8 Journalisten in Deutschland kann nur mit der Behandlung der deutschen Journalisten in Frankreich in Relation gesetzt werden, und da kann ich nur feststellen, daß mir eine Erschwerung der be⸗ ruflichen Arbeit der in Paris anwesenden deutschen Jour⸗ nalisten durch die französischen Behörden bisher nicht bekannt ge⸗ worden ist. Sie kann eintreten, wenn es nicht gelingt, die in meinen vorstehenden Ausführungen gekennzeichneten Tendenzen zu beheben. Verstärken sie sich oder werden sie aufrechterhalten, so muß ich befürchten, daß die französifche Regierung über kurz oder lang gegen die in Paris anwesenden deutschen Presse⸗ vertreter Repressalien ergreift. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn die preußischen Behörden angewiesen werden könnten, den Wünschen des Auswärtigen Amts größere Berücksichtigung zu⸗ teil werden zu lassen, als es bisher der Fall gewesen ist.
Nun hören Sie, was ich darauf geantwortet habe. Ich habe unter
dem 9. Mai 1923 geschrieben:
Der preußische Herr Ministerpräsident hat mir Ihr Schreiben vom 14. April d. J. zur Beantwortung übergeben. Obgleich ich heute noch nicht in der Lage bin, zu übersehen, ob und inwieweit die Klagen fremder Pressevertreter in jedem einzelnen Fall richtig und berechtigt sind, möchte ich nicht ver⸗ fehlen, Ihnen heute schon zum Ausdruck zu bringen, daß auch ich eine kleinliche und schikanöse Behandlung der ausländischen
Pressevertreter als unwürdig und in ihren Folgewirkungen als
schädlich für die Interessen des Reiches betrachte. Demge mãäß werde ich den Herrn Polizeipräsidenten in Berlin ersuchen, seine Beamten mit den Instruktionen zu versehen, die eine unnötige Belästigung der fremden Pressevertreter ausschließen. Diese An⸗ weisung soll sich auch auf die Tätigkeit des Fremdenamts sinn⸗ gemäß erstrecken. Sie wollen aus dieser Stellungnahme ersehen, daß ich gern bereit bin, in meinen Ressorts alles zu vermeiden, was die Stellung des Answärtigen Amts in der Wahrnehmung der Interessen Deutschlands irgendwie erschweren könnte.
In dem von Ihnen angeführten Einzelfalle, die Zuzugs⸗ genehmigung für Frau und Sohn des Berliner Berichterstatters der französischen Tageszeitung „Le Matin“ betreffend, bedaure ich jedoch, nicht früher einen anderen Standpunkt einnehmen zu können, bevor mir nicht der Nachweis dafür erbracht ist, daß den Familienangehörigen deutscher Pressevertreter in Paris das gleiche Entgegenkommen bewiesen wird.
(Hört, hört! bei den Sozialdemokraten, bei den Demokraten
und im Zentrum.)
Durch die Folgen des Ruhreinbruchs ist die Wohnungsnot in Berlin noch schärfer hervorgetreten, da zahlreiche Ausgewiesene sich nach Berlin begeben haben, um hier ein Unterkommen zu sinden. Bei der Erteilung der Zuzugsgenehmigung an Aus⸗ länder müssen die Behörden deswegen sehr vorsichtig sein, um nicht eine begründete Mißstimmung der eigenen Volksgenossen gegen die Bevorzugung von Ausländern bei der Nachweisung von Wohnungen hervorzurufen.
Das eine war also eine Reichsstelle, das andere war die
preußische Regierung! (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten, bei
den Demokraten und im Zentrum.) So können Sie an Hand des
Aktenmaterials, wo Sie es finden — im Auswärtigen Amt, in der
Reichskanzlei, im preußischen Ministerium, beim preußischen Mi⸗
misterpräsidenten —, seststellen, daß Ihre Behauptungen erfunden
sind, als ob die preußische Regierung damals die nationalen Inter⸗ essen nicht mit der genügenden Sorgfalt und dem genügenden Eifer wahrgenommen hätte. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)
Allerdings darin unterscheide ich mich von Ihnen: ich bin der
Auffassung, daß jede Gewaltanwendung damals im April, im
Mai oder meinetwegen auch im August der Ruin des Deutschen
Reiches gewesen wäre. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten,
bei den Demokraten und im Zentrum.) Ich habe alles getan, um
dieses Ende des Deutschen Reiches hintanzuhalten.
Nun soll ich aber das Ende des Ruhrkampfes herbeigeführt haben. (Lachen und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Wie lag das daamls? An jenem kritischen 13. August des Jahres 1923, als das Kabinett Cuno demissionierte, befanden wir uns in Deutschland in einem solchen Währungsverfall, daß alle Parteien, auch die Deutsch⸗ nationalen im Rheinland wenigstens, darauf drängten, den Ruhr⸗ kampf so schnell wie möglich zu beenden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten, bei den Demokraten und im Zentrum. — Zu⸗ rufe bei den Deutschnationalen: Stimmt nicht! — Gegenrufe: Stimmt wohl! — Unruhe. — Abg. Baecker [Berlin]: Herr Mi⸗ nister, ich habe Ihnen in dieser Beziehung nichts vorgeworfen!) Meine Herren, es ist von Herrn Baecker gestern darauf verwiesen, daß die „Times“ in England geschrieben hätte, daß der Ruhr⸗ einbruch eine Gesetzesverletzung, eine Völkerrechtsverletzung gewesen wäre. Was wohlmeinende oder nichtwohlmeinende englische Blätter damals geschrieben haben, ist ganz gleichgültig. Das deutsche Volk war im August 1923 nicht mehr in der Lage, die Geldmittel aufzubringen, um das nichtproduzierende Rheinland weiter zu versorgen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten. — Zuruf rechts.) — Die neuen Steuergesetze! Herr Becker verweist darauf, daß am 11. August die neuen Steuergesetze im Reichstag beraten seien. Wenn das ein deutschnationaler Agitator siebenter Garnitur draußen sagte, dann würde man das verstehen. Wenn das aber ein Mann von der Qualität des Herrn Baecker sagt, dann habe ich für derartige Ausführungen keine Charakteristik. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Die Erträge, die am 11. August aus den Steuergesetzen in die Reichskasse fließen konnten, waren am 13. schon nicht mehr da. (Sehr richtig! links.) So rapid war der Währungsverfall. (Sehr gut! links.) Nein, meine Herren, wir hatten damals die Wahl, das Rheinland zu behalten, dann mußte aber der Ruhrkampf liquidiert werden (sehr richtig! links), oder den Ruhrkampf, der keiner mehr war, der ein lang⸗ sames Sterben war, aufrechtzuerhalten, dann aber hätten wir das Rheinland todsicher verloren. (Sehr wahr!) Es war jene Zeit, als unter Duldung der französischen und belgischen Behörden sich die Separatisten bewaffneten, und hätten wir nicht schnell damals den Frieden geschlossen, wenn ich so sagen darf, wer weiß, wie jener 30. September in Düsseldof, wer weiß, wie jene Kämpfe im Siebengebirge, wer weiß, wie die Kämpfe und Scharmützel in Trier und Aachen ausgegangen wären! (Sehr richtig! bei den So⸗ zialdemokraten.) Ich glaube, die preußische Polizei und das preußische Innenministerium hat in jenen Tagen gute nationale Politik getrieben, gute deutsche Politik getrieben, und ich bin stolz darauf, daß ich dabei mithelfen konnte. (Lebhafter wiederholter Bei⸗ fall und Händeklatschen links — (ebhaftes wiederholtes Zischen rechts.) —
139 Sitzung vom 3. März 1926. mittags 12 Uhr (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung eines vom Ausschuß für Beamtenfragen zur Annahme empfohlenen sozialdemokratischen Antrags, das Staatsministerium zu er⸗ den auf den 1. März festgesetzten Anfangstermin für ie Rückzahlung von zinsfreien Gehaltsvor⸗ schüssen an Beamte, Angestellte und sonstige in Staats⸗ betrieben Beschäftigte auf Antrag weiter hinauszuschieben.
Berichterstatter Abg. Zachert (Soz.) hebt hervor, daß alle Parteien im Ausschuß sich darüber einig waren, daß bei der großen wirtschaftlichen Not der Beamten eine sofortige Zurückzahlung der Vorschüsse nicht in Frage käme. Der Regierungsvertreter habe er⸗ klärt, daß eine Niederschlagung der Vorschüsse unmöglich sei, daß die Regierung aber großzügige Notstandsmaßnahmen zu treffen bestrebt sei. 8 ““ 8
Ministerialdirektor Weyhe vom Finanzministerium erklärle daß die schwebenden Verhandlungen mit dem Reich voraussichtlich dahin führen würden, daß die Ruͤckzahlungen weiter hinausgeschoben würden.
Nach unwesentlicher Debatte stimmt das Haus dem Aus⸗ schußantrage zu.
Es folgt die zweite und dritte Beratung des Pe rsonal⸗ abwicklungsgesetzes.
Berichterstatter Abg. Meyer⸗Herford (D. Vp.) betont, daß der Beamtenausschuß als Stichtag für den preußischen Personal⸗ abbau den 8. August 1925 festgesetzt habe. Der Personalabbau sei in Preußen jetzt tatsächlich beendet. Leider gebe es eine Ausnahme⸗ bestimmung bezüglich der verheirateten weiblichen Beamten, die, wie in der Reichsgesetzgebung grundlegend bestimmt werde, auch jetzt noch entlassen werden könnten, wenn b8 wirtschaftliche Ver⸗ sovgung durch ihren Ehegatten gesichert und wenn das Ausscheiden aus dienstlichen Gründen erforderlich erscheine. Durch die Wenn⸗ Bestimmungen werde ebenso wie durch eine ausgesprochene zeitliche Begrenzung dieser Eingriff in wohlerworbene Rechte wenigstens etwas gemildert. Außerdem sei den so entlassenen weiblichen Begmten durch den Ausschuß ein Rechtsanspruch auf eine Abfindungsrente oder Abfindungssumme durch eine Ist⸗Vorschrift gesichert worden, während die Regierungsvorlage hier nur eine Kann⸗Vorschrift vor⸗ gesehen habe. Bezüglich der Beamten, die durch den Abbau in ein Amt von geringerem Range und Diensteinkommen versetzt worden seien, habe der Ausschuß bescimmt, daß sie beim Freiwerden ent⸗ sprechender Stellen zurückversetzt würden. Zur Vevminderung der staatlichen Personglabgaben im allgemeinen schreibe die Vorlage vor, daß bei Neueinstellungen von Beamten und ⸗amwärtern die vorherige Zustimmung des Finanzministers einzuholen sei. Im Ausschuß sei der Wunsch geäußert worden, wenigstens die Schulverwaltung von diesen Bestimmungen auszunehmen. Der Vertreter des Staatsministe⸗ riums habe aber erklärt, keine Ausnahmen machen zu können. Der Ausschuß habe dann einer Entschließung zugestimmt, die ersucht, daß den besonderen Belangen der Schulverwaltung. Rechnung getragen werde. Der Berichterstatter verweist noch auf die vom Ausschuß zur An⸗ nahme 11“ Entschließungen, die die 11.“ ab⸗ gebauter, aber wegen ihrer Tüchtigkeit im Staatsdienste gut ver⸗ wendbarer Beamter in bestimmte und sichere Bahnen lenken wollen. Es sollen Listen aufgestellt werden über die nach diesem Gesichts⸗ punkte wieder einstellungsfähigen Beamten. Der Personalabbau würde bei Beachtung dieser Richtlinien in seinem gewiß außer⸗ ordentlich schweren Eingriff in die Rechtssicherheit vieler Beamten eine nicht unwesentliche Milderung erfahren.
Zu einer Reihe von Bestimmungen ist namentliche Ab⸗ stimmung beantragt. 8
Abg. Simon (Soz.) macht darauf aufmerksam, daß in der Verfassung Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte be⸗ seitigt sind. Deshalb dürften solche Bestimmungen über den Be⸗ amtenabbau nicht mit einfacher Mehrheit zur Annahme gelangen. Wir erblicken in der Gestaltung der Bestimmungen eine Degra⸗ dierung der Frau. Mit den Stimmen der Rechtsparteien und des Zentrums hat die Neuregelung im Reiche Annahme gefunden und diese ist dann als Grundsatzgebung Preußen aufoktroyiert worden. Die preußische Regierung hat die Beschlüsse des Reichs sogar als bindend anerkannt. Wir wenden uns dagegen. In anderen Punkten sind allerdings eine Reihe von Verbesserungen zur Milderung von Härten im Ausschuß durchgesest worden. Wir stimmen deshalb der Vorlage trotz der Bedenken zu; die Verantwortung für die Un⸗ gerechtigkeiten besonders gegen die weiblichen Beamten tragen die Rechtsparteien des Reichstags sowie das Zentrum. Der Personal⸗ abbau ist recht ungerecht durchgeführt worden; zum Teil ha: man republikanische Beamte entlassen und dafür monarchistische Beamte wieder eingestellt. (Lachen rechts. Zuruf: Wo denn!?) Staats⸗ beamte müssen mit dem Herzen der Republik dienen. 8
Abg. Ebersbach (D. Nat.) führt aus, 8 trotz der Ga⸗ rantien der Reichsverfassung Hunderte von Verletzungen gegen wohlerworbene Rechte verstießen. Es sei ganz abwegig, jetzt die Schuld auf die Rechte zu Schuld seien die, die das Er⸗ mächtigungsgesetz gemacht hätten. Daß der ganze Beamtenabbau ein großes Unrecht sei, könne nicht zweifelhaft sein. Es wäre zu wünschen, daß die Bestimmungen möglichst bald revidiert würden. Dem stehe aber Artikel 10 der Reichsverfassung entgegen. Das Reich habe von seinem Recht der Grundsatzgesetzgebung Gebrauch gemacht. Würde man in Preußen etwas anderes schaffen, so würde das nach der Stellung des Oberverwaltungsgerichts rechtsunwirksam sein. Wir müßten also trotz der schweren Bedenken eine Reihe von Bestimmungen „schlucken“. Immerhin liege in der Festlegung der Beendigung des Personalabbaus ein Fortschritt. Die Notlage zwinge, auch in Preußen Ersparnisse zu machen, wo es möglich sei. Da dürften wir vor den persönlichen Ausgaben nicht halshtaren. Der Regierungsvertreter habe ja erklärt, es rohe, wenn die Vor⸗ lage nicht Annahme finde, ein zweiter Personalabbau in den nächsten zwei Jahren. Dadurch würde die Mißstimmung so groß, daß der Staat der Beamtenschaft, seines Exekutierapparates, nicht mehr sicher wäre. Im Interesse des Staates und auch der Beamten selbst seien die Bestimmungen notwendig. Die Anstellung neuer Beamter sollte überhaupt erst in Frage kommen, wenn zuvor die auf Wartegeld gesetzten Beamten Berücksichtigung gefunden hätten! (Sehr richtig! rechts.) Jedenfalls lasse sich seine Fraktion die Ver⸗ antwortung nicht einfach aufhalsen, um sie einer Regierungs⸗ partei abzunehmen. In der Schulverwaltung habe man nicht weiter gehen können. Gewiß befänden sich die Junglehrer in großer Rot, vielleicht in noch größerer aber die Versorgungs⸗ anwärter. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Wie ver⸗ trüge es sich angesichts der heutigen Wirtschaftsnot mit. den sozialen Anschauungen der Sozialdemokraten, wenn sie einfach Doppelverdienern das Wort redeten? Die große Not vertrüge keine Doppelverdiener! Es komme ja auch den weiblichen Beamten das Recht zugute, freiwillig ausscheiden zu können. Wenn man den Sozialdemokraten folgte, dann sei der Konflikt mit dem Reich da! Er hoffe, daß recht bald das Beamtenrecht in seiner alten Form restlos wiederhergestellt werden könne. (Lebhafter Beifall bei den Deutschnationalen.) “ 1““
Abg. Angela Zigahl (Zentr.) betont die sozial⸗ethische Seite. Es gehe nicht an, daß eine Frau, die in der Familie bedeutungs⸗ volle Nasgaben zu erfüllen habe, daneben noch einen Beruf aus⸗ übe, der eine ganze Kraft erfordere. Nur ausnahmsweise könne man das zulassen. Deshalb sei ihre Fraktion für die Beschlüsse des Hauptausschusses. Sie fehe in dem Gesetz nur ein Provisorium und 1“ auch das Reichsbeamtengesetz.
Die Aussprache wird hierauf unterbrochen. Das Haus nimmt die Abstimmungen über die angefochtenen Paragraphen der neuen Städteordnung vor. Dabei wird durch Auszählung die Bestimmung der Vorlage mit 223 gegen 155 Stimmen an⸗ genommen, die besagt, daß Wappen und Dienstsiegel
—
der Stadt sich von anderen Wappen und Dienstsiegeln unter⸗ scheiden und eine angemessene Ausführung zeigen müssen. Die Vorschrift, daß ie Benennung der St raßen und Plätze durch Ortssatzung erfolgt, wird auf sozialdemokrati
schen Antrag dahin geändert, daß die Benennung durch Ge⸗ meindebeschluß erfolgt. Das soll auch für die Stadt Berlin gelten. 1G
Abgelehnt gegen die Linke werden die Anträge auf Streichung des Ehrenbürgerrechts (Lärm bei den Kom⸗ G“ ebenso die Anträge der Rechten auf Streichung des Bürgerschaftsbegehrens und Buürgerschaftsentscheids. Für die Streichung stimmen auch einige Demokraten.
Zur namentlichen Abstimmung kommt ein sozialdemokrati scher Antrag, der zum einde rdʒ Bürgermeister und die Stadträte bestimmen will (also nur die Bürgermeisterverfasfung berücksichtigt), während die Vorlag als Gemeindevorstand entweder den Magistrat oder den Bürgermeister festsetzt. Der sozialdemokratische Antrag wird mit 256 gegen 140 Stimmen abgelehnt. —
Die einfache “ über den Teil der Vorlagen, der den Bürgerschaftsentscheid einführt und Ausfüh⸗ rungsbestimmungen dazu enthält, bleibt zweifelhaft. Durch Auszählung wird dieser Gesetzesteil mit 205 gegen 172 Stim⸗ men angenommen. Dafür stimmen hauptsächlich Sozial⸗ demokraten, Zentrum und ein Teil der Demokraten. “
In namentlicher Abstimmung wird ein kommunistischer Antrag mit 252 gegen 141 Stimmen abgelehnt, der die in der Vorlage gegebene Möglichkeit beseitigen will, daß Stadtverord⸗ nete bei grober Ungebühr o. a. bis zu sieben Tagen von den Sitzungen ausgeschlossen werden können. Auch der Eventual⸗ antrag fällt, der einen Ausschluß für eine Sitzung zu⸗ lassen will. Es bleibt also bei den Bestimmungen der Vorlage.
Gegen die Stimmen der Rechten werden Anträge abge⸗ lehnt, die für Bürgermeister der Städte mit über 50 000 Ein⸗ wohnern und für kreisfreie Städte den Titel 1 bürgermeister“ einführen wollen. — Abgelehnt wird auch der Antrag der Sozialdemokraten auf Streichung des Befähigungsnachweises (eventl. 8 juristischer Art) 68 Bürgermeister sowie der Antrag derselben Partei,
ie Bürgermeister anstatt auf zwölf nur auf sechs Jahre zu wählen. — 1
Annahme findet ein Deutsch⸗volksparteilicher Antrag, der für die Abstim mungen im Magistrat bei Stimmen⸗ leichheit die Stimme des Vorsitzenden als ausschlaggebend be⸗ timmt, während der Ausschußbeschluß Stimmengleichheit als Ablehnung festsetzen wollte.
Ein kommunistischer Antrag, der auch Betriebsrats⸗ mitglieder kommunaler Betriebe mit in die gemeindlichen Ver⸗ waltungsausschüsse hineinnehmen will, wird in namentlicher Abstimmung mit 139 gegen 240 Stimmen der bürgerlichen Parteien abgelehnt.
Die einfache Abstimmung über den Paragraphen, der als Selbstverwaltungsangelegenheiten alle sich wus dem örtlichen und städtischen Zusammenleben ergebenden Aufgaben definiert, soweit sie nicht durch Lage einer anderen Stelle übertragen sind, und der bestimmt, daß solche Aufgaben von den Städten freiwillig übernommen oder ihnen durch Gesetz auferlegt werden können, bleibt zweifelhaft. Durch Aus⸗ zählung wird mit 198 gegen 179 Stimmen ieser Paragraph angenommen. Unter Ablehnung einschränkender Aenderungs⸗ anträge wird gemäß dem Ausschußbeschluß bestimmt: „Selbst⸗ verwaltungsangelegenheiten umfassen die gemeinnützige und die werbende Betätigung.“
Annahme findet ein demokratischer Antrag, der u. a. be⸗ sagt: „Die privatwirtschaftliche Betätigung einer Stadt darf
ie Erfüllung ihrer öffentlich⸗rechtlichen ö nicht beein⸗ trächtigen. Sie muß auf die berechtigten Belange der anderen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der 88 Gewerbe⸗ treibenden Rücksicht nehmen. Die srädtischen Betriebe müssen das öffentliche Bedürfnis befriedigen, wenn der Wettbewerh gleichartiger privater Betriebe tatsächlich ausgeschlossen ist.“ Nach einem weiteren angenommenen Antrag der Demokraten ollen die kommunalen Wirtschaftsbetriebe alljährlich Ver⸗ öffentlichungen über ihren wirtschaftlichen Stand herausgeben.
Ein kommunistischer Antrag, der für die städtischen An⸗ gestellten und Arbeiter den Absch luß von Ta risen mit den freigewerkschaftlichen Organisationen über Lohn, Arbeits⸗ zeit usw. verlangt, kommt in namentlicher Abstimmung zur Entscheidung. — Die Abstimmung ergibt die Ablehnung des kommunistischen Antrags mit 35 gegen 344 Stimmen.
Zur namentlichen Abstimmung kommt dann der Gesetzes⸗ teil, der besagt, daß werbende Betriebe von der Ge⸗ meinde in wirtschaftlicher und, soweit nicht reichsgesetzlich Steuerbefreiungen vorgesehen sind, auch in steuerlicher Hinsicht den Prrvatbetrieben gleichzustellen sind. Die Abstimmung er⸗ gibt die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung mit 199 gegen 188 Stimmen der Linken.
um 5 Uhr vertagt sich der Landtag auf Donnerstag, 12 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Fortsetzung der Abstimmungen zur zweiten Beratung der Städteordnung und die zweite Beratung der Zwischenlösung zur Hauszinssteuer. Außerdem Fortsetzung der Beratung des Personalabbaugesetzes.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 2. d. M. die allgemeine Aussprache zum Etat des R eichs⸗ ministeriums des Innern fort. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger begrüßte Abg. v. Guépard (3.) die Erklärung des Ministers über das Beamtentum und sagte: Auch wir wünschen die Erhaltung des Berufsbeamtentums und teilen die Auffassung, daß der Beamte die gegenwärtige Staatsform bejahen muß, und zwar in und außer dem Amte. Die deutschnationale Auffassung in dieser Frage, wie sie gestern zum Ausdruck gebracht wurde, lehnen wir ab. Wir brauchen eine organische Fortentwicklung ur Gesundung unseres deutschen Parteiwesens. Bei den letzten Kabinettskrisen haben die Parteien, insbesondere die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten, vollständig versagt. Es ist gestern Für zu⸗ gegeben worden, daß für eine völlige Parität bei der Besetzung der Beamtenstellen der Unterbau fehlt; das muß grundsätzlich ge⸗ ändert werden. So sehr wir für die Ertüchtigung des Volkes durch Sport sind, so Jalten wir doch die Gleichmacherei der Ge⸗ schlechter bei der sportlichen Betätigung für falsch und schädlich. An der Verhältniswahl halten wir grundsätzlich est. Die Aus⸗ führungen des Ministers über das Reichsschulgesetz ließen die Anerkennung des Elternrechts vermissen. Abg. D. M u mm (Dnat.) forderte baldige Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Schutze der kirchlichen Feiertage, der im Rechtsausschuß liege, ohne Ver⸗ quickung mit der Frage des Verfassungstages usw. Er forderte weiter ein Einschreiten von Reichs⸗ und Landesregierungen gegen
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. ““ v11“ ““ 1 ““ G
b
direkt „Schweinisches“ auf gewissen Schaubühnen. Er ver⸗ langte schleunige Vorlegung des Reichsschulgesetzes unter be⸗
Gemeindevorstand lediglich den 8
Ferdinand Baetjer erlassene Steckbrief
11“ Landgericht Flensburg.
8 belm Fehling zu Wozinkel eingetragene
8 8
zum Deutschen Reichs
8
1“
eite Beilage anzeiger und Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 4. März
8 “
taatsanzeiger
1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zuste
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Akt
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
llungen u. dergl.
ien gesells chaften
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
1“
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
— —
— —
—— ———
8 ☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
1. Unterfuchungsfachen.
[136464) Steckbriefserledigung. Der unterm 18. Januar 1926 hinter den Bäckergesellen Peter Karl John
Stück Nr. 21, v. 1926) ist erledigt. Der Untersuchungsrichter
2. Aufgebote, Verluft⸗ und Fundfachen, Zu⸗ sflellungen u. dergl.
[135643]° Zwangsversteigerung.
Im „Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. April 1926, vormittags 9 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ platz, I. Stock, Zimmer 30, versteigert werden das im Grundbuche von Reinicken⸗ dorf Band 25 Blatt Nr. 775 (eingetragener Eigentümer am 13. Januar 1926,. dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Handelsgärtner Emil Kühn in Reinickendorf) eingetragene Grundstück
Nordbahnstr. 23, Gemarkung Berlin⸗Rei⸗
nickendorf, Kartenblatt 3, Parzelle 1135/73, 3,2 67 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 641, Nutzungswert 1088,— ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 290, bebauter Hof⸗ raum und Hausgarten mit Kohlen⸗ schuppen. — (6. K. 114. 25.)
Berlin N. 20, den 19. Februar 1926.
Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
Abteilung 6.
[135644 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 6. Mai 1926, vormittags 9 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, I Stock, Zimmer 30, versteigert werden das im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 57 Blatt 1378 (eingetragener Eigentümer am 28. Januar 1926, dem Tage der Eintra⸗ gung des Versteigerungsvermerks: Kauf⸗ mann Reinhold Herrmann in Berlin) ein⸗ getragene Grundstück Biesenthaler Straße 8, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 24, Par⸗ zelle 1281/57, 10 a 43 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 3453, Nutzungswert 7390,— ℳ, Gebäudesteuerrolle 3453. — 6. 121. 25. Berlin N. 20, den 23. Februar 1926. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
11359517 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das in Wozinkel belegene, im Grundbuch für das Allsdialgut Wozinkel, Amt Lübz, Nr. 748 des Grundbuchamts für ritter⸗ schaftliche Landgüter in Schwerin zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Gutsbesitzers Wil⸗
Grundstück am 1. Mai 1926, vor⸗ mittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, versteigert werden. Dns⸗Grundstück ist 215 ha 22 a⸗ 76 gm groß. Der Versteigerungsvermerk ist am 11. Dezember 1923 in das Grund⸗ buch eingetragen. Es ergeht die Auf⸗ forderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen⸗ falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver⸗ teilung des Versteigerungserlöses dem An⸗ spruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen⸗ stehendes Recht haben, werden aufgefor⸗ dert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls für das Recht der Versteigerungs⸗ erlös an die Stelle des versteigerten Gegen⸗ standes tritt. “ Parchim, den 22. Februar 1926. Mecklb⸗Schwer. Amtsgericht.
[136465]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 11 vom 14. 1. 26 gesperrte Dt. Goldanl. zu 50 Nr. 124 531 ist ermittelt.
Berlin, den 3. 3. 26. (Wp. 21/26) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[134953]
Die Deutsche Dunlop Gummi⸗Com⸗ pagnie A. G., Hanau a. M., hat das Auf⸗ gebot des ihr angeblich verlorengegangenen, am 9. April 1925 in Kirn fälligen Wechsels Nr. 418 über 400 RM. ausgestellt von der Firma Gebr. Maurer, Kirn, und be⸗ zogen auf Joh. Müller, Fischbach, be⸗ antragt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1926, vormittags
Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. 5 Kirn, den 23. Februar 1926. Das Amtsgericht.
[134957 Aufgebot.
Der Fabrikant Paul Arno Braun in Oberlungwitz Nr. 516 hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbriefs vom 16. Jult 1914 über die für ihn auf dem Grundstücke Blatt 1713 des Grund⸗ buchs für Glauchau F.⸗A. (Eigentümer: Zwirnereibesitzer Gustav Clemens Leichsen⸗ ring in Glauchau) in Abteilung III unter Nr. 2 vbd. m. Nr. 4 und 5 eingetragene, zu 5 % vom 1. Juli 1914 ab verzinsliche Baugeldforderung von 10000 ℳ — zehn⸗ tausend Mark — beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermin feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Glauchau, den 23. Fehruar 1926.
Das Amtsgericht. “
[134958] Anfgebot. 1 Der Termin am 16. November 1926 in Sachen, betr. das vom Rittergutsbesitzer Wätjen in Halchter beantragte Aufgevot des verlorengegangenen Hypothekenbriefes vom 23, VI. 1915 über die auf dem Grundstück Grundbuch von Halchter Bd. I Bl. I in Abt. III Nr. 2 für die Wwe. des Dr. Wendenburg, Anna geb. Strauß, in Bad Sachsa eingetragene Darlehns⸗ hypothek von 300 000 RM, wird auf⸗ gehoben. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1-“ 88 Wolfenbüttel, den 26. Februar 1926. Das Amtsgericht.
11971)
[134956] Aufgebot.
Der am 1. August 1847 in Ochsenberg geborene, in Frankfurt a. M. Seckenbacher Landstraße 16, II, wohnhafte Privatmann Matthäus Hitzler hat als Nachfolger in das Hitzlersche Familienfideikommiß in Mergelstetten durch seinen Bevollmächtigten Karl Hitzler, Fabrikmeister in Mergel⸗ stetten, Haldenstr. 189, das Aufgehots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Nachfolgeberechtigten gem. Art. 26 ff. AGGBGB. beantragt. Das Aufgebotsverfahren bezieht sich auf folgende, das Fideikommißgut betreffende Rechtsakte: 1. Die Belastung der Grund⸗ stücke Markung, Mergelstetten Parz. Nr. 1015/1014, 939, 797, 798, 799, 800, 801 und 367, Grundbuch Heft 30 I 27, 40, 37, 57, 58, 59, 60 und 11 mit einer beschränkten persönlichen Grunddienstbarkeit zugunsten der Württ. Landeselektrizitäts Aktiengesellschaft in Stuttgart, bestehend in dem Recht der Benützung dieser Grund⸗ stücke zur Errichtung einer elektrischen Hochspannungsanlage für die Leitungs⸗ strecke Herbrechtingen —Heidenheim und zur Führung von Leitungen im Luftraum dieser Grundstücke. Bewilligung vom 13. August 1925. 2. Die VFerügsetra . von folgenden Teilen von Parz. Nr. 158/3, Markung Mergelstetten, Grundbuch Heft 30 I 71, a) 2 a 09 qm zu Geb. Nr. 410 und Parz. Nr. 155/5 der Ehegatten Eberhard und Marie Hitzler in Mergelstetten, b) 2 a 14 qm zu Geb. 411 und Parz. Nr. 155/6 der Ehegatten Friedrich und Luise Hitzler in Mergelstetten, c) 32 dm zum Hofraum — gemeinschaftlich — zwischen den genannten Ehegatten Eber⸗ hard Hitzler und Friedrich Hitzler. Kauf⸗ verträge vom 25. November 1925 mit Auflassung vom gleichen Tag. 3. Die Veräußerung von der ganzen Parzelle Nr. 1177/2 mit 4 a 55 qm, Grundbuch Heft 30 1 69 an Hermann und Anna Hitzler. Kaufvertrag und Auflassung vom 25. November 1925. 4. Die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten des Dar⸗ lehenskassenvereins Mergelstetten e. G. m. u. H. in Mergelstetten an Parzelle Nr. 155/1, 10 a 80 qm Wiese, Markung Mergelstetten, Grundbuch Heft 30 I 70, auf die Dauer vom Tage der Eintragung bis 31. Dezember 2000. Vertrag und Auflassung vom 27. November 1925. Die unbekannten Nachfolgeberechtigten werden aufgesordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Montag, den 14. Juni 1926, vormittags 9 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin beim Amtsgericht Heiden⸗ heim anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihren vom Verfahren be⸗ troffenen Rechten erfolgen wird. Heidenheim a. Brz., 23. Februar 1926.
[135645] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Reyersbach in Senftenberg N. L. Bahn⸗ hofstraße 20, hat als Nachlaßpfleger des am 24. Oktober 1925 in Clettwitz N. L. verstorbenen Sanitätsrats Dr Ernst Kittel in Clettwitz N. L das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre sorderunges gegen den Nachlaß des ver⸗ torbenen Sanitätsrats Dr. Ernst Kittel spätestens in dem auf den 1. Juni 1926, nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht Zimmer 16, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Senftenberg N. L., den 25. Februar 1926. Amtsgericht.
Wengel, Ametsgerichtsrat.
[136162]
Auf Antrag der Erben wird über den Nachlaß des am 19. Januar 1926 in Weißenfels verstorbenen Hoteliers Paul Kurk Blanchart in Weißenfels die Nach⸗ laßverwaltung gngeordnet. Zum Nachlaß⸗ verwalter wird ürovorsteher Rabenau in Weißenfels ernannt. Nlle Personen, die Forderungen gegen den Nachlaß haben, werden aufgefordert, diese Forderungen unverzüglich ög- Nachlaß⸗ verwalter anzumelden.
Weißenfels, den 26. Februar 1925.
Amtsgericht. Abteilung 3. [134959]
Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten
Amtsgerichts vom heutigen Tage sind
Die Hypothekenbriefe a) vom 30. Sep⸗ tember 1919 und b) vom 29. September 1919 über die im Grundbuch von Cöthen Band XXXIV Blatt 2169 eingetragenen Forderungen von 1300 ℳ (Brief vom 30. 9. 19), von 8000 ℳ (Brief vom 39 9. 12) Cöthen, den 24. Februar 1926. Anhaltisches Amtsgericht. 5.
[1349600 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 31. Oktober 1925 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt: 1. der Hypothekenbrief über die im Grund⸗ buch von Mühlhaufen i. Th. Band 29. Blatt 547 in Abteilung III unter Nr. 5 eingetragene Post von 2500 Mark, 2. der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Bickenriede Band 2 Blatt 25 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 2 eingetragene Hypo⸗ thek von 300 Mark, 3. der Teilhypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Mühl⸗ hausen i. Thür. Band 71 Blatt 9 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 6 eingetragene Hypothek von 5000 Mark, 4. der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Mühlhausen i. Th. Band 10 Blatt 277 in Abteilung III unter Nr. 20 einge⸗ tragene Hypothek von 1200 Mark. Mühlhausen i. Th., 18. Februar 1926.
Das Amtsgericht.
[134955]
In Sachen, betr. Erbschein nach Kretzschmar, Alfred, Druckereidirektor in Saarbrücken, wird der vom Amtsgericht Saarbrücken am 12. Februar 1926 er⸗ lassene Erbschein eingezogen und für kraft⸗ los erklärt.
Saarbrücken, den 25. Februar 1926.
Das Amtsgericht. Abt. 18.
[135647] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen: 1. Die Firma Jordan & Hartmann in Berlin, Kurfürstendamm 33, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. K. Maschke und Dr. L. Mannheimer in Berlin SW. 48, Friedrichstr. 233, gegen die Filmschauspielerin Amalie Jahucke, geborene de Putti, früher in Berlin⸗ Schöneberg, Haberlandstr. 13 auf Grund eines am 3. Februar 1926 fälligen, mangels Zahlung protestierten Wechsels über 3000 RM, mit dem Antrag, die Be⸗ klagte zu verurteilen, 3000 RM nebst
8 sascne habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗
folgende Urkunden für kraftlos erklärt:
sowie 26,40 RM zu zahlen. Akten⸗ zeichen: 18/19. P. 186/26. — 2. Der Kaulmann Siegfried Blandowsky, Berlin⸗ Schöneberg, Salzburger Straße 15, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Geh. Justiz⸗ rat Hermann Unger und Dr. Max ÜUnger, Berlin⸗Wilmersdorf, Landauer Straße 12, gegen die Frau Maria Astor, y Astor. früher in el Escorial (Spanien), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der am 13. 2. 1922 zwischen den Parteien geschlossene notarielle Kauf⸗ vertrag nichtig sei, da ein Schwarzverkauf vorliege, mit dem Antrag, die Beklagte kostenpflichtig und nötigenfalls gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 1. darin zu willigen, daß das Grundbuch des Amtsgerichts Schöne⸗ berg von Berlin⸗Schöneberg Blatt Nr. 3368 (Grundstück Salzburger Straße 15) dahin berichtigt werde, daß nicht die Beklagte, sondern der Kläger Eigentümer des vor⸗ bezeichneten Grundstücks ist; 2. das ge⸗ nannte Grundstück an den Kläger heraus⸗ zugeben. Aktenzeichen: 2. O. 494/25. — 3. Der Schiffer Albert David in Ham⸗ burg, Harburger Chaussee, bei Czerwent⸗ kowska, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Herbert Heinrich Simon in Berlin SW. 19, Beuthstr. 8, gegen 1. die Firma Lilienthal & Seckendorff, Kom. Ges., z. Zt. Halensee, Lützenstr. 12, bei Reichel, 2. deren persönlich haftende Ge⸗ sellschafter, a) den Kaufmann Adolf Lilienthal, ebenda, b) den Kaufmann Georg Seckendorff, ebenda, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagten an Miete usw. für den Flußkahn „Tilsit“ Nr. 714 und „Else Tilsit“ Nr. 722 den unten erwähnten Betrag schulden mit dem Antrag: 1. die Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 3160,30 RM nebst 1 % monatlicher Zinsen seit dem 25. August 1925 zu zahlen, 2. das Urteil eventl. gegen Sicher⸗ heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Aktenzeichen: 3. O. 577/25. — 4. Die Emilie Vogt, geb. Kühn, Berlin, Alvenslebener Straße 13, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Corny, Berlin W. 9, Köthener Straße 46, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Vogt, Berlin, Alvenslebener Straße 13, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Ehebruch
cheidung. Aktenzeichen: 7. R. 55. 26. — 5. Die Frau Pauline Schmidt, geb. Trefke, in Wien IX, Alferbachstr. 37/7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leo Jaffé, Berlin W. 35, Am Karlsbad 21, gegen ihren Ehemann, den Maler Wendlin Schmidt, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Ehe⸗ bruch begangen habe, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 7. R. 8/26. — 6. Der Straßenbahnschaffner Fritz Spiegel in Berlin⸗Mariendorf, Kaiserstraße 142, E1“ Rechtsanwalt Dr. ritz Flato in Berlin, Kommandanten⸗ straße 63/64, gegen seine Ehefrau, Erna Spiegel, geb. Klingbeil, zuletzt ebenda wohnhaft gewesen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte die Wirtschaft vernachlässige, gemäß § 1568 B. G⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 7. R. 11/26. — 7. Der Tischler Richard Utnehmer, Berlin, Gräfestraße 7, ptr., bei Suptitz Potsehehehena t Rechtsanwalt h. Liebknecht in Berlin, Chausseestr. 121, gegen seine Ehefrau, Sofie Utnehmer, geb. Forster, früher in Langenaltheim r. 144 bei Weißenburg (Bayern), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte ihn böswillig verlassen habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Aktenzeichen 7. R 500/25. — 8. Die Frau Rosa Mummenhoff, geb Schröer, in Grevenbroich, Auf der Schanze 16, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwalte Ju⸗ stizrat Grünschild und Dr. Bürgner in Berlin, Kronenstr. 66/67, gegen ihren Ehe⸗ mann, Kaufmann Friedrich Mummenhoff, früher in Berlin⸗Schöneberg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund ehe⸗ widrigen Verhaltens mit dem Antrag auf Ehescheidung. Aktenzeichen: 20. R. 566/25. — 9. Die Frau Johanna Kaszubowsti, geb. Höhne, in Berlin⸗Schöneberg, Vor⸗ bergstr. 13, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Diamant und Dr. Freundlich in Berlin, Chausseestr. 115, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Wladislaus Kaszu⸗ bowski, früher in Berlin⸗Schöneberg, Monumentenstr. 22, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G⸗B. mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Aktenzeichen: 20. R. 491/25. — 10. Die Firma Markus M. Bach in Berlin, Kaiserallee 19, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtzanwalt Dr. Neumann, Berlin, Wilhelmskr. 145, gegen den Ernst Frankenstein, früher Berlin⸗Schöneberg, Freisinger Str. 19, mit dem Antrag auf Zahlung von 730 RM nebst 10 % Zinsen
10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht,
Amtsgericht.
10 % Zinsen seit dem 4. Februar 1926 16
— 11. Der Referendar Dr. Karl Heil, Berlin⸗Schöneberg, Bozener Str. 8, zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wiede, Berlin, Goltzstr. 30, gegen den Kunstmaler Rudolf Neumann, frühe Berlin⸗Schöneberg, Bozener Str. 8, au Zahlung des Mietzinses für die Zeit von 1. April 1924 bis 30. Juni 1925, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 601,20 RM nebst 10 vom Hunder seit 1. Juni 1925 zu verurteilen. Aktenzeiche: 6. 0. m. 558/ 25.
Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht II in Berlin, Halle⸗ sches Ufer Nr. 29/31, und zwar: zu 1 vor die 2. Kammer für Handelssachen, Zimmer 204, auf den 7. Mai 1926, zu 2 vor die 2. Zivilkammer, Zimmer 113, auf den 18. Mai 1926, zu 3 vor den Einzel⸗ richter der 3. Zivilkammer, Zimmer 116, auf den 4. Mai 1926, zu 4 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 14. Mai 1926, zu 5 vor die 7. Zivil⸗ kammer, Zimmer 207, auf den 7. Mai 1926, zu 6 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 14. Mai 1926, zu 7 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 18. Mai 1926, zu S vor die 10. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 15. Mai 1926, zu 9 vor die 10. Zivil⸗ kammer, Zimmer 207, auf den 15. 1926, zu 10 vor die 14. Zivilkammer, Zimmer 116, auf den 6. Mai 1926, zu 11 vor den Einzelrichter der 6. Zivil⸗ kammer, Zimmer 203, auf den 5. Mai 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Frchebgene nähttesen vertreten zu lassen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt⸗ gemacht.
Berlin, den 1. März 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II.
[136466] Oeffentliche Zustellung. Es klagen mit dem Antrag af Ehe⸗ scheidung bzw. Herstellung des ehelichen Lebens bzw. Anfechtung der EChe gem §§ 1333 bzw. 1334 bzw. 1565 bzw. 15660 bzw. 1567 bzw. 1568 bzw. 1569 B. G.⸗B. 1. Ida Seidel in Berlin, vertreten dure den Rechtsanwalt Loewy, gegen Adolf Seidel, 2. Erich Thiel in Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Weiskam, gegen Klara Thiel, 3. Paul Jockisch i Berlin, vertreten durch den Rechtsamwals Ballien, gegen Erna Jockisch, 4. Ida Henning in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Bittermann, gegen Otto Henning, 5. Erika Jasinski in Berlin,⸗ vertreten durch den Rechtsanwalt Glücks⸗ mann, gegen Karl Jasiuski, 6. Wladis⸗ E She. 88 Herlin. vertreten, durc den Rechtsanwalt Dr. Zweig, gegen Augu Vesper, 7. Alica Katner 2 Werlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dre Blankenfeld, gegen Hermann Katner, 8. Gertrud Schneider in Beelin, vertretem durch den Rechtsanwalt Mon egen Alfred Schneider, 9. Johanna Szuderek in Berlin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Riecke, gegen Stanislaus Szuderek, 10. Johann Schmidt in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt J.⸗R. Wegner, gegen Karoline midt, 11. Alexander Jablonski in Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Lemchen, gegen Mignon Jablonski, 12. Anna Bentlin in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Balchen, gegen Otto Bentlin, 13. Anna Bittrich in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Munk, gegen Georg Bittrich, 14. Marga⸗ rete Otto in Sputendorf, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Kiewe, gegen Kur Otto, 15. Karl Häuser in Kattowitz, treten durch den Rechtsanwalt Dr. gegen Sinaida Häuser, 16. Fri in Berlin, vertreten durch den anwalt Dr. Levi, gegen Marie Otto, 17. Klara Dejus in Gera, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Flügge, gegen Kurt Dejus, 18. Margarete Rauan in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Stern, gegen Kurt Rauan, 19. Els⸗ beth Grützke in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt J.⸗R. Alexander Katz, gegen Wilhelm Grützke, 20. Margarete Gerhardt in Berlin, vertreten durch der Rechtsanwalt Dr. Jaffa, gegen nst Gerhardt, 21. Emma Loebel in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kurtz, gegen Georg Loebel, 22. Gertrud Winkel⸗ mann in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Leß, gegen Robert Winkelmann, 23. Gertrud Wendt in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Hamburger, gegen Friedrich Wendt, 24. Ernestine Wegener in Berlin, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Kiewe, gegen Wilhelm Wegener. Süämtliche Beklagte sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht I in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stockwerk, zu 1 und 3 auf
aus Darlehen. Aktenzeichen: 25. O. 330/25.
12 Uhr, zu 17 und 19 auf 11 Uhr