1926 / 47 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Feb 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[131972]1 Gaswerksverband Rheingau Aktiengefellschaft, Biebrich, Rhein.

„Vermögensrechnung für 31. Dezember 1925.

Vermögen. An Grundstücken und Gas⸗ werksanlagen Vorräte und Bestände 1111“ LJ116*

1 504 891

Schulden. Per Aktienkapital . Reservefonds . Kreditoren .. Abschreibungen Bilanzkonto: Reingewin.

1 000 000 100 000 225 220 *8

99 000

80 670098 1 504 891 78 Verlustkonto.

Gewinn⸗ und

Debet. Abschreibungen Bilanzkonto:

Reingewinn.

RM 50 000,—-

80 670/98

130 670 98

Kredit. Saldovortrag . Betriebskonto

1 348 81 129 322/17 130 670,98

Vorstehende Bilanz wurde in der heutigen

Generalversammlung genehmigt und die Dividende für das Geschäftsjahr 1925 auf RM. 80 für jede Aktie festgesetzt.

Biebrich, den 13. Februar 1926.

Der Vorstand. K. Manz., [131981] Vereinigte Brauereien, Walds huter Löwenbrauerei & Säckinger

Trompeterbräu, A. G., Waldshut. Bilanz auf 30. September 1925.

Aktiva. Brauereiliegenschaft . Eiskeller Todtmoos .. Maschinen und Einrichtung Fahrnisse 111““ 63 350 Depoteinrichtungen .. 4 900 Effekten .“ 10 Gaxrantie Winterthur 10 000

1X4X“X“ 52 292 48 Kasse 1 059 19 Pasi1 20452 IV 81 938/23

868 360]42

590 000

3 600

61 006

Passiva. SI Vorzugsattten. . Teilschuldverschreibungen . Passivhypotheet. CDI AtzsephihF S1“ ͤ“ Gewinn⸗ und Verlustkonto

10 000 7 200 20 775 590 000 139 839 68 895 399]*¹ 12 977]¾ 18 273 48 868 36042 Gewinn⸗ und Vertlustkonto per 30. September 1925.

3

16 180/ 64 357 333 26 18 273 18

391 787 38

Soll. Abschreibungen lagenwerte Gesamtunkosten 8 Neingewinn per Saldo.

auf

Haben.

166* Erlös für Nebenprodukte. Steunernachlaß aus 1924

365 799 80 21 847 57 4 140001

391 787,38

[129648] Zuckerfabrik Jülich Alex. Schveller & Co., Akt.⸗Ges., Jülich.

Bilanz am 30. Juni 1925.

45 738]45 943 96152 18 500„—- 209 81480 206 321 30 5 312 82 309 00263. 106 865/88

1 845 517]40

An Aktiva. Fabrikgrundstück .. 114“

Erisenbahnanlage.... Vorräte u. Vorausleistungen

CGEbexvöö. Kassenbestand .. . Landwirtschaft.

Verlust

Für Passiva. Akttienkapital Gesetzliche Rücklage . Gewinnanteile, unbezahlt

19v Bankschuldenn— Gläubiger.

1 447 200 . 52 800

1 606 40 950 302 960

1 845 517 Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. Juni 1925.

An Soll. RMN

Betriebskosten. 1 004 763 90 Abschreibungen.. 34 469/[83

1039 23323 Für Haben. 1

Zuckerrechnung .. Verlust 8 .

932 367 85 106 865,88 1 039 233/73 Jülich, den 9. Januar 1926. Zuckerfabrik Jülich Alex. Schoeller & Co., Akt.⸗Ges. Max Schoeller. In der am 1. Februar 1926 statt⸗ gefundenen ordentlichen Generalversamm⸗ lung wurden die Anträge der Verwaltung einstimmig genehmigt.

[132791]

Berliner Handels⸗Gesellschaft.

unseren Versammlungssaal, Behrenstraße 32,

Tagesordnung: 8 Jahresbericht der Geschäftsinhaber und des waltungsrats für 1925.

Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1925 sowie über die Gewinnverteilung.

Eingang B, 2 Treppen, ein.

Ver⸗

inhaber und des Verwaltungsrats. Neufassung der Satzung wie folgt:

„Erster Abschnitt. Zweck und

Dauer.

Die unter der Firma Berliner Handels⸗Gesellschaft bestebende Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihren Sitz in Berlin.

8 b Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank⸗, Handels⸗ und industriellen Geschäften aller Art.

1 Die Daner der Gesellschaft ist unbestimmt.

4. 2 Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichs⸗ und

Preußischen Staatsanzeiger.

Bei Bekanntmachungen, die von den Geschäftsinhabern erlassen werden, sind die Namen von mindestens zwei Geschäftsinhabern und bei Bekanntmachungen, die vom Verwaltungsrat erlassen werden, ist der Name des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter beizufügen. b

Zweiter Abschnitt. v und Anteilscheine. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 22 Millionen Reichsmark,

eingeteilt in

40 000 Anteile über je 100 Reichsmark (Anteilscheine Lit. A) und

90 82 nb über je 200 Reichsmark (Anteilscheine Lit. C, D, E, F, G,

8 7b7 7 über je fünf oder zehn Anteile können einheitliche Urkunden ausgefertigt werden. Die Anteilscheine lauten, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3 dieses Paragraphen, auf den Namen und tragen die vervielfältigten Unterschriften der Geschäftsinhaber und die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Sie müssen die genaue Bezeichnung des Kommanditisten nach Namen und Wohnort enthalten und werden unter dieser Bezeichnung und ihrer laufenden Nummer in das Aktienbuch eingetragen. 3 „Die Umschreibung des Anteilscheins im Aktienbuch auf den neuen Eigentümer

geschieht auf dessen Antrag unter Vorlegung des Anteilscheins und der den Erwerb nachweisenden Urkunde. Die Umschreibung wird auf dem Anteilschein vermerkt. Auf Verlangen eines Kommanditisten hat die Umwandlung seines auf Namen lautenden Anteilscheins in einen Inhaberanteilschein stattzufinden. Die Umwandlung geschieht durch Aufdruck der Bezeichnung „Inhaber⸗Anteilschein“ und durch Löschung des Anteilscheins im Aktienbuch. 3

§ 6. des Grundkavpitals beschließt die Generalversammlung. cheine für einen höheren Betrag als den Nennbetrag ist

.

Ueber die Erhöhun Die Ausgabe neuer Anteilg statthaft.

Bei Erhöhung des Grundkapitals kann die Gewinnbeteiligung abweichend von § 214 Absatz 2 HGB. bestimmt werden.

Dritter Abschnitt. Verfassung der Gesellschaft. 7.

Die Organe der Gesellschaft find: 1. die persönlich haftenden Gesellschafter (Geschäftsinhaber), 2. der Verwaltungsrat, 8. die Generalversammlung.

C“ HFhh tettg bether Geschäftsinhaber (Eigentümer der Firma) sind die jeweilig im Handelsregister

eingetragenen persönlich haftenden Gesellschafter. Die gegenwärtigen Geschäfts⸗ inhaber sind:

Carl Fürstenberg,

Dr. jur. Gustav Sintenis, 1 Dr. phil. Otto Jeidels, Siegfried Bieber, HNans Fürstenberg, sämtlich in Berlin.

Die Zahl der Geschaͤftsinhaber soll in der Regel nicht weniger als drei betragen. Der Eintritt eines neuen Geschäftsinhabers kann nur unter Zustimmung sämtlicher übrigen Geschäftsinhaber sowie der Mehrheit der bei der Beschlußfassung

anwesenden Mitglieder des Verwaltungsrats erfolgen. § 10

Durch Tod oder Austritt eines Geschäftsinhabers, durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Geschäftsinhabers oder durch Kündigung seitens eines Gläubigers eines Geschäftsinhabers wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, soweit mindestens ein Geschäftsinhaber verbleibt.

§ 11. Das vertragliche Verhältnis zwischen der Gesellschaft und einem jeden Geschäfts⸗ inhaber wird durch eine von ihm mit den übrigen Geschäftsinhabern und dem Ver⸗ waltungsrat zu treffende Vereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung erstreckt sich auch auf die einem jeden Geschäftsinhaber zustehende Gewinnbeteiligung 40).

Der Verwaltungsrat ist auch berechtigt, mit den Geschäftsinhabern Ab⸗ machungen über die ihnen neben der Gewinnbeteiligung gemäß § 40 zustehenden Bezüge sowie über die Gewährung von Ruhegeldern und Hinterbliebenenrenten zu treffen.

§ 12. Das Miteigentum an der Firma erlischt durch den Tod oder den Austritt eines Geschäftsinhabers. 1 1 Ohne Rücksicht auf eine anderweite auf Grund des § 11 Absatz 1 getroffene Vereinbarung kann der Verwaltungsrat einem Geschäftsinhaber jederzeit kündigen. Ein solcher Beschluß kann nur gefaßt werden, wenn mindestens zwei Drittel der zurzeit vorhandenen Mitglieder des Verwaltungsrats an der Beschlußfassung teil⸗ nehmen und eine Mehrheit von drei Vierteln der hierbei anwesenden Mitglieder für die Kündigung stimmt. Die Kündigung ist ferner nur wirksam, wenn bei einer Kündigung mit sechsmonatiger oder längerer Frist die Mehrheit der übrigen Geschäfts⸗ inhaber zustimmt, während bei einer Kündigung mit einer geringeren als sechs⸗ monatigen Frist die Zustimmung sämtlicher übrigen Geschäftsinhaber erforderlich ist. Soll mehreren Geschäftsinhabern gleichzeitig gekündigt werden, so hat der Ver⸗ waltungsrat über jede einzelne Kündigung getrennt abzustimmen. Auch muß zu jeder einzelnen Kündigung die Zustimmung der durch sie nicht betroffenen Geschäftsinhaber eingeholt werden.

§ 10.

Wenn ein Geschäftsinhaber durch Tod oder in anderer Weise austritt, so soll der ihm zukommende Gewinnanteil nach erfolgter Feststellung der Bilanz des Jahres, in welchem der Austritt erfolgt ist, auf Grund dieser Bilanz festgesetzt werden. Der hiernach ermittelte verhältnismäßige Anteil an dem Jahresgewinn bis zum Tage des Austritts wird dem ausgetretenen Geschäftsinhaber bezw. seinen Erben vergütet. 1e Für die Berechnung des Gewinnanteils eines ausgeschiedenen Geschäftsinhabers sind die von der Generalversammlung festgestellte Bilanz und die Gewinn⸗ und erlustrechnung maßgebend.

§ 14.

Die Geschäftsinhaber sind ermächtigt, mit des Verwaltungsrats Prokuristen zu bestellen und aus deren Mitte Direktoren und Abteilungsdirektoren zu ernennen, auch deren Wirkungskreis abzugrenzen.

1 Geschäftsinhaber vertreten die Gesellschaft Behörden und dritten Personen gegenüber. 8 B . Zur rechtsverbindlichen Zeichnung der Firma gehört dier Namensunterschrift von zwei Geschäftsinhabern, an deren Stelle auch Prokuristen 14) gültig unter⸗ zeichnen können. 8 1 B

Die Geschäftsinhaber sind berechtigt, Angestellten derart Handlungsvollmacht

Die Kommanditisten laden wir zur ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 23. März 1926, vormittags 11 Uhr, nach Berlin in

Beschlußfassung über die Entlastung der Geschäfts-

§ ¹6.

Die Geschäftsinhaber verwalten das Geschäft nach den Vorschriften der Geset

und der Satzung und treffen die Bestimmungen über Zeit und Form ihre

Beratungen, über die Verteilung ihrer Obliegenheiten untereknander sowie über die

Mitwirkung der Direktoren, Prokuristen und sonstigen Angestellten; bei Meinunge

verschiedenheiten unter ihnen entscheidet der Verwaltungsrat. b

Die Geschäftsinhaber dürfen sich außerhalb der Berliner Handels⸗Gesellschaft an Bankgeschäften oder anderen Handelsgesellschaften sowie 8. der F ehscha anderer Banken oder industrieller Unternehmungen nur mit Genehmigung des Ver⸗ waltungsrats beteiligen. Die Erwerbung von Aktien oder Anteilscheinen fremder Unternehmungen sowie die sonstige Vermögensanlage ist jedem Geschäftsinhaber ohne

Beschränkung gestattet. 1 B. Der ngsrat.

8 0 g. 8 3 8 Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens dreißig Mit⸗ gliedern, welche von der Generalversammlung gewählt werden. Die Wahl erfolgt regelmäßig auf einen Zeitraum, welcher mit der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen Generalversammlung endigt. Alljährlich zur Zeit der ordentlichen Generalversammlung scheidet ungefähn ein Viertel der Mitglieder nach der Reihenfolge ihrer Amtsdauer aus; solange und so oft diese Reihenfolge nicht feststeht, entscheidet das Los über das Ausscheiden. . Scheidet außerhalb der regelmäßigen Reihenfolge ein Mitglied aus, so is eine Ersatzwahl vor der nächsten ordentlichen Generalversammlung nur erforderlich, wenn die Zahl der noch im Amte befindlichen Mitglieder unter zehn sinkt.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats kann nach vorhergegangener dreimonat⸗ licher Kündigung ausscheiden. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte mit absoluter Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende auf die Dauer eines Jahres, welche nach Ablauf ihrer Amtszeit wieder wählbar sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 8

8 Der Verwaltungsrat bildet den Aufsichtsrat der Gesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich. Er vertritt die Gesamtheit der Kom⸗ manditisten den Geschäftsinhabern gegenüber in allen die Gesellschaft betreffenden Angelegenheiten und überwacht die Geschäftsführung der Geschäftsinhaber in allen Zweigen der Verwaltung.

Im einzelnen hat der Verwaltungsrat, abgesehen von den ihm laut Gesetz und Satzung anderweitig zugewiesenen Obliegenheiten, folgende Befugnisse:

1. durch den Vorsitzenden oder durch einen aus der Mitte des Verwaltungs⸗ rats zu ernennenden Ausschuß jederzeit von allen Verhandlungen und Geschäften der Gesellschaft Kenntnis zu nehmen, auch die Büchern, Belege und fonstigen Schriftstücke einzusehen,

2. wenigstens zweimal jährlich durch einen hierzu bestellten Ausschuß die Gesellschaftskasse zu revidieren und eine stichprobenweise Nachprüfung der Wertbestände vorzunehmen, die von den Geschäftsinhabern aufzustellenden Jahresrechnungen und Bilanzen zu prüfen und auf deren Vorschlag, vorbehaltlich der Zu⸗ stimmung der Generalversammlung, die Dividende festzustellen,

8 .Generalversammlungen zu berufen.

Der Verwaltungsrat kann auch, abgesehen von den Fällen des Absatzes? Nummern 1 und 2, Ausschüsse aus seiner Mitte bestellen und deren Geschäftskreis bestimmen. Er kann ferner einen Teil seiner Vollmachten einem oder mehreren seiner Mitglieder für einen besonderen Zweck auf bestimmte Zeit übertragen.

§ 22. Die Zustimmung des Verwaltungsrats ist erforderlich: 8 1. zur Erwerbung von Liegenschaften, es sei denn, daß diese zur Sicher⸗ stellung oder Abwicklung von Forderungen der Gesellschaft notwendig ist, L2. zu allen Geschäften, bezüglich deren auch nur einer der Geschäftsinhaber verlangt, daß sie dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden sollen, zur Bewilligung von Tantiemen an die Angestellten der Gesellschaft. § 23. Der Verwaltungsrat versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden oder eines Stellvertreters, so oft die Wahrnehmung der Geschäfte es erfordert; er muß werden, sobald fünf seiner Mitglieder oder die Geschäftsinhaber es schriftlich eantragen. . ie Geschäftsinhaber sind berechtigt und verpflichtet, den Sitzungen bei⸗ zuwohnen, und müssen über die Beratungsgegenstände vor der Beschlußfassung gehört; werden; sie sind daher von dem Vorsitzenden, der eine Sitzung anberaumt, hierpom⸗ zu benachrichtigen. § 24.

Der Verwaltungsrat ist nur beschlußfähig, wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. 8 Bei allen Abstimmungen, mit Ausnahme des im § 12 erwähnten Falles entscheidet die absolute Stimmenmehrheit; bei eahne gibt, abgesehen von dem Falle des § 20, die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 2 § 25. 8 Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Verwaltungsrats sind Protokolle! zu fuüͤhren, die von dem den Vorsitz führenden Verwaltungsratsmitgliede, den anwesenden Geschäftsinhabern sowie dem Syndikus, sofern er als Schriftführer tätig ist, zu unterzeichnen sind. In die Protokolle sollen regelmäßig nur die Beratungt⸗ gegenstände und die gefaßten Beschlüsse aufgenommen werden. § 26. Urkunden, welche vom Verwaltungsrat z vollziehen sind, gelten als gehörig ezeichnet, wenn sie die eigenhändige Unterschrift des Vorsitzenden oder eines seiner tellvertreter tragen. . § 27.

Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält eine feste Vergütung von jährlich 3000 Reichsmark, der Vorsitzende eine solche von 6000 Reichsmark. Außerdem erhält der Verwaltungsrat neben dem Ersatz der ihm erwachsenen Auslagen den im § 40 bestimmten Gewinnanteil. Die für die Bezüge des Verwaltungsrats zu entrichtenden öffentlichen Abgaben werden von der Gesellschaft getragen. .

Für etwaige nicht zu den üblichen Obliegenheiten gehörende Mühewaltungen können von dem Verwaltungsrat besondere Vergütungen bewilligt werden.

28.

anderer Bankgeschäfte ist nur mit Genehmigung des Verwaltungsrats zulässig. .“ C. Die Generalversammlungen.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind die in den Aktienbüchern der Gesellschaft verzeichneten Kommanditisten sowie alle Inhaber von Inhaberanteit scheinen berechtigt.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind berechtigt:

a) die Kommanditisten, welche als solche in den Aktienbüchern verzeichnet sind oder ihre Eintragung in die Bücher spätestens am sechsten Tage vor der Generalversammlung beantragen und demnächst die auf ihren Namen eingetragenen Anteilscheine nach näherer Anordnung des Ver⸗ waltungsrats oder der Geschäftsinhaber spätestens am dritten Tage ver der Generalversammlung hinterlegen; 1 die Inhaber von Inhaberanteilf einen, welche ihre Anteilscheine odef die darüber ausgestellten Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder deß Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder anderer vom Verwaltungsrat oder von den Geschäftsinhabern zu benennenden Stellen spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bei den vom Verwaltungstan oder von den Geschäftsinhabern zu benennenden und bekanntzumachenden Stellen einreichen und bis zur Beendigung der Generalversammlune 8 hinterlegen. 8.

Sollte einer der unter a und b benannten Tage auf einen Sonntag odet staatlich anerkannten Feiertag fallen, so tritt an dessen Stelle der vorhergehende Werktag, Im Falle der Hinterlegung der Anteilscheine bei einem deutschen Notar ss der von diesem ausgestellte Hinterlegungsschein, aus welchem die Nummern der binter⸗ legten Anteilscheine ersichtlich sein müssen, spätestens am zweiten Werktage vor 5 Generalversammlung bei der Gesellschaft innerhalb der üblichen Geschäftsstunde einzureichen und bis zur Beendigung der Generalversammlung zu hinterlegen. die

Durch Bekanntgabe in der Einladung zur Generalversammlung kann 1. Berechtigung zur Teilnahme an der Generalversammlung von der fristgemäßen Emn⸗ reichung eines doppelten Nummernverzeichnisses der zur Teilnahme bestimmten Antel scheine abhängig gemacht werden. n

Ein Nennbetrag von je 100 Reichsmark Anteilen gewährt eine Stimme.

zu erteilen, daß sie befugt sind, die Firma gemeinsam mit einem Geschäftsinhaber oder einem Prokuristen zu zeichnen. 8

sssspoortsetzung auf der folgenden Seite.)

sondern nur

S 8 Die Teilnahme der Mitglieder des Verwaltungsrats an der Verwaltung?

§ 31. 1 v1.“ b Jeder Kommanditist kann sich auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. 5 32

Die Generalversammlungen finden in Berlin statt. Sie werden durch den

Verwaltungsrat oder die Geschäftsinhaber einberufen, so oft dies im Interesse der

Gesellschaft erforderlich erscheint. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekannt⸗

machung, welche die Zeit, den Ort und den Zweck der Generalversammlung bezeichnen muß Die Bekanntmachung muß spätestens am 21. Tage vor dem Tage der General⸗ versammlung, falls dieser aber ein Sonntag oder staatlich anerkannter Feiertag ist, an dem letzten vorhergehenden Werktage erfolgen.

229

8 0. 9 In der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Verwaltungsrats oder

einer der stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes vom Verwaltungsrat dazu bestimmtes Mitglied des Verwaltungsrats den Vorsitz.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, bestimmt die Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände und veranlaßt die Abstimmung in der ihm geeignet

erscheinenden Form. Er ernennt, sofern es ihm erforderlich erscheint, Stimmenzähler

aus der Mitte der Versammlung. 8 Alle Beschlüsse der Generalversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetz⸗

liche Vorschriften oder Bestimmungen dieser Satzung entgegenstehen, mit absoluter Stimmenmehrheit gefaßt

Ist bei Wahlen diese Mehrheit bei der ersten Wahlhandlung nicht erreicht,

so findet eine zweite unter denjenigen statt, welchen die beiden höchsten Stimmenzahlen zugefallen sind. in der zweiten Wahlhandlung das Los.

Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet sowohl in der ersten als auch

§ 35. 9 Jede von der Generalversammlung beschlossene Abänderung der Satzung bedarf

zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung sämtlicher Geschäftsinhaber.

Zur Vornahme solcher Aenderungen der Satzung, welche nur die Fassung

betreffen, kann der Verwaltungsrat unbeschadet der erforderlichen Zustimmung der Geschäftsinhaber ermächtigt werden.

Die Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungsrats bedarf einer Mehrheit

von drei Vierteln der bei der Beschlußfassung abgegebenen Stimmen.

§ 37. Innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres findet die ordentliche Generawersammlung statt. In dieser werden folgende Gegenstände verhandelt: 1. Jahresbericht der Geschäftsinhaber und des Verwaltungsrats. 2. Beschlußfassung über die benigung der Bilanz und der und Verlustrechnung sowie über die E und des Verwaltungsrats. 3. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats. 8 9 8 90. Ueber die Verhandlungen in den Generalversammlungen wird ein notarielles Protokoll aufgenommen. In das Protokoll werden nicht die einzelnen Erörterungen, die Ergebnisse der einzelnen Verhandlungen aufgenommen

Vierter Abschnitt. . und Dividende.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Die Geschäftsinhaber haben innerhalb der ersten vier Monate eines jeden

Gewinn⸗

Geschäftsjahres die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das verflossene Geschäftsjahr mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft

entwickelnden Bericht dem Verwaltungsrat zu überreichen. Die Bilanz und die

Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind vom Verwaltungsrat zu prüfen und demnächst der ordentlichen Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

2

§ 40. . Nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses durch die Generalversammlung

wird der Reingewinn wie folgt verwendet:

.Bis zu fünf vom Hundert sind der gesetzlichen Rücklage zuzuführen, sofern und soweit diese nicht zehn vom Hundert des Kommandit⸗ kapitals erreicht;

. sodann werden bis zu vier vom Grundkapital verteilt;

3. von dem Ueberschuß beziehen die Geschäftsinhaber den gemäß § 11 ver⸗ einbarten Gewinnanteil, der insgesamt zwanzig vom Hundert des Ueber⸗ schusses nicht übersteigen darf, und der Verwaltungsrat einen gemäß § 245 des Handelsgesetzbuches für das Deutsche Reich zu berechnenden Gewinnanteil von sechs vom Hundert;

der Rest wird als weitere Dividende unter die Kommanditisten verteilt, soweit nicht die Generalversammlung mit Zustimmung der Geschäfts⸗ inhaber und des Verwaltungsrats 828 andere Verwendung beschließt.

Fünfter Abschnitt. Auflöfung der Gesellschaft. Die Auflösung der Gesellschaft kann von der Generalversammlung nur mit

Hundert Dividende auf das eingezahlte

emmer Mehrheit von drei Vierteln der bei der Beschlußfassung vertretenen Stimmen beschlossen werden.

Die Liqnidation erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Ermächtigung an die Geschäftsinhaber und der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, geringfügige Aenderungen der Satzung, die im wesentlichen nur die Fassung betreffen, vorzunehmen.

5. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrats. In der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen sind nur

diejenigen Kommanditisten berechtigt, die in den Aktienhüchern verzeichnet sind oder ihre Eintragung in die Bücher gemäß § 12 des Statuts spätestens am 17. März

1926 beantragen und demnächst ihre Anteilscheine spätestens am 20. März 1926

unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses hinterlegen, und zwar in Berlin:

¹. bei unserer Gesellschaft,

2. bei der Commerz⸗ und Privatbank A.⸗G., Darmstädter und National⸗ bank K. a. A., Deutschen Bank, Direction der Disconto⸗Gesellschaft, Dresdner Bank, Mitteldeutschen Creditbank, 1

bei den Filialen der zu 2 genannten Banken in Augsburg, Bielefeld, Bonn, Bremen, Breslau, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frank⸗ furt a. M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, München und Stuttgart, 8 1

in Breslau: bei Herrn E. Heimann, den Herren v. Wallenberg⸗ Pachaly & Co., in Dresden: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt Abteilung Dresden, den Herren Gebr. Arnhold, der Sächsischen Staatsbank, in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Effecten⸗ & Wechsel⸗Bank, der Deutschen Vereinsbank, der Frankfurter Bank, Herrn Lazard Speyer⸗Ellissen, in Halle a. S.: bei dem Halleschen Bank⸗ verein von Kulisch, Kaempf & Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Herrn Reinhold Steckner, in Hamburg: bei den Herren L. Behrens X Söhne, den Herren Joh. Berenberg, Goßler & Co., der Norddeutschen Bank in Hamburg, der Vereinsbank in Hamburg, den Herren M. M. Warburg & Co., in Hannover: bei den Herren Dammann & Co., den Herren Ephraim Meyer & Sohn, in Karlsruhe: bei der Badischen Bank, Herrn Veit L. Homburger, in Köln: bei dem Barmer Bank⸗ Verein Hinsberg, Fischer K Comp., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Köln, dem A. Schaaffhausen'schen Bankverein A.⸗G., in Leipzig: bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, den Herren Meyer & Co., in Mannheim: bei der Rheinischen Creditbank, in München: bei Herrn H. Aufhäuser, der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, der Bayerischen Staatsbank, München, der Bayerischen Vereinsbank, den Herren Merck, Finck & Co., in Nürnberg: bei der Bayerischen Staatsbank Nürnberg, Herrn Anton Kohn.

Die Hinterlegung bei den zu 2—4 genannten Stellen ist nur für diejenigen

Anteilseigner zulässig, welche in den Aktienbüchern eingetragen sind. Die Eintragung

in dieselben kann nur in Berlin bei unserer Kuponkasse erfolgen.

Statt der Anteilscheine können auch von der Reichsbank oder einem deutschen Notar ausgestellte Depotscheine, aus denen die Nummern der devponierten Anteil⸗ scheine ersichtlich sind, hinterlegt werden.

Der Geschäftsbericht kann an unserer Kuponkasse oder bei den obenbezeichneten Stellen in Empfang genommen werden.

Berlin, den 25. Februar 1926.

8 Der Verwaltungsratt der Berliner Handels⸗Gesellschaft.

ntlastung der Geschäftsinhaber

[124004

schlossen.

anzumelden.

bruar 1926

Götze.

Schneeberg⸗Neustädtel, den 3.

In der Gen.⸗Versf v. 8. 12. 25 wurde die Auflösung unserer Gesellschaft be⸗ Unter Hinweis auf die gesetzl. Bestimmungen fordern wir unsere Gläu⸗ biger hierdurch auf, ihre Ansprüche b spätestens 15. April 1926 bei u

is ns

8 Fe⸗

Schmirgelwerke A. W. Friedrich Akt.⸗Ges. in Liquidation. Wetzig.

[128894]

München.

Eugen Hoffmann & Co. Außenhandels⸗Aktiengesellschaft,

Bilanz per 31. Dezember 1924.

1. Mobiliar 1 2. Betriebsanlage. 3. Kasse 4. Postscheck 16 5. Sorten.. 6. Efsekten.. 7. Debitoren.. öWareae 9. Verlustvortrag.

Aktienkapital.. Reservefonds II. . Bankschulden.. Kreditorek ..

2

77 212 74 758 231 3517 1 725 86 922

12 832 21 158 16 932

86 922

Gewinn⸗ und Verlustkonto

4 000— 1 216-: 1 182

36 000

ι

1 Soll. An Handlungsunkostenkto. Fisentaman

teuernkonto.. . . Kursregulierungenkonto Amortisationskonto .

Haben. Per Bruttogewinn... Verlustvortrag

mäßig geführten

glaubigt:

per 31. Dezember 1924.

ℳ9

60 44074

51 156 14 711

9 895%

5 52]

141 725

140 000 1 725

141 725

75 96

Die Uebereinstimmung mit den ordnungs⸗ Geschäftsbüchern

München, den 15. Juni 1925. Hoffmann.

e⸗

[128895) Die ordentliche

Gesellschaft beschlossen. Die Gläubiger werden

schaft anzumelden.

Eugen Hoffmann & Co. Außenhandels⸗Aktiengesellschaft, München, Prannerstraße 3/I. he Generalversammlung vom 5. 2. 1926 hat die Liquidation der

Der Liquidator.

1132372]

Mosbacher Aktienbrauerei vorm. Hübner in Mosbach (Baden). Bilanz per 30. September 1925.

hiermit auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche bei der Gesell⸗

Aktiva. Immobilien.. Maschiten

astagen und Geräte MebIJ“ Wirtschaftsinventar. Pferde und Fuhrpark ébitorenk . Wechsel ... Wertpapiere Vorräte. Kasse 1

Passiva. Aktienkapital.. Reservefonds ... Spezialreservefonds Erneuerungsfonds. WI““ Kreditoren und Kautionen. Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Reingewinn 24 981,21

Gewinnvortrag

v. 1. 10. 24 12 356,26

RM 347 570 29 644 13 530 323 5 912 32 531 173 761 8 450 3 682 86 763 3 927

40 20 90 70 25 9

60 64

706 097

59

269 003

300 000 37 348 40 000 10 000 12 408

41

15 66

47

706 097

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1925.

Soll. Generalunkosten: Rohmaterialien, ö lungsunkosten, ier⸗ steuer und sonstige Steuern, Löhne, Zinsen

und Reparaturen .. Abschreibungen.. Reingewinn....

Haben. Gewinnvortrag vom 1. Ok⸗

Ieber 9 Bier, Abgänge, Mieten . .

gefundenen die Verteilun beschlossen.

in Mosbach und

Mannheim wieder bestimmt worden.

.“

RM

631 051 31 252 37 337

699 641

Bei der am 30. Januar 1926 Generalversammlung einer Dividende von 4 % der Dividendenschein Nr. 29 kommt daher mit RM 16 an der Gesell⸗ schaftskasse alsbald zur Auszahlung. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist Herr Malzfabrikant Philipp Hübner

12 356 687 285

699 641

zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Kaufmann Heinrich Schäfer in

Mosbach, den 30. Januar 1926. Der Vorstand. H. H

übner.

1

26 72 98

statt⸗ wurde

Hallesche Maschinenfabrik und Eifengießerei.

Die Aktionäre der Halleschen Maschinenfabrik und Eisengießerei zu Halle werden bierdurch zu der am Donnerstag, dem 18. März 1926, mittags 12 Uhr, im Geschäftslokal der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht, Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1925 Verwendung des Reingewinns.

2. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

3. Wahlen zum Aussichtsrat.

Diejenigen Aktionäre, die sich an den Abstimmungen in dieser General⸗ versammlung beteiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Nummern⸗ verzeichnis oder einen den Vorschriften des § 23 unserer Satzungen entsprechenden Hinterlegungsschein spätestens drei Werktage vor dem Versammlungstage, diesen nicht mitgerechnet, bei der Gefellschaft hier, dem Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co, hier, bei der Dresdner Bank in Berlin oder deren Filiale in Halle oder der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins, Berlin, niederzulegen. Halle, den 23. Februar 1926 8

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats; Dr. Keil.

Mecklenburgische Depositen⸗ und Wechselbank. Achtunddreißigste ordentliche Generalversammlüung. Die Aktionäre der Mecktenburgischen Depositen⸗ und Wechselbank werden hiermit zu der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 26. März 1926, nachmittags 2 Uhr, nach Schwerin in das Geschäftshaus der Bank eingeladen Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1925. 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats aus der Jahresrechnung. 3. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 8 Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung für die Zeit bis einen Tag nach derselben entweder 8 bei unseren Kassen in Schwerin oder bei unseren Filialen in Rostock, Wismar, Neustrelitz, Neubrandenburg und Güstrow, bei der Deutichen Bank in Berlin, 1 . der Bank des Berliner Kaässen⸗Vereins (nur für Mitglieder des Giro⸗ effektendepots) 1.“ 8 oder bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. den 23. Februar 1926.

Schwerin i. M., Der Aufsichtsrat. Paul Thormann.

[132389] Jahresbilanz der

Oberschlesischen Holz⸗Industrie Aktien⸗Gefellschaft, Beuthen, 9. S.

am 31. Oktober 1925.

[133290]

[133156]

Aktiva. 1 An Grundstück Beuthen, O. S., Kleinfeld Nr. 90. (Parkstr.): Saldo am 1. November 1924. Zugang.

““ Grundstück Breslau, Gutenbergstraße 43: Saldo JOL 4X“

Me“ Sägegrundstück Beuthen, O. S., Kleinfeld Nr. 54, 60 und 92, nebst Sägemagazin, Schlosserei⸗ gebäuden, Schuppen und Anbauten sowie Ver⸗ waltungsgebäude: Saldo am 1. November 1924

1“ 1“

Abschreibung öXX“ Maschinenkonto: Saldo am 1. November 1924 öC4“

S5 5 20 334 48

76 000

9 708 85 708 “” 28 708 Gespanne nebst den dazugehörigen Utensilien. 88 Inventar 8 1u“ Schnitt⸗

Gesamte Vorräte an Rundhölzern, material, Waldbeständern ꝛc..

Werthapiere..

111“ Kontokorrentkto., Debitoren (davon 1 448 584,93 Forderung gegen ausländische Tochtergesellschaften) bab1X4“”“ Avalkonto 10 000

Passiva. Per Aktienkapitalkonto: Stammaktien.. Vorzugsaktienn..

Kontokorrentkonto, Kreditoren (einschließlich 1X 459 269.80 Forderung von Tochtergesellschaften) 1 628 177 38 111X1X“”“; 27 581 36 Reservefondskoniol. 130 000 Reservefondskonto II... 3 230 80 Reservefondskonto lI. . 50 000 Avalkonto 10 000 Reingewinn

1 200 000 —- 91 000—

291 000

Beuthen, O. S., den 31. Oktober 1925. b 8 Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. erner. D. Goldstein. Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit den von mir geprüften ordnungsmäßig befundenen Handlungsbüchern bestätige ich hiernitt. Beuthen, O. S., den 31. Fan gas 1926. b gerichtlich vereideter Bücherrevisor für den Landgerichtsbezirk Beuthen, O. S.

Gewinn⸗ und Verlustkonto.

EW

Debet.

90 902 92 975 73 676

An Handlungsunkosten 8 teuern. 1111114“*“ Reingewinn, welcher wie folgt verwendet werden soll: Dividende von Vorzugsaktien Dividende von Stammaktien.. Tantieme an den Aufsichtsrat.

108 719 99 366 274 22

Kredit.

Per Gewinnvortrag aus 1923/,24 .. . . Betriebs⸗ und Geschäftsergebnisse 1“ Gewinnergebnis ausländischer Geschäfte

10 980ʃ43 276 766/19 78 527 60

366 274 22

Beuthen, O. S., den 31. Oktober 1925. Der Aufsichtsrat. Der Vorstand. Werner. D. Goldstein. SDSDdie Uebereinstimmung vorstehender Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den von mir geprüften und ordnungsmäßig befundenen Handlungsbüchern bestätige ich hiermit. Beuthen, O. S., den 31. Januar 1926. C. Joseph

eph, 8 8 er Bücherrevisor für den Landgerichtsbezirk Beuthen, O. S.