1926 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Ohne Aussprache erledigt hierauf der Landtag Ein⸗ ga benberichte und nimmt eine Reihe von Ausschuß⸗ erichten entgegen. Dabei wird u. a. angenommen der An⸗ trag, die Schaffung von Dauerkleingärten im. Rahmen des in Vorbereitung befindlichen Städtebaugesetzes zu regeln, insbesondere die im Entwurf vorgesehenen Kleingarten⸗ lächen den Spiel⸗ und Sportplätzen gleichzustellen. Ferner and Annahme der Antrag des Ostausschusses, mit größter Be⸗ chleunigung erhöhte Mittelfür den Osten zur Be⸗ hebung der besonderen Wohnungsnot zur Ver⸗ ügung zu stellen. Diese Sonderwohnungsfürsorge ist zu er⸗ trecken auf die von den besaneften Notständen beene Ge⸗ iete der Provinzen Ober chlesien, Niederschlesien, Grenzmark Posen⸗Westpreußen und Ostpreußen. Außerdem sind für diese Gebiete Maßnahmen zu treffen, welche die rechtzeitige Be⸗ endigung der begonnenen Bauten fördern.

Hierauf setzt das Haus die Einzelbesprechung der Städteordnung bei § 17 fort. Abg. Klupsch (Soz.) bekämpft die Bestimmung, die das Wahlrecht an einen sechsmonatlichen Wohnsitz im Gemeindebeziek knüpfen will. Viele Arbeiter müßten ihren Wohnsitz ändern, außerdem würden z. B. auch diejenigen für 6 Monate ihr Wahl⸗ recht verlieren, die jetzt durch das neue Gesetz im Rheinisch⸗West⸗ fälischen Industriegebiet umgemeindet würden.

Die Kommun 88b lehnen die Bestimmung ebenfalls ab, da sie nur die Nichtbesitzenden träfe, und fordern ferner, daß die Bestimmung gestrichen werde, wonach Straf⸗ und Untersuchungs⸗ sowie Personen, die infolge gerichtlicher oder polizeilicher Anordnung in Verwahrung gehalten würden, ihr Wahlrecht nicht sollten ausüben dürfen.

Abg. Rose (D. Vp.) erklärt, daß es sich keineswegs um eine Ausnahmebestimmung gegen die Arbeiter handle, auch andere, wie z. B. Studierende, würden betroffen. Der Redner fordert 1 Jahr Wohnsitzdauer als Voraussetzung. Abg. Leid (Soz.) verlangt bei § 18, der bestimmt, daß das Ehrenbürgerrecht verliehen werden kann an Personen, die sich um die Stadt besondere Verdienste erworben haben, Streichung dieser Bestimmung. Es sei mit der Verleihung dieses Ehrenbürgerrechts ein großer Unfug getrieben worden. Man habe es an Personen verliehen, die die betreffende Stadt überhaupt nicht gekannt hätten.

Die Kommunisten fordern ferner in der weiteren Be⸗ ratung, daß die Stadtverordneten nicht auf vier, sondern auf ein Jahr erwäaählt werden, und daß die gewählten Stadtverordneten nicht noch besonders durch Handschlag auf die gewissenhafte Er⸗ üllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet werden sollen. Ferner oll die Reihenfolge der ““ die grundsätzlich der Vor⸗ sitzende festsetzt, durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung abgeändert werden können. Des weiteren verlangen sie, daß der Ausschluß der Oeffentlichkeit bei Stadtverordnetensitzungen be⸗ zum mindesten erheblich eingeschränkt wird. Ferner sollen ie Machtbefugnisse des Vorsitzenden beseitigt werden, Stadt⸗ verordnete von Sitzungen auszuschließen, eventuell soll ein Aus⸗ chluß nur für einen einzigen Sitzungstag möglich sein. § 41 c chreibt in seinem Absatz 2 vor, daß gegen den Gemeindebeschluß, er die Aenderung der Magistratsverfassung in die Bürgermeisterei⸗ verfassung und umgekehrt festlegt, Bürgerschaftsbegehren mit Bürgerentscheid zulässig ist, und daß auf diesem Wege auch ein Wechsel der Verfassung herbeigeführt werden kann. Die Kommu⸗ nisten beantragen, auch diese Bestimmung zu streichen. Beide Systeme werden von den Kommunisten abgelehnt.

Ueber alle Abänderungsanträge und angefochtenen Para⸗ graphen wird in der nächsten Woche abgestimmt werden.

Abg. Kleinmeyer (Soz.) fordert beim Abschnitt „Ge⸗ meindevorstand“, daß die Bestimmungen über die abgeschlossene juristische Bildung für Bürgermeister in Städten über 25 000 Ein⸗ wohner gestrichen werden. In besonderen Fällen müßten doch trotz der juristischen Vorbildung der Bürgermeister Rechtsanwälte und sonstige Fachjuristen herangezogen werden. Zum mindesten 82 man nicht die zweite Stastsbrlifung verlangen. Wer durch

ie Anerkennung der zuständigen Minister qualifiziert sei, müsse genügen. Die Städte würden schon selbst für tüchtige Oberbürger⸗ meister sorgen. 1

Abg. Lüdicke (D. Nat.) erwidert, es handele sich hier nicht etwa um eine Errichtung eines Juristenmonopols. Fehle die er⸗ juristische Vorbildung, so müsse die Stadt immer einen Rechtsanwalt nehmen. (Zuruf links: Geschieht ja so wie so!) Ferner sei zu verlangen, daß die Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“ für die Leiter kreisfreier Städte festgelegt werde, und daß bei Städten von mehr als 25 000 Einwohnern ein Magistratsmitglied auf die Dauer seiner Wahlzeit durch die Stadtverordetenversamm⸗ lung zum Stadtkämmerer bestellt werden müsse.

Abg. von Eynern (D. Vp.) befürwortet in der Frage der juristischen Bildung die Bestimmung, wonach, wenn es beim Bürgermeister nicht der Fall sei, ein deee Stadtrat in Städten mit mehr als 25 000 Einwohnern über die abgeschlossene juristische Vorbildung verfügen müsse. Den Titel „Oberbürgermeister“ solle man bei Städten über 50 000 Einwohner einführen.

Abg. Dr. Maretz ky (D. Nat.) beschäftigt sich mit einer Ein⸗ 8 des Reichsbundes Deulscher Techniker und betont, daß in der Borlage schon zum Ausdruck komme, daß auch technisch vorgebildete Personen su Stadtratsstellen herangezogen werden sollen. Dann tritt der Redner für genügende juristische Vorbildung des Bürger⸗ meisters oder einen juristisch gebildeten Beigeordneten ein.

Abg. Dörr (Komm.) erinnert davan, daß der jetzige Reichs⸗ kanzler Dr. Luther, als er noch Oberbürgermeister war, sich über den Titel Oberbürgermeister auf dem Städtetag in Stuttgart lustig gemacht habe. Er sagte, man wisse nicht, ob dieser Titel ie der Oberbürger oder Obermeister der Bürger bedeuten solle. r Redner begründet dann Anträge, die u. a. den Befähigungsnach⸗ weis für den Bürgermeister streichen wollen.

Abg. Müller⸗Hameln (Soz.) wendet sich gegen die zwangs⸗ weise Einführung des Titels „Oerbürgermeister“ in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern, wie es ein deutschvolksparteilicher Antrag will. Weiter lehnt er den deutschnationalen Antrag ab, der einen Stadtkämmererposten mit diktatorischen Gewalten aus⸗

statten will.

Abg. Dr. Rose (D. Vp.) hebt hervor, daß durch den Titel Oberbürgermeister lediglich zum Ausdruck kommen soll, daß der Betreffende Führer eines größeren Gemeindewesens sei. Nach der Vorlage könne übvigens auch ein Nichtjurist Bürgermeister werden. Nur solle von über 25 000 Einwohnern ein besoldeter Stadtrat Jurist sein. 1 Abg. Kilian (Komm.) spricht sich daß

Bürgermeister allein die Geschäfte unter die Magistratsmitglieder nach Anhörung der beteiligten Stadträte verteilen solle. Die Ge⸗ schäftsverteilung solle durch die Stadtverordnetenversammlung vor⸗ genommen werden.

Beim Kapitel „Besondere Verwaltungsstellen“ beantragt Abg. Kilian (Komm.), daß die Betriebsräte der städtischen Be⸗ triebe Sitz und Stimme im Verwaltungsausschuß haben sollen.

Abg. von Eynern (D. Vp.) wünscht, daß in die Ver⸗ waltungsausschüsse Leiter einzelner Verwaltungszweige sowie sonstige zu Stadtverordneten wählbare Personen gelangen sollen.

Abg. Leid (Soz.) beantragt, daß Bezirksvor teher nicht auf sechs Jahre, sondern höchstens auf vier Jahre gewählt bezw. mach jeder Stadiverordnetenwahl neu⸗ gewählt werden. 1

Beim Titel „Beamte, Angestellte und Arbeiter“ verlangt Abg. Kleinmeyer (Soz.), daß die Dauerangestellten nicht ihrer Rechte auf Grund des EE1 verlustig gehen.

Abg. Schmiljahn (Dem.) setzt für die Forderungen der Kommunalbeamten und Angestellten nach Klärung ihrer Stellung⸗ ein. 18

Abg. von Eynern (D. Vp.) betont, daß das Streben dahin gehen müsse, daß die Dauerangestellten aus dem Angestellten⸗ verhältnis heraus und in das Beamtenverhältnis hineinwüchsen. Deshalb müßten sie in der Städteordnung ausdrücklich besonders erwähnt werden, wie d

dagegen aus, daß der

Ein Regierungsvertreter verweist auf sozialdemo⸗ kratische und kommunistische Wünsche nach konkreten Bestimmungen über die Formulievung der Verträge mit städtischen Arbeitern und Angestellten darauf, daß Vertragsvorschriften nur durch Reichs⸗ gesetz erlassen werden können.

Beim Kapitel „Selbstverwaltungsangelegenheiten“ verlangt Abg. Kilian (Komm.), daß in der Vorlage zum Ausdruck komme, daß insbesondere die notleidenden minderbemittelten Bevölkerungs⸗ 2 Vorteile von der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden haben.

Abg. Müller⸗Franken (Wirtschaftl. Vereinig.) beantragt,

ausdrücklich zum Ausdruck zu bringen, daß die birischaftliche Tätigkeit der Gemeinden auf gere. sgge es deneebe mit monopolartigem Charakter beschränkt werde. Abg. von Eynern (D. Vp.) wendet sich gegen diesen An⸗ trag, weil er den „monopolartigen Charakter“ verlange. Das würde gerade dem Mittelstand nicht zugute kommen, weil dann z. B. Seuchenfürsorge und Nahrungsmittelversorgung nicht von der Gemeinde ausgeübt werden könnten. Dagegen solle man die Vertretungen der gewerblichen Stände jeweils anhören.

Abg. Leid (Soz.) beantragt Streichung der Einzelvorschriften für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, die nur einengend wirken und der Aufsichtsbehörde event. neue Einspru⸗ smöglichkeiten verschaffen könnten. Der Redner wünscht weiter Streichung der Bestimmung, daß werbende Betriebe von der Gemeinde in wirt⸗ schaftlicher und steuerlicher Hinsicht den Privatbetrieben gleich⸗ zustellen seien.

Ministerialdirektor Mulert schließt sich für die Regierung dem letzteren Wunsche an.

Abg. Heim⸗Suhl (Komm.) verlangt die Streichung der Be⸗ stimmung, daß werbende Betriebe Ueberschuß machen müßten.

Abg von Eynern (D. Vp.) will die Vorschrift bestehen lassen, daß werbende Betriebe den privaten Betrieben in wirt⸗ schaftlicher und steuerlicher Hinsicht gleichzustellen seien, soweit nicht reichsgesetzliche Steuerbefreiungen vorgesehen seien. Dadurch sollten Etatswahrheit und Klarheit entstehen sowie Verdunkelungen verhindert und die Möglichkeit beseitigt werden, daß die Stadt ihren Betrieben besondere wirtschaftliche Vorteile gewähre, die manchmal auch zuungunsten der städtischen Arbeiterschaft sich aus⸗ wirken könnten, wenn nämlich Arbeiter eines Betriebes in einem anderen städtischen Betriebe vorübergehend beschäftigt würden.

Beim Abschnitt, der die Se der Stadtverord⸗ netenversammlung und des Gemeindevorstands und der übrigen städtischen Organe in Selbstverwaltungsangelegen⸗ heiten behandelt, schlägt der Präsident Vertagung voc. Ein Antrag Haas (Soz.), den Entwurf bis auf die angefochtenen Titel zu Ende zu beraten, wird abgelehnt.

Das Haus vertagt die Weiterberatung auf Sonnabend 11 Uhr. Außerdem Anträge. 8

Schluß 5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

N G hh

In der Sitzung des Haushaltsausschusses des Reichstags vom 2. Februar sprach der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann zu Beginn der Beratungen sein Bedauern aus, daß er wegen seiner Abwesenheit von Berlin den Verhandlungen im Haushaltsausschuß nicht beiwohnen konnte, Er verbreitete sich dann über Einzelheiten des Etats seines Mini⸗ steriums; insbesondere empfahl er dem Ausschuß den Wiederauf⸗ bau unserer früheren Generalkonsulate, was auch den drängenden Wünschen entsprechen würde, die sich aus Kreisen des deutschen Handels und der Industrie geltend machen. Der Minister gab dann einige vertrauliche Informationen außenpolitischer Natur.

Auf die Anfrage des Abg. Stoecker (Komm.), betr. die Oeffentlichkeit bei den Fememordprozessen, erklärte Reichsminister Dr. Stresemann: Es sind keinerlei amtliche Schritte von mir dem Gericht gegenüber unternommen worden, um⸗ Oeffentlichkeit bei den Fememordprozessen auszuschließen..

Der Haushaltsausschuß des Reichstags erledigte in der Sitzung am 4. Februar die Restberatung und Restabstim⸗ mungen über die Haushalte des Reichstags und der Reichsschuld für das Rechnungsjahr 1926, des⸗ gleichen wurden die Reste vom Haus alt des Reichsver⸗ kehrsministerium (Eisenbahnabteilung) erledigt. Es folgte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge, die Beratung des Hausha ltsgesetzes. Eine Aussprache entspann sich über die Schlüsselungsgrundsätze und über einen Antrag Mo rath (D. Vp.) und nossen, folgenden ba ein⸗ zufügen: „Die nach den früheren Grundsätzen und kaufbahn⸗ bestimmungen angenommenen und geprüften, aber infolge Heeres⸗ dienstes erst nach dem 31. März 1920 planmäßig angestellten Sekretäre (Assistenten alter Ordnung) sind zur Ergänzungs⸗ prüfung für die Besoldungsgruppe VII zuzulassen.“ Ministerial⸗ dirigent Kühnemann. widersprach dem Antrag, der ver⸗ fassungswidrig sei und eine lex imperfecta bleiben müsse, weil die Behörde jederzeit die IIe habe, die Prüfungsordnung zu ändern. Abg. Schuldt (Dem.) eniphohh. in diesem § ba statt „infolge Heeresdienstes“ zu sagen: „infolge Kriegsverhältnisse“⸗ Er bat, uͤber den Antrag abstimmen zu lassen. Abg. M orath (D. Vp.) widersprach der Auffassung des Geheimrats Kühnemann. Abg. Schmidt⸗ Stettin (D. Nat.) erklärte, weil eine Regierungs⸗ bartei dafür stimme, den Antrag annehmen zu wollen. Abg. efing (Zentr.) erklärte, auch seine Freunde würden dafür stimmen. Der Antrag Morath (D. Vp.) wurde unverändert an⸗ genommen. Die Abgg. Stücklen (So. und Sch midt⸗ Stettin (D. Nat.) beantragten, dem § 6 im lbschnitt 1 hinzu⸗ zufügen; „jährlich dürfen an Beamten und Beamtenanwärtern bis zu 2 vH eingestellt werden.“ Geheimrat Wölke und Dirigent Dr. Kühnemann widersprachen dem Antrage aus etatstechnischen Gründen und weil er den eigenen Wünschen des Reichstags auf Vereinfachung des Verwaltungsapparats widerspräche. Abg. Ersing (Zentr.) nannte als Zweck des Antrags den Wunsch nach Sparsamkeit. Um den Bedürfnissen der Verwaltung entgegen⸗ zukommen, beantrage er, den Antrag in eine Entschließung umzu⸗ wandeln. Abg. Andre (Zentr.) erklärte, wenn man sparen wolle, sollte man umgekehrt sagen, daß fünf Prozent der frei⸗ werdenden Stellen nicht mehr besetzt werden dürften. Darauf wurde der Antrag Ersing (Zentr.) in folgender Fassung Fan⸗ enommen: „Die Reichsregierung soll ersucht werden, zur Ver⸗

illigung der Verwaltung an Beamten und Beamtenanwärtern bis zu 2 vH einzustellen und im Ueberschreitungsfall dem Fvegae.; Mitkeilung zu machen.“ Von der Regierung wurde verlangt, daß sie eine zustimmende Erklärung abgebe, wie sie von ihr im Spar⸗ ausschuß zugesagt worden sei. Staatssekretär Weven gab diese Erklärung dahin ab, daß die Regierung vor Masseneinstellungen den Haushaltsausschuß befragen. werde. Ein Vertreter der Postverwaltung stimmte dem zu. Finanzrat Aurich machte darauf aufmerksam, daß die Post nur über das Finanz⸗ ministerium mit dem Ausschuß verkehre. Von den Abgg. Stücklen (Soz.) und Schmidt (D. Nat.) wurde darauf be⸗ antragt, einen neuen § 8 aufzunehmen, wonach die zweiten frei⸗ gewordenen und besetzbaren Stellen der Besoldungsgruppen 1 bis XII mit geeigneten, insbesondere. vorgemerkten Wartestands⸗ beamten zu besetzen seien. Diese Bestimmung soll sinngemäß für die Beamten gelten, die auf Grund des § 26 des Reichsbeamtengesetzes künftig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Der 13 herige § 8 soll die Bezeichnung § 8a erhalten. Danach ist der Auf⸗ stieg eines Beamten in eine andere Besoldungsgruppe sowie die Neueinstellung eines planmäßigen Beamten nicht zulässig, solange ein Beamter derselben Laufbahn vorhanden ist, der für seine Person die Bezüge der Gruppe, in die der Aufstieg oder die Neu⸗

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die

einstellung erfolgen soll oder die Bezüge einer noch höheren Gruppe erhält, obwohl seine Planstelle in einer niedrigeren Gruppe an⸗ ebracht ist. Ausnahmen sind zulässig, a) wenn es sich um die Be⸗ etzung einer dritten freigewordenen Stelle im Beförderungswege sangens. und b) im U rigen mit vorheriger Zustimmung des Reichsministers der Finanzen bei der Beseßung von Vorstand und leitenden Stellen sowie in sonstigen besonders gelagerten Fällen beim Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung. Geheimrat Reichardt setzte in längeren Ausführungen die Undurchführbarkeit des be⸗ antragten §, 8 a auseinander, der auch schwere Ungerechtigkeiten mit sich bringe, Er bat, höchstens diese Grundsätze als Entschließung an die Reichsregierung zu bringen, die diese nach Möglichkeit so wie so befolge, um den Apparat zu verkleinern. Abg. Schmid⸗Stettin (D. Nat.) beantragte Abstimmung über den Antrag. Darauf wurden die Anträge mit großer Mehrheit angenommen. Es folgte die Etatsberatung des Reichsarbeits⸗ ministeriums. gn Eingang dieser Beratung gab Reichs⸗ arbeitsminister Dr. Wrauns einen kurzen Ueberblick über die Arbeiten des Amtes auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetz⸗ gebung im Jahre 1925. Dieses Jahr brachte die Wiederherstellung der Versicherung für Invalide, Angestellte und Unfallverletzte. Die Wiederherstellung erfolgte nach den Grundsätzen der Vorkriegszeit unter an die der Gegenwart in Form und Ausmaß. Besondere Hervorhebung verdienen die Sachleistungen auf Grund der neuesten Reform, wie beispielsweise die Unfall⸗ verhütung, der Betriebsschutz, ie Krankenpflege, die Berufs⸗ fürsorge beim neuen Unfallgesetz. Ueber die Kosten der Sozial⸗ versicherung im engeren Sinne, verglichen mit der Vorkriegszeit, gibt eine ausführliche Denkschrift auf Grund der Rechnungs⸗ ergebnisse des Jahres 1924 Auskunft. Von besonderer Bedeutung waren die Arbeiten des Ministeriums für die; ortbildung des Arbeitsrechts. Nach langem Hin und Her der Meinungen 85 nunmehr das Arbeitsgerichtsgesetz unmittelbar vor dem Abschluß im Reichsrat und vor der Vorlage an den Reichstag. Sehr schwierig und umfangreich waren die Arbeiten für das neue (rbeiterschutzgesetz und das diese erganzende Bergarbeitsgesetz. Die Arbeit an diesen Entwürfen ist im Ministerium abgeschlossen, so daß die Beratung mit dem ministerien und Landesregierungen unmittelbar bevorsteht. Als⸗ dann wird das Reichskabinett Beschluß fassen können. Das Arbeiterschutzgesetz bringt nicht bloß eine formale Zusammen⸗ fassung der zerstreuten Arbeiterschutzbestimmungen, sondern auch materielle Verbesserungen. Der wichtigste Teil des Gesetzes sind die Bestimmungen über die Arbeitszeit, die den Erfordernissen des Washingtoner Abkommens angepaßt sind. Die schwerste Aufgabe für das Ministerium bildet zurzeit die Arbeitslosenfürsorge. letzte Erhöhung der Unterstützung fand unmittelbar vor Weih⸗ nachten statt. Die einschlägigen Verordnungen wurden durch wesentliche neue Bestimmungen ergänzt. Neu aufgenommen in die Arbeitslosenfürsorge wurden die Angestellten bis zu einer Ge⸗ haltsgrenze von 6000 Mark. Die Beiträge wurden allgemein auf drei W“ des Lohnes erhöht; 2s wurde außerdem für einen Reichsausgleich gesorgt. Die Beihilfen aus Reichs⸗ und Landes⸗ mitteln für Notstandsarbeiten wurden beträchtlich erhoht und die Bedingungen für Darlehen wesentlich erleichtert. Der neue Ent⸗ wurf einer Arbeitslosenversicherung ist dem Reichswirtschaftsrat und dem Reichsrat vorgelegt. Die Novelle zur Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliebenenfürsorge vom Juli 1925 brachte eine ein⸗ malige Mehrausgabe von 50 Millionen Mark und laufende Mehr⸗ aufwendungen von 150 Millionen Mark für die Kriegsbeschädigten. Zum Schluß seiner Darlegungen sprach der Minister die Bitte aus, man möge doch auf der einen Seite die sozialpolitischen Aus⸗ gaben nicht nur unter dem Gesichtspunkt der „Belastung sehen oder gar als übermäßige Belastung ablehnen. Man möge aber auch auf der anderen Seite das unwahre Schlagwort vom Abbau der Sozialpolitik“ durch die Reichsregierung oder das Reichs⸗ arbeitsministerium endlich aufgeben. Die Tatsachen bewiesen das Gegenteil, 5 schwierig im einzelnen auch die Verhältnisse im Lande liegen möchten. Die Schuld daran treffe nicht die Sozialpolitik; 1 Wirtschaftskrisen könne man nur auf wirtschaftlichem Wege über⸗ winden. Berichterstatter Ho ch (Soz.) weist darauf hin, daß auch im kommenden Jahre mit sehr schweren Aufgaben. gerechnet werden müsse. Sparausschuß und Sparkommissar. hätten aller⸗ dings auf dem Gebiete der Sozialpolitik, eine Arbeit geleistet, die von den schlimmsten Folgen für das Volk begleitet sein. werde. Die Arbeitsleistung der Veamten des Ministeriums verdiene an sich alles Lob, auch wenn man ihr kritisch gegenüberstehe. Die Klagen des Reichsvevsicherungsamts, daß es seine Geschäfte. infolge über⸗ mäßigen Abbaues nicht ordnungsmäßig erledigen könne, hten ge. rechtigt. Die ungerechte Behandlung eines Teiles der Ver⸗ sorgungsbeamten müsse aufhören. Erfreulich sei, daß ag des Ausschusses für internationale Versicherung beim Arbeitsamt in Genf einem Beamten des Arbeitsministeriums übertragen worden sei, wovon er sich sowohl erfreuliche Rückwirkungen auf die Sozialpolitik des eigenen Landes als auch der anderen Staaten verspreche. Den Widerständen kurzsichtiger Unternehmerkreise gegen die Sozialpolitik sei das Ministerium nicht entschieden genug entgegengetrebäne Die Erklärung des Ministers zum Problem der Erwerbslosenfürsorge sei ungenügend. Er ersuche, insbesondere die Kurzarbeiterfrage in Angriff zu nehmen, die produktive Erwerbs⸗ losenfürsorge zu fördern und namentlich auch mit der Eisenbahn⸗ verwaltung wegen der Vergebung von Aufträgen unter Bereit⸗ stellung von Notstandsarbeiten in Verbindung zu treten. Bei den Krankenkassen müsse er sich gegen jeden Versuch, ihre Leistungen und ihven Wert herabzudrücken, wenden. Die Erklärungen des Ministers seien in dieser Beziehung nicht eindeutig genug gewesen. Der Redner empfahl ferner eine bessere Pflege der Statistik und die Schaffung weiterer Sozialattachés bei den deutschen Aus⸗ landsvertretungen. Es sei notwendig, über die Entwicklung der Sozialpolitik in den modernen Kulturstaaten rechtzeitig und zuver⸗ lässig unterrschtet zu werden. Beamten, die im Auslande be⸗ schäftigt würden müsse ohne Schädigung die Rückkehr zu ihrer Mutterbehörde sichergestellt werden. Mitberichterstatter Er⸗ sing (Zentr.) wandte sich gegen die Propaganda, die neuerdings von sozeölrealkionären Kreisen gegen das Reichsarbeitsministerium entfaltet werde. Wenn bei dieser Propaganda immer darauf ver⸗ wiesen werde, daß „der Wasserkopf“ Reichsarbeitsministerium mehrere 100 Millionen Mark verschlinge, so werde dabei immer ver⸗ schwiegen, daß das Ministerium selbst nur einen Aufwand von 2 % Millionen Mark erfordere, während alle übrigen, Ausgaben aus der Durchführung der sozialen Gesetzgebung erwüchsen. Er erinnere in diesem Zusammenhang nur an die gewaltige Arbeit, die von den Versorguͤngsbehörden geleistet werden müsse, die allein. 55 Millionen Mark Verwaltungskosten erfordere. Diege. Arbein höre nicht auf, wenn man das Ministerium auflöse. Er wünsche eine Klarstellung, damit die von dem sogenannten Sparkuratorium gepflegte falsche Einstellung verschwinde, die sachlich nicht gerechtfertigt sei. Die Mittel für die Erwerbslosenfürsorge seien wesentlich zu erhöhen. In einem Schlußwort wandte sich Reichsminister Brauns gegen die Auffassung, da

Dr. er irgend eine Schmälerung der Leistungen und des Wertes der Krankenkassen beabsichtige. Der Entwurf für die Kurzarbeiterunterstützung sei bereits fertig⸗ gestellt. Die Entschließung des Kabinetts hierüber sei in Kürze zu erwarten. Den Eisenbahnarbeitern gegenüber vertrete das Reichs⸗ arbeitsministerium den Standpunkt, daß sie dasselbe Maß von Recht und Fürsorge wie jede andere Arbeiterkategorie zu⸗ bean⸗ spruchen hätten. Die besondere Gesetzgebung für die Reichsbahn biete keinen Anlaß, die Reichsbahnarbeiter als Arbeiter minderen Rechts zu behandeln. Der, Minister unterstrich auch seinerseits die Bedeutung der Statistik und die Forderung nach weiteren Sozialattachbs. Die sozialen Dinge hätten sich in den letzten Jahren so entwickelt, daß das Ministerium das größte Interesse Faran habe, einen genauen Ueberblick über die Entvicklung der Sozialpolitik im Auslande zu erlangen. Auch wirtschaftspolitische Maßnahmen, 3. B. zur Abwehr des Dumpings, hingen von der Beurteilung der Sozialpolitik im Auslande ab. Sozialattachés bält der Minister besonders in den

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Ländern für notwendig, die bei der Ratifizierung des Londoner Abkommens

Die

eine ausschlag⸗

Arbeitsrechtsausschuß und den Reichs⸗

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verzeichnet, in denen Tollwut, 1 Maul⸗ und Klauenseuche, Lungen⸗ e

herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um⸗

denen die Seuche nach den geltend b erloschen erklärt werden n. 5 8 1n 1

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gebende Rolle spielen. Gegen die Arbeitsministerium habe er sich immer gewehrt. ortgesetzt worden. Hier komme es nicht allein auf das 8 auf das Wollen an. Er habe alles

maßnahmen. Im Arbeitsministerium seien abgebaut worden. Trotzdem habe sich der neue Ausschuß Reichsrats sofort wieder mit dem Arbeitsministerium beschäftigen wollen. Er sei begierig, wo weitere Ausschüsse, die zur rung von Sparmaßnahmen eingesetzt würden, beginnen würden. Das Bestreben, zu sparen sei gut und richtig; aber man müsse sest aufhören, in allgemeinen onkrete Angaben fordern müssen, wo gespart werden könne. Dann ald herausstellen, ob es sich bloß um Sparsinn oder aber auch um reaktionäre Tendenzen handle. Er spreche nicht von irgendwelchen Behörden; denn mit den Sparmaßnahmen beschäf⸗ tigten sich ja auch andere Leute; aber er müsse sagen, daß er Spar⸗ maßnahmen, die im Hotel Adlon ihren Anfang nähmen, sehr 1SeS- gegenüberstehe. Hierauf wurde der Ausschuß auf reitag vertagt.

Der EEEETTE1212 h Reichs⸗ tags behandelte gestern das neue vorläufige 2 irtschafts⸗ abkommen mit Spanien und verband damit die Erörte⸗ rung der Entschließungen, betr. Weinzollsätze, die von vier bürgerlichen Parteien beantragt sind. Das Provisorium wurde mit 15 gegen 7 Stimmen angenommen. Die Entscheidung über die Entschließungen wurde vertagt. Ferner nahm der Ausschuß nach kurzer Aussprache, in der von deuts mnätionaler Seite Bedenken er⸗ hoben wurden, den deutsch⸗holländischen Zusatzver⸗ trag zum Handelsvertrag mit 11 gegen 6 Stimmen an.

Der Reichstagsuntersuchungsausschuß fürdie Branntweinmonopolverwaltung nstimmte gestern, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge, der Gliederung des umfangreichen Stoffes auf vier Referate zu. Die einzelnen Referate wurden auf folgende Berichterstatter verteilt: 1. „Organisation der Reichsmonopolverwaltung“ Abg. Diez (Zentr.); 2. „Tätigkeit des Monopolbeirats“ Abg. Egger⸗ stedt (Soz.); 3. „Geschäftsführung, Preisgebarung üusw.“ Abg. Kulenkampff brennereien sowie Schmuggel“ Abg. Dr. Preyer (D. Nat.). Der Ausschuß vertagte sich dann auf Freitag, den 19. Februar.

E“ Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags verhandelte gestern über einen Antrag Steger⸗ wald (entr.), der Maßnahmen zur Linder ung der all⸗

emeinen Kreditnot, insbesondere die Wiederherstellung es Realkredits und Kreditmaßnahmen zur Entlastung der Land⸗

wirtschaft, fordert. Zur Sicherstellung des gewerblichen Betriebs⸗ kredits soll ein zentrales Kreditinstitut geschaffen werden; die Zinsen und Gebührensätze im Kreditverkehr sollen durch schärfste Maßnahmen herabgemindert werden. Die Beratungen wurden noch nicht zu Ende geführt und Beschlüsse noch nicht gefaßt. Die Verhandlungen gehen heute weiter.

Bildungsausschuß des Reichstags beriet estern über die Zufammensetzung der Prüfstellen zur Be⸗ ämpfung von Schund und Schmutz. Die Abgg.

Scheidel und Müller⸗Otfried (D. Nat.) setzten sich für g⸗ Heranziehung der Frauen zu den Prüfstellen ein. Abg. um m (D. Nat.) forderte Heranziehung der Reichsschundkampfstelle der Evangelischen Jünglingsbündnisse und des Verbandes kirchlich⸗ sozialer Frauengruppen. Die Abstimmungen wurden auf Dienstag verschoben. 1 In der gestrigen Sitzung des 22. Ausschusses des Reichstags (Auslandsschäden) kamen die Vertreter der ver⸗ schiedenen Interessenverbände zu Wort. Nach dem Bericht des V des Vereins deutscher Zeitungsverleger wies Stadtrat Gilg von der Arbeitsgemeinschaft der Interessen⸗ vertretungen auf die Unruhe hin, die unter den Geschädigten da⸗ durch entstanden sei, daß sich die Durchführung der Nach⸗ entschädigungsaktion so sehr verzögere und die Hoffnung aul eine baldige endgültige gesetzliche Regelung geschwunden sei. Geheimrat Grosse vom Bund der Auslandsdeutschen lenkte die Aufmerksam⸗ keit auf die Benachteiligung der Liquidationsgeschädigten durch die Heranziehung der Liquidationserlöse zur Abdeckung der Ausgleichs⸗ schulden. Dr. Progow vom Hilfsbund für die Elsaß⸗Lothringer sorvdect. die Weedereinführung der Altersbeihilfe und diese au ür Gewerbetreibende. Herr Ginschel vom Ostbund wandte ich mit Schärfe gegen die ungleichartige Behandlung, die sich aus 8 Rundverfügung vom 12. Sktober 1925 ergebe. Senator Oswald vom Verband „Wiederaufbau“ verlangte Umwandlung der Wieder⸗ aufbaudarlehen und Entschädigungen, Erhöhung der Mittel zur Ge⸗ währung von Wiederaufbaudarlehen und möglichste Beschleunigung des eingeleiteten schiedsgerichtlichen Verfahrens. Zum schluß sprach Gouverneur Dr. 8 h.l für den Reichsverband der Kolonialdeutschen. In die Aussprache wird der Ausschuß in der nächsten Sitzung ein⸗ treten. 8

würde sich

Im Preußischen Landtag konstituierte sich gestern Abend der zux Aufklärung der

eziehungen zwischen Fememördern, deutsch⸗ nationalen Abgeordneten und Arbeitgeberver⸗ bänden.“ Vorsitzender des Ausschusses ist Landgerichtsdirektor Göbel vom Zentrum. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Kuttner (Soz.) bestimmt; erforderlichenfalls soll später noch ein zweiter Berichterstatter gestellt werden. Die drei größten Parteien, Deutschnationale, Sozialdemoraten und Zentrum, stellen je einen Schriftführer. Es wurde beschlossen, vier Gruppen von Zeugen zu vernehmen: 1. Vertreter der Regierung und Behörden; 2. die be⸗ 58 Gewerkschaftsbeamten bezw. Abgeordneten; 3. Vertreter

r Arbeitgebervereinigungen; 4. Anwälte. Die Beweiserhebung soll Dienstag, den 16. Februar, in öffentlicher Sitzung beginnen und fortlaufend durchgeführt werden. Die Frage der Vereidigung der Zeugen soll von Fall zu Fall entschieden werden.

Verkehrswesen.

8 8 2 E8 Das von der Deutschen Reichspost herausgegebene Ortsver⸗ zeichnis (Verzeichnis der Postanstalten, Eisenbahn⸗, Kraftwagen⸗ Luftverkehr⸗ und Dampfschiffstationen in Deutschland und der wich⸗ tigeren Orte im Auslande) ist in neuer Ausgabe (November 1925) erschienen und wird zum Preise von 3 NM. 10 für ein Stück ab⸗ gegehen. Den Bezug vermitteln die Postanstalten sowie bei gleichzeitiger Ueberweisung des Bezugspreises auf das Postscheck⸗ konto 38 200 beim Poftscheckamt Berlin die Geheime Kanzlei

des Reichspostministeriums in Berlin W. 66, Leipziger Straße 15.

Gefundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Nachweisung

über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 31. Januar 1926.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke)

euche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der fferde, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage

fassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in

Stimmungsmache gegen das Sie sei trotzdem Wissen, Verständnis für Spar⸗

48 vH der Beamten des

Tönen davon zu reden; man werde

(D. Vp.); 4. „Spritschiebungen und Schwarz⸗

Bez. 1, dam: 1, berg i. Nm Reg.⸗Bez. Grenzm Reg.⸗Bez.

1. 1 l, IIIEI Reg.⸗-Bez. Liegnitz 2. 2, Schönau 1, 1, Sprottau 1, 1 71. berg O. S. 1, 1.

1,

Bez Schleswig: Segeberg 1, 1. nover

burg 2. —,

Lohr 4, Maul⸗

Tollwut (Rabies).

Preußen.

Niederbarnim 1, Westprignitz 1,

Stettin:

81

Reg.⸗Bez

Posen⸗Westpr: Breslau: Breslau Stadt Guhrau 2.

Gumbinnen: meinde, 1 Gehöft, Oletzko 1, 1, Stallupönen 1. 1, Allenstein: Allenstein 1, 1 (neu), Rössel 4, 5 (2, 3), Sensburg 8, 13 2, 3, Rathenow Stadt 1, l, EI 2, 2, Landsberg a W 4. 4 (3, 3),

Reg.⸗Bez.

Naugard 8. 9 (1, 1), Bomst 1,

Darkehmen 1 Ge⸗ Tilsit 1, 1 1, Johannisburg 4, 7,

1. Reg⸗Bez. Merseburg: Manefelder Seekr. 1, I.

Stadt 1, —. Osnabrück:

1, Griesbach 3, 3, Kelheim 1, —, kirchen 1, 1, Vilshofen 6, 7 (I. Oberpfalz: Amberg Stadt 1, —, Roding 6, 6 (2, 2), Oberfranken: Lichtenfels 1 1. Nürnberg Stadt 1, 3, Schwabach 1, I. Aschaffenburg 1, 3, Haßfurt 4. 6, Kissingen 3, 3, Kitzingen 4, Mellrichstadt 2, 4, Schweinfurt Stadt 1, —,

und Klauenseuche (Aphthae epizooticae), (Septicaemia suum et vestis sunm)

Freising 1. 1,

Lingen 1.

Laufende Nummer

Alfeld 1, 1, Osterode a. H 1,. 1 (1, Bayern. Mühldorf a. J. Dingolfing Stadt 1. 1, Eggenfelden Landehut 2, 2 (2, 2). Ptiarr⸗ 1), Wolfstei 2. —.

Reg.⸗ Ortelsburg Reg.⸗Bez Pots⸗ Westhavelland Frankfurt: Königs⸗ Oststernberg 2. 2. Randow 1, 1. Fraustadt 1, 3, 3, Breslau 2, 6, Brieg „2 (2. 2), Sniegau : Bolkenhain 1 1 (1, 1), Lieg nitz 1), Grottkau 2, 2. Rosen⸗ Reg.⸗Bez. Magdebura: Neuhaldensleben Reg.⸗ Reg.⸗Bez Hannover: Han⸗ Reg.⸗Bez. Hildesheim: Einbeck 2, —, Morienburg l. Reg.⸗Bez. Oberbavern: Reg.⸗Bez. Niederbavern:

.

1, 1). Reg.⸗Bez.

e“

Reg.⸗Bez. Regensburg 5, 8 (2, 2), Rieden⸗ Vohenstrauß 2, —. Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Reg.⸗Bez. Unterfranken:

Reg.⸗Bez.

2, (1. —) Schweinfurt

2

(neu).

1. ½ 8. I. Schwaben: Bautzen: Dresden: K.⸗H. Zwickau: Wertheum 2, 4. minden 1, 1 (1, 1) Insgesamt: 80 Kreise usw., 151 Gem davon neu: 31 Gem., 31 Geh.

2

Dällingen 1, —, Sonthofen Kamenz 2, 7,

Bautzen 2, 2,

Dresden Stadt 1. 1 (1

Preußen. Reg.⸗B

Braunschweig.

Reg⸗Bez. Köslin: Stolp 1 Gemeinde, 1 Gehöft ez Düsseldorf: Essen

Insgesam!: 2 Kreise, 2 Gemeinden, neu: 1 Gem., 1 Geh.

Hessen. Prov. O (davon neu: 1 Geh.).

1

1.

ürzburg Stadt 1, 3. Würzburg

Zittau

3. 3. g. II

Reg⸗Bez.

K.

Großenhain 1. 1 0

Werdau 1. 1. Baden. L.⸗K⸗B.

H.

8

Mannheim:

Gandersheim 2, 2 (2, 2), Holz⸗

Rotz (Malleus). 8

Stadt 1. 1. 2 Gehöfte; da von

Schafe (Variola ovium). Frei. 8

Beschälseuche (Exanthema coitale paralyticum).

Thüringen Meiningen 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, S hausen 1, 1, Weimar 4, 4.

Insgesamt: Räude der Einhufer (Scabies equorum), Sch

3 Kreise. 7 Gemeinden, 7 Gehöfte. weineseuche und Schweinebpest

einden, 172 Gehöfte 3

Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneumonia bovum contagiosa).

berhessen: Gießen 1 Gemeinde, 2 Geböfte Anhalt: Cöthen 1, 2.

Insgesamt: 2 Kreise, 2 Gemeinden 4 Gehöfte; davon neu: Gem. 1 Geh.

Pockenseuche der

Sonders⸗

Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Länder, die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind

Maul⸗ und Klauenseuche

a) Reqgterungcs⸗

Räude der Einhufer

nw Bezirte

Schweineseuch

e und Schweinepest

insgesamt

davon neu

insgesamt

davon neu

insgesamt

davon neu

Kreise usw.

2

57

58 59 60 61 62

63 64

66 67

69 9

1 72 73

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Preußen. Königsberg.... Gumbinnen 8 Allenstein.. 1 Westpreußen . Berlin.. Potsdam .. Frankfurt.. Stetti... Loo“ 8 SSbTT“ Grenzm. Posen⸗Westpr. Breslau . . .. Liegniitktz . Oppeln.. Magdeburg. Merseburg. ESIöö Schleswig. Hannover.. Hildesheim Lüneburg. Stade .. Osnabrück Aurich.. Münster. Minden . Arnsberg⸗ Cassel. .. Wiesbaden . Koblenz ... Düsseldorf. Köln

iex. 8 Aachen.. Sigmaringen..

Bayern. Oberbayern u Niederbayern.

Oberfranken. Mittelfranken Unterfranken. Schwaben ...

Sachsen.

Bautzen ..

Chemnitz .. . Dresden.. 8 Leipzig .. 8 Zwickau... 6

Württemberg. Neckarkreis . Schwarzwaldkreis. Jagftkreisb... Donaukreis .... .

Baden.

Konstanz . . . .. Freiburg 116”““ Karlsruhe . Mannheim

Thüringen..

Hessen.

Starkenburg. . Oberhessen.. Rheinhessen..

Hamburan Mecklb.⸗Schwerin.

Oldenburg. Landest. Oldenburg oa3on 5 Birkenfeld

Braunschweig. NII“ 8 E1“”] L14““ .. Mecklb.⸗Strelitz.. L““ Schaumburg⸗Lippe.

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Deutsches Reich am 31. Januar 1926.

am 15. Januar 1926..