1926 / 74 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Zis zu mir ist es nicht gedrungen, und bis zur Allwissenheit habe f

ich es noch nicht gebracht. (Große Heiterkeit und Sehr gut! Aobgeordneter Seppel: Leider!) Na, na, da bin ich doch in guter Gesellschaft! (Erneute Heiterkeit.) Also: für die Präsidenten⸗ stellen bei den Oberpostdirektionen kommen nur ganz besonders befähigte und hervorragend tüchtige Beamte in Betracht. Bei der Besetzung der Präsidentenstelle in Kiel ist der Ab⸗ teilungsdirektor Weberstedt aus Breslau berücksichtigt worden, weil er allen Anforderungen in jeder Hinsicht entspricht und weil er der Rangälteste der für die Stelle in Frage kommenden Beamten war. (Hört! Hört! rechts.) Weberstedt hat während seiner Amtstätigkeit in Breslau stets ie besten Beziehungen zu den Wirtschaftskreisen unterhalten. Aus Anlaß seines Fortgangs von Breslau hat ihm die dortige Industrie⸗ und Handelskammer ein in warmen Worten ge⸗ haltenes Anerkennungsschreiben zugehen lassen. Daß er sich politisch gegen das Reich betätigt haben sollte, ist hier nicht bekannt; er hat sich im Gegenteil, besonders in den letzten Jahren, politisch absolut zurückgehalten. (Hört! Hört! rechts.) In den übrigen Fällen muß ich die be⸗ treffenden Herren Abgeordneten um nähere Einzelheiten bitten.

Die Behauptung, daß die Wirtschaftsbesprechungen zu poli⸗ tischen Besprechungen ausgenutzt worden wären, ist bereits be⸗ sprochen und durch den Herrn Abgeordneten Morath⸗ korrigiert worden. Abgeordneter Seppel hat von dem Kameradschaftsgeist gesprochen und von der Kameradschaftlichkeit, die eingeführt werden und weit mehr Fuß fassen sollte. Ich für meinen Teil muß bekennen, daß ich es nicht gerade für kameradschaftlich halte, wenn das Postpersonal von dieser Stelle gegen seinen Vorgesetzten scharf gemacht wird, wie es geschehen ist, wenn zum Beispiel das Personal in Kiel aufgefordert wird, es möchte sich doch seines Präsidenten sehr warm annehmen, damit er zu gegebener Zeit gleich in Schutzhaft genommen werden kann. (Hört! Hört! und Pfui⸗Rufe rechts. Gegenrufe links.)

Was nun das Postscheckamt in Breslau anlangt, so habe ich darauf schon Auskunft gegeben, auch im Ausschuß. Auch ich be⸗ dauere sehr, daß die Bäume auf dem Neubauplatz zu früh gefällt worden sind. Ich bin nicht daran schuld, und keiner von uns. Wir wußten es nicht. Es ist lediglich darauf zurückzuführen, daß man damals angenommen hat, es könnte mit dem Bau des Postscheckamtes früher begonnen werden. Sie wissen selbst, daß der Verkehr zurückgegangen ist. Die Dringlichkeit, das Bedürfnis war nicht mehr so groß, wie es früher war. Gleichwohl gebe ich mich der Hoffnung hin, daß es uns gelingen wird, vielleicht noch in diesem Etat einiges einzusetzen, um für Breslau auch noch etwas zu tun. Möglicherweise kann wenigstens im Winter damit begonnen werden, so daß das Postscheck⸗ amt früher ersteht als jetzt angenommen wird.

Der Herr Abgeordnete Seppel hat mir mit sehr spitzen Worten einen schweren Vorwurf gemacht; er hat nämlich gesagt, ich solle auch allen anderen Gruppen das zuwenden, was ich einer einzelnen tue. Das ist die aufgelegte Parteilichkeit, der ich bezichtigt werde. Das kann ich mir nicht gefallen lassen! (Lebhafte Rufe rechts: Sehr gut!) Ich bin absolut unparteiisch, insbesondere auch dem Personal gegen⸗ über. Den Vorwurf hat mir in meiner langen Dienstzeit noch keiner machen können. Das blieb dem Herrn Abgeordneten Seppel vor⸗ behalten, dem ich jede Berechtigung abspreche, einen solchen Vorwurf gegen mich zu erheben. (Lebhaftes Bravo rechts. Zurufe links.)

Von der Disziplin ist gesprochen worden. Ich bin kein Freund der Härte und war es nie. Aber Disziplin muß auch sein (sehr richtig! rechts), und daß ich ein Verfechter der verständigen, aber auch festen Disziplin bin, ist nicht unbekannt. Schließlich muß ein Angehöriger der Verwaltung sich gegenüber seiner vorgesetzten Behörde so ein⸗ richten, wie es sich für den Untergebenen geziemt. (Sehr wahr! rechts. Hört, hört! links. Erneute lebhafte Zustimmung rechts.) Ich sprach von den Angehörigen der Verwaltung! Es kann nicht geduldet werden, daß ein Beamter seinen Vorgesetzten öffent⸗ lich beleidigt und herabsetzt (sehr wahr! rechts) oder bei Veröffent⸗ lichungen die Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit oder die ge⸗ botene Zurückhaltung außer acht läßt. Ohne verständige Einordnung ohne Gehorsamspflicht ist ein Beamtenverhältnis schlechterdings nicht denkbar. (Sehr gut!l rechts. Hört, hört! links. Zuruf rechts: Nur beim Reichsbanner ist das anders! Heiterkeit.)

Auf die Bemerkung des Herren Abgeordneten Seppel, daß die unteren Beamten wieder zu kurz gekommen seien, war ich wirklich gefaßt. Der Herr Abgeordnete weiß sehr gut und ganz genau, daß für die in Frage kommenden Kategorien alles angestrebt und erreicht wurde, was menschenmöglich ist. Das weiß er ganz genau. Er weiß auch ganz bestimmt, daß es neben den im Haushaltsvoranschlag zahlen⸗ mäßig vorgesehenen Stellenänderungen auch noch eine recht beachtenswerte Personalbewegung durch den natürlichen Abgang in höheren Kategorien gibt. Er ist auch zweifellos davon unterrichtet, daß dabei gerade die von ihm genannten Personalgruppen Vorteil erfahren dergestalt, daß es nicht am Platze ist, in der Oeffentlich⸗ keit viel darüber zu sprechen. Und ich bin auch nicht im Zweifel darüber, daß der Abgeordnete Seppel mir nicht zutraut, daß ich durch unvorsichtige Sachbehandlung die Belange unseres wackeren Per⸗ sonals beeinträchtigen werde. Also mag er frisch daraufloswettern, ich bleibe schon im richtigen Gleise (Bravo! und Heiterkeit rechts) und werde mich bemühen, seine Ausführungen so zu werten, wie er es in seines Herzens Tiefe schließlich doch will. (Lebhafter Beifall in der Mitte und rechts.)

187. Sitzung vom 26. März 1926, mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.*)

Am Regierungstische: Reichsminister des Innern Dr. lz.

Präsident 20 Minuten.

Der Gesetzentwurf zur einheitlichen Regelung des Wohnungsgeldzuschusses wird endgültig verab⸗ schiedet.

Angenommen wird das auf der Konferenz in Helsingfors F Abkommen zur Bekämpfung des Alkoholschmuggels und über die Verfrachtung alko⸗ holischer Waren. Ebenfalls zur Annahme gelangt das Abkommen mit Polen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecken der Netze und der Küddow.

Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind

Schiedsgerichts⸗ und

Der deutsch⸗estnische 1I Ausschuß

Vergleichsvertrag wird dem Auswärtigen überwiesen.

Es folgt die zweite Lesung des Haushalts des Reichspräsidenten.

Abg. Koenen (Komm.) hebt hervor, 1e e ein Jahr Sedr. burg⸗Politik vor dem deutschen Volke liege. Die Hindenburg⸗Wähler eien schwer Fesnicht worden. Das beweise auch die Tatsache, daß ie beim Volksbegehren scharenweise in das andere Lager über⸗ elaufen seien. ejenigen, die sich bei der Wahl Hindenburgs Hoffnungen zu machen glaubten, ständen jetzt vor der Osterbescherung eines Scherbenhaufens. Die Hauptleidtragenden seien die Herren Schiele und Tirpitz; früher Hindenburgs Schildhalter, hätten sie ihn jetzt verlassen. Der Rechtsblock sei gespalten, die Deutsche Volkspartei habe sich abgetrennt. Jetzt seien die Kommunisten an der Srih der 12 Millionen Fürstenenteigner, die sich gegen Hinden⸗ burg erklärt hätten. Die Sozialdemokratie habe seinerzeit keinen emeinsamen Arbeiterkandidaten aufstellen wollen. Der⸗ Präsident er Republik, dieser Republik insonderheit, möge er Hindenburg oder Ebert heißen, sei für die Kommunisten eine überflüssige Ein⸗ richtung. Man habe 3000 vom Etat des Reichspräsidenten ab⸗ estrichen, um zu bekunden, daß das Büro des Reichspräsidenten EEE“ müsse. Das sei angesichts der guten schwarz⸗ ünd schwarz⸗weiß⸗roten Patrioten sehr merkwürdig. Der Redner bemängelt die Verdreifachung des Gehalts des Reichs⸗ präsidenten, die Verfünffachung des Postens „zur besonderen Ver⸗ wendung“ von 15,000 auf 75 000 Reichsmark usw. Der Gesamtetat des Reichspräsidenten sei von zwei auf vier Millionen Reichsmark angewachsen. Auch der Fonds für Unterstützungszwecke sei erhöht worden; eine Rechnungslegung verweigere man. Da bestehe u. a. doch die Möglichkeit einer Unterstützung der. Schwarzen Reichswehr. Für den 79 jährigen Sohn des Dichters Freiligrath sei allerdings eine Monatsrente von 50 gezahlt worden, die zur Hälfte noch vom preußischen Innnenminister Fetragen werde. Dabei sei Hinden⸗ jetzt noch ein treuer Monarchist, der auch jetzt noch treu zu seinem Kaiser und Kriegsherrn stehe. Der Redner kritisiert dann weiter einzelne Amtshandlungen des Reichspräsidenten, der in vielen Punkten vollkommen versagt habe. Er habe auch die Verantwortung für die Locarnopolitik und den Zusammenbruch von Genf. In züngster Zeit scheine er dem Kaiser das Reden nachmachen zu wollen. Bei seinem Messebesuch in Leipzig seien dem Reichspräsidenten fünf Minuten lang die Rufe: „Nieder mit Hindenburg!“ „Nieder mit dem Massen mörder!“ von Tausenden von Arbeitslosen entgegen⸗ gerufen worden. (Stürmische Pfuirufe rechts.)

Reichsminister des Innern Dr. Külz: Meine Damen und Herren! Es hieße der Rede des Herrn Abgeordneten Koenen zu viel Ehre antun, wenn man sich mit ihr näher beschäftigen wollte. (Zu⸗ stimmung rechts und in der Mitte.) Es ist nur notwendig, einige Richtigstellungen zu machen. Herr Koenen hat am Ende seiner Rede Vorfälle aufgebauscht, die im Interesse der beteiligten Bevölkerung, nicht im Interesse des Herrn Reichspräsidenten, richtiggestellt werden müssen. Es muß mit Dank anerkannt werden, daß die ganze Be⸗ völkerung dort, wo der Reichspräsident einen Besuch innerhalb der deutschen Lande gemacht hat, bis weit in die Kreise derer hinein, die Herrn Koenen nahestehen, dem Reichspräsidenten die Achtung ge⸗ zollt hat, die dem Präsidenten der Deutschen Republik gebührt. Es wäre bedauerlich, wenn derartiges Verhalten, wie es Herr Koenen angedeutet hat, in der Deutschen Republik und in der deutschen Arbeiterschaft Sitte werden sollte. Die deutsche Arbeiterschaft steht viel zu hoch, als daß sie Geschmack finden könnte an einem derartigen Rowdytum, wie es Herr Koenen hier verherrlichen wollte. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und rechts.)

Im übrigen hat der Herr Abgeordnete Koenen von einer Hinden⸗ burg⸗Politik gesprochen. Ich stelle zunächst einmal fest, daß für alle politischen Maßnahmen, die der Reichspräsiden trifft, die Reichs⸗ regierung und der betreffende Minister verantwortlich sind. (Sehr wahrh Es gibt keinen politischen Akt des Herrn Reichs⸗ präsibenten, der nicht verantwortlich durch die Reichsregierung

rot⸗goldenen und

sowohl hinsichtlich seiner Gesetzmäßigkeit wie hinsichtlich seiner politischen Zweckmäßigkeit gedeckt wird. Wir tragen diese Verantwortung herzlich gern. Aber es gibt allerdings eine Hindenburg⸗Polirik, und das sst die strengste und treueste Pflichterfüllung auf dem Posten, auf den ihn der Wille des Volkes berufen hat. (Stürmische Zustimmung links, in der Mitte und rechts.)

Abg. Koenen (Komm.): Wir können nichts dafür, wenn der derzeitige Republikaner hier den derzeitigen, Monarchisten in Schutz genommen hat. Die Schilderung der Vorgänge in Leipzig sei durch⸗ aus zutreffend. Deshalb bleibe bestehen der Ruf der Leipziger Er⸗ werbslosen: „Nieder mit Hindenburg!“ (Stürmische Pfuirufe und Unruhe im ganzen Hause.)

Präsident Löbe ruft den Redner zur Ordnung, da er sich den Ruf der Leipziger Arbeitslosen zu eigen gemacht habe.

Abg. Dr. Philipp (D. Nat.): Der Abgeordnete Koenen war . nicht persönlich in Leipzig zugegen. Was er hier vorgetragen hat, war aufgelegter Schwindel. Es ist ja möglich, daß in irgend⸗ einer Ecke ein paar Rufe gegen Hindenburg ertönt sind. Es muß aber zur Ehre des Leipziger Proletariats werden, daß es sich an dem Tage durchaus anständig verhalten hat. Ich muß als Monarchist gestehen, daß ich nie einen derartigen Triumphzug eines Monarchen gesehen habe, wie den Hindenburgs in Leipzig. (Lebhafter Beifall rechts. Lärm bei den Kommunisten.)

Damit schließt die Aussprache.

Ein kommunistischer Antrag auf Streichung des Gehalts Reichspräsidenten wird gegen die Kommunisten abgelehnt und Etat genehmigt.

Es folgt die zweite Beratung des Haushalts der Allgemeinen Finanzverwaltung.

Abg. (Zentr.) begründet folgenden aus dem Steuer⸗ ausschuß des Reichstags hervorgegangenen Antrag: „Die Reichs⸗ regierung zu ersuchen, alsbald eine großzügige Kreditaktion durch⸗ zuführen, durch welche die Deutschen im Osten des Reiches, die durch die Abtretung deutschen Gebietes Heimat und Erwerb ver⸗ loren haben, ünseswndere die Landwirte, Kaufleute, Handwerker und Gewerbetreibenden, denen ihr Besitz einzige Existenzbasis war, endlich in die Lage versetzt werden, sich eine der verlorenen wenigstens annähernd gleichwertige Existenz zu gründen und zu erhalten und den Angestellten und Arbeitern eine nene Arbeits⸗ gelegenheit zu beschaffen.“ Er wünsche nicht eine Aenderung der Gesetzgebung, sondern eine nebenher laufende Unterstützung der Geschädigten und existenzlos gewordenen Ostdeutschen. Das bis⸗ herige gesetzliche Entschädigungsverfahren sei unzulänglich. Gewisse Gruppen der Geschädigten seien dadurch gar nicht erfaßt. Es sei eine gerechte Forderung, wenn man für die Verdrängten eine einigermaßen gleichwertige Entschädigung und Existenz verlange. Die bei Deutschland gebliebenen Landesteile seien nur durch die Treue der dort gebliebenen deutschen Brüder und Schwestern uns erhalten geblieben. (Lebhafter Beifall.) Die Verdrängten verlangten keine Geschenke, sondern nur Kredite, um sich wieder eine Existenz schaffen zu können. Das dafür gegebene Geld sei durchaus produktiv angelegt, anderenfalls würden diese Verdrängten Zeit ihres Lebens der öffentlichen Fürsorge anheimfallen. (Sehr wahr!) Die produk⸗ tive Kredithilfe sei also besser und billiger. Das Reich habe nur die Zinsspanne und in gewissem Grade das Risiko für die Kredite. In Sberschlesien kämen ungefähr zweitausend Verdrängte in Frage. Der Redner beantragt Ueberweisung des Antrags an den Haus⸗ haltsausschuß. Die Schuld an unsere Verdrängten sei eine nie verjährende Ehrenschuld. Helfen wir den Verdrängten durch eine rettende Tat. (Cebhafter Beifall.) 1 8

seien nur dann aufwertungs hätten.

zu sagen, seine Organisationen werden ja von den Russen

Nat.) stimmt den Ausführungen des

Abg. Dr. Philipp (D. Behandlung der Anf⸗

Vorredners durchaus zu und kritisiert die 2 wertungsansprüche der geschädigten Verdrängten, die in einzelnen Ländern ganz verschieden gehandhabt würden. So seier in Bayern Beschwerdeinstanz die ordentlichen Gerichte, in Sachsen dagegen die Gemeindebehörden. Der Redner begründet folgende Entschließung seiner Fraktion: „Die Reichsraaierung . ersu 1. dem Reichstag schleunigst einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Anleiheablösungs⸗Gesetzes vorzulegen, nach dem a) für die Marz⸗ anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Anleihe⸗ ablösung als Mindestauslosungsbetrag 43) an Stelle des fünf⸗ fachen ein höheres Mehrfaches des Nennbetrages der Anleihes ablösungsschuld festgesetzt wird, b) Nießbraucher von Altbesite anleihen bezüglich der Erteilung der Vorzugsrente wie Anleihe⸗ altbesitzer behandelt werden, wenn ihnen die für die Vorzugsrente nötigen Auslosungsrechte zum Zwecke der Beantragung der Vor⸗ zugsrente zur Verfügung gestellt werden. 2. Auf dem Wege an den Reichsminister d Finanzen gemäß § 49 des Anleiheablösungs⸗Gesetzes auch Mark⸗ anleihen des Reiches als Altbesitz zu erklären: a) wenn die Mark anleihen des Reiches dem Gläubiger nach dem 30. Juni 192 von Sparkassen Banken an Stelle von solchen Gut haben übereignet worden sind, die durch Abgeltung von so genannten kleinen Schuldbuchforderungen auf besondere Aufforde⸗ rung der Sparkassen und Banken entstanden sind, b) wenn die Markanleihen des Reiches nach dem 30. Juni 1920 abgeseher vom Erbgang von einem Ehegatten auf den anderen oder von diesen auf ihre Kinder übergegangen sind; 3. dafür Sorge zu tragen daß Altanleihebesitzern, deren Markanleihen des Reiches von fremden Ländern in Zwangsverwaltung genommen sind, die Möglichkeit gegeben wird, auch nach dem 31. März 1926 die An

Verordnung kraft der Ermächtigun

und

erkennung des Altbesitzes zu erreichen; 4. die Maßnahmen zu beß

schleunigen, die gemäß der Erklärung des Reichsministers de

Finanzen in der 174. Reichstagssitzung am 9. März 1926 zur Beß

seitigung von im Zusammenhange mit der Anleiheablösum

entstandenen Härten bei der Erstattung des Reichsnotopfers, bes

überzahlter Zwangsanleihe in Aussicht genommen sind.“

Abg. Schmidt⸗Cöpenick (Soz.) bringt zur Sprache, daß ders verhältnismäßig kleine Zentralverband der Landarbeiter noch nach träglich im Jahre 1923 mit Genehmigung des Finanzministers von Schlieben 150 000 erhalten hätte mit der Begründung, e hätte während des Ruhrkampfes große Verluste erlitten und sich so tapfer verhalten. (Hört, hört! links.) Die freien Gewerkschaften hätten aber auch ihre Pflicht getan. Darin müsse man eine partei⸗ ische Behandlung durch das Ministerium Schlieben sehen. (Abg.

Dr. Koch⸗Düsseldorf: Seien Sie nur still! Wieviel Zeitungen haben denn Schecks von Ihrem Regierungspräsidenten bekommen? Gehe

Sie mal nach Duisburg! Lärm bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Leber b wirft den Deutschnationalen vor, siß

Den Punkt 1 der Entschließung, der aufs neue die Ge meinden belasten würde, müsse die Sozialdemokratie ablehnen, des übrigen Punkten könne man zustimmen. Sie würden sogar einei Antrag auf Aenderung des ganzen Aufwertungsgesetzes zustimmen. Abg. Anna Nemitz (Soz.): Der Reichsarbeitsminister hat de Aufgabe bekommen, Richtlinien für die Arbeitsgemeinschaft der Ven sicherungsträger auszuarbeiten. Die Nebeiksgembinschalt gG besonder zur Bekämpfung der Seuchen notwendig, die durch die Pest de Wohnungsnot begünstigt werden. Deshalb muß ig den Richtlinie der gemeinnützige Wohnungsbau beachtet werden. Ferner müssen d Waisenrenten und die Kinderzulagen verbessert werden. Der Fond zur Förderung der Volksgesundheit muß so verwendet werden, daß er wahrhaft zur Hebung der Volksgesundheit dient. Abg. Höllein (Komm.): Die Deutschnationalen haben in der ö“ und wirtschaftlichen Fxagen vollkommen abgewirtschaftet In den nationalen Fragen sind ihre Redensarten als solche erkann worden. In der Aufwertungsfrage haben sie sich als Vertreter deß Großkapitals erwiesen und das Vertrauen im Volke verloren. Doe deutschnationale Finanzminister von Schlieben ist Schuld daran, da eine Ueberbezahlung aus dem Dawes⸗Plan an die Entente geleiste werden muß; er hat die Einnahmen aus den Verpfändungssteuern gesteigert, daß nach den Bestimmungen des Dawes⸗Planes die Zahlun um je 250 Millionen im Jahre 1925 und 1926 darüber hinaus g steigert worden ist, als sonst notwendig gewesen wäre. Die N gierung hat noch nicht die Sprache gefunden, um die Verbindung de Abgeordneten Behrens mit den Fememordsachen aufzuklären, sie he diese Schweinerei mit dem Mankel christlicher Liebe bedeckt. (Viz präsident Dr. Bell rügt diesen Ausdruck.) Aus den Geldern de Steuerzahler werden den gelben Organisationen Zuwendungen g. macht. (Rufe rechts: Die Korruptionsgelder aus Rußland?) De Haushaltsausschuß hat den Fond zur Förderung von Anstalten un Finrichtungen der privaten Wohlfahrtspflege von 2 % auf 6 Mi lionen erhoͤht. Wir verlangen eine Kontrolle, wie diese Gelder ve⸗ wendet werden, damit diese Wohlfahrtsorganisationen ihre Mach nicht gebrauchen gegen diejenigen, die sich um Hilfe an sie wende Wir verlangen ferner Auskunft über den Stand des Betriebsmittah fonds und beantragen eine Entschließung, wonach regelmäßig vierte jährlich dem Reichstag Auskunft über die Verwendung der Betriebe mittel gegeben werden soll. bg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) bemerkt dem deutsch nationalen Aufwertungsantrag gegenüber, zugleich im Namen d Deutschen Volkspartei und des Zentrums, daß die Parteien, die ins vorigen Jahre das Aufwertungsgesetz gemacht haben, sich dahin vesf ständigt haben, daß sie nicht mit Sonderaktionen kommen, sonden nur nach vorheriger Fühlungnahme untereinander die Frage weit behandeln wollten. Nun aber kämen die Deutschnationalen mit dies Sonderaktion. Es sei bedauerlich, wenn jetzt wieder das Wettrenne um die Aufwertung unter den Parteien beginnen sollte. In de Aufwertungsfrage müsse zunächst Ruhe herrschen, damit die Wir schaft nicht wieder aufgeregt werde. Abg. Behrens (D. Nat.): Der Zentralverband der Lanf arbeiter hat keine Entschädigungen für sein Wirken im besetzt Gebiet und für seinen Kampf gegen die Separatisten bekomme Richtig ist, daß 150 000 vom Finanzminister an die Wirtschaft organisation des Zentralverbandes der Landarbeiter bezahlt word sind, aber nur für die Versorgungsstelle. Diese hat auf Veranlassu ees preußischen Staatskommissars für das Ernährungswesen Leben mittel im besetzten Gebiet geliefert, und zwar nicht nur an die Ko sumvereine, sondern auch an Gemeinden und Städte, und nicht n. an christlichnationale Organisationen, sondern auch sozialdemokratisch Bürgermeister und Landrate haben mit unserer Versorgungsstelle G schäfte abgeschlossen, daß wir ihre Bevölkerung mit Lebensmitte beliefern sollten. (Zwesebegrufr bei den Sozialdemokraten.) C kundigen Sie sich nur z. B. beim Landrat von Clausthal und b Bürgermeistern Ihrer Pariei im Rheinland. (Lebhafte Zwischenr bei den Sozialdemokraten.) Ihnen sind diese Dinge natürlich unbequem. In der Besatzungszeit waren ja die Verkaufsstellen u die Läger von Schuhwaren, Bekleidungsstücken im besetzten Geb verloren. Für die 150 000 ist dem Finanzministerium ordnun mäßig Rechnung gelegt worden. Den Sozialdemokraten steht es nit an, darüber zu reden, in der Inflation sind ihre ö“ von Regierungsstellen ausgehalten worden. Sie sollten also schweig (Zwischenrufe bei den Kommunisten.) Herrn Höllein habe ich nich s s sati ausgehalig

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verankwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenbu Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengerit in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin.

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(einschließlich Börsen⸗Beilage)

und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

reundlich, wenn sie den Vorteil dapo.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich D, Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

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NReichsmark.

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Anzeigen nimmt an

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den 29. März

abends.

——ÿÿꝛ:—

Inhalt des amtlichen Teiles:

Denutsches Reich. Mitteilung über den Empfang des italienischen Botschafters.

Bekanntmachung über die Zulassung von Börsentermingeschäften

in Aktien von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bezugsbedingungen

für unverarbeiteten Branntwein A und B.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Goldpfandbriefen

durch die Hessische Landesbank.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen..

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er⸗ lasse, Urkunden usw.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 der Preußischen Gesetzsammlung.

Der Herr Reichspräsident hat am Mittwoch voriger Woche Seine Exzellenz den neuernannten Königlich italienischen außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Conte Aldrovandi Marescotti Conte di Viano zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens sowie des Abberufungsschreibens Seiner Exzellenz des bisherigen Königlich italienischen außerordent⸗ lichen und bevollmächtigten Botschafters Conte de Bosdari empfangen. An dem Empfange nahmen außer den Herren der Umgebung des Herrn Reichspräsidenten der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann und Staatssekretär des Aus⸗ ö“ Amts Dr. von Schubert teil.

8

Bekanntmachung

säe⸗ die Zulassung von Börsentermingeschäften in Aktien von Bergwerks⸗ und Fabrikunternehmungen.

89

v

Vom 27. März 1926.

Auf Grund des § 63 Abs. 1 des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) hat der Reichsrat beschlossen: Börsentermingeschäfte in Aktien der 1t 8 1. Aktrengesellschaft für Zellstoff⸗ und Papierfabrikation in Aschaffenburg, 2. Felten & Guilleaume Carlswerk Actien⸗Gesellschaft in Köln⸗Mülheim zulässig. in, den

8*

27. März 1926.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Schäffer.

Bekanntmachung. Aenderung der Bezugsbedingungen für unver⸗ arbeiteten Branntwein A und B vom 1. 12. 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 282 vom 2. 12. 1925).

Der in Nr. II, 3 und 4 der Bezugsbedingungen A und in Nr. II, 3 der Bezugsbedingungen B vorgesehene Zinssatz wird mit Wirkung vom 29. März 1926 von 7 ½ auf 6 ½ vH Berlin, den 27. März 1926. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Fritzweiler.

öL“

Ausgabe von Goldpfand briefen durch die Hessische Landes bank betreffend,

vom 26. März 1926.

Auf Grund der Bekanntmachung des Gesamtministeriums vom 9. März 1926 erteile ich hierdurch der Hessischen Landes⸗ bank zu Darmstadt die Genehmigung zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden und zu 8 „H verzinslichen Goldpfand⸗ briefen im Gesamtbetrage von 10 000 000 Reichsmark (Reihe I und II) nebst zugehörigen Zinsscheinen.

Bis zum 1. Juli 1931 ist eine Kündigung ausgeschlossen, eine Auslosung darf bis dahin nur in Höhe derjenigen Be⸗ träge erfolgen, welche auf die Deckungshypotheken durch Tilgungsbeträge oder außergewöhnliche Rückzahlungen bei der desß chen Landesbank eingegangen sind.

Darmstadt, den

Nr. 9 S. 25, ausgegeben am 27. Februar 1926.

einschließlich des Portos abgegeben.

Die Stückeeinteilung ist folgende: Reihe I. Buchstabe A, 800 Stück zu 5000 RM 18E I 5 400 EoE1 Reihe I im Betrage von

Reihe II. 100 Stück zu 5000 RM 600 2000 1000 500

4 000 000 RM 600 000 400 000

5000000

500 000 RM 1 200 000 2 000 000 1 000 000

200 000

100 000

5 000 000 RM.

Buchstabe

A, B, C, 2000 8 D, 2000 1 E, 1000 200 EE“ 1ö1“ Reihe II im Betrage von 26. März 1926. Der hessische Finanzminister. Henrich.

UUAIIHh-

Preußen. I Justizministerium.

—,— folge erreichter Altersgrenze treten zum 1. 4. 1926 in den? J. and: die Senatspräs. Dr. Kowalk in Breslau, benefs Ruhe Wieruszowski in Köln, Koppers in Naum⸗ urg 2. . 8 Dem SenPräs. von Hatzfeld in Düsseldorf ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

LGDir. u. AGRat Dr. Leonhard in Elberfeld ist zum Sen Präs. in Köln ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

„Der Observator am Geodätischen Institut in Potsdam Privatdozent Dr. Alfred Berroth ist zum ordentlichen Professor an der e11““ Fochsczale Berlin ernann worden und hat einen Lehrstuhl für Geodäsie erhalten.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Auf Grund des § 17 des vom 26. Jun 1909 (RGBl. S. 519) wird hierdurch folgendes bestimmt:

§ 1.

Der § 5 der Viehseuchenpoltzeilichen Anordnung vom 13. Mai 1925, betr. die Prüfung des Geflügelcholeraserums (Reichs⸗ und E 18 869 GG folgendermaßen geändert:

In atz 2 S. 1 treten an die Stelle der Worte „für 100 Liter“ die Worte „für 50 Liter“. 9 Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 15. März 1926. Der Minister für 8 3. N. Msfeieie

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gese . S. 357) sind bekanntgemacht: .“

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Ok⸗ tober 1925 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den te für 8 8 8 Feee durch das Amts⸗

a er Regierung in Arnsber r. 44 S. 233, aus 31. Oktober 1925; 8 u“

2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. De⸗ zember 1925 über die Genehmigung von Beschlüssen des XXVI. Ge⸗ nerallandtags der Schlesischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 5 S. 33, ausgegeben am 30. Januar 1926;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Ja⸗ nuar 1926 über die Genehmigung einer Aenderung der Satzung der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regie⸗ rung in Schleswig Nr. 8 S., 39, ausgegeben am 20. Februar 1926;

4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Fe⸗ bruar 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Mesenich im Kreise Trier⸗Land für die Verlegung des Weges von Mesenich nach Liersberg durch das Amtsblatt der Regierung in Trier Nr. 10 S. 26 ausgegeben am 6. März 1926;

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 15. Fe⸗ bruar 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswerk. Aktiengesellschaft in Essen (Ruhr), für den Bau einer 100 000⸗Volt⸗Leitung vom Kraftwerk Niederrhein bei Wesel nach Emmerich durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 10 S. 59, ausgegeben am 6 März 1926;

6. der Erlaß des Preußischen Staatsmintstertums vom 16 Fe⸗ bruar 1926 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Bersenbrück für die Herstellung und den Betrieb einer Feldbahn von dem Steinbruche des Kreises am Kettelsberge bei Ueffeln zum Reiche⸗ bahnhofe Hesepe durch das Amtsblatt der Regierung in Osnabrück

1“

Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

sprechenden Teile des Urteils verl

Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 13 072 das Gesetz über die Vereinigung der Landgemeinde Campe mit der Stadt Stade, vom 23. März 1926, unter Nr. 13 073 das Gesetz zu dem Staatsvertrage zwischen Preußen und Oesterreich über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrer in dem anderen Staate wohnenden Staats⸗ beziehungsweise Bundesangehörigen, vom 23. März 1926, unter Nr. 13 074 die Verordnung zur Durchführung des Reichsgesetzes über Depot⸗ und Depositengeschäfte bei öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗ anstalten, vom 24. März 1926, und unter „Nr. 13 075 den Beschluß des Preußischen Staatsministeriums über die Verfassung der Preußischen Staatsbank (Seehandlung), vom 11. März 1926. Umfang ¾ Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig Berlin, den 27. März 1926.

Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

„Der Reichsrat war zu Sonnabend mittag zu einer öffentlichen Vollversammlung einberufen worden, auf deren Tagesordnung der Gesetzentwurf über Feststellung eines Nachtragsetats für das Rechnungsjahr 1925 gesetzt war. Da die Beratungen über diese Vorlage aber in den Ausschüssen nicht zum Abschluß gekommen waren, mußte der Nachtragsetat von der Tagesordnung abgesetzt werden. So blieb der Vollversammlung nur die Aufgabe übrig, zu einigen Beschlüssen des Reichstags, die in den Sitzungen vom Donners⸗ tag und Freitag gefaßt worden sind, Stellung zu nehmen, damit die betreffenden .11“ endgültig verabschiedet werden können. Es handelte sich um folgende Gesetzentwürfe: 19. Ergänzung des Besoldungsgesetzes; Gesetz über die Amtsdauer der Beisitzer der Verwaltungsausschüsse der Arbeits⸗ nachweisämter; Gesetz über Einstellung des Personalabbaues und Aenderung der Personalabbauverordnung vom 4. August 1925; Gesetz zur einheitlichen Regelung des Wohnungsgeld⸗ (sogenanntes kleines Sperrgesetz); Abkommen zur

ekämpfung des Alkoholschmmuggels und über die Verfrachtung alkoholischer Waren; deutsch⸗polnisches Abkommen über die Verwaltung der die Grenze bildenden Strecken der Netze und der Küddow sowie über den Verkehr auf diesen Strecken. Laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger nahm die Versammlung in allen Fällen Kenntnis von den Beschlüssen des Reichstags, ohne Einspruch zu erheben.

Der Reichsrat hält Mittwoch, den 31. März 1926, 6 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Deutscher Reichstag.

187. Sitzung vom 26. März 1926. Nachag. 8 Die Reden, die der Reichsjustizminister Dr. der dritten Lesung des Justizetats gehalten hat, lauten nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt: 1 Meine Damen und Herren! Im Anschluß an die Aus⸗ führungen des Herrn Kollegen Dr. Haas bei der zweiten Lesung des Justizetats habe ich damals ausgeführt: Ich erinnere mich

wohl dieses Urteils so habe ich dem Sinne nach gesagt —; e

1

Marx bei

sei damals meinem Kollegen Stresemann und mir vorgeworfen

worden, daß wir uns für den Vertrag von London deshalb mi

voller Wärme eingesetzt hätten, weil wir eine halbe Million Gold

mark zur Verfügung gestellt bekommen hätten. Ich sagte weiter, daß nach meiner Erinnerung der betreffende Angeklagte nicht zu 100 Mark, sondern zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt worden sei. Ich habe dann hinzugefügt: Dieses Urteil hat auf mich den Ein 1— druck gemacht, daß ich von da an mir immer sehr ernstlich überleg. habe, ob ich einen Strafantrag wegen Beleidigung noch weiter stellen solle. Nun hat Hert Landgerichtsdirektor Bewersdorf durch

ein Mitglied dieses hohen Hauses mir den Wunseh vorgetragen, ich

möchte, nachdem Herr Kollege Haas durch seinen Rechtsanwalt mit

dem Material versehen und wahrscheinlich bereit sei, hier die Er⸗

klärung abzugeben, die wir eben gehört haben, nun auch meiner⸗ seits erklären, daß meine Ausführungen sich nicht auf das Urteil

des Herrn Bewersdorf bezögen. Ich muß das ausdrücklich fest⸗ stellen. Denn nachdem eben der Herr Kollege Haas die ent⸗ en und namentlich den Artikel