1926 / 98 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

bis 13,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 15,50 bis 24,00 ℳ, Sase kleine 19,00 bis 20,50 ℳ, Linsen, mittel 28,00 bis 34,00 ℳ, Linsen, große 34,00 bis 45,50 ℳ, Kartoffelmehl 14,75 bis 17,75 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 49,50 bis 61,75 ℳ, Mehlschnittnudeln 30,00. bis 35,50 ℳ, Eiernudeln 45,50 bis 72,50 ℳ, Bruchreis 17,00 bis 18,00 ℳ, Rangoon Reis 19,50 bis 20,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 21,00 bis 33,00 ℳ, Tafelreis, Java 33,00 bis 49,00 Ringäpfel, amerikan. 65,00 bis 89,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/106 in Originalkisten 38,00 bis 39,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,75 bis 35,25 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 in Original⸗ kisten und Packungen 55,00 bis 56,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 61,50 bis 62,00 ℳ, Rosinen Caraburnu Kisten ⁊50,00 bis 68,00 ℳ. Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 100,00 ℳ, Korinthen choice 43,00 bis 51,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 196,00 is 230,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 216,00 bis 250,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 33,50 bis 35,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 177,00 bis 210,00 weißer Pfeffer Singapore 210,00 bis 235,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 195,00 bis 220,00 ℳ, Rohkaffee 220,00 bis 300,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 280,00 bis 390,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,00 bis 19,00 Kakao, fettarm 52,00 bis 90,00 ℳ. Kakao, leicht entölt 80,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 29,50 bis 31,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 30,50 bis 34,00 ℳ, Zucker, Würfel 35,25 bis 37,00 ℳ, Kunsthonig 32,00 bis 33,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,50 ℳ, Sppeisesirup, dunkel, in Eimern —,— bis —,-— ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 88,00 bis 107,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,50 bis 47,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 2,90 bis 3,40 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,00 bis 6,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 82,00 bis 83,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 82,50 bis 84,00 ℳ, Purelard in Tierces 80,50 bis 82,50 ℳ, Purelard in Kisten 81,00 bis 83,50 ℳ, Speisetalg, gepackt 50,00 bis 80,00 ℳ, Margarine, Handelsware I 69,00 ℳ, II 63,00 bis 66,00 ℳ, Margarine, Spezialware I 82,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter ILa in Fässern 180,00 bis 185,00 ℳ, Packungen 187,00 bis 192,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 165,00 bis 175,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 172,00 bis 182,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 192,00 is 199,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen 199,00 bis 206,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 52,00 bis 53,00 ℳ, ausl. Speck, eräuchert, 8/10 12/114 —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 85,00 bis 75,00 ℳ, Allgäuer Stangen 48,00 bis 52,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 110,00 bis 120,00 ℳ, echter Edamer 40 % 95,00 bis 100,00 ℳ, echter Emmenthaler 165,00 bis 175,00 ℳ, ausl. henes Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 28,00 bis 30,75 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 67,00 bis 74,00 ℳ.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Auszahlung Warschau 100 Zloty 50,43 G. 50,57 B., Lokonoten 100 Zloty 51,43 G., 51,57 B. Schecks: London 25,19 ½ G., u Auszahlungen: Berlin telegraphische Auszahlung

123,534 B.

Wien, 26. April. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 284,00, Berlin 168,35, Budapest 98,99, Kopenhagen 185,30, London 34,39 ½, New York 7,07,15, Paris 23,77 ⅛, ürich 136,50 Marknoten 168,20, Lirenoten 28,39, Jugoslawische toten 12,41 ½, Tschecho⸗Slowakische Noten —,—, Polnische Noten 69,00, Dollarnoten 706,50, Ungarische Noten 99,00, Schwedische

Noten —,—.

Prag, 26. April. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 13,60 ½, Berlin 8,05 ½, Zürich 6,53 ⅜, Oslo 730,00, Kopenhagen 885,50, London 164,60, Madrid 489,00, Mailand 136,25, New York 33,85, Paris 113,50, Stockholm 9,05 ½¼ Wien 4,77 ¼, Marknoten 8,05 , Poln. Noten 3,22 ½.

London, 26. April. (W. T. B.) evisenkurse. Paris 145,40, New York 4,86,31, Deutschland 20,43, Belgien 135,25, Spanien 33,72 ½, Holland 12,10,62, Italien 120,90, Schweiz 25,17 ½,

Wien 34,50.

Paris, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Bukarest 11,55, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 29,86, Belgien 107,35, England 145,17, Holland 1179,50, Italien 119,35, Schweiz 576,00, Spanien 432,00, Warschau 297,00, Kopenhagen 778,50, Oslo —,—, Stockholm —,—.

Amsterdam, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,10 ⅞, Berlin 0,59,27 fl. für 1 RM,

aris 8,33, Brüssel 8,94, Schweiz 48,10, Wien 0,35,20 für Schilling, Kopenhagen 65,20, Stockholm 66,70, Oslo 53,80. (Inoffizielle Notierungen.) New PYork 248 ⅞, Madrid 35,90, Italien 10,01. Prag 7,37, Helsingfors 6,25, Budapest 0,00,34 ½⅛, Bukarest 100,00, Warschau 0,25.

Zürich, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,17 ⅞, London 25,17 ⅞, Paris 17,32, Brüssel 18,40, Mailand 20,81, Madrid 74,70, Holland 207,90, Stockholm 138,60, Oslo 111,40. Kopenhagen 135,50, Prng 15,33, Berlin 1,23,20, Wien 73,05, Budapest 0,00,72,50, Belgrad 9,12 ½, Sofia 3,75, Bukarest 2,01. Warschau 51,00, Helsingfors 13,05, Konstantinopel 2,60, Athen 6,40.

Buenos Aires 209,00. Kopenhagen, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,58, New York 3,83, Berlin 91,10, Paris 13 10, Antwerpen 14,00, Zürich 74,00 Nom 15,75, Amsterdam 153,90, Stockholm 102,40, Oslo 82,70, Helfingfor⸗ 9,65, Prag 11,35, Wien 0,54,10. Stockholm, 25. April. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,17, Berlin 0,89,05, Paris 12,60, Brüssel 13,40, Schweiz. Plätze 72,30, Amsterdam 150,25, 97,95, Oslo 80,75, Washington 3,73 ¼, Helfingfors 9,42, Rom 15,10, Prag 11,15, Wien 0,52,80.

Oslo, 26. April. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,65,

amburg 111,00, Paris 15,70 New Vork 466,00, Amsterdam 187,00,

Fün 90,00, Helsingfors 11,75, Antwerpen 16,75, Stockholm 124,75, Kopenhagen 122,00, Rom 18,75, Prag 13,85. Wien 0,65,45.

London, 26. April. (W. T. B.) Silber 29,75, Silber auf

Lieferung 2911⁄16. Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 26. April. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 7,05, Adlerwerke 57 ⅛3, Aschaffenburger Zellstoff 92,00, Lothringer Zement —,—, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 110,00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 42,00, Hilpert Maschinen 90 25, Phil. Holzmann 78,00, Hehertohgungs Fndstge 67,50, Wayß u. Freytag 101 , Zuckerfabrik Bad. Waghäusel 59,50.

Hamburg, 256. April. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil⸗ bank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 106,75, Vereinsbank 92,25, Lübeck⸗Büchen 113,50, Schantungbahn 3,90, Deutsch⸗Austral. 108,00, Hambg.⸗ Amerika⸗⸗ acketf. 132,50, Hamburg⸗Südamerika 107,00, Nordd. Aoyd 130,00, Verein. Elbschiffahrt 56,00, Calmon Asbest 38,00, Harburg⸗Wiener Gummi 64,00, Ottensen Eisen 24,00, Alsen Zement 176,00, Anglo Guano 81,00, Merck Guano 60,00, Dynamit Nobel 83,50, 143,00, Neu Guinea 550,00, Otavi Minen u * Freiverkehr. Sloman Salpeter 93,00 RM. für das Stü

Wien, 26. April. (W. T. B.) (In Tausenden.) Völker⸗ bundanleihe 73,4, Mairente 4,15, Februarrente 5,0, Oesterreichische Goldrente 73,0, Oesterreichische Kronenrente 4,05, Ungarische Gold⸗ rente —,—, Ungarische Kronenrente —,—, Wiener Bankverein 101,25, Bodenkreditanstalt 156,0, Oesterreichische Kreditanstalt 120,5, Anglobank 121,6, Eskomptebank 270,0, Länderbank, junge 136,0, Nationalbank 1815,0, Unionbank Wr. 106,5, Türkische Lose 511,0, Ferdinand⸗Nordbahn 72,0, Oesterreichische Staatsbahn 378,0, Süd⸗ bahn 76,1, Poldihütte 911,0, Prager Eisen⸗Industrie 1553,0, Alpine Montanges. 219,5, Siemens⸗Schuckertwerke 97,9, Allgem. Ungar. Kreditbank 276,0, Rimamurany 99,0, Oesterreichische Waffen⸗ fabrik⸗Ges. 56,5, Brüxer Kohlenbergbau 1430,0, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 434,0, Skodawerke —,—, Steir. Magnesit 24,8, Daimler Motoren 3,55, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 126,1, Galicia Naphtha 860,0. .

Amsterdam, 26. April. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 1065⁄16, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 fl. 99 1, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 74,75, 7 % Niederl.⸗Ind. Staatsanleihe zu 1000 fl. 101,50, 7 % Deutsche Reichsanleihe 103,50, Reichsbank neue Aktien 140,00, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jurgens Margarine 163,00, Philips Glueilampen 360,00, Geconsol. Holl⸗ Petroleum 180,00, Koninkl. Nederl. Petroleum 394,00, Amsterdam Rubber 337,50, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 44,50, Nederl. Scheep⸗ vart Unie 169,50, Cultuur Mpij. der Vorstenl. 171,00, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 654,00, Deli Maatschappij 385,00, Senembah Matschaappij 436,00.

———J———ÿ—;—;—;C——

1. Untersuchungssachen. 2. Aufgebote,

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

erlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Gffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

nzeiger.

11. Privatanzei

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

gen.

MBefristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚☚

1. Untersuchungs⸗

Beschluß. Der Oberschütze Bernhard Jagla der 12. Komp. des Inf.⸗Regts. 4 in Schneide⸗

[1113³9]

mühl geb. am 23. 3. 1902 in Münster⸗ walde, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird, nachdem die öffentliche Klage wegen Fahnenflucht gegen ihn erhoben ist, gemäß § 437 St.⸗P.⸗O. für fahnenflüchtig erklärt. Schneidemühl, den 22. April 1926. Das Schöffengericht. A.

2. Aufgebote, Ver⸗ luft⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

111807

Abhanden gekommen: 600 Gel⸗ senkirchener Bergwerkaktie (alt) Nr. 7364 nebst Couponbogen mit Coupon vom Juli 1915.

Berlin, den 26. 4. 26. (Wp. 71/26.)

Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

f11808.

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 11. bom 14. 1. 1926 gesperrten Dt. Dollar⸗ schatzanweisungen Nr. 14 602 und 14 605 über je 24 8 sind ermittelt.

Berlin, den 26. 4. 26. (Wp. 21/26.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [11140] Aufgebot.

Die Chemnitzer Girobank, Kommandit⸗ esellschaft in Chemnitz, Poststraße 17, Hat das Aufgebot des am 15. Dezember 1925 fälligen, von der Firma Alexander Bleicher in Chemnitz, Logenstraße 13, aus⸗ und von Leon Löbelsohn in Berlin, Dragonerstraße 24, akzeptierten und durch Giro auf die Antragstellerin übergegangenen Wechsels Nr. 052249 vom 14. September 1925 über 1000 RM be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

7. September 1926, vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 154, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die een der Urkunden erfolgen wird.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, 216 F. 3348. 26, den 23. 4. 1926.

[111411 Aufgebot.

Die Commerz⸗ und Privatbank A.⸗G., Fülsale Paderborn in Paderborn, hat das

ufgebot des von der Firma Max Bres⸗ lauer in Essen ausgestellten und von dem Zahntechniker Th. Dietsch in Paderborn angenommenen Wechsels vom 4. Dezem⸗ Per 1925 über 222,40 RM, fällig am

„Februar 1926, beantragt. Der In⸗

1 8 88

haber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 3. November 1926, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Paderborn, den 17. April 1926. Das Amtsgericht.

[11142] Aufgebot.

Die Vertriebs⸗ und Handelsgesellschaft „Anca“ M. & P. Schebeler in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 37, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. A. van Deuren in Berlin, Monbijouplatz 10, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen, von Bruno Baruch ausgestellten und auf S. Bleichröder, Stadtkasse in Berlin, Unter den Linden 12/13, gezogenen Ver⸗ rechnungsschecks Nr. 586 088 über 90 vom 16. September 1925 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Juli 1926, vormittags 11 ¼ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 154, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 216, 216 F. 1795/26, den 16. 4. 1926.

[11148]

Das Amtsgericht Harzburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die Witwe des Chemikers Dr. phil. Berkefeld, Alma geb. Naeter, der Kaufmann Harry Berke⸗ feld und der Konditor Willi Berkefeld, sämtlich zu Bad Harzburg, haben das Aufgebot des verlorengegangenen Grund⸗ schuldbriefes vom 7. 8 1908 über 10 000 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Bad Harzburg Band VII Blatt 3 unter Nr. 5 für Harry und Willi Berkefeld zu Bad Harzburg zu gleichen Teilen, bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. November 1926, vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bad Harzburg, den 16. April 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Harzburg.

[106922 Aufgebot. . B Der Tischlermeister Karl Bahls in Dahme, Schloßgasse 8, hat das Aufgebot 8 Zwecke der Ausschließung der Gläu⸗ liger der im Grundbuch von der Ehrbaren Mannschaft Bd. I Blatt 13 a in Ab⸗ teilung III unter Nr. 1 für: 1. Emilie Auguste Schulze, 2. Bertha Franziska Schulze, 3. Friedrich Hevmann Schulze auf Grund des Erbvergleichs vom 22. Juli 1828 eingetragenen drei Hypotheken von 5 18 Talern gemäß § 1170 B. G.⸗B. eantragt. Die Glaäubiger werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. Juni 1926, vorm. 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer

Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. Dahme (Mark), den 7. April 1926. Das Amtsgericht. Dr. Prager.

[11¹⁴⁴] Aufgebot.

1. Der Gastwirt Ernst Heinrich Wilhelm Schäfer in Berne, 2. der Landwirt Ummo Christian Denker in Ranzenbüttel haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch der Gemeinde Berne Art. Nr. 277 in Abt. III unter Nr. 3 für Fräulein Meta Thöle in Blumenthal und durch Abtretung und Erbgang auf den Antragsteller Denker übergegangene, mit 3 ½¾½ % jährlich vom 1. Mai 1893 verzins⸗ liche, sechs Monate nach Kündigung rück⸗ zahlbare Hypothek von 4500 Darlehn beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. November 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Elsfleth, den 14. April 1926.

Amtsgericht.

[11146] Aufgebot.

Der Arzt Dr. med. Ferdinand Orland in Wesseling für sich und als Bevoll⸗ mächtigter der Ehefrau Kaufmann Oskar Seggelke, Maria geb. Orland, in Hannover hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über das im Grundbuche von Bickern Band 4 Art. 26 in Abt. III unter Nr. 4 unterm 2. Juli 1896 für den Apotheker Ferdinand Orland zu Bickern eingetragene Restkaufgeld von 176 000 ℳ, wovon ein Teilbetrag von 50 000 verbliebenen Papier⸗ mark durch Eintragung ins Grundbuch vom 31. Dezember 1925 auf 12 500 Gold⸗ mark nebst 5 vH Zinsen seit 1. Januar 1926 aufgewertet ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird 8 bto. spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Gelsenkirchen, den 21. April 1926.

Das Amtsgericht.

[10693] Aufgebot.

Die Schleswig⸗Holsteinische Landwirt⸗ schaftliche Hauptgenossenschaft, c. G. m. b. H. in Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Kay in Heide, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Teilhypothekenbriefs vom 3. Dezember 1904 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks von Heide Artikel 522 in Abt. III Nr. 9 für den Weinhändler Ernst Mohr in Heide eingetragenen, zu 4 ½ % seit dem 1. No⸗ vember 1904 verzinsliche Restkaufgeld⸗ hypothek von 3000 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird gufgefordert, spätestens in dem auf den 3. August 1926, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗

zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗

8

termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Heide, den 17. April 1926. Das Amtsgericht.

[11143] Aufgebot.

Der Hofbesitzer Johann Voß in Kelling⸗ husen hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Kelling⸗ husen Band 27 Blatt 203 in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 1500 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 18. August 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde ee wird.

Kellinghusen, den 21. April 1926.

Amtsgericht.

[11149] Aufgebot.

Die Cheleute Foh un Sega BZ und Auguste geb. Wawrzyn aus Czerwonken haben das Aufgebot folgender im Grundbuch von Czerwonken Bl. Nr. 59 in Abt. III ein⸗ getragenen Posten beantragt: 1. unter Nr. 6: 7 Taler für die Christian und Juͤstine Brzoskaschen Eheleute, eingetragen am 30. März 1853, 2. unter Nr. 7: 15 Taler Darlehn für den Wirt Martin Scherotzki aus Lasmiaden, unverzinslich, eingetragen am 30. März 1853, 3. unter Nr. 9: 150 Restkaufgeld zu 6 % seit dem 6. April 1877 für den Wirt Ludwig Malche und seine Ehefrau Charlotte geb. Pogorzelski, eingetragen am 1. Fe⸗ bruar 1878, 4. unter Nr. 10a: 71 Taler 5 Silbergroschen, unter Nr. 10 b: 62 Taler 15 Silbergroschen Vatererbteil zu 5 % verzinslich für die Heinriette Chrost, b. unter Nr. 11: 200 Taler Kaufgelder⸗ rückstand für die Geschwister Charlotte, Justine, Marie und Henriette Kuberka und Johann Lorenz, eingetragen am 10. März 1894, 6. unter Nr. 12: 50 Taler zu 6 % verzinslich Darlehn für Johann Ullkahn aus Malkiehnen, inetrgge am 10. März 1894, 7. unter Nr. 13: 30 Taler 20 Silbergroschen zu 5 % verzinslich seit dem 23. Oktober 1865 und 2 Taler 17 Silbergroschen für den Kaufmann Adamia in Lyck, eingetragen am 10. März 1894. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem 88 den 17. September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 116, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls sie mit ihrem Rechte ausgeschlossen werden.

Lyck, den 14. April 1926.

Amtsgericht.

[10691] Aufgebot.

Karl Zehnder, fr. Bierbrauereibesitzer in Mergentheim, hat das Aufgebot des über die im Grundbuch von ee he m def Nr. 784 Abt, III Nr. und Heft Nr. 1412 a Abt. III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 7000 erteilten vypo. thekenbriefs beantragt. Der Inhaber Urkunde wird aufgefordert, Fe—en dem auf Mittwoch, den 6. Okto

8*

1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der folgen wird.

Mergentheim, den 31. März 1926.

Amtsgericht.

[10690] Aufgebvt.

Zum Zwecke der Anlegung eines Grund⸗ buchblattes haben das Aufgebot der in der

Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Freyenstein Artikel 432 verzeich⸗ neten Grundstücke beantragt: 1. der Land⸗ wirt Heinz Alpermann in Fag stei bezüglich der Parzellen Ktbl. 7 Fl. A 687/121 Hofraum in den langen Stücken von 1 a 17 qm und Fl. A 688/121

Garten, ebenda, von 15 a 45 qm Größe,

2. der Landwirt Rudolf Alpermann in Freyenstein bezüglich der Parzelle Kibl. 7 Fl. A 658/135 Hofraum an der Chaussee von 2 a 79 qm Größe, 3. Frau Frieda Techen, geb. Alpermann, in Freyenstein bezüglich der Parzelle Kibl. 7 Fl. A zu 653/136 usw. Garten an der Chaussee von 2 a 61 qm Größe. Es werden daher alle Personen, welche das Eigentum an den aufgeführten Grundstücken in An⸗

spruch nehmen, aufgefordert, spätestens in

dem auf den 16. Juni 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin ihre Rechte anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. 1 Meyenburg, den 17. April 1926. Das Amtsgericht.

[11147] Aufgebot. Der Schneidemüller Ernst Simmack in Kulm, Kr. Sorau N. L., hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der im Grundbuch von Kulm.

Band 1 Blatt Nr. 2 Abt. III Nr. 1 für⸗

den Vogt August Pusch in Zollen auf Grund des Kaufvertrages vom 19. Mag 1858 eingetragenen Hypothek von 150 gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Juni 1926, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine mit seinem Rechte erfolgen wird.

Sommerfeld Ffo., den 30. März 1926.

Amtsgericht.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil. Rechnungsdirektor Mengering, Berlim⸗

Verlag der Geschäftsstelle Mengering in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr. 32 Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte

I. Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Urkunde er⸗

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die aße Nr. 32.

Neichsmark.

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelm Einzeine Nummern hosten 0. Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers⸗

S

Berlin, Mittwoch, den

Sbankgirokonto.

28. April, abends.

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

ꝗ— —y—

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder . vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

——

Inhalt des amtlichen Teiles:

8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Achte Bekanntmachung über die Durchführung ablösungsgesetzes im Auslande.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Wiederzulassung eines verbotenen Films.

des Anleise⸗ 119

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Generalkonsul Dr. Vassel ist zum Generalkonsul des Reichs in Posen ernannt worden.

Achte Bekanntmachung über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes im Auslande. Vom 27. April 1926.

Auf Grund der 88 6 und 12 des Gesetzes über die Ab⸗ lösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (NGBl. I S. 137), des § 53 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 8. September 1925 (-GBl. 1 S. 335) und §§ 1, 2 und 4 der Zweiten Verordnung des Reichsministers der Finanzen zur. Ausführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 29. September 1925 (RGBl. 1 S. 383) wird bestimmt:

1. Vermittlungsstellen für den Umtausch schreibungen von Markanleihen des Reichs sind

a) für Brasilien:

Banco Alemao Transläntico in Rio de Janeiro, b) für Chile: „Banco Alemän Transatläntico in Santiago, c) für die Niederländischen Besitzungen in Ost⸗ indien: 3) fg Nederlandsche Handel⸗Maatschappy Filiale in Batavia, ur Ph

der Inhaberschuldver⸗

Liberia, Britische Goldküstenkolonie, Protektorat und Kolonie Nigeria, Togo, Kamerun, Fernando Po und die spanischen Besitzungen im Golf von Guinea.:

Firma A. Woermann in Monrovia. 2. Anleihealtbesitzstellen sind: a) für Brasilien: „Deutsche Gesandtschaft in Rio de Janeiro, b) für Chile: 1u“ Deutsche Gesandtschaft in Santiago, c) für dis⸗ Niederländischen Besitzungen in Ost⸗ indien: . „Denutsches Generalkonsulat in Batavia, d) für Liberia, Britische Goldküstenkolonie, Protektorat und Kolonie Nigeria, Togo, Kamerun, Fernando Po und die spanischen Besitzungen im Golf von Guinea: Deutsches Generalkonsulat in Monrovia.

3. Die Frist für die Anmeldung von Markanleihen des Reichs zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs läuft, falls gleichzeitig mit der Anmeldung die Gewährung von Aus⸗ losungsrechten auf Grund der anzumeldenden Anleihen beantragt wird,

a) sofern die Anmeldung durch die für Chile errichtete Vermitt⸗

lungsstelle erfolgt, vom 1. Mai bis 31. Juli 1926,

b) sofern die Anmeldung durch die für Liberia, Britische Gold⸗

Eüstenkolonie, Protektorat und Kolonie Nigeria, Togo, Kamerun,

Fernando Po und die spanischen Besitzungen im Golf von

Guinea errichtete Vermittlungsstelle erfolgt, vom 1. Mai bis 31. August 1926, c) sofern die Anmeldung durch die für Brasilien errichtete Ver⸗ G erfolgt, vom 1. Juni bis 31. August d) sofern die Anmeldung durch die für die Niederländischen Be⸗ sitzungen in Ostindien errichtete Vermittlungsstelle erfolgt, vom 1. Juli bis 31. Oktober 1926.

4. Die Frist für die Beantragung von Auslosungsrechten läuft: a) sofern der Antrag an die für Chile errichtete Anleihealtbesitz⸗ stelle gerichtet wird, vom 1. Mai bis 31. Juli 1926,

b) sofern der Antrag an die für Liberia, Britische Goldküsten⸗ kolonie, Protektorat und Kolonie Nigeria, Togo, Kamerun, Fernando Po und die spanischen Besitzungen im Golf von Guinea errichtete Anleihealtbesitzstelle gerichtet wird, vom 1. Mai bis 31. August 1 926,

c) sofern, der Antrag an die für Brasilien errichtete Anleihe⸗ ete seel gerichtet wird, vom 1. Juni bis 31. August

d) sofern der Antrag an die für die Niederländischen Besitzungen

in Ostindien errichtete Anleihealtbesitzstelle gerichtet wird, vom 1. Juli bis 31. Oktober 1926.

d 5. In Ergänzung der Siebenten Bekanntmachung über die

urchführung des Anleiheablösungsgesetzes im Auslande vom 29. März

1 1u“

1926 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 75) Ziffer 1 b wird als weitere Vermittlungsstelle für Uruguay errichtet: Banco Alemän Transatläntico, Filiale in Montevideo.

6. Die in Ziffer 3 und 4 der Fünften Bekanntmachung über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes im Auslande vom 29. Ja⸗ nuar 1926 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 26) festgesetzten Fristen werden, soweit sie sich auf Italien beziehen, bis zum 31. Mak 1926 verlängert.

Berlin, den 27. April 1926. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. von Brandt.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ rdnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (REGBl. I S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingodd 84 8h 11 dͤ, für ein Gramm Feingold demnach 32.7616 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Ne⸗ eröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 27. April 1926. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 8— Seckel. ppa. Goldschmidt. 3

Wiederz

Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger vom 8. September 1925 Nr. 210 und vom 6. April 1926 Nr. 79 verbotene Bildstreifen: „Pariser Nächte“, Prüf.⸗Nr. 11 133 und 12 652, ist auf Grund von 8§8 7 des Reichslichtspielgesetzes durch Entscheidun der Filmprüfstelle Berlin vom 23. April 1926 unter Prüf⸗ nummer 12, 779 mit 6 Akten 1677 m Länge zur öffent⸗ lichen Vorführung im Deutschen Reich, jedoch nicht vor

Jugendlichen, wieder zugelassen worden. 8

Berlin, den 27. April 1926. Der Leiter der .“ Berlin. Mildner.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag.

189. Sitzung vom 27. April 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“*) Am Regierungstische: Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, Reichsminister des Innern Dr. Külz, Reichs⸗ justizminister Dr. Marx.

Präsident Löbe eröffnet die erste Sitzung nach den Oster⸗ ferien um 3 Uhr 20 Minuten.

Als Nachfolgerin des verstorbenen Abgeordneten Fehren⸗

bach ist Frau Philipp⸗Karlsruhe in den Reichstag ein⸗ getreten. Der preußische Innenminister und sozialdemokratische Abgeordnere Severing wird wegen Krankheit sechs Wochen beurlaubt. . Das Haus setzt zunächst die Beratung des Gesetzes über die Bestrafung des ETEE von der Tagesordnung ab und ebenso den demokratischen She über die vierteljährliche Gehaltszahlung für Beamte, der noch ein⸗ mal im Haushaltsausschuß beraten werden soll.

Angenommen wird eine Aenderung der Reichs⸗ abgabenordnung, wonach die Bezirke der Landesfinanz⸗ ämter endgültig bis zum 1. April 1928 abzugrenzen sind.

Das Gesetz über die Prüfung und Beglaubi⸗ gung de r Fie bert h ermometer wird angenommen.

Es folgt die erste Beratung eines Arbeitsgerichts⸗ gesetzes.

. Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Indem die Reichsregierung dem Reichstag den vor⸗ liegenden Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes unterbreitet, macht sie einen beträchtlichen und gewichtigen Schritt weiter in der Fort⸗ bildung unseres Arbeitsvechts. Da es leider angesichts der inneren Schwierigkeiten sowie angesichts der Dringlichkeit einzelner zur

—») Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Red⸗ der Herren Minister, die im Wortlaute mnecge ecgesgehhe

28 111““

sind im neuen Entwurf beibehalten und ausgebaut.

Lösung gestellter Probleme nicht möglich ist, das Arbeitsrecht, wie es an sich wünschenswert wäre, in einem Guß vollständig abzu⸗ fassen, müssen wir uns mit solchen Teillösungen abfinden und dürfen meines Erachtens auch den Wert dieser Teillösungen freudig anerkennen. Der Grundgedanke der Arbeitsgerichtsbarkeit ist ja nicht neu. In einem gewissen engeren Ausmaß findet er sich schon in der Zunftverfassung des Mittelalters. Abgesehen von den Rheinlanden und einigen anderen kleineren Teilen Deutschlands hat er seine neuzeitliche Anwendung in Deutschland erst durch das Gewerbegerichtsgesetz vom Jahre 1890 gefunden, dem dann im Jahre 1904 das Gesetz, betreffend Kaufmannsgerichte, folgte. Diese Gesetze waren ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Reform der achtziger und neunziger Jahre. Sie haben sich auch sehr schnell Volkstümlichkeit erworben. Die sozialen Methoden dieser Gesetze fanden bei der Arbeitnehmerschaft ungeteilte Zustimmung. Die Wahlen der Beisitzer bei den Gewerbegerichten vollzogen sich deshalb auch unter weit größerer Beteiligung, als das bei anderen sozialen Wahlen, speziell zur Sozialversicherung, der Fall war.

Beachtlich war auch bei dieser Gesetzgebung der erste, wenn auch sehr vorsichtige Versuch, für die sogenannten Gesamtstreitig⸗ keiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um die Schaffung und Ausgestaltung von Tarifverträgen Einigungsmöglichkeiten wenigstens zu bieten, die der Verhütung von Streiks und Aus⸗ sperrungen dienen sollten. So unvollständig diese Versuche auch waren, immerhin haben sie das Fundament geschaffen für eine vor⸗ bildliche Betätigung sozial eingestellter und geschickter Gewerbe⸗ richter auf dem Gebiete des gewerblichen Einigungswesens.

Ich glaube, aus dem Gesagten geht schon hervor, daß die damalige Gesetzgebung eben nur ein Anfang war, der des Ausbaues dringend bedurfte. Gleichwohl blieb es in der Vorkriegszeit im wesentlichen bei der Rechtsgestaltung von 1890. Die Reformen von 1901 und 1904 brachten keine wesentlichen Aenderungen. (Fortgesetzte Zwiegespräche. Glocke des Präsidenten.)

Die Errichtung von Gewerbegerichten war nur vorgeschrieben für Gemeinden von mindestens 20 000 Einwohnern. Große Schichten von Arbeitnehmern fielen nicht unter das Gesetz, so die Landarbeiter, die Hausgehilfen, die Arbeiter und Angestellten öffentlicher Körperschaften. Zwischen Rechtsprechung in Arbeits⸗ streitigkeiten und Einigungs⸗ und Schlichtungswesen war nicht klar unterschieden. Die Sondergerichtsbarkeit war nur für den ersten Rechtszug zugelassen. Berufungen waren an die ordent⸗ lichen Gerichte verwiesen.

Die fortschreitende Industrialisierung, die Zunahme der Tarifvereinbarungen und damit auch der Kämpfe um den Tarif, um seine Anwendung um seine Auslegung und um seine Durch⸗ führung, ferner ein gesteigertes volkswirtschaftliches und staats⸗ wirtschaftliches Interesse an der friedlichen Austragung der so⸗ genannten Gesamtstreitigkeiten um Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse machben darum eine gründliche und umfangreiche Reform der Avbeitsgerichtsbarkeit erforderlich. Das zeigte sich klaver als in der Vorkriegszeit im Weltvieg. Das Gesetz über den vater⸗ ländischen Hilfsdienst schuf die Schlichtungsausschüsse zur Ent⸗ scheidung der Streitigkeiten um den sogenannten Abkehrschein.

Neue Notwendigkeiten der Reform der Arbeitsgerichtsgesetze ergaben sich dann aus der schwierigen Wirtschaftslage der Nach⸗ kriegszeit und aus der Fortbildung des Arbeitsrechts während dieser Periode, speziell aus den Bestimmungen über das Einigungs⸗ und Schlichtungswesen und aus dem Betriebsrätegesetz. Diese Not⸗ wendigkeiten führten dann zur Konstruktion von vorläufigen Arbeitsgerichten durch die Verordnung über das Schlichtungswesen

vom Oktober 1923. In dieser Unvollständigkeit und Unübersicht⸗

lichkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit ist der vorliegende Gesetzentwurf begründet.

Damit, meine Damen und Herren, ist auch schon der wesent⸗ liche Inhalt des Gesetzentwurfs angedeutet: er will dem Gedanken der besonderen Arbeitsgerichtsbarkeit zu allgemeiner Geltung ver⸗ helfen. Das neue Gesetz soll alle Arbeitnehmer erfassen. Es er⸗ weitert auch den Kreis der vor die Arbeitsgerichte gehörenden Streitigkeiten, besonders durch Einbeziehung der Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien.

Der vorliegende Entwurf bringt den Arbeitsgerichtsgedanken auch in der Berufungs⸗ und Revisionsinstanz durch Schaffung und Ausgestaltung der Landesarbeitsgerichte und des Reichsarbeits⸗ gerichts zur Anwendung.

Die in der bisherigen Gesetzgebung bewährten sozialen des Laienelements, Billigkeit und Schnelligkeit des Verfahrens, Die Zer⸗

8 8