1926 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Betriebsleiter anzusetzende Teil des Ertrags sowohl von der Ge⸗ werbesteuer wie von der Einkommensteuer erfaßt würde. Weiterhin begründete er einen Antrag seiner Fraktion, daß die Zahlung der Lohnsummensteuer nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich geregelt werde. Dadurch würden viele Millionen Arbeitsstunden

i den Gewerbetreibenden wie bei den Erhebungsstellen im Jahre erspart. Es sei dringend notwendig, alle derartigen volkswirt⸗ schaftlich unrentablen Arbeiten einzusparen. Was die deutsch⸗ nationalen Anträge anlange, so werde die Deutsche Volkspartei für den Antrag stimmen, der bezwecke, das gewerblich genützte Grund⸗ vermögen aus dem Gewerbesteuergesetz herauszunehmen, da es be⸗ reits der allgemeinen Grundvermögenssteuer unterliege. In der vorliegenden Form könne seine Fraktion den Gesetzentwurf nicht annehmen.

Abg. Kniest (Dem.) bekämpft den Antrag auf besondere Be⸗ günstigung der Genossenschaften; die Genossenschaft müßte sich aus eigener Kraft helfen.

Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einigen Worten auf die Anträge eingehen und auf die Ausführungen, die von verschiedenen Rednern heute zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gemacht worden sind. Es läßt sich gar nicht verkennen, daß dieser Gesetzentwurf eine ganze Reihe von Fortschritten bringt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Diese Fortschritte liegen darin, daß wir die ganze Veranlagung sowohl der Gewerbeertragssteuer wie der Gewerbekapitalsteuer auf eine sichere Grundlage stellen, bei der Gewerbeertragssteuer auf den wirklichen Er⸗ trag entsprechend der Veranlagung des Einkommens, und bei der Ge⸗ werbekapitalssteuer auf das nach den Grundsätzen der Reichsbewertung festgestellte gewerbliche Vermögen. Auch darin sehe ich einen erheb⸗ lichen Fortschritt, daß der Grundbetrag der Gewerbekapitalsteuer er⸗ mäßigt ist und nunmehr die Grundbeträge der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer miteinander in Einklang gebracht sind.

Wenn wir nun über diese gewiß nicht allzu großen Fortschritte hinaus etwas weiteres nicht unternommen haben, so habe ich die Gründe dafür schon bei der Beratung des Etats eingehend dargelegt und will heute nicht noch einmal darauf zurückkommen. Ich bin aber gezwungen, auf einige Anträge hier einzugehen, insbesondere auf die Anträge, die von der Deutschnationalen Volkspartei gestellt sind, weil diese Anträge die Steuer vollkommen umgestalten würden. Herr Dr. Jacobshagen hat auf die drei Grundgedanken in den Anträgen der Deutschnationalen Volkspartei hingewiesen. Zunächst beabsichtigen diese Anträge, neue Steuerbemessungsgrundlagen einzuführen, nämlich den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eine Kombination zwischen Lohnsummen⸗ und Gewerbekapitalsteuer einzuführen. Bedenken Sie: wir stehen drei Wochen vor Abschluß des Rechnungsjahres! Wenn nun noch kurz vorher die Steuer auf eine ganz andere Grundlage ge⸗ stellt werden soll, so werden die Gemeinden ihre Steuerbeschlüsse für das neue Jahr nicht mehr rechtzeitig fassen können. Den Grund⸗ gedanken halte ich für richtig, und wir beabsichtigen, bei der end⸗ gültigen Regelung der Gewerbesteuer neben die Gewerbeertragssteuer als Hilfssteuer sowohl die Gewerbekapitalsteuer als auch die Lohn⸗ summensteuer zu setzen, um einen gewissen Ausgleich zu schaffen. Aber bei dieser vorübergehenden Regelung für ein Jahr sollte man diesen Weg nicht gehen, weil keine Zeit mehr bleibt, um die Steuer auf diese neue Grundlage zu stellen. Der zweite Grundgedanke der deutschnationalen Anträge ist der, das Grundvermögen aus der Ge⸗ werbekapitalsteuer herauszulassen. Wir werden durch das Reichs⸗ bewertungsgesetz gezwungen, vom 1. 4. 1927 ab das Grundvermögen qus der Gewerbekapitalsteuer herauszulassen. Ich halte das für not⸗ wendig, denn die Doppelbesteuerung schließt Ungerechtigkeiten in sich. Aber auch diese Maßnahme ist in diesem Jahre noch nicht durch⸗ zuführen. Die Gemeinde kann vor der ersten Bewertung nicht über⸗ sehen, welchen Anteil das Grundvermögen am Gewerbekapital aus⸗ macht. Es ist einfach ein Sprung ins Dunkle. Die Gemeinden können nicht die Steuerbeschlüsse für das kommende Jahr fassen, ohne den Umfang des gewerblichen Grundvermögens zu kennen. Ich bitte daher von dieser Aenderung für das laufende Jahr abzu⸗ sehen und sich damit abzufinden, daß die Freilassung des Grund⸗ vermögens aus dem Gewerbekapital erst am 1. April 1927 kommen kann. So wie der Antrag gefaßt ist, ist er auch formell stark zu bemängeln. Die Dinge liegen so, daß wir in dem neuen Gesetz⸗ entwurf abschließend regeln, nach welchen Grundsätzen das Gewerbe⸗ kapital veranlagt werden soll und was dazu gehört. Das Gewerbe⸗ kapital wird veranlagt nach den Vorschriften des Reichsbewertungs⸗ gesetzes. Dazu kommen Schulden und das Eigentum, das einem Fremden gehört, aber angemietet ist. Insofern ist es kaum möglich, in das Gesetz eine Bestimmung einzubeziehen, die eine Aenderung der alten Gewerbesteuerordnung enthält und diese nun in die Novelle ein⸗ zufügen.

Drittens das ist das Wichtigste —, die deutschnationalen An⸗ träge wollen der Gewerbesteuer überhaupt den Charakter der Objekt⸗ steuer nehmen. Ich sehe davon ab, welche außerordentlichen Aus⸗ fälle in dieser Form die beabsichtigte Regelung den Gemeinden bringen wird. Aber ich frage mich, ob es richtig ist, der Gewerbe⸗ steuer den Charakter als Objektsteuer zu nehmen. Der Gedanke, der der Gewerbesteuer als einer Sondersteuer zugrunde liegt, ist der, daß das gesamte Gewerbekapital und alles, was im Gewerbebetrieb arbeitet, ohne Rücksicht darauf, wem es gehört, zur Steuer heran⸗ gezogen wird. Ich glaube, wir werden an dem Charakter der Ge⸗ werbesteuer als einer Realsteuer auch über den 1. 4. 1927 hinaus festhalten müssen.

Dann möchte ich kurz auf einige Einzelpunkte eingehen:

In einigen Anträgen ist erneut angeregt worden, auch die Termine für die Erhebung der Lohnsummensteuer auf die Quactale anzusetzen. Ich würde das aus den Gründen, die schon Herr Kollege Kölges hervorgehoben hat, für sehr bedenklich halten. Wenn wir bei der Gewerbeertrag⸗ und Kapitalsteuer den Steuertermin auf die Mitte des Quartals legen, werden wir schon dadurch eine Ver⸗ ringerung der Zahlungstermine herbeiführen. Aber die Lohnsummen⸗ steuer kann erst nachträglich erhoben werden, denn ihr muß die Lohn⸗ summe des abgelaufenen Zeitraums zugrunde liegen. Würde man nach dem Antrage der Deutschen Volkspartei den Steuertermin auf den nächsten Monat des kommenden Quartals hinausschieben, so würde das heißen, daß die Gemeinden am 10. April die Lohnsummen⸗ steuern füj den März bekommen, dann aber bis zum 15. Juli über⸗ haupt keine Lohnsummensteuern mehr erhalten. Ich weiß nicht, ob die Gemeinden bei ihrer heutigen angespannten Lage eine so lange Frist überhaupt würden ertragen können. (Sehr wahr! im Zentrum.)

Dann einige Worte über die Freigrenze! Sie betrug ursprünglich 900 Mark, ist vom Ausschuß auf 1200 Mark erhöht worden, und jetzt liegen Anträge vor, sie noch weiter auf 1500 Mark zu erhöhen. Ich darf darauf hinweisen, daß die Differenz zwischen 1200 und 1500 Mark nach unseren Berechnungen, wenn ich mit einem durch⸗ schnittlichen Zuschlag 0 Prozent für die Gemeinde rechne,

1 Mark ausmachen wi (Hört, hört!

im Zentrum und links.) Ich bitte, doch zu bedenken, ob wir das gegenüber der Finanzlage der Gemeinden verantworten können.

Dann noch ein anderes! Im Ausschuß war die Regierungs⸗ vorlage, soweit sie die §§ 13 und 15, die sogenannte Zange, beseitigen wollte, abgelehnt worden. Heute ist ein Antrag eingebracht worden, die Regierungsvorlage in diesem Punkte wieder herzustellen, also die Zange, zu beseitigen. Ich habe den verschiedenen Fraktionen Zahlen⸗ zusammenstellungen an die Hand gegeben, aus denen sich ergibt, wie diese Zange wirkt; der Herr Berichterstatter war vorhin so freundlich, auf diese Zahlen einzugehen. Ich glaube, daß wohl alle Damen und Herren aus diesen Angaben die Ueberzeugung gewonnen haben werden, daß diese Zange zu ganz unerträglichen Wirkungen führt und daß es daher notwendig sein wird, durch Wiederherstellung der Regierungs⸗ vorlage die §§ 13 und 15 zu streichen.

Dann einige Worte zu dem § Za, der erst durch die Ausschuß⸗ beschlüsse in den Entwurf hineingekommen ist. In diesem § 3 a heißt es, daß, wenn auf Grund der Veranlagung der Steuerbetrag nach dem Ertrage 200 Prozent der nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zu leistenden Vorauszahlungen übersteigt, der darüber hinausgehende Betrag auf Antrag niederzu⸗ schlagen ist. Ich weiß nicht, ob man durch die Annahme dieses Aus⸗ schußbeschlusses den Grundsätzen der steuerlichen Gerechtigkeit ent⸗ sprechen würde. Denn dieser Beschluß bedeutet: wenn ein Betrieb besonders gut verdient hat oder er bei den Vorauszahlungen besonders gut weggekommen ist und wenn infolgedessen die endgültigen Leistungen, die er nach Recht und Gesetz zu zahlen hat, sehr stark die Vorauszahlungen übersteigen, nämlich um 200 Prozent, dann soll dieser Mehrbetrag einfach niedergeschlagen werden. Ja, meine Damen und Herren, warum soll denn gerade ein solcher Betrieb, der gut ver⸗ dient hat oder bei den Vorauszahlungen gut weggekommen ist, berücksichtigt werden? Man könnte doch höchstens sagen: es wird den Leuten schwer werden, nun nachträglich diese Summe auf einmal zu zahlen. Das würde ich als berechtigt anerkennen, und wir wären durchaus bereit, den Gemeinden an die Hand zu geben, wenn wirklich die endgültige Zahlung 200 vH der Vorauszahlungen übersteigt, dann mit Abschlagszahlungen den Gewerbetreibenden zu helfen. Aber diese Beträge nun schlechthin niederzuschlagen, ich glaube, das läßt sich mit den Grundsätzen der steuerlichen Gerechtigkeit nicht vereinbaren.

Dann sollte in das Gesetz noch ein § 16 a hineingebracht werden. Der Antrag ist im Ausschuß abgelehnt worden. Aber jetzt kehrt hier ein Antrag Nr. 2638 wieder, der wiederum diesen § 16 a dem Gesetz einfügen will. Dieser § 16 a soll lauten:

Bei eingetragenen Genossenschaften sowie den in ihrer Haupt⸗ bestimmung als Zentralen der Genossenschaften wirkenden Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind die Geschäftsguthaben der Genossen oder das Stammkapital der Ge⸗ sellschaften bei Bewertung des Gewerbekapitals abzuziehen. G

Ich habe schon im Ausschuß ausgeführt, daß diese Bestimmung über⸗ flüssig ist. Sie ist wortwörtlich übernommen aus dem § 28 Abs. 2 Satz 2 des Reichsbewertungsgesetzes. Da wir nun aber die Ver⸗ anlagung sowohl für 1925 wie für 1926 nach den Grundsätzen des Reichsbewertungsgesetzes durchführen, bedarf es dieser Bestimmung nicht. Man müßte doch höchstens annehmen und diese Annah me würde nach meinem Dafürhalten falsch sein —, daß solche Anteile als Schulden zu betrachten und daher wieder hinzuzurechnen wären. Ich darf aber ausdrücklich bemerken, daß das nicht die Auffassung der Staatsregierung ist, daß infolgedessen schon nach den Grundsätzen des Reichsbewertungsgesetzes diese Anteile herausbleiben, und daß dieser Antrag überflüssig ist.

5 M rbotter (Wirtschaftl. Vereinig.) äußert seine e get an Vorlage Vnbejondere sei der Begriff des Existenzminimums nicht richtig erfaßt. Minimal und billig wäre ein steuerfreier Betrag von 2200 Mark, denn die kleinen. Gewerbe⸗ treibenden müßten ihren Reinertrag nochmal bei der Einkommen⸗ steuer versteuern.

Damit schließt die Besprechung. In der Abstinmung findet ein Antrag der Deutschen Volkspartei Annahme, der den steuerfreien Betrag auf 1500 Mark erhöht. Weiter wurde ein volksparteilicher Antrag angenommen, der allgemein die vierteljährliche Zahlung der Gewerbesteuer einführt, während die Vörlage bei der Steuer nach der Lohnsumme 1 Zahlung ermöglicht. Unter Heiterkeit wird dann aber der so geänderte Gesetzesteil gegen die Rechte abgelehnt. Damit schließt die zweite Beratung. In der Plaich vorgenommenen dritten Lesung werden gegen die Rechte die vorerwähnten Be⸗ stimmungen der Regierungsvorlage wegen der Zahlungs⸗ termine wiederhergestellt. Sonst wurde die Vorlage nach den Ausschußbeschlüssen angenommen, und zwar in der Schluß⸗ abstimmung gegen die Rechte, die Wirtschaftliche Vereinigung und die Kommunisten.

Das Haus setzt dann die zweite Beratung der sogenannten Zwischenlösung zur Hauszinssteuer fort.

Abg. Hoff (Dem.) erklärt seine b“ zu der Vorlage und einigen Aenderungsanträgen, die die Interessen der Minder⸗ bemittelten berücksichtigen sollen.

Abg. Stendel (D. Vp.) erkennt den Grundgedanken der Ge⸗ bäude⸗Entschuldungssteuer als richtig an, bedauert aber, daß in der Zwischenlösung nicht die Möglichkeit einer Staffelung besteht. Durch dieses Manko würden viele Millionen mehr auf Kosten der Haus⸗ besitzer herausgeholt als aus der Gebäude⸗Entschuldung Ssteuer. Der Redner läßt die endgültige Stellungnahme seiner Fraktion zur Zwischenlösung noch offen, weil sie nicht den Interessen von Handel, Gewerbe und Industrie entspräche. 16““

Abg. Meyer⸗Solingen (Soz.) setzt sich für die Zwischen⸗ lösung ein. Durch die fehlende Stasfelung würden nicht etwa die Minderbemittelten getroffen. Denn die Staffelung der endgültigen Vorlage soll ja nur den in der Vorkriegszeit wenig belasteten Borbagen den zugute kommen. Wer die Verantwortung dafür über⸗ nehmen wolle, daß das vom Landtag beschlossene Wohnungsbau⸗ programm auch durchgeführt und der Etat ausbalanciert werde,

müsse der Zwischenlösung zustimmen⸗ Abg. Ladendorf (Wirtschaftl. Vereinig.) lehnt das Gesetz

als solches ab.

Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Meine Damen und Herren! Ich wollte nur noch einige kurze Ausführungen machen. Der Herr Abgeordnete Stendel hat noch einmal auf die Staffelung hingewiesen. Ich darf dazu sagen, daß die Staffelung ja eigentlich ein alter preußischer Gedanke ist, und daß wir diesen Gedanken der Staffelung gegenüber dem Reiche bei der Regelung im Reich⸗ stark unterstrichen und befürwortet haben, daß wir es daher außer⸗ ordentlich bedauern, daß diese Staffelung nicht schon zum 1. April durchgeführt werden kann. So wie die Dinge aber liegen nach⸗ dem die reichsrechtliche Regelung bis zum 1. Juli hinausgeschoben ist und die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes sich so ver⸗ zögert hat, daß wir nahe vor dem 1. April stehen —, ist die Ein⸗ führung der Staffelung zum 1. April ein Ding der Unmöglichkeit. Uebrigens 8

würde dies auch, nachdem die reichsrechtliche Regelung

bis zum 1. Juli hinausgeschoben ist, in der Zwischenzeit der reichs⸗ rechtlichen Regelung wigersprechen.

Nun hat der Herr Abgeordnete Stendel darauf hingewiesen, daß nach meinen eigenen Ausführungen sich für uns durch diese vorläufige Regelung ein Mehr ergibt gegenüber dem Ertrage der endgültigen Regelung. Wenn Sie genau rechnen wollen, ist das richtig. Die 36 vH ohne Staffelung machen reichlich soviel aus, wie die 40 vH mit Staffelung. Aber die Beträge sind verhältnis⸗ mäßig gering, und dies kleine Mehr, das wir daraus gewinnen, kommt zum großen Teil wiederum der Neubautätigkeit zugure, und ganz gewiß ist dieses kleine Mehr, das wir gewinnen, nicht der Grund dafür, daß wir dieses Zwischengesetz bringen. Uns ware es

viel lieber, wenn wir schon zum 1. April eine endgültige Regelung

unter Dach und Fach bringen könnten.

Noch eines, Herr Kollege Stendel! Ich kann Sie beruhigen: wenn Sie § 18 als § 7a in das Gesetz hineinbringen, dann wird das kleine Mehr, das wir uns herausgerechnet hatten, auf diesem Wege fast verschwinden.

Dann hat Herr Abgeordneter Stendel gemeint, die Nichtein⸗

führung der Staffelung sei deshalb besonders bedauerlich, weil die Eigenhäuser schlecht wegkämen. Ich weiß nicht, ob dabei nicht über⸗ sehen ist, daß wir auch bei der heutigen Regelung für Eigenhäuser, wenn sie unbelastet oder gering belastet sind, eine Vorzugsstellung haben. Sie zahlen nur 16 vH der Friedensmiete und diese Ver⸗

günstigung bleibt auch in der Zeit vom 1. April bis zum 1 Juli

bestehen. Dann noch ein letztes Wort zu dem deutschnationalen Antrag,

der einen neuen § 7a haben will. Ich glaube, daß dieser Antrag

eine Verschlechterung des heute bestehenden gesetzlichen Zastandes bedeutet. (Zuruf bei der Deutschnationalen Volkspartei: Er ist zurückgezogen!) Dann ist die Sache in Ordnung.

Damit schließt die Besprechung.

In der Abstimmung e der kommunistische Antrag Ablehnung, der das ganze Aufkommen dem Woh⸗ nungsneubau zuführen will. Die bekannten Bestimmungen der Vorlage für die Verteilung finden Annahme. Ferner findet ein deutschnationaler Antrag Zustimmung, der auch in der Zwischenlösung von der Steuer befreien will Gebäude kommunaler oder gemeinnütziger Art und Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendienern. Mit großer Mehrheit wird weiter der Zentrumsantrag angenommen, der die Steuer stunden oder niederschlagen will bei Minderbemittelten, Rentnern usw. Auch bei gewerblichen Räumen, die zurzeit nicht voll ausgenutzt werden können, soll die Steuer nieder⸗ Z1“ ebenso soll der Belastung der Eigentümer üurch laufende Aufwertungsverpflichtungen von mehr als

25 vH (Restkaufgeldforderungen) Rechnung getragen werden-

Weitere angenommene deutschnationale A nträge bestimmen, daß auf Antrag des Steuerschuldners die Steuer⸗ schuld in Höhe der auf die im Mietbesitz befindlichen Räume entfallenden Steuer niederzuschlagen ist, wenn die Einziehung der Forderung auf Ersatz der Steuer dem Eigentümer nach Lage der Sache nicht möglich ist oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, die dem Eigentümer nach den Umständen nicht zugemutet werden kann. Die Steuer ist niederzuschlagen, wenn Miet⸗ räume ohne Verschulden des Eigentümers leerstehen. Mit diesen Aenderungen wurde die Zwischenlösung in zweiter Lesung angenommen. Gegen die sofortige Vor⸗ nahme der dritten Lesung erheben die Kommunisten Wider⸗ spruch, so daß sie geschäftsordnungsmäßig nicht möglich ist. Die Zwischenlösung soll bekanntlich am 1. April 1926 in Kraft treten.

„Bervor sich der Landtag vertagt, kommt es noch zu einer längeren Geschäftsordnungsdebatte.

Abg. Pieck (Komm.) beantragt als ersten Punkt auf die morgige Tagesordnung die Beratung eines kommunistischen An⸗ trages zu setzen, der verlangt, daß alle Gemeinde⸗ und Gutsvor⸗ steher, Landräte und Amtspersonen, die der Durchführung des Volksbegehrens Schwierigkeiten machen, sofort ihres Amtes ent⸗ boben und unter Anklage wegen Amtsverbrechens gestellt werden. Ferner soll gegen den verantwortlichen Leiter des Landbundes bzw. des Verbandes der preußischen Landgemeinden wegen Anstiftung zum Wahlverbrechen sofort das 11“ eingeleitet werden.

Abg. Heilmann (Soz.) macht darauf aufmerksam, daß der kommunistische Antrag ohnedies mit der morgen fortzusetzenden Beratung des Etats des Innern verbunden sei. Im übrigen könne man dem Minister des Innern Severing vertrauen, daß er von sich aus alles tue, um die Saboteure des Volksbegehrens zu bekämpfen. Dafür sprächen der bishevige Runderlaß und andere Tatsachen. Den kommunistischen Antrag vorweg zu behandeln lehne seine Partei ab.

Abg. Pieck (Komm.): Herr Heilmann ist nicht so dumm, wie er sich stellt. (Heiterkeit. Glocke des Präsidenten und Ordnungs⸗ ruf.) Die Anträge, die zum Etat des Innern gestellt worden sind, erst am 18. März zur Abstimmung kommen. (Hört, hört! bei

en Kommunisten.) Dann wird die Abstimmung über unseren An⸗ trag den reaktionären Gutsvorstehern nicht mehr weh tun.

Gegen die Stimmen der Kommunisten wird hierauf der Antrag des Abgeordneten Pieck abgelehnt.

Gegen 5 % Uhr vertagt sich der Landtag auf Sonnabend, vormittags 10 Uhr. Auf der Tagesordnung steht neben klemeren Vorlagen hauptsächlich die Fortsetzung der zweiten Beratung des Etats des Innern.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 4. März die Beratung des Haushalts des Keiches⸗ min 58 riums des Innern beim Kapitel „Reichsgesundheits⸗ amt“ fort. Berichterstatter Abg. D. Dr. Schreiber (Gentr.) prach dem Institut zu seinem fünfzigiährigen Jubiläum seinen Glückwunsch aus. Der Redner ersuchte, laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, um stärkere Berück⸗ sichtigung der Veterinärmedizin. Das Reichsgesundheitsamt sei eines der ganz großen deutschen Kulturinstitute. Die Reihe der wissenschaftlichen Veröffentlichungen seit den Tagen von Robert Koch und Chardin sei sehr bedeutend. Dem Präsidenten Dr. Bumm der Dank der Forschung und des Volkes. Präsident Dr. Bumm dankte für die freundliche Fürsorge für das Institut, erinnerte an die aus dem Amte hervorgegangenen Entdeckungen von Robert Koch auf dem Gehiete der Cholera, Tuberkulose, des Typhus und der Schlafkrankheit und sprach die Hoffnung aus, daß das Institut bald wieder über die nötigen Mittel verfügen werde zur völligen Aus⸗ wirkung seiner Kräfte zum Besten der Gesundheit des deutschen Volkes. (Beifall.) Angenommen wurde der Antrag D. Dr. Schreiber (Zentr.), den Beitrag zu den Unterhaltungskosten einer Anstalt für die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche im Hinblick auf die vorbildlichen Auslandsanstalten um 60 000 auf 180 000 Mark zu erhöhen. Es folgte der Titel „Förderung der gesundheitlichen Hebung des Volkes“ mit 500 000 Mark. Abg. D. Dr. Mumm (D. Nat.) beantragte Erhöhung dieser Summe auf 1,5 Millionen Maxk. Ministerialdirektor Dammann warnte vor dieser Erhöhung, weil sie nur eine Dotation an die Länder darstellen würde. Auf eine Anfrage der Abg. Dr. Lüders (Dem.) be⸗ merkte der Regierungsvertreter wmeiter, daß eine reichs⸗ gesetzliche Regelung des Hebammenwesens zwar angestrebt, aber noch nicht erreicht sei, also vorläufig nur

meinde, 1 Gehöft.

Verhandlungen mit den Ländern

111.“

zum Deut

Nr. 55. Nichtamtliches.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

Nr. 9 des Reichsgesundheitsblatts vom 3. März 1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil I. Fortlaufende Meldungen über die gemeingefährlichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krank⸗ eiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Süßstoff zur Bier⸗ bereitung. Branntweineinfuhr. (Preußen.) Technische Assisten⸗ tinnen an medizinischen Instituten. Reichsgesundheitswoche. Schweinepestserum Zwangsimpfungen. (Hamburg.) Maßnahmen gegen die Einschleppung der Rinderpest. (Belgien.) Milch. Kadaver von kranken Tieren. (Niederlande.) Zollbehandlung von Geheimmitteln. Margarine (Luxemburg.) Schaffung einer Weinbaustation. Tierseuchen im Deutschen Reich, 15 Februar B Nichtamtlicher Teil. Abhandlungen: von Ostertag. Die rasche Wirkung der in den neuen Normativpbestimmungen festgelegten Maß⸗ nahmen zur Bekämpfung der Tollwut der Hunde. Ein Beispiel aus der letzten Tollwutverseuchung Württembergs. Fetscher. Zur Frage der Erblichkeit krimmeller Anlagen. C. Amtlicher Teil II. Monats⸗ tabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in 333 deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern. November 1925. Des⸗ gleichen in ausländischen Städtegruppen und einzelnen Großstädten. Wochentabelle über Eheschließungen Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren

Krankheiten in deutschen Ländern. Grundwasserstand und Boden⸗

wärme in Berlin, November 1925. Witterung.

Nr. 11 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern. vom 3. März 1926 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdeErl. 1. 3. 26. Eintragungsverfahren für ein Volks⸗ begehren „Enteignung der Fürstenvermögen“. Neuerschei⸗ nungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Hey⸗ manns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr 44. Vierkeljährlich 180 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM (einseitig bedruckt)5. 8

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Nachweisung

über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich

am 28. Februar 1926.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt 8 im Reichsgesundheitsamte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut, Rot Maul⸗ und Klauenseuche, Lungen⸗ seuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einbufer oder Schweineseuche und Schweinepest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage berrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um⸗ fassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Tollwnt (Rabies).

Preußen. Reg.Bes Gumbinnen: meinde, 1 Gehöft, Niederung 1, 1 (neu), pönen 1. 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: 1, 1 (1, 1), Neidenburg 1, 1 (1, 1), 9, 14 (1, 1) Berxlin: b. Kreistierarztbezirk 1, 1. Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 2, 3, Potsdam Stadt 1, 1, Weft⸗ havelland 3, 4 (I, 1). Reg.⸗Bez. Frankfurt: Königsberg i. Nm. 1, 1, Landsberg a. W 4, 4, Oststernberg 1, 1. Reg.⸗Bez. Stettin: Naugard 8, 9, Randow 1, 1. Grenzm. Posen⸗Westpreußen: Bomst 1, 1, Netzekreis 1, —, Schwerin a. W. 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Breslau: Breslau Stadt 2, 2, Breslau 2, 6 (1, 1), Brieg 1, 1 (1, 1), Glatz 1. 1, Militsch 1, 1 (1, 1), Striegau 1, 1, Wohlau 4, 2 (2. 2). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Bolkenhain 1. 1, Glogau 1, 1, Hoyerswerda 1,. 1, Landeshut 2, 2 (1, 1), Liegnitz 1, 1. Schönau 1, 8 Sprottau 1, 1, Guttentag 1, 1 (1, 1). Oppeln Stadt 1, 2 (1, 2), Oppeln 1, 1 (1, 1), Rosenberg O. S. 1, 1. Reg⸗Bez. Erfurt: Grafsch. Hohenstein 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Schleswig: Sege⸗ berg 1, 1. Reg.⸗Bez. Hannover: Hannover Stadt. 1, —, Hannover 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez Hildesheim: Alfeld 1, 1, Marienburg 1, 1. Reg.⸗Bez. Münster: Warendorf 1, 1. Bayern. Reg⸗Bez. Oberbayern: Erding 1, —, Freising Mühldorf a. J. 1. 1. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Bogen 3, 3 (2, 2), Deggendorf 1, —, Dingolfing 1, 1, Eggenfelden 1, 1. Griesbach 3, 3, Kelheim 1, —, Kötzting 2 (1. —), Landshut 2, 3 (—. 1), Ptlarrkirchen 1, 1, Vilshofen 3, 5, Wolfstein 2. —. Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Cham 1, —, Regensburg 7, 10, Roding 5, 5, Vohenstrauß 2, —. Reg⸗Bez. Oberfranken: Rehau 1, (1, —) Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Nürnberg Stadt 1, 3, Schwabach 1, 1. Reg⸗Bez. Unterfranken: Alzenau Haßfurt 1, 1, Kissingen 3, 3, Kitzingen 1, —, Lohr 4, 4, Schweinfurt Stadt 1, —. Reg.⸗Bez. Schwaben: Dillingen 1, —, Sonthofen 1, 1. Sachsen. K.⸗H. Bautzen: Bautzen 4, 4, Kamenz 5, 10, Zittau Stadt 1, 1. K⸗H Dresden: Dresden Stadt 1. 4 (—. 2) Großenhain 4, 4 K⸗H. Leipzig: Oschatz 2 3 (1, 2). K⸗H. Zwickau: Auerbach 1, 1 (1, 1), Werdau 1, 1. Braunschweig. Holzminden 1, 1.

178 Gehöfte;

Darkehmen 1 Ge⸗ Oletzko 2, 2, Stallu⸗ Johannisburg 4, 7, Lyck Rössel 5, 6 (1, 1), Sensbuig

Insgesamt: 84 Kreise usw., 157 Gemeinden, davon neu: 24 Gem., 27 Geh.

Rotz (Malleus). Reg ⸗Bez. Allenstein: Johannisburg 1 Ge⸗ inde, Berlin: 3 Kreistierarztbezirk 1, 1. Reg.⸗Bez. 83882 I 1. Nex. He Arnsberg: Bochum 1, 1. ayern. Reg.⸗Bez. ittelfranken: Erlangen 2, 3 Mecklenb.⸗Schwerin: Wismar 1, 1. 8 8—

Insgesamt: 6 Kreise usw., 7 Gemeinden, 8 zfte; davon neu: 2 Gem., 3 Geh. Gehöfte;

Lungenseuche des Rindviehs (Pleuropneumonia bovum contagiosa). Preußen. Reg ⸗Bez. Hannover: Linden 1 Geneinde, 1 Gehößt (neu). Anhalt: Cöthen 1, 2. Insgesam:. 2 Kreise, 2 Gemeinden, 3 Gehöͤfte; davon neu: 1 Gem, 1 Geh.

Pockenseuche der Schafe (Variola ovium). Frei

Preußen.

Beschälseuche (Exantheme coitale paralyticum). Thüringen: Meiningen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Sonders⸗ hausen 1, 1, Weimar 4, 4.

Insgesamt: 3 Kreise, 6 Gemeinden, 6 Gehöfte.

18

für Augabe B

Berlin, Sonnabend, den 6. März

8 9

sanzeiger

1926

Maul⸗ und Klauensenche (Aphthae epizooticae), Rüude der Einhufer (Scabies equorum), Schweineseuche und Schweinepe

(Septicaemia suum et pestis sunm)

a) Regterungs⸗

u w. Bezirte

Maul⸗ und Klauenseuche

8 ——

Räude der Einhufer

—-

Schweineseuche und Schweinevpest

Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Länder,

insgesamt

davon neu

insgesamt davon neu

insgesamt

davon neu

die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind

Kreise usw.

8

Gehoͤfte

b

2

2

14

Preußen. Königsberg. Gumbinnen Allenstein.. Westpreußen Berlin...

Potsdam .. Frankfurt..

Stettim Köslin.. EEE11“X“; Grenzm. Posen⸗Westpr. WF““ vbbFö. eirn . Magdeburg. Merseburg. Erfurt .. Schleswig Hannover. Hildesheim Lüneburg. Stade.. Osnabrück Aurich.. Münster. Minden Arnsberg. Cassel... Wiesbaden Koblenz .. Düsseldorfö. 11““ bb--»8»8 Sigmaringen..

0 902œE do

ο% οo 9 0

Bayern. Oberbayern.. Niederbayern.. Pfalz ..220 0 Oberpfalz.. Oberfranken. Mittelfranken. Unterfranken.. Schwaben.

Sachsen. Bautzen.. Chemnitz. Dresden.. LeipzigH . Ivöö85

Württemberg. Neckarkraib. Schwarzwaldkreis.. Jagstkreis.. Donaukreis...

Baden. KoönG Freibur Karlsru se. Mannheim

Thüringen..

Hessen. Starkenburg... Oberhessen.. Rheinhessen.

... Mecklb.⸗Schweri

Oldenburg Landest. Oldenburg. 4 Lübeck...

Birkenfeld Braunschweig. bbbeb““ Bremen. bbbb““ Schaumburg⸗Lippe

229Sebdoerns

85 100

11 452

150 19

186 279 2 2 17 35 4 17 19 36 8 34 16 36

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EIEPSenrode FBzCePecgeechen SeSreeeeede

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11 üocCUo⸗

Deutsches Reich am 28. Februar 1926..

am 15. Februar 1926..

641 641

5231 4799

14 539

1535

13 448

b) Betroffene Kreise usw. ¹)

Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae). 1: Braunsberg 2 Gemeinden, 4 Gehöfte (davon neu: ), Heilsber (1, 1), Mohrungen 2, 2 lI, 1),

1 Geh), i. Pr. 2, Pr. Holland 4, 5 (2, 3),

ischhausen 16, 26 (1,

(1. 1), Darkehmen 4, 4 (I1, 1), Niederung 1,

2, 3 (1, 2), Ragnit 1.

4: Marienwerder 5, 5 (2, 2), Rosenberg i. Wesspr

1 1 4. Krbez. 5 (1), 8. Krbez. 5, 9. Krbez. 7. Storkow

5: 2. Kreistierarztbezirk 6 Geh. (davon neu

5 Krbez 18 (9), 6. Krbez 4 (2),

1736

1

Gem., g 4, 6 (1, 1) Königsberg G Pr. Eylau 2, 2 (1, 1) Rastenburg 2, 2. 2:

Angerburg 4, 4

1 (1, 1), Pillkallen 1, Stallupönen 1, 1. 3: Allenstein 8, 9, Lötzen 1, 1 (1. 1), Ortelsburg 2, 2. Osterode i Ostpr. 4, 4

fI. 1).

2, 2, Stuhm

—: 2), 3. Krbez 9 (1), 1 7. Krbez. 14, 6: Angermünde 25, 53 (9, 26), Beeskow⸗ 5, 8 (2, 3), Brandenburg a. H. Stadt 1, 5 (—, 2),

¹1) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die T

entsprechende laufende Nr. aus der v

rstehende

belle aufe

führt.

123 187 32 106 117 16

Eberswalde Stadt 1, 2 (—, 1

(12, 30), Niederbarnim 18, 64 (2,

Osthavelland 22, 32 (3, 12),

157 259 y299 ), Jüterbog⸗Luckenwalde

80 92 32, 94

23), Oberbarnim 23, 70 (5, 17),

Ostprignitz 26, 56 (5, 7), Prenzlau

37, 75 (9, 28), Ruppin 12, 33 (2, 4)⸗ Teltow 24, 67 (6 12), Templin

6,. 14 (3, 7), Westhavelland 23, 53 (2, 9),

Zauch⸗Belzig 59, 175 (11, 128]. (I. 2), Cottbus 9, 11 Stadt I, (6, 11),

Landsberg 4, 9,

(1 h. II

(3, 3), Greifenberg 17, 38 (4. gard 28, 84 Lil; 42), Pyritz 5, 5 Regenwalde !.

münde 8, 13 (3, 6), 4,4 (3

r.20 (3, 4), Saatzig 8, 8, S Usedom⸗Wollin 18, 26 3), Bublitz 1, 1, Kolberg⸗Körlin 2, 3 (—,. 1), Köͤslin 4,

Westprignitz 23, 70 (4, 6),

7: Arnswalde I, 1, Calau 8, 9

3 * (3. 4),

3 „41 Demmin 11, 25

(6, 6), Crossen 4, 6 (2, 4), Frankfurt a. O. 3, Guben 4, 4 (4, 4), Königsberg i. Nm Lebus 25. 35 (8, 10), (1, 3), Lübben 14, 79 (1, 11), Oststernberg 5, 6 (1 Spremberg Weststernberg 7, 8 (5, 6), Züllichau⸗Schwiebus 1. 8: Anklam 1,. 1 (1, 1), Cammin 10, 14 11),

19, 42

Luckau 2, 4 „2), Soldin 1, 1

(2, 2), (5. 21)

Greifenhagen 4, 4 (2, 2), Nau⸗

(2, 2), (1. 2).

Randow 21, 57 (9, 45), tettin Stadt 1, 1, Uecker⸗ 9: Belgard