1926 / 60 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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nsa⸗Ufer 1, Bernhard Wolff in Char⸗ ottenburg, Bleibtreustraße 41, und Felix Horwitz in Charlottenburg, Joachtms⸗ thaler Straße 35, ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und der Kaufmann Otto Schmidt in Berlin, Melanchthonstraße 15,

als Aufsichtsperson bestellt Amtsgericht Berlin⸗Mitte Abt. 81, Nn. 149. 26, den 8. März 1926.

Berlin. [139203] Die Geschäftsaufsicht über die Firma & Brinitzer zu Berlin, Neue riedrichstr. 77, alleiniger Inhaber Kauf⸗ mann Adolf Herrnstadt zu Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Landhausstr. 3, ist infolge rechts⸗ kräftigen Zwangsvergleichs beendet Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt 83, Nn. 672. 25, den 8. 3. 26.

Berlin-Schöneberg. [139204] Dem Antrage der Firma A. Voltz & Co. Gesellschaft m. b. H. Installations⸗ geschäft in Berlin W. 35, Potsdamer Straße 113 a, vom 26 Januar 1926 auf Anordnung der Geschäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 1. März 1926, nachmittags 12 Uhr 13 Min, stattgegeben. Zur Be⸗ aufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldnerin wird der Rechtsanwalt Dr. Pohl in Berlin W. 66, Wilhelm⸗ traße 43 b bestellt Anmeldungen irgend⸗ welcher Forderungen bei Gericht können nicht stattfinden. Anfragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsichtsperfon zu richten. Berlin⸗Schöneberg, den 1. März 1926. Das Amtsgericht Abteilung 9.

Breslau. [139205] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Nitsche in Fa Karl Jenke in Breslau, Katharinen⸗ straße 18, ist nach eingetretener Rechts⸗ kraft des den Vergleich bestätigenden Be⸗ schlusses vom 9. Februar 1926 beendigt. (41. Nn. 326/25.) Breslau, den 5. März 1926. Das Amtsgericht.

Breslan. [139206] Durch Beschluß vom 5. März 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Konrad Klichowski in Firma Klichowskt & Schröder in Breslau, Bohrauer Straße 7 (Großhandlung für techniiche Oele und Fette), angeordnet. Aufsichtsverson ist der Kaufmann Jo⸗ hannes Nitschke in Breslau, Hirsch⸗ straße 8. (41. Nn. 9/26.) Breslau, den 5. März 1926. Das Amtsgericht.

Breslan. [139207]

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Inhaberin des Strumpf⸗ auses Lena“, Lucie Lehnart in Breslau, Neue Sandstraße 14, wird die Geschäfts⸗ aufsicht auf Antrag der Schuldnerin auf⸗ gehoben. (42. Nn. 28/26.)

Breslau, den 6. März 1926.

Burg, Bs. Magdeb. [139208]

In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Fabrikbesitzers Otto Schüler in Burg b. M., Inhaber der Firma Otto Schüler in Burg und der Firma Steinle & Sohn in Burg. ist zur Abhaltung einer Gläubigerversamm⸗ lung Termin auf den 17. März 1926, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Burg b. M., Zimmer 15, anberaumt. Tagesordnung: I. Aufklärung des Ge⸗ meinschuldners Herrn Otto Schüler über seine persönlichen Vermögensverhältnisse. 2 Bericht der Geschäftsaufsichtsperson und des Gläubigerbeirals über den Stand der Sache, insbesondere über die Be⸗ gründung des Zwangsvergleichsvorschlags vom 27. Februar 1926. 3 Beschluß⸗ fassung über einen die Gläubiger be⸗ friedigenden Zwangsvergleich und event. uͤber die sonst zu ergreifenden Maßnahmen.

Burg b. M., den 9. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 5.

Burgstädt. [139209]

Ueber das Vermögen der Firma Frank & Leermann, Spezialfabrik elektrischer Apparate in Hartmannsdorf, Bez. Lyig., ist heute gemäß § 1 der Verordnung vom 14. Dezember 1916 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet und zur Aufsichtsperson der Kaufmann r Kurt Schroff in Hartmannsdorf,

ez. Lpzg., bestellt worden. 8

Burgstädt, den 9. März 1926.

Das Amtsgericht.

Chemnitz. [(139210]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögeu der Manufaktur⸗, Kurz⸗ und Filzwarenhändlerin Hedwig vhl. Vetter⸗ mann, all. Inh. der Fa. Paul Kost in Chemnitz, Palmstr. 6, wird hiermit ge⸗ mäß der Bundesratsverordnung vom 14. 12. 1916 in Verbindung mit den Ver⸗ ordnungen vom 8.2. 1924 und vom 14. 6.1924 die Geschäftsaufsicht angeordnet, da ihre Zweckmäßigkeit dargetan ist. Als Aufsichts⸗ person wird der Handelsvertreter Rein⸗ hard Schänderlein in Chemnitz, Hedwig⸗ straße 13 II, bestellt.

Amtsgericht Chemnitz, Abt. A 18. den 6. März 1926.

Crefeld. [139211] In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Firma Ernst Hambloch, Holzhandlung in Crefeld, Marktstraße Nr. 117, wird das Verfahren nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben C(refeld, den 26. Februar 1926.

Dahn. Das Amtsgericht Dahn (Pfalz) hat am 6. März 1926 über die Firma „Hermann Seibel, Schuhfabrik Kurpfalz in Hauen⸗ stein“, Inhaber Hermann Josef Seibel, Schuhfabrikant daselbst, das Geschäfts⸗ aufsichtsverfahren angeordnet Aufsichtsperson den Kaufmann Friedrich Spitzfadem in Pirmasens aufgestellt.ü Dahn, den 8. März 1926. Amtsgericht Deggendorf. [138990] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Baldur⸗Pianoforte⸗Fabrik A. G. Sitz Degge dorf, Zweigniederlassung Frankfurt a. M., ist, nachdem der den Zwangsver⸗ gleich bestätigende Gerichtsbeschluß vom 10. Februar 1926 rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 26. Februar 1926. Amtsgericht

Dresden. [139213] Die durch Beschluß vom 6. Januar 1926 über das Vermögen des Kaufmanns Otto Friedrich Ranft in Dresden⸗Briesnitz⸗ Wettiner Str. 6, als Alleininhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Ranft und Süß in Dresden, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben. Amtsgericht Dresden, Abt. II, am 5. März 1926.

Düsseldorf. [139214 Am 5. März 1926, mittags 12 ¾ Uhr, ist die Firma Linke⸗Kirschner⸗Werke, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung zu Düsseldorf, Copernikusstraße 26 Werk⸗ zeuge und Maschinen unter Geschäfts⸗ aufsicht gestellt. Aufsichtsperson ist der Treuhänder Hubert van den Daele in Düsseldorf, Heinestraße 9 a. Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.

Düsseldorf. [139215] Am 5. März 1926, Mittags 12 ¾ Uhr, ist die Firma Friedrich Kirschner“, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung zu Düssel⸗ dorf, Copernikusstraße 26 Reiseartikel und Lederwaren unter Geschäftsaufsicht gestellt. Aufsichtsperson ist der Treu⸗ händer Hubert van den Daele in Düssel⸗ dorf. Heinestraße 9 a.

Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.

Elberfeld. (139217] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Julius Moses in Elberfeld, Alter Markt 10, ist gemäß § 69 G⸗A⸗V. beendet, nachdem der Beschluß vom 12. Fe⸗ bruar 1926, durch welchen der Zwangs⸗ vergleich bestätigt worden ist, rechtskräftig geworden ist. Elberfeld, den 1. März 1925. Amtsgericht. Abt. 13 8

Elberrfeld. [139216] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Rabe, Inhabers der gleichnamigen Firma in Elberfeld, Hofaue 72, ist am 2. März 1926 auf Antrag des Schuldners auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Emden. [139218] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Gehr. Ehbrecht in Emden ist, nachdem der Beschluß vom 11. Februar 1926, durch den der Zwangsvergleich be⸗ stätigt ist, Rechtskraft erlangt hat, auf⸗ gehoben.

Emden, den 4. März 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Falkenstein, Vogtl. [139219] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Stickereifabrikanten Friedrich Hermann Bauer in Dorfstadt, Inhabers des unter der Firma Hermann Bauer in Dorfstadt betriebenen Spitzen⸗ und Stickereifabrikationsgeschäfts, hat sich er⸗ ledigt, nachdem der im Vergleichstermin vom 15. Februar 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ 8” des hiesigen Amtsgerichts vom 18. Februar 1926 bestätigt worden ist. Amtsgericht Falkenstein i. V., den 5. März 1926. (G.⸗A. 13/25.)

Frankenhausen, KyfTh. [139220] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Höring in Frankenhausen, Kloster⸗ straße 4, Inhaber eines Manufaktur⸗ und Modewarengeschäfts, wird von heute mittag 12 Uhr ab die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Prozeßagent Albert Landgraf in Frankenha usen bestellt. Frankenhausen, den 8. März 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Frankfurt, Main. [139221] Ueber das Vermögen der Firma Halenza & Markmann, Frankfurt a. M., Taunus⸗ straße 47, Inhaber Kaufmann Bodo Krevet in Frankfurt a. M, wird heute, den 6. 3. 1926, vormittags 10 Uhr 35 Minuten, die Geschäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Zum Aufsichtsführer wird Rechtsanwalt Dr. Kablitz in Frankfurt a. M., Wiesenstraße 2, bestellt. Frankfurt a. M., den 6. 3. 1926. Amtsgericht. Abt. 17.

Gelsenkirchen. [139223] Das Verfahren, betreffend die Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Kauf⸗ manns Vinzenz Thiel Inhabers der Firma Th. Hirnstein in Gelsenkirchen Alter Markt Nr. 5, ist heute aufgehoben, nachdem der Beschluß vom 22. Januar 1926, durch welchen der Zwangsvergleich bestätigt ist, rechtskräftig geworden und die Geschäftsaufsicht beendigt ist.

[139212]9† Gelsenkirchen.

und als

istraße 46, als Inhaber der Firma Besteck

[139222]

Uever das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Jortzik in Gelsenkirchen, Alter Markt 8, ist auf den am 1926 eingegangenen Antrag heute die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Geschaftsaufsichts⸗ person ist der Verbandsdirektor A Feld⸗ mann in Gelsenkirchen bestellt.

Gelsenkirchen. 5 März 1926.

Amtsgericht.

Glogau. [139224]

Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Landwirts Nikolaus Dexheimer in Bergvorwerk wird auf dessen Antrag auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Glogau, 6. März 1926.

Hamburg. [139225] Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Max Hirsch Koppel, Grindelhof 62 I, Geschaft: Thiel⸗ beck 10, Partiewaren in Modeartikeln, Aufsichtsperson: Georg Bergmann, Lilien⸗ straße 36. Hamburg, 6. März 1926. Das Amtsgericht.

Hannover. [139226] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Otte in Hannover, Gellert⸗

& Schultz in Hannover, Nordfelderreihe 1, wird heute, am 8. März 1926, vormittags 10 Uhr, zur Abwendung des Konkurses vie Geschäftsautsicht angeordnet. Zur Ge⸗ schäftsaufsichtsperson wird der Direktor E. Hintzmann in Hannover, Georgstraße 16, bestellt. Amtsgericht Hannover.

Hindenburg, O0. S. [139227]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Simon Fischer in Zaborze, Broja⸗ straße 24, ist die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet und Kaufmann Ferdinand Pollack in Hindenburg, O. S., Schecheplatz, zur Geschäftsaufsichtsperson bestimmt. 1. Nn 22/26. Hindenburg, O. S., den 2. März 1926. Amtsgericht.

Hindenburg, O0. S. [139228] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Arthur Grünberg in Hindenburg, O. S., Kronprinzenstraße 94, ist die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet und zur Auf⸗ sichtsperson Kaufmann Ferdinand Pollack in Hindenburg, O. S., Schecheplatz, be⸗ stimmt worden. 1. Nn. 21/26. Hindenburg, O. S., den 2. März 1926. Amtsgericht. Hindenburg, O. S. [139229] Ueber das Vermögen der Firma Vinent Kutz u. Co. Inh. Elisabeth Totschek in Zaborze A, Kronprinzenstraße 97, ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und zur Aufsichtsperson Bücherrevisor Viktor Kornath in Hindenburg, O. S., Scheche⸗ straße 10, bestimmt worden. 1. Nn. 25/26. Amtsgericht. Hindenhurg, O0. S. [139230] Ueber das Vermögen des Schuhwaren⸗ händlers Stanislaus Zielonka in indenburg, O. S., Bahnhofstraße 4 ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und zur Aufsichtsverson Bücherrevisor Viktor Kornath in Hindenburg, O. S., Scheche⸗ straße 10, bestimmt worden. 1. Nn 26/26 Hindenburg, O. S., den 2. März 1926. Amtsgericht.

Hindenburg, O0. S. [139231] Ueber das Vermögen des Kaufmanns osef Herzberg, Destillations⸗ und igarrengeschäft in Hindenburg, . S., Kronprinzenstraße Nr. 139, ü8 die Geschäftsaufsicht angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Schaefer in Hinden⸗ burg, O. S., zur Aufsichtsperson bestimmt worden. 1. Nn. 29/26. Hindenburg, O. S., den 2. März 1926. Amtsgericht. Hindenburg, O0. S. [139232] Ueber das Vermögen der Firma Salo Bottenbreiter in Zaborze I ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und Kauf⸗ mann Ferdinand Pollack in Hindenburg, O. S., Schecheplatz, zur Aufsichtsperson bestellt worden 1. Nn 20/26. Hindenburg, O. S., den 2. März 1926 Amtsgericht.

Hindenburg, O0. S. [139233] Ueber das Vermögen des Fahrrad⸗ händlers Paul Peschke in Hinden⸗ burg, O. S., Kronprinzenstraße 78, ist die Geschäftsaufsicht angeordnet und zur Aufsichtsperson Bücherrevisor Viktor Kornath in Hindenburg, O. S. Scheche⸗ straße 10, bestimmt worden. 1. Nn. 24/26. Hindenburg, O. S., den 2. März 1926. Amtsgericht.

Holzminden. [139234] Ueber das Vermögen des Dampfsäge⸗ werksbesitzers Otto Mundt hier ist am 8. März 1926 die Geschäftsaufsicht an⸗ eordnet. Der Kaufmann Ernst Bentz ier ist als Geschäftsaufsichtsperson bestellt. den 8. März 1926.

eer Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Kirchheim u. Teck. [139235] Beschluß vom 6 März 1926: Ueber die Firma Theodor Hagmayer, Strumpf⸗ fabrik in Kirchheim u. T, wird die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird Herr Kaufmann Emil Aheimer in Kirchheim⸗Teck bestellt.

Amtsgericht Kirchheim u. T.

Köln. 1139237] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Philipp Schäfer, Alleininhaber der Firma Schulze und Schäfer in Köln. Gereons⸗

Amtsgericht. Abt. 3.

Gelsenkirchen, 25. Februar 1926. 8 Amtsgericht. 8

13 Februar

aufsicht angeordnet worden. Aufsichts⸗ person ist Rechtsanwalt Dr. C. Trimborn in Köln

Amtsgericht, Abteilung 81, in Köln.

Köln. [139236]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Samuel Bienstock. Inbabers einer Herren⸗ und Damenkonfektionshandlung in Köln, Thieboldegasse 111, ist am 5. März 1926 die Geschäftsaufsicht angeordnet worden Aufsichtsperson ist Rechtsanwalt Dr. Julius Faßbender I. in Köln, Gereonstr. 35.

Amtsgericht, Abt. 78, Köln. d—

Krenuzburg, O0. S. [139238] Auf Antrag des Kaufmanns Fritz Spiller in Kreuzburg O S. (Inhaber der Sterndrogerie) wird gemäß der Bekannt⸗ machung über die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses in der Fassung der Verordnungen vom 8. Februar 1924 und 14. Juni 1924 die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Antragstellers eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Berthold Przvrembel in Kreuz⸗

burg O. S. bestellt,. 3 Nn. 4/26.

Amtsgericht Kreuzburg O. S.,

den 6. März 1926.

Leer, Ostfriesl. [139240] Ueber das Vermögen der Firma Menkel & van der Berg in Leer sowie über das persönliche Vermögen der beiden Inhaber Kaufleute Car! Menkel und Mozes van der Berg, daselbst, ist heute die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der beeidigte Bücherrevisor Hero van Jindelt in Leer bestellt. Es wird ein Gläubiger⸗ beirat bestellt. Als Gläubigerbeirats⸗ mitglieder werden ernannt die Kaufleute Ernst Rothschild, in Fa. Röttgen & Ferber in Elberfeld, Constapel, in Fa. P. Schulte A.⸗G., dafelbst, und Leo Löwenstein, in Fa. gleichen Namens, daselbst. 8 Leer, den 5. März 1926. Das Amtsgericht. T.

Lennep. [(139239] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma August Fomm, Hückeswagen, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangs⸗ vergleich beendet. Lennep, den 3. März 1926. Das Amtsgericht.

Lyck. [(139241] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Egon Schneider, Inhabers der Firma Sächs. Engros⸗Lager Kaiser & Co. in Lyck, ist am 4. März 1926 die Geschäfts⸗ aufsicht eröffnet. Aufsichtsperson: Ober⸗ postsekretär a. D. Schlicker in Lyck. Lyck, den 4. März 1926. Amtsgericht.

Mannheim. [139242] 5 Z. K. 66/25. Nachdem der im Termin vom 16. Februar 1926 bestätigte Zwangs⸗ vergleich die Rechtskraft beschritten hat, ist die am 16. Dezember 1925 über das Vermögen der Firma Gebr. Ullmann A G. in Mannheim, Friesenheimer Straße 18, angeordnete Geschäftsaufsicht beendet. Mannheim, den 3. März 1926. Amts⸗ gericht. B.⸗G. 5. 1“

Mannheim. [139243] Die Firma Heinrich Hartmann in Mann⸗ heim, H. 4. 27, wird unter Geschäftsauf⸗ sicht gestellt. Zur Aufsichtsperson wird Kaufmann Otto Henne in Mannheim, O. 2. 7a, bestellt.

Mannheim, den 6. März 1926.

Amtsgericht B.⸗G., 4.

München. [139244] Am 6. März 1926, mittags 12 Uhr, wurde über das Vermögen der Firma W. Vogl, off. Hand.⸗Ges. Zigarren⸗ geschäft in München, Donnersberger Str.45, Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Aufsichtsperson: Bank⸗ direktor a. D. Julius Kaufmann in München, Möhlstr. 21.

Amtsgericht München.

Münnerstadt. [139245] Das Amtsgericht Münnerstadt hat am 8. März 1926, vormittags 11 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns und Möbel⸗ schreiners Adolf Leidner in Münnerstadt E“ zur Abwendung des Kon⸗ kurses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist Rechtskonsulent Johann Wirth in Münnerstadt bestellt.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Obergloganu. [139246] In der Geschäftsaufsichtssache über das Allodvermögen des Grafen Hans Georg von Oppersdorff in Schloß Oberglogau wird die Frist zur Einreichung eines den Erfordernissen des § 41 Abs. 1 des Ge⸗ setzes genügenden Antrags des Schuldners auf Eröffnung des ETö gemäß § 66 Abs. 2 Nr. 32² des Gesetzes auf Antrag des Schuldners bis zum 18. April 1926 verlängert, da er nach⸗ gewiesen hat, daß die Mehrzahl der be⸗ kannten beteiligten Gläubiger der Ver⸗ längerung zustimmten und die Forderungen der zustimmenden Gläubiger mehr als die Hälfte der Gesamtsumme der Forderungen der bekannten beteiligten Gläubiger be⸗ tragen.

Oberglogau, den 18. Februar 1926.

Das Amtsgericht.

Rheine, Westf. [139247] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Rheiner Fahrzeughaus Hermann Beimesche, Rheine, ist angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Rein⸗ hard Tinkl in Münster, Gerichtsstraße 8, bestellt.

haus, ist am 2. März 1926 die Geschäfts⸗

8 * [139248] sSchwarzenberg, Sachsen.

Die über das Vermögen der Firma Arno Menzer, Meiallwarenfabrik in Schwarzenberg, Sa., angeordnete Geschäftsaufsicht wird hiermit aufgehoben, nachdem der Beschluß des hiesigen Amts⸗ gerichts vom 12 Februar 1926 durch den der von der Schuldnerin angebotene, im Vergleichstermin vom 10. Februar 1926 angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, Rechtskraft erlangt hat.

Amtsgericht Schwarzenberg.

siegen. [139249] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens gemäß der Bekannt⸗ machung des Bundesrats vom 14. De⸗ zember 1916 in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 8. Februar und 14 Junt 1924 wird hierdurch über das Vermögen der Firma Heinrich Schaumann G m. b. H., Blechwarenfabrik und Kesselschmiede, in Weidenau angeordnet. Zur Geschäfts⸗ aufsichtsperson wird bestellt Rechtsanwalt Dr. Stenger in Siegen. Amtsgericht Siegen, den 5. März 1926, nachm. 3 Uhr 10 Minuten.

Stargard, Pomm. (139250]

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Musikinstrumentenhändlers Heinrich Wendt in Stargard i. Pomm., Breite Straße Nr. 30, wird gemäß § 1 der Bekannt⸗ machung über die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses vom 14 Dezember 1916 /8. Februar und 14 Juni 1924 an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Albert Seiler in Stargard i. Pomm bestellt

Amtsgericht Stargard i. Pomm,

den 9. März 1926.

Stettin. (139251]

Ueber den Kaufmann Alexander Rosen⸗ berg, als alleinigen Inhabers der Firma Alexander Rosenberg (Kurz⸗ und Woll⸗ waren), Stettin, Beutlerstraße 2/3., ist am 6. März 1926 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Julius Scherk in Stettin, Augustaplatz 1. Stettig, den 6. März 1926 3

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Stettin. [139252] Ueber den Kaufmann Paul Zothner als alleinigen Inhabers der Fa Paul Zothner (Herrenartikel), Stettin, Afchgeberftraße 6, ist am 6. März 1926 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor M. Avellis in Stettin, Lessingstraße 9. Stettin, den 6. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 6

Stralsund. [139253] Ueber das Vermögen der Stralfunder Drahtgeflecht, und Matratzenfabrik in Stralsund (Inhaber W. Schoschies) wird die Geschäftsaussicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Wilhelm Ohlerich in Stralfund bestellt. Eine Gläubigerver⸗ sammlung findet am 29. März 1926, vormittags 10 Uhr, statt. Stralfund, den 5. März 1926.

Das Amtsgericht.

UIlm, Donau. [(139254] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Friedmann & Molfenter, Aktiengesellschaft in Ulm, ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 17. Februar 1926 rechtskrättig geworden ist. Amtsgericht Ulm.

Wiedenbrück. [139255] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kunstschreiners Hermann Wiet⸗ feld zu Wiedenbrück wird aufgehoben, da der den Zwangsvergleich bestätigende Be⸗ schluß rechtskräftig geworden ist. Wiedenbrück, den 5 März 1926.

Das Amtsgericht.

Wiesbaden. [139256 Auf Antrag des Tapezierermeisters Heinri Marx in Biebrich am Rhein, Rathaus⸗ straße 51, wird heute, um 11 Uhr vor⸗ mittags, über das gesamte Vermögen des Genannten die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Heinrich Greger in Biebrich a. Rh. bestellt. Forderungsanmeldungen sind bei Gericht nicht zu bewirken. 8 Wiesbaden, den 5. März 1926. Amtsgericht. Abt. 17.

Wismar. 1139257] Der Schuhwarenhändler Karl Benzin in Wismar ist unter Geschäftsaufsicht des Kaufmanns Wilhelm Ihden daselbstgestellt. Amtsgericht Wismar, 9. März 1926.

[1392581 Wittenberge, Bz. Potsdam. Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Knabe, hier, ist beendigt, da der Beschluß, durch welchen der Zwangsvergleich bestätigt war, am 23. Februar 1926 rechtskräftig geworden ist. Wittenberge, den 6. März 1926. Das Ametsgericht.

[139259] Wittenberge, Bz. Potsdam. Ueber das Vermögen des Tapezie

meisters Walter Schmidt, hier, Moltke⸗ straße 16, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bücher revisor Karl Pilot, hier, Bismarckstr. 24 bestellt. Wittenberge, den 7. März 1926.

Das Amtsgericht.

Rheine, den 5. März 1926. Das Amtsgericht.

von innerpolitischen Streitigkeiten.

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Deutsches Reich.

amtlichen Großhandelsinderziffer vom

Bekanntgabe der 10. März 1926.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 10. März 1926.

Die auf den Stichtag des 10. März berechnete Groß⸗ handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem Stande vom 3. März (117,3) um 0,3 vH auf 117,6 gestiegen. Höher lagen die Preise für Roggen, Hafer, Zucker, Fleisch, Treibriemenleder, Rohjute und Zinn. Gesunken sind die Preise für Butter, Schmalz, Hopfen, Baumwollhalbwaren, Hanf, Blei und Zink. Von den Hauptgruppen haben die Agrarerzeugnisse von 111,3 auf 111,9 oder um 0,5 vH an⸗ gezogen, mährend die Industriestoffe von 128,5 auf 128,3 oder um 0,2 vH nachgaben.

Berlin, den 11. März 1926.

Statistisches Reichsam J. V.: Dr. Platzer.

Dentsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmittag eine öffentliche Vollversammlung ab. Mit dem Beschluß des Reichstags, betr. Hinausschieben des Termins, an dem die volle Friedens⸗ miete bezahlt werden muß, vom 1. April auf den 1. Juli d. J., erklärte sich der Reichsrat laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger einverstanden. Fsc. gewiesen wurden die Gesuche von vier Schiffahrtsgesellschaften, deutsche Auswanderer nach Kanada befördern zu dürfen. Ge⸗ nehmigt wurde die Verordnung über Bildung der Grund⸗ wertausschüsse und der Gewerbeausschüsse bei den Finanzämtern und über das Verfahren dieser Ausschüsse. Einstimmig ohne Debaite wurde angenommen ein Gesetz⸗ entwurf zur Abän derung des Gesetzes zum Schutz der Republik dahin, daß der Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik nicht mehr in Strafsachen zuständig sein soll. Republikschutzgesetz selbst bleibt im übrigen bestehen.

Angenommen wurde ferner ein Gesetzentwurf über einen deutsch⸗estnischen Schiedsgerichts⸗ und Vergleichs⸗ vertrag. Dieser Vertrag entspricht genau dem mit Finnland abgeschlossenen Vertrage.

Der Reichsrat stimmte sodann einem G zu, durch welchen die Kartoffelverordnung vom 24. August 1920 formell aufgehoben wird. Durch diese Verordnung war der Minister für Volksernährung und Landwirtschaft seinerzeit ermächtigt worden, die gewerbliche Verwendung von Kartoffeln einzuschränken.

Deuutscher Reichstag. 176 Sitzung vom 11. März 1926, nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Am Regierungstische: Reichsminister des Innern

Dr. Külz. Löbe 1 Uhr

Präsident 20 Minuten.

Die zweite Lesung des Reichshaushaltsplans für das Innenministerium wird fortgesetzt.

Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) bittet, die tragenden Kräfte und die bewegenden Ideen des deutschen Volkstums mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir sprechen zuviel vom Staate und zu wenig von der Nation. Dabei ist die Entwicklung der Nation noch nicht abgeschlossen. Ein mühseliger Weg liegt noch vor uns. Es fehlt uns das starke Nationalbewußtsein der Franzosen und die granitene Härte der Angelsachsen. Wir haben noch ein Uebermaß Alle außenpolitische Aktions⸗ kraft wird geschwächt, wenn nicht eine starke innenpolitische Ein⸗ heitsbewegung vorhanden ist. Die deutsche Nation stammt aus 111“ kulturellen Grundvoraussetzungen. Sie ist eine Berschmelzung von Rasse und Sprache, von Recht und Sitte, aber auch von Religion und Bildung, von Wissenschaft und Kunst. Die Ketten von Versailles müssen das deutsche Volk zusammenschmieden.

eröffnet die Sitzung um

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden ister, die im Wortlaute wiedergegeben sind. ö 8 8 8 1““

der Herren Min

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einschließlich des Portos abgegeben.

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Die Nation braucht die innere Anteilnahme aller Staatsbürger. Das große Problem der Nationalisierung des Proletariats ist noch zu lösen. Es war das Verhängnisvolle an der nationalen Ent⸗ wicklung des 19. Jahrhunderts, daß sie sich zu stark auf die Ober⸗ schichten und privilegierten Stände aufbaute. Andere Völker haben für den nationalen Gedanken früher eine breitere Basis gefunden. Es ist unsere größte Aufgabe, in Deutschland den Gedanken der Nation auf die breiteste Grundlage zu stellen. Die Aussohnung mit dem Proletariat ist mehr Herzenssache als Verstandessache. (Zustimmung.) An dieser inneren seelischen und geistigen Um⸗ stellung fehlt es uns noch. Der Redner bedauert in diesem Zu⸗ sammenhang, daß die kulturellen Zwecke im Etat immer noch zu kurz kämen. Besonders für die Fesesepes etpehen seien größere Aufwendungen notwendig, die allen Kindern des Volkes zugute⸗ kommen sollen. Es müsse festgestellt werden, weite Kreise der E“ dem Proletariat schon wesentlich nähergekommen sind. Leider gebe es Kreise in der deutschen Politik, die diese Ein⸗ gliederung des Proletariats nicht sehen wollen. Wir sind der Auf⸗ fassung, daß eine harmonische Auseinandersetzung in der deutschen Nation möglich ist. Für uns muß die deutsche Nation sozial ein⸗ gestellt sein und gegenüber dem einfachsten Volksgenossen in gewissem Grade sozial mütterlich handeln. Im andexren Falle würde die deutsche Nation minderwertig bleiben unter den Völkern Europas. Die Nation ist für uns das lebendige freie Zusammen⸗ spiel von Persönlichkeiten, die am Staat mit innerer Anteilnahme abeiten. Notwendig ist auch ein inneres Verhältnis zum Aus⸗ landsdeutschtum, das wir aber einteilen üssen in eine innen⸗ und außenpolitische Verantwortung. Nicht törichte irredentistische Ab⸗ sichten beseelen uns, sondern das Auslandsdeutschtum muß vom Mutterlande geistig erobert und seelisch durchdrungen werden. (Beifall.) Dem Werke Bismarcks fehlte der soziale Klang, der die Verfassung von Weimar durchzieht, und an dessen Ausgestaltung wir unaufhaltsam arbeiten müssen. Diese Aufgabe haben wir besonders 8 beim Innenministerium zu erfüllen. Der Bismarckschen Verfassung fehlte weiter das große Erlebnis des besetzten Gebietes, der Gefährdung des Grenzlanddeutschtums, das Problem der Liquidation des verlorenen Krieges und die gigantische Aufgabe der Völkerversöhnung. Die Tatsache des besetzten Gebiets 8 für das deutsche Nationalbewußtsein ein ungeheunrer seelischer

ewinn. Wir müssen uns klar werden, daß der Schwerpunkt unserer Politik sich langsam nach Westdeutschland verlegt. Die Tatsache des besetzten Gebiets ist der Wegbereiter zu einer neuen Entwicklung. In die Frage des Ju“ zwischen Auslandsdeutschtum und deutscher Nation hat sich das Problem des Minderheitenrechts gedrängt. Es wird oft übersehen, daß im inneren Deutschland vielfach die Voraussetzungen die kulturelle Autonomie, die Grundfrage der Toleranz, noch längst nicht ent⸗ wickelt sind. Es ist ein eigentümlicher Zustand, daß man im Aus⸗ landsdeutschtum um die Schulfreiheit kämpft und hier in Deutsch⸗ land nicht in der Lage ist, die elementarste Grundlage der Schul⸗ entwicklung, das Reichsschulgesetz, zu schaffen. Das ist eine Schwäche der deutschen Politik. (Lebhafte Zustimmung.) Die Trennung von Staat und Kirche ist etwas Verhängnisvolles. Wir werden uns stets dafür einsetzen, daß Dinge natürlicher Verbunden⸗ heit nicht zerstört und zertrümmert werden. Diese Zerschneidung wäre zum schwersten Schaden für die deutsche Kultur und die Ent⸗ wicklung des nationalen Gedankens. Der Redner setzt sich dann für den Schutz der kirchlichen Baudenkmäler, besonders am Rhein, ein. Sie seien ein Erbgut unserer nationalen Entwicklung. Ver⸗ langen müsse man aber auch Achtung vor den sozial⸗pädagogischen und schulpädagogischen Erfordernissen und vor dem Elternrecht. Wir haben in Deutschland immer starke Besonderheiten gehabt. Es ist unmöglich, sie mit einem Schlage hinwegzuräumen. Das würde die Zerstörung der deutschen Einheit bedeuten. Das gilt auch, wollte man an der föderalistischen Gestaltung der deutschen Nation rütteln. Der Föderalismus wird nach wie vor eine politische Lebenslehre in Deutschland sein. Die Verfassung 8* kein Dogma. Sie ist organisch zu verstehen, und man muß ihr die Entwicklungsmöglichkeiten eines organischen Lebens lassen. Aber gleichwohl muß mit aller Deutlichkeit ausgesprochen werden: wir ehnen im gegenwärtigen Augenblick jede Verfassungsänderung ab, die irgendwie eingreift in die wesentlichen Grundzüge der Ver⸗ fassung von Weimar. (Beifall.) Warum hat man den Antrag auf Stärkung der Stellung des Reichspräsidenten nicht zu Zeiten des ersten Reichspräsidenten gestellt? Es zeugt nicht von guter Ge⸗ sinnung, wenn man auf der Rechten dem Präsidentschaftskandidaten Marx seinerzeit den Vorwurf vaterländischer Gesinnungslosigkeit gemacht hat. (Lebhafte Zustimmung.) Bei der Einstellung der Rechten handelt es sich um Staatsflucht, eine Einstellung, die sich auch bei vielen höheren Beamten zeigt. Der Staat ist heute Volk geworden. Volk ist aber lebensvoller Zusammenhang der einzelnen Volkskreise. Wer diesem Gedankengang nicht zuneigt, versündigt sich am Volk und auch am Entwicklungsgang der deutschen Nation. (Beifall beim Zentrum.)

Abg. Goetz (Dem) erklärt, niemand werde die Zeit des Föderalismus zurückwünschen, die die Zeit der schlimmsten Ohn⸗ macht Deutschlands war. Eine Pes Reichsmüdigkeit habe auch schon vor 1914 bestanden, sie sei also nicht aus dem Wesen der Weimarer Verfassung zu erklären. Erfreulich sei die gestrige Er⸗ klärung des deutschnationalen Redners, der die Achtung vor den schwarzrotgoldenen Farben verlangte. Solche Worte habe man rüher von den Deutschnationalen bisher nie gehört. Die Farben Schwarzrotgold sind mit einer Epoche verbunden, die eine ähnliche Bedeutung hat wie das Zeitalter Bismarcks, das die schwarzweiß⸗ rote Farbe schuf. Bismarck sei auch nurx eine vorübergehende Er⸗ scheinung in der Geschichte Deutschlands. Viele Deutsche glauben heute noch, die republikanische Staatsform sei eine Episode, eine vor⸗ übergehende Erscheinung. Diese Auffassung wird von rechts⸗

itischer Seite in die Beamtenschaft hineinzutr gen versucht und 11““ 1u16u6“*“

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kann zu verhängnisvollen Folgen für unser Beamtentum führen Es gibt kein 48t Ürteil darüber, welches die bessere Staatsform ist. Man kann daher nicht sagen, daß die Monarchie für Deutschland die einzig mögliche Staatsform ist. Die republi⸗ kanische Staatsform liegt in der großen geistigen Entwicklung, von der auch Deutschland erfaßt worden ist. Die Beamtenschaft muß einsehen, daß sie mit dem deutschen Staat verbunden ist; sie muß wissen, daß sie mit dem jetzigen Staat nicht spielen darf. (Sehr Man darf auch nicht vergessen, daß der alte Staat einen ungeheuren Gesinnungsdruck ausübte, was heute nicht der all ist. Der Redner bemängelte, daß die auf den einzelnen Foch geen abgelegten Prüfungen nicht in allen deutschen Staaten anerkannt werden. Gewisse Mängel beim Studium der Medizin müßten durch Reichsgesetz beseitigt werden. Gegen die große Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete der Versicherungen in den achtziger Jahren ist von Seite kein Einspruch er⸗ hoben worden. Für die großen Kulturaufgaben eines 63⸗Millionen⸗ Volkes reichen die Mittel der Länder nicht aus. Tatsächlich werden die großen Landesinstitute in Bayern und Württemberg vom Reiche schon heute unterstützt, und die Kaiser⸗Wilhelm⸗Gesell⸗ schaft übt ihren Einfluß überallhin aus. Die im Etat für Kulturzwecke ausgeworfenen Mittel sind viel zu gering. Die meisten wissenschaftlichen Zeitschriften müssen durch anderweitige Privatmittel aufrechterhalten werden. Der Kunst geht es schlecht. Als man für einen mittellosen deutschen Künstler Hilf haben wollte, sind nach vielen Zuständigkeitsscherereien in ganzen dreihundert Mark herausgeholt worden. Es müssen größer Müen für die notleidenden Künstler bereitgestellt werden Der Föderalismus wirkt sich auch auf diesem Kulturgebiete un⸗- erträglich aus. Wir fordern die möglichst rasche Einbringung eines neuen Reichsschulgesetzes. Wir können aber kein Reichsschulgesetz von rechts oder von links gebrauchen, ein Ausgleich muß gefunden werden. Eine Vertretung der Eltern ist dabei notwendig. Den nationalen Minderheiten muß auch in Deutschland ihr Recht werden, genau, wie wir es für unsere Minderheiten im Ausland fordern Hier müßten wir mustergültig der Welt vorangehen. Wir wünschen daß der Minister seine Aufgaben mit Klarheit durchführt. (Beif bei den Demokraten.) 8 Abg. Leicht (Bayr. Vp.) stimmt dem Innenminister in vielen Punkten zu; wenn er aber sagt, weder der Begriff der Kultur noch der des Staates seien umstritten, so kann man ihm darin nicht folgen. Denn die Rede des sozialdemokratischen Abgeordneten Sollmann, nur der Klassenkampf könne die Klassenunterschiede be⸗ seitigen, ist der beste Gegenbeweis. Wir halten an der födera⸗ listischen Grundlage des Reiches fest. Diese Grundlage steht und fällt mit der Eigenstaatlichkeit der Länder. Die Aufhebung der Eigenstaatlichkeit würde das größte Unglück bedeuten. Denn mit der Aufhebung der Grenzpfähle hört die eigenstaatliche Gesinnung nicht auf. Die beiderseitigen Aufgaben zwischen Reich und Ländern müssen genau abgegrenzt werden, auch materiell auf dem Gebiete des Ftnanzausgleichs. Sonst kommt kein Friede heraus. Die Haupt⸗ aufgaben der Länder sind die 1““ die man ihnen auch gar nicht nehmen kang. Der Redner erklärt, ganz so schlimm, wie man die Bayern schlldere, seien sie wirklich nicht. Sie stünden auf dem Boden der hristlichen Weltanschauung. Vor einer Ueber⸗ treibung und Verwilderung auf dem Gebiete des Sports warne er ausdrücklich. Ein Sechstagerennen sei kein Sport und falle nicht unter den Begriff der Leibespflege. Auch die Nacktkultur lehne er ab. Seine Freunde warteten das Reichsschulgeset ab. Das Familienleben müsse geschützt werden; eine positive Grundlage müsse durch religiöse Belehrung geschaffen werden, besonders für die Jugend. Der Redner behauptet an dem Beispiel Frankreichs, daß nur die christliche Auffassung von Ehe und Familie den Geburtenrückgang be⸗ heben könne. Gesetzliche Mittel reichten nicht aus. Zum Gemeinde⸗ bestimmungsrecht sagte der Redner: Wenn man die Trockenlegung der einzelnen Gemeinden als sachgemäß bezeichne, so wisse er nicht, ob das nicht der Anfang vom Ende wäre. Bezüglich er Herauf⸗ setzung des Wahlrechtsalters stehe er auf dem Standpunkt, daß zur Ausübung des höchsten Staatsbürgerrechts eine gewisse Reife gehöre. Für die vom Innenminister zitierte Verantwortlichkeit vor Volk und Vaterland sei zunächst eine andere Verantwortlichkeit Voraussetzung. Die Vereinfachung der Verwaltung erscheine auch ihm als erstrebens⸗ wertes Ziel. Jeder rufe dem anderen zu, er solle sparen. Der größte Teil unserer Beamten habe trotz der Umwälzung seine Pflicht erfüllt und erfülle sie. Da müsse den Beamten aber auch ein aus⸗ weichendes Gehalt gesichert werden. Die Verfassung müsse respektiert werden; sie dürfe nicht auf gewaltsamem Wege, sie könne aber auf verfassungsmäßigem Wege geändert werden. Oberstes Ziel der Haltung seiner Freunde werde immer sein der gesunde Wieder⸗ aufbau, die gedeihliche Entwicklung und die glückliche Zukunft unseres Vaterlandes. (Lebhafter Beifall bei der Bayerischen Volkspartei.) Abg. Kube (Völk.) bezeichnet die für kulturelle Zwecke in den Etat Summe für völlig unzureichend. lange aber der Reparationswahnsinn bestehe, könne da keine Besserung erfolgen. Gerade auch die Sozialdemokratie sei mitverantwortlich für die Auf⸗ zwingung dieser irrsinnigen Dawes⸗Gesetze. Die „große Linie“ sei allerdings vorhanden, sie sei gekennzeichnet durch die Meilensteine Versailles, Genf, Genua, Locarno und jetzt wiederum Genf. Das sei aber eine außerordentlich verhängnisvolle Entwicklung. Not⸗ wendige Ausgaben, z. B. fiß die Beserftelung der unteren Polizei⸗ beamten, litten unter der falschen außenpolitischen Einstellung⸗ Der Redner bezeichnet die erste Rede des Ministerz als eine Fanfare. Bezeichnend sei aber, daß die meisten Redner sich mit der zweiten Rede des Ministers im Ausschuß beschäftigt hätten. Autorität könne und müsse auch dieser Staat selbstverständlich verlangen. Da sollte aber der Reichskunstwart doch für etwas würdigere Ge⸗ staltung der Hoheitszeichen sorgen. Man könnte nicht ver⸗ langen, daß man eine gerupfte Krähe für einen besonders schõ Vogel halte. Der Redner fährt dann fort:

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