Ueber den Schlossermeister Otto Berndt in Stettin, Gr. Lastadie 42 (Markisen⸗ fabrik), ist am 1. Februar 1926 die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Edmund Zander in Stettin, Klosterhof 1.

Stettin, den 1. Februar 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Stettin. [123308] Ueber den Kaufmann Fritz Rosenthal i. Fa. Adolf Rosenthal Holzhandlung in Stettin Eisenbahnstraße 3/4, ist am 1. Februar 1926 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet Aufsichtsperson ist der Handelsmakler Arthur Alexander in Stettin, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Straße 74. Stettin, den 1. Februar 1926. Das Amtsgericht. Abt. 6.

5 8 11“ Stolberg, Rheinl.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Tabakwarenhändlers Paul Schend⸗ zielorz in Stolberg. Rhld., ist am 30. Ja⸗ nuar 1926. Nachmittags 5 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeoronet und der Notariats⸗

bürovorsteher Franz Rossis in Stolberg,

Rhld., zur Aufsichtsperson bestellt.

Stolberg, Rhld., den 30. Januar 1926.

Amtsgericht. Straubing.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Josef Ketterl in Straubing, Firma J Ketterl Schuhwarengeschäft in Strau⸗ bing, wurde durch Beschluß des Amts⸗ gerichts Straubing vom 30. Januar 1926, Nachm. 12 ½ Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Autsichtsperson wurde der vereidigte Bücherrevisor Konrad Steianer, hier, Unterer Stadtgraben 1. aufgestellt.

Amtsgericht Straubing.

Ueckermünde. [123311

Ueber das Vermögen des Dampffäge⸗ werks Torgelow, G. m. b. H. in Torgelow, wird auf Antrag der Gesfellschaft die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Anfsichtsperson wird der Rechtsanwalt Dr. Klemck in Ueckermünde bestellt

Ueckermünde den 1. Februar 1926.

Amtsgericht.

varel. Oldenb. [123312

Auf Antrag des Mühlenbesitzers Hans Drews in Varel wird gemäß § l der Verordnung über die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurfes vom 14. De⸗ zember 1916 in der Fassung der Verord⸗ nung vom 8. Februar 1924 die Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Mühlen⸗ besitzers Hans Drews in Varel angeordnet. Als Aussichtsperson wird der Rechnungs⸗ steller Koopmann in Varel bestellt.

Varel i. Oldenb, 30. Januar 1926.

Amtsgericht. Abt I.

Walblingen. [1233141 Die Geschäftsanfsicht über das Vermögen der Firma Otto Krumm A G in Fell⸗ bach ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendigt. 8 Den 1. Februar 1926. Amtsgericht Waiblingen.

Waldheim. [1233 Ueber das Vermögen des Filzfabri⸗ kanten Kurt Wenzel in Waldheim ist am 2 Februar 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, die Geschättsaufficht zur Abwendung de Konkurses angeordnet worden. Aufsichts⸗ person ist der Ortsrichter Alexander Winter in Waldheim. Amtsgericht Waldheim (Sa.), den 30. Januar 1926.

Walsrode. 123313 Ueber das Vermögen des Kaufmann Gustav Brodbeck in Fallingbostel wird au seinen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt

Carl Schäffer in Walsrode bestellt. Amtsgericht Walsrode, den 25 Januar 1926.

Walsrode. [123316] Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Friedrich Loth in Walsrode, Großer Graben, wird auf seinen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichts person wird der Rechtsanwalt Flebbe in Walsrode bestellt. Amtsgericht Walsrode, den 30. Januar 1926

Wandsbek. [123322] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Thiesing, alleinigen Jehabers der Firma Großgärtnerei Axel Haagström in Wandsbek, wird zur Abwendung des Konkurses heute die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet, da die Voraussetzungen des § 1 Abr. 2 der Verordnung, betreffend Ge⸗ schäftsaufsicht, gegeben sind Als Geschäfis⸗ aufsichtsperson wird Rechtsanwalt Voigt, hier, bestimmt Wandsbek, den 1. Februar 1926. 8 Das Amtegericht.

Weimar. [123317⁷ Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Gastwirts Max Schaller in Weimar wird, nachdem der Zwangs⸗ vergleich gerichtlich bestätigt und dieser Beschluß rechtskräftig geworden ist, auf⸗ gehoben. Weimar, den 27. Januar 1926. Thür. Amtsgericht. 5 b.

Weimar. [(123318]

Ueber das Vermögen der Firma

H. Pätzold & Co., G. m b. H., in Weimar

wird die Geschäftsaufsicht angeordnet.

Zur Aufsichtsperson wird der Rechts⸗

anwalt Dr. Klepfleisch bestellt Weimar, den 30. Januar 1926. Thür. Amtsgericht. 5 b.

Weimar. [123319]

Ueber das Vermögen des Fräuleins Elise

Pitschel, Weimar, Sophienstraße 15, wird

die Geschäftsaussicht angeordnet. Zur Auf⸗

sichtsperson wird der Geschäftsführer Otto

Rethfeldt, Wetmar, Lottenstr. 26, bestellt. Weimar, den 1. Februar 1926. Thür. Amtsgericht. 5 b.

Wiesbaden. (123320] In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Firma Rheingauer Schoko⸗ ladenfabrik. Kortheuer, Vollrath & Cie. in Schierstein a. Rh. wird die bisherige Aufsichtsperson, Kaufmann Emil Ullrich in Niederwalluf, auf seinen Antrag von diesem Amt entbunden. An seiner Stelle wird der Kaufmann Karl Schönleber in Wiesbaden, Rheingauer Straße 24 I. Aufsichtsverson bestellt 8

Wiesbaden, den 28. Januar 1926. Amtsgericht. Abt. 17.

[123310

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SWI. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzeine Nummern hosten 0,30 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Winhelmstraße Nr. 32.

öue6“

Nr.

30. Reichsbankgirokonto.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 1926

Berlin, Freitag, den 5. Februar, Abends.

Einzelnummern oder einzelne

einschließlich des Portos abgegeben.

eilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

even2 rareseeneene

vxax en eeceen

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung über die Erklärung von Schulden zu Mark⸗ anleihen des Reichs. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer vou 3. Fe⸗ bruar und für den Monatsdurchschnitt Januar 1926.

Preußen.

Ernennungen und onstige Personalveränderungen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 5 der Preußischen Gesetzsammlung.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Landgerichtspräsidenten Dr. Wagner in Leipzig zum Präsidenten der Reichsdisziplinar⸗ kammer in Leipzig ernannt. 8

Bekanntmachung über die Erklärung von Schulden zu Markanleihen des Reichs (-GBl. Nr. 7 S. 98). Vom 25. Januar 1926. „Auf Grund des § 2 Zifser 3 des Gesetzes über die Ab⸗ lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (=RGBl. I. 137) und im Anschluß an die Bekanntmachung vom 8. Sep⸗ tember 1925 (R7GBl. 1 S. 332) erkläre ich mit Zustimmung des Reichsrats die 3 ½ prozentige Waldeck⸗Pyrmonter Staats⸗ anleihe von 1883/1899 und die 3 ½ prozentige Waldeck⸗Pyrmonter Domanialanleihe von 1884 zu Markanleihen des Reichs. Berlin, den 25. Januar 1926. Der Reichsminister der Finanzer J. A.: Dr. von Brandt.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 3. Februar und für den Durchschnitt Januar 19256. Die auf den Stichtag des 3. Februar berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber

dem Stande vom 27. Januar (119,7) um 04 vH auf 119,2 zurückgegangen. Gesunken sind die Preise für Gerste, Kartoffeln, Schmalz, Fleisch, Speck, Hopfen, Rindshäute, Kalbfelle. Baum⸗ wollgewebe, Rohjute, Blei und Benzin. Höher lagen die Preise für Weizen, Butter, Milch, Baumwollgarn und Kupfer. Von den Hauptgruppen haben die Agrarerzeugnisse von 114,1 auf 113,5 oder um 0,5 vH, die Industriestoffe von 130,1 auf 129,9 oder um 0,2 vH nachgegeben.

Für den Durchschnitt Januar ergibt sich ein Rückgang der Großhandelsindexziffer von 121,5 im Durchschnitt Dezember 1925 auf 120,0 oder um 1,2 vH.

Berlin, den 4. Februar 1926.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten. Die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Theodor Brinkmann zum Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule Bonn⸗Poppelsdorf für die Amtszeit vom 1. April 1926 bis dahin 1928 ist bestätigt worden. p ““

Domänen

8 8

Betanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5

der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr 13 050 das Gesetz über die Unterbringung von Leitern und Lehrein „Leiterinnen und Lehrerinnen) von staatlichen Lehrer⸗ und Lehierinnenbildungsanstalten, vom 30. Januar 1926, und unter Rr. 13 051 die Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Verzinsung gestundeter Abgaben, vom 27. Januar 1926. Umfang ½ Bogen. Verkautspreis 10 Reichspfennig.

Berlin den 3. Februar 1926.

Gesetzsammlunasamt. J. V.: Alleckna.

9 9 Nichtamtliches.

8

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern eine öffentliche Vollsitzung unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern Dr. Külz, ab, der sich dem Reichsrat, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, mit folgenden Worten vorstellte: 8

Meine Herren! Ich habe heute zum ersten Male die Ehre, den Vorsitz im Reichsrat zu führen. Wenn ich nicht schon bisher von diesem hohen Recht und dieser hohen Pflicht Gebrauch gemacht habe, so wollen Sie, bitte, darin keine Mißachtung Ihrer Körperschaft sehen, sondern ich wollte erst den Verlauf der parlamentarischen Ver⸗ handlungen abwarten. Ich benutze die Gelegenheit, um zum Ausdruck zu bringen, daß ich es als besondere Auszeichnung betrachte, mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen. Es ist keine Phrase, wenn ich die Versicherung abgebe, daß ich stets besonderen, ausschlaggebenden Wert darauf legen werde, verständnisvoll und vertrauensvoll mit den Ländern und ihren Vertretern zusammenzuarbeiten. Ich bin überzeugt, daß es im Interesse des Deutschen Reiches liegt, daß ein möglichst verständnisvolles Zusammenarbeiten zwischen dem Reich und den Vertretern der Länder gewährleistet wird. Soviel an mir liegt, wird alles geschehen, um eine derartige verständnisvolle Zu⸗ sammenarbeit in weitestem Umfang herbeizuführen. Ich bitte Sie, Ihre Mitarbeit von demselben Vertrauen getragen sein zu lassen.

Der preußische Staatssekreäär Weismann erwiderte hierauf:

Ich danke dem Herrn Minister für seine Worte, besonders dafür, daß er gesagt hat, es werde sein Hauptbestreben sein, vertrauensvoll mit den Landern und ihren Vertretern zusammenzuarbeiten. Wir sind erfreut darüber, dies aus dem Munde des neuen Ministers des Innern zu hören, und zwar, weil er ein vertrauensvolles Zusammen⸗ arbeiten mit den Ländervertretern nicht nur als seine Pflicht be⸗ trachtet, sondern der Ansicht ist, daß eine ersprießliche Politik nur geführt werden kann, wenn sie getragen ist von der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern, so daß, da beide nun einmal existieren und die Existenz der Länder notwendig ist für das Reich, jeder zu seinem Rechte kommt. In diesem Sinn erwidern wir Ihr Vertvauen aufs herzlichste und wünschen, daß in Ihrer Amts⸗ zeit, die eine möglichst lange sein möge, dieses Vertrauen zwischen Reich und Ländern sich immer mehr vertieft.

Angenommen wurde sodann ein Gesetzentwurf, betr. ein Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecken der Netze und der Küddow sowie über den Verkehr auf diesen Strecken.

Da die beiden genannten Flüsse die Grenze zwischen Deutschland und Polen bilden, würde nach den allgemeinen Grundsätzen ihre Unterhaltung je zur Hälfte der Länge nach geteilt Polen und Deutsch⸗ land zufallen. as hat zu unerträglichen Schwierigkeiten geführt, und darum einigte man sich dahin, eine Teilung so vorzunehmen, daß je auf der Hälfte der ganzen Strecke die eine Seite von Polen, die andere von Deutschland vollständig zu unterhalten sind.

Auf der Tagesordnung stand weiter das Arbeits⸗ gerichtsgesetz.

Der Zweck der Vorlage ist, eine allgemeine einheitliche Arbeits⸗ gerichtsbarkeit für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu schaffen an Stelle der gegen⸗ wärtig auf diesem Gebiet herrschenden großen Zersplitterung. In ganz Deutschland soll auch für Gemeinden, die weniger als 20 000 Einwohner haben, ein lückenloses Netz von Arbeitsgerichten geschaffen werden, und zwar von allgemeinen Arbeitsgerichten unter Beseitigung der bisher bestehenden besonderen Gewerbegerichte, kaufmännischen Schiedsgerichte, Innungsschiedsgerichte usw. Die Arbeitsgerichte sonen für alle Arbeitnehmer zuständig sein, auch für solche, deren Ein⸗ kommen über 5000 Mark hinausgeht. Alle Arbeitsstreitigkeiten in weitestem Umfang sollen von den Arbeitsgerichten entschieden werden, auch solche, die aus Tarifverträgen entspringen. Während bisher die Gewerbegerichte usw. Einrichtungen der Gemeinden waren, sollen jetzt Einrichtungen der Länder und des Reichs geschaffen werden. Bisher bestand nur eine erste Instanz, von der unter Umständen an die ordentlichen Gerichte gppelliert werden konnte. Jetzt werden drei Instanzen geschaffen: Arbeitsgerichte, möglichst für den Bezirk eines jeden Amtsgerichts, ein Landesarbeitsgericht für jedes Einzelland und schließlich ein Reichsarbeitsgericht. Während bisher die Berufung zulässig war bei Streitigkeiten, wo es sich um Werte von über 300 Mark handelte, soll künftig die Berufung an höhere Instanzen auch zulässig sein, wenn der Streitgegenstand zwar weniger Wert hat als 300 Mark, aber ein Rechtsstreit von besonderer grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Neben der Berufung ist auch die Revision in dritter Instanz beim Reichsarbeitsgericht vorgesehen, die auch direkt vom Gericht erster Instanz an die dritte Instanz gehen kann, wenn beide Parteien darüber einig sind oder der Arbeitsminister es be⸗ sonders bestimmt. Während bisher die Beisitzer für Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte von den Interessenten gewählt wurden, soll

8

künftig ihre Berufung durch die Verwaltungs⸗ und Gerichtsbehörden

auf Grund von Vorschlagslisten der wirtschaftlichen Vereinigungen erfolgen, wié es tatsächlich bereits in letzter Zeit bei der Ergänzung der Gewerbe⸗ und Kaufmanmnsgerichte geschehen ist. Das Reichs⸗ arbeitsgericht ist als ein Teil des Reichsgerichts gedacht. Besetzt werden sollen sämtliche Instanzen mit Richtern und mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei jedem erkennenden Ge⸗ richt in der Einzahl verwendet werden sollen. Immer soll als Vor⸗ sitzender ein Richter vorhanden sein. Beim Reichsarbeitsgericht sind noch zwei richterliche Beisitzer vorgesehen.

In den Ausschüssen des Reichsrats ist die Vorlage sehr ein⸗ gehend beraten worden. Es wurde die Frage erörtert, ob es wirk⸗

lich zeitgemäß wäre, den ganzen Entwurf zu verabschieden, was von manchen Seiten verneint wurde. Die Mehrheit aber entschied sich schließlich zugunsten der Regierungsvorlage. Zur Kostenfrage wurde mit überwiegender Mehrheit die Bestimmung aufgenommen, daß den Mehraufwand der Länder durch dieses Gesetz das Reich zu ersetzen habe. Von der Reichsregierung wurde das sehr lebhaft be⸗ kämpft, namentlich mit dem Hinweis darauf, daß ein Mehraufwand überhaupt nicht entstehen würde, während hingegen die Länder einen solchen doch befürchteten, und zwar in nicht unerheblichem Maße. Die Ländervertreter gingen von der Auffassung aus daß, wenn die Auffassung des Reichs richtig wäre, dann der Reichskasse ein finanzieller Nachteil ja überhaupt nicht erwachsen würde, und deshalb hat man die Vorlage in der angegebenen Weise geändert. In einer weiteren Streitfrage, wieweit die Arbeitsgerichte als selbständige Gerichte eingerichtet werden sollen, ist es bei den Be⸗ stimmungen der Regierungsvorlage geblieben, ebenso hinsichtlich der Aufsichtsbefugnisse der Behörden. Die Vorlage überträgt die Auf⸗ gabe der Einrichtung der Arbeitsgerichte und die Aufsicht über diese den Justizbehörden im Einvernehmen mit den Sozialbehörden. Bezüglich Zulassung der Rechtsanwälte enthielt die Regierungsvor⸗ lage die Bestimmung, daß diese in erster Instanz ausgeschlossen sein sollen, während beim Landesarbeitsgericht und beim Reichsgericht der Rechtsanwaltzwang eingeführt wird. Die Ausschüsse des Reichs⸗ rats haben geglaubt, auch in erster Instanz, also bei den Arbeits gerichten, Rechtsanwälte zulassen zu sollen, wenn es sich um Strei⸗ tigkeiten von einem Wert von mehr als dreihundert Mark handelt, in denen 88 Berufung zulässig ist. Bezüglich der Frage, wer der Vorsitzende der neuen Gerichte werden soll, blieb es bei den Be⸗ stimmungen der Regierungsvorlage. Diese sieht vor, daß es im all⸗ gemeinen der ordentliche Richter sein soll; neu mit dem Vorsi dürfen nur Personen mit voller richterlicher Qualifikation betrau werden. Andererseits können als Vorsitzende solche Personen bei⸗ behalten werden, die bereits im Hauptamt Vorsitzende von Ge⸗- werbegerichten usw. waren, auch wenn sie keine richterliche Quali⸗ fikation besitzen. 8 8

Die Vorlage wurde in der Fassung der Ausschüsse an⸗ genommen. Abänderungsanträge Bayerns, die sich au die Frage der Selbständigkeit der Arbeitsgerichte und der Be⸗ stellung des Vorsitzenden bezogen, wurden mit 44 gegen 22 Stimmen abgelehnt, worauf die Vertreter von Bayern, Württemberg und Mecklenburg erklärten, daß sie dem Gesetz nicht zustimmen könnten. Der Vertreter von Bremen enthiel sich der Abstimmung. 1

Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit einer Verordnung zur Ausführung des § 8 Abs. 4 des Gesetzes über Aende⸗ rungen des Finanzausgleichs zwischen Neich, Ländern und Gemeinden vom 10. August 1925 und des § 69 Abs. 2 des Finanzausgleichgesetzes in der Fassung des vorbezeichneten Gesetzes vom 10. August 1925. 8

Den Ländern und Gemeinden soll bekanntlich vom 1. April 1927 ab das Recht gegeben werden, selbständig Zuschläge zu Körperschafts⸗ und Einkommensteuer zu erheben. Vorher sollen aber Aufstellungen über die Einnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände über Steuern, Betriebsabgaben usw. ge⸗ macht werden, ferner auch über die Ausgaben der gesamten Verwal⸗ tungen der Länder und Gemeinden sowie Gemeindeverbände. Die betreffenden Gesetzesbestimmungen sind bekanntlich seinerzeit im Reichstag als Eingriffe in die Verwaltungshoheit der Länder und Gemeinden viel angefeindet worden. Zur Durchführung der ge⸗ setzlichen Vorschriften soll der Finanzminister mit Zustimmung de Reichsrats Anordnungen treffen. Dem angegebenen Zweck dient nunmehr eine umfangreiche, dem Reichsrat zur Genehmigung unterbreitete Verordnung.

Die Ausschüsse des Reichsrats nahmen den grundsätzlichen Standpunkt ein, daß sie der Vorbereitung einer Finanzstatistik der Länder und Gemeinden bereitwilligste Unterstützung leihen würden, sie waren aber der Ansicht, daß gewisse Einschränkungen vorzu⸗ nehmen seien, namentlich im Hinblick auf die ungeheure Arbeits⸗ last, die den Ländern und Gemeinden erwachsen würde, und daß also Vereinfachungen anzustreben seien und nirgends über den Rahmen des Gesetzes hinausgegangen werden dürfe. Zweitens dürfe die Statistik nicht in die Hoheitsrechte der Länder besonders hin sichtlich des kommunalen Aufsichtsrechts eingreifen. Aus diesen Ge⸗ sichtsSunkten heraus haben die Ausschüsse eine Reihe von Aende⸗ rungen an der Regierungsvorlage vorgenommen. Bayern be⸗ antragte nunmehr noch weitere Aenderungen, gegen die sich Staatssekretär Dr. Popitz namens des Reichsfinanzministeriums mit Entschiedenheit wandte. Er führte aus: Der Verordnungs⸗ entwurf sei schon in den Ausschüssen des Reichsrats nicht unwesent⸗ lich abgeschwächt worden. Wenn die Reichsregierung ihm trotzdem auch in der abgeänderten Form zustimme, so geschehe das in der Hoffnung, daß es auch in der nunmehrigen Fassung gelingen möge, die für die endgültige Regelung des Finanzausgleichs und für andere wichtige Belange des Reichs und der Länder außerordent⸗ lich bedeutungsvolle Finanzstatistik rechtzeitig abzuschließen. Er müsse sich allerdings vorbehalten, eine Nachtragsvorlage einzu⸗ bringen, wenn sich im Laufe der Zeit doch Schwierigkeiten ergeben sollten. Hiernach sei es aber selbstverständlich für die Reichsregie⸗ rung völlig unerträglich, wenn die Verordnung durch Annahme der bayerischen Anträge noch weiter abgeschwächt würde. Die von Bayern gestellten Anträge widersprächen dem Ziel, das mit den Vorschriften in der Finanzausgleichsnovelle unzweifelhaft ver⸗ bunden sei, und würden die Vollständigkeit und Vergleichbarkelt der statistischen Angaben sowie die Rechtzeitigkeit der Fertigstellung schwer gefährden. .

Die bayerischen Anträge fanden keine genügende Unter⸗ stützung. Die Veropdnung wurde nach den Ausschußbeschlüssen angenommen. 1