[146897] Bekanntmachung. Auf Grund des § 43 Ziffer wertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 haben wir beschlossen, die den anerkannten Alt⸗ besitzern unserer 4 ½ % Schuldverschreibungen vom Jahre
4 ½ % Schuldverschreibungen vom Jahre
zustehenden Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags abzulösen.
Die Genußrechtsabgeltungsbeträge von RM 100 für je nom. obiger Schuldverschreibungen werden außer von den in unserer Bekanntmachung 11. d. M. angegebenen Einlösungs⸗ von der Darmstädter und Nationalbank K.⸗G. a. A. in Berlin und deren Zweigstellen in Magde⸗ Braunschweig mit den Ablöfungsbeträgen für die Obli⸗ Spruchstelle beim Kammergericht, Berlin, Zarablöfungswert der Obligationen festgesetzt hat
Diese Bekanntmachung tritt in soweit, als sie unsere Veröffentlichung vom 1 1. d. M telle der letzteren. Heunnstedt, den 26. März 1926.
Braunschweigische Ko Vergwerke.
Der Vorstand.
[146988] unterzeichnete hiermit gemäß § 44 des Aufwertungs⸗ gesetzes bekannt, daß sie beabsichtigt, soweit sie hinsichtlich ihrer schuldverschreibungen 1902 in Höhe von besitzrechte anerfannt hat, die Genußrechte durch eine Barabfindung abzulösen Spruchstelle beim Oberlandesgericht Dresden ist gemäß § 43, 2 des Aufwertungsgesetzes zwecks Festietzung des Barwerts im Zeit⸗ punkt der Gemährung angeruren worden. Gleichzeitig hat die Gesellschaft gemäß 37 der D⸗V. vom 1929 die vorbezeichnete Spruchstelle beim Oberlandesgericht Dresden mit dem An⸗ trage angerufen, die Barablösung dieser Einhaltung Kündigungsfrist und den Barwert des Aufwertungsbetrags Dementsprechend werden hiermit die noch rückftändigen Teilschuld⸗ verschreibungen Anleihe zur Rückzahlung für den 1. Jult Die Verzinfung der nicht
abändert, an die
Gesellschaft
4 ½ % igen Teil⸗
NRM 400 000 Alt⸗
29 November
zu gestatten zu bestimmen vorbezeichneten
1926 getündigt. Rückzahlung schreibu gen hört mit dem 30. Juni 1926 auf. Die Höhe der Barabfindung sowie des Rückzahtungsbetrags der der Beschluß der Spruchstelle noch bekanntgegeben werden. Niedersedlitz, den 25 März 1926.
ngesellschaft für Kunstdruck.
Sie bels.
Gebr. Körting Aktiengesellschaft.
Wir machen hiermit aut Grund der uns gemäß § 43 Ziffer 1 des Aufwertungsgesetzes vom 16 Juli 1925. zustehenden Berechtigung beschlossen haben, besondere Genußscheine über die den Alt⸗ besitzern unserer 4 ½ % Anleihen von und unserer 5 % Anleihe von 1914 zustehenden Genuß⸗ rechte auszugeben
Die Genußscheine sowie die auf den Aufwertungsbetrag
1903 und 1909
150 RM abge⸗ Schuldverschreibungsmäntel nebit den neuen Zinsscheinbogen gelangen durch die Einreichungsstellen nämlich durch unsere Gesellschaftskasse Linden und die Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin, Französische Straße 42— 44, an die Altbesitzer zur Ausgabe Gleichzeitig fordern wir die Neubesitzer unseter obigen Anleihen auf, ehre Schuld⸗ verschreibungen nebst Zinsscheinbogen mit einem der Nummer nach geordneten Ver⸗ zeichnis zwecks Abstempelung der Schuld⸗ verschreibungsmäntel auf den Aufwertungs⸗ Empfangnahme Zinsscheinbogen 1926 (einschließlich) bei den obenbe⸗ nannten Stellen einzureichen.
Hannover⸗Linden, im März 1926. Gebr. Körting Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr. Fusch.
in Hannover⸗
30. April
Dr Würth
Wir kündigen hiermit unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1919 zur Rück⸗ zum 30. Juni zwar erklären wir uns bereit, die Anleihe zum vollen Aufwertungsbetrag zuzüglich ½ Jahr Zinsen für 1926 unter Abzug der Kavpitalertragssteuer zu bezahlen. fallen somtt auf: 1000⸗Stücke NRM 28 60, Altbesitz RM d 500⸗Stücke
RM 14,30, Altbesitz RM 23,70. Die Verzinsung hört mit dem 30 Juni
Obengenannte 15 Junmt 1926 ab bei der Kasse der Gesellschaft,
B M. Strupp Aktiengesellschaft und deren Filialen, der Bankfirma Gebr. A und Berlin gegen Einreichung der Mäntel und Cou⸗ ponsbogen, beginnend Coupons per 1. 5. 1926, zur Verfügung. BVonn a. Rh., den 23. März 1926 „Keramag“ Keramische Werke
Aktien⸗Gefelischaft.
Hollenweger. 1“ 8
rnhold in Dresden“
[146939] Feutonia Misburger Portland⸗
gemenwerk, Hannover.
Auf Grund des Artifels 37 der Durch⸗ führungsverordnung vom 29 11. 1925 zum Aufwertungsgesetz kündigen wir hier⸗ mit die noch im Umlauf befindlichen 4 ½ % igen Teilschuldverschreibungen unserer Anteihe von 1900 und 4 ½ %igen Teilschuldverschreibungen unserer Anleihe von 1910 zur Rück⸗ zahlung auf den 1. Juli 1926.
Zum gleichen Tage soll das Genußrecht für Aftbesitzer dieser Anleihen durch Bar⸗ abfindung gemäß § 43 Ziffer 2 des Auf⸗ wertungsgesetzes abgelöst werden.
Die auszuzahlenden Beträge werden von der von uns angerufenen Spruchstelle fest⸗ gesetzt und von uns nach ihrer Festsetzung bekanntgegeben werden
Hannover, den 25. März 1926.
Der Vorstand. B. Lange.
[146925] Für stliche Wildunger Mineralquellen A. G.
Die nach Artikel 38 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29 November 1925 am 2. Januar 1926 fällig gewesenen Zinsen von 2 % für das Jahr 1925 nnserer 4 % Anleihe vom Jahre 1904 werden gegen Vorzeigung des Erneuerungsscheins auf dem die Zahlung der Zinsen von der Zahlstelle vermerkt wird, mit RM 6 für die Ab⸗ schnitte über PM 2000, mit RM 3 für die Abschnitte über je PMM 1000 und mit RM 1,50 über je PM 500, unserer 4 ½ % Anleihe vom Jahre 1907 gegen Einreichung des Zinsscheins Nr. 37 vom 1. Oktober 1925 mit den gleichen Beträgen wie vorstehend bei unserer Ge⸗ sellschaftskasse in Bad Wildungen, dem Bankhaus L. Pfeiffer in Cassel dem Bankhaus Kirchner & Menge in Axrolsen und der Dtrection der Disconto⸗Gesell⸗ schaft in Berlim bezahlt
Alle anderen, früher oder später fälligen bisher gedruckten Zinsscheine sind wertlos. Gegen die Erneuerungsscheine werden demnächst neue Bogen für die weitere Verzinsung ausgegeben, darunter auch ein Zmoeschein für die Verzinfung der Genuß⸗ rechte für 1925. Hierüber folgt noch eine entsprechende Bekanntmachung.
Bad Wildungen, den 23 März 1926.
Der Vorstand. Kirchner.
(146954] ““ Farge⸗Vegesacker Eisenbahn⸗ Gesellschaft, Blumenthal i/ Hann.
Ausgabe von Genußscheinen. Wir geben hierdurch gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes bekannt daß wir über die auf den angemeldeten Altbesitz unserer 4 % Anleihe von 1891 entfallenden Genußrechte über je RM 100 besondere, von den Schuldverschreibungen getrennte Urkunden ohne Bogen ausgeben werden. Die nunmehr auf RM 150 abge⸗ stempelten, als Altbesitz anerkannten Schuldverschreibungen sind nebst den Ge⸗ nußscheinen bei unserer Anmeldestelle der Deutschen Bank Filiale Bremen ab 1. April 1926 gegen Quittung in Empfang zu nehmen.
Abstempelung von Neubesitz. Alle übrigen Schuldverschreibungen unserer 4 % Anleihe von 1891 (Neubesitz) sind bis zum 1. Mai 1926 bei der Deutschen Bank Filiale Bremen zwecks Abstempelung auf RM 150 ein⸗ zureichen
Ausgabe neuer Zinsscheinbogen. Für alle noch in Umlauf befindlichen Stücke der vorgenannten Anleihe findet ein Austausch der alten Zinsscheinbogen (Zinsscheine per 1. April 1926 ff. und Erneuerungsschein) gegen neue Bogen, welche mit dem am 1. Juli 1926 fälligen Zmosschein beginnen, bei der Deutschen Bank Filiale Bremen statt. Bliumenthal i. Hann., den 25. März 1926. Der Vorstand. Clamor Gerding.
146996] Bremer Linoleumwerke Delmenhorst in Delmeahorst.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir beschlossen haben, alle noch im Um⸗ lauf besindlichen Teilschuldverschrei⸗ bungen unserer
4 ¼ % Anleihe von 1905 und
5 % Anleihe von 1907 auf Grund der §§ 25 und 36 des Auf⸗ wertungsgesetzes zum 1. Juli 1926 zu kündigen.
Die Rückzahlung erfolgt schon jetzt durch uns gegen Einlieferung der Teil⸗ schuldverschreibungen nebst Ernenerungs⸗ schemnen und Zinsscheinen zu vollen 15 % des Goldmariwertes mit RM 150 für 1000 PM zuzüglich der bis zur Rückzahlung auflaufenden Zinsen.
Vom 1. Juli 1926 ab hört die Verzinsung der Obligationen auf.
Gleichzeitig geben wir biermit gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes bekannt, daß wir die Genußrechte, welche nach § 37 des Aufwertungsgesetzes auf die als Altbesitz von uns anerkannten Stücke unserer obigen Anleihen entfallen, auf Grund des § 43 Abs. 3 des Aufwertungs⸗ gesetzes
zum Nennbetrage = RM 100
für PM 1000 ablösen.
Die Einlösung der Genußrechte erfolgt ab heute bei denjenigen Stellen, bei denen die Teilschuld⸗ verschreibungen zwecks Anmeldung des Altbesitzes eingereicht worden sind.
Delmenhorst, den 25. März 1926.
Der Vorstand.
1T1469311
Betr. 4 ½ % ige Anleihe des Elektrizitätswerks Ringelheim von 1911.
Hierdurch kündigen wir die vorstehende Anleihe zum 1. Juli 1926. Wir haben bei der Spruchstelle beim Kammer⸗ gericht in Berlin beantragt, uns die Bar⸗ ablöfung der Anleihe unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Barwert des Auf⸗ wertungsbetrages am 1. Juli 1926 zu bestimmen.
Sobald die Spruchstelle entschieden hat, werden wir die genauen Einlöfungsbedin⸗ gungen bekanntgeben
Helmstedt, den 23. März 1926.
Ueberland⸗Zentrale Helmstedt Aktiengesellschaft.
[146942 8 Julius Römpler Aktiengesellschaft
in Zeulenroda.
Die Spruchstelle für Goldbilanzen beim Oberlandesgericht Jena hat durch Beschluß vom 18. März 1926 die Barablöfung unserer 5 %igen Anleihe vom Jahre 1920 in Höhe von PM 1 500 000 für den 1. Juli 1926 unter Einhaltung einer Zmonatigen Kündigungsfrist gestattet und als Ablösungsbefrag 90 % des mit Ro 16,79 festgesetzten 15 % igen Gold⸗ markwertes der Teilschuldverschreibungen zuzüglich 2 % Zinsen für 1925 und 3 % Zinsen für das 1. Halbjahr 1926 fest⸗ gesetzt
Demgemäß kündigen wir hiermit die vorbezeichnete Anleihe zur Rückzahlung zum 1. Juli 1926. Die Einlöfung erfolgt mit RM 15,76 für se PM 1000 abzüglich 10 % Kaprtalertragssteuer auf 59 9 Zinsen gegen Einlieferung der Stücke mit Er⸗ neuerungsschein und noch nicht fälligen Zinsscheinen
bei unserer Gesellschaftskaffe in
Zeuleuroda sowie
bei der Dresdner Bank in Dresden.
Die Verztasung der nicht zur Rück⸗ zahlung gelangten Schuldverschreibungen hört mit dem 30. Juni 1926 auf. Der Betrag ausgeloster oder zur Rückzahlung gekündigter Teilschuldverschreibungen, die binnen 10 Jahren, vom Tage ihrer Fällig⸗ keit ab gerechnet, nicht zur Einlösung vor⸗ gelegt worden sind, verfällt zugunsten der Gesellschaft
Gleichzeitig goben wir hiermit bekannt, daß die vorgenannte Spruchstelle mit dem gleichen Beschluß vom 18. März d. J die Höhe der für die Genußrechte zu ge⸗ währenden Barabfindung auf 85 % des Nennwertes der Genußrechte festgesetzt hat, die an diejenigen Teilschuldverschrei⸗
bungsgläubiger, deren Altbesitzrechte an⸗ durch die vorbezeichneten
bei der Deutschen Bank Filiale
erkannt sind, Stellen mit RM. 9,60 für je PMN 1000. zur Auszahlung gelangt
Zeulenroda, den 25. März 1926.
Inlius Römpler Aktiengesellschaft.
C. Baumgärtel. [146999) 4 ½ % ige Anleihe
Ludwig.
der Papierfabrit Reisholz Akt. Ges.
von 1907 und 1919.
Nachdem die Spruchstelle beim Ober⸗ landesgericht Düffeldorf uns die abrsfung der obenbezeichneten Anlerhen unter Einhaltung einer dreimonatlichen Kündigungsfrist gestattet hat, kündigen wir hiermit die noch im Umlauf befind⸗ lichen Teilschuldverschreibungen dieser An⸗ leihen zur Barablösung per 1. Juli 1926 Die Einlösung erfolgt vom 1. Juli 1926 ab durch:
Barmer Bank⸗Verein, Düsseldorf,
Direction der Disconto⸗Gesellschaft,
Berlin, und unsere Geschäftsstelle Düsseldorf, Ludwig⸗ Löwe⸗Haus, zu dem von der Spruchstelle gemäß Art. 33, 37. 38 der Durchführungsverord⸗ nung vom 29. November 1925 festgesetzten Barablöfungsbetrage von
RM 117,60 für jede Teilschuldverschrei⸗
bung der Ausgabe von 1907 und
RM 12.23 für jede Teilschuldverschrei⸗
bung der Ausgabe von 1919; hinzu kommen Zinsen für den Betrag von ℳ 150,— bei der Ausgabe von 1907 und für den Betrag von ℳ 15,60 bei der Ausgabe von 1919, und zwar zu 2 % für die Zeit vom 1. Januar 1925 bis 31. De⸗ zember 1925 und zu 3 % für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 30. Juni 1926.
Mit den Teilschuldverschreibungen sind die Zinsscheine per 2. 1. 1926 nebst Talons einzureichen. Alle Zinsscheine mit früheren Fälligkeitsdaten sind wertlos. Die Ver⸗ zinfung der Schuldverschreibungen erlischt mit dem 30. Juni 1926
Wir sind zur Barablösung auf Er⸗ sordern schon vor dem 1. 7. 1926 bereit. In diesem Falle beträgt der Barablösungs⸗ betrag gemäß Anlage II der Durch⸗ führungsverordnung im Avpril 79,62 %. im Mai 80,21 %, im Juni 80,80 % von ℳ 150 bei der Ausgabe von 1907 bezw. von ℳ 15,60 bei der Ausgabe von 1919. und sind hierin die Zinsen für 1926 ent⸗ halten, so daß nur noch die Zinsen für 1925 hinzukommen.
Die Genußrechte werden gemäß unserer Bekanntmachung vom 26. 9. 1925 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr 228) auf Grund des § 44 Ziffer 3 des Aufwertungsgesetzes von uns gleichfalls bar abgelöst durch Zahlung des Nennbetrags in Höhe von ℳ 100 bei der Ausgabe von 1907 und von ℳ 10,40 bei der Ausgabe von 1919
Für die bereits bei uns angemeldeten Teilschuldverschreibungen erfolgt die Aus⸗ zahlung des Gegenwerts einschließlich Zinsen ohne weiteres zum 1. Juli 1926.
Düsseldorf, den 25. März 1926.
Papierfabrik Reisholz Akiengesellschaft, Düsseldorf.
er Vorstand. .
Bar⸗
[147185]
Portland⸗Cementfabrit „Germania“ Aktiengesellschaft, Hannover.
Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes geben wir hiermit bekannt, daß wir be⸗ schlossen haben über die auf den Altbesitz unserer 4 ½4 ,% igen Anleihe vom Jahre 1906 entfallenen Genußrechte besondere, von den Schuldverschreibungen getrennte Genußscheine auszugeben.
Bekanntmachungen betreffs Ausreichung der Genußscheine, Abstemvelung der An⸗ lethestücke sowie Ausgabe neuer Zins⸗ scheinbogen werden später erfolgen.
Hannover, den 25. März 1926.
Der Vorstand.
[146947]
Nachdem die Spruchstelle des Ober⸗ landesgerichts Stettin durch Beschluß vom 20. Marz 1926 uns die Barablösung unserer im Oktober 1920 aufgenommenen Anleihe von Papiermark 3 Millionen, eingeieilt in 3000 Stück Teilschuldver⸗ schreibungen, von denen zurzeit noch 1960 Stüͤck im Verkehr sind, gestattet hat, und durch Beschluß vom gleichen Tage den Goldmarkgegenwert jeder Teil⸗ schuldverschreibung auf RMN 9 41 und den Barablöésungswert jeder Teilschuld⸗ verschreibung auf RM 7,38 einschließlich der Zinsen von 3 % für das erste Halb⸗ jahr 1926 festgesetzt hat, tündigen wir hiermit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten fämtliche noch im Verkehr befindlichen Teilschuld⸗ verschreibungen zum 1. Juli 1926.
Der Barablölungswert und die Zinsen von 2 % für 1925 werden ausschließlich von der Deutschen Bank, Filiale Stettin, als Treuhänderin für die Obligationäre ab 1. Juli 1926 ausgezahlt werden.
Steitin, Ende März 1926.
Stettiner Electricitäts⸗Werke A.⸗G. Hanftverke Füssen⸗Immenstadt A. G., Füssen (Bayern).
Wir fordern hierdurch die Inhaber unserer Teilschuldverschreibungen v. J. 1906 (ausgegeben von unserer Rechts⸗ vorgängerin, der Mechanischen Seiler⸗ warenfabrik Füssen) auf, Mäntel und Bogen zwecks Abstempelung auf den neuen Nennbetrag von hundertfünfzig Reichs⸗ mark bis zum 30. April 1926 ent⸗ weder bei der Direktion der Gesell⸗ schaft in Füssen oder
in Augsburg bei der Bayerischen
Vereinsbank Filiale Augs⸗
Augsburg, in München bei der Bayerischen Vereinsbank, bei der Deutschen Bank Filiale München,
in Frankfurt a. M. bel der Deut⸗
schen Vereinsbank,
bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt a. M.
einzureichen, sofern dies nicht schon an⸗ läßlich der Anmeldung des Altbesitzes ge⸗ schehen ist. — Bei Stücken, die zur Wahrung des Altbesitzes entweder bei uns oder den vorgenannten Abstempelungs⸗ stellen hmterlegt sind, erfolgt die Ab⸗ stempelung ohne weitere Anmeldung. — Bei der Direktion der Gesellschaft in Füssen und an den Schaltern der genannten Banken wird die Abstempelung provisions⸗ frei vorgenommen; wenn diese jedoch auf brieflichem Wege herbeigeführt wird, be⸗ rechnen die Banken die übliche Provision.
Wir geben ferner bekannt, daß wir be⸗ schlossen haben, den Altbefitzern diefer Teilschuldverschreibungen an Stelle der Genußrechte eine Barabfindung von acht⸗ zig Reichsmark zu gewähren. — Im Sinne des § 44 des Aufw⸗Ges bestimmen wir eine Frist bis Ende September 1926, nach deren Ablauf die Genußrechte nur noch in der bekanntgemachten Form aus⸗ geübt werden können. — Die Auszahlung der Barabfindung zuzüglich 4 % Zinsen für die Zeit vom 1. April 1926 bis 30. September 1926 erfolgt vom letzteren Tage ab bei den eingangs erwahnten Stellen.
Bei der Rückgabe der abgestempelten Mäntel werden gegen Einbehaltung des Erneuerungsscheins und des noch an diesem befindlichen Zinsscheins Nr. 40 vom 1. Mai
1926 neue Zinsscheinbogen, der erste⸗
Zinsschein am 1. Jult 1926 fällig, aus⸗ gereicht
Wir machen hierbei aufmerksam, daß wir unfere Teilschuldverschreibungen v J 1906 zum Aufwertungsbetrag von RMN 150 bereits ab 1. November 1924 ans freier Entschließung mit 4 % verzinien (siehe unser Ausschreiben im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und den Blättern der Gesellschaft vom 2. Dezember 1924) und die am 1. Mai 1925 und 1. November 1925 fällig gewesenen Zinsscheine mit je NRM abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer ein⸗ lösjen. Durch diese Zinszahlung leisten wir unserer Verpflichtung zur Verzinsung der in Rede stehenden bungen für das Jahr 1925 gemäß Art. 38 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz vom 29. November 1925 Genüge.
Wir weisen schließlich darauf hin, daß die Rückzahlung unserer Anleihe v. J. 1906 wie bisber, so auch fernerhin, all⸗ fährlich im Wege der Verlosung gemäß §§ 4, 5 und 6 der Anleihebedingungen erfolgt.
Füssen, den 25. März 1926. Hanfwerke Füssen⸗Immenstadt A. G.
Der Vorstand.
—
Schuldverschrei⸗
[1469511 Bekaunntmachung.
Den Albesitzern von Teulschulb⸗ verschreibungen unserer Anleihen von 1919 und 1920 werden wir an Stelle der Genußrechte eine Bara öfindung gewähren Wir haben bei der zusständigen Spruchstelle veantragt zu entschei den daß die beabsichtigte Barabfindung ben Wert des Genußrechts nicht unterschresetet. Gotha, den 25 März 1926 Thüringer Elektricitäts⸗Lieferungs⸗ Gesellschaft Aktiengesell schaft.
[146917]⁄¼ Bekanntmachung.
Gemäß § 43 Absatz 2 des Aufwertungs⸗ gesetzes vom 16. Juli 1925 geben wir bierdurch bekannt, daß wir an Stelle der Genußrechte des von uns anerkannten Altbesitzes der am 1. Dezember 1910 und 1. Januar 1914 ausgegebenen Teil⸗ schuldverschreibungen eine Zuzatzaufwertung von 10 % gewähren und diesen Betrag vom 1. Januar 1926 an nach den gesetz⸗ lichen Bestimmungen verzinsen.
Dresden, den 24. März 1926 Gemeinnütziger Bauverein, Aktieng. Vorstand. W Ratzeburg.
[147454¼ Bekanntmachung.
Die Meierei C. Bolle Aktien⸗ gesellschaft in Berlin will an Stelle der Genußrechte die auf ihre 4 ½ % ige Anleihe vom Jahre 1911 entfallen, eine Barabfindung von 40 RM fürejedes Ge⸗ nußrecht gewähren. Sie hat gemäß § 43 Nr. 2 Aufw ⸗G. die Spruchstelle mit dem Antrag auf Entscheidung angerufen, daß diese Barabfindung den Zeitwert des Ge⸗ nußrechts nicht unterschreitet. 8
Berlin, 24. März 1926
Spruchstelle beim Kammergericht.
[146992 Maschinenfabrik Eßlingen in Eßlingen.
Ueber die Altbesitzgenußrechte unserer 4 ½ % Anleihe von 1912 werden wir belondere, von den Schuldverschreibungen getrennte auf den Inhaber lautende Ge⸗ nußrechticheine (§ 43 3. 1 und § 44 A⸗G.) ausgeben.
Der Zeitpunkt der Ausgabe der Urkunder
Eßlingen, den 24. März 1926. Maschinenfabrik Eßlingen.
—
[146449]) Bekanntmachung.
Die Carl Ackva Aktiengesellschaft Berlin in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschart werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin C. 2, Burgstraße 28, den 9. März 1926.
Der Liquidator . der Carl Ackva Aktiengesellschaft Berlin in Liquidation: Gustav Lehné.
1146926] Kündigung. Wir kündigen unsere 5 %ige An⸗
leihe von 1922 zum 1. Juli 1926,
und zwar zu der von der Spruchstelle des
ablösung von h
je RM 4 auf 1000 Papiermark der Anleihe. 3
Die Inhaber der LTeilschuldverschrei⸗ bungen Fordern wir demgemäß nochmals auf, ihre Stücke sosort bei uns gegen Erstattung des Rückzahlungsbetrags ein⸗ zureichen. 58
Cassel, den 25. März 1926.
Deutsche Zündholzkabriken Aktiengesellschaft.
[14725!]
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen General⸗ versammlung auf Mittwoch, den 14. April 1926, nachmittags 6 Uhr, nach Hildesbeim in das Geschäftslotal unserer Gesellschaft geladen
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1925.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz.
3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat. 8
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche drei Tage vor der General⸗ versammlung ihre Aktien bei der Ge⸗ sellschaftskasse hinterlegt haben oder die Hinterlegung bei der Direrction der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft in Berlin oder
holz, Ehestädt & Schröder in Berlin oder dem Bankhause L. Pfeiffer in Cassel durch eine mit der Nummer der Aktien verlehene Beschemigung dem Vor⸗ stand nachweisen. Statt der Aktien können auch Devpotscheine eines deutschen Notars der Reichsbank oder der oben ge⸗ nannten Firmen hinterlegt werden; aus den Depotscheinen muß der Besitz der Aktien hervorgehen, 8
Die Aktien bleiben bis nach der General⸗ versammlung hinterlegt. Gegen Vor⸗ zeigung der über die Hinterlegung der Aktien erteilten Bescheinigung werden die persönlich auf den Namen lautenden und die Stimmenzahl angebenden Zulassungs⸗ karten zur Generalversammlung an die Stimmberechtigten oder deren Stellver⸗ treter ausgehändigt.
Hildesheim, den 26. März 1926. Münden⸗Hildesheimer Gummi⸗ waaren⸗Fabriken Gebr. Wetzell
Actien⸗Gesellschaft.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats⸗
1111“ 8 8
wird noch bekanntgegeben.
Operlandesgerichts Cassel gestatteten Bar⸗
deren Filiale in Hildesheim oder der Bauk⸗Kommanditgesellschaft Spon⸗
werden, weil genaue Berechnungen
Gesichtspunkte berücksichtigt worden. Angesichts dieser neuen Er⸗ klärung müsse aber den Fraktionen vor der Weiterberatung Ge⸗ legengeit zur Stellungnahme gegeben werden. Die Stellungnahme der Deutschnationalen werde sehr davon abhängen, in welcher Form man den Gesichtspunkten Rechnung tragen wolle, die zur Besteuerung der Landwirtschaft und einiger Verbrauchssteuern von den Deutschnationalen betont worden seien. Abg. Dr. Hilfer⸗ ding (Soz.) erklärte, der Ausschuß sei vor die vollendete Tatsache estellt, daß die Regierungsparteien, die nur eine Minderheit des zarlaments darstellten, ohne eine Fühlungnahme mit den Parteien rechts oder links, auf deren Stimmen sie angewiesen seien, das Regierungsprogramm vollständig geändert hätten. Seine Freunde würden sich eine solche Behandtung nicht gefallen lassen. So sei die Situation weder im Reichstag noch im Landtag, daß sie vor 29 endete Fatsachen gestellt werden könnten. Das neue Programm kaffe alle achlichen Gesichtspunkte vermissen, es sei, abge aßt lediglich im Interesse von Wahlkreisen einzelner Parteien. Weil seine (des Redners) Fraktion von einer großen Ermäßigung der Umsatzsteuer eine Steigerung der deutschen Produktion und der deutschen Konkurrenzfähigkeit und damit auch eine Besserung der Lage der Arbeiterschaft erwartete, habe sie sogar ihre Forderung einer Ermäßlgung der Lohnsteuer zurückgestellt. Die jetzige Ermäßigung der Umsatzsteuer sei aber weder für die Wirtschaft noch für die Arbeiter von irgendwelcher Bedeutung. Wenn irgend etwas für die Volksernährung in Betracht komme, so sei es die Zuckersteuer. Statt dessen aber würde die Weinsteuer aufgehoben, obwohl das auch für die Winzer ein Danaergeschenk sei. Die Hälfte der Weinsteuer liege auf ausländischen Weinen, und die Aufhebung steigere also die ausländische Konkurrenzfähigkeit. Es 8 eine Schande, daß in einer Zeit, in der das ganze deutsche Verlagswesen, die deutsche geistige Produktion daniederliege, die Bierbrauereien ihre 7¾ bis 10 vH Dividende ausschütteten neben viesigen Rücklagen. Viel dringlicher als die Hinausschiebung der Erhöhung der Biersteuer wärg eine Erhöhung des Existenzminimums bei der Lohnsteuer. Seine Fraktion werde einem solchen Steuer⸗ programm kaum zustimmen können. Jedenfalls brauche sie Zeit für seine genaue Prüfung, sie beantrage deshalb Vertagung der Sitzung. Abg. Dr. Fischer erklärte, die Regierungs⸗ parteien würden selbstverständlich den Fraktionen Zeit zur Stellungnahme zu dem neuen Entwurf lassen. Es sei aber nicht richtig, daß der neue Entwurf die Grundlinien des alten verlassen hätte. Der Redner wünschte noch einige gisacsg e zur Frage
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der Schaumweinsteuer und der Steuerveranlagung für die kleinen Landwirte. Staatssekretär Popitz erklärte: Die Weinsteuer soll aufgehoben werden; damit fällt auch die Schaumweinsteuer. Um eine zu große Begünstigung der zur Sektherstellung eingeführten ausländischen Weine zu vermeiden, wird man wohl die autonome Zollvergünstigung für diese Einfuhr beseitigen müssen. Um die starke Belastung der kleinen Landwirte bei der Einkommen⸗ und Umsatzstener zu mildern, werden wir die Pauschalsätze für den Eigenverbrauch des Landwirts und seiner Angehörigen herab⸗ setzen. Die Arbeitsleistung der Angehörigen soll besser bewertet werden unter Berücksichtigung des Verbrauchs, der ja auch durch die Beschäftigung dieser Famikienangehörigen entsteht. Es bedarf dazu keiner Gesetzesänderungen, weil wir zu einer solchen Pauschalierung durch das bestehende Gesetz ermächtigt sind. Abg. Dr. Preyer (D. Nat.) führte aus da⸗ nach den überraschenden Ausführungen des Ministers jetzt die Beratung noch nicht fort⸗ gesetzt werden könnte. Er beantrage, die Beratungen bis zur Er⸗ ledigung der Etatsdebatte im Plenum auszusetzey und die Regierung bis dahin um eine neue schriftliche Vorlage zu ersuchen. Abg. Neubauer (Komm.) verlangte Lleichfalls Vertagung. Das neue Kompromiß sei lediglich von Opportunitätsgründen diktiert, um die Regierungsparteien zusammenzuhalten. Der Regierung müsse gezeigt werden, daß sie auf dem Wege des Kuhhandels hinter den Kulissen nicht weiterkomme. Nachdem die Abgeordneten Keinath (D. Vp.), Dr. Brüning (Zentr.), Dr. Horlacher (Bayer. Vp.) und Dr. Fischer (Dem.) die Notwendigkeit betont hatten, die Steuermilderungen mindestens am 1. April durchzu⸗ führen, wurde der Antrag Preyer (D. Nat.) abgelehnt und die Ver⸗ tagung der weiteren Ausschußberatung auf Dienstag beschlossen.
Dem Steuerausschuß des Reichstags lag in seiner Sitzung am 23. d. M. das neue Steuerkompromiß in Form eines Aenderungsantrags Herold (Zentr.), Keinat⸗ (D. Vp.), Dr. Fischer (Dem.) und Dr. Horkacher (Bayr Vp. vor. In der Aussprache darüber führte laut Bericht des Nach⸗ rLichtenbüros des Vereins deutscher 1“ Abgeordneter Dr. Hertz (Soz. aus, der neue Enttwurf sei die völlige Preis⸗ gabe jedes sachlichen Gesichtspunkts und ein schlechtes Kompromiß zwischen den Interessen von und Wahl⸗ kreisen. Die Sozialdemokratie könne diesem Kompromiß nicht zu⸗ stimmen. Die Herabsetzung der Umsatzsteuer statt auf 0,6 auf 0,75 vH sei nicht nur eine graduelle Aenderung, sondern eine Um⸗ kehrung des Leitgedankens der Regierung, durch Steuererleichte⸗ rungen zur Wirtschaftsbelebung zu kommen. Die Not der Winzer werde von keinem verkaunt, aber zu ihrer Behebung 9 die voll⸗ ständige Aufhebung der Weinsteuer nicht der richtige Weg. Es sei ein sehr gefährlicher Weg, wenn die Steuerpolitik bestimmt werde von dem Maß der Empörung, das Interessentenkreise gegen die Steuerpolitik des Reichs bekundeten. Seine Freunde hätten keine Lust und keine Neigung, die Steuerpolitik des Reichs von Trier und München aus 8 und sie bestimmen zu lassen durch die Sonderinteressen der Winzer und Großbrauereien. Wenn das Kernstück der Vorlage, die wirksame Senkung der Umsatzsteuer, wegfalle, dann verlangten seine Freunde statt der Senkung der Vermögenssteuer die der Lohnsteuer. Bei der Senkung der Ver⸗ brauchssteuern müsse im Vordergrund stehen nicht die Weinsteuer, sondern die Zuckersteuer. Abg. Dr. Preyer (D. Nat.) erklärte, seine Freunde könnten sich in vielen Punkten der sozialdemo⸗ kratischen Kritik anschließen. Der Abänderungsantrag Herold sei ein vollständig neues Steuerprogramm und das Eingeständnis vollständigen Baukrotts des ersten Vorschlags. Wenn gesagt würde, das neue Kompromiß sei eine Annäherung an den Stand punkt der Deutschnationalen, 8 sei das nicht richtig. Es dürften nur staatsfinanzielle, nicht Sonderinteressen bestimmend sein. Wenn die Senkung der Umsatzsteuer nicht in dem vorher geplanten Umfang eintrete, dann müßte vor allem die Hauszinssteuer auf 20 vH gesenkt werden. Bei den Verbrauchssteuern sei mehr als bei Bier und Wein die Senkung bei Zucker und Salz und Zünd⸗ waren nötig. Der Redner richtete schließlich an den Minister die Frage, welche finanzielle Wirkung der sozialdemokratische Antrag auf Senkung der Umsatzsteuer auf 0,5 vH haben würde. Reichsfinanzminister Dr. Reinhold: Für die Einbringung der Regierungsvorlage war der Gesichtspunkt entscheidend, wie wir äaus der Wirtschaftskrise so schnell wie möglich herauskommen. Wenn durch das Kompromißprogramm der Regierungsparteien dieses Ziel nicht mehr erreicht werden konnte, dann hätte die Re⸗ hen dem Kompromiß nicht zustimmen können. Nach meiner esten Ueberzeugung wird durch das Kompromiß das Ziel der Regierung, der Wirtschaft Erleichterungen zu bringen, keineswegs llusorisch gemacht, wenn es auch nicht in dem Sinne erreicht werden kann wie nach dem Eö“ Regierungsprogramm Von einer Demolierung des Regieraungsprogramms kann man jedenfalls durchaus nicht sprechen. Der Aenderungsantrag der Regierungsparteien war nur eine Konsequenz der Anpassung des ursprünglichen Regierungsprogramms an die tatsächlich eingetretenen Verhältnisse. Als die Regierung ihr Amt übernahm, hat sie einen Plan aufgestellt, was zur Behebung der Wirtschafts⸗ rise an Steuereinnahmen in den Jahren 1926 und 1927 etwa
Hentbehrt werden kann, immer unter der Voraussetzung, daß dieser
Verzicht auf Einnahmen die Wirtschaft belebt, und daß wir durch die Wirtschaftsbelebung wieder zu einer Erhöhung der Staats⸗ einnahmen kommen Der ursprüngliche Regierungsplan einer Umsatzsteuersenkung auf 0,5 Prozent mußte leider aufgegeben ergaben, daß eine solche Senkung in diesem Jahre und noch viel mehr im Jahre 1927 für die Staatsfinanzen fehr gefährlich werden könnte. Nach genauer
Prüfung der Finanzlage ist die gekommen, daß wir 1926 etwa 550 u“ 111““;
Regierung zu der Ueberzeugung ionen entbehren können — 1“
Dr. Fi 85 (Dem.) führte aus, zweifellos habe der
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1“ ö “ 1 immer nur zu dem Zweck, der Wirtschaft zu helsen und damit kür 1927 erhöhte Staatseinahmen zu schaffen. Nun haben die Dinge sich aber so entwickelt, daß seit Januar die Wirtschaftskrise zwar 9 Stehen gekommen ist, daß aber der Arbeitsmarkt sich zweifel⸗ kos nicht in der gehoben hat, wie man vielleicht im Januar annehmen konnte. Die Zahl der zu unterstützenden Arbeitslosen ist etwa gleich geblieben. Wir werden auch noch für längere Zeit mit einer großen ;8 von Erwerbslosen rechnen müssen. Da die Wirtschaftslage sich dem Fanuar gegenüber nicht wesentlich ge⸗ bessert sar können wir auch über die damals geplante Senkung der Um atzsteuer nicht hinausgehen. Eine Senkung auf 0,5 Prozent würde bedeuten, daß wir allein aus der Umsatzsteuer für das Jahr 1927 auf 625 Millionen verzichten müßten. Auf anderen Gebieten könnten wir dann überhaupt keine Steuermäßigungen eintreten lassen. Außerdem würde dadurch für das Jahr 1927 eine bedroh⸗ liche Finanzlage geschaffen werden. Nach dem ö programm der Regierungsparteien würde für 1926 der Steuer⸗ ausfall betragen bei der Umsatzsteuer 276 Millionen, Luxussteuer 92 Millionen, Biersteuer 45 Millionen, Weinsteuer 50 Millionen, bei der Vermögenssteuer schätzungsweise 35 bis 40 Millionen, zu⸗ ö 498 bis 503 Millionen. Für 1927 wäre der Ausfall an imsatzsteuer 302 Millionen, Luxussteuer 100 Millionen, Wein⸗ 8 50 Millionen, Vermögenssteuer 35 bis 40 Millionen, zu⸗ ammen 487 bis 492 Millionen. So gibt das Kompromiß dem ursprünglichen Regierungsprogramm gegenüber für 1926 einen gewissen Spielraum, den wir für nötig halten, um die Unter⸗ stützung der ausgesteuerten Erwerbslosen vanchfühgean zu können. Sollte das infolge einer Besserung der Wirtschaftslage nicht nötig werden, so würde die Möglichkeit zu anderen Steuersenkungen ge⸗ geben sein. Für die Regierung ist es selbstverständlich, daß das Steuermilderungsprogramm ein einheitliches Ganzes ist. Es kann nicht ein einzelnes Stück herausgebrochen und dadurch die ganze Tendenz der Regierung sabotiert werden. Man kann natürlich nicht angeben, daß die Senkung der Umsatzsteuer zut einem be⸗ stimmten Termin ganz bestimmte wirtschaftliche Wirkungen haben wird, das gilt aber ebenso für die Senkung auf 0,6 Prozent wie auf 0,75 Prozent. Ich kann nicht zugeben, daß die Beschränkung der Senkung auf 0,75 Prozent die ganze Wirkung der Senkung aufhebt, denn die Umsatzsteuer bildet doch einen anz wesentlichen Punkt in der Kalkulation. Abg.
i ur⸗ sprüngn ve Entwurf dem Leitgedanken der Regierung mehr ent⸗ als der jetzige Abänderungsantrag. Da aber eine 2 1“ bestehe, man versuchen, eine Mehrheit im Hause für die Vorlage zu schaffen. Wenn die Sozialdemo⸗ kraten den demokratischen Anregungen auf Eintritt in eine Re⸗ gierung der Großen Koalition gefalgt wären, dann würde das Kompromiß wohl mehr nach ihren Wünschen Fästaltet worden sein. Das Programm des Ministers sei von der Opposition von links und rechts bekämpft worden. Von den Deutschnationalen sei ein schärferes Nein, aber auch von den Sozialdemokraten kein Ja ge⸗ kommen. (Abg. Dr. Hertz [Soz.]: Wir haben doch nie Sear was die Regierungsparteien wollen, das haben Sie doch bis gestern selbst nicht gewußt!) Mit dem Kompromißantrag werde keines⸗ wegs die Tendenz der Regierungsvorlage vollständig um gepürgt Die Senkung der Umsatzfteuer sei geblieben, wenn sie auch be⸗ “ worden wäre, ebenso die Aufhebung der Luxussteuer und die Senkung der Fusionssteuer. Die Aufhebung der Weinsteuer sei doch im Winzerausschuß fast einstimmig beschlossen worden, auch mit den Stimmen der Oypposition. Die Biersteuer werde gar nicht ermäßigt, sondern es soll nur ihre geplante gtt
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hinausgeschoben werden. Die Deutschnationalen hätten ja selbst im Ausschuß sich gegen die Senkung der Umsatzsteuer als Kern⸗ stück der Vorlage gewandt, also komme ihnen der Kompromiß⸗ entzwurf doch entgegen. (Abg. Dr. Preyer [D. Nat.]: Wir sind für Senkung der Umsatzsteuer, aber wir meinen, sie müsse der Schluß des Steuersenkungsprogramms sein!) Es sei nicht zu verstehen, wie die Deutschnationalen über die in dem neuen Kompromiß enthaltene und vorher von ihnen — verlangte Degression der Vermögenssteuer so leicht hinweggehen könnten. Diese Erleichte⸗ rung komme doch vor allem den kleinen Landwirten und kleinen Rentnern zugute. Da die Steuervorlage ein einheitliches Ganzes bilde, müßten diejenigen, die si⸗ ablehnten, sich bewußt sein, daß sie damit auch die von der Wirtschaft dringend gewünschte Aufhebun der Luxussteuer und aller anderen leichterungen 1neeh machten. Das größte Unglück für die Wirtschaft wäre es, wenn durch die Uneinigkeit innerhalb der Parteien zum 1. April über⸗
upt die Steuersenkungen 1—8 ustande kämen. Es sei wohl noch
keinem Lande dagewesen, nß die Regierung die Steuern um
550 Millionen ermäßigen wolle und das “ das ablehne. i
Abg. Dr. Brüning (Zentr.) schloß sich im wesentlichen den Ausführungen des Abg. Dr. Fischer an, legte aber schärfsten Protest dagegen ein, daß in der dem Finanzminister politisch nahe⸗ stehenden Presse scharfe Angriffe gegen das Zentrum verbreitet würden, als hätte das Zentrum das Regierungsprogramm sabo⸗ tiert. Es sei auch nicht richtig, wenn das „Berliner Tageblatt“ behaupte, mader für die ausgestenerten Erwerbslosen habe der Minister die Initiative ergriffen. Diese Anregung sei vielmehr vom Zentrum ausgegangen. Weiter wies der Redner die Annahme zurück, daß das Zentrum sich durch die Winter⸗ unruhen in G dazu habe bestimmen lassen, die Aufhebung der Weinsteuer zu fordern. on lange vor diesen Unruhen habe man über die Mittel zur Behebung der Notlage der Winzer be⸗ raten. Angesichts der Absatzstockung könne den Winzern aber nur so geholfen werden, daß man entweder dem Handel einen Antrieb ö“ Weinabnahme gebe, oder daß die Regierung selbst ein aufkaufe, damit die Winzer für die kommende Ernte wieder leere Fässer hätten. An eine vollständige Aufhebung der Sekt⸗ steuer werde nicht gedacht, sie solle nur in ihrer jetzigen Form beseitigt werden, und das Zentrum behalte sich vor, die Wieder⸗ einführung der früheren Sektsteuer zu beantragen. Die Zusage des Ministers zur Unterstützung der ausgesteuerten Erwerbslosen abe es dem Zentrum ermöglicht, dem Kompromiß zuzustimmen. g. Dr. Mittelmann (D. Vp.) betonte, auch für den neuen Kompromißantrag der Regierungsparteien sei die Absicht be⸗ süimnmena gewesen, der Wirzschaft zu helfen. Die Volkspartei be⸗ alte sich hinsichtlich der Aufhebung der Sektsteuer noch eine nähere Prüfung vor. Es sei nicht zu verstehen, daß die Deutsch⸗ nationalen die für weite Volksschichten außerordentlich bedeutungs⸗ volle Senkung der Vermögenssteuer als belanglos abtäten. (Abg. Dr. Preyer [D. Nat.]: Das tun wir nicht, aber die Sneate. 88 ungenügend!) Eine Politik des Alles oder Nichts sollte man doch bei so wichtigen wirtschaftlichen Fragen nicht treiben. Das Kompromiß sei eine Basis, auf die sowohl die Deutschnationalen wie die Sozialdemokraten treten könnten. Komme die Steuer⸗ senkung am 1. April infolge des Widerstandes der Oppositions⸗ parteien nicht zustande, so werde dadurch das Ansehen des Reichs⸗ tages und des ganzen parlamentarischen Systems schwer geschädigt. — Die Weiterberatung wurde darauf auf Mittwoch vertagt.
Im Steuerausschuß des Reichstags wurde am 24. d. M. die Aussprache über das neue Steuerkompromiß fortgesetzt. Abg. Hergt (D. Nat.) führte, laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher eitungsverleger, aus, die gestrige, vom Reichsfinanzminister gegebene Darstellung des Gesamtbildes der Finanzlage bedeute einen außerordentlich starken Rückzug der Re⸗ gierung in bezug auf die Zahl, und einen völligev Rückzug auch in bezug auf das Prinzip. Der Betrag, den der Minister nach ersten Erklärung an Steuern habe na glassen wollen, sei nach seiner etzigen Vorlage um 150 Millionen geringer geworden. Das sei ein bc der Regierung. Nach den unvorsichtigen, ja, leichtsinnigen Versprechungen, die erst dem Volke gemacht worden seien, sei diese große Beschränkung des ursprünglichen Steuersenkungsbetrages eine grohe Enttäuschung für die Bevölkerung. Es könne keine Rede davon sein, daß die deutsche Wirtschaftslage sich seit Januar verschlechtert hätte. Seine Freunde bedauerten es sehr, der Reichsfinanz⸗ minister diesen falschen, für die Wirtschaftsentwicklung gefährlichen Eindruck erweckt habe, nur um seinen Rückzug zu rechtfertigen, während tatsächlich eine leise Besserung der Wirtschaftslage zu verzeichnen sei. Auch zan Prinzip seines Steuerprogramms habe der Minister
sich im wesentlichen nur auf die Umsatzsteuer
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einen vollständigen Rückzug angetreten. Ursprünglich
zoblichkai 8 ätte er ei Ausschließlichkeitserklärung dahin abgegeben, daß die 8Se
2 - “ 1 esen 1 d onzentrieren 1 Dieses Fressn bahe er jetzt aufgegeben, und nun e die Pag sc 8 für Senkungswünsche auf allen möglichen Steuergebieten. Die Deutsch⸗ nationalen hätten immer die Senkung der Vermögenssteuer verlangt und begrüßten die jetzige vorpgeschleherg De air. wenn sie ihnen auch nicht ausreichend erscheine. lbstverständlich träten sie auch für die B g. der Weinsteuer ein. Für sie stehe aber im Vordergrund der Abbau der Hauszinssteuer. Darin sähen sie ein besseres Mittel zur Ankurbelung der Wirtschaft als in der Senkung der Umsatzsteuer. Die Deutschnationalen hätten die Hauszinssteuer immer für verfehlt gehalten. Wenn diese Last von Industrie und Gewerbe, Hausbesitz und Mietern genommen werde, so werde das segensreiche wirtschaftliche Folgen haben. Auch bei den direkten Steuern sei eine Senkung dringend nötig. Bei Einkommen⸗ und Vermögenssteuer würde sie mehr zur Belebung der Wirtschaft helfen als eine Senkung der Umsatzsteuer. Seine Parteifreunde erhöben den Protest dagegen, dat der Minister das neue Steuerkompromiß als ein einheitliches Ganzes festlegen wolle. Die in diesem Projekt vorgenommene Verkuppelun der einzelnen Steuern sei doch nicht Heeht sondern rein zuftllig Wenn die Minderheitskoalition eine Einheitsvorlage festlegen wolle, dann müsse sie ich vorher mit der Opposition von rechts oder links verständigen; er meine mit der von rechts. Wenn Abge⸗ ordneter Dr. Fischer gestern der Opposition die Verantwortung dafür zuschieben wollte, daß an ihrem Widerstand gegen Teile des ö1““ die ganze Steuersenkun itern könnte, 9 lehne er das . eden ab. Seine Parteifreung 189 nicht dafür verantwortlich, daß die Regierungsparteien in der Minder⸗ heit wären und daß ie ihre Vorlage ohne Fühlungnahme mit der pposition aufgestellt hätten. Die Deutschnationalen seien heute und zu jeder Stunde bereit, die Luxussteuer und die Weinstener aufzuheben und die Fusionssteuer zu senken. Sie behielten sich vor, wenn die Steuersenkungsvorlage sich verzögere, in einem Initiativ⸗ antrag diese Steuerfragen vorweg zu eülch een. Die Regierungs⸗ arteien trügen dann die Verantwortung dafür, ob es gelinge. Es lei intepessant, daß nach “ der Reichskanzler mit en Führern der Sozialdemokraten eine Verständigung versucht haben solle. Bei den Deutschnationalen sei er noch . gewesen; diese verlangten aber die Verständigung. Eine Wirtschafts⸗ gesundung Deutschlands auf sozialistische Ranier hielten sie für völlig unmöglich. In Konventikeln der Regierungsparteien könne eine Lösung von der Minderheitsregierung nicht gefunden werden. Seine Freunde wollten eine Verständigung. Reichs⸗ finanzminister Dr. Reinhold: Ich freue mich sehr, daß die Deutschnationalen die Verständigung wollen. Abgeordneter Dr. Hergt hat sich zu fast allen Steuerplänen durchaus zustimmend eäußert und dhe g das ganze Programm gebilligt. Die Sen ö Umsatzsteuer auf 0,5 vH war unser ursprüngliches iel. Wir mußten aber feststellen, daß es wegen seiner finanziellen irkung jetzt noch nicht zu erreichen ist. Im Regierungs⸗ rogramm war allerdings die Senkung der Umsatzsteuer auf ,6 vH das Hauptstück. Ich halte es auch volkswirtschaftlich für das richtigste, weil diese Steuer produktions⸗ und preisverteuernd wirkt. Unter dem Druck der Tatsachen mußten wir von unserem ursprünglichen Programm abweichen; aber es ist doch nicht so, daß das Regierungsprogramm jetzt zurückgezogen wird. Die Zahlendifferenz ist nicht so groß, wie sie Abgeordneter Hergt darstellt. Wir haben uns nur einen gewissen Spielraum lassen müssen, damit wir für die ausgestenerten Erwerbslosen gewisse Reserven “ Wir haben bedauert, daß wir die Umsatzsteuer nur auf 0,75 vH senken können, aber das ließ sich nicht um⸗ gehen, wenn die Weinsteuer fallen muß. Die völlige Aufhebung der Luxussteuer war von vornherein unser Ziel, und wir haben ihr zugestimmt, als unsere genauen Prüfungen die Möglichkeit dazun ergaben. Mit aller Schärfe muß ich der Meinung wider⸗ sprechen, daß die einzelnen Teile des Programms zusammen⸗ hanglos zusammengekoppelt sind. Das Steuermilderungsgesetz 68 von uns ganz bewußt zusammengefaßt worden. Es handelt sich hier nicht um eine Erbschaft von fünfhundert Millionen, um deren Verteilung sich die Erben streiten. Es handelt sich vielmehr um ein planmäßiges Vorgehen, durch Steuermilderungen auf bestimmten Gebieten eine Belebung der Wirtschaft zu er⸗ reichen. Das ist ein einheitliches Gesetzgebungswerk, dessen einzelne Teile nicht voneinander getrennt werden können. Abg. Höllein (Komm.) protestierte dagegen, daß im Hetz⸗ tempo die Steuerfragen in letzter Stunde durchgepeitscht würden. Der Kuhhandel sei in vollem Gange. Der. Reichskanzler lieb⸗ äugele mit den Sozialdemokraten, und nun biete sich Abg. Hergt an, Liebesdienste 8 der anderen Seite zu leisten. Das sei der ganze Zweck seiner heutigen Rede. Weitere im Ausschuß hätten jetz gar keinen Zweck. Sie sollten ausgesetzt werden bis zum Abschluß des Kuhhandels, bis der neue Steuer⸗ raubblock zustande gekommen sei. Bei diesem Kuhhandel und bei der Geschwindigkeit, die Dr. Reinhold im Umlernen zeige, müsse man mit allen möglichen Ueberraschungen rechnen. Es sei ja elende Heuchelei, wenn das Regierungsprogramm oder gar das jetzige Kompromiß als ein Werk zur Ankurbelung der Wirtschaft bezeichnet würde. Der neue Reichsfinanzminister wollte mit seinen Steuersenkungsankündigungen nur den Anschein erwecken, als würde er einen anderen Kurs einschlagen als der frühere. Tatsächlich seien aber auch seine Pläne nur Geschenke an die Besitzenden auf Kosten der verelendeten Fch. Lediglich die Aufhebung der Luxussteuer könne zu einer Belebung in wissen Teilen der Produktion führen. Die Senkung der Umsatzsteuer sei viel zu geringfügig, um eine solche Wirkung zu hübemh Die könnte nur durch die vollständige Aufhebung der Umsatzsteuer erzielt werden. Der neue Finanzminister setze die Politik des früheren fort. Ein Unterschied bestehe nur darin, daß Herr v. Schlieben bei jedem Versuch einer Aenderung seiner Pläne sofort die Kabinettslrage stellte, während Herr Dr. Rein⸗ old ein Gummikreuz habe. (Heiterkeit.) Die heutigen Er⸗ lärungen der Deutschnationalen stünden in schroffem Gegensatz zu ihren früheren, sie seien die geborenen Wetterfahnen. Shag dein Name ist deutschnational!“ Die Regie⸗ rung werde schon mit den “ einig werden, denn ihr Liebeswerben bei der Sozialdemokratie werde diesmal keinen Erfolg haben. Diesmal würden die Sozialdemokraten in der Op sttion bleiben, weil 8 Angst vor den vielen Millionen Arbeitslosen hätten, die draußen stünden. Sie mimten die Opposition, obwohl sie tatsächlich alles zur Unterstützung dieser Regierung täten, auch in ö (Zurufe.) Herr Dr. Hergt, Sie sind doch immer derjenige, der den Postillon d'amour macht! (Große Heiterkeit.) Die Kommunisten würden das Kompromiß⸗ programm der Regierung und den Regierungsparteien zerrissen vor die Füße werfen. — Die Weiterverhandlung wurde dann vertagt.
Im Rechtsausschuß des Reichstags wurde in der Sitzung am 26 d. M. die Beratung über die Anträge zur Fürstenabfindung fortgesetzt. i Eröffnung der Sitzung verlas der Vorsitzende Abg. D. Kahl (D. VWw.) folgendes Schreiben des Reichefisicasmnmistere⸗ „Die Beamten der Finanzverwaltung müssen die Verhältnisse der Steuerpflichtigen, die sie dienstlich er⸗ fahren haben, strengstens geheim halten. Deshalb bin ich aus Rechts⸗ gründen nicht in der Lage, dem Wunsche des Rechtsausschusses zu entsprechen, ihm von den Angaben der Fürsten gelegentlich des Wehr⸗ beitrages Kenntnis zu geben. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) er⸗ klärte, seine Freunde würden sich vorbehalten, eine Aenderung des Gesetzes zu beantragen, durch die eine solche Auskunft möglich gemacht wird. Der Auss vf nahm dann ohne wesentliche Debatte einen⸗ sestedemnotret shenh Antrag auf Aussetzung aller Verfahren an, die ei deutschen Behörden über die Auflösung von Familiengütern ehe⸗ mals regierender Fürstenhäuser anhängig sind oder werden. Zur Be⸗ gründung des Antrags hatte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) besonders auf Thuringen verwiesen und betont, es bestehe die Gefahr, daß der Herzog von Gotha vor dem Erlaß des Reichsgesetzes neue Tat⸗ fachen schaffe. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen wurde