1926 / 84 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

a) Steinkohlen, kurz „Kohlen“ genannt,

b) Steinkohlenbriketts kurz „Briketts

enannt,

) Steinkohlenkoks, einschließlich Halb⸗

koks, kurz „Koks“ genannt, 1 us ihren jegigen und künftigen Stein⸗ hohleberone en, Steinkohlenbrikett⸗ fabriken und Steinkohlenkokereien im Be⸗ irk des deutsch⸗oberschlesischen Steinkohlen⸗

rgbaues, mit Ausnahme der gemäß § 14 bestimmten Mengen. 8

2. Die Verpflichzung zur Ueberlassung n das Syndikat sobs. 1) umfaßt auch die⸗ eenigen Erzeugnisse, die die Werksbesitzer aus Feldern oder durch Schachtanlagen fördern oder in Steinkohlenbrikettfabriken der Steinkohlenkokereien enen. die sie fet oder künftig in Nießbrauch, Pacht oder sonst in Benutzung haben.

3. Das Syndikat verpflichtet sich, die

m nach den vorstehenden H-S 2 1 und 2) zur Verfügung zu ste enden

rzeugnisse nach Maßgabe dieses Ver⸗ trages abzunehmen und im eigenen Namen üir Rechnung der Werksbesitzer zu ver⸗ aufen. Die Abnahmepflicht des Syndi⸗

ts wird durch dessen jeweilige Absatz⸗ möglichkeit begrenzt. § 14. 8

Von der Verpflichtung zur Ueberlassung an das Syndikat sind folgende Mengen frei:

1. vhhe Anrechnung auf die Beteiligungs⸗

ziffer

az) der Werksselbstverbrauch, d. h.

die zur Anlage und zum Betrieb der

Steinkohlengruben, Brikettfabriken,

Kokereien und Werkskraftwerke er⸗

forderlichen Mengen.

Die an eigene oder fremde Kraft⸗

werke abgegebenen Brennstoffe rechnen

insoweit als Werksselbstverbrauch, gals eine entsprechende Menge Kraft für den eigenen Betrieb der Stein⸗ kohlengruben, Brikettfabriken und

Koeokereien verwandt oder zurückgekauft

und verwandt wird.

b) die auf eigenen Kokereien, Werks⸗ gasanstalten oder Brikettfabriken eines

erksbesitzers zur Verkokung oder

Brikettierung kommenden Kohlen,

welche aus eigener Förderung des

Werksbesitzers

10) die für Hausbrandzwecke an An⸗

estellte und Arbeiter abgegebenen

Brennstoffe sowie die 8 wohltätige

Zwecke verschenkten und die zu Ver⸗

suchszwecken verwandten Kohlen.

Die Ausdehnung dieser Bestimmung guf Brennstofflie erungen für Haus⸗ brandzwecke an Arbeiter und An⸗ H anderer innerhalb des ober⸗ schlesischen Abstimmungsgebietes be⸗ jegener Werke kann von der Werks⸗ besitzerversammlung auf Antrag zu⸗

gelassen werden.

d) die Lieferungen in als Freiland

rklärte Gebiete außerhalb des Deut⸗ schen Reiches, Dentich Desterrei der

Pschechoslowakei, ngarn, Polen,

Danzig und Memel.

2. unter Anrechnung auf die Verbrauchs⸗

b i fän,g 17,2) und bis zur ander⸗

weitigen Beschlußfassung der Werks⸗ besitzerversammlung.

„2a) Der Mitgliederverbrauch, d. h. Ftefrungen der Werksbesitzer an in⸗ ländische eigene Werke, eigene Neben⸗ betriebe und eigene landwirtschaftliche Betriebe zu deren Selbstwerbrauch.

b) Als eigene Werke gelten auch: aa) inländische Verbraucher, an denen ein⸗ oder mehrere Werksbesitzer eder Inhaber von mindestens 51 % 8. Kapitals des Werksbesitzers

eehrheitsinhaber) mit mindestens

P beteiligt sind, bb) inländische Verbraucher, mit denen der Werksbesitzer oder dessen Mehrheitsinhaber Interessen⸗ und Betriebsgemeinschaftsverträge oder b“ abgeschlossen hat, die nach Inhalt und Dauer einer end⸗ 1. Verschmelzung oder Eigen⸗ lumsübertragung im wirtschaftlichen Sinne gleichzuachten sind,

cc) inländische Verbraucher, die mit mindestens 51 % an dem Unter⸗ nehmen eines Werksbesitzers beteiligt

Sind mehrere Verbraucher mit insgesamt mehr als 50 % an dem fint n gme desselben Werksbesitzers eteiligt, so gelten d- nur dann als eigenes Werk im Sinne dieser Be⸗ stimmungen, wenn sie durch Inter⸗ essen und Betriebsgemeinschaftsver⸗ träge oder Pachtwwerträge derart ver⸗ bunden sind, daß sie nach Inhalt und Dauer dieser Verträge als eine wirt⸗ schaftliche Einheit anzusehen sind,

dd) Verbraucher, zu denen das Unternehmen des Werksbesitzers im Verhältnis einer Mutter⸗ oder Tochter⸗ gesellschaft steht, sofern 82 Ver⸗· zältnis unmittelbar eine Folge der Teilung Oberschlesiens ist.

Das Vorliegen der unter aa dd gufgeführten stellt die Werksbesitzerversammlung in jedem Leinzelnen Falle durch Beschluß fest. Der Beschluß ist, falls er Fälle der unter dd gedachten Art oder Werke der unter aa oder ce gedachten Art be⸗ trifft, bei denen eine Beteiligung in Höhe von weniger als 70 % nach⸗ ist, dem Geschäftsführer des Reichskohlenrats mitzuteilen und er⸗ langt aös dann Gültigkeit, wenn ihm der Geschäftsführer nicht innerhalb zwei Wochen nach der Mitteilung u6 b 8 schen Ber „Zu 2. Für den Preußischen g⸗ fiskus gilt als Uhtrenßischen Berg auch der Verbrauch in Reichs⸗ und preußischen Staatsbetrieben und ⸗ver⸗ waltungen, und zwar auch dann, wenn der Bergfiskus die Verwaltung seiner Werke einer besonderen Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit über⸗ tragen sollte. Die Bestimmungen

v1““

Alle Berichtigungen ftsführung allen Werksbesitzern unver⸗

begri n n. von Fall zu Fall von der Werksbesitzerversammlung festgesetzt; dabei sind insbesondere die Größe und der Kohlenreichtum des Baufeldes, Anzahl und dhühengsfed greit der Werke sowie

vündeten demnäch ieser Zahlen von sammlung festgesetzt. 5. Die zusammengefaßten Verkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligungen eines Werks⸗ besitzers in den einzelnen Brennstoffarten ergeben in Kohle umgerechnet die Gesamtbeteiligung des Werksbesitzers. Da⸗ bei werden die Beteiligungen in Koks unter Berücksichtigung eines Ausbringens

des Absatzes 25b finden auf b Mitgliederverbrauch des Bergfiskus Anwendung.

Zu 1 und 2. Die als Selbstver⸗ brauch (Werksselbstverbrauch) und Mitgliederverbrauch entnommenen Mengen müssen so verbraucht werden, daß sie nicht wieder als feste Brenn⸗ stoffe auf den Markt gebracht werden önnen.

unter Anrechnung auf die Verkaufs⸗

beteiligung:

a) der Findab atz, d. h. die Mengen, die unter Ausschluß von Bahnen und des Wasserweges von Hand oder mit veen. (auch Kraftwagen) den

Zerbrauchsstellen zugeführt werden,

b) die Vorverkäufe, d. h. die vor Abschluß dieses Syndikatsvertrages verkauften Mengen, soweit diese Lieferungsverpflichtungen wirksam ge⸗ blieben und nicht von dem Syndikat nach Maßgabe der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 21. 8. 19 zam Kohlenwirtschaftsgesetz vom 23. 3. 19. übernommen worden sind.

Das Spyndikat überwacht die Ver⸗ wendung der in § 14 aufgeführten Mengen; sie sind der Geschäftsführung jeweils bis um 7. des auf den Verbrauch oder die Abgabe folgenden anzugeben.

§ 16. Die Werksbesitzer verpflichten sich, sich den Angebots und jeden Verkaufs ihrer rzeugung an Kohlen, Briketts und Koks an Dritte, soweit nicht in diesem Vertrage Ausnahmen vorgesehen sind, zu enthalten.

Veteibigas. 1

§ 17. 1. Die Festsetzung der Heteiligunhs. ziffern für die einzelnen Werke erfolgt durch die Werksbesitzerversammlung.

Die Verkaufs⸗ und Verbrauchs⸗

Feteag h sämtlicher Werksbesitzer sind in einer Liste

Vertrage als standteil (Anlage 19 *9 beigefügt wird und enia den jeweils g. faßten Beschlüssen erich

zusammengestellt, die diesem

igt werden so issen durch die Ge⸗

für neue oder in der Entwicklung

hne hne werden. eene Werke werden die Anfangs⸗

bisherige Entwicklung zu berück⸗

sicheigg.

4. Die Verbrauchsbeteiligungen für neue

oder in der Entwicklung SZ Werke

werden nach Maßgabe des tatsächlichen

Verbrauchs unter öö einer Werkes

tigen. Veränderung

der dabenmah des be⸗ er Werksbesitzerver⸗

und die Beteiligungen in

Briketts unter Anrechnung von 10 % für Bindemittel Anngeneiet

Spätere Aenderungen in den Beteili⸗ seliffern können soweit in diesem

lage nichts anderes bestimmt ist

mit einer Frist von mindestens drei Mo⸗ naten beantragt werden. Die Werks⸗ besitzerversamm ung entscheidet über der⸗ artige Anträge mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit.

§ 19. 1. Die Festsetzung der Beteiligungs⸗ ziffern neueintretender Mitglieder erfolgt unter Berücksichtigung des § 14 Ziffer

mit Dreivierkelmehrheit der ab⸗

lebenen Stimmen.

Die Vertreter der Werksbesitzer, über

deren Beteiligungsziffern Beschluß gefaßt wird, haben bef der Abstimmung ess Stimmrecht.

ö“ Insoweit nicht elwas anderes ausdrück⸗ lich bestimmt ist, sind Uebertragungen von Verkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligungen von einer Zöenaftaffert auf eine andere ohne weiteres zulä Ziffer 5 festg seellegte Umrechnungsverhältnis ist zu berücksichtigen. Die Höhe der über⸗ tragenen Beteiligungen ist der Geschäfts⸗ führung ein . vorher anzuzeigen.

§ 21.

1. Jeder Werksbesitzer, der während drei aufeinander folgender Monate aus

cher Förderung oder Erzeugung mehr als dn 19 ahsgeege ha abgesetzt I, t Anspruch auf Er⸗ höhung der Gesamtbeteiligung. Diese Erhöhung beträgt das 300 fache des Mehrabsatzes, den der Werksbesitzer durchschnittlich während dieser 3 Mo⸗ nate für den Arbeitstag aus frischer Förderung oder Erzeugung gehabt hat. Dabei sind Berufungen auf Förderaus⸗ fälle jeder Art (Betriebsstörungen und andere) unzulässig. Dagegen dürfen Streikmonate gegen den Willen des Werksbesitzers nicht mitgerechnet werden und gelten deshalb nicht als Unter⸗ brechung des in Absatz 1 bestimmten Zeitraums von 3 Monaten. Eine Ver⸗ mehrung der Haldenbestände, die durch Wagenmangel, nicht dur Absatz⸗

sig. Das in § 17

ammengefaßten un⸗ ten Verkaufsbeteiligungen

entsteht, ist dem Absatz in den en 3 Monaten zuzurechnen

ält nach Ablauf der drei aufein⸗ olgenden Monate der Mehrabsatz

unter Berücksichtigung der zuerkannten EeFisenen der Verkaufts

beteiligung o treten von Monat zu Monat

weitere Erhöhungen der Gesamtbeteili⸗

8 8 8

gung ein auf gleicher Grundlage und nach gleicher Maßgabe der Absatz⸗ ziffern in den jeweilig letzten 3 Mo⸗ naten.

3. Bei Werksbesitzern, deren Beteili⸗ gung sich aus Verkaufs⸗ und Ver⸗ rauchsbeteiligungen zusammensetzt, gilt als Mehrleistung im Sinne dieser Be⸗ stimmungen nur das, was sie über die Gesamtbeteiligung 17 Ziffer 5) ge⸗ leistet haben. Die ihnen zuzuerkennende Erhöhung wird auf die Verkaufs⸗ und Verbrauchsbeteiligungen in dem Ver⸗ ältnis verteilt, in welchem die Mehr⸗ leistungen nachgewiesenermaßen auf beide Beteiligungen entfallen sind.

4. Die sich ergebenden Mehrbeteili⸗ gungen werden den Werksbesitzern von der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt und außerdem in der nächsten Werksbesitzerversammlung be⸗ kanntgegeben. 6

8 F 8

1. Jeder Werksbesitzer ist nach Maß⸗ abe seiner Verkaufsbeteiligung und des Sortenfalles zur Lieferung ver⸗ pflichtet, falls er nicht mit mindestens vierwöchiger 8 i der Geschäfts⸗ Tgre die Herabsetzung seiner Ver⸗ aufsbeteiligung beantragt. Dem An⸗ trag muß Folge gegeben werden

2. Die Herabsetzung ist (unbeschadet der Berechtigung, auf Grund des § 21 eine Erhöhung zu beanspruchen) end⸗ gültig, soweit sie nicht durch Betriebs⸗ störung bedingt ist. In die Werksbesitzerversamm⸗ ung.

3. Bei plötzlichen Betriebsstörungen braucht die vierwöchentliche Frist für die Abmeldung nicht gewaße⸗ zu werden. Solche Vorkommnisse sind der Geschäftsführung Feee lich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer mitzuteilen.

§ 23.

Das Syndikat ist verpflichtet, alle Werksbesitzer im Verhältnis ihrer Ver⸗ kaufsbeteiligung gleichmäßig unter Be⸗ rücksichtigung der anfallenden Sorten 2 beschäftigen. Falls die Lage des

Karktes die Aufnahme der aus der Gesamtbeteiligung aller Mitglieder in den einzelnen Brennstoffarten sich er⸗ Seee Mengen nicht gestattet, kann urch Beschluß der Werksbesitzerver⸗ ieeg eine entsprechende anteilige

erringerung der Verkaufs beteili⸗ gung an Kohle, Koks und Briketts vor⸗ genommen werden.

§ 24.

Ueberschreitet während der Dauer einer gemäß § 23 beschlossenen Ein⸗ schränkung ein Werksbesitzer seine Ver⸗ kaufsbeteiligung in der 1 Brennstoffart oder seine Verbrauchs⸗ beteiligung, so hat er an das Syndikat eine Abgabe zu zahlen, deren Höhe ge⸗ tesmc nach 2 beteiligung für jedes iftsjahr un ha 1 tn der besitzerversammlu⸗ estgesetzt wird.

8 degöicguns sestgesett, findet vierteljährlich statt.

Ueber die Verwendung der ein⸗ v Gelder beschließt die Werks⸗ besitzerversammlung.

§. B.

1. Die Werksbesitzer sind verpflichtet, über die Förderung von Kohle, über die Erzeugung von Briketts und Koks und über den Verbrauch und den Absatz die von der Geschäftsführung verlangten Nachweisungen in den von ihr be⸗ stimmten Fristen einzureichen.

2. Außerdem sind die Werksbesitzer dem Syndikat eu auf dessen Ver⸗ nngen zur Auskunft über brennstoff⸗ wirtschaftliche Verhältnisse gemäß § 52 der Ausführun⸗ sbestimmungen zum Kohlenwirts aftsgeset verpflichtet.

3. Die durch die Auskunftserteilun ermittelten Angaben sind vertrauli zu behandeln.

§ 26.

Die Bestimmungen der §§ 23 und 24 finden auf eine neue oder in der Ent⸗ wicklung riffene Grubenanlage 8 lange keine Anwendung, als rich für diese Anlage eine Gesamtbeteiligung von 500 000 t erreicht ist. Bei An⸗ wendung der §§ 21 bis 24 werden die auf die Entwicklungsgrube eines Werks⸗ besitzers entfallenden Beteiligungs⸗ ziffern nicht ee]

§ 27.

Veräu en, Verpachtung oder sonstige Ueberlassung von Steinkohlen⸗ bergwerken, Steinkohlenbrikettfabriken oder Kokereien, ganz oder zum Teil an Nichtmitglieder bedürfen der Genehmi⸗ zung der Werksbesitzerversammlung.

ie Genehmigung muß erteilt werden, wenn ausreichend nachgewiesen wird, daß die Rechte des Syndikats und der Vereinigung weder beeinträchtigt, noch deren Pflichten gesteigert werden.

Preise und Lieferungsbedingungen.

§ 28.

Das Syndikat verkauft im eigenen Namen für Rechnung der Werksbesitzer die ihm von diesen zur Verfügung ge⸗ stellten Brennstoffe.

. 1 § 29.

Die Festsetzung der Preise und Ver⸗ kaufsbedingungen für die im Landabsatz abgesetzten Kohlen, Briketts und Koks erfolgt auf Vorschlag der Geschäfts⸗ füzrung durch die Werksbesitzerver⸗ ammlung, vorbehaltlich der dem Reichskohlenverband gesetzlich zustehen⸗ den Rechte. 8

1. Die Werksbestverbersammlung 8* von Zeit zu Zeit Verrechnungspreise für die einzelnen Brennstoffe fest. Hier⸗ nach stellt die Geschäftsführung unter Berücksichtigung der Marken⸗ und

Sortenvers . die sich aus der als Bestandteil diesem Vertrage bei

efügten Anlage 2 *) ergeben, die Cerrechnun 3 für jede einzelne von einem der Werksbesitzer hergestellte Sorte fest.

2. Außerdem setzt die Werksbesitzer⸗ versammlung unter Beachtung der vom Reichskohlenverbande erlassenen Richt⸗ linien die zulässigen Höchstrabatte auf die Verkaufspreise und die besonderen Lieferungsbedingungen fest.

3. Sämtliche Preise 82 so festzu⸗ setzen, daß 12 sich frei Eisenbahnwagen

ebergabegleis Haupt⸗ oder Schmal⸗ spurbahn der absendenden rube, Brikettfabrik oder Kokerei stellen. Aus⸗ nahmen hiervon müssen bei den Preisen ausdrücklich sein.

31.

Die Geschäftsführeg ist verpflichtet, jedem Werksbesitzer die nach den Be⸗ stimmungen des § 30 für seine 6 lichen arken und Sorten gültigen eeS binner einer Frist von einer Woche, vom Tage der Be⸗ schlußfassung der Werksbesitzerversamm⸗ lung über die Verrechnungspreise ab gerechnet, durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

§ 32.

Die Werksbesitzer haben diese Preise zu prüfen und binnen einer weiteren Frist von einer Woche dem Syndikat ihr Einverständnis mit den festgesetzten Preisen mitzuteilen oder ihre ab⸗ weichenden nsprüche geltend zu machen.

§ 33.

Die Werksbesitzer dürfen nur die in der diesem Vertrage als Bestandteil bei⸗ jefügten Anlage 2 *) bestimmten Sorten herstellen und abgeben. Abgesehen von den in der erwähnten Anlage 2 *) be⸗ stimmten Mischsorten ist das un⸗ etrennte 1“ verschiedener

orten auf einen Waggon, mit Aus⸗ nahme von Sendungen, die an ober⸗ schlesische Hüttenwerke gehen, verboten. Abweichungen 8 nur mit Genehmi⸗ gun der erksbesitzerversammlung ulcgftg. Für jede Sorte mit einer be⸗ süeeh oberen und einer bestimmten unteren Korngrenze ist bei demselben Werke nur ein statthaft.

§ 34. Die Wefiebesthen haben der Geschäfts⸗ führung spätestens zwei Wochen nach E“ dieses Vertrages schrift⸗ ich anzugeigen, welche Marken und Sorten (Korngrößen und weschungen) sie auf jeder einzelnen Anlage herstellen, wie diese Sorten hergestellt (Rätter, Siebe) und unter welchen Namen sie zum Verkauf gebracht werden. Aende⸗ rungen sind spätestens eine Woche vor dem Inkrafttreten der Aenderung dem Syndikat mitzuteilen. Die endgültig von jedem Werk zum Verkauf ge⸗ langenden Sorten und der für sie gültige Verrechnun Süens wird allen Werksbesitzern na e er erneuten Fest⸗ setzung der Verrechnungspreise bekannt⸗ gegeben.

§ 35.

Die Einschätzung in die Markenklassen erfolgt immer nur na Maßgabe der jeweiligen tatsächlichen Verhä⸗ Sg. der Werke und gilt daher auch nur so lange, wie die Verhältnisse, auf Grund deren die Einschätzung erfolgt ist, fortdauern. Sollten bei einem Werke in diesen Ver⸗ hältnissen erhebliche Aenderungen ein⸗ treten, so jst durch einen für diesen Zweck einzusetzenden Ausschuß ein Gut⸗ achten abzugeben und von der Werks⸗ Seerbe. eine sich als not⸗ wendig ergebende in der Markenklasseneinteilung auf Antrag des Fetrelfengee Werksbesitzers oder der

Geschäftsführung

auf weiteres. Wenn die Preise nicht mehr den Markt⸗ und Absatzverhält⸗ nissen oder den Selbstkosten entsprechen, so kann die Werksbesitzerversammlung über eine anderweitige Festsetzung der Preise beschließen.

§ 37.

1. ZJeder Werksbesitzer ist allein für die gute und vorschriftsmäßige Lieferung der an das Syndikat verkauften Mengen und Sorten verantwortlich.

2. Dem Werksbesitzer fallen alle Fe zur Last, die durch die Lieferung schlechter oder ungenügender Qualität oder durch ein sonstiges Verfehen bei Ausführung der Lieferung seinerseits verursacht werden. Die Entscheidung darüber, ob ein solches Verschulden vor⸗ 1 hat die Geschäftsführung zu

§ 36. e Fese bis

treffen. Gegen die Entscheidung der Ge ist Berufung an die Werksbesitzerversammlung zulägfig Die Berufung muß inerchals 14 Tagen nach Empfang der Entscheidung zur Post gegeben sein. 8 Rechnungen.

Die von den Werksbesitzern monatlich sn erteilenden Rechnungen über ge⸗ ieferte Brennstoffe sind von dem Syndikat spätestens 14 Tage nach Ein⸗ gang der Rechnung zum Verrechnungs⸗ preise zu begleichen.

Geschäftsjahr.

§ 39. „Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April eines Jahres bis zum 381. März des darauffolgenden Jahres.

Aufbringung der Mittel. § 40.

Alle Einnahmen einschließlich der Strafgelder dienen in erster Linie zur Bestreitung der Geschäftsunkosten des Syndikats. Reichen die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht aus, so hat die e. se öer ean auf Vor⸗

8

lag d äftsfü 1 1.-.csfchage e ag a, achan⸗

schreiben, die auf die Werksbesitzer im

erhältnis ihres tatsächlichen Absatzes während des letzten Geschäftsjahres, sos weit er auf Verkaufs⸗ und Verbrauchs⸗

verteilen ist. Auf diese Umlage können auf Beschluß des Aufsichtsrats von den Werksbesitzern bereits währnd des Ge⸗ schäftsjahres Vorschüsse eingefordert werden, die in einem festen Betrage je Tonne Steinkohlen, Koks und Briketts auszudrücken sind. Bleibt danach noch ein Ueberschuß bee 8 steht er zut Verfügung der Werksbesitzerversamm⸗ lung. Strafen.

1. s ein Werksbesitzer gegen den F dieses Vertrages Brennstoffe unter Umgehung des Syn⸗ dikats verkauft oder verbraucht, so hat er an das Syndikat eine Vertragsstrafe bis zu 25 vH des Verrechnungspreises für jede Tonne zu zahlen. 1

2. Wer seinen Li kanngaverpfcich tungen durch eigene Schuld nicht nach⸗ kommt, kann zu einer Strafe heran⸗ Peogen werden, deren Höhe für jede

une der nicht gelieferten Menge füt Geschäftsjahr im voraus von der Reseehrfses kosesccte et festgesetzt wird.

8. Bei Uebertretung der sonstigen Bestimmungen diesis Vertrages ist je Werksbesitzer verpflichtet, an das Syn⸗ 18 leine 85 8 Werksbesiterven. ammlung tzusetzende Vertragsstra u zahlen; sie süi2 ür jeden ve 8 Feaüiderhavekne nicht unter 50 Mar⸗ betragen 8 Vertragsdaue

Die Bestimmungen dieses eeaes treten am 1. April 1926 in Kraft u gelten bis zum 91. März 1927.

Uebergangsbestimmungen.

43. - 1. Die Werksbesitzer dürfen 89 während der letzten drei Monate Dauer dieses Vertrages selbständig füz die Zeit nach Ablauf des Brennstoffe S soweit c durch Gesetz die Bildung eines Syndi⸗ kats vorgeschrieben bleibt.

2. Wenn während der Dauer des Vertrages ein Gesetz über die Auß⸗ des EnEu“ er⸗ lassen wird und die Bestimmungen de Kohlenwirtschaftsgesetzes nicht durch ührniche oder entsprechende Gesetzesvor⸗ ersetzt werden, 9 Fuft der

ertrag no es volle Kalendep⸗ monate vom Zeitpunkt des Inwegfall⸗ kommens an.

38. Kommen Verhandlungen über dig Erneuerung des Sgyndlkatsvertrags während der ersten drei Monate dieser Sechsmonatefrist 8 zum Ergebnis, 6 dienen die letzten drei Monate 1.

ur Abwicklung der Syndikats⸗ ge chäste. In diesen letzten drei Mo⸗ naten hat jeder Werksbesitzer das Rech für die Zeit nach Ablauf des Syndikat vertrags selbständig rkäufe vorzue nehmen.

§ 44.

1. Die Geschäftsführung kann mit Stimmenmehrheit der Werksbesitzerver⸗ sammlung zum göscsta von Verträgen bis zu einem Jahr über die Syndikats⸗ dauer hinaus ermächtigt werden. So der Ab⸗ chluß dc auf Produkte eines be⸗ stimmten rksbesitzers v so außerdem dessen Einwi e sopersch Abschlüsse über ein Jah

2. Sollen Abschlüsse über ein 1 nach Beendigung des Vertrages c2 geschlossen werden, so ist die Genehmig hfung sämtlicher Werksbesitzer er⸗ forderlich.

8 45

1. Wenn der Betrieb eines dem 8n

igung

dikat angeschlossenen Werkes dauernd eingestellt wird, oder wenn der Betri über ein Jahr ruht, ..hn; de Werksbesitzer mit diesem Werk aus dem öö“ 1

2. iesem le und in den daß der vorgesehenen

auer dieses Vertrages über das Ver⸗ mögen eines der Werksbesitzer das Kon⸗ kursverfahren eröffnet wird, oder daß ein Werksbesitzer einen Grund zu vort zeitiger Kündigung dieses Vertrages mit Erfolg geltend macht, beee. für alle übrigen rksbesitzer sämtliche Be⸗ stimmungen dieses Vertrages nach wie vor gelten.

8. Jeder Werksbesitzer ist auf Ver⸗ langen des Syndikats verpflichtet, fü⸗ den Fall, 2 über sein Vermögen daz Konkursverfahren eröffnet ist, dem Syndikat unter den Bedingungen, wie ie zur Zeit der Konkurseröffnung be⸗ tanden, wieder beizutreten, sobald e ie freie Verfügung über das Vermögen wieder erhalten hat.

§ 46.

Diese Satzungen und etwaige späte Aenderungen, welche einer Mehrhe von drei Vierteln aller Stimmen dürfen, sind nach Genehmigung dur den Keichskohlenrat im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzumachen. 8

Gleiwitz, den 29. März 1926. „Vorstehender Syndikatsvertrag 7 im Sinne der Vorschriften der §§ 1 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die S de „. aft vom 21. August 191. (ℳGBl. S. 1449) genehmigt.

Berlin, den 31. März 1926.

Reichskohlenrat. 8 L ütt ig, stellv. Geschäftsführer. 8esüds hectn at sind hier ie

beteiligung zur Anrechnung kommt, zu⸗

Nr. 84.

Berlin, Montag, den 12. April 1926

as 8 H cegi ü 8 t Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 2 b belsre⸗ 1 Selbtab19 een Landelsregittge sia dan ennsch Reichch und SW. 48, Wilhelm⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsm

ße 32, bezogen w

- ü , 3. , 4. Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem 2 6. der ““ sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der Bezu 8 2 Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 84A, 84B und 84 C ausgegeben.

2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☚

F eingetvetene Adolf Armbrust hat zugleich mit dem seit⸗ erigen Gesellschafter

Nauheim die Aktiven und Pa n Firma übernommen, und em Stand vom 1. November

H.⸗R. B 7 bei der Firma Bank für ndel und Industrie Zweigstelle Bad⸗ uheim, Sitz der Hauptniederlassung armstadt: Die Firma unter Ausschluß der Liqu Darmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien in Berlin übergegangen und daher aufgelöst.

„B 9 bei der Firma Deutsche Zweigstelle Bad⸗Nauheim, der Hauptniederlassung Berlin: Gustav Schröder ist aus dem Vorstand aus⸗

andelsregister.

Altona, Elbe. Eintragungen ins Handelsregister.

29. März 1926 ist bei

henden Firmen als:

A 413, Gebr. Antonius, Ottensen,

nbury & Co., Altona,

rmann Haupt früher Louis

Nachf., Altona,

gander, Niendorf,

1 9

Otto Kön der seitheri

als ganzes ation auf die

A 956, Karl A 1068, Blohm

A 1120, Eduard Garske, Altona,

A 1413, Adolf Ahrens, Altona,

A 2086, C. Dreyer & Co., Altona, uck, Altona, Gesellschaft mit änkter Haftung, Altona,

9, Gemeinnütz ltona⸗Ottensen, ftung, Altona, rstelprater Gesellschaft mit Haftung, Altona,

3, Chemische Fabrik Gebr. Rieß, sellschaft mit beschränkter Haftung,

„B 311, Sedina, Chemische Produkte, sellschaft mit beschränkter Haftung, hamburg, mit Zweigniederlassung in

„B 347, Wikir schaft mit bes

B Fabrik chemi⸗ rimm & Co. schränkter Haftung,

„B 366, Wittchow und Krause, Gesell⸗ ftung, Altona,

Bauperein

1 H.⸗R. B 23 bei der Firma Hermann chaft mit be⸗

Metzger Aktiengesellschaft Zweignieder⸗ eim, Sitz der Haupt⸗ ssung Frankfur Kaufleuten Oskar und Hans Bugner in ist Prokura erteilt mit der Maßgabe, daß jeder berechtigt ist, die Firma in Gemeinschaft mit einem Vorstandsmit⸗ liede oder einem stellvertretenden Vor⸗ andsmitgliede zu zeichnen. H.⸗R. B 28 bei der Darm Nationalbank, Kommanditgese eigniederlassu eim: Die Zweigniederlassung ist in⸗ Uge Einstellung des Betriebs erloschen. irma Louis Spohr, Möbeltransportgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Nauheim. Gegenstand des Unternehmens ist Fortführung des seither unter dem betriebenen Speditions⸗ und Möbeltransportunter⸗ nehmens. Das Stammkapital der Ge⸗ aft beträgt 5000 RM (fün Geschäftsführer i

aaftsvertrag ist unterm 22. Juli 1925

⸗R. B 41 die Firma Tennis⸗Kaffee⸗ Vertriebsgesellscha Haftung in Bad Na des Unternehmens ist der Betrieb des erpachteten Tennis⸗Kaffees in Bad Nauheim, Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 10 000 RM G(zehntausend Reichsmark). Geschäftsführer sind: Ar unternehmer Anton Hil⸗ Main und Architekt

unterm 22. August 1925 ad Nauheim, den 22. März 1926. Hessisches Amtsgericht.

Bad Salzuflen. das hiesige

in Berlin

beschränkter enbach a. Main

3 tädter und nger⸗Film⸗Werke Gesell⸗

ellschaft mit be⸗ 8 . B 40 die itions⸗ u

eschränkter hehkien 370, Hamburg⸗Altonaer Import⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Altona,

B 408, Hanseatische Glasmanufaktur, mit beschränkter Haftung,

Hanseatische Gesellschaft 5 ftung, Stellingen, B 420, Dr. Robert & Dinger Gesell⸗ chaft mit beschränkter Haftung, Altona, 4 eingesellschaft mit beschränkter Haftung zu Eidelstedt bei

9 B 427, Reva, Hellbe

„B 464, Glas Kontor beschränkter Haftung, von Amts wegen eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Das Amtsgericht Altona. Abt. 6.

Metalltüren beschränkter

beschränkter

& Co. Gesell⸗

itekt und Bau⸗ in Frankfurt ilhelm Böcher

Badl. Fenssnn⸗ 8 bei der Im Handelsregister ist bei der Firma Gesellschaft schränkter Haftung zu Bündheim⸗Bad arzburg folgendes eingetragen worden: as Stammkapital ist auf Gen.⸗Vers.⸗Beschluß 2. 1926. Weiterer Geschäftsführer ist Kaufmann Gerhard Schmincke Gliesmarode. 3 Das Amtsgericht Harzburg.

Handelsregister A Gesellschaft aratebau, Linkmeyer

für Kunstseiden⸗ & Co., Bad Personlich ha

hafter sind:

Bad Salzuflen und Frau

Linkmeyer, 3

eine offene Handelsgesellschaft und hat

am 19. März 1926

Bad Salzuflen, den 24. März 1926. Lipp. Amtsgericht. I.

Linkmeyer in

Bad Harzburg. m Handelsregister ist bei der Firma Ulschaft für Cementfabrikation zu ndes eingetragen:

sterode fol⸗ Birnbaum ist als

irektor Kar schäftsführer ausgeschieden. Harzburg, den 1. April 1926

Das Amtsgericht Harzburg Handelsregister

ist am 27. Mär tragen worden: Nr. 11 ank: Prokuristen: Emil Goßmann in x. Selige in Berlin. Jeder vertritt gemeinschaftlich mit einem ordentlichen oder stellvertretenden Vor⸗ standsmitgliede die Hauptniederlassung der Gesellschaft in Berlin. Die P Götz, Hans Heer und Wil⸗ helm Spiegler sind erloschen.

Aktiengesellschaft: 1 des Aufsichtsratsmitglieds Paul Jung eendet. Dr. Man⸗ fred Hapel ist nicht mehr Vorstandsmit⸗ Fritz Baumgart, ist zum Vors⸗

d Nauheim. Eintragungen in das Hande H.⸗R. A 263 bei der otel Bad⸗Nauheim in 1 leschke in Bad Nauheim: Die Firma ist geändert in: Jeschke’s Grand⸗ otel Bad⸗Nauheim Lorenz I. Gustav Zorn in Bad Nau offene Handelsgesellschaft hat am 1. Ja⸗ 5 Gesellschafter sind: Lorenz Jeschke in Partenkirchen üUnd Gustav Zorn, Hotelier in Bad Nau⸗ im, zurzeit in Partenkirchen. Die dem letzteren erteilte Prokura ist erloschen. „H.⸗R. A 349 bei der Firma Stein⸗ further. Lederwerke Sparwaßer & Co. in Steinfurth: Die Firma ist erloschen. H.⸗R. A 391 bei der Firma Bock und König, Bad Nauheim: Der K Frich Bock in Bad Nauheim ist aus der ausgeschieden. 1 ist der Bankbeamte Adolf Armbrust in ad Nauheim als per esellschafter i

treten. Die Ge Bock willigt in die Fort

Berlin, Dr. ad Nauheim

für Friedri

hemische Werke Abordnung

Kaufmann, bdand bestellt.

Petroleum⸗ Die Prokuren 3 Friedrich Bauer, Friedrich Daniels, Dr. G mann, Ottokar Heise sind er Nr. 25,579 Deutsche Genossenschafts⸗ Aktiengesellschaft: Karl Oberregierungsrat, Berlin⸗Wilmersdorf, ist zum welteren Vorstandsmitgliede bestellt. Nr. 27 755 t in der Blücherstraße aft: Hugo

önlich haftender pothekenbank

irma und

schaft wird unter der Baugesells Aktiengese

ihrung dieser

nicht mehr Vorstand. Else Deyhle, geb. Hermann Dombrowski ist alleigiger In⸗ Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ zch er, sr Charlottenburg ist zum Vor⸗ Hem der Firma. Die Gesellschaft ist E nur durch den Deut⸗ stand bestellt. aufgelöst. Nr. 43 5822 Frommsact schen Reichsanzeiger. Nr. 37 966. Iffg Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 89 a. Julius Fromm, Berlin; Die Prokura Gesellschaft mit beschränkter aftg aüAsArass AlrAese des Wilhelm Tscheuschner ist er oschen. tung. Sitz: Berlin. Gegenstand de

Berlin [3428] Nr. 54 066 Wilheim Kaute & Co., Unternehmens: Die Organisation eines In unfer Handelsregister Abteilung B. Berlin: Die Prokurg des Theodor Zegers Instituts für Feuerverhütung, Feuer⸗ ist am 29. 926 eingetragen ist boschen. Nr. 64 175 W. Jackier schutzanlagen und Ausrüstungen in 88 Deutsche Auto⸗ Co., Berlin: Die Gesellschaft ist Deutschland und im gesamten

egxö A8,geee⸗ eif aft: Ge⸗ aufgelöst. Liquidator ist der Bankrevisor der Handel mit Feuerlöschgeräten un

üß Beschl. einrich Klehr, Berlin. Folgende Ge⸗ sonstigen technischen Artikeln, Export u hra L.JGhh. de 19 henfag oersarsaung ““ aufgelöst und de irmen Import sowie die Vornahme sämtlicher kapital um 900 000 Reichsmark erhöht 8EE111““ Kurze & Co. Geschäftshandlungen, die den vorstehen⸗ werden. Ferner die von derselben Ge⸗ Nr. 68 295 Hubrich & Wendland. den Zwecken förderlich und dienlich sind, neralversammlung beschlossene Neu⸗ Felöͤscht Nr. 9802 Johaun Kisten⸗ Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Gez fassung der Satzung Fchan Neufassung macher & Co. Nr. 21 405 H. Gut⸗ schäftsführer: Kaufmann Clemens ist von der Eintragung ausgeschlossen. bier 8 Kosmetische S Graaff in Berlin. Fessh mit be⸗ hr. 90 199 Colgmtalwollgesell. Ner 99398, Erich Ftahn. Nr. 62 076 schräntter Haftung. Der Gesellschaftsver⸗ schaft 4 Aktiengesellschaft: org M. Gnirk & Co. Nr. 65 011 trag ist am 10. ärz 1926 abgeschlossem Dingel, Kaufmann, Berlin, ist zum Max Dombrowsky Handschuhe. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt weiteren Vorstandsmitgliede bestellt Nr. 63 938 Hans Ahrens. so Feschieht die Vertretung der Firmg Nr. 80 660 Automobil „Verkehrs⸗ Nr. 67 690 Chemische Zündwaren⸗ durch zwei Geschäftsführer oder einen Unternehmen Aktiengesellschaft: Ge⸗ heörs . Pohi & Sözme. Geschäftsführer und einen Prokuristen. * mäß dem nunmehr durchgeführten Be⸗ 2 e 869. B.rePfr er A6t ühn⸗. 90 Ih er EEEI6“*

Amtsgeri in⸗ 1 eilung 90. mie eschränkter aftung. Si 16A“ u““ Berlin. Gegenstand des Unternehmen

10. Januar 1926 u füheten Beschluß der Generalver⸗ Berlin. die Verwaltung und Verwertung vo

(3431] 1 2.n Grundbest ammlung vom 2. März 1926 ist das In unfer Handelsregister B ist heute Landgütern (ländlicher Grundbesitz rundkapital um 260 000 Reichsmark eingetragen Horden: Ar. Fl 989 8 1““ auf 500 Reichsmark erhöht worden. Moewes Gesellschaft mit beschränk⸗ schäftsführer: 8 Fchere⸗⸗ um weiteven Vorstandsmitglied ist be⸗ ter Haftung Holzhandel, Im⸗ und Berlin. Gese 88 8 öh ellt: Kaufmann Emil Podzun, Berlin. Export. Sitz: Berlin. des Hrftung. Der⸗ 2 9 ver 88 ar Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ Unternehmens: Der 1212 mit Rund⸗ 25. Februar 1926 abgeschlossen. Leem öffentlicht: Anf Grundkapitals⸗ hölzern sowie mit ittmaterial aller eingetragen wird * düdenanch werden ausgegehen mit Ge⸗ Art nach dem Inlande und Auslande so⸗ liche Bekanntmachungen der. üsehsche winnberechtigung vom 1. Januar 1926 wie einschlägi Kean n ge Hüfs⸗ in erfolgen nur durch den Deutschen 8 ab 260 Inha beraktien über je 1000 der vönge Stammkapikat: 18 000 anzeiger. Bei Nr. 6736 Alfred Neut Reichsmark zum Nennbetrage. Kauf⸗ Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmann mann Verlag Gesellschaft mit be† mann Max Pohlmann, Berlin, bringt Julius Moewes, Berlin, Kaufmann schränkter Haftung: Der Geschäftss nach Maßgabe des notariellen Ein⸗ Major a. D. Werner von Brunn, Ber⸗ führer Alfred Neumann ist bringungsvertrags vom 2. März 1926 lin. Kaufmann Hans Bröse, Berlin, ist gusgeschieden. Syndikus F. in die Gesellschaft die in dem Vertrage Gesamtprokurist dergestalt, daß er ge⸗ Tobias in Berlin ist IHn ühreß aufgeführten 15 Autodroschken sowie meinsam mit einem der Geschäftsführer bestellt. Bei Nr. 9 822 Voß⸗Indu einen Prvwatwagen ein. Als Vergütung Julius Moewes oder Werner von Brunn strie e mit . hierfür werden ihm 40 000 Reichsmark die Gesellschaft vertritt. Feen. mit Haftung: Stammkapital ist auf der neuen Aktien gewährt. Kaufmann beschränkter Haftung Der Gese ts⸗ 6000 Reichsmark umgestellt. „B Szymon Schäfer, Berlin, bringt nach vertrag ist am 28. Dezember 1925 abge⸗ schluß vom 13. März 1926 ist der Gesel Maßgabe des nolaxtellen Einbringungs⸗ schlossen. Sind mehrere Geschäftsführer schaftsvertrag bzgl. des Stammkapitals vertrags vom 2. März 1926 in die Ge⸗ bestellt, so erfolgt die Vertretung durch der Geschäfteanteile 3) und der Vert fellschaft dee in dem Vertrage auf⸗ zwei Geschäftsfithrer oder durch einen tretung abgeändert, Der Geschäftsführe! geführten Wertobjekte, bestehend aus Geschäftsführer in Gemeinschaft mit ist berechtigt, mit sich selbst R Tankanlage nebst Zubehör, ein. Als einem Prokuristen. Als nicht ei . geschäfte abzuschließen und wird von del Vergütung hierfür werden ihm 70 000 wird veröffentlicht: O Feniliche Beschränkungen des § 181 des Bürger Reichsmark der neuen Aktien gewährt, kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen lichen Gesetzbuchs befreit. Bei Nh. Kaufmann Emil Podzun bringt nach nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. 20 97 Meyer⸗Likörstube Jäger Maßgabe des notariellen Einbringun⸗ s⸗ Nr. 37 959. ähner & Wiens, straße Gesellschaft mit beschränkte vertrags vom 2. März 1926 in die Ge⸗ cee get. Pit beschränkter Haf⸗ Haftung: Das Stammkapital ist au sellschaft die in dem Vertrage auf⸗ tung. t: Berlin. Gegenstand des 500 Reichsmark umgestellt. Laut Beschluß geführten Wertgegenstände, nämlich eine Unternehmens: Der Handel mit Tabak⸗ vom 20. Januar 1926 und 25. März 1928 Perf halle, eine Tankanlage und waren, insbesondere der Fortbetrieb der ist der Gesellschaftsvertrag bzgl. dels 21 Kraftdroschken ein. Als Vergütung in Berlin⸗Charlottenburg, Kaiser⸗Fried⸗ EW“ und der Geschäftsanteit hierfür werden ihm 150 000 Reichsmark rich⸗Straße 104, befimblichen⸗ bisher von abgeändert. Richard Warschauer ist ni der neuen Aktien gewährt. Das gesamte den Gesellschastern Gerhard Jähner und mehr Geschäftsführer. Kauffeute Grundkapital zerfällt jetzt in 500 In⸗ Fritz Kirschbaum unter der eingetragenen Berlin ritz Schleif, Paul Jofupeit sing haberaktien zu je 1000 Reichsmark. Firma Jähner & Wiens betriebenen zz Geschäftsführern bestellt. Bei Nt. Nr. 31 961 Agricola Getreide und 1eäx Stamm⸗ 22 285 „Medex“ Medizinische Exn Futtermittel Import und Handels⸗ kapital: 5000 Reichsmark. Geschäfts⸗ port⸗Gesellschaft mit veschränkten Akt sellschaft i. Liquid.: Kauf⸗ führer: Kaufmann Gerhard Jähner in Haftung: Die Firma ist gelöscht. mann Georg Kleiber, Berlin⸗Friedenau, Charlottenburg, Kaufmann Fritz Kirsch⸗ Bei Nr. 24 451 Kufsteinerstraße ist nicht mehr Liquidator. Nr. 34 083 baum in Berlin⸗Waidmannslust. Gesell⸗ Grundstücks⸗Gesellschaft mit be Aetiengesellschaft für Seifenindu⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Der schränkter Haftung: Gemäß Beschlu strie: Die Gesellschaft ist durch Beschluß Gesellschaftsvertrag ist am 3. und 8. und vom 23. März 1926 ist der Gegenstan der Generalversammlung vom 16. März 25. März 1926 abgeschlossen. Jeder Ge⸗ des Unternehmens ferner Erwerb un 1926 aufgelöst. Zum Liquidator ist der schäftsführer ist allein vertretun Veräußerung von Grundstücken bisherige Vorstand, Direktor Bruno von berechtigt. Als nicht eingetragen wird leihung von solchen Finanzierung det Büven, Mannheim⸗Rheinau, bestellt. veröffentlicht: Als Einlage auf das g. T8 6es FA 1 e8 12e48” v 1 Unternehmungen aller Art, Vermittlung Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 89 a. wird in 88 Irere Uon Dee und der Betrieh sor e eingebrach on den Gesellschaftern A i Berlin. [3430] Jähner und Kirschbaum die von ihnen Herdelene ete. z. L 2829 In das Handelsregister Abteilung A ist unter der eingetragenen Firma Jähner 68 esellschaft beschränkter Ha gam 31. März 1926 eingetragen worden: & Wiens betriebene und ihnen zu mng: he F. i andert Nr. 70 012. Holländische Kaffee Ueichen Teilen gehörige Tabakwaren⸗ vng. W2b⸗ Gejenl chaft .“ Lagerei Paul Poredda, Berlin. In⸗ Großhandlung nach Maßgabe des § 4 [& 8 8 eafaueh: dant Hescht haber: Paul Poredda, Kaufmann, Berlin. des Gesellschaftsvertrags zum ange⸗ schr 9 Mär 1926 g. 8 Gef vschaf Nr. 70 013,. Fromm & Schneider, nommenen Gesamtwerte von 2000 vom 9. 5 Uüie 26 is nb dnbd 8 1 Berlin. Sfne Handelsgesellschaft seit Reichsmark unter Anrechnung von je Fetrch. v her Fißma PeSüe 1. Januar 1926. de ollche eer sind die 1000 Reichsmark auf ihre Stammein⸗ Bei Nr. 1 88 Kaufleute Richard Fromm und Guido lage; vom Gesellschafter Jablonski 18 000 stücksgese schaft mit kapital ist Schneider, beide Verlin. Bei Nr. 4640 Zigaretten zum angenom Werte Haftung: Das eaes. g Kluge £ Morgenstern, Inhaber von 500 Reichsmark unter Anrechnung 56 700 Reichsmark vüngece Fes u Lubrich & Kluge, Berlin: Der Ge⸗ auf seine Stammeinlage. 2See. schluß vom 1. Mai 1. 2 hkuer un sellschafter Paul Kluge ist durch Tod aus Bekanntmachungen der Gesellf er⸗ 24. März 1926 ist der schaf dverne der Gesellschaft au eschie en. Gleichzeitig folgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ bezüglich des Stammkapitals 8 1 ist die verw. Kauffrau Kathavina Kluge, anzeiger. Nr. 37 960. Der Student, schäftsanteile abgeändert. 7* 8 b. Seifert, Berlin, in diese als persönlich Deutsche Akademische Stimmen Ge⸗ 26 575 „Kurt“ Grundstücks⸗ Zefe aftende Gesellschafterin eingetreten. Zur sellschaft mit beschränkter Haftung. schaft mit beschränkter Haftung: V Vertretung der Gesellschaft ist nur der Sitz: Berlin. Gegenstand des Unter⸗ Stammkapital ist auf 9000 Reichsmark Gesellschafter Otto Lubrich ermächtigt. Die Herausgabe einer akade⸗ umgestellt. Laut Beschluß vom 1. Fes Nr. 9586 Aschemann & Co., Berlin: mischen FFeitschrist und die Vornahme bruar 1926 ist der Gesellschaftsver Offene Herb⸗ sgesellschaft seit 1. Januar aller Geschäfte, die damit zusammen⸗ bezüglich des Stammkapibals und der C 1926. r Kaufmann Theodor Werder, hängen. Stammkapital. 6000 Reichs⸗ schäftsanteile abgeändert. Bei N. Berlin, ist in das Geschäft als perfönlich mark. Geschäftsführer: Redakteur Georg 29 762 Schlägel und Eisen Geselk⸗ hoftenben Gesellschafter eingetreten. Die Hartg in Berlin⸗Südende. Gesells schaft für bergbauliche Interessett rokura des Theodor Werder ist erloschen. mit beschränkter daftung Der Gesell⸗ mit beschränkter Haftung: Alfreb Nr. 13 237 Otto Köppen, Inwe⸗ schaftsvertrag ist am 9. März 1926 ab⸗ Lasson ist nicht mehr Geschäftsführer. lier, Berlin: Prokura: Martha Eisen⸗ geschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ Bei Nr. 37 847 Max Samson & Co, barth, Berlin. Nr. 40 140 Bismarck⸗ führer bestellt, so wird die Gesellschaft Bersicherungen Gesellschaft mit be Säle Inh. ez £ Dom⸗ durch mindestens zwei Geschäftsführer schränkter Haftung: Max Samson ist browski, Berlin: Die Firma lautet gemeinsam oder durch einen Geschäfts⸗ nicht mehr Geschäftsführer. jetzt: Bismark⸗Säle Hermann Dom⸗ führer und einen Prokuristen vertreten. Berlin, den 31. März 1926. 8 rowski. Der bisherige Gesellschafter! Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:: Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt 122

8