5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.
90 2 2 2.
1134000 HOberschlesische Zellstoffwerke A.⸗G., Berlin. Gemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 sowie gemäß §§ 36 hezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Bar⸗ ablösung zurückzuzahlen. Zwecks Fest⸗ setzung dieser Barablösung habeu wir die Spruchstelle für Goldbilanzen beim Kammer⸗ gericht in Berlin angerufen. Wir kün⸗ digen daher die obige Anleihe bereits jetzt zur Rückzahlung für den 1. August 1926 und behalten uns die Bekannt⸗ machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.
Berlin, den 29. April 1926. 8 Der Vorstand. (13188 Bekanntmachung.
Das Großkraftwerk Mannheim Aktiengesellschaft in Mannheim hat folgende hypothekarisch gesicherte Anleihen gegen Teilschuldverschreibungen aufge⸗ nommen.
1. im Jahre 1921: 120 Millionen Mark, 2. im Jahre 1922 als erste Auflage:
40 Millionen Mark, im Jahre 1922 als zweite Auflage:
21 900 000 Mark.
Iim Verkehr befinden sich hiervon folgende Beträge: zu 1 89 994 000 ℳ, zu 39 788 000 ℳ, zu 3 21 775 000 ℳ.
Als Ausgabetag hat die Schuldnerin gemäß Artikel 31 der Durchführungsver⸗ ordnung zum Aufwertungsgesetz festgestellt:
zu 1 den 21. Dezember 1921, zu 2 den 21. September 1922, zu 3 den 11. Januar 1923.
Die Schuldnerin beabsichtigt, diese Papiermarkanleihen mit dreimonatlicher Frist zu kündigen und durch Barablösung in der Weise zu tilgen, daß sie an Stelle des gesetzlichen Aufwertungsbetrages von NM 3,83 für 1000 ℳ nominal bei der Anleihe von 1921, von RM 0,46 für 1000 ℳ nominal bei der ersten Auflage der Anleihe von 1922, und von RM 0,48 für 10 000 ℳ nominal bei Auflage der Anleihe von 1922 den von der Spruchstelle sestzusetzenden Barwert nach Ablauf der Kündigungsfrist an die Glänbiger zahlen will.
Sie hat gemäß Artikel 37 der genannten Verordnung die Spruchstelle angerufen mit dem Antrage, ihr diese Barablösung zu gestatten und den Ablösungsbetrag zu bestimmen.
Etwaige Einwendungen hiergegen sind bis zum 10. Mai 1926 bei der Spruch⸗ stelle schriftlich einzureichen.
Karlsruhe, den 22. April 1926. Badisches Oberlandesgericht Spruchstelle. 15059]
Feststellung eines anderweiten Aus⸗ gabetages eines Teiles unserer 4 ½ % igen Auleihe vom Jahre 1907.
Die Spruchstelle beim Kammergericht in Berlin hat auf unsere Anrufung in der Sitzung vom 10. April 1926 ent⸗ schieden:
1. Für die erst im Mai 1919 aus⸗ gegebenen 515 000 ℳ Teilschuldverschrei⸗ bungen der vorbezeichneten Anleihe, von denen sich noch die folgenden Nummern im Umlauf befinden:
Nr. 335 336 342 381/84 386/88 390/94 396 402 405 408 493 606 1173 1175 1177/79 1186/87 1189/90 1326 1328/31 1333 wird der Ausgabetag anderweit auf den 1. Mai 1919 festgestellt.
2. Im übrigen verbleibt es bei dem aus den Teilschuldverschreibungen ersichtlichen Ausstellungstag als Ausgabetag.
Gleichzeitig kündigen wir gemäß §§ 36. und 25. Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes unter Wahrung der Frist von 3 Monaten den Aufwertungsbetrag sämtlicher noch ausstehender Teilschuldverschreibungen zum 1. August 1926 Wir haben die Spruch⸗ stelle beim Sächsischen Oberlandesgericht in Dresden angerufen, die Barablösung zu gestatten und den Ablösungsbetrag festzustellen. Nach Erlaß der Entscheidung werden wir den von dieser Spruchstelle Feftgesegten Ablösungsbetrag noch bekannt⸗ geben.
Ferner erklären wir uns gemäß § 43 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes bereit, die dem angemeldeten und nachgewiesenen Altbesitz zustehenden Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags abzulösen.
Etzemnitz, den 29. April 1926.
C. F. Solbrig Söhne Aktiengesellschaft.
“ Cerutti. (134419⁄ Bekanntmachung.
Die Berliner Viktoriamühle, Aktiengesellschaft in Berlin, hat die unterzeichnete Spruchstelle gemäß Art. 37 der Durchf.⸗V.⸗O. vom 29. 11. 25 mit dem Antrage angerufen, ihr die Bar⸗ ablösung ihrer 5 % igen Anleihe von 1921 im Gesamtbetrage von 5 000 000 ℳ unter Einhaltung einer dreimonatihen Kündigungsfrist zu gestatten.
Dieses wird gemäß Art. 56 a. a. O. hiermit bekanntgemacht.
Berlin, den 26. April 1926.
Der Vorsitzende der Spruchstelle des Kammergerichts.
88
der zweiten
Bekanntmachung. 89 Die Porzellaufabrik Ph. Rosen⸗ thal & Co., Aktiengesellschaft in Berlin hat die unterzeichnete Spruchstelle mit dem Antrage angerusen, ihr die Bar⸗ ablösung ihrer 4 ½ % igen hypothekarisch gesicherten Anleihe vom Jahre 1908 im Gesamtbetrage von 2 000 000 ℳ unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündi⸗ gungsfrist zu gestatten. Dieses wird ge⸗ mäß Art. 37, 56 der Durchf.⸗Verordn. vom 29. 11. 1925 bekanntgemacht. Berlin, den 27. April 1926 Der -; der Spruchstelle des Kammergerichts.
[13419]
[13411]
Papierfabrik Oker A.⸗G., Verlin.
Gemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 sowie gemäß §§ 36 bezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Barab⸗ lösung zurückzuzahlen. Zwecks Festsetzung dieser Barablösung haben wir die Spruch⸗ stelle für Goldbilanzen beim Kammer⸗ gericht in Berlin angerufen. Wir kün⸗ digen daher die obige Anleihe bereits jetzt zur Rückzahlung für den 1. August 1926 und behalten uns die Bekannt⸗ machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.
Berlin, den 29. April 1926.
Der Vorstand.
[13057] 1— Metallwerke vorm. J. Aders Aktien⸗ gesellschaft, Magdeburg⸗Neustadt.
Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925 machen wir bekannt, daß das Genußrecht unserer Anleihe vom Jahre 1889 in der Schuldverschreibung verbürgt wird. Eine besondere Urkunde hierüber gelangt nicht zur Ausgabe.
Gleichzeitig fordern wir auf, die noch nicht eingereichten Teilschuldverschreibungen unserer Anleihe von 1889 (Mäntel und Bogen) zwecks Abstempelung auf Reichs⸗ mark dem Bankhause Dingel & Co,, Magdeburg, einzureichen.
Magdeburg⸗Neustadt, den 28. April 1926. Der Vorstand.
Scheft. Knichalik.
Papierfabrik Krappitz A.⸗G.,
Berlin.
Gemäß Artikel 37 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungkgesetz vom 29. November 1925 sowie gemäß §§ 36 bezw. 25 des genannten Gesetzes haben wir beschlossen, unsere 5 % ige Anleihe vom Jahre 1922 durch eine Bar⸗ ablösung zurückzuzahlen. Zwecks Fest⸗ setzung dieser Barablösung haben wir die Spruchstelle für Goldbilanzen beim Kammergericht in Berlin angerufen. Wir tündigen daher die obige Anleihe bereits jetzt zur Rückzahlung für den 1. August 1926 und behalten uns die Bekannt⸗ machung der auszuzahlenden Barablösung nach erfolgter Festsetzung seitens der Spruchstelle vor.
Berlin, den 29. April 1926.
Der Vorstand.
[13048]
Gemäß § 44 des Aufwertungsgesetzes geben wir hiermit bekannt, daß wir be⸗ schlossen haben, über die auf den an⸗ gemeldeten und anerkannten Altbesitz ent⸗ fallenden Genußrechte besondere Genuß⸗ scheinurkunden auszugeben, und zwar
für die Schuldverschreibungen von 1902
und 1905 über nom. 1000 PM Ge⸗ nußscheinurkunden mit dem Nennwert von 100 Reichsmark,
für die Schuldverschreibungen von 1902
und 1905 über nom. 500 PM Genuß⸗ scheinurkunden mit dem Nennwert von 50 Reichsmark.
Fernerhin machen wir bekannt, daß wir das Genußrecht des Altbesitzes der Stücke über nom. 100 PM durch Barzahlung ablösen werden. Die Höhe des Ablösungs⸗ betrages sowie der Termin der Zahlung wird noch bekanntgegeben werden.
Fernerhin fordern wirunsere Obligationäre, welche ihre Stücke nicht schon zur Alt⸗ besitzanmeldung bei uns eingereicht haben, auf, die Mäntel zwecks Abstempelung bei uns im Büro, Kurfürstendamm 17, ein⸗ zureichen
Berlin, den 28. April 1926.
Deutsche Ansiedlungsbank.
[13051] Bekanntmachung.
Die Obligationen der Anleihen unserer Gesellschaft aus den Jahren 1887, 1898 und 1903 sowie der An⸗ leihen der früheren Gewerkschaften Schlägel A Eisen und General Blumenthal sind mit einem der Nummer nach geordneten Verzeichnis zwecks Ab⸗ stempelung auf den Aufwertungsbetrag — sofern dies noch nicht geschehen — bis zum 1. Juli 1926 bei der Haupt⸗ kasse unserer Gesellschaft einzureichen.
Ferner sind die noch im Umlauf befind⸗ lichen, auf Papiermark lautenden Zins⸗ scheinbogen mit den Erneuerungsscheinen genannter Anleihen in neue, auf Reichs⸗ mark lautende Zinsscheinbogen bei uns
umzutauschen.
Die am 1. Juli 1926 fälligen Zinsen können nur gegen Ein⸗ reichung der auf Reichsmark lau⸗ tenden neuen Ziusscheine erhoben werden.
Herne, den 24. April 1926.
Vergwerksgesellschaft Hibernia.
von Velsen.
[113196]
Bekanntmachung. 8
Auf unseren Antrag wegen anderweiter
Feststellung des Ausgabetages der Teil⸗ schuldverschreibungen Nr. 6001 bis 12 000 der 4 ½ % igen Anleihe der Gewerkschaft Fürst Leopold in Hervest⸗Dorsten hat die Spruchstelle beim Kammergericht wie folgt entschieden:
1. Der Ausgabetag der 6 Mill. Mark Teilschuldverschreibungen Nr. 6001 bis 12 000 wird anderweit auf den 1. April 1919 festgestellt.
.Im übrigen verbleibt es bei dem aus den Teilschuldverschreibungen ersicht⸗ lichen Ausstellungstag als Ausgabe⸗ tag (d. i. Mai 1911).
Wir machen diese Feststellung der Spruch⸗ stelle gemäß Art. 30 Abs. 3 Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Auf⸗ wertungsgesetz hiermit bekannt.
Dortmund, den 29. April 1926.
Eisen⸗ und Stahlwerk Hoesch
Aktiengesellschaft in Dortmund. Badische Baumwoll⸗Spinnerei & Weberei A.⸗G., NReurod.
Bekanntmachung.
Nachdem auf die Bekanntmachung der Spruchstelle beim Oberlandesgericht Karls⸗ ruhe vom 1. März 1926 in Nr. 52 vom 3. März 1926 dieses Blattes bis zum 22. März 1926 Einwendungen nicht er⸗ folgt sind, hat die Spruchstelle in der Sitzung vom 13. April 1926 die Genehmi⸗ gung unserer nachstehenden Kündigung ausgesprochen: Wir kündigen hiermit unter Einhaltung der vorgeschriebenen dreimonatigen Kün⸗ digungsfrist gem. Art. 37 der Durch⸗ führungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 unsere Priori⸗ tätsanleihe von 1899 mit eestlichen PM 189 000 auf 1. August 1926 zur Barablösung mit RMN 130 für je PM 1000 nominal; außerdem werden gleichzeitig RM 4,50 für je PM 1000 nominal an Zins für 1926 entrichtet.
Soweit anerkannter Altbesitz in Frage kommt, v; die Abfindung der Genußrechte mit RM 70 für je RM 100 Nennwert des Genußrechts, womit auch die Gewinnanteilberechtigung des Genuß⸗ rechts für das Geschäftsjahr 1925 ab⸗ gegolten ist; demnach erhalten:
Altbesitzer RM 204,50 für je PM 1000
nominal, Neubesitzer RM 134,50 für je PM 1000 nominal Neurod, den 30. April 1926. Der Vorstand. H. Beuschel. K. Widmann.
(13180] In der am 8. März d. J. stattgehabten Generalversammlung wurden folgende Herren in den Aufsichtsrat gewählt: Zivilingenieur Erich Krebs, Elbing, Vorsitzender, Fabrikant Carl Steppuhn, Elbing, Bücherrevisor Dr. Hans Zimmermann, Mannheim. Steppuhn Seilwerke A.⸗G., Mannheim.
[12748]
Intersped Aktien⸗Gesell⸗ schaft, Hamburg.
An Stelle des ausgeschiedenen N. M. Nielsen, Oslo, ist Direktor Ragnar Feiring, Oslo, in den Aufsichtsrat gewählt.
Der Vorstand. Werner Colberg.
[130611 Bekanntmachung.
Gemäß § 244 H.⸗G⸗B. machen wir bekannt, daß die Herren Dr. Hedler, Halberstadt, Bankdirektor Beck, Halber⸗ stadt, Fabrikbesitzer Redlefsen. Satrup, aus dem Aussichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden sind.
Wernigerode, den 28. April 1926. Der Vorstand der Ronnenberg Aktiengesellschaft.
F. Ronnenberg.
[3799)
Durch Gesellschafterbeschluß ist unsere Gesellschaft aufgelöst. Wir fordern unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche bei uns anzumelden
Mülheim⸗Ruhr, den 2. April 1926.
Nickel Zementwerke A.⸗G. in Liquidation.
[13189]
Vereinigte Kunstseide⸗Fabriken
A.⸗G., Frankfurt a. M.
In der am 19. April 1926 abgehaltenen Heneralversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft wurde an Stelle des ver⸗ storbenen Bankdirektors Herrn Jean An⸗ dreae Herr Bankdirektor Ludwig Deutsch, Frankfurt a. M., in den Aufsichtsrat gewählt.
Frankfurt a. M., 28. April 1926.
Vereinigte AA“
4⁷ 8 4
[12530]
Norddeutsche Fischhandels⸗ Aktiengesellschaft, Hamburg. Außerordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre am Mittwoch, den 26. Mai 1926, nachmittags 1 ½ Uhr, in Hamburg, Restaurant Patzenhofer,
Glockengießerwall 12. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts mit der Gewinn⸗ und Verlustabrechnung sowie Bilanz für das Geschäftsjahr 1925.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 8
3. Verwertung des Gesellschaftsver⸗ mögens durch Veräußerung des Ver⸗ mögens im ganzen (§ 303 H.⸗G.⸗B.).
Aktionäre, welche an der Generalver⸗
sammlung teilzunehmen und ihr Stimm⸗ recht auszuüben wünschen, haben spätestens bis zum 15. Mai, mittags 1 Uhr, bei der Kasse der Gesellschaft, Hamburg 4, St. Pauli, Markt⸗ und Landungsplatz 13, oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien bezw. die für sie ausgegebenen Zwischen⸗ scheine unter Beilegung eines geordneten Nummernverzeichnisses zu hinterlegen und dagegen ihre Stimm⸗ und Einlaßkarten in Empfang zu nehmen. Der Aufsichtsrat.
[10353] Lederwerk Spindlersfeld, Aktiengesellschaft, Berlin⸗Buchholz. Bilanz am 30. Juni 1925.
Ze“ 5 251 41 Inventar, Maschinen ... .96 800,— Waren und Materialien 312 364 93 Debitornrn. 186 670 39 Kapitalentwertungskonto. 67 910ʃ10 Gewinn⸗ und Verlustkonto 34 332 63
703 329 46
Passiva. Aktienkapttalk . . FFedio“
250 000— 453 329 46 703 329 46 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
[13050] Berliner Cementbau⸗Actien⸗ Gesellschaft in Liqu. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Justizrat Dr. Georg Freund, Berlin, Vorsitzender, Fabrikdirektor Dr. Ludwig Jaffé, Berlin, stellv. Vorsitzender, Sanitätsrat Dr. Alfred Moll, Berlin. Berlin, den 29. April 1926. Paul Rumpf, Liquidator. [13445] Württembergische Transport⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft
zu Heilbronn.
Gemäß §§ 16—22 unserer Statuten laden wir hiermit die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 18. Mai 1926, vormittags 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesell⸗ schaft, Heilbronn a. N., Untere Neckar⸗ straße 4, stattfindenden achtundachtzigsten ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der
Bilanz für das Geschäftsjahr 1925. 2. Bericht des Vorstands und des Auf⸗
sichtsratz sowie der Revisions⸗
kommission.
Verwendung des Reingewinns.
.Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
.Satzungsänderungen:
§ 5, Einzahlung (Reichsmark statt Goldmark), . § 9, Redaktionelle Aenderung § 11, Umschreibungsgebühren, § 28, Kaution des Vorstands und Termin für Bilanzvorlage, § 34. Dividende der Vorzugsaktien. 6. Aufsichtsratswahlen. 7. Wahl der Revisionskommission für das Jahr 1926.
Der Geschäftsbericht nebst Bilanz liegt vom 4. Mai d. J. ab im Geschäftslokal der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre auf.
Heilbronn, den 28. April 1926. Der Vorstand.
Neumüller. Graf Wrangel.
Soll. ℳ ₰ Abschreibungen .... 10 650 — Unkosten, Löhne, Materialienn 269 886/ 36 Skonto u. Zinsen, Dubiose
— 359 038 50
324 705 87
359 038,50
. Haben. Warenkonto: Bruttogewinn 6 1X1X“
[12470] Lindner Nutzwagen⸗Karosserien Aktien⸗Gefellschaft.
Bilanz zum 31. Dezember 1925.
Aktiva. Resteinzahlungspflicht der Aktio⸗ 1 qq1161414114““ b14*“ 99 45 ““ 676,— Vorläufiger Provisionsdebitor.6 070/68
Gottfried Lindner Aktien⸗Ge⸗ sellschaft.. 187 15 Vertragsrechte. 2 000 — 987 50 500,—
Inventarien . .. Drucksachenvorräte baas
40 52078 Verlust⸗ . 14 113 35 8 *
5 24 8221
8 1 “ 1 88 Passiva. Aktienkapitaetta . Schulben . . . . ...
50 000 — 4 634/13 54 634 13
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1925.
Erträge. Provisionen „ ae““
710392 14 11335
[21 21727
Lasten. b4“ Gründungskosten..
19 398747 1 81880
21 217,[27
Berlin, den 23. April 1926.
Der Vorstand. E. Wolff.
[13063]
Willstätter Elektrizitätswerk
AMktiengefellschaft, Willftätt in Baden.
Einladung zu der Freitag, den 21. Mai 1926, vormittags 11 ½ Uhr, im Geschäftszimmer des Notariats I, Mannheim, A 1, 4, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung.
Tagesordnung:
1. Vorlage von Geschäftsbericht und Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für 1925.
2. Beschlußfassung über die der Bilanz und Verwendung de Reingewinns.
3. Entlastung der Verwaltungsorgane.
4. Wahl zum Aufsichtsrat.
Die Aktien sind zur Ausübung des Stimmrechts gemäß § 22 des Statuts spätestens am vierten Tage vor der Gene⸗ ralversammlung bei der Süddeutschen
Disconto⸗Gesellschaft A.⸗G., Mannheim,
oder bei einem Notar zu hinterlegen. Willstätt, den 27. April 1926. Der Vorstand.
[9835] Bilanz am 31. Dezember 1924.
Aktiva. Inventaa Drucksachn.
Kontokorrentdebitoren.
Passiva. Aktienkapital. . Kontokorrentkreditoren.. Reservefonds .. ... — Gewinn⸗ und Verlustkonto 63 194 548 42 Gewinn, und Verlustrechnung
am 31. Dezember 1924.
Kosten. RM ₰ Ausgaben y270 563/18 Gewinn⸗ und Verlustkonto 4 451 63 “ IAI8
Erträge. Eimahmen 275 014/81 Magdeburg, den 13. Februar 1926. Landwirtschaftliche Privat⸗Buchstelle für die Sachsen und Anhalt
.G. Der Vorstand. Bauer. Lemke. [9887] J. Springer A.⸗G., München. Bilanz ver 30. September 1925.
Kass pofthu⸗ Bank ö
asse, 0 eck, Banken 8 und Werkten . 5 639 78 Schuldner. 1 352 53546 Waren. . 79 560/ 56 Mobilien. . 8 8 000/ — 21 827,10
Verlust. 1 467 562 90
Passiva. Kapital Bankverbindlichkeiten Gläubiger.. bioI. 81 “
50 000, — 214 160 25
23 14960 3 249,38
467 562/90 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. September 1925. Soll. 83 Vortrag aus 1924 . 23 187/30
“ 27 92179 Abschreibungen.. 29 60
v“ Provisionsertragskonto. 41 147710 Warenbruttogewinn. „ 49 1;r“ I 10 80 320/69
[13078] Bilanz per 31. Dezember 1925.
Aktiva. Bauvorarbeiten und Kon⸗ zessionskosten .. ..
9 041,50
ahrzeuge.. 6 450,08
nventar.. 15 491,58 Abschreibung 3 098,31 12 393,27 v11144“*“ 69 Kontokurrentschuldner.. 55 “ 3 557 2
RM ₰ 135 266 20
IINSS
Passiva. . Aktienkapital .. Darlehnskonto ..
Kontokurrentgläubiger
150 9006 — 50 000 — 91 96905
291 669ʃ05 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
RM Generalunkosten 8“ 45 088 74 Porti und Fernsprecher .. 572²76 AAA“ 300,— Personalversicherung . . . 469 24 Versicherungsprämien f. An 2 345 45 Steuern für Auto .. .. 2 300— Gehälter und Löhne.. 20 598,36 Abschreibuuulgg 3 098,31
74 772 86
Zinsenkonto. Verlust..
74
Eifelkraftwerk Aktiengefellschast. ah⸗ ch. vereen sch
177 003/67
8 8
wirtschaft müsse beseitigt werden. Die Handelskammer in Essen ührt aus: „Uebertriebene Kartellpolitik bedeutet Rückgang der ühtnktian, Verlust der Märkte, Unterbindung des Fortschritts und des freien Unternehmergeistes.“ Diesem Urteil habe er nichts hinzuzufügen. Der Redner zitiert einen Artikel in der „Deutschen din emeinen Zeitung“ vom 31. März, in dem unter der Ueber⸗ rift „Verständigung“ u. a. gesagt wurde: „Eine Arbeitsgemein⸗ schaf zwischen Unternehmern und Arbeitern wird nur möglich sein, wenn die Unternehmerschaft Fühlung und Verständigung mit den Gewerkschaften nachsucht und keine Politik der Zersplitterung der Arbeiter treibt.“ Deutlicher könnten die organisierten Arbeiter und Gewerkschaftler auch nicht sprechen. Die Unternehmer würden am besten fahren, wenn sie sich mit den freien Organisationen, die aus sich selbst heraus entstanden seien und ohne Hilfe der Arbeitgeber e auf dem Boden der Parität und der gegenseitigen An⸗ erkennung träfen. Dann könnten Unternehmer und Arbeiter in emeinsamer Arbeit am Wiederaufbau unserer Wirtschaft tätig sein, amit das, was der Krieg zerstört hat, wiederhergestellt werde. (Beifall.) Um 6 ⁄ Uhr vertagt der Landtag die Freitag, 10 Uhr.
Weiterberatung auf
Parlamentarische Nachrichten.
Ber 1“ In dem Bericht über die Sitzung des eecsase⸗ ees Reichstags am 28. d. M. (Nr. 99 des eichsanzeigers) muß die Stelle, betr. die Abstimmung über Gemeindebestimmungsrecht, richtig lauten: „Ein Antrag verschiedener Abgeordneter, der das Gemeinde⸗ bestimmungsrecht aus dem Entwurf des Schank⸗ stättengesetzes herausgenommen wissen wollte, wurde mät fünfzehn gegen vierzehn Stimmen angenommen.“ Dieser Beschluß bedeutet also, daß zurzeit das Gemeindebestimmungsrecht im Ausschuß nicht angenommen worden ist.
Zu den Abstimmungen im Faussaützsslchat bezüglich des Ge⸗ meindebestimmungsrechts ist noch nachzutragen, daß folgende Ent⸗ schließung Bickes (D. VPp.) mit 16 gegen 12 Stimmen an⸗ genommen wurde: Die Reichsregierung zu erfuchen, durch geeignete aaßnahmen sicherzustellen, daß von den bei Kap. 2 Tit. 52 im Haushalt des Reichsministeriums des Innern bewilligten Mitteln (1,8 Millionen Mark zur Bekämpfung des Alkoholismus) mindestens ein Teilbetrag von Zweidritteln ausschließlich praktischen Zwecken, der Rest aber keinesfalls der Propaganda für das Gemeinde⸗ bestimmungsrecht zugute kommt. 8
das
8 8 8 Rechtsausschuß des Reichstags war am 28. d. Mts. zusammengetreten, um seine Beratungen über die ver⸗ m ö 1““ Auseinandersetzung mit den vor⸗ mals regierenden Fürstenhäusern fortzusetzen. Vor Eintritt in die Tagesordnung verlangte jedoch Abg. Neubauer (Komm.), laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, Abstimmung über die bisher zurückgestellten Punkte, damit endlich Klarheit geschaffen werde. Abg. Schulte⸗Breslau (Zentr.) erklärte namens der Zentrumspartei, daß er bei der Stellung⸗ mahme der Deutschnationalen und der Sozialdemokraten eine weitere Beratung für zwecklos halte, solange diese Flügelparteien nicht end⸗ gültig und klar sagten, ob sie überhaupt bereit seien, einer Lösung auf mittlerer Linie zuzustimmen. Er richtete nochmals einen Appell an alle Parteien, eine Lösung zu suchen. Die Flügelparteien spielten ein va banque-Spiel; denn keiner wisse, ob der Volksentscheid an⸗ genommen werden würde oder nicht. Ein Mißerfolg des Kom⸗ promisses könne also zu unabsehbaren Krisen führen, die vielleicht die e unseres Staatswesens in Mitleidenschaft ziehen. Abg.
r. Ros b (Soz.) erklärte, daß auch er eine Weiterberatung b.“ ebenfalls für zwecklos halte. Man solle den heute im 8 enum anstehenden Enteignungsentwurf zunächst erledigen. Die Sozialdemokratie fürchte den Volksentscheid durchaus nicht. Im Gegenteil: sie sei der festen Ueberzeugung, daß dadurch endlich einmal alle schwankenden Elemente in Deutschland vernichtet und die Republik gestärkt und gefestigt werde. Abg. von Richthofen (Dem.) meinte, es müsse noch vor dem Volksentscheid klargestellt werden, ob der “ imstande und gewillt sei, eine mittlere Lösung zu suchen. Seine Fraktion sei fest ents 9 en, alles sn tun, um den Reichstag 8n veranlassen, dieser seiner Pflicht dem Vol 11141““ Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) vertrat den Standpunkt, daß eine Parallelberatung keinen Zweck habe. Man werde dann im 1“ nur Agitationsreden zum Volksentscheid hören.
edner sprach dann sein Bedauern darüber aus, “ Februar ie Regierung nicht führender hervorgetreten sei. Die Deutsche
olkspartei jedenfalls b sich die größte Mühe gegeben, um ein Zustandekommen des Kompromisses zu bewerkstelligen. Sie hätte an allen Sitzungen des Rechtsausschusses aktiv mitgearbeitet und durch Vorschläge und Anträge die Sache fördern wollen. Abg. Dr. Barth (D. Nat.) erklärte, daß es nicht die Schuld der Deutschnationalen sei, wenn die Verhandlungen jetzt 8 Abbruch kämen. Die deutschnationale Fraktion sei in ihrer Mitarbeit mit Anträgen bis an die äußerste Grenze gegangen. Die Mittelparteien mögen den Grund für das Scheitern ihrer Versuche darin suchen, wo er liege, nämlich in der Illoyalität der Demokratischen Partei, hbie auch hr wieder ohne Rücksicht auf die Kompromißparteien mit einem selbständigen Antrag zu dem ö“ ihre eigenen Wege gehe. Der Mitarbeit der 11““ ei damit gedankt worden, daß die Mittelparteien zusammen mit den Sozialdemo⸗ kraten alle Anträge der Deutschnationalen niederstimmten. Der Kurs sei nur nach links gegangen. Das vorliegende Kompromiß sei jedenfalls für die Deutschnationale Partei unannehmbar, worüber er auch nicht den leisesten Zweife g wolle. Abg. Dr. Hagas (Dem.) wies mit Entschiedenheit den Vorwurf der Hlloyalität für seine Fraktion zurück. Seine Fraktion habe erkannt, 80 die Verhandlungen im Rechtsausschuß szn keinem Resultate 8 ren würden, und das sei ja heute auch die Meinung aller Par⸗ eien. Um nun unabsehbaren Schaden infolge des Scheiterns des Kompromisses zu vermeiden, sei ein neuer Vorschlag von seiner
raktion in Erwägung gezogen worden. Dieser Vorschlag habe 8 aber zu einer bestimmten Formulierung noch gar nicht ver⸗
ichtet. Wie durchaus 888 seine Phögen gehandelt habe, gehe
1“ Der
daraus hervor, daß er, Redner, sich dagegen gewandt habe, den neuen Vorschlag formuliert in der resse zu veröffentlichen, und daß infolgedessen auch seine Fraktion von der Veröffentlichung abgesehen habe. Er könne sich nicht erklären, auf welche Weise die Germania“ heute einen Text, der übrigens nicht stimme, habe zur Veröffentlichung bringen können. Im weiteren Verlaus 8 Ausführungen erhob Redner gegen die Regierung den orwurf, daß sie leider nicht kräftig genug geführt habe. Hätte rechtzeitig die Regierung von sich aus einen Gesetzentwurf gefertigt, so wäre die Sache vielleicht anders verlaufen. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) vermißte ebenfalls die entscheidende Führung der Regierung. Reichsjustizminister Dr. Marx er⸗ lärte, daß eine Initiative der Reichsregierung von vornherein auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen wäre, die dem Kom⸗ promiß der Regierungsparteien entgegenstanden. Infolgedessen würde ein Entwurf der Regierung zeitraubender Vorarbeiten be⸗ durft haben, ohne die bestehenden Schwierigkeiten auszuschalten. Abg. Dr. Everling (D. Nat.) stellte fest, daß nicht, wie hier behauptet werde, erst heute, sondern während der ganzen Verhand⸗ lungen von deutschnationaler Seite, sowohl vom Frasen Merveldt wie von ihm selbst, der folgende Standpunkt unverändert ver⸗ treten und wiederholt mit aller Deutlichkeit ausgesprochen worden sei: Für die Deutschnationale Partei sind Verstöße gegen die Grundsätze der Partei, die doch auch Grundsätze der Mittel⸗ sein sollten, die Verstöße gegen die Objektivität der kechtsprechung bei der Zusammensetzung des Gerichts, gegen die
Geltung rechtskräftiger Ürteile, geschlossener Vergleiche und der⸗
h“
eschen in den Rückwirkungen und gegen die Grundlage unserer echts⸗ und Wirtschaftsordnung durch Einfügung von Ent⸗ eignungsbestimmungen in die Richtlinien untragbar und deshalb das zunehmend verschlechterte Kompromiß unannehmbar. Die deutschnationalen Mitglieder des Rechtsausschusses haben aber durch Stellung von Anträgen zur Verbesserung des Kompromisses ständig mitgearbeitet, um dieses dem Rechtsstandpunkt wieder näherzubringen. Die Schuld am Scheitern des Kompromisses, von der der Abgeordnete Schulte⸗Breslau (Zentr.) gesprochen habe, treffe die Mittelparteien, die unter dauernden Zugeständnissen nach links eine Fühlung mit der Rechten gar nicht erst gesucht haben. Eine historische Schuld treffe die Demokraten, die nicht nur durch den Entwurf Koch und Genossen die ganze Hetze und Verwirrung veranlaßt hätten, sondern jetzt wieder dur b Abänderungsantrag zum Volksentscheid der Enteignung Beihilfe leisteten. Die Se die schon in einer früheren Sitzung durch seinen Mund an die Regierung die Aufforderung zur Führung gerichtet hätten, fürchteten den Volksentscheid nicht. Sie seien sich der Verpflichtung bewußt, die ihnen ihre Grundsätze bei diesem Kampf auferlegen, und seien des Sieges der Wahrheit über die Lüge sicher. Abg. Pfleger (Bayer. Vp.) erklärte: In einem gewissen Gegensatz zu der prinzipiellen Stellungnahme der Deutschnationalen Farter bin ich auf Grund des im Rechtsaus⸗ schuß erholten tatsächlichen Materials zu der Anschauung gelangt, daß die zweckentsprechende sachliche Regelung der Frage der Aus⸗ einandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürsten⸗ häusern kein Problem der Rechtsanwendung, sondern der Schaffung neuen Rechts und besonders neuer materialrechtlicher Normen ist. Aus diesem Grundgedanken heraus habe ich unter Vorbehalt des Ausschlusses der Rückwirkung des Gesetzes auf ab⸗ geschlossene Auseinandersetzungen und vorbehaltlich grundsätzlicher gedenken gegen einzelne Bestimmungen von untergeordneter sach⸗ licher Bedeutung an der Gestaltung des Entwurfs mitgearbeitet. Die vielbewegten Leichenreden, die dem Entwurf soeben gehalten worden sindep einen mir zu beweisen, daß der geplagte Tote doch bedeutungsvoller und besser gewesen ist als sein Ruf in der Oeffentlichkeit. Nunmehr gab der Vorsitzende Abgeordneter D. Dr. Kahl (D. Vp.) in Zusammerncestan der vorangegangenen Erörterungen eine Erklärung folgenden Inhalts ab: Män dürfe den Wert der Kompromißarbeit in 86 Sitzungen, die bisher zur Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürsten statt⸗ “ haben, doch in keiner Weise unterschätzen. Wie sich die Dinge in allernächster Zeit entwickeln würden, könne niemand voraussagen. Er für seine Person glaube, daß der Zeitpunkt kommen werde, in dem der Reichstag wieder auf die unentbehrliche Arbeit der Kompromißparteien angewiesen sein werde. In der Spannung des gegenwärtigen Augenblicks sei es allerdings richtig, dem Antrage des Abgeordneten Schulte⸗Breslau (Zentr.) auf vor⸗ läufige Vertagung und Unterbrechung der Verhandlungen im Rechtsausschuß zuzustimmen. Er fasse den als Vorsitzenden ihm zugedachten Auftrag dahin auf, daß er nach Vereinbarung mit den Obmännern der Parteien die nächste Sitzung unter eigener Ver⸗ antwortlichkeit für diese Frage einzuberufen habe. — Daraufhin wurde der Vertagungsantrag angenommen. — Der Reichstagsausschuß für soziale An⸗ Fets genheiten tigte sich gestern unter dem Vorsitz des bgeordneten Esser (Zentr.) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger mit dem alten Streitfall zwischen Reichstag und Reichsrat über die Fürsorgepflichtverord⸗ nung, der immer noch keine endgültige Entscheidung gefunden hat. Um den Sozialrentnern eine gleiche Stellung wie den Klein⸗ rentnern zu geben, beschloß der eichstag am 14. Juli 1925 eine Abänderung sb ht vom 13. Fe⸗
er Verordnung über die Fürsorgepfli bruar 1924 dahin, daß zugunsten von Sozialrentnern bei der Fest⸗ setzung von Unterstützungen auf Grund der Fürsorgegesetzgebung jährliche Bezüge bis zum Betrage von 270 Reichsmark nicht zu berücksichtigen seien. Dieser Beschluß wurde vom Reichstag ein⸗ h gefaßt. Am 27. Juli erhob der Reichsrat hiergegen Ein⸗ pruch, indem er die finanziellen Auswirkungen des Reichstags⸗ beschlusses auf mehrere hundert Millionen Reichsmark schätzte und diese Ausgabe für die Länder nicht für tragbar hielt, wenn nicht eine ganz neue Regelung des Finanzausgleichs erfolge. Der Ein⸗ spruch des Reichsrats ging dem Reichstag am 12. August 1925 zu, also am Tage der letzten Sitzung vor den Sommerferien. In dieser Sitzung des Reichstags beantragte Abg. Esser (Zentr.) die Be⸗ ratung über den Einspruch von der Tagesordnung abzusetzen, weil schwerwiegende Bedenken der Länder und Gemeinden gegen den Gesetzentwurf gemacht worden seien, die eine gründliche Fritfung der Angelegenheit notwendig erscheinen ließen. Abg. Dr.
ülz (Dem.) beantragte, den Antrag dem Sozialpolitischen Aus⸗ schuß zu überweisen. Aber die Abgeordneten der sozialdemokratischen und kommunistischen Paxtei verlangten sofortige Abstimmung. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) bat darauf, ohne einen for⸗ mellen Antrag zu stellen, die Herigh. abzusetzen oder dem Sozial⸗ politischen Ausschuß zu überweisen. Aber der Präsident des Reichs⸗ tags erklärte: „Damit kein Irrtum aufkommt: Mehrere Lesungen über den Beschluß gibt es nich „ Nunmehr zogen die Abgeordneten Esser und Dr. Külz ihre Futvage. .. es wurde in namentlicher Abstimmung nochmals über den 11“ abgestimmt, worauf der Reichstagspräsident feststellte, daß der Gesetzentwurf mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden sei. Der Reichsrat fühlte sich darüber beschwert, daß über seinen Einspruch 8 nähere Kenntnis der Einspruchsbegründung vom Reichstag in ü b“ Weise abgestimmt worden sei und wandte sich an die Reichsregierung mit dem Antrag, das vom Reichstag ö Gesetz nicht zu verkünden. Auch die eteer Fscsan war der An⸗ sicht, daß die Behandlung des Einspruchs des Reichsrats im Reichs⸗ tag nicht den Vorschriften entsprach, die für solche Fälle nach der Geschäftsordnung des Reichstags gelten. Ueber den Einspruch ist wie der stenographische Bericht des Reichstags ergibt, nur auf Grund einer Beratung beschlossen worden, während nach Ansicht der Reichsregierung eine dreimalige Beratung erforderlich war. Um die Frage zur Klärung zu bringen, wurde auf Vorschlag des Präsidenten des Reichstags der Einspruch der Länder⸗Regierungen und der Beschluß des Reichskabinetts dem Geschäftsordnungsaus⸗ schuß des Reichstags zur Prüfung überwiesen. Der Geschäfts⸗ ordnungsausschuß unterzog sich der ihm übertragenen Aufgabe am 10. Dezember 1925 und kam hierbei zu dem Resultat, daß im vor⸗ liegenden Falle der Einspruch des Reichsrats ordnungsgemäß durch den “ unter allen Umständen dadurch beseitigt war, daß die Vollversammlung des Reichstags ohne Widerspruch eines der an⸗ seffenden Mitglieder die nur einmalige Beratung und Beschluß⸗ fassung über den Einspruch des Reichsrats beschlossen und den am 14. Juli 1925 gefaßten Beschluß mit Zweidrittelmehrheit aufrecht⸗ erhalten hat. geeczegen erklärte am 14. Januar 1926 der Reichs⸗ rat, daß er den Beschluß des Geschäftsordnungs⸗Ausschusses des Reichstags nicht für zutreffend halte. Es sei nicht auf die aus dem Artikel 74 der Reichsverfassung zu entnehmenden Grundsätze für die geschäftsordnungsmäßige 2 chandlung von Einsprüchen des Reichsrats gegen Gesetzesbeschlüsse des Reichstags eingegangen. Aus der Reichsverfassung gehe hervor, daß eine Beschlußfaffung in Weise wie die Beschlußfassung auf eine Gesetzesvorlage nach Artikel 68 Absatz 2 erfolgen müsse, d. h. eine Beschlußfassung, die eine eingehende Beratung in sich begreife. Das Verfahren des Reichstags dürfe sich also nicht auf bloße Abstimmung eschränken. Die Auffassung, daß es bei Erledigung eines Einspruchs des Reichsrats nur auf eine nochmalige Abstimmung über das Gesetz im Reichstag ankomme, würde zu dem Ergebnis führen, daß das Gesetz nur in vollem Umfange wieder angenommen oder abgelehnt werden könnte, während es sich in den meisten Fällen des Ein⸗ spruchs gerade und lediglich um die Aenderung von einzalnen Be⸗ stimmungen des Gesetzes handle. Vor allem aber sei durch die Ab⸗ haltung nur einer Lesung in dem umstrittenen Falle des Fürsorge⸗ flichtgesetes es dem Reichsrat unmöglich gemacht worden, seinen Einspruch gegenüber dem Reichstag gebührend vertreten zu können. Da sowohl die Reichsregierung als auch der Reichsrat Wert darauf legten, daß die Angelegenheit unter ihrer Beteiligung im Ge⸗ schäftsordnungsausschuß des Reichstags erneut erörtert werde, wurde am 6. März 1926 eine neue Sitzung d
ees Geschäftsordnungs⸗
“
ausschusses in dieser Angelegenheit anberaumt. Nach langer Ver⸗ handlung beschloß der Geschäftsordnungsausschuß mit 15 gegen 8 Stimmen, den am 10. Dezember 1925 gefaßten Beschluß aufrecht⸗ zuerhalten. Inzwischen hatte die Reichsregierung eine Verordnung erlassen, die der Notwendigkeit der Befriedigung der erhlhten Bedürfnisse der Klein⸗ und. Sozialrentner und der ihnen gleich⸗ gestellten sonstigen Alten und Erwerbsunfähigen Rechnung trägt und die Ferchee hns der nötigen Maßnahmen sicherstellt. Dies eschah durch Einfügung eines neuen § 33a in die Reichsgrund⸗ sethe über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen v vom 4. Dezember 1924. Der Reichsrat erteilte zu dieser Verord⸗ nung seine “ sah auch der Reichstag die Mög⸗ lichkeit zu einem friedlichen Einlenken gegeben, und einige Mit⸗ glieder hes Sozialpolitischen Eas ha 8 des Reichstags, die Ab⸗ geordneten André (Zentr.), Schneider⸗Berlin (Dem.) u. a., bean⸗ tragten nunmehr, 89% die Reichsregierung ermächtigt werde, von der Verkündigung des am 12. August 1925 Bescht sienen Gesetzes, betreffend Abänderung der Fürsorgepflichtverordnung, abzusehen. Aber der Reichstag solle auch beschließen: 1. Der Reichstag nimmt Kenntnis von dem von der Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats erlassenen § 33 a der Reichsgrundsätze über Voraus⸗ setzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge. 2. Der Reichstag beauftragt die Reichsregierung, unverzüglich und nachdrücklichst im Verein mit den Länder⸗Regierungen darauf hinzuwirken, daß der neue erlassene § 35 a der Reichsgrundsätze lückenlos durchgeführt und ausreichend: Sicherheiten hierfür allseitig geschaffen werden. 3. Der Reichstag ersucht die Reichsregierung, ihm eine Zusammen⸗ stellung der von den einzelnen Fürsorgebehörden aufgestellten Richt⸗ sätze vorzulegen, ebenso der Einkommensätze für die Wochenfür⸗ sorge. — In ver gestrigen Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses ergab sich über desln Antrag eine lange und erregte Aussprache. Namentlich die Vertreter der Linken wollten von einem Nachgeben des in der Fürsorgegesetzgebung nichts wissen. Die Frage der finanziellen Auswirkung des vom Reichstag zweimal beschlossenen Gesetzes wurde nochmals behandelt. Abg. Schwarzer (Bayr. Vp.) erklärte, daß zur Durchführung der vom Reichstag zweimal beschlossenen Fürsorgemaß⸗ nahmen ungefähr 200 Millionen Reichsmark notwendig seien und richtete die Frage an das Reichsfinanz⸗ ministerium, ob es diese Summe zur Verfügung stellen könne. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums, Geheimrat Dr. Gravenhorst, erklärte dies für ganz unmöglich, da bereits im Nachtragsetat 1926 ungefähr 200 Millionen Reichsmark für andere Zwecke neu angefordert werden müßten, und derartige Beträge aus laufenden Mitteln keinesfalls aufgebracht werden könnten. Inn übrigen müsse kin de an dem Grundsatz Gö“ werden, daß die soziale Fürsorge Aufgabe der Länder sei. Abg. Schneider⸗ Berlin (Dem.) hielt das 1“ des Reichstags trotz des zweimal gefaßten Beschlusses des Reichstags durchaus nicht für so “ wie es die Linke darstellt. Eine parallele Erscheinung dazu bilde z. B. etzt der Beschluß des Reichstags, das Duellgesetz wegen des Ein⸗ spruchs des Reichspräsidenten in veränderter Fassung erneut zu be⸗ handeln, trotzdem es doch vom Reichstag ordnung lemäß angenommen worden ist. Im Veglause der Verhandlungen stellte der Vorsitzende Abg. Esser (Zentr.) fest, daß die Vertreter des Reichsrats zu der heutigen Sitzung des Ausschusses fristgerecht eingeladen worden seien, daß sie aber Sheehh . der Einladung nicht gefolgt seien, trotzdem doch der Ausschuß sich gerade sehr eingehend mit dem Ein⸗ spruch des Reichsrats beschäftige. Hier im Sozialpolitischen nusschu werde das Problem materiell behandelt, aber der Reichsrat habe sich immer nur an den Geschäftsordnungsausschuß des Reichstags gewandt, wo die Sache doch lediglich formell erledigt werde. Es se ehr be⸗ dauerlich, daß die Vertreter des Reichsrats den materiellen Verhand⸗ lungen des G Ausschusses nicht beiwohnten, und er empfehle daher auch dem Ausschuß, zunächst den Antrag Andre nicht. anzunehmen; denn dieser Antrag stelle ein großes Entgegenkommen des Reichstags dem Reichsrat gegenüber dar, und es sei zumindest zu fordern, daß der Reichsrat seine Vertreter in den Sozialpolitischen Ausschuß entsende, wenn ein solcher Antrag behandelt werde. Der Ausschuß beschloß, durch das Reichsarbeitsministerium dem Reichsrat Kenntnis davon zu geben, daß am nächsten Mittwoch die Materie er⸗ neut behandelt werde und dann auch Vertreter des Reichsrats im Aus⸗ schuß erwartet würden. Eine Abstimmung über den Antrag Andre (Zentr.) unterblieb, und der Ausschuß vertagte sich.
— Der Reichstagsuntersuchungsausschuß über die Verhältnisse in der Branntweinmonopol⸗ verwaltung, der in seiner letzten Sitzung einen Bericht über die Organisation der Monopolverwaltung entgegengenommen hatte, befaßte sich 18 mit der Tätigkeit des Beirats der Monopol⸗ verwaltung, über die Abg. Eggerstedt (Soz.) ein Referat vorlegte. An Hand der Niederschriften der Beiratssitzungen stellte der Referent st. aß in vielen Fällen der Beirat das Brennrecht höher und die Hreise für das Monopol ungünstiger festgesetzt habe als die Monopol⸗ verwaltung es vorgeschlagen hatte. Der Reichsrat als Einspruchs⸗ instanz habe vollkommen versagt. Von einem freien kaufmännischen Arbeiten der Monopolverwaltung könne unter solchen Umständen nicht besen werden. Wenn das Monopol noch nicht zugrunde gegangen e
aufs eingehendste
i, so sei das der Inflationszeit zu verdanken. Die Stellung des Beirats müsse geändert werden. Er dürfe entweder nur gutachtliche
echte haben, oder er müsse die volle Verantwortung für die geschäft⸗ ichen Ergebnisse seiner Tatigkeit tragen. In seiner nächsten Sitzung am Freitag nächster Woche vird der Ausschuß ein Referat des Abg. Dr. Most (D. Vp.) über Geschäftsführung und Preispebarung ent⸗ gegennehmen 8 8 8
e Land⸗
1 8 16 —8 8 Der emeausschuß des Preußischen tags verhandelte in seiner gestrigen nichtöffentlichen Sitzung über Beweisanträge im Falle des Landtagsabgeordneten Jahnke. Dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge lag u. a. ein Beweisantrag Riedel (Dem.) vor, ob Jahnke (D. Nat.) der Schwarzen Reichswehr oder Major Buchrucker, dem früheren Vorgesetzten des Oberleutnants a. D. Schulz, direkt oder durch Vermittlung anderer Personen oder be⸗ stimmter Verbände Gelder zugeführt hat, ob Jahnke insbesondere Gelder, die 12 früher zur Betätigung im Ruhrkampf übergeben waren, für die Zwecke der am Küstriner Putsch beteiligten Schwarzen Reichswehr verwendet hat, und ob Fahnte wiederholt an Sitzungen teilgenommen hat, in denen dieser Putsch besprochen und vorbereitet wurde, und in denen u. a. auch die Beseitigung der Minister Dr. Stresemann und Severing vorbereitet wurde. Abg. Dallmer (D. Nat.) lehnte diesen Antrag als nicht zum Beweisthema gehörig ab. Abg. Obuch (Komm.) stellte einen Er⸗ änzungsantrag, darüber Beweis zu erheben, ob Jahnke an Fungen teilgenommen hat, in denen die Ermordung Stresemanns und Severings anläßlich des Reichswehrputsches erörtert worden sei. Abg. Eichh off (D. Vp.) hielt eine Beweiserhebung nur darüber für zulässig, ob Jahnke Beziehungen zu Fememördern unterhalten hat. V. Riedel (Dem.) stellte dann einen neuen Antrag, darüber Beweis zu erheben, ob und welche Beziehungen der Abge⸗ ordnete Jahnke zu Oberleutnant Sechu oder anderen wegen Feme⸗ morden verdächtigen Personen untechalten hat. Von den Rechts⸗ parteien und dem Zentrum wurde beantragt, den Antrag Riedel so zu fassen, daß nur allgemein von Fememördern die Rede ist. Der Ausschuß einigte sich schließlich einstimmig dahin, die Beweisauf⸗ nahme auf fememordverdächtige Personen zu erstrecken. Die Ver⸗ nehmung Jahnkes soll in einer Sitzung am 4. Mai stattfinden.
11“ 11““ ö“ 8