1926 / 36 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

und das Schloß vom nachmaligen König aus eigenen Mitteln an⸗ gelegt. Die Beanstandung des Königlichen Eigentums sei bei einer Partei verwunderlich, die doch nur die Enteignung der Fürsten⸗ häuser erstrebe. Dieser Enteignung, die ein Verfassungs⸗ und Rzechtsbruch sei, sich entgegenzustellen, erachte er als die Pflicht des Volksvertreters, denn Staat und Volk dürften niemals mit dem Makel solches neuen Rechtsbruchs belastet werden. Der Ent⸗ eignungsantrag sei ganz indiskutabel. Der ursprüngliche demo⸗ kratische Antrag mache in dem Streit eine Partei, nämlich die Landesregierungen, selbst zum Richter. Auch der Kompromiß⸗ entwurf verletze wichtige Verfassungsgrundsätze. Der Kreis der in ihren Rechten Beeinträchtigten werde in diesem Entwurf immer weiter gezogen. Wenn er sich jetzt schon auf die mediatisierten Häuser ausdehne, so sei damit zu rechnen, daß bald auch das Ver⸗ mögen der Kirche der Enteignung preisgegeben werde. Die Fasung des Entwurfs lasse in vielen Punkten die weitestgehende Auslegung zu. An die Unterzeichner des Kompromißenrwurfes müßten die Fragen gerichtet werden: 1. Bleibt das Privateigentum erhalten? 2,. Bleiben rechtskräftige Entscheidungen bestehen? 3. Bleibt die Rechtsgleichheit so weit gewahrt, daß man kein Sonderauf⸗ wertungsrecht schafft? Der nächste Redner, Abg. Dr. Wunder⸗ lich (D. Vp.), lehnte es ab, die Auseinandersetzung über die Richtig⸗ keit des in den Abfindungsfällen vorgebrachten Materials fort⸗

Antrag eine solche Lösung. Gegen ihn ließen sich dieselben ver⸗ fassungsrechtlichen Bedenken vorbringen, die gegen den demo⸗ kratischen Antrag von deutschnationaler Seite geltend gemacht worden seien. Der Kompromißantrag biete aber eine schlechtere Lösung. Wenn nicht nach dem formalen Recht, sondern nach Billigkeitsgründen entschieden werden solle, so sei nicht einzu⸗ sehen, warum die Entscheidung Berufsrichtern übertragen werden solle.é Weit rascher und besser würde die Landesgesetzgebung, wie es der demokratische Antrag wolle, die Streitfälle nach Billigkeits⸗ grundsätzen entscheiden können. Dieser Antrag stelle ja auch be⸗ stimmte Richtlinien auf. Wenn die übrigen Parteien einen Volks⸗ entscheid verhindern wollten, so wäre dazu vielleicht der einzige Weg die Annahme des demokratischen Antrags, nicht die des Kompromißantrags. Abg. Frölich (Soz.) bezeichnete in einer persönlichen Bemerkung die Darstellung des Abgeordneten Dr. Everling über die Abfindung der thüringischen Fürstenhäuser in verschiedenen Punkten als unrichtig und suchte dies durch Hinweis auf die früheren thüringischen Verhandlungen zu be⸗ weisen. Abg. Dr. Everling (D. Nat.) hielt demgegenüber unter Anführung des vorliegenden Materials seine Angaben aufrecht. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wies den Vorwurf des Abgeordneten Dr. Everling zurück, daß er als Rechtsvertreter eines gewissen Wojak im Ausschuß und Reichstagsplenum Anträge gestellt habe, die seinem Mandanten Wojak zugute gekommen seien.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 12. Februar 1926. Telegraphische Auszahlung.

11. Februar Geld Brief 1,712 1,716 4,18 4,19 1,894 1,898 2,20 221 20,403 20,455 4,195 4,205 0,620 0,622 4,315 4,325

168,12 168,54 6,14 6,16

19,075 19,115 80,91 81,11.

10,552 10,592 16,93 16,97

12. Februar Geld Brief 1,720 4,18 1,892 2,20 20,399 4,195 0,616 4,32

168,14 6,14

19,075 80,90 10,551 16,92

Buenos⸗Aires. Canada ““ Konstantinopel London New York. Rio de Janeiro Uruquay. Amsterdam⸗ Rotterdam Athen b Brüssel u. Ant⸗ werpen Panit. Helsingfors Vkaljien..

1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8 1 YVen

1 türk. £

1 £

1 Milreis 1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

100 Frcs. 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

sanzeiger un Preußischen Staatsanzeiger

Marktverkehr mit Vieh ¹) auf den 36 bedeutendften Schlach

Zerlin, Freitag, den 12. Februar

Richtamtliches.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.

eutschlands im Monat Ja

1926

——n8sng’

Rinden (einschl. Jungrinder)

Kälber

Schafe

Schweine

Lebend ausgeführt

dem

+Dem Vieh⸗

Lebend

Lebend

Lebend

Dem Vieh· markt

ausgeführt dem

nach

ausgeführt

Dem Vieh⸗ markt

ausgeführt dem 8 dem

nach

markt

nach Schlacht⸗

nach

Schlacht⸗

nach

Schlacht⸗

nach

Schlacht⸗

7,3* 7,37 7,39 106,51 104,07 104,33

21,295 21,245 21,295 85,86 855,34 85,56

nach

an⸗ deren Orten

100 Dinar 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr.

7,37 106,25

21,245 85,64

einem der Markt⸗ orte der

(Sp. 1) ge⸗ schlachtet zuge⸗ führt ²)

einem

der Markt⸗ orte der

nach

an⸗ deren Orten

(Sp. 1)

ge⸗ schlachtet zuge⸗ führt ²)

Jugoflawien. Kopenhagen .. Lissabon und Oporto... “;

5 EEI1“ 9 8 7 G . 8 D'

zusetzen. Das sei Sache des einzusetzenden Sondergerichts. Der 81 .Re jeses N 4 2 iche Lücke i Rövner sprach sein Bedauern ausöniber die Tonart eines Plakates, Er habe bei der Vertretung dieses Mannes eine bedenkliche Lücke im mit dem die Leipziger Sozialdemokraten zu Versammlungen über Gesetz entdeckt und diese Tatsache dem damaligen Vorsitzenden, des die Abfindungsfrage eingeladen haben. Durch agitatorische, un- Rechtsausschusses Dr. Spahn. mikgeteilt unter Hinweis auf seine Ver⸗ wahre Phrasen solcher Art werde die sachliche Zusammenarbeit tretertätigkeit im Falle Wojak. Dr. Spahn habe der Ausfüllung

einem

der Markt⸗ orte

(Sp. 1)

ge. Sp. 1 zuge⸗ zugeführt kführt ²)

bof im Orte der Sp. 1 zugeführt

hof im Orte der Sp. 1 zugeführt

einem der Markt⸗ orte der

einge⸗

führt

hof im Orte der Sp. 1 zugeführt

hof im Orte

einge⸗

führt

an⸗ deren Orten

an⸗

ge⸗ schlachtet deren zuge⸗ führt ²)

der Parteien in dieser schwierigen Frage sehr erschwert. Dagegen dieser Gesetzeslücke ebenso wie alle übrigen Ausschußmitglieder zu⸗ sei absolut nichts einzuwenden, wenn Parlamentarier sich die Argumente eines Rechtsvertreters der Fürstenhäuser ebenso wie die anderer Interessentenvertreter anhörten. Die Enteignungs anträge müßte die Deutsche Volkspartei ablehnen, wetl sie für die Aufrechterhaltung des Privateigentums eintrete. Es würde auch höchst unsozial sein, die Mitglieder der Fürstenhänser aller Existenzmittel zu berauben. (Abg. Pfülf [Soz.]: Sie sollen natürlich Renten bekommen wie andere!) Das sei in dem Enteignungs⸗ entwurf nicht einmal gesagt. Gegen diesen Entwurf wie gegen den ersten ö Antrag sei zu sagen, daß sie mit der Verfassung nicht vereinbar seien. Wäre gleich bei der Revolution die Enteig⸗ nung der Fürstenhäufer ausgesprochen worden, so hätte man sich damit als Revolutionsrecht abfinden können. Das sei aber nicht ge⸗ schehen, und seit August 1919 hätten wir die Weimarer Verfassung. Unmöglich könnten wir jetzt nach sieben Jahren ein Kapitel des Revolutionsrechts nachholen, das damals versäumt worden sei. Der Kompromißentwurf wolle dagegen ein Sonderxericht schaffen, das nicht als Ausnahmegericht bezeichnet werden könne. Dieses Sondergericht würde am besten aus einem Senat des Reichsgerichts gebildet werden und nicht aus Beisitzern aus allen Teilen des Reichs, weil sonst die Arbeitsfähiakeit sehr leiden würde. Das Sondergericht wäre nicht an starre Rechtsnormen gebunden und könnte in billiger Weise die Interessen der Länder berücksichtigen. Wenn auch das reine Privat⸗ eigentum der Fürstenhäuser aus dem Streit herausgenommen würde, so könnte doch das Sondergericht, unbekümmert um den Streit über den Eigentumscharakter im einzelnen Falle, verhindern, daß dem Fürsten ein Grundbesitz zugesprochen werde, der im Mißperhältnis zum Umfang und Besitz des Landes stehe. Was die Rückwirkung betreffe, so könnte er einen Eingriff in rechtskräftige Urteile, Schieds⸗ gerichtsentscheidungen und Vergleiche nicht mitmachen. Ein solcher Einariff würde auch politisch sehr bedenkliche Folgen haben, beispiels⸗ weise im Freistaat Sachsen, wo alle Teile mit dem abgeschlossenen Vergleich zufrieden seien. Der Kompromißentwurf bedeute keine Bin⸗ dung der Parteien der Abgeordneten, die ihn unterschrieben hätten, aber er sei eine gute Grundlage für die gesetzgeberische Arbeit in dieser Frage, die möglichst rasch gefördert werden sollte. Abg Wegmann (Zentr.) wandte sich zunächst gegen den Abgeord⸗ neten Dr. Everlinag. Die Arbeit des Ausschusses dürfe nicht wie ein Zivilprozeß behandelt werden. Zurückzuweisen sei auch die Be⸗ hauptung, daß der Ausschuß sein Material nicht objektiv gesammelt habe, Andererseits sei nichts einzuwenden gegen eine Aussprache von Abgeordneten mit Interessenvertretern der Fürsten. Keinesfalls dürfe der Kompromißenkwurf durch die Einfügung der Rückwirkung so geändert werden, daß die bisher in vielen Ländern zur Zufriedenheit aller Teile getroffene Regelung wieder umgestoßen werden könne. Von einer Reibe fürstlicher Familien seien Ansprüche erhoben worden, die außerordentlich übertrleben seien und starke Erregung hervor⸗ gerufen hätten, einmal wegen der manchmal zweifelhaften Rechts⸗ titel, auf die sie sich stützten, dann auch wegen der mangelnden Rücksichtnahme auf die allgemeine Verarmung des deutschen, Volkes. Freilich könne man diese Ansprüche nicht als unmorglisch und unsittlich in subjektivem Sinne bezeichnen. Seine Freunde wollten eine gerechte und verfassungsmäßige Lösung. Darum lehnten sie eine entschädigungslose Enteignung ab. Wenn die Not der Zeit eine Enteignung notwendig mache, widerstrebten sie ihr nicht; dann müsse sie aber allgemein durchgeführt werden und dürfe nicht auf einzelne Familien beschränkt werden. Der Kernpunkt in der ganzen Auseinandersetzungsfrage sei der, was als Privateigentum der Fürsten zu betrachten sei. Hier dürfe man nicht rein nach dem formalen Recht entscheiden, das, auf die Spitze getrieben, zum höchsten Unrecht werde. Das Privat⸗ vermögen der Fürsten sei von ihnen in ihrer Eigenschaft als Landesherren und damit für Land und Volk erworben worden. Die Fürsten würden nachzuweisen haben, was sie in ihrer Eigen⸗ schaft als Privatpersonen erworben hätten. Im Interesse des deutschen Ansehens müßten andererseits die Fürsten so gestellt werden, wie es der Tatsache entspreche, daß sie vielfach jahr⸗ hundertelang mir den Ländern verwachsen wären und sich viele Verdienste um sie edworben hätten. Abg. Landsberg (Soz.): Die Hervorhebung fürstlicher Verdienste als Titel für die Bemessung der Fürstenabfindung müßte die Folge haben, daß man auch die negativen Verdienste einzelner Fürstenhäuser bei der Abfindung zu ihren Ungumren oerucsicheige, beispielsweise derjenigen Fürsten⸗ Iöu“ die seinerzeit mit Napoleon den Rheinbund⸗Vertrag ab⸗ geschlossen hätten. Keinem Abgeordneten könne daraus ein Vor⸗ wurf gemacht werden, wenn er sich von einem Interessenvertreter informiexen lasse. Im Falle des Abgeordneten Dr. Barth, werde aber behauptet, daß die deutschnationalen Abgeordneten in der Aussprache mit dem Hobhenzollernvertreter die Frage erörtert hätten, wie man ein Zustandekommen des Abfindungsgesetzes durchkreuzen könnte. Das sei mit den Pflichten eines Gesetz⸗ gebers doch wenig vereinbar. Wenn die Stimmung für die mtschädigungslose. Enteignung durch Volksentscheid jetzt feh aussichtsreich erschetne, so trügen gewisse Fürstenhäuser daran ein gut Teil Schuld. Die Briefwechsel zwischen dem Hohenzollernvertreter von Berg und dem früheren preußischen Finanzminister von Richter gereiche den Hohenzollern nicht zur Ehre. Ihnen genügten nicht einmal die noch vor dem Schiedsgerichtsverfahren vorweg gebotenen 115000 Morgen, sondern sie verlangten vorweg 400 000 Morgen. Der Versuch, die Ansprüche der mecklenburgischen Mätressen auf das Land abzu⸗ wälzen, könne auch die Stimmung für die Fürstenansprüche nicht verbessern. Ein Gesetz auf entschädigungslose Enteignung der Fürstenhäuser würde nicht ohne Beispiel dastehen. Schon 1866 sei von den Hohenzollern so gegen das Welfenhaus vorgeqgangen worden. Aus dem Welfenfonds seien u. a. einem Bankdirektor von Berg 900 000 Mark gezahlt worden, um die Zuchthausstrafe von ihm abzuwenden, die er wegen betrügerischen Bankrorts ver⸗ dient hätte. Der Kompromißantrag erkenne an, daß die Aus⸗ einandersetzung mit den Fürstenhäusern keine zivilrechtliche An⸗ gelegenheit sei, daß es sich hier um öffentlich⸗rechtliche Fragen handle. In den Fällen, die hier als Beispiele für reines Privateigentum der Fürsten angeführt würden Schack⸗Galerie, Oels, Schmal⸗ kaldische Forsten 8 —, sei nicht zu bestreiten, daß die Ver⸗ mögensstücke durch öffentlich⸗rechtliche Titel in den Besitz der Fürstenhäuser gelangt seien. Im Rechtswege könne man auch den Privatbesitz an solchen Vermögensstücken nicht anfechten, die vor langen Jahren durch Mißbrauch der Herrschergewall und geradezu rechtswidrig in den Besitz der Fürstenhäuser gelangt seien. Darum sei eine gesetzgeberische Lösung der Frage notwendig. Der Kompromißantrag wolle ebenso wie der erste demokratische 1“ 8— 1

gestimmt, und der Antrag sei schließlich in einer von der Regierung vorgeschlagenen Formulierung einstimmig angenommen worden. Eine Parallele mit dem ganz anders liegenden Fall Everling lasse sich also nicht ziehen. Abg. Dr. Everling (D. Nat.) erwiderte, genau wie im Falle Rosenfeld habe er, Redner, durch seine Ver⸗ tretung des Herzogs von Altenburg die Materialkenntnis ge⸗ womnen, die ihm bei der Beratung der Vorlage zugute gekommen seh Dr. Rosenfeld habe übrigens bestätigt, daß er seinen Antrag damals gestellt habe, um dem von ihm vertretenen Großschieber Wojak zu helfen. Er, der Redner, würde sich der Stimme ent⸗ halten haben, wenn der Altenburger Fall zur Entscheidung ge⸗ kommen wäre. Seine Vertretung des Herzogs habe ihn in keiner Weise beeinflußt. Die Vertretung habe er lediglich niedergelegt, um auch denjenigen Leuten, die sich eine Ueberzeugung ohne Be⸗ zahlung nicht denken können, jede Möglichkeit zu ihrer Agitation zu nehmen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) betonte, er habe im Reichstag nicht im Interesse des Herrn Wojak, sondern im Interesse der Allgemeinheit die Ausfüllung einer Gesetzeslücke be⸗ antragt. Die Fortsetzung der Generaldebatte wurde dann auf Freitag vertagt.

Der Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete behandelte gestern zunächst die Notlage der Kur⸗ und Badeorte des besetzten Gebietes. Dabei sprachen dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge die Abgeordneten Wallraf (D. Nat.) und Kalle (D. Vp.) den Wunsch aus, daß möglichst bald Vor⸗ schläge für die beabsichtigte Kreditaktion vorgelegt werden möchten. Generalreichskommissar Schmid wies darauf hin, daß die Kur⸗ und Badeorte des besetzten Gebietes durch die Besetzungsver⸗ hältnisse (Paßvorschriften, Verkehrssperren, Raumbeschlagnahmen usw.) in eine dringende Notlage geraten seien, der nach Möglichkeit abzuhelfen Pflicht des Reiches sei. Der Reichsminister für die besetzten Gebiete habe für Propagandazwecke dem Rheinischen Verkehrsverband und dem Schutzverband der Bäder zunächst einen Betrag von 25 000 Mark überwiesen. Hauptaufgabe der Propa⸗ ganda sei es, der Bevölkerung des ene Deutschland einzu⸗ hämmern, daß der Besuch der Bäder des besetzten Gebtiets nationale Ehrenpflicht 8 und daß die Einreise in das besetzte Gebiet nun⸗ mehr mit keinerlei Belästigungen oder säsigen Umständen ver⸗ bunden sei. Im ühbrigen schwebten Verhandlungen über die Ein⸗ leitung einer Kreditaktion sowohl für die Bäder selbst wie ins⸗ besondere auch für die notleidende Kleinindustrie. Diese e aktion müsse allerdings beschränkt werden auf die eigentlichen Heilbäder und die Heilanstalten. Es sei dem Reichsministerium für die besetzten Gebiete in den letzten Tagen von den Interessenten eine ziffern mäßige über die dringendsten Bedürfnisse zu⸗ gegangen, die aber noch der Nachprüfung und Durcharbeitung bedürfe. Voraussichtlich könnten in der nächsten Ausschußsitzung nähere Mitteilungen erfolgen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden, Abgeordneten Bayersdörffer (Bayer. Vp.), wurde darauf die weitere Beratung dieses Punktes verschoben. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit der Hilfsaktion für die Saararbeiter, die außerhalb des Saargebiets in Deutschland wohnen. Dabei fand einstimmige Annahme ein Antrag, der steuerliche Erleichterungen, insbesondere auf dem Gebiete der Hauszins⸗ und Gebäudesteuer, durch Stundungen oder Nieder⸗ schlagung verlangt. Von einer zwangsmäßigen Steuereintreibung ist nach dem angenommenen Antrag abzusehen. Die Reichs⸗ regierung soll in erneuten Verhandlungen mit der Saar⸗ Regierungskommission versuchen, zu erreichen, daß die Sozial⸗ renten im Saargebiet denen im übrigen Deutschland werden. Es wurde anerkannt, daß die Reichsregterung bemüht ist, auf diesem Gebiete die durch den Versailler Vertrag gegebenen Zusicherungen durchzuführen, und daß der Widerstand auf seiten der Saarkommission liegt. Schließlich beschäftigte sich der Aus⸗ schuß mit dem Thema:U. Transportmehrkosten und Regieschäden. Ein Rexgierungsvertreter berichtete darüber, daß zurzeit Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts und dem Wirtschaftsausschuß für die besetzten Gebiete in dilser Frage chwebten. Die Zurverfügungstellung eines besonderen Härtefonds sc diese Zwecke sei in Aussicht genommen. Dann vertagte sich der Ausschuß.

Im Reichstagsausschuß für soziale An⸗ gelegenheiten fand gestern im Rahmen der Beratung des Reichsknappschaftsgesetzes eine allgemeine Aussprache über die Pensionsbestimmungen des Reichsknappschaftsvereins und über die Frage statt, ob das bisherige System dieser Pensions⸗ bestimmungen beibehalten werden soll, das die große Ungleichheit innerhalb verschiedener Bezirke unberücksichtigt läßt, oder ob die Leistungen ganz oder teilweise fa eine Gemeinlast übernommen werden sollen, ob also ein Lohnklassensystem mit Beiträgen und werden soll. Beschlüsse

entsprechenden Leistungen eingeführt

wurden nicht gefäßt

Der Ständige Ausschuß des Preußischen Landtags nahm gestern nachmittag dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge einstimmig die Ver⸗ ordnung über die Bestellung von Mitgliedern des Reichsrats durch die Provinzialverwaltungen ür Ober⸗ und Niederschlesien an. Danach erfolgt in den beiden Provinzen die nächste Neuwahl der Mit⸗ lieder des Reichsrats durch die Provinzialausschüsse der beiden Provinzen. Der Weg der Notverordnung durch den Ständigen Ausschuß war deshalb notwendig, weil die zur Be⸗ stellung erforderlichen Wahlen durch die Provinzialausschüsse bereits am 13. und 15. Februar d. F. stattfinden und der Landtag nicht versammelt ist.

a

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom Schlachtviehhofe in Elberfeld am 8. und vom Schlachtvieh⸗ hofe in Mannbeim am 9., das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlachtviehhote in Elberfeld am 9. und vom Schlachtviehhofe in Plauen (Vogtl.) am 10. Februar, der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und

Klauenseuche vom Zentralviehhose in Berlin am 10. Februar

amtlich gemeldet worden.

15,46 15,465 15,505 12,455 12,415 12,455 80,98 80,795 80,995 2,99 2,98 2,99 59,22 59,16 59,30

112,35 112,63 59,04 59,18 5,878 5,898

100 Fres. 100 Kr.

100 Fres. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr.

15,42 12,415 80,78 2,98 59,08

112,32 59,025 5.878 1,720 B.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Patit ... Prag.... Schweiz.. F“ Spanien... Stockholm und Gothenburg. Wien. .100 Schilling Budapest 100 000 Kr.

* Am 10. Februar 1926:

112,60 59,165 5,898

12. Februar Geld Brief 20,54 20,64

4,232

4,193 4,178 1,695

11. Februar Geld Brief Sovereigns. 20,55 20,65 20 Fres.⸗Stücke Ees Gold⸗Dollars. Amerikanische:

1000— 5 Doll.

2 und 1 Doll

1 4,215 1

Argentinische. 1

4,195 4,201

4,181

0,60 4,16

20,372 20,367 2,175 19,045 2 945 103,92 80,71

Milreis anad. 5

Brasilianische. Canadische.. Englische: große. 1 u darunter Vurtische.. Belgische .. Bulgarische. Dänische... Danziger... Finnische.. Französische. Holländische .. Italienische: über 10 Lire Jugoflawische Norwegische. Rumänische: 1000 Lei .. unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer ... Spanische.. Tschecho⸗slow.: 9000 TE 1 1000 K r. u dar. 1“] Oesterreichische. 100 Schilling 5. Ungarische...100 000 Kr.

20,472 20,467

2,215 19,145

20,367

19,025

2,945 106,08 80,70

10,505 15,54 167,78

16,94 7,34 85,51.

1,80 112,02 80,60 58,99

1385 ;385 945 84

.„

20,467

19,125

2,965 106,62 81,10

10,565 15,62 168,62

17,02

100 Fres. 100 Leva

100 Kr.

100 Gulden 100 finnl. 100 Fres. 100 Gulden 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Lei

15,555 167,73

16,94 7,38 7,33 85,93 85,19

1,84 1,78

112,58 112,02 81,00 0,695 59,29 8,95

12,445 12,395

12,445 12,39

59,245 58,96 5,88 5,84

2 2 8 5

5,88

Nach dem Bericht der Bedburger Wollindustrie Aktien⸗Gesellschaft über das Geschäftsjahr 1925 wurde die Gesellschaft von der besonderen Ungunst der allgemeinen Lage des Ge⸗ werbes umso schwerer betroffen, als sich die örtliche Lage ungünstig aus⸗ wirkte. Im Laufe des ersten Halbjahres trat nach einem kurzen Aufleben der Nachfrage eine vollständige Auftragsstockung ein; nur ganz billige Ware, für deren Herstellung sie nicht eingerichtet ist, stand unter dem Gesichtspunkte des Preisabbaues in etwas in Nach⸗ frage. Bis in den August hinein hatte die Gesellschaft trotz kost⸗ spieliger Bemühungen nur Beschäftigung für etwa drei Arbeitstage in der Woche und mußte die aus dem Vorjahre ohnehin billig über⸗ nommenen Lagerbestände der immer mehr rücklaufigen Konjunktur ent⸗ sprechend noch unter dem Inventurpreise verkaufen. „Die anfänglich guten Aussichten für den Winter mit einem neu auf⸗ genommenen reinen Streichgarnartikel, dessen Halbfabrikat ausschließlich in ihrem Unternehmen hergestellt wurden, 1 einmal durch einen Wechsel der Mode,, dann auch durch die Schwierigkeiten, die Produktion der Weberei auf die wirtschschaftlich richtige volle Leistung zu bringen, zu einem Mißerfolg. Die be dieser Entwicklung bewirkte Anspannung der geldlichen Lage, die auch durch Verluste bei der Kundschaft und Nichteinhaltung von Zahlungs⸗ versprechen sich noch verschlechterte, führte zu einer besonderen Nach⸗ prüfung des Unternehmens. In der Weberei soll unter Beschränkun

auf die wirklich gelernten Weber zuerst die Aufarbeitung der Vorräte

und dann ein auf die Erzeugnisse der Kunstwollfabrik und Spinnerei eingestellter Betrieb erfolgen Aus den Kreisen der Beteiligten wurden unter Entgegenkommen der Bankkreditoren die zur Durch⸗ führung dieses Programms erforderlichen Kredite zur Ver⸗ fügung gestellt. Die Unterbilanz beträgt 1 137 913 ℳ, die sich durch Inanspruchnahme des Reservefonds in Höhe von 33 364 auf 1 104 549 verringert und durch Abschreibungen von 71 985 sich wieder auf 1 176 534 erhöht. Der Vorstand schlägt vor, zur Beseitigung dieser Unterbilanz das Aktienkapital im Verhältnis von 2: 1 zusammenzulegen und aus dem Betrage von 1 250 000 1 176 534 zur Tilgung der Unterbilanz zu verwenden und den Rest nach Abzug von Kosten dem Reservefonds zuzuführen. Weiter wird die Genehmigung zu zeitgemäßer Ausgabe einer in Höhe bis zu 1 250 000 8 % igen, zu 105 % in 25 Jahren ab 1. Januar 1930 rückzahlbaren dinglich sicherzustellenden Anlerhe erbeten. Diese Anleihe soll zur teilweisen Ablösung alter und neuer Kredite Verwendung finden. Die Gesellschaft ist zurzeit bis Ende März in der Weberei be⸗ schäftigt, jedoch zu Preisen, die den zeitigen Selbstkosten nicht entsprechen⸗

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

aih

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg. Verantwortlich füͤr den Anseigene Rechnungsdirektor Mengering in Beriin Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt,

Berlin Wilhelmstr 32. Dreu Beilagen 8 einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Sp. 1

der Sp.

Sp. 1

Sp. 1

1

8

9

10

11

12

13

17

4 5

315 918 476 14 747 982 2 848 582 1 157 438 299 879 2 079 922 1 049 806 2 776 5 494 736

769 1 226 2 086 1 910 2 550 2 690 1 084 85 5 806 2 813 332 1 171 2 080 602 368 270

Aachen. Augsburg Barmen Berlin . Bremen Breslau Cassel. Chemnitz Coblenz. Crefeld Dortmund Dresden. Düsseldorf Elberfeld. rankfurt a. amburg. Hannover. Husum Karlsruhe Königsberg i. ““ Lübeck.. Magdeburg Mannheim

548 111 476 22 442 1 249 4 396 692 2 749 1 079 372

1 944 2 736 976 2 585 1 699 5 158 9 591

233 175

6 493 248

1 209 110 981 641 73

1 065 657 54

1 536 893 2 244 2 328 2 131 R

933 164

1 285 5

5 039 2 444 1 937

148

2 707 2 690 3 303 1 868 1 868 1 057 4 288 2 369 München .„ 7 259 903 Nürnberg.. 4 618 1 297 Plauen t. V. 395 62 Stettin.. 1 339 90 Stuttgart . 3 676 1 311 Wiesbaden. 990 289 Würzburg. 1 270 43² Zwickau.. 8 1 145 685

879 786 203 434 659 131

452

979

1 576 839 18 987 1 266 4 968 528 3 259 1 232 50

1 796 5 381 1 109 1 626 2 294 5 936 5 790 1 861

1 415

496 5 714 1 410 4 207

707 2 815 1 313 3 100 9 040 3 453

298 1 279 4 934 1 357 1 028

326

14 346 15 041! 14 742

Summe Januar 1926 106 678 Dagegen im Dezember 1925 105 75998

November 1925 122 240

Oktober 1925 136 554

Januar 1925 106 533

65 905 65 381 69 061 71 291]

65 788 14 267

5 0

16 520

Augsburg Barmen. Berlin . Bremen . Breslau Chemnitz Coblenz. Crefeld Dortmund Dresden Düsseldorf Elberfeld amburg Kannover Larlsruhe . Ee““ ““ Königsberg i. Pr. F1““ Mannheim München. Nürnberg. Plauen i. V.. Stuttgart.. . Wiesbaden 8 1I11“

879 786 183 304 131 39

0 0 0 990bö90 89 2——2 0 0 2 90 90 0 2 20

EeeEIIIIEII

1IIIEIIIIEIIIIIIII1I

102 369 109 797

99 429

96 561 103 697

Davon aus

654

IIIIIII

d

I1IIIIIIIIIIIIILIIIIIII

102 142 1

181 1

—.

10 365 11 773 10 866 12 225 10 015

Summe Januar 1926 Dagegen im Dezember 1925 November 1925

Oktober 1925

Januar 1925

1 1) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Fleischwaren. ⁴) 281 083 kg Fleisch und Fleischwaren.

Berlin, den 11. Februar

1 083 787

1 135 814 876

1“

00

H 80

80 920 2

11111

! SEegs

88 8 5 8

67 36

5 726 14 260

2 133 257

742 125 36 461

1 005 867 851

912

1 540 839 13 261 1 295 4 708 526 2 788 975 50

1 046 5 256 1 073 1 165 1 289 5 051 4 386 1 198

1 415

494 4 693 1 410 4 161

707 1 791 1 070. 2 626 8 892 3 403

290 1 205 4 731 1 209 1 000

184

8)

16

6 891 1 418 48 435 490

4

45

373

700 38 225 391

1 837 2

2 742

Ausland (auch aus Seequara

EIIIIIIIIIIIIII111

86 639 94 466 83 490 82 639 87 968

lIiliiiiililiililtliilliililii

⁴)

16 321 20 821 15 842 10 509 17 718

98

IIiliirn

ntäneanst

iiIIi IIIilitiitsli tillili I

Statistisches Reichsam

Wagemann.

8

Nutzvieh. ²) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgere

2 —¼

2 496 2 928 3 056 82 689 6 503 9 686 1 556 10 181 1 269 346

8 663 9 065 7 166 9 269 12 253 16 686 39 153 5 763

3 667 1 406 22 837 4 951 11 431 2 229

8

nach

mmRmiccc⸗ mcccmcmmm

IiiIHilili iitliliiliiIiB

020 1—

[378 451

369 993 315 323

1111IIEI

148 213 345

163 112

101

stehenden

31 91 137 63³

5 900 6 462 8 389 5 399

108

7 636

EETTTELIIIII1II1111118

Zahlen mitenthalten.

EIiIiHIIiillliiillisistiiilI.

3 056 71 556 7 004 7 984 1 480 4 841 959 346 3 872 7 635 6 126 4 504 3 823 9 795 27 781 5 35

2 383

1 235

9 036

4 950 10 398 2 229

6 915

2 432

6 517

8 624

9 793

1 020

5 107

6 664

2 369

1 762

1 578 253 952 269 435 271 907 282 923 229 953

60

12 034 1 438 1 066 1 346 256 45

1 470. 31 762 38 493 30 580 22 389 32 592

IiIIiitillililliililililiilin

³) 290 549 kg Fleisch und

““

Handel und Gewerbe.

London, 11. Februar. (W. T. B.) Die Bank von England verkaufte aus ihrem Goldschatz 29 000 Pfund Sterling Goldbarren.

London, 11. Februar. (W. T. B.) Die Goldausbeute in Transvaal bezifferte sich im Januar d. J. auf 726 270 Unzen gegen 791 455 Unzen im Dezember und 821 692 Unzen zur gleichen Zeit des Vorjahres.

8

des

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 11. Februar 1926: Ruhrrevier: Gestellt 24 264 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 11. Februar auf 135,50 (am 10. Februar auf 135,25 ℳ) für 100 kgG. 8

grütze,

große

packungen.]

lose

Notiert

durch

Haferflocken,

15,75

lose

bis

[Original⸗ beeidete Sach⸗

21,00 bis

19,75 ℳ,

Berlin, 11. Februar. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. öffentlich angestellte verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,00 bis 22,50 ℳ, Gersten⸗ 19,00 bis 19,25 ℳ, 8 22,25 ℳ, Hafergrütze, lose 23,25 bis 24,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 13,25 bis 13.60 ℳ, Weizengrieß 23,35 bis 24,00 ℳ, Hartgrieß 28,00 bis 29,50 ℳ, 70 % Weizenmehl 19 00 bis 21,50 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 23,00 bis 28,25 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 19,00 bis 23,25 ℳ, Speiseerbsen, kleine 15,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 14,75 bis 16,50 ℳ, Langbohnen, handverlesen 21,50 bis 28 00 ℳ, Linsen, kleine 19,75 bis 21,50 ℳ, Linsen, mittel 30,50 bis 35,00 ℳ, Linsen, 35,00 bis 51,00 ℳ, Kartoffelmehl Makkaroni, Hartgrießware 48,00 bis 60,75 ℳ, Mehlschnittnudeln 29,00 bis 30,75 ℳ, Eiernudeln 46,00 bis 72,50 ℳ, Bruchreis 16,25

Sing

apore

Röstkaffee Brasil

Java 33, getr. Pflaumen 90,100

bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,25 bis 18,75 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 21,00 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Ringäpfel, amerikan. 72,00 bis 90,00 ℳ, in Originalkisten 44,00 bis 45,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 39,00 bis 39,50 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original⸗ kisten und Packungen 63,00 bis 65,00 in Originalkisten 62,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ¼ Kisten 60,00 bis 68,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 103,00

Korinthen choice 45,00 bis 51,00 ℳ,

bis 49,75

ℳ. Kal. Pflaumen 40,50

Mandeln, süße Bari 220,00

bis 245,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 250,00 bis 2 (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 210,00 bis 230,00 ess

234,00 bis 255,00 ℳ, Rohkaffee bis 230,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 225,00 bis 300,00 ℳ, 240,00 bis 300,00 ℳ, amerika 300,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,50 bis 19,00 Kakao, fettarm 52.00 bis 90,00 ℳ. Kakao, 0⁰ bis 120,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 2365,00 bis 405,00 ℳ, Tee,

5,00 ℳ, Zimt

Kümmel, holl. 35,00 bis 36,00 ℳ,

feffer

Brasil 200,00

Köstkaffee Zentral⸗

leicht entölt 9