[123934] Bilanz ber 30. Junl 1925.
Aktiva. 3 Grundstücke und Gebäude
259 000, — Abschreibungen 5 000. —
Maschinen und Mebilien 130 000 —
ABIIII .“ Abschreibungen 7 145 125 000
1 210
Kassenbestand 196 746
Zugang..
Debitoren 215 538,25 Abschreibungen 18 791.78
Stammanteile der Blank & Co., G. m b H 1
Waren⸗ und Materialien⸗ s1218 900
estände . 795 85766
Passiva. Aktienkapitaal Reservefonds 11113“ Kreditoren .. . Vortrag auf neue
500 000 50 000 240 405 5 452
795 857
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1924/25.
Soll. Betriebsunkosten. Generalunkosten . Abschreibungen Gewinn, Vortrag auf neue Rechnung.
11““
Rechn ung
I. 281 697 243 117
30 936
5 452
561 204
8 Haben.
Per Warenkto.-Rohgewinn]— 561 204
561 204 † Barmen, den 6 Januar 1926.
Plank & Co. Aktiengefellschaft. IJul Hberhb f. Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung habe ich auf Grund Hmeiner Ermittlungen aus den ordnungs⸗ mäßig geführten, regelmäßig von mir ge⸗ prülten Geschäftsbüchern der Gesellschaft aufgestellt und bescheinige hiermit ihre
Richtigkeit Barmen, den 9. Januar 1926. Friedr. Wilh Pilgram, vereidigter Bücherrevisor.
Der gesamte Aufsichtsrat setzt sich für die Folge aus nachstehenden Mit⸗ gliedern zusammen:
Bankier Otto Carsch, Berlin, Vors. des
Auff⸗Rats. Stadtrat William Leibholz, Berlin, Bankier Richard Blecher, Barmen,
stellv. Vors., Bankier Dr. Eduard von Eichborn, Breslau. —
—
[123982 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1924/25
—
RM 376 100
Abschreibungen .. ..
6 % Dividende auf ℳ 6000 Vorzugsaktien.
10 % Dividende auf Mark 4 320 000 Stammaktien
Zuwendung an das Unter⸗ stützungskonto 1
Vortrag auf neue Rechnung
432 000
679 427
809 566
Gewinn für 1924/25
809 566/776 Vermögensaufstellung
809 566/7
am 30. September 1925. RM
4 136 100 376 100 3 760 000 342 945
2 752 802
46 780 6 85]
6 909 379
Besitzwerte. Gebäude, Maschinen, Fuhr⸗ park. Mobilien Abschreibungen für 1924/25
Vorräte an Materialien aller Art “ Verschiedene Schuldner .. Aasenbestans ..
Verbindlichkeiten. Stammaktientapital ... Vorzugsaktienkapital. . Gesetzliche Rücklage ... Besondere Rücklage..
VUnterstützungskonto . . Verschiedene Gläubiger Gewinnanteile für 1922/23 1“ Gewinnanteile für 1923/24 unerhoben 3 Gewinnanteile für 1924/25 Vorzugsgewinnanteile . Vortrag auf neue Rechnung
4 320 000 6 000 432 000
1 000 000 110 000 600 63982
1 034 5
6 917
432 000
360
427
6 909 379 Stettin, den 30. September 1925.
Pommersche
Provinzial⸗Zuckersiederei.
Der Vorstand. F. Blume. Wir bescheinigen die Uebereinstimmung obiger Posten mit den Büchern. Stettin, den 8. Januar 1926. Die Rechnungsprüfer: Dr. Behm Hemptenmacher. F23983 An Stelle des verstorbenen Dr. Brukner. Stralsund und des ausgeschiedenen Ritter⸗ utspächters Brückmann, Glocksin, sind i den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft der Kaufmann Walter Pikuritz, Berlin, und der Fabrikdirektor v. Oertzen, Fried⸗ land i. M., gewählt worden. Pommensche Provinzial⸗Zuckersiederei.
1
[123046] Eröffnungsbilanz
zum 1. Januar 1924 der (Gebr. Kaufmann A. G.,
Firma Dortmund.
Vermögen. Kassenbestand Bankguthaben .. Außenstände “““ Kreditorenvorauszahlungen. Devisenbestände... Warenbestände
3 592 53 27 700, —- 1 839 [24
1 484 88 27 96672 487 55580
Verbindlichkeiten, Lieferanten “ Verschiedene Gläubiger Rückstellung für verschiedene 1ee“]
550 139,17
19 444 76 7 580 36 23 114 [05 500 000 —
550 139,m7
Dortmund, den 22. 10.
1924.
Der Vorstand der Gebr. Kaufmann A. G.
Joseph Wertheim. 2.
Laut Bericht:
eo Jonas.
Dortmund, den 22. Oktober 1924. Dortmunder Treuhand A.⸗G. Dipl⸗Kaufmann Holtschmidt,
Wirtschaftsverater V. D. D K.
[123931]
Bilanz am 30. Juni 1925.
Aktiva. ckke. Wohngebäude .. Hasen, Eisenbahnen
Wege 6“ Stahl⸗ und Walzwerks⸗ anlagen . Wertpapiere 9 65 9 8 5 5 Kasse 111“ 2* 0 EEö Vorräte 6 6 65 566165
Neubau “ 1 991 734,—
und
Avale RM “
Passiva. Aktienkapital.. Reservefonds.. Hyovotheken. .. Rückständige Löhne
üraltemn . . .. Gläubiger 115 Neubauverpflichtungen .. Avale RM 1 991 734,—
RM 404 259 350 840
74 283
1 452 231 : 659 340
4 602
472 627 845 263
8 159 039
557 333 8 12 979 821 1 500 000 6
80 289 23
3 575 087/20 7 720 682 —
Gewinn⸗ und Verlust
12 979 82104 rechnung
am 30. Juni 1925.
Betriebsverluttf .
„59 1121
Mieten und Pachten..
Verlust.
RM 574 475 574 475 17 141 19 557 333/8
₰
— —
574 475 —
Nendsburg, den 29 Januar 1926.
Eisenhütte Holstein Rendsbhurg.
A. G.,
[123933]
Aktiva. Grundstücke und Gebäude Maschinen 11“ Elektrische Anlagen .. 1X“ EIIW8“ Einrichtung desFlaschenbier⸗
geschäfts Mineralwasserfabrikations⸗ eiyrichtung ... 14 14ℳ4o“ Wagen und Geschirre.. Gastwirtschaftsinventar. Schilder und Transparente Betriebsgeräte... 1 Kasse . Bankguthaben. 8 Darlehen . . Wertpapiere Debitoren . Vorräte
Eö95ö15
Reservefonds. Kreditoren Reingewin...
Bilanz am 31. August 1925.
[124523] Rombacher Hültenwerke, Hannover.
Bekanntmachung. Für die 4 ½ % Anleihe der ehemaligen Concordia Bergbau Actien⸗Gesell⸗ schaft zu Oberhausen (Rhld.) vom 1 Dezember 1919 stellen wir als Aus⸗ gabetag den 11. Juli 1920 fest Es liegt der Fall des Art. 31 Abs. 2 Ziffer 3a der Aufwertungsdurchführungs⸗ bestimmungen vom 29 November 1925 vor. Der Gegenwert ist am 25. November 1919 mit Papier⸗ mark 4 557 000 = GM 574 182 und am 1. Dezember 1919 mit Papiermark 10 143 000 = .
zusammen GM I 629 054 zur Verfügung gestellt worden. Das Um⸗ rechnungsverhältnis beträgt demnach PM 100 = NM 10,91, was einen Auf⸗ wertungsbetrag von RM 16,365 für je 1000 PM Schuldverschreibungen ergibt. Gegenwärtig befinden sich noch Papiermart 11 835 000 der Anleihe im Umlauf.
Hannover, den 30 Januar 1926.
Rombacher Hüttenwerke.
[124556] Ohlauer Hafenbahn und Lagerei Aktiengefellschaft.
Die Aktionäre unserer, Gesfellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 22. März 1926, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel „zum Löwen“, Ohlau, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und des Gewinn⸗ und Ver⸗ lustkontos für 1925.
. Genehmigung der Abschlußbilanz und des Gewinn⸗ und Verlustkontos.
. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Aenderung des § 18 der Satzungen.
.Aufsichtsratswahl.
Verschiedenes.
Wegen Ausnützung des Stimmrechts wird auf § 23 der Satzungen Bezug ge⸗ nommen Hinterlegungsstellen sind außer der Kasse der Gesellschaft der Ohlauer Bankverein, Ohlau, und die Geschäfts⸗ stellen der Kommunalbank für Schlesien in Breslau und Ohlau.
Ohlau, den 1. Februar 1926 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Georg Haver.
1 054 872
—
[125003]
Hypothekenbank Saarbrücken. Stand am 31. Dezember 1925. Registerhypotheken f. Fr. 2 800 293,75 Sonstige Hypotheken 30 488 281,70 Inhaberpfandbriefe . 2 780 000,— Schuldverschreibungen 26 821 258,55 Gemeindedaxlehn 6 1 464 366,40 Kommunalobligationen 544 600,—
RM 109 690 29 858 1 733 3 110
2 628 ʃ2
519
16 219 6 095
5 961
3 459
1 998
2 430
9 447 294 115 302 1 26 542 34 61 827
405 407 ¾
₰ 89 21 34 70 60
60 54 18 86 73 64 86 25
180 000 41 318 170 645 13 443
405 407
Gewinn⸗ und Verlust am 31. Anaust 1
rechnung 925
239.
Ausgaben. Allgemeine Betriebs⸗ und Vertriebsunkosten.. Fuhrwerksunkosten... Gehälter und Löhne.. Instandhaltungskosten . Flaschenbierunkosten .. Abschreibungen “ Reingewinn, der wie folgt verteilt wird:
6 % Dividende auf das Aktienkapital von Reichs⸗
mark 180 000
Gewinnvortrag auf das Aüchstz Jahr .
RM ₰ 315 531 85 986 77 049 96 968 72 54 1 48 076
10 800 2 643
—.—
709 597 ¾
Einnahmen. Bierertruge . Mineralwasserertrag 8 Brauerei⸗ u sonstige Erträge VA4“
668 224 12 286 5: 22 814
6 272 %
709 597 3
Eberswalde, den 2. Februar 1926. Eberswalder Branerei Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Ze
rnott.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
[124869] Berichtigung. In Nr. 3, 4, 5 1926 veröffentl. Be⸗ tanntmachung muß die Fa. nicht Paul Wehn, sondern Paul F. Wehn, G. m. b. H. Dresden, heißen.
[123468]
Gebrüder Sapver G. m. b. H., Wittislingen, Bayern. Die Gesellschaf ist aufgelöst. Liquidator ist die bisherige Geschäftsführerin Regina Sapper.
Wittislingen, den 30. Januar 1926.
Gebrüder Sapper, G. m. b. H.
[123996]
Die Metallica G. m. b. H., Berlin, besindet sich in Lignidation. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich an den Liqurdator Herrn Heinz Schnieders, Tempelhof, Berliner Str. 164, zu wenden.
[107368] Die Dr. Westhoff G. m. b. H.,
Düsseldorf, ist seit 1 1. 1925 in Liqui⸗
dation. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, sich zu melden. Das Unternehmen geht auf meinen Namen weiter.
Dr. F. Westhoff, Liqutdator.
[123995] Als Liquidator der „Richmodis Auto Gesellschaft mitbeschränkterdaftung“ in Köln fordere ich die Gläubiger der
Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden. Köln, den 5. Februar 1926. Hugo Nietgen.
4b
[122646] 1 Die „Walpa“ Im und Export Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin, Kurfürstenstraße 126, ist auf⸗ gelöst. Die Glänbiger werden aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche bei dem Unter⸗ zeichneten anzumelden. Der Liquidator: Dr Paul Antik, Berlin, Kurfürstenstraße 126.
[1208411 Bekanntmachung.
Die Eisenschutz G. m. b. H. Köln ist aufgetöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Köln, den 25. Januar 1926. “
Die Liquidatoren der
Eisenschutz G. m. b. H. Köln:
Steingrüber. Otto.
[125000] Vereinigte Fürsorge für das Auslanddeutschtum Am Montag, den 15. Februar 1926, Nachmittags 4 Uhr, findet im Wohlfahrtshaus, Berlin N. 24, Oranienburger Straße 13/14, eine Mitgliederversammlung der Ver⸗ einigten Fürsorge für das Ausland⸗ deutschtum statt. Tagesordnung: 1. Satzungsänderungen. 2. Verschiedenes Der Vorsitzende des Verwaltungsrats: Dr. Hahl, Wirkl Geh. Oberreg.⸗Rat, Gouverneur a. D.
[124868] b Landwirtschaftliche Versicherungs⸗ gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Greifswald.
Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Mittwoch, 3. März 1926, Vormittags 9 ½ Uhr, in unserm Geschäftshause Greifswald, Steinbecker Straße 12, statt.
Tagesordnung: I. Geschäftliche Mitteilungen.
II. Jahresbericht und Rechnungslegung.
III. Anträge aus den Distriktsversamm⸗
lungen.
IV. Abänderung der Satzung und Ver⸗
sicherungsbedingungen.
V. Rekurse und Geluche
VI. Wahlen in den Aufsichtsrat.
VII. Wahlen zu Hauptschätzern.
Greifswald, 5. Februar 1926
Der Vorstand. [124870] ““
Hiermit laden wir die Mitglieder unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 22. Februar d. J., Vormittags 10 ½ Uhr, im Flugverbandhaus, Berlin W. 35, Schöneberger User 40 Ecke Blumeshof 17 (nahe Potsdamer Brücke) stattfindenden ordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung ein.
Tagesordnung:
1 Geschäftsbericht und Rechnungslegung 2. Entlastung der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrats
3. Neuwahl für die satzungsgemäß aus⸗
scheidenden Aussichtsratsmitglieder.
4. Beschlußtassung über etwa inzwischen
estellte Anträge.
5. Verschiedenes
Berlin W. 35, den 6. Februar 1926. Torfstreuverband Gesellschaft mit
beschränkter Haftung.
Die Geschäftsführung.
B. Lenꝛ. Schirg.
[125001] 1
Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik, Berlin.
Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 11 Uhr, im Se⸗ minar für systematische Theologie, Berlin, Aulagebände der Universität, Kaiser⸗Franz⸗ Josephs⸗Platz, stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Tagesordnung: 1. über die Tätigteit der Gesell⸗ aft b 2. Beschlußfassung über Auflösung der Gesellschaft.
3. Verwendung des Vereinsvermögens,
Für den Fall der Beschlußunfähigkeit der Versammlung wird hierdurch zu einer zweiten Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 24. Februar 1926, Vormittags 12 Uhr, im Seminar für syntematische Theologie, Berlin, Aula⸗ gebäude der Universität, Kaiser⸗Franz⸗ Josephs⸗Platz, mit der gleichen Tages⸗ vordnung eingeladen.
Berlin, den 6. Februar 1926. Deutsche Gesellschaft für Bevölkerungspolitik.
D. Seeberg, Vorsitzender.
[121906) Bekanntmachung. 1 Die Brendgen & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Köln ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Köln, den 28. Januar 1926.
Der Liquidator der Brendgen & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Gottfried Schülgen.
[121338] 1 Die Firma Herrenwäsche⸗Fabrik Aachen⸗Forst G. m. b. H. in Aachen⸗ Forst ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich beim Unterzeichneten zu melden Aachen, den 27. Der Liquidator:
[1239972) Die Gesellfchaft ist aufgelöst. Etwaige Gläunbiger wollen sich melden. Asseknranzbüro Hans Hubert Schröder G. m. b. H., Berlin NW. 7, Dorotheenstraße 53. Liquidator: Paul Flick.
Januar 1925. Robert Lion.
[120843] Bekanntmachung.
Die Wertheim Bankgeschäft Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden
Berlin, den 26. Januar 1926.
Die Liquidatoren der Wertheim Bankgeschäft Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation.
Franz Hertzer. UÜlrich Schneider.
[110052] Richard Garai & Co. G. m. b. H., Berlin, Am Friedrichshain 29/32. Die Gesellschaft ist in Liquidation getreten Liquidator ist der frühere Ge⸗ schäftsführer, Kaufmann Richard Garai, Berlin W. 15, Xantener Straße 13. Die Gläubiger werden ersucht, sich zu melden.
[121335] “ Durch Beschluß vom 9 Januar 1926 ist die unterzeichnete G m b. H auf⸗ gelöst worden Wir fordern die Gläu⸗ biger der Gesellschaft auf, sich bei ihr
zu melden. Fritz Otto Koppenhöfer G. m. b. H. i. Liqu.
[120840]
Die Firma Rudolf Rump G. m b. H. Lemgo i/ Lippe ist aufgelöst und in Liqnidation getreten. Etwaige Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich beim unter⸗ zeichneten Liqurdator zu melden.
Lemgo i. L., den 20. Januar 1926.
Rudolf Rump.
(121339] “
Laut Beschluß der Gesellschafterversamm⸗
lung vom 24. 12. 25 wird die Gesellschaft aufgelöst. Zu Liquidatoren find die Herren Döberitz. Altenburg, Schmidt und Lüdecke. Erfurt, ernannt. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, ihre Forderung bemden Liqui⸗ datoren, und zwar Geschäftsstelle Alten⸗ burg, Münsaer Straße 36, anzumelden. Bauhütten⸗Betriebsverband Thüringen G. m. b. H. Sitz Erfurt. Die Liquidatoren:
Döberitz. Schmidt. Lüdecke.
[120838]
„Wimex“ Waren⸗Import und
Export G. m. b. H
Berlin⸗Schöneberg, Hauptstr. 10.
Die Gesellschaft ist in Liquidation getreten. Liquidator ist der Kaufmann Karl Fabian in Berlin W. 30, Schwäbische Straße 9. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
[123994] “ Erste Württembergische Viehversicherungsgesellschaft a. G. in Stuttgart.
Bilanz auf 31. Dezember 1925.
44 100 3 500
1 043 716
Aktiva. Immobilien: 8 Stand am 1. 1. 1925 Inventar: 8 Stand am 1. 1 1925 Wertpapieer.. Kasse F11114“ Forderungen: Rückstände d. Vers.
8 007,80 Bauken: Giro⸗ kasse Stuttgart 80,31 Postscheckguthaben 489 65 Fehlbetrag, zu decken aus dem Reservefonds 28 509,71
durch Nachschu 36 %%. 8 611 980,23
70 489 128 427
ECbbbbbe14““ Rückstellungen: 8
a) Mitgl. u Nichtmitgl⸗
Prämienreserve und 11¹“
Zinsenreserve .. . . 35 000
b) Schadenref der Mitgl. 12 880 c) Schadenreserve der
Nichtmitglieder.. 3 465
51 040
33 697
Verbindlichkeiien.. 10 000
öö6. Reservefonds: Stand am 1. 1. 25 28 486,02 ½ % Prämie ge⸗ . mäß § 39 der Satzung aus 8 RM 111 935,71 559,68
Bau⸗ u. Erneuerungsfonds
29 04570 4 640 , — 1 128 42782 Vorstehende Bilanz wurde in der Gene⸗ ralversammlung vom 1. Februar 1926 genehmigt und dem Vorstand Entlastung erteilt. u““ Stuttgart, den 1. Februar 1926. Erste Württ. Vieh⸗Versicherungs⸗ gesellschaft a. G. Der Vorstand,
[121327]
Bekanntmachung.
Die Firma Neels Apparate⸗Vertriebs G. m. b. H., Bln.⸗Charlottenburg, Habsburger Ufer 7, hat in ihrer letzten Gesellschafterversammlung die Liqui⸗
dation beschlossen. zeichnete bestellt.
Zum
Liquidator ist der Unter⸗
Die Eintragung im Handelsregister ist am 7. 1. erfolgt. Firmen oder Personen, die an obengenannte Fira
Forderungen haben oder Zahlungen zu leisten habens
werden gebeten, sich an den Unterzeichneten zu wenden. Paul Kranz, ‚S. 59, Schinkestraße 6/7.
29
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage 8 zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
88 Nr. 31.
11“
Berlin, Sonnabend, den 6. Februar
8
1926
vFaeernn.
—yü wemer
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem G
6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. ü
besonderen Blatt unter dem Titel “
3
Zentrar⸗Handels
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm⸗
traße 32, bezogen werden.
er Konkurse und Geschä
register für
Bran5 beträgt monatlich
—
üterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, ftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezugs⸗ 1,50 Reichsmark. 8 88 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark.
—Zl
—— ers — —
—
Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 31A, 31B, 31C und 31D ausgegeben.
2☛ ABefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☛
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
S
19. Zum Begriffe des Eigenbesitzes im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung in Anwendung auf die Vermögenssteuer 1924. Die Berufungsentscheidung des Finanzgerichts ist von der Kommanditgesellschaft auf Aktien insoweit eügesochten, als sie für die Vermögenssteuerveranlagung 1924 in das steuerbare Vermögen der Gesellschaft die Grundstücke und Gebäude in der X⸗Straße als der Gesellschaft im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung gehörig einbezieht.
ie Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Es ist rechtlich zu billigen, wenn die Bexufungsbehörde, unter Würdigung des unstreitigen Sachverhalts sowie unter Hinweis auch auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, von den betreffenden Grundstücken trotz am Ver⸗ mögenssteuerstichtage, 31. Dezember 1923, noch nicht vollzogener Uebereignung (Auflassung und Grundbuchumschreibung) an⸗ genommen hat, daß die Beschwerdeführerin im Sinne des § 80 der Reichsabgabenordnung sie damals als ihr gehörig besessen und daher auch nach dem Vermögenssteuergesetz als Eigentümer der Grundstücke zu gelten habe. Das Fehlen der Auflassung von seiten des Vorbesitzers M., mit dem allein die Gesellschaft, abweichend von ihrem eigenen, noch in ihrer Vermögenssteuererklärung vom 10. Mai 1924 eingenommenen Standpunkt, daß die Grundstücke als ihr Eigentum zu behandeln seien, in ihrer Eingabe vom 20. Juni 1924 ihre Eigenbesitzereigenschaft bestritt, schließt den § 80 nicht aus, sondern ist für ihn gerade der Regelfall. Im übrigen sind hier, im Sinne der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, die schlüssigsten Anhaltspunkte dafür gegeben, daß nach den Ver⸗ hältnissen am Vermögenssteuerstichtage, auf die es für die Be⸗ ucteilung der Sache allein ankommt, nach dem Willen der Beteiligten trotz mangelnder Uebereignung die Beschwerdeführerin über die Grundstücke wie ein Eigentümer zu schalten und walten berechtigt sein sollte und wirtschaftlich geschaltet hat. Nach dem Gründungs⸗ und 1111 vom 29. Mai 1922 hat M. u. g. diese Grundstücke als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht, und war in Aurechnung auf die von ihm zur Aufbringung des Grund⸗ apitals übernommenen Aktien, und damit gegen Empfang einer Gegenleistung. Nie hat die Gesellschaft vor den Vorbehörden behauptet — und unbedenklich war und ist schon deshalb das Gegenteil anzunehmen —, daß die Grundstücke nicht tatsächlich von M. in die Gesellschaft eingebracht worden seien, also nicht der Besitz von M. auf sie übergegangen sei, daß sie bis zum Vermögens⸗ steuerstichtage je eine Rückgängigmachung der dem M. gewährten Gegenleistung erwogen habe oder eine solche gar durchgeführt sei, und daß die Grundstücke bis dahin nicht von ihr für den Betrieb ihres geschäftlichen Unternehmens dauernd benutzt worden seien, sondern trotz der vereinbarten Einbringung die Nutzung in der Hand des M. verblieben sei. Die eigene Anschauung der Gesell⸗ ben. daß die Grundstücke zufolge der Einbringungsverpflichtung des M. und der tatsächlichen Einbringung nur die Gesellschaft als die nunmehrige wirtschaftliche Eigentümerin angingen, fand denn auch ihren deuntlichen Niederschlag sowohl in ihrer erwähnten Ver⸗ mögenssteuererklärung, als auch zumal in der Aufnahme der Grundstücke in die Aktiven der Bilanzen der Gesellschaft, sowohl ihrer Eröffnungsbilanz, als auch ihrer (mit der Steuererklärung eingereichten) Bilanz zum Vermögenssteuerstichtage, 31. Dezember 1923. Hätten nach Ansicht der Beteiligten die Grundstücke wirt⸗ schaftlich nicht der Gesellschaft gehört, sondern noch dem förmlichen Eigentümer M., so wäre nach den gesetzlichen Bilanzgrundsätzen (§§ 39, 40, 261, 320 des Handelsgesetzbuchs) die Gesellschaft zur Aufnahme der Grundstücke in ihre Bilanz gar nicht befugt gewesen. Bei dieser Sachlage kann keine Rede davon sein, daß das Finanz⸗ gericht hier den Rechtsbegriff des Eigenbesitzes nach § 80 der Reichsabgabenordnung verkannt habe. (Urteil vom 18. Dezember 1925 I A 129/25.)
20. Zur Verordnung über Vergütung der Zuckersteuer vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30). Die Be⸗ schwerdeführerin hatte beim Landesfinanzamt Vergütung der Zuckersteuer für die Zuckermenge, die bei der Herstellung von zur Ausfuhr bestimmten W⸗Tabletten verwendet wurde, beantragt. Sie stützt ihren Anspruch auf die Verordnung über Vergütung der Zuckersteuer vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30). Das Landesfinanzamt lehnte den Antrag ab, da die W⸗Tabletten unter den Zolltarif fielen und Waren dieser Tarifnummer nicht zu den „vergütung Ffähigen Waren“ im Sinne von § 1 der Verordnung vom 19. März 1924 gehörten. Die Rechtsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Nach § 10 des Zuckersteuergesetzes vom 9. Juli 1923 Reichsgesetzblatt I S. 575) kann der Reichsminister der Finanzen estimmen, daß im Falle der Ausfuhr von Erzeugnissen, zu deren Herstellung versteuerter Zucker verwendet worden ist, oder im Falle der Niederlegung solcher Erzeugnisse in Steuerlager die Steuer für die verwendete Zuckermenge vergütet wird. Von dieser Er⸗ mächtigung hat der Reichsminister der Finanzen in seiner Ver⸗ ordnung vom 19. März 1924 (Reichszollbl. 1924 S. 30) in gewissem Umfang Gebrauch gemacht, indem er die Vergütung für einen bestimmten Kreis von Waren zuließ (§ 1 der Verordnung), aber die Gewährung von der vorherigen Erteilung eines „Zusagescheins“ des Landenfsinanzamts abhängig machte. Hinsichtlich dieses „Zusagescheins“ ist im § 2 der Verordnung ausdrücklich bestimmt, aß er „unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs“ zu erteilen sei. Dieser Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs schließt aber die An⸗
vorgang Rechte und Pflichten erwirbt.
nahme aus, bestehe. Da andererseits die Hemahrung der Vergütung die Erteilung eines Zusagescheins zur unerläßlichen Voraussetzung hat, so 19 die Verordnung einen Rechtsanspruch auf 1““ der Zuckersteuer überhaupt in keinem Falle begründet. Auf die Rechtsbeschwerde gegen den Bescheid eines Landesfinanzamts über einen “ hat nach § 223 der Reichsabgaben⸗ ordnung der Reichsfinanzhof nur zu entscheiden, ob der geltend⸗ gemachte Anspruch aus Rechtsgründen zugelassen, d. h. ein Rechts⸗ anspruch ist. Da nach dem oben Ausgeführten die Verordnung vom 19. März 1924, auf die sich die Beschwerdeführerin stützt, einen Rechtsanspruch auf Vergütung überhaupt nicht gewährt, kommt es für die Entscheidung des Senats nicht darauf an, ob die Ausfuhrware, wie das Landesfinanzamt annimmt, unter den Zolliaeff fällt. Die Rechtsbeschwerde muß deshalb als unbegründet 88 Kosten der “ (§ 286 der Reichsabgaben⸗ ordnung) zurückgewiesen werden. (Urteil vom 18. Dezember 1925 IV A 207/25.)
21. Haftung des einzelnen Gesellschafters neben der Gesellschaft für die Kapitalverkehrsteuer. Der Beschwerde⸗ führer ist als Gesellschafter der G. m. b. H. an der am 26. Januar 1924 beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals beteiligt. Nach⸗ dem die Gesellschaft in Konkurs geraten war, ist der Beschwerde⸗ führer haftbar gemacht worden für den noch nicht gezahlten Rest⸗ betrag der Kapitalverkehrsteuer, die mit Hrsgesamf 196 GM für die Stammkapitalerhöhung gegen die Gesellschaft festgesetzt wurden war. Diese persönliche Inanspruchnahme lehnt der Beschwerde⸗ führer, wie in den Vorinstanzen so in der Rechtsbeschwerde, mit der Begründung ab, daß er für die Schulden der Gesellschaft nur mit seiner Stammeinlage und auch nur der Gesellschaft und nicht deren Gläubigern hafte. Er ist, allerdings vergeblich, schon durch die Vorentscheidung belehrt worden, daß nach § 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes und § 95 Abs. 1 der Reichsabgaben⸗ ordnung die Steuer für die Zahlungen, die zum Erwerbe von Ge⸗ sellschaftsrechten durch den ersten Erwerber erforderlich sind 8 6 à des Kapitalverkehrsteuergesetzes), nicht nur die Gesellschaft, sondern neben ihr als Gesamtschuldner auch derjenige steuer⸗ pflichtig ist, der durch den die Steuerschuld begründenden Rechts⸗
Im Umfang dieser Haf⸗ tung handelt es sich also um eine selbständig neben der Steuer⸗ pflicht der Gesellschaft bestehende Steuerpflicht, die durch die bürgerlich⸗rechtlichen Vorschriften über die Haftung der Gesell⸗ schafter für die Gesellschaftsschulden nicht berührt wird. Insoweit ist die Vorentscheidung ohne Rechtsirrtum getroffen. Dagegen rechtfertigt § 10 Abs. 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes allerdings nicht, die ganze aus der Kapitalerhöhung gegen die Gesellschaft festgesetzte Steuer vom Beschwerdeführer einzuziehen. Gegenstand der Besteuerung ist nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz nicht mehr, wie nach dem Reichsstempelgesetz, die beurkundete Kapitalerhöhung, sondern Gegenstand der Besteuerung sind je die einzelnen Zah⸗ lungen, die zum Erwerbe der Gesellschaftsrechte durch den ersten Erwerber erforderlich sind, oder zu deren Bewirkung der Gesell⸗ schafter auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses verpflichtet ist. Jede solche Zahlung begründet mit ihrer Bewirkung oder Fällig⸗ keit eine selbständige Steuerschuld, die nach § 9a für sich entsteht und selbständiger Verjährung unterliegt. Also ist auch die Gesell⸗ schaft aus der Kapitalerhöhung nicht Steuerschuldner für eine Steuerschuld, sondern es entstehen 85 sie soviel selbständige Steuerschulden, als aus dem Kapitalerhöhungsbeschluß einzelne Zahlungen zu leisten sind. Auch § 10 hat die Summen Heczer ein⸗ zelnen Steuerschulden nicht zu einer einheitlichen Schuld zusammen⸗ gefaßt, da er nur bestimmt ist, zu den Steuerschulden, wie sie in §§ 6 bis 9 nach Entstehung und Inhalt umschrieben sind, die steuerpflichtige Person zu bestimmen. Darum kann im § 10 Abs. 2 unter der Steuer immer nur die Steuer aus der einzelnen Zahlung, nicht eine nicht bestehende einheitliche Gesamtsteuer⸗ schuld verstanden werden, kann mit dem die Steuerschuld be⸗ gründenden Rechtsvorgang nichts anderes als die Zahlung ge⸗ meint sein, durch die nach § 6 die Steuerschuld des Zahlenden be⸗ gründet ist. Durch die Zahlungen, die die übrigen Gesellschafter zum ersten Erwerb ihrer Gesellschaftsrechte oder infolge ihrer gesellschaftlichen Pflichten leisten (§ 6), erwirbt jener keine Rechte und Pflichten. Seine gesellschaftlichen Rechte und Pflichten be⸗ ruhen einzig auf seinen zum Erwerbe der Gesellschaftsrechte ge⸗ machten Zahlungen, und diese Zahlungen wiederum begründen nicht die Steuerschuld des anderen. Das Wort „Steuer“ im Hauptsatz und „Steuekschuld“ im Nebensatz können sich immer nur auf ein und dasselbe beziehen, nämlich nur auf die Zahlung desjenigen, der neben der Gesellschaft für haftbar erklärt wird. Die gesamtschuldnerische Haftung des Beschwerdeführers besteht daher nur für seinen Anteil an der Stammkapitalerhöhung. (Urteil vom 29. Dezember 1925, II. A. 579/25.)
22. Zur Erstattung der Gesellschaftssteuer bei Nicht⸗ eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister. Beschwerde⸗ führer gründete mit K. und G. eine G. m. b. H. mit einem Stamm⸗ kapitale von 5000 GM, auf welches er 4000, die beiden anderen Gesellschafter je 500 Mark übernahmen. Die beiden anderen zahlten ihren Anteil bar ein, er selbst zahlte bar 1000 Mark. in Höhe des 1 brachte er den auf seine Kosten umgebauten und renovierten Fabrikraum mit Einrichtung nebst Kontor und Bodenraum ein.
daß auf Erteilung des Zusagescheins ein Rechts⸗
Der Mietpreis für die Raume sollte durch einen besonderen Miet⸗ vertrag geregelt, bei Auflösung der Cesenscheft der Fabrikraum auf deren Kosten in seinen ursprünglichen Zustand versetzt und ohne Vergütung an Beschwerdeführer als Hauseigentümer zurück⸗ egeben werden. Zum 12 wurde Beschwerdeführer bestell Die Gesellschaftssteuer nebst Zuschlag wegen verspätete Anmeldung wurde im Betrage von 375 + 18 Mark bezahlt. Die Gesellschaft wurde ins Handelsregister nicht eingetragen, vielmehr beschloß die Gesellschafterversammlung am 21. Januar 1925 mit der Stimme des Beschwerdeführers gegen die Stimmen der beiden anderen Gesellschafter, die Gesellschaft aufzulösen und den Be⸗ schwerdeführer zum Liquidator zu bestellen. Die Bilanz auf den 28. Februar 1925 ergab einen Verlust von 3127 Mark, dessen
*weitere Erhöhung beim Verkauf der Einrichtungsgegenstände er
wartet wurde. Nunmehr stellte Beschwerdeführer unter Bezug⸗ nahme auf § 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes den Antrag, ihm die Gesellschaftssteuer zu erstatten, wurde jedoch vom Finanzan wie vom Finanzgericht abgewiesen, weil die Voraussetzung des § 14, daß die “ Leistun werde, nicht erfüllt werden könne, nachdem das Gesellschaftskapital verloren sei. Die Rechtsbeschwerde rügt Verletzung des § 14 des Kapitalverkeh steuergesetzes und des § 11 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die Steuerpflicht trete nur durch Ent⸗ tehung der G. m. b. H. ein, die mangels Eintragung nicht erfolgt ei. Die Einlagen seien zurückgewährt, da Beschwerdeführer die von ihm F Räume nebst Einrichtung zurückerhalten habe und die Bareinlagen zwischen den Gesellschaftern verrechnet seien. Das Verlangen einer Naturalrückgewährung der gemachten Einlagen bedeute ein Haften am Wortlaute des § 14 und mache ihn tatsächlich gegenstandslos, da die Bareinlagen stets für Grün⸗ dungskosten teilweise verbraucht werden mußten, ehe der Fall des § 14 eintreten könne. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Die Steuererstattung nach § 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes ist nach dessen Wortlaut an drei Voraussetzungen gebunden. Einmal muß das der Steuer zugrunde liegende Geschäft aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zur Ausführung gebracht oder vor der vollständigen Ausführung rückgängig gemacht sein, sodann muß die steuerpflichtige Zahlung oder Leistung zurückgewährt sein und endlich muß zwischen diesen beiden Tatsachen ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Es kann nun zweifelhaft sein, ob man⸗ der Absicht des Gesetzgebers gerecht wird, wenn man bei der Prü⸗ fung der Frage, ob die anspruchbegründenden Tatsachen gegeben sind, nur den strengen Wortlaut des Gesetzes zugrunde legt. Denn
die Bestimmung bezweckt nach der ihr beigegebenen Begründung — Nr. 2865 der Drucksachen des Reichstags zu § 13 S. 29 —
wesentlich die Anpassung der Vorschrift im § 1 des Reichsstempel- gesetzes an den veränderten Steuertatbestand des Kapitalverkehr⸗ steuergesetzes, § 1 des Reichsstempelgesetzes ließ aber die Erstattung allgemein bei Unterbleiben der Ausführung des Vertrags zu Dem würde es nicht entsprechen, wenn man für die Anwendung des § 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes unter allen Umständen die Rückgewähr der Leistung auch da verlangen wollte, wo solche aus Gründen unmöglich ist, welche von der veränderten Entschließung der Steverpflichtigen unabhängig sind, sei es, daß die Leistungen überhaupt noch nicht bewirkt, sei es, daß sie nt Zufall unter⸗ gegangen oder für die förmliche Herbeiführung der ursprünglich beabsichtigten Gründung bereits verbraucht sind. Wird man des⸗ halb mit der Rechtsbeschwerde der Vorentscheidung entgegenhalten können, daß ihre Begründung, die Erstattung der Steuer scheitere an der Unmöglichkeit, die verbrauchte Leistung zurückzugewähren, für sich allein das Urtei nicht trägt, so folgt daraus doch noch nicht die Berechtigung des erhobenen Anspruchs. Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine für den Bereich des Reichsstempel⸗ gesetzes früher ergangene Entscheidung des Reichsfinanzhofs auf den veränderten Wortlaut des Kapitalverkehrsteuergesetzes derart anwendbar ist, daß mangels Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister das Geschäft rechtlich als nicht zur Ausführung gebracht angesehen werden muß — eine Rückgängigmachung ist vorliegend nicht erfolgt, da nicht der Gesellschaftsvertrag auf⸗ gehoben, sondern die Gesellschaft aufgelöst ist — oder ob nicht vielmehr die noch nicht eingetragene Gesellschaft trotzdem als steuerlich vorhanden angesehen werden muß; denn unter allen Umständen fehlt zwischen der Wiederbeseitigung des Zusammen⸗ schlusses und der Rückgewähr der Leistungen der ursächliche Zu⸗ sammenhang und damit die dritte Voraussetzung, welche das Gesetz fordert, indem es die verlangten Tatbestände miternander durch das Wort „weil“ verknüpft. Die Akten ergeben, daß das von den Gesellschaftern zusammengeschossene Kapital solange gearbeitet hat, bis es aufgebraucht und dazu eine Schuldenlast entstanden war, und daß alsdann die Gesellschaft gleich einer ins Handelsregister
eingetragenen durch Mehrheitsbeschluß der Gesellschafter aufgelöst
worden ist. Mag dies Vorgehen auch gesellschaftsrechtlich unwirk⸗ sam sein, es beweist, daß die Ursache einer in Verfolg dieses Be⸗ schlusses etwa erfolgenden Rückgewähr nach der Absicht der Be⸗ teiligten nicht in dem Unterbleiben der Ausführung des der steuerpflichtigen sbahlung zugrunde liegenden Geschäfts, sondern darin zu finden ist, daß es von ihnen wegen verlustbringenden Er⸗ gebnisses wirtschaftlich beendigt worden ist. Da somit die Voraus⸗ setzungen des § 14 des Kapitalverkehrsteuergesetzes nicht vorliegen, ist der Anspruch mit Recht zurückgewiesen worden. (Urteil vom⸗ 29. Dezember 1925, II. A. 633/25.)
1. Handelsregifter.
[123525]
In das Handelsregister ist bei der Frma „Karl Reisgen, Inden“ folgen⸗ des eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.
Aldenhoven.
Aldenhoven, den 29. Januar
Amtsgericht.
1926.
In unser Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 97 die Firma „Thams & Garfs Inh.: Ernst Rohde“ mit ihrem Sitz in Altdamm und als deren Inhaber der Kaufmann Ernst Rohde, daselbst, eingetragen worden. Nicht eingetragener Geschäftszweig: Handel mit Kaffee, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen.
Altdamm, den 26. Januar 1926.
Amtsgericht.
Altenberg, Erzgeb. [123527]
Im hiesigen Handelsregister ist ein⸗ getragen worden:
1. auf Blatt 158 über die Firma Erzbergbau⸗ Aktiengesellschaft in Altenberg i. Erzgeb.: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30 Juni 1925 ist die Umstellung des Grund⸗ kapitals in Höhe von fünfzig Millionen Papiermark auf zehntausend Reichsmark beschlossen worden. Es ist eingeteilt in fünfhundert auf den Inhaber lautende
Stammaktien im Nennbetrage von je zwanzig Reichsmark. Die Umstellung ist erfolgt. Sernegtse henc ist § 3 Abs 1 und 3 des Gesellschaftsvertrags abge⸗ ändert worden. Ferner ist durch den⸗ selben Beschluß § 17 Abf. 1 des Gesell⸗ schaftsvertrags abgeändert worden.
2. auf Blatt 90 über die Firma Altenberger Zwitterstocksgewerk⸗ schaft in Altenberg: Die Firma ist er⸗ loschen.
Amtsgericht Altenberg, 30. Januar 1926.
1“
Arnsberg. 1 1188599%
„In unser Handelsregister Abt. H Nr. 18 ist heute bei der Firma „Holz⸗ kohlenverkaufsstelle Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung Frankfurt a. M.“ ein⸗ getragen:
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 8. Januar 1926 ist die Zweigniederlassung in Oeventrop auf⸗ gehoben. .
Arnsberg, den 30. Januar 1926. Das Amtsgericht.