1926 / 70 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

t die Frage nach entschädigungsloser Enteignung vorlegen 2 eine Frage im Sinne des Kompromißantrags. Zuruf bei den Kommunisten: Wir werden aber die Mehrheit (oeen Zum Schluß äußert sich der Redner zu dem demokra⸗ tischen Antrag, der den Beamten der Republik die Teilnahme an der Verfassungsfeier als Dienstpflicht auferlegen will. Das soll kein Gewissenszwang für den Beamten sein, sondern nur die Pflicht des Beamten Staate, dem er dient, wenigstens äußerlich den Respekt zu erweisen. (Lebhafter Beifall links.)

Abg. Dr. Klamt (Wirtschaftl. Vereinig.): ie Sieilung meiner qartei zu den ..ee Dingen ist auf allen Seiten 2 Hauses Angriffsobjekt gewesen. Das kommt aber wohl zumeis daher, daß die Angreifer glaubten, der Angriff sei die beste Verteidi⸗ ung. Auch in Zentrumskreisen ist bis jetzt keineswegs eine ein⸗ heitliche Front für den republikanischen Staatsgedanken vor⸗ anden. Der demokratische ö von Berlin Böß hat 8 einer Broschüre erklärt, daß Berlin vor dem Kriege besser zur Regierung gestanden habe als heute. Auch der Bürgermeister von Köln, Dr. Adenauer, hat nicht gerade schmeichelhafte Worte für die republikanische Regierung gefunden. Es scheint, als ob ebenso wie die Wirtschaftliche Vereinigung auch noch andere Parteien sich gegenwärtig in einer Zeit befinden, die eine einheitliche taatspolitische Festlegung noch nicht ergeben hat, und als ob sich 18 diesen Parteien erst ein Wandlungsprozeß vollziehen muß. Wir haben den Glauben, daß es sich heute nicht um eine Frage der Liebe, sondern um eine Frage der Zweckmäßigkeit handelt. Wer Ruhe und Ordnung garantiert, soll unser Mann sein, ganz leich, welcher Schattierung er angehört. Ohne Zweifel ist am Rhen die Freude zum Ausdruck gekommen, daß ein Ausgleich verschiedener politischer Anschauung sich auch äußerlich in diesen Tagen dokumentiert hat. Gerade der Rheinländer hat dafür ein gutes Verständnis. Was Herr Dr. Wiemer gesagt, ist vom Stand⸗ unkt des Mittelstandes und der arbeitenden Bevölkerung aufs chärfste abzulehnen. Unseres Erachtens ist die Lage noch nie so traurig gewesen. Wir müssen die Dinge weniger vom partei⸗ fhen 02 sondern mehr vom wirtschaftlichen Standpunkt aus an⸗

festlegen, dem erforderlichen

eehen. Wir haben kein Verständnis dafür, daß ausgerechnet jetzt urch Gesetze, wie das Preisabbaugesetz, dem Handwerk ein solcher

Stoß versetzt wird. Es war das gute Recht der Innungen, darauf

Feipetsen, daß das Handwerk leben kann. Das ist ja auch in

der Verfassung festgelegt worden. Am Rhein sieht man jetzt in

jedem vierten oder fünften Laden den blauen „Kuckuck“ (Sehr richtig!) Ganze Spalten von Konkursanmeldungen bringen die

Zeitungen. Was für tränenvolle Nächte stehen dahinter! 8 zas sich

jetzt abspielt, ist eine Katastrophe auf der ganzen Linie! Wir

Uüben uns hier alle bemüht um Kredite für den Mittelstand; wir

hören und sehen von diesen Krediten nichts mehr! (Sehr wahr!

bei der Wirtschaftspartei.) Handel und Gewerbe haben von ihnen

o gut wie nichts. Wir können diese Thesaurierungspolitik, wie

9 bis in die letzten Wochen betrieben worden ist, nicht mehr mit⸗

machen. Soll der Staat zu einer solchen Politik berechtigt sein,

wenn er sie nur aus dem Schweiß der Steuerzahler betreiban kann? Sind Gebühren in so unerhörter Höhe notwendig: Wo kommen die Gelder hin? erne. Klagen hört man besonders über die Einziehung der Te⸗ ephongebühren! Ein Betrieb, der über ein Geschäͤftsvermögen von 20 000 Mark verfügt, ist Kuffer

Geschäftsaufsicht gekommen. Zunächst verlangte das

450 Mark. Dann wurde für die Führung der Aufsicht 1000 Mark efordert. Alles in allem kamen an Gebühren 2000 Mark heraus

be einem .eö. von ganzen 20 000 Mark. Zuruf

bei der Wirtschaftspartei: Ein Skandal!) Es spricht für die Not⸗ lage in den rheinischen Gemeinden, wenn es in einem Bericht heißt, die Stunde der wahren Freiheit sei erst gekommen, wenn die

Gemeinden auch von der schweren finanziellen Not befreit seien.

Hierin liegt ein schwerer Vorwurf über die Behandlung des

Pestens. Wenn die Leute sagen, wir wollen Republikaner sgeh

dann fordern sie zugleich, daß man ihnen auch helfe. Die Re⸗

gierung känn sehr wohl die Liebe des Mittelstandes gewinnen msie muß ihm aber 11. 88 muß dafür sorgen, daß sie ihre rität zur Geltung bringt. 1—

e chem (D. Nat.): Was an der bemängelten 8

politischen Behandlung der Kölner Befreiungsfeier sich Heigte, ge

auf das Konto der dem Ministerpräsidenten nahestehenden Kreise.

Der Stahlhelm hat nicht wie der Oberpräsident des Reichsbanners

den Versuch gemacht, sich in Köln in den Vordergrund der Ereignisse

zu stellen. Aus 85 des preußischen Handelsministeriums ist mir bekannt geworden, daß öffentliche Mittel für das. ZE1

gestellt wurden. 18 links.) 1n mehrere Anftagen an die 2 1.

gierung, ob öffentliche Mittel direkt oder indirekt für das ,

banner gegeben wurden, haben wir keine Antwort erhalten. (Hört,

hört! rechts.) Das gibt zu denken. Außerdem ist das Reichsbanner von den 8öö gefördert worden, während die ater⸗ ländischen Verbände verboten waren. Wir haben eine ganze Anzahl von Unterlagen dafür, daß 11““ Vertreter⸗ französischer

Militärbehörden ganz unmittelbar Propaganda für Peetrer. der

Reichsbannerpolitik getrieben haben. (Lärm links und Zurufe: Auf⸗

gebauschte Kleinigkeiten!) Die Rechtsverbände sind entstanden, g8

sich die Unzubanoghe der Staatsgewalt gegenüber den roten

strebungen zeigte. (Gelächter links.) 1 8

Abg. Riedel betont gegenüber dem Vorredner, daß nicht das Reichsbanner, sondern der Reichspräsident von Hindenburg

im Mittelpunkt der Kölner Befreiungsfeier gestanden habe. Als

Hindenburg den Bahnhof verließ, grüßten ihn viele hunderte 885

bannerfahnen und die Reichsbannerkapelle spielte das 11

Der Reichspräsident habe durch Entblößen seines Hauptes sowoh

diesem Liede wie auch dem Reichsbanner seine A tung dargetan. Hort, hört! bei den Deutschnationalen.) Wegen der Behauptungen

des Abgeordneten Bachem, daß ihm aus dem Handelsministerium Mitteilungen über hascesstt h. des Reichsbanners mit öffentlichen

Mitteln zugegangen sind, habe ich mich mit dem Handelsminister per⸗

sönlich in Verbindun fefc Der Handelsminister hat erklärt, daß

daran kein wahres Wort sei. (Hört, hört! links und Zurufe: Ver⸗ leumdung!) Es muß festgestellt werden, daß sämtliche Reichsbanner⸗ leute, die nach Köln kamen, auf ihre ei enen Kosten von ihrem zum

Teil sehr bescheidenen Einkommen die Reise bestritten oder, wie die

Breslauer, sogar zu Rade die Strecke zurückgelegt haben, um an der

Befreiungsfeier teilnehmen zu können. Diesen Tatsachen gegenüber

können die Unterstellungen des Abgeordneten eebG auf Reinlichkeit

keinen Anspruch erheben. (Sehr richtig! links.) Bei der Kölner Be⸗ freiungsfeier war eine absolute Einheitsfront vorhanden. Diese wahre nationale Einheitsfront zu stören, blieb den deutschnationalen Stören⸗

frieden vorbehalten. (Beifall links.) g 1“

Abg. Flögel (Dt. Hann.) vermißt neue Richtlinien in den

Darlegungen des Ministerpräsidenten. Auch dürfe eine Staats⸗

regierung die Stellen nur nach der Begabung besetzen. Der Minister⸗

präsident hätte Wege weisen müssen, um in der Verwaltung zu besseren Zuständen zu kommen. Ueberall greife der Staat mit un⸗ sönan., Hand hinein und g die freie Entwicklung des Wirt⸗ chaftslebens. Man sehe sich das Kulturleben, das Schul⸗ und Bil⸗ dungswesen an. Lauter Künsteleien, die die gesunde Entwicklung gestört haben! Die Rechtsprechung habe mit Monarchie oder Republik nichts zu tun; sie habe nach Recht und Gesetz zu urteilen. Wir haben einen ausgezeichneten, durchgebildeten Richterstand. Die 27. Stimme ür Preußen im Reichsrat zeigt, wie Preußen seine Macht wieder tärken will. Wir sehen weiter das Bestreben Peegen die kleinen Länder aufzusaugen. Man denke nur an Lippe. ir wollen, daß eine einheitliche deutsche Politik getrieben wird; das müssen wir auch in Preußen beachten. 8

Die Aussprache schließt.

Der Haushalt des Staatsministeviums und des Minister⸗ präsidenten wird angenommen. Die Abstimmungen über die angefochtenen Titel und über die Anträge und Entschließungen sinden am Donnerstag statt.

Mittwoch 12 Uhr: Anträge, haushalt. Schluß 7 Uhr 35 Minuten.

Schupogesetz, Wohlfahrts⸗

Wien

Handel und Gewerbe. Berlin den 24. März 1926. Telegraphische Auszahlung.

23. März

Geld Brief 1,634 1,638

4,18 4,19 1,907 1,911

2,13 2,14 20,395 20,447 4,195 4,205 0,60 8 0,610 4,255 4,265

168,11 168,53 5,65 5,67

17,04 17,08 80,88 81,08 10,555 10,595 16,87

7,40

7,38 , 110,44

110,16 21,325 21,375 90,49 990,71 14,795 14,835

12,459

12,419 80,76 80,96 3,04

3,03 59,24

59,10 112,419 112,77 59,29

59,15 5,875 5,895

24. März 8 Geld Brief kanad. 8 4,18 Yen 1,908 türk. 8 2,13 23 20,399 5 4,195 Milreis 0,606 Goldpeso 4,245

168,14 5,65

16,81 80,89 10,554 16,86 7,385 110,09

21,325 89,71 14,615 12,418 80,73 3,03 59,10

112,51 59,16 5,875

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Buenos⸗Aires. Canada ... Konstantinopel Leö New YVork... Rio de Janeiro Uruguay. Amsterdam⸗ Rotterdam EE1X“X“ Brüssel u. Ant⸗ werDheI DH6 Helsingfors *“* Jugoflawien Kopenhagen. Lissabon und Oportog.. Paris.. ra Schweiz. Sofia.. Spanien.. Stockholm und Gothenburg.

1 1 1 1 1 1

100 Gulden 100 Drachm.

100 Fres. 100 Gulden 100 finnl. 100 Lire

100 Dinar 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr.

100 Fres. 100 Kr.

100 Fres. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr. 100 Schilling 100 000 Kr.

112,7 59,30 5,895

Budapest..

23. März Geld Brief

1620 16,28 4245 4265

4,188 4,208 4,166 4.186 1,615 1635 0,592 0612 416 418

20,365 20,465 20,36 20,46

17,01. 17,09 2,99 3 03 109,87 110,43 80,60 81,00

1485 1493 16775 16859

17,02 16,95 17,03 740 788 770 90,02 90,22 90,68

24. März Geld Brief Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke 16,20 16,28 Gold⸗Dollars. Amerikanische:

1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große. 1 Su darunter 3 Türkische 1 türk. Pfd. Belgische 100 Frcs. Bulgarische. 100 Leva Dänische 100 Kr. Danziger 100 Gulden Fenn ce⸗ ..100 finnl. ranzösische.. 100 Fres. Holländische. . 100 Gulden

Italienische:

über 10 Lire 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Norwegische. 100 Kr.

1000 Lei und 2

Rumänische: 1G neue 500 Lei 100 Lei 1,74 unter 500 Lei 100 Lei 9—

Schwedische .. 100 Kr. 112,17 112,73 112,22

Schweizer .. 100 Frcs. 80,62 81,02 80,65

Spanische.. 100 Peseten 59,10 59,40 59,08

Tschecho⸗slow.:

18 Kr. . 100 Kr. 12,387 12,447 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12,387 12,447 Oesterreichische. 100 Schilling 59,02 59,32 Ungarische .100 000 Kr. 5,83 5,87

4,186 4,165 1,60 0,59

4,206 4,185 1,62 0,61

20,37

20,36 2,095

16,78

109,87 80,65 10,515 14,71

167,73

16,94 7,36 89,58

20,47

20,46 2.135

16,86

110,43 81,05 10,575 14,79

168,57

1,78

112,78 81,05 59,38

12,447 12,45 59,32

5,87

estellung für Kohle, Koks und Briketts 1926: Ruhrrevier: Gestellt 21 108 Wagen. sjisches Revier: Gestellt —. .

E11“

Die Clektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 23. März auf 134,50 (am 22. März auf

134,75 ℳ) für 100 kg.

1111141“

Berlin, 23. März. (W. T. B.) Pr is notierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. Original⸗ packungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.) Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, lose 17,75 bis 22,10 ℳ, Gersten⸗ grütze, lose 17,75 bis 18,25 ℳ, Haferflocken, lose 20,50 bis 21,50 ℳ, Hafergrütze lose 22,75 bis 23,25 ℳ, Roggenmehl 0/1 13,50 bis 14,50 ℳ, Weizengrieß 23,25 bis 23,50 ℳ, Hartgrieß 27,00 bis 28,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,75 bis 21,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 23,25 bis 28,75 ℳ, Speiseerbsen. Viktoria 18,50 bis 23,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 15,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 12,75 bis 15,25 ℳ, Langbohnen, handverlesen 17,00 bis 26 25 ℳ, Linsen, kleine 17,00 bis 20,50 ℳ, Linsen, mittel 29,50 bis 35,00 ℳ, Linsen, große 35,00 bis 47,00 ℳ, Kartoffelmehl 14,50 bis 18,50 ℳ,

Kakfaroni, Hartgrießware 48,00 bis 60,25. ℳ, Mehlschnittnudeln 29,00 bis 34,50 ℳ, Eiernudeln 46,00 bis 72,50 ℳ, Bruchreis 16,25 bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,50 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 21,00 bis 33,00 ℳ, Taselreis, Java 33,00 bis 49,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 67,00 bis 86,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 41,00 bis 42,00 getr. Pflaumen 90/100 in Säͤcken 36,00 bis 36,50 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original⸗ kisten und Packungen 57,50 bis 62,00 ℳ. Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 62,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Caraburnu ¼ Kisten 50,00 bis 68,00 ℳ. Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 100,00 ℳ, Korinthen choice 44,00 bis 51,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 212,00 bis 245,00 ℳ. Mandeln, bittere Bari 238,00 bis 275,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 35,00 bis 36,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 177,00 bis 210,00 weißer Pfeffer Singapore 225,00 bis 250,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 195,00 bis 229,00 ℳ, Rohkafsee Zentralamerika 220,00 bis 300,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide, lose 15,50 bis 19,00 ℳ, Kakao, fettarm 52,00 bis 90,00 Kakao, leicht entölt 90,00 bis 120,00 ℳ. Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 29,00 bis 30,75 ℳ, Inlandszucker Raffinade 30,25 bis 33,75 ℳ, Zucker, Würfel 35,00 bis 36,75 ℳ, Kunsthonig 32,00 bis 33,00 ℳ. Zucker⸗ irup, hell,. in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Fimern —,— bis —,— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88,00 bis 107,00. ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,50 bis 47,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 4,40 bis

3,73 ¼,. Helsingfors 9,42,

Aktien 155,50,

4,80 ℳ, Steinsalz in Packungen 5,40 bis 7,50 ℳ, Siedesalz in Säcken 6,00 bis 6,50 Siedesalz in Packungen 7.10 bis 8,00 ℳ. Bratenschinalz in Tierces 84,50 bis 86,00 Bratenschmalz in Kübeln 85,00 bis 88,00 ℳ, Purelard in Tierces 83,00 bis 86,00 ℳ, Purelard in Kisten 83,50 bis 87,00 ℳ, Spensetalg, gepackt 50,00 bis 80,00 ℳ, Margarine, Handelsware 1 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine. Speziarware 1 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter 1a in Fässern 201,00) bis 206 00 ℳ, Molkereibutter 1a in Packungen 208,00 bis 213,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 190,00 bis 201,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 197,00 bis 207,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 210,00 bis 217,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 217,00 bis 224,00 ℳ, Corneed beef 12/6 1bs. per Kiste 52,00 bis 55,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8710 12/⁄/14 —,— bis —,— ℳ., Allgäuer Romatour 70,00 bis 80,00 ℳ, Allgäuer Stangen 54,00 bis 59,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 110,00 bis 120,00 ℳ, echter Edamer 40 % 105,00 bis 110,00 ℳ, echter Emmenthaler 175,00 bis 180,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 28,00 bis 30,75 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 67,00 bis 74,00 ℳ. 8

Berichte von auswäͤrtigen Devisen⸗ und Wertpa piermärkten.

Devisen. v1X1“ Danzig, 23 März. (W. T. B.) Devisenkurse. 8 1 Danziger Gulden.) Noten: 100 Zlotv Auszahlung Warschau 64,67 G., 64,83 B., 100 Zlotv Lokonoten 64,67 G., 64,83 B., Berlin 100 Reichsmarknoten 123,340 G., 123,654 B. Schecks: London

25,20% G., —,— B Wien, 23. März. (W T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 283,55, Berlin 168,50, Budapest 99,17, Kopenhagen 186,10, London 34,42 ¼, New York 7,07 ¾, Paris 24,95 Zürich 136,20 Marknoten 168,30, Lirenoten 28,41 ½, Jugollawische Noten 12,41, Tschecho⸗Slowakische Noten 20,94, Polnische Noten 87,50, Dollarnoten 707,20, Ungarische Noten 99,03 Schmwedische Noten —,— Prag, 23. März. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ entrale (Purchschnittskarfe): Amsterdam 13,58 ½⅛, Berlin 8,06, Ftri 6,51 ½, Oslo 732,00, Kopenhagen 888,00, London 164,55, Madrid 477,50, Mailand 136,80, New York 33,85, Paris 120 ½¼, Stockholm 9,07 Wien 4,79, Marknoten 8,09. Poln. Noten 4,12 ½. London, 23. März. (W. T. B.) Devisenturse. Paris 138,40, New York 4,86,25, Deutschland 20,42, Belgien 119,85, Spanien 34,51, Holland 12,13,25 Italien 120,85 Schweiz 25,25 ½,

ien 34,50. ö (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland

Paris, 23. März. 6,75,0 Brhsnft 11,90 Prag 84,40. Wien —,— Amerika 28,49,

Belgien 115,50, England 138,40, Holland 1141,00. Italien 114,60, Schweiz 544,75, Spanien 401,00 Warschau 358,00, Kopenhagen Oslo —,— Stockholm 763,50. Amsterdam 23. März. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,13 ½. Berlin 0,59,41 fl. für 1 RM, aris 8,77 ¼ Brüssel 10,11, Schweiz 48,07 ½. Wien 0,35,25 für Schilling, Kopenhagen 65,47 ½, Stockholm 66,92 ½, Oslo 53,67 ½. (Inoffizielle Notierungen.) New Pork 249,50, Madrid 35,15, Italien 10,04, Prag 7,39, Helsingfors 6,26 ½, Budapest 0,00,34 ½ Bukarest

1,07 x¼, Warschau ca. 0,32 ½ 1 Zürich. 23. März. (W. T. B.) Devisenkurse. New Pork 5,19 ⅜, London 25,25, Paris 18,35 Brüssel 21,11. Mailand 20,99, Madrid 73,20, 10, Kopenhagen 136,40, Prag 15,38 ¼, Berlin Budapest 0,00,72,90, Belgrad 9,14 ½, Sofia 3,75, B Warschau 65,00, Helsingfors 13,10 Konstantinopel 2,67 Buenos Aires 203,50. Kopenhagen, 23. März. (W. T. 85 Devisenturse. London 18,52, New York 3,82, Berlin 90,80, Paris 13,70, Antwerpen 15,75, Zürich 73,50 Rom 15,55, Amsterdam 153,15, Stockholm 102,35, Oslo 82,40 Helsingfors 9,62 Prag 11,31. Wien 0,53,90. Stockholm, 23. März. (W. T. B.) Devisenkurse. London

1,23,60 Wien 73,17, Butarest 2,17 ½, Athen 7,00,

18.13, Berlin 0,88,85, Pauis 13,25, Brüssel 15,25, Schweiz. Plätze

71,90, Amsterdam 149,55, Kopen hagen 98,00, Oslo 80,00, Washington Rom 15,05, Prag 11,15, Wien 0,52,85. Oslo, 23. März. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,60, amvurg 110,75, Paris 16,50, New York 465,00, Amsterdam 186,50, hirc 89,50, Helsingfors —,—, Antwerpen 20,90, Stockholm 124,75, openhagen 122,25, Rom 18,75, Prag 13,80, Wien 0,65,50.

.—

London, 23. März. (W. T. B.) Silber 30,25, Silber auf Lieferung 30 ⁄10. 1 Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 23. März. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 6,75, Adlerwerke 52,25, Aschaffenburger Zellstoff 86 ⁄, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 109 00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 45,75, Hilpert Maschinen 31,25, Phil. Holzmann 745 ⅛, Holzverkohlungs⸗Industrie 74,75 Wayß u. Freytag 93.75. Zuckerfabrif Bad. Waghäusel 60,00. 8 1—

Hamburg, 23. März. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 111,00. Vereinsbank 88,60, Lübeck⸗Büchen 124,00, Schantungbahn 3,90, Deutsch⸗Anstral. 119,75,

ambg.⸗Amerika⸗Packetf. 145,00, Hamburg⸗Südamerika 113,00, Nordd. Lloyd 144,75, Verein. Elbschiffahrt 40,00, Calmon Asbest 44,00, Harburg⸗Wiener Gummi 66,00, Ottensen Eisen 25,50, Alsen Zemeni 65,50, Anglo Guano 88 50, Merck Guano 73 B. Dynamit Nobel 82,25, Holstenbrauerei 136,00, Neu Guinea 575,00, Otavi Minen

—. Freiverkehr. Sloman Salpeter 90,00 RM. für das Stück.

Wien, 23. März. (W. T. B.) (In Tausenden.) Vüölker⸗ bundanleihe 75,0, Manente 3,8, Februarrente 4,95, Oesterreichische Goldrente 64.95 Oesterreichische Kronenrente 3,75, Ungarische Gold⸗ rente —,—, Ungarische Kronenrente —,—, Wiener Bankverein 102,5, Bodenkreditanstalt 160,0, Oesterreichische Kreditanstalt 115,5, Anglobank 125,0, Eskomptebank 276.0, Länderbank, junge 140,0, Nationalbank 1780,0 Unionbank Wr. 104,0, Türkische Lose 538,0, Ferdinand⸗Nordbahn 67,4, Oesterreichische Staatsbahn 385,0. Süd⸗ bahn —.—, Poldihütte 1010,0, Prager Eisen⸗Industrie Alpine Montanges. 251,5, Siemens⸗Schuckertwerke 89,9, Allgem. Ungar. Kreditbank 255,1, Rimamurany 92,5, Oesterreichische Waffen⸗ fabrik⸗Ges. 49,0, Brüxer Kohlenbergbau —,—, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 408,0, Skodawerke —,—, Steir. Magnesit 23,0, Daimler Motoren 3,91, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 138,0 Galicia Naphtha 860,0.

Amsterdam 23. März. (W. T. B.)- 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 106,75, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 fl. 99,00, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 74,50, 7 % Niederl.⸗Ind. Staatzanleihe zu 1000 fl. 1017 1 7 % Deutsche Reichsanlerhe 103,00, Reichsbank neue Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt 146,00, Jurgens Margarine 168,00 Philips Glueilamven 367,00, Geconsol. Holl. 188,00, Koninkl. Nederl. Petroleum 396.50. Amsterdam Rubber 357,50, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 45,50, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 167,00, Cultuur Mpij. der Vorstenl. 166,00, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 642,50, Deli Maatschappij 377,00, Senembah Maatschappij 480,00.

Gefundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln. Der Ausbruch der Maul, und Klauenseuche ist von den Schlachtviehhöfen in Frankfurt a. M. und in C hemnitz

am 22. März 1926 amtlich gemeldet worden.

Holland 208,10, Stockholm 139,30, Oslo 112,25,

m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats ün

arer xbn

%DAd

1. Unterluchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingung 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Akttengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

en ꝛc.

nmnrxm

ffentlich

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen

Berlin, Mittwoch, den 24. März

zeiger

1,05 Reichsmark.

—.

——

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei d

b 9. Bankausweise. Einheitszeile (Petit) 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

er Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☛☚᷑

4. Verlofung ꝛ.

von Wertpapieren.

[145385]

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige

Anleihe aus dem Jahre 1910 zun

1. Juli 1926 und geben gleichzeitig be⸗ kannt, daß wir die Sgevegfele chee Btbe⸗ 29. November 1925 landesgerichts Naumburg gemän Artikel 37 der Barablösung unter Einhaltung einer Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum dieimonatigen Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 1 wegen Gestattung der Barablösung unter der Genußrechte den Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ I daß wir be⸗

1 1 wertes der Genußrechte, oben⸗ enannten Anleihe eine Barabfindung von 50 % des Nennwerts der Genußrechte zu

gungsfrist angerufen schlossen haben, rechte den anerkannten

Altbesitzern Teilschuldverschreibungen

unserer

gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung wir mit dem Antrage auf Entscheidung

gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes

angerufen. Cassel, den 22 März 1926. Gewerkschaft Hüpstedt.

[145375]

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige unsere

Anleihe vom Jahre 1900, 5 % ige Anleihe vom Jahre 1921. zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Jena gemäß Artifel 37 Abs. 1 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom

29. November 1925 wegen Gestattung der

Barablösung unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer An⸗ leibe vom Jahre 1900 eine Barabfindung von 60 % des Nennwertes der Genuß⸗ rechte zu gewähren. 1 Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen. Tiefenort, den 22. März 1926. Gewerkschaft Kaiseroda. 1145369] Hiermit kündigen wir unsere 5 %ige nleihe aus dem Jahre 1919 und die von uns von der Gewerkschaft Dingelstedt übernommene 5 % ige

Anleihe aus dem Jahre 1912 zum

1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Kammergerichts Berlin gemäß Artikel 37

Abs. 1, der Durchführungsverordnung zum

Aufwertungsgesetz vom 29. November

1925 wegen Gestattung der Barablösung

unter Einhaltung einer Kündigungsfrist angerufen beschlossen haben. an Stelle der Genuß⸗ rechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschrerbungen unserer oben⸗ genannten Anleihen eine Barabfindung von 50 % des Nennwertes der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Anderbeck, den 22. März 1926.

Gewertschaft Wilhelmshall.

[145.77]

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1920 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig be⸗ kannt, daß wir die Spruchstelle des Ober⸗ landesger chis Jena gemäß Artikel 37 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 28. November 1925 wegen Gestattung der Barablölung unter Einhaltung einer dreimontigen Kün⸗ digungsfrist angerufen haben.

Cassel, den 22 März 1926. Gewerkschaft Immenrode. [145395] 1u“

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1912 zum 1. Juli 1926 und geden gleichzeitig be⸗ kannt, daß wir die Spruchstelle des Ober⸗ landesgerichts Celle gemäß Artikel 37 Abs 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungegesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kün⸗ digungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Eenuß⸗ rechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer Anleihe vom Jahre 1912 eine Barablözung von 30 % des Nennwertes der Genußtechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Freden a. Leine, den 22 März 1926.

Kaliwerte Meimerhausen

dreimonatigen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 8

und daß wir

[145378] , Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1916, unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1919 zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zertig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Celle gemäß : Artikel 37 Abf. 1 der Durchführungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz vom wegen Gestattung

gen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle anerkannten Alt⸗ besitzern der Teilschuldverschreibungen: unserer Anleihe vom Jahre 1916 eine Barablölung von 50 % des Nenn⸗

unserer Anleihe vom Jahre 1919 eine Barablösung von 50 % des Nenn⸗ wertes der Genußrechte zu gewähren. Die obengenannte Spruchstelle haben

gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Groß Rhüden, den 22. März 1926. Gewertschaft Carlsfund.

[145370] „Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1911 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Kammergerichts Berlin gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablöfung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den an⸗ erkannten Altbesitzern der Teilschuldver⸗ schreibungen unserer obengenannten An⸗ leihe eine Barabfindung von 50 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren. Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen. Cassel, den 22. März 1926. Gewerkschaft Walter.

[145383]

Hiermit kündigen wir unsere 5 %ige Anleihe I vom Jahre 1914, unsere 5 % ige Anleihe II vom Jahre 1914 zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durch⸗ fübrungsverordnung zum Aufwertungs⸗ gesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablöfung unter Ein⸗ haltung einer dreimonatigen Kündigungs⸗ frist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den der Teilschuͤld⸗

anerkannten Altbesitzern verschreibungen:

unserer Anleihe I vom Jahre 1914 eine

Barabfindung von 50 % des Nenn⸗ wertes der Genußrechte,

unserer Anleihe II vom Jahre 1914

eine Barabfindung von 50 % des Nennwertes der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Cassel, den 22. März 1926

Gewerkschaft Richard.

[145372]

Hiermit kündigen wir unsere 4 ½ % ige Anleihe aus dem Jahre 1909, unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1918 und unsere 5 % ige An⸗ leihe aus dem Jahre 1921 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Kammergerichts Berlin gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen. und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuld⸗ verschreibungen:

unserer Anleihe vom Jahre 1909 eine

Barabfindung von 55 % des Nenn⸗ werts der Genußrechte,

unserer Anleihe vom Jahre 1918 eine Barabfindung von 60 % des Nenn⸗ wertes der Genußrechte und den Alt⸗

esitzern der Teilschuldverschreibungen der von uns von der Gewerkschaft Hohenzollern übernommenen 4 ½ % igen Anleihe aus dem Jahre 1901 eine

Bearabfindung von 55 % des Nenn⸗ werts der Genußrechte zu gewähren Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

[145371]

Hiermit kündigen wir unsere 4 ½ % ige Anleihe aus dem Jahre 1912 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig be⸗ kannt, daß wir die Spruchstelle des Kammergerichts Berlin gemäß Artikel 37 Abf. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablölung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anertannten Altbesitzern der Teil⸗ schuldverschreibungen unserer obengenannten Anleihe eine Barabfindung von 55 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Sondershausen, den 22 März 1926.

Gewerkschaft Glückauf⸗Ost.

[14536720)

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dein Jahre 1904 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannk, daß wir die Spruchstelle des Ober⸗ landesgerichts Naumburg gemäß Artrkel 37 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den gnerkannten Altbesitzern der Teilschuld⸗ verschreibungen unserer obengenannten An⸗ leihe eine Barabfindung von 50 % des Nennwertes der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungs⸗ gesetzes angerufen.

Cassel, den 22. März 1926. Gewerkschaften Heldrungen T u. II.

(1453888

Hiermit kündigen wir unsere 5 1 % ige Anleihe aus dem Jahre 1911 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Svpruchstelle des

[145373] Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anlteihe I vom Jahre 1911, unsere

zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Jena gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Alt⸗ besitzern der Teilschuldverschreibungen: unserer Anleihe 1 vom Jahre 1911 eine Barablösung von 60 % des Nennwerts der Genußrechte,

unserer Anleihe II vom Jahre 1913 eine Barablösung von 60 % des Nennwerts der Genußrechte,

unserer Anleihe vom Jahre 1918 eine Barablöfung von 55 % des Nenn⸗ werts der Genußrechte

zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungs⸗ gesetzes angerufen.

Berka a. Werra, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Alexandershall.

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1906, unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1910 (früher Bergwerksgesellschaft Aller⸗ Nordstern m. b. H.), unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1919 und unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1921 um 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig ekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Cassel gemäß Antikel 37 Abs. 1 der Durchrführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündt⸗ gungstrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teil⸗ schuldverschreibungen unserer Anleihen von 1906, 1910 und 1919 eine Bar⸗ ablösung von 50 % des Nennwerts der

Oberlandesgerichts Naumburg gemäß Ar⸗

4 ½ % ige Anleihe vom Jahre 1918

[145387]

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1904 und unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1916 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Naum⸗ burg gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungs⸗ geset vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablölung unter Ein⸗ haltung einer dreimonatigen Kündigungs⸗ frist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den

anerkannten Altbesitzern der Teilschuld⸗ verschreibungen unserer obengenannten An⸗ leihen eine Barabfindung von 50 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Cassel, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Johannashall.

145381] 3 Hiermit kündigen wir unsere 4 ½ ,

2 ⁄% Anleihe vom Jahre 1911 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Hamm gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teil⸗ schuldverschreibungen unserer Anleihe vom Jahre 1911 eine Barablösung von 55 % des Nennwerts der Genußrechte zu ge⸗ währen. Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen. Heringen, Werra, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Wintershall.

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige

tikel 37 Abj. 1 der Durchführungsverord⸗ nung zum Aufwertungsgesetz vom 29. No⸗ vember 1925 wegen Gestattung der Bar⸗ ablösung unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer oben⸗ genannten Anleihe eine Barabfindung von 60 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Obergebra, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Gebra.

[145389] Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1913 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Naumburg gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Duvrchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablölung unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer oben⸗ genannten Anleihe eine Barabfindung von 30 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren. Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Anfwertungs⸗ gesetzes angerufen. Cassel, den 22. März 1926. Gewertschaft Westohm.

[(145396] Hiermit kündigen wir unsere 5 %ige Anleihe aus dem Jahre 1915 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig be⸗ kannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Celle gemäß Artikel 37 Abf. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anertannten Altbesitzern der Teil⸗ schuldverschreibungen unserer Anleihe aus dem Jahre 1915 eine Barablösung von 40 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungs⸗ geseges angerufen.

Cassel, den 22. März 1926. Bergbaugesellschaft Alicenhall

Sondershausen, den 22 März 1926. Gewerkschaft Glückauf.

mit beschräntter Haftung.

Genußrechte zu gewähren. Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetes angerufen. 1145397] Cassel, den 22 März 1926. Alkaliwerke Ronnenberg.

Der Vorstand. [145398] Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1920 und die von uns übernommene 5 % ige Anleihe der Gewerkschaft Weidt⸗ mannshall aus dem Jahre 1909 zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Naumburg gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer An⸗ leihe aus dem Jahre 1909 eine Bar⸗ abfindung von 60 % des Nennwerts der Genußrechte und der Anleihe aus dem Jahre 1920 eine Barabfindung von 60 % des Nennwerts der Genußrechte zu ge⸗ währen. G Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen. Bischofferode, den 22. März 1926. Aktiengesellschaft Bismarckshall.

Der Vorstand.

Hiermit kündigen wir unsere 5 %ige Anleihe 1 vom Jahre 1914, unsere 5 %ige Anleihe I1 vom Jahre 1914 zum 1. Juli 1926 und geben gleich⸗ zeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Jena gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösfung unter Einhaltung einer dreimonarigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Alt⸗ besitzern der Teilschuldverschreibungen: unserer Anleihe I vom Jahre 1914 eine Barabfindung von 50 % des Nenn⸗ wertes der Genußrechte, unserer Anleihe 11 vom Jahre 1914 eine Barabfindung von 50 % des Nennwertes der Genußrechte

Anleihe aus dem Jahre 1911 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt. daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Naumburg gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung einer drei⸗ monatigen Kündigungsfrist angerufen und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer oben⸗ genannten Anleihe eine Barabfindung von 30 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angerufen.

Cassel, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Anhalt.

[145392

Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige Anleihe aus dem Jahre 1911 zum 1. Juli 1926 und geben gleichzeitig be⸗ tannt, daß wir die Spruchstelle des Ober⸗ landesgerichts Naumburg gemäß Artikel 37 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablöfung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündti⸗ gungsfrist angerufen und daß wir be⸗ schlossen haben, an Stelle der Genuß⸗ rechte den anerkannten Altbesitzern der Teilschuldverschreibungen unserer oben⸗ genannten Anleihe eine Barabfindung von 50 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aurwertungs⸗ gesetzes angerufen.

Cassel, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Irmgard.

(145390 Hiermit kündigen wir unsere 5 % ige

1. Juli 1926 und geben gleichzeitig bekannt, daß wir die Spruchstelle des Oberlandesgerichts Naumburg gemäß Artikel 37 Abf. 1 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 wegen Gestattung der Barablösung unter Einhaltung emer dreimonatigen Kündigungsfrist angeruten und daß wir beschlossen haben, an Stelle der Genußrechte den anerkannten Alt⸗ besitzern der

zu gewähren.

Die obengenannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrage auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des ͤͤ1 angerufen. 145374] Cassel, den 22. März 1926.

Gewerkschaft Reichskrone. 8 11““

abfindung von 50 % des Nennwerts der Genußrechte zu gewähren. Die oben⸗ genannte Spruchstelle haben wir mit dem Antrag auf Entscheidung gemäß § 43 Nr. 2 des Aufwertungsgesetzes angekufen.

Cassel, den 22 März 1926

Gewerkschaft Felsenfe

1926 6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften.

„ꝙ . 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. eiger. 8. Unfall⸗ und Inpaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Anleihe aus dem Jahre 1910 zum

——y

Teilschuldverschreibungen unserer obengenannten Anlethe eine VBar⸗

ö111“