1926 / 104 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 May 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Hundertsatz vom Spitzen⸗ betrieb des

Hundert⸗ satz vom

Wirtschaftsgebiet

Gemeinde bzw. Gutsbezirk

Spitzen⸗

betrieb des

Reichs

Wirtschafts⸗ gebiets oder Landes⸗ finanzamts⸗ bezirks

Ertrags⸗ fähigkeit

16 Abs. 1 Nr. 1, 2 R. Bew. G.)

3 b

3 d 4

Magdeburg.

8

Brandenburg München

Karlsruhe.

8 Karloͤruhe

Oberschlesien

2

Stettin.. gönigsberg.

Dresben u. Leipzig

München .

Karlsruhe.

Köln

„„ . 2

Ma adeburg

Mecklenburg

01

Rudolstadt

Nürnberg

87

München

Magdeburg III

Bayern IV.

72

Karlsruhe I

Karlöruhe IV

Dresden⸗LeipzigI]

2

Bayern V

2

Karlsruhe II

7

Köln II 8

82

M gdeburg II

Thüringen II.

er

Bayern III-

1

Bayern I

Steitin II

Torgau Wittenberg Genthin Freienwalde a. O Calau Templin Straubing Freising Erding Singen Singen Bonndorf Sinsheim Mosbach Tauberbischofs⸗ heim Leobschütz Grottkau Guttentag Pyritz Greifenberg i. P. Schlawe Marienburg Insterburg Marggrabowa Chemnitz⸗Land Freiberg Stollberg Kempten Berchtesgaden

Traunstein

Emmendingen Wolfach Freiburg⸗Land Mayen St. Goar Ahrweiler Nordhausen Mansfeld Mühlhausen i. Thür. Grevesmühlen Schwerin Neustrelitz Eisenach Schleiz Saalfeld Windsheim Erlangen Burglengenfeld Monheim Mitterfels

Lohr Dtsch. Krone Schlochau Flatow

Kathewitz Mellnsdorf Schollehne Jäckelsbruch Koswig Röddelin

Alburg⸗Oberast Freising⸗Neustift Oberding

Hilzingen Aach

Lausheim Eppingen

Mittel⸗Schefflenz

Gissigheim

Katscher⸗Langenau

Leupusch Pluder⸗Pete

Groß Schönfeldt

Dummadel Sydow Thörichthof

Auxkallnehlen

Lengowen Auerswalde

Lichtenberg

Künheide Kempten

Piding (Ortschaft Mauthausen) Reit i. Winkel (Ort⸗ schaft Blindau) Freiamt Mußbach Welchensteinach St. Peter

Polch

Ney

Tettenborn Königerode Effelder

Elmenhorst Zittow

Se

Groß Quassow Hötzelsroda

Neundorf Lenkersheim Hüttendorf Dieteldorf Marxheim Mitterfels,

Weingarten Ruppertshütten Dtsch. Krone

Elsenau Straßforth.

größte mittlere 27,00 geringere 7,80 größte 60 mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere

Aug. Schöning Fritz Gläser

Paul Zimmermann Wilh Henning Josef Müller Alois Holzner

8 Martin Kratzer Martin Glatt Karl Schrott Emil Eckert

Joh. Philipp Doll Karl Wilh. Wagner Augustin Geiger

Aug. Bannert Albert Müller Joh. Schwierczok Gottfried Riemann Erich Koepsel Robert Henke Dyck II einr. Burgdorf Mathes Mielewski Bruno Fritzsche Emil Richter Bruno Hennig Engelbert Ulrich Georg Wieser

Johann Zück

Joh. Georg Bühler Anton Jäckle

Leop. Hüttrich Peter Joh Gilles Philipp Antweiler Wilh. Stumpf Friedr. Rust Hermann Ulrich II. Aug. Lange

O. Wigger Mittag

Wilh. Heidemann Karl Soßdorf M. Dietrich Rich. Großmann Georg Plackner Friedr. Lober Josef Koller Georg Roßmann Joh. Eibauer

größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere

rshof

geringere

größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere geringere größte mittlere

Ort

geringere größte mittlere geringere

Theodor Inderwies Albert Lange

Naddatz

Rud. u. Julius Krause

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29.

für eine Unze Feingold

Tages, 8 vorausgeht.

Seck

(AGBl. I S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt

Berlin, den 4. Mai 1926.

Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. ppa. Goldschmidt.

el.

bö909 d. für ein Gramm Feingold demnach 32.7294 pence.

Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung

Juni 1923

Auszug aus der Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikel 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg, die Ge⸗ nehmigung zu einer in 8 von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im 2 1 zum Betrage von 14 000 000 Reichsmark, G ehn Millionen Reichsmark“, wobei für 8* Reichsmark der spreis von ½1 0 kg Feingold zu rechnen i Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel

für den Ausbau des Elektrizitätswerkes. 7 600 000 RM 1 800 000

Der

. für den Ausbau des Gaswerkes

Preußen.

nlande aufzulegenden Anleihe bis in Worten: „Vier⸗

für den Umbau der Abwässerreinigungs⸗

anlage und den Neubau bzw. die Erweite⸗

rung der Kanalisationsanlagen 3 für die Anlage von Versorgungsleitungen

(Gas,

für Bege bungskosten und

zu verwenden.

Kapital und Zinsen werdern Zahlungsmitteln gezahlt. Für der in Reichswährung gold zu zahlen. Dieser 8 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482) im Reichsan gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet na kurse der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. 1 Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als 2800 Reichsmark und nicht weniger als 2780 Reichsmark, so ist für in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen. 8

jede geschuldete Rei

Wasser, elektr. Licht) zur Durch⸗ führung des Wohnungsbaues. . für Grunderwerb.

1

2 190 000

250 000 1 160 000 1 000 000

zusammen . . 14 000 000 RM

1 bei Fälligkeit in gesetzlichen jede geschuldete Reichsmark ist ausgedrückte Preis von ½ 0 k. Preis ist der auf Grund der W. vom eiger bekannt⸗

dem Mittel⸗

Ergibt sich aus dieser

chsmark 1 RM

Fein⸗

Der jährliche Zinsfuß darf 8 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. 1

Die Tilgung erfolgt nach dem festzustellenden Tilgungs⸗ lane vom Beginne des auf die Begebung der Anleihe oder ber einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahre ab mit 2 vH des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vom 1. April 1931 ab vorbehalten.

Berlin, den 20. April 1926. Zugleich für den Finanzministen.

Der Minister des Innern. J. A.: v. Leyden.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 193. Sitzung vom 4. Mai 1926, nachmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“*)

Am Regierungstische: Reichsminister des Innern Dr. Külz. 1

Präsident Löbe die Sitzung um 3 Uhr 20 Minu⸗ ten und gedenkt des Ablebens des deutschen Gesandten in Wien, Dr. Pfeiffer, des früheren Zentrumsabgeord⸗ neten.

Auf der Tagesordnung steht zunächst der eseenttwarf über Zollerleichterungen für dänische Er⸗ zeugnisse und über die Behandlung deutscher Handlungsreisender in Dänemark.

Abg. von Gräfe (Völk.) erklärt, es sei außerordentlich be⸗ drwerlih daß wir auch bei diesem Vertrage, wie bei allen anderen, die die Landwirtschaft betreffen, der gebende Teil seien. Der Redner wendet sich gegen die Erleichterung der Einfuhr

w ae 8 erde. In der Provinz Hannover sei es schon so weit,

die Pferde⸗

ter wertvolle Tiere dem Roßschlächter verkauften, weil sie sie

onst nicht absetzen könnten. Jetzt würden Dänemark große Kon⸗ zessionen fast ohne Gegenwert gegeben.

Das Abkommen wird dem Auswärtigen und dem Han⸗ delspolitischen Ausschuß überwiesen.

Es folgt dann die Beratung eines demokratischen An⸗ trages auf Vorlegung eines Bodenreformgesetzes. Der Wohnungausschuß schlägt vor, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstättengesetz vorzulegen. In einer weiteren Entschließung wird die Reichsregierung auf⸗ gefordert, einen umfassenden Wohnungsbauplan auszu⸗ arbeiten und dabei Vrfessbräre vorzulegen, durch die der er⸗ forderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt wird.

Abg. Silberschmidt (Soz.) hebt als Berichterstatter hervor, daß bei der Beseitigung der Wohnungsnot weitgehend die

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Gedanken der Wohnungsreform ETE De Redner weist ferner darauf hin, daß die Frage der Bodenreform von weiten Kreisen als eine Notwendigkeit angesehen werde. Zur Förderung der Kultur, aus wohnungs⸗ und bevölkerungspoli⸗ tischen Gründen sei die Bodenreform unaufschiebbar. Länder und Gemeinden müßten eine treiben. Der Bodenwucher der letzten habe große Schuld an den heutigen Wohnungszuständen. Der Redner fordert, daß jeder Grund und Boden stets g der Gemeinde zum Kauf angeboten werden müsse, die ein Vorkaufsrecht habe. Ein Eingriff in wohlerworbene Rechte des Eigentums sei damit nicht verbunden. Gegen hart⸗ näckige Besitzer müsse die Gemeinde das Enteignungsrecht haben. In allen diesen Fragen müsse das Reich die Führung übernehmen, Länder und Gemeinden nach einheitlichen Grundsätzen andeln.

Abg. Dr. Steiniger (D. Nat.) stimmt der Forderung auf Vorlegung eines Bauprogramms zu. Es werde zwar in kurzer Zeit wieder überholt sein, aber man brauche endlich einmal ver⸗ läßliche Unterlagen. Es ist selbstverständlich, fährt Redner fort, daß eine vernünftige Bodenreform gemacht werden muß. Von den 880 000 Hektar Bodenfläche in Groß Berlin befindet si die Hälfte in den Händen der Gemeinde, ein Beweis, daß eine Vorratswirtschaft schon getrieben worden ist. Der Ent⸗ wurf des Ständigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium enthält nicht nur ein Vorkaufs⸗

89 sondern auch Ankaufsrecht und Enteignungsrecht. Mit Hilfe des Vorkaufsrechts könnte schon jetzt Boden genug beschafft werden. Durch das Enteignungsrecht können wir aber die Bevölkerung nicht vergewaltigen. Die Erfahrungen mit dem Heimstättengesetz in Berlin sind nicht befriedigend

enug ausgefallen, um ein solches neues Gesetz zu machen. in derselben Lage wie Berlin befindet sich auch Köln. Wir lehnen den Antrag des Ausschusses ab. . 4 8 8

Abg. Rönneburg (Dem.): Ich bin über diese Ausfüh⸗ rungen enttäuscht. Ich erwartete eine ziemlich einmütige des Antrags. Beim 60. Geburtstag Damaschkes wurden diesem von allen Parteien gewissermaßen Liebeserklärungen gemacht, auch durch Herrn Mumm und andere Deutschnationale. Herr Steiniger will aber nicht mitmachen. Die Nationalversammlung hat seinerzeit einmütig ein Gesetz zur Bekämpfung der Boden⸗ spekulation und Ausdehnung der Enteignung zum Zwecke der Be⸗ schaffung billigen Wohnlandes angenommen. Die Verfassung eutet ja auch daraufhin, die Verteilung des Bodens darf nich allein der privaten Spekulation bleiben. Wie der Besitz ver e so insbesondere der Bodenbesitz. Der Boden darf nicht bloße Ware bleiben. In Süddeutschland sind die Wohnverhält⸗ nisse gesünder als in Norddeutschland, die Mietskaserne ist eine Eigentümlichkeit Norddeutschlands. Die Frage der Bodenreform ist eine Frage der Sittlichkeit. Wir verlangen in unserem An⸗ trage nicht die Vorlegung des alten Entwurfs des ständigen Bei⸗ rats von 1920, denn wir versteifen uns nicht auf Einzelheiten, sondern wollen nur die Durchführung der Grundsätze der Boden⸗ vorratsvorschrift und der Beseitigung der Bodenspekulation. Der neue Entwurf beschränkt sich aber auf die Wohnheimstätten und schließt die Frage der ländlichen Siedelungen aus. Ein unzu⸗ lässigen Eingriff in die Selbstverwaltung wird von dem Entwurf nicht gemacht. Wir müssen zu einer generellen neuen Regelung in zusammenfassender Gesetzgebung kommen, um das bisherige Durch⸗ einander der gesetzlichen Bestimmungen zu beseitigen. Herr Steiniger meint, es sei Land genug vorhanden, aber die Terrain⸗ Gesellschaften schauen schon wieder nach dem daraus zu erzielenden Gewinn aus. Die Landgesellschaften haben dagegen Schwierig⸗ keiten mit dem Länderwerk. Es ist kein ungerechtes Verlangen, daß die Gemeinden selbst Land verwenden. Gerade angesichts der großen Erwerbslosigkeit muß weit schauende Politik getrieben werden, daß die Arbeiter etwas Land erhalten können, damit sie eine Hilfe für die Ernährung ihrer Familie haben. Um eine Feindhft gegen das Privateigentum handelt es sich nicht, der Ent⸗ wurf will ja gerade möglichst vielen Familien Privateigentum ver⸗ schaffen. Man soll den Begriff des Privateigentums nicht über⸗ spaunen. Die Aufteilung der Allmende war ein Fehler, und es ist vielfach damit Mißbrauch getrieben worden. Es 8 nicht gerecht⸗ kertigt, daß jeder mit seinem ganz nach Belieben ver⸗ ahren darf; demgegenüber stellt der Artikel 155 der Verfassung en alten deutschen Rechtsbegriff des zweckgebundenen Bodenbe⸗ 1e wieder her. Auch der solide Hausbesitz sollte nichts dagegen haben.

Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig.): Das A und O der Bodenreform ist, daß wir ein Gesetz verlangen. Ich frage aber: Vollzieht sich unsere Wirtschaft nach Staatsgesetzen oder Natur⸗ Damaschke 88 selbst in einer seiner Schriften zugegeben, eine genügend hohe Umsatzstener die Bodenspekulation ein⸗ schrünten würde. Eine Verbilligung des Bodens ist durch die läne der Bodenreformer nicht zu erreichen. Vor dem Kriege hatte sich die Agitation der Bodenreformer schon festgefahren, se ist neuerdings erst wieder aufgenommen worden. Die ganze Ka⸗ pitalfrage ist doch die, daß man Arbeitsstätten und Wohnstätten möglichst nahe aneinander legt. Der Redner fragt die Demo⸗ kraten, weshalb sie nicht selbst einen entsprechenden Gesezenttaaag vorgelegt hätten statt die Regierung damit zu beauftragen. Durch Gesetze, wie auch das Bodenreformgesetz, werde man der Woh⸗ nungsnot niemals Herr werden. Nur die völlige Zwangswirt⸗ 1 werde hier Wandel schaffen. Den Antrag des Ausschusses lehnt der Redner ab und beantragt namentliche Abstimmung, damit man sehe, wo die Bodenreformer sitzen.

Abg. Seiffert (Völk.) bedauert, daß die Wohnungs⸗ Statistik von der Regierung noch immer nicht vorgelegt sei. Wenn die Regierung mit den Baugeldern weiter wirtschafte, wie bis⸗

er, werde man nie aus der Wohnungsnot herauskommen. Das lehe man am besten aus den Richtlinien zur Verwendung der Kredite für den Kleinwohnungsbau. Die Mittel würden erst durch einen großen Instanzenweg geschickt und erreichten schließlie einen Mindestzinsfuß von 12 ¼ Prozent. Das nenne man billige Kredite. Der Redner fordert Enteignung von Hausbesitzern, die ihre Häuser verwahrlosen ließen, besonders ausländischer Haus⸗ besitzer, die die Häuser für ein Butterbrot gekauft hätten, um öö Mark herauszuziehen und ins Ausland zu ver⸗ schieben.

8 Abg. Beythien (D. Pp.) betont, daß es sich hier um eine prinzipielle Frage handele, wenn auch der Ausschuß den Namen „Bo enrs oräage . geändert habe. Die Zustimmung zu dem An⸗ rrag würde die Anerkennung eines Bedürfnisses zu einem solchen Geset in sich schließen. Das müsse die Mehrheit seiner Fraktion aber verneinen. Ein Bodenreformgesetz würde eine Abkehr vom Grundsatz des Schutzes des Eigentums bedeuten. Seine Partei sei gerbehe ich gegen die Häufung von Zwangsbestimmungen, gegen

die behördliche Aufsicht. Auf Grund von Einzelbeschwerden dürfe man keine Gesetze machen. 8 Abg. Putz Komm.) stimmt den Ausschußanträgen zu. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes beweise schon das Geschrei der Bodenspekulanten. Ihre endgültige Stellungnahme behalte sich die kommunistische Fraktion bis zum Vorliegen des Gesetzent⸗ wurfes vor

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerino) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Drof der Neß

Fünf Beilagen seinschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Der Bezugspreis beträgt oierteljährlich 9,— Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Neichsmark. Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Naum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,95 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstrahe Nr. 32.

104. Reichsbankgtrotontv.

Verlin, Donnerstag, den 6. Mai, abends.

I“ Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

einschließlich des Portos abgegeben.

Ausfertigung der Schuldurkunden des Reichs und der Reichspost.

Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung vom 13. Februar 1924 (RGBl. I S. 95) bestimmen wir:

1. Die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, die ein späteres Ausstellungsdatum als den 31. März 1926 tragen, werden ausgefertigt durch Aufdruck unseres den Reichsadler mit der Umschrift „Reichsschuldenverwaltung“ ent⸗ haltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder links neben den Unterschriften; die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen der Deutschen Reichspost werden ausgefertigt durch Auforuck desselben Dienst siegels in grüner Farbe rechts neben den Unterschriften;

die zu den Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen des

oemnnnremnenenn Deutschen Reichs und der Deutschen Reichspost gehörenden

8 v11X““ Zins⸗ und Erneuerungsscheine werden ausgefertigt durch Ein⸗

Amtliches. drücken eines den Reichsadler mit der Umschrift „Reichs Deutsches Reich.

schuldenverwaltung“ enthaltenden Trockenstempels. § 6 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung sind die vor⸗ Der Konsul in Helsingborg (Schweden) hat an Stelle des ausgeschiedenen Konsularagenten Uddenberg den Schiffsreeder

Nach § 6

stehend zu 1 bis 3 bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, S Emil Johnsson zum Konsularagenten in Höganäs esiellt. 8

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung, betreffend Ausfertigung der Schuldurkunden des Reichs und der Reichspost.

Uebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennig⸗ münzen in den deutschen Münzstätten bis Ende April 1928. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Neunte Bekanntmachung, betreffend die im Oberbergamtsbezirk Clausthal zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.

wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind. Berlin, den 20. April 1926. Reichsschuldenverwaliung.

1 Nebersicht der Prägungen von Reichssilber⸗ und Reichspfennigmünzen bis Ende April 1926.

in den deutschen Münzstätten

. Im Monat April 1926 sfind geprägt worden in:

Reichssilbermünzen

Zwei. Drrei⸗ markstücke markstücke

RM RM

Reichspfennigmünzen

Fünf⸗

pfennigstücke RM

Ein⸗ markstücke RM

Fünf⸗ markstücke RM

Ein⸗ pfennigstücke RM

Zwei⸗ pfennigstücke RM

Zehn⸗ pfennigstücke RM

Fünfzig⸗ pfennigstücke RM

Wäei München.. Muldenhütten Stuttgart. Karlsruhe Hamburg

8

Summe 1 14 464 510 2. Vorherwaren V

8 041 834

285 676 1 650 000 2 200 000 1 146 000 1 141 000

174 106,65 414 550,70

24 200,— 8 31 500,— gs

229 806,65 414 550,70

geprägt*). (265 000 00080 918 218. 151 754 193 8 421 570 2795 476 68 3. Gesamtprä⸗ gung . . 51 75 3 4215 2 795 V V 8 Se; a 151 754 193]° 8 421 570% 2795 476,68 5 000 800,02 26 662 374,05 wieder einge⸗ V V zogen. 187 263 1048 23 358 155 383,27 530,16 745,90

8 . 2 .270 9530,16 40, 5. Bleiben. 264 812 737 95 381 680] 151 730 835]/ 8 421 4157 2 705 093,421 5 000 269,86 26 661 628 15 *) Vgl. den Reichsanzeiger vom 13. April 1926 Nr. 85. b

Berlin, den 6. Mai 1926.

5 000 800,02. 26 432 567,40 56 342 427,— 109 859 100,—

265 000 000/ 95 382 728 56 756 977,70 109 859 100

56 754 801,90/ 109 847 968,—

Hauptbuchhalterei des Reichsfinanzministeriums. Dicke.

Preußen.

““ für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegericht Beuthen (O. S.) ist der Bergassessor Wiggert in Beuthen (O. S.) unter zum stellvertretenden Vorsitzenden mit dem stellvertretenden Vor sitz der Kammer Beuthen (O. S.) dieses Gerichts betraut.

II. Diese Bekanntmachung erlangt mit dem heutigen Fabe eüät den Bezirk des Ob besseain

Clausthal, den 4. Mai 1926. Preußisches Oberbergamt.

Bekanntmachung, betreffend die im Oberbergamtsbezirk EClausthal 1 zugelassenen Sprengstoffe.

„Auf Grund des durch den Herrn Minister für Hand und Gewerbe am 27. März 1926 Hernns egebiten 1.üch trags zur Liste der Bergbausprengstoffe wird der nachfolgende Wettersprengstoff unter den hierunter aufgeführten Be⸗ dingungen sowie unter Beachtung der allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften zum Gebrauch in den

der Aufsicht des unterzeichneten Oberbergamts unterstehenden Betrieben zugelassen.

1111X“X“ V üerg.

Bezeichnung des Sprengstoffs

Deutsches Reich.

Der schweizerische Gesandte Dr. Rüfenacht hat Berli verlassen. Während seiner Abwesenheit sifan S üt 88 . Dr. Vogel die Geschäfte der Gesandtschaft.

Im Mai und Juni d. J. erscheinen in Fortsetzung d vom Reichsarchiv bearbeiteten Wertks „Der Uehung. des (1914/18“ der III. und IV. Band. Die beiden Bände

behandeln den Marnefeldzug 1914, und zwar im Band III.

„Die Ereignisse von der Sambre bis zur Marne“, im Band IV ‚Die Marneschlacht“. Die Bände können im Subskriptionswege bis zum 31. Mai 1926 von Beamten und Angestellten des Reichs, der Länder und Gemeinden zu bedeutend ermäßigten Preisen bei der Verlagsbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW. 68, Kochstr. 68/71, be zogen werden. Die näheren Bezugsbedingungen teilt die genannte Verlagsbuchhandlung auf Anforderung mit.

in

Höchstlade⸗ mengen für

gung e

Verwendungs⸗

4 dur berelch ch⸗

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freie Stein⸗ kohlengruben

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Nr. der Eintra

Imnum

V 30 u. 35

Wetter⸗Ammon⸗ cahücit P.

Gesamter Bergbau

800 V 300

Deutscher Reichstag.

194. Sitzung vom 5. Mai 1926, nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeilungsverleger.]

Präsident Löbe die Uhr 20 Minuten.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst sozialdemokratische und kommunistische Anträge auf Aufhebung des Aus⸗ nahmezustandes in Bayern.

Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig.) berichtet über die Ver⸗ handlungen des Rechtsauss 2 der vorschlägt, diese Anträge abzulehnen und eine Entschließung anzunehmen, die die Reichs⸗ regierung ersucht, dem Reichstage so schnell wie möglich den Ent⸗ wurf zur Errichtung eines Reichsverwaltungsgerichtshofes vorzu⸗ legen. Dadurch soll für Streitigkeiten, die in einzelnen Ländern über die Verletzung von staatsbürgerlichen Rechten durch Maß⸗ nahmen der Verwaltungsbehörden entstehen, ein geordneter Rechtsweg geschaffen werden.

Abg. Buchmann (Komm.) weist auf den jahrelangen Kampf der Kommunistischen Partei gegen die Maßnahmen der bayerischen Polizei hin. Durch Versammlungsverbote üsw. suche man genau so wie vor Aufhebung des Ausnahmezustandes jede kulturelle Betätigung des Proletariats zu unterdrücken. Alle unter dem Regime Kahr erlassenen Gesetze und Verordnungen seien gesetzwidrig. Die bayerische Regierung wolle der Reaktion in ganz Dentschland den Weg bereiten, ohne formal ein Kommunistengesetz zu schaffen. Mit diesen Methoden werde man der Kommunistischen Partei in Bayern nicht Abbruch tun, sondern das Gegenteil erreichen. Dieses System erkennten auch die kleinbäuerlichen Schichten immer mehr als Bankrottsystem. Da solle man sich doch nicht in den Mantel der Demokratie hüllen und nicht nach außen hin den Eindruck zu erwecken suchen, Gesetz und Verfassung würde in Bayern am reinsten gewahrt. Die Forderung laute: Weg mit der Regierung Held, weg mit der Reichsregierung! Die Arbeiter⸗ klasse, die proletarische Einheitsfront beginne sich ihr Recht selbst zu verschaffen.

8

Abg. Dr. Frick (Völk.): Die bayerische Vertretung ist heute bedauerlicherweise nicht anwesend, vielleicht, weil der Fesnahene⸗ zustand in Bayern schon längst aufgehoben worden ist, der Antrag also schon für erledigt e wird. Wir halten uns an das bestehende Recht. Die Kommunisten können zwar auch in Bayern Versammlungen abhalten. (Lebhafter Widerspruch der Kommu⸗ nisten.) Präventivverbote sind von der Regierung für unzulässig erklärt worden. Nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit kann ein Versammlungsverbot ergehen, abgesehen von dem Ausnahme⸗ recht auf Grund des Artitels 48 der Reichsverfassung. Aber die bayerische Regierung glaubt den Ausnahmezustand noch fortsetzen zu können, indem sie in unzulässiger Weise das Vereinsgesetz aͤn⸗ wendet, um das Versommlungsrecht zu beschränken. Redner be⸗ handelt eine Reihe von Fällen, in denen Versammlungen wider⸗ rechtlich verboten worden sind. Es ist Pflicht des Reichsministeriums des Innern, darüber zu wachen, daß die Reichsverfassung von den Landesregierungen beachtet wird. Die Verfassung müßte einen Zusatz dahin erhalten, daß gegen Vezsach. gegen die Reichsver⸗ fassung durch eine Landesbehörde der Rechtsweg an den Staats⸗ gerichtshof gegeben ist. (Beifall bei den Völkischen.)

Die Beratung wird unterbrochen und die von der Wirt⸗ schaftlichen Vereinigung beantragte namentliche Abstimmung

eröffnet Sitzung um 2

—,

über die gestern behandelten Anträge über die Boden⸗ reform vorgenommen. Der Antrag des Ausschusses für Wohnungswesen lautet dahin, den Antrag Brodauf (Dem.) auf alsbaldige Vorlegung eines Bodenreformgesetzes in der Fassung anzunehmen, die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstättengesetz im Sinne des Entwurfs des „Ständigen Beirats für Heimstättenwesen“ beim Reichs⸗ arbeitsministerium vorzulegen und einen umfassenden Wohnungsbauplan auszuarbeiten und dabei Vorschläge vorzu⸗ legen, durch die der erforderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt wird. Bei der Beseitigung der Woh⸗ nungsnot sind weitgehend die Gedanken der Wohnungsreform zu verwirklichen. 3

Der zweite Teil des Antrags (Wohnungsbauprogrvamm) wird in einfacher Abstimmung mit großer Mehrheit an⸗ genommen. Im ersten Teil wird über die Worte „im Sinne des Ständigen Beirats für Heimstättenwesen“ namentlich ab⸗ gestimmt. Dafür stimmen im wesentlichen die gesamte Linke und das Zentrum; die Bayerische Volkspartei und die Völkischen stimmen gespalten, die Wirtschaftliche Vereinigung und die beiden Rechtsparteien mit Ausnahme einiger boden⸗ reformerischer Mitglieder stimmen dagegen. Der Passus wird mit 237 gegen 141 Stimmen bei 33 Stimmenthaltungen an⸗ genommen. 8

Der erste Teil des Antrags wird demnach unverändert in namentlicher Abstimmung mit 243 gegen 137 Stimmen bei

29 Stimmenthaltungen angenommen.

In der Fortsetzung der unterbrochenen

Adg. S Debatte führt

- Saenger (Soz.) aus: Der Abgeordnete Dr. Frick wies mit Recht darauf hin, daß bei dieser Debatte über 8 Rechts⸗ zustände in Bayern der Vertreter der bayerischen Regierung nicht